Kurznachrichten für Arbeitgeber der Metall- und
Transcrição
Kurznachrichten für Arbeitgeber der Metall- und
Kurznachrichten 3/12 Kurznachrichten für Arbeitgeber der Metall- und Elektroindustrie Ulm /Biberach/Alb-Donau Allgemeine Neuigkeiten 1 Wichtige Rechtsprechung 2 Arbeitswirtschaft 3 Arbeitsschutz 4 Der Verband 4 Allgemeine Neuigkeiten Berufswahlkompass Mit dem Projekt „Berufswahlkompass“ möchte Südwestmetall das Berufswahlspektrum der Schülerinnen und Schüler in Realschulen erweitern, um ihre Chancen auf dem Ausbildungsmarkt zu erhöhen. In verschiedenen Unterrichtseinheiten werden sie vom gemeinnützigen Bildungsträger BBQ gecoacht und sich dabei ihrer Stärken bewusst. Bei Betriebsbesichtigungen in verschiedenen Branchen lernen sie neue Berufe kennen und können sich bei Personalverantwortlichen Tipps zum Einstellungsverfahren holen. Das Projekt wird von der Agentur für Arbeit und dem Arbeitgeberverband Südwestmetall finanziert. Seit 2007 haben in der Region Ulm 630 Schülerinnen und Schüler aus Haupt-, Werkreal- und Realschulen der Region teilgenommen. „Uns ist wichtig, dass die Jugendlichen frühzeitig in der Berufsorientierung unterstützt werden, denn dadurch können Ausbildungsabbrüche vermieden werden“, erklärt Götz Maier, Geschäftsführer von Südwestmetall in Ulm. „Einblicke in die Arbeitswelt zu erhalten und persönliche Fähigkeiten zu erkennen, ist die Basis für eine gute Berufswahlentscheidung.“ Mehr Informationen erhalten Sie über [email protected] Frühe Rente wird seltener Es wirkt! Der von den Arbeitgebern eingeleitete und von der Politik durch den Abbau von Frühverrentungsanreizen unterstützte Paradigmenwechsel hin zu mehr Beschäftigung Älterer ist durchaus erfolgreich. Dies bestätigt die jüngste „Analyse des Arbeitsmarktes für Ältere“ der Bundesagentur für Arbeit. Danach ist die Beschäftigungsquote der 60- bis 64-Jährigen (ohne Beamte, Selbständige und geringfügig Beschäftigte) in den letzten vier Jahren kontinuierlich um insgesamt 10,1 Prozentpunkte bzw. 55,5% gestiegen. Spiegelbild der seltener werdenden Frührente ist das steigende Renteneintrittsalter, das bei Altersrenten zwischen 2007 und 2010 um 5 Monate zugenommen hat und nun bei 63,5 Jahren liegt. Neu eingeführt Nach der bisherigen Rechtsprechung hatte ein Organspender keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung gegen seinen Arbeitgeber. Kürzlich hat der Gesetzgeber jedoch eine Änderung 1 KURZNACHRICHTEN 3/12 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG) beschlossen. Danach wird § 3 a EFZG neu eingeführt und sieht einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Spende von Organen oder Geweben vor. GUTE GRÜNDE FÜR DEN VERBAND „Gemeinsame Ziele brauchen eine starke Interessenvertretung“ Erlöschen eigentlich bereits 3 Monate nach Ablauf des Urlaubjahres vorsieht, sei bei langjährig erkrankten Arbeitnehmern entsprechend europarechtskonform auszulegen. Rechtsanwältin und Fachanwältin Erleichterungen im Zuwanderungsrecht Seit dem 1. August gelten einige Erleichterungen im Zuwanderungsrecht. So wurden unter anderem geringere Gehaltsgrenzen für Inhaber der Blauen Karte EU (nur für Akademiker) für die Niederlassungserlaubnis Hochqualifizierter eingeführt. Neu ist auch der Aufenthaltstitel zur Arbeitsplatzsuche. Darüber hinaus gibt es Erleichterungen für ausländische Absolventen deutscher Hochschulen. Schließlich soll das Verfahren beschleunigt werden. So wird eine Fiktion der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit nach zwei Wochen eingeführt. Zusätzlich soll die Möglichkeit der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit vorab vor offizieller Zustimmungsabfrage der Ausländerbehörden zur Beschleunigung beitragen. Mehr Informationen erhalten Sie über [email protected]. 2 für Sozialrecht Ingrid-Beate Hampe Bundesarbeitsgericht Keine Weihnachtsgratifikation bei gekündigtem Arbeitsverhältnis Dr. Gerhard Wischmann, Geschäftsführer EADS Deutschland GmbH Wichtige Rechtsprechung Bundesarbeitsgericht Klarstellung Urlaub Langzeiterkrankter Der EuGH hatte sich bereits Ende 2011 korrigiert und sich gegen ein „unbegrenztes Ansammeln“ von Urlaubsansprüchen Langzeiterkrankter ausgesprochen. Nun hat erfreulicher Weise auch das Bundesarbeitsgericht klargestellt, dass Urlaubsansprüche von langjährig erkrankten Arbeitnehmern spätestens 15 Monate nach Ablauf des jeweiligen Urlaubsjahres erlöschen. § 7 Absatz 3 Satz 3 Bundesurlaubsgesetz, der ein Der Anspruch auf eine Weihnachtsgratifikation kann durchaus vom ungekündigten Bestand des Arbeitsverhältnisses zum Auszahlungszeitpunkt abhängig gemacht werden. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass dies möglich ist, soweit die Zahlung nur an den Bestand des Arbeitsverhältnisses geknüpft ist und nicht auch vergangene Arbeitsleistung vergütet bzw. belohnt werden soll. Gleichgültig ist dann auch, wer das Arbeitsverhältnis gekündigt hat. Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Christiane Wonschik Bundesarbeitsgericht Geheime Zeugnissprache Die Wendung „kennen gelernt“ ist im Rahmen einer Zeugniserteilung keine verschlüsselte Formulierung. Mit diesem Ter- Kurznachrichten 3/12 minus bringt der Arbeitgeber gerade nicht zum Ausdruck, dass er die im Zusammenhang angeführten Eigenschaften tatsächlich in Abrede stellen will. In dem vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall hatte ein Mitarbeiter gegen diese Zeugnisformulierung mit der Begründung geklagt, dass es sich dabei um eine verschleiernde Formulierung handle, die ihm die beschriebenen Fähigkeiten abspreche. Das Gericht wies die Klage mit der Begründung ab, dass sich hierzu kein entsprechendes Sprachempfinden herausgebildet habe und es für die Formulierung „kennen gelernt“ keine verschlüsselte Bedeutung in der Zeugnissprache gäbe. Rechtsanwalt Christian Bussay Bundesarbeitsgericht Verrechnung von Minusstunden Das auf einem Arbeitszeitkonto ausgewiesene Zeitguthaben eines Arbeitnehmers darf der Arbeitgeber nur dann mit Minusstunden verrechnen, wenn ihm die der Führung des Arbeitszeitkontos zugrundeliegende Vereinbarung die Möglichkeit dazu eröffnet. So das Bundesarbeitsgericht erst kürzlich wieder, wobei es klarstellt, dass die einem Arbeitszeitkonto zugrundeliegende Vereinbarung eine Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag, aber durchaus auch ein Arbeitsvertrag sein kann. Rechtsanwältin und Fachanwältin für Sozialrecht Ingrid-Beate Hampe Bundesarbeitsgericht Verdeckte Videoüberwachung Dürfen Erkenntnisse, die der Arbeitgeber im Rahmen einer verdeckten Videoüberwachung gewonnen hat, als Beweismittel im Arbeitsgerichtsprozess verwendet werden? Oder hat der Schutz des informationellen Selbstbestimmungsrechts eines Arbeitnehmers, der des Diebstahls verdächtigt wird, Vorrang? Diese Frage hat das Bundesarbeitsgericht nun mit einem „Kommt-drauf-an“ beantwortet: Das Interesse des Arbeitgebers hat (nur) dann höheres Gewicht, wenn ein konkreter Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer anderen schweren Verfehlung zu Lasten des Arbeitgebers bestand, es keine Möglichkeit zur Aufklärung durch weniger einschneidende Maßnahmen (mehr) gab und die Videoüberwachung insgesamt nicht unverhältnismäßig war. Rechtsanwältin und Fachanwältin für Sozialrecht Ingrid-Beate Hampe Arbeitswirtschaft Verbesserung der Produktivität durch klare Informationen Klare Informationen und die Sicherstellung deren Durchgängigkeit im Unternehmen sind wesentliche Voraussetzung für eine rationelle Fertigung und eine gute Lieferfähigkeit. Immer wieder müssen wir jedoch feststellen, dass von Vertriebsseite bei der Auftragserteilung grundlegende Dinge noch nicht geklärt sind, die aber - z.B. für die Beschaffung von Teilen sehr wichtig sind. Betrifft dies auch noch lieferkritische Teile, kann sich schnell eine kaum aufholbare Lieferverzögerung ergeben. Genauso kann die Fertigung von Informationsdefiziten betroffen sein, wenn fertigungsentscheidende Sachverhalte nicht geklärt sind. Nachträgliche Änderungen mit all ihren Folgen können zu unkalkulierbaren Mehrkosten führen, die den ursprünglich guten Deckungsbeitrag dahin schmelzen lassen. Wie kann man solche Informationsdefizite beherrschen? Der erste Schritt liegt darin, das Defizit als ein reines Kommunikationsproblem zu erkennen. Der zweite, in Workshops mit den Abteilungen zu erarbeiten, welche Informationen diese zur 3 KURZNACHRICHTEN 3/12 Erfüllung von Aufträgen brauchen. Durch diese gemeinsame Erarbeitung können insbesondere Abteilungsschnittstellen besser überwunden werden. Ziel sollte dabei sein, dass Informationen nicht jedes Mal erst nachgefragt werden müssen, sondern automatisch als Bringschuld geliefert werden. Dadurch steigert man nicht nur die Produktivität und Lieferfähigkeit im Unternehmen, sondern verbessert auch die zwischenmenschliche Kommunikation, was letztendlich auch zu stressfreierem Arbeiten führt. Mehr Informationen erhalten Sie unter [email protected]. Arbeitsschutz Notwendigkeit von Gefährdungsbeurteilungen Was man nie hofft, aber leider passieren kann, sind Arbeitsunfälle. Werden hierbei Personen verletzt, so ist man sehr schnell mit der Staatanwaltschaft konfrontiert. Eine der ersten Dinge, nach denen gefragt wird, sind Gefährdungsbeurteilungen und Mitarbeiterunterweisungen. Denn nach dem Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen. Diese wiederum sind auch eine Grundla- 4 ge für die Mitarbeiterunterweisungen. Wie Gefährdungsbeurteilungen erstellt werden können, was sie beinhalten müssen und welche Möglichkeiten der Gefahrenabwehr es geben kann, ist sehr gut im „Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb“ beschrieben. Diese Broschüre wurde von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA) erstellt und kann leicht über das Internet bezogen werden. Form und Inhalte einer Gefährdungsbeurteilung sind gesetzlich nicht geregelt. Gerade aus diesem Grund kann es aber sinnvoll sein, sich an einem Werk der BAUA zu orientieren. Das Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen mag auf den ersten Blick sehr aufwendig sein. Sie im Schadensfall aber nicht zu haben, kann verheerend sein. Mehr Informationen erhalten Sie unter [email protected]. Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie keine weitere Zusendung dieser Kurznachrichten wünschen. Der Verband bietet mit seinen 13 Bezirksgruppen eine unternehmensund praxisnahe Beratung in allen Fragen der Personalwirtschaft und ist damit die größte Kompetenzeinheit im Südwesten, die ausschließlich Arbeitgeberinteressen vertritt. Neben der Gestaltung der kollektiven Arbeitsbedingungen über Tarifverträge ist weitere Aufgabe die Interessenvertretung auf sämtlichen politischen Ebenen. Im Wege des Erfahrungsaustauschs und gezielten Abfragen erfahren die Mitgliedsunternehmen alles über die regionalen Üblichkeiten. Unternehmen, welche keine Bindung an die Tarifverträge wünschen, bieten wir mit dem Unternehmensverband Südwest e.V. alle Vorteile in Beratung und Information ohne Tarifbindung. In Baden-Württemberg vertreten wir auf diese Weise rund 1.600 Betriebe. Kontakt und V.i.S.d.P. Ingrid-Beate Hampe SÜDWESTMETALL Bezirksgruppe Ulm Münsterplatz 33 89073 Ulm Tel. 0731 14025-13 Fax 0731 14025-25 [email protected] www.suedwestmetall.de