Bündnis 90 / Die Grünen
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Drucksache 16 / 13 793 Kleine Anfrage 16. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Claudia Hämmerling (Bündnis 90/Die Grünen) und des Abgeordneten Benedikt Lux (Bündnis 90/Die Grünen) vom 15. Oktober 2009 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Oktober 2009) und Antwort Berliner Tiefflieger Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist dem Senat bekannt, dass Privatflugzeuge und Hubschrauber regelmäßig deutlich niedriger als mit der vorgeschriebenen Flughöhe von 600 m über Berlin fliegen? Frage 3: Hält es der Senat für möglich, dass Privatflugzeuge in einer deutlich niedrigeren Flughöhe als 600 m fliegen, ohne dass ihm das bekannt ist? Antwort zu 1. und 3.: Nein. Bei stichprobenartig durch die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH im Auftrag der Obersten Berliner Luftfahrtbehörde durchgeführten Überprüfungen konnte - außer bei Start und Landung und unter Zugrundelegung bestimmter Toleranzen - in keinem Fall eine Unterschreitung der Sicherheitsmindesthöhe festgestellt werden. Frage 2: Sind dem Senat Beschwerden über zu niedrige Flughöhen bekannt und wenn ja, aus welchen Gebieten stammen diese Beschwerden? Antwort zu 2.: Derartige Beschwerden sind über das Stadtgebiet verteilt. Dabei ist festzustellen, dass eine visuelle Schätzung der Flughöhe von Luftfahrzeugen vom Boden aus kaum möglich ist. Frage 4: Treffen Informationen zu, dass im Stadtgebiet durch Radarkontrollen alle Flugbewegungen erfasst werden können, die unterhalb von 500 m Flughöhe bis auf 100 m Höhe stattfinden? Antwort zu 4.: Von den Radaranlagen der Flugsicherung werden alle Flugbewegungen in diesem Höhenbereich erfasst, wenn das jeweilige Luftfahrzeug mit einem betriebsbereiten Transponder mit Höhenanzeige betrieben wird. Die Radaranlagen dienen zur Lenkung des Luftverkehrs und zur Herstellung/Überwachung des vor- geschriebenen Höhenabstandes zwischen den Luftfahrzeugen. Frage 5: Auf welche Weise erfolgt die Ermittlung der Flughöhe von Privatflugzeugen oder Hubschraubern? Kommt auch Selbstauskunft für die Höhenermittlung in Frage? Antwort zu 5.: Die Darstellung der Flughöhe (fast) aller Luftfahrzeuge erfolgt über mit Höhenanzeige ausgerüstete Transponder (Mode C). Vereinzelt sind noch Transponder ohne Mode C in Gebrauch, deren Betrieb aber nach Einführung der Mode S Transponder (voraussichtlich ab März 2010) nicht mehr zulässig sein wird. Nach der vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung festgelegten Luftraumklassifizierung ist es auch möglich, innerhalb der Luftverkehrskontrollzone Berlin ohne Transponder zu fliegen und die vom Höhenmesser angezeigte Flughöhe über Funk zu melden. Die Angabe einer falschen Flughöhe ist strafbar. Frage 6: Welche Regelungen gelten für Privatflüge über Berlin durch die extrem lauten Rosinenbomber und das Wasserflugzeug hinsichtlich des Lärmschutzes? Antwort zu 6.: Der „Rosinenbomber“ und das Wasserflugzeug führen eine gewerbliche Tätigkeit aus. Dafür verfügen sie über Betriebszulassungen des LuftfahrtBundesamtes (LBA). Nach § 1 Abs. 2 der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) darf der beim Betrieb eines Luftfahrzeuges verursachte Lärm nicht stärker sein, als es die ordnungsgemäße Führung oder Bedienung unvermeidbar erfordert. Frage 7: Treffen Informationen zu, nach denen vor dem Einchecken in Privatflugzeuge keine genauen Personenkontrollen stattfinden, so dass Fluggäste problemlos Sprengstoff und Waffen mit an Bord nehmen könnten? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Abgeordnetenhaus Berlin – 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 13 793 Frage 8: Für wie sinnvoll erachtet der Senat Personenkontrollen bei Großveranstaltungen wie z.B. zur Feier des Jahrestag des Mauerfalls am Brandenburger Tor, wenn es problemlos möglich ist, Terroranschläge von Privatflugzeugen aus der Luft vorzunehmen, da hier keine Kontrollen stattfinden? Antwort zu 12.: Bei den für Rundflüge über Berlin eingesetzten Luftfahrzeugen handelt es sich nicht um Privatflugzeuge des allgemeinen Verkehrs, sondern gewerblich genutzte Luftfahrzeuge, die über Betriebsgenehmigungen des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) verfügen und nach den vom LBA erlassenen Vorschriften gewartet und geprüft werden. Antwort zu 7. und 8.: Auf allen deutschen Verkehrsflughäfen werden Fluggäste der sogenannten General Aviation (Allgemeine Luftfahrt) nach dem selben Standard kontrolliert wie alle anderen Passagiere (§ 5 Luftsicherheitsgesetz). Für das Wasserflugzeug besteht ein vom LuftfahrtBundesamt genehmigter „Luftsicherheitsplan“ des Unternehmens gemäß § 9 Luftsicherheitsgesetz, demzufolge dort vergleichbare Sicherheitskontrollen durchgeführt werden. Frage 13: Treffen Informationen zu, dass die Privatflüge einer Fluggesellschaft jeweils alle der gleichen Route folgen und wenn ja, wird der Senat künftig unterschiedliche, jeweils von einander abweichende Flugrouten vorgeben, damit sich die Lärmbelastung nicht zu stark auf einzelne Gebiete konzentriert? Antwort zu 13.: Wie bereits in der Antwort zu 12. festgestellt, handelt sich um gewerbliche Rundflüge. Die Flugrouten orientieren sich an bestimmten Sehenswürdigkeiten Berlins, die auf der kürzesten möglichen Strecke nacheinander überflogen werden. Sofern die Fluggesellschaft über eine Erlaubnis zum Durchflug des ED-R 146 (Berlin) verfügt, sind für den Einflug in das Flugbeschränkungsgebiet wie auch für das Verlassen des Flugbeschränkungsgebietes bestimmte Punkte festgelegt. Aus diesem Grund sind Variationen der Flugroute auch außerhalb des Flugbeschränkungsgebietes nur sehr eingeschränkt möglich. Frage 9: Ist das Überfliegen des Brandenburger Tores und des Olympiastadions auch bei Großveranstaltungen zulässig und wenn ja, weshalb? Frage 10: Ist das Überfliegen von Parlaments-, Regierungsgebäuden und Botschaften zulässig und wenn ja, weshalb? Antwort zu 9. und 10.: Die vom Gesetzgeber in der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO, § 6) festgelegte Sicherheitsmindesthöhe von 600 Metern gewährleistet die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen. Frage 14: Wie bewertet der Senat, dass andere europäische Metropolen z.B. Paris den Flugverkehr im Citybereich unter 4000m verbieten? Frage 11: Gibt es Territorien in Berlin, die für Privatflugzeuge gesperrt sind, wenn ja, welche sind das? Frage 15: Wie bewertet der Senat die Auffassung, dass auch Berlin nicht sicher ist vor terroristischen Angriffen und daher nicht nur Umweltschutzgründe dafür sprechen, dem Vorbild moderner Europäischer Metropolen wie Paris zu folgen? Antwort zu 11.: Im Luftraum über Berlin sind die zwei Flugbeschränkungsgebiete ED-R 4 (Wannsee) und ED-R 146 (Berlin) festgelegt worden. Die seitliche Begrenzung des ED-R 146 (Berlin) wird von einem Kreis mit einem Radius von 3 nautischen Meilen um den Reichstag bei einer oberen Begrenzung von 5000 Fuß über NN gebildet. Antwort zu 14. und 15.: Die Zuweisung größerer Höhen für Flüge der Allgemeinen Luftfahrt, zu denen sowohl Privatflüge als auch gewerbliche Rundflüge (Sichtflugverkehr) gehören, ist aufgrund des Erfordernisses der strikten Trennung dieser Verkehrsart vom Instrumentenflugverkehr von / zu den Berliner Verkehrsflughäfen ausgeschlossen. In den genannten Bereichen ist der Betrieb von Luftfahrzeugen untersagt. Für das ED-R 146 gilt: Ausgenommen sind Flüge der Polizei, Einsatzflüge der Bundeswehr sowie Rettungsflüge, Flüge auf den nach § 27a der Luftverkehrsordnung festgelegten Flugverfahren für An- und Abflüge zum und vom Flughafen Berlin-Tegel. Im Übrigen kann die Gefahr einer Nutzung von Luftfahrzeugen für terroristische Angriffe generell nicht vollständig ausgeschlossen werden. Dies ändert sich auch bei Festlegung einer höheren als der über dem Stadtgebiet von Berlin geltenden Sicherheitsmindesthöhe nicht. Weitere Ausnahmen können durch die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Behörde Berlin-Brandenburg im Benehmen mit den zuständigen Sicherheitsbehörden des Landes Berlin und der DFS erteilt werden. Berlin, den 13. November 2009 In Vertretung Krautzberger ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Frage 12: Wie wird bei Privatflugzeugen, insbesondere beim Wasserflugzeug sichergestellt, dass die vorgeschriebenen Wartungsintervalle eingehalten werden und vergleichbare Schlampereien wie bei der Berliner S-Bahn ausgeschlossen werden können? (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Novemb. 2009) 2