Wie Sie Steuerberatungskosten nach wie vor absetzen
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Wie Sie Steuerberatungskosten nach wie vor absetzen
Wie Sie Steuerberatungskosten nach wie vor absetzen Die Abzugsfähigkeit privater Steuerberatungskosten wurde zum Jahresbeginn abgeschafft. Häufiger Irrtum: Viele glauben nun, man könne künftig die Rechnung für die private Steuererklärung nicht mehr absetzen. Das ist jedoch falsch. Denn Gebühren für die einzelnen Anlagen zur Steuererklärung sind immer noch abzugsfähig. Berechnet der Steuerberater also z. B. eine Anlage V (Vermietung), KAP (Kapitaleinkünfte) oder SO (Spekulationseinkünfte), können Sie das immer noch geltend machen. Nicht mehr absetzbar sind nur: Die Gebühr für die Erstellung des Mantelbogensoder z. B. Kosten einer Erbschaftssteuererklärung. Ebenso betroffen sind rein private Beratungen (z. B. wegen eines Testaments). Hier lässt sich natürlich trefflich manipulieren: Clevere Steuerberater werden künftig einfach die nicht abzugsfähigen Gebühren reduzieren oder gar völlig entfallen lassen, und die abzugsfähigen Gebührenpositionen dementsprechend erhöhen. Ein weiterer Beitrag zum Steuerchaos: Diese Umgehungsversuche werden wiederum Diskussionen mit dem Finanzamt auslösen, wann eine Steuerberater-Rechnung angemessen oder missbräuchlich ist. Ein Streitpunkt, den es bisher gar nicht gab. Über kurz oder lang werden die Ausweichgestaltungen auch die Finanzgerichte beschäftigen. Ein Beitrag zur Steuervereinfachung ist das sicher nicht. Weiterer Aspekt: Aufgrund einer Formulierungspanne im Gesetz ist unklar, ab wann die Neuregelung überhaupt gilt. Ein Finanzrichter meint, dass Gebühren für die 2005er-Steuererklärungen auf jeden Fall noch in voller Höhe abzugsfähig seien ( www.nwb.de/aktuell/steuer/2005/tw1212_1.htm) Fazit: Die Streichung des Sonderausgabenabzugs für Steuerberatungskosten geht weitestgehend ins Leere. Das Ergebnis für den Fiskus werden nicht Steuer-Mehreinnahmen, sondern sinnlose Ausweichgestaltungen, Streitereien mit dem Finanzamt und Prozesse vor dem Finanzgericht sein. 1/1 30.01.2006 © Copyright IZW InformationsZentrum für die Wirtschaft GmbH, Heiliggeiststr. 3, 80331 München, www.izw.info Haftungsausschluss: IZW ist zur Steuer- und Rechtsberatung nicht befugt. Bitte lassen Sie diese allgemeinen Auskünfte durch einen Steuerberater bzw. Anwalt überprüfen.