Fahrtkostenzuschuss durch den Arbeitgeber
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Fahrtkostenzuschuss durch den Arbeitgeber
Fahrtkostenzuschuss durch den Arbeitgeber - WKO.at http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?angid=1&stid=620031&ds... Fahrtkostenzuschuss durch den Arbeitgeber Aufgrund der stetig steigenden Spritpreise stehen immer mehr Arbeitgeber vor der Entscheidung, einen Teil der Benzinkosten ihrer Mitarbeiter zu übernehmen. Vor einer vorschnellen Gewährung von Fahrtkostenzuschüssen sollten jedoch die weitreichenden rechtlichen Konsequenzen bedacht werden. Allgemeines Fahrten zwischen Wohn- und Dienstort sind grundsätzlich keine Dienstreisen, sondern fallen in die Sphäre des Dienstnehmers. Die Kosten dafür sind von diesem selbst zu tragen. Sie werden durch den Verkehrsabsetzbetrag bzw. das Pendlerpauschale insofern berücksichtigt, als dass sie die Bemessungsgrundlage für die Lohnsteuer reduzieren. Sozialversicherungsfreie Bezüge Beitragspflichtiges Entgelt im Sinne des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) sind Geld- und Sachbezüge, auf die der Dienstnehmer aus dem Dienstverhältnis Anspruch hat oder die er aufgrund des Dienstverhältnisses vom Dienstgeber erhält. Von der Beitragspflicht ausgenommen ist per Gesetz nur der Ersatz der tatsächlichen Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, wenn der Dienstnehmer ein Massenbeförderungsmittel benutzt. Der Verwaltungsgerichtshof erweitert in seiner Entscheidungspraxis diese Ausnahme um Fahrten mit dem Privat-PKW, so dass ein Ersatz der Kosten für diese Fahrten ebenfalls nicht als Entgelt zu qualifizieren ist und beitragsfrei bleibt. Vorsicht! Die Gebietskrankenkassen akzeptieren die Beitragsfreiheit dieses Kostenersatz nur bis zur Höhe der fiktiven Kosten eines für diese Fahrten benutzbaren, aber tatsächlich nicht herangezogenen Massenbeförderungsmittels. Tipp für den Lohnverrechner! Fahrtkostenzuschüsse erhöhen also die Bemessungsgrundlage der Lohnsteuer, unabhängig von ihrer Höhe, die Beitragsgrundlage zur Sozialversicherung insoweit, als sie die Kosten für ein Massenverkehrsmittel übersteigen. Mitarbeiter von Verkehrsbetrieben Nicht steuerbar sind Fahrtkosten dann, wenn der Dienstgeber den Dienstnehmer im Werkverkehr befördert oder befördern lässt. 1 von 3 17.08.2011 16:38 Fahrtkostenzuschuss durch den Arbeitgeber - WKO.at http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?angid=1&stid=620031&ds... Kein Entgeltbestandteil Der teilweise oder gänzliche Fahrtkostenersatz stellt keinen Entgeltsbestandteil, sondern eine Aufwandsentschädigung dar und ist daher nicht Bemessungsgrundlage von Sonderzahlungen, Abfertigung alt (bis zum tatsächlichen Aufwand, der übersteigende Teil ist anzurechnendes Entgelt) bzw. Beiträgen zur Mitarbeitervorsorgekasse (Abfertigung neu) Dienstverhinderungen Das Ausfallsprinzip gewährleistet, dass der Arbeitnehmer bei Dienstverhinderungen wie Krankenstand und Urlaub entgeltmäßig so zu stellen ist, als hätte er in dieser Zeit gearbeitet. Während eines Krankenstandes haben Arbeitnehmer daher grundsätzlich einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Da dem Fahrtkostenersatz der Entgeltcharakter fehlt, muss dieser während des Krankenstandes nicht weitergewährt werden. Da der Begriff Urlaubsentgelt mit dem Begriff Krankenentgelt ident ist, muss dem Arbeitnehmer auch während des Urlaubes mangels aktiver Arbeitsleistung kein Fahrtkostenzuschuss gewährt werden. Vorsicht! Die private Nutzung eines Firmen-PKWs ist als Sachbezug mit Entgeltcharakter zu bewerten. Im aufrechten Dienstverhältnis steht sie dem Arbeitnehmer daher auch während des Krankenstandes zu. Die private Nutzung eines Firmen-PKWs ist lohnsteuerpflichtig. Sozialversicherungsrechtlich ist sie bis zur Höhe der (fiktiven) Kosten eines Massenverkehrsmittels beitragsfrei. Widerrufsvorbehalt Durch die wiederholte vorbehaltlose Auszahlung von Fahrtkostenzuschüssen entsteht ein gewohnheitsrechtlicher Anspruch des Mitarbeiters darauf. Ein auf solche Art entstandener Anspruch auf Fahrtkostenersatz kann dann nur bei vereinbartem Widerrufsvorbehalt wieder entzogen werden. Beispiel: Der Arbeitgeber trifft mit dem Arbeitnehmer folgende Vereinbarung: „ Der Betrieb gewährt dem Arbeitnehmer, ohne dass hierzu eine gesetzliche oder kollektivvertragliche Verpflichtung besteht, einen Zuschuss zu den tatsächlich angefallenen Spritkosten für Fahrten zwischen der Wohnung und der Arbeitsstätte in Höhe von €........ Es wird ausdrücklich vereinbart, dass es sich um eine freiwillige Leistung handelt, die jederzeit vom Arbeitgeber widerrufen werden kann. Im Falle eines Krankenstandes oder Urlaubes erfolgt eine entsprechende (aliquote) Kürzung dieser Leistung.“ Vorsicht! Bei vertragswidrigem Entzug des Kostenersatzes, dies ist etwa dann der Fall, wenn ein Widerrufsrecht nicht vereinbart ist, steht dem Arbeitnehmer ein finanzieller Schadenersatz in Geld 2 von 3 17.08.2011 16:38 Fahrtkostenzuschuss durch den Arbeitgeber - WKO.at http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?angid=1&stid=620031&ds... zu. Stand: Mai 2011 zum Seitenanfang 3 von 3 17.08.2011 16:38