Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten - SIA-Shop
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Schweizer Norm Norme suisse Norma svizzera Bauwesen 507 118 EINGETRAGENE NORM DER SCHWEIZERISCHEN NORMEN-VEREINIGUNG SNV NORME ENREGISTRÉE DE L’ASSOCIATION SUISSE DE NORMALISATION Schweizerischer Ingenieur- und Architekten-Verein Norm Ausgabe 1977/1991 118 Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten 3/1995 Herausgeber: Schweizerischer lngenieur- und Architekten-Verein Postfach, 8039 Zürich Telefon 01/283 15 15, Fax 01/201 63 35 Normen- und Drucksachenverkauf Telefon 01/283 15 60 Copyright © 1991 by SlA Zürich Ausgabe 1991 Die Ausgabe 1991 ist inhaltlich gegenüber der Ausgabe 1977 unverändert. Hingegen wurden durch Fussnoten im Kapitel 6 bestehende Unsicherheiten im Bereich der Garantiefrist, die eine Rügefrist ist, beseitigt. INHALTSVERZEICHNIS Artikel 1 DER WERKVERTRAG IM ALLGEMEINEN 11 Grundbegriffe Werk Werkvertrag 12 Arten des Abschlusses 3 Ausschreibung im allgemeinen: - Begriff, Arten und Verfahren - Vorbereitung - lnhalt 4 5 6 Angebot des Unternehmers: - Im allgemeinen - Verhältnis zu den Ausschreibungsunterlagen - Dauer der Bindung 14 30 31 Abwerbung von Arbeitnehmern 32 1 5 Vertretung der Vertragsparteien Abschluss des Werkvertrages Ausschreibungsunterlagen : - Bestandteile und Rangordnung - Leistungsverzeichnis - Baustelleneinrichtungen, Massnahmen für Unterkunft und Verpflegung - Materiallieferungen - Vergebung einzelner Leistungen an Dritte - Baubeschreibung - Grundstücke, Rechte und Verpflichtungen - Zuleitungen und Ableitungen 13 1 2 Artikel Nebenunternehmer: - Im allgemeinen - Gemeinsame Schadenersatzpflicht Bauleitung: - Einsetzung und Vollmacht - Aufgaben - Vertreter der Bauleitung 33 34 35 Vertreter des Unternehmers; Rapporte 36 1 6 Streitigkeiten und Gerichtsstand 7 8 2 9 10 11 12 13 14 15 16 17 Prüfung der Angebote 18 Annahme durch den Bauherrn 19 Vertragsurkunde und übrige Bestandteile des Werkvertrages 20 Rangordnung der Vertragsbestandteile 21 Gegenangebot des Bauherrn 22 Pflichten der Vertragspartner Hauptpflichten und Haftung 23 Treuepflicht und Urheberrecht 24 Anzeige- und Abmahnungspflichten des Unternehmers 25 Versicherungspflicht des Unternehmers 26 Ergänzungen und Abänderungen des Werkvertrages 27 Mehrzahl von Unternehmern Arbeitsgemeinschaft (Konsortium) 28 Subunternehmer 29 VERGÜTUNG DER LEISTUNGEN DES UNTERNEHMERS 2 1 Einheits-, Global- und Pauschalpreise Allgemeines Einheitspreis Globalpreis Pauschalpreis Vertrag mit mehreren Preisarten; Einheitspreis- und Gesamtpreisvertrag Baustelleneinrichtungen 38 39 40 41 42 43 2 2 Regiearbeiten Voraussetzung: - Vertrag oder Anordnung der Bauleitung - Regiearbeiten ohne Anordnung der Bauleitung Pflichten des Unternehmers: - Allgemeine Pflichten - Rapportpflicht Vergütung der Regiearbeiten: - Allgemeines - Ansätze im allgemeinen - Ansätze für Arbeitsstunden und Material - Zuschläge zu Ansätzen für Arbeitsstunden - Ansätze für die Benützung der Baustelleneinrichtungen - Besondere Leistungen in Regie - Preisnachlass - Regierechnung 44 45 46 47 48 49 50 51 52 54 55 Vertrag mit Richtpreis 56 Haftung für Regiearbeiten 57 1 Artikel 23 Besondere Verhältnisse Im allgemeinen Sonderfälle: - Ausserordentliche Umstände - Ungünstige Witterungsverhältnisse - Stillegung von Baustellen aus marktwirtschaftlichen Gründen 24 25 26 Kostengrundlage lnhalt und Bedeutung Lohnkostenansätze Teuerungsabrechnung nach dem Verfahren mit Mengennachweis Im allgemeinen Teuerungsabrechnung auf Leistungen von Subunternehmern 66 67 68 69 70 71 72 73 80 74 Änderungen der Beschaffungskosten für Baustelleneinrichtungen und Verschleissteile 81 Änderungen der Ansätze gesetzlicher Umsatzabgaben 82 Bauhandwerkerpfandrecht 83 Änderungsrecht des Bauherrn Pflichten des Bauherrn 86 Fehlen von Einheitspreisen; veränderte Ausführungsvoraussetzungen 87 Baustelleneinrichtungen 88 Bestellungsänderung bei Leistungen zu Global- oder Pauschalpreisen 89 3 5 Anpassung der Fristen 90 3 6 Grundstücke und Rechte 91 4 BAUAUSFÜHRUNG 4 1 Fristen Änderungen der Transportpreise 31 Veränderte Mengen 3 4 Auswirkung der Bestellungsänderung bei anderen Leistungen 62 63 75 76 77 78 79 BESTELLUNGSÄNDERUNG 32 61 Materialpreisänderungen: - Grundsatz - Gegenstand - Berechnung der Preisdifferenz - Kantine und Unterkunft - Bei Regiearbeiten - Vorsorgliche Lagerhaltung 3 3 3 Auswirkungen der Bestellungsänderung bei Leistungen zu Einheitspreisen 59 60 Änderung der Vergütung wegen veränderter Kostengrundlage (Teuerungsabrechnung) im allgemeinen Grundsatz 64 Verfahren 65 Lohnkostenänderungen: - Grundsatz - Massgebende Ansatzänderungen - Direkte Berechnung für Arbeiter, Vorarbeiter und Poliere - Indirekte Berechnung für übrige Arbeitnehmer - Kantine und Unterkunft - Regiearbeiten 27 58 Artikel Festlegung 92 Bauprogramm 93 Einhaltung der Fristen: - Pflichten der Bauleitung - Pflichten des Unternehmers 94 95 Fristerstreckung 96 Haftung aus Fristüberschreitungen 97 Konventionalstrafen und Prämien 98 4 2 Ausführungsunterlagen Weisungen Ausführungspläne und Baustofflisten Ausführungspläne des Unternehmers Eventualpositionen 99 100 101 102 4 3 Schutz- und Fürsorgemassnahmen Grundsatz Besondere Sicherheitsmassnahmen: - Sicherheit der am Bauwerk Beschäftigten - Verhütung von Bränden und Explosionen - Sicherung der Arbeitsstellen und ihrer Zugänge - Besucher Massnahmen zu Gunsten der Arbeitnehmer: - Unfall- und Krankenversicherung - Unterkunft und Verpflegung 103 104 105 106 107 108 109 Schutz benachbarter Sachen: - Sorgfaltspflichten des Unternehmers 110 - Beweissicherung 111 84 85 Schutz gegen Immissionen 112 Überwälzung von Haftungsfolgen 113 4 4 Die Bauausführung im einzelnen Absteckung: 2 Durch die Bauleitung Durch den Unternehmer 114 115 Artikel Bauplatz und Zufahrt: - Grundstücke und Rechte - Herrichten der Zufahrten - Ordnung auf dem Bauplatz und den Zufahrten - Verkehrsvorschriften - Verpflichtungen gegenüber Dritten - Aushub- und Abbruchmaterial; Deponie - Funde Baustelleneinrichtungen: - Begriff - Erstellung und Unterhalt - Benützungsdauer, Vorhalten - Benützung durch Nebenunternehmer - Zerstörung oder Beschädigung - Verkauf, Demontage und Abtransport Energie, Wasser und Abwasser: - Zuführung elektrischer Energie im allgemeinen - Elektrische lnstallationen - Benützung elektrischer Sekundärleitungen durch Nebenunternehmer - Stromunterbrechungen und -einschränkungen - Zuführung von Trink- und Brauchwasser, Ableitung des Abwassers - Rechnungstellung für Verbrauchskosten - Hochbau Baustoffe: - Qualitätsanforderungen - Proben - Muster 5 Artikel 116 117 5 3 Sicherheitsleistung des Unternehmers bis zur Abnahme Bei Einheitspreisverträgen: 118 119 120 Rückbehalt; allfällige zusätzliche Sicherheit - Umfang des Rückbehaltes Bei Gesamtpreisverträgen Fälligkeit des Rückbehaltes und Zinspflicht - 121 122 123 124 125 126 127 128 149 150 151 152 5 4 Schlussabrechnung Begriff und Gegenstand 153 Einreichung und Prüfung 154 Fälligkeit der Abrechnungsforderung; Zahlungsfrist 155 Verzicht auf weitere Ansprüche 156 129 130 131 132 133 134 135 6 ABNAHME DES WERKES UND HAFTUNG FÜR MÄNGEL 6 1 Abnahme Gegenstand und Wirkung 157 Anzeige der Vollendung; gemeinsame Prüfung 158 Abnahme des geprüften Werkes: 136 137 138 Belastungsproben und andere Prüfungen am Bauwerk 139 Materialvorräte 140 AUSMASS, ABSCHLAGSZAHLUNGEN, SICHERHEITSLEISTUNGEN UND SCHLUSSABRECHNUNG - Abnahme des mängelfreien Werkes Abnahme bei unwesentlichen Mängeln - Zurückstellung bei wesentlichen Mängeln - Abnahme trotz wesentlicher Mängel - Abnahme bei Verzicht auf die Geltendmachung von Mängeln Abnahme ohne Prüfung 159 160 161 162 163 164 6 2 Haftung für Mängel 5.1 Ausmass bei Arbeiten zu Einheitspreisen Grundsatz 142 Massurkunde 142 Bestimmung nach dem plangemässen theoretischen Ausmass 143 5 2 Abschlagszahlungen Bei Einheitspreisverträgen: - Grundsatz - Umfang - Leistungswert für Baustelleneinrichtungen 144 145 146 Bei Gesamtpreisverträgen 147 Fälligkeit 148 Grundsatz 165 Begriff des Mangels 166 Haftung des Unternehmers in besonderen Fällen: Selbst vorgeschlagene und berechnete Konstruktionen oder Ausführungsarten - Arbeiten von Subunternehmern, Regiearbeiten und Arbeiten mit vorgeschriebenen Baustoffen Rechte des Bauherrn bei Mängeln (Mängelrechte): - Recht auf Verbesserung, Minderung und Rücktritt - Kosten der Verbesserung - Weiteres Mängelrecht: Recht auf Schadenersatz - 167 168 169 170 171 3 Artikel 6 3 Garantiefrist (Rügefrist) Bestand und Dauer Bedeutung: - Recht zu jederzeitiger Mängelrüge - Haftung des Unternehmers - Besichtigungsrecht des Unternehmers Neubeginn des Fristenlaufes Schlussprüfung 7 172 173 174 175 176 177 6 4 Rechtslage nach Ablauf der Garantiefrist Wirkung des Fristablaufes Haftung für verdeckte Mängel 178 179 6 5 Verjährung 180 6 6 Sicherheitsleistung des Unternehmers nach der Abnahme Solidarbürgschaft 181 Bargarantie Artikel VORZEITIGE BEENDIGUNG DES WERKVERTRAGES UND ZAHLUNGSVERZUG DES BAUHERRN 7 1 Grundsatz 7 2 Einzelne Fälle vorzeitiger Beendigung Allgemeines Rücktrittsrecht des Bauherrn Unmöglichkeit der Erfüllung aus Verhältnissen des Bauherrn Besondere Umstände auf seiten des Unternehmers Untergang des Werkes: - Zufälliger Untergang - Vom Bauherrn verursachter Untergang - Versicherungsleistungen bei Untergang 7 3 Zahlungsverzug des Bauherrn 184 185 186 187 188 188 189 190 182 Anhang Sachregister Einschlägige Bestimmungen aus dem ZGB und OR Genehmigung und Inkrafttreten 4 183 Seite 53 65 71 PRÄAMBEL Die vorliegende Norm ist vom Schweizerischen lngenieur- und Architekten-Verein unter Mitwirkung - des Schweizerischen Baumeisterverbandes - des Schweizerischen Gewerbeverbandes - der Schweizerischen Zentralstelle für Stahlbau - der Vereinigung Schweizerischer Strassenfachleute - öffentlicher Bauherrschaften, insbesondere der Schweizerischen Baudirektoren-Konferenz erarbeitet worden. lnhalt und Zweck der Norm Die Norm enthält Regeln betreffend Abschluss, lnhalt und Abwicklung von Verträgen über Bauarbeiten. Sie klärt die in diesen Verträgen gebräuchlichen Begriffe, bietet eine Übersicht über die einschlägigen Rechtsfragen und zeigt, gestützt auf praktische Erfahrung, wie diese gelöst werden können, in angemessener Berücksichtigung der beidseitigen Interessen. Soweit die Norm Rechte und Pflichten der Vertragspartner umschreibt, wird sie dadurch rechtsverbindlich, dass die Partner sie als Bestandteil ihres Vertrages bezeichnen. Regeln, die schon von Gesetzes wegen gelten, sind in der Norm durch Hinweise auf die anzuwendenden Gesetzesbestimmungen gekennzeichnet. Die Norm soll den Abschluss und die Gestaltung der Verträge erleichtern. Auch soll sie bewirken, dass im Bauwesen möglichst einheitliche Vertragsbedingungen verwendet werden. Dadurch trägt sie zur Förderung des wirtschaftlichen Bauens bei. Die Norm ist für aIle Bauarbeiten anwendbar. Technische Bestimmungen für die Ausführung der Bauwerke werden durch Normen der Fachverbände festgelegt. 5 BEAUFTRAGTE KOMMISSIONEN Mit der Ausarbeitung der Norm SIA 118 waren folgende Kommissionen des SIA beauftragt: Kommission für die «Allgemeinen Bedingungen für Bauarbeiten» Nr. 118 Präsident: Vizepräsident: F. Guisan, Ing. SIA B. Hediger, Ing. SIA Vevey Basel Mitglieder: R. Adatte, Arch. SIA D. Baumann, Ing. SIA H. Bosshart, Ing. SIA H. Brunner, Ing. SIA R. Cron, Baumeister J.-P. Delamuraz, Stadtpräsident C. Diener, Ing. SIA H.-U. Frei, Arch. SIA E. Gräff, Arch. SIA E. Grimm, Ing. SIA P. Halter, Ing. SIA M. Kamber, lic. rer. pol. W. Knobel, Ing. SIA P. Knoblauch, Ing. SIA K. Müller, Ing. SIA D. Oechsle, Ing. J. Pagé, Arch. SIA D. Prader, Ing. SIA P. Schild, Arch. SIA H. Siegenthaler, Fürsprecher Lausanne Bern Bern Zürich Basel Lausanne Zürich Aarau Zürich Zürich St. Gallen Bern Bern Genève Muttenz Zürich Genève Zürich Bern Bern H. Siegle, Arch. SIA Dr. O. Spirig, Jurist H. Spitznagel, Arch. SIA W. Stadelmann Genève Bern Zürich Zürich W. Stettler, Ing. SIA Dr. H. Weiersmüller, Zentralsekretär Zürich Zürich Vertreter von: SIA SIA SIA SBV SBV Schweiz. Städteverband SBV SIA SBV Kant. Behörden Schweiz. Gewerbeverband VSS SIA SBV SIA SIA SIA Schweiz. BaudirektorenKonferenz INTERASSAR SIA Schweiz. Zentralstelle für Stahlbau VSS SBV Rekurskommision für die Norm SIA 118 Vertreter von: Präsident: A. Cogliatti, Ing. SIA Zürich Mitglieder: F. Enz, Adjunkt beim Tiefbauamt des Kantons Zürich B. Hediger, Ing. SIA Prof. J. W. Huber, Arch. SIA M. Kamber, lic. rer. pol. Dr. E. Pfiffner, Generalsekretär D. Prader, Ing. SIA W. Stadelmann, Ing. SIA Zürich Ch. Steudler, Ing. SIA Lausanne M. Beaud, lic. jur. Zürich Juristischer Mitarbeiter: Basel Bern Bern Zürich Zürich Zürich Zu Rechtsfragen wurden von den Kommissionen angehört: Prof. Dr. Dr. h. c. P. Jäggi † Prof. Dr. P. Gauch Freiburg Freiburg Protokollführer: Bern 70 A. Peter Rekurrenten der Kantone der deutschen Schweiz Kommission 118 Schweiz. Gewerbeverband SBV Kommission 118 Schweiz. Zentralstelle für Stahlbau Rekurrenten der Kantone der Westschweiz GENEHMIGUNG DURCH DIE VERBÄNDE Folgende Verbände haben die Norm SlA 118 genehmigt: Schweiz. Baumeisterverband (SBV) am 1. Juni 1976 Schweiz. Gewerbeverband (SGV) am 9. Dezember 1976 Schweiz. Zentralstelle für Stahlbau am 9. September 1976 Schweiz. Vereinigung Beratender lngenieure (ASIC) am 28. Oktober 1976 Bund Schweizer Architekten (BSA) am 31. Juli 1976 Verband freierwerbender Schweizer Architekten (FSAI) am 30. Juli 1976 INKRAFTTRETEN Die Norm SIA 118 «Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten» tritt am 1. Januar 1977 in Kraft. Sie ersetzt diejenige aus dem Jahre 1962. Beschluss der Delegiertenversammlung des SIA vom 26. Juni 1976 in Bern Namens des Central-Comité Der Präsident: A. Cogliatti Der Generalsekretär: Dr. U. Zürcher Die Erläuterungen zu Kapitel 6 wurden vom Central-Comité des SIA am 14. November 1991 in Bern genehmigt. Der Präsident: Der Generalsekretär: Dr. H.H. Gasser C. Reinhart 71