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KKKompakt Die direkte Information für den Düsseldorfer Süden 25.05.2007 Ausgabe 9/2007 Karin Kortmann Liebe Genossinnen und Genossen, sehr geehrte Damen und Herren, da hat uns Kurt Beck in dieser Woche vor vollendete Tatsachen gesetzt. Während die einen noch fleißig die Entwürfe des Programmentwurfs für das neue Grundsatzprogramm studieren, hat er organisatorische Weichenstellungen vollzogen. Die Reduzierung der stellvertretenden Parteivorsitzendenposten und die starke Besetzung / Kopplung mit Mitgliedern der Bundesregierung hat nicht überall Zuspruch hervorgerufen. Dass wir aber angesichts der mageren Umfragewerte unser Spitzenpersonal deutlicher hervorheben müssen, ist unbestritten. Vom Parteitag in Hamburg muss sowohl inhaltlich wie personell eine Aufbruchsstimmung ausgehen … auch für die zweite Hälfe der Legislaturperiode in der Großen Koalition. Am Donnerstag hat Bundeskanzlerin Angela Merkel eine Regierungserklärung zum G-Gipfel in Heiligendamm abgegeben. Der Wortlaut ist auf meiner Webseite nachzulesen. Wir haben bei uns im Bundesentwicklungsministerium die großen Weichenstellungen für den Themenbereich Afrika vorbereitet. Afrikanische Staaten brauchen weiterhin unsere verlässliche Unterstützung bei der Reduzierung von Armut und Hunger, dem Kampf gegen HIV und Aids und der Stärkung ihres Handelsvolumens und der Ansiedlung von privatwirtschaftlichen Unternehmen. Das ist aber nicht einfach mit finanziellen Transferleistungen zu erreichen, sondern setzt vor allem auch ein großes Engagement in den Regierungen der afrikanischen Länder—insbesondere in denen Subsahara Afrikas— voraus. Wir erwarten von ihnen ‚good governance‘ - verantwortliche Regierungsführung. Sie orientiert sich an Demokratieförderung, Aufbau der Rechtsstaatlichkeit, Förderung der Zivilgesellschaft, Achtung der Menschenrechte und Korruptionsbekämpfung. Länder wie bspw. Ghana und Mosambik machen hervorragende Fortschritte bei der Erreichung der millenium development goals — der Entwicklungsziele der Vereinten Nationen. Für andere Länder, wie Sudan, Simbabwe und den Kongo, sind diese Ziele noch in weiter Ferne. In Heiligendamm sollen diese unterschiedlichen Entwicklungen Afrikas eines der beiden Hauptthemen sein. Wir tragen Verantwortung für unseren Nachbarkontinent, der bis heute an den Ausbeutungsmechanismen der Kolonialzeit zu leiden hat. Ein gutes Wochenende und Frohe Pfingsten wünscht Karin Kortmann, MdB Seite: 2 KKKompakt Inhalt: I. Aktuelles II. Zur Woche im Bundestag S. S. S. S. S. S. S. S. S. S. S. S. Afghanistan Kinderbetreuung Ausbilden lohnt sich Unerlaubte Telefonwerbung Regierungserklärung zum G-Gipfel Unternehmenssteuerreform Änderung des Passgesetzes Gewebegesetz Dienstrecht in der BA Bekämpfung der Computerkriminalität Alkoholverbot für FahranfängerInnen Schutz vor Gefahren des Passivrauchens III. Kompaktinfo IV. Düsseldorf S. S. Warum wir Mindestlöhne brauchen Sorge um Telekom-Arbeitsplätze I. Aktuelles . Afghanistan Am vergangenen Samstag sind drei Angehörige der Bundeswehr in Afghanistan einem feigen und brutalen Selbstmordanschlag zum Opfer gefallen. Die Nachricht hat uns alle mit großer Bestürzung und Trauer erfüllt. Unser tief empfundenes Beileid gilt den Familien und Freunden der Opfer. Trotz dieses schrecklichen Ereignisses bin ich nach wie vor davon überzeugt, dass unser Engagement in Afghanistan notwendig und richtig ist. Wenn wir den Einsatz jetzt beenden würden, dann täten wir genau das, was die Terroristen in Afghanistan erreichen wollen. Wir dürfen nicht zulassen, dass eine kleine Minderheit von gewalttätigen Fanatikern das Aufbauwerk der afghanischen Bevölkerung und der internationalen Gemeinschaft zerstört. Aber wir werden auch darüber zu beraten haben, was wir besser machen können, wie wir das internationale Engagement auf lange Sicht zu einem dauerhaften Erfolg führen. Wir haben deshalb schon vor einigen Wochen innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion eine Task-Force eingesetzt, in der ich mitarbeite, und die am . Juli bei der Sondersitzung der SPD-Bundestagsfraktion ihre Empfehlungen vorlegen wird. Für uns ist klar: Eine Exit-Strategie ist unverantwortbar. . Kinderbetreuung Beim Thema Kinderbetreuung haben wir vergangene Woche einen Durchbruch erzielt. Das Ergebnis ermöglicht bessere Bildungschancen für unsere Kinder, für Eltern die Möglichkeit, Familie und Beruf besser miteinander zu vereinbaren. Mit der Einigung wird deutlich, dass Deutschland künftig mehr in den Ausbau der Infrastruktur investiert und damit dem Weg der familienpolitisch erfolgreichen Länder folgt. Wir freuen uns darüber, dass wir uns in der Koalition in drei entscheidenden Punkten durchgesetzt haben: · Der Rechtsanspruch kommt . Die Union wollte den Rechtsanspruch nicht. Damit wird sichergestellt, dass Eltern einen Betreuungsplatz für ihre Kinder bekommen und dass das Geld, das der Bund den Ländern zur Verfügung stellt, auch in den Ausbau der Krippen und Kitas investiert wird. · Klar ist auch, dass sich der Bund an den Betriebskosten beteiligt. Das ist wichtig für die finanzielle Unterstützung der Kommunen. · Die östlichen Länder, die alle bereits über ein gutes Kinderbetreuungsangebot verfügen, werden finanziell angemessen berücksichtigt. Das Gesetz zum Rechtsanspruch werden wir noch in dieser Legislaturperiode verabschieden. Mit der Frage des Betreuungsgeldes, das aus unserer Sicht unsinnig ist, wird sich der Bundestag erst / beschäftigen. Entgegen allen Verlautbarungen aus der Union: Es gibt kein Junktim zwischen Rechtsanspruch und Betreuungsgeld. Der ganze Vorgang um das Betreuungsgeld zeigt, welches Familienbild die Union tatsächlich vertritt, ein antiquiertes und unmodernes. Frau von der Leyen ist lediglich das vermeintlich moderne Aushängeschild. In Wahrheit hat sich die Union noch nicht geändert. Seite: 3 . Ausbilden lohnt sich! Die Bundesagentur für Arbeit hat am Montag- bereits zum zwölften Mal - den bundesweiten „Tag des Ausbildungsplatzes“ veranstaltet, bei dem Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Agenturen für Arbeit für die Schaffung von Ausbildungsplätzen geworben haben. Ich habe diese Aktion begrüßt und mich dem Appell an Betriebe und Freiberufler mit folgenden Worten angeschlossen: „Ausbilden lohnt sich! Geben Sie jungen Menschen eine Chance und schaffen Sie neue Ausbildungsplätze. Wer morgen qualifizierte Fachkräfte braucht, muss heute ausbilden.“ Mit dem Rückenwind der positiven konjunkturellen Entwicklung sind die Voraussetzungen für Betriebe, neue Ausbildungsplätze einzurichten, optimal. Trotzdem entziehen sich immer noch zu viele Unternehmen ihrer Verantwortung für die Ausbildung junger Menschen. Wir brauchen mehr Engagement für neue Ausbildungschancen. Aus Gesprächen in Betrieben, die bislang nicht ausbilden, weiß ich, dass es manchmal einfach nur an Information und Beratung über die Chancen und Möglichkeiten eigner betrieblicher Ausbildung fehlt. Nach wie vor bestehen viele Vorurteile gegenüber der Ausbildung im eigenen Betrieb – zum Beispiel hinsichtlich des Kostenaufwandes oder der bürokratischen Hürden. Die Vorteile werden häufig unterschätzt. Gerne weise ich daher auf ein Service- und Informationsangebot für Unternehmen hin, dass die SPD-Bundestagsfraktion im Internet bereitgestellt hat. Unter der Adresse www.erfolgreichausbilden.de können sich Firmeninhaber in mehreren Sprachen über die Vorteile des dualen Berufsbildungssystems informieren und erhalten praktische Hinweise für die Einrichtung von Ausbildungsplätzen. Zudem finden sich auf der Website eine Sammlung von nützlichen Downloads und weiterführenden Linkhinweisen sowie Kontakte zu wichtigen Ansprechpartnern und Beratungsstellen. Ich appelliere an die Unternehmerinnen und Unternehmer in meinem Wahlkreis, die vielfältigen Informations- und Beratungsangebote zu nutzen und die Chancen eigener Ausbildung für den wirtschaftlichen Erfolg ihrer Betriebe wahrzunehmen. Erfolgreiche Unternehmer bilden aus. Jeder zusätzliche Ausbildungsplatz gibt einem weiteren jungen Menschen eine berufliche Perspektive und eine Chance für seine Zukunft. KKKompakt . Regierung plant Maßnahmen gegen unerwünschte Telefonwerbung Wer kennt das nicht: Das Telefon klingelt und eine freundliche Stimme verspricht Gewinne, eine Traumreise oder günstige Telefontarife. Solche Anrufe sind mehr als ein Ärgernis. Was viele Bürgerinnen und Bürger nicht wissen: Unerwünschte Telefonwerbung ist nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ausdrücklich verboten. Unseriöse Firmen setzen sich aber zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher immer wieder über dieses Verbot hinweg. Gegen diese unerwünschten Anrufe können nach dem UWG Organisationen wie z.B. die Verbraucherschutzverbände vorgehen. Diese Stellen brauchen dazu aber auf jeden Fall die Mithilfe der angerufenen Bürgerinnen und Bürger. Jetzt hat Bundesjustizministerin Brigitte Zypries weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der unerlaubten Telefonwerbung angekündigt. Verstöße gegen das Verbot solcher Werbung sollen künftig mit einem Bußgeld geahndet werden können. Außerdem ist geplant, die Rufnummernunterdrückung für Callcenter unter Bußgeldandrohung zu verbieten. Die Anrufer könnten dann über die Netzbetreiber ermittelt werden. Die Umsetzbarkeit der geplanten Rufnummernkontrolle, auch die technischen Fragen dazu, werden zur Zeit geprüft. Meiner Meinung nach kann kein Unternehmen ein Interesse daran haben, mit solchen Geschäftspraktiken in Verbindung gebracht zu werden. Ich begrüße es deshalb, dass die Callcenter-Betreiber in Deutschland eine zentrale Beschwerdestelle schaffen wollen, um konsequenter gegen schwarze Schafe der Branche vorgehen zu können. Aber auch die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen noch besser über die Beschwerdemöglichkeiten informiert werden. Denn letztlich sind es allein die Angerufenen, die über den Sachverhalt Auskunft geben können und die erforderlichen Nachweise liefern können, damit unerlaubte Telefonwerbung wirksam geahndet werden kann. Nähere Informationen zum Thema sind auf der Internetseite des Bundesjustizministeriums unter www.bmj.bund.de/coldcalling zu finden. Seite: 4 KKKompakt fach vom Tisch wischen. Merkel bekannte sich zu den sozialpolitischen Errungenschaften der Industrieländer. „Vom Gipfel in Heiligendamm soll ein starkes Signal für die Beachtung sozialer und ökologischer Standards ausgehen“, sagte sie. Die Bundeskanzlerin dankte Vizekanzler Franz Müntefering, der dieses Thema mit großem Engagement für den Gipfel vorbereitet habe. II. Zur Woche im Bundestag Die Tagesordnung für das Plenum war in dieser Woche sehr umfangreich. Am Donnerstag sah der Zeitplan sogar ein Tagen von : Uhr morgens bis um : Uhr nachts vor. . Regierungserklärung zum G-Gipfel Zwei Wochen vor dem G-Gipfel in Heiligendamm hat Bundeskanzlerin Angela Merkel in einer Regierungserklärung noch einmal die Ziele der deutschen G-Präsidentschaft dargelegt: Dazu gehören die Förderung des weltweiten Aufschwungs, die soziale Gestaltung der Globalisierung und eine nachhaltige Afrika-Politik. Der Gemeinschaft der führenden sieben Industrieländer und Russlands (G) gehe es nicht darum, ihre spezifische Interessen durchzusetzen, betonte die Kanzlerin vor dem Bundestag. Ziel sei es vielmehr, Lösungen für die großen gemeinsamen Herausforderungen der Menschheit zu finden. Dazu zählten mehr als früher auch Fragen der Sicherheits-, Umwelt- und Entwicklungspolitik. „Die Globalisierung bietet große Chancen für Wachstum und Wohlstand für alle Länder“, sagte Merkel. „Wir müssen diese Chancen allerdings erkennen, und wir müssen sie nutzen.“ Deutschland könne mit seinen acht Millionen exportabhängigen Arbeitsplätzen ebenso vom freien Welthandel profitieren wie die Entwicklungs- und Schwellenländer. Dafür sei es aber erforderlich, den Prozess der Globalisierung auf internationaler Ebene gemeinsam politisch zu gestalten. „Hierfür ist die G ein wertvolles Gremium“, unterstrich Merkel. Entgegen einer landläufigen Einschätzung sei die Politik durch die Globalisierung keineswegs machtlos geworden. Die Bundeskanzlerin äußerte Verständnis dafür, dass die fortschreitende Globalisierung bei vielen Menschen auch Ängste weckt. „Die Bundesregierung nimmt diese Sorgen ernst“, versicherte sie. Tatsächlich lasse sich etwa die Frage, ob Europa im internationalen Wettbewerb seine Standards und seinen Wohlstand bewahren kann, nicht ein- Foto: REGIERUNGonline / Steins Auf Münteferings Initiative waren während der deutschen Präsidentschaft erstmals die Arbeitsund Beschäftigungsminister der G zusammengekommen. Gemeinsam mit internationalen Fachleuten erörterten sie in Dresden die soziale und faire Gestaltung der Globalisierung. Die Regierungserklärung ist auf meiner Homepage unter www.karin-kortmann.de zu finden. . Unternehmenssteuerreform In dieser Woche haben wir in ./. Lesung mit einer namentlichen Abstimmung die Unternehmenssteuerreform beschlossen. Bereits in der KKKompakt-Ausgabe Nr. vom . März habe ich euch ausführlich über dieser Reform informiert. Neu eingebracht haben wir diese Woche einen Entschließungsantrag, der den engen Zusammenhang zwischen der Unternehmensteuerreform und der Reform der Erbschaftsteuer betont. Denn beide Vorhaben dienen dem Ziel, den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken, Arbeitslosigkeit nachhaltig zu bekämpfen und die Besteuerung nach Leistungsfähigkeit zu gewährleisten. Die Erbschaftsteuer ist als Ergänzung zur Einkommensteuer wichtig, denn sie knüpft auch an den Zuwachs von Leistungsfähigkeit des Erben an. Wir wollen, dass sie bundeseinheitlich geregelt wird. Der genaue Wortlaut des Entschließungsantrages ist ebenfalls auf meiner Homepage unter www.karin-kortmann.de zu finden. . Änderung des Passgesetzes Wir haben in dieser Woche abschließend über die Änderung des Passgesetzes beraten. Der Gesetzentwurf enthält im Wesentlichen Vorschriften zur Umsetzung einer europäischen Verordnung zur Seite: 5 Einführung biometrischer Daten in Reisepässen, wie Lichtbild und Fingerabdrücke. Außerdem enthält der Entwurf weitere Regelungen zur Erfassung, Übermittlung und Speicherung von Fingerabdrücken und zur Verwendung der biometrischen Daten im Rahmen von Passkontrollen. Vorgesehen ist auch der Onlineabruf von Passbildern aus dem Passregister für die Polizei- und Strafverfolgungsbehörden zur Verfolgung von Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten und Straftaten. Voraussetzung dafür soll sein, dass die Passbehörde unerreichbar, und der Ermittlungszweck für die zuständige Polizeivollzugsbehörde gefährdet wäre (sog. Eilfall). Mit Erfolg zurückgewiesen werden konnte während der Beratungen in der Koalition die Forderung der Union, Fingerabdrücke bei den Passbehörden nach Passausgabe dauerhaft in einer Datensammlung zu speichern. Es bleibt bei der ausschließlichen Speicherung der Fingerabdrücke im Pass. Zudem wird es keine Befugnis zum Abgleich der in den Pässen gespeicherten Fingerabdrücke mit Fahndungsdateien geben. Der Fingerabdruck darf ausschließlich zum Vergleich von Pass und Passbesitzer verwendet werden. . Gewebegesetz In ./. Lesung haben wir in dieser Woche ein Gesetz beraten, das die Rechtsvorschriften im Transplantations-, Arzneimittel- und Transfusionsgesetz sowie der Apothekenbetriebsordnung und der Betriebsverordnung für Arzneimittelgroßhandelsbetriebe ändert. Es handelt sich um die Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Zell- und Gewebespende. Die Umsetzung der Richtlinie erfolgt mit dem Ziel, auch für den Umgang mit Geweben und Organen einheitliche Sicherheitsstandards zu schaffen. Mit dem Entwurf wird das Ziel verfolgt, eine einheitliche Regelung für die Entnahme, Aufbereitung und Verteilung von Gewebe und Zellen zu erreichen. Deshalb sind ein Zulassungsverfahren unter Aufsicht des Paul-Ehrlich-Institutes als zuständige Bundesbehörde sowie eine öffentlich zugängliche Registrierung der Gewebebanken am Deutschen Institut für Dokumentation und Information vorgesehen. Um eine Rückverfolgung der Gewebetransplantationen zu gewährleisten, werden die Dokumentationspflichten erweitert. Neu ist u. a. auch die gesetzliche Festsetzung des Vorranges der Organentnahme gegenüber der Entnahme von Gewebe und Zellen. Auf diese Weise soll die Vorrangstellung der Organspende klar fixiert werden. Der bisherige Organspendeausweis soll in „Organ- und Gewebespendeausweis“ umbenannt werden. KKKompakt . Anpassung des Dienstrechts in der Bundesagentur für Arbeit Wir haben in dieser Woche in ./. Lesung das von der Bundesregierung eingebrachte Dienstrechtsanpassungsgesetz BA beraten. Mit dem Dritten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt war der gesetzliche Auftrag verbunden, die Bundesagentur für Arbeit so umzugestalten, dass sie ihre Dienstleistungen am Arbeitsmarkt künftig als leistungsfähige Serviceeinrichtung mit Kundenorientierung im Wettbewerb zu anderen, privaten Dienstleistern am Arbeitsmarkt schnell und kompetent erbringen kann. Um den Anforderungen eines flexiblen Personaleinsatzes gerecht zu werden, hat die Bundesagentur auf der Grundlage eines entsprechenden Personalmanagementkonzepts zum . Januar einen Haus-Tarifvertrag (TV-BA) für die rund . Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer abgeschlossen. Das Bezahlungssystem dieses neuen Tarifwerks fördert eine stärkere Leistungsorientierung, eine flexible und veränderbare Steuerung des Personaleinsatzes und eine größere Durchlässigkeit der Tätigkeitsebenen unter Berücksichtigung der besonderen Gegebenheiten bei der Bundesagentur. Die Übertragung des Tarifergebnisses auf die ca. . Beamtinnen und Beamten der Bundesagentur ist im Rahmen der beamtenrechtlichen Vorgaben jedoch erst mit diesem Gesetz möglich. Damit soll es für die Beamtinnen und Beamten der Bundesagentur künftig möglich sein, sich auf freiwilliger Basis zur Wahrnehmung einer beruflichen Tätigkeit bei der Bundesagentur in einem tariflichen oder außertariflichen Arbeitsverhältnis beurlauben zu lassen (sog. „In-Sich-Beurlaubung“). Mit dieser Regelung wird eine Empfehlung der Kommission „Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ in ihrem Bericht vom . August aufgegriffen. . Bekämpfung der Computerkriminalität In dieser Woche haben wir das Strafrechtsänderungsgesetz zur Bekämpfung der Computerkriminalität beschlossen. Mit dem Gesetz setzen wir vor allem Vorgaben des Europarates und der Europäischen Union um. Hierzu werden im Strafgesetzbuch sowie im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten Ergänzungen bzw. Änderungen vorgenommen. Verschärft werden zum Beispiel die Straftatbestände des so genannten „Hackings“ oder der Computersabotage. Ziel ist insgesamt, die Zusammenarbeit zwischen Seite: 6 den Justiz- und Strafverfolgungsbehörden innerhalb der Europäischen Union zu verbessern. . Alkoholverbots für FahranfängerInnen Letzter Tagesordnungspunkt unserer Marathonsitzung Donnerstagnacht war die abschließende Lesung des Gesetzentwurfes zur Einführung eines Alkoholverbots für Fahranfänger und Fahranfängerinnen. Damit soll die überdurchschnittlich hohe Beteiligung von Führerscheinneulingen an schweren Alkohol- Verkehrsunfällen reduziert werden. Betroffen von dem Alkoholverbot sind alle Fahranfänger, die sich noch in der zweijährigen Probezeit befinden. Junge Erwachachsen bis zum Alter von Jahren unterliegen generell der neuen Regelung. Verstöße gegen das Alkoholverbot werden mit einem Bußgeld von in der Regel Euro, zwei Punkten im Verkehrszentralregister und einer Verpflichtung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar geahndet. Außerdem verlängert sich die Probezeit um weitere zwei Jahre. Trotz eines beachtlichen Rückgangs der Unfallzahlen in den letzten zehn Jahren besteht für die Gruppe der - bis -jährigen weiterhin das höchste Risiko, als Autofahrer bei einem Unfall zu Tode zu kommen. Diese Altersgruppe stellt mit weit über % den größten Teil der Fahranfänger dar. Und obwohl ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung lediglich % beträgt, ist diese Altersgruppe an mehr als % der Alkohol-Unfälle beteiligt. Durch die Einführung des Alkoholverbots für Fahranfänger wird ein spürbarer Rückgang Alkohol bedingter Unfälle im Straßenverkehr erwartet. Es soll ein unmissverständliches Signal gesetzt werden, dass Trinken und Autofahren nicht zusammen passen. . Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens Den Gesetzentwurf zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens wurde diese Woche abschließend beraten. Künftig ist in Einrichtungen des Bundes und in bestimmten Einrichtungen des öffentlichen Personenverkehrs das Rauchen grundsätzlich verboten. Das geplante Rauchverbot gilt grundsätzlich in allen vollständig umschlossenen Räumen. Um den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren, ist es jedoch auch in Zukunft möglich, in bestimmten Bereichen abgetrennte Raucherräume einzurich- KKKompakt ten. Auch in Räumen, die zu Wohn- oder Übernachtungszwecken genutzt werden und zur alleinigen Nutzung überlassen sind, ist das Rauchen nicht verboten. Die Leitung der jeweiligen Einrichtung hat für die Einhaltung des Rauchverbotes Sorge zu tragen. Die bereits bestehenden Vorschriften zum Schutz vor Passivrauchen, z. B. im öffentlichen Personenverkehr, werden verschärft. Zum Schutz der Jugendlichen wird die Altersgrenze für die Abgabe von Tabakwaren und das Rauchen in der Öffentlichkeit von auf Jahre angehoben. Dieser Überregulierung kann ich persönlich nichts abgewinnen. Warum maßen wir uns an, Menschen, die kurz vor der Volljährigkeit stehen, so zu kontrollieren? Das Gesetz regelt nicht den in der Öffentlichkeit breit diskutierten Bereich der Gastronomie und der öffentlichen Bereiche. Dies unterliegt den Hoheitsrechten der Länder und Kommunen. Standort Deutschland Nichtraucherschutz in Gaststätten Anteil der deutschen Gaststätten, in denen... ... ein generelles Rauchverbot gilt ... abgetrennte Nichtraucherbereiche vorhanden sind 3% 30% 67% ... überall geraucht werden darf Stichprobe in 1.927 Gaststätten mit mind. 40 Sitzplätzen und 75 qm Gastfläche - Jan/Feb 2007 Quelle: Institut für angewandte Verbraucherforschung In zwei Drittel aller Gaststätten mit mindestens 40 Sitzplätzen und 75 qm Gastfläche darf überall geraucht werden, d. h., es werden nicht einmal Nichtraucherbereiche angeboten. Die Zahlen von Jan/Feb 2007 verdeutlichen, dass die Selbstverpflichtung der Gastronomie nicht annähernd zum Ziel geführt hat. Der Bund hat in seinem Kompetenzbereich den Schutz vor dem Passivrauchen beschlossen. Nun müssen die für die Gaststätten zuständigen Länder nachziehen. In Irland, Schottland und Norwegen belegt der verbesserte Gesundheitszustand der Gastronomieangestellten, dass ein Schutz vor dem Passivrauchen dringend notwendig ist. © Planungsgruppe Seite: 7 KKKompakt III. Kompaktinfo: Positionspapier zum Thema „Mindestlohn“ (von Klaus Brandner, MdB und arbeits- und sozialpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion) Warum wir gesetzliche Mindestlöhne brauchen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf gute Arbeit und faire Löhne. Für uns Sozialdemokraten ist klar: Jeder Mensch muss die Möglichkeit zur Teilhabe an sozial abgesicherter und existenzsichernder Erwerbsarbeit haben. Menschen, die Vollzeit arbeiten, müssen von ihrer Arbeit auch menschenwürdig leben können. In Deutschland werden Löhne und Arbeitsbedingungen im Rahmen der Tarifautonomie von den Tarifvertragsparteien ausgehandelt. Die Tarifautonomie ist ein bewährtes System zur Lohnfindung in unserem Land und ein hohes Gut, das wir mit Entschiedenheit verteidigen. Da wir in Deutschland traditionell eine recht hohe Tarifbindung haben, hat es in der Vergangenheit ausgereicht, Mindestlöhne und soziale Standards tariflich auf Branchenebene zu sichern. Wir können jedoch nicht die Augen davor verschließen, dass die Tarifbindung in Deutschland abnimmt. Derzeit sind in Westdeutschland weniger als Prozent und in Ostdeutschland nur knapp Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei tarifgebundenen Arbeitgebern beschäftigt – Tendenz fallend. Auch in tarifgebundenen Beschäftigungsverhältnissen gibt es Armutslöhne. So beträgt der tarifliche Stundenlohn für Frisörinnen und Frisöre in Sachsen beispielsweise nur , Euro. Bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von Stunden erhält ein Frisör/eine Frisörin in Sachsen also Euro im Monat. Tarifgebiet Frisörhandwerk Baden-Württemberg Bayern Berlin (West und Ost) Brandenburg Hamburg Hessen Kreis Pinneberg Lübeck Meckl.-Vorpommern Niedersachsen + Bremen NRW Pfalz Rheinhessen, Koblenz, Trier Sachsen Sachsen-Anhalt Thüringen €/ Stunde €/ WochenarbeitsMonat zeit in Stunden 6,25 6,06 3,38 2,75 5,11 5,34 4,69 3,50 3,54 6,34 4,93 5,49 1.006 975 544 464 822 860 793 571 569 1.046 793 885 37 37 37 39 37 37 39 37,5 37 38 37 37 4,99 3,06 3,05 3,18 803 492 491 511 37 37 37 37 Rund , Millionen Vollzeitbeschäftigte arbeiten in Deutschland für Löhne, die weniger als die Hälfte des Durchschnittseinkommens ausmachen. Hinzu kommt, dass prekäre Beschäftigungsverhältnisse, in den vergangenen Jahren zugenommen haben. SPD und Gewerkschaften halten an dem Grundsatz fest, dass zunächst alle tariflichen Möglichkeiten genutzt werden müssen, um Mindeststandards zu sichern. Das entspricht dem Wesen der durch die Verfassung geschützten Tarifautonomie. Dort, wo es keine Tarifstrukturen gibt, ist der Gesetzgeber gefordert. Wir wollen starke durchsetzungsfähige Gewerkschaften. Jedoch muss der Staat in den Bereichen eingreifen, in denen die Gewerkschaften nicht stark genug sind, um existenzsichernde Löhne durchzusetzen. Man darf im Übrigen nicht vergessen, dass Mindeststandards nicht nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Lohndumping schützen. Sie schützen auch die Unternehmen – und zwar insbesondere kleine und mittlere Betriebe – vor einem Vernichtungswettbewerb durch Konkurrenten, die mit Dumpinglöhnen arbeiten. Mindestlöhne sichern die Konkurrenzfähigkeit und das Überleben heimischer Betriebe. Die positiven Erfahrungen im Baubereich belegen dies. Mindestlöhne sichern also Arbeitsplätze und gefährden sie nicht, wie von Union und FDP immer wieder behauptet. Vergleich mit den EU-Mitgliedsstaaten Im Übrigen haben unsere europäischen Nachbarn gute Erfahrungen mit gesetzlichen Mindestlohnregelungen gemacht. von EU-Mitgliedstaaten haben einen gesetzlichen Mindestlohn. Negative Auswirkungen auf Wirtschaft und Beschäftigung sind dort nicht festzustellen. Länder, die keine gesetzlichen Mindestlöhne haben, zeichnen sich durch eine enorm hohe Tarifbindung aus. In Schweden und Dänemark beispielsweise ist der gewerkschaftliche Organisationsgrad deutlich höher als in Deutschland und garantiert eine vollständige tarifvertragliche Deckungsrate. In Österreich führt die Pflichtmitgliedschaft der Arbeitgeber in der Wirtschaftskammer zu einer beinahe flächendeckenden Tarifbindung. Darüber hinaus gehört besser statt billiger zum Erfolgsrezept unserer sozialen Marktwirtschaft. Wir wollen, dass der Wettbewerb durch Leistung, also durch Qualität, hohe Produktivität, Innovation und Service entschieden wird und nicht durch einen Kampf um den niedrigsten Lohn. Einen Wettbewerb um die niedrigsten Löhne wird niemand gewinnen. Seite: 8 Arbeitnehmer-Entsendegesetz Bereits im Februar des vergangenen Jahres ist in der Koalition vereinbart worden, geeignete Instrumente zum Schutz gegen Dumpinglöhne für die Bereiche zu beschließen, die von der wirksam werdenden EU-Dienstleistungsrichtlinie betroffen sind. Angesichts der zunehmenden Europäisierung des Arbeitsmarktes ist davon auszugehen, dass ausländische Unternehmen zwar in Deutschland tätig werden, aber nicht den Arbeitgeberverbänden beitreten und daher auch nicht unmittelbar tarifgebunden sein werden. Bislang eröffnet das Arbeitnehmer-Entsendegesetz lediglich im Baubereich und künftig im Gebäudereinigerhandwerk die Möglichkeit, einen von den Tarifparteien ausgehandelten Mindestlohntarifvertrag durch den Bundesarbeitsminister per Rechtsverordnung für allgemeinverbindlich erklären zu lassen. Diese Mindestlöhne gelten dann auch für ausländische Arbeitgeber und aus dem Ausland entsandte Arbeitnehmer. Die Baubranche hat von dieser Möglichkeit erfolgreich Gebrauch gemacht. Damit gibt es in dieser Branche einen Mindestlohn auch für Bereiche, in denen die Tarifverträge nicht gelten. In der Bauwirtschaft wird das Entsendegesetz nach allen bisherigen Erfahrungen sowohl von Arbeitnehmer- als auch von Arbeitgeberseite als sinnvolles Instrument angesehen, Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern und für existenzsichernde Löhne zu sorgen. Wir wollen daher das Arbeitnehmer-Entsendegesetz auf alle Branchen ausweiten. Mit diesem Instrument können Tarifpartner aller Branchen – indem sie eine bundesweit geltende tarifvertragliche Lohnuntergrenze vereinbaren – sicherstellen, dass Lohndumping in ihrer Branche verhindert wird und im Wettbewerb mit ausländischen Unternehmen faire Arbeitsbedingungen herrschen. Der Koalitionspartner CDU/CSU war bislang gegen eine Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf alle Branchen. Es besteht jedoch die Chance, dass wir uns mit der Union darauf verständigen können, dass alle Branchen das Angebot erhalten, ins Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufgenommen zu werden. Allerdings besteht Uneinigkeit darüber, auf welchem Wege dieser tarifvertragliche Mindestlohn für allgemeinverbindlich erklärt werden kann. Die SPD will, dass dieser Mindestlohn nach den bisherigen Regeln des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes durch Verordnung des Arbeitsministers für allgemeinverbindlich erklärt wird. Nach dem Willen der Union soll die Allgemeinverbindlichkeit nach den Regeln des Tarifvertragsgesetzes herbei- KKKompakt geführt werden. Dies würde hohe Hürden bedeuten. So müssen die an den Tarifvertrag gebundenen Arbeitgeber mindestens Prozent aller Arbeitnehmer beschäftigen, die unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages fallen. Dabei sind also nicht nur die tarifgebundenen Arbeitnehmer, sondern alle Arbeitnehmer der Branche mitzuzählen. Da die Tarifbindung auch der Arbeitgeber nachlässt, wird die Erfüllung dieser -Prozent-Hürde immer schwieriger. Außerdem wäre die Zustimmung des mit je drei Vertretern der Arbeitgeberund Arbeitnehmerseite besetzten Tarifausschusses erforderlich. Bislang scheiterten Bemühungen, Tarifverträge auf diesem Wege für allgemeinverbindlich zu erklären, häufig am Widerstand der BDA. Dringenden Handlungsbedarf sieht die SPD u.a. in folgenden Branchen: Fleischwirtschaft, Entsorgungswirtschaft, Hotel und Gaststätten, Frisörhandwerk, Bewachungsgewerbe, Einzelhandel, Leiharbeit und Postdienste. Hier wäre das Arbeitnehmer-Entsendegesetz ein sinnvolles Instrument gegen Dumpinglöhne. 3,16 Frisörhandwerk Durchschnitt Ost mit Berlin 5,27 Durchschnitt West 4,48 Floristik 5,95 4,61 Bewachungsgewerbe 6,16 5,79 Hotel und Gaststätten 6,78 5,10 Zeitarbeit AMP 6,16 6,06 Zeitarbeit iGZ 7,00 6,42 Zeitarbeit BZA 7,38 6,36 Gebäudereinigerhandwerk 0,00 7,87 1,00 2,00 3,00 4,00 5,00 6,00 7,00 8,00 Gesetzlicher Mindestlohn Durch das Arbeitnehmer-Entsendegesetz werden jedoch nicht alle Bereiche erreicht. Voraussetzung dafür ist ein bundesweiter Tarifvertrag. In vielen Branchen gibt es dafür keine geeignete Tarifstruktur. Auch fehlt in vielen Bereichen der Wille der Arbeitgeber, verbindliche Mindestlohntarifverträge abzuschließen. Hier ist nach Auffassung der SPD ein gesetzlicher Mindestlohn die einzige Lösung, um Armutslöhne zu verhindern. Die SPD hat in Zusammenarbeit mit Vertretern der Gewerkschaften ein Konzept zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns erarbeitet. Da 9,00 Seite: 9 KKKompakt Gesetzliche Mindestlöhne in der EU Bulgarien 82 Rumänien 93 Lettland 129 Litauen 174 Slowakei 181 Estland 192 Polen 223 Ungarn 230 Tschechische Republik 280 Portugal 450 Slowenien 512 Malta 580 Spanien 631 Griechenland 668 Belgien 1.234 Frankreich 1.254 Vereinigtes Königreich 1.255 Niederlande 1.285 Irland 1.293 Luxemburg 1.503 0 200 400 600 800 1.000 1.200 1.400 1.600 (in € pro Monat im Jahresdurchschnitt, +Stand: März , Quelle: Eurostat) nach sollte über die Höhe eines gesetzlichen Mindestlohns nicht das Parlament entscheiden. Stattdessen wollen wir nach dem Vorbild der Low Pay Commission in Großbritannien im Einvernehmen mit den Tarifparteien eine unabhängige Kommission einsetzen. Diese soll regelmäßig über die Einkommensentwicklung im unteren Bereich berichten und eine Empfehlung aussprechen. Die endgültige Festsetzung des Mindestlohns soll dann durch die Regierung erfolgen. rigkeit den Arbeitsgerichten eröffnet, eingeschränkt würde. Uns Sozialdemokraten ist wichtig, dass vollschichtige Arbeit immer aus der Bedürftigkeit herausführt. Unserer Auffassung nach muss die Größe also wesentlich über dem Gesamtaufwand für einen Arbeitslosengeld-II-Empfänger liegen. Gesetzliche Definition „Sittenwidrigkeit“ / Auffangmindestlohn Bislang lehnt die CDU/CSU gesetzliche Mindestlöhne strikt ab. Jedoch kann eine große Volkspartei wie die Union vor den Verwerfungen die Augen nicht verschließen. Eine Einigung könnte möglicherweise dahingehend gelingen, dass wir eine Größe festlegen, die definiert, ab wann Löhne unangemessen niedrig und daher rechtswidrig sind. Allerdings will die Union hier lediglich gesetzlich festschreiben, dass der örtliche Tariflohn oder der ortsübliche Lohn nicht um mehr als ein Drittel unterschritten werden darf. Das würde nicht nur denjenigen ArbeitnehmerInnen nicht helfen, die für Tariflöhne von drei Euro arbeiten müssen, wie zum Beispiel Friseure in Ostdeutschland. Es könnte darüber hinaus sogar eine Verschlechterung bedeuten, da so der Entscheidungsspielraum, den der Grundsatz der Sittenwid Wir können nicht tatenlos zusehen, wie immer mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu Armutslöhnen arbeiten müssen, sondern wir müssen Lohndumping verhindern und Beschäftigte vor Ausbeutung schützen. Deswegen hoffen wir, dass wir im Interesse der Menschen in den nächsten Wochen mit dem Koalitionspartner noch zu einer Einigung kommen werden. Seite: 10 KKKompakt IV. Düsseldorf V. Veranstaltungshinweise Sorge um die Arbeitsplatzentwicklung bei der Telekom Samstag, . Juni Am Montag haben wir in der Düsseldorfer SPDZentrale Gespräche über die Arbeitsplatzentwicklung bei der Telekom mit Streikenden der Gewerkschaft ver.di geführt. Wenn mehr als . Arbeitsplätze der Telekom ´ausgegliedert´ werden sollen, ist es nicht verwunderlich, wenn Menschen Sorge um ihre Arbeitsplätze haben und gegen diese Arbeitnehmerpolitik streiken. Es ist ein Hohn, wenn die Telekom auf ihrer web-Seite mit dem Slogan wirbt: ´Die Verantwortung für morgen beginnt heute. Zukunft gestalten…´, gleichzeitig aber angesichts von Steigerungsraten im Gesamtumsatz zigtausende von Arbeitsplätzen aufgibt. Nach eigenen Angaben der Telekom liegt ihr Gesamtumsatz im . Quartal im Vergleich zum Vorjahr um , Prozent höher und ist auf , Mrd. Euro gestiegen. Hier ist keine vorausschauende Unternehmenspolitik erkennbar. :—: Uhr: Die Schützengesellschaft „Garde Jäger“ feiert ihr jähriges Bestehen mit einer großen Veranstaltung in der Martinstraße in Bilk. Samstag, . Juni :—: Uhr: Straßenfest des OV Freiheit auf dem Metzgerplätzchen Sonntag, . Juni ab : Uhr Schützen– und Volksfest des Sankt Sebastianus Schützenvereins Düsseldorf-Eller e.V. auf dem Gertrudisplatz Montag, . Juni : Uhr: Eröffnungsfeier der Tour „Europa wird : Düsseldorf ist dabei!“, Gustaf-Gründgens-Platz : — : Uhr: moderiertes Pressegespräch An diesem Tag dreht sich auf dem GustafGründgens-Platz alles um Europa. Es geht um Fragen wie: Was bedeutet Europa für meine Arbeitsplatz? Wie sieht die künftige EU aus? Welche Vorteile bringt mir die Europäische Einigung? Die Forderungen von ver.di für einen Abschluss eines tarifvertraglichen Sozialplans für den Schutz der Arbeits- und Entlohnungsverhältnisse der betroffenen Beschäftigten für Beschäftigungsperspektiven werden von uns, den Düsseldorfer Sozialdemokraten, unterstützt und wir erklären uns solidarisch mit den Streikenden. Wieder einmal zeigt sich, dass kurzfristige Erlösungsgewinne der Privatisierung weder lang- noch mittelfristig zu einer Sicherung von Arbeitsplätzen beitragen“, so mein Kommentar zur aktuelle Lage. Impressum Herausgeberin: Karin Kortmann, MdB Platz der Republik Berlin Die Bundesregierung, die Europäische Kommission und das Europäisches Parlament suchen an diesem Tag das direkte Gespräch mit den Düsseldorfer Bürgerinnen und Bürger. Kinder und Jugendliche können an der Europa-Pyramide den EU-Gipfel erklettern. Schulklassen können an einem auf sie zugeschnittenen Programm teilnehmen. NÄCHSTE AUSGABE: Das nächste KKKompakt erscheint am . Juni . Redaktion: Janine Barbier-Neubacher Telefon: - Fax: - E-Mail: [email protected] Wahlkreisbüro Düsseldorf: Telefon: - Fax: – E-Mail: [email protected]