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•SwissBanking insight 4.13 US-Programm So soll der Steuerstreit beigelegt werden Verein Association Program 2013 Interview mit dem Geschäftsführer Tax compliance The SBA issues recommendations MiFID II Marktzugang für Banken in der Schweiz stark gefährdet 2 | insight 4.13 Inhalt Inhalt Top-Thema Brennpunkte US-Programm Tax agreement – Lower revenues for the UK? more … 12 Tax compliance – The SBA issues recommendations more … 18 So soll der Steuerstreit beigelegt werden Als schmerzliche, aber einzig verbliebene Lösung bezeichnete die SBVg am 30. August 2013 das vom Justizministerium der Vereinigten Staaten veröffentlichte Programm. mehr … 6 E-Mail-Adresse zur Kontaktaufnahme Blog-Beitrag MiFID II – Marktzugang für Banken in der Schweiz stark gefährdet mehr … 16 Editorial 4 Pinboard 24 Best of Blog Kompetent informiert 26 Hintergrund Verein Program 2013 – Interview mit dem Geschäftsführer 28 Standpunkte Vernehmlassungen 32 Gesagt Die besten Zitate 34 Interna 36 Rückschau 38 Regulierung – Ein Trennbankensystem für die Schweiz? mehr … 20 Weitere Informationen •SwissBanking 4 | insight 4.13 Editorial Editorial Liebe Leserinnen und Leser W elche Bilanz ziehen Sie für das vergangene Jahr? Die Banken haben auch 2013 intensiv daran gearbeitet, in der Vergangenheit wurzelnde Probleme zu lösen. Eine schwere Etappe steht zum Jahresende bevor: Die Banken müssen mitteilen, ob und in welcher Kategorie sie am unilateralen USProgramm teilnehmen. Die Vergangenheitsbewältigung ist die Voraussetzung für eine erfolgreiche Zukunft. Entsprechend werden wir uns auch 2014 damit befassen. Ein wichtiger Schritt waren die Empfehlungen zur Steuerkonformität, die wir im November erlassen haben: Bankkunden sollen keine unversteuerten Gelder in die Schweiz bringen können. Ich freue mich, gemeinsam mit Ihnen die Herausforderungen der Zukunft anzugehen. Der wichtigste Erfolgsfaktor sind Sie: gut ausgebildete und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Sinne ihrer Kunden, ihrer Bank und des Finanzplatzes Schweiz tätig sind. Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien ein besinnliches Weihnachtsfest und erholsame Feiertage. Claude-Alain Margelisch CEO Schweizerische Bankiervereinigung •SwissBanking 6 | insight 4.13 Top-Thema US-Programm So soll der Steuerstreit beigelegt werden Als schmerzliche, aber einzig verbliebene Lösung bezeichnete die SBVg am 30. August 2013 das vom Justizministerium der Vereinigten Staaten veröffentlichte Programm. Jede Bank muss sich in der Folge entscheiden, ob und in welcher Kategorie sie am Programm teilnehmen wird. Nicole Kohler Interne Kommunikation und Publikationen •SwissBanking 8 | insight 4.13 Top-Thema Keine Bank ist verpflichtet, am USProgramm teilzunehmen. Vielmehr müssen die Banken überprüfen, ob in der Vergangenheit Risiken mit Kunden bestanden haben, die in den USA steuerpflichtig sind. Muss eine Bank diese Frage mit ja beantworten, kann sie eine Teilnahme am Programm erwägen. Das US-Programm stellt die einzig verbliebene Lösung dar, um die rechtlichen Probleme mit den USA abschliessend zu lösen. Verzichtet eine Bank auf die Teilnahme am Programm, muss sie, sofern sie gegen US-Recht verstossen hat, jederzeit damit rechnen, von den USA angeklagt zu werden. Wahl zwischen vier Kategorien Banken, welche am Programm teilnehmen wollen, müssen sich entscheiden, welcher Kategorie sie sich anschliessen wollen. Das Programm sieht vier Kategorien vor: –– Kategorie 1: Banken, die bereits in einer Strafuntersuchung sind. Diese Banken können nicht am Programm teilnehmen. –– Kategorie 2: Banken, die davon ausgehen müssen, dass ihnen die USA eine Verletzung von US-Recht vorwerfen. Diese Banken streben eine Vereinbarung mit den USA über ei- nen Verzicht auf Strafverfolgung an. –– Kategorie 3: Banken, die nachweisen können, dass ihnen von den USA keine Verletzung von US-Recht vorgeworfen werden kann. Diese Banken können eine Bestätigung verlangen, dass sie nicht mit einer Strafverfolgung rechnen müssen. –– Kategorie 4: Banken, die unter FATCA als Lokalbanken gelten. Diese Ban- ken können eine Bestätigung verlangen, dass sie nicht mit einer Strafverfolgung rechnen müssen. Verpflichtungen der teilnehmenden Banken Banken, die am Programm teilnehmen wollen, gehen die folgenden Verpflichtungen ein: Verpflichtung Kategorie 2 Kategorie 3 Kategorie 4 Sie müssen eine Busse bezahlen. X Sie müssen eine sogenannte Leaver-Liste abgeben, die aufzeigt, wohin Kunden gingen, die die Bank verlassen haben. X Sie müssen Daten von gewissen Mitarbeitern resp. von Drittpersonen wie z. B. bankexternen Beratern in die USA liefern. X Sie müssen in den USA als Zeugen aussagen. X Sie müssen die Grundlagen für Amtshilfeersuchen liefern. X Sie müssen die Unterlagen während zehn Jahren aufbewahren. X X X Sie verzichten ab Publikation des Programms auf eine Verjährung für die Strafverfolgung. X X X Sie müssen die Konten von Bankkunden schliessen, die sich nicht offen legen wollen. X X Sie dürfen keine neuen Konten mit undeklarierten Geldern eröffnen. X X Sie müssen wichtige Unterlagen identifizieren und übersetzen. X X •SwissBanking 10 | insight 4.13 Top-Thema Berechnung der Bussen der Kategorie 2 Die Bussen der Kategorie 2 werden auf «US related accounts» erhoben. Das sind Konten, die erstens vom 1. August 2008 bis 31. Dezember 2014 den Stand von 50 000 US-Dollar überschritten haben und bei denen zweitens ein Indiz besteht, dass eine in den USA steuerpflichtige Person Bezug zum Konto hat. Die Bussenhöhe hängt davon ab, wann die Konten eröffnet wurden: Deklarierte Konten und Konten, die auf Empfehlung der Bank an einem US-Offenlegungsprogramm teilgenommen haben, darf die Bank vom Gesamtbestand aller US related accounts abziehen. Die Bussenhöhe der Kategorie 2 hängt davon ab, wann die Konten eröffnet wurden. Härtefallfonds für betroffene Mitarbeitende Im Zusammenhang mit der Lieferung von Daten von klar abgrenzbaren Mitarbeitergruppen haben sich die SBVg, der AGV Banken und der Schweizerische Bankpersonalverband auf einen Härtefallfonds geeinigt, um Nachteile für Mitarbeitende zu vermeiden. Hierzu stellen sie einen Fonds in der Höhe von CHF 2.5 Millionen zur Verfügung. Weiterhin haben sie Bestimmungen über den Schutz vor Diskriminierung bei Rekrutierungen sowie über den Schutz vor Entlassungen erlassen. –– 20 Prozent auf den Gesamtbestand aller US related accounts, die am 1. August 2008 bereits existierten –– 30 Prozent auf den Gesamtbestand aller US related accounts, die zwischen dem 1. August 2008 und dem 28. Februar 2009 eröffnet wurden –– 50 Prozent auf den Gesamtbestand aller US related accounts, die nach dem 28. Februar 2009 eröffnet wurden. Drei Phasen der Umsetzung Das Programm kann für alle Kategorien in drei Phasen eingeteilt werden: –– Phase 1: Banken der Kategorie 2 müssen bis 31. Dezember 2013 eine Absichtserklärung beim Justizministerium der Vereinigten Staaten einreichen, um einen Verzicht auf Strafverfolgung auszuhandeln. Banken der Kategorien 3 und 4 müssen ihre Anträge frühestens ab 1. Juli 2014 und spätestens bis 31. Dezember 2014 einreichen. –– Phase 2: Die teilnehmenden Banken müssen die erforderlichen Informationen einreichen. –– Phase 3: Das Justizministerium der Vereinigten Staaten entscheidet über die Anträge der Banken. Verein Association Program 2013 Zentrale Punkte im Programm sind zu offen gestaltet, um eine verlässliche Umsetzung zu erlauben oder hängen von Ermessensentscheiden des Justizministeriums der Vereinigten Staaten ab. Daher haben Banken in der Schweiz bereits im Sommer 2013 den Verein Association Program 2013 gegründet. Hauptaufgabe des Vereins ist es, offene hin fungiert der Verein als einheitliche Kontaktstelle für Schweizer und US-Behörden, was eine rasche Durchführung des Programms erleichtern soll. Beitreten können dem Verein alle Banken oder übrigen Finanzinstitute, welche eine Teilnahme am Programm prüfen. Der Mitgliederbeitrag beträgt 50 000 Schweizer Franken für Banken mit über 50 Mitarbeitenden und 20 000 für Banken mit weniger als 50 Mitarbeitenden. Damit werden unter anderem US-Anwälte bezahlt. Geschäftsführer des Vereins ist Fabio Oetterli, ein erfahrener Banker und Rechtsanwalt. Erfahren Sie im Interview mit Fabio Oetterli ab Seite 28 mehr zu den operativen Tätigkeiten des Vereins. [email protected] Der Verein Association Program 2013 soll offene Fragen klären und koordinieren. Fragen zu klären und die Bemühungen der Banken, die am Programm teilnehmen wollen, zu koordinieren. Weiter- •SwissBanking 12 | insight 4.13 Brennpunkte Tax agreement Lower revenues for the UK? As a result of the tax agreement, there are no longer any untaxed assets held by UK clients in Switzerland. This has generated significant additional tax revenues for the UK. Sindy Schmiegel Werner Head of Communications UK T he UK had received CHF 1.144 billion from Switzerland by the end of October 2013. CHF 500 million of this amount came from the advance payment that the banks undertook to make in the tax agreement in order to safeguard the purpose of the agreement. A total of CHF 644 million had been paid by this date by UK clients who opted to regularise previously untaxed assets by means of a one-off payment, i.e. who took direct advantage of the agreement. However, the UK is also in receipt of revenues that can be attributed indirectly to the tax agreement. This is because many UK clients have chosen to disclose their assets to the UK tax authorities. They were given the option to disclose their assets in one of two ways: either by using the Liechtenstein Disclosure Facility (LDF), a regularisation programme in place between the Principality and the UK, or by means of self-disclosure of their assets in the UK. In both cases, back-payments to the UK in relation to previously untaxed assets are expected to be substantial. The result of the tax agreement between Switzerland and the UK is therefore that there are no more untaxed assets held by UK clients in Swiss bank accounts, regardless of how regularisation was achieved. Criticism from the UK However, there is still criticism being voiced in the UK. Politicians claim that the agreement has as many holes as Swiss cheese and complain that it has not brought in the GBP 3.2 billion (around CHF 4.6 billion) that had been budgeted for. In so doing, they over- The SBA is expecting that the proportion of clients who opted for disclosure is vastly higher than the number who chose the withholding tax. look the choice of options offered to clients for the regularisation of their assets. The effect is indeed small if only income from the one-off payment made under the agreement is considered. However, the Swiss Bankers Association is expecting that the proportion of clients who opted for disclosure is vastly higher than the number •SwissBanking 14 | insight 4.13 Brennpunkte thorities now receive higher revenues from Switzerland than they did before the agreement. There are no more UK clients with untaxed assets in Switzerland. who chose the withholding tax. Tax revenues from these sources are likely to amount to three or four times the one-off payment for the regularisation of the past. This would in fact exceed the anticipated volume of additional tax revenue. However, only the UK tax authorities know the exact numbers. Extra regular tax revenues in future In addition to tax revenues from the regularisation of the past, the UK can look forward to future regular payments of taxes each year by clients with Swiss accounts. The tax agreement provides for annual, anonymous taxation that precisely replicates the UK system of taxation. Additionally, also clients who opted for disclosure will in future pay What about the banks? The tax agreement with the UK was also a source of disappointment for the banks. This is because the advance payment of CHF 500 million is not expected to flow back to the banks, since most clients defied expectations by opting for disclosure and so did not make use of the one-off payment. This was no doubt due in large part to the international trend towards the automatic exchange of information. Other clients surprisingly qualified as taxcompliant because they were able to demonstrate special UK tax status – a status which is provided for in UK tax law and naturally did not have to be replicated in the tax agreement. The criticism that the agreement did not bring in enough revenue is therefore unfounded. The tax agreement has served its purpose, and there are no more UK clients with untaxed assets in Switzerland. [email protected] The UK can look forward to future regular payments of taxes each year by clients with Swiss accounts. the taxes they owe in the UK. In any event, this means that the UK tax au- •SwissBanking 16 | insight 4.13 Brennpunkte MiFID II Marktzugang für Banken in der Schweiz stark gefährdet Die «Markets in Financial Instruments Directive» (Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente), kurz MiFID, wird gegenwärtig umfassend revidiert. Von der Revision betroffen sind auch Banken in der Schweiz. Stefan Hoffmann Leiter Europa D ie EU-Gesetzgeber wollen mit MiFID II «ihre» Konsumenten besser schützen. Davon betroffen sind auch Dienstleistungsangebote von Finanzdienstleistern aus Drittstaaten. So sollen Banken aus Drittstaaten Konsumenten in der EU nur noch über eine Zweigniederlassung innerhalb der EU bedienen dürfen. Offen ist, ob eine Niederlassung pro EULand verlangt wird oder ob eine Niederlassung in einem EU-Land genügt. Unklar ist auch, welche Dienstleistungen zwingend über eine Zweigstelle abgewickelt werden müssen. Derzeit diskutieren EU-Rat, EU-Parlament und EU-Kommission über die Schlussfas- sung von MiFID II, wobei die Chancen für liberale Drittlandregelungen als gering eingeschätzt werden müssen. Verknüpfung zwischen Marktzugang und Zinsbesteuerungsabkommen Der Bundesrat hat am 9. Oktober 2013 entschieden, mit der EU über die Ausdehnung des Zinsbesteuerungsabkommens zu verhandeln. Es wird erwartet, dass die EU im Rahmen dieser Verhandlungen auch über einen gegenüber dem künftigen globalen Standard vorgezogenen automatischen Informationsaustausch (AIA) verhandeln will. Die Schweiz will jedoch erst dann an einem AIA teilnehmen, wenn die- ser als globaler Standard eingeführt und auch praktiziert wird. Sollte die Schweiz also bereit sein, in dieser Frage der EU entgegenzukommen, so sollte sie im Rahmen der Verhandlungen den Erhalt des grenzüberschreitenden Marktzugangs in die EU als Gegenleistung fordern. Vergleichbarer Anlegerschutz in der Schweiz Die Schweiz verfügt in den Grundzügen über ein mit der EU vergleichbares Aufsichtsrecht. Der EU-Kunde geniesst demzufolge hierzulande einen vergleichbaren Anlegerschutz. Sollten noch punktuelle Lücken bestehen, lies- sen sich diese pragmatisch schliessen. Dies zeigt nicht zuletzt die jüngste Erfahrung mit der Teilrevision des Bundesgesetzes über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG). Dort ist es gelungen, mit wenigen gezielten Massnahmen die Anerkennung der Äquivalenz der schweizerischen Gesetzgebung zur AIFM-Richtlinie der EU zu erreichen und damit den Marktzutritt für die schweizerischen Vermögensverwalter kollektiver Kapitalanlagen zu gewährleisten. [email protected] •SwissBanking 18 | insight 4.13 Brennpunkte Tax compliance The SBA issues recommendations The SBA expects its members to accept only taxed assets and therefore issued recommendations pursuant to this at the end of November 2013. Renate Schwob Head of Financial Market Switzerland The strategic goal of the banks in Switzerland is clear: they want to accept and manage only taxed assets. As a result, they have already introduced numerous measures designed to prevent untaxed assets from entering Switzerland. The SBA’s recommendations are a further step toward the realisation of a tax compliant financial centre. Risk-based due diligence a central element The SBA expects its members to apply increased due diligence to ensure that no untaxed assets are accepted. They are also expected to analyse the potential risks associated with each The SBA expects its members to apply increased due diligence to ensure that no untaxed assets are accepted. client and to take clear and appropriate measures accordingly. The banks should pay particular attention to clients from European countries who have the possibility of regularising their assets, for example in the form of tax amnesty or voluntary self-disclosure. The banks should persuade these clients to opt for regularisation and help them to select the best solution available. If the client rejects the bank’s recommendations, the bank must decide whether maintaining the banking relationship with the client is still acceptable. The exchange of information as a global standard The SBA’s recommendations are to bridge the period until a new international standard for the exchange of information comes into effect. International committees are making rapid progress in their work in this area. The SBA is therefore also pleased to take note of the decision made by the Swiss Federal Council to drop the project of introducing far-reaching due diligence requirements. Such extended due diligence requirements in addition to an international standard for the exchange of information would be unnecessary. [email protected] Recommendations regarding tax compliance for cross border business •SwissBanking 20 | insight 4.13 Brennpunkte Regulierung Ein Trennbankensystem für die Schweiz? Die Umsetzung des Too-big-to-fail-Pakets ist gut auf Kurs. Nun ertönen Forderungen nach verschärften Vorschriften. Zu Recht? Martin Hess Leiter Wirtschaftspolitik D en politischen Entscheidungsträgern standen 2008 für den Umgang mit gefährdeten Banken lediglich die Insolvenz oder das Rettungspaket zur Auswahl. In dieser Pest- oder Cholera-Situation erliess das Parlament Vorschriften zur Eindämmung der Too-big-to-failProblematik. Damit ist die Schweiz international führend. Mit der Umsetzung der Vorschriften sind die betroffenen Banken auf Kurs. Diese Forderungen sind nicht nachvollziehbar, denn bereits heute liegt der Löwenanteil der risikogewichteten Das Ende der Universalbanken? Verschiedene Seiten geben heute neue Ziele aus. Universalbanken soll es in der Schweiz bald nicht mehr geben. Aktiven ausserhalb des Investment Bankings. Zudem war in der letzten Krise kein Geschäftsmodell fragiler als das andere. Die Forderungen nach Trennbanken sind nicht nachvollziehbar. •SwissBanking 22 | insight 4.13 Brennpunkte Trennbankengesetz: Hohe Kosten, tiefer Nutzen Das Trennbankenkorsett zwingt Banken, gewisse Geschäftsaktivitäten in weniger regulierte Bereiche auszula- Der Nutzen eines Trennbanken- gesetzes wäre tief, die Kosten hoch. gern. Damit verpufft die beabsichtigte Wirkung. Der Nutzen eines Trennbankengesetzes wäre somit tief, die Kosten hoch. Das Bankgeschäft in der Schweiz soll deshalb auch weiterhin von betrieblichen Geschäftsstrategien und nicht durch Paragraphen bestimmt werden. Forderung nach Verbot des Eigenhandels Gewisse Politiker fordern nun aber zumindest ein Verbot des Eigenhandels (siehe Grafik). Dieser hat sich in der Krise als stabilitätskritisch herausgestellt, da er viel Eigenkapital bindet. Bereits der TBTF-Expertenbericht des Bundes verlangte kein Verbot, sondern «eine indirekte Belastung der Risiken aus Handelsgeschäften über angemessene Eigenkapitalanforderungen». Der Bundesrat hat jüngst parlamentarische Begehren nach verschärften Massnahmen korrekterweise als verfrüht abgelehnt. Die beschlossenen Massnahmen sollen erst evaluiert werden. Weitere Eingriffe nicht nötig Die Zahlen sprechen diesbezüglich für sich: Seit dem Höchststand vor der Finanzkrise haben sich die Handelsbestände von Banken in der Schweiz bis 2012 um über zwei Drittel reduziert. Die beiden Grossbanken verfügen gemäss eigenen Angaben bereits über keine nennenswerten Eigenhandelsaktivitäten mehr. Staatliche Beschränkungen sind folglich weder notwendig noch zielführend. Handel im Auftrag von Kunden Handel auf eigene Rechnung Market Making «Spekulativer» Eigenhandel Nebst dem Handel im Auftrag von Kunden handelt eine Bank Wertpapiere auch auf eigene Rechnung. Während beim «spekulativen» Eigenhandel die Gewinnerzielung im Zentrum steht, sichert das Market Making die Handelbarkeit von Wertpapieren durch stetes Stellen von Geld- und Briefkursen. Die Abgrenzung der Spekulation vom Market Making und damit die Kontrolle der Einhaltung eines Verbots sind äusserst schwierig. Quelle: Schweizerische Bankiervereinigung Staatliche Beschränkungen sind weder notwendig noch zielführend. [email protected] •SwissBanking 24 | insight 4.13 Pinboard Pinboard Die ausgezeichnete Klasse ZH 510 01 Diplomfeier HFBF vom 8. November 2013 Dieses Jahr schlossen 278 Berufsleute aus Bank- und Finanzinstituten aus allen Sprachregionen der Schweiz die Höhere Fachschule Banking und Finance HFBF mit dem vom Bund anerkannten Diplom als Bankwirtschafter/in HF ab. An der Diplomfeier vom 8. November 2013 im Swissôtel in Zürich wurden den erfolgreichen 89 Absolventinnen und 189 Absolventen in einem feierlichen Rahmen und mit viel Applaus die Diplome überreicht. Seit der ersten Diplomvergabe im Jahr 2009 haben somit über 1700 Bankmitarbeitende 02 Entwicklungen im Zahlungsverkehr Der Finanzplatz Schweiz setzt strategisch auf die E-Rechnung, deren Nutzung gezielt gesteigert werden soll. Die Schweizer Banken sind sich jedoch bewusst, dass es auch in Zukunft Kunden geben wird, die keine elektronischen Kanäle nutzen wollen oder können. Daher wird die E-Rechnung bis 2016 mit einer neuen Lastschriftlösung kombiniert. Zur Information: Die E-Rechnung erlaubt dem Zahlungspflichtigen, seine die HFBF erfolgreich bestanden. Speziell ausgezeichnet wurde die Zürcher Klasse 510, welche insgesamt und über alle drei Studienjahre am besten abschloss. Es ist äusserst erfreulich und spricht für den hohen Stellenwert der HFBF, dass die austretende Absolventen-Genera- tion den Bildungsgang mit einer Quote von 92 Prozent weiterempfiehlt und bereits etliche Absolventen aus den ersten Generationen selber als Dozierende an der HFBF unterrichten. [email protected] 03 Rechnungen direkt in seinem E-Banking zu empfangen, zu prüfen und zu bezahlen. Bei der neuen Lastschriftlösung wird der Zahlungspflichtige vom Rechnungssteller analog den heutigen Verfahren LSV + und BDD über den geschuldeten Betrag informiert. Die Bank belastet diesen Betrag per Fälligkeitsdatum auf dem vom Zahlungspflichtigen in einer Belastungsermächtigung definierten Konto. [email protected] Initiative Asset Management L’ASB et la SFAMA sont parvenues à réunir près de 50 représentants de la branche autour de cette initiative. Ainsi, l’ASIP, l’ASA et la KGAST entre autres la soutiennent. Des standards de qualité uniformes s’appliquant à tous les gestionnaires de fortune ont été définis ensemble afin d’obtenir un label de qualité, avec des obligations de fidélité, de diligence et d’information. Des exigences pruden- tielles claires concernant le dialogue avec l’industrie ainsi que la pratique en matière d’autorisations et de surveillance ont été posées. Les thèmes «Promotion économique» et «Formation» font actuellement l’objet d’un travail soutenu. Des résultats concrets sont attendus pour la fin du mois de janvier 2014. [email protected] •SwissBanking 26 | insight 4.12 4.13 2.12 Best Regulierung of Blog Best of Blog Kompetent informiert Erstellt am 04.12.2013 von Martin Hess Bankenlösung gegen Staatsüberschuldung Es ist höchste Zeit, dass EU-Politiker zur Linderung der Staatsverschuldung nicht nur die eigene Wirtschaft melken oder mit zweifelhaften Methoden Steuersubstrat aus der Schweiz abzuschöpfen suchen, findet Martin Hess. Vielmehr sollten sie auf langfristige Lösungsansätze wie Staats-Cocos oder BIP-gebundene Staatsanleihen setzen. mehr … Erstellt am 18.11.2013 von Raphael Vannoni Ohne stabile Rahmenbedingungen kein erfolgreiches Private Banking Raphael Vannoni sieht die Schweizer Standortfaktoren zunehmend gefährdet. Er fordert Behörden und Politik dazu auf, den Finanzplatz weiterhin mit stabilen und verlässlichen Rahmenbedingungen zu unterstützen. Denn nur so könnten sich die Banken ihren Kernkompetenzen, der Geschäftstätigkeit im Auftrag der Kunden, widmen. mehr … Erstellt am 25.10.2013 von Markus Staub Wie alt ist der Kapitän? Oder: Über die Kunst, gute Fragen zu stellen Auf der Suche nach regulatorischen Antworten ist es aus Sicht von Markus Staub wichtig, auch die Fragen zu hinterfragen. Es gelte zu verhindern, dass verfängliche Fragen uns auf der Suche nach Antworten von Anfang an in falsche Richtungen lenkten. mehr … Erstellt am 5.11.2013 von Thomas Sutter Kein Bedarf mehr, Herr Walter-Borjans Die Banken in der Schweiz wollen nicht zum Spielball eines sich abzeichnenden Dauerwahlkampfs in einer grossen Koalition in Deutschland werden. Vielmehr hätten sie die Zukunft in den eigenen Händen und bräuchten kein Steuerabkommen nach dem Diktat aus dem Willy-Brandt-Haus zu Berlin, sagt Thomas Sutter. mehr … Erstellt am 11.11.2013 von Christoph Winzeler Verblassende Schwarzmalerei um das Bankkundengeheimnis Das Bankkundengeheimnis wurde nicht zum Zweck seines eigenen Missbrauchs erfunden, sondern zum wohlverstandenen Schutz der Privatsphäre, hält Christoph Winzeler fest. Das Bankkundengeheimnis wandle sich zwar, doch abgeschafft oder «gestorben», wie mediale Schwarzmalerei uns gelegentlich weismachen wolle, sei es deshalb noch lange nicht. mehr … •SwissBanking 28 | insight 4.13 Hintergrund Verein Program 2013 Fabio Oetterli ist ein erfahrener Banker und Rechtsanwalt und seit 23. September 2013 Geschäftsführer des Vereins Association Program 2013 Interview mit dem Geschäftsführer Der von Banken in der Schweiz im Sommer 2013 gegründete Verein Association Program 2013 soll offene Fragen im Zusammenhang mit dem US-Programm klären und die Bemühungen der Banken, die daran teilnehmen wollen, koordinieren. Weiterhin fungiert der Verein als einheitliche Kontaktstelle für Schweizer und US-Behörden. Wir haben mit dem Geschäftsführer Fabio Oetterli über die operativen Tätigkeiten des Vereins gesprochen. Herr Oetterli, Sie sind seit der Gründung Geschäftsführer des Vereins Association Program 2013. Worin bestehen Ihre Hauptaufgaben? Der Verein Association Program 2013 hat den Zweck, im Rahmen des am 29. August 2013 verkündeten Programms des Department of Justice (DOJ), «Program for non-prosecution agreements or non-target letter for Swiss Banks» (nachfolgend Programm), die notwen- digen Grundlagen zu schaffen, um den Steuerstreit zwischen den Banken in der Schweiz und den US-Behörden beizulegen. Der Verein dient als Koordinationsstelle zwischen den einzelnen Mitgliedsbanken und den involvierten Behörden und unterstützt dabei seine Mitglieder mit Grundlagen, Analysen und Einschätzungen. Der Verein ist je- doch weder Partei im Steuerstreit noch berät oder vertritt er aktiv seine Mitglieder hinsichtlich des Programms. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit den amerikanischen Behörden? Die vom Verein mandatierten USRechtsanwälte sind sowohl in Kontakt mit den Schweizer Behörden (Staatssekretariat) als auch mit den USBehörden (DOJ), um die Mitglieder bei der Interpretation und beim Entscheid hinsichtlich einer Teilnahme am Programm und der Wahl einer Kategorie zu unterstützen. Die Zusammenarbeit war stets professionell, jedoch hat sich klar gezeigt, dass im DOJ das Ziel einer sehr konsequenten Umsetzung des Im DOJ wird das Ziel einer sehr konsequenten Umsetzung verfolgt. Programms verfolgt wird. Dies hat sich beispielsweise dadurch gezeigt, dass das DOJ keine Toleranz hinsichtlich der Verletzung von US-Steuerrecht zulässt (De-minimis-Regel). •SwissBanking 30 | insight 4.13 Hintergrund Wie beurteilen Sie die vom DOJ im November 2013 erlassenen Präzisierungen? Die am 5. November 2013 durch das DOJ erlassenen Präzisierungen zeigen auf, dass es für die Banken keinen anderen Weg gibt, als das US-Steuer- Für die Banken gibt es keinen anderen Weg, als das USSteuerthema abschliessend zu lösen. thema abschliessend zu lösen. Die Bussen sind drakonisch, weshalb es gilt, die Kundenbeziehungen mit USAnknüpfungspunkt sehr sorgfältig zu analysieren. Durch die bevorstehende Einführung von FATCA ist es für die Banken unabdingbar, die Kunden, welche noch nicht versteuert sind, auf diesem Weg zu begleiten. Welches sind die wichtigsten Knacknüsse für die Banken? Die meisten Banken haben keine Aktivitäten oder strategischen Schritte unternommen, um unversteuerte Ver- mögenswerte von US-Kunden zu gewinnen. Vielmehr sind die Banken heute mit der Tatsache konfrontiert, dass bei meist langjährigen Kundenbeziehungen der US-Anknüpfungspunkt und der Steuerstatus oft nicht abschliessend geklärt sind. ten haben wir eine sehr intensive Zeit mit den ca. 80 Banken verbracht. Aufgrund der Mitglieder-Umfrage sind wir überzeugt, dass trotz hohem Bussenkatalog und den damit verbundenen Emotionen, alle Banken in der Schweiz eine abschliessende Lösung des USSteuerstreites wünschen. Der Verein wird auch im kommenden Jahr 2014 die Banken sehr aktiv bei der Bewältigung des US-Steuerthemas unterstützen und nach einem kurzen feierlichen Jahreswechsel wird sich der Verein weiterhin für die Anliegen aller Banken, auch denjenigen welche nicht am Programm teilnehmen, einsetzen. Es wird daher für die Banken eine Herausforderung darstellen, innerhalb der relativ kurzen Frist des Programms die Steuerkonformität der Kunden mit USAnknüpfungspunkt zu klären. Der 31. Dezember 2013 ist der Stichtag für alle Kategorie 2 Banken. Werden Sie das Neue Jahr trotzdem feierlich begrüssen können? Seit der Gründung des Vereins Association Program 2013 vor rund drei Mona- Der Verein wird auch im kommenden Jahr 2014 die Banken sehr aktiv bei der Bewältigung des US-Steuerthemas unterstützen. •SwissBanking 32 | insight 4.13 Standpunkte Standpunkte Vernehmlassungen EFD Revision Rechnungslegung Banken – Anhörung Bankenverordnung und FINMA-Rundschreiben 2008 /2. EDA Eingereicht am 13.12.2013. Stellungnahme zum Bundesgesetz über die Sperrung und die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte politisch exponierter Personen (SRVG). Eingereicht am 11.09.2013. SFI Rapport explicatif sur la conclusion d’accords sur l’échange de renseignements en matière fiscale (AERF) avec la Principauté d’Andorre et le Groenland. BJ Stellungnahme zur Revision des Korruptionsstrafrechts. Eingereicht am 05.09.2013. Transmis 13.12.2013. STV ARE ESTV Stellungnahme zur Vernehmlassung zum Bundesgesetz sowie zur Verordnung über Zweitwohnungen. Stellungnahme zum Zwischenbericht betreffend die Massnahmen zur Stärkung der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit (Unternehmenssteuerreform III). Eingereicht am 08.10.2013. Eingereicht am 30.08.2013. Stellungnahme zur Vernehmlassung «Revision des Steuerstrafrechts». SFI Eingereicht am 30.09.2013. Rapport explicatif sur la conclusion d’un avenant modifiant la convention entre la Suisse et la Belgique en vue d’éviter les doubles impositions en matière d’impôts sur le revenu. Transmis le 23.07.2013. WAK-N Stellungnahme zur Vernehmlassung der Parlamentarischen Initiative 10.647. Schuldenprävention. Keine Werbung für Kleinkredite. Eingereicht am 27.09.2013. SFI Rapport explicatif sur la conclusion d’accords sur l’échange de renseignements en matière fiscale (AERF) avec Jersey, Guernesey et l’Ile de Man Transmis le 12.07.2013. EFD Modification de la loi sur l’assistance administrative fiscale: procédure de consultation. Transmis le 18.09.2013. •SwissBanking 34 | insight 3.12 4.13 Verein GesagtProgram 2013 Gesagt Die besten Zitate «La Suisse a accepté en 2009 de reconnaître les standards internationaux en matière de fiscalité et la décision de signer la convention de l’OCDE est un pas supplémentaire dans cette direction.» Sindy Schmiegel, LesEchos.fr, 15.10.2013 «Depuis 2009, nos membres poursuivent une politique de conformité fiscale, y compris le volet concernant le règlement du passé, d'adoption des standards internationaux, tout en pensant à la croissance de la place financière suisse.» Sindy Schmiegel, Le Temps, 14.10.2013 «Auch uns sind Sicherheit und Stabilität wichtig, deshalb haben wir die «Too big to fail»-Vorlage unterstützt und die Ergebnisse mitgetragen. Die Schweiz ist mit dem System der Universalbanken bis heute gut gefahren.» Thomas Sutter, Aargauer Zeitung, 10.9.2013 «Wir fordern für den AIA einen globalen Standard, der sämtliche wichtigen Finanzplätze umschliesst. Etwa auch Singapur oder Hongkong.» Thomas Sutter, Schweiz am Sonntag, 11.8.2013 «Wir hätten uns auch etwas mehr Unterstützung vom Bundesrat und der Finma gewünscht und einen frühzeitigen Einsatz für eine praktikable Umsetzung des Programms beim US-Justizministerium. Doch davon war lange nichts zu spüren.» Thomas Sutter zum US-Programm, Zentralschweiz am Sonntag, 1.12.2013 •SwissBanking 36 | insight 4.13 Interna Interna Neumitglieder In der Berichtsperiode wurden keine Institute aufgenommen. •SwissBanking 38 | insight 4.13 Rückschau Rückschau Oktober November Dezember 7.–11. Oktober 2013 Informationsreise Washington und New York 06. November 2013 Treffen SBVg mit dem Schweizerischen Gewerbeverband sgv 25. November 2013 Seminar «Institutionelle Vermögensverwaltung», Zürich 17. Oktober 2013 Swiss Banking bi de Lüt (Salongespräche), St. Gallen 07. November 2013 Swiss Banking bi de Lüt (Salongespräche), Lausanne 27. November 2013 Seminaire «Gestion institutionelle», Genf 21.–22. Oktober 2013 Informationsreise Paris 11.–12. November 2013 Informationsreise Italien 28. November 2013 Mediengespräch Tessin 23.–24. Oktober 2013 Informationsreise London 13. November 2013 Medien Hintergrundgespräch Westschweiz 4.–5. Dezember 2013 Informationsreise Berlin 13. November 2013 Auslandjournalisten-Treffen A. P. E. S. 18.–20. November 2013 Informationsreise Hongkong und Singapur 21. November 2013 Fachkonferenz Initiative Asset Management Schweiz, Zürich •SwissBanking Kontakt Haben Sie Anregungen, Lob oder Kritik? Kontaktieren Sie mich! [email protected] • Schweizerische Bankiervereinigung Aeschenplatz 7 Postfach 4182 CH-4002 Basel T: +41 61 295 93 93 F: +41 61 272 53 82 [email protected] www.swissbanking.org twitter.com / SwissBankingSBA www.facebook.com / SwissBanking www.swissbanking.org / blog