Informationen zum Berufspraktikum
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Informationen zum Berufspraktikum
Brühlwiesenschule Hofheim Berufliche Schulen des Main-Taunus-Kreises Fachbereich Sozialwesen / Fachschule für Sozialpädagogik Fachschule Informationen zum Berufspraktikum Informationen zum Berufspraktikum der Brühlwiesenschule Hofheim Inhaltsübersicht: Inhalt, Organisation und Durchführung des Berufspraktikums 1. Einleitung................................................................................................................................. 3 2. Anforderungen an die Praxisstelle ........................................................................................... 3 3. Rahmenbedingungen............................................................................................................... 3 4. 3.1. Dauer/ Verkürzung .......................................................................................................... 3 3.2. Arbeitszeiten.................................................................................................................... 4 3.3. Schriftliche Arbeiten......................................................................................................... 4 3.4. Beurteilung durch die Ausbildungsstelle .......................................................................... 4 Inhalt des Berufspraktikums..................................................................................................... 5 4.1. Ausbildung in der Praxisstelle.......................................................................................... 5 4.2. Praxisbegleitung durch die Fachschule ........................................................................... 6 5. Informationen zum Ausbildungsplan – Grundlage für die Erstellung des Individualplanes........ 7 6. Praktikantenvertrag, Meldebogen und Genehmigung .............................................................. 8 7. Hinweise für die Anfertigung des Praktikumsberichtes............................................................. 9 Anlage I: Ausbildungsplan (Muster) ............................................................................................. 10 Anlage II: Zu erwerbende Kompetenzen....................................................................................... 12 Anlage III: Beurteilungsbogen (Muster)........................................................................................... 13 Anlage IV: Meldebogen für das Berufspraktikum (Muster) ............................................................... 14 2 Informationen zum Berufspraktikum der Brühlwiesenschule Hofheim 1. Einleitung Grundlage der nachfolgenden Darstellungen sind die Bestimmungen der Verordnung über die Ausbildung und die Prüfungen an den Fachschulen für Sozialpädagogik in Hessen (ABl. S.240) in Verbindung mit den Richtlinien für das Berufspraktikum (ABl. S. 2, Dritter Ausbildungsabschnitt) in den jeweils gültigen Fassungen. Darüber hinaus wurden an der Brühlwiesenschule Hofheim Formen zur Konkretisierung und Umsetzung entwickelt, die im Folgenden dargestellt werden. Der dritte Ausbildungsabschnitt der Ausbildung zur Staatlich anerkannten Erzieherin / zum Staatlich anerkannten Erzieher (Berufspraktikum) dient der Umsetzung des in der überwiegend theoretischen Ausbildungsphase erworbenen Wissens, der Einsichten, Haltungen und Handlungsperspektiven in die Praxis und der Ergänzung und Weiterentwicklung dieser Kompetenzen durch die Anforderungen des Praxisfeldes. Daraus ergibt sich, dass ein Zusammenwirken der sozialpädagogischen Einrichtung, in der das Berufspraktikum absolviert wird (Lernort Praxis) und der ausbildenden Fachschule für Sozialpädagogik (Lernort Schule) von hoher Bedeutung ist. 2. Anforderungen an die Praxisstelle Voraussetzung für eine erfolgreiche Ausbildung ist die fachliche Anleitung und Begleitung der Praktikanten im Dritten Abschnitt der Ausbildung zur Staatlich anerkannten Erzieherin / zum Staatlich anerkannten Erzieher durch die Praxisstelle und die Schule. Die Praxisstelle muss bereit sein, mit den Praktikanten und der Schule in Sinne der nachstehenden Bestimmungen und Regelungen zusammenzuarbeiten. Eine förmliche Anerkennung sozialpädagogischer Einrichtungen als Ausbildungsort ist nicht vorgesehen. Die erforderlichen Merkmale einer Einrichtung können wie folgt zusammengefasst werden: • • • • • • Bereitschaft, in Zusammenarbeit mit der Schule die Berufspraktikanten beim Erwerb theoretisch fundierter sozialpädagogischer Handlungskompetenz zu unterstützen und zu begleiten. Kontinuierliche, unmittelbare sozialpädagogische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen von mindestens 20 Wochenstunden. Anleitung durch eine sozialpädagogische Fachkraft mit mindestens 2 Jahren Berufserfahrung nach der Staatlichen Anerkennung / dem Abschluss. (Staatlich anerkannte Erzieherin / Staatlich anerkannter Erzieher, Staatlich anerkannte Heilpädagogin / Staatlich anerkannter Heilpädagoge, Diplom- Sozialpädagogin / DiplomSozialpädagoge, Diplom- Sozialarbeiter/in, Diplompädagogin / Diplompädagoge. Die Anerkennung anderer Abschlüsse ist im Einzelfall durch die Schule möglich.) Benennung einer ebenso qualifizierten Stellvertretung der Anleitung zu Beginn des Praktikums. Mindestgröße: 6 Kinder/ Jugendliche, zwei sozialpädagogische Fachkräfte mit mindestens 2 Jahren Berufserfahrung. Geographische Lage im Einzugsbereich der Schule. 3. Rahmenbedingungen 3.1. Dauer/ Verkürzung Das Berufspraktikum dauert 12 Monate in der Vollzeitform. Die methodische Prüfung kann nach den gegenwärtigen Bestimmungen der Ausbildungs- und Prüfungsordnung erst nach dem vollständigen Berufspraktikum abgelegt werden. Geplant ist, dass künftig die abschließende Methodische Prüfung wieder im letzten Monat des Berufspraktikums abgelegt werden kann. Sollte dies in diesem Ausbildungsjahr eintreten, wird es die Fachschule für Sozialpädagogik an der Brühlwiesenschule sofort umsetzen. Falls es zur methodischen Prüfung im letzten Ausbildungsmonat kommt, endet der Vertrag am Tag der methodischen Prüfung mit der Staatlichen Anerkennung als Erzieher/in, sofern diese erfolgreich verlaufen ist. Bei einer Übernahme der/s dann staatlich anerkannten Erziehers/in empfehlen wir, den Ausbildungsvertrag nach dem Tage der Prüfung in einen Angestelltenvertrag umzuwandeln. 3 Informationen zum Berufspraktikum der Brühlwiesenschule Hofheim Falls der Vertrag schon vor dem Tag der Prüfung endet, empfehlen wir eine Weiterbeschäftigung bis zur Prüfung in Form eines befristeten Teilzeitvertrages zu gleichen Konditionen. Verkürzung: Studierende, die über die Zugangsvoraussetzungen hinaus mindestens 3 Jahre sozialpädagogische Erfahrung in Vollzeitform vor Beginn der Ausbildung nachweisen können und die theoretische Prüfung mindestens mit der Note befriedigend abgeschlossen haben, können auf Antrag das Berufspraktikum auf 6 Monate verkürzen. Daraus ergibt sich, dass die Entscheidung über die Verkürzung erst nach der theoretischen Prüfung getroffen werden kann. 3.2. Arbeitszeiten Die Berufspraktikantin arbeitet während des ganzen Jahres durchgehend, also auch in der schulfreien Zeit, die einer vollen Stelle entsprechenden Wochenstunden (minus 8 Stunden) in der Einrichtung. Herleitung: • Die normale Arbeitszeit in der Einrichtung beträgt z.B. 39 Wochenstunden. • Davon ist die Studienzeit von 4 Stunden pro Woche abzuziehen = 35 Stunden. • Anzurechnen ist auch die Zeit für die Schulbesuche (4 Stunden), so dass während des Begleitunterrichts die Arbeitszeit in der Einrichtung = 31 Stunden betragen müsste (in den Ferien 35 Stunden). Kann der Begleitunterricht nicht besucht werden, ist wie folgt zu verfahren: • Bei Krankheit wird der Schule eine Kopie des Arbeitsunfähigkeitsnachweises zugeleitet • Kann aus unabwendbaren dienstlichen Gründen die Schule nicht besucht werden, stellt die Praxisstelle eine Bescheinigung aus. Eine rechtzeitige Absprache mit der Schule (den betreuenden Fachlehrern) im Vorfeld ist erforderlich. • Bei privaten Anlässen beantragt der Berufspraktikant / die Berufspraktikantin schriftlich eine Beurlaubung vom Begleitunterricht. Der Urlaubsanspruch richtet sich nach den rechtlichen (z.B. tariflichen, betriebsinternen Verträgen) Rahmenbedingungen des jeweiligen Trägers/sozialen Betriebes. Der Urlaub ist in der Regel in der Zeit der Schulferien zu gewähren und zu nehmen. 3.3. Schriftliche Arbeiten Während des Dritten Ausbildungsabschnittes sind zwei Kurzberichte sowie ein umfassender Praktikumsbericht anzufertigen. Genauere Angaben zur Anfertigung des Praktikumsberichtes sind den Hinweisen (S. 9) zu entnehmen. Die Berichte dienen der Unterstützung der Ausbildung, sie sind nicht zur Veröffentlichung bestimmt. Alle Berichte werden selbstständig verfasst und unterliegen der Bewertung durch die praxisbetreuenden Lehrkräfte. Eine bei Bedarf beratende, den Lernprozess begleitende Unterstützung durch die Praxis ist wünschenswert. Mitverantwortung der Praxisstellen für den Inhalt und das Verfassen der Berichte besteht jedoch nicht. 3.4. Beurteilung durch die Ausbildungsstelle Nach einem längeren gemeinsamen/ko-konstruktiven Lernprozess erstellt die Ausbildungsstelle zu einem von der Schule festgesetzten Termin (i.d.R. gegen Ende des Berufspraktikums) eine schriftliche Beurteilung der/des Berufspraktikantin/-en und leitet diese der Schule zu (eine Benotung ist nicht gefordert). Diese Beurteilung soll sich an den für die Tätigkeit als Erzieher/in notwendigen personalen, fachlichen und handlungsbezogenen Kompetenzzielen orientieren und regelmäßige Reflexionen über den Entwicklungsstand des/r Berufspraktikantin/en beinhalten. Die Beurteilung sollte mit dem/r Berufspraktikanten/in besprochen werden. Wir empfehlen zudem eine Zwischenbeurteilung nach etwa 3 Monaten, um ggfs. einer Fehlentwicklung rechtzeitig entgegen steuern zu können. 4 Informationen zum Berufspraktikum der Brühlwiesenschule Hofheim Die Beurteilung durch die Praktikumsstelle ist kein Arbeitszeugnis, sondern (als Grundlage für die Zulassungskonferenz) Bestandteil der Prüfungsakten. Damit entfallen die für Arbeitszeugnisse üblichen Regelungen (siehe Anhang Beurteilung). Für evtl. Bewerbungen empfehlen wir das Ausstellen von Zwischenzeugnissen bzw. Arbeitszeugnissen. 4. Inhalt des Berufspraktikums 4.1. Ausbildung in der Praxisstelle Nach einer Phase der Orientierung und Erprobung eigenen Handelns soll der Berufspraktikant / die Berufspraktikantin gegen Ende der Ausbildung fähig sein, als Erzieher / Erzieherin selbständig und eigenverantwortlich zu arbeiten. Berufspraktikanten dürfen nur in einem überschaubaren und kontinuierlichen Arbeitsfeld eingesetzt werden, die enge und regelmäßige Zusammenarbeit mit einer Fachkraft muss gewährleistet sein. Der Einsatz von Berufspraktikanten als Springkraft ist ausgeschlossen. Anleitung in der Praxisstelle Die Anleitung der Berufspraktikanten ist zu verstehen als Begleitung in einem ständigen beidseitigen Lernprozess. Sie umfasst • • • • • • • die Klärung gegenseitiger Erwartungen Erstellung des individuellen Ausbildungsplanes mit individuellen Kompetenzzielen, regelmäßige (möglichst wöchentlich) Anleitungsgespräche, Informationen über Berufsfeld, Dienststelle, Arbeitsbedingungen, Arbeitsweise, Erläuterung und Diskussion der eigenen Arbeitskonzeption, Beratung des Berufspraktikanten / der Berufspraktikantin bei der Entwicklung, Umsetzung und Reflexion des eigenen Arbeitsansatzes und der Arbeitsweise, Kontinuierliche Reflexion der gesamten Arbeit. Anleitungsgespräche Von großer Bedeutung für die Umsetzung der Theorie in die Praxis und die Formulierung neuer theoretischer Erkenntnisinteressen aus dem Erleben der Praxis heraus sind für die Berufspraktikanten die Gespräche mit Gruppen- und / oder Institutionsleiter/innen. Anleitungsgespräche sollen deshalb in regelmäßigen (möglichst wöchentlichen) Abständen stattfinden und fester Bestandteil des Berufspraktikums sein. Die Erfahrung hat gezeigt, dass feste Terminabsprachen notwendig sind, allgemeine Aussagen („Wenn Sie Fragen und Probleme haben, können Sie jederzeit zu mir kommen") reichen nicht aus. Die Berücksichtigung folgender Aspekte sind für ein gutes Gelingen zu beachten: • • • • Anleitungsgespräche sollen kontinuierlich zu fest vereinbarten Zeiten stattfinden und im Dienstplan berücksichtigt werden. Anleitungsgespräche sollen von Praktikanten und Praxisanleitern vor- und nachbereitet werden. (Notizen zu Fragen, zu Problemen, Beobachtungen, Erkenntnissen, Lernzielen und schritten) Vereinbarte Absprachen und Zielsetzungen sollten schriftlich fixiert werden. Anleitungsgesprächen sollen der Intensität und Wichtigkeit des Lernprozesses entsprechend genügend Dauer eingeräumt werden (mind. 45 min – 2 Stunden/Woche). 5 Informationen zum Berufspraktikum der Brühlwiesenschule Hofheim 4.2. Praxisbegleitung durch die Fachschule Die Praktikanten/innen werden durch die Fachlehrer/innen in folgender Form begleitet: • • • • • • • Koordination der Ausbildung zwischen der Praxisstelle und der Schule durch Besuche, Gespräche, Anleitertreffen. Beratung in der Gestaltung des Praktikums und des Ausbildungsplanes in Kooperation mit der Praxis Vermittlung bei Konflikten zwischen Berufspraktikanten und Praxisstelle Durchführung des Begleitunterrichts Beratung und Unterstützung bei der Erstellung des Praktikumsberichtes Beurteilung der Berufspraktikanten bezüglich der mündlichen und schriftlichen Leistungen Mitwirkung bei der Vorbereitung und Durchführung der Methodischen Prüfung. Schriftliche Aufzeichnungen Damit der Berufspraktikant / die Berufspraktikantin in der praktischen Tätigkeit gezieltes und reflektiertes fachliches Handeln einübt, muss er/sie sich umfassend und distanziert mit seiner/ihrer Arbeit auseinandersetzen und Stellung beziehen. Dazu ist es notwendig, bestimmte Situationen, Fragestellungen, Beobachtungen u.a. schriftlich festzuhalten. Die Berufspraktikanten/innen sollten zu diesem Zweck ein Tagebuch oder eine ähnliche Form der Aufzeichnung (durch-)führen. Beispiele für schriftliche Unterlagen, die im Begleitunterricht der Aufarbeitung des Praktikums in der Schule dienen können: Gedächtnisprotokoll über das Verhalten eines Kindes und die Darstellung des eigenen Verhaltens, Reflexion der eigenen Gefühle und Einstellungen • Beobachtungen, Dokumentationen, Arbeitsergebnisse, Präsentationen • Planung und Reflexion von Aktivitäten, Projekten und Handlungsstrategien • Gesprächsprotokolle • Besondere Vorkommnisse, Elterngespräche, Anleitungsgespräche, Unterredungen mit Vertretern von Dienststellen und anderen Institutionen (Schule, Erziehungsberatung, Jugendamt) Weitere verbindliche Aufgaben: • • • • Zwei Kurzberichte mit festgelegten Schwerpunkten Ein umfassender Praktikumsbericht ( siehe S. 9) Eine Jahresbeobachtung eines Kindes Begleitunterricht Der Begleitunterricht hat die Aufgabe, Lernprozesse der Berufspraktikanten in den unterschiedlichen Phasen ihrer fachpraktischen Ausbildung zu unterstützen und zu fördern. Er dient insbesondere der Reflexion der Praxiserfahrungen, der Vertiefung der in den ersten beiden Ausbildungsabschnitten erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten sowie der Vermittlung Ausbildungsplatz übergreifender Informationen. Sofern die räumlichen und personellen Gegebenheiten es zulassen, können auch Unterrichtsveranstaltungen in Ausbildungsstellen stattfinden. Der Begleitunterricht findet regelmäßig jede Woche mittwochs statt; die Einrichtungen werden gebeten dies bei ihrer Planung (z.B. bezüglich turnusmäßigen Teamsitzungen und Supervisionsterminen) zu berücksichtigen. 6 Informationen zum Berufspraktikum der Brühlwiesenschule Hofheim 5. Informationen zum Ausbildungsplan – Grundlage für die Erstellung des Individualplanes Orientiert an einem allgemeinen Ausbildungsplan (vgl. Muster im Anhang), ist nach der Verordnung und dem Hessischen Bildungs- und Erziehungsplan von der Ausbildungsstelle in Zusammenarbeit mit der Berufspraktikantin / dem Berufsprakikanten in Ko-Konstruktion ein individueller Ausbildungsplan zu erstellen. Er ist für das Berufspraktikum von entscheidender Bedeutung und dient als Orientierungshilfe für den Berufspraktikanten / die Berufspraktikantin, Praxisanleiter/in und betreuende Fachkraft der Schule. Der Ausbildungsplan enthält sowohl die in den Ausbildungsphasen zu bewältigenden Hauptaufgaben als auch die damit verbundenen Kompetenzziele (vgl. Beispiele im Anhang) bzw. zu erreichenden Qualifikationen. Ebenso sind die konkreten Schritte zu den Zielen hin zu beschreiben mit realistischen Zeitangaben. Alle Aufgaben und Ziele sind auf den Ausbildungsstand und die individuellen Lernprozesse/ geschwindigkeit des/r Berufspraktikanten/in sowie die Rahmenbedingungen der Einrichtung abzustimmen. Dementsprechend sind auch die Zeitspannen der einzelnen Phasen – je nach Person und Situation – differenziert zu gestalten. Zudem soll der Ausbildungsplan die für den/die Berufspraktikanten/in wichtigen eigenen Ziele umfassen/widerspiegeln und die gemeinsame Arbeit auch dem Erwerb von Kompetenzen in diesen Bereichen helfen. Bei Anleitungsgesprächen kann der Ausbildungsplan als Gesprächsgrundlage für die Bestimmung des Ausbildungsstandes und der Situation dienen. Der Ausbildungsplan orientiert sich grob an drei Phasen: ORIENTIERUNGSPHASE (ca. 2 Monate) In dieser Phase sammelt der Berufspraktikant / die Berufspraktikantin Informationen, lebt sich ein und übernimmt schrittweise Arbeitsbereiche. Einarbeitungs- und Erprobungsphase (ca. 6 Monate) Hier übernimmt die Praktikantin / der Praktikant zunehmend größere Aufgabenbereiche, bekommt Gelegenheit, unterschiedliche Erfahrungen zu sammeln und sich mit diesen auseinanderzusetzen. Vertiefungs- und Verselbständigungsphase (ca. 4 Monate) Die Praktikantin / der Praktikant übernimmt allmählich die Verantwortung in pädagogischer (nicht juristischer) Hinsicht. Er / Sie sollte in der Lage sein, pädagogische Prozesse selbständig zu leiten und den Gesamtablauf des Praktikums zu reflektieren. Grundsätzlich soll die Praxisanleiterin / der Praxisanleiter die Berufspraktikantin / den Berufspraktikanten situationsgerecht, in partnerschaftlicher Grundhaltung und individuell (vorwiegend an den Stärken orientiert) fordern und fördern. 7 Informationen zum Berufspraktikum der Brühlwiesenschule Hofheim 6. Praktikantenvertrag, Meldebogen und Genehmigung Nach § 7 Abs. 1 der Verordnung über die Ausbildung und die Prüfungen an den Fachschulen für Sozialpädagogik in Hessen vom 12.2.1999 (ABl. S.240) in der Fassung vom 27.1.2003 (Abl.S.102) mit den Richtlinien für das Berufspraktikum (Dritter Ausbildungsabschnitt) bedarf die Wahl der Ausbildungsstelle durch die Berufspraktikantin / den Berufspraktikanten der Zustimmung der Fachschule für Sozialpädagogik. Die Mitteilung des beabsichtigten Praktikums an die Fachschule für Sozialpädagogik erfolgt mit einem Meldebogen, auf dem die Fachschule für Sozialpädagogik ihre Zustimmung durch einen Genehmigungsvermerk dokumentiert. Das Original des Meldebogens ist Bestandteil der Prüfungsakte in der Fachschule; die künftige Berufspraktikantin / der künftige Berufspraktikant erhält eine Kopie des Meldebogens nach Genehmigung und Unterschrift. Im Interesse der fachgerechten Planung der Begleitung der Berufspraktikantinnen und Berufspraktikanten durch die Schule wird gebeten, den Meldebogen baldmöglichst vorzulegen und genehmigen zu lassen. Die Zustimmung der Fachschule zum geplanten Praktikum ist Voraussetzung für eine Anerkennung als dritter Abschnitt der Ausbildung zur Staatlich anerkannten Erzieherin / zum Erzieher. Bei einer Vorlage des Meldebogens nach Beginn des Schuljahres besteht kein Anspruch auf Aufnahme in den Dritten Ausbildungsabschnitt in dem laufenden Schuljahr. Der Abschluss eines Praktikantenvertrages für den Dritten Abschnitt der Ausbildung zum Staatlich anerkannten Erzieher / zur Staatlich anerkannten Erzieherin muss auf der Basis der dargestellten Verordnung und der Richtlinien erfolgen. 8 Informationen zum Berufspraktikum der Brühlwiesenschule Hofheim 7. Hinweise für die Anfertigung des Praktikumsberichtes Der Praktikumsbericht soll zeigen, dass die Berufspraktikantin / der Berufspraktikant in der Lage ist, • • • • • sozialpädagogisch zu handeln auf der Grundlage der in der theoretischen Ausbildung erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Einsichten, seine / ihre theoretischen Kenntnisse und Einsichten durch praktisches Tun zu überprüfen und zu erweitern, die Praxis kritisch zu reflektieren, sein / ihr eigenes Denken, Erleben und Handeln darzustellen, zu begründen und zu überprüfen, Schlussfolgerungen für künftiges sozialpädagogisches Handeln zu ziehen. Hinweise für die Gestaltung des Berichtes: • Der Bericht soll 15 - 20 Seiten DIN A 4, umfassen (ca. 80 Zeichen pro Zeile, 40 Zeilen pro Seite). • Bilder, Zeichnungen, Hausordnungen, Pädagogische Konzeptionen und dergleichen können als Anhang in die Arbeit aufgenommen werden. • Die Blätter sind einseitig zu beschreiben und mit Seitenzahlen zu versehen. • Die zur Erarbeitung des Themas herangezogene Fachliteratur ist im Anhang unter Angabe von Verfasser, Titel, Erscheinungsjahr und - ort anzugeben. • Wörtliche Zitate sind mit Anführungszeichen am Anfang und am Schluss des Zitates zu kennzeichnen. Beispiel: „Ziel bei einer Konfliktbearbeitung sollte sein, dass die Konfliktpartner möglichst selbst angemessene Lösungen finden." (Pausewang S. 296) • Sinngemäße Zitate werden gekennzeichnet, indem am Ende des Zitates die Quelle in Klammern mit dem Zusatz "Vgl.:" angefügt wird. Beispiel: Lösungen in Konflikten sollten von den Beteiligten selbst gefunden werden.(Vgl.: Pausewang S. 296 ) • Der Arbeit ist eine Inhaltsübersicht (Gliederung) voranzustellen. In der Ausarbeitung sollen die einzelnen Gliederungspunkte durch Überschriften gekennzeichnet sein. • Folgende Erklärung ist beizufügen: Ich erkläre, dass ich den Praktikumsbericht selbstständig angefertigt habe. Wörtliche und sinngemäße Zitate sind als solche gekennzeichnet. Außer den genannten Quellen habe ich keine Hilfsmittel verwendet. Ort und Datum • • • • • Unterschrift Der Praktikumsbericht ist in doppelter Ausfertigung vorzulegen. Das Thema der Arbeit muss mit dem unterrichtenden Lehrer / der unterrichtenden Lehrerin abgesprochen werden. Im Vorfeld ist eine Projektskizze im Sinne einer didaktischen Planung schriftlich abzugeben. Der Bericht ist mit der Meldung zur Prüfung vorzulegen, der Termin wird von der Schule bekannt gegeben. Das Deckblatt soll enthalten: Name, Anschrift, BP- Gruppe des Berufspraktikanten / der Berufspraktikantin und deren Leiter/in, die Dauer des Berufspraktikums, das Thema des Praktikumsberichtes den Namen und die Anschrift der Praxisstelle 9 Informationen zum Berufspraktikum Anlage I Ausbildungsplan (Muster) Praktikantin/Praktikant: ______________________________________________ Praktikumsstelle: ______________________________________________ Praxisanleiterin/anleiter: ______________________________________________ Praktikumsdauer: von _____________________ bis ______________________ Anschrift der Fachschule: ______________________________________________ Betreuende Lehrkraft: ______________________________________________ 1. Orientierungsphase 1.1. Kennenlernen der Ausbildungsstelle: • • • • • • Räume, Freigelände, Einrichtung, Materialien, Geräte, Medien, Literatur Leitung, pädagogische Mitarbeiter, sonstige Mitarbeiter, Praktikanten Personalvertretung, Gewerkschaften, Berufsverbände Träger, Kostenträger, Verwaltung, Dienstpläne, Dienstanweisungen, Sicherheitsvorschriften, Organisation, Aufgabenverteilung Pädagogische Konzeption; Ziele, Methoden, soziales Umfeld, Benutzerstruktur Zusammenarbeit mit anderen Institutionen 1.2. Teilnahme an der sozialpädagogischen Arbeit: • • • • • Zuordnen zu einer Gruppe; Gruppenmitglieder kennenlernen; zu einzelnen Gruppenmitgliedern Kontakt aufnehmen, Einwicklungsstand einzelner Kinder/Jugendlicher und die Probleme einzelner Kinder/Jugendlicher und deren soziale Situation wahrnehmen, an der täglichen Arbeit in der Gruppe teilnehmen; besonderer Aspekte des Gruppengeschehens wahrnehmen und beschreiben; in die Gruppenarbeit einleben und zunehmend aktiv teilnehmen, an Dienstbesprechungen und Teamsitzungen sowie an Elternabenden und Hausbesuchen teilnehmen, mit der Praxisanleiterin oder dem Praxisanleiter Beobachtungen reflektieren; mit sonstigen Kolleginnen und Kollegen Erfahrungen und Meinungen austauschen; mit der Praxisanleiterin oder dem Praxisanleiter erste Absprachen über Planung und Durchführung der sozialpädagogischen Arbeit treffen. 2. Einarbeitungs- und Erprobungsphase 2.1. Schrittweise Integration in die praktische Arbeit der Ausbildungsstelle: • • • • am Gruppengeschehen aktiv teilnehmen, personale Beziehungen zu Gruppenmitgliedern aufbauen, Gruppenstruktur analysieren, Einzelfälle beobachten, Gruppenprozesse erfassen und beschreiben, Beobachtungsprotokolle führen, eine Situationsanalyse erstellen, pädagogische Angebote aus der Situationsanalyse entwickeln, eigene pädagogische Vorstellungen in Gesprächen mit Kolleginnen und Kollegen sowie in Dienstbesprechungen und Teamsitzungen entwickeln, in Verwaltungsaufgaben einführen. 10 Informationen zum Berufspraktikum Anlage I 2.2. Übernahme von selbständig zu leistenden Teilaufgaben: • • • • • • • • mit Kleingruppen selbständig arbeiten, pädagogische Einzelaufgaben (z. B. Spielen, Werken; ggf. Hausaufgabenbetreuung; Einkauf) planen und durchführen und Aufsicht führen, gezielte Hilfe in Einzelfällen gewähren, bei der Verwaltung der Ausbildungsstelle (z. B. Anwesenheitslisten, Essensgeldabrechnung; Schriftverkehr; Führung der Handkasse) mitarbeiten, sich beim Erstellen von Berichten und Erziehungsplänen beteiligen, sich an der Gestaltung von Elternabenden beteiligen, an Elterngesprächen teilnehmen, sich an Dienstbesprechungen und Teamsitzungen, Festen, Ausflügen und Freizeiten mit festgelegten Aufgaben beteiligen, an Kontakten mit Schulen und anderen Institutionen teilnehmen, mit dem Praxisanleiter berufspraktische Erfahrungen reflektieren und auswerten; eigene pädagogische Vorstellungen und Erfahrungen mit Kolleginnen und Kollegen in der Dienstbesprechung und Teamsitzung sowie im persönlichen Gespräch erörtern. 3. Vertiefungs- und Verselbständigungsphase 3.1. Übernahme von größeren selbständig zu leistenden Aufgaben: • • • • • bestimmte Vorhaben(z. B. Projekte, didaktische Einheiten, Besuche, Ausflüge, Freizeiten) planen und durchführen, für bestimmte Vorhaben in Gruppen die alleinige Verantwortung übernehmen, Teamsitzungen und Elternabende planen und durchführen, Elterngespräche führen, sich an Gesprächen mit Schule, Ausbildungsstelle u. a. beteiligen, an konzeptionellen Fragen mitarbeiten, eigene pädagogischer Vorstellungen in Gesprächen mit Kolleginnen und Kollegen, Eltern und Trägern vertreten, Neuanschaffungen (Spielmaterial, Literatur und dergl.) vorschlagen. 3.2. Reflexion des Gesamtverlaufs des Berufspraktikums: • • • • berufspraktische Erfahrungen im Gespräch mit Praxisanleiterinnen und Praxisanleitern und Kolleginnen und Kollegen aufarbeiten, sich der eigenen personalen und fachlichen Entwicklung während des Berufspraktikums bewusst werden, Berufschancen einschätzen, den regionalen Arbeitsmarkt kennenlernen; die Erwartungen an eine eigene künftige Berufstätigkeit klären, Praktikumsbericht verfassen; die Beurteilung der Berufspraktikantin oder des Berufspraktikanten mit der Praxisanleiterin oder dem Praxisanleiter erörtern. 11 Informationen zum Berufspraktikum Anlage II Im Laufe der Ausbildung zu erwerbende Kompetenzen (fakultative Auswahl) Grundlagen: • • • Individuelle Kompetenzen und Motivation der Berufspraktikanten/innen, Anforderungen an die Ausbildung im Rahmen der „Verordnung über die Ausbildung“ Anforderungen aus der Praxis Ausgehend vom aktuellen Entwicklungsstand sowie der Situation vor Ort werden von Ausbilder/in und Auszubildender/m gemeinsam individuelle Entwicklungsziele = Kompetenzziele formuliert, Schritte dahin benannt und priorisiert. Personale Kompetenzen: • Bewusste, verantwortungsvolle Gestaltung von sozialen Beziehungen • Flexibilität (geistig, sozial) • Nähe-Distanz-Balance • Lernbereitschaft: -> Lebenslanges Lernen (Neugier, intrinsisch motiviert; Selbst-/ Rollenverständnis als „Azubi“/Praktikant) • • • • • • • • Konfliktlösungsverhalten Empathie/ Durchsetzungsfreude Angemessenes und offenes Kontaktverhalten Kommunikation (inkl. sprachlicher Fertigkeiten) mit allen am Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsprozess Beteiligten Selbstreflexion (z.B. was tue ich gerade, was habe ich gerade getan und warum?) Teamorientierung Systemisches, vernetztes Denken Selbstständiges, selbstverantwortliches Agieren Fachkomptenzen: • Verschiedene wissenschaftlich fundierte Beobachtungssysteme • Verschiedene Lernarten/Lernzugänge/Lernwege • Insbesondere Grundlagenfachgebiete der Sozialpädagogik wie Psychologie, Soziologie, Erziehungswissenschaft • Aktuelle Fachthemen der Sozialpädagogik wie Bildungs- und Erziehungsplan Hessen etc. • Spezifisches Praxis bezogenes Wissen (Konzeption der Einrichtung, des Trägers etc.) Handlungskompetenzen: • Beobachtungskompetenz (z.B. „Überblick“ über die Gruppensituation) • Praktische Anwendung von Kommunikations- und Problemlösungsmodellen • Praktische Anwendung von angemessener Didaktik und Methodik in der sozialpädagogischen und pädagogischen Arbeit (z.B. differenzierte Sozialformen, Visualisierung, didaktische Planung, Medienkompetenz, Projektarbeit, Anleitungsformen, individuelle Förderzielformulierung, Motivationsmethoden, Partizipationsmodelle, Lernen/Fördern in Ko-Konstruktion etc.) • • • • • • Elternarbeit und -beratung (Formen, Methoden, z.B. Durchführung von teilstandardisierten Gesprächen) Moderations- und Präsentationskompetenz Spezifisches auf die Praxis vor Ort bezogenes Wissen (Umgang mit Behinderten etc.) Integrationskompetenz Gruppenleitungskompetenz Raumgestaltungskompetenz (themenbezogen, situationsbezogen) 12 Informationen zum Berufspraktikum Anlage III Beurteilung für die Fachschule für Sozialpädagogik (Muster) Frau/Herr _____________________________ geboren am _____________ in ______________ wohnhaft in _____________________________ Berufspraktikum vom _____________ bis _____________ Ausbildungsstelle _____________________________ Kurzcharakteristik der Ausbildungsstelle (z.B.: Träger, Umfeld, Anzahl Betreuungsplätze, Alter der Betreuten, Konzeption, Öffnungszeit) Fehlzeiten insgesamt: _____________ Beurteilung: Kriterien: 1. Aufgaben, die der Berufspraktikantin, dem Berufspraktikanten während der Ausbildungszeit übertragen wurden (im pädagogischen, organisatorischen und konzeptionellen Bereich und der Einbindung der Institution in das soziale Umfeld). 2. Arbeitsweise der Berufspraktikantin oder des Berufspraktikanten z.B.: • Umgang mit Kindern und Jugendlichen (z.B.: Gestaltung des pädagogischen Bezugs, Einfühlungsvermögen, Beobachtung und fachlich begründetes Handeln, Wahrnehmung und Einwirkung auf Gruppenprozesse, Verhalten bei Konflikten und in Belastungssituationen), • Planung und Durchführung der eigenen Arbeit (z.B.: kurzfristige und langfristige Planung, Bestimmung von Zielen und Teilzielen, Berücksichtigung des Umfeldes, Berücksichtigung der rechtlichen, organisatorischen, materiellen, konzeptionellen und technischen Gegebenheiten der Praxisstelle, Abstimmung mit Beteiligten, Entwicklung und Umsetzung von Handlungsstrategien, Einsatz von Medien und Arbeitsmitteln, Reflexion über Arbeitsweise und Arbeitsergebnis). 3. Fähigkeit zur Kooperation mit den am Erziehungsprozess Beteiligten: (z.B.: Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Eltern, Lehrerinnen und Lehrern, Fachkräften außerhalb der Praxisstelle). Dazu gehören: • • • • • • Darstellung von Wahrnehmungen, Sachverhalten, Problemen, Fachliche Analyse, Mitwirkung beim Erarbeiten von Lösungen und Strategien, Übernahme von Funktionen und Aufgaben, Auseinandersetzung mit Kritik, Bereitschaft zur Überprüfung und Veränderung von Einstellungen und Verhalten. 4. Entwicklung von Einsatzbereitschaft, Verantwortungsbewusstsein und Selbständigkeit. 5. Ergänzende Hinweise (z.B.: übertragene und gewählte Schwerpunkte der Tätigkeit, besondere Interessen und Qualifikationen). Zusammenfassende Beurteilung: Nach Verlauf und Ergebnis der Ausbildung im Berufspraktikum und der Wahrnehmung der übertragenen Aufgaben, ist die Berufspraktikantin oder der Berufspraktikant befähigt [nicht befähigt], als Erzieherin oder Erzieher selbständig tätig zu sein. Ort, Datum und Unterschriften der Leitung der Ausbildungsstelle und Unterschrift der für die fachpraktische Ausbildung zuständigen Fachkraft. 13 Informationen zum Berufspraktikum Anlage IV [Absender] Der Einsatz erfolgt im Schwerpunkt: Kennzeichen: An die Brühlwiesenschule Hofheim Fachschule für Sozialpädagogik Gartenstraße 28 65719 Hofheim KK KG JH AM HW AI Krippe / Krabbelstube Kindergarten Hort / Jugendarbeit Handzeichen SKS- Lehrkraft Altersmischung Heim/ Wohngruppe Andere Institutionen Meldebogen für das Berufspraktikum (Dritter Ausbildungsabschnitt zur Staatlich anertkannten Erzieherin / zum staatlich anerkannten Erzieher) ______________________________________________________________________________ Name Vorname geboren am zuletzt besuchte Klasse der FS ______________________________________________________________________________ Anschrift des Berufspraktikanten / der Berufspraktikantin während des Berufspraktikums Telefon: _________________________ Handy: ______________________ Mail: ________________________________ Die Zustimmung zu einem Berufspraktikum (dritter Abschnitt in der Ausbildung zur Staatlich anerkannten Erzieherin / zum Staatlich anerkannten Erzieher) nach folgenden Merkmalen wird beantragt: Dauer: vom _______________ 2010 bis ______________2011 Ausbildungsstelle: ______________________________________________________________________________ Name und Art der Einrichtung ______________________________________________________________________________ Anschrift Telefon Träger der Einrichtung: ______________________________________________________________________________ Name ______________________________________________________________________________ Anschrift Telefon Leiter/in der Einrichtung ______________________________________________________________________________ Praxisanleiter/in: ______________________________________________________________________________ Vorname und Name Berufsabschluss Dauer der Berufserfahrung Bitte wenden ! Bei einer Vorlage des Meldebogens nach Ende der Sommerferien besteht kein Anspruch auf Aufnahme in den Dritten Ausbildungsabschnitt in dem laufenden Schuljahr. 14 Informationen zum Berufspraktikum Anlage IV Angaben zur Arbeit in der Einrichtung: Zahl der vorhandenen / belegten Plätze: ________ /________ Alter der Betreuten: Von _________________ bis _________________ Jahre Öffnungszeiten: Von _________________ bis _________________ Uhr Zahl der Gruppen: _________ Wochentage: ________ Zahl der besetzen Planstellen für sozialpädagogische Fachkräfte: ________ Einige Stichworte zur Konzeption / Organisationsstruktur: ______________________________________________________________________________ ______________________________________________________________________________ Angaben zum Einsatz der Berufspraktikantin / des Berufspraktikanten: Zuordnung: (z.B. Gruppe, regelmäßige Aufgaben, Schwerpunkt bei Altersmischung u.a.): ______________________________________________________________________________ ______________________________________________________________________________ Alter der Zielgruppe: Von _________________ bis _________________ Jahre Betreuungszeit: Von _________________ bis _________________ Uhr Mitarbeiter/innen: ___________________________________________________________________________________________________________ Vorname, Name Ausbildung / Status ___________________________________________________________________________________________________________ Vorname, Name Ausbildung / Status Arbeitsbedingungen der Berufspraktikantin / des Berufspraktikanten: Tarifvertrag: __________________________________ Bruttovergütung pro Monat: € _____ ____________ Arbeitszeit: Tage: _________________ Von _______ bis _______ Uhr Tage: __________________ Von _______ bis _______ Uhr Wochenarbeitszeit ohne Zeiten für Unterrichtsbesuch (Unterrichtstag: Mittwoch) und Studienzeit: _______ Stunden ________________________________ Ort und Datum ______________________________________________________________________________ Unterschrift des Praktikanten / der Praktikantin Unterschrift des Praxisanleiters / der Praxisanleiterin Genehmigungsvermerk der Fachschule - Voraussetzung für eine Anerkennung als dritter Abschnitt der Ausbildung zur Staatlich anerkannten Erzieherin / zum Erzieher Ein Berufspraktikum mit den obigen Merkmalen entspricht den Anforderungen der Ausbildungsund Prüfungsordung und den Richtlinien für das Berufspraktikum. Hofheim, Stempel 15 Gartenstraße 28 65719 Hofheim Telefon 06192 – 2904 - 0 Telefax 06192 – 2904 – 66 Mail [email protected] office@bws Internet www.bwswww.bws-hofheim.de © Brühlwiesenschule, Sept. 2010