Beitragsänderungen 2015 (Liechtenstein)

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Beitragsänderungen 2015 (Liechtenstein)
Ab Januar 2015 treten einige Beitragsänderungen bei Sozialversicherungen in Kraft. Nach der Updateinstallation und nach
Eröffnen des neuen Abrechnungsjahres müssen diese Korrekturen an den Lohnarten kundenseitig vorgenommen werden.
Wichtiger Hinweis: Dieses Dokument beschränkt sich auf die gesamtliechtensteinischen Beitragsänderungen. Auf branchenspezifische Abweichungen wird hier nicht eingegangen. Es ist daher zu beachten, dass betriebsspezifische Anpassungen wie
beispielsweise NBU-Beiträge, KTG-Beiträge, etc. ebenfalls zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen sind.
Allgemeine Hinweise zu SDM WinLohn
• SDM WinLohn 2015 ist neu nach Swissdec Lohnstandard 4.0 zertifiziert.
• Wenn Sie das neue Jahr bereits eröffnet haben, ist die Dateneingabe für das Vorjahr gesperrt. Wenn Sie nachträglich Anpassungen vornehmen müssen, ist dies nur möglich, wenn Sie den Menüeintrag Extras, Optionen wählen. In der nun geöffneten Maske wählen Sie das Blatt Freigaben und deaktivieren den Schalter Änderungsmöglichkeiten in allen Stammdaten
sperren und gegebenenfalls auch den Schalter Änderungsmöglichkeiten in allen Lohndaten sperren.
• Ab SDM WinLohn 2015 haben Sie die Möglichkeit, gesperrte Lohnläufe ohne Entsperrcode zu entsperren. Dazu wählen Sie
den Menüeintrag Extras, Optionen. In der nun geöffneten Maske, Blatt Freigaben deaktivieren Sie den Schalter Änderungsmöglichkeiten von Lohnlauf Status sperren. Schliessen Sie diese Maske und wählen den Menüeintrag Extras, Lohnlauf Status. Nun können die Lohnläufe entsperrt werden.
Neues Abrechnungsjahr eröffnen
• Bevor Sie die hier beschriebenen Anpassungen vornehmen, muss das neue Abrechnungsjahr eröffnet werden. Schliessen Sie
dazu innerhalb SDM WinLohn alle geöffneten Fenster. Dann wählen Sie im Menü Datei, den Eintrag Neues Abrechnungsjahr eröffnen.
• Es wird automatisch das Folgejahr vorgeschlagen. Bestätigen Sie die Frage mit Ja. Nach einigen Sekunden ist das neue Jahr
eröffnet.
Organentschädigung
• Aufgrund der vom Landtag am 4. September 2014 beschlossenen Steuergesetzesänderung fällt die Tätigkeit von im Inland
wohnhaften Organen von Stiftungs-/Verwaltungsräten ab dem Steuerjahr 2015 nicht mehr unter „unselbständige Tätigkeit“, sondern bildet eine separate Tätigkeitskategorie (Art. 14 Abs. 2 Bst. d bis SteG-Änderung). Bei Entschädigungen an im
Inland wohnhafte Organe ist ab dem Steuerjahr 2015 ein Quellensteuerabzug von 12% vorzunehmen (Art. 25 Abs. 3 SteGÄnderung); es gilt somit neu der gleiche Quellensteuerabzug für Organe mit Wohnsitz im Inland und Ausland.
• Dieser Landtagsbeschluss hatte auch Änderungen im Lohnausweisformular zur Folge. Neu sind Verwaltungsratshonorare
und Verwaltungsratsentschädigungen auf dem Lohnausweis unter Position 1. Lohn (bisher 6. Organentschädigungen und
Tipp SDM WinLohn 2015 (12/2014)
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Sitzungsgelder) auszuweisen. Zudem ist für die Auszahlung von Organentschädigungen ein separater Personalstamm zu führen da im Lohnausweis unter Bescheinigung für Organentschädigung / Rentenbescheinigung ein Kreuz zu setzen ist.
• In SDM WinLohn passen Sie die Lohnarten 5370 Verwaltungsratshonorar und 5371 Verwaltungsratsentschädigung im
Blatt Optionen 2 wie folgt an:
• Zudem beachten Sie bei der Auszahlung von Organentschädigungen, wie oben aufgeführt, auch bei im Inland wohnhafte
Organe einen Quellensteuerabzug von 12% vornehmen
Alters- und Hinterlassenen-Versicherung
• Die Beiträge an die AHV/IV bleiben unverändert bei 9.1% und sind je zur Hälfte (4.55%) vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer
zu tragen.
• Die Beiträge setzen sich wie folgt zusammen:
Arbeitnehmer
Arbeitgeber
AHV
3.8000%
4.0000%
IV
0.7500%
0.7500%
FAK
1.9000%
VK
0.4704%
Gesamt
4.5500%
7.1204%
Total
7.8000%
1.5000%
1.9000%
0.4704%
11.6704%
• Daraus ergeben sich folgende aktuelle Einstellungen im Lohnartenstamm:
Lohnart
Arbeitnehmer
Arbeitgeber
101 AHV-Beitrag
4.5500%
7.1204%
Höchst/Monat
frei
Frei/Monat
0.00
Arbeitslosenversicherung
• Die Beiträge an die Arbeitslosenversicherung bleiben unverändert bei 1.0% und sind je zur Hälfte (0.5%) vom Arbeitgeber
und Arbeitnehmer zu tragen.
• Die Beiträge setzen sich wie folgt zusammen:
Arbeitnehmer
Arbeitgeber
0.5000%
0.5000%
Total
1.0000%
Maximim
126'000.00
• Daraus ergeben sich folgende aktuelle Einstellungen im Lohnartenstamm:
Lohnart
Arbeitnehmer
Arbeitgeber
201 ALV-Beitrag
0.5000%
0.5000%
Höchst/Monat
10'500.00
Frei/Monat
0.00
Pensionskasse
• Die Mindestlohngrenze, die Höchstlohngrenze sowie der Freibetrag bleiben unverändert bei:
pro Jahr
pro Monat
Mindestlohngrenze
20'880.00
1'740.00
Höchstlohngrenze
83'520.00
6'960.00
Freibetrag
13'920.00
1'160.00
• Daraus ergeben sich folgende aktuelle Einstellungen im Lohnartenstamm:
Lohnart
Arbeitnehmer
Arbeitgeber
1420 PK Sozialfond Risiko
beim Versicherer anfordern
1421 PK Sozialfond Sparen
beim Versicherer anfordern
Tipp SDM WinLohn 2015 (12/2014)
Höchst/Monat
6'960.00
6'960.00
Frei/Monat
1'160.00
1'160.00
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Krankenpflegeversicherung
• Der Arbeitgeberanteil an die Krankenpflegeversicherung des Arbeitnehmers erhöht sich von bisher CHF 148.00 auf neu CHF
166.50.
• Daraus ergeben sich folgende aktuelle Einstellungen im Lohnartenstamm:
(Angaben mit rotem Hintergrund ändern ab 1.1.2015)
Lohnart
5920 KK AG Erwachsene
5921 KK AG Jugendliche
Arbeitnehmer
166.50
83.25
Arbeitgeber
-
Höchst/Monat
frei
frei
Frei/Monat
0.00
0.00
Lohnsteuer
• Bei den Lohnsteuerabzügen gibt es keine Änderungen.
Weitere Infos
• Auf unserer Website http://www.sdm.li/ finden Sie Links zu weiteren nützlichen Webseiten. Klicken Sie im oberen Balken
auf Infos und dann auf der linken Seite unter Weitere auf Links.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Angaben dienen zu können und wünsche Ihnen einen guten Start ins neue
Jahr !
Ihr SDM WinLohn - Team
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