20150423_IFA Presentatie Innovatie Box
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20150423_IFA Presentatie Innovatie Box
Niederländische Innovations-Box und andere Forschungssubventionen Gestaltungsmöglichkeiten für deutsche Unternehmen vor dem Hintergrund von Funktionsverlagerung und Hinzurechnungsbesteuerung IFA Westfalen, Münster 23. April 2015 „Wir streben eine steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung an, die zusätzliche Forschungsimpulse insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen auslöst.“ Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP 2 „Patentboxen sind eines der größten Steuerprobleme in Europa“ BMF 3 Struktur 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Einleitung S&O Verklaring WBSO RDA Innovatie Box Ausblick Anwendung 4 1. Einleitung Innovationsförderung – Positive Effekte – Neuste Technologien – First Mover – Schnelleres, nachhaltigeres Wachstum – Negative Effekte – Risikobehaftet – Knowledge asymmetry – Spill-Over – Marktversagen 5 1. Einleitung Föderungsmethoden – Direkte Förderung – Subventionen – public procurement – Indirekte Förderung – Steuerliche Innovationsförderung 6 1. Einleitung FuE Kostenstruktur Staff Materials Cost of Acquisi8on 7 1. Einleitung Arginelli, P., World Tax Journal, 2015, No.1. 8 1. Einleitung – Zahlreiche Anforderungen an eine effektive steuerliche Innovationsförderung – Die Niederlande stellen hierfür drei Instrumente zur Verfügung: • Innovatiebox • WBSO • RDA 9 2. S&O Verklaring - Schlüssel für nahezu die gesamte Bandbreite der niederländischen Innovationsförderungen - Verliehen durch RVO - Voranfrage möglich - Bearbeitungszeit von maximal 3 Monaten - Erweitert die Reichweite der Innovation Box auf einige nicht patentierbare Entwicklungen z.B. Software - Voraussetzung für die Nutzung weiterer Vergünstigungen (RDA & WBSO) 10 2. S&O Verklaring S&O Verklaring − Entwicklung und Verbesserung von gegenständlichen Produkten und Prozesse; − Entwicklung und Verbesserung von Software; − Forschung mit dem Ziel der Gewinnung neuer technologischer Erkenntnisse; − Technische Machbarkeitsstudien zu Forschungs- und Entwicklungsprojekten; − Forschung die auf die Verbesserung von Prozessen sowie Software im eigenen Unternehmen abzielt. 11 3.WBSO WBSO - Lohnsteuervergünstigung − Abhängig von der Erteilung einer sog. S&O verklaring − Förderung – 35% bis € 250.000 – 50% für Startups – 14% ab € 250.000 bis 14 Millionen 12 3.WBSO Beispiel : Das niederländische Unternehmen A B.V. betreibt ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt, welches einen Aufwand von 20.000 FuE Arbeitsstunden darstellt. Hierfür hat die A B.V. eine Forschungs- und Entwicklungsbescheinigung erhalten. Der abzuziehende Betrag dieser Lohnsteuervergünstigung ist wie Folgt zu berechnen: (Total FuE Lohnkosten) = € 580.000 (Erste Stufe bis € 250.000) 250.000 x 35% = € 87.500 (Zweite Stufe ab € 250.000) 330.000 x 14 % = € 46.200 = €133.700 13 3.WBSO Beispiel: Nimmt man nun an, dass es sich bei der A B.V. um ein Unternehmen mit € 5.000.000 Umsatz handelt, welches ohne Anwendung dieser Lohnsteuervergünstigung einen körperschaftsteuerlichen Einkommen von € 500.000 erwirtschaftet, so ergibt sich im Vergleich folgender Vorteil: Einkommen Lohnsteuervergünstigung Einkommen für KSt KSt Gewinn Vorteil mit WBSO € 500.000 € 133.200 € 633.200 € 148.300 € 484.900 ohne WBSO € 500.000 € 500.000 € 115.000 € 385.000 € 99.900 14 4. RDA − Setzt bereits während der Durchführung des FuE Projekts an − 60% Abzug für qualifizierte Kosten und Ausgaben − Sowohl für Unternehmen als auch Einzelpersonen 15 4.RDA Bedingung: Forschungs- und Entwicklungsbescheinigung Kosten: − Erwerb von Verbrauchsmitteln und Grundstoffen für Versuchsproben; − Erwerb von Materialen und Bestandteilen die zur Anfertigung von Prototypen dienen Ausgaben: − Gebäude oder Gebäudeteile, die direkt und ausschließlich der Durchführung des FuE Projekts dienlich sind; − Ausrüstung und Instrumente, die speziell für die Durchführung von FuE Arbeiten entwickelt und angeschafft wurden 16 4.RDA Beispiel - Mehr als 150 FuE Arbeitsstunden pro Monat Die A B.V. hat ein körperschaftsteuerpflichtiges Einkommen von 500.000 Euro in 2015. Die A B.V. führt ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt durch, für das es eine Forschungs- und Entwicklungsbescheinigung von RVO erhalten hat. Die für den RDA qualifizierenden Kosten und Ausgaben belaufen sich auf € 300.000. Somit ergibt sich der folgende zusätzlich abzuziehende Betrag: 300.000 € ×60% =180.000 € 17 4.RDA Im vergleich ohne RDA ergibt sich das folgende Bild: mit RDA ohne RDA Einkommen KSt € 500.000 € 500.000 Zusätzlicher Abzug aus RDA € 180.000 - Gewinn € 320.000 € 500.000 KSt € 70.000 € 115.000 14 % 23% Effektiver Steuersatz 18 4.RDA Beispiel - Weniger als 150 FuE Arbeitsstunden pro Monat Die B B.V. hat ein körperschaftsteuerpflichtiges Einkommen von 100.000 Euro in 2015 und führt ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt durch. Hierfür hat es eine Forschungs- und Entwicklungsbescheinigung erhalten, für das etwa 1.200 FuE Arbeitsstunden in 2015 erforderlich sind. Da die Grenze von 150 Stunden pro Monat nicht überschritten wurde und angenommen wird, dass sich Kosten und Ausgaben auf unter € 50.000 belaufen, wird der RDA auf Grundlage des pauschalen Lohns von € 15 pro FuE Arbeitsstunde berechnet. 1.200 ×15 € ×60% =10.800 € 19 4.RDA Im Vergleich ohne RDA ergibt sich das folgende Bild: mit RDA ohne RDA Einkommen KSt € 50.000 € 50.000 Zusätzlicher Abzug aus RDA € 10.800 - Gewinn € 39.200 € 50.000 KSt € 7.800 € 10.000 Effektiver Steuersatz 15.60% 20% 20 5. Innovatie Box Art. 12b Vpb Anwendbar auf: – Patente – FuE Projekte mit S&O Verklaring – Sortenschutzrechte 21 5. Innovatie Box 1. Resultat firmeneigener Forschung; • Auftragsforschung nur wenn Kosten und Risiken vom Auftraggeber getragen werden und dieser die entstandenen Rechte erhält und • Auftragsforschung kann innerhalb der EU/EWR stattfinden, dies ist aber begrenzt auf 50% - qualitativ 2. Patent oder S&O Verklaring muss nach 2007 erteilt worden sein; 3. min. 30% des Einkommens in der Innovation Box muss in dem FuE Projekt begründet sein; 4. das FuE Projekt hat sich bereits amortisiert und diese Einkünfte unterlagen dem normalen Körperschaftsteuersatz von 20% bzw. 25% 22 5. Innovatie Box - Wirkt erst nach Amortisation - Kein reduzierter Satz sondern ein Freibetrag - Zu versteuernder Betrag ist dabei immer ein Fünftel des Körperschaftssteuersatzes - Wendet man nun den normalen Körperschaftssteuersatz an, so bleibt eine effektive Besteuerung von 5% 1 25 1 × = 5 100 20 23 5. Innovatie Box Afpel-Methode 24 5. Innovatie Box Beispiel 25 5. Innovatie Box Costplus-Methode 26 5. Innovatie Box Beispiel 27 which the proportion of income that may benefit from an IP regime is the same proportion as that between qualifying expenditures and overall expenditures. In other words, the nexus approach allows a regime to provide for a preferential rate on IPrelated income to the extent it was generated by qualifying expenditures. The purpose of the nexus approach is to grant benefits only to income that arises from IP where the actual R&D activity was undertaken by the taxpayer itself. 6. Ausblick - 1998 Report on Harmful Tax Competiton - Kommission/Code of Conduct Group - BEPS - Modified Nexus Approach - 30% up-lift - Beschränkung auf Patente - Neuanträge bis 30.Juni 2016 - Übergang bis 30. Juni 2021 Once a company’s business model becomes more complicated, however, the nexus approach also by necessity becomes more complicated, because the approach must determine a nexus between multiple strands of income and expenditure, only some of which may be qualifying expenditures. In order to address this complexity, the nexus approach apportions income according to a ratio of expenditures. The nexus approach determines what income may receive tax benefits by applying the following calculation: Qualifying expenditures incurred to develop IP asset Overall expenditures incurred to develop IP asset x Overall income from IP asset = Income receiving tax benefits Chapter 4 of the progress report on Action Item 5 continues to define the various elements of the formula above particularly the meaning of “qualifying expenditures incurred to develop IP asset” and “overall expenditures incurred to develop IP asset”. The next section describes part of the respective definitions and heavily draws on the progress report provided by the OECD on September 16, 2014. A critical assessment from a Swiss perspective For the proposed Swiss License Box the following elements are of particular interest: 28 the definition of the qualifying taxpayer; forei pani prov Com syste resid alter R&D scop to de tion profi forei switc Swis rentl may The Qual a qua necte own defin only tual expe the t wage and amo these vanc techn cal o deve incl tion linke The 7. Anwendung Aus niederländischer Perspektive - Nutzbar für Betriebstätten - Weiterentwickeln bestehender IP - Auftragsforschung möglich 29 Aus deutscher Perspektive - Entnahme - Funktionsverlagerung - Hinzurechnungsbesteuerung 30 Fragen? Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 31 Kontakt mr. Thomas Kipka HLB Van Daal & Partners Tel: +31 (0) 464 749 440 E-Mail: [email protected] Standort: Geleen mr. Marc Lichtenberg HLB Van Daal & Partners Tel: +31 (0) 416 330 505 E-Mail: [email protected] Standort: Waalwijk mr. Bert Nannen HLB Nannen Tel: +31 (0) 505 266 533 E-Mail: [email protected] Standort: Groningen 32