Müssen jetzt auch Seriennummern auf die Rechnung?

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Müssen jetzt auch Seriennummern auf die Rechnung?
Müssen jetzt auch Seriennummern auf die Rechnung?
Die Anforderungen an „ordnungsgemäße Rechnungen“ werden immer extremer. In einem aktuellen
Urteilsfall wollte das Finanzamt von einer Computerhandelsfirma 70.000 Euro Vorsteuern zurück
haben.
Die haarsträubende Begründung: Die Rechnungen seien nicht ordnungsgemäß, weil der
„Gegenstand der Lieferung“ nicht korrekt angegeben sei. Denn bei den eingekauften
Speicherbausteinen und Prozessoren hätte für jeden einzelnen der über 1.000 Bauteile die jeweilige
Seriennummer angegeben werden müssen. Zum Glück hat der Bundesfinanzhof in einem
vorläufigen Verfahren diesen Unfug erst einmal gestoppt - aber eben nur vorläufig!
Das heißt für Sie: Bitten Sie Ihre Lieferanten aus Vorsichtsgründen, die Seriennummern von
eingekauften Waren mit anzugeben. Davon betroffen sein könnten alle Wirtschaftsgüter, die
üblicherweise eine Seriennummer haben. Falls Sie jedoch bereits Ärger mit dem Finanzamt haben,
berufen Sie sich auf das genannte Urteil des Bundesfinanzhofs, um Vorsteuerrückforderungen
abzublocken. (BFH 06.06.06, V B 22/06, BFH/NV 2006, 1715)
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15.01.2007
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