Nr. 6/2015 - Zahnärzte in Sachsen
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Nr. 6/2015 - Zahnärzte in Sachsen
19. JUNI 2015, 26. JAHRGANG, 5,50 €, F 45733, ISSN 0938-8486 Zahnärzteblatt D I E M O NAT S Z E I T S C H R I F T D E R Z A H N Ä R Z T E I N SACHSEN ANZEIGE Fließfähige „BulkFill“-Komposite LZKS-Gutachter und Juristen im Erfahrungsaustausch Freie Zahnarztwahl gestärkt Anleitung: „Der Weg zum QM-Handbuch“ Beilage Programm Sächsischer Fortbildungstag Beilage für das Praxisteam Sie möchten Ihr Praxispersonal gern selbst ausbilden? Die Landeszahnärztekammer Sachsen ist Ihr Partner! Wir beraten und informieren bei Fragen zu: s!USBILDUNGSINHALTEN s!USBILDUNGSVERTRËGEN s)NFORMATIONSVERANSTALTUNGENFàR!USBILDER sRECHTLICHEN'RUNDLAGEN sZUM"ERUFSSCHULBESUCH 06 15 )NFORMATIONEN 2ESSORT!USBILDUNG4EL %-AILAUSBILDUNG LZKSACHSENDE DIKON 2015 3. DENTSPLY IMPLANTS KONGRESS Richtig entscheiden – Patienten begeistern 3. DIKON in Berlin, 18.–19. September 2015 Beim 3. DENTSPLY Implants Kongress erfahren Sie zwei volle Tage, wie Sie mit den richtigen Entscheidungen Ihre Patienten für Ihre Praxis begeistern können. Erleben Sie wissenschaftlich fundierte Vorträge und praxisrelevante Workshops zu den Themen Lebensqualität im Alter, Innovationen und Wissenschaft sowie Praxisentwicklung. Kommen Sie mit hochkarätigen Referenten und Kollegen ins Gespräch. Das alles in der pulsierenden Metropole Berlin – im Designhotel Andels. (www. vi-hotels.com/de/andels-berlin) Treffen Sie die richtige Entscheidung für Ihre Praxis und Ihre Patienten: Melden Sie sich gleich zum DIKON 2015 an! Nehmen Sie am 18.09.2015 live an der feierlichen PEERS-Förderpreisverleihung teil! Referenten Workshops Prof. Dr. Wael Att Dr. Silvia Brandt Birte Christiansen Dr. Peter Gehrke Prof. Dr. Daniel Grubeanu Prof. Dr. Dr. Jürgen Hoffmann Dr. Wolfram Knöfler Dr. Mischa Krebs Dr. Christopher Köttgen Prof. Dr. Philipp Kohorst Dr. Nadine von Krockow Dr. Michael Loeck Dr. Frank Maier Prof. Dr. Ina Nitschke Steuerberater Torsten Nowak Dr. Sebastian Quaas Prof. Dr. Meike Stiesch Dr. Jochen Tunkel Prof. Dr. Dr. Wilfried Wagner Priv.-Doz. Dr. Dietmar Weng Dipl.-Ing. Holger Zipprich ZT Stephan Adler ZTM Jürgen Alt Dr. Fred Bergmann Dr. Dr. Rainer S. R. Buch Dr. Dr. Lars Bonitz Priv.-Doz. Dr. Andre Büchter Dr. Peter Gehrke Dr. Till Gerlach Dr. Bernhard Giesenhagen ZTM José de San José González Prof. Dr. Dr. Stefan Haßfeld Dr. Steffen Kistler Dr. Frank Kornmann Dr. Dr. Christian Küttner Dr. Dittmar May Priv.-Doz. Dr. Christian Mertens Priv.-Doz. Dr. Robert Nölken Torsten Nowak ZTM Gerhard Schmidt Jessica Steuer Dr. Helmut Steveling Prof. Dr. Heiko Visser Moderatoren Dr. Georg Bayer Prof. Dr. Dr. Knut A. Grötz Prof. Dr. Hans-Christoph Lauer Dr. Isabel Schneider DENTSPLY IH GmbH · Steinzeugstraße 50 ·50 68239 Mannheim · Telefon 0621 4302-006 · www.dentsplyimplants.de DENTSPLY IH GmbH · Steinzeugstraße · 68239 Mannheim · Telefon 0621 4302-006 · www.dentsplyimplants.de nicht überall 1226996-DE-1412 verwendet werden, © verzichtet 2014 DENTSPLY DENTSPLY IH GmbH. Implants Alle nicht Rechte auf seine vorbehalten. Markenrechte. Jetzt Frühbucher-Rabatt sichern bis 30.06.2015 nur 129,– Euro ab 01.07.2015 für 199,– Euro ™ Das Programm steht online für Sie zum Download bereit! Auch wenn die Symbole ® oder Veranstaltungs-Organisation Tel.: 0621 4302 - 022 Fax: 0621 4302 - 023 E-Mail: implants-de-kurse @dentsply.com www. dentsplyimplants.de/ Fortbildung/DIKON 32670262-DE-1311 © 2014 DENTSPLY IH GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Mehr Informationen zum DIKON 2015 Zahnärzteblatt SACHSEN 06/15 3 Leitartikel Die ersten 100 Tage und was es sonst noch gab … Ass. jur. Meike Gorski-Goebel Geschäftsführerin und Justitiarin der KZV Sachsen Dies ist mein erster Leitartikel, den ich für Sie schreibe. Die erste Seite des Zahnärzteblattes zu gestalten, ist eine Ehre und etwas Besonderes für mich. Ziemlich schnell stellte ich mir dann die Frage, mit welchen Themen ich Sie „abholen kann“. Mehrere Ansätze gingen mir dabei durch den Kopf. Soll ich Ihnen über meine ersten 100 Tage als Geschäftsführerin der KZVS berichten? Nach 100 Tagen ist ja bekanntlich die Schonzeit vorbei. Ist es wirklich ein Aufhänger zu beschreiben, dass wir in der KZV weiterhin Prozesse optimieren? Wohl eher nicht, denn dies ist meine Aufgabe als Geschäftsführerin. Oder lieber über die Analyse, wie die zahnärztliche Versorgung in Sachsen in 20 Jahren aussieht? Hier gibt es eine Entwarnung: Zu Szenarien wie im ärztlichen Bereich wird es in der zahnärztlichen Versorgung nicht kommen. Oder sollte ich berichten, dass es die Verwaltung schon jetzt traurig stimmt, wenn Dr. Nikolaus am Ende des Jahres sein Amt niederlegt? Nein, dazu ist es noch zu früh, das kommt später. Dann beschäftigen uns Themen, wie das anstehende GKV-Versorgungsstärkungsgesetz, welches eine Bestimmung zur Einführung eines zahnärztlichen Präventionsmanagements bei Pflegebedürftigen oder Menschen mit Behinderung vorsieht. Oder das Präventionsgesetz, welches, so sagt es schon, sich auf die Prävention konzentriert. Hier liegt der Fokus auf den sogenannten „Lebenswelten“, was auch immer darunter zu verstehen ist. Und außerdem befindet sich derzeit noch der Entwurf des Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen in der Diskussion, durch das ein Straftatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen geschaffen werden soll. Wird tatsächlich ein Berufsstand kriminalisiert oder nur eine Gesetzeslücke geschlossen? Sicherlich muss der eine oder andere Zahnarzt bisher praktizierte Geschäftsmodelle kritisch hinterfragen. Nach Beschlussfassung wird dieses Gesetz einen größeren Artikel wert sein. Kommen wird es, da hat auch die Compliance-Leitlinie der KZBV nichts dran geändert. Oder das Thema sektorenübergreifende Qualitätssicherung? Klingt, na ja, nicht so spannend, obwohl es nach mehrjähriger Pause wieder Fahrt aufnimmt. Und während ich über diese Dinge nachdachte, wurde ich wieder „geerdet“. Am 25. April 2015 erschütterte ein Erdbeben der Stärke 7,8 Nepal. Sicherlich werden diese Bilder, die wir alle im Fernsehen gesehen haben, zum Zeitpunkt des Erscheinens dieses Heftes nicht mehr so präsent sein. Dennoch lassen mich diese Bilder nicht mehr los. Ganze Städte, Dörfer und Kulturgüter wurden zerstört. Die Anzahl der Todesopfer wird man kaum genau beziffern können. Und man findet eine Regierung vor, die mit der Koordinierung der Hilfsmaßnahmen überfordert zu sein scheint. Ich weiß, dass sich viele Zahnärzte in Nepal ehrenamtlich engagiert haben. Zahnmedizinische Einrichtungen konnten so aufgebaut und betrieben werden. Von dem Geleisteten wurde nun ein großer Teil zunichte gemacht. Ich hoffe, dass sich wieder ZahnMediziner finden werden, die neben ihrer beruflichen Belastung die Zeit und Lust haben, sich in den ärmsten Ländern der Welt in den Dienst der Menschen zu stellen. Dieses Engagement habe ich schon immer bewundert und möchte das hier auch einmal zum Ausdruck bringen. Und noch ein kurzer Spruch zum Nachdenken: „Die größte Geißel dieses modernen Lebens ist es, Dingen Bedeutung beimessen zu müssen, die in Wahrheit gar keine besitzen.“ (Rabindranath Tagore). Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien eine schöne Sommerzeit. Es grüßt Sie Zahnärzteblatt SACHSEN 06/15 4 Inhalt Leitartikel Termine Die ersten 100 Tage und was es sonst noch gab ... 3 Stammtische Kurse im Juni/Juli/August/September 2015 Fortbildungsreihe „Kinder- und Jugendzahnheilkunde“ Aktuell Erhebung der Kostenstruktur – Machen Sie mit! 5 6 7 8 8 8 9 Vor 25 Jahren bereiteten sächsische Zahnärzte die Gründung der Landeszahnärztekammer Sachsen vor 9 LZKS-Gutachter und Juristen im Erfahrungsaustausch Der Öffentliche Gesundheitsdienst – hart am Wind Freie Zahnarztwahl gestärkt Keine bestehende oder drohende Unterversorgung Zu Praxisabgabe und Kooperationsformen informieren Praxisausschreibung Ehrung verdienstvoller Mitarbeiterinnen Auftraggeberhaftung für Mindestlohnzahlung „ZahnRat“ wird in den Zahnarztpraxen gut genutzt 11 12 14 Praxisführung 15 GOZ-Telegramm Identische Erneuerung und Wiederherstellung an implantatgetragenem Zahnersatz (Teil 7) Anleitung: „Der Weg zum QM-Handbuch“ 16 18 Personalien 10 10 11 Alles Gute! Dr. Uwe Nennemann zum 60. Geburtstag! 10 Nachrufe 15 19 Geburtstage Kultur Fortbildung Nähe und Weite im Zahnärztehaus Erfolgreiche Restaurationen mit fließfähigen „Bulk-Fill“-Kompositen? 21 Frühjahrstagung der Friedrich-Louis-HesseGesellschaft für ZMK Leipzig e.V. 27 31 Redaktionsschluss für die Ausgabe September ist der 26. August 2015 Impressum Zahnärzteblatt SACHSEN Herausgeber Informationszentrum Zahngesundheit Sachsen Offizielles Organ der Landeszahnärztekammer Sachsen und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Sachsen www.zahnaerzte-in-sachsen.de Schriftleitung Dr. Thomas Breyer (v. i. S. d. P.), Sabine Dudda, Dr. Holger Weißig Redaktion Gundula Feuker, Beate Riehme Mitarbeiterin Ines Maasberg Redaktionsanschrift Informationszentrum Zahngesundheit Schützenhöhe 11, 01099 Dresden Telefon 0351 8066-276, Fax 0351 8066-279 E-Mail: [email protected] Verlag Satztechnik Meißen GmbH Am Sand 1c, 01665 Nieschütz Telefon 03525 718-600, Fax 718-611 Anzeigen, Satz, Repro und Versand Gesamtherstellung Satztechnik Meißen GmbH Am Sand 1c, 01665 Nieschütz Telefon 03525 718-600, Fax 718-610 www.satztechnik-meissen.de Anzeigenabteilung Sabine Sperling Telefon 03525 718-624 E-Mail: [email protected] Anzeigenpreise Zurzeit ist die Preisliste Nr. 17 vom Januar 2012 gültig. Bezugspreis/Abonnementpreise Jahresabonnement 45,00 Euro Einzelverkaufspreis 5,50 Euro zzgl. Versandkosten u. Mehrwertsteuer Bestellungen nehmen der Verlag und alle Buchhandlungen im In- und Ausland entgegen. Auflage 5.374 Druckauflage, I. Quartal 2015 Vertrieb Das Zahnärzteblatt Sachsen erscheint einmal monatlich bis auf August + September (Doppelausgabe). Mitglieder der LZKS/KZV erhalten das ZBS im Rahmen ihrer Mitgliedschaft. Für unverlangt eingesandte Leserbriefe, Manuskripte, Fotos und Zeichnungen wird seitens der Redaktion und des Verlags keine Haftung übernommen. Leserbriefe, namentlich gekennzeichnete oder signierte Beiträge geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich das Recht vor, Leserbriefe und unaufgefordert eingesandte Beiträge sinngemäß gekürzt zu veröffentlichen. Nachdrucke, auch auszugsweise, sind nur nach schriftlicher Zustimmung des Herausgebers und mit Quellenangaben gestattet. Die in der Zeitung veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. © 2015 Satztechnik Meißen GmbH ISSN 0938-8486 Zahnärzteblatt SACHSEN 06/15 5 Aktuell LZKS-Gutachter und Juristen im Erfahrungsaustausch Am 29. April 2015 fand die diesjährige Schulung der von der Kammerversammlung der Landeszahnärztekammer Sachsen bestätigten unabhängigen Sachverständigen statt. Die mehr als zwanzig zum traditionellen Erfahrungsaustausch Versammelten – darunter viele namhafte Professoren unserer Hochschulen, die Mitglieder des Rechtsausschusses der Landeszahnärztekammer als auch die Mitarbeiter der Verwaltung, der KZV und des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen sowie weitere unabhängige Sachverständige – sahen sich mit einer übersichtlich reduzierten Tagesordnung mit zwei Themenschwerpunkten konfrontiert. Falls dadurch sowie aufgrund des ausgezeichneten Frühlingswetters bei einigen Anwesenden Hoffnung auf ein überpünktliches Ende der Veranstaltung aufgekeimt sein sollte, so wurde diese enttäuscht. Das lag am überaus interessanten und konstruktiven Verlauf des Ideen- und Meinungsaustausches. mentationsmängel usw., immer unter der Prämisse, eine von Natur aus unterschiedliche Diktion zwischen Medizinern und Juristen in eine gemeinsame Sprache zu transferieren, um die Zusammenarbeit zu optimieren und juristisch formale Abläufe zu effektivieren, um zum Nutzen der streitenden Parteien baldmöglichst urteilsfähige Ergebnisse zu erzielen. Erfahrungen nutzen und vermitteln Im Verlauf des Erfahrungsaustausches stellte sich immer wieder heraus: Der Klassiker der Problemfälle vor Gericht resultiert aus sowohl unbedachten Äußerungen sowie Veränderungen der Situati- Olaf Becker, Richter am Landgericht Dresden, referierte über die Zusammenarbeit von Gericht und Gutachter 33 35 30 26 25 20 10 7 5 4 5 4 1 0 0 GOZ KFO Chirurgie Chirurgie Implantologie KBR KBR Prothetische ZHK Parodontologie Kinder ZHK Endodontie 0 Kons. Abb. 1 – 93 erstellte Gutachten im Jahr 2014 40 30 20 10 Abb. 2 – Entwicklung Gutachten 2010 –2014 GOZ KFO Implantologie Prothetische ZHK Parodontologie Kinder ZHK 0 Endodontie Der geladene Referent Olaf Becker – Vorsitzender Richter am Landgericht Dresden – erörterte die Zusammenarbeit zwischen Gericht und Gutachter in einem erstklassig strukturierten, fachlich fundierten und mit anonymisierten Beispielen belebten Vortrag. In dessen Verlauf entwickelte sich zwischen Zuhörern und Vortragendem eine spontane Eigendynamik im Erfahrungsaustausch mit regen, aufschlussreichen Diskussionen an einzelnen Abschnitten des Vortrags. Richter Becker meisterte diese Herausforderung gegenüber dem geballten universitären Sachverstand der Kollegenschaft in bravouröser Weise. Damit wurde diese Zusammenkunft ihrer Zielsetzung „Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Juristen und Medizinern – Verständnis für die jeweils andere Sichtweise“ vollumfänglich gerecht. Die Zeit verging wie im Fluge und wir diskutierten Beweisfragen, wie Behandlungsfehler, Aufklärungsdefizite, Doku- 13 15 Kons. Juristen und Mediziner suchen gemeinsame Sprache Zahnärzteblatt SACHSEN 06/15 6 Aktuell Der Vortrag von Richter Becker animierte mehrfach zu spontanen Diskussionen, damit wurde das Ziel der Veranstaltung, die jeweils andere Seite besser zu verstehen, hervorragend umgesetzt on durch einen oder mehrere Nachbehandler. Deshalb an dieser Stelle der Appell an alle kurativ Tätigen, bei Behandlerwechsel zurückhaltend zu argumentieren und das Gespräch mit dem Vorbehandler zu führen. Denn Ziel auch dieser Gutachterschulung konnte nur sein, den Vergleich zu suchen und gerichtliche Auseinandersetzungen auf das notwendige Maß zu beschränken. Im abschließenden Teil berichtete Prof. Dr. med. Dr. med. dent. Alexander Hemprich, in seiner Funktion als Beauftragter des Vorstandes für Gutachterfragen, anhand einer anschaulichen statistischen Aufarbeitung (siehe auszugsweise Abb. 1 und 2 auf Seite 5) über die Arbeit und gegenwärtige Situation der von der Kammerversammlung bestätigten unabhängigen Sachverständigen. Dr. med. dent. Peter Lorenz Der Öffentliche Gesundheitsdienst – hart am Wind In der Zeit vom 23.–25. April 2015 fand in der Stadthalle Rostock der 65. wissenschaftliche Kongress des ÖGD unter dem Motto: „Der ÖGD – hart am Wind“ statt. Ein breites Spektrum an interessanten Fachvorträgen kennzeichnete das Programm des Kongresses und die Teilnehmer hatten die Möglichkeit, sich untereinander fachlich auszutauschen und rege zu diskutieren. Gleich in mehreren Vorträgen wurde zum Ausdruck gebracht, dass sich die Mundgesundheit von Kindern und Jugendlichen in Deutschland in den letzten Jahren signifikant verbessert hat. Dabei besteht allerdings ein großer Unterschied zwischen den Altersgruppen. Während sich die Mundgesundheit bei den 12-Jährigen zwischen 1994 und 2009 um 76,7 % verbesserte, fiel die Verbesserung bei den 6- bis 7-Jährigen wesentlich geringer aus – es waren in dieser Altersklasse nur 36,8 %. In Mecklenburg-Vorpommern, wo die zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung für Kinder und Jugendliche zwischen 2 und 18 Jahren eine Pflichtuntersuchung ist, wird deshalb der Schwerpunkt der zahnärztlichen Maßnahmen auf die Kindertagesstätten und Grundschulen gelegt. Prof. Dr. Splieth aus Greifswald, der Leiter der nächsten DAJ-Studie, sprach in seinem Vortrag über die Möglichkeiten der Behandlung in den verschiedenen Stadien der Kariesentwicklung, wie z. B. Fluoridierung im Initialstadium. Er unterstrich, dass eine Prävention ohne Fluorid erfolglos bliebe und dass eine Initialläsion nur durch Fluorid zu remineralisieren ist. Erste Erfahrungen zur Anwendung des ICDAS im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen wurden in einem Feldversuch in Baden-Württemberg ausgewertet. Darüber informierte die Teilnehmer Dr. Dr. Pfaff aus Stuttgart. Der ICDAS, der die Kariesentwicklung in 6 Codes einteilt, wurde bereits 2002 entwickelt. Es stellte sich heraus, dass er für den Einsatz bei den jährlichen Routineuntersuchungen aufgrund des hohen Zeitaufwandes und Problemen beim Trockenlegen der Zähne und beim exakten Unterscheiden der verschiedenen Codes nicht geeignet ist. Mit der immer häufiger auftretenden Molaren-Inzisiven-Hypomineralisation (MIH) beschäftigte sich Frau Dr. Giraki aus Düsseldorf. Die MIH wird beschrieben als ein systemisch bedingter Schmelzdefekt an mindestens einem bleibenden Molar und optional an Frontzähnen. Ätiopathogenetisch ist zurzeit keine eindeutige Ursache der Erkrankung bekannt, es kommen prä-, peri- und postnatale Einflüsse infrage. Die Therapie reicht – je nach Schwere der Erkrankung – von Fluoridierungsmaßnahmen über Versiegelungen, Füllungen und Kronen bis hin zur Extraktion. PD Dr. Kühnisch aus München befasste sich in seinem Vortrag mit der Früherkennung kariöser Läsionen in der Reihenuntersuchung. Er stellte die Nahinfrarot-Transillumination (DIAGNOcam-Verfahren) als ergänzende Methode zur Kariesdiagnostik vor. Dieses Verfahren erlaubt eine röntgenfreie Beurteilung des Zahnzwischenraumes und ist schnell durchführbar. Damit wäre ein prinzipieller Gebrauch der Methode auch in Reihenuntersuchungen möglich. Über Verhaltensformung und Hypnose in Zahnärzteblatt SACHSEN 06/15 der Kinderbehandlung sprach Dr. Kuwatsch aus Rostock. In aufgelockerter Form informierte er die Teilnehmer über seine vielfältigen Methoden, um eine möglichst entspannte Situation während der Behandlung herzustellen. Kurze – altersabhängige – Behandlungszeiten, Pausenzeiten, Lob und Anerkennung, Aufmunterung, Körperkontakt zum Kind, Verwendung neutraler und positiver Begriffe, Ehrlichkeit, direkte Ansprache des Kindes – alles Dinge, die „alten“ Kinderzahnärzten sehr gut bekannt sind und die bei ihnen auch zum Einsatz kamen. Videobeobachtungen zum Mundhygieneverhalten wurden in der Poliklinik für Zahnerhaltungskunde und präventive Zahnerhaltung in Gießen ausgewertet. Es stellte sich dabei heraus, dass über 50 % der Kinder und Jugendlichen und 2/3 der Erwachsenen eine schlechte Mundhygiene haben. 1/3 der Probanden führte nur schrubbende Bewegungen aus und 2/3 putzten in Kreisen, d. h., Putztechniken, die in der Kindertagesstätte und der Grundschule erlernt wurden, setzten sich – trotz späterer Unterweisung in anderen Putztechniken – im Alter wieder durch. Eine Verlängerung der Putzzeit über 3 Minuten hinaus brachte keine besseren Reinigungsergebnisse – es wurden immer die gleichen Areale geputzt. Der Vortrag stellte heraus, dass eine Putzsystematik sehr wichtig ist, um die Zahnreinigungsergebnisse zu optimieren. Interessant und abwechslungsreich war der 65. ÖGD-Kongress gestaltet. Sicher haben die Kolleginnen und Kollegen viele Anregungen erhalten, die sie in ihren Arbeitsalltag mitnehmen. Mit den Highlights der IDS Dipl.-Stom. Heidrun Kinder Landratsamt Erzgebirgskreis Freie Zahnarztwahl gestärkt Versicherte der BARMER GEK haben keinen Anspruch mehr auf Erstattung in Höhe von 20 Euro für eine bei Partnerzahnärzten von Quality Smile durchgeführte PZR-Behandlung. Dies teilte die Landesvertretung Sachsen der BARMER GEK auf eine Anfrage der KZV Sachsen mit. Aufgrund gehäufter Beschwerden von Versicherten habe die Kasse ihre Satzung geändert. Diese sei am 21. März 2015 in Kraft getreten. Parallel dazu hatte der Freie Verband Deutscher Zahnärzte Ende letzten Jahres beim Bundesversicherungsamt eine Beschwerde über die Erstattungspraxis der BARMER GEK zur Professionellen Zahnreinigung eingereicht. Der Grund: Die Krankenkasse bezuschusste nur noch Behandlungen von Zahnärzten, die dem Quality-Smile-Netzwerk angehören. Diese Willkür gegenüber Zahnärzten sei für den FVDZ nicht hinnehmbar gewesen. Das Bundesversicherungsamt habe daraufhin ein aufsichtsrechtliches Prüfverfahren gegen die BARMER GEK eingeleitet. KZV Sachsen/FVDZ 11. – 12. SEPTEMBER LEIPZIGER MESSE Über 200 Aussteller präsentieren ihr umfangreiches Produkt- und Dienstleistungsportfolio für Zahnmedizin und Zahntechnik. Sammeln Sie bis zu zehn Fortbildungspunkte auf dem Symposium des Dental Tribune Study Clubs und informieren Sie sich auf der Messe über die Top-Themen: Digitaler Workflow – vom Scan bis zum Zahnersatz Implantologie – Spezialwissen vertiefen Hygiene in Praxis und Labor www.fachdental-leipzig.de Veranstalter: Die Dental-Depots in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen Zahnärzteblatt SACHSEN 06/15 8 Aktuell Keine bestehende oder drohende Unterversorgung Der Landesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen für den Freistaat Sachsen hat von Amts wegen zu prüfen, ob in einem Planungsbereich eine zahnärztliche oder kieferorthopädische Unterversorgung besteht oder droht. Unterversorgung ist festzustellen, wenn der Bedarf den Stand der zahnärztlichen Versorgung um mehr als 100 v. H. überschreitet. Hierfür wird jährlich im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und der vdek-Landesvertretung der Bedarfsplan der KZV Sachsen für die vertragszahnärztliche Versorgung erstellt. Grundlagen für die Erstellung sind die Bedarfsplanungs-Richtlinien Zahn- ärzte sowie die Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses. Die zahnärztlichen und kieferorthopädischen Planungsbereiche sind identisch und entsprechen den Landkreisen im Freistaat Sachsen. Der Bedarfsplan wurde dem Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz als oberster Landesbehörde vorgelegt. In der Sitzung des Landesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen für den Freistaat Sachsen am 6. Mai 2015 gab es von den beteiligten Zahnärzten und Krankenkassen und dem Staatsministerium keine Hinweise und Beschwerden, die gegen eine flächendeckende zahnärztli- che oder kieferorthopädische Versorgung sprechen. Der Landesausschuss hat nach § 100 (1) SGB V beschlossen, dass auf Grundlage des Bedarfsplanes für keinen Planungsbereich der zahnärztlichen und kieferorthopädischen Versorgung (mit dem Stand Zahnärzte vom 31.12.2014) eine bestehende oder drohende Unterversorgung festzustellen war. Die nächste Sitzung des Landesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen findet am 8. September 2015 im schriftlichen Umlaufverfahren statt. Zu Praxisabgabe und Kooperationsformen informieren Die zahnärztliche Versorgung im Bereich der KZV Sachsen ist im Vergleich zu den anderen Bundesländern auf einem hohen Niveau: Ein Zahnarzt kommt auf 1.356 Einwohner. In den alten Bundesländern ist statistisch ein Zahnarzt für 1.543 Einwohner zuständig. Der demografische Wandel macht jedoch auch vor den Zahnärzten nicht Halt. Und so könnten in den nächsten 10 Jahren etwa 40 % der sächsischen Vertragszahnärzte altersbedingt ihre Zulassungen beenden. Neuzulassungen/Beendigungen im Jahr 2014 50 männlich weiblich 31 19 15 Neuzulassungen Vertragszahnärzte Beendigungen Vertragszahnärzte Quelle: KZV Sachsen Bedingt durch den prognostizierten Bevölkerungsrückgang von etwa 12 % wird sich das Zahnarzt/Einwohner-Verhältnis nicht wesentlich verändern (1 : 1.418). Die KZV Sachsen rechnet jährlich mit etwa 50 Neuzulassungen und fast doppelt so vielen Beendigungen der Zulassung. Im Jahr 2014 beendeten 69 Vertragszahnärzte ihre Tätigkeit. Demgegenüber standen 46 Neuzulassungen (siehe Grafik). Im Herbst finden wieder die Informationsveranstaltungen zur Praxisabgabe und Kooperationsformen statt. Damit bietet die KZV Sachsen allen interessierten Zahnärzten die Möglichkeit, sich intensiv mit der Praxisabgabe auseinanderzusetzen und zu informieren. Die Schwerpunkte der Veranstaltung liegen auf den Themen: – Praxisabgabe und Kooperationsmöglichkeiten nach dem Vertragsarztrechtsänderungsgesetz – Rechtsgrundlagen bei der Praxisabgabe, Gestaltung von Verträgen – Verkehrswertermittlung: Methoden der Ermittlung des Verkehrswertes einer Praxis – Steuerliche Betrachtung einer Praxisabgabe, Planung der Praxisabgabe, Beendigung ohne Praxisnachfolger Die kostenfreie Veranstaltung beginnt jeweils 15:00 Uhr – am 23. September 2015 in Dresden, – am 30. September 2015 in Leipzig, – am 7. Oktober 2015 in Chemnitz (Chemnitz bereits ausgebucht). Ein Anmeldeformular erhalten Sie über den Geschäftsbereich Mitglieder der KZV Sachsen Telefon 0351 8053-416 oder E-Mail: [email protected] Praxisausschreibung Die Bewerbungen senden Sie bitte schriftlich unter u. g. Kennziffer an die KZV Sachsen, PF 100 954, 01079 Dresden. Kennziffer Planungsbereich Übergabetermin Fachrichtung Praxisart 2016/0791 Bautzen 01.07.2015 Allgemein Einzelpraxis/ Praxisgemeinschaft Kennziffer Planungsbereich Übergabetermin Fachrichtung Praxisart 2046/0796 Meißen 01.10.2015 Allgemein Einzelpraxis Zahnärzteblatt SACHSEN 06/15 9 Aktuell Erhebung der Kostenstruktur – Machen Sie mit! Wie steht es um die aktuelle wirtschaftliche Situation der Zahnärzte? Wohin entwickelt sich der Berufsstand? Diese Fragen hat sich vielleicht der eine oder andere Praxisinhaber schon gestellt. Für die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung sind die Antworten eine unerlässliche Arbeitsgrundlage – ob in Vertragsverhandlungen mit Krankenkassen oder für Gesetzesinitiativen mit der Politik. Für diese Arbeit werden Argumente benötigt, die auf soliden und belastbaren Daten basieren. Und diese Daten liegen einzig in den Praxen selbst vor. Wenn Sie zu den etwa 1.000 sächsischen Praxen gehören, die von der KZBV in diesen Tagen Post bekommen haben, möchten wir Sie um Ihre aktive Mitarbeit bitten. Gestalten Sie die politische Zukunft der Zahnärzteschaft mit! Der Fragebogen der KZBV beschränkt sich auf zwei Seiten. Bei der Beantwortung hel- fen die mitgesendeten Erläuterungen sowie die Zusammenstellung von häufigen Fragen auf der Website www.kzbv.de unter Service –> Statistische Basisdaten –> Kostenstrukturerhebung (FAQ). Die Teilnahme ist freiwillig und anonym. Repräsentativ sind die Daten jedoch nur bei einem hohen Rücklauf. Machen Sie mit und senden Ihren ausgefüllten Fragebogen direkt an die KZBV zurück. KZV Sachsen/KZBV Vor 25 Jahren bereiteten sächsische Zahnärzte die Gründung der Landeszahnärztekammer Sachsen vor Am 8. Juli 1990 fand im Deutschen Hygiene-Museum Dresden der 1. Sächsische Zahnärztetag statt. 1.600 sächsische Zahnmediziner machten dem letzten DDR-Gesundheitsminister, Prof. Jürgen Kleditzsch, klar, dass für sie künftig nur eine Selbstverwaltung und eine freie Berufsausübung in eigener Niederlassung in Frage kamen. „Die erstmalige Möglichkeit, sich politisch bzw. standespolitisch zu betätigen, verlieh allen beteiligten Kollegen ganz neue Kräfte. Spontanität und Enthusiasmus ersetzten oft noch nicht vorhandene Ordnungen und Regeln. Unglaublich, wie neben bzw. nach der Arbeit in der Noch-Anstellung die Vielzahl der Termine und Treffen bewältigt wurden. Nebenbei noch Gründung der Praxis und Fortbildung in nicht geringem Maße. Entscheidend war dabei und ist bis heute geblieben: der verbindende Geist aller Mit- streiter in Verantwortung und Freiheit etwas Eigenständiges zu schaffen (Dr. Stephan Albani, Vizepräsident der LZKS 1990-2014).“ Die Stunde Null des sächsischen Berufsstandes hatte viele Momente. Die Ausbildung des Praxispersonals begann 1990 in Eigenverantwortung, die ersten Absolventen des Zahnmedizinstudiums sollten ihre Assistentenzeit in den neu gegründeten Praxen absolvieren, die ersten Stammtische wurden veranstaltet … Wir möchten an den Start in diesen neuen Praxisalltag lebendig erinnern und suchen deshalb Zahnärztinnen und Zahnärzte, die die ersten neuen Praxismitarbeiterinnen ausbildeten, die ihre selbst noch junge Praxis für die Assistentenausbildung öffneten, oder die zu den ersten Stammtischorganisatoren gehörten. Ob per Mail ([email protected]), oder per Post (ZBS-Redaktion, Schützenhöhe 11, 01099 Dresden) – schreiben Sie uns ein paar Zeilen zu Ihren Erfahrungen und Erlebnissen. Wir möchten damit eine Ausstellung gestalten. Anzeige Ihr „Widerrufsjoker“ bei Lebens- und Rentenversicherungen Ob nun gekündigt oder regulär abgelaufen, Verträge, die in der Zeit von 1995 bis 2007 abgeschlossen und erst ab 2003 beendet wurden, können bei fehlerhaften Widerspruchs- und Rücktrittsbelehrungen heute noch durch Versicherungsnehmer rückabgewickelt werden. Der Europäische Gerichtshof und der Bundesgerichtshof haben hierfür in 2014 und 2015 Meilensteine zum Schutze der Versicherungsnehmer gesetzt. Steuervorteile müssen nicht zurückgezahlt werden. Zum Beispiel kann bei gescheiterter Praxisfinanzierung aus 1996 die Nachzahlung aus 2011 an die Bank dadurch kompensiert werden, dass wegen Fehlern in der Widerspruchsbelehrung heute noch dem Lebensversicherungsvertrag widersprochen wird. Eingezahlte Prämien müssen mit 7 % verzinst werden. Nach Abzug der Versicherungsleistung ergibt sich ein Nachschlag von bis zu weiteren 25 %, der beim Versicherer durchzusetzen ist. Fazit: Eine Selbstüberprüfung des Dokumentenarchives kann sich lohnen. Gern überprüfen wir weitere Policen zur Einschätzung der Erfolgsaussichten. Jens Reime | Rechtsanwalt Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Innere Lauenstraße 2 | Eingang Heringstraße | 02625 Bautzen Telefon 03591 2996133 | Telefax 03591 2996144 www.rechtsanwalt-reime.de | [email protected] Zahnärzteblatt SACHSEN 06/15 10 Aktuell Ehrung verdienstvoller Mitarbeiterinnen Anlässlich des 25. Jahrestages des Bestehens der Landeszahnärztekammer Sachsen werden zum Sächsischen Fortbildungstag am 26. September 2015 Stomatologische Schwestern geehrt, die direkt aus dem staatlichen Gesundheitswesen der DDR mit ihrem Zahnarzt/ihrer Zahnärztin in die eigene Niederlassung gegangen sind und bis heute bei diesem/dieser noch tätig sind. Vorschlagsberechtigt sind Zahnärzte/ -innen in eigener Niederlassung, die Mitarbeiterinnen beschäftigen, auf die die vorgenannten Kriterien zutreffen. Die Begründung sollte maximal eine DIN-A4-Seite umfassen. Ihre Vorschläge richten Sie bitte an [email protected] Letzter Termin für die Einreichung ist der 1. August 2015. Der Ausschuss zahnärztliche Mitarbeiter wählt unter den eingegangenen Vorschlägen die Kandidaten für die Ehrung aus. Auftraggeberhaftung für Mindestlohnzahlung Seit dem 1. Januar 2015 gilt das Mindestlohngesetz. Für erhebliche Unsicherheit sorgt die Regelung des § 13 MiLoG, welche eine Auftraggeberhaftung für die Einhaltung des Mindestlohns beim Auftragnehmer vorschreibt. Das warf die Frage auf, ob Zahnärzte für die Einhaltung des Mindestlohn auch dann haften, wenn das beauftragte Fremdlabor oder beispielsweise die beauftragte Reinigungsfirma Arbeitnehmer/-innen mindestlohngesetzeswidrig beschäftigt. Die Bundeszahnärztekammer hat aus diesem Anlass das zuständige Bundesministerium angeschrieben. Bundesministerin Nahles hat in einem Schreiben vom 13. Mai 2015 u. a. klargestellt, dass beispielsweise die Beauftragung einer Reinigungsfirma mit der regelmäßigen Reinigung der Praxisräume nicht unter die Regelung des § 13 MiLoG fällt, da der Zahnarzt als Auftraggeber den Reinigungsauftrag erkennbar nicht zur Erfüllung eigener Verbindlichkeiten gegenüber Dritten abgibt. Die Bundesministerin hält aber ebenso fest, dass die Zahnärzte bei der Beauftragung eines zahntechnischen Labors für Mindestlohnansprüche der dort beschäftigten Arbeitnehmer/-innen haften. Die Ministerin bergründet dies damit, dass ein Zahnarzt, der Leistungen bei einem zahntechnischen Labor in Auftrag gibt, damit eine eigene (gegenüber dem Patienten) vertraglich übernommene Pflicht weiterreiche. Die BZÄK empfiehlt, sich vom zahntechnischen Labor schriftlich bestätigen zu lassen, dass die Vorgaben des Mindestlohngesetzes eingehalten werden. Ein entsprechendes Musterschreiben finden Sie unter www.zahnaerzte-in-sachsen.de/ zahnaerzte/rechtsgrundlagen/berufsrecht/ Alles Gute! Dr. Uwe Nennemann zum 60. Geburtstag! Lieber Uwe, Dein 60. Geburtstag, der 20. Mai 2015, liegt schon ein paar Tage zurück. Da dieses Blatt einmal monatlich erscheint und man nicht vorher gratuliert, erfolgen die Glückwünsche jetzt umso herzlicher. „Runde Geburtstage“ werden gern zum Anlass genommen, einen Blick zurückzuwerfen. Wir haben Dich als Schwergewicht der sächsischen Kieferorthopädie kennengelernt, dem es gelungen ist, die Interessen der sächsischen Kieferorthopäden, aber ebenso der sächsischen Vertragszahnärzte im Land und auch im Bundesgebiet in den letzten 15 Jahren nachhaltig zu vertreten. Wir schätzen Dich als lösungsorientierten, streitbaren Wegbegleiter mit Sachverstand und Weitblick sowie als kompeten- ten Vertreter in den Gremien der KZV Sachsen. Deinem berufspolitischen Ziel: „Der KFO-Punktwert liegt über dem ZE-Punktwert“, konnten sich der Vorstand und unter anderem die AOK PLUS nicht entziehen. Lieber Uwe, so vieles wäre noch zu sagen! Der Vorstand, der Erweiterte Beratungskreis, die Mitglieder der Vertreterversammlung und die Mitarbeiter der KZV Sachsen wünschen Dir alles erdenklich Gute, vor allem aber Gesundheit, Glück in der Familie und noch große Würfe bei der Vervollständigung Deiner Schädelsammlung. Dr. Ralph Nikolaus Zahnärzteblatt SACHSEN 06/15 11 Aktuell/Termine „ZahnRat“ wird in den Zahnarztpraxen gut genutzt Gemeinsame Umfrage der ZahnRat-Herausgeber abgeschlossen Seit 22 Jahren wird die Patientenzeitschrift „ZahnRat“ herausgegeben. Erstmals gab es nun im April eine gemeinsame Umfrage aller beteiligten Zahnärztekammern und der KZV Sachsen-Anhalt. Hierbei standen die Themen „Einsatz in der Zahnarztpraxis“, „Gestaltung der Zeitschrift“ sowie „Online-Auftritte des ZahnRates“ im Mittelpunkt. Gerichtet war die Umfrage an alle Zahnärzte der fünf Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, SachsenAnhalt und Thüringen. Sie lag dabei dem regionalen Zahnärzteblatt oder einem Rundschreiben bei und stand zudem auf den verschiedensten Internetseiten als interaktives Formular zum Online-Ausfüllen zur Verfügung. Ohne Diskussion – „ZahnRat“ wichtiges Instrument zur Wissensvermittlung Insgesamt nahmen 761 Zahnärzte daran teil, wobei aber nicht unbedingt immer alle Fragen beantwortet wurden. Deshalb wurden bei der Auswertung die Antworten in Bezug zur absoluten Teilnehmerzahl gesetzt, um vergleichbare Ergebnisse zu erhalten. 99 Prozent der Zahnärzte nutzen die Patientenzeitschrift in ihrer Praxis. Diese Einmütigkeit setzt sich in den weiteren Fragen zum Inhalt und zur Verteilung der Zeitschrift fort: 98 Prozent aller antwortenden Zahnärzte bejahten es, dass das Wissen über Mund- und Zahngesundheit wichtig sei. 96 Prozent finden das Verbreiten von Wissen über das zahnärztliche Therapie- und Behandlungsspektrum in Zahnarztpraxen wichtig. 93 Prozent halten den „ZahnRat“ als Patientenzeitschrift für die Wissensverbreitung als gutes Medium. Ebenfalls 93 Prozent finden es richtig und wichtig, dass der „ZahnRat“ von Zahnärzten herausgegeben wird. Die Detailfrage, wie der „ZahnRat“ in den Praxen genutzt wird, ergab folgende Erkenntnisse, wobei Mehrfachnennungen möglich waren: 91 Prozent legen die Pa- tientenzeitschrift im Wartezimmer aus, 55 Prozent geben die Zeitschrift ausgewählten Patienten mit, 40 Prozent nutzen den „ZahnRat“ für ihre Patientengespräche. Kaum Wünsche zu Veränderungen Die Herausgeber wollten gern wissen, ob sich der „ZahnRat“ genügend von anderen Zeitschriften abhebt. Hier bestätigten 53 Prozent, dass dies so sei. Weitere 40 Prozent hatten darauf (noch) nicht geachtet. Auf jeden Fall scheint der Umfang der Texte für die meisten Zahnärzte in Ordnung zu sein, da 80 Prozent „genau richtig“ ankreuzten. Die Mehrheit (69 Prozent) spricht sich auch dafür aus, auf „blutige“ Bilder lieber zu verzichten – es sei denn, es wäre für die Darstellung eines Krankheitszustandes oder eines operativen Eingriffes in den Mundraum unbedingt erforderlich (82 Prozent). Ausschließlich grafische Darstellungen werden ebenso abgelehnt (85 Prozent) wie mehr Illustrationen (52 Prozent). Für die Verwendung von Karikaturen plädierten 81 Prozent. Keinen Wunsch nach Veränderung gibt es auch für die Größe des „ZahnRates“ – 82 Prozent beantworteten die Frage, ob das Format DIN A4 so beibehalten werden soll, mit „Ja“. Bisher geringes Interesse am Internet-Auftritt Die Mehrheit der teilgenommenen Zahnärzte kennt, besucht oder empfiehlt die Internetseiten des „ZahnRates“ bzw. den Facebook-Auftritt nicht. Dennoch würden elf Prozent die Internetseite www.zahnrat.de sowie bereits drei Prozent den Facebook-Auftritt ihren Patienten empfehlen. Immerhin gibt es die Seiten bei Facebook erst seit einem Jahr. Bei der Frage „Würden Sie zusätzlich zur Printausgabe eine interaktive OnlineZeitschrift ,ZahnRat‘ gutfinden?“, ergaben die Ergebnisse einen interessanten Aspekt: Von den Zahnärzten, die ihr Formular im Internet ausfüllten, beantworteten 55 Prozent diese Frage mit „Ja“. Insge- samt gerechnet waren es dann aber 51 Prozent, die einen interaktiven Auftritt (vorerst) ablehnten. Statistische Zusammensetzung der Befragten Der typische Zahnarzt, der sich an der Umfrage beteiligte, war weiblich (64 Prozent), aus einer Kleinstadt kommend (53 Prozent) und seit mehr als 20 Jahren berufstätig (73 Prozent). Die Ergebnisse der Umfrage waren bei der jüngsten ZahnRat-Redaktionssitzung bereits Diskussionsthema. Erfreut nahmen die „Macher“ der Patientenzeitschrift zur Kenntnis, dass der „ZahnRat“ zu den etablierten Medien in den Zahnarztpraxen gehört. Unabhängig davon, dass eine solide Arbeit bestätigt wurde, haben die Herausgeber aber stets einen Blick auf moderne Entwicklungen im Printwesen. Auch an den Internetauftritten wird gefeilt, denn beim breiten Publikum gehören digitale Angebote einfach dazu – es muss nur gut verpackt werden. Jana Zadow-Dorr Stammtische Leipzig Datum: Dienstag, 30. Juni 2015, 20 Uhr; Ort: Gaststätte „Apels Garten“; Leipzig; Information: Dr. med. Angela Echtermeyer-Bodamer, Telefon 0341 4612012 Oelsnitz/Erzgebirge Datum: Mittwoch, 1. Juli 2015, 19:15 Uhr; Ort: Gaststätte „Zum Brunnen“, Oelsnitz; Thema: Erste Informationen von der KZV-Vertreterversammlung; Information: Dr. med. Uwe Tischendorf, Telefon 037298 2625 Dresden-Land Datum: Donnerstag, 2. Juli 2015, 19:30 Uhr; Ort: Gaststätte „Zum Römer“, Radebeul; Thema: Aktuelle Standespolitik, Neues aus der Vertreterversammlung; Information: Dr. med. dent. Andreas Höhlein, Telefon 0351 8306600 Zahnärzteblatt SACHSEN 06/15 12 Termine Fortbildungsakademie: Kurse im Juni/Juli/August/September 2015 Schriftliche Anmeldung: Fortbildungsakademie der LZKS, Schützenhöhe 11, 01099 Dresden, Fax: 0351 80 66-106 E-Mail: [email protected] Petra Kokel (Ressortleiterin, Kurse Strahlenschutz): Edda Anders (Kurse für Zahnärzte): Anett Hopp (Kurse für Praxismitarbeiterinnen): Astrid Nitsche (Kurse für Praxismitarbeiterinnen): Tel. 0351 8066-102 Tel. 0351 8066-108 Tel. 0351 8066-107 Tel. 0351 8066-113 Genauere inhaltliche Informationen zu den einzelnen Kursen entnehmen Sie bitte unseren Fortbildungsprogrammen für das 1. Halbjahr 2015 oder dem Internet www.zahnaerzte-in-sachsen.de für Zahnärzte Dresden Update Pharmakotherapie des Zahnarztes D 54/15 Dr. Dr. Frank Halling 27.06.2015, 09:00-15:00 Uhr Angstreduktion mit PEP in der Zahnarztpraxis D 56/15 Dr. Michael Bohne 03.07.2015, 09:00-15:30 Uhr Gottlob gibt’s das Teleskop D 32/15 Prof. Dr. Peter Pospiech 04.07.2015, 09:00-15:00 Uhr Der Zahnersatz ist eingegliedert – Nachsorge und Komplikationsmanagement D 61/15 PD Dr. Torsten Mundt 29.08.2015, 09:00-16:00 Uhr Funktionelle Myodiagnostik (FMD) / Applied Kinesiology (AK) Einführungskurs D 62/15 Dr. Rudolf Meierhöfer 04.09.2015, 14:00-19:00 Uhr 05.09.2015, 09:00-18:00 Uhr Kniffliges für die Abrechnungsspezialisten der Praxis (auch für Praxismitarbeiterinnen) L 06/15 Dr. Tobias Gehre Simona Günzler 28.08.2015, 14:00-19:00 Uhr Abrechnungsdschungel Suprakonstruktionen entwirrt (auch für Praxismitarbeiterinnen) L 07/15 Dr. Tobias Gehre Simona Günzler 11.09.2015, 14:00-18:00 Uhr Kniffliges für die Abrechnungsspezialisten der Praxis (auch für Praxismitarbeiterinnen) C 03/15 Dr. Tobias Gehre Simona Günzler 04.09.2015, 14:00-19:00 Uhr Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz (mit vorherigem Selbststudium) C 04/15 PD Dr. Dr. Matthias Schneider 11.09.2015, 15:00-18:30 Uhr Leipzig Chemnitz Liebe Leserin, lieber Leser! Durchschnittlich 19 Monate dauerten die im Jahr 2014 entschiedenen Revisionsverfahren beim Bundesfinanzhof. Umso erstaunlicher ist es, dass die obersten Bundesfinanzrichter in diesem Jahr schon zum zweiten Mal zur umsatzsteuerlichen Beurteilung heilberuflicher Leistungen nur wenige Monate nach dem erstinstanzlichen Urteil des Finanzgerichtes eine Entscheidung fällten. Sie entschieden, dass Bleaching eine umsatzsteuerfreie Heilbehandlung ist, wenn es der Zahnarzt zur Beseitigung behandlungsbedingter Zahnverdunklungen vornimmt. Das Urteil ist für Zahnärzte und Ärzte gleichermaßen interessant. Denn die Bundesfinanzrichter betonten, dass die Steuerbefreiung nicht auf Leistungen beschränkt ist, die unmittelbar der Diagnose, Behandlung oder Heilung einer Krankheit oder Verletzung dienen. Sie erfasst vielmehr auch Leistungen, die erst als Folge solcher Behandlungen erforderlich werden, auch wenn sie ästhetischer Natur sind. Erste Entscheidungen zum Mindestlohngesetz gefällt Arbeitsgericht klärt Vergütung für Bereitschaftszeiten im Rettungsdienst Seit dem 1. Januar 2015 gilt der gesetzliche Mindestlohn. Arbeitnehmer haben daher Anspruch auf eine Vergütung in Höhe von 8,50 EUR je Stunde. Zur Arbeitszeit gehören dabei regelmäßig auch Bereitschaftszeiten. Doch ganz so einfach ist das nicht, insbesondere wenn es tarifvertragliche Regelungen gibt. So findet für Arbeitsverhältnisse von Arbeitnehmern in Rettungsdiensten und Leitstellen oftmals der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD-V) Anwendung. Die tarifliche Wochenarbeitszeit beträgt bei diesen Arbeitnehmern regelmäßig 39 Wochenstunden. Hinzu kommen jedoch regelmäßig noch Bereitschaftsdienste. Bereitschaftszeiten sind dabei Zeiten, in denen sich der Arbeitnehmer an einer vom Arbeitgeber bestimmten Stelle aufhalten muss, um im Bedarfsfall die Arbeit aufnehmen zu können, in denen aber die Zeiten ohne Arbeitsleistung überwiegen. Der TVöD-V sieht dabei eine Besonderheit vor. Bereitschaftszeiten werden nur zur Hälfte als tarifliche Arbeitszeit angerechnet. Vollarbeits- und Bereitschaftszeiten zusammengerechnet dürfen dabei jedoch insgesamt durchschnittlich 48 Wochenstunden nicht überschreiten. tung gewährleistet werden. Die Klage eines im Rettungsdienst tätigen Arbeitnehmers, der für jede Stunde Bereitschaftszeit eine zusätzliche Vergütung von 8,50 EUR begehrte, war daher erfolglos. Der Arbeitnehmer erhielt eine tarifliche Monatsgrundvergütung in Höhe von 2.680,31 EUR nebst Zulagen. Die Arbeitsrichter bestätigten, dass dieses Gehalt die Vergütung nach dem gesetzlichen Mindestlohn nicht unterschreitet, denn selbst wenn die Bereitschaftszeiten wie Vollarbeitszeit zu vergüten wären, wäre der Arbeitnehmer nach der tarifvertraglichen Regelung maximal verpflichtet, 48 Stunden pro Woche zu arbeiten, d. h. 208,7 Stunden pro Monat. Dafür wären nach dem MiLoG mindestens (208,7 Stunden x 8,50 EUR =) 1.773,95 EUR monatlich zu zahlen. Mit 2.680,31 EUR lag die monatliche Vergütung jedoch deutlich über dem Mindestlohn. Die Arbeitsrichter sahen daher keinen Verstoß gegen das MiLoG. Haben Sie Fragen zu den Themen dieses Rundschreibens? Dann sprechen Sie uns an. Monatsgrundvergütung muss Mindestlohn garantieren Auch nach dem Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes muss nicht jede Stunde Bereitschaftsdienst zusätzlich mit 8,50 EUR vergütet werden. Die Richter des Arbeitsgerichtes Aachen entschieden, dass die Vergütung von Bereitschaftszeiten im Rettungsdienst nach dem TVöD-V mit dem Mindestlohngesetz (MiLoG) vereinbar ist. Nach MiLoG ist zwar erforderlich, dass der durchschnittliche Stundenlohn für die vertraglich vereinbarte monatliche Arbeitszeit mindestens 8,50 EUR beträgt. Doch dies kann mit einer entsprechend hohen Grundvergü- Kontakt: Fachberater für den Heilberufebereich (IFU/ISM gGmbH) Daniel Lüdtke Steuerberater ADMEDIO Pirna Steuerberatung im Gesundheitswesen Wir sind eine mittelgroße Steuerberatungsgesellschaft – insbesondere auf die Beratung von Zahnärzten spezialisiert – und unterstützen Sie gern ADMEDIO Steuerberatungsgesellschaft mbH Außenstelle Chemnitz Weststraße 21 · 09112 Chemnitz Telefon: (0371) 3 55 67 53 · Fax: (0371) 3 55 67 41 [email protected] · www.ADMEDIO.de ADMEDIO Steuerberatungsgesellschaft mbH Niederlassung Pirna Bahnhofstraße 15b · 01796 Pirna Telefon: (03501) 56 23-0 · Fax: (03501) 56 23-30 [email protected] · www.ADMEDIO.de Unternehmen der ETL-Gruppe Zahnärzteblatt SACHSEN 06/15 14 Termine für Praxismitarbeiterinnen Dresden Abrechnungstraining für implantologische und chirurgische Leistungen D 150/15 Ingrid Honold 01.07.2015, 13:00-19:00 Uhr Abrechnungstraining für konservierende Leistungen und Möglichkeiten zur Honoraroptimierung durch Mehrkosten und Abdingung D 152/15 Ingrid Honold 03.07.2015, 13:00-19:00 Uhr Mach den Mund fest zu Die Mitarbeit der Praxismitarbeiterin bei der Kinderbehandlung D 155/15 Dr. Karin Sies 04.07.2015, 09:00-16:00 Uhr Erwerb der Fachkunde / Kenntnisse im Strahlenschutz (auch für Zahnärzte) D 161/15 Dipl.-Ing. Gerd Lamprecht 20.08.2015, PD Dr. Dr. Matthias Schneider 14:00-18:00 Uhr 21.08.2015, 09:00-18:00 Uhr 22.08.2015, 09:00-18:00 Uhr Update Ernährung: Ernährungstrends aus oralprophylaktischer D 163/15 Sicht (auch für Zahnärzte) Dipl. oec. troph. Roselinde Karalus 02.09.2015, 14:00-19:00 Uhr Update Instrumentierung – Praktisches Intensivseminar für die ZMF/ZMP D 165/15 Simone Klein 03.09.2015, 09:00-17:00 Uhr Die parodontale Vorbehandlung Praktischer Arbeitskurs für die ZMF/ZMP D 166/15 Simone Klein 04.09.2015, 12:00-19:30 Uhr Die Auszubildende in der Praxis – „Mach was draus!“ (auch für Zahnärzte) D 167/15 Helen Möhrke 04.09.2015, 14:00-18:00 Uhr Recall bei PAR-Patienten: Ist nicht nur PZR – ist so viel mehr – ist UPT (für die ZMF/ZMP) D 169/15 Simone Klein 05.09.2015, 09:00-17:00 Uhr Knotenpunktpunkt Rezeption: täglich besonnen, achtsam und situationsgerecht handeln D 174/15 Petra C. Erdmann 11.09.2015, 09:00-17:00 Uhr Kommunikation mit Versicherungen und Beihilfestellen D 175/15 Helen Möhrke 16.09.2015, 14:00-18:00 Uhr 15 0.20 1 . 4 2 23./ Start Kurs 1 Kurs 2 Kurs 3 Kurs 4 Kurs 5 Kurs 6 Fortbildungsreihe „Kinder- und Jugendzahnheilkunde“ Wachstum, Entwicklung und Psychologie Prävention und Kinderhypnose Invasive Kariestherapie im Milch- und Wechselgebiss Parodontologie und Traumatologie im Milch- und Wechselgebiss Zahnärztliche Betreuung von Kindern mit besonderen Problemen Notfall und Narkose beim Kind, Praxisorganisation Noch freie Plätz e! 23./24.10.2015 13./14.11.2015 15./16.01.2016 15./16.04.2016 20./21.05.2016 10./11.06.2016 Die Kurse finden jeweils freitags 14:00-19:00 Uhr und samstags 9:00-16:00 Uhr statt. Die Kursgebühr pro Wochenende beträgt 310,– €. Gemäß Empfehlung BZÄK/DGZMK: 15 Punkte (pro Wochenende) Nähere Informationen erhalten Sie in der Fortbildungsakademie der Landeszahnärztekammer Sachsen bei Frau Nikolaus, Telefon 0351 8066-104. Anmeldung: Fortbildungsakademie der LZKS, Schützenhöhe 11, 01099 Dresden Zahnärzteblatt SACHSEN 06/15 15 Praxisführung/Personalien GOZ-Telegramm Handelt es sich bei der Zahnaufhellung (Bleaching) um eine umsatzsteuerpflichtige Leistung? Frage Der V. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat mit Urteil vom 19. März 2015 entschieden und im Rahmen einer Pressemitteilung informiert, dass Antwort „… Zahnaufhellungen (sog. Bleaching), die ein Zahnarzt zur Beseitigung behandlungsbedingter Zahnverdunklungen vornimmt, umsatzsteuerfreie Heilbehandlungen sind“. Demzufolge ist zwischen Zahnaufhellungen aus rein kosmetischen Gründen, wenn also gesunde Zähne auf individuellen Wunsch des Patienten aufgehellt werden, und der Zahnaufhellung aus krankheitsbedingten Gründen, zum Beispiel nach einer Wurzelbehandlung, zu unterscheiden. Die Umsatzsteuerbefreiung gilt für Heilbehandlungen, die dazu dienen, Krankheiten oder Gesundheitsstörungen zu diagnostizieren, zu beseitigen oder die Gesundheit zu schützen, aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen. BFH Urteil des V. Senats vom 19.03.2015, Az.: V R 60/14 GOZ-Infosystem Fundstelle http://goz.lzk-sachsen.org Anzeigen Wir trauern um unseren Kollegen Dr. med. dent. Johannes Dziubek (Netzschkau) geb. 27.01.1930 gest. 11.04.2015 Wir trauern um unsere Kollegin Dipl.-Med. Heike Hänsel (Riesa) geb. 28.09.1954 gest. 23.04.2015 Wir trauern um unseren Kollegen SR Dr. med. dent. Christian Börner (Mulda – Kreis Brand-Erbisdorf) geb. 24.01.1929 gest. 12.05.2015 Wir werden ihnen ein ehrendes Andenken bewahren. Kinder haben Rechte. Überall. terre des hommes engagiert sich für Kinder in Not. Helfen auch Sie, damit Kinder zu ihrem Recht kommen. Überall. www.tdh.de/kinderrechte Zahnärzteblatt SACHSEN 06/15 16 Praxisführung Identische Erneuerung und Wiederherstellung an implantatgetragenem Zahnersatz (Teil 7) e -Fortbildung Zu diesem Beitrag können Sie Fortbildungspunkte erhalten. www.zahnaerzte-in-sachsen.de Den Abschluss der Befundklasse 7 bildet der Festzuschuss-Befund 7.7. Er vereinigt in sich alle Reparaturmaßnahmen an herausnehmbarem implantatgetragenen Zahnersatz, auch bei Hybridversorgungen. Die Ausnahme stellt die Wiederherstellung von implantatbedingten Verbindungselementen dar, da diese gemäß der Festzuschuss-Richtlinie A7 keinen gesonderten Festzuschuss-Befund erhalten. Der Locator ist zum Beispiel ein Verankerungssystem von Vollprothesen auf zwei oder mehr Implantaten. Für das Gegenlager in der Prothese stehen leicht austauschbare Kunststoff-Retentionseinsätze mit unterschiedlicher Haltekraft zur Verfügung. Der Festzuschuss-Befund 7.7 ist genehmigungspflichtig. Auf diese Genehmigung verzichten die Betriebskrankenkassen – sofern die Versicherten ihren Wohnsitz in Sachsen haben und kein Härtefall vorliegt – sowie die Landespolizei Sachsen, die Feuerwehr Sachsen und die Bundespolizei. Hinweise zum Beispiel 1: Es liegt die Ausnahmeindikation der ZERichtlinie 36 b vor, so dass es sich um eine gleichartige Wiederherstellung handelt. Die Abrechnung erfolgt über die KZV. In den einleitenden Bestimmungen des BEL II – 2014, § 2 Besondere Abrechnungsgegenstände, ist zur Verwendung von BEL II-Positionen bei den Ausnahmeindikationen Folgendes aufgeführt: „... Für die Ausnahmefälle nach Nr. 36 der Zahnersatz-Richtlinie bildet das BEL nur für die dort gesondert gekennzeichneten Leistungen die Abrechnungsgrundlage. Alle weiteren im Zusammenhang mit Implantaten erbrachten zahntechnischen Leistungen werden nach tatsächli- chem Aufwand abgerechnet.“ Für die im Beispiel verwendeten Leistungen „Platzhalter in Abdruck einfügen“ und „Leistungseinheit Bruch“ sind diese gesonderten Kennzeichnungen nicht gegeben, so dass es möglich ist, diese über ein privates zahntechnisches Gebührenverzeichnis zu berechnen. Dies ist nicht verpflichtend, alternativ können auch Positionen aus dem BEL II zum Ansatz kommen. Für die Erneuerung der Konfektionsteile kann kein gesonderter Festzuschuss-Befund angesetzt werden. Auf dem Heil- und Kostenplan Teil 2 und auf der Laborrechnung müssen diese Leistungen mit aufgeführt werden. Als zahnärztliche Honorarposition kommt je Verbindungselement die GOZ-Position 5090 zur Abrechnung. Im vorliegenden Fall stellt die Bruchreparatur die Leistung gemäß der ZE-Richtlinie 36 b dar. Die Wiederherstellung der Verbindungselemente ist mit dieser Gebühr nicht abgegolten. Hierfür kann zusätzlich die GOZ-Position 5250 zur sachgerechten Funktionsüberprüfung berechnet werden. Beispiel 1: Bruchreparatur der UK-Totalprothese und Austausch der implantatbedingten Verbindungselemente – Ausnahmeindikation der ZE-Richtlinie 36 b liegt vor Festzuschuss 1 x 7.7 BEMA 1 x 100 bi GOZ 4 x 5090, 1 x 5250 Fremdlaborrechnung BEL II/NBL (Beispiel 1) Nr. Leistungsbeschreibung Anzahl 001 8 NBL 002 2 Modell bei Implantatversorgung Spezialmodell Platzhalter in Abdruck einfügen oder Platzhalter in Abdruck einfügen Einstellen in Mittelwertartikulator bei Implantatversorgung Grundeinheit für Instandsetzung und/oder Erweiterung einer implantatgestützten Prothese Leistungseinheit Bruch oder Leistungseinheit Bruch Auswechseln von Konfektionsteilen neue Konfektionsteile Versandkosten bei Implantatversorgung 1 1 4 NBL 012 8 801 8 802 2 NBL NBL xxx 933 8 Prüfung der Plausibilität (Beispiel 1) FZ-Befund 1 x 7.7 BEMA 100 bi BEL II 1 x 801 8 und 1 x 802 2 oder NBL Leistungseinheit Bruch 4 1 1 1 1 4 4 2 Zahnärzteblatt SACHSEN 06/15 17 Praxisführung Hinweise zum Beispiel 2: Es liegt keine Ausnahmeindikation der ZE-Richtlinie 36 b vor, so dass es sich um eine andersartige Wiederherstellung handelt. Die Abrechnung erfolgt direkt mit dem Patienten. Da es sich um eine Wiederherstellungsmaßnahme und eine Unterfütterung handelt, die nicht in einer Sitzung durchgeführt werden kann, ist der FZ-Befund 7.7 zweimal ansatzfähig. Das ist auf dem Heil- und Kostenplan im Feld Bemerkungen anzuzeigen. Dies gilt auch für den Ansatz der GOZ-Pos. Hier ist die Berechnung von zwei Positionen nur möglich, wenn es sich um eine zweizeitige Maßnahme handelt. Die GOZ-Pos. 5260 ist nur ansatzfähig, wenn für die Wiederherstellung eine Abformung erforderlich ist. Für die vollständige Unterfütterung mit funktioneller Randgestaltung im Unterkiefer ist die GOZ-Pos. 5300 berechnungsfähig. Zusätzlich kann die GOZPos. 5190 für die funktionelle Abformung im Unterkiefer berechnet werden. Es ist nicht erforderlich, dass zahntechnisch ein Funktionslöffel nachgewiesen wird. Die vorhandene Prothese kann im zahntechnischen Labor umgearbeitet werden. Dieser Schritt ist gesondert berechnungsfähig. Im Beispiel 2 ist die Bruchreparatur nicht ohne Gegenkiefermodell und Montage im Mittelwertartikulator möglich gewesen. Für die nachfolgende Unterfütterung entstand das Arbeitsmodell nach funktioneller Abformung und der Techniker stellte einen Gipskonter als Gegenmodell her. Beide wurden in den Fixator eingestellt. Hinweise zum Beispiel 3: Für die Wiederherstellung der implantatbedingten Verbindungselemente erhält der Patient keinen Festzuschuss. Die Leistung ist im Rahmen einer privaten Vereinbarung zu liquidieren. Wird der Heil- und Kostenplan schriftlich niedergelegt, kann die GOZ-Position 0030 zusätzlich berechnet werden. Hinweis zum Heil- und Kostenplan nach der GOZ-Position 0030: Gemäß § 87 SGB V Abs. 1a hat der Vertragszahnarzt vor Beginn der Behandlung einen kostenfreien Heil- und Kostenplan zu erstellen, der den Befund, die Regel- versorgung und die tatsächlich geplante Versorgung auch in den Fällen des § 55 Abs. 4 und 5 nach Art, Umfang und Kosten beinhaltet. Dies bedeutet, dass bei finanzieller Beteiligung der Krankenkasse auch bei einer andersartigen Versorgung kein Honorar für das Erstellen des Heil- und Kostenplanes berechnet werden darf. Beispiel 2: Bruchreparatur der UK-Totalprothese, anschließend vollständige Unterfütterung mit funktioneller Randgestaltung – zweizeitig – keine Ausnahmeindikation der ZE-Richtlinie 36 b Festzuschuss 2 x 7.7 GOZ 1 x 5260, 1 x 5300, 1 x 5190 Fremdlaborrechnung NBL (Beispiel 2) Nr. Leistungsbeschreibung Anzahl NBL NBL NBL NBL NBL NBL NBL Modell aus Hartgips Montage eines Modellpaares im Fixator Modellmontage im Mittelwertartikulator I Instandsetzen einer Prothese, Grundeinheit Leistungseinheit Bruch aus Kunststoff Basis erneuern Versandkosten 4 1 1 1 1 1 4 Praxislaborrechnung NBL (Beispiel 2) Nr. Leistungsbeschreibung Anzahl NBL Umarbeiten der Prothese zum individuellen Löffel 1 Prüfung der Plausibilität (Beispiel 2) FZ-Befund 1x 7.7 GOZ 5260 1x 7.7 5300 NBL Instandsetzen einer Prothese, Grundeinheit und Leistungseinheit Bruch aus Kunststoff Basis erneuern Beispiel 3: Austausch der Retentionseinsätze regio 16, 13, 23 und 26 auf Implantat Festzuschuss ––––––––– GOZ 4 x 5090, 1 x 5250 Fremdlaborrechnung (Beispiel 3) Nr. Leistungsbeschreibung Anzahl NBL NBL NBL Instandsetzen einer Prothese, Grundeinheit Leistungseinheit Retentionseinsatz erneuern Versandkosten 1 4 2 Prüfung der Plausibilität (Beispiel 3) GOZ 4 x 5090 1 x 5250 NBL Leistungseinheit Retentionseinsatz erneuern Instandsetzen einer Prothese, Grundeinheit Inge Sauer/Simona Günzler Zahnärzteblatt SACHSEN 06/15 18 Praxisführung Anleitung: „Der Weg zum QM-Handbuch“ Dass eine QM-Dokumentation in der Praxis vorhanden sein muss, ist den meisten Praxisinhabern einleuchtend. Fragen entstehen eher im Hinblick darauf, „Was?“, „In welchem Umfang?“ und „Wie?“ zu dokumentieren ist. Grundsätzlich gilt für die QM-Dokumentation: „So viel wie nötig, so wenig wie möglich“. QM-Handbuch hinsichtlich Inhalt und Umfang allein auf praktischen Überlegungen basieren sollte. Was dokumentieren? Wie dokumentieren? Wesensbestandteil von QM ist es, den Weg des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses zu beschreiten, um zu schauen: Wo ist es besser geworden? Wo gibt es noch Defizite zu beheben? Hierzu passend sollte sich die QM-Dokumentation anschließen. Die QualitätsmanagementRichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses gibt vor, was zu dokumentieren ist. Neben den verpflichtenden Dokumenten gemäß der QM-Richtlinie entscheiden Sie, wie viel mehr noch in Ihr praxisindividuelles QM-Handbuch gehört. Auch wenn sich die Menge der Dokumentationen im überschaubaren Rahmen hält, ist dennoch eine Sortierung der Dokumente in einzelne Kapitel erforderlich. Nur so ist gewährleistet, dass bestimmte Dokumente im Bedarfsfall auch schnell gefunden werden können. Wie können wir Ihnen helfen? Um Sie bei der Entwicklung und Pflege Ihres QM-Handbuches zu unterstützen, haben wir in einer Anleitung den „Weg zum QM-Handbuch“ beschrieben und mit vielen Hinweisen versehen. Darüber hinaus sind die Dokumente, die Sie gemäß der QM-Richtlinie in jedem Fall in das Handbuch integrieren müssen, mit Links versehen. Sie finden diese Anleitung ab sofort im QM der sächsischen Körperschaften unter www.zahnaerzte-in-sachsen.de In welchem Umfang dokumentieren? Eine Papier- bzw. Dokumentenflut ist kein Qualitätsmerkmal eines QM-Handbuches! Im Gegenteil führt dies dazu, dass niemand mehr wichtige Checklisten oder andere Dokumente findet. Die Qualität eines QM-Handbuches wird also nicht durch dessen Umfang bestimmt. Wichtig ist, dass Qualitätsmanagement – und damit auch die entsprechende Dokumentation – individuell auf die Praxis bezogen sein muss. Das bedeutet, dass ein – „Was gehört Wie ins QM-Handbuch?“ (ZBS 7+8/10) – „Das QM-Handbuch – Wie behalte ich alles im Überblick?“ (ZBS 2/13) – „Das QM-Handbuch – speziell für Ihre Praxis, immer aktuell und für das Team verfügbar“ (ZBS 10/13) Mit dem QM-Recall bieten wir Ihnen den Service, Sie dreimal im Jahr per Mail an wichtige QM-Ereignisse zu erinnern. Melden Sie sich dazu gern formlos an, indem Sie eine Mail senden an [email protected] Beispiel für Kapitelstruktur Kapitel 1 Ist-Analysen Kapitel 2 Praxisziele Kapitel 3 Praxisstrukturen (Verantwortlichkeiten) Kapitel 4 Beschreibung von Prozessen Gern stellen wir Ihnen zur Fachdental Leipzig am 11./12. September 2015 sowie zum Sächsischen Fortbildungstag am 25./26. September 2015 in Chemnitz den Weg zum QM-Handbuch live vor. Inge Sauer Kapitel 5 Risiko- und Fehlermanagement Kapitel 6 Notfallmanagement Kapitel 7 Hygienemanagement Kapitel 8 Teambesprechungen Kapitel 9 praxisinterne Rückmeldung über die Wirksamkeit von QM-Maßnahmen Damit das QM-Handbuch für alle Teammitglieder eine Unterstützung im Alltag darstellt, muss es gepflegt und aktuell sein. Diese Überwachung kann gerne an ein Mitglied des Teams delegiert werden. Wichtig ist, dass bei der Weiterentwicklung von QM-Dokumenten alle Teammitglieder informiert werden und ein uneingeschränkter Zugriff für alle möglich ist. Weitere Informationen In unserer ZBS-Reihe „Qualitätsmanagement“ sind in den vergangenen Jahren bereits mehrere Beiträge zum Thema QMHandbuch erschienen. Zitat des Monats Mit all der Mühe, mit der wir manche unserer Fehler verbergen, könnten wir sie uns leicht abgewöhnen. Michelangelo Buonarroti, (italienischer Maler, Bildhauer, Architekt und Dichter, 1475 –1564) Zahnärzteblatt SACHSEN 06/15 19 Personalien Geburtstage im Juli und August 2015 21.07.1945 Juli 60 02.07.1955 04.07.1955 06.07.1955 07.07.1955 09.07.1955 13.07.1955 14.07.1955 15.07.1955 17.07.1955 18.07.1955 19.07.1955 30.07.1955 65 05.07.1950 10.07.1950 17.07.1950 19.07.1950 22.07.1950 30.07.1950 70 04.07.1945 13.07.1945 13.07.1945 17.07.1945 Dipl.-Stom. Birgit Schneider 09456 Annaberg-Buchholz Dipl.-Stom. Hans-Günther Mühlberg 04299 Leipzig Dipl.-Stom. Hubert Koenig 04552 Borna Prof. Dr. med. dent. Michael Walter 01307 Dresden Dr. med. Hans-Lutz Erler 09600 Weißenborn Dr. med. Norbert Korec 01097 Dresden Dr. med. Gunter Quietzsch 01689 Weinböhla Dipl.-Stom. Karola Müller 04860 Torgau Dr. med. Uta Groß 09113 Chemnitz Dipl.-Stom. Hartmut Kaiser 08344 Grünhain-Beierfeld Dr. med. Ursula Jordan 01640 Coswig Dipl.-Stom. Marion Fulk 02708 Löbau Dr. med. habil. Mathias Weiland 01127 Dresden Dipl.-Stom. Ina Heßke 01279 Dresden Dipl.-Med. Gabriele Lincke 04347 Leipzig Dipl.-Med. Steffi Friedrich 04229 Leipzig Inge Gerlich 08066 Zwickau Dipl.-Med. Volker Altus 02943 Weißwasser Dipl.-Med. Renate Georges 02899 Ostritz Dr. med. Annelies Glaß 09599 Freiberg Dr. med. Bernd Richter 02689 Sohland a. d. Spree Dipl.-Med. Gisa Bär 04808 Thallwitz 22.07.1945 23.07.1945 30.07.1945 31.07.1945 31.07.1945 75 02.07.1940 26.07.1940 80 21.07.1935 24.07.1935 81 13.07.1934 82 19.07.1933 21.07.1933 83 06.07.1932 08.07.1932 17.07.1932 84 31.07.1931 85 08.07.1930 86 09.07.1929 27.07.1929 88 07.07.1927 08.07.1927 Isolde Meier 01728 Bannewitz Dr. med. Eva-Maria Liebsch 01326 Dresden Dr. med. dent. Christine Vitzthum 04157 Leipzig Christiane Kubis 01445 Radebeul Dr. med. Gabriele Mann 09224 Chemnitz/OT Grüna Dipl.-Med. Gert Wiegand 08525 Plauen Prof. Dr. med. habil. Alfred Treide 04288 Leipzig Dr. med. dent. Margit Grohmann 01900 Großröhrsdorf Dr. med. dent. Renate Graupner 01157 Dresden Dr. med. dent. Edith Skiba 04416 Markkleeberg Christa Mehlhorn 08060 Zwickau Dr. med. dent. Karlheinz Böhme 01561 Lampertswalde SR Dr. med. dent. Luise Wolcke 08393 Meerane SR Dr. med. dent. Steffen Förster 01109 Dresden Dr. med. dent. Dieter Zschiesche 04207 Leipzig SR Dr. med. dent. Ursula Schröter 16775 Schönermark SR Dr. med. dent. Gerhard Barthel 04159 Leipzig Dr. med. dent. Manfred Schlesies 09306 Kralapp Dr. med. dent. Joachim Quinque 04860 Torgau MR Dr. Alfred Tomalik 04347 Leipzig SR Dr. med. dent. Gabriele Garte 01129 Dresden SR Dr. med. dent. Ingrid Böhme 01069 Dresden Zahnärzteblatt SACHSEN 06/15 20 Personalien 18.08.1950 August 60 01.08.1955 05.08.1955 06.08.1955 07.08.1955 08.08.1955 09.08.1955 12.08.1955 14.08.1955 15.08.1955 15.08.1955 16.08.1955 18.08.1955 20.08.1955 20.08.1955 24.08.1955 26.08.1955 26.08.1955 27.08.1955 27.08.1955 29.08.1955 30.08.1955 65 05.08.1950 06.08.1950 11.08.1950 12.08.1950 Dipl.-Stom. Bärbel Buslig 01558 Großenhain Dipl.-Stom. Kerstin Hoser 08344 Grünhain-Beierfeld Dipl.-Stom. Carmen Schneider 09633 Halsbrücke Dipl.-Stom. Ingrid Herrmann 02748 Bernstadt Dr. med. Angelika Wutzler 09126 Chemnitz Dr. med. Ralf Rottgardt 01069 Dresden Dipl.-Med. Gabriel Sadlon 04687 Trebsen Dipl.-Stom. Andreas Dörffel 08485 Lengenfeld Dipl.-Stom. Heide Jehmlich 09496 Marienberg OT Pobershau Dr. med. Jörg Stein 09116 Chemnitz Dipl.-Stom. Heiko Goebel 04420 Markranstädt Dipl.-Stom. Gabriele Landrock 01237 Dresden Dipl.-Stom. Anita Grummt 09487 Schlettau Dipl.-Stom. Silvia Walther 08056 Zwickau Dr. med. Regine Zeuner 01737 Tharandt Dr. med. Matthias Hieke 09112 Chemnitz Dipl.-Stom. Eva-Maria Rudolf 04838 Eilenburg Dr. med. Ines Dietel 09125 Chemnitz Dr. med. Helga Logwin 04105 Leipzig Dr. med. Simone Weck 01307 Dresden Dipl.-Stom. Helga Schönherr 04509 Delitzsch Dr. med. Mechthild Herrmann 09599 Freiberg Dr. med. Isolde Assig 01259 Dresden Dipl.-Med. Ingeborg Barth 04509 Delitzsch Dr. med. Angelika Gatzke 04442 Zwenkau 19.08.1950 24.08.1950 70 06.08.1945 07.08.1945 11.08.1945 12.08.1945 25.08.1945 28.08.1945 30.08.1945 75 08.08.1940 08.08.1940 15.08.1940 22.08.1940 28.08.1940 29.08.1940 80 02.08.1935 17.08.1935 81 01.08.1934 84 27.08.1931 86 29.08.1929 87 02.08.1928 Dr. med. Elke Fleißner 01936 Königsbrück OT Gräfenhain Dipl.-Stom. Christa Neise 01829 Stadt Wehlen Dipl.-Stom. Almut Bartels 01324 Dresden Wolfgang Walter 04509 Delitzsch Rüdiger Beckert 01219 Dresden Dipl.-Med. Siegrun Teubner 08209 Auerbach/Vogtl. SR Dieter Fischer 08223 Werda Dr. med. Dr. med. habil. Rolf Frank Müller 09306 Erlau Dipl.-Med. Olga Müller 09127 Chemnitz Dr. med. Henning Schönekerl 08606 Triebel Dr. med. Wolfram Bessen 01169 Dresden MR Dr. med. dent. Christoph Suworow 09603 Großschirma Dr. med. dent. Peter John 08523 Plauen Gudrun Schmidt 04157 Leipzig Dr. med. dent. Bodo Ueberfeld 08393 Meerane Dr. med. dent. Renate Wähner 09648 Mittweida SR Dipl.-Stomat. Marianne Wenschuh 01217 Dresden Dr. med. dent. Ursula Schmitt 01877 Bischofswerda SR Peter Tietz 01458 Ottendorf-Okrilla Prof. Dr. Dr. med. habil. Gottfried Mühler 04105 Leipzig Dr. med. dent. habil. Ingeborg Schmidt-Flath 04683 Naunhof Dr. med. dent. Lothar Neander 04416 Markkleeberg Wir gratulieren! Jubilare, die keine Veröffentlichung im Zahnärzteblatt Sachsen wünschen, informieren bitte die Redaktion. Zahnärzteblatt SACHSEN 06/15 21 Fortbildung Erfolgreiche Restaurationen mit fließfähigen „Bulk-Fill“-Kompositen? Die Anwendungsbreite und Indikation für Kompositrestaurationen werden aufgrund von werkstoffkundlichen Neuerungen immer umfangreicher. Laut Herstellerangaben ist es mittlerweile möglich, Kavitäten mit Bulk-Fill-Kompositen in 4–5-mm-Schichten zu füllen [1,2,3]. Die gewohnte Schichttechnik, bei der maximal 2 mm Kompositinkremente geschichtet werden, ist sehr zeitaufwendig und techniksensitiv. Demgegenüber verspricht die Verwendung von Bulk-FillMaterialien eine Arbeitserleichterung sowie eine erhebliche Zeitersparnis. Um Bulk-Fill-Präparate suffizient aushärten zu können, sind diese oftmals weniger gefüllt als herkömmliche Komposite und enthalten größere Füllpartikel [4]. Welche Auswirkungen diese Eigenschaften auf die Approximalgestaltung von Klasse-II-Kompositfüllungen sowie auf den Verbund zwischen Haftvermittler Optibond FL (Kerr) und Bulk-Fill-Material oder Bulk-Fill-Material und herkömmlichen hoch viskösen Kompositen haben, soll in diesem Beitrag betrachtet werden. Hierbei wurde vor allem auf die fließfähigen BulkFill-Präparate SDRTM (Dentsply Detrey), Venus® Bulk Fill (Heraeus Kulzer), x-tra base (VOCO) eingegangen. Seit Etablierung der Komposite wurden deren Materialeigenschaften kontinuierlich optimiert und die Anwendung vereinfacht [5,6,7]. Füllungsfrakturen, Randeinbrüche und -undichtigkeiten sowie die geringe Abrasionsbeständigkeit der Kompositmaterialien limitierten zunächst ihre Anwendungsbreite [8,9,10]. Durch Weiterentwicklungen von Adhäsivsystemen und Kompositen konnten die Materialeigenschaften stark verbessert werden und zu einer zunehmenden Widerstandsfähigkeit und Langlebigkeit von Restaurationen mit Komposit beitragen [11]. Die 10-Jahres-Überlebensraten für Komposite (82,2 %) sind im Vergleich zu Amalgam (79 %) vielversprechend [12]. Die Metaanalysen der Arbeitsgruppe um Manhart und Hickel belegten im Seitenzahngebiet eine jährliche Verlustrate von 3 % für Amalgam, 2,2 % für Komposite und 1,9 % für Keramikversorgungen [13]. In einer weiteren Studie konnte nach 12 Jahren intraoraler Verweildauer nachgewiesen werden, dass die jährliche Verlustquote von Kompositrestaurationen in ausgedehnten Klasse-II-Kavitäten geringer (Annual Failure Rate, AFR = 1,68 %) war als die von Amalgamfüllungen (AFR = 2,41 %) [14]. Des Weiteren ergab eine Metaanalyse für Seitenzahnrestaurationen eine jährliche Verlustquote für Goldinlays von 1,4 %, für Keramikinlays von 1,9 %, für Kompositrestaurationen von 2,2 % und für Versorgungen mit Amalgam von 3 % [13,15]. Direkte Versorgungen mit Komposit sind eine wichtige Säule in der modernen kon- servierenden Zahnheilkunde. Aufgrund der adhäsiven Stabilisation der Zahnhartsubstanz, der Möglichkeit einer defektorientierten Präparation sowie der zahnfarbenen Restauration sind Komposite für viele Kavitäten die Versorgungsform der ersten Wahl [7,16]. Darüber hinaus sind die einfache Korrektur und Reparatur von Kompositrestaurationen sowie die im Vergleich zu Inlays deutlich preiswertere Versorgung mit Kompositen besonders positiv hervorzuheben [17,18]. Dennoch erfordern die negativen Auswirkungen von Polymerisationsschrumpfung und -stress auf Kompositrestaurationen (insuffizienter Randschluss, Höckerdeflexionen, mangelnde Haftung an Kavitätenwänden) weitergehende Untersuchungen [19]. Inkrementelle Applikationstechnik Um Polymerisationsschrumpfung und -stress entgegenzuwirken, wird nach wie vor die inkrementelle Applikationstechnik von Kompositen als Goldstandard angesehen [20]. Hierbei werden Einzelinkremente mit maximal 2 mm Schichtstärke in die Kavität eingebracht und jeweils separat polymerisiert. Je nach Leistung/Lichtintensität der Polymerisationslampe und Farbe/Transluzenzgrad des Komposits wird jedes Inkrement 10–40 s polymerisiert [21,22,23]. Zu dicke Kompositschichten führen zu einer ungenügenden Konversionsrate, welche schlechtere mechanische Eigenschaften [24] und eine reduzierte Biokompatibilität [25] zur Folge haben. Während der Polymerisation von Kompositen treten Spannungskräfte zwischen dem einerseits schrumpfenden und dem andererseits an der Kavitätenwand haftenden Kompositmaterial auf [26,27]. Diese Polymerisationsspannungskräfte lassen sich mithilfe der Inkrementschichttechnik reduzieren. Hierbei wird das Verhältnis von gebundener zu ungebundener Kompositoberfläche (C-Faktor) verringert und möglichst viel „frei schrumpfende“ Oberfläche ohne Kontakt zu Kavitätenwänden angestrebt [28,29]. Die inkrementelle Applikationstechnik ist vor allem bei großen Seitenzahnkavitäten mit Approximalbeteiligung ein sehr technik- und zeitintensives Vorgehen, sodass bei vielen Behandlern der Wunsch nach einer einfacheren und zeitsparenderen Alternative besteht [30,31,32]. Fast-Track-Füllverfahren Die Hersteller von dentalen Füllkompositen haben den Wunsch nach Füllungsmaterialien aufgenommen, bei denen die geringe Techniksensitivität und klinische Langlebigkeit von Amalgam mit den zahnhartsubstanzschonenden und -stabilisierenden Eigenschaften der Adhäsivtechnik kombiniert wird. Mit simplifizierten Haftvermittlern in Kombination mit schrumpfungsarmen, mechanisch ausreichend stabilen Kompositwerkstoffen wird versucht, wirtschaftliche Fast-Track-Füllverfahren zu konzipieren, um die aufwendige Inkrementtechnik zu vereinfa- Zahnärzteblatt SACHSEN 06/15 22 Fortbildung chen [32]. Die Rede ist von Fast-TrackKompositen, die trotz einfachem Handling und einer wirtschaftlicheren Verarbeitbarkeit über eine hohe Randqualität sowie ausreichende mechanische Eigenschaften der Füllungen verfügen sollen [1,33]. Folgende Anforderungen werden an die „neuen“ Werkstoffe gestellt: – zuverlässige Polymerisationstiefe und kürzere Belichtungszeiten – geringe Polymerisationsschrumpfung [%] und niedrige Polymerisationsspannungen [MPa] – gute Adaptation des Werkstoffs an die Kavitätenränder – Abrasionsstabilität – hohe mechanische und physikalische Zuverlässigkeit (Härte, elastischer Eindringmodul, Biegefestigkeit, E-Modul) Bulk-Fill-Komposite Für das Fast-Track-Füllverfahren wurden Bulk-Fill-Komposite entwickelt, mit denen es möglich ist, Kavitäten mit Inkrementen in 4–5 mm Schichtstärke zu verfüllen [1,2,3]. Fließfähige und stopfbare Bulk-Fill-Komposite Bulk-Fill-Komposite werden ihrer Visko- sität und Anwendungstechnik nach in fließfähige (niedrigvisköse) und modellierbare (hochvisköse) Materialien eingeteilt. Die niedrigviskösen Bulk-Fill-Komposite (z. B. SDRTM/Dentsply Detrey, Venus Bulk Fill/ Heraeus Kulzer, x-tra base/VOCO) erfordern aufgrund ihrer geringen mechanischen Eigenschaften eine ca. 2 mm starke Abdeckung aus herkömmlichen modellierbaren Kompositen. Demgegenüber benötigen laut Herstellerangaben hochvisköse Bulk-Fill-Komposite (z. B. QuixFil/Dentsply DeTrey, Tetric Evo Ceram Bulk Fill/Ivoclar Vivadent, x-tra Fil/ VOCO) keine zusätzliche Deckschicht aus herkömmlichen Kompositen, sondern können okklusal anatoform dem Höckerrelief angepasst werden. Die BulkFill-Komposite stellen – von ihrer chemischen Zusammensetzung her – keine neue Werkstoffklasse dar [34,35]. Sie bestehen wie die meisten herkömmlichen Komposite aus einer organischen Matrix, wie Bis-GMA (Bisphenyl-A-Glycidyl-Methacrylat), UDMA (Urethandimethacrylat), TEGDMA (Triethylenglycoldimethacrylat) oder EBPDMA (etoxyliertes Bisphenol-A-dimethacrylat) sowie Füllstoffen [34]. Lediglich die Bulk-Fill-Komposite SDRTM, welche ein patentiertes Urethandimethacrylat (UDMA) mit eingebauten photoaktiven Gruppen enthält, und Tetric Evo Ceram mit einem integrier- ten Initiatorsystem zur optimierten Polymerisation (s. u.) haben eine leicht abgeänderte organische Matrix. In dieser kleinen Übersicht soll insbesondere auf die fließfähigen Bulk-Fill-Komposite SDRTM (Dentsply DeTrey), Venus Bulk Fill (Heraeus Kulzer), x-tra base (VOCO) eingegangen werden (Tab.1). Lichtpolymerisation Aufgrund von verkürzten Aushärtungszeiten bei entsprechend hoher Lichtintensität der Polymerisationslampe (> 800– 1.000 mW/cm2) [36] und der Möglichkeit, stärkere Kompositschichten (4–5 mm) auszupolymerisieren, ist eine Kavität wesentlich schneller im Bulk als mit der Inkrementtechnik verfüllbar. Die erhöhte Polymerisationstiefe der Bulk-Fill-Materialien konnte zum einen durch die erhöhte Transluzenz (niedriger Füllkörpergehalt) dieser Materialien erreicht werden; zum anderen beeinflusst auch die Füllkörpergröße die Polymerisationstiefe. Einige Bulk-Fill-Präparate (SDRTM, x-tra base) enthalten große Füllkörpergröße > 20 µm, um die Lichtstreuung bei der Polymerisation zu reduzieren [37,38]. Die Grenzschicht zwischen Füllkörpern und Matrix, welche für die Lichtstreuung und somit für den Lichtverlust bei der Polymerisation verantwortlich ist, ist umso größer, je kleiner die Füllkörper sind [34]. Die in einigen Bulk- Produkt Kompositmatrix Füllkörper Farben Max. Schichtstärke* Polymerisationszeit* mW/cm2 Zeit SDR, Dentsply DeTrey modif. UDMA, ethoxyliertes Bis-GMA, TEGDMA, BHT, CQ Ba-Al-F-BSilikatglas, St-Al-FSilikatglas Universal 4 mm ≥ 550 20 s Venus® Bulk Fill, Hereaus Kulzer UDMA, EBADMA Ba-Al-FSilikatglas, SiO2 Universal 4 mm ≥ 550 mind. 20 s x.tra base, VOCO Bis-GMA, UDMA Universal, A2 4 mm ≥ 500 10 s FiltekTM Bulk Fill, 3M Espe Bis-GMA, UDMA, Bis-EMA, Procrylat-Harze Universal, A1, A2, A3 4 mm 500 – 1000 1000 – 2000 20 s 10 s ZrO2/SiO2 Yb-F3 Tab. 1 – Auflistung der untersuchten fließfähigen Bulk-Fill-Komposite. Der Vollständigkeit halber wurde ebenfalls das FiltekTM Bulk Fill mit aufgeführt. * = laut Herstellerangaben. Modifiziert nach Ilie, N, Stawarczyk, B [34]. Zahnärzteblatt SACHSEN 06/15 23 Fortbildung Fill-Kompositen enthaltenen großen Füllkörper sorgen dafür, dass die für die Polymerisation wichtigen Photonen in tiefere Schichten des Bulk-Fill-Materials eindringen können und eine suffiziente Polymerisationstiefe von 4 mm erreicht wird [34]. Liegt jedoch die Füllkörpergröße unterhalb der Wellenlänge des sichtbaren Lichts (390–750 nm), so können die Füllkörper das Licht ebenfalls nicht streuen oder absorbieren, was die Polymerisationstiefe erhöht [39]. Ebenso wirkt sich die Silanisierung der Füllkörper positiv auf die Polymerisationstiefe aus, da während der Polymerisation die Spaltbildung an der Matrix-Füllkörpergrenzfläche verringert wird [40,41]. Einige Bulk-Fill-Komposite verfügen über spezielle innovative Lösungsansätze, um die Polymerisationstiefe zu erhöhen sowie polymerisationsinduzierte Spannungs- und Schrumpfungskräfte zu minimieren. Dem Bulk-Fill-Komposit Tetric EvoCeram® Bulk Fill wurden zusätzlich optimierte, sehr sensible, reaktive lichtaktivierte Initiatorsysteme (Ivocerin) hinzugefügt. Diese Initiatorsysteme können auch mit wenig Licht eine suffiziente Polymerisation auslösen [42]. Des Weiteren wurden bei dem Bulk-Fill-Komposit SDRTM die polymerisationsinduzierten Spannungs- und Schrumpfungskräfte minimiert, indem neuartige Monomerverbindungen (Schrumpfungsstress-Relaxatoren/Stressmodulatoren) in die Kompositmatrix integriert wurden. Diese Modulatoren vermindern den Spannungs- und Schrumpfungsstress durch einen langsameren Anstieg des E-Moduls während der Aushärtephase, ohne sich negativ auf die Polymerisationsgeschwindigkeit und den endgültigen Polymerisationsgrad auszuwirken [43,44,45]. Es konnte gezeigt werden, dass der polymerisationsinduzierte Schrumpfungsstress bei der Verwendung von SDRTM im Vergleich zu herkömmlichen niedrigviskösen sowie den in Inkrementtechnik eingebrachten hochviskösen Mikro- und Nanohybridkompositen und den Siloranen geringer war [43,46]. Zusätzlich kommt es bei der Verwendung der niedrigviskösen Bulk-Fill-Komposite SDRTM und x-tra base zu deutlich reduzierten Höckerauslenkungen in Klasse-II-Kavitäten während der Polymerisation [47]. Abb. 1 – Schematische Darstellung des Versuchsaufbaus und Veranschaulichung der Lokalisation der REM-Aufnahmen. BF = Bulk-Fill-Komposit, HK = hochvisköses, modellierbares Komposit, AV = adhäsiver Verbund. 1 Füllkörperverteilung und -größenordnung in Bulk-FillBruch-Präparaten 2a Grenzfläche: herkömmliches modellierbares Komposit – Matrize 2b Grenzfläche: Bulk-Fill-Präparat – Matrize 3 Verbund: Bulk-Fill-Präparat – Adhäsivsystem 4 Verbund: Bulk-Fill-Präparat – modellierbares Komposit Ästhetik Die erhöhte Transluzenz der Bulk-FillKomposite kann allerdings zu einer reduzierten ästhetischen Integration der Kompositversorgung führen [48]. Die hohe Transluzenz kann die Füllung grau erscheinen lassen oder dunkle Dentinareale nicht ausreichend maskieren [42,49, 50]. Außerdem werden viele der BulkFill-Komposite oft nur in einer Farbe oder in einem stark reduzierten Farbspektrum angeboten, sodass man gegebenenfalls bei der Versorgung von approximalen Kavitäten im Prämolarenbereich mit ästhetischen Einbußen rechnen muss. Trotzdem lassen sich mit diesen Materialien durchaus ästhetische Ergebnisse erzielen [32]. Mechanische Eigenschaften Im Vergleich zu Nano- und MikrohybridKompositen zeigen niedrigvisköse BulkFill-Komposite signifikant geringere mechanische Eigenschaften (E-modul, elastischer Eindringmodul, Härte) außer in Bezug auf die Biegefestigkeit [34]. Der niedrige Elastizitätsmodul der niedrigvis- Abb. 2 – REM-Aufnahmen der unterschiedlichen fließfähigen Bulk-Fill-Komposite (gebrochene Proben) mithilfe eines Rückstreuelektronendetektors (Materialkontrast) in zwei unterschiedlichen Vergrößerung. Gut erkennbar sind bei allen Materialien die recht homogene Verteilung der Füllstoffpartikel und deren unterschiedliche Größe. Die Kontraste in den einzelnen Abbildungen verdeutlichen die unterschiedlichen Partikel/Füllkörper, die abhängig von ihrer Ordnungszahl/Dichte unterschiedlich hell erscheinen. Zahnärzteblatt SACHSEN 06/15 24 Fortbildung kösen Bulk-Fill-Materialien kann zu einer höheren Verformbarkeit unter Kaubelastung führen und in Füllungsfrakturen resultieren [34]. Insbesondere SDRTM und Venus® Bulk Fill, Materialien der niedrigviskösen Bulk-Fill-Komposite, verfügen über sehr geringe mechanische Eigenschaften, insbesondere was den Elastizitätsmodul und die Härte betrifft. Die Härte von SDRTM und Venus® Bulk Fill liegt deutlich unter der Härte von Nano- und Mikrohybrid-Kompositen [34]. Dieses kann mit einem erhöhten Verschleiß der Bulk-Fill-Kompositmaterialien einhergehen. Aufgrund dessen empfehlen Hersteller, niedrigvisköse Bulk-Fill-Komposite mit herkömmlichen stopfbaren Kompositen abzudecken. Rasterelektronenmikroskopische Aufnahmen der Bulk-Fill-Präparate Die meisten niedrigviskösen Bulk-FillKomposite enthalten sehr große Füllkörper [37]. Dies kann theoretisch zu Oberflächenrauigkeiten sowie einem mangelnden Verbund mit dem Adhäsivsystem und „abdeckenden“ herkömmlichen Kompositen führen. Mithilfe von rasterelektronenmikroskopischen Aufnahmen wurde in der vorliegenden Untersuchung zum einen geprüft, wie sich die Füllkörperverteilung und -größenordnung in Bulk-Fill-Bruch-Präparaten verhält, und zum anderen wurde die Oberflächengüte der fließfähigen Bulk-Fill-Präparate an der Grenzfläche Bulk-Fill-Präparat – Abb. 3 – Die REM-Aufnahmen zeigen die fließfähigen BulkFill-Komposite (x-tra base, SDR™, Venus® Bulk Fill) und herkömmlichen Komposite (Venus® Diamond, Venus® Pearl und Filtek™ Supreme XTE) gegen ein Matrize (Stern) polymerisiert (Schliffpräparat). Alle verwendeten Materialien weisen eine sehr ebene, flache Kante am Übergang zur verwendeten Matrize auf. Dies spricht für eine gute Anpassung aller fließfähigen Bulk-Fill-Komposite sowie der stopfbaren herkömmlichen Kompositmaterialien an die Matrizenoberfläche. Matrize beurteilt. Zusätzlich wurde der Verbund zwischen Bulk-Fill-Präparat – Adhäsivsystem und Bulk-Fill-Präparat – herkömmliches „Abdeck“-Komposit untersucht. Für diese Untersuchungen wurden extrahierte Molaren mit Klasse-IIKavitäten sowie einem Matrizensystem versehen. Nach der Säureätztechnik mit Phosphorsäure und der Applikation des Adhäsivsystems (Optibond FL) erfolgte die Fülltechnik mit unterschiedlichen fließfähigen Bulk-Fill-Kompositen sowie der Abdeckung mit herkömmlichen, stopfbaren Kompositen (Abb. 1). 1. Füllkörperverteilung und Größenordnung in Bulk-Fill-Bruch-Präparaten Anhand von rasterelektronenmikroskopischen Aufnahmen mithilfe eines Rückstreuelektronendetektors im Materialkontrast sind die Bruchflächen der untersuchten Bulk-Fill-Materialien SDRTM, x-tra base und Venus® Bulk Fill in zwei unterschiedlichen Vergrößerungen dargestellt (Abb. 2). Gut erkennbar sind bei allen Materialien die recht homogene Verteilung der in die Polymermatrix eingebundenen Füllstoffpartikel und deren unterschiedliche Größe. Die unterschiedlichen Kontraste in den einzelnen Abbildungen verdeutlichen die Partikel/Füllkörper, die abhängig von ihrer Ordnungszahl/Dichte unterschiedlich hell erscheinen. Venus® Bulk Fill unterscheidet sich bezüglich der Größe seiner Füllpartikel deutlich von den beiden anderen, sich sehr ähnlichen Bulk-Fill-Kompositen x-tra base und SDRTM. Im Vergleich zu den modellierbaren, herkömmlichen Kompositen Venus® Diamond, Venus® Pearl lassen sich anhand von rasterelektronenmikroskopischen Aufnahmen annähernd gleich große Füllkörper der Bulk-Fill-Präparate x-tra base und SDRTM erkennen. Neben den Füllkörpern der modellierbaren Komposite Filtek™ Supreme XTE und insbesondere von Estelite Σ Quick® erscheinen die Füllkörperpartikel von x-tra base und SDRTM sogar größer. 2. Verbund: herkömmliches modellierbares Komposit – Matrize (a) und Bulk-Fill-Präparat – Matrize (b) Die Klasse-II-Kavitäten wurden mit den unterschiedlichen fließfähigen Bulk-FillPräparaten (x-tra base, SDRTM und Venus® Zahnärzteblatt SACHSEN 06/15 25 Fortbildung Bulk Fill Komposite) aufgefüllt und mit den herkömmlichen modellierbaren Kompositen (Venus® Diamond/Heraeus Kulzer, Venus® Pearl/Heraeus Kulzer, FiltekTM Supreme XTE/3M Espe, Estelite Σ Quick®/Tokuyama) abgedeckt. Die rasterelektronenmikroskopischen Aufnahmen mithilfe des Rückstreuelektronendetektors im Materialkontrast zeigen die Anteile der unterschiedlichen Materialien, die an die Matrize modelliert wurden im Schliffpräparat (Abb. 3). Die verschiedenen Füllkörpergrößen der einzelnen Komposite sind deutlich erkennbar. Bei allen verwendeten Materialien sind sehr ebene, flache Kanten am Übergang zur verwendeten Matrize nachweisbar. Dies spricht für eine gute Anpassung aller fließfähigen Bulk-Fill-Komposite sowie der stopfbaren herkömmlichen Kompositmaterialien an die Matrizenoberfläche. Exemplarisch für alle in dieser Untersuchung verwendeten Materialien ist die Oberflächengüte der BulkFill-Präparate SDRTM und Venus® Bulk Fill sowie des konventionellen Füllkomposits Venus® Diamond (Abb. 4). Die rasterelektronenmikroskopischen Aufnahmen zeigen neben der Schlifffläche auch schräg verlaufend die Oberflächen, welche der Matrize anlagen. Alle Oberflächen sind sehr glatt ohne auffällige Vertiefungen, Wellungen oder aus der Oberfläche austretende Partikel/Füllkörper. Auf den Oberflächen sind kleine, hellere Spots/Anteile erkennbar; hierbei handelt es sich um Füllkörper. Sie sind etwas heller als die Polymermatrix, wirken verschwommen und lassen sich nicht, etwa durch scharfe Kanten, klar durch ihre Form von der Polymermatrix unterscheiden. Das spricht dafür, dass die Füllkörper nicht frei an der Oberfläche austreten und der Matrize direkt anliegen, sondern mit einer dünnen Polymerschicht gegen die Matrize abgegrenzt sind. 3. Verbund: Bulk-Fill-Präparat – Adhäsivsystem Die rasterelektronenmikroskopischen Aufnahmen zeigen mithilfe des Rückstreuelektronendetektors deutlich Übergänge zwischen der Zahnhartsubstanz zum Adhäsivsystem (Optibond FL/Kerr) und vom Adhäsivsystem zu den niedrigviskösen Bulk-Fill-Kompositen (Abb. 5). Die jeweiligen Phasen sind aufgrund des Materialkontrastes und der unterschied- Abb. 4 – Exemplarisch für alle in dieser Untersuchung verwendeten Materialien ist die Oberflächengüte der BulkFill-Präparate SDRTM und Venus® Bulk Fill sowie des konventionellen Füllkomposits Venus® Diamond dargestellt. Die REM-Aufnahmen zeigen neben der Schlifffläche die Oberflächen (Stern), welche der Matrize anlagen. Alle Oberflächen sind sehr glatt ohne auffällige Vertiefungen, Wellungen oder aus der Oberfläche austretende Partikel bzw. Füllkörper. lich großen Partikel gut voneinander abgrenzbar; dennoch ist ein enger Verbund/Haftung zwischen Adhäsiv und Komposit zu sehen. Anderenfalls hätten sich die Schichten während der Probenpräparation (Schleifen, Trocknen) vermutlich voneinander gelöst. 4. Verbund: Bulk-Fill-Präparat – herkömmliches modellierbares Komposit Aus klinischer Sicht ist ebenfalls der Verbund zwischen den Bulk-Fill-Materialien und der „Deckschicht“ aus herkömmlichen Kompositen von hoher Relevanz. Bei allen untersuchten Kombinationen (SDRTM/Venus® Pearl, Venus® Bulk Fill/ Venus® Diamond, x-tra base/FiltekTM Supreme XTE) ist gut erkennbar, dass die Materialien eng miteinander verbunden sind. Dies lässt auf eine gute Haftung schließen, was auf die Verwendung ähnlicher oder gut miteinander polymerisierbarer Polymermatrizes zurückzuführen ist. Bei der Kombination aus SDRTM und Estelite Σ Quick® ist besonders gut erkennbar, dass sich die Komposite den gegebenen Oberflächenungenauigkeiten/ -inhomogenitäten des anderen Materials Abb. 5 – Die REM-Aufnahmen zeigen die Übergänge zwischen der Zahnhartsubstanz (Stern) zum Adhäsivsystem (Pfeil) sowie vom Adhäsivsystem zu den niedrigviskösen Bulk-Fill-Kompositen. Die jeweiligen Phasen sind aufgrund des Materialkontrastes und der unterschiedlich großen Partikel gut voneinander abgrenzbar; dennoch ist ein enger Verbund zwischen Adhäsiv und Komposit erkennbar. Zahnärzteblatt SACHSEN 06/15 26 Fortbildung anpassen und ineinander übergehen (Abb. 6). Indikationen und Hinweise Niedrigvisköse Bulk-Fill-Komposite sind für die Restauration von Seitenzahnkavitäten durchaus geeignet. Allerdings sollten sie nur in Kombination mit herkömmlichen, modellierbaren Kompositen verwendet werden. Besonders empfehlenswert sind Bulk-Fill-Materialien für die Versorgung von großen Kavitäten mit und ohne Approximalbeteiligung, für Stumpfaufbauten sowie für die Auffüllung von Trepanationskavitäten nach erfolgter endodontologischer Behandlung. Auch für die Versorgung von Klasse-I- und KlasseII-Milchzähnen sind die Bulk-Fill-Präpara- te interessant. Modellierbare sowie fließfähige Bulk-Fill-Komposite werden ohne abschließende okklusale Deckfüllung bereits im Milchgebiss angewendet [51]. Die höhere Verschleißrate scheint hier der natürlichen Milchzahnabrasion entgegenzukommen [32,51]. Hervorragend geeignet sind Bulk-Fill-Materialien für unter sich gehende Kavitäten mit minimalem okklusalen Zugang. Die Inkrementtechnik ist für solche Kavitäten aufgrund der geringen Zugänglichkeit nicht geeignet und birgt die Gefahr eines unzureichenden Verfüllens sowie der Blasenbildung (Abb. 7). Weiterhin können niedrigvisköse BulkFill-Materialien auch als Lining-Material zum Auskleiden von Kavitäten verwendet werden. Die selbstnivellierende Eigenschaft des Materials (Abb. 8) und die ge- Abb. 6 – REM-Aufnahmen, die die Übergänge zwischen den untersuchten Bulk-Fill-Materialien und den herkömmlichen Kompositen zeigen (Schliffpräparat). Bei allen untersuchten Kombinationen ist gut erkennbar, dass die Materialien eng miteinander verbunden sind, was auf eine gute Haftung schließen lässt (erklärbar durch die Verwendung ähnlicher, gut miteinander polymerisierbarer Polymermatrizes). Bei mangelhafter Haftung wäre es beim Herstellen der Schliffpräparate eventuell zu einer Materialtrennung an dieser Grenzfläche der unterschiedlichen Komposite gekommen. Insbesondere beim SDRTM/Estelite®-Verbund ist erkennbar, dass sich die Komposite an die Oberflächenungenauigkeiten/-inhomogenitäten des anderen Materials anpassen und ineinander übergehen. ringen Schrumpfungskräfte, die im Vergleich zu herkömmlichen Flowables auf den Haftverbund ausgeübt werden, sind besonders positiv hervorzuheben. Wichtig für erfolgreiche Kompositrestaurationen sowie die optimale Verarbeitung von Bulk-Fill-Präparaten ist ein ausreichender Polymerisationsgrad. Trotz der hohen Transluzenzen und Polymerisationsinitiatoren der Bulk-Fill-Präparate muss eine ausreichende Polymerisation gewährleistet sein [52]. Oftmals ist die unter sich gehende Kavität für die Polymerisationslampe schlecht zugänglich. Zusätzlich führen zwar reduzierte, aber dennoch vorhandene Streuungsphänomene und Lichtabsorptionen zu einem niedrigeren Polymerisationsgrad des Komposits. Deshalb sollten auch Bulk-Fill-Materialien mit Polymeri- Abb. 7 – Die REM-Aufnahme zeigt eine gefüllte Klasse-IIKavität im Schliffpräparat. Der Verbund von Komposit und Zahnhartsubstanz (Stern) scheint suffizient. Allerdings hat eine Blasenbildung (Pfeil) in einem unter sich gehenden Anteil der Kavität zwischen einer dünnen Bulk-Fill-Schicht und Komposit (Venus® Pearl) stattgefunden. In diesem Fall hätte gegebenenfalls eine stärkere SDRTM-Schicht eine Blasenbildung verhindern können, indem unter sich gehende Bereiche der Kavität komplett mit dem Bulk-Fill-Präparat ausgeblockt und aufgefüllt worden wären. Risse in der Zahnhartsubstanz sind präparationsbedingt. Abb. 8 – Optimales Anfließverhalten des selbstnivellierendes Bulk-Fill-Komposits SDR, Dentsply Detrey Zahnärzteblatt SACHSEN 06/15 27 Fortbildung sationslampen mit einer hohen Lichtintensität (≥ 800 mW/cm2) 20–30 Sekunden ausgehärtet werden [52]. Fazit Kompositrestaurationen sind und werden auch in Zukunft eine wichtige Säule in der zahnerhaltenden Versorgung darstellen. Die Möglichkeit der defektbezogenen Präparation und anschließenden adhäsiven Stabilisation macht Komposite bei der Therapie vieler Kavitäten zur Versorgungsform der ersten Wahl. Die fließfähigen Bulk-Fill-Komposite ermöglichen eine vereinfachte und zeitsparende Füll- technik. Der geringe polymerisationsinduzierte Schrumpfungsstress sowie die gute approximale und mit modellierbaren Kompositen vergleichbare Oberflächengüte lassen eine Verwendung in Schichtstärken von bis zu 4 mm mit einer okklusalen „Deckfüllung“ aus modellierbaren Kompositen zu. Jedoch sind für die Sicherstellung einer hochwertigen Kompositrestauration eine suffiziente Matrizentechnik, ein klassisches Dentinadhäsiv und die korrekte Verarbeitung des Komposits unumgängliche Voraussetzungen. Insbesondere ist bei unter sich gehenden Kavitäten eine adäquate Lichtpolymerisation sicherzustellen. Dr. med. dent. Marie-Theres Weber Prof. Dr. med. dent. Christian Hannig Poliklinik für Zahnerhaltung mit Bereich Kinderzahnheilkunde Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden Dr.-Ing. Jörg Neunzehn Professur für Biomaterialien Max-Bergmann-Zentrum für Biomaterialien Technische Universität Dresden Literaturverzeichnis abrufbar unter www.zahnaerzte-in-sachsen.de Frühjahrstagung der Friedrich-Louis-Hesse-Gesellschaft für ZMK Leipzig e.V. Vom 16.–18. April 2015 fand die Frühjahrstagung der Friedrich-Louis-HesseGesellschaft für ZMK Leipzig e.V. statt, welche im Rahmen des 600. Geburtstages der Universitätsmedizin Leipzig stand. In Würdigung dieses Jubiläums begann die Tagung bereits am Donnerstagnachmittag mit einer Diskussionsrunde zur Zukunft der zahnmedizinischen Ausbildung in Sachsen. „Verantwortung für die Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde in Sachsen“ Diese Veranstaltung wurde gemeinsam mit der Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde Dresden e.V. organisiert. Die Studiendekane der Zahnmedizin beider Standorte, Prof. Dr. Holger Jakstat (Leipzig) und Prof. Dr. Thomas Hoffmann (Dresden), aber auch Tony Sorowka als Vertreter der Studierenden gaben jeweils kurze Eingangsstatements, wie sie sich die weitere Entwicklung der beiden sächsischen Standorte der universitären Zahnmedizin vorstellen. Auch der Vorstandsvorsitzende der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Sachsen, Dr. Holger Weißig, und der Präsident der Landeszahnärztekammer Sachsen, Dr. Mathias Wunsch, äußerten sich in Kurzreferaten zu ihren Ansichten der Notwendigkeit, dem Umfang und der Qualität der zahnmedizinischen Ausbildung in Sachsen. Das große Interesse der Mitarbeiter beider Fakultäten, der Studierenden, aber auch einiger niedergelassener Kollegen zeigte sich in einem bis auf den letzten Platz gefüllten Hörsaal und führte zu einer angeregten Diskussion der Beiträge. Allgemeiner Konsens bestand in der Sinnhaftigkeit des Erhalts beider sächsischer Standorte, um eine adäquate Ausbildung der angehenden Zahnmediziner zu sichern, da die Patientenakquisekapazitäten beider Standorte bei einer Konzentration auf einen Standort ungenügend wären, um eine ausreichend praxisnahe Ausbildung sicherstellen zu können. Auch wurde den Studierenden ans Herz gelegt, sich nicht nur auf die großen Ballungszentren zu konzentrieren, da diese bereits jetzt einen hohen Grad der Überversorgung aufweisen. Die durch Dr. Wunsch angeregte und in und um Dresden bereits erfolgreich eingeführte Option der Hospitation in Praxen niedergelassener Zahnärzte wird nunmehr auch in Leipzig fakultativ für Studierende der klinischen Semester etabliert werden. Friedrich-Louis-Hesse-Tag Ebenfalls als Sonderveranstaltung im Rahmen des Medizinjubiläums wurde der Friedrich-Louis-Hesse-Tag gestaltet. Dieser im Namen des Begründers der universitären zahnmedizinischen Ausbildung in Leipzig gestellte Tag begann mit einem Festvortrag von Dr. med. Ernst Wirth, der in Bischofswerda, dem Geburtsort Hesses, dessen Andenken bewahrt. Anschließend fanden vier öffentliche Promotionsverteidigungen statt. Den Tagesabschluss bildeten Workshops in den Räumlichkeiten der Universitätszahnmedizin Leipzig. So referierte Dr. Oliver Schierz (Leipzig) zu den Indikationen unterschiedlicher Schienentypen bei craniomandibulären Dysfunktionen. Es bot sich die Möglichkeit, viele dieser Schienen live in die Hand zu nehmen, und es gab einen Ausblick auf neue Materialien sowie Herstellungswege. Tagungsprogramm „Der anscheinend gesunde Patient – Risiken erkennen – Komplikationen vermeiden“. Die Tagung am Samstag wurde vom Vorsitzenden der Leipziger Gesellschaft, Prof. Dr. Dr. h.c. Holger Jentsch, eröffnet. Dieser Zahnärzteblatt SACHSEN 06/15 28 Fortbildung übergab in diesem Zusammenhang einen symbolischen Scheck in Höhe von 2.000 €, der dazu genutzt werden soll, eine Vitrine in den Räumlichkeiten der Universitätszahnmedizin zu installieren, die Andreas Haesler vom Dentalhistorischen Museum in Zschadraß für interessierte Patienten und Kollegen durch Exponate mit Leben erfüllen wird. Das wissenschaftliche Programm eröffnete Prof. Dr. Dr. Alexander Hemprich (Leipzig). Er wies auf die Wichtigkeit medizinischen Hintergrundwissens hin und machte zugleich deutlich, dass viele medizinische Kollegen die zahnmedizinischen Aspekte eher spärlich berücksichtigen. Dies sei vor allem in Bezug auf die Verordnung von Bisphosphonaten bisweilen deutlich zu spüren. Den Eröffnungsvortrag „Der kompromittierte Knochen“ referierte Prof. Dr. Dr. Knut Achim Grötz (Wiesbaden). Darin wies er darauf hin, dass bestrahlte, zahnmedizinisch nicht systematisch betreute Patienten gegenüber betreuten Patienten ein etwa vierfach so hohes Risiko der Entwicklung einer infizierten Osteoradionekrose (IORN) aufweisen. Auch empfahl er, als Mittel der ersten Wahl zur antibiotischen Abschirmung auf Amoxicillin zurückzugreifen. Die Implantation im bestrahlten Knochen sei mit keiner wesentlich höheren Verlustrate verbunden, solange keine osteoplastischen Maßnahmen durchgeführt würden. Für die bisphosphonatassoziierte Osteonekrose (BP-ONJ) sei der Schmerz ein sehr unzuverlässiger Indikator. Er wies auf die Gefahr von chronischen Prothesendruckstellen hin und dass nach Zahnentfernungen die grundlegenden Kautelen zwingend durchzuführen sind. Dazu gehören Antibiotikaabschirmung, Glätten von Knochenkanten, plastische Deckung und eine prolongierte Nachkontrolle. Auch habe jeder Patient mit einer Parodontitis ein erhöhtes BP-ONJ-Risiko. Deshalb seien eine regelmäßige zahnärztliche Betreuung und PZR aus medizinischer Sicht dringend zu empfehlen. Auch verwies er zur Unterstützung bei der Risikoevaluation auf einen Laufzettel der ASORS, der unter www.onkosupport.de abrufbar ist. Den zweiten Vortrag des Tages hielt Dr. Thomas Ebert (Leipzig), ein Endokrinologe der Universität Leipzig. Bei seinem Vortrag stand der Diabetes mellitus im Vordergrund. Neben Einblicken in die Ursachen ging er auch auf Folgen der vier unterschiedlichen Diabetestypen mit dem Fokus auf dentale Aspekte ein. So korreliere die Schwere der Parodontitis mit der Ausprägung des Diabetes. Dabei beeinflusse einerseits ein gut eingestellter Blutzuckerspiegel die parodontale Situation positiv, andererseits könne aber auch durch eine parodontale Therapie der Blutzuckerspiegel in klinisch relevantem Ausmaße beeinflusst werden. Auch gab er Tipps, wie mit Patienten mit Diabetes mellitus in der Praxis Komplikationen vermieden werden können und im Falle eines vermuteten diabetischen Komas reagiert werden sollte. Prof. Dr. Thomas Berg (Leipzig) referierte über die Bedeutung hepatischer Erkrankungen für die zahnärztliche Versorgung. Neben den verschiedenen Virenarten, welche zu einer Hepatitis führen können, überraschte er die Zuhörerschaft mit der Information, dass eine Hepatitis-C-Erkrankung heutzutage in vielen Fällen kurierbar geworden ist, was jedoch nicht zum leichtfertigen Umgang verleiten sollte. Auch empfahl er den Zahnärzten, insbesondere bei Patienten mit Lichen planus, eine hepatische Beteiligung abklären zu lassen. Eine klinisch asymptomatische Leberzirrhose führe trotz der dadurch induzierten Gerinnungsstörungen und des gesteigerten Infektionsrisikos im zahnmedizinischen Umfeld eher selten zu Komplikationen. Bei klinisch sichtbaren Zeichen, wie gelblichen Skleren oder stark mit oberflächlich verlaufenden Adern durchzogener Wange und Nase, sollte vor planbaren zahnärztlichen Eingriffen eine internistische Abklärung erfolgen. Der Kardiologe Prof. Dr. Dietrich Pfeiffer (Leipzig) informierte über den herzkranken Patienten. Hinsichtlich der Endokarditisprophylaxe plädierte er für eine gegenüber den aktuellen Leitlinien großzügigere Auslegung der Indikationsstellung zum Einsatz von Antibiotika zur Endokarditisprophylaxe, ein Plädoyer, welches die nachfolgende Referentin unterstützte. Auch wies er nachdrücklich darauf hin, dass eine Umstellung oder das Absetzen von Medikamenten immer unter einer risikoprofilabhängigen Abwägung von Nutzen und Risiko und in enger Abstimmung mit dem betreuenden Kardiologen erfolgen sollte. Prof. Dr. Sandra Eifert (Leipzig) stellte eine technische Neuerung im Bereich der Kardiologie, das Kunstherz, vor. Mittlerweile erhalten derzeit in Deutschland jährlich ca. 1.000 Patienten diese Apparate eingesetzt. Es sei deshalb zunehmend wahrscheinlich, dass ein so versorgter Patient den Weg in die niedergelassene zahnärztliche Praxis findet. Auch wenn diese Patienten einen fühlbaren Puls und konventionell messbaren Blutdruck vermissen lassen, so seien die Kautelen von Patienten mit erhöhtem Infektionsrisiko und gerinnungshemmenden Medikamenten auch bei diesen Patienten anwendbar. Die Referentin appellierte an die Zahnärzte, eine nicht zwingend notwendige Umstellung der gerinnungshemmenden Medikamentation bei normalen zahnärztlichen Eingriffen zu vermeiden und bevorzugt die INR etwas zu senken bzw. den QuickWert vorübergehend anzuheben. Diese temporäre Anpassung sollte ebenfalls in enger Abstimmung mit dem betreuenden Arzt erfolgen, um das daraus mündende erhöhte Thromboserisiko für den Patienten zu minimieren. Prof. Dr. Dr. Alexander Hemprich (Leipzig) referierte anschließend zur Prophylaxe bei Patienten mit Blutgerinnungsstörungen. Neben der Medikamentenanamnese und internistischen Abklärung sollte auf Erkrankungen geachtet werden, welche in der Regel mit Antikoagulantien therapiert werden, aber auch auf pflanzliche Nahrungsergänzungsmittel, welche die Blutgerinnung ebenfalls in relevantem Ausmaß hemmen können. Er untermalte seinen Vortrag mit vielen anschaulichen Bildern zu potenziellen Folgen und gab Hinweise zum Blutstillungsmanagement. Den letzten Vortrag des Tages referierte Dr. Dirk Ziebolz (Leipzig). Hier wurden die Wechselwirkungen zwischen allgemeinen Erkrankungen, darunter rheumatoide Arthritis, Diabetes mellitus und koronare Herzkrankheiten, und chronischen Parodontitiden erörtert. Dieser stark evidenzbasierte Vortrag motivierte die Anwesenden, Patienten mit diesen Erkrankungen einer regelmäßigen zahnärztlichen Kontrolle und Prophylaxe, aber auch ggf. einer Parodontitistherapie, zu unterziehen. Dr. Oliver Schierz Vorstandsmitglied der Friedrich-LouisHesse-Gesellschaft für ZMK, Leipzig Zahnärzteblatt SACHSEN 06/15 29 Herstellerinformation Jules Allemand Trophy zur Komposit-Schichttechnik Bereits zum elften Mal findet der wissenschaftliche Wettbewerb zur Komposit-Schichttechnik statt, an dem mittlerweile 30 europäische Universitäten beteiligt sind. Schirmherr und Initiator des beliebten Ausscheides ist die Universität Chieti mit ihrem wissenschaftlichen Leiter Prof. Camillo D’ Arcangelo. Ziel des Contests ist es, die zukünftigen Zahnärzte mit den wissenschaftlichen Grundlagen der anatomischen Schichttechnik nach Dr. Lorenzo Vanini vertraut zu machen. Besondere Beachtung wird der Lehre der fünf Farbdimensionen des Zahnes und deren Umsetzung bei der Rekonstruktion von Frontund Seitenzähnen mit dem von Vanini entwickelten Komposit Enamel Plus HRi geschenkt. Marcus Ohlinger von der MartinLuther-Universität Halle-Wittenberg hat sich in diesem Jahr den ersten Platz innerhalb des nationalen Wett- bewerbes gesichert. Der Hallenser Student siegte vor seinen vier ebenfalls exzellenten Mitstreitern der Universitäten Bonn, Kiel, Leipzig und Freiburg. Herr Ohlinger wird nun mit seinem Tutor, Prof. Dr. Christian Gernhardt (stellvertretender Direktor und Oberarzt der Universitätspoliklinik für Zahnerhaltungskunde und Parodontologie der MLU Halle-Wittenberg), zum internationalen Wettbewerb an die Universität Chieti reisen und sich dort mit anderen europäischen Studenten messen. Er hat dabei die Chance, ein dreimonatiges Stipendium in Chieti zu gewinnen. Alle anderen deutschen Mitstreiter erhalten eine Einladung zum Kongress „Composite in the Third Millennium“, der unter der Leitung von Dr. Vanini im September in Cernobbio stattfindet. Auch 2016 wird der Wettbewerb wieder stattfinden. Attraktive Preise und die Chance, mit einem exzellenten Material sein Können unter Beweis zu stellen, machen eine Teilnahme für jede Universität interessant. Weitere Informationen: [email protected] Moderne Diagnostik für Implantologie und zahnärztliche Chirurgie Ein zahnärztlich-chirurgischer Eingriff erfordert eine überaus konkrete Planung, da er mitunter das ganze Leben mancher Patienten positiv verändern, sich dabei oft aber über Monate oder manchmal sogar Jahre hinweg ziehen kann. Grundlegend für eine rundum erfolgreiche Behandlung ist daher eine exakte Befundung – wenn möglich durch modernste bildgebende Verfahren, um die richtigen Indikationen ableiten zu können. Das japanische Traditionsunternehmen Morita bietet mit dem Veraviewepocs 3D R100 ein vielseitiges Kombinationsgerät an, das den hohen Ansprüchen in der Implantologie, der MKG-Chirurgie und der zahnärztlichen Chirurgie in jeder Weise gerecht wird und buchstäblich eine Diagnostik in der 3. Dimension ermöglicht. Von diesem Effekt profitieren Behandler beider Felder: Implantologen und chirurgisch tätige Zahnärzte erkennen so bestens wichtige Details – etwa bei der Periimplantitis-Therapie und bei der Extraktion verlagerter Zähne – oder aber knöcherne Strukturen bei der Implantatplanung; MKGChirurgen können präzise feinste anatomische Strukturen im Hals- und Kopfbereich, wie Schläfenbein, Ne- benhöhlen, Augenhöhlen, Kiefer und Schädelbasis, darstellen – sowohl präals auch postoperativ. Oberste Priorität hat allerdings die Sicherheit von Ärzten und Patienten, besonders hinsichtlich der Strahlenbelastung durch die Röntgensysteme; dabei richtet sich das japanische Familienunternehmen mit seinen innovativen Lösungen konsequent nach dem sogenannten ALARA-Prinzip und trägt dafür Sorge, dass die Strahlenexposition „As Low As Reasonably Achievable“ ausfällt – bei modernen Fortsetzung auf nächster Seite Alle Herstellerinformationen sind Informationen der Produzenten. Sie geben nicht die Meinung des Herausgebers/der Redaktion wieder. Zahnärzteblatt SACHSEN 06/15 30 Herstellerinformation/Kleinanzeigen DVT-Geräten immerhin um bis zu 50 % weniger als bei vielen CT-Geräten. Jedes der gefertigten Systeme punktet darüber hinaus mit seinen individuellen Vorteilen. Neben den effizienten Hardware-Lösungen stellt das Unternehmen mit i-Dixel dem Behandler ein bewährtes Software-Tool zur Verfügung, das ihm und seinem Team neben vielseitigen systeme eindrucksvoll widerspiegeln und aufzeigen, wann der Einsatz eines DVT-Gerätes erforderlich und sinnvoll ist, kann direkt bei Morita geordert werden. Bildbearbeitungs-Optionen eine umfangreiche Aufklärung des Patienten ermöglicht – lassen sich damit doch sowohl die Behandlungsplanung als auch eine detaillierte Dokumentation des Therapieverlaufs am Monitor veranschaulichen. Eine hochwertige Broschüre mit vielen Case Studies, die Bildqualität und -schärfe auch dieser beiden Röntgen- Weitere Informationen: J. Morita Europe GmbH Telefon 06074 836110 www.morita.com/europe Veranstaltungsinformationen 27. Juni 2015 „Notfallworkshop für Zahnärzte“ Dr. Matthias Lotz 9 –15 Uhr Büker Zahntechnik Zamenhofstraße 59 01257 Dresden Seminargebühr: 175 Euro 8 Punkte 5. September 2015 „Notfallworkshop für Zahnärzte“ Dr. Matthias Lotz 10 –16 Uhr Sächsisches Industriemuseum Chemnitz Seminargebühr: 175 Euro 8 Punkte 18. September 2015 Homma Event: „Gesundheitsberatung – der neue Weg erfolgreicher Kommunikation – Teil 1“ Reinhard Homma 15– 20 Uhr Dresden Seminargebühr: 125 Euro 5 Punkte Weitere Informationen und Anmeldungen unter: www.heraeus-kulzer.de Alle Herstellerinformationen sind Informationen der Produzenten. Sie geben nicht die Meinung des Herausgebers/der Redaktion wieder. Praxisverkauf/-abgabe Etablierte, sehr profitable Gem.-Praxis – 60 min bis HH Innenstadt, Ostseenähe, hervorragende Infrastruktur (Bus/Bahn (ICE)/BAB), Kita und alle Schulen, Fachärzte und Krankenhaus im Ort, sehr gute Sport- und Freizeitmöglichkeiten (Tennis, Golf, Reiten, Segeln), 5 Behandlungsräume, Labor, Röntgen, hochwertige moderne Ausstattung, eingespieltes Praxisteam; [email protected] Chiffre 1032 Stellenangebot Einzelpraxis in Bautzen, hohe Scheinzahl, III/2015 oder später zu verkaufen. Steuerberater Holzenleiter, Leipzig, Telefon 0172 3592297 Praxisabgabe zum 1.1.2016 – Top-Lage im Stadtzentrum von Goslar, umsatzstark, 4 Behandlungszimmer, 1 kl. Labor, perfekt eingespieltes Team; Chiffre 1031 Moderne ZAP im Vogtland/ Markneukirchen sucht ab August 2015 eine Assistentin/ Assistenten zur Schwangerschaftsvertretung; Telefon 037422 2556 Markt MARION LAUNHARDT Steile Straße 17 01259 Dresden Tel. (03 51) 2 03 36 10 für KFO Fax (03 51) 2 03 36 60 www.KFO-aus-Sachsen.de Beilagenhinweis: Dieser Ausgabe liegen Beilagen der Firmen Curaden Swiss GmbH sowie EUMEDIAS Heilberufe AG bei. Wir bitten um freundliche Beachtung. Zahnärzteblatt SACHSEN 06/15 31 Kultur Nähe und Weite im Zahnärztehaus Die russische Weite mit ihren Ebenen und Strömen gehörte für die Dresdner Malerin/ Grafikerin Rita Geißler zu ihrer Kindheit. Damals hat sich das Urerlebnis elementarer Kräfte tief in die Siebenjährige eingegraben. Als Kind einer russischen Mutter und eines deutschen Vaters wuchs sie erst in Dubna und dann in Dresden auf. Schon als Jugendliche begann sie intensiv zu zeichnen und zu malen. Dabei übte sie sich im Skizzieren und Aquarellieren vor der Landschaft, dem genauen Erfassen der Topografie, der Reduzierung auf das Wesentliche und der Arbeit mit dem Licht. Rita Geißler studierte an der Hochschule für Bildende Künste Dresden Grafik bei Prof. Gerhard Kettner, wo sie 1989 mit dem Diplom abschloss – einem Buch mit freien Radierungen zu Gedichten Anna Achmatowas, das im gleichen Jahr auf der Leipziger Buchmesse als „Schönstes Buch“ ausgezeichnet wurde. Seitdem konzentriert sich die Künstlerin auf Landschaften und Aktbildnisse in Grafik, Gouache, Mischtechnik, jüngst aber auch im Ölbild. Dabei treffen die Kindheitserinnerungen russischer Landschaften auf die heimische Realität Dresdens mit dem großen Fluss. Das Geheimnis des Wassers hat sie seit Anbeginn ihres Schaffens interessiert. So entstanden Bilder vom Strand in Usedom, von den Kreidefelsen, von den wilden und klaren Bächen Norwegens und Schwedens, von der Elbe, aber auch von imaginären Landschaften mit tiefliegenden Horizonten und breiten, fraulich anmutenden Flussbiegungen. In der Radierung favorisiert sie das ganze Programm: Kaltnadel, Ätzradierung, Aquatinta und Reservage. Dem geht intensive Arbeit an der Komposition voraus. Große weiße Flächen gilt es zu überbrücken. Sparsam, fast minimalistisch, wird die spröde, schüttere, aber auch klare Linie eingesetzt. Da ist nur wenig Schwarz, meist im Hintergrund, dort stärker flächig graviert. Spiegelungen sind ihre Stärke, Ansichten im Gegenlicht, dazwischen ponderiertes Schwarz-Weiß. Blicke auf Waldstücke, verstellt mit jungen Bäumen. Ihre „Wege“ gehen fort ins Weite, biegen sich und verlieren sich in einer immer dünner werdenden Spur. Mit einer stoisch angelegten Lineatur Abb. 1 – Wolken über Dresden, Öl auf Leinwand, 2014, 100 x 70 cm wird nur angedeutet, immer bleibt Raum für die Fantasie. Die „Vollendung“ des Blattes liegt in der Hand des Betrachters. In den Mischtechniken und Gouachen kommt die Fläche zu ihrem Recht. Neuerdings experimentiert die Künstlerin viel: Ihre Landschaften sind zurückhaltend geblieben, aber dichter, klangvoller geworden. Das Bild atmet und ist von einer reizvollen Transparenz und Luftigkeit, wie ein herbstliches Waldstück mit gelben Fetzen Lichts und wenigen, herabfallenden Blättern. Dabei sind die Landschaften zum Teil anonym, zum Teil topografisch bestimmt, wie die Elbstücke in Loschwitz, von Blasewitz aus gesehen. Reales und die Vorstellung verschmelzen oft. Die Erfüllung findet Rita Geißler an der Elbe. Die hellen Spiegelungen im breiten Fluss, das gleißende Licht im Sommer, silbrig und klar, durchfluten viele Arbeiten aus jüngster Zeit. Heinz Weißflog Zur Eröffnung der Ausstellung von Rita Geißler Nähe und Weite laden wir Sie und Ihre Freunde am Mittwoch, dem 22. Juli 2015, 18:30 Uhr, herzlich ein. Rede: Heinz Weißflog – Musik: Wieland Wagner (Marimba + Percussion) Abb. 2 – Sumpf, Kaltnadelradierung, 2014, 42 x 30 cm Abb. 3 – Bäume vor dreifarbigem Hintergrund, 2014, 31 x 23 cm 79 80 Bakterien · Zahnbelag · Zahnstein · Feinreinigung · Politur · Fluoridierung · Kosten Kauorgan · Funktionseinschränkungen · Untersuchungsmethoden · Behandlungsmöglichkei ten Professionelle Zahnreinigung Craniomandibuläre Dysfunktionen Auch gründliches Putzen braucht die Hilfe von Profis der Unterkieferbewegungen sowie in Kiefergelenkgeräuschen wie Knacken und/oder Reiben. Begleitsymptome können Kieferschmerzen, Zahnschmerzen und Ohrenschmerzen sowie vor allem Kopf- und Gesichtsschmerzen sein. Abb. 1: Schmerzen in den Wangen beim Kauen und in Ruhephasen als Zeichen von Überlastung Setzen Sie sich bitte in Gedanken einmal auf Ihre Zunge und schauen Sie sich um! Sicher werden Sie verschiedene Stellen finden, die Sie mit Ihrer alltäglichen Zahnpflege zuhause nicht vollständig erreichen: Tiefe Fissuren in den Kauflächen, Zahnhalsbereiche entlang der Zahnfleischränder oder tiefe Zahnzwischenräume sind für eine normale Zahnbürste nur schwer zugänglich. Noch schwieriger wird es, wenn Zähne verschachtelt stehen oder ein festsitzender Zahnersatz mit Kronen und Brücken enge Nischen bildet. In einem gesunden Gebiss gibt es über 100 Risikoflächen, an denen Zahnbelag haften kann. Dieser Zahnbelag ist der Nährboden für viele Bakterien, die Zähnen und Zahnfleisch schaden können. Einige Bakterien bilden Säuren, welche die Zahnsubstanz zerstören. Andere können Auslöser für Infektionen sein, die den Zahnhalteapparat vernichten. Sowohl Karies als auch Parodontitis sind bakteriell bedingte Erkrankungen. Außerdem sorgen Bakterien in der Mundhöhle für den oft beklagten Mundgeruch. Die einzige Möglichkeit zur Reduzierung der Bakterien ist die gründliche mechanische Entfernung des Zahnbelags. Spülungen oder Medikamente allein reichen nicht. Im Prinzip ist es ganz einfach: Kein Zahnbelag – keine Bakterien. Keine Bakterien – keine Karies oder Zahnfleischentzündung. Begriff Ursachen Der Begriff „craniomandibuläre Dysfunktionen (CMD)“ umfasst eine Reihe klinischer Symptome der Kaumuskulatur und/ oder des Kiefergelenks sowie der dazugehörenden Strukturen im Mund- und Kopfbereich. Der Begriff Myoarthropathie sowie die englischsprachigen Ausdrücke „Temporomandibular Disorders“ (TMDs) und „Craniomandibular Disorders“ (CMD) entsprechen im Wesentlichen der oben genannten Bezeichnung. Das Kauorgan (Fachbegriff: „Craniomandibuläres System“) ermöglicht uns, durch geordnetes Zusammenspiel von im Wesentlichen fünf Muskelpaaren sowie dem linken und rechten Kiefergelenk und einem komplexen Band- und Gelenkkapselapparat den Mund zu öffnen, den Unterkiefer seitwärts und nach vorn zu bewegen und wieder zu schließen. Bei Störungen gerät dieses System aus dem Gleichgewicht, und es kann zu Schmerzen in der Kaumuskulatur und/oder in den Kiefergelenken kommen. Außerdem können Veränderungen im Bewegungsablauf des Unterkiefers eintreten, und es kann passieren, dass die Mundöffnung eingeschränkt wird oder Geräusche im Kiefergelenk (Knacken, Reiben) auftreten. Die Ursachen für diese und eine Reihe weiterer Krankheitszeichen im Mund-, Kiefer- und Gesichtsbereich können in einer Über- oder Fehlbelastung der Kaumuskulatur und der Kiefergelenke liegen. Eine häufige Ursache hierfür ist Bruxismus, also das Pressen oder Knirschen mit den Zähnen (Näheres dazu im Ab- Leitsymptome Leitsymptome craniomandibulärer Dysfunktionen sind Schmerzen und Funktionseinschränkungen des Kauorgans. Schmerzen treten auf in der Kaumuskulatur (Abb. 1), im Bereich vor den Ohren (präaurikulär) und/oder im Bereich der Kiefergelenke. Oft werden diese Beschwerden durch Kauen oder andere Unterkieferbewegungen verschlimmert. Lesen Sie in diesem ZahnRat, wie Sie mit einer Professionellen Zahnreinigung (PZR) in der Zahnarztpraxis Ihrem Ziel gesunder und schöner Zähne näher kommen! Weitere häufige Symptome sind starke Ausprägung (Hypertrophie) der Kaumuskulatur sowie übermäßige Abnutzungserscheinungen der Zahnhartsubstanzen infolge von Kieferpressen und Zähneknirschen (Bruxismus). Vor allem bei akuten Beschwerden berichten die Betroffenen, dass ihre Zähne nicht mehr richtig aufeinanderpassen. Funktionsstörungen zeigen sich in Einschränkungen (Abb. 2) und Asymmetrien Patientenzeitung der Zahnärzte Patientenzeitung der Zahnärzte in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Abb. 2: Blockaden in der Mundöffnungsbewegung können die Folge von Verlagerungen der Gelenkscheibe (Discus articularis) sein schnitt „Bruxismus“). Angewohnheiten wie das Kauen auf Fingernägeln, den Lippen bzw. Wangen oder Schreibgeräten sowie übermäßiges Kaugummikauen können ebenfalls zu einer schmerzhaften Überlastung führen. Veränderte Zahnkontakte, Zahnfehlstellungen und Probleme mit dem Zusammenbiss (Okklusionsstörungen) können – insbesondere bei Patienten, die in der Vergangenheit bereits an CMD-Problemen litten – zur Auslösung von Symptomen beitragen. Die engen Beziehungen zum Halte- und Stützapparat, insbesondere zur Halswirbelsäule, führen dazu, dass Fehlhaltungen des Kopfes Beschwerden auslösen können. Dies kann im Zusammenhang mit Besonderheiten der Körperhaltung auftreten, speziell bei Vorverlagerungen von Kopf und Hals, aber auch beim Schlafen auf dem Bauch mit zur Seite gedrehtem Kopf. Beschwerden können auch im Zusammenhang mit der Kopfhaltung bei der Arbeit am Bildschirm entstehen, insbesondere bei Verwendung ungenügend an- www.zahnrat.de 82 81 Implantologie: Biomaterialtechnik auf höchstem Niveau Zahnkrone · Zahnersatz · Kronenarten · Behandlungsbeispiel · Ästhetik · Prothetik Implantate: Wann? Wie? Wo? Wer? Mit der „Krone“ wieder lachen können Unser Ratgeber für alle, denen eine „Krönung“ bevorsteht – mit Hinweisen zur Materialauswahl Was ist Implantologie? Die zahnärztliche Implantologie ist die Wissenschaft, die sich mit den Werkstoffen, den Operationsmethoden und der Gestaltung des Zahnersatzes auf Implantaten beschäftigt. Im weiteren Sinne gehört dazu auch die Entwicklung von Methoden, den Knochen und das Zahnfleisch zu ersetzen, wenn diese im Laufe der Zeit verloren gegangen sind. Was sind Implantate? Das zahnärztliche Implantat ist ein dübelartiger Formkörper, der anstelle einer Zahnwurzel in den Knochen eingeschraubt wird und der Befestigung von Zahnersatz dient. Das kann eine einzelne Zahnkrone sein, aber auch eine Brücke oder eine abnehmbare Prothese. Inhalt: Sie mögen gerade nicht gern so richtig lachen? Es gibt einen abgebrochenen Eckzahn oder eine dunkle Verfärbung? Eine künstliche Krone kann hierbei genau die richtige Behandlungsform sein. In diesem ZahnRat wollen wir Ihnen erläutern, welche künstlichen Kronen es gibt, welche Aufgaben sie haben und wie eine Behandlung ablaufen könnte. Wir zeigen Ihnen auch auf, welche Materialien möglich sind. vorschlägt, können Sie Ihre Entscheidung treffen – ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer gelungenen Behandlung! Darüber hinaus verweisen wir auf Probleme, die es mit einer Krone geben kann. Nur wenn Sie genau verstehen, was Ihnen Ihr Hauszahnarzt Unser gemeinsames Ziel ist es, dass Sie möglichst bis ins hohe Alter herzhaft zubeißen und ganz besonders herzlich lachen können! Versandkosten (zuzüglich 7 % MwSt.) Wer implantiert? Wann wird implantiert? Wann sind Implantate sinnvoll? Wann sind Implantate nicht möglich? Chirurgische Behandlung Prothetische Behandlung Nachsorge und Recall Menge Einzelzahnersatz Zahngruppenersatz Versorgung (nahezu) zahnloser Kiefer Patientenzeitung der Zahnärzte Patientenzeitung der Zahnärzte in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen 83 84 Schwangerschaft · Karies · Zähneputzen · Fluorid · Erster Zahnarztbesuch Amalgam · Komposite · Glasionomer · Gold · Keramik · C AD/C AM · Kosten · P flege Zahnfit schon ab eins! Die Qual der Wahl fürs Material Zähne brauchen von Beginn an Aufmerksamkeit und Pflege Welche Füllung ist die richtige für Ihren Zahn? Babys erste Zähnchen, wie freudig werden sie von Eltern und Verwandten begrüßt! Ihr Durchbruch war womöglich mit Unwohlsein des Kindes und schlaflosen Nächten der Eltern verbunden – nun werden sie erleichtert bestaunt und bewundert. Leider lässt oftmals nach einer Weile diese Aufmerksamkeit für die niedlichen Beißerchen nach. Die perlweiße Reihe im Ober- und im Unterkiefer wird als gegeben hingenommen, und die Entwicklung des Kindes bietet andere Überraschungen genug. Aber Vernachlässigung nehmen die Zähne übel. Dann kann es passieren, dass sie wieder für Überraschungen sorgen – aber für unangenehme. Das lässt sich vermeiden. Lesen Sie in diesem ZahnRat viel Interessantes über die Zahn- und Mundgesundheit in den ersten drei Jahren Ihres Kindes (oder Enkels). Sie werden erfahren: Ihre Mühen nützen den Zähnen des Kindes – und sie zahlen sich auch sonst aus. Die Füllung an Karies erkrankter Zähne gehört auch heute noch zu den häufigsten Behandlungen in einer Zahnarztpraxis. Damit ein geschädigter Zahn gut versorgt werden kann, muss zuerst die erkrankte Zahnhartsubstanz vollständig entfernt werden. Sie als Patient sollen sicher entscheiden können, welche Füllungsmaterialien in Ihrem Mund eingesetzt werden. Ihr Zahnarzt berät Sie gern über die verschiedenen Eigenschaften der Werkstoffe sowie über die jeweiligen Anforderungen an den zu versorgenden Zahn. Dabei möchte die moderne Kariestherapie so viel gesunde Zahnhartsubstanz wie möglich erhalten und so wenig Zahnsubstanz wie nötig entfernen. Unterschiedliche Füllungsmaterialien mit ihren vielfältigen Eigenschaften und Verarbeitungsmöglichkeiten helfen, dieses Ziel zu erreichen. Ergänzend erklärt dieser ZahnRat, warum ein Zahn mit einer Füllung versorgt werden muss. Der ZahnRat listet die verfügbaren Füllungsmaterialien auf und nennt ihre Vor- und Nachteile. Er begründet, warum für die Zahnbehandlung mit einem modernen Füllungsmaterial zusätzliche Kosten Patientenzeitung der Zahnärzte Patientenzeitung der Zahnärzte in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen FAX entstehen können. Außerdem gibt dieser ZahnRat Tipps zur Pflege Ihrer Zähne, mit der Sie eine erneute Karies-Erkrankung verhindern können. Preis/Bestellung Versand 10 Exemplare Gesamt 2,60 € 2,40 € 5,00 € 20 Exemplare Gesamt 5,20 € 2,80 € 8,00 € 30 Exemplare Gesamt 7,80 € 4,70 € 12,50 € 40 Exemplare Gesamt 10,40 € 5,00 € 15,40 € 50 Exemplare Gesamt 13,00 € 5,20 € 18,20 € Schon gewusst …? Bis zur Entwicklung des Amalgams in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts standen als Material für Zahnfüllungen oft nur Zinn und Blei (lateinisch: plumbum) zur Verfügung. Daher stammt auch die umgangssprachliche Bezeichnung für Zahnfüllungen: Plombe. -Bestellformular 0 35 25 - 71 86 12 Satztechnik Meißen GmbH · Am Sand 1 c · 01665 Diera-Zehren OT Nieschütz Lieferanschrift: Stück 79 Professionelle Zahnreinigung 80 Craniomandibuläre Dysfunktionen 81 Mit der „Krone“ wieder lachen können 82 Implantate:Wann?Wie?Wo?Wer? 83 Zahnfit schon ab eins! 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