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KKKompakt
Die direkte Information für den Düsseldorfer Süden
25.05.2007
Ausgabe 9/2007
Karin Kortmann
Liebe Genossinnen und Genossen,
sehr geehrte Damen und Herren,
da hat uns Kurt Beck in dieser Woche vor vollendete Tatsachen gesetzt. Während die einen noch fleißig die Entwürfe des Programmentwurfs für das neue Grundsatzprogramm studieren, hat er organisatorische Weichenstellungen vollzogen. Die Reduzierung der stellvertretenden Parteivorsitzendenposten und die starke Besetzung / Kopplung
mit Mitgliedern der Bundesregierung hat nicht überall Zuspruch hervorgerufen. Dass wir aber angesichts der mageren Umfragewerte unser Spitzenpersonal deutlicher hervorheben müssen, ist unbestritten.
Vom Parteitag in Hamburg muss sowohl inhaltlich wie personell eine
Aufbruchsstimmung ausgehen … auch für die zweite Hälfe der Legislaturperiode in der Großen Koalition.
Am Donnerstag hat Bundeskanzlerin Angela Merkel eine Regierungserklärung zum G-Gipfel in Heiligendamm abgegeben. Der Wortlaut
ist auf meiner Webseite nachzulesen. Wir haben bei uns im Bundesentwicklungsministerium die großen Weichenstellungen für den Themenbereich Afrika vorbereitet. Afrikanische Staaten brauchen weiterhin unsere verlässliche Unterstützung bei der Reduzierung von Armut
und Hunger, dem Kampf gegen HIV und Aids und der Stärkung ihres
Handelsvolumens und der Ansiedlung von privatwirtschaftlichen Unternehmen. Das ist aber nicht einfach mit finanziellen Transferleistungen zu erreichen, sondern setzt vor allem auch ein großes Engagement
in den Regierungen der afrikanischen Länder—insbesondere in denen
Subsahara Afrikas— voraus.
Wir erwarten von ihnen ‚good governance‘ - verantwortliche Regierungsführung. Sie orientiert sich an Demokratieförderung, Aufbau der
Rechtsstaatlichkeit, Förderung der Zivilgesellschaft, Achtung der Menschenrechte und Korruptionsbekämpfung. Länder wie bspw. Ghana
und Mosambik machen hervorragende Fortschritte bei der Erreichung
der millenium development goals — der Entwicklungsziele der Vereinten Nationen. Für andere Länder, wie Sudan, Simbabwe und den Kongo, sind diese Ziele noch in weiter Ferne. In Heiligendamm sollen diese
unterschiedlichen Entwicklungen Afrikas eines der beiden Hauptthemen sein. Wir tragen Verantwortung für unseren Nachbarkontinent,
der bis heute an den Ausbeutungsmechanismen der Kolonialzeit zu
leiden hat.
Ein gutes Wochenende und Frohe Pfingsten wünscht
Karin Kortmann, MdB
Seite: 2
KKKompakt
Inhalt:
I.
Aktuelles
II.
Zur Woche im Bundestag
S. 
S. 
S. 
S. 
S. 
S. 
S. 
S. 
S. 
S. 
S. 
S. 
Afghanistan
Kinderbetreuung
Ausbilden lohnt sich
Unerlaubte Telefonwerbung
Regierungserklärung zum G-Gipfel
Unternehmenssteuerreform
Änderung des Passgesetzes
Gewebegesetz
Dienstrecht in der BA
Bekämpfung der Computerkriminalität
Alkoholverbot für FahranfängerInnen
Schutz vor Gefahren des Passivrauchens
III.
Kompaktinfo
IV.
Düsseldorf
S. 
S. 
Warum wir Mindestlöhne brauchen
Sorge um Telekom-Arbeitsplätze
I. Aktuelles
. Afghanistan
Am vergangenen Samstag sind drei Angehörige
der Bundeswehr in Afghanistan einem feigen und
brutalen Selbstmordanschlag zum Opfer gefallen.
Die Nachricht hat uns alle mit großer Bestürzung
und Trauer erfüllt. Unser tief empfundenes Beileid
gilt den Familien und Freunden der Opfer.
Trotz dieses schrecklichen Ereignisses bin ich nach
wie vor davon überzeugt, dass unser Engagement
in Afghanistan notwendig und richtig ist. Wenn
wir den Einsatz jetzt beenden würden, dann täten
wir genau das, was die Terroristen in Afghanistan
erreichen wollen. Wir dürfen nicht zulassen, dass
eine kleine Minderheit von gewalttätigen Fanatikern das Aufbauwerk der afghanischen Bevölkerung und der internationalen Gemeinschaft zerstört. Aber wir werden auch darüber zu beraten
haben, was wir besser machen können, wie wir
das internationale Engagement auf lange Sicht zu
einem dauerhaften Erfolg führen. Wir haben deshalb schon vor einigen Wochen innerhalb der
SPD-Bundestagsfraktion eine Task-Force eingesetzt, in der ich mitarbeite, und die am . Juli 
bei der Sondersitzung der SPD-Bundestagsfraktion
ihre Empfehlungen vorlegen wird. Für uns ist klar:
Eine Exit-Strategie ist unverantwortbar.
. Kinderbetreuung
Beim Thema Kinderbetreuung haben wir vergangene Woche einen Durchbruch erzielt. Das Ergebnis ermöglicht bessere Bildungschancen für unsere Kinder, für Eltern die Möglichkeit, Familie und
Beruf besser miteinander zu vereinbaren. Mit der
Einigung wird deutlich, dass Deutschland künftig
mehr in den Ausbau der Infrastruktur investiert
und damit dem Weg der familienpolitisch erfolgreichen Länder folgt.
Wir freuen uns darüber, dass wir uns in der Koalition in drei entscheidenden Punkten durchgesetzt
haben:
· Der Rechtsanspruch kommt . Die Union wollte den Rechtsanspruch nicht. Damit wird sichergestellt, dass Eltern einen Betreuungsplatz für ihre
Kinder bekommen und dass das Geld, das der
Bund den Ländern zur Verfügung stellt, auch in
den Ausbau der Krippen und Kitas investiert wird.
· Klar ist auch, dass sich der Bund an den Betriebskosten beteiligt. Das ist wichtig für die finanzielle
Unterstützung der Kommunen.
· Die östlichen Länder, die alle bereits über ein gutes Kinderbetreuungsangebot verfügen, werden
finanziell angemessen berücksichtigt.
Das Gesetz zum Rechtsanspruch werden wir noch
in dieser Legislaturperiode verabschieden. Mit der
Frage des Betreuungsgeldes, das aus unserer Sicht
unsinnig ist, wird sich der Bundestag erst
/ beschäftigen. Entgegen allen Verlautbarungen aus der Union: Es gibt kein Junktim zwischen Rechtsanspruch und Betreuungsgeld.
Der ganze Vorgang um das Betreuungsgeld zeigt,
welches Familienbild die Union tatsächlich vertritt, ein antiquiertes und unmodernes. Frau von
der Leyen ist lediglich das vermeintlich moderne
Aushängeschild. In Wahrheit hat sich die Union
noch nicht geändert.
Seite: 3
. Ausbilden lohnt sich!
Die Bundesagentur für Arbeit hat am Montag- bereits zum zwölften Mal - den bundesweiten „Tag
des Ausbildungsplatzes“ veranstaltet, bei dem
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Agenturen
für Arbeit für die Schaffung von Ausbildungsplätzen geworben haben. Ich habe diese Aktion begrüßt und mich dem Appell an Betriebe und Freiberufler mit folgenden Worten angeschlossen:
„Ausbilden lohnt sich! Geben Sie jungen Menschen eine Chance und schaffen Sie neue Ausbildungsplätze. Wer morgen qualifizierte Fachkräfte
braucht, muss heute ausbilden.“
Mit dem Rückenwind der positiven konjunkturellen Entwicklung sind die Voraussetzungen für Betriebe, neue Ausbildungsplätze einzurichten, optimal. Trotzdem entziehen sich immer noch zu viele
Unternehmen ihrer Verantwortung für die Ausbildung junger Menschen. Wir brauchen mehr Engagement für neue Ausbildungschancen.
Aus Gesprächen in Betrieben, die bislang nicht
ausbilden, weiß ich, dass es manchmal einfach nur
an Information und Beratung über die Chancen
und Möglichkeiten eigner betrieblicher Ausbildung fehlt. Nach wie vor bestehen viele Vorurteile
gegenüber der Ausbildung im eigenen Betrieb –
zum Beispiel hinsichtlich des Kostenaufwandes
oder der bürokratischen Hürden. Die Vorteile werden häufig unterschätzt.
Gerne weise ich daher auf ein Service- und Informationsangebot für Unternehmen hin, dass die
SPD-Bundestagsfraktion im Internet bereitgestellt
hat. Unter der Adresse www.erfolgreichausbilden.de können sich Firmeninhaber in mehreren Sprachen über die Vorteile des dualen Berufsbildungssystems informieren und erhalten
praktische Hinweise für die Einrichtung von Ausbildungsplätzen. Zudem finden sich auf der Website eine Sammlung von nützlichen Downloads
und weiterführenden Linkhinweisen sowie Kontakte zu wichtigen Ansprechpartnern und Beratungsstellen.
Ich appelliere an die Unternehmerinnen und Unternehmer in meinem Wahlkreis, die vielfältigen
Informations- und Beratungsangebote zu nutzen
und die Chancen eigener Ausbildung für den wirtschaftlichen Erfolg ihrer Betriebe wahrzunehmen.
Erfolgreiche Unternehmer bilden aus. Jeder zusätzliche Ausbildungsplatz gibt einem weiteren
jungen Menschen eine berufliche Perspektive und
eine Chance für seine Zukunft.
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. Regierung plant Maßnahmen gegen
unerwünschte Telefonwerbung
Wer kennt das nicht: Das Telefon klingelt und eine
freundliche Stimme verspricht Gewinne, eine
Traumreise oder günstige Telefontarife. Solche
Anrufe sind mehr als ein Ärgernis. Was viele Bürgerinnen und Bürger nicht wissen: Unerwünschte
Telefonwerbung ist nach dem Gesetz gegen den
unlauteren Wettbewerb (UWG) ausdrücklich verboten. Unseriöse Firmen setzen sich aber zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher immer
wieder über dieses Verbot hinweg. Gegen diese
unerwünschten Anrufe können nach dem UWG
Organisationen wie z.B. die Verbraucherschutzverbände vorgehen. Diese Stellen brauchen dazu aber
auf jeden Fall die Mithilfe der angerufenen Bürgerinnen und Bürger.
Jetzt hat Bundesjustizministerin Brigitte Zypries
weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der unerlaubten Telefonwerbung angekündigt. Verstöße
gegen das Verbot solcher Werbung sollen künftig
mit einem Bußgeld geahndet werden können. Außerdem ist geplant, die Rufnummernunterdrückung für Callcenter unter Bußgeldandrohung zu
verbieten. Die Anrufer könnten dann über die
Netzbetreiber ermittelt werden. Die Umsetzbarkeit der geplanten Rufnummernkontrolle, auch
die technischen Fragen dazu, werden zur Zeit geprüft.
Meiner Meinung nach kann kein Unternehmen ein
Interesse daran haben, mit solchen Geschäftspraktiken in Verbindung gebracht zu werden. Ich begrüße es deshalb, dass die Callcenter-Betreiber in
Deutschland eine zentrale Beschwerdestelle
schaffen wollen, um konsequenter gegen schwarze Schafe der Branche vorgehen zu können.
Aber auch die Verbraucherinnen und Verbraucher
müssen noch besser über die Beschwerdemöglichkeiten informiert werden. Denn letztlich sind es
allein die Angerufenen, die über den Sachverhalt
Auskunft geben können und die erforderlichen
Nachweise liefern können, damit unerlaubte Telefonwerbung wirksam geahndet werden kann.
Nähere Informationen
zum Thema sind auf der
Internetseite des Bundesjustizministeriums unter
www.bmj.bund.de/coldcalling zu finden.
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KKKompakt
fach vom Tisch wischen. Merkel bekannte sich zu
den sozialpolitischen Errungenschaften der Industrieländer. „Vom Gipfel in Heiligendamm soll
ein starkes Signal für die Beachtung sozialer und
ökologischer Standards ausgehen“, sagte sie.
Die Bundeskanzlerin
dankte Vizekanzler
Franz Müntefering,
der dieses Thema mit
großem Engagement
für den Gipfel vorbereitet habe.
II. Zur Woche im Bundestag
Die Tagesordnung für das Plenum war in dieser
Woche sehr umfangreich. Am Donnerstag sah der
Zeitplan sogar ein Tagen von : Uhr morgens
bis um : Uhr nachts vor.
. Regierungserklärung zum G-Gipfel
Zwei Wochen vor dem G-Gipfel in Heiligendamm
hat Bundeskanzlerin Angela Merkel in einer Regierungserklärung noch einmal die Ziele der deutschen G-Präsidentschaft dargelegt: Dazu gehören die Förderung des weltweiten Aufschwungs,
die soziale Gestaltung der Globalisierung und eine
nachhaltige Afrika-Politik.
Der Gemeinschaft der führenden sieben Industrieländer und Russlands (G) gehe es nicht darum,
ihre spezifische Interessen durchzusetzen, betonte
die Kanzlerin vor dem Bundestag. Ziel sei es vielmehr, Lösungen für die großen gemeinsamen Herausforderungen der Menschheit zu finden. Dazu
zählten mehr als früher auch Fragen der Sicherheits-, Umwelt- und Entwicklungspolitik.
„Die Globalisierung bietet große Chancen für
Wachstum und Wohlstand für alle Länder“, sagte
Merkel. „Wir müssen diese Chancen allerdings erkennen, und wir müssen sie nutzen.“ Deutschland
könne mit seinen acht Millionen exportabhängigen Arbeitsplätzen ebenso vom freien Welthandel
profitieren wie die Entwicklungs- und Schwellenländer. Dafür sei es aber erforderlich, den Prozess
der Globalisierung auf internationaler Ebene gemeinsam politisch zu gestalten. „Hierfür ist die G
ein wertvolles Gremium“, unterstrich Merkel. Entgegen einer landläufigen Einschätzung sei die Politik durch die Globalisierung keineswegs machtlos geworden.
Die Bundeskanzlerin äußerte Verständnis dafür,
dass die fortschreitende Globalisierung bei vielen
Menschen auch Ängste weckt. „Die Bundesregierung nimmt diese Sorgen ernst“, versicherte sie.
Tatsächlich lasse sich etwa die Frage, ob Europa
im internationalen Wettbewerb seine Standards
und seinen Wohlstand bewahren kann, nicht ein-
Foto: REGIERUNGonline / Steins
Auf Münteferings Initiative waren während der
deutschen Präsidentschaft erstmals die Arbeitsund Beschäftigungsminister der G zusammengekommen. Gemeinsam mit internationalen Fachleuten erörterten sie in Dresden die soziale und
faire Gestaltung der Globalisierung.
Die Regierungserklärung ist auf meiner Homepage unter www.karin-kortmann.de zu finden.
. Unternehmenssteuerreform
In dieser Woche haben wir in ./. Lesung mit einer namentlichen Abstimmung die Unternehmenssteuerreform beschlossen. Bereits in der
KKKompakt-Ausgabe Nr.  vom . März  habe ich euch ausführlich über dieser Reform informiert.
Neu eingebracht haben wir diese Woche einen
Entschließungsantrag, der den engen Zusammenhang zwischen der Unternehmensteuerreform
und der Reform der Erbschaftsteuer betont. Denn
beide Vorhaben dienen dem Ziel, den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken, Arbeitslosigkeit
nachhaltig zu bekämpfen und die Besteuerung
nach Leistungsfähigkeit zu gewährleisten.
Die Erbschaftsteuer ist als Ergänzung zur Einkommensteuer wichtig, denn sie knüpft auch an den
Zuwachs von Leistungsfähigkeit des Erben an. Wir
wollen, dass sie bundeseinheitlich geregelt wird.
Der genaue Wortlaut des Entschließungsantrages
ist ebenfalls auf meiner Homepage unter
www.karin-kortmann.de zu finden.
. Änderung des Passgesetzes
Wir haben in dieser Woche abschließend über die
Änderung des Passgesetzes beraten. Der Gesetzentwurf enthält im Wesentlichen Vorschriften zur
Umsetzung einer europäischen Verordnung zur
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Einführung biometrischer Daten in Reisepässen,
wie Lichtbild und Fingerabdrücke. Außerdem enthält der Entwurf weitere Regelungen zur Erfassung, Übermittlung und Speicherung von Fingerabdrücken und zur Verwendung der biometrischen Daten im Rahmen von Passkontrollen. Vorgesehen ist auch der Onlineabruf von Passbildern
aus dem Passregister für die Polizei- und Strafverfolgungsbehörden zur Verfolgung von Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten und Straftaten.
Voraussetzung dafür soll sein, dass die Passbehörde unerreichbar, und der Ermittlungszweck für die
zuständige Polizeivollzugsbehörde gefährdet wäre
(sog. Eilfall).
Mit Erfolg zurückgewiesen werden konnte während der Beratungen in der Koalition die Forderung der Union, Fingerabdrücke bei den Passbehörden nach Passausgabe dauerhaft in einer Datensammlung zu speichern. Es bleibt bei der ausschließlichen Speicherung der Fingerabdrücke im
Pass. Zudem wird es keine Befugnis zum Abgleich
der in den Pässen gespeicherten Fingerabdrücke
mit Fahndungsdateien geben. Der Fingerabdruck
darf ausschließlich zum Vergleich von Pass und
Passbesitzer verwendet werden.
. Gewebegesetz
In ./. Lesung haben wir in dieser Woche ein Gesetz beraten, das die Rechtsvorschriften im
Transplantations-, Arzneimittel- und Transfusionsgesetz sowie der Apothekenbetriebsordnung
und der Betriebsverordnung für Arzneimittelgroßhandelsbetriebe ändert. Es handelt sich um die
Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Zell- und Gewebespende.
Die Umsetzung der Richtlinie erfolgt mit dem Ziel,
auch für den Umgang mit Geweben und Organen
einheitliche Sicherheitsstandards zu schaffen. Mit
dem Entwurf wird das Ziel verfolgt, eine einheitliche Regelung für die Entnahme, Aufbereitung und
Verteilung von Gewebe und Zellen zu erreichen.
Deshalb sind ein Zulassungsverfahren unter Aufsicht des Paul-Ehrlich-Institutes als zuständige
Bundesbehörde sowie eine öffentlich zugängliche
Registrierung der Gewebebanken am Deutschen
Institut für Dokumentation und Information vorgesehen. Um eine Rückverfolgung der Gewebetransplantationen zu gewährleisten, werden die
Dokumentationspflichten erweitert. Neu ist u. a.
auch die gesetzliche Festsetzung des Vorranges
der Organentnahme gegenüber der Entnahme
von Gewebe und Zellen. Auf diese Weise soll die
Vorrangstellung der Organspende klar fixiert werden. Der bisherige Organspendeausweis soll in
„Organ- und Gewebespendeausweis“ umbenannt
werden.
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. Anpassung des Dienstrechts in der
Bundesagentur für Arbeit
Wir haben in dieser Woche in ./. Lesung das von
der Bundesregierung eingebrachte Dienstrechtsanpassungsgesetz BA beraten.
Mit dem Dritten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt war der gesetzliche Auftrag verbunden, die Bundesagentur für Arbeit so
umzugestalten, dass sie ihre Dienstleistungen am
Arbeitsmarkt künftig als leistungsfähige Serviceeinrichtung mit Kundenorientierung im Wettbewerb zu anderen, privaten Dienstleistern am Arbeitsmarkt schnell und kompetent erbringen
kann.
Um den Anforderungen eines flexiblen Personaleinsatzes gerecht zu werden, hat die Bundesagentur auf der Grundlage eines entsprechenden Personalmanagementkonzepts zum . Januar 
einen Haus-Tarifvertrag (TV-BA) für die rund
. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer abgeschlossen. Das Bezahlungssystem dieses neuen
Tarifwerks fördert eine stärkere Leistungsorientierung, eine flexible und veränderbare Steuerung
des Personaleinsatzes und eine größere Durchlässigkeit der Tätigkeitsebenen unter Berücksichtigung der besonderen Gegebenheiten bei der Bundesagentur.
Die Übertragung des Tarifergebnisses auf die ca.
. Beamtinnen und Beamten der Bundesagentur ist im Rahmen der beamtenrechtlichen
Vorgaben jedoch erst mit diesem Gesetz möglich.
Damit soll es für die Beamtinnen und Beamten der
Bundesagentur künftig möglich sein, sich auf freiwilliger Basis zur Wahrnehmung einer beruflichen
Tätigkeit bei der Bundesagentur in einem tariflichen oder außertariflichen Arbeitsverhältnis beurlauben zu lassen (sog. „In-Sich-Beurlaubung“). Mit
dieser Regelung wird eine Empfehlung der Kommission „Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ in ihrem Bericht vom . August  aufgegriffen.
. Bekämpfung der Computerkriminalität
In dieser Woche haben wir das Strafrechtsänderungsgesetz zur Bekämpfung der Computerkriminalität beschlossen. Mit dem Gesetz setzen wir vor
allem Vorgaben des Europarates und der Europäischen Union um. Hierzu werden im Strafgesetzbuch sowie im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
Ergänzungen bzw. Änderungen vorgenommen.
Verschärft werden zum Beispiel die Straftatbestände des so genannten „Hackings“ oder der
Computersabotage.
Ziel ist insgesamt, die Zusammenarbeit zwischen
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den Justiz- und Strafverfolgungsbehörden innerhalb der Europäischen Union zu verbessern.
. Alkoholverbots für FahranfängerInnen
Letzter Tagesordnungspunkt unserer Marathonsitzung Donnerstagnacht war die abschließende
Lesung des Gesetzentwurfes zur Einführung eines
Alkoholverbots für Fahranfänger und Fahranfängerinnen. Damit soll die überdurchschnittlich hohe Beteiligung von Führerscheinneulingen an
schweren Alkohol- Verkehrsunfällen reduziert
werden.
Betroffen von dem Alkoholverbot sind alle Fahranfänger, die sich noch in der zweijährigen Probezeit
befinden. Junge Erwachachsen bis zum Alter von
 Jahren unterliegen generell der neuen Regelung. Verstöße gegen das Alkoholverbot werden
mit einem Bußgeld von in der Regel  Euro, zwei
Punkten im Verkehrszentralregister und einer Verpflichtung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar geahndet. Außerdem verlängert sich die Probezeit um weitere zwei Jahre.
Trotz eines beachtlichen Rückgangs der Unfallzahlen in den letzten zehn Jahren besteht für die
Gruppe der - bis -jährigen weiterhin das
höchste Risiko, als Autofahrer bei einem Unfall zu
Tode zu kommen. Diese Altersgruppe stellt mit
weit über  % den größten Teil der Fahranfänger
dar. Und obwohl ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung lediglich  % beträgt, ist diese Altersgruppe
an mehr als  % der Alkohol-Unfälle beteiligt.
Durch die Einführung des Alkoholverbots für Fahranfänger wird ein spürbarer Rückgang Alkohol bedingter Unfälle im Straßenverkehr erwartet. Es
soll ein unmissverständliches Signal gesetzt werden, dass Trinken und Autofahren nicht zusammen passen.
. Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens
Den Gesetzentwurf zum Schutz vor den Gefahren
des Passivrauchens wurde diese Woche abschließend beraten. Künftig ist in Einrichtungen des
Bundes und in bestimmten Einrichtungen des öffentlichen Personenverkehrs das Rauchen grundsätzlich verboten.
Das geplante Rauchverbot gilt grundsätzlich in
allen vollständig umschlossenen Räumen. Um den
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren, ist
es jedoch auch in Zukunft möglich, in bestimmten
Bereichen abgetrennte Raucherräume einzurich-
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ten. Auch in Räumen, die zu Wohn- oder Übernachtungszwecken genutzt werden und zur alleinigen Nutzung überlassen sind, ist das Rauchen
nicht verboten. Die Leitung der jeweiligen Einrichtung hat für die Einhaltung des Rauchverbotes
Sorge zu tragen.
Die bereits bestehenden Vorschriften zum Schutz
vor Passivrauchen, z. B. im öffentlichen Personenverkehr, werden verschärft. Zum Schutz der Jugendlichen wird die Altersgrenze für die Abgabe
von Tabakwaren und das Rauchen in der Öffentlichkeit von  auf  Jahre angehoben.
Dieser Überregulierung kann ich persönlich nichts
abgewinnen. Warum maßen wir uns an, Menschen, die kurz vor der Volljährigkeit stehen, so zu
kontrollieren?
Das Gesetz regelt nicht den in der Öffentlichkeit
breit diskutierten Bereich der Gastronomie und
der öffentlichen Bereiche. Dies unterliegt den Hoheitsrechten der Länder und Kommunen.
Standort Deutschland
Nichtraucherschutz in Gaststätten
Anteil der deutschen Gaststätten, in denen...
... ein generelles
Rauchverbot gilt
... abgetrennte
Nichtraucherbereiche
vorhanden sind
3%
30%
67%
... überall geraucht
werden darf
Stichprobe in 1.927 Gaststätten mit
mind. 40 Sitzplätzen und 75 qm Gastfläche - Jan/Feb 2007
Quelle:
Institut für angewandte
Verbraucherforschung
In zwei Drittel aller Gaststätten mit mindestens 40 Sitzplätzen und
75 qm Gastfläche darf überall geraucht werden, d. h., es werden
nicht einmal Nichtraucherbereiche angeboten. Die Zahlen von
Jan/Feb 2007 verdeutlichen, dass die Selbstverpflichtung der
Gastronomie nicht annähernd zum Ziel geführt hat. Der Bund hat in
seinem Kompetenzbereich den Schutz vor dem Passivrauchen
beschlossen. Nun müssen die für die Gaststätten zuständigen
Länder nachziehen. In Irland, Schottland und Norwegen belegt der
verbesserte Gesundheitszustand der Gastronomieangestellten,
dass ein Schutz vor dem Passivrauchen dringend notwendig ist.
© Planungsgruppe
Seite: 7
KKKompakt
III. Kompaktinfo: Positionspapier zum
Thema „Mindestlohn“
(von Klaus Brandner, MdB und arbeits- und sozialpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion)
Warum wir gesetzliche Mindestlöhne
brauchen
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf gute Arbeit und faire Löhne. Für uns
Sozialdemokraten ist klar: Jeder Mensch muss die
Möglichkeit zur Teilhabe an sozial abgesicherter
und existenzsichernder Erwerbsarbeit haben.
Menschen, die Vollzeit arbeiten, müssen von ihrer
Arbeit auch menschenwürdig leben können.
In Deutschland werden Löhne und Arbeitsbedingungen im Rahmen der Tarifautonomie von den
Tarifvertragsparteien ausgehandelt. Die Tarifautonomie ist ein bewährtes System zur Lohnfindung
in unserem Land und ein hohes Gut, das wir mit
Entschiedenheit verteidigen. Da wir in Deutschland traditionell eine recht hohe Tarifbindung haben, hat es in der Vergangenheit ausgereicht, Mindestlöhne und soziale Standards tariflich auf Branchenebene zu sichern.
Wir können jedoch nicht die Augen davor verschließen, dass die Tarifbindung in Deutschland
abnimmt. Derzeit sind in Westdeutschland weniger als  Prozent und in Ostdeutschland nur
knapp  Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei tarifgebundenen Arbeitgebern
beschäftigt – Tendenz fallend. Auch in tarifgebundenen Beschäftigungsverhältnissen gibt es Armutslöhne. So beträgt der tarifliche Stundenlohn
für Frisörinnen und Frisöre in Sachsen beispielsweise nur , Euro. Bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von  Stunden erhält ein Frisör/eine Frisörin in Sachsen also  Euro im Monat.
Tarifgebiet
Frisörhandwerk
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin (West und Ost)
Brandenburg
Hamburg
Hessen
Kreis Pinneberg
Lübeck
Meckl.-Vorpommern
Niedersachsen + Bremen
NRW
Pfalz
Rheinhessen,
Koblenz, Trier
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Thüringen
€/
Stunde
€/
WochenarbeitsMonat zeit in Stunden
6,25
6,06
3,38
2,75
5,11
5,34
4,69
3,50
3,54
6,34
4,93
5,49
1.006
975
544
464
822
860
793
571
569
1.046
793
885
37
37
37
39
37
37
39
37,5
37
38
37
37
4,99
3,06
3,05
3,18
803
492
491
511
37
37
37
37
Rund , Millionen Vollzeitbeschäftigte arbeiten in
Deutschland für Löhne, die weniger als die Hälfte
des Durchschnittseinkommens ausmachen. Hinzu
kommt, dass prekäre Beschäftigungsverhältnisse,
in den vergangenen Jahren zugenommen haben.
SPD und Gewerkschaften halten an dem Grundsatz fest, dass zunächst alle tariflichen Möglichkeiten genutzt werden müssen, um Mindeststandards zu sichern. Das entspricht dem Wesen der
durch die Verfassung geschützten Tarifautonomie.
Dort, wo es keine Tarifstrukturen gibt, ist der Gesetzgeber gefordert. Wir wollen starke durchsetzungsfähige Gewerkschaften. Jedoch muss der
Staat in den Bereichen eingreifen, in denen die
Gewerkschaften nicht stark genug sind, um existenzsichernde Löhne durchzusetzen.
Man darf im Übrigen nicht vergessen, dass Mindeststandards nicht nur Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer vor Lohndumping schützen. Sie
schützen auch die Unternehmen – und zwar insbesondere kleine und mittlere Betriebe – vor einem Vernichtungswettbewerb durch Konkurrenten, die mit Dumpinglöhnen arbeiten. Mindestlöhne sichern die Konkurrenzfähigkeit und das Überleben heimischer Betriebe. Die positiven Erfahrungen im Baubereich belegen dies. Mindestlöhne
sichern also Arbeitsplätze und gefährden sie nicht,
wie von Union und FDP immer wieder behauptet.
Vergleich mit den EU-Mitgliedsstaaten
Im Übrigen haben unsere europäischen Nachbarn
gute Erfahrungen mit gesetzlichen Mindestlohnregelungen gemacht.  von  EU-Mitgliedstaaten haben einen gesetzlichen Mindestlohn.
Negative Auswirkungen auf Wirtschaft und Beschäftigung sind dort nicht festzustellen. Länder,
die keine gesetzlichen Mindestlöhne haben, zeichnen sich durch eine enorm hohe Tarifbindung aus.
In Schweden und Dänemark beispielsweise ist der
gewerkschaftliche Organisationsgrad deutlich höher als in Deutschland und garantiert eine vollständige tarifvertragliche Deckungsrate. In Österreich führt die Pflichtmitgliedschaft der Arbeitgeber in der Wirtschaftskammer zu einer beinahe
flächendeckenden Tarifbindung.
Darüber hinaus gehört besser statt billiger zum
Erfolgsrezept unserer sozialen Marktwirtschaft.
Wir wollen, dass der Wettbewerb durch Leistung,
also durch Qualität, hohe Produktivität, Innovation und Service entschieden wird und nicht durch
einen Kampf um den niedrigsten Lohn. Einen
Wettbewerb um die niedrigsten Löhne wird niemand gewinnen.
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Arbeitnehmer-Entsendegesetz
Bereits im Februar des vergangenen Jahres ist in
der Koalition vereinbart worden, geeignete Instrumente zum Schutz gegen Dumpinglöhne für die
Bereiche zu beschließen, die von der  wirksam werdenden EU-Dienstleistungsrichtlinie betroffen sind. Angesichts der zunehmenden Europäisierung des Arbeitsmarktes ist davon auszugehen, dass ausländische Unternehmen zwar in
Deutschland tätig werden, aber nicht den Arbeitgeberverbänden beitreten und daher auch nicht
unmittelbar tarifgebunden sein werden.
Bislang eröffnet das Arbeitnehmer-Entsendegesetz lediglich im Baubereich und künftig im Gebäudereinigerhandwerk die Möglichkeit, einen
von den Tarifparteien ausgehandelten Mindestlohntarifvertrag durch den Bundesarbeitsminister
per Rechtsverordnung für allgemeinverbindlich
erklären zu lassen. Diese Mindestlöhne gelten
dann auch für ausländische Arbeitgeber und aus
dem Ausland entsandte Arbeitnehmer. Die Baubranche hat von dieser Möglichkeit erfolgreich
Gebrauch gemacht. Damit gibt es in dieser Branche einen Mindestlohn auch für Bereiche, in denen
die Tarifverträge nicht gelten. In der Bauwirtschaft
wird das Entsendegesetz nach allen bisherigen
Erfahrungen sowohl von Arbeitnehmer- als auch
von Arbeitgeberseite als sinnvolles Instrument angesehen, Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern und für existenzsichernde Löhne zu sorgen.
Wir wollen daher das Arbeitnehmer-Entsendegesetz auf alle Branchen ausweiten. Mit diesem
Instrument können Tarifpartner aller Branchen –
indem sie eine bundesweit geltende tarifvertragliche Lohnuntergrenze vereinbaren – sicherstellen,
dass Lohndumping in ihrer Branche verhindert
wird und im Wettbewerb mit ausländischen Unternehmen faire Arbeitsbedingungen herrschen.
Der Koalitionspartner CDU/CSU war bislang gegen
eine Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf alle Branchen. Es besteht jedoch die
Chance, dass wir uns mit der Union darauf verständigen können, dass alle Branchen das Angebot erhalten, ins Arbeitnehmer-Entsendegesetz
aufgenommen zu werden. Allerdings besteht Uneinigkeit darüber, auf welchem Wege dieser tarifvertragliche Mindestlohn für allgemeinverbindlich
erklärt werden kann.
Die SPD will, dass dieser Mindestlohn nach den
bisherigen Regeln des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes durch Verordnung des Arbeitsministers
für allgemeinverbindlich erklärt wird. Nach dem
Willen der Union soll die Allgemeinverbindlichkeit
nach den Regeln des Tarifvertragsgesetzes herbei-
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geführt werden. Dies würde hohe Hürden bedeuten. So müssen die an den Tarifvertrag gebundenen Arbeitgeber mindestens  Prozent aller Arbeitnehmer beschäftigen, die unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages fallen. Dabei sind also
nicht nur die tarifgebundenen Arbeitnehmer, sondern alle Arbeitnehmer der Branche mitzuzählen.
Da die Tarifbindung auch der Arbeitgeber nachlässt, wird die Erfüllung dieser -Prozent-Hürde
immer schwieriger. Außerdem wäre die Zustimmung des mit je drei Vertretern der Arbeitgeberund Arbeitnehmerseite besetzten Tarifausschusses erforderlich. Bislang scheiterten Bemühungen,
Tarifverträge auf diesem Wege für allgemeinverbindlich zu erklären, häufig am Widerstand der
BDA.
Dringenden Handlungsbedarf sieht die SPD u.a. in
folgenden Branchen: Fleischwirtschaft, Entsorgungswirtschaft, Hotel und Gaststätten, Frisörhandwerk, Bewachungsgewerbe, Einzelhandel,
Leiharbeit und Postdienste. Hier wäre das Arbeitnehmer-Entsendegesetz ein sinnvolles Instrument
gegen Dumpinglöhne.
3,16
Frisörhandwerk
Durchschnitt Ost mit Berlin
5,27
Durchschnitt West
4,48
Floristik
5,95
4,61
Bewachungsgewerbe
6,16
5,79
Hotel und Gaststätten
6,78
5,10
Zeitarbeit AMP
6,16
6,06
Zeitarbeit iGZ
7,00
6,42
Zeitarbeit BZA
7,38
6,36
Gebäudereinigerhandwerk
0,00
7,87
1,00
2,00
3,00
4,00
5,00
6,00
7,00
8,00
Gesetzlicher Mindestlohn
Durch das Arbeitnehmer-Entsendegesetz werden
jedoch nicht alle Bereiche erreicht. Voraussetzung
dafür ist ein bundesweiter Tarifvertrag. In vielen
Branchen gibt es dafür keine geeignete Tarifstruktur. Auch fehlt in vielen Bereichen der Wille der
Arbeitgeber, verbindliche Mindestlohntarifverträge abzuschließen. Hier ist nach Auffassung der
SPD ein gesetzlicher Mindestlohn die einzige Lösung, um Armutslöhne zu verhindern.
Die SPD hat in Zusammenarbeit mit Vertretern
der Gewerkschaften ein Konzept zur Einführung
eines gesetzlichen Mindestlohns erarbeitet. Da
9,00
Seite: 9
KKKompakt
Gesetzliche Mindestlöhne in der EU
Bulgarien
82
Rumänien
93
Lettland
129
Litauen
174
Slowakei
181
Estland
192
Polen
223
Ungarn
230
Tschechische Republik
280
Portugal
450
Slowenien
512
Malta
580
Spanien
631
Griechenland
668
Belgien
1.234
Frankreich
1.254
Vereinigtes Königreich
1.255
Niederlande
1.285
Irland
1.293
Luxemburg
1.503
0
200
400
600
800
1.000
1.200
1.400
1.600
(in € pro Monat im Jahresdurchschnitt, +Stand: März , Quelle: Eurostat)
nach sollte über die Höhe eines gesetzlichen Mindestlohns nicht das Parlament entscheiden. Stattdessen wollen wir nach dem Vorbild der Low Pay
Commission in Großbritannien im Einvernehmen
mit den Tarifparteien eine unabhängige Kommission einsetzen.
Diese soll regelmäßig über die Einkommensentwicklung im unteren Bereich berichten und eine
Empfehlung aussprechen. Die endgültige Festsetzung des Mindestlohns soll dann durch die Regierung erfolgen.
rigkeit den Arbeitsgerichten eröffnet, eingeschränkt würde.
Uns Sozialdemokraten ist wichtig, dass vollschichtige Arbeit immer aus der Bedürftigkeit herausführt. Unserer Auffassung nach muss die Größe
also wesentlich über dem Gesamtaufwand für einen Arbeitslosengeld-II-Empfänger liegen.
Gesetzliche Definition
„Sittenwidrigkeit“ / Auffangmindestlohn
Bislang lehnt die CDU/CSU gesetzliche Mindestlöhne strikt ab. Jedoch kann eine große Volkspartei
wie die Union vor den Verwerfungen die Augen
nicht verschließen. Eine Einigung könnte möglicherweise dahingehend gelingen, dass wir eine
Größe festlegen, die definiert, ab wann Löhne unangemessen niedrig und daher rechtswidrig sind.
Allerdings will die Union hier lediglich gesetzlich
festschreiben, dass der örtliche Tariflohn oder der
ortsübliche Lohn nicht um mehr als ein Drittel unterschritten werden darf.
Das würde nicht nur denjenigen ArbeitnehmerInnen nicht helfen, die für Tariflöhne von drei Euro
arbeiten müssen, wie zum Beispiel Friseure in Ostdeutschland. Es könnte darüber hinaus sogar eine
Verschlechterung bedeuten, da so der Entscheidungsspielraum, den der Grundsatz der Sittenwid
Wir können nicht tatenlos zusehen, wie immer
mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu
Armutslöhnen arbeiten müssen, sondern wir müssen Lohndumping verhindern und Beschäftigte vor
Ausbeutung schützen.
Deswegen hoffen wir, dass wir im Interesse der
Menschen in den nächsten Wochen mit dem Koalitionspartner noch zu einer Einigung kommen werden.
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KKKompakt
IV. Düsseldorf
V. Veranstaltungshinweise
Sorge um die Arbeitsplatzentwicklung
bei der Telekom
Samstag, . Juni 
Am Montag haben wir in der Düsseldorfer SPDZentrale Gespräche über die Arbeitsplatzentwicklung bei der Telekom mit Streikenden der Gewerkschaft ver.di geführt.
Wenn mehr als . Arbeitsplätze der Telekom
´ausgegliedert´ werden sollen, ist es nicht verwunderlich, wenn Menschen Sorge um ihre Arbeitsplätze haben und gegen diese Arbeitnehmerpolitik streiken. Es ist ein Hohn, wenn die Telekom
auf ihrer web-Seite mit dem Slogan wirbt: ´Die
Verantwortung für morgen beginnt heute. Zukunft gestalten…´, gleichzeitig aber angesichts
von Steigerungsraten im Gesamtumsatz zigtausende von Arbeitsplätzen aufgibt.
Nach eigenen Angaben der Telekom liegt ihr Gesamtumsatz im . Quartal im Vergleich zum Vorjahr um , Prozent höher und ist auf , Mrd. Euro gestiegen. Hier ist keine vorausschauende Unternehmenspolitik erkennbar.
:—: Uhr: Die Schützengesellschaft
„Garde Jäger“ feiert ihr jähriges Bestehen mit
einer großen Veranstaltung in der Martinstraße in
Bilk.
Samstag, . Juni 
:—: Uhr: Straßenfest des OV Freiheit auf
dem Metzgerplätzchen
Sonntag, . Juni 
ab : Uhr Schützen– und Volksfest des Sankt
Sebastianus Schützenvereins Düsseldorf-Eller e.V.
 auf dem Gertrudisplatz
Montag, . Juni 
: Uhr: Eröffnungsfeier der Tour „Europa wird
: Düsseldorf ist dabei!“, Gustaf-Gründgens-Platz
: — : Uhr: moderiertes Pressegespräch
An diesem Tag dreht sich auf dem GustafGründgens-Platz alles um Europa. Es geht um Fragen wie: Was bedeutet Europa für meine Arbeitsplatz? Wie sieht die künftige EU aus? Welche Vorteile bringt mir die Europäische Einigung?
Die Forderungen von ver.di für einen Abschluss
eines tarifvertraglichen Sozialplans für den Schutz
der Arbeits- und Entlohnungsverhältnisse der betroffenen Beschäftigten für Beschäftigungsperspektiven werden von uns, den Düsseldorfer Sozialdemokraten, unterstützt und wir erklären uns
solidarisch mit den Streikenden.
Wieder einmal zeigt sich, dass kurzfristige Erlösungsgewinne der Privatisierung weder lang- noch
mittelfristig zu einer Sicherung von Arbeitsplätzen
beitragen“, so mein Kommentar zur aktuelle Lage.
Impressum
Herausgeberin: Karin Kortmann, MdB
Platz der Republik 
 Berlin
Die Bundesregierung, die Europäische Kommission und das Europäisches Parlament suchen an diesem Tag das direkte Gespräch mit den Düsseldorfer Bürgerinnen und Bürger. Kinder und Jugendliche können an der Europa-Pyramide den EU-Gipfel
erklettern. Schulklassen können an einem auf sie
zugeschnittenen Programm teilnehmen.
NÄCHSTE AUSGABE:
Das nächste KKKompakt
erscheint am . Juni .
Redaktion: Janine Barbier-Neubacher
Telefon:  -   
Fax:  -   
E-Mail: [email protected]
Wahlkreisbüro Düsseldorf:
Telefon:  -   
Fax:  –   
E-Mail: [email protected]