DIABETES und ALKOHOL / DROGEN

Transcrição

DIABETES und ALKOHOL / DROGEN
Diabetes im Beruf und
Strassenverkehr
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Welche Berufswünsche habt ihr ?
Sortieren nach geeignet und nicht geeignet
Welche Probleme seht ihr
Warum
Kann man da etwas machen
Was
Welche Berufe erscheinen euch generell ungeeignet
DIABETES und BERUF(SWAHL)
Diabetiker sollten generell die Möglichkeit erhalten,
den Beruf auszuüben, der ihren Neigungen,
Begabungen, praktischen Fähigkeiten und ihrer
Ausbildung entspricht.
Einschränkungen sollten die Ausnahme bleiben und
nur dann notwendig werden, wenn bestimmte
Bedingungen des Berufes oder des Diabetes dies
erforderlich machen (Selbst- oder
Fremdgefährdung, Folgeschäden des Diabetes)
DIABETES und BERUFSLEBEN
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Früher:
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Starre Berufsvorgabelisten
Lebenslang ausgeübte starre Tätigkeit
Starre Therapieschemata
DIABETES und BERUFSLEBEN
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Heute
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Individuelle Beurteilung eines jeden Einzelnen
hinsichtlich Fähigkeiten und Neigungen
Wechselnde Anforderungen im Laufe eines
Berufslebens, das stellt auch größere Flexibilität
in der Tätigkeit dar
Variable Therapieoptionen, auf wechselnde
Situationen abstimmbar
Rechtliche Grundlagen
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EG-Richtlinie (12.6.1989)
Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des
Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit
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Arbeitsschutzgesetz (7.8.1996)
Umsetzung der EG-Richtlinie. Jeder Betrieb muss mit einem
Betriebsarzt zusammenarbeiten
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Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung
Vorschrift für die ärztliche Beurteilung der
Polizeidiensttauglichkeit
Diensttauglichkeit des Zolldienstes
Zentrale Dienstvorschrift der Bundeswehr
Öffentlicher Dienst
Rechtliche Grundlagen
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Bei Neueinstellung und Bewerbung muss Diabetes
nicht generell angegeben werden, es sei denn es
greifen andere gesetzliche Regelungen ( LKWFahrer; Polizei; Zoll)
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Anerkannte Schwerbehinderungen müssen derzeit
noch angegeben werden, wenn man danach gefragt
wird. Ansonsten ist eine Angabe nur notwendig,
wenn eine Einschränkung der Leistungsfähigkeit
vorliegt. Evtl. Änderung durch
Antidiskriminierungsgesetz
Rechtliche Grundlagen
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Beamtenrecht / öffentlicher Dienst
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Verbeamtung im Verwaltungsdienst ist möglich
Kein genereller Ausschluß für Diabetiker
Aber Anforderungen an Qualität des
Stoffwechsels; Kooperation; Folgeschäden.
Meist amtsärztliches oder fachärztliches
Gutachten notwendig
Rechtliche Grundlagen
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Feuerwehr
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Neubewerber nach FwDV 300 generell nicht
feuerwehrdiensttauglich
Bei Auftreten der Erkrankung im Beruf,
Einzelfallprüfung ratsam
Folgende Erkrankungen schließen die Feuerwehrdiensttauglichkeit aus:
• Hypo- oder Hyperthyreose, Thyreoiditis;
• Diabetes mellitus und Sonderformen des Diabetes;
• Chromosomenanomalien;
• Hormonstörungen.
Rechtliche Grundlagen
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Polizeidienst:
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PDV 300:
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Diabetiker generell nicht polizeidiensttauglich
Bei Auftreten im Beruf:
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eingeschränkt dienstfähig, jedoch
länderunterschiedlich.
Bei Hypogefahr kein Dienst mit der Waffe
Rechtliche Grundlagen
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Seedienst
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Seedienstuntauglich
durch Einzelfallbegutachtung aber Ausnahmen
möglich
Rechtliche Grundlagen
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Bundeswehr
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Es gibt keine Wehrpflicht mehr
Möglich ist ein freiwilliger Wehrdienst von 23
Monaten
Für den Wehrdienst sind Diabetiker nicht tauglich.
Erkrankt ein Soldat, entscheidet ein
truppenärztliches Gutachten über die weitere
Verwendungsfähigkeit. Im Laufe der Dienstzeit
wird keiner entlassen. Je nach Typ und Schwere
ist jedoch keine Verlängerung möglich.
Rechtliche Grundlagen
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Schichtdienst
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Mit angepaßter ICT oder Pumpe möglich
Welche Gefahren können vom
Diabetes ausgehen
Akut
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Hypo
Wann kann es zum Auftreten einer Hypo
kommen
Welche Gefahren können vom
Diabetes ausgehen
Wann kann eine Hypo im Beruf gefährlich
sein ?
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Personenbeförderung
Waffengebrauch
Überwachungsfunktion ( Bahn; Luftfahrt…)
Arbeiten mit Absturzgefahr
Einzelarbeiten
Welche Gefahren können vom
Diabetes ausgehen
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Chronisch

Folgeschäden:
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Augen: Sehstörungen
Nieren: Fehlende Entgiftung
Nerven: Fehlende Sensibilität
Verletzungsgefahr mit evtl. schlecht heilenden
Wunden
Welche Gefahren können vom
Diabetes ausgehen
Wann können Folgeschäden gefährlich
sein?
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Hitzearbeit ( Niere )
Überdruck ( Retinopathie )
Nervengiftige Substanzen ( Chemie )
Umgang mit Erregern
Hygienisch problematische Bereiche (Kanal…)
Daher:


Berufswahl ist immer eine ganz individuell
Entscheidung, das trifft auch auf den NichtDiabetiker zu
Auch der Diabetiker muß Vor-und Nachteile
eines Berufs für seine spezielle Situation
abwägen und dann entscheiden
Rechtliche Grundlagen
DDG hat
„Empfehlungen zur Beurteilung beruflicher
Möglichkeiten von Personen mit Diabetes “
herausgegeben
Darin wird versucht, Berufe und Tätigkeitsbereiche hinsichtlich Hypogefahr
und Diabeteseinstellung aufzuschlüsseln
Gutes Instrument bei Erstberatung zum Beispiel beim Diabetologen
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Bei der Berufsberatung sollten im Idealfall ein Arbeitsmediziner
und ein Diabetologe zusammenarbeiten
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Die „ 12 Gebote“
Voraussetzungen für eine verantwortbare Eignungsbeurteilung
eines Menschen mit Diabetes in einem Beruf, bei dessen
Ausübung eine Selbst- und/oder Fremdgefährdung auftreten
kann. Diese Vorbedingungen berücksichtigen letztendlich die
Gefährdung durch eine Hypo, es soll gewährleistet werden , dass
die Hypogefährdung möglichst gering ist .
Die „ 12 Gebote“
1.
2.
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5.
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7.
Nachweisbare Zusammenarbeit von Patient, Diabetologe,
Betriebsarzt
Gute Stoffwechseleinstellung (HbA1c und BZ)
BZ-Selbstmessung und Doku
Demo BZ-Messung und Insulingabe vor Ort
Gute, zuverlässige Mitarbeit des Pat. (Termine immer
eingehalten!)
Nachweis einer geeigneten Schulung
Bestätigung aller beteiligten Ärzte, dass zuletzt keine schwere
Hypo und keine FS bestehen
Die „ 12 Gebote“
8.
Gute Kenntnis des Arbeitsplatzes, keine Gefahr für Dritte
durch leichte Hypos
9. Möglichkeit der Tätigkeitseinschränkung oder -unterbrechung
bei Therapieneueinstellung oder -änderung (Beruf mit breitem
Tätigkeitsfeld sinnvoll)
10. Regelmäßige arbeitsmedizinische und diabetologische
Kontrollen (alle 6-12 Monate)
11. Information gfls. des Unternehmers und der direkten
Arbeitskollegen über den Diabetes und mögliche
Notfallmaßnahmen
12. Möglichst sorgfältige allgemeine Information des
Unternehmers durch den Betriebsarzt
Gibt es Hinweise, dass durch Diabetes mehr
Arbeitsunfälle passieren ?
Krankenkassen und
Berufsgenossenschaftsdaten
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Pat. mit Diabetes haben kein erhöhtes,
wahrscheinlich sogar ein erniedrigtes
Arbeitsunfall-Risiko !
Bewerbung
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In der Bewerbung Stärken herausstellen und besonderes
Interesse an dem (Ausbildungs)beruf aufzeigen
Bereits erworbene Fähigkeiten, Praktika erwähnen
Zeigen, dass man sich mit dem Berufsbild realistisch
auseinandergesetzt hat
Diabetes wird in Bewerbung nicht erwähnt
Im Vorstellungsgespräch Diabetes auch nicht primär
erwähnen, es geht hier um die besonderen Fähigkeiten und
Qualifikationen, bei einer Stellenausschreibung wird eine
bestimmte Qualifikation gesucht, die auch ein Diabetiker haben
kann, es wird aber sicher kein Diabetiker gesucht, der vielleicht
zufällig auch diese Fähigkeit hat!!

Augenmerk auf das Wesentliche legen, nicht auf die
Begleitmusik
Bewerbung
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Wenn Diabetes erwähnt wird, nicht zu viele Einzelheiten
erzählen, das Gegenüber ist kein „Profi“ und könnte durch zu viel
Info überfordert werden
Lieber kurz und knapp darauf eingehen, dass man trotz Diabetes
im angestrebten Beruf nicht beeinträchtigt ist
Rein rechtlich muß Diabetes im Gespräch nicht erwähnt
werden
Wirst Du nach Krankheiten gefragt, mußt Du aber ehrlich
antworten
Betriebsärztliche Untersuchung unterliegt Schweigepflicht, es
muß nur geklärt werden, ob medizinische Eignung besteht
Bewerbung
Arbeitsplatz
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Direkte Kollegen sollten informiert sein
Bei Hypo können sie Hilfe leisten!
Berühmte Diabetiker
Matthias Steiner
(Gewichtheber)
Dimo Wache
(ehemaliger Torwart und jetzt Trainer)
Michael Hackert
( Eishockeyspieler)
Halle Berry
(Schauspielerin)
Claudia Grundmann
( Eishockeyspielerin)
Führerschein
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Wer hat schon den Führerschein ?
Kann der Diabetes Probleme machen?
Welche?
Was kann man machen?
Gibt es gesetzliche Regelungen?
Der Führerschein
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Was muß beachtet werden?
•
Kraftfahrzeuggruppe
Fahrtauglichkeit
Stoffwechseltherapie
Güte der Stoffwechseleinstellung
•
•
•
Führerscheinklassen: ganz grob
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A: Zweiräder
B: Autos
Gruppe 1
T und L: Trecker und landwirtschaftliche
Fahrzeuge
C: LKW
D: Bus
Gruppe 2
FzF: Fahrgastbeförderung
Fahrtauglichkeitsprüfung
Fahrerlaubni ärztliche
Untersuchung
sklasse
Untersuchung des Sehvermögens
A, A1, A2,
nur in
AM, B, BE, L, begründeten
T
Fällen
bei Erteilung
("Sehtest", z.B.
beim
Augenoptiker)
C, CE, C1,
C1E, D, DE,
D1, D1E
bei Erteilung
oder
Verlängerung
(ärztlich bzw.
augenärztlich)
bei Erteilung
oder
Verlängerung
Fahrtauglichkeit

StVO: § 1 Grundregeln
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu
verhalten, daß kein Anderer geschädigt,
gefährdet oder mehr, als nach den Umständen
unvermeidbar, behindert oder belästigt wird
 Jeder Verkehrsteilnehmer ist also für seine
Fahrtauglichkeit selbst verantwortlich
Begutachtungsleitlinien zur
Kraftfahreignung
( Gültig ab 1. Mai 2014 )
3.5 Diabetes mellitus
Leitsätze
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Gut eingestellte und geschulte Menschen mit Diabetes können Fahrzeuge
beider Gruppen sicher führen.
Therapieregime und Fahrzeugnutzung sind bei der Begutachtung zu
berücksichtigen.
Die Gefährdung der Verkehrssicherheit geht beim Diabetes mellitus in erster Linie
vom Auftreten einer Hypoglykämie mit Kontrollverlust, Verhaltensstörungen oder
Bewusstseinsbeeinträchtigungen aus.
Eine ungestörte Hypoglykämiewahrnehmung ist Voraussetzung für die
Fahreignung.
Menschen mit Diabetes mit mehr als einer fremdhilfebedürftigen Hypoglykämie
im Wachzustand in den letzten 12 Monaten sind in der Regel zum Führen eines
Kraftfahrzeugs solange ungeeignet, bis wieder eine hinreichende Stabilität der
Stoffwechsellage sowie eine zuverlässige Wahrnehmung von Hypoglykämien
sichergestellt ist.
Wer nach einer Stoffwechseldekompensation erstmals oder wer neu eingestellt
wird, darf kein Fahrzeug führen, bis die Einstellphase durch Erreichen einer
ausgeglichenen Stoffwechsellage (incl. der Normalisierung des Sehvermögens)
abgeschlossen ist.
Welche Führerscheine gibt es und kann die
jeder Diabetiker machen?
Welche Unterlagen benötige ich?
Führerschein
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Begleitetes Fahren ab 17
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Der Antrag kann frühestens mit 16 ½ gestellt werden mit
Erstantrag auf Führerschein
Bis zur Vollendung des 18.LJ darf Fahranfänger nur mit
Begleitperson fahren
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Muß eigenen Führerschein mitführen
Alkohol nur bis 0,5 Promille
Muß namentlich in Prüfbescheinigung aufgeführt sein, auch mehrere
möglich
Mind. 30 Jahre alt
Mind. 5 Jahre Klasse B
Darf nicht mehr als 3 Punkte haben
Erlaubnis gilt nur für Klasse B und BE und nicht im Ausland
Notwendige Unterlagen bei
Anmeldung in der Fahrschule
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Für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L, T:
1 biometrisches Passfoto (45x35 mm im
Hochformat ohne Rand)
Sehtest nach amtlichem Muster oder
augenärztliches Gutachten (jeweils nicht älter
als 2 Jahre)
Sofortmaßnahmen am Unfallort oder ErsteHilfe-Lehrgang (entfällt, wenn bereits ein
Führerschein vorhanden ist
Kopie vom Personalausweis
Kopie vom Führerschein (nur, wenn vorhanden)
Notwendige Unterlagen
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Für die Klassen C1, C1E, C, CE:
1 biometrisches Passfoto (45x35 mm im Hochformat
ohne Rand)
augenärztliches Gutachten (nicht älter als 2 Jahre)
Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung
(nicht älter als ein Jahr)
Erste-Hilfe-Lehrgang (entfällt, wenn bereits ein
Führerschein der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E
vorhanden ist)
Kopie vom Personalausweis
Kopie vom vorhandenen Führerschein
Notwendige Unterlagen
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Für die Klassen D1, D1E, D, DE, FzF:
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1 biometrisches Passfoto (45x35 mm im Hochformat ohne Rand)
Führungszeugnis gemäß Bundeszentralregistergesetz
augenärztliches Gutachten (nicht älter als 2 Jahre)
Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung (nicht älter als
ein Jahr)
Bei Ersterteilung oder Verlängerung über das 50. Lebensjahr
hinaus ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder
Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für
Fahreignung, das nicht älter als ein Jahr sein darf.
Erste-Hilfe-Lehrgang (entfällt, wenn bereits ein Führerschein der
Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E vorhanden ist)
Kopie vom Personalausweis
Kopie vom vorhandenen Führerschein
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Der Führerschein
Führerschein und Unfälle
Studie aus 11/2004:
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PD Dr. Norbert Hermanns, Bad Mergentheim:
Typ 1:
Alle 364.000 km 1 x Unfall
Typ 2:
Alle 563.000 km 1 x Unfall
Alle Autofahrer:
Alle 275.000 km 1 x Unfall
 Diabetiker verursachen also dtl. weniger Unfälle als andere
Verkehrsteilnehmer
Führerschein
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Was ist beim Fahren zu beachten:
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Vor (längerem) Fahrtantritt BZ messen und
Doku!!!
Im Auto BZ-Gerät und schnelle KE greifbar
( nicht im Kofferraum) !
Tagebuch mitführen
Bei längeren Fahrten alle 2 h Pause mit BZKontrolle
BZ sollte vor Fahrtantritt mind. 120 mg% sein,
wenn niedriger, KE essen und erneut messen
Führerschein und Diabetes
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Diabetes ist nicht meldepflichtig !
Führerscheininhaber müssen nicht melden, wenn
sie diabetisch werden!
Hypowahrnehmungsstörung führt zu
Fahruntauglichkeit !
Stoffwechsel soll nach Erst- oder Neueinstellung
stabil sein !
Das StVA kann durch Unfall über Polizei informiert
werden oder über „Meldung“ durch Dritte
Ich als Arzt darf instabile Situationen nicht melden,
Diabetiker ist für seine Fahrtauglichkeit
verantwortlich ( versicherungstechnisches Problem)
Führerschein
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Gruppe 1
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Bei Anmeldung sind generell keine Gesundheitsfragen
vorgesehen
Bei einigen Fahrschulen wird nach Krankheiten gefragt
Angaben müssen der Wahrheit entsprechen
Gruppe 2
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Bei Anmeldung erfolgt ärztliche Untersuchung
Diabetes muß wahrheitsgemäß angegeben werden
Personenbeförderung früher nicht möglich
Begutachtungsleitlinien wurden zum 1. Mai 2014 geändert
Jetzt alle Klassen machbar, wenn Hypofreiheit und
Stoffwechsel nachweislich stabil ist
Zusammenfassung Berufswahl
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Jeder Diabetiker sollte den Beruf ergreifen, der
seinen Fähigkeiten entspricht !
Eine gute Kooperation und Stoffwechselkontrolle ist
sicher wichtig
Es gibt einige Berufe, bei denen Sonderregelungen
zu beachten sind
Bei der Berufswahl sollten, wenn möglich,
Arbeitsmediziner, Diabetologe und Betrieb
zusammenarbeiten
Diabetes ist nicht meldepflichtig
Aus Kindern werden Leute