Müssen jetzt auch Seriennummern auf die Rechnung?
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Müssen jetzt auch Seriennummern auf die Rechnung?
Müssen jetzt auch Seriennummern auf die Rechnung? Die Anforderungen an „ordnungsgemäße Rechnungen“ werden immer extremer. In einem aktuellen Urteilsfall wollte das Finanzamt von einer Computerhandelsfirma 70.000 Euro Vorsteuern zurück haben. Die haarsträubende Begründung: Die Rechnungen seien nicht ordnungsgemäß, weil der „Gegenstand der Lieferung“ nicht korrekt angegeben sei. Denn bei den eingekauften Speicherbausteinen und Prozessoren hätte für jeden einzelnen der über 1.000 Bauteile die jeweilige Seriennummer angegeben werden müssen. Zum Glück hat der Bundesfinanzhof in einem vorläufigen Verfahren diesen Unfug erst einmal gestoppt - aber eben nur vorläufig! Das heißt für Sie: Bitten Sie Ihre Lieferanten aus Vorsichtsgründen, die Seriennummern von eingekauften Waren mit anzugeben. Davon betroffen sein könnten alle Wirtschaftsgüter, die üblicherweise eine Seriennummer haben. Falls Sie jedoch bereits Ärger mit dem Finanzamt haben, berufen Sie sich auf das genannte Urteil des Bundesfinanzhofs, um Vorsteuerrückforderungen abzublocken. (BFH 06.06.06, V B 22/06, BFH/NV 2006, 1715) 1/1 15.01.2007 © Copyright IZW InformationsZentrum für die Wirtschaft GmbH, Heiliggeiststr. 3, 80331 München, www.izw.info Haftungsausschluss: IZW ist zur Steuer- und Rechtsberatung nicht befugt. Bitte lassen Sie diese allgemeinen Auskünfte durch einen Steuerberater bzw. Anwalt überprüfen.