DIABETES und ALKOHOL / DROGEN
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DIABETES und ALKOHOL / DROGEN
Diabetes im Beruf und Strassenverkehr Welche Berufswünsche habt ihr ? Sortieren nach geeignet und nicht geeignet Welche Probleme seht ihr Warum Kann man da etwas machen Was Welche Berufe erscheinen euch generell ungeeignet DIABETES und BERUF(SWAHL) Diabetiker sollten generell die Möglichkeit erhalten, den Beruf auszuüben, der ihren Neigungen, Begabungen, praktischen Fähigkeiten und ihrer Ausbildung entspricht. Einschränkungen sollten die Ausnahme bleiben und nur dann notwendig werden, wenn bestimmte Bedingungen des Berufes oder des Diabetes dies erforderlich machen (Selbst- oder Fremdgefährdung, Folgeschäden des Diabetes) DIABETES und BERUFSLEBEN Früher: Starre Berufsvorgabelisten Lebenslang ausgeübte starre Tätigkeit Starre Therapieschemata DIABETES und BERUFSLEBEN Heute Individuelle Beurteilung eines jeden Einzelnen hinsichtlich Fähigkeiten und Neigungen Wechselnde Anforderungen im Laufe eines Berufslebens, das stellt auch größere Flexibilität in der Tätigkeit dar Variable Therapieoptionen, auf wechselnde Situationen abstimmbar Rechtliche Grundlagen EG-Richtlinie (12.6.1989) Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit Arbeitsschutzgesetz (7.8.1996) Umsetzung der EG-Richtlinie. Jeder Betrieb muss mit einem Betriebsarzt zusammenarbeiten Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung Vorschrift für die ärztliche Beurteilung der Polizeidiensttauglichkeit Diensttauglichkeit des Zolldienstes Zentrale Dienstvorschrift der Bundeswehr Öffentlicher Dienst Rechtliche Grundlagen Bei Neueinstellung und Bewerbung muss Diabetes nicht generell angegeben werden, es sei denn es greifen andere gesetzliche Regelungen ( LKWFahrer; Polizei; Zoll) Anerkannte Schwerbehinderungen müssen derzeit noch angegeben werden, wenn man danach gefragt wird. Ansonsten ist eine Angabe nur notwendig, wenn eine Einschränkung der Leistungsfähigkeit vorliegt. Evtl. Änderung durch Antidiskriminierungsgesetz Rechtliche Grundlagen Beamtenrecht / öffentlicher Dienst Verbeamtung im Verwaltungsdienst ist möglich Kein genereller Ausschluß für Diabetiker Aber Anforderungen an Qualität des Stoffwechsels; Kooperation; Folgeschäden. Meist amtsärztliches oder fachärztliches Gutachten notwendig Rechtliche Grundlagen Feuerwehr Neubewerber nach FwDV 300 generell nicht feuerwehrdiensttauglich Bei Auftreten der Erkrankung im Beruf, Einzelfallprüfung ratsam Folgende Erkrankungen schließen die Feuerwehrdiensttauglichkeit aus: • Hypo- oder Hyperthyreose, Thyreoiditis; • Diabetes mellitus und Sonderformen des Diabetes; • Chromosomenanomalien; • Hormonstörungen. Rechtliche Grundlagen Polizeidienst: PDV 300: Diabetiker generell nicht polizeidiensttauglich Bei Auftreten im Beruf: eingeschränkt dienstfähig, jedoch länderunterschiedlich. Bei Hypogefahr kein Dienst mit der Waffe Rechtliche Grundlagen Seedienst Seedienstuntauglich durch Einzelfallbegutachtung aber Ausnahmen möglich Rechtliche Grundlagen Bundeswehr Es gibt keine Wehrpflicht mehr Möglich ist ein freiwilliger Wehrdienst von 23 Monaten Für den Wehrdienst sind Diabetiker nicht tauglich. Erkrankt ein Soldat, entscheidet ein truppenärztliches Gutachten über die weitere Verwendungsfähigkeit. Im Laufe der Dienstzeit wird keiner entlassen. Je nach Typ und Schwere ist jedoch keine Verlängerung möglich. Rechtliche Grundlagen Schichtdienst Mit angepaßter ICT oder Pumpe möglich Welche Gefahren können vom Diabetes ausgehen Akut Hypo Wann kann es zum Auftreten einer Hypo kommen Welche Gefahren können vom Diabetes ausgehen Wann kann eine Hypo im Beruf gefährlich sein ? Personenbeförderung Waffengebrauch Überwachungsfunktion ( Bahn; Luftfahrt…) Arbeiten mit Absturzgefahr Einzelarbeiten Welche Gefahren können vom Diabetes ausgehen Chronisch Folgeschäden: Augen: Sehstörungen Nieren: Fehlende Entgiftung Nerven: Fehlende Sensibilität Verletzungsgefahr mit evtl. schlecht heilenden Wunden Welche Gefahren können vom Diabetes ausgehen Wann können Folgeschäden gefährlich sein? Hitzearbeit ( Niere ) Überdruck ( Retinopathie ) Nervengiftige Substanzen ( Chemie ) Umgang mit Erregern Hygienisch problematische Bereiche (Kanal…) Daher: Berufswahl ist immer eine ganz individuell Entscheidung, das trifft auch auf den NichtDiabetiker zu Auch der Diabetiker muß Vor-und Nachteile eines Berufs für seine spezielle Situation abwägen und dann entscheiden Rechtliche Grundlagen DDG hat „Empfehlungen zur Beurteilung beruflicher Möglichkeiten von Personen mit Diabetes “ herausgegeben Darin wird versucht, Berufe und Tätigkeitsbereiche hinsichtlich Hypogefahr und Diabeteseinstellung aufzuschlüsseln Gutes Instrument bei Erstberatung zum Beispiel beim Diabetologen Bei der Berufsberatung sollten im Idealfall ein Arbeitsmediziner und ein Diabetologe zusammenarbeiten Die „ 12 Gebote“ Voraussetzungen für eine verantwortbare Eignungsbeurteilung eines Menschen mit Diabetes in einem Beruf, bei dessen Ausübung eine Selbst- und/oder Fremdgefährdung auftreten kann. Diese Vorbedingungen berücksichtigen letztendlich die Gefährdung durch eine Hypo, es soll gewährleistet werden , dass die Hypogefährdung möglichst gering ist . Die „ 12 Gebote“ 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Nachweisbare Zusammenarbeit von Patient, Diabetologe, Betriebsarzt Gute Stoffwechseleinstellung (HbA1c und BZ) BZ-Selbstmessung und Doku Demo BZ-Messung und Insulingabe vor Ort Gute, zuverlässige Mitarbeit des Pat. (Termine immer eingehalten!) Nachweis einer geeigneten Schulung Bestätigung aller beteiligten Ärzte, dass zuletzt keine schwere Hypo und keine FS bestehen Die „ 12 Gebote“ 8. Gute Kenntnis des Arbeitsplatzes, keine Gefahr für Dritte durch leichte Hypos 9. Möglichkeit der Tätigkeitseinschränkung oder -unterbrechung bei Therapieneueinstellung oder -änderung (Beruf mit breitem Tätigkeitsfeld sinnvoll) 10. Regelmäßige arbeitsmedizinische und diabetologische Kontrollen (alle 6-12 Monate) 11. Information gfls. des Unternehmers und der direkten Arbeitskollegen über den Diabetes und mögliche Notfallmaßnahmen 12. Möglichst sorgfältige allgemeine Information des Unternehmers durch den Betriebsarzt Gibt es Hinweise, dass durch Diabetes mehr Arbeitsunfälle passieren ? Krankenkassen und Berufsgenossenschaftsdaten Pat. mit Diabetes haben kein erhöhtes, wahrscheinlich sogar ein erniedrigtes Arbeitsunfall-Risiko ! Bewerbung In der Bewerbung Stärken herausstellen und besonderes Interesse an dem (Ausbildungs)beruf aufzeigen Bereits erworbene Fähigkeiten, Praktika erwähnen Zeigen, dass man sich mit dem Berufsbild realistisch auseinandergesetzt hat Diabetes wird in Bewerbung nicht erwähnt Im Vorstellungsgespräch Diabetes auch nicht primär erwähnen, es geht hier um die besonderen Fähigkeiten und Qualifikationen, bei einer Stellenausschreibung wird eine bestimmte Qualifikation gesucht, die auch ein Diabetiker haben kann, es wird aber sicher kein Diabetiker gesucht, der vielleicht zufällig auch diese Fähigkeit hat!! Augenmerk auf das Wesentliche legen, nicht auf die Begleitmusik Bewerbung Wenn Diabetes erwähnt wird, nicht zu viele Einzelheiten erzählen, das Gegenüber ist kein „Profi“ und könnte durch zu viel Info überfordert werden Lieber kurz und knapp darauf eingehen, dass man trotz Diabetes im angestrebten Beruf nicht beeinträchtigt ist Rein rechtlich muß Diabetes im Gespräch nicht erwähnt werden Wirst Du nach Krankheiten gefragt, mußt Du aber ehrlich antworten Betriebsärztliche Untersuchung unterliegt Schweigepflicht, es muß nur geklärt werden, ob medizinische Eignung besteht Bewerbung Arbeitsplatz Direkte Kollegen sollten informiert sein Bei Hypo können sie Hilfe leisten! Berühmte Diabetiker Matthias Steiner (Gewichtheber) Dimo Wache (ehemaliger Torwart und jetzt Trainer) Michael Hackert ( Eishockeyspieler) Halle Berry (Schauspielerin) Claudia Grundmann ( Eishockeyspielerin) Führerschein Wer hat schon den Führerschein ? Kann der Diabetes Probleme machen? Welche? Was kann man machen? Gibt es gesetzliche Regelungen? Der Führerschein Was muß beachtet werden? • Kraftfahrzeuggruppe Fahrtauglichkeit Stoffwechseltherapie Güte der Stoffwechseleinstellung • • • Führerscheinklassen: ganz grob A: Zweiräder B: Autos Gruppe 1 T und L: Trecker und landwirtschaftliche Fahrzeuge C: LKW D: Bus Gruppe 2 FzF: Fahrgastbeförderung Fahrtauglichkeitsprüfung Fahrerlaubni ärztliche Untersuchung sklasse Untersuchung des Sehvermögens A, A1, A2, nur in AM, B, BE, L, begründeten T Fällen bei Erteilung ("Sehtest", z.B. beim Augenoptiker) C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E bei Erteilung oder Verlängerung (ärztlich bzw. augenärztlich) bei Erteilung oder Verlängerung Fahrtauglichkeit StVO: § 1 Grundregeln (2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird Jeder Verkehrsteilnehmer ist also für seine Fahrtauglichkeit selbst verantwortlich Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung ( Gültig ab 1. Mai 2014 ) 3.5 Diabetes mellitus Leitsätze Gut eingestellte und geschulte Menschen mit Diabetes können Fahrzeuge beider Gruppen sicher führen. Therapieregime und Fahrzeugnutzung sind bei der Begutachtung zu berücksichtigen. Die Gefährdung der Verkehrssicherheit geht beim Diabetes mellitus in erster Linie vom Auftreten einer Hypoglykämie mit Kontrollverlust, Verhaltensstörungen oder Bewusstseinsbeeinträchtigungen aus. Eine ungestörte Hypoglykämiewahrnehmung ist Voraussetzung für die Fahreignung. Menschen mit Diabetes mit mehr als einer fremdhilfebedürftigen Hypoglykämie im Wachzustand in den letzten 12 Monaten sind in der Regel zum Führen eines Kraftfahrzeugs solange ungeeignet, bis wieder eine hinreichende Stabilität der Stoffwechsellage sowie eine zuverlässige Wahrnehmung von Hypoglykämien sichergestellt ist. Wer nach einer Stoffwechseldekompensation erstmals oder wer neu eingestellt wird, darf kein Fahrzeug führen, bis die Einstellphase durch Erreichen einer ausgeglichenen Stoffwechsellage (incl. der Normalisierung des Sehvermögens) abgeschlossen ist. Welche Führerscheine gibt es und kann die jeder Diabetiker machen? Welche Unterlagen benötige ich? Führerschein Begleitetes Fahren ab 17 Der Antrag kann frühestens mit 16 ½ gestellt werden mit Erstantrag auf Führerschein Bis zur Vollendung des 18.LJ darf Fahranfänger nur mit Begleitperson fahren Muß eigenen Führerschein mitführen Alkohol nur bis 0,5 Promille Muß namentlich in Prüfbescheinigung aufgeführt sein, auch mehrere möglich Mind. 30 Jahre alt Mind. 5 Jahre Klasse B Darf nicht mehr als 3 Punkte haben Erlaubnis gilt nur für Klasse B und BE und nicht im Ausland Notwendige Unterlagen bei Anmeldung in der Fahrschule Für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L, T: 1 biometrisches Passfoto (45x35 mm im Hochformat ohne Rand) Sehtest nach amtlichem Muster oder augenärztliches Gutachten (jeweils nicht älter als 2 Jahre) Sofortmaßnahmen am Unfallort oder ErsteHilfe-Lehrgang (entfällt, wenn bereits ein Führerschein vorhanden ist Kopie vom Personalausweis Kopie vom Führerschein (nur, wenn vorhanden) Notwendige Unterlagen Für die Klassen C1, C1E, C, CE: 1 biometrisches Passfoto (45x35 mm im Hochformat ohne Rand) augenärztliches Gutachten (nicht älter als 2 Jahre) Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung (nicht älter als ein Jahr) Erste-Hilfe-Lehrgang (entfällt, wenn bereits ein Führerschein der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E vorhanden ist) Kopie vom Personalausweis Kopie vom vorhandenen Führerschein Notwendige Unterlagen Für die Klassen D1, D1E, D, DE, FzF: 1 biometrisches Passfoto (45x35 mm im Hochformat ohne Rand) Führungszeugnis gemäß Bundeszentralregistergesetz augenärztliches Gutachten (nicht älter als 2 Jahre) Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung (nicht älter als ein Jahr) Bei Ersterteilung oder Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung, das nicht älter als ein Jahr sein darf. Erste-Hilfe-Lehrgang (entfällt, wenn bereits ein Führerschein der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E vorhanden ist) Kopie vom Personalausweis Kopie vom vorhandenen Führerschein Der Führerschein Führerschein und Unfälle Studie aus 11/2004: PD Dr. Norbert Hermanns, Bad Mergentheim: Typ 1: Alle 364.000 km 1 x Unfall Typ 2: Alle 563.000 km 1 x Unfall Alle Autofahrer: Alle 275.000 km 1 x Unfall Diabetiker verursachen also dtl. weniger Unfälle als andere Verkehrsteilnehmer Führerschein Was ist beim Fahren zu beachten: Vor (längerem) Fahrtantritt BZ messen und Doku!!! Im Auto BZ-Gerät und schnelle KE greifbar ( nicht im Kofferraum) ! Tagebuch mitführen Bei längeren Fahrten alle 2 h Pause mit BZKontrolle BZ sollte vor Fahrtantritt mind. 120 mg% sein, wenn niedriger, KE essen und erneut messen Führerschein und Diabetes Diabetes ist nicht meldepflichtig ! Führerscheininhaber müssen nicht melden, wenn sie diabetisch werden! Hypowahrnehmungsstörung führt zu Fahruntauglichkeit ! Stoffwechsel soll nach Erst- oder Neueinstellung stabil sein ! Das StVA kann durch Unfall über Polizei informiert werden oder über „Meldung“ durch Dritte Ich als Arzt darf instabile Situationen nicht melden, Diabetiker ist für seine Fahrtauglichkeit verantwortlich ( versicherungstechnisches Problem) Führerschein Gruppe 1 Bei Anmeldung sind generell keine Gesundheitsfragen vorgesehen Bei einigen Fahrschulen wird nach Krankheiten gefragt Angaben müssen der Wahrheit entsprechen Gruppe 2 Bei Anmeldung erfolgt ärztliche Untersuchung Diabetes muß wahrheitsgemäß angegeben werden Personenbeförderung früher nicht möglich Begutachtungsleitlinien wurden zum 1. Mai 2014 geändert Jetzt alle Klassen machbar, wenn Hypofreiheit und Stoffwechsel nachweislich stabil ist Zusammenfassung Berufswahl Jeder Diabetiker sollte den Beruf ergreifen, der seinen Fähigkeiten entspricht ! Eine gute Kooperation und Stoffwechselkontrolle ist sicher wichtig Es gibt einige Berufe, bei denen Sonderregelungen zu beachten sind Bei der Berufswahl sollten, wenn möglich, Arbeitsmediziner, Diabetologe und Betrieb zusammenarbeiten Diabetes ist nicht meldepflichtig Aus Kindern werden Leute