Die Stipendien sind für die Mehraufwen

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Die Stipendien sind für die Mehraufwen
GERMAN HISTORICAL INSTITUTE LONDON
Wirksamwerden der Stipendienzusage
Die Stipendienzusage des DHIL wird erst wirksam,
wenn sich die Stipendiaten schriftlich mit der Annahme einverstanden erklären.
MERKBLATT
Hinweise und Bedingungen
zu Stipendien des DHI London
Vorbemerkungen
Die Stipendien des Deutschen Historischen Instituts London (DHIL) werden aus dem Haushalt des
Bundesministers für Bildung und Forschung bereitgestellt. Das DHIL muss auf einen sachgerechten
und verantwortlichen Umgang mit diesen Geldern
achten und die Bedingungen und Auflagen einhalten, die mit der Bereitstellung von öffentlichen Mitteln verbunden sind.
In den nachstehenden Abschnitten sind daher neben den Regelungen für den Normalfall auch diejenigen Bestimmungen aufgeführt, die sich auf mögliche Probleme in Einzelfällen beziehen.
Die Annahmeerklärung soll spätestens vier Wochen
nach Stipendienzusage beim DHIL vorliegen.
Auszahlungsverfahren
Das Stipendium wird monatlich auf ein deutsches
bzw. britisches Konto überwiesen. Das Konto muss
auf den Namen des Stipendiaten lauten. Überweisungen auf Konten Dritter sind nicht zulässig.
Krankenversicherung
Da das DHIL die Kosten einer Krankenversicherung
nicht übernimmt, empfehlen wir, entsprechende Absprachen mit der bisherigen Krankenversicherung
zu treffen.
Zweck, Geltungsbereich und Geltungsdauer des
Stipendiums
Ansprechpartner im DHIL
Zweck des Stipendiums ist die Durchführung des in
der Stipendienbewilligung genannten Vorhabens.
Änderungen bedürfen der vorherigen schriftlichen
Zustimmung des DHIL.
Ansprechpartner im DHIL sind PD Dr. Benedikt
Stuchtey in wissenschaftlichen, Wolfgang Haack in
administrativen Fragen.
Das Stipendium kann nur bei Aufenthalt im jeweiligen Gastland ausgezahlt werden. Falls das Gastland
aus zwingenden Gründen verlassen werden muss,
ist das DHIL umgehend zu unterrichten. Erkrankungen, die an der Fortführung des Stipendiums hindern, müssen dem DHIL ebenfalls unverzüglich mitgeteilt werden.
Ausschluss von gleichzeitiger Förderung durch andere
Bei Förderung des Forschungsaufenthaltes durch eine andere Stipendieneinrichtung besteht die Verpflichtung, das DHIL über etwaige Leistungen unverzüglich schriftlich zu informieren. Die
gleichzeitige Förderung durch eine andere
Stipendieneinrichtung ist ausgeschlossen. Bei
Stelleninhabern ist die Beurlaubung über den
Zeitraum des Stipendiums Voraussetzung und
durch ein entsprechendes Schreiben des
Arbeitgebers nachzuweisen.
Stipendienantritt und Mitteilung der Anschrift
Das Stipendium muss zu dem angegebenen Termin
angetreten werden. Eine Änderung der Laufzeit bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des
DHIL.
Nach Ankunft am Studienort ist dem DHIL die Anschrift sowie jede Änderung der Anschrift während
der Stipendienzeit umgehend mitzuteilen.
Abbruch und Unterbrechung des Stipendiums
Das Stipendium kann nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch das DHIL unter- bzw. abgebrochen werden. Wird das Stipendium vorzeitig
aus Gründen zurückgegeben, die vom Stipendiaten
zu vertreten sind, so besteht die Verpflichtung, überzahlte Leistungen des DHIL umgehend zurückzuzahlen.
Nebentätigkeit während der Laufzeit des Stipendiums
Eine Nebentätigkeit gegen Entgelt darf nur mit
vorheriger schriftlicher Zustimmung des DHIL
ausgeübt werden.
Verlängerung des Stipendiums
Stipendien können in Ausnahmefällen verlängert
werden. Verlängerungsanträge sind formlos an den
Direktor des DHIL zu richten.
Bericht und Belegexemplar
Die Stipendiaten sind verpflichtet, das Vorhaben im
hausinternen Kolloquium des DHIL vorzustellen
und nach Beendigung des Stipendiums einen schriftlichen Abschlußbericht vorzulegen. Bei Veröffentlichung der Arbeit ist ein Exemplar dem DHIL kostenlos zur Verfügung zu stellen. In der
Veröffentlichung soll auf die Unterstützung durch
das DHIL hingewiesen werden.
Teilnahme an wissenschaftlichen Veranstaltungen des DHIL
Stipendiaten im Großraum London einschließlich
Oxford und Cambridge sind zur Teilnahme an den
Seminar Lectures und dem Kolloquium des DHIL
verpflichtet.
Kündigung und Rückzahlungspflicht
German Historical Institute
17 Bloomsbury Square
London WC1A 2NJ
Tel.:
Fax:
020-7309 2050
020-7404 5573
Änderungen von Sachverhalten, die der Förderung
oder der Bemessung des Stipendiums zugrunde liegen, sind schriftlich mitzuteilen.
E-mail:
Internet:
Liegen die Voraussetzungen für die Gewährung der
Leistungen nicht vor, so müssen die Leistungen unverzüglich an das DHIL auf dessen Konto Nr. 380
080 04 bei der Deutschen Bundesbank, Filiale Köln
(BLZ 370 000 00) bzw. Konto Nr. 01306987 bei
der NatWest Bank London, Parr’s Branch, (Branch
Sort Code 60 – 30 – 06) zurückgezahlt werden.
Direktor:
Vertr. d. Direktors:
Verwaltungsleiter:
Professor Dr. Andreas Gestrich
PD Dr. Benedikt Stuchtey
Dipl.-FinW. Wolfgang Haack
Bibliothek:
E-mail:
020-7309 2019/2022
[email protected]
Das DHIL ist berechtigt, die Stipendienbewilligung
bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (siehe VI.
Stipendienregelung des DHIL) zu kündigen.
[email protected]
http: //www.ghil.ac.uk
Stipendienverfall
Das Stipendium verfällt, wenn es aus einem bestimmten Grund nicht angetreten werden kann. Eine erneute Bewerbung ist möglich.
Stand: September 2009
Öffnungszeiten der Bibliothek:
Donnerstag:
Montag - Mittwoch, Freitag:
10.00 – 20.00
10.00 – 17.00