Begründung zur 48. Änderung des fortgeschriebenen
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Begründung zur 48. Änderung des fortgeschriebenen
BEGRÜNDUNG zur 48. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Ost, Stadtteil Handorf, im Bereich westlich und östlich der Hobbeltstraße 1. Planungsanlass und Planungsziele Anlässlich der aufgegebenen Freibadnutzung und der bestehenden Erweiterungswünsche des Sportvereins Handorf (TSV Handorf) ist ein städtebauliches Rahmenkonzept für den Bereich Handorf-Ost erarbeitet worden. Dieses sieht eine vollständige, schrittweise Verlagerung sämtlicher Sportflächen auf die bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen östlich der Hobbeltstraße, nördlich und südlich des Lammerbachs, vor. Geprüft wurde auch die Erweiterung der Sportflächen auf dem Gelände des ehemaligen Freibades. Gegen diese Variante spricht, dass die bestehenden Sportflächen des TSV Handorf im Norden und im Süden bereits heute unmittelbar an vorhandene Wohngebiete angrenzen. Durch eine weitere Entwicklung der Sportflächen würden sich voraussichtlich die Nutzungskonflikte zwischen der Sport- und Wohnnutzung (Lärmemission) verschärfen. Die Verlagerung der Sportflächen auf die Fläche östlich der Hobbeltstraße stellt eine tragfähige, städtebauliche Option dar, die die Nutzungskonflikte aufhebt und keine erhöhten Aufwendungen für Immissionsschutz am neuen Standort erfordert. Zudem sind diese Flächen für die Bewohner des Stadtteils gut zu erreichen. Mit Anregung gem. § 24 GO vom 04.10.2013 beantragte der TSV Handorf 1926/64 e. V. die Verlagerung der Sportanlagen ausschließlich auf die Flächen östlich der Hobbeltstraße und südlich des Lammerbachs. Die Prüfung durch die Fachverwaltung bestätigte die Möglichkeit der Umsetzung dieser Anregung unter der Voraussetzung, dass der bislang geplante Feuerwehrstandort südlich des Lammerbachs nun in den Bereich nördlich des Lammerbachs verlagert werden muss. Durch die Konzentration der verlagerten Sportflächen auf den Bereich südlich des Lammerbachs besteht nun die Möglichkeit, den Bereich nördlich des Lammerbachs einer zukünftigen Wohnnutzung zuzuführen. Nach der Verlagerung der Sportanlagen entsteht westlich der Hobbeltstraße und nördlich der Straße Kirschgarten eine städtebauliche Entwicklungsfläche mit einer Gesamtgröße von rd. 5,4 ha. Diese frei gezogene Fläche kann aufgrund ihrer zentralen und integrierten Lage innerhalb des Stadtteils zu einer Wohnbaufläche entwickelt werden. Das in Handorf bestehende Feuerwehrgerätehaus im Bereich der Drostestraße / Heriburgstraße wird aufgrund des Erneuerungs-/Erweiterungsbedarfs aufgegeben und an dem verkehrlich gut erschlossenen Standort östlich der Hobbeltstraße, nördlich des Lammerbachs und südlich des bestehenden Regenrückhaltebeckens neu errichtet. Der neue Standort wird im geänderten FNP entsprechend dargestellt. Im wirksamen Flächennutzungsplan ist der Änderungsbereich westlich der Hobbeltstraße überwiegend als Grünfläche mit den Zweckbestimmungen Sportplatz und Freibad dargestellt. Lediglich der nordwestliche Bereich ist als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen (Standort: Hallenbad) dargestellt. Der Änderungsbereich östlich der Hobbeltstraße, nördlich und südlich des Lammerbachs, wird derzeit z. T. noch landwirtschaftlich genutzt und ist dementsprechend auch als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Im Kreuzungsbereich der Hobbeltstraße mit dem Borggreveweg sind ein bestehender Spielplatz als eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielbereich A und ein Regenrückhaltebecken dargestellt. Seite 1 von 3 Im südlichen Änderungsbereich wird lediglich der Bestand wiedergegeben, d.h. eine bestehende Grünfläche mit den Zweckbestimmungen Dauerkleingarten, Sportplatz und Festplatz. Mit der vorliegenden FNP-Änderung wird für den Stadtteil Handorf eine Perspektive für eine geordnete Wohnbauflächen- und Sportflächenentwicklung aufgezeigt. 2. Änderungsbereich Der Änderungsbereich westlich der Hobbeltstraße wird im Süden durch die Straße Kirschgarten und im Norden durch die Heriburgstraße bzw. das Gelände des Bürgerbades Handorf begrenzt. Westlich grenzt der Planbereich an eine Fuß- und Radwegeverbindung parallel zum Juffernbach. Der östlich der Hobbeltstraße gelegene Änderungsbereich wird im Norden durch den Borggreveweg und im Osten durch die Lützowstraße begrenzt. Im Süden grenzt der Planbereich an eine Fuß- und Radwegeverbindung südlich der bestehenden Tennisanlage. 3. Änderungsinhalte 3.1 Wohnbaufläche Die bisher im Flächennutzungsplan westlich der Hobbeltstraße als Grünfläche mit den Zweckbestimmungen Sportplatz und Freibad dargestellten Flächen werden zu einer Wohnbaufläche umgewidmet. Die bisher im Flächennutzungsplan im Bereich des Hallenbades Handorf (Bürgerbad) dargestellte Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen wird zu einer Wohnbaufläche umgewidmet. Das Planzeichen Sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen im Bereich des Bürgerbades Handorf wird beibehalten. Der Bereich nördlich des Lammerbachs und östlich der Hobbeltstraße, der im wirksamen FNP überwiegend als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt ist, wird zu einer Wohnbaufläche umgewidmet. 3.2 Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Feuerwehr Im Bereich östlich der Hobbeltstraße und nördlich des Lammerbachs wird südlich des bestehenden Regenrückhaltebeckens auf einer Wohnbaufläche der geplante Standort für das geplante Feuerwehrgerätehaus durch das Planzeichen „Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Feuerwehr“ gekennzeichnet. 3.3 Grünflächen 3.3.1 Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sport Die bisher dargestellten Flächen für die Landwirtschaft östlich der Hobbeltstraße, nördlich und südlich des Lammerbachs, werden zu Grünflächen mit der Zweckbestimmung Sportplatz umgewidmet. Die im wirksamen Flächennutzungsplan bereits dargestellten Grünflächen mit den Zweckbestimmungen Spielbereich A und Kleingartenanlage bleiben erhalten. Auch die innerhalb des Änderungsbereichs östlich der Hobbeltstraße dargestellten Flächen für die Ver- und Entsorgung mit den Zweckbestimmungen Regenrückhaltebecken sowie Mülldeponie/Abfall am Standort des bestehenden Recyclinghofs an der Lützowstraße werden unverändert beibehalten. 3.3.2 Grünfläche mit der Zweckbestimmung Dauerkleingarten Die Konzentration der verlagerten Sportflächen auf den Bereich südlich des Lammerbachs führt zu einer Überplanung eines bisher geplanten Standorts für eine zweite Seite 2 von 3 Dauerkleingartenanlage östlich der Hobbeltstraße. Zzt. prüft die zuständige Fachverwaltung verschiedene Ersatzstandorte für die Dauerkleingartenanlage. Ein möglicher Standort wird im weiteren Verfahren benannt. 3.3.3 Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage Entlang des Juffernbachs im Westen des Plangebiets wird ein durchgehender Grünzug (Grünfläche) mit der Zweckbestimmung Parkanlage dargestellt. 3.4 Wasserfläche Gemäß einer Anregung der Unteren Wasserbehörde wird das Gewässer Lammerbach im Plangebiet neben der bestehenden Darstellung einer Wasserfläche beidseitig durch Flächen ergänzt, die als Fläche für Gewässerentwicklung und Retention gekennzeichnet sind. 4. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gem. § 2 a BauGB Der Umweltbericht wird im weiteren Verfahren erstellt und die Begründung wird anschließend entsprechend ergänzt. 5. Ziele der Raumordnung und Landesplanung Im aktuellen, vom Regionalrat Münster am 16.12.2013 aufgestellten fortgeschriebenen Regionalplan Münsterland wird der komplette Änderungsbereich als Allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt. Es ist eine Anfrage nach § 34 Landesplanungsgesetz bei der Bezirksregierung Münster zu stellen, ob die veränderten städtischen Zielsperspektiven mit Zielen der Raumordnung und Landesplanung übereinstimmen. Seite 3 von 3