Machbarkeitsstudie Stand Oktober 2012 letzte
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Machbarkeitsstudie Stand Oktober 2012 letzte
MACHBARKEITSSTUDIE ZU EINEM PILOTPROJEKT Machbarkeitsstudie zum Pilotprojekt „Einführung einer Berufsausbildungsmodalität nach dem Vorbild deutschsprachiger Länder für das Hotelgewerbe in Tunesien“ 2011 1 Vorwort Als ehemaliger Ausbilder für anerkannte Ausbildungsberufe in Deutschland, vor allem für Hotelberufe, blicke ich auf über zehn Jahre Berufserfahrung mit Auszubildenden, die nach dem Dualen System ausgebildet wurden, zurück. In den vergangenen drei Jahren und im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit war ich in Tunesien Mitglied eines bereits abgeschlossenen Projekts zur Förderung der Nachhaltigkeit einer unternehmensorientierten Berufsausbildung. In diesem Zusammenhang war meine Expertise als Hotelbetriebswirt und Ausbilder für das Hotel- und Gaststättengewerbe bei der staatlichen Agentur für Berufliche Bildung Tunesiens (Agence Tunisienne de la Formation Professionnelle/ATFP) gefragt. Vermittelt durch das Centrum für internationale Migration und Entwicklung (CIM) und integriert in den nationalen Strukturen der beruflichen Bildung des Landes, begleitete ich während der Konsolidierungsphase des in Tunesien in den 90er Jahren entstandenen Ausbildungssystems schulische und betriebliche Ausbilder, Schuldirektoren und technische Schulkoordinatoren bei deren täglichen Arbeit. Zur pädagogischen Abteilung der AFTFP pflegte ich regen Kontakt sowie auch zu Hoteliers und Mitgliedern des Branchenverbands der Hoteliers (FTH). Heute, wo das unterstützende Projekt seitens der Deutschen Entwicklungszusammenarbeit abgeschlossen wurde und das Bildungssystem in die sog. Ausbauphase übergegangen ist, stehe ich den gastronomischen Ausbildungszentren der ATFP weiterhin überwiegend beratend zur Seite und unterhalte die Kontakte zu allen Beteiligten der betrieblichen Berufsausbildung. Die Ausbildung für Hotelberufe in Tunesien steckt aber trotz vieler Bemühungen in einer schweren Krise. Ergebnisse aus Umfragen, die von Reiseveranstaltern regelmäßig durchgeführt werden, lassen darauf schließen. Sinkende Besucherzahlen, vor allem wiederkehrender Besucher, verdeutlichen dies. Die Qualität der Ausbildung genügt nicht, um dem internationalen Wettbewerb standzuhalten. Die Ursachen sind vielfältig, aber nicht unüberwindbar. Eine sofortige Kehrtwende bei der Organisation der beruflichen Ausbildung und eine klarere Ausrichtung am deutschen Modell wären aber dafür dringend notwendig. Mit dieser Machbarkeitsstudie soll festgestellt werden, ob und wie ein solches Vorhaben durchgeführt werden könnte, welche Schwierigkeiten dabei zu überwinden sind, aber auch, welche Chancen und Risiken mit einer solchen Umstrukturierung verbunden sein könnten. Inhaltsverzeichnis Seite 1. Einleitung 1-4 2. Beschreibung/ Vergleich/ Bewertung (der beruflichen Bildung für Hotelberufe) 2.1 Gesetzliche Zuständigkeit 4 2.1.1 Das Gesetz „loi n° 2008-10“ 4 2.2 Die Traeger der Aus- und Fortbildung (Lernortbereiche) 4-5 2.3 Begründung der Ausbildungsverhältnisse 5 2.4 Inhaltliche Regelung der Ausbildung 5-6 2.5 Qualifizierungsniveaus 6-7 2.6 Die Modalitäten der Erstausbildung im Hotelgewerbe 7 2.6.1 Alternance 7 2.6.2 Apprentissage 7-8 2.7 Lehrende 8-9 2.8 Zusammenfassung 10 3. Vorstellung projektrelevanter Institutionen und Zuständigkeiten 3.1 Ministerium für Berufliche Bildung und Arbeit (MFPE) 10 - 11 3.2 Ministerium für Tourismus (ONTT) 11 3.3 Abgeordnetenkammer (Chambre des Députés/ des Conseillers) 11 - 12 3.4 Agentur für Berufliche Bildung (ATFP) 12 3.5 Centrum fuer die Ausbildung der Ausbilder (CENAFFIF) 13 3.6 Branchenverband der Hoteliers (FTH) 13 4. Auftragsklärung 4.1 Anlass des Vorhabens 14 4.2 Vorgeschichte der aktuellen Situation 15 - 17 4.3 Bevorstehende Änderungen bei Realisierung des Pilotprojekts 17 - 18 4.4 Äußere Bedingungen 19 4.5 Ziele des Vorhabens 19 - 20 4.6 Zusammenfassung 20 - 21 5. Vorstudie zur Machbarkeitsstudie 5.1 Strategische Notwendigkeit der Machbarkeitsstudie 21 - 22 5.2 Die Situation der Ausbildungszentren 22 5.3 Die Situation der Ausbildungsbetriebe 23 - 24 5.4 Ressourcen/ Zeitrahmen/ Kosten 24 6. Projektplanung 6.1 Arbeitspakete 24 6.2 Termine 24 - 25 6.3 Ressourcen- und Kosten 25 6.4 Risiken 25 6.5 Projektergebnis 25 - 27 7. Ausblick 7.1 Die Zukunft des tunesischen Tourismus 28 7.2 Die Chancen des tunesischen Tourismus durch die neue Struktur 28 8. Anhang Planungsinstrumente 8.1 Projektstrukturplan 1-2 8.1.1 Tabellarische Form 1 8.1.2 Organigramm-Form 2 8.2 Vorgangsliste 3 8.3 Terminplanung 4 8.4 Kostenplanung 5 8.5 Risikomanagement 6 8.5.1 Risikodiagramm 6 8.5.2 Risikotabelle 6 9. Anhang 9.1 Tabellenverzeichnis 1 9.2 Literaturverzeichnis 1-2 9.3 Abkürzungsverzeichnis 3 9.4 Fremdsprachliche Begriffe 4 9.5 Aktionsplaene FTH und CENAFFIF 5 -7 9.5.1 Aktionsplan CENAFFIF 5 9.5.2 Aktionsplan FTH 6-7 Einleitung Das Duale System der beruflichen Bildung im deutschsprachigen Raum ist ein weltweit bekanntes und begehrtes Ausbildungsmodell für zukünftige Facharbeiter der unterschiedlichsten Branchen. Es befähigt die Absolventen, eine qualifizierte Beschäftigung aufzunehmen, und sichert gleichzeitig den Fachkräftebedarf der Zukunft. Es trägt damit entscheidend zur Wettbewerbsfähigkeit eines Landes, bzw. eines Wirtschaftsraumes bei. Das System ist gekennzeichnet durch die Aufteilung der Ausbildung auf unterschiedliche Lernorte, die sich in der Trägerschaft einer staatlichen beruflichen Bildungseinrichtung und einem qualifizierten Ausbildungsbetrieb der freien Wirtschaft oder des öffentlichen Diensts befinden. Es können bei Bedarf auch überbetriebliche Lerneinrichtungen genutzt werden. Die öffentlichen beruflichen Bildungseinrichtungen (Berufsschulen) übernehmen dabei die fachtheoretischen und allgemeinbildenden Inhalte. Sie bieten somit vor allem Unterricht in Fächern mit konkretem beruflichem Bezug. Obwohl sich das Duale System der beruflichen Bildung in Deutschland, Österreich und der Schweiz, in deren sich sehr ähnelnden Form, erwiesenermaßen bewährt hat, ist es so in keinem anderen Staat anzutreffen. Dies ist u.a. auf die Geschichte der technischen Qualifikationsbedürfnisse, die Entwicklung der Berufsstände sowie auf die politischen Entscheidungen der einzelnen Staaten zurückzuführen. Heute versuchen immer mehr Länder, diese größte Qualifizierungsmaschinerie deutschsprachiger Länder für Facharbeiter zu kopieren und bei sich einzuführen. Aber im Szenario einer erfolgreichen Implementierung und dauerhaften Erhaltung eines solchen Systems spielen staatliche und nicht-staatliche Akteure verschiedener Ebenen kompensierende Rollen. Nur so kann sichergestellt werden, dass unverzüglich nach einer beruflichen Ausbildung Fachkräfte in die Arbeitswelt integriert werden können und auch integriert werden. Investitionen seitens Unternehmen wirtschaftsstarker Nationen in Tunesien, einem Land mit niedrigem bis mittlerem Lohnniveau, aber auch die eigenen nationalen Vorhaben und Privatinvestitionen ließen dort den Bedarf an qualifizierten Kräften steigen. In früheren Zeiten auch in der tunesischen Tourismusindustrie. So kam es, dass die Regierung dieses aufstrebenden Landes in der Vergangenheit den Versuch unternahm, die Nachfrage nach Fachpersonal durch die Implementierung eines eigenen Modells der beruflichen Bildung zu befriedigen und zugleich den zukünftigen Fachkräftebedarf zu sichern. Hierbei orientierten sie sich zunächst an dem überwiegend verschulten französischen System, später an dem deutsche 1 System mit seinem großen Anteil an betrieblicher Ausbildung und zuletzt an dem komplexen und umstrittenen Modell „Approche par compétences“, das aus Kanada importiert wurde. Nach dem Attentat von Djerba im Jahr 2002 brach der tunesische Tourismus stark ein. Kurz darauf, im Mai 2003, wurde ein deutsch-tunesisches Projekt ins Leben gerufen, das die in Tunesien bereits teilweise eingeführte betriebliche Ausbildung nachhaltig fördern sollte (pérennisation de la formation avec l’entreprise). Es gab offensichtlich immer wieder Bestrebungen, die Tourismusindustrie u.a. auch über die berufliche Bildung zu fördern. Vor dem Hintergrund der unplanmäßigen Verschmelzung verschiedener Ausbildungsmodelle unterschiedlicher Länder ist es jedoch zwischenzeitlich zu einer sich widersprechenden Vorgehensweise bei der Ausbildung für Hotelberufe gekommen. Im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit werden immer wieder bilaterale Projekte geplant und durchgeführt, die bei der Gründungs-, Konsolidierungs- und Ausbauphase von nationalen Bildungssystemen unterstützend und parallel abgewickelt werden. Aber leider, so wie in Tunesien, nicht immer mit dem erwarteten Erfolg. Trotz immer wieder leicht ansteigender Besucherzahlen nach touristischen Tiefs kann davon ausgegangen werden, dass sich Tunesien bis zu einer Erneuerung seines touristischen Angebots in der Niedergangsphase des Lebenszyklusmodells von Touristendestinationen befindet. Die zeitweise angestiegenen Besucherzahlen sind in den letzten Jahren nur durch drastischen Preisverfall erzielt worden, der vor allem Gäste mit schwacher Kaufkraft angezogen hat und die Leistungen qualitativ so sinken ließ, dass sich viele Hotelbetriebe nicht mehr als Ausbildungsort eignen. Dies hat einen selbstzerstörerischen Prozess ins Rollen gebracht, der nur unter größten Anstrengungen aufgehalten werden könnte. Der Ausweg aus dieser Krise ist - neben der Erneuerung des touristischen Angebots - die Reformierung der beruflichen Bildung der entsprechenden Berufe als Teil eines systemischen Reformansatzes. Dies beinhaltet die Trennung der Umsetzung der operationellen Aufgaben der beruflichen Bildung von der politischen Ebene und die Übertragung dieser Verantwortung auf die Ausbildungsbetriebe. Eine der grundlegenden Voraussetzungen, um ein solches Projekt erfolgreich umzusetzen, ist die Anpassung der entsprechenden Gesetze an die Projektziele. Um jedoch die gewünschten Änderungen herbeizuführen und die Effekte einer 2 echten Reform in ihrer Gesamtheit wirken zu lassen, sind eine Reihe von relevanten Institutionen und Interessensgruppen angesprochen. Es muss aber darauf hingewiesen werden, dass unter dem Aspekt der Jahrhunderte zurückreichenden Geschichte der beruflichen Bildung im deutschsprachigen Raum sowie der gesellschaftlichen Entwicklung und bisheriger Regierungs-Qualität Tunesiens nur im Zusammenhang einer umfassenden Darstellung der genannten Punkte, d. h. unter Einschluss der gesamten schulischen, wirtschaftlichen und politischen Entwicklung des Landes, exakt erklärt werden kann, welche Faktoren einer erfolgreichen Einführung eines solchen Bildungsmodells im Wege stehen könnten und warum das aktuelle Bildungssystem für das Hotel- und Gaststättengewerbe für gescheitert erklärt werden kann. Dies ist aber im Rahmen dieser Machbarkeitsstudie nicht durchführbar und auch nicht zielführend. Deshalb beschränken sich die Ausführungen im Hauptteil dieser Machbarkeitsstudie, anknüpfend an die Einschätzungen* des deutsch-tunesischen Projekts von 2003, auf die Untersuchung der Realisierungsmöglichkeiten dieses damals noch fernen Ziels. Dazu gehört einerseits die Untersuchung der aktuellen Regelungen für berufliche Bildung samt deren Effekte und andererseits die Analyse der Institutionen, deren Beiträge zur erfolgreichen Umsetzung von Bedeutung sind. Dabei sind die Überprüfung der Handlungsfähigkeit dieser Institutionen sowie die Beschreibung der notwendigen Maßnahmen, die durch diese für die Anpassung an neue Strukturen getroffen werden müssten, von zentraler Bedeutung. Die Ergebnisse dieser Arbeit sollen ferner die Botschaft transportieren, dass die Ziele und Ergebnisse des Projekts nicht nur auf die technische Umsetzung reduziert werden dürfen, sondern dass es die Umsetzung der Ziele auch erlauben würde, zu dem tieferen vorherrschenden Problem des zentralistisch-hierarchischen Organisationsdenkens über die Veränderungseffekte zu grundlegenden Erfahrungen zu kommen, die im Laufe der Zeit durch Reflektion zu einer deutlichen Entwicklung des Bildungssystems führen könnten. * im Operationsplan 2003-2005 des deutsch-tunesischen Projekts pérennisation de la formation avec l’entreprise wurde eingeschätzt, dass die zwei Modalitäten der tunesischen Berufsausbildung die Tendenz haben, zu einer betrieblichen Berufsausbildung zusammenzulaufen. 3 Nach einer Beschreibung des tunesischen Bildungssystems und Vorstellung relevanter Institutionen werde ich die Projekt-Auftragsklärung eingehend darstellen. Eine sich an die Auftragsklärung anschließende Untersuchung soll die Durchführbarkeit dieser Machbarkeitsstudie sicherstellen. Die Beschreibung der Arbeitspakete sowie die Zuordnung der dafür verantwortlichen Personen gehen einer ausführlichen Planung und Darstellung der Durchführung vor. 2. Berufliche Bildung in Tunesien 2.1 Gesetzliche Zuständigkeit Die gesetzlichen sowie die administrativen Zuständigkeiten obliegen einzig und allein dem Staat, vertreten durch das Ministerium für berufliche Bildung und Arbeit sowie durch die für das Berufsbild zuständigen Fachministerien. Die operationellen Aufgaben der beruflichen Bildung werden von der Planung über ihre Durchführung bis hin zu den Lernerfolgskontrollen, Abschlussprüfungen und Zertifizierungen von regierungspolitischer Ebene umgesetzt. Bis auf den Teil der sog. betrieblichen Ausbildung, delegiert der Staat keine weiteren Aufgaben auf andere potenziell Zuständige der gewerblichen Wirtschaft, wie beispielsweise die Handwerks-, Industrie- oder Handelskammern. 2.1.1 Das Gesetz „loi n° 2008-10“ Vergleichbar mit dem deutschen Berufsbildungsgesetz (BBIG) stellt das Gesetz „loi Nr. 2008-10 vom 11. Februar 2008 relative à la formation professionnelle“ die wichtigste rechtliche Grundlage für die Berufsausbildung dar. Der Geltungsbereich ist die berufliche Aus- und Fortbildung. Es beinhaltet kaum arbeitsrechtliche Komponenten, sondern reguliert vielmehr die Ausbildungszyklen, die Ausbildungsmodalitäten, die Berufsbezeichnungen, die Zulassungsvoraussetzungen und die Träger der Aus- und Fortbildung samt den Vertragsbeziehungen zwischen den Beteiligten. 2.2 die Träger der Aus- und Fortbildung (Lernortbereiche) sind staatlich geführte oder staatlich genehmigte private berufliche Bildungsstätten, Ausbildungsbetriebe der freien Wirtschaft oder Ausbildungsstätten der Unternehmen der freien Wirtschaft mit eigenen genehmigten schulischen Bildungsstätten. 4 Ein wesentlicher Unterschied zu deutschem Recht ist, dass es in Tunesien auch privaten Gesellschaften, Kollektiven, Fachministerien, etc. ausdrücklich gestattet ist, berufliche schulische Bildungsstätten zu gründen und zu führen, die zu einem staatlich anerkannten Berufsabschluss führen. Die Qualifizierung durch private betriebliche Bildungsträger mit schulischen Ausbildungsstätten ist im Hotel- und Gaststättengewerbe jedoch kaum bekannt. 2.3 Begründung der Ausbildungsverhältnisse Die rechtliche Grundlage, auf der die Ausbildungsverhältnisse beruhen, ist, wie in Deutschland, der Ausbildungsvertrag. Bis auf die Ausnahme im Ausbildungsmodell „Apprentissage“, ein Modell mit relativ geringer Bedeutung, auf das ich aus gegebenem Anlass später noch näher eingehen werde, wird aber der Ausbildungsvertrag nicht etwa nach Privatrecht zwischen dem Ausbildenden und dem Auszubildenden oder dessen gesetzlichem Vertreter, sondern zwischen den Berufsschulen und den Ausbildenden geschlossen. Die Verträge sind faktisch öffentlich-rechtliche Verträge. Die Auszubildenden selbst gehen somit keinen verbindlichen Vertrag ein. Diese Entbindung der Azubis aus der vertraglichen Verantwortung führt zu massiven Problemen bei deren Präsenz während der sog. betrieblichen Ausbildungsphasen. Abbrüche und häufige Wechsel in andere als die vorgesehenen Betriebe sind an der Tagesordnung. Teilweise werden die betrieblichen Ausbildungsphasen gar nicht absolviert und nur auf dem Papier bescheinigt. Aussagen zum Vertragsverhältnis bei der Ausbildung in Betrieben, die zugleich eigene schulische Ausbildungsstätten betreiben, sind im Gesetz nicht zu finden. 2.4 Inhaltliche Regelung der Ausbildung Durch erlassenen Rechtsakt (décret 2004-512 du prémier mars 2004) verpflichtet der Gesetzgeber alle berufsbildenden Institutionen zur Anwendung der offiziellen Lehrpläne, die nach bestimmten Maßgaben und Regelungen durch das Ministerium für berufliche Bildung und Arbeit (MFPE) und das zuständigen Fachministerium -im Falle des Hotel und Gaststättengewerbes das Ministerium für Tourismus (ONTT) genehmigt werden. Für die Entwicklung der Curricula ist das Centre National de Formation de Formateur et d’Ingénierie de Formation/ CENAFFIF (Ministerialbehörde für Lehrerausbildung und Bildungskonzeption) zuständig. Diese Behörde unterliegt dem MFPE. Die offiziellen Lehrpläne entsprechen in etwa der 5 deutschen Ausbildungsordnung (AusbV) nach § 25 BBIG, wobei im Hotel- und Gaststättengewerbe hinsichtlich des Gegenstandes der Ausbildung (Mindestfertigkeiten und -kenntnisse) in allen Lehrplänen aller Ausbildungszyklen nur unzureichende Aussagen zu finden sind. Dies hat aus fachlicher Sicht sehr negative Auswirkungen auf die Qualität der Ausbildung, denn in Abhängigkeit des Ausbilders wird sowohl der praktische als auch der fachtheoretische Unterricht i.d.R. ohne Unterrichtsplanung vom Repertoire/ Fachwissen des Lehrenden geprägt. Dies wirkt sich auch negativ auf die im folgenden Punkt beschriebenen Qualifizierungsniveaus aus. 2.5 Qualifizierungsniveaus (cycles de cursus de la formation initiale) Resultierend aus einem Dekret für die nationale Klassifizierung von Arbeitsstellen (Décret n° 94-1397 du 20 juin 1994, fixant la classification nationale des emplois), in dem eine Einstufung von Arbeitsstellen und deren entsprechende Bedürfnisse an Vorbildung vorgenommen wird, schreibt tunesisches Recht in Bezug auf die berufliche Qualifizierung sehr explizit vor, dass in Abhängigkeit der Vorbildung der Schulabgänger drei unterschiedliche „Ausbildungszyklen“ mit je eigener Berufsbezeichnung zu durchlaufen sind. Das bedeutet, dass innerhalb einer zu erlernenden Disziplin in drei verschiedene Niveaus kanalisiert wird. So heißen beispielsweise die Ausbildungsgänge für den Beruf „Koch“ für Schulabgänger, die das neunte Schuljahr, das elfte oder das Abitur abgeschlossen haben, respektive: a) „cycle de certificat d’aptitude professionnelle/ CAP“ (Ausbildungsgang mit dem Abschluss „Zertifikat für berufliche Befähigung in der Küche“) b) „cycle de brevet de technicien professionnel/ BTP“ (Ausbildungsgang mit dem Abschluss „Professioneller Küchentechniker“) und c) „cycle de brevet de technicien supérieure/ BTS“ (Ausbildungsgang mit dem Abschluss „Gehobener Techniker für die Küche“). Diese Regelung ist für alle Berufe verbindlich. Somit gibt es für alle Berufsgruppen die Bezeichnungen CAP, BTP und BTS. In dem Versuch, durch frühestmögliche Klassifizierung der beruflichen Abschlüsse von vornherein den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes gerecht zu werden, steckt ein hohes Maß an Unverständnis der Branche. Bedenkt man noch, dass im Sektor des Hotel- und Gaststättengewerbes aus fachlicher Sicht faktisch keine Rahmenlehrpläne existieren, drängt sich die Frage 6 auf, worin sich die fachliche Ausbildung der verschiedenen Qualifizierungsniveaus überhaupt unterscheidet. 2.6 Die Modalitäten der beruflichen Erstausbildung Hierrunter versteht man die Unterscheidung von zweierlei Ausbildungsmodellen hinsichtlich der Intensität des schulischen bzw. des betrieblichen Anteils, des Abwechslungsrhythmus zwischen Schule und Betrieb und der rechtlichen Vereinbarung, die das Ausbildungsverhältnis begründet. Es wird unterschieden zwischen: 2.6.1 Alternance (Abwechslung) wird auf Grundlage eines de facto öffentlich-rechtlichen Vertrags zwischen der Berufsschule und dem Ausbildungsbetrieb durchgeführt. Die Ausbildungsdauer beträgt zwei Jahre und gliedert sich in sechs Blöcke zu ca. 15 Wochen, die abwechselnd in der Berufsschule und dem Ausbildungsbetrieb absolviert werden. Die schulischen Ausbildungsperioden umfassen sowohl praktischen als auch theoretischen Unterricht, der auch allgemeinbildende Fächer und Fremdsprachen beinhaltet. Der fachpraktische Unterricht umfasst ca. zwei Drittel der Unterrichtszeiten. Genau an diesem Punkt drängen sich weitere Probleme auf, die den mangelnden Fachinhalten der Lehrpläne zuzuschreiben sind. Obwohl der fachpraktische Unterricht zu einem großen Teil dazu genutzt wird, die Verpflegung des gesamten Schulpersonals sowie der angegliederten Schülerinternate sicherzustellen, und es aufgrund von typischen Essgewohnheiten, Zeitdruck und niedrigen Verpflegungsbudgets meist zu einer einseitigen Vermittlung von Fertigkeiten und Kenntnissen kommt, ist diese Art und Weise der Hinführung zum Beruf dennoch legitimiert, da die offiziellen Lehrpläne diesen Interpretationsspielraum zulassen. Erstrebenswert wäre hier die Erhöhung der Anteile betrieblicher Ausbildung durch Umkehrung der Ausbildungsverantwortung auf die Partnerbetriebe des Dualen Systems und die Einführung verbindlicher Fachlehrpläne. 2.6.2 Apprentissage Bei dieser Variante wird das Ausbildungsverhältnis durch einen privatrechtlichen Vertrag zwischen dem Ausbildenden und dem Auszubildenden oder dessen gesetzlichem Vertreter begründet. Die Ausbildung findet, unter Vorbehalt einer 7 zeitlich verhältnismäßig geringen schulischen Ausbildung, in den Betrieben der freien Wirtschaft statt. Die regelmäßige Ausbildungsdauer beträgt zwei Jahre. Die Altersgrenze liegt bei dieser Modalität bei 20 Jahren. Auffällig sind bei diesem Ausbildungsmodell die Ähnlichkeiten mit dem so erfolgreichen Modell deutschsprachiger Länder. Beide sind wenig verschult, die Auszubildenden sind Betriebsangehörige und obliegen der Fürsorge des Unternehmens. Dies begründet sich durch den privatrechtlichen Ausbildungsvertrag, der auch arbeitsrechtliche Komponenten beinhaltet. Aufgrund der einfachen Zulassungsvoraussetzungen (abgeschlossene neunte Klasse), dem starken praktischen Bezug und der Betitelung de Berufsbezeichnung (CAP) wird dieser in Tunesien aber stigmatisiert. Und Obwohl die Durchlässigkeit des Bildungssystem den Erwerb der nächst höherer Qualifizierung ermöglicht, bleibt das Modell Apprentissage dennoch unattraktiv, da die curricularen Inhalte der höher angesiedelten Zyklen (BTP, BTS) keine bessere fachliche Ausbildung garantieren und somit für den CAPAbsolventen eine zeitaufwändige Wiederholung der fachlichen Ausbildung darstellen würde. Trotz der Stigmatisierung hat aber die Modalität Apprentissage die entscheidenden Vorteile, die sich unmittelbar aus dem Abhängigkeitsverhältnis zwischen dem Ausbildenden und dem Azubi ergeben, nämlich die Übernahme der Verantwortung für die inhaltlich und organisatorisch geregelte Ausbildung durch den Ausbildenden und die Einbindung der Auszubildenden in die Vertragspflichten eines Berufsausbildungsvertrags. Der höhere betriebliche Ausbildungsanteil ist ein weiteres Plus. 2.7 Lehrende Das pädagogische Personal besteht aus zweierlei Ausbilderstatus, den des Formateur (Ausbilder) und den des Conseiller d’apprentissage (Fachberater für Ausbildung). Diese sichern laut Gesetz die Ausbildung und die Betreuung in beiden Lernorten, in den Berufsschulen und in den Ausbildungsbetrieben, wobei sich Tutoren aus den Reihen des Personals der Ausbildungsbetriebe an der Ausbildung und Betreuen der Auszubildenden beteiligen. Fachausbilder und Fachberater sind im Sektor der Hotelerie in den meisten Fällen gehobene Fachkräfte aus dem jeweiligen Beruf. Sie verfügen über das brevet de technicien supérieur (BTP) und haben zusätzlich eine dreimonatige pädagogische Grundbildung durchlaufen. Betriebliche Tutoren sind in der Regel gewerbliche Arbeiter und ausgebildete Fachkräfte. Während die Formateurs ausschließlich in der Berufsschule 8 unterrichtend tätig sind, haben die Conseillers d’apprentissage neben der theoretischen Unterrichtung und praktischen Unterweisung in der Berufsschule auch die Verantwortung für die Sicherung der Ausbildung im Betrieb. Das heißt, dass diese die Ausbildungsbetriebe regelmäßig besuchen müssen, um den Ausbildungsstand der Azubis zu überprüfen und gegebenenfalls mit den betrieblichen Tutoren die Ausbildungsinhalte zu beraten. Der Gesetzgeber versucht mit diesen Regularien, die betriebliche Ausbildung qualitativ zu sichern, vergisst aber dabei den beruflichen Bildungseinrichtungen und den Ausbildungsbetrieben Durchführungskonzepte mitzuliefern. Zum einen existieren weder betriebliche Rahmenausbildungslehrpläne noch betriebliche Ausbilder, zum anderen sehen sich die Conseillers d‘apprentissage vor einer Schar von Ausbildungsbetrieben, die schon aus logistischen und materiellen Gründen in den meisten Fällen nicht persönlich kontaktiert werden können. Ziel sollte es hier sein, die schulischen Ausbilder von der betrieblichen Ausbildung abzukoppeln und sie verstärkt auf ihren Erziehungsauftrag in den Schulen vorzubereiten. Folgende Tabelle soll im Überblick noch einmal die Rahmenbedingungen und Akteure der beruflichen Bildung sowohl in Tunesien als auch in Deutschland aufzeigen. Abb. 1 Vergleich Duale Systeme der beruflichen Bildung Deutschland/ Tunesien (Hotelberufe) Schulisch Deutschland Betrieblich Deutschland Schulisch Tunesien Betrieblich Tunesien Sphäre öffentlich öffentlich/ privat privatwirtschaftlich privatwirtschaftlich Gesetzliche Zuständigkeit Bundesländer Staat Bund Staat Gesetzliche Regelung Schulgesetze Gesetz zur beruflichen Bildung Berufsbildungsgesetz Gesetz zur beruflichen Bildung Lernort Schulen Schulen Betriebe/ Produktion Betriebe/ Produktion Grundlage Schulpflicht Gesetz zur beruflichen Bildung Privatrechtliche Ausbildungsverträge öffentlich-rechtliche/ privatrechtliche Ausbildungsverträge Inhaltliche Regelung Lehrpläne faktisch keine Ausbildungsordnung keine Adressaten Schüler Auszubildende Auszubildende Auszubildende Lehrende Lehrer Ausbilder Ausbilder keine Ausbildungsaufsicht Bundesländer Ministerien Kammern (IHK) Schulen 9 2.8 Zusammenfassung Das tunesische System für die berufliche Bildung der Hotelberufe ist differenziert ausgeprägt und verfügt trägerbedingt in vielen Fällen über die notwendigen Sachmittel, um eine qualifizierte berufliche Bildung durchzuführen. Über zehn staatliche, spezifische (sektorielle) Fachschulen für gastronomische Berufe sowie verschiedene kulinarische Plattformen in polyvalenten Ausbildungszentren sind auf das nationale Gebiet verteilt. Dem zur Seite stehen über 900 Hotels nationaler und internationaler Hotelketten, die größtenteils als Ausbildungsbetriebe geeignet sind. Das System ist staatlich-zentral geführt. Die Ausbildung wird vom Staat geplant, ausgeführt und kontrolliert. Die Gesamtverantwortung ist einseitig. Das schlechte Abschneiden Tunesiens bei Beurteilungen durch Besucher und Reiseveranstalter ist direkt dem Unvermögen des Dienstleistungspersonals zuzuschreiben, und die Ursache ist deshalb direkt bei der beruflichen Bildung zu suchen. In Reiseberichten, E-Foren, Hotelreklamationsbüchern und letztendlich in den Auswertungen der Reiseveranstalter wird vernichtende Kritik an der Destination geübt. Die Ursachen sind nicht monokausal, denn der tunesische Fremdenverkehr befindet sich in einem Teufelskreis, zu dem auch Investoren und Reiseveranstalter in erheblichem Maße beigetragen haben. Es fällt oft schwer zu bestimmen was Ursache und was Wirkung ist. Die Rahmenbedingungen des beruflichen Bildungssystems müssen verändert werden, um aus diesem Zirkel auszubrechen. Die bürokratischen Hürden, die sich dahinter verbergen, sind mit dem entsprechenden politischen Willen ohne große personelle oder finanzielle Anstrengungen überwindbar. Der Fokus sollte sich dabei vor allem auf die Dezentralisierung und Abkoppelung der Verantwortlichkeiten richten sowie auf die Festschreibung konkreter fachlicher und allgemeinverbindlicher Ausbildungsinhalte. 3. Projektrelevante Institutionen 3.1 Ministerium für berufliche Bildung und Arbeit (MFPE) Aufgrund von Umstrukturierungen in diversen Ministerien wurden vor kurzem alle Belange der beruflichen Bildung vom Ex-Ministerium für Erziehung und berufliche Bildung auf das neue Ministerium für berufliche Bildung und Arbeit übertragen. Das neue Ministerium ist im Rahmen der allgemeinen Staatspolitik damit beauftragt, Grundsatzentscheidungen zu treffen, angestrebte Ziele zu definieren und die 10 strategische Ausrichtung festzulegen. Es ist in diesem Zusammenhang damit beauftragt, Pläne und Programme zu erarbeiten, diese in Kraft zu setzen und die Resultate zu evaluieren. Im Zusammenhang mit Gesetzesergänzungen zur Diversifizierung der Verantwortung für die inhaltlich und organisatorisch geregelte Ausbildung obliegt es dem Minister bzw. den Ministerialbeamten, einen entsprechenden Gesetzesentwurf zu verfassen. 3.2 Ministerium für Tourismus (vertreten durch ONTT) Als zuständiges Fachministerium für das Hotel- und Gaststättengewerbe nimmt die ONTT eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung des angestrebten Projekts ein. Bereits in den 60er Jahren, als der tunesische Tourismus in den Anfängen stand, gründete es im Rahmen eines deutsch-tunesischen Projekts eine renommierte Hotelfachschule in Bizerte. Heute ist das Ministerium der führende Ausbildungsträger für die Berufe der Touristik sowie der Gastronomie und unterhält landesweit acht berufliche Fachzentren. Durch Präsidentenerlass wurde diesem Ressort im Jahre 2005 schließlich die Verantwortung übertragen, Vorschläge für Fachlehrpläne, die ihr Ressort betreffen, zu überprüfen und zu genehmigen. Auch bei diesem Ministerium könnte im Zusammenhang mit der Anpassung des Gesetzes zur beruflichen Bildung an die Projektziele ein Gesetzesentwurf verfasst werden. Eine entsprechende Kooperation mit dem Ministerium für berufliche Bildung und Arbeit ist ebenso denkbar. Was jedoch die dringend benötigten Fachlehrpläne betrifft, so hängen die Projektziele von beiden Ministerien ab. Des weiteren müssten sich die Organisationsstrukturen dieser Behörde dem Pilotprojekt dahingehend anpassen, dass Strukturen zur Aufsicht der Ausbildung nach der neuen Modalität geschaffen werden. 3.3 Abgeordnetenkammer (Chambre des Députés/ des Conseillers) Bis zur teilweisen Abtretung ihrer Kompetenzen - bedingt durch die politischen Ereignisse - übte die Abgeordnetenkammer als legislatives Organ der tunesischen Verfassung die Gesetzgebungsmacht aus. Sie verabschiedete Gesetze und war befugt, inhaltliche Verordnungsermächtigungen an die Regierung zu erteilen. Sie gilt auch in der Zukunft weiterhin als maßgeblich beim Zustandekommen von Gesetzen. Seit dem Ministererlass vom 26. Februar 2003 verfügte die Abgeordnetenkammer über einen ständigen Ausschuss für die Koordination der 11 beruflichen Bildung (comission permanente pour la coordination de la formation professionnelle). Dieser bereitete u.a. die ihm zugetragenen Parlamentsarbeiten in allen Zusammensetzungen vor und gab Empfehlungen zu Vorschlägen oder Dossiers, die dem Parlament zur Begutachtung oder Entscheidung übermittelt wurden. Anträge auf Genehmigung von Lehrplänen und Gesetzesvorlagen zu Ergänzungen des Berufsbildungsgesetzes fielen ebenso darunter. Es bildete somit das Nadelöhr, durch das Vorschläge der Ministerien für Tourismus und für berufliche Bildung und Arbeit geschleust werden mussten. Heute, wo die Abgeordnetenkammer zu einer vorübergehenden Verfassungsbildenden Kammer umgestaltet worden ist, stellt sich die Frage, ob dieser ständige Ausschuss für berufliche Bildung überhaupt noch existiert. Entscheidungen, die die Genehmigung von neuen Lehrplänen betreffen, obliegen dem zufolge wahrscheinlich ausschließlich den zuständigen Ministerien. 3.4 Agentur für berufliche Bildung (ATFP) Die 1993 gegründete Agentur ist dem Ministerium für berufliche Bildung und Arbeit unterstellt und ist mit aktuell 136 Ausbildungseinrichtungen und jährlich ca. 50.000 (fünfzigtausend) ausgebildeten Abgängern der größte Bildungsträger Tunesiens. Die ATFP ist eine Behörde nicht administrativen Charakters, die zur Aufgabe hat, die strategischen Ziele des Staates in puncto berufliche Erstausbildung zu konkretisieren. Sie organisiert die berufliche Erstausbildung für eine breite Palette von Berufen, angefangen von der Beschaffung von Grundstücken für neue Bildungsstandorte und der Planung der Immobilien bis hin zur Berufsberatung von Schulabgängern und zur Integration von fertigen Fachkräften in den Arbeitsmarkt. Im Jahr 2003 gründete die ATFP in Hammamet ihr erstes berufliches Fachzentrum (Centre Sectoriel) für das Hotel- und Gaststättengewerbe. Es folgte 2005 ein weiteres im touristischen Zentrum von Tabarka. Die ATFP führte außerdem weitere gastronomische Ausbildungsgänge in bereits bestehende polyvalente Bildungszentren ein. Gemessen in der Anzahl der Abgänger ist die ATFP heute, noch vor der ONTT, Tunesiens größter Bildungsträger für Berufe des Hotel- und Gaststättengewerbes. Dies ist nicht zuletzt einer Ausbildungsoffensive zuzuschreiben, die in den letzten Jahren leider zu mehr Qualifikation auf dem Papier als bei den Fertigkeiten und Kenntnissen der Ausbildungsabgänger geführt hat. Bei einer Gesetzesergänzung zur Diversifizierung der Verantwortung für die inhaltlich und organisatorisch geregelte Ausbildung auf den Ausbildenden müssten 12 sich die ATFP ebenso wie die ONTT organisatorisch verändern. Die Konzentration würde sich für die vom Pilotprojekt betroffenen Azubis auf die schulische Ausbildung und Ausbildungsaufsicht richten. 3.5 Centrum für die Ausbildung der Ausbilder (CENAFFIF) Ein weiteres Instrument des Ministeriums für berufliche Bildung und Arbeit ist das CENAFFIF. Wie die ATFP hat diese nationale Behörde keinen administrativen Charakter. Ihre Aufgaben sind primär auf die Ausbildung der Ausbilder ausgerichtet, die in staatlich anerkannten Bildungseinrichtungen tätig werden. Sie legt die Ausbildungsmethoden fest und konzipiert hierzu das didaktische Material. Des weiteren ist sie mit der Konzeption von Lehrplänen für die berufliche Erstausbildung beauftragt. Hierzu organisiert das CENAFFIF Lehrplanausschüsse mit Vertretern aus den Reihen der Fachausbilder, Methodologen und Arbeitgeber. Vor dem Hintergrund ergänzungsbedürftiger Lehrpläne und betrieblicher Ausbildungsrahmenpläne ist das CENAFFIF im Zusammenhang mit dem angedachten Projekt von zentraler Bedeutung. Die Behörde wäre aufgerufen, die vorhandenen Lehrpläne zu überprüfen und entsprechend zu aktualisieren. 3.6 Branchenverband der Hoteliers (FTH) Die Fédération Tunisienne d’Hôtellerie ist ein Zusammenschluss privater Hotelunternehmer. Die Aufgaben des Verbands definieren sich vor allem aus den Interessen der Investoren. Es besteht in dieser Hinsicht eine enge Bindung zur ONTT, mit der auch kollektive Maßnahmen für die Promotion des touristischen Angebots durchgeführt werden. In puncto berufliche Aus- und Fortbildung ist die Institution nicht aktiv, jedoch als Arbeitgebervertreter immer beratend gefragt. Im Zuge der Beteiligung der Arbeitgeberkreise bei der Entwicklung von Fachlehrplänen ist diese in den entsprechenden Lehrplanausschüssen vertreten. Als sehr hilfreich für die Erreichung der Ziele dieser Machbarkeitsstudie ist das Kontaktmanagement zu den FTH Mitgliedern zu beurteilen. Dieses sollte von der FTH übernommen werden, um durch gezielte Fragenstellungen zu messen und festzustellen, wie hoch die Bereitschaft zur Anstellung von Auszubildenden unter den angestrebten Bestimmungen seitens der Verbandsmitglieder ist und welche Ausbildungsbetriebe für das Pilotprojekt zu favorisieren sind. 13 4. Auftragsklärung 4.1 Anlass des Vorhabens “Die Situation ist bereits alarmierend und riskiert sich zu verschlimmern, wenn dringende Maßnahmen nicht getroffen werden“ • „~520.000 Arbeitslose, davon 160.000 Akademiker, zu denen sich 150-200.000 potenzielle Arbeitslose reihen (durch die regionale Krise befürchtet werden + 80.000 hinzukommende Ausbildungs- und Universitätsabgänger nach Juli 2011 +…….)“. Mit oben zitierter Einführung wendet sich das Ministerium für berufliche Bildung und Arbeit (MFPE) an die Öffentlichkeit und stellt das „Programme du MFPE pour la sauvegarde et la relance d’emploi“ vor. Tunesien sieht sich einer Masse von Arbeitslosen gegenüber, die es nicht bewältigen kann, und bittet um Hilfe aus dem In- und Ausland. Der Dringlichkeitscharakter wird aus dem Appell des MFPE deutlich. Im Rahmen der deutsch-tunesischen Entwicklungszusammenarbeit und anknüpfend an die erste und dritte Achse („créer des nouveaux emplois salariés“ „soutenir les entreprises pour préserver les emplois existants“) des Programms empfiehlt die GIZ dem MFPE ein Pilot-Programm zur Sicherung der Qualifizierung des Personals des bedrohten Sektors Hotelerie an, um mittel- bis langfristig diesen Sektor zu stärken, konkurrenzfähig zu machen und die Arbeitslosigkeit zu mindern. Dieses Vorhaben erfordert eine Grundsatzentscheidung über die weitreichenden Folgen, Vorzüge und Nachteile. Dafür wird eine Studie erstellt, welche die grundsätzliche Machbarkeit und Rahmenbedingungen der „Einführung einer Ausbildungsmodalität nach dem Vorbild deutschsprachiger Länder“ und mögliche Alternativen klärt. Da das fernere Ziel in der Zukunft die Einführung eines Ausbildungsmodells entsprechend des Modells Deutschlands, Österreichs und der Schweiz ist, bietet sich ein Vorgehen in drei Stufen an. Erste Stufe ist diese Vorstudie, welche die grundsätzliche Machbarkeit und die Rahmenbedingungen für die Einführung einer Ausbildungsmodalität klären soll. Als zweite Stufe wird sich bei positiver Entscheidung eine Planung zur Umsetzung des Pilot-Projekts anschließen. Es obliegt dem MFPE, diese Planung in Auftrag zu geben. Ergibt das Pilotprojekt, dass die Weiterverfolgung verantwortbar und sinnvoll ist, folgt als dritte Stufe der Ausbau auf andere Berufsgruppen und die Berücksichtigung notwendiger Organisationsaspekte. 14 4.2 Vorgeschichte der aktuellen Situation Die tunesische Regierung hat in Angelegenheiten der beruflichen Bildung in den vergangenen drei Jahrzehnten die Beratung verschiedener Geber- und Entwicklungsorganisationen in Anspruch genommen. Die Anlehnung an verschiedene Ausbildungsmodelle und der Versuch, diese ohne jegliche Anpassung der Kompatibilität durch einen Spagat zu konvergieren, hat bei der Ausbildung der Berufe des Hotel- und Gaststättengewerbes in den letzten 15 Jahren zu massiven Rückschlägen geführt. Die unbefriedigenden Ergebnisse sind im Einzelnen darauf zurückzuführen, dass aus verschiedenen Bildungskonzepten nur selektierte Teile übernommen wurden, ohne deren Zusammenhänge im Gesamtkontext zu erkennen und spezifische Hintergründe zu berücksichtigen. Aus dem so erfolgreichen deutschen Dualen System, das sich in seiner heutigen Form über viele Generationen aus soziokulturellen und politischen Gegebenheiten entwickelt hat, wurde das erfolgsversprechende Element „betriebliche Ausbildung“ isoliert, um es in das verschulte, aber in seiner Reinform effektive, französische System (mode résidentiel¹) einzuflechten. Die Ausbildungseignung der Betriebe wurde weder untersucht noch gefördert, und vermeintliche betriebliche Tutoren wurden weder auf ihre Rollen vorbereitet noch mit betrieblichen Ausbildungsrahmenplänen ausgestattet. Dem so entstandenen System wurde später ohne jegliche Vorbereitungsarbeit die in vielen Ländern verbreitete komplexe und umstrittene Methode „Approche Par Compétences²“ per Generalisierung verschrieben. Die bestehenden Strukturen blieben aber weiterhin verbindlich erhalten. APC geht ebenfalls von einem „mode résidentiel“ aus und ist ebenso wie das französische System nicht ohne weiteres mit einer betrieblichen Ausbildung vereinbar. Als verheerend wirkte sich aber aus, dass bei der Erarbeitung der speziellen Lehrpläne, die für APC entwickelt werden mussten, teilweise keine Fachausbilder in die Lehrplanausschüsse einberufen wurden. Es entstanden deshalb Lehrpläne, die ¹ unter Mode résidentiel versteht man die Vollzeitausbildung in einer Bildungseinrichtung, in der auch Praxisunterricht vermittelt wird. Dabei werden gegenseitig, entsprechend des zu erlernenden Berufs, Dienstleistungen zwischen den Auszubildenden ausgetauscht. Der Ausbildungsstätte ist meist ein Internat für die Auszubildenden angegliedert. ² unter Approche par Compétences versteht man ein Ausbildungskonzept, dass die Lehrpläne über zu erlernende Kompetenzen, Teilkompetenzen und Leistungskriterien, die bei Ausübung des Berufs benötigt werden, definiert. Es verfolgt primär die berufliche Handlungsfähigkeit der Lernenden und das selbstständige Lernen. 15 verwissenschaftlicht, fachentfremdet und irreführenden sind. Diese werden heute, nach sechs Jahren der Nicht-Anwendung, immer noch sakralisiert. Die betriebliche Ausbildungsplanung wurde auch bei dem APC-Novum wieder gänzlich außer Acht gelassen. Nach dem Alleingang, bei der Erarbeitung der Lehrpläne versuchten die verantwortlichen Behörde nachträglich, die Fachausbilder mit der Methode APC vertraut zu machen, und setzten dafür in Fachseminaren Methodologen mit elektrotechnischem Berufshintergrund ein. Andere gab es nicht. Diese verwendeten als Schulungsmaterial ausgerechnet jene Lehrpläne, die bereits Anlass eines Konflikts waren und die sich schon im Entwurf als obsolet erwiesen hatten. Dies führte zur Vertiefung des bereits bestehenden Konflikts zwischen dem Lehrpersonal und den überstellten Behörden. In Kreisen der Ausbilder stellte sich infolgedessen eine Depression ein. Die Auswirkungen dieser Umstände gehen seit Jahren zu Lasten der Qualität der beruflichen Bildung. Die Lehrpläne werden ignoriert, und das ganze Bildungssystem wird in Frage gestellt. Die Leistungsbereitschaft ist von Demotivation geprägt. Ernsthafte pädagogische Inspektionen gibt es seitdem nur noch auf dem Papier. Zu diesen Gegebenheiten kommt noch die Überforderung des Lehrpersonals mit der Massenqualifizierung von Jugendlichen in den Zentren der ATFP. Konkurrierend um Abgängerzahlen hat es die damals in diesem Sektor unerfahrene und budgetschwache Behörde in kürzester Zeit nach der Eröffnung der sektoriellen Zentren fertig gebracht, bei weitem mehr junge Menschen zu qualifizieren, als es das in diesem Sektor erfahrene und budgetstärkere Tourismusministerium vermochte. Vor all diesen Hintergründen ist das pädagogische Personal der Schulen in vielen Fällen frustriert und maßlos überfordert. Die Verantwortung für die Ausbildung und deren Überwachung unterliegt den Ministerien, diese delegieren sie aber an die zuständige Behörde bzw. Schulen weiter. Gemessen an den Standards europäischer Reiseveranstalter kommt es in den Ausbildungszentren faktisch nur zu einer Hinführung in die unqualifizierte Hilfsarbeiterwelt. Die Arbeitgeber wurden bisher von der Verantwortung weitgehend ausgeschlossen. Deren Beitrag ist lediglich das zur Verfügung-stellen von teilweise unbezahlten Praktika, die in vielen Fällen, aufgrund mangelnder Kontrollen und Zuständigkeit, gar nicht absolviert werden. Die betrieblichen Partner verfügen über keinerlei 16 pädagogische Hilfs- und/oder Druckmittel. Von betrieblicher Ausbildung kann nur in den wenigsten Fällen gesprochen werden. Im Rahmen einer Sektor-Direktorenkonferenz*, die auf Einladung des damaligen Generaldirektors der ATFP im Februar 2010 in Tunis stattfand, waren auch alle in der beruflichen Bildung tätigen CIM-Fachkräfte geladen. Es wurde allen Teilnehmern die Gelegenheit gegeben, Erfahrungen auszutauschen und allgemeine Vorschläge zur Verbesserung der Ausbildungssituation zu äußern. Die Konferenz endete mit einem Auftrag des Generaldirektors an alle Direktoren der beruflichen Bildungszentren der ATFP, die einen CIM-Berater zur Seite hatten. Vor dem Hintergrund der Besorgnisse die von Regierungskreisen über die mangelnde Anwendung teuer erstellter APC Lehrpläne geäußert wurden, so der Generaldirektor, sei es im Jahr 2010 oberste Priorität der ATFP, den Nachweis der Anwendung bestehender Lehrpläne zu dokumentieren und bei Feststellung der Nicht-Anwendbarkeit der Curricula entsprechende Veränderungsvorschläge zu generieren. Die Ergebnisse waren der ATFP bis Jahresende vorzulegen. Seitens der drei wichtigsten Ausbildungszentren für Hotelberufe der ATFP wurde ein erster Lehrplanvorschlag für den Beruf Koch (BTP Cuisine) erarbeitet und über den damals zuständigen Projektleiter der GTZ direkt dem MFPE ausgehändigt. Das Ministerium verteilte das Dokument unverzüglich an die ATFP, ONTT, FTH und CENAFFIF zur Beurteilung. Aufgrund der politischen Ereignisse, die in Tunesien im Januar 2011 in einer Revolution endeten und die gesamte Regierung zum Rücktritt zwangen, wurde das Thema bis dato nicht wieder aufgegriffen. 4.3 Bevorstehende Änderungen bei Realisierung des Pilot-Projekts Die folgenden Änderungsvorschläge ermöglichen die Übertragung der Verantwortung für die inhaltliche und organisatorische Ausbildung bei der Ausbildungsmodalität „Alternance“ auf den Ausbildenden und verpflichten diesen zur Zahlung einer Ausbildungsvergütung an die betroffenen Auszubildenden. Dem aktuellen Lehrplan BTP Cuisien code: 1002304 wird die Genehmigung entzogen, und ein alternativer, bereits fertiger Vorschlag wird genehmigt. Alle übrigen Lehrpläne der Hotelberufe werden überprüft und abgeändert. *unter Sektor-Direktor versteht man einen Schuldirektor der dem Ausbilder-Fachausschuss eines speziellen Ausbildungssektors (z. B. Hotelerie) verschiedener Ausbildungszentren vorsteht und für diesen Spricht. 17 Vorgesehen ist, dass • Ausbildende und Auszubildende oder deren gesetzlichen Vertreter Berufsausbildungsverträge für die Ausbildungsmodalität „Alternance“ abschließen dürfen; • die betroffenen Auszubildenden eine Ausbildungsvergütung erhalten; • ein geeigneter Lehrplan für zunächst einen Beruf zur Verfügung steht; • andere Lehrpläne unverzüglich überprüft und aktualisiert werden. Hierzu ist es notwendig: • • das Gesetz Loi n° 2008-10 du 11 février 2008, relative à la formation professionnelle - Artikel 15 und 17 in seinem Text so zu ergänzen, dass ein Berufsausbildungsvertrag für die Ausbildungsmodalität „Alternance“, zwischen dem Ausbildenden und dem Auszubildenden zulässt; - Artikel 19 in seinem Text so zu ergänzen, dass auch Auszubildende, die nach der Modalität „Alternance“ ausgebildet werden, dieselben Ansprüche auf eine Ausbildungsvergütung haben wie die Auszubildenden der Modalität „Apprentissage“. dass entsprechend des Dekrets Décret n° 94-1397 du 20 juin 1994, fixant la classification nationale des emplois ainsi que les conditions d’homologation des certificats et diplômes de formation professionnelle initiale et continue - gemäß Artikel 7 der Minister des MFPE die Gültigkeit des Lehrplans BTP cuisine code: 10002305“ aufhebt; - gemäß Artikel 4 der Minister des MFPE den Lehrplanvorschlag der Ausbildungseinrichtungen CSFTH Tabarka, CSFTH Hammamet-Sud und CFP-Ezzouhour entgegennimmt; - gemäß Artikel 5 der Minister des MFPE den genannten Lehrplanvorschlag gegebenenfalls bei dem ständigen Ausschuss für berufliche Bildung der Abgeordnetenkammer zur Prüfung einreicht; - gemäß Artikel 6 der Minister, gegebenenfalls, bei entsprechender Empfehlung durch den Parlamentsausschuss, den eingereichten Lehrplan durch Ministererlass genehmigt und für allgemeinverbindliche erklärt. 18 4.4 Äußere Bedingungen Tunesien befindet sich heute in einer schwierigen Situation. Nach dem Rücktritt der damaligen Regierung hatte sich das damalige Parlament aufgelöst. Das Land befindet sich im Ausnahmezustand und wird seit kurzem von einer nach demokratischen Gesichtspunkten gewählten Regierung geleitet. Es ist noch nicht abzusehen, welche Richtung der Minister für berufliche Bildung und Arbeit bis zur geplanten Verfassungsverabschiedung einschlagen wird. Dennoch ist es die Sternstunde für Veränderungen. Alle Institutionen, die für die Projektziele Bedeutung haben, sind intakt und gehen ihrem Tagesgeschäft nach. Seitens Länder der Europäischen Union gibt es Zusagen für die Bereitstellung von Mittel für die berufliche Bildung und die Bildungseinrichtungen der ATFP sehen dem Vorhaben mit großen Erwartungen entgegen. Der neue Minister Abdelwaheb Maatar und der Ex-provisorische Mininister des MFPE, Said Aidi, versuchen, bzw. haben versucht, alle verfügbaren Kräfte des Inund Auslandes zu mobilisieren, um die krisenbedingte Arbeitslosigkeit zu bewältigen und dem noch bevorstehenden Zuwachs von Arbeitslosen vorzubeugen. Dafür sprechen die vielen Programme, die vom Ministerium MFPE ins Leben gerufen worden sind, in das sich die Ziele und Ergebnisse dieser Machbarkeitsstudie reihen. 4.5 Ziele des Vorhabens Erstes Etappenziel ist es, die Aufmerksamkeit des MFPE in Bezug auf die Problematik der Bildungslandschaft der Hotel- und Gaststättenberufe zu gewinnen. Durch eine plausible und schlüssige Darstellung der Hintergründe und Analyse der Akteure, die sich in der festgefahrenen Situation befinden, soll erreicht werden, das politische Interesse am Aufschwung des Arbeitsmarktes über die Erschließung des deutschen Tourismusmarktes, auf den direkten Bezug zwischen den mangelhaften Dienstleistungen und Produkten, die vor allem im Niedrigpreissegment erbracht werden, und den Defiziten bei der beruflichen Bildung zu lenken. Zentral ist dabei davon zu überzeugen, dass nicht mehr vom Selben, sondern das Gleiche von etwas Anderem zu befriedigenden Lösungen führen könnte. Weiterhin soll dem Ministerium, durch die konkrete Erarbeitung und Zuordnung von Aktionsplänen für die Systembeteiligten, Aufschluss über die Abhängigkeiten gegeben werden. Die Kooperationsbereitschaft der Arbeitgeber widerzuspiegeln, stellt eines der schwierigsten Ziele dar, ist aber in Anbetracht des Pilotcharakters des Vorhabens 19 keine zwingende Voraussetzung. Zukünftige positive Erfahrungen werden möglicherweise das Interesse der Arbeitgeber auf dieses Modell lenken. Ein weiteres und sehr wichtiges Ziel ist es, durch die Darstellung des Verlaufs, der zu der heutigen Situation geführt hat, darauf hinzuweisen, dass im Vorfeld dieser Studie ein erster Lehrplanvorschlag entwickelt wurde, der dem Ministerium schon im Oktober 2010 vorlag. Dies ist wichtig zu erwähnen, da es für das anvisierte PilotProjekt von zentraler Bedeutung ist. Es handelt sich um ein solides Werk, das alle im Gesetz vorgeschriebenen Anforderungen erfüllt. Ein Programm nach APCPrinzipien, das sowohl von renommierten Arbeitgebern, betrieblichen Ausbildern und schultechnischen Koordinatoren über einen Zeitraum von zwei Jahre begleitet wurde und ausnahmslos von allen Ausbildern der ATFP und einigen Mitgliedern der FTH befürwortet wird. Es könnte dem Parlamentsausschuss für berufliche Bildung sofort vorgelegt werden. Vor diesem Hintergrund würde die Vorlaufzeit einer Lehrplanausschussbildung, Lehrplanentwicklung sowie Konsensfindung, die für den Start des Pilot-Projekts Voraussetzung wäre, entfallen und nur für weitere zu verbessernde Lehrpläne nötig sein. Dem Ziel, das Ministerium bei affirmativem Ergebnis dieser Machbarkeitsstudie zu einer baldigen Pilotprojektplanung zu bewegen, kommt man auf diese Weise erheblich näher. Hinweise auf juristische und organisatorische Anpassungsmaßnahmen sollen nur der Vollständigkeit halber gegeben werden und sind nicht als Projektziele zu verstehen. 4.6 Zusammenfassung/ Auftrag/ Projektziele/ Projektergebnisse • Aufgrund der Arbeitsmarktsituation Tunesiens • der öffentlichen Appelle der Regierung • der wirtschaftlichen Lage des Hotelsektors • der beobachteten Defizite des Bildungssystems in Bezug auf Hotelberufe • der Vorleistungen, die durch den Ausbilderkörper der ATFP erbracht wurden • des Interesses der GIZ an der Unterstützung des Bildungssystems Tunesiens und der von der GIZ zur Verfügung gestellten Mittel wird die Planung dieser Studie zur Machbarkeit des Pilot-Projekts „Einführung einer Ausbildungsmodalität nach Vorbild deutschsprachiger Länder“ von der GIZ in Auftrag gegeben. 20 Die Machbarkeitsstudie beinhaltet: • die Beleuchtung der Peripherie der beruflichen Bildung der Hotelberufe • die Beleuchtung der Ziele dieser Vorstudie • die Beleuchtung der Pilot-Projektziele, insbesondere die Schaffung der Möglichkeit zum Abschluss von Ausbildungsverträgen zwischen den Ausbildenden und Auszubildenden bei der Modalität „Alternance“ (Section I, article 15 und 17, loi relative à la formation professionnelle) sowie die Erörterung der Bedeutung des Aktualisierungsvorschlags der Ausbilder der ATFP für den Lehrplan BTP cuisine/ code 1002304 (dem Ministerium vorliegend, übergeben am 1. Oktober 2010 über Herrn Mouldi Bedoui, exdirecteur pour les relations avec l’Entreprise) • die Beleuchtung der erwarteten Ergebnisse des Pilot-Projekts, insbesondere die Verantwortungsübernahme für eine inhaltlich und organisatorisch geregelte Ausbildung durch die Ausbildenden, die Verantwortungsübernahme von Vertragspflichten des Berufsausbildungsvertrages durch die Auszubildenden, die fachlich geregelte und kongruente Ausbildung in Schule und Betrieb durch den Einsatz zeitgemäßer Lehrpläne bzw. Rahmenlehrpläne. • die Planung der Aktionspläne für die mit der Umsetzung einer neuen Ausbildungsmodalität zu betrauenden Behörden und Interessensgruppen • Die Planung der Machbarkeitsstudie selbst -die benötigten Ressourcen und Kosten -die Terminplanung -die Risikoplanung • Das Festhalten der Ergebnisse dieser Vorstudie 5. Vorstudie zur Machbarkeitsstudie 5.1 Strategische Notwendigkeit des Projekts Die Umstrukturierung eines bestehenden Bildungssystems bedarf erprobter Konzepte. Es ist eine Angelegenheit, die nur auf höchster Regierungsebene vollzogen werden kann, und sie stellt einen langwierigen Prozess dar, der von interdisziplinären Teams geplant und begleitet werden muss. Von großem Nutzen für eine solche Planung sind Erfahrungswerte, die unter Bedingungen gewonnen wurden, die das Gesamtspektrum der Akteure und die spezifischen Gegebenheiten, denen sich ein solches Projekt gegenübersieht, beinhalten. 21 Die Machbarkeitsstudie soll im Vorfeld die Bereiche fokussieren, die für die Gewinnung solcher Erfahrungen von Bedeutung sind. Es gilt insbesondere festzustellen, ob die Bildungsperipherie mit all ihren Bestandteilen den Herausforderungen eines Pilotprojekts zur „Einführung einer Ausbildungsmodalität der beruflichen Bildung nach dem Vorbild deutschsprachiger Länder für das Hotelund Gaststättengewerbe“ gewachsen ist. Wichtig ist dabei, die Gegebenheiten herauszukristallisieren, die Anlass zu einer solchen Projektidee geben, und dazu Lösungen zu generieren, die ihre Kraft möglichst aus dem bestehenden System schöpfen. Die Machbarkeitsstudie ist der notwendige erste Schritt der Erkenntnisgewinnung der Handlungsorientierung der Akteure, die das Bildungsumfeld maßgeblich geprägt haben, und soll als erste Orientierung zu Handlungen beitragen, die für die Planung des anvisierten Pilotprojekts unentbehrlich sind. Parallel zu dieser Machbarkeitsstudie wurden empirische Sekundärinformationen durch Interviews mit einer Vielzahl von Branchenexperten gewonnen, deren Inhalte nicht nur zur Anfertigung dieser Machbarkeitsstudie dienen, sondern auch zur Planung des Pilotprojekts zur Verfügung stehen. 5.2 Die Situation der Ausbildungszentren Es gilt grundsätzlich zu unterscheiden zwischen Ausbildungszentren der ONTT und Ausbildungszentren der ATFP. Die ONTT verfügt ausschließlich über sektorielle Ausbildungszentren, die sich auf touristische Berufe konzentrieren. Darunter fallen auch Hotelberufe. Die ATFP bildet in allen Bereichen aus, konzentriert sich aber in sektoriellen Zentren auf Hotelberufe. Während die sektoriellen Zentren der ATFP über das ganze Jahr unterrichtend tätig sind, d.h., dass während der Praxisphase der im Sommer begonnenen Jahrgangsstufe die im Winter gestartete Jahrgangsstufe unterrichtet wird und umgekehrt, konzentrieren sich die Ausbildungszentren der ONTT auf nur einen Schülerjahrgang. Die Praxisphasen der ONTT-Auszubildenden werden von deren Ausbildern für die Begleitung und Verfolgung der betrieblichen Ausbildung genutzt. Alle Ausbildungszentren sind verpflichtet, dieselben Lehrpläne anzuwenden, und alle gleichen Ausbildungsgänge führen zu denselben Abschlüssen. Dennoch unterscheidet sich die Ausbildung zwischen den Institutionen erheblich. Denn in Anbetracht der Praxisphasen, die ein Teil der Auszubildenden der ATFP zwangsweise auch im Winter durchführen muss, kann 22 aufgrund der schwachen Belegungszahlen in den Wintermonaten von einer mangelhaften praktischen Erfahrung ausgegangen werden. Denn oftmals werden diese Praktikumsphasen entweder nicht absolviert oder mit berufsfremden Tätigkeiten ausgefüllt. Vor diesem Hintergrund ist es nahezulegen, die berufsbildenden Schulen zu einer diesen Umständen entsprechenden Planung der betrieblichen Ausbildungsblöcke anzuweisen. Dies könnte zwar bei hoher Nachfrage nach Ausbildungsplätzen für Hotelberufe zu einer Minderung der Gesamtkapazität der Schulen führen, ist aber in Anbetracht der damit einhergehenden qualitativen Verbesserung der Ausbildung sinnvoll. Erhebliche Unterschiede bestehen auch in der materiellen Ausstattung der Schulen. Während die Schulen der ONTT teilweise überausgestatten sind, leiden die Schulen der ATFP unter chronischem Mangel an Arbeitsgeräten und –material, vor allem bei der Ausstattung der Ausbilder und der für die Auszubildenden dringend benötigten Arbeitsinstrumente und Hygieneprodukte. Mit einem großen Problem sehen sich aber alle Ausbildungszentren des Hotelsektors konfrontiert:; Die existierenden Lehrplane für beinahe alle Berufe der Hotellerie werden aufgrund deren Qualität und der mangelhaften Ausbildung der Ausbilder ignoriert, was zu einer willkürlichen Vermittlung von Fertigkeiten und Kenntnisse geführt hat. 5.3 Die Situation der Ausbildungsbetriebe Aufgrund der „Taxe sur la formation Professionnelle (TFP)“ (Ausbildungsabgabe/ Steuer) sind, bis auf wenige Ausnahmen, im Grunde genommen alle mittleren und größeren Unternehmen Tunesiens per Gesetz ausbildungsverpflichtet. Diese im Voraus abzuführende Steuer ist bei nachgewiesenen eigenen Ausbildungsaufwendungen von den Mehrwertsteuereinnahmen abzugsfähig. Dies betrifft auch den Hotelsektor. Unabhängig davon, ob ein Betrieb über Ausbildungsqualitäten verfügt oder nicht, ist er aufgrund dieser Fiskalregelung bemüht, Bedingungen zu schaffen, die diese Ausbildungsabgaben mindern. Allem voran werden hier entweder Ausbildungsverträge mit Auszubildenden (für die Ausbildungsmodalität Apprentissage) und mit den Berufsschulen (für die Modalität Alternance) abgeschlossen. Es muss hier wiederholt werden, dass die Ausbildungsbetriebe im Hotelgewerbe - ähnlich wie die Ausbildungszentren - ohne jegliche von öffentlicher Seite geregelten Lehrpläne ausbilden müssen. Das touristische Angebot Tunesiens konzentriert sich vornehmlich auf SommerBadeurlaub. Die Infrastruktur entlang der Küsten ist ausgeprägt. Dies hat zur Folge, 23 dass aufgrund der klimatischen Bedingungen in den Herbst,- Winter- und Frühlingsmonaten die Besucherzahlen stark abnehmen. Viele Hotels bleiben über die Wintermonate sogar geschlossen. Es ist in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass die Hotels unter diesen Umständen keine Ausbildungsleistung erbringen können. Es empfiehlt sich daher, Anreize zu schaffen oder gesetzliche Regelungen in Betracht zu ziehen, die Ausbildungsbeschäftigungen während dieser Perioden vermeiden bzw. regulieren. 5.4 Ressourcen, Zeitrahmen, Kosten Die dieser Arbeit vorangegangenen Absprachen zwischen Projektauftraggeberin und Projektauftragnehmer haben ergeben, dass sowohl die finanziellen als auch die personellen Mittel für die Durchführung des Projekts in ausreichendem Maße bereit stehen. Der Zeitrahmen für die Fertigstellung der Vorstudie wird auf 6 Monate geschätzt und von beiden Seiten als ein realistischer Rahmen angesehen. 6. Projektplanung 6.1 Arbeitspakete • Kontaktmanagement mit den betroffenen Ministerien (MFPE, ONTT) • Kontaktmanagement mit dem CENAFFIF • Kontaktmanagement mit der FTH • Kontaktmanagement mit der ATFP • Projektmanagement • Situationsanalyse und Redaktion der Studie Eine detaillierte Auflistung der Aufgaben bzw. der verantwortlichen Personen kann unter Punkt 8.3.2 und 8.3.1 (Projektstrukturpläne) eingesehen werden. 6.2 Termine Der zugrunde gelegte Zeitrahmen für die Erbringung aller Leistungen und Erfüllung aller Arbeitspakete wird auf ca. sechs Monate geschätzt. Der Projektstart war Montag, der 17.09.2011, der Projektabschluss ist für Donnerstag, den 15.03.2012, geplant. Eine detailierte Terminplanung kann im Anhang unter Punkt 8.6 (Terminplanung) eingesehen werden. 24 6.3 Ressourcen- und Kosten Für die Erledigung der Aufgaben und Arbeitspakete werden Kommunikationsmittel, Büromaterial, Computer, Drucker, Mietfahrzeug, Reiseverpflegungspauschalen etc. und ein sechsköpfiges Projektteam benötigt. Projektkosten: ca. 10.000 DT Eine genaue Kostenauflistung kann im Anhang Punkt 8.8 (Ressourcen- und Kostenplanung) eingesehen werden. 6.4 Risiken Die Erststellung dieser Vorstudie ist mit relativ geringen Risiken verbunden, da sie zum großen Teil fertig ist und die bereits entstandenen Kosten übersichtlich sind. Ein unerwarteter Ausfall der Projektleitung oder der Auftraggeberin würde jedoch den Abschluss der Studie gefährden und möglicherweise dazu führen, dass die Idee des Pilotprojektes den entsprechenden Ministerien nie vorgelegt wird. Eine detaillierte Risikoidentifizierung, -analyse und -bewertung sowie Maßnahmen zur Minderung der Auswirkungen können im Anhang unter Punkt 8.9 (Risikomanagement) eingesehen werden. 6.5 Projektergebnis Die gesetzlichen Bestimmungen lassen grundsätzlich ein Pilotprojekt in der dargestellten Form über Ministererlass zu. Für eine dauerhafte Beibehaltung und allgemeine Einführung einer Ausbildungsmodalität beschriebener Art sind gesetzliche Anpassungen möglich. Die Kooperationsbereitschaft der Institutionen die die Umsetzung des Projektes tragen würden, ist jedoch unterschiedlich und teilweise intransparent. Die Agence Tunisienne pour la Formation Professionnelle (ATFP) Als für die Ausbildungsdurchführung verantwortliche Institution hat sich die ATFP in den vergangenen zwei Jahren um die Verbesserung der Lehrpläne bemüht. Seitens des Lehrkörpers und der Direktoren der drei wichtigsten Ausbildungszentren für die Gastronomie hat es eine Initiative für die Erstellung eines ersten Lehrplanvorschlages gegeben. Die Initiative wurde vom damaligen Generaldirektor der ATFP ins Leben gerufen. Der erste Lehrplanvorschlag wurde im Jahr 2010 aus unterschiedlichen Gründen von der Generaldirektion des CENAFFIF abgelehnt. Aufgrund der politischen Ereignisse im Jahr 2010/2011 kam es sowohl in der ATFP als auch in dem CENAFFIF zu einem Führungswechsel, der 25 den Generaldirektor des CENAFFIF zum Generaldirektor der ATFP werden ließ. Eine erneute Initiative seitens des Lehrkörpers und des pädagogischen Dienstes der ATFP zur Verbesserung eines Lehrplans, die am 08.12.2011 mit der Einreichung eines offiziellen Änderungsantrags an die Generaldirektion der ATFP endete, wurde vom inzwischen nochmals neuen Generaldirektors der ATFP, Hamza Elfil, begrüßt und ausdrücklich unterstützt. Er sorgte für einen offiziellen Änderungsantrag bei dem CENAFFIF und er vermittelte ein persönliches Gespräch zwischen Minister A. Maatar und CIM-IF J. Bonetti. Das Centrum für die Ausbildung der Ausbilder (CENAFFIF) Die nationale Expertin für Approche par Compétences (APC) Aicha Zemni, Leiterin der zuständigen Abteilung, hat genaue Informationen zur Vorgehensweise bei der Überprüfung der vorhandenen Lehrpläne und deren Aktualisierung zur Verfügung gestellt. Die Bereitschaft der Abteilung, Veränderungen zu tragen und entsprechende Änderungen an den Lehrplänen vorzunehmen, wurde deutlich signalisiert. Ein durch die ATFP eingereichter Antrag ist von dem CENAFFIF bereits angenommen und an sie weitergeleitet worden. Eine entsprechende Fachkommission von Ausbildern aus den Reihen der ATFP und der ONTT wurde seitens der Verantwortlichen des CENAFFIF gebildet. Nach zweimaliger Tagung hat der Fachausschuss allerdings seine Arbeit niedergelegt. Die Konsensfindung über einen Lehrplanvorschlag der von der ATFP kommt, war erwartungsgemäß aufgrund der vorangegangenen Ereignisse bei der Einführung des noch offiziellen Lehrplanes im Jahr 2005 (BTP cuisine) nicht zu finden. Der Branchenverband der Hoteliers (FTH) Mehrere Gespräche mit der Beauftragten für berufliche Bildung der FTH haben insgesamt ein sehr positives Ergebnis zustande kommen lassen. Die Bereitschaft einer Zusammenarbeit zur Verbesserung der Ausbildungssituation wurde deutlich ausgesprochen. Die Idee einer Antragstellung für die Überarbeitung der Lehrpläne wurde seitens der Repräsentantin begrüßt, jedoch von den Ergebnissen einer entsprechenden Besprechung bei der Zusammenkunft des Beratungsausschusses für berufliche Bildung abhängig gemacht. Diesem Ausschuss gehören Vertreter der Arbeitgeber, der ONTT und der ATFP an. 26 Bei den ersten Sondierungsgesprächen zwischen Vertretern der ATFP und der ONTT die am 29 Juni 2012 stattfanden war -trotz Einladung- kein offizieller Vertreter der FTH anwesend. Was die Ausbildungsbetriebe, die für das Pilotprojekt zu favorisieren sind, anbetrifft, soll darauf hingewiesen werden, dass im Rahmen des sequa-Projektes Beschäftigungspakt Tunesien - eine enge Zusammenarbeit mit der FTH vorgesehen ist, die möglicherweise vorsieht, einen Kreis von Ausbildungsbetrieben für eine qualitativ hochwertige Ausbildung zu gründen. Dieses Vorhaben stellt eine willkommene Überschneidung mit den Pilotprojektzielen dar, denn diese noch auszuwählenden Betriebe könnten zugleich die für das Pilotprojekt zu favorisierenden sein. Ein entsprechender Aktionsplan, der sowohl für das sequaVorhaben als auch für das GIZ- Pilotprojekt dienen könnte, ist im Anhang unter Punkt 9.5.2 zu finden. Die ONTT Vertreter des Office National de Tourisme, die sich zu ersten Sondierungsgesprächen am 29. Juni 2012 mit Vertretern der ATFP getroffen haben standen dem Vorhaben bereits zu Beginn teilweise skeptisch gegenüber. Bei weiteren, fachlichen Treffen die im Rahmen eines vom CENAFFIF gegründeten Fachausschusses für Lehrplanüberprüfung im Frühjahr 2012 stattfanden, konnten sich die Fachlehrer über den Lehrplanvorschlag der ATFP nicht einig werden. 7. Ausblick 7.1 Die Zukunft des tunesischen Tourismus Die touristische Destination Tunesien befand sich bereits vor den politischen Ereignissen des vergangenen Jahres in einer schweren Krise. Hinzu kommen nun die postrevolutionären Besucherverluste und die Konsequenzen aus den Konnotationen, die in den europäischen Ländern mit dem jüngsten Sieg, der bei den ersten freien Wahlen Tunesiens von der islamistisch geprägten Partei Ennahdha errungen wurde, verbunden sind. Die Auswirkungen der noch anhaltenden Ereignisse in Syrien, Libyen und auch auf nationalem Gebiet sind auf das Zielgebiet Tunesien sind derzeit in ihrer Gesamtheit noch gar nicht einzuschätzen. Trotz aller Bemühungen seitens der Regierung und der Hilfen der internationalen Gemeinschaft wird es Tunesien nur sehr schwer gelingen, aus dieser Tourismuskrise auszubrechen. Es mangelt an Investoren, und es ist nicht im 27 Ansatz zu erkennen, mit welchen Mitteln das Land sein touristisches Angebot erneuern könnte. Es ist auch zu befürchten, dass der über die vielen Jahre der Diktatur korrumpierte Funktionärsapparat nicht in der Lage ist, die zweckgebundenen internationalen Hilfen effektiv einzusetzen. Der Fokus muss in erster Linie auf Investitionen gerichtet werden, die das touristische Angebot neu definieren, und bei direkten Sachzuwendungen auf solche, die bei deren Einsatz eine Mitgestaltung und streng begleitende Rolle seitens der Geber zulassen. 7.2 Die Chancen des tunesischen Tourismus durch die neue Struktur Eine Umstrukturierung der beruflichen Bildung, wie sie in dieser Arbeit vorgeschlagen wird ist ein kleiner, aber wichtiger Baustein bei der Neugestaltung des tunesischen Touristikprodukts. Isoliert von anderen Maßnahmen würde sie ihre potenzielle Wirkung verfehlen und auf eine simple Verbesserung der Ausbildung reduziert. Aber im Zusammenhang mit der Erschließung neuer interessanter Regionen und der Diversifizierung des Beherbergungs- und Verpflegungsangebots würde eine verbesserte Ausbildung möglicherweise ein Fachpersonal hervorbringen, das - aufgrund seiner Grundhaltung zu Gästen - eine Hebelwirkung entfalten könnte, die Tunesien, möglicherweise noch vor der Türkei und Ägypten, zum attraktivsten islamisch geprägten Urlaubsland avancieren ließe. 28 8. Anhang Planungsinstrumente 8.1 Projektstrukturplan 8.1.1 tabellarisch Machbarkeitsstudie zum Pilotprojekt “Einführung einer Berufsausbildungsmodalität nach dem Vorbild deutschsprachiger Länder für das Hotelgewerbe in Tunesien“ Arbeitspaket 1. Kontaktmanagement mit den betroffenen Ministerien (MFPE, ONTT) 2. Kontaktmanagement mit dem CENAFFIF 3. Kontaktmanagement mit der FTH 4. Kontaktmanagement mit der ATFP Teilaufgaben Information und Austausch mit den betroffenen Ministerien über die Vorstudie Verantwortlich Frau Michel Übermittlung der notwendigen Dokumente an die Ministerien Information und Austausch über das Vorhaben Erstellung eines Aktionsplans für die Aktualisierung des Lehrplans BTP cuisine Information und Austausch über das Vorhaben Erstellung eines Aktionsplans für die Information und Gewinnung der potenziellen Ausbildungsbetriebe Information und Austausch über das Vorhaben Erstellung eines Aktionsplans für die Implementierung einer formellen Struktur zur Erfassung, Verwaltung, Auswertung und Beaufsichtigung der Ausbildungsverhältnisse nach der neuen Modalität Herr Boumhalles Herr Fourati Herrn Lassoued Herr Bel Haj Vorstudie und Arbeitspakete benötigte Ressourcen und Kosten 5. Projektmanagement Auftragsklärung, Zusammenfassung Herr Bonetti Risikomanagement, Terminplanung Dokumentation, Präsentation, Sonstiges Beleuchtung der Peripherie der beruflichen Bildung der Hotelberufe Beleuchtung der Ziele dieser Vorstudie Situationsanalyse und 6. Beleuchtung der Pilot-Projektziele Redaktion der Studie Beleuchtung der Projektziele (der Vorstudie) Interpretation der Ergebnisse und Redaktion der Studie und Texte 1 Herr Bonetti 8.1.2 Projektstrukturplan (Organigrammform) Machbarkeitsstudie zum Pilotprojekt “Einführung einer Berufsausbildungsmodalität nach dem Vorbild deutschsprachiger Länder für das Hotelgewerbe in Tunesien“ Kontaktmanagement mit betroffenen Ministerien (MFPE, ONTT) Kontaktmanagement CENAFFIF Kontaktmanagement FTH Information und Austausch mit Ministerien über die Vorstudie zum Pilotprojekt Information und Austausch über die beabsichtigte Vorstudie zum Pilotprojekt Information und Austausch über die beabsichtigte Vorstudie zum Pilotprojekt Übermittlung der notwendigen Dokumente an die Ministerien Erarbeitung des Aktionsplans für die Aktualisierung des Lehrplans Erarbeitung des Aktionsplans Information/ Gewinnung potenzieller Ausbildungsbetriebe Termine Wahrnehmen, Besuche abstatten Termine Wahrnehmen, Besuche abstatten Kontaktmanagement ATFP Projektmanagement Information und Austausch über die beabsichtigte Vorstudie zum Pilotprojekt Vorstudie und Planung der Arbeitspakete Erarbeitung des Aktionsplans für die Implementierung einer formellen Struktur zur Erfassung, Verwaltung, Auswertung und Beaufsichtigung der AusbildungsVerhältnisse nach der neuen Modalität Termine Wahrnehmen, Besuche abstatten Termine Wahrnehmen, Besuche abstatten Planung der benötigten Ressourcen und Kosten AuftragsKlärung/ Zusammen -fassung Risiko/ Terminplanung Dokumentation/ Präsentation 2 Situationsanalyse und Redaktion der Studie Beleuchtung der Peripherie der beruflichen Bildung der Hotelberufe Beleuchtung der Ziele dieser Vorstudie Beleuchtung der Pilot-Projektziele Interpretation der Ergebnisse der Vorstudie Redaktion der Studie und Texte 8.2 Vorgangsliste Machbarkeitsstudie zum Pilotprojekt “Einführung einer Berufsausbildungsmodalität nach dem Vorbild deutschsprachiger Länder für das Hotelgewerbe in Tunesien“ I I.I I.II Projektmanagement Teil 1 Vorstudie Planung der Arbeitspakete II II.I II.II II.IIII II.IV II.V Situationsanalyse und Redaktion der Studie 1 Beleuchtung der Peripherie der beruflichen Bildung der Hotelberufe Beleuchtung der Ziele der Studie Beleuchtung der Ziele des Pilotprojekts Auftragsklärung Zusammenfassung III III.I III.II III.III Projektmanagement Teil 2 Ressourcen- und Kostenplanung Terminplanung Risikomanagement IV IV.I IV.II Kontaktmanagement mit dem CENAFFIF Information und Austausch über das Vorhaben Erstellung eines Plans für die Aktualisierung des Lehrplans BTP cuisine V V.I V.II Kontaktmanagement mit der ATFP Information und Austausch über das Vorhaben Erstellung eines Aktionsplans für die Implementierung einer formellen Struktur zur Erfassung, Verwaltung, Auswertung und Beaufsichtigung der Ausbildungsverhältnisse nach der neuen Modalität VI VI.I VI.II Kontaktmanagement mit der FTH Information und Austausch über das Vorhaben Erstellung eines Aktionsplans für die Information und Gewinnung der potenziellen Ausbildungsbetriebe VII Situationsanalyse und Redaktion der Studie 2 VII.I Interpretation der Ergebnisse VII.II Redaktion der Studie und verfassen aller Texte VIII Projektmanagement Teil 3 VIII.I Projektdokumentation VIII.II Präsentation des Projekts IX Kontaktmanagement Ministerien IX.I Information und Austausch über das Vorhaben IX. II Übermittlung der notwendigen Dokumente an die Ministerien 3 8.3 Terminplanung 8.4 Ressourcen- und Kostenplanung 8.5 Risikomanagement 8.5.1 Risikodiagramm 8.5.2 Risikotabelle/ Bewertungsbogen 4 9. Anhang 9.1 Tabellenverzeichnis Abb. 1 Vergleich Duale Systeme der beruflichen Bildung Deutschland/ Tunesien für Hotelberufe (siehe Seite 9) 9.2 Literaturverzeichnis • May, Herrmann (2008): Handbuch zur ökonomischen Bildung Oldenburg Wissenschaftsverlag, Oldenburg • Hirtt, Nico (2009): L’approche par compétences: une mystification pédagogique Association pour une école démocratique, L’école démocratique n° 39 • Scallon, Gérard (2007): L’évaluation des apprentissages dans une approche par compétences. De Boeck Verlag, Paris • Plan d’opération Période: 1er janvier 2003 – 31 décembre 2005 (2003) Archive der GIZ/ MEF • loi n° 2008-10 du 11 février 2008, relative à la formation professionnelle Journal Officiel de la République Tunisienne • Décret n° 94-1397 du 20 juin 1994, fixant la classification nationale des emplois ainsi que les conditions d’homologation des certificats et diplômes de formation professionnelle initiale et continue Journal Officiel de la République Tunisienne, 5 juillet 1994 • Décret n° 2004-512 du 1er Mars 2004, faxant les conditions d’inscription, le régime d’études et la sanction de la formation dans les établissements de la formation relevant de l’agence tunisienne de la formation professionnelle Journal Officiel de la République Tunisienne, 12 mars 2004 • Arrêté du ministre de la formation professionnelle et de l'emploi du 22 février 1996, fixant la durée et les modalités d'organisation et de sanction de l’apprentissage. Journal Officiel de la République Tunisienne • Décret n° 2002-2950 du 11. Novembre 2002 fixant les attributions du ministère de l’éducation et de la formation. Journal Officiel de la République Tunisienne • Décret n° 2010-84 du 20. Janvier 2010 portant transfert d’attributions de l’exMinistère de l’Éducation et la Formation relatives à la formation professionnelle au Ministère de la Formation Professionnelle et de l’Emploi Journal Officiel de la République Tunisienne • loi n° 93 -11 du 17 Février 1993 portant création de l’Agence Tunisienne pour l’Emploi et de l’Agence Tunisienne de la Formation Professionnelle Journal Officiel de la République Tunisienne • Kagermeier, A.: Tourismus im Maghreb. Online (07.2011): http://www.ceraw.uni-mainz.de/en/5_08_kagermeier.pdf 1 • • Hartmann, Mario (2010): Entwicklung des Rechts der beruflichen Bildung Grin Verlag, München Tunesisches Parlament tritt Gesetzgebungsmacht ab. Online (27.09.11) http://www.n24.de/news/newsitem_6645384.html • Arrêté du Premier ministre du 26 février 2003, portant création de la commission permanente de coordination de la formation professionnelle et fixant sa composition et ses modalités de fonctionnement Journal Officiel de la République Tunisienne • Décret n° 2005-2122 du 27 Juillet 2005 fixant les attributions au Ministère du Tourisme. Journal Officiel de la République Tunisienne • Formation professionnelle aux métiers du tourisme et de l’hôtellerie. Online (29.09.2011) http://www.tourisme.gov.tn/index.php?id=121 • Perspectives économiques en Afrique. Online (29.09.2011) http://www.oecd.org/dataoecd/24/38/40571890.pdf • Catusse, Miriam/ Destremau, Blandine/ Verdier, Eric. (2010): L’état face aux débordements du social au Maghreb Iremam-Karthala, collection „hommes et societé“, Paris • Gouvernement du Québec. Ministère de l'Éducation, du Loisir et du Sport, 2008-07-01207 (2008): Programme d’études professionnelles 5311 Archive du gouvernement du Canada, Toronto • Loi n°: 2007-69 du 27 décembre 2007 relative à l'initiative économique (chapitre 6 relatif à la facilitation de la formation professionnelle JORT n°104 du 28-31 décembre 2007) Journal Officiel de la République Tunisienne • Chelbi, Ali/ Ficatier, Yves (2010): Capitalisation des démarches pour la mise en œuvre des projets de formation professionnelle. Cas de la Tunisie et du Maroc. Agence Française de Développement. (Online 13.10.2011) http://www.afd.fr/webdav/site/afd/shared/PUBLICATIONS/RECHERCHE/Eval uations/Evaluation-capitalisation/33-evaluation-capitalisation.pdf 2 9.3 Abkürzungsverzeichnis APC Approche par Compétences (Methode für Ausbildung) ATFP Agence Tunisienne de la Formation Professionnelle (Agentur für berufliche Bildung Tunesiens) CENAFFIF Centre National de Formation de Formateurs et d’Ingénierie de Formation (nationales Zentrum für die Ausbildung der Ausbilder und Bildungskonzeption) CIM Centrum für internationale Migration und Entwicklung (Arbeitsgemeinschaft der GIZ und der Agentur für Arbeit) EZ Entwicklungszusammenarbeit FTH Fédération Tunisienne de L’Hôtellerie (Branchenverband der Hoteliers Tunesiens) GIZ Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (Zusammenschluss von GTZ-DED-Invent) MEF Ministère de l‘éducation et formation (ehemaliges Ministerium für Erziehung und Berufsbildung) MFPE Ministère de la Formation Professionnelle et de L’Emploi (Ministerium für berufliche Bildung und Arbeit) ONTT Office National de Tourisme Tunisien (Tourismusministerium Tunesiens) TFP Taxe sur la formation Professionnelle (Ausbildungsabgabe) 3 9.4 Fremdsprachliche Begriffe Agence Tunisienne de la Formation Professionnelle Agentur für berufliche Bildung Tunesiens Alternance Abwechslung (Modell der dualen Berufsausbildung) Apprentissage Lehre (Modell der dualen Berufsausbildung) Approche par Compétences Hinführung über Kompetenzen (Methode für Ausbildung) Fédération Tunisienne de L’Hôtellerie Branchenverband der Hoteliers Tunesiens Centre National de Formation de formateurs et d’Ingénierie de Formation Nationales Centrum für die Ausbildung der Ausbilder und Bildungskonzeption Chambre des Députés/ Conseillés Abgeordnetenkammer Formation avec l’entreprise betriebliche Ausbildung Loi n° 2008-10 relative à la formation professionnelle Gesetz zur beruflichen Bildung Ministère de la formation Professionnelle et de L’emploi Ministerium für berufliche Bildung und Arbeit Ministère de l‘éducation et formation (Ex-Ministerium) Ministerium für Erziehung und Berufsbildung Pérennisation de la formation avec l’entreprise Förderung einer unternehmensorientierten Berufsausbildung (deutsch-tunesisches Projekt zwischen GTZ und MEF) Programme pour la Sauvegarde et la relance de l’emploi Programm zur Wahrung und zum Aufschwung des Arbeitsmarktes Taxe sur la formation Professionnelle Ausbildungsabgabe/Steuer 4 9.5 Aktionsplaene 9.5.1 Aktionsplan CENAFFIF Plan d’action de la FTH dans le cadre d’un projet pilote pour l’introduction d’une modalité de formation professionnelle en hôtellerie d’après le modèle des pays germanophones. 1. Recevoir une requête d’actualisation du programme d’études BTP cuisine code 1002304 La demande peut- être réalisé par : • Les organismes chargés de la formation professionnelle (ONTT, ATFP) • La fédération de l’hôtellerie tunisienne (FTH) 2. Répondre à l’organisme demandant l’actualisation du programme et au même temps faire la demande de constitution d’une équipe de travail auprès l’ATFP et l’ONTT. 3. Convoquer les formateurs du métier choisi par le président de la commission sectorielle de l’ATFP et de l’ONTT à une première réunion pour présenter le sujet, faire connaissance mutuelle et fournir des informations préliminaires afin de constituer une commission provisoire. 4. Discuter les éléments du programme d’études à changer ; Si les éléments à changer sont mayeurs : Procéder à l’analyse de la situation de travail (AST) du métier concerné. 5. a) Convoquer sept professionnels qui exercent le métier à un atelier de travaille pour la définition des différentes opérations et tâches du métier. Alternativement : 5. b) Fournir un questionnaire aux formateurs sélectionnés pour dégager l’information nécessaire auprès des professionnels qui exercent le métier à la seine de leurs entreprises. 6. Rédiger un rapport de l’analyse de la situation de travail (AST) 7. Rédiger un rapport « projet formation » (PJ) 8. Dériver des compétences avec la commission du programme d’études et définir les éléments des compétences ainsi que les critères de performance. 9. Valider le programme d’études 5 9.5.2 Aktionsplan FTH Plan d’action de la FTH dans le cadre d’un projet pilote pour l’introduction d’une modalité de formation professionnelle en hôtellerie d’après le modèle des pays germanophones. 1. Identifier vingt (20) entreprises formatrices sur des critères de capacité de formation professionnelle en cuisine. Critères concrètes sur les quels devrais être basée l’identification des entreprises : • avoir un tuteur en cuisine avec une formation et compétences appropriées • avoir à disposition un équipement et outillage de cuisine satisfaisant • faire profiter les apprenants d’une indemnité représentative 2. Envoyer une correspondance relative au projet aux entreprises identifiées avec les informations figurants ci-dessous : • Projet “Projet pilote pour l’introduction d’une modalité de formation en hôtellerie d’après le modèle des pays germanophones“ • Bailleurs de fonds ? : • Organisation en charge du programme : MFPE/ GIZ ? Buts du programme et de la coopération avec le secteur touristique: - Faire participer les entreprises aux décisions concernant la formation professionnelle - Adapter la formation professionnelle aux besoins du secteur - Créer un cercle des entreprises formatrices qui facilitent une formation de qualité - Développer, en collaboration avec la FTH, un label de qualité (signe d’identification) pour récompenser les établissements respectant des normes de formation déterminées. 3. Inviter les représentants et formateurs concernés des entreprises intéressées pour un premier rencontre informative et interactive qui se tiendra à l’espace de la FTH. - Présenter une proposition pour l’organisation et le suivi de la formation a) Planification de la formation en entreprise - programme cadre - programmes particuliers - programme de déroulement chronologique 6 b) Documentation de la formation en entreprise - Cahier/ livret de suivi de l’apprenant - Audit des apprenants -Fixer des rendez-vous avec les entreprises intéressées à l’adhésion au cercle pour une première visite des espaces de formation. 4. Réaliser la première visite des espaces de formation des entreprises intéressées 5. Convoquer les entreprises qualifiantes pour la formalisation du cercle - Présenter une première proposition pour un signe d’identification (Label) Éventuellement accepter le dessin du label Formaliser le cercle Distribuer des exemples des supports pédagogiques 6. Commencer à la formation des Tuteurs des entreprises sur le volet de l’organisation et le suivi de la formation. 7