Die Stipendien sind für die Mehraufwen
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Die Stipendien sind für die Mehraufwen
GERMAN HISTORICAL INSTITUTE LONDON Wirksamwerden der Stipendienzusage Die Stipendienzusage des DHIL wird erst wirksam, wenn sich die Stipendiaten schriftlich mit der Annahme einverstanden erklären. MERKBLATT Hinweise und Bedingungen zu Stipendien des DHI London Vorbemerkungen Die Stipendien des Deutschen Historischen Instituts London (DHIL) werden aus dem Haushalt des Bundesministers für Bildung und Forschung bereitgestellt. Das DHIL muss auf einen sachgerechten und verantwortlichen Umgang mit diesen Geldern achten und die Bedingungen und Auflagen einhalten, die mit der Bereitstellung von öffentlichen Mitteln verbunden sind. In den nachstehenden Abschnitten sind daher neben den Regelungen für den Normalfall auch diejenigen Bestimmungen aufgeführt, die sich auf mögliche Probleme in Einzelfällen beziehen. Die Annahmeerklärung soll spätestens vier Wochen nach Stipendienzusage beim DHIL vorliegen. Auszahlungsverfahren Das Stipendium wird monatlich auf ein deutsches bzw. britisches Konto überwiesen. Das Konto muss auf den Namen des Stipendiaten lauten. Überweisungen auf Konten Dritter sind nicht zulässig. Krankenversicherung Da das DHIL die Kosten einer Krankenversicherung nicht übernimmt, empfehlen wir, entsprechende Absprachen mit der bisherigen Krankenversicherung zu treffen. Zweck, Geltungsbereich und Geltungsdauer des Stipendiums Ansprechpartner im DHIL Zweck des Stipendiums ist die Durchführung des in der Stipendienbewilligung genannten Vorhabens. Änderungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des DHIL. Ansprechpartner im DHIL sind PD Dr. Benedikt Stuchtey in wissenschaftlichen, Wolfgang Haack in administrativen Fragen. Das Stipendium kann nur bei Aufenthalt im jeweiligen Gastland ausgezahlt werden. Falls das Gastland aus zwingenden Gründen verlassen werden muss, ist das DHIL umgehend zu unterrichten. Erkrankungen, die an der Fortführung des Stipendiums hindern, müssen dem DHIL ebenfalls unverzüglich mitgeteilt werden. Ausschluss von gleichzeitiger Förderung durch andere Bei Förderung des Forschungsaufenthaltes durch eine andere Stipendieneinrichtung besteht die Verpflichtung, das DHIL über etwaige Leistungen unverzüglich schriftlich zu informieren. Die gleichzeitige Förderung durch eine andere Stipendieneinrichtung ist ausgeschlossen. Bei Stelleninhabern ist die Beurlaubung über den Zeitraum des Stipendiums Voraussetzung und durch ein entsprechendes Schreiben des Arbeitgebers nachzuweisen. Stipendienantritt und Mitteilung der Anschrift Das Stipendium muss zu dem angegebenen Termin angetreten werden. Eine Änderung der Laufzeit bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des DHIL. Nach Ankunft am Studienort ist dem DHIL die Anschrift sowie jede Änderung der Anschrift während der Stipendienzeit umgehend mitzuteilen. Abbruch und Unterbrechung des Stipendiums Das Stipendium kann nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch das DHIL unter- bzw. abgebrochen werden. Wird das Stipendium vorzeitig aus Gründen zurückgegeben, die vom Stipendiaten zu vertreten sind, so besteht die Verpflichtung, überzahlte Leistungen des DHIL umgehend zurückzuzahlen. Nebentätigkeit während der Laufzeit des Stipendiums Eine Nebentätigkeit gegen Entgelt darf nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des DHIL ausgeübt werden. Verlängerung des Stipendiums Stipendien können in Ausnahmefällen verlängert werden. Verlängerungsanträge sind formlos an den Direktor des DHIL zu richten. Bericht und Belegexemplar Die Stipendiaten sind verpflichtet, das Vorhaben im hausinternen Kolloquium des DHIL vorzustellen und nach Beendigung des Stipendiums einen schriftlichen Abschlußbericht vorzulegen. Bei Veröffentlichung der Arbeit ist ein Exemplar dem DHIL kostenlos zur Verfügung zu stellen. In der Veröffentlichung soll auf die Unterstützung durch das DHIL hingewiesen werden. Teilnahme an wissenschaftlichen Veranstaltungen des DHIL Stipendiaten im Großraum London einschließlich Oxford und Cambridge sind zur Teilnahme an den Seminar Lectures und dem Kolloquium des DHIL verpflichtet. Kündigung und Rückzahlungspflicht German Historical Institute 17 Bloomsbury Square London WC1A 2NJ Tel.: Fax: 020-7309 2050 020-7404 5573 Änderungen von Sachverhalten, die der Förderung oder der Bemessung des Stipendiums zugrunde liegen, sind schriftlich mitzuteilen. E-mail: Internet: Liegen die Voraussetzungen für die Gewährung der Leistungen nicht vor, so müssen die Leistungen unverzüglich an das DHIL auf dessen Konto Nr. 380 080 04 bei der Deutschen Bundesbank, Filiale Köln (BLZ 370 000 00) bzw. Konto Nr. 01306987 bei der NatWest Bank London, Parr’s Branch, (Branch Sort Code 60 – 30 – 06) zurückgezahlt werden. Direktor: Vertr. d. Direktors: Verwaltungsleiter: Professor Dr. Andreas Gestrich PD Dr. Benedikt Stuchtey Dipl.-FinW. Wolfgang Haack Bibliothek: E-mail: 020-7309 2019/2022 [email protected] Das DHIL ist berechtigt, die Stipendienbewilligung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (siehe VI. Stipendienregelung des DHIL) zu kündigen. [email protected] http: //www.ghil.ac.uk Stipendienverfall Das Stipendium verfällt, wenn es aus einem bestimmten Grund nicht angetreten werden kann. Eine erneute Bewerbung ist möglich. Stand: September 2009 Öffnungszeiten der Bibliothek: Donnerstag: Montag - Mittwoch, Freitag: 10.00 – 20.00 10.00 – 17.00