Hinweisblatt Vor dem Antrag auf Altersrente

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Hinweisblatt Vor dem Antrag auf Altersrente
Vor dem Antrag auf Altersrente
- wenn Sie bereits eine Rente wegen Erwerbsminderung beziehen
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,
den Rentenantrag können Sie bei Ihrer Stadtverwaltung - Zimmer 118 bzw. 119 – während
der nachfolgend aufgeführten Öffnungszeiten stellen. Kommen Sie aber bitte frühzeitig, da
die Antragsaufnahme längere Zeit in Anspruch nehmen kann.
Öffnungszeiten:
Mo. – Mi. 8.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 15.45 Uhr
Do.
8.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 17.00 Uhr
Fr.
8.30 – 13.00 Uhr
Der Antrag sollte früh, aber nicht zu früh gestellt werden. Konkret:
Bitte stellen Sie den Antrag auf Altersrente 3 – 3 ½ Monate vor Erreichen der Altersgrenze bzw. vor dem gewünschte Rentenbeginn.
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Was wir von Ihnen benötigen:
Bitte bringen Sie zur Antragstellung nachfolgend aufgeführte Angaben / Unterlagen im
Original mit:
-
Ihren Personalausweis oder Reisepass,
-
Ihr Familienstammbuch (bzw. Heirats- oder Geburtsurkunde sowie Geburtsurkunde
eines Kindes),
-
Rentenversicherungsnummer des anderen Elternteils d. Kindes / Kinder bei Geltendmachung von Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten,
-
den letzten vom Rentenversicherungsträger zugesandten Rentenbescheid mit Anlage 2 –
Versicherungsverlauf (Auflistung der in Ihrem Versicherungskonto gespeicherten Zeiten); die Rentenanpassungsmitteilung reicht aus.
-
wir bitten Sie, zu allen noch nicht belegten Zeiten nähere Angaben zu machen und –
soweit vorhanden – Unterlagen mitzubringen (z. B. Jahresentgeltmeldungen des Arbeitgebers, Lohnbescheinigungen, Bescheinigungen der Kranken-/Pflegekasse oder
Agentur für Arbeit oder des Jobcenters, Lehrvertrag und Ausbildungs-/Prüfungszeugnis,
bei Schulausbildung nach dem 17. Lebensjahr eine Schulbescheinigung bzw. das Abschlusszeugnis der Allgemeinbildenden Schule, Nachweise über Beginn und Ende (sowie ggf. Umfang) von weiterführenden Schulen / Umschulungen, etc.).
Nachweise über Zeiten der Berufsausbildung legen Sie bitte selbst dann vor, wenn diese
Zeiten schon im Versicherungsverlauf gespeichert, aber noch nicht als „Pflichtbeiträge für
Berufsausbildung“ gekennzeichnet sind.
-
Angaben darüber, ob, ggf. von welcher Stelle, für welche Zeit und unter welchem Aktenzeichen Sie weitere Sozialleistungen beziehen oder bezogen (z. B. Hinter1
bliebenenrente, Unfallrente, Leistungen der Krankenkasse oder d. Agentur für Arbeit /
Arbeitslosengeld II / Sozialgeld, Sozialhilfe / Grundsicherung, usw.) – ggf. bitte Unterlagen vorlegen – ,
Angaben darüber, seit wann Sie wo krankenversichert sind (Name und Anschrift der
Krankenkasse/n und Art der Versicherung – z. B. Mitglied, familienversichert überD) sowie Ihre aktuelle Krankenversicherungsnummer,
-
Nur bei einem Antrag auf
„Altersrente für schwer behinderte Menschen“:
Bitte legen Sie auch – falls vorhanden – Ihren Schwerbehindertenausweis oder ggf.
den Feststellungsbescheid vor.
Nur bei einem Antrag auf
„Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit“:
Bitte legen Sie auch vor:
- bei Arbeitslosigkeit:
Nachweise über die Arbeitslosigkeit (falls vorhanden, lückenlose Leistungsnachweise d. Arbeitsamtes bzw. d. Agentur für Arbeit / ARGE),
-
bei Altersteilzeitarbeit:
- wenn der Arbeitgeber Förderleistungen der Agentur für Arbeit beantragt hat:
Kopie des Bewilligungsbescheides, den die Agentur für Arbeit an den
Arbeitgeber gesandt hat
- wenn der Arbeitgeber keine Förderleistungen beantragt hat:
Kopie des Arbeitsvertrages über die Altersteilzeitarbeit.
Hinweis:
In bestimmten Fällen können noch weitere Angaben bzw. Unterlagen erforderlich sein.
Bitte haben Sie Verständnis, wenn die vorstehende Aufstellung nicht vollständig ist!
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