Fall Tim: Punktsieg für Anwalt Heer

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Fall Tim: Punktsieg für Anwalt Heer
Fall Tim: Punktsieg
für Anwalt Heer
8 Uhr morgens: In Handschellen an einen Vollzugsbeamten gefesselt, wird Oliver Heese mit dem Bus
von der JVA Itzehoe zum Landgericht gebracht.
Foto: Stemmer
Gutachter sagt aus, dass
der Zweijährige nicht lange gelitten hat. Neues
Strafmaß nächste Woche?
Von Bert C. Biehl
Elmshorn. Um 12.16 Uhr fiel der
vielleicht prozessentscheidende Satz: „Das todesursächliche
Trauma ist nicht mit längerer
Leidenszeit verbunden gewesen“. So wertete gestern der
Hamburger Gerichtsmediziner
Dr. Jan Sperhake vor dem Landgericht Itzehoe die Ergebnisse
der Obduktion, die er im November 2005 an der Leiche des
kleinen Tim Hachmann (†2)
vorgenommen hatte.
Seit gestern wird in einem
Revisionsverfahren vor der 6.
Strafkammer des Landgerichts
gegen den Elmshorner Oliver
Heese neu verhandelt. Wie berichtet, hatte der Bundesgerichtshof (BGH) das Strafmaß
für den als Täter rechtskräftig
verurteilten Ex-Freund von
Tims Mutter aufgehoben. Heese war am 6. März vergangenen
Jahres zu 13 Jahren Haft verurteilt worden, weil er den kleinen Jungen so schwer misshandelt hatte, dass dieser an den
Folgen starb.
Der BGH-Entscheid offenbarte nun juristische Fallstricke, über die sogar die versierten Richter der Erstinstanz gestolpert waren. Folglich ging es
in der Beweisaufnahme am ersten Prozesstag um Feinheiten
des Strafrechts − und um gleich
drei Kritikpunkte des BGH.
So hatte die damalige Urteilsbegründung eine längere Leidenszeit des Kindes bis zum
Eintritt des Todes formuliert −
eine Ungenauigkeit, denn der
Gerichtsmediziner war bereits
im ersten Verfahren davon ausgegangen, dass Tim nach der
Tim Hachmann − er wurde nur
zwei Jahre alt. Sein Grab liegt
auf dem Alten Friedhof.
Richter Dietmar Bertermann
leitet das Revisionsverfahren
gegen Oliver Heese.
Misshandlung früh bewusstlos
war und daher keiner längeren
Leidenszeit ausgesetzt gewesen
sein konnte. „Ein Punktsieg“,
wie es Verteidiger Christoph
Heer sieht.
Ein weiterer ist das so genannte Nachtatverhalten. Heese hatte die Leiche des Kindes in
seiner Sporttasche auf einem
Grundstück in der Gärtnerstraße versteckt. Das allein durfte
ihm nicht strafschärfend angelastet werden, so der BGH. Dass
er aber nach Auffassung der
Erstinstanz versucht haben
soll, den Verdacht auf Tims
leibliche Eltern zu lenken,
könnte sich eventuell straf-
schärfend auswirken. Deshalb
versuchte die Nebenklage dafür
Beweise in Heeses früheren
Aussagen bei Polizei und Gericht zu finden − Anwältin Nicola Toillié ließ sogar den Vorsitzenden Richter der Erstinstanz, Eberhard Hülsing, in den
Zeugenstand rufen. Ohne Ergebnis − Belege für Falschbelastungen ließen sich nicht zweifelsfrei expressis verbis finden.
Auch Heers Befangenheitsantrag gegen einen Schöffen
hatte Erfolg. Dieter K. hatte sich
geweigert, die Obduktionsfotos
anzusehen, weil er selbst Kinder habe. Daraufhin wurde er
abberufen.
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Verteidiger Christoph Heer
sieht die Kritik des BGH am Urteil untermauert.
Nebenklagevertreterin Nicola
Toillié ließ den Richter der Vorinstanz als Zeugen befragen.