Keine Tricks zum Aushöhlen des allgemeinen Mindestlohns
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Keine Tricks zum Aushöhlen des allgemeinen Mindestlohns
Pressemeldung 2|2015 (24. April 2015) Medien & Kommunikation 2.838 Zeichen (2 Seiten) Mühlendamm 3 Michael Scholl 10178 Berlin Keine Tricks zum Aushöhlen des allgemeinen Mindestlohns Für den Deutschen Bundesjugendring erklärt Vorstandsmitglied Immanuel Benz vor dem Koalitionsausschuss zum Mindestlohn am Wochenende: Ein Mindestlohn mit Ausnahmen ist ungerecht. Und Ausnahmen gibt es bereits viele: zum Beispiel für junge Menschen unter 18, die den Mindestlohn per Gesetz nicht bekommen. In der Praxis wird außerdem mit Tricks durch einige Unternehmen gegen das Gesetz verstoßen – und der Gesetzgeber duldet das stillschweigend. Es ist eine Frechheit, dass CSU, Teile der CDU und Arbeitgeberverbände die Wirksamkeit des Gesetzes drei Monate nach Inkrafttreten bereits noch weiter aushöhlen wollen. Das Gegenteil ist richtig: Ein allgemeiner Mindestlohn, der seinen Namen auch verdient, muss ohne Ausnahmen flächendeckend gelten und wirken. Hintergrund: Jede_r Arbeitnehmer_in hat seit 1. Januar 2015 Anspruch auf Zahlung eines Arbeitsentgelts mindestens in Höhe des Mindestlohns von 8,50 Euro pro Zeitstunde brutto durch den Arbeitgeber. Der Koalitionsausschuss hat auf Druck von Unternehmensverbänden aber festgelegt, Ende April darüber zu entscheiden, ob das Mindestlohngesetz bezüglich der Aufzeichnungspflichten und der Auftragnehmerhaftung verändert werden muss. Dabei ist die Dokumentation der Arbeitszeiten ein normaler Vorgang, der auch in der Vergangenheit selbstverständlich hätte sein müssen. Die Dokumentationspflicht gilt für neun Branchen, die im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz verankert sind und für gewerbliche Minijobs. Beschäftigte schildern dreiste Umgehungs-Fälle: Es werden neue Arbeitsverträge mit verkürzter Arbeitszeit vorgelegt, aber die Arbeit im alten Umfang erwartet. Manche Arbeitgeber zahlen in „Naturalien“ wie Essen- oder SolariumGutscheinen. Andere rechnen Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge oder Trinkgelder auf den Mindestlohn an oder reduzieren einseitig Urlaubstage. Auch Kosten für Arbeitsmittel oder Dienstkleidung werden vom Mindestlohn abgezogen. Um dies zu bekämpfen, sind funktionierende Kontrollen nötig. Es kann nicht sein, dass Beschäftigte erst den oft langwierigen Gerichtsweg beschreiten müssen, um zu ihrem Recht zu gelangen, weil einige Unternehmen nicht gesetzestreu handeln. Beschäftigte brauchen erleichterte Möglichkeiten, ihre Mindestlohnansprüche durchzusetzen. Dafür sind beispielsweise folgende Maßnahmen sinnvoll: Beweislast bei Mindestlohnansprüchen umkehren, Gesetz zum Schutz von Der Deutsche Bundesjugendring (DBJR) ist die Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände und Landesjugendringe. Er vertritt die Interessen von mehr als sechs Millionen jungen Menschen. Telefon 030. 400 40-412 mobil 0171. 19 13 523 E-Mail: [email protected] www. dbjr.de Seite 2 von 2 Whistleblowern schaffen oder mehr Rechte für Beschäftigte bei neuen Medien & Kommunikation Arbeitsverträgen. Michael Scholl Die Sicht des DBJR, dass ein allgemeiner, gesetzlicher Mindestlohnes auch einen 10178 Berlin Beitrag zur stärkeren Gleichberechtigung von Männern und Frauen sowie zur Aufhebung der Ungleichgewichte bei den Löhnen in Ost und West bringt, wird bereits bestätigt. Insbesondere Frauen verdienen durch den Mindestlohn mehr; er hilft also, die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen (Gender-Pay-Gap) zu schließen. Der Deutsche Bundesjugendring (DBJR) ist die Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände und Landesjugendringe. Er vertritt die Interessen von mehr als sechs Millionen jungen Menschen. Mühlendamm 3 Telefon 030. 400 40-412 mobil 0171. 19 13 523 E-Mail: [email protected] www. dbjr.de