Nr. 53 Anzeigenpreisliste

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Nr. 53 Anzeigenpreisliste
Print & Digital-Media: Die besten Seiten für Ihre Werbung
Mittelbadische Presse TV
Baden Online
ANB
InsideB
Hitradio Ohr
Salut l‘Ortenau
Mittelbadische Presse
2015
36
Geschäftskunden-Tarif
Anzeigenpreisliste
Anzeigenpreisliste Nr. 53
1. Januar 2015
Nielsengebiet IIIb
Geschäftsstellen + Repräsentanten
Geschäftsstellen in der Ortenau
Öffnungszeiten
Mo.
Di. Verlagsrepräsentanten
Nielsen I
Mi.
Do.
Fr.
Sa.
Offenburg
Hauptstraße 83a
Günter Frenz + Partner, Verlagsvertretungen OHG
Goldbekplatz 3, 22303 Hamburg
Telefon (0 40) 60 91 88 01, Telefax (0 40) 6 03 21 35
[email protected], www.tz-service.de
Schaible MedienPartner GmbH
Stievestraße 16, 80638 München
Telefon (0 89) 17 30 07-0, Telefax (0 89) 17 30 07-70
[email protected], www.medienpartner.net
Nielsen IV
Verlagsbüro Leo Krimmer GmbH
Kornstraße 5, 73230 Kirchheim/Teck
Telefon (0 70 21) 80 72 255, Telefax (0 70 21) 80 72 257
[email protected], www.krimmer.com
Nielsen IIIb
Verlagsbüro Leo Krimmer GmbH
Am Lindenbaum 24, 60433 Frankfurt am Main
Telefon (0 69) 53 09 08-0, Telefax (0 69) 53 09 08-50
[email protected], www.krimmer.com
Nielsen IIIa
WMS Werbemedienservice Heribert Unterfeld GmbH
Benrodestraße 45, 40597 Düsseldorf
Telefon (02 11) 65 02 38-0, Telefax (02 11) 71 46 50
[email protected], www.unterfeld-media.de
Nielsen II
Wolfach
Hauptstraße 24
Gengenbach
Victor-Kretz-Straße 21
Kehl
Hauptstraße 58 a
Achern
Hauptstraße 76
Oberkirch
Am Marktplatz 4
Nielsen V, VI, VII
Haslach
Am Marktplatz 6
1. Januar 2015
Nielsengebiet IIIb
Nr. 53
Service-Büro
Vorarlberg/Tirol
Verlagsbüro Leo Krimmer GmbH
Bülowstraße 66, 10783 Berlin
Tel. (0 30) 89 38 27-0, Fax (0 30) 89 38 27-33
[email protected], www.krimmer.com
Medienservice Roland Gojo
Gerberstraße 6/10, A-6900 Bregenz,
Telefon 00 43/55 74/7 50 56, Telefax 00 43/55 74/7 50 84
[email protected]
Hellblau: geöffnet
Weiß:
geschlossen
2 Inhaltsverzeichnis
€
Kontakt
Verbreitungsgebiet
Verbreitungsauflagen
3
%
Nachlässe
Mengen-/Malstaffel
4
mm
Satzspiegel
Schlusstermine
14
Digitale Anzeigen
Beilagen
Direktverteilung
Miba Sticky Notes
Salut l‘Ortenau
32
Miba Magic Cards
17
ANB
26
33
12
Sonderthemen
28
§
AGB
33
18
inside B
ANB Amtliche
Nachrichtenblätter
Mittelbadische
Presse.TV
Sonderformate
8
16
24
Baden Online
Sonderwerbeformen
6
15
23
Hitradio Ohr
Anzeigenpreise
30
Geschäftsstellen
Verlagsrepräsentanten
34
36
Kontakt zur Mittelbadischen Presse
Offenburger Tageblatt +
Reiff Verlag KG
OT – Schwarzwald-Zeitung Postfach 22 20
77612 Offenburg
Telefon zentral: 07 81 / 504-0
Telefax zentral: 07 81 / 504-14 39
E-Mail zentral: [email protected]
Acher-Rench-Zeitung
Kehler Zeitung
Acher-Rench-Verlag GmbH & Co. KG
Am Marktplatz 4
77704 Oberkirch
Telefon 0 78 02 / 804-0
Telefax 0 78 02 / 804-31
E-Mail: [email protected]
Reiff Verlag KG
Postfach 17 50
77677 Kehl
Telefon 0 78 51 / 744-0
Telefax 0 78 51 / 744-26
E-Mail: [email protected]
Lahrer Anzeiger
Lahrer Anzeiger Verlagsgesellschaft mbH
Friedrichstraße 3
77933 Lahr
Telefon 0 78 21 / 9 20 99 10
Telefax 0 78 21 / 9 20 99 19
E-Mail: [email protected]
Internet
http://www.bo.de
http://www.reiff.de (Verlag und Tochterunternehmen)
http://www.leserplus.de (Plattform für Leser-Service)
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Die AGB finden Sie auch im Internet unter
http://www.reiff.de/agb
3 Kontakt
Anzeigenleitung
Mittelbadische Presse, alle Ausgaben
Telefon 07 81 / 504-14 00
Telefax 07 81 / 504-14 09
E-Mail: [email protected]
Werbeagenturen
überregionale Kunden
Beilagen- und
Direktverteilung
Mittelbadische Presse, alle Ausgaben
Telefon 07 81 / 504-15 01
Telefax 07 81 / 504-15 09
E-Mail: [email protected]
Private Anzeigen,
Traueranzeigen und
Nachrufe
Mittelbadische Presse, alle Ausgaben
Telefon 07 81 / 504-14 30
Telefax 07 81 / 504-14 39
E-Mail: [email protected]
Telefon 08 00 / 7 34 33 33 (gebührenfrei)
E-Mail: [email protected]
[email protected]
Private Kleinanzeigen
2 Inhaltsverzeichnis
€
Kontakt
Verbreitungsgebiet
Verbreitungsauflagen
3
%
Nachlässe
Mengen-/Malstaffel
4
mm
Satzspiegel
Schlusstermine
14
Digitale Anzeigen
Beilagen
Direktverteilung
Miba Sticky Notes
Salut l‘Ortenau
32
Miba Magic Cards
17
ANB
26
33
12
Sonderthemen
28
§
AGB
33
18
inside B
ANB Amtliche
Nachrichtenblätter
Mittelbadische
Presse.TV
Sonderformate
8
16
24
Baden Online
Sonderwerbeformen
6
15
23
Hitradio Ohr
Anzeigenpreise
30
Geschäftsstellen
Verlagsrepräsentanten
34
36
Kontakt zur Mittelbadischen Presse
Offenburger Tageblatt +
Reiff Verlag KG
OT – Schwarzwald-Zeitung Postfach 22 20
77612 Offenburg
Telefon zentral: 07 81 / 504-0
Telefax zentral: 07 81 / 504-14 39
E-Mail zentral: [email protected]
Acher-Rench-Zeitung
Kehler Zeitung
Acher-Rench-Verlag GmbH & Co. KG
Am Marktplatz 4
77704 Oberkirch
Telefon 0 78 02 / 804-0
Telefax 0 78 02 / 804-31
E-Mail: [email protected]
Reiff Verlag KG
Postfach 17 50
77677 Kehl
Telefon 0 78 51 / 744-0
Telefax 0 78 51 / 744-26
E-Mail: [email protected]
Lahrer Anzeiger
Lahrer Anzeiger Verlagsgesellschaft mbH
Friedrichstraße 3
77933 Lahr
Telefon 0 78 21 / 9 20 99 10
Telefax 0 78 21 / 9 20 99 19
E-Mail: [email protected]
Internet
http://www.bo.de
http://www.reiff.de (Verlag und Tochterunternehmen)
http://www.leserplus.de (Plattform für Leser-Service)
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Die AGB finden Sie auch im Internet unter
http://www.reiff.de/agb
3 Kontakt
Anzeigenleitung
Mittelbadische Presse, alle Ausgaben
Telefon 07 81 / 504-14 00
Telefax 07 81 / 504-14 09
E-Mail: [email protected]
Werbeagenturen
überregionale Kunden
Beilagen- und
Direktverteilung
Mittelbadische Presse, alle Ausgaben
Telefon 07 81 / 504-15 01
Telefax 07 81 / 504-15 09
E-Mail: [email protected]
Private Anzeigen,
Traueranzeigen und
Nachrufe
Mittelbadische Presse, alle Ausgaben
Telefon 07 81 / 504-14 30
Telefax 07 81 / 504-14 39
E-Mail: [email protected]
Telefon 08 00 / 7 34 33 33 (gebührenfrei)
E-Mail: [email protected]
[email protected]
Private Kleinanzeigen
Anzeigenpreisliste Nr. 53
1. Januar 2015
Nielsengebiet IIIb
4 Verbreitungsgebiet
Gambsheim
La Wantzenau
Rheinau
Sasbach
Lauf
Mundolsheim
ACHERN
Sasbachwalden
Achenheim
STRASBOURG
Kappelrodeck
Renchen
KEHL
Seebach
Ottenhöfen
Illkirch-Grafenstaden
Willstätt
OBERKIRCH
Appenweier
Lautenbach
Lipsheim
Durbach
Eschau
Neuried
Oppenau
OFFENBURG
Schutterwald
Ortenberg
Nordhouse
Bad PeterstalGriesbach
Ohlsbach
Hohberg
Berghaupten
Meißenheim
Erstein
Gengenbach
Nordrach
Schwanau
Bad
Rippoldsau
Oberhamersbach
Friesenheim
Zell a. H.
Biberach
LAHR
Oberwolfach
Seelbach
Fischerbach
Steinach
Schenkenzell
WOLFACH
Schiltach
HAUSACH
HASLACH
Hofstetten
Mühlenbach
Gutach
Hornberg
Stand/Quelle: IVW II/14
(betrifft nur die
Mittelbadische
Presse)
Druckverkauft verbreitet Abo
Gesamt
52.174
48.543
49.062
45.605
94 %
Kehler Zeitung
8.340
7.708
7.780
7.200
93 %
KEZ
Acher-Rench-Zeitung
12.679
11.905
12.021
11.330
95 %
ARZ
Offenburger Tageblatt
inkl. Lahrer Anzeiger
23.198
21.549
21.822
20.024
93 %
OT
Offenburger Tageblatt –
Schwarzwald-Zeitung
7.956
7.381
7.438
7.051
96 %
OTK
Salut l‘Ortenau
135.000
E-Paper Abo
1.264 (Stand 9/2014)
Aboanteil
in % gerundet
5 Verbreitungsgebiet
Laut der Arbeitsgemeinschaft Media-Analyse erreicht die
Mittelbadische Presse einen weitesten Leserkreis von 61,3 %.
Schramberg
Anzeigenpreisliste Nr. 53
1. Januar 2015
Nielsengebiet IIIb
4 Verbreitungsgebiet
Gambsheim
La Wantzenau
Rheinau
Sasbach
Lauf
Mundolsheim
ACHERN
Sasbachwalden
Achenheim
STRASBOURG
Kappelrodeck
Renchen
KEHL
Seebach
Ottenhöfen
Illkirch-Grafenstaden
Willstätt
OBERKIRCH
Appenweier
Lautenbach
Lipsheim
Durbach
Eschau
Neuried
Oppenau
OFFENBURG
Schutterwald
Ortenberg
Nordhouse
Bad PeterstalGriesbach
Ohlsbach
Hohberg
Berghaupten
Meißenheim
Erstein
Gengenbach
Nordrach
Schwanau
Bad
Rippoldsau
Oberhamersbach
Friesenheim
Zell a. H.
Biberach
LAHR
Oberwolfach
Seelbach
Fischerbach
Steinach
Schenkenzell
WOLFACH
Schiltach
HAUSACH
HASLACH
Hofstetten
Mühlenbach
Gutach
Hornberg
Stand/Quelle: IVW II/14
(betrifft nur die
Mittelbadische
Presse)
Druckverkauft verbreitet Abo
Gesamt
52.174
48.543
49.062
45.605
94 %
Kehler Zeitung
8.340
7.708
7.780
7.200
93 %
KEZ
Acher-Rench-Zeitung
12.679
11.905
12.021
11.330
95 %
ARZ
Offenburger Tageblatt
inkl. Lahrer Anzeiger
23.198
21.549
21.822
20.024
93 %
OT
Offenburger Tageblatt –
Schwarzwald-Zeitung
7.956
7.381
7.438
7.051
96 %
OTK
Salut l‘Ortenau
135.000
E-Paper Abo
1.264 (Stand 9/2014)
Aboanteil
in % gerundet
5 Verbreitungsgebiet
Laut der Arbeitsgemeinschaft Media-Analyse erreicht die
Mittelbadische Presse einen weitesten Leserkreis von 61,3 %.
Schramberg
Anzeigenpreisliste Nr. 53
1. Januar 2015
Nielsengebiet IIIb
6 Anzeigenpreise
Anzeigenpreise pro mm
Grundpreise pro mm
Alle Preisangaben pro
Millimeter
Mindestgröße:
Gesamtausgabe
alle Zeitungen, pro mm:
Ersparnis gegenüber
Summe der Teilausgaben:
Direktpreise pro mm
Schwarz-Weiß-Anzeigen
Schwarz-Weiß-Anzeigen
Farbzuschlag:
35 %
Farbzuschlag:
35 %
1/10 mm
1/10 mm
4,43 €
3,76 €
12 %
12 %
Grundpreise:
Eingetragene Werbeagenturen erhalten auf den in der Preisliste
ausgewiesenen Grundpreis eine AE - Provision in Höhe 15 %.
Direktpreise:
Anzeigendispositionen, die ohne Zwischenschaltung einer
Agentur erfolgen, werden zum Direktpreis berechnet.
Farbzuschläge:
Farbzuschläge werden bei bestehenden Abschlüssen rabattiert.
Die Rechnungsstellung erfolgt mit dem prozentualen Farbzuschlag gerechnet auf den Bruttopreis (Größe x Schwarz-WeißPreis).
Spezielle Preise in der Gesamtausgabe
Grundpreise pro mm
Kombinationsrabatte: 3 Ausgaben 8 %, 2 Ausgaben 6 %
Offenburger Tageblatt
inkl. Lahrer Anzeiger
1,92 €
OT – Schwarzwald-Zeitung
0,99 €
0,84 €
Acher-Rench-Zeitung
1,14 €
0,97 €
Kehler Zeitung
0,99 €
0,84 €
NOK - Kombi
Nördlicher Ortenaukreis
Acher-Rench-Zeitung und
Kehler Zeitung
1,41 €
1,20 €
1,63 €
Schwarz-Weiß-Anzeigen
Farbzuschlag:
35 %
Farbzuschlag:
35 %
4,43 €
3,76 €
Stellenkombi Nord
Offenburger Tageblatt
inkl. Lahrer Anzeiger
+ Acher-Rench-Zeitung
+ Kehler Zeitung
3,20 €
2,72 €
Stellenkombi Süd
Offenburger Tageblatt
inkl. Lahrer Anzeiger
+ Schwarzwald-Zeitung
+ Kehler Zeitung
3,07 €
Stellenanzeigen.de
3,09 €
2,63 €
Vereinsanzeigen:
40 % Rabatt
Amtliche
Bekanntmachungen:
Verwaltungsanordnungen und kirchliche Nachrichten mit
50 % Rabatt.
Öffentliche
Ausschreibungen:
50 % Rabatt plus 10 % Aufschlag auf Bruttopreis für die
Veröffentlichung im Internet: www.bo.de
Grundpreise
Direktpreise
Print-Preis +58,24 €
je Jobangebot
Print-Preis +49,50 €
je Jobangebot
Print + Online
Print + jobs.bo.de
Print-Preis + 516,47 €
Print + jobs.bo.de
je Jobangebot
+ stellenanzeigen.de Print-Preis + 439,00 €
je Jobangebot
Online Only
2,61 €
jobs.bo.de
452,94 € je Jobangebot
385,00 € je Jobangebot
jobs.bo.de +
stellenanzeigen.de
976,47 € je Jobangebot
830,00 € je Jobangebot
Top-Job bei jobs.bo.de
zzgl. 58,82 € je Jobangebot
zzgl. 50,00 € je Jobangebot
Top-Arbeitgeber
der Region
zzgl. 117,65 € je Logo
zzgl. 100,00 € je Logo
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• Steigerung der regionalen Reichweite
ON TOP
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Jobs.bo.de ist das neue
regionale Job-Portal für
die Ortenau
Farbzuschlag: 35 %
Ermäßigte Anzeigen
Direktpreise pro mm
Schwarz-Weiß-Anzeigen
Gesamtausgabe
alle Zeitungen, pro mm:
Schwarz-Weiß-Anzeigen
Farbzuschlag: 35 %
Stellenanzeigen Print-Online-Kombi
Stellenanzeigen Print
Grundpreise pro mm
Sieben:Live am Freitag
Rubrikenmärkte am
Samstag
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Direktpreise pro mm
Schwarz-Weiß-Anzeigen
Ihr Job-Portal für die Region: Den Suchenden und den Unternehmen wird eine breite Palette an Leistungen im Bereich
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Anzeigenpreise
Anzeigenpreisliste Nr. 53
1. Januar 2015
Nielsengebiet IIIb
6 Anzeigenpreise
Anzeigenpreise pro mm
Grundpreise pro mm
Alle Preisangaben pro
Millimeter
Mindestgröße:
Gesamtausgabe
alle Zeitungen, pro mm:
Ersparnis gegenüber
Summe der Teilausgaben:
Direktpreise pro mm
Schwarz-Weiß-Anzeigen
Schwarz-Weiß-Anzeigen
Farbzuschlag:
35 %
Farbzuschlag:
35 %
1/10 mm
1/10 mm
4,43 €
3,76 €
12 %
12 %
Grundpreise:
Eingetragene Werbeagenturen erhalten auf den in der Preisliste
ausgewiesenen Grundpreis eine AE - Provision in Höhe 15 %.
Direktpreise:
Anzeigendispositionen, die ohne Zwischenschaltung einer
Agentur erfolgen, werden zum Direktpreis berechnet.
Farbzuschläge:
Farbzuschläge werden bei bestehenden Abschlüssen rabattiert.
Die Rechnungsstellung erfolgt mit dem prozentualen Farbzuschlag gerechnet auf den Bruttopreis (Größe x Schwarz-WeißPreis).
Spezielle Preise in der Gesamtausgabe
Grundpreise pro mm
Kombinationsrabatte: 3 Ausgaben 8 %, 2 Ausgaben 6 %
Offenburger Tageblatt
inkl. Lahrer Anzeiger
1,92 €
OT – Schwarzwald-Zeitung
0,99 €
0,84 €
Acher-Rench-Zeitung
1,14 €
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Kehler Zeitung
0,99 €
0,84 €
NOK - Kombi
Nördlicher Ortenaukreis
Acher-Rench-Zeitung und
Kehler Zeitung
1,41 €
1,20 €
1,63 €
Schwarz-Weiß-Anzeigen
Farbzuschlag:
35 %
Farbzuschlag:
35 %
4,43 €
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Stellenkombi Nord
Offenburger Tageblatt
inkl. Lahrer Anzeiger
+ Acher-Rench-Zeitung
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Offenburger Tageblatt
inkl. Lahrer Anzeiger
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Vereinsanzeigen:
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Bekanntmachungen:
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Grundpreise
Direktpreise
Print-Preis +58,24 €
je Jobangebot
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je Jobangebot
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Anzeigenpreise
Anzeigenpreisliste Nr. 53
1. Januar 2015
Nielsengebiet IIIb
8 Anzeigen - Sonderwerbeformen
Direktpreise pro Erscheinung
Alle Preise für Schwarz-Weiß-Anzeigen, Farbzuschlag 35%
Streifenanzeige
Farbigkeit: 4c oder sw
Format:
6-sp/20 mm hoch
(Gesamtgröße 120 mm)
Farbigkeit: 4c oder sw
Format:
2-sp/85 mm hoch
(Gesamtgröße 170 mm)
Farbigkeit: 4c oder sw
Format:
2-sp/85 mm hoch
(Gesamtgröße 170 mm)
Farbigkeit: 4c oder sw
Format:
1-sp/15 mm hoch
(Gesamtgröße 15 mm)
Wetterkarte:
Platzierung:
am Kopf oder Fuß
der Wetterkarte
Erscheinung:
täglich
Belegung:
nur Gesamtausgabe
möglich
Sudoku-Rätsel:
Platzierung:
am Kopf oder Fuß
des Sudoku-Rätsels
Erscheinung:
täglich
Belegung:
nur Gesamtausgabe
möglich
Wirtschaft/Börse:
Platzierung:
am Kopf oder Fuß
des Börsenberichtes
Erscheinung:
täglich außer Montag
und nach Feiertagen
Belegung:
nur Gesamtausgabe
möglich
Fernsehseite:
Platzierung:
am Fuß
der Fernsehseite
Erscheinung:
täglich
Belegung:
nur Gesamtausgabe
möglich
Essen & Trinken:
Platzierung:
am Fuß der Seite
Essen & Trinken
Erscheinung:
samstags
Belegung:
nur Gesamtausgabe
möglich
Preis:
90,00 €
Preis:
90,00 €
Preis:
90,00 €
Preis:
90,00 €
Preis:
90,00 €
Griffeck-Anzeige
Titelseite
Griffeck-Anzeige
Lokalseite
Erscheinung:
täglich
Erscheinung:
täglich
Preise:
OT
OTK
ARZ
KEZ
NOK
Gesamtausgabe
346,80
178,50
205,70
178,50
251,60
799,00
€
€
€
€
€
€
Farbigkeit: 4c oder sw
Format:
2-sp/85 mm hoch
(Gesamtgröße 170 mm)
Preise:
OT
OTK
ARZ
KEZ
NOK
Gesamtausgabe
312,80
159,80
185,30
159,80
229,50
719,10
Kinderseite:
Platzierung:
Kinderbuchseite /
Schnake Jones
(Kindernachrichten)
Erscheinung:
Kinderbuchseite: am
1. Dienstag im Monat
Schnake Jones: am letzten Dienstag im Monat
Belegung: nur Gesamtausgabe möglich
Preis:
90,00 €
Campus-Seite:
Platzierung:
am Fuß der
Campusseite
Erscheinung:
monatlich
Belegung:
nur Gesamtausgabe
möglich
Preis:
90,00 €
€
€
€
€
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Griffeck-Anzeige
1. Sportseite
1. Ortenauseite
links oben
1. Ortenauseite
links unten
Erscheinung:
täglich
Belegung:
nur Gesamtausgabe
möglich
Erscheinung:
täglich
Belegung:
nur Gesamtausgabe
möglich
Erscheinung:
täglich
Belegung:
nur Gesamtausgabe
möglich
Farbigkeit: 4c oder sw
Format:
2-sp/40 mm hoch
(Gesamtgröße 80 mm)
Farbigkeit: 4c oder sw
Format:
2-sp/75 mm hoch
(Gesamtgröße 150 mm)
Preis:
719,10 €
Preis:
217,60 €
Preis:
322,50 €
Titelseite
unten neben Barcode
Rätselseite
am Samstag
Textteilanzeige
Erscheinung:
täglich
Belegung:
nur Gesamtausgabe
möglich
Erscheinung:
samstags
Belegung:
nur Gesamtausgabe
möglich
Platzierung:
Mind. von drei Seiten
mit Text umgeben.
Erscheinung:
täglich
Preis:
307,20 €
zzgl. Preis für die Verlosung
in Höhe von 50,00 €.
Preise/mm:
OT
4,88 €
OTK
2,48 €
ARZ
2,91 €
KEZ
2,48 €
NOK
3,35 €
Gesamtausgabe 11,22 €
Preis:
23,25 €
Farbigkeit: 4c oder sw
Format:
84 mm breit/96 mm hoch
(Gesamtgröße 192 mm)
Farbigkeit: 4c oder sw
Format:
Mindestgröße
1-sp/20 mm hoch
9 Anzeigen - Sonderwerbeformen
Anzeigenpreisliste Nr. 53
1. Januar 2015
Nielsengebiet IIIb
8 Anzeigen - Sonderwerbeformen
Direktpreise pro Erscheinung
Alle Preise für Schwarz-Weiß-Anzeigen, Farbzuschlag 35%
Streifenanzeige
Farbigkeit: 4c oder sw
Format:
6-sp/20 mm hoch
(Gesamtgröße 120 mm)
Farbigkeit: 4c oder sw
Format:
2-sp/85 mm hoch
(Gesamtgröße 170 mm)
Farbigkeit: 4c oder sw
Format:
2-sp/85 mm hoch
(Gesamtgröße 170 mm)
Farbigkeit: 4c oder sw
Format:
1-sp/15 mm hoch
(Gesamtgröße 15 mm)
Wetterkarte:
Platzierung:
am Kopf oder Fuß
der Wetterkarte
Erscheinung:
täglich
Belegung:
nur Gesamtausgabe
möglich
Sudoku-Rätsel:
Platzierung:
am Kopf oder Fuß
des Sudoku-Rätsels
Erscheinung:
täglich
Belegung:
nur Gesamtausgabe
möglich
Wirtschaft/Börse:
Platzierung:
am Kopf oder Fuß
des Börsenberichtes
Erscheinung:
täglich außer Montag
und nach Feiertagen
Belegung:
nur Gesamtausgabe
möglich
Fernsehseite:
Platzierung:
am Fuß
der Fernsehseite
Erscheinung:
täglich
Belegung:
nur Gesamtausgabe
möglich
Essen & Trinken:
Platzierung:
am Fuß der Seite
Essen & Trinken
Erscheinung:
samstags
Belegung:
nur Gesamtausgabe
möglich
Preis:
90,00 €
Preis:
90,00 €
Preis:
90,00 €
Preis:
90,00 €
Preis:
90,00 €
Griffeck-Anzeige
Titelseite
Griffeck-Anzeige
Lokalseite
Erscheinung:
täglich
Erscheinung:
täglich
Preise:
OT
OTK
ARZ
KEZ
NOK
Gesamtausgabe
346,80
178,50
205,70
178,50
251,60
799,00
€
€
€
€
€
€
Farbigkeit: 4c oder sw
Format:
2-sp/85 mm hoch
(Gesamtgröße 170 mm)
Preise:
OT
OTK
ARZ
KEZ
NOK
Gesamtausgabe
312,80
159,80
185,30
159,80
229,50
719,10
Kinderseite:
Platzierung:
Kinderbuchseite /
Schnake Jones
(Kindernachrichten)
Erscheinung:
Kinderbuchseite: am
1. Dienstag im Monat
Schnake Jones: am letzten Dienstag im Monat
Belegung: nur Gesamtausgabe möglich
Preis:
90,00 €
Campus-Seite:
Platzierung:
am Fuß der
Campusseite
Erscheinung:
monatlich
Belegung:
nur Gesamtausgabe
möglich
Preis:
90,00 €
€
€
€
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Griffeck-Anzeige
1. Sportseite
1. Ortenauseite
links oben
1. Ortenauseite
links unten
Erscheinung:
täglich
Belegung:
nur Gesamtausgabe
möglich
Erscheinung:
täglich
Belegung:
nur Gesamtausgabe
möglich
Erscheinung:
täglich
Belegung:
nur Gesamtausgabe
möglich
Farbigkeit: 4c oder sw
Format:
2-sp/40 mm hoch
(Gesamtgröße 80 mm)
Farbigkeit: 4c oder sw
Format:
2-sp/75 mm hoch
(Gesamtgröße 150 mm)
Preis:
719,10 €
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217,60 €
Preis:
322,50 €
Titelseite
unten neben Barcode
Rätselseite
am Samstag
Textteilanzeige
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täglich
Belegung:
nur Gesamtausgabe
möglich
Erscheinung:
samstags
Belegung:
nur Gesamtausgabe
möglich
Platzierung:
Mind. von drei Seiten
mit Text umgeben.
Erscheinung:
täglich
Preis:
307,20 €
zzgl. Preis für die Verlosung
in Höhe von 50,00 €.
Preise/mm:
OT
4,88 €
OTK
2,48 €
ARZ
2,91 €
KEZ
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NOK
3,35 €
Gesamtausgabe 11,22 €
Preis:
23,25 €
Farbigkeit: 4c oder sw
Format:
84 mm breit/96 mm hoch
(Gesamtgröße 192 mm)
Farbigkeit: 4c oder sw
Format:
Mindestgröße
1-sp/20 mm hoch
9 Anzeigen - Sonderwerbeformen
Anzeigenpreisliste Nr. 53
1. Januar 2015
Nielsengebiet IIIb
10 Anzeigen - Sonderwerbeformen
Direktpreise pro Erscheinung
Alle Preise für Schwarz-Weiß-Anzeigen, Farbzuschlag 35%
Halfcover
Farbigkeit:
4c oder sw
Platzierung:
im Mantel- und/oder
Lokalteil
Erscheinung:
täglich
Belegung:
nur Gesamtausgabe
möglich
Mittagstisch
Mantel- und Lokalteil
Gesamtformat 4740mm
Preis: 7.821,00 €
Farbigkeit: 4c oder sw
Format:
4-sp/20 mm hoch
(Gesamtgröße 80 mm)
Mantelteil
Gesamtformat 2340 mm
Preis: 4.329,00 €
Erscheinung:
täglich
62,40
33,60
39,20
33,60
48,00
€
€
€
€
€
150,40 €
Halbseitige Anzeige
Preise:
OT
OTK
ARZ
KEZ
NOK
Gesamtausgabe
2.469,60
1.260,00
1.461,60
1.260,00
1.814,40
Erscheinung:
täglich
€
€
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€
€
Farbigkeit: 4c oder sw
Format:
6-sp/210 mm hoch
(Gesamtgröße 1260 mm)
3.780,00 €
Verbundanzeigen: PR-Zuschlag inkl. Fotos durch
Redakteur 200,00 € zzgl. Mwst.
Panorama-Anzeige
ganzseitig
Erscheinung:
täglich
Farbigkeit: 4c oder sw
Format:
13-sp/420 mm hoch
(Gesamtgröße 5460 mm)
Preise
OT
OTK
ARZ
KEZ
NOK
Gesamtausgabe
5.350,80
2.730,00
3.166,80
2.730,00
3.931,20
€
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€
€
12.339,60 €
Weitere Formate auf Anfrage.
Panorama-Anzeige
halbseitig
Erscheinung:
täglich
Farbigkeit: 4c oder sw
Format:
13-sp/210 mm hoch
(Gesamtgröße 2730 mm)
Preise:
OT
OTK
ARZ
KEZ
NOK
Gesamtausgabe
Lokalteil
Gesamtformat 2400 mm
Preis: 3.480,00 €
Ganzseitige Anzeige
Farbigkeit: 4c oder sw
Format:
6-sp/420 mm hoch
(Gesamtgröße 2520 mm)
Platzierung:
Allgemeiner Anzeigenteil
in einer Gemeinschaftsanzeige
Erscheinung:
montags
Preise:
OT
OTK
ARZ
KEZ
NOK
Gesamtausgabe
2.675,40
1.365,00
1.583,40
1.365,00
1.965,60
€
€
€
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6.169,80 €
Weitere Formate auf Anfrage.
11 Anzeigen - Sonderwerbeformen
Preise:
OT
OTK
ARZ
KEZ
NOK
Gesamtausgabe
1.234,80
630,00
730,80
630,00
907,20
€
€
€
€
€
1.890,00 €
Verbundanzeigen: PR-Zuschlag inkl. Fotos durch
Redakteur 100,00 € zzgl. Mwst.
Anzeigenpreisliste Nr. 53
1. Januar 2015
Nielsengebiet IIIb
10 Anzeigen - Sonderwerbeformen
Direktpreise pro Erscheinung
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Halfcover
Farbigkeit:
4c oder sw
Platzierung:
im Mantel- und/oder
Lokalteil
Erscheinung:
täglich
Belegung:
nur Gesamtausgabe
möglich
Mittagstisch
Mantel- und Lokalteil
Gesamtformat 4740mm
Preis: 7.821,00 €
Farbigkeit: 4c oder sw
Format:
4-sp/20 mm hoch
(Gesamtgröße 80 mm)
Mantelteil
Gesamtformat 2340 mm
Preis: 4.329,00 €
Erscheinung:
täglich
62,40
33,60
39,20
33,60
48,00
€
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€
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150,40 €
Halbseitige Anzeige
Preise:
OT
OTK
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Gesamtausgabe
2.469,60
1.260,00
1.461,60
1.260,00
1.814,40
Erscheinung:
täglich
€
€
€
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Farbigkeit: 4c oder sw
Format:
6-sp/210 mm hoch
(Gesamtgröße 1260 mm)
3.780,00 €
Verbundanzeigen: PR-Zuschlag inkl. Fotos durch
Redakteur 200,00 € zzgl. Mwst.
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ganzseitig
Erscheinung:
täglich
Farbigkeit: 4c oder sw
Format:
13-sp/420 mm hoch
(Gesamtgröße 5460 mm)
Preise
OT
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Gesamtausgabe
5.350,80
2.730,00
3.166,80
2.730,00
3.931,20
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12.339,60 €
Weitere Formate auf Anfrage.
Panorama-Anzeige
halbseitig
Erscheinung:
täglich
Farbigkeit: 4c oder sw
Format:
13-sp/210 mm hoch
(Gesamtgröße 2730 mm)
Preise:
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Lokalteil
Gesamtformat 2400 mm
Preis: 3.480,00 €
Ganzseitige Anzeige
Farbigkeit: 4c oder sw
Format:
6-sp/420 mm hoch
(Gesamtgröße 2520 mm)
Platzierung:
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in einer Gemeinschaftsanzeige
Erscheinung:
montags
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Gesamtausgabe
2.675,40
1.365,00
1.583,40
1.365,00
1.965,60
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11 Anzeigen - Sonderwerbeformen
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Gesamtausgabe
1.234,80
630,00
730,80
630,00
907,20
€
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1.890,00 €
Verbundanzeigen: PR-Zuschlag inkl. Fotos durch
Redakteur 100,00 € zzgl. Mwst.
Anzeigenpreisliste Nr. 53
1. Januar 2015
Nielsengebiet IIIb
12 Anzeigen - Sonderformate
Sonderformate Anzeigepreise siehe Seite 6
Eckfeldanzeige
Textteil
Streifenanzeige hoch
Textteil
Streifenanzeige quer
Textteil
Platzierung:
Allein stehend
auf Textseiten
Platzierung:
Allein stehend
auf Textseiten
Platzierung:
Blattbreite Anzeige unter Text
Format:
Mindestgröße 630 mm
Maximalgröße 1.500 mm
Format:
2 Spalten, 420 mm hoch oder
3 Spalten, 420 mm hoch
Satellitenanzeige
Anzeigenteil
L-Anzeige
Textteil
Platzierung:
Eine Mutteranzeige mit
Tochteranzeigen, parallel,
diagonal, vertikal oder
horizontal zueinander auf
einer Seite angeordnet.
Format:
Mindestgröße
6 Spalten, 105 mm hoch
Maximalgröße.
6 Spalten, 350 mm hoch
Kleinanzeigenmarkt
Seitenkopfanzeige
Format Seitenkopfanzeige:
Mind.Größe 2 Spalten, 50 mm
Max.Größe 4 Spalten, 55 mm
Platzierung:
Allein stehend auf
Textseiten
Format:
1- od. 2-sp., 420 mm hoch +
4- od. 5-sp., 50 -140 mm hoch
Format:
Ohne Einschränkung
innerhalb des Satzspiegels
Mittwoch oder Samstag
(Gesamtausgabe)
Inselanzeige
Seitenfußanzeige
(zusätzl. L-Form möglich)
Format Inselanzeige:
Mindestgröße 200 mm
Maximalgröße 400 mm
Format Seitenfußanzeige:
6 Spalten, 50 mm
zusätzlich L-Form möglich
Insertionspreis-Reform
Sie haben Fragen zu unserer
Insertionspreis-Reform 2015
und möchten mehr über die
Steigerung Ihres Werbeerfolges
erfahren?
Gerne sind unsere Medienberater
für Sie da, um ein innovatives
Werbekonzept individuell für Ihr
Unternehmen zu erstellen!
Rufen Sie uns an!
Tel. 07 81 / 504-0
13 Insertionspreis-Reform
Anzeigenpreisliste Nr. 53
1. Januar 2015
Nielsengebiet IIIb
12 Anzeigen - Sonderformate
Sonderformate Anzeigepreise siehe Seite 6
Eckfeldanzeige
Textteil
Streifenanzeige hoch
Textteil
Streifenanzeige quer
Textteil
Platzierung:
Allein stehend
auf Textseiten
Platzierung:
Allein stehend
auf Textseiten
Platzierung:
Blattbreite Anzeige unter Text
Format:
Mindestgröße 630 mm
Maximalgröße 1.500 mm
Format:
2 Spalten, 420 mm hoch oder
3 Spalten, 420 mm hoch
Satellitenanzeige
Anzeigenteil
L-Anzeige
Textteil
Platzierung:
Eine Mutteranzeige mit
Tochteranzeigen, parallel,
diagonal, vertikal oder
horizontal zueinander auf
einer Seite angeordnet.
Format:
Mindestgröße
6 Spalten, 105 mm hoch
Maximalgröße.
6 Spalten, 350 mm hoch
Kleinanzeigenmarkt
Seitenkopfanzeige
Format Seitenkopfanzeige:
Mind.Größe 2 Spalten, 50 mm
Max.Größe 4 Spalten, 55 mm
Platzierung:
Allein stehend auf
Textseiten
Format:
1- od. 2-sp., 420 mm hoch +
4- od. 5-sp., 50 -140 mm hoch
Format:
Ohne Einschränkung
innerhalb des Satzspiegels
Mittwoch oder Samstag
(Gesamtausgabe)
Inselanzeige
Seitenfußanzeige
(zusätzl. L-Form möglich)
Format Inselanzeige:
Mindestgröße 200 mm
Maximalgröße 400 mm
Format Seitenfußanzeige:
6 Spalten, 50 mm
zusätzlich L-Form möglich
Insertionspreis-Reform
Sie haben Fragen zu unserer
Insertionspreis-Reform 2015
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13 Insertionspreis-Reform
Anzeigenpreisliste Nr. 53
1. Januar 2015
Nielsengebiet IIIb
14 Anzeigen
Nachlässe mit Anzeigen-Abschluss
Anzeigen-Abschluss:
Zusatzinformationen
Bankverbindung:
BW Bank Stuttgart, BLZ 600 501 01, Konto 4 023 863
IBAN: DE24 6005 0101 0004 0238 63
BIC: SOLADEST
Zahlungsbedingungen:
Erreicht der Kunde ein höheres Anzeigenvolumen, wird der
höhere Nachlass zu Gunsten des Kunden erstattet.
14 Tage nach Rechnungserhalt.
Bei Vorauskasse und Bankeinzug 3 % Skonto. Alle Preise sind
Netto-Preise zzgl. gesetzlicher MwSt. mit dem normalen Satz
gemäß § 12 Abs. 1 UstG.
Wird das Volumen nicht erreicht, berechnet der Verlag die
Rabatt-Differenz des Nachlasses zwischen tatsächlicher
Menge und vereinbarter Menge.
Vorauskasse bei Neukunden.
Der Werbetreibende vereinbart mit dem Verlag vorab ein
definiertes Werbevolumen (»Anzeigen-Abschluss«).
Im Rahmen dieses Volumens werden entsprechende Rabatte
der Mengen- oder Malstaffel gewährt.
Bitte sprechen Sie Ihren Anzeigenberater an.
Chiffregebühr:
(zzgl. MwSt.)
Je Veröffentlichung: Abholung in den Geschäftsstellen oder
im Verlag 3 Euro oder Postzustellung 7 Euro. Die Chiffregebühr wird als Verwaltungspauschale auch dann erhoben,
wenn keine Zuschriften eingehen.
Rabatte mit Abschluss:
Malstaffel
oder Mengenstaffel
bei 6 Anzeigen: 5 %
ab 3.000 mm: 5,0 %
bei 12 Anzeigen: 10 %
ab 5.000 mm: 10,0 %
bei 24 Anzeigen: 15 %
ab 10.000 mm: 15,0 %
bei 52 Anzeigen: 20 %
ab 20.000 mm: 20,0 %
Darüber hinausgehende Rabatte erarbeiten wir gerne mit
Ihnen gemeinsam im Rahmen eines individuellen WerbePlusKonzeptes. Sprechen Sie uns an.
Bei Fragen zur
Rechnungsstellung:
Telefon 07 81 / 504-14 82,
E-Mail [email protected]
Fax 07 81 / 504-14 89
Werbegemeinschaften:
Separater Abschluss erforderlich. Der Werbegemeinschaftsrabatt
tritt bei gemeinsamen Werbeauftritten der Mitglieder in Kraft.
Beilagen-Rabattstaffel:
siehe Seite 24
Satzspiegel
Schlusstermine
Satzspiegel:
284 mm (Breite) x 420 mm (Höhe) = 2520 mm je Seite
6 Spalten je 44 mm (Anzeigen- und Textteil)
Spaltenzwischenraum 4 mm
Spaltenbreiten:
1-spaltig:
2-spaltig:
3-spaltig:
4-spaltig:
5-spaltig:
6-spaltig:
44
92
140
188
236
284
mm
mm
mm
mm
mm
mm
Schlusstermine für Anzeigen und Druckunterlagen
(gleich letzte Rücktritts- und Änderungstermine)
Allgemeiner Anzeigenteil
und Textteil:
Montagausgabe:
Dienstagausgabe:
Mittwochausgabe:
Donnerstagausgabe:
Freitagausgabe:
Samstagausgabe:
Freitag, 10 Uhr
Montag, 10 Uhr
Dienstag, 10 Uhr
Mittwoch, 10 Uhr
Donnerstag, 10 Uhr
Donnerstag, 17 Uhr
Bei Feiertagen geänderte Anzeigenschlusstermine.
Panoramaanzeigen:
Vollformat:
13-spaltig: 598 mm breit, 420 mm hoch
Halbf./Tabloid: 9-spaltig: 416 mm breit, 280 mm hoch
Tabloid-Beilagen:
4-spaltig: 188 mm breit, 280 mm hoch
Rubriken:
»Job & Karriere»
»Immobilien & Kapital«
»Reise & Urlaub«:
Traueranzeigen:
Samstagausgabe:
Donnerstag, 17 Uhr
Am Tag vor dem Erscheinen, 16 Uhr
Bei Danksagungen behält sich der Verlag aus technischen
Gründen ein Schieberecht um einen Tag vor.
Sonderveröffentlichungen: lt. Sonderthemenplan (siehe Seiten 18-21)
15 Anzeigen
Sonderplatzierungen:
Kleinanzeigen
Sieben:live
Bei Korrekturabzügen:
Wenn Sie vorab einen Korrekturabzug wünschen,
benötigen wir die Vorlagen einen Tag früher.
Donnerstag, 17 Uhr für ET Samstag
Dienstag, 12 Uhr für ET Mittwoch
Montag, 10 Uhr
Anzeigenpreisliste Nr. 53
1. Januar 2015
Nielsengebiet IIIb
14 Anzeigen
Nachlässe mit Anzeigen-Abschluss
Anzeigen-Abschluss:
Zusatzinformationen
Bankverbindung:
BW Bank Stuttgart, BLZ 600 501 01, Konto 4 023 863
IBAN: DE24 6005 0101 0004 0238 63
BIC: SOLADEST
Zahlungsbedingungen:
Erreicht der Kunde ein höheres Anzeigenvolumen, wird der
höhere Nachlass zu Gunsten des Kunden erstattet.
14 Tage nach Rechnungserhalt.
Bei Vorauskasse und Bankeinzug 3 % Skonto. Alle Preise sind
Netto-Preise zzgl. gesetzlicher MwSt. mit dem normalen Satz
gemäß § 12 Abs. 1 UstG.
Wird das Volumen nicht erreicht, berechnet der Verlag die
Rabatt-Differenz des Nachlasses zwischen tatsächlicher
Menge und vereinbarter Menge.
Vorauskasse bei Neukunden.
Der Werbetreibende vereinbart mit dem Verlag vorab ein
definiertes Werbevolumen (»Anzeigen-Abschluss«).
Im Rahmen dieses Volumens werden entsprechende Rabatte
der Mengen- oder Malstaffel gewährt.
Bitte sprechen Sie Ihren Anzeigenberater an.
Chiffregebühr:
(zzgl. MwSt.)
Je Veröffentlichung: Abholung in den Geschäftsstellen oder
im Verlag 3 Euro oder Postzustellung 7 Euro. Die Chiffregebühr wird als Verwaltungspauschale auch dann erhoben,
wenn keine Zuschriften eingehen.
Rabatte mit Abschluss:
Malstaffel
oder Mengenstaffel
bei 6 Anzeigen: 5 %
ab 3.000 mm: 5,0 %
bei 12 Anzeigen: 10 %
ab 5.000 mm: 10,0 %
bei 24 Anzeigen: 15 %
ab 10.000 mm: 15,0 %
bei 52 Anzeigen: 20 %
ab 20.000 mm: 20,0 %
Darüber hinausgehende Rabatte erarbeiten wir gerne mit
Ihnen gemeinsam im Rahmen eines individuellen WerbePlusKonzeptes. Sprechen Sie uns an.
Bei Fragen zur
Rechnungsstellung:
Telefon 07 81 / 504-14 82,
E-Mail [email protected]
Fax 07 81 / 504-14 89
Werbegemeinschaften:
Separater Abschluss erforderlich. Der Werbegemeinschaftsrabatt
tritt bei gemeinsamen Werbeauftritten der Mitglieder in Kraft.
Beilagen-Rabattstaffel:
siehe Seite 24
Satzspiegel
Schlusstermine
Satzspiegel:
284 mm (Breite) x 420 mm (Höhe) = 2520 mm je Seite
6 Spalten je 44 mm (Anzeigen- und Textteil)
Spaltenzwischenraum 4 mm
Spaltenbreiten:
1-spaltig:
2-spaltig:
3-spaltig:
4-spaltig:
5-spaltig:
6-spaltig:
44
92
140
188
236
284
mm
mm
mm
mm
mm
mm
Schlusstermine für Anzeigen und Druckunterlagen
(gleich letzte Rücktritts- und Änderungstermine)
Allgemeiner Anzeigenteil
und Textteil:
Montagausgabe:
Dienstagausgabe:
Mittwochausgabe:
Donnerstagausgabe:
Freitagausgabe:
Samstagausgabe:
Freitag, 10 Uhr
Montag, 10 Uhr
Dienstag, 10 Uhr
Mittwoch, 10 Uhr
Donnerstag, 10 Uhr
Donnerstag, 17 Uhr
Bei Feiertagen geänderte Anzeigenschlusstermine.
Panoramaanzeigen:
Vollformat:
13-spaltig: 598 mm breit, 420 mm hoch
Halbf./Tabloid: 9-spaltig: 416 mm breit, 280 mm hoch
Tabloid-Beilagen:
4-spaltig: 188 mm breit, 280 mm hoch
Rubriken:
»Job & Karriere»
»Immobilien & Kapital«
»Reise & Urlaub«:
Traueranzeigen:
Samstagausgabe:
Donnerstag, 17 Uhr
Am Tag vor dem Erscheinen, 16 Uhr
Bei Danksagungen behält sich der Verlag aus technischen
Gründen ein Schieberecht um einen Tag vor.
Sonderveröffentlichungen: lt. Sonderthemenplan (siehe Seiten 18-21)
15 Anzeigen
Sonderplatzierungen:
Kleinanzeigen
Sieben:live
Bei Korrekturabzügen:
Wenn Sie vorab einen Korrekturabzug wünschen,
benötigen wir die Vorlagen einen Tag früher.
Donnerstag, 17 Uhr für ET Samstag
Dienstag, 12 Uhr für ET Mittwoch
Montag, 10 Uhr
Anzeigenpreisliste Nr. 53
1. Januar 2015
Nielsengebiet IIIb
16 Miba Sticky Notes
Sonderwerbeform
Was sind die
»Miba Sticky Notes«?
Die »Miba Sticky Notes« sind selbstklebende Haftnotizen,
die als hoch wirkungsvolle Werbeträger auf der Titelseite der
Zeitung angebracht werden.
Response mit
»Miba Sticky Notes«:
Die »Miba Sticky Note« ist als Werbeform gezielt zur Generierung von Response konzipiert. Die Miba Sticky Note vereint
wichtige Eigenschaften für eine aufmerksamkeitsstarke und
interaktive Werbung.
Vorteile:
- auffällige Positionierung auf der Titelseite der Tageszeitung
- klebt wie eine Haftnotiz immer wieder auf der Zeitung und an
anderen Oberflächen wie z. B. dem Kühlschrank
(Post-it-Effekt)
- mehrfache Kontakte und lange Kontaktzeiten mit dem Leser
Die Miba Sticky Note ist ein Blickfang mit Signalwirkung und
überdurchschnittlichen Rücklaufraten
Format:
76,2 x 76,2 mm, 4-farbig (4/0, 2/2, 3/1), weitere Größen auf
Anfrage
Auflage:
Auflagen s. S. 6, Kombinationen und Teilbelegungen möglich.
Mindestauflage: 12.500 Exemplare bei gleichem Motiv
Preise:
Direktpreis: 80 € pro 1.000 Stück
Grundpreis: 94,12 € pro 1.000 Stück
Alle Preise verstehen sich inkl. Gestaltung und Produktion der
»Sticky Notes« zzgl. MwSt.
Anzeigenkombinationen:
Auf Anfrage
Stanzformen und individualisierte Sticky Notes:
Gegen Aufpreis auf Anfrage möglich
z. B. mit Rubbelfeld, Barcode, Duftstoffen u.a.
Bestellung der
»Miba Sticky Notes«:
Gestaltung und Produktion Ihrer »Miba Sticky Notes« übernimmt die Mittelbadische Presse für Sie.
Die Lieferzeit von Auftragsvergabe bis Erscheinungstermin
beträgt ca. 20 Werktage.
Kontakt:
Tel. 07 81 /504-15 01
[email protected]
Bestellung der
»Miba Magic Cards«:
Gestaltung und Produktion Ihrer »Miba Magic Cards« übernimmt die Mittelbadische Presse für Sie.
Die Lieferzeit von Auftragsvergabe bis Erscheinungstermin
beträgt ca. 20 Werktage.
Kontakt:
Tel. 07 81 /504-15 01
[email protected]
Miba Magic Card
Was sind die
»Miba Magic Cards«?
Die Sonderwerbeform »Miba Magic Card« ist ebenfalls wirkungsvolle Werbeträger auf der Titelseite der Zeitung. Magic
Cards haften auf einer transparenten Folie, kleben nach der
Entfernung jedoch nicht mehr. Die transparente Klebefolie
verbleibt auf der Titelseite. Die Rückseite der Magic Card ist
somit sehr gut lesbar.
Response mit
»Miba Magic Cards«:
Die »Miba Magic Card« ist als Werbeform gezielt zur Generierung von Response konzipiert. Die Miba Magic Card vereint
wichtige Eigenschaften für eine aufmerksamkeitsstarke und
interaktive Werbung.
Vorteile:
- auffällige Positionierung auf der Titelseite der Tageszeitung
- mehrfache Kontakte und lange Kontaktzeiten mit dem Leser
Die Miba Magic Card ist ein Blickfang mit Signalwirkung und
überdurchschnittlichen Rücklaufraten
Format:
76,0 x 76,0 mm, nur 4-farbig, weitere Größen auf Anfrage
Auflage:
Auflagen s. S. 6, Kombinationen und Teilbelegungen möglich.
Mindestauflage: 25.000 Exemplare bei gleichem Motiv
Preise:
Direktpreis: 115 € pro 1.000 Stück
Grundpreis: 135,30 € pro 1.000 Stück
Alle Preise verstehen sich inkl. Gestaltung und Produktion der
»Magic Cards« zzgl. MwSt.
Anzeigenkombinationen:
Auf Anfrage
Stanzformen und individualisierte Magic Cards:
Gegen Aufpreis auf Anfrage möglich
z. B. mit Rubbelfeld, Barcode, Duftstoffen u.a.
17 Miba Magic Card
Anzeigenpreisliste Nr. 53
1. Januar 2015
Nielsengebiet IIIb
16 Miba Sticky Notes
Sonderwerbeform
Was sind die
»Miba Sticky Notes«?
Die »Miba Sticky Notes« sind selbstklebende Haftnotizen,
die als hoch wirkungsvolle Werbeträger auf der Titelseite der
Zeitung angebracht werden.
Response mit
»Miba Sticky Notes«:
Die »Miba Sticky Note« ist als Werbeform gezielt zur Generierung von Response konzipiert. Die Miba Sticky Note vereint
wichtige Eigenschaften für eine aufmerksamkeitsstarke und
interaktive Werbung.
Vorteile:
- auffällige Positionierung auf der Titelseite der Tageszeitung
- klebt wie eine Haftnotiz immer wieder auf der Zeitung und an
anderen Oberflächen wie z. B. dem Kühlschrank
(Post-it-Effekt)
- mehrfache Kontakte und lange Kontaktzeiten mit dem Leser
Die Miba Sticky Note ist ein Blickfang mit Signalwirkung und
überdurchschnittlichen Rücklaufraten
Format:
76,2 x 76,2 mm, 4-farbig (4/0, 2/2, 3/1), weitere Größen auf
Anfrage
Auflage:
Auflagen s. S. 6, Kombinationen und Teilbelegungen möglich.
Mindestauflage: 12.500 Exemplare bei gleichem Motiv
Preise:
Direktpreis: 80 € pro 1.000 Stück
Grundpreis: 94,12 € pro 1.000 Stück
Alle Preise verstehen sich inkl. Gestaltung und Produktion der
»Sticky Notes« zzgl. MwSt.
Anzeigenkombinationen:
Auf Anfrage
Stanzformen und individualisierte Sticky Notes:
Gegen Aufpreis auf Anfrage möglich
z. B. mit Rubbelfeld, Barcode, Duftstoffen u.a.
Bestellung der
»Miba Sticky Notes«:
Gestaltung und Produktion Ihrer »Miba Sticky Notes« übernimmt die Mittelbadische Presse für Sie.
Die Lieferzeit von Auftragsvergabe bis Erscheinungstermin
beträgt ca. 20 Werktage.
Kontakt:
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Bestellung der
»Miba Magic Cards«:
Gestaltung und Produktion Ihrer »Miba Magic Cards« übernimmt die Mittelbadische Presse für Sie.
Die Lieferzeit von Auftragsvergabe bis Erscheinungstermin
beträgt ca. 20 Werktage.
Kontakt:
Tel. 07 81 /504-15 01
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Miba Magic Card
Was sind die
»Miba Magic Cards«?
Die Sonderwerbeform »Miba Magic Card« ist ebenfalls wirkungsvolle Werbeträger auf der Titelseite der Zeitung. Magic
Cards haften auf einer transparenten Folie, kleben nach der
Entfernung jedoch nicht mehr. Die transparente Klebefolie
verbleibt auf der Titelseite. Die Rückseite der Magic Card ist
somit sehr gut lesbar.
Response mit
»Miba Magic Cards«:
Die »Miba Magic Card« ist als Werbeform gezielt zur Generierung von Response konzipiert. Die Miba Magic Card vereint
wichtige Eigenschaften für eine aufmerksamkeitsstarke und
interaktive Werbung.
Vorteile:
- auffällige Positionierung auf der Titelseite der Tageszeitung
- mehrfache Kontakte und lange Kontaktzeiten mit dem Leser
Die Miba Magic Card ist ein Blickfang mit Signalwirkung und
überdurchschnittlichen Rücklaufraten
Format:
76,0 x 76,0 mm, nur 4-farbig, weitere Größen auf Anfrage
Auflage:
Auflagen s. S. 6, Kombinationen und Teilbelegungen möglich.
Mindestauflage: 25.000 Exemplare bei gleichem Motiv
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Grundpreis: 135,30 € pro 1.000 Stück
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17 Miba Magic Card
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18 Anzeigen Sonderthemen
Sonderthemen
Was sind Sonderthemen?
Sonderthemen der Mittelbadischen Presse richten sich an
interessierte Leser, die sich mit dem Schwerpunktthema wie
z. B. »Bauen und Wohnen«, »Mode«, etc. auseinandersetzen.
Die Redaktion erarbeitet im Rahmen des Themas ein attraktives redaktionelles Umfeld, das dem Leser wichtige Hintergrundinformationen, Tipps und Serviceinformationen bieten.
Warum Werbung im
Sonderthemenumfeld?
Der lokale und regionale Bezug der Informationen schafft unverwechselbare attraktive Inhalte, die nah am Leser sind und
ein interessantes Werbeumfeld bieten. Dabei sprechen Sie
direkt eine interessante Zielgruppe an. Regional ohne Streuverluste.
Besondere Platzierungen
bei Sonderthemen
Durch die hochwertige Produktion der Sonderthemen werden
diese oft von den Lesern archiviert und an interessierte
Familienmitglieder weitergeleitet.
Bei Kaufentscheidungen werden der Anzeigenteil und die darin
enthaltene Anzeige oft als Entscheidungs- und Einkaufshilfe
genutzt.
Durch besondere Werbeplatzierungen erreichen Sie beim Leser
in der Regel eine höhere Aufmerksamkeit.
Sonderthemenplan
Fordern Sie unseren Sonderthemenplan an: mit detaillierten
Hinweisen zu Themen, Branchen, Terminen und Werbemöglichkeiten.
Download aus dem
Internet
Im Internet können Sie sich den Sonderthemenplan als
PDF-Datei herunterladen. www.reiff.de/sonderthemen
Kontakt
Telefon: 07 81 / 504-14 01
Telefax: 07 81 / 504-14 09
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Sonderthemen
Aus- und Weiterbildung
Ersch.Termin
Anz.schluss
13. Jan
21. Feb
26. Feb
7. Apr
14. Apr
16. Mai
19. Mai
22. Mai
12. Sep
22. Sep
7. Jan
5. Feb
23. Feb
30. Mrz
31. Mrz
11. Mai
12. Mai
15. Mai
27. Aug
16. Sep
Fortbildung
Chance 2015
Schulprobleme
Fortbildung
Berufsinfomesse (17. - 18. 4.)
Schulprobleme
Sprachen lernen
Jobs im Gesundheitswesen
Chance 2016
Fortbildung
Auto & Verkehr
7. Jan
14. Jan
25. Feb
10. Mrz
18. Mrz
24. Mrz
15. Apr
15. Apr
29. Apr
6. Mai
3. Jun
27. Jun
1. Jul
15. Jul
9. Sep
26. Sep
14. Okt
22. Okt
28. Okt
4. Nov
30. Dez ‘14 Ein neues Auto
8. Jan
Logistik & Verkehr
19. Feb Elektromobilität
5. Mrz Unfall – Was nun?
13. Mrz Auto & Motorrad
19. Mrz Räder & Roller
9. Apr
Tag der Logistik (16. 4.)
9. Apr
Cabrios
24. Apr
Autourlaub
30. Apr
Familienmobile
28. Mai Führerschein und erstes Auto
22. Jun
Steinschlag-Reparatur
25. Jun
Logistik & Verkehr
8. Jul
Unfall – Was nun?
4. Sep Auto & Umwelt
22. Sep Lichttestwochen
9. Okt Nutzfahrzeuge
19. Okt Führerschein und erstes Auto
23. Okt Autowinter
28. Okt Allrad-Spaß & SUV
19 Sonderthemen
Bauen & Wohnen
Ersch.Termin
Anz.schluss
22. Jan
29. Jan
3. Feb
5. Feb
12. Feb
19. Feb
26. Mrz
17. Apr
23. Apr
29. Apr
30. Apr
12. Mai
21. Mai
27. Mai
5. Jun
12. Jun
17. Jun
24. Jun
2. Jul
9. Jul
16. Jul
23. Jul
26. Aug
3. Sep
10. Sep
17. Sep
24. Sep
29. Sep
7. Okt
20. Okt
21. Okt
5. Nov
12. Nov
13. Nov
19. Nov
Erscheinungstermin
12. Jan
23. Jan
28. Jan
30. Jan
5. Feb
13. Feb
5. Mrz
13. Apr
17. Apr
17. Apr
24. Apr
6. Mai
29. Apr
20. Mai
29. Mai
8. Jun
27. Mai
17. Jun
26. Jun
6. Jul
10. Jul
16. Jul
17. Aug
28. Aug
4. Sep
11. Sep
18. Sep
23. Sep
25. Sep
14. Okt
30. Sep
29. Okt
6. Nov
9. Nov
13. Nov
Altbausanierung
Einbruchschutz
Schlüsselfertiges Bauen
Bodenbeläge
Alternative Energien
Frühjahrsputz
Bauen & Wohnen
Bäderträume
Tag der erneuerbaren Energien (25. 4.)
Immobilienwelt
Kücheninspirationen
Brandschutz & Sicherheit
Wohn(t)räume
Cool bleiben: Klimaanlagen
Garagen & Carports
Tag der Gebäudereinigung (15. 6.)
Bauen & Wohnen
Der Architekt
Blitzschutz
Heiztechnik
Finanzieren & Versichern
Wohnen & Design
Altbausanierung
Sanitär- und Heizungstechnik
Tag der Küche (12. 9.)
Neue Fenster, Energie sparen
Gut schlafen
Kachelofentage
Immobilienwelt
Tag des Einbruchschutzes (26. 10.)
Bauen & Wohnen
Bautenschutz
Kücheninspirationen
Tage des Passivhauses
Das Haus: Warm und sicher
Anzeigenschlusstermin
Anzeigenpreisliste Nr. 53
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Schulprobleme
Sprachen lernen
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Auto & Verkehr
7. Jan
14. Jan
25. Feb
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18. Mrz
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30. Dez ‘14 Ein neues Auto
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19. Feb Elektromobilität
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13. Mrz Auto & Motorrad
19. Mrz Räder & Roller
9. Apr
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9. Apr
Cabrios
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4. Sep Auto & Umwelt
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9. Okt Nutzfahrzeuge
19. Okt Führerschein und erstes Auto
23. Okt Autowinter
28. Okt Allrad-Spaß & SUV
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Bauen & Wohnen
Ersch.Termin
Anz.schluss
22. Jan
29. Jan
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12. Jan
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18. Sep
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25. Sep
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6. Nov
9. Nov
13. Nov
Altbausanierung
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Schlüsselfertiges Bauen
Bodenbeläge
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Bauen & Wohnen
Bäderträume
Tag der erneuerbaren Energien (25. 4.)
Immobilienwelt
Kücheninspirationen
Brandschutz & Sicherheit
Wohn(t)räume
Cool bleiben: Klimaanlagen
Garagen & Carports
Tag der Gebäudereinigung (15. 6.)
Bauen & Wohnen
Der Architekt
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Heiztechnik
Finanzieren & Versichern
Wohnen & Design
Altbausanierung
Sanitär- und Heizungstechnik
Tag der Küche (12. 9.)
Neue Fenster, Energie sparen
Gut schlafen
Kachelofentage
Immobilienwelt
Tag des Einbruchschutzes (26. 10.)
Bauen & Wohnen
Bautenschutz
Kücheninspirationen
Tage des Passivhauses
Das Haus: Warm und sicher
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20 Sonderthemen
Essen & Trinken
Messen
Ersch.Termin
Anz.schluss
Ersch.Termin
Anz.schluss
30. Jan
25. Apr
20. Jan
21. Apr
Möbelmesse (19. - 25. 1.)
Hannover Messe (13. - 17. 4.)
26. Feb
4. Mai
5. Jun
Gut zu Fuß
Bademoden & Dessous
Starke Mode in großen Größen
11. Feb
6. Mrz
12. Mrz
17. Mrz
18. Apr
25. Apr
8. Mai
9. Mai
15. Mai
2. Sep
19. Sep
1. Okt
9. Okt
16. Okt
29. Okt
21. Nov
25. Nov
1. Dez
9. Dez
5. Feb
27. Feb
6. Mrz
12. Mrz
14. Apr
21. Apr
4. Mai
4. Mai
8. Mai
27. Aug
14. Sep
25. Sep
6. Okt
12. Okt
23. Okt
13. Nov
19. Nov
26. Nov
3. Dez
Qualität vom Metzger
Frohe Ostern – genießen und feiern
Partyservice
Landwirtschaft & Weinbau
Spargel & Erdbeeren
Biergärten & Straßencafés
Gastlichkeit am Oberrhein
Hofläden
Start in die Grillsaison
Tag des Kaffees (5. 9.)
Hofläden
Kochlust
Edle Tropfen
Wildspezialitäten
Martinsgans
Festliche Gastronomie an Weihnachten und Silvester
Partyservice & Catering
Qualität vom Bäcker und Konditor
Qualität vom Metzger
Freizeit & Familie
20. Jan
6. Feb
13. Feb
27. Feb
14. Mrz
21. Apr
2. Mai
10. Jun
3. Jul
11. Jul
29. Jul
30. Jul
5. Aug
21. Aug
27. Aug
15. Sep
16. Sep
23. Sep
11. Nov
8. Jan
2. Feb
9. Feb
23. Feb
9. Mrz
7. Apr
27. Apr
3. Jun
29. Jun
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8. Jul
24. Jul
30. Jul
14. Aug
24. Aug
3. Sep
10. Sep
17. Sep
4. Nov
Hochzeit
Valentinstag
Kommunion & Konfirmation
Mensch & Tier
Girls Day / Boys Day (23. 4.)
Hochzeit
Muttertag
Meine Familie
Mensch & Tier
Lebensfreude 50 plus
Schöne Ferien – Das Urlaubsmagazin
Kind & Co.
Bella Italia
Wandern und Ausflüge
Schulanfang
Hochzeit
Oktoberfest
Kinder, Kinder
Lebensfreude 50 plus
Garten
19. Mrz
16. Apr
23. Mai
30. Sep
9. Mrz
7. Apr
19. Mai
18. Sep
Garten im Frühling
Garten, Terrasse, Balkon
Spaß im Garten (Brunnen, Teiche, Pools)
Garten im Herbst
Gesundheit, Fitness & Wellness
9. Jan
15. Jan
21. Jan
23. Jan
18. Feb
24. Feb
3. Mrz
5. Mrz
13. Mrz
25. Mrz
31. Mrz
10. Apr
13. Mai
18. Jun
19. Jun
23. Jun
8. Jul
17. Jul
25. Aug
1. Sep
23. Sep
24. Sep
8. Okt
27. Okt
17. Nov
28. Nov
15. Dez
2. Jan
9. Jan
15. Jan
19. Jan
13. Feb
18. Feb
26. Feb
27. Feb
6. Mrz
4. Mrz
26. Mrz
2. Apr
7. Mai
12. Jun
15. Jun
16. Jun
2. Jul
13. Jul
19. Aug
26. Aug
17. Sep
21. Sep
2. Okt
21. Okt
27. Okt
24. Nov
9. Dez
Tanzen lernen
Gesund leben
Physiotherapie
Gesund ernähren! Produkte aus der Region
Abnehmen und fasten
Naturmedizin
Gut sehen und hören
Tag der Logopädie (6. 3.)
Tag der Rückengesundheit (15. 3.)
Balance – Gesundheit & Lebensqualität (28. - 29. 3.)
Gesund im Mund
Sports for fun
Tag des Hörens (14. 5.)
Fußgesundheit
Tag des Schlafes (21. 6.)
Physiotherapie
Ergotherapie & Logopädie
Verwöhnprogramm
Fußgesundheit
Sport & Fitness
Tag der Zahngesundheit (25. 9.)
Reha-Tag (26. 9.)
Woche des Sehens (8. - 15. 10.)
Welt-Ergotherapietag
Balance – Gesundheit & Lebensqualität
Akupunktur
Tanzen lernen
21 Sonderthemen
Mode
4. Mrz
7. Mai
11. Jun
Recht & Rat
27. Jan
20. Mrz
28. Mai
25. Jun
11. Aug
10. Nov
18. Nov
21. Jan
16. Mrz
21. Mai
19. Jun
5. Aug
4. Nov
12. Nov
Steuertipps
Recht & Rat: Erben
Gutachter & Sachverständige
Recht & Rat: Familienrecht
Steuertipps
Recht & Rat
Geld & Kapital
Senioren
10. Feb
1. Apr
8. Apr
13. Mai
16. Jun
19. Aug
6. Okt
4. Feb
26. Mrz
31. Mrz
7. Mai
10. Jun
13. Aug
29. Sep
Wohnen & Leben im Alter
Mobile Senioren
Pflegedienste
Alten - und Krankenpflege
Wohnen im Alter
Senioren heute
Im Alter gut versorgt
Tourismus
8. Jan
20. Feb
5. Mai
19. Jun
14. Jul
3. Nov
24. Nov
30. Dez ‘14
13. Feb
28. Apr
12. Jun
8. Jul
27. Okt
18. Nov
Reisefieber
Busreisen
Last minute
Busreisen
Last minute
Busreisen
Reiseziele 2016
Trauerfall
28. Jan
6. Aug
13. Okt
22. Jan
31. Jul
8. Okt
Rat im Trauerfall
Rat im Trauerfall
Allerheiligen
Weihnachten
15. Okt
21. Nov
26. Nov
27. Nov
3. Dez
10. Dez
17. Dez
24. Dez
9. Okt
13. Nov
19. Nov
23. Nov
26. Nov
3. Dez
9. Dez
4. Dez
Weihnachtsfeiern
Festliche Gastronomie
Weihnachten Spezial Teil 1
Weihnachtsmärkte
Weihnachten Spezial Teil 2
Weihnachten Spezial Teil 3
Geschenke in letzter Minute
Weihnachtsglückwünsche
Wirtschaft
11. Mrz
2. Jun
9. Jun
30. Jun
15. Jul
31. Dez
12. Feb
27. Mai
2. Jun
24. Jun
24. Jun
4. Dez
Ortenau – Stark für die Zukunft
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25. Apr
20. Jan
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Möbelmesse (19. - 25. 1.)
Hannover Messe (13. - 17. 4.)
26. Feb
4. Mai
5. Jun
Gut zu Fuß
Bademoden & Dessous
Starke Mode in großen Größen
11. Feb
6. Mrz
12. Mrz
17. Mrz
18. Apr
25. Apr
8. Mai
9. Mai
15. Mai
2. Sep
19. Sep
1. Okt
9. Okt
16. Okt
29. Okt
21. Nov
25. Nov
1. Dez
9. Dez
5. Feb
27. Feb
6. Mrz
12. Mrz
14. Apr
21. Apr
4. Mai
4. Mai
8. Mai
27. Aug
14. Sep
25. Sep
6. Okt
12. Okt
23. Okt
13. Nov
19. Nov
26. Nov
3. Dez
Qualität vom Metzger
Frohe Ostern – genießen und feiern
Partyservice
Landwirtschaft & Weinbau
Spargel & Erdbeeren
Biergärten & Straßencafés
Gastlichkeit am Oberrhein
Hofläden
Start in die Grillsaison
Tag des Kaffees (5. 9.)
Hofläden
Kochlust
Edle Tropfen
Wildspezialitäten
Martinsgans
Festliche Gastronomie an Weihnachten und Silvester
Partyservice & Catering
Qualität vom Bäcker und Konditor
Qualität vom Metzger
Freizeit & Familie
20. Jan
6. Feb
13. Feb
27. Feb
14. Mrz
21. Apr
2. Mai
10. Jun
3. Jul
11. Jul
29. Jul
30. Jul
5. Aug
21. Aug
27. Aug
15. Sep
16. Sep
23. Sep
11. Nov
8. Jan
2. Feb
9. Feb
23. Feb
9. Mrz
7. Apr
27. Apr
3. Jun
29. Jun
3. Jul
8. Jul
24. Jul
30. Jul
14. Aug
24. Aug
3. Sep
10. Sep
17. Sep
4. Nov
Hochzeit
Valentinstag
Kommunion & Konfirmation
Mensch & Tier
Girls Day / Boys Day (23. 4.)
Hochzeit
Muttertag
Meine Familie
Mensch & Tier
Lebensfreude 50 plus
Schöne Ferien – Das Urlaubsmagazin
Kind & Co.
Bella Italia
Wandern und Ausflüge
Schulanfang
Hochzeit
Oktoberfest
Kinder, Kinder
Lebensfreude 50 plus
Garten
19. Mrz
16. Apr
23. Mai
30. Sep
9. Mrz
7. Apr
19. Mai
18. Sep
Garten im Frühling
Garten, Terrasse, Balkon
Spaß im Garten (Brunnen, Teiche, Pools)
Garten im Herbst
Gesundheit, Fitness & Wellness
9. Jan
15. Jan
21. Jan
23. Jan
18. Feb
24. Feb
3. Mrz
5. Mrz
13. Mrz
25. Mrz
31. Mrz
10. Apr
13. Mai
18. Jun
19. Jun
23. Jun
8. Jul
17. Jul
25. Aug
1. Sep
23. Sep
24. Sep
8. Okt
27. Okt
17. Nov
28. Nov
15. Dez
2. Jan
9. Jan
15. Jan
19. Jan
13. Feb
18. Feb
26. Feb
27. Feb
6. Mrz
4. Mrz
26. Mrz
2. Apr
7. Mai
12. Jun
15. Jun
16. Jun
2. Jul
13. Jul
19. Aug
26. Aug
17. Sep
21. Sep
2. Okt
21. Okt
27. Okt
24. Nov
9. Dez
Tanzen lernen
Gesund leben
Physiotherapie
Gesund ernähren! Produkte aus der Region
Abnehmen und fasten
Naturmedizin
Gut sehen und hören
Tag der Logopädie (6. 3.)
Tag der Rückengesundheit (15. 3.)
Balance – Gesundheit & Lebensqualität (28. - 29. 3.)
Gesund im Mund
Sports for fun
Tag des Hörens (14. 5.)
Fußgesundheit
Tag des Schlafes (21. 6.)
Physiotherapie
Ergotherapie & Logopädie
Verwöhnprogramm
Fußgesundheit
Sport & Fitness
Tag der Zahngesundheit (25. 9.)
Reha-Tag (26. 9.)
Woche des Sehens (8. - 15. 10.)
Welt-Ergotherapietag
Balance – Gesundheit & Lebensqualität
Akupunktur
Tanzen lernen
21 Sonderthemen
Mode
4. Mrz
7. Mai
11. Jun
Recht & Rat
27. Jan
20. Mrz
28. Mai
25. Jun
11. Aug
10. Nov
18. Nov
21. Jan
16. Mrz
21. Mai
19. Jun
5. Aug
4. Nov
12. Nov
Steuertipps
Recht & Rat: Erben
Gutachter & Sachverständige
Recht & Rat: Familienrecht
Steuertipps
Recht & Rat
Geld & Kapital
Senioren
10. Feb
1. Apr
8. Apr
13. Mai
16. Jun
19. Aug
6. Okt
4. Feb
26. Mrz
31. Mrz
7. Mai
10. Jun
13. Aug
29. Sep
Wohnen & Leben im Alter
Mobile Senioren
Pflegedienste
Alten - und Krankenpflege
Wohnen im Alter
Senioren heute
Im Alter gut versorgt
Tourismus
8. Jan
20. Feb
5. Mai
19. Jun
14. Jul
3. Nov
24. Nov
30. Dez ‘14
13. Feb
28. Apr
12. Jun
8. Jul
27. Okt
18. Nov
Reisefieber
Busreisen
Last minute
Busreisen
Last minute
Busreisen
Reiseziele 2016
Trauerfall
28. Jan
6. Aug
13. Okt
22. Jan
31. Jul
8. Okt
Rat im Trauerfall
Rat im Trauerfall
Allerheiligen
Weihnachten
15. Okt
21. Nov
26. Nov
27. Nov
3. Dez
10. Dez
17. Dez
24. Dez
9. Okt
13. Nov
19. Nov
23. Nov
26. Nov
3. Dez
9. Dez
4. Dez
Weihnachtsfeiern
Festliche Gastronomie
Weihnachten Spezial Teil 1
Weihnachtsmärkte
Weihnachten Spezial Teil 2
Weihnachten Spezial Teil 3
Geschenke in letzter Minute
Weihnachtsglückwünsche
Wirtschaft
11. Mrz
2. Jun
9. Jun
30. Jun
15. Jul
31. Dez
12. Feb
27. Mai
2. Jun
24. Jun
24. Jun
4. Dez
Ortenau – Stark für die Zukunft
Klimaschutz aktuell / Tag der Umwelt (5. 6.)
24-Stunden-Dienste
Zeitarbeit
Handwerk heute
Jahresrückblick
TIPP:
Fordern Sie unseren
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an oder laden Sie sich ihn
direkt aus dem Internet:
www.reiff.de/sonderthemen
Erscheinungstermin
Anzeigenschlusstermin
Anzeigenpreisliste Nr. 53
1. Januar 2015
Nielsengebiet IIIb
22 Multimediale Präsenz
Printwerbung
Alle Anzeigen, die in den Printausgaben
der Mittelbadischen Presse veröffentlicht
werden ...
plus digital
... erscheinen auch auf den digitalen
E-Paper-Plattformen iPad/Tablets, PC
und Smartphones.
Digitale Anzeigen
Programme und Formate
Technische Angaben
PDF und Profile:
Satzspiegel:
284 mm breit x 420 mm hoch
Spaltenbreite:
44 mm
Spaltenzahl:
6 Spalten
Grundschrift:
8 Punkt = 3 mm
Druckverfahren:
Zeitungs-Rollenoffsetdruck, Coldset, CtP-Thermal-Platten
Raster:
54er-Raster, 135 lpi
Bildauflösung:
300 dpi
MS-Office-Programme:
Wenn Sie ein PDF erstellen wollen, fordern Sie bitte unsere
Joboption Einstellungen an!
Aktuelle Profile: ISOnewspaper 26v4_gr.icc und ISOnewspaper
26v4.icc werden auf Anfrage zur Verfügung gestellt.
Schriften eingebettet. PDF-Version PDF/X-3 Acrobat-Version 1.3
und höher.
Da diese Programme nicht für den Anzeigensatz konzipiert
sind, müssen wir diese außer MS-Word ablehnen.
Um Schriftenprobleme zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen,
eine Postscript-Datei oder PDF aus MS-Word zu erzeugen.
Farben
Zusatzfarben:
Vierfarbanzeigen:
Sonderfarben:
Bilder:
Nach Wahl aus der reiff medien-Farbskala im 4c-Aufbau,
angelehnt an HKS. Angabe der Farbnummer und verbindliches
Farbmuster erforderlich.
Daten-Kennzeichnung:
Bei 4c-Anzeigen müssen alle Farben nach CMYK umgewandelt
sein. Verbindliches Farbmuster (Proof) erforderlich, ansonsten
keine Gewährleistung für Farbwiedergabe.
Gesamtfarbauftrag maximal 240%.
Alle Sonderfarben im Dokument/Anzeige müssen in 4c umgewandelt sein.
Alle Bilder/Elemente müssen in CMYK angelegt sein.
Bilder in RGB- oder LAB-Formaten werden nicht akzeptiert.
Lieferadresse:
Datenübertragung
Reiff Verlag KG, Anzeigenservice
Marlener Str. 9, 77656 Offenburg
23 Digitale Anzeigen
Zur Datenübertragung bitte kleine Textdatei mit folgenden
Angaben mitschicken:
Name/Telefonnummer, Name des Datenobjekts, gewünschter
Erscheinungstag, Programmname, verwendete Farben, Schriften.
Übermitteln Sie uns Ihre Daten bitte grundsätzlich in einem
Ordner/Koffer.
FTP-Zugang:
auf Anfrage
Kontakt:
Telefon 07 81/504-25 67
E-Mail:
[email protected] / Maximal 5 MB, Attachments
Anzeigenpreisliste Nr. 53
1. Januar 2015
Nielsengebiet IIIb
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Printwerbung
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werden ...
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... erscheinen auch auf den digitalen
E-Paper-Plattformen iPad/Tablets, PC
und Smartphones.
Digitale Anzeigen
Programme und Formate
Technische Angaben
PDF und Profile:
Satzspiegel:
284 mm breit x 420 mm hoch
Spaltenbreite:
44 mm
Spaltenzahl:
6 Spalten
Grundschrift:
8 Punkt = 3 mm
Druckverfahren:
Zeitungs-Rollenoffsetdruck, Coldset, CtP-Thermal-Platten
Raster:
54er-Raster, 135 lpi
Bildauflösung:
300 dpi
MS-Office-Programme:
Wenn Sie ein PDF erstellen wollen, fordern Sie bitte unsere
Joboption Einstellungen an!
Aktuelle Profile: ISOnewspaper 26v4_gr.icc und ISOnewspaper
26v4.icc werden auf Anfrage zur Verfügung gestellt.
Schriften eingebettet. PDF-Version PDF/X-3 Acrobat-Version 1.3
und höher.
Da diese Programme nicht für den Anzeigensatz konzipiert
sind, müssen wir diese außer MS-Word ablehnen.
Um Schriftenprobleme zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen,
eine Postscript-Datei oder PDF aus MS-Word zu erzeugen.
Farben
Zusatzfarben:
Vierfarbanzeigen:
Sonderfarben:
Bilder:
Nach Wahl aus der reiff medien-Farbskala im 4c-Aufbau,
angelehnt an HKS. Angabe der Farbnummer und verbindliches
Farbmuster erforderlich.
Daten-Kennzeichnung:
Bei 4c-Anzeigen müssen alle Farben nach CMYK umgewandelt
sein. Verbindliches Farbmuster (Proof) erforderlich, ansonsten
keine Gewährleistung für Farbwiedergabe.
Gesamtfarbauftrag maximal 240%.
Alle Sonderfarben im Dokument/Anzeige müssen in 4c umgewandelt sein.
Alle Bilder/Elemente müssen in CMYK angelegt sein.
Bilder in RGB- oder LAB-Formaten werden nicht akzeptiert.
Lieferadresse:
Datenübertragung
Reiff Verlag KG, Anzeigenservice
Marlener Str. 9, 77656 Offenburg
23 Digitale Anzeigen
Zur Datenübertragung bitte kleine Textdatei mit folgenden
Angaben mitschicken:
Name/Telefonnummer, Name des Datenobjekts, gewünschter
Erscheinungstag, Programmname, verwendete Farben, Schriften.
Übermitteln Sie uns Ihre Daten bitte grundsätzlich in einem
Ordner/Koffer.
FTP-Zugang:
auf Anfrage
Kontakt:
Telefon 07 81/504-25 67
E-Mail:
[email protected] / Maximal 5 MB, Attachments
Anzeigenpreisliste Nr. 53
1. Januar 2015
Nielsengebiet IIIb
24 Beilagen + Direktverteilung
Preise Beilagen
Preise Direktverteilung
Preise je 1.000 Stück
Grundpreis
Direktpreis
Gewicht bis: 20 g
25 g
30 g
35 g
40 g
45 g
50 g
jedes weitere Gramm:
101,50 €
105,00 €
107,50 €
111,00 €
114,50 €
116,50 €
119,00 €
0,50 €
Gewicht:
Format:
mind. 10 g bis max. 75 g, höheres Gewicht auf Anfrage
mind. 148 x 210 mm (A5), max. 230 x 300 mm
Achtung!
Einzelblätter/Flyer ohne Falz können nicht eingelegt werden!
Bonusstaffel:
ab 250.000 Exempl.
ab 500.000 Exempl.
ab 1.000.000 Exempl.
ab 1.500.000 Exempl.
86,00 €
89,00 €
91,00 €
94,00 €
97,00 €
99,00 €
101,00 €
0,50 €
1 %
2 %
3 %
4%
Grundpreis
Gewicht bis: 20 g
30 g
40 g
50 g
jedes weitere Gramm:
69,50 €
75,50 €
82,50 €
88,50 €
0,50 €
Höchstgewicht:
Höchstformat:
50 g, geringf. Überschreitungen gegen Aufschlag nach Anfrage.
A4 Auf DIN A4 gefalzt.
Mindestauflage:
1.000 Exemplare
Teilbelegung:
möglich nach Absprache
Verteilungstage:
Montag bis Samstag
Bei Warenproben und ausgefallenen Formaten und Gewichten
gemäß Absprache, evtl. auf mehrere Tage verteilt.
Konkurrenzausschluss:
Kann bei Direktverteilung nicht gewährt werden.
Bei Warenproben auf Anfrage.
ab 2.000.000 Exempl. 5 %
ab 2.500.000 Exempl. 6 %
ab 3.000.000 Exempl. 7 %
Postgebühren:
Sind in den Preisen enthalten.
Boni:
Beilagenpreise sind rabattierbar im Rahmen der oben
genannten Preise und Bonusstaffel. Mögliche bereits
rabattierte Aktionspreise sind davon ausgeschlossen.
Konkurrenzausschluss:
Preise je 1.000 Stück
Direktpreis
59,00
64,00
70,00
75,00
0,50
€
€
€
€
€
Anlieferung
Anlieferungstermin:
Anlieferung (Frachtkosten frei) frühestens 10, spätestens
3 Tage vor Erscheinen im Verlag eintreffend.
Anlieferungszeiten: Mo - Fr 7.30 - 12.00 und 13.00 - 15.30 Uhr.
Aufträge:
Sind erst nach Vorlage eines Musters der Beilage (spät.
8 Tage vor Erscheinen) und deren Billigung bindend. Gemeinschaftsprojekte mehrerer Firmen und Beilagen, die beim Leser
den Eindruck eines Bestandteiles der Zeitung erwecken oder
Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen.
Rücktrittsrecht bis 2 Wochen vor dem Beilegen, sonst 20 %
Ausfallgebühren vom Bruttowert.
Palettierung:
Die Beilagen müssen sauber auf stabilen Paletten gestapelt
sein. Beilagen sollen gegen eventuelle Transportschäden (mechanische Beanspruchung) und gegen Eindringen von Feuchtigkeit geschützt sein. Jede Palette muss analog zum Lieferschein
deutlich sichtbar mit einer Palettenkarte gekennzeichnet sein.
Begleitpapiere
(Lieferschein):
Die Lieferung von Beilagen muss grundsätzlich mit einem
korrekten Lieferschein begleitet sein, der folgende Angaben
enthalten sollte:
– Zu belegende Ausgaben
– Auftraggeber der Beilage
– Beilagentitel oder Artikelnummer bzw. Motiv
– Auslieferungstermin des Beilagenherstellers
– Absender und Empfänger
– Anzahl der Paletten
– Gesamtstückzahl der gelieferten Beilagen
Textgleichheit des Lieferscheins zur Palettenkarte
Raum für Vermerke
Ist nicht möglich. Annahme erfolgt nach vorheriger Vereinbarung
Dispo / Lieferanschrift
Disposition:
Tel. 07 81 / 504-15 01
Lieferanschrift:
Mittelbadische Presse/reiff zeitungsdruck gmbh,
Marlener Str. 9, 77656 Offenburg
Fax 07 81 / 504-15 09
Technik, Beschaffenheit
Achtung!
Einzelblätter/Flyer ohne Falz können nicht eingelegt werden!
Falzarten:
Gefalzte Beilagen müssen im Kreuzbruch, Wickel- oder Mittelfalz verarbeitet sein.
Mehrseitige Beilagen müssen den Falz an der langen Seite
aufweisen. Ungefalzte Flugblätter oder Flyer können nicht
eingelegt werden.
Beschnitt:
Alle Beilagen müssen rechtwinklig und formatgleich beschnitten sein. Beilagen dürfen am Schnitt keine Verblockung durch
stumpfe Messer aufweisen.
Draht-Rückenheftung:
Bei Draht-Rückenheftung darf die verwendete Drahtstärke nicht
stärker als der Rücken der Beilagen sein.
Dünne Beilagen sollten grundsätzlich mit Rücken- oder Falzleimung hergestellt werden.
Angeklebte Produkte
(z. B. Postkarten):
Postkarten sind in der Beilage grundsätzlich innen anzukleben. Sie müssen dabei bündig im Falz zum Kopf oder Fuß der
Beilage angeklebt werden.
Ferner sind erforderlich:
Anlieferungszustand:
Die angelieferten Beilagen müssen in Art und Form eine
einwandfreie, sofortige Verarbeitung gewährleisten, ohne dass
eine zusätzlich manuelle Aufbereitung notwendig wird.
Zusatzkosten für Mehraufwand bei der Bereitstellung aufgrund
von Beschädigungen werden in Rechnung gestellt. Durch
zu frische Druckfarbe zusammengeklebte, stark elektrostatisch aufgeladene oder feucht gewordene Beilagen können
nicht verarbeitet werden. Beilagen mit umgeknickten Ecken
bzw. Kanten, Quetschfalten oder mit verlagertem (runden)
Rücken sind ebenfalls nicht verarbeitbar.
Beilagen – Bedarfsmenge
Die unverschränkten, kantengeraden Lagen sollen eine Höhe
von 80 bis 100 mm aufweisen, damit sie von Hand greifbar
sind. Mindestens zu 25 Exemplaren verschränkt.
Lagenhöhen:
Montag - Dienstag Donnerstag - Freitag
Erforderliche Stückzahl
Mittwoch
Samstag
56.600
57.900
61.300
Off. Tageblatt inkl. Lahrer Anz. OT – Schwarzwald-Zeitung 26.000
26.500
28.400
8.200
8.500
8.900
Acher-Rench-Zeitung
13.500
13.700
14.300
Kehler Zeitung
8.900
9.200
9.700
Teilbelegung:
auf Anfrage.
Zustellung an Nichtabonnenten-Haushalte ist möglich.
25 Beilagen + Direktverteilung
Beilagen +
Direktverteilung
Anzeigenpreisliste Nr. 53
1. Januar 2015
Nielsengebiet IIIb
24 Beilagen + Direktverteilung
Preise Beilagen
Preise Direktverteilung
Preise je 1.000 Stück
Grundpreis
Direktpreis
Gewicht bis: 20 g
25 g
30 g
35 g
40 g
45 g
50 g
jedes weitere Gramm:
101,50 €
105,00 €
107,50 €
111,00 €
114,50 €
116,50 €
119,00 €
0,50 €
Gewicht:
Format:
mind. 10 g bis max. 75 g, höheres Gewicht auf Anfrage
mind. 148 x 210 mm (A5), max. 230 x 300 mm
Achtung!
Einzelblätter/Flyer ohne Falz können nicht eingelegt werden!
Bonusstaffel:
ab 250.000 Exempl.
ab 500.000 Exempl.
ab 1.000.000 Exempl.
ab 1.500.000 Exempl.
86,00 €
89,00 €
91,00 €
94,00 €
97,00 €
99,00 €
101,00 €
0,50 €
1 %
2 %
3 %
4%
Grundpreis
Gewicht bis: 20 g
30 g
40 g
50 g
jedes weitere Gramm:
69,50 €
75,50 €
82,50 €
88,50 €
0,50 €
Höchstgewicht:
Höchstformat:
50 g, geringf. Überschreitungen gegen Aufschlag nach Anfrage.
A4 Auf DIN A4 gefalzt.
Mindestauflage:
1.000 Exemplare
Teilbelegung:
möglich nach Absprache
Verteilungstage:
Montag bis Samstag
Bei Warenproben und ausgefallenen Formaten und Gewichten
gemäß Absprache, evtl. auf mehrere Tage verteilt.
Konkurrenzausschluss:
Kann bei Direktverteilung nicht gewährt werden.
Bei Warenproben auf Anfrage.
ab 2.000.000 Exempl. 5 %
ab 2.500.000 Exempl. 6 %
ab 3.000.000 Exempl. 7 %
Postgebühren:
Sind in den Preisen enthalten.
Boni:
Beilagenpreise sind rabattierbar im Rahmen der oben
genannten Preise und Bonusstaffel. Mögliche bereits
rabattierte Aktionspreise sind davon ausgeschlossen.
Konkurrenzausschluss:
Preise je 1.000 Stück
Direktpreis
59,00
64,00
70,00
75,00
0,50
€
€
€
€
€
Anlieferung
Anlieferungstermin:
Anlieferung (Frachtkosten frei) frühestens 10, spätestens
3 Tage vor Erscheinen im Verlag eintreffend.
Anlieferungszeiten: Mo - Fr 7.30 - 12.00 und 13.00 - 15.30 Uhr.
Aufträge:
Sind erst nach Vorlage eines Musters der Beilage (spät.
8 Tage vor Erscheinen) und deren Billigung bindend. Gemeinschaftsprojekte mehrerer Firmen und Beilagen, die beim Leser
den Eindruck eines Bestandteiles der Zeitung erwecken oder
Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen.
Rücktrittsrecht bis 2 Wochen vor dem Beilegen, sonst 20 %
Ausfallgebühren vom Bruttowert.
Palettierung:
Die Beilagen müssen sauber auf stabilen Paletten gestapelt
sein. Beilagen sollen gegen eventuelle Transportschäden (mechanische Beanspruchung) und gegen Eindringen von Feuchtigkeit geschützt sein. Jede Palette muss analog zum Lieferschein
deutlich sichtbar mit einer Palettenkarte gekennzeichnet sein.
Begleitpapiere
(Lieferschein):
Die Lieferung von Beilagen muss grundsätzlich mit einem
korrekten Lieferschein begleitet sein, der folgende Angaben
enthalten sollte:
– Zu belegende Ausgaben
– Auftraggeber der Beilage
– Beilagentitel oder Artikelnummer bzw. Motiv
– Auslieferungstermin des Beilagenherstellers
– Absender und Empfänger
– Anzahl der Paletten
– Gesamtstückzahl der gelieferten Beilagen
Textgleichheit des Lieferscheins zur Palettenkarte
Raum für Vermerke
Ist nicht möglich. Annahme erfolgt nach vorheriger Vereinbarung
Dispo / Lieferanschrift
Disposition:
Tel. 07 81 / 504-15 01
Lieferanschrift:
Mittelbadische Presse/reiff zeitungsdruck gmbh,
Marlener Str. 9, 77656 Offenburg
Fax 07 81 / 504-15 09
Technik, Beschaffenheit
Achtung!
Einzelblätter/Flyer ohne Falz können nicht eingelegt werden!
Falzarten:
Gefalzte Beilagen müssen im Kreuzbruch, Wickel- oder Mittelfalz verarbeitet sein.
Mehrseitige Beilagen müssen den Falz an der langen Seite
aufweisen. Ungefalzte Flugblätter oder Flyer können nicht
eingelegt werden.
Beschnitt:
Alle Beilagen müssen rechtwinklig und formatgleich beschnitten sein. Beilagen dürfen am Schnitt keine Verblockung durch
stumpfe Messer aufweisen.
Draht-Rückenheftung:
Bei Draht-Rückenheftung darf die verwendete Drahtstärke nicht
stärker als der Rücken der Beilagen sein.
Dünne Beilagen sollten grundsätzlich mit Rücken- oder Falzleimung hergestellt werden.
Angeklebte Produkte
(z. B. Postkarten):
Postkarten sind in der Beilage grundsätzlich innen anzukleben. Sie müssen dabei bündig im Falz zum Kopf oder Fuß der
Beilage angeklebt werden.
Ferner sind erforderlich:
Anlieferungszustand:
Die angelieferten Beilagen müssen in Art und Form eine
einwandfreie, sofortige Verarbeitung gewährleisten, ohne dass
eine zusätzlich manuelle Aufbereitung notwendig wird.
Zusatzkosten für Mehraufwand bei der Bereitstellung aufgrund
von Beschädigungen werden in Rechnung gestellt. Durch
zu frische Druckfarbe zusammengeklebte, stark elektrostatisch aufgeladene oder feucht gewordene Beilagen können
nicht verarbeitet werden. Beilagen mit umgeknickten Ecken
bzw. Kanten, Quetschfalten oder mit verlagertem (runden)
Rücken sind ebenfalls nicht verarbeitbar.
Beilagen – Bedarfsmenge
Die unverschränkten, kantengeraden Lagen sollen eine Höhe
von 80 bis 100 mm aufweisen, damit sie von Hand greifbar
sind. Mindestens zu 25 Exemplaren verschränkt.
Lagenhöhen:
Montag - Dienstag Donnerstag - Freitag
Erforderliche Stückzahl
Mittwoch
Samstag
56.600
57.900
61.300
Off. Tageblatt inkl. Lahrer Anz. OT – Schwarzwald-Zeitung 26.000
26.500
28.400
8.200
8.500
8.900
Acher-Rench-Zeitung
13.500
13.700
14.300
Kehler Zeitung
8.900
9.200
9.700
Teilbelegung:
auf Anfrage.
Zustellung an Nichtabonnenten-Haushalte ist möglich.
25 Beilagen + Direktverteilung
Beilagen +
Direktverteilung
Anzeigenpreisliste Nr. 53
1. Januar 2015
Nielsengebiet IIIb
26 Salut l’Ortenau
Verbreitungsgebiet
Was ist
Salut l’Ortenau:
Salut l‘Ortenau ist unser sieben Mal pro Jahr im Großraum
Straßburg und im Umland erscheinendes Einkaufs- und
Freizeitmagazin.
Unsere französischen Nachbarn erhalten mit diesem kostenlos verteilten Tabloid-Magazin, das komplett in französischer
Sprache erscheint, viele interessante Einkaufstipps aus
Offenburg und der Ortenau und Hinweise auf verkaufsoffene
Sonntage, Late-Night-Shopping-Angebote oder Aktionswochen
und -tage im Ortenauer Einzelhandel und beim Handwerk und
Dienstleistern.
Jede Menge gastronomische Empfehlungen und Angebote für
die Freizeitgestaltung sowie kulturelle und sportliche Informationen aus den lokalen Ausgaben der Mittelbadischen Presse
runden das breite Spektrum der Inhalte ab.
Von Gambsheim und Vendenheim im Norden, Molsheim im
Westen und Limersheim und Daubensand im Süden wird
Salut l‘Ortenau von vielen elsässischen Lesern erwartet und
gerne gelesen.
Eine klare Gliederung nach Städten und Orten erleichtert die
Orientierung für den elsässischen Leser und Verbraucher.
Die Erscheinungstermine sind häufig auf französische
Feiertage ausgerichtet, die der Elsässer gerne nutzt, um
in die Ortenau zu fahren.
Salut l‘Ortenau ist das perfekte Printmedium für
Werbetreibende aller Branchen, um neue Kunden
und inzwischen schon zu Stammkunden gewordene
Verbraucher von der gegenüberliegenden Seite des
Rheins anzusprechen und zu mobilisieren.
Auflage: 135.000 Exemplare
Vorteile
-
Kostenloses Einkaufs- und Freizeitmagazin in französischer Sprache
Inhalt und redaktioneller Teil sind speziell und optional auf französische Leser abgestimmt
Neukundengewinnung für Ortenauer Gewerbebetriebe
Kostenloser Übersetzungs- und Gestaltungsservice für Ihre Anzeigen
Klare Gliederung nach Ortschaften bzw. Städten
Anzeigenpreise
Alle Preisangaben pro
Millimeter
Grundpreis
Schwarz-WeißAnzeigen
1,82 €
Sie erreichen mit Ihrer Anzeige Ihre potenziellen Kunden aus:
- Achenheim
- Friesenheim
- Krautergersheim
- Benfeld
- Gambsheim
- Limersheim
- Bernardswiller
- Geispolsheim
- Lingolsheim
- Bietlenheim
- Gerstheim
- Lipsheim
- Bischheim
- Herbsheim
- Matzenheim
- Bolsenheim
- Hindisheim
- Meistratzheim
- Boofzheim
- Hipsheim
- Mundolsheim
- Dalhunden
- Holtzheim
- Niedernai
- Daubensand
- Huttenheim
- Nordhouse
- Diebolsheim
- Ichtratzheim
- Obenheim
- Ebersmunster
- Illkirch-Graffenst.
- Oberhausbergen
- Eckbolsheim
- Innenheim
- Obernai
- Erstein
- Kertzfeld
- Osthouse
- Eschau
- Kilstett
- Ostwald
- Fegersheim
- Kogenheim
- Plobsheim
-
Reichstett
Rhinau
Rossfeld
Sand
Schaeffersheim
Schiltigheim
Sermersheim
Souffelweyersheim
Strasbourg
(nur Wohngebiete)
Uttenheim
La Wantzenau
Westhouse
Witternheim
Wolfisheim
27 Salut l’Ortenau
Direktpreis
Farbzuschlag
für 1 – 3
Zusatzfarben
Schwarz-WeißAnzeigen
10 %
1,55 €
Format Satzspiegel:
4-spaltig: Breite 188 mm x Höhe 280 mm
Farbanzeigen:
50 mm Mindestformat
Rabatte mit Abschluss:
bei 3 Anzeigen: 5 %
Prospekte:
47 € pro Tausend (Direktpreis) bis 40 g,
danach 25 Cent pro Gramm
Mindestauflage: 3.000 Exemplare
Anlieferung 14 Tage vor Erscheinung
AGB‘s:
Siehe Seiten 34-35
Kontakt:
Tel. 07 81 / 504-15 01, Fax 07 81 / 504-15 09
[email protected]
Farbzuschlag
für 1 – 3
Zusatzfarben
10 %
bei 6 Anzeigen: 10 %
Erscheinungstermine 2015
Erscheinungstermin
Anzeigenschluss (12 Uhr)
Druckunterlagenschluss
09. 02. 2015
15. 01. 2015
26. 01. 2015
23. 03. 2015
26. 02. 2015
09. 03. 2015
27. 04. 2015
01. 04. 2015
13. 04. 2015
06. 07. 2015
11. 06. 2015
22. 06. 2015
07. 09. 2015
13. 08. 2015
24. 08. 2015
19. 10. 2015
24. 09. 2015
05. 10. 2015
23. 11. 2015
29. 10. 2015
09. 11. 2015
Anzeigenpreisliste Nr. 53
1. Januar 2015
Nielsengebiet IIIb
26 Salut l’Ortenau
Verbreitungsgebiet
Was ist
Salut l’Ortenau:
Salut l‘Ortenau ist unser sieben Mal pro Jahr im Großraum
Straßburg und im Umland erscheinendes Einkaufs- und
Freizeitmagazin.
Unsere französischen Nachbarn erhalten mit diesem kostenlos verteilten Tabloid-Magazin, das komplett in französischer
Sprache erscheint, viele interessante Einkaufstipps aus
Offenburg und der Ortenau und Hinweise auf verkaufsoffene
Sonntage, Late-Night-Shopping-Angebote oder Aktionswochen
und -tage im Ortenauer Einzelhandel und beim Handwerk und
Dienstleistern.
Jede Menge gastronomische Empfehlungen und Angebote für
die Freizeitgestaltung sowie kulturelle und sportliche Informationen aus den lokalen Ausgaben der Mittelbadischen Presse
runden das breite Spektrum der Inhalte ab.
Von Gambsheim und Vendenheim im Norden, Molsheim im
Westen und Limersheim und Daubensand im Süden wird
Salut l‘Ortenau von vielen elsässischen Lesern erwartet und
gerne gelesen.
Eine klare Gliederung nach Städten und Orten erleichtert die
Orientierung für den elsässischen Leser und Verbraucher.
Die Erscheinungstermine sind häufig auf französische
Feiertage ausgerichtet, die der Elsässer gerne nutzt, um
in die Ortenau zu fahren.
Salut l‘Ortenau ist das perfekte Printmedium für
Werbetreibende aller Branchen, um neue Kunden
und inzwischen schon zu Stammkunden gewordene
Verbraucher von der gegenüberliegenden Seite des
Rheins anzusprechen und zu mobilisieren.
Auflage: 135.000 Exemplare
Vorteile
-
Kostenloses Einkaufs- und Freizeitmagazin in französischer Sprache
Inhalt und redaktioneller Teil sind speziell und optional auf französische Leser abgestimmt
Neukundengewinnung für Ortenauer Gewerbebetriebe
Kostenloser Übersetzungs- und Gestaltungsservice für Ihre Anzeigen
Klare Gliederung nach Ortschaften bzw. Städten
Anzeigenpreise
Alle Preisangaben pro
Millimeter
Grundpreis
Schwarz-WeißAnzeigen
1,82 €
Sie erreichen mit Ihrer Anzeige Ihre potenziellen Kunden aus:
- Achenheim
- Friesenheim
- Krautergersheim
- Benfeld
- Gambsheim
- Limersheim
- Bernardswiller
- Geispolsheim
- Lingolsheim
- Bietlenheim
- Gerstheim
- Lipsheim
- Bischheim
- Herbsheim
- Matzenheim
- Bolsenheim
- Hindisheim
- Meistratzheim
- Boofzheim
- Hipsheim
- Mundolsheim
- Dalhunden
- Holtzheim
- Niedernai
- Daubensand
- Huttenheim
- Nordhouse
- Diebolsheim
- Ichtratzheim
- Obenheim
- Ebersmunster
- Illkirch-Graffenst.
- Oberhausbergen
- Eckbolsheim
- Innenheim
- Obernai
- Erstein
- Kertzfeld
- Osthouse
- Eschau
- Kilstett
- Ostwald
- Fegersheim
- Kogenheim
- Plobsheim
-
Reichstett
Rhinau
Rossfeld
Sand
Schaeffersheim
Schiltigheim
Sermersheim
Souffelweyersheim
Strasbourg
(nur Wohngebiete)
Uttenheim
La Wantzenau
Westhouse
Witternheim
Wolfisheim
27 Salut l’Ortenau
Direktpreis
Farbzuschlag
für 1 – 3
Zusatzfarben
Schwarz-WeißAnzeigen
10 %
1,55 €
Format Satzspiegel:
4-spaltig: Breite 188 mm x Höhe 280 mm
Farbanzeigen:
50 mm Mindestformat
Rabatte mit Abschluss:
bei 3 Anzeigen: 5 %
Prospekte:
47 € pro Tausend (Direktpreis) bis 40 g,
danach 25 Cent pro Gramm
Mindestauflage: 3.000 Exemplare
Anlieferung 14 Tage vor Erscheinung
AGB‘s:
Siehe Seiten 34-35
Kontakt:
Tel. 07 81 / 504-15 01, Fax 07 81 / 504-15 09
[email protected]
Farbzuschlag
für 1 – 3
Zusatzfarben
10 %
bei 6 Anzeigen: 10 %
Erscheinungstermine 2015
Erscheinungstermin
Anzeigenschluss (12 Uhr)
Druckunterlagenschluss
09. 02. 2015
15. 01. 2015
26. 01. 2015
23. 03. 2015
26. 02. 2015
09. 03. 2015
27. 04. 2015
01. 04. 2015
13. 04. 2015
06. 07. 2015
11. 06. 2015
22. 06. 2015
07. 09. 2015
13. 08. 2015
24. 08. 2015
19. 10. 2015
24. 09. 2015
05. 10. 2015
23. 11. 2015
29. 10. 2015
09. 11. 2015
Anzeigenpreisliste Nr. 53
1. Januar 2015
Nielsengebiet IIIb
28 Amtliche Nachrichtenblätter
Medialeistung
Was sind Amtliche
Nachrichtenblätter?
Warum eignen sie sich
für Werbung?
reiff anb produziert Amtliche Nachrichtenblätter für insgesamt
43 Gemeinden mit über 60 Ortschaften mit einer Gesamtauflage von rund 82.250 Exemplaren. Diese liefern Woche für Woche
die neuesten Nachrichten aus den Gemeinden: aus den Rathäusern, Vereinen, Kirchen, aus dem Wirtschafts- und Alltagsleben.
Die extrem hohe Affinität der Leser zu ihren lokalen Themen
erhöht die Werbebeachtung Ihrer Anzeige. Amtliche Nachrichtenblätter besitzen eine hohe Akzeptanz und lokale
Kompetenz.
Farbanzeigen:
Möglichkeiten siehe nebenstehende Tabelle.
Mindestgröße 50 mm
Kombinationsrabatt:
Ab 2 Ausgaben 2,5 %, ab 3 Ausgaben 5 %,
ab 4 Ausgaben 7,5 %. Je zusätzliche Ausgabe 2,5 %.
Höchstrabatt 30 %.
schwarz-weiß
vierfarbig
Farbzuschlag: 1 Zusatzfarbe: 25 %, 2 bis 3 Zusatzfarben: 35 %
Ausgaben
Achern »Aktuell aus Achern« mit Achern-Stadt,
Erscheinungstag Auflage
Direktpreis Grundpreis
in mm
in mm
Fr. 12.000
0,47 €
0,55 €
Appenweier, Nesselried und Urloffen
Fr.
2.600
0,32 €
0,38 €
Auenheim
Do. 1.200
0,30 €
0,35 €
Bad Peterstal-Griesbach
Fr.
1.100
0,30 €
0,35 €
Berghaupten
Fr.
900
0,28 €
0,33 €
Bodersweier, Zierolshofen
Do. 1.200
0,30 €
0,35 €
Bühl
Fr.
400
0,28 €
0,33 €
Durbach, Ebersweier
Fr.
1.250
0,32 €
0,38 €
Elgersweier
Fr.
950
0,28 €
0,33 €
Fessenbach
Fr.
490
0,28 €
0,33 €
Fautenbach, Gamshurst, Großweier, Mösbach, Oberachern,
Önsbach, Sasbachried, Wagshurst
Abschlussrabatt:
6-mal: 5 %
12-mal: 10 %
Friesenheim, Heiligenzell, Oberschopfheim, Oberweier, Schuttern Do. 4.000
0,32 €
0,38 €
Format Satzspiegel:
4-spaltig: Breite 188 mm x Höhe 270 mm
Gengenbach, Bermersbach, Reichenbach, Schwaibach
Fr.
3.050
0,32 €
0,38 €
Beilagen:
bis 20 g, pro 1.000 Stk.: Direktpreis: 76,00 Euro
Grundpreis: 89,50 Euro
jedes weitere Gramm: 0,50 Euro
Goldscheuer, Hohnhurst, Marlen, Kittersburg »Aktuell« Fr.
Weitere Kombinationen:
Günstige Kombinationen Tageszeitung + Amtsblätter erläutern
wir Ihnen gerne auf Anfrage.
Anzeigenschluss:
Dienstag, 17 Uhr, Sonderthemen Freitag der Vorwoche
Platzierungszuschläge auf Anfrage.
Verlagsanschrift:
Kontakt:
24-mal: 15 %
52-mal: 20 %
ANB Reiff Verlagsgesellschaft & Cie. GmbH
Fachverlag für amtliche Nachrichtenblätter
Marlener Straße 9, 77656 Offenburg
Tel. 07 81 / 504-14 55 und 504-14 56
Fax 07 81 / 504-14 69
[email protected]
1.650
0,27 €
0,32 €
Griesheim
Fr.
520
0,28 €
0,33 €
Haslach, Fischerbach, Mühlenbach, Hofstetten, Steinach
Fr.
8.300
0,44 €
0,52 €
Hausach, Gutach, Hornberg »Aktuell«
Do. 6.200
0,34 €
0,40 €
Kippenheim
Do. 2.600
0,30 €
0,35 €
Kork, Neumühl, Odelshofen
Do. 2.200
0,30 €
0,35 €
Lautenbach
Fr.
650
0,30 €
0,35 €
Mahlberg
Do. 2.300
0,30 €
0,35 €
Meißenheim, Kürzell
Do. 1.300
0,32 €
0,38 €
Neuried, Altenheim, Dundenheim, Ichenheim, Müllen, Schutterzell Fr.
3.000
0,30 €
0,35 €
Oberkirch »Rundblick«, Bottenau, ButschbachHesselbach, Haslach, Nußbach, Ödsbach, Ringelbach,
Stadelhofen, Tiergarten, Zusenhofen
Fr.
4.400
0,32 €
0,38 €
Ohlsbach
Do. 1.000
0,27 €
0,32 €
Oppenau, Ibach, Lierbach, Maisach, Ramsbach
Fr.
1.400
0,30 €
0,35 €
Ortenberg
Fr.
1.150
0,30 €
0,35 €
Renchen, Erlach und Ulm
Fr.
2.100
0,32 €
0,38 €
Sasbach, Obersasbach
Fr.
1.600
0,32 €
0,38 €
Schiltach, Schenkenzell
Do. 1.800
0,30 €
0,35 €
Seelbach, Schönberg und Wittenbach
Fr.
1.800
0,30 €
0,35 €
Waltersweier
Fr.
520
0,28 €
0,33 €
Weier
Fr.
420
0,28 €
0,33 €
Willstätt, Eckartsweier, Hesselhurst, Legelshurst, Sand
Fr.
2.400
0,34 €
0,40 €
Windschläg
Do.
800
0,28 €
0,33 €
Wolfach, Oberwolfach, Bad Rippoldsau-Schapbach
»Bürger-Info«
Do. 2.700
0,32 €
0,38 €
Zell-Weierbach
Fr.
1.250
0,28 €
0,33 €
Zunsweier
Fr.
1.050
0,30 €
0,35 €
8.800
2,05 €
2,41 €
Kombination: Offenburg Umland
Kombination: Kinzigtal
19.000
0,99 €
1,17 €
Kombination: Hanauerland
4.600
0,60 €
0,71 €
Kombination: Renchtal
7.550
0,82 €
0,96 €
Kombination: Friesenheim + Meißenheim
5.300
0,58 €
0,68 €
Kombination: Neuried + Schutterwald
4.900
0,52 €
0,61 €
Kombination: Schiltach + Alpirsbach
3.600
0,46 €
0,54 €
82.250
4,61 €
5,42 €
Kombination: Alle Amtsblatt-Ausgaben
29 Amtliche Nachrichtenblätter
Anzeigenpreisliste Nr. 53
1. Januar 2015
Nielsengebiet IIIb
28 Amtliche Nachrichtenblätter
Medialeistung
Was sind Amtliche
Nachrichtenblätter?
Warum eignen sie sich
für Werbung?
reiff anb produziert Amtliche Nachrichtenblätter für insgesamt
43 Gemeinden mit über 60 Ortschaften mit einer Gesamtauflage von rund 82.250 Exemplaren. Diese liefern Woche für Woche
die neuesten Nachrichten aus den Gemeinden: aus den Rathäusern, Vereinen, Kirchen, aus dem Wirtschafts- und Alltagsleben.
Die extrem hohe Affinität der Leser zu ihren lokalen Themen
erhöht die Werbebeachtung Ihrer Anzeige. Amtliche Nachrichtenblätter besitzen eine hohe Akzeptanz und lokale
Kompetenz.
Farbanzeigen:
Möglichkeiten siehe nebenstehende Tabelle.
Mindestgröße 50 mm
Kombinationsrabatt:
Ab 2 Ausgaben 2,5 %, ab 3 Ausgaben 5 %,
ab 4 Ausgaben 7,5 %. Je zusätzliche Ausgabe 2,5 %.
Höchstrabatt 30 %.
schwarz-weiß
vierfarbig
Farbzuschlag: 1 Zusatzfarbe: 25 %, 2 bis 3 Zusatzfarben: 35 %
Ausgaben
Achern »Aktuell aus Achern« mit Achern-Stadt,
Erscheinungstag Auflage
Direktpreis Grundpreis
in mm
in mm
Fr. 12.000
0,47 €
0,55 €
Appenweier, Nesselried und Urloffen
Fr.
2.600
0,32 €
0,38 €
Auenheim
Do. 1.200
0,30 €
0,35 €
Bad Peterstal-Griesbach
Fr.
1.100
0,30 €
0,35 €
Berghaupten
Fr.
900
0,28 €
0,33 €
Bodersweier, Zierolshofen
Do. 1.200
0,30 €
0,35 €
Bühl
Fr.
400
0,28 €
0,33 €
Durbach, Ebersweier
Fr.
1.250
0,32 €
0,38 €
Elgersweier
Fr.
950
0,28 €
0,33 €
Fessenbach
Fr.
490
0,28 €
0,33 €
Fautenbach, Gamshurst, Großweier, Mösbach, Oberachern,
Önsbach, Sasbachried, Wagshurst
Abschlussrabatt:
6-mal: 5 %
12-mal: 10 %
Friesenheim, Heiligenzell, Oberschopfheim, Oberweier, Schuttern Do. 4.000
0,32 €
0,38 €
Format Satzspiegel:
4-spaltig: Breite 188 mm x Höhe 270 mm
Gengenbach, Bermersbach, Reichenbach, Schwaibach
Fr.
3.050
0,32 €
0,38 €
Beilagen:
bis 20 g, pro 1.000 Stk.: Direktpreis: 76,00 Euro
Grundpreis: 89,50 Euro
jedes weitere Gramm: 0,50 Euro
Goldscheuer, Hohnhurst, Marlen, Kittersburg »Aktuell« Fr.
Weitere Kombinationen:
Günstige Kombinationen Tageszeitung + Amtsblätter erläutern
wir Ihnen gerne auf Anfrage.
Anzeigenschluss:
Dienstag, 17 Uhr, Sonderthemen Freitag der Vorwoche
Platzierungszuschläge auf Anfrage.
Verlagsanschrift:
Kontakt:
24-mal: 15 %
52-mal: 20 %
ANB Reiff Verlagsgesellschaft & Cie. GmbH
Fachverlag für amtliche Nachrichtenblätter
Marlener Straße 9, 77656 Offenburg
Tel. 07 81 / 504-14 55 und 504-14 56
Fax 07 81 / 504-14 69
[email protected]
1.650
0,27 €
0,32 €
Griesheim
Fr.
520
0,28 €
0,33 €
Haslach, Fischerbach, Mühlenbach, Hofstetten, Steinach
Fr.
8.300
0,44 €
0,52 €
Hausach, Gutach, Hornberg »Aktuell«
Do. 6.200
0,34 €
0,40 €
Kippenheim
Do. 2.600
0,30 €
0,35 €
Kork, Neumühl, Odelshofen
Do. 2.200
0,30 €
0,35 €
Lautenbach
Fr.
650
0,30 €
0,35 €
Mahlberg
Do. 2.300
0,30 €
0,35 €
Meißenheim, Kürzell
Do. 1.300
0,32 €
0,38 €
Neuried, Altenheim, Dundenheim, Ichenheim, Müllen, Schutterzell Fr.
3.000
0,30 €
0,35 €
Oberkirch »Rundblick«, Bottenau, ButschbachHesselbach, Haslach, Nußbach, Ödsbach, Ringelbach,
Stadelhofen, Tiergarten, Zusenhofen
Fr.
4.400
0,32 €
0,38 €
Ohlsbach
Do. 1.000
0,27 €
0,32 €
Oppenau, Ibach, Lierbach, Maisach, Ramsbach
Fr.
1.400
0,30 €
0,35 €
Ortenberg
Fr.
1.150
0,30 €
0,35 €
Renchen, Erlach und Ulm
Fr.
2.100
0,32 €
0,38 €
Sasbach, Obersasbach
Fr.
1.600
0,32 €
0,38 €
Schiltach, Schenkenzell
Do. 1.800
0,30 €
0,35 €
Seelbach, Schönberg und Wittenbach
Fr.
1.800
0,30 €
0,35 €
Waltersweier
Fr.
520
0,28 €
0,33 €
Weier
Fr.
420
0,28 €
0,33 €
Willstätt, Eckartsweier, Hesselhurst, Legelshurst, Sand
Fr.
2.400
0,34 €
0,40 €
Windschläg
Do.
800
0,28 €
0,33 €
Wolfach, Oberwolfach, Bad Rippoldsau-Schapbach
»Bürger-Info«
Do. 2.700
0,32 €
0,38 €
Zell-Weierbach
Fr.
1.250
0,28 €
0,33 €
Zunsweier
Fr.
1.050
0,30 €
0,35 €
8.800
2,05 €
2,41 €
Kombination: Offenburg Umland
Kombination: Kinzigtal
19.000
0,99 €
1,17 €
Kombination: Hanauerland
4.600
0,60 €
0,71 €
Kombination: Renchtal
7.550
0,82 €
0,96 €
Kombination: Friesenheim + Meißenheim
5.300
0,58 €
0,68 €
Kombination: Neuried + Schutterwald
4.900
0,52 €
0,61 €
Kombination: Schiltach + Alpirsbach
3.600
0,46 €
0,54 €
82.250
4,61 €
5,42 €
Kombination: Alle Amtsblatt-Ausgaben
29 Amtliche Nachrichtenblätter
Anzeigenpreisliste Nr. 53
42
1. Januar 2015
2003
Nielsengebiet IIIb
30 inside B
Verbreitungsgebiet – Verlagsangaben
Verlagsangaben – Termine
Das Zielgebiet von
InsideB:
Mit 10.000 regional verbreiteten Exemplaren gehört inside B in
den Chefetagen von Karlsruhe bis Basel zur Standardlektüre und bietet damit eine exklusive Werbeplattform.
Erscheinungsweise:
10 Ausgaben jährlich
Heftformat:
Anschnittformat: 210 x 280 mm
Satzspiegel: 186 x 252 mm
Erscheinungstermine
2015:
Kontakt:
Ausgabe
Erscheinungs- Anzeigentermin
schluss
Druckunterlagen bis
01 - 02 l 15
19. 12. 14
28. 11. 14
05. 12. 14
03 l 15
27. 02. 15
06. 02. 15
13. 02. 15
Reiff Verlag KG
inside B – Das Magazin für Wirtschaft & Leben in Baden
Marlener Str. 9
77656 Offenburg
Tel. 07 81/504-14 04
Fax 07 81/504-56 09
[email protected]
www.inside-b.de
Abo-Service: [email protected] – Tel. 0 18 05/57 84 33
Anzeigengrundformate
2/1 Seite
1/1 Seite
1/2 Seite hoch
1/2 Seite quer
1/3 Seite hoch
Satzspiegel: 400 mm x 252 mm
Anschnitt: 420 mm x 280 mm*
Satzspiegel: 186 mm x 252 mm
Anschnitt: 210 mm x 280 mm*
Satzspiegel: 90 mm x 252 mm
Anschnitt: 100 mm x 280 mm*
Satzspiegel: 186 mm x 124 mm
Anschnitt: 210 mm x 135 mm*
Satzspiegel: 58 mm x 252 mm
Anschnitt: 68 mm x 280 mm*
Direktpreis: 4.085,00 €
Grundpreis: 4.805,88 €
Direktpreis: 2.400,00 €
Grundpreis: 2.823,53 €
Direktpreis: 1.325,00 €
Grundpreis: 1.558,82 €
Direktpreis: 1.325,00 €
Grundpreis: 1.558,82 €
Direktpreis: 915,00 €
Grundpreis: 1.076,47 €
1/4 Seite hoch
1/4 Seite quer
1/6 Seite hoch
1/6 Seite quer
1/6 Seite quer
Satzspiegel: 186 mm x 80 mm
Anschnitt: 210 mm x 90 mm*
Satzspiegel: 90 mm x 124 mm
Satzspiegel: 186 mm x 60 mm
Anschnitt: 210 mm x 70 mm*
Satzspiegel: 58 mm x 124 mm
Satzspiegel: 122 mm x 60 mm
Satzspiegel: 186 mm x 38 mm
Direktpreis: 915,00 €
Grundpreis: 1.076,47 €
Direktpreis: 695,00 €
Grundpreis: 817,65 €
Direktpreis: 695,00 €
Grundpreis: 817,65 €
Direktpreis: 365,00 €
Grundpreis: 429,41 €
Direktpreis: 365,00 €
Grundpreis: 429,41 €
Direktpreis: 365,00 €
Grundpreis: 429,41 €
1/3 Seite quer
Weitere Sonderformate erhalten Sie auf Anfrage.
31 inside B
* Anschnittformate zuzüglich 4 mm Beschnittzugabe an den angeschnittenen Kanten.
Anzeigenpreisliste Nr. 53
42
1. Januar 2015
2003
Nielsengebiet IIIb
30 inside B
Verbreitungsgebiet – Verlagsangaben
Erscheinungstermine 2015
Erscheinungstermin
Anzeigenschluss
Druckunterlagen bis
01 - 02 l 15
19. 12. 14
28. 11. 14
05. 12. 14
03 l 15
27. 02. 15
06. 02. 15
13. 02. 15
04 l 15
27. 03. 15
06. 03. 15
13. 03. 15
05 l 15
24. 04. 15
02. 04. 15
10. 04. 15
06 l 15
29. 05. 15
08. 05. 15
15. 05. 15
07 - 08 l 15
26. 06. 15
05. 06. 15
12. 06. 15
09 l 15
28. 08. 15
07. 08. 15
14. 08. 15
10 l 15
25. 09. 15
04. 09. 15
11. 09. 15
11 l 15
23. 10. 15
02. 10. 15
09. 10. 15
12 l 15
20. 11. 15
30. 10. 15
06. 11. 15
01 - 02 l 16
18. 12. 15
27. 11. 15
04. 12. 15
Ausgabe
Das Zielgebiet von
inside B:
Mit 10.000 regional verbreiteten Exemplaren gehört inside B
in den Chefetagen von Karlsruhe bis Basel zur Standardlektüre und bietet damit eine exklusive Werbeplattform.
Erscheinungsweise:
10 Ausgaben jährlich
Heftformat:
Anschnittformat: 210 x 280 mm
Satzspiegel: 186 x 252 mm
Kontakt:
Reiff Verlag KG
inside B – Das Magazin für Wirtschaft & Leben in Baden
Marlener Str. 9
77656 Offenburg
Tel. 07 81/504-14 04
Fax 07 81/504-56 09
[email protected]
www.inside-b.de
Abo-Service: [email protected] – Tel. 0 18 05/57 84 33
Anzeigengrundformate
2/1 Seite
1/1 Seite
1/2 Seite hoch
1/2 Seite quer
1/3 Seite hoch
Satzspiegel: 400 mm x 252 mm
Anschnitt: 420 mm x 280 mm*
Satzspiegel: 186 mm x 252 mm
Anschnitt: 210 mm x 280 mm*
Satzspiegel: 90 mm x 252 mm
Anschnitt: 100 mm x 280 mm*
Satzspiegel: 186 mm x 124 mm
Anschnitt: 210 mm x 135 mm*
Satzspiegel: 58 mm x 252 mm
Anschnitt: 68 mm x 280 mm*
Direktpreis: 4.085,00 €
Grundpreis: 4.805,88 €
Direktpreis: 2.400,00 €
Grundpreis: 2.823,53 €
Direktpreis: 1.325,00 €
Grundpreis: 1.558,82 €
Direktpreis: 1.325,00 €
Grundpreis: 1.558,82 €
Direktpreis: 915,00 €
Grundpreis: 1.076,47 €
1/4 Seite hoch
1/4 Seite quer
1/6 Seite hoch
1/6 Seite quer
1/6 Seite quer
Satzspiegel: 186 mm x 80 mm
Anschnitt: 210 mm x 90 mm*
Satzspiegel: 90 mm x 124 mm
Satzspiegel: 186 mm x 60 mm
Anschnitt: 210 mm x 70 mm*
Satzspiegel: 58 mm x 124 mm
Satzspiegel: 122 mm x 60 mm
Satzspiegel: 186 mm x 38 mm
Direktpreis: 915,00 €
Grundpreis: 1.076,47 €
Direktpreis: 695,00 €
Grundpreis: 817,65 €
Direktpreis: 695,00 €
Grundpreis: 817,65 €
Direktpreis: 365,00 €
Grundpreis: 429,41 €
Direktpreis: 365,00 €
Grundpreis: 429,41 €
Direktpreis: 365,00 €
Grundpreis: 429,41 €
1/3 Seite quer
Weitere Sonderformate erhalten Sie auf Anfrage.
31 inside B
* Anschnittformate zuzüglich 4 mm Beschnittzugabe an den angeschnittenen Kanten.
Anzeigenpreisliste Nr. 53
1. Januar 2015
Nielsengebiet IIIb
32 HITRADIO OHR
Medialeistung
Preise (pro Sekunde)
Was ist HITRADIO OHR?
Der klassische
Radio-Spot:
Radio als Werbemedium:
In 98 % aller deutschen Haushalte steht mindestens ein Radio,
oftmals sogar mehrere. Radio hören ist ein fester Bestandteil
des Tagesablaufs. Vom morgendlichen Aufstehen über die
Autofahrt zur Arbeit, am Arbeitsplatz, beim Einkaufen, in der
Freizeit – überall wird Radio gehört.
Radio setzt die Werbewirkung am schnellsten um.
Neuigkeiten aus der Region erfahren die Badener als erstes
von HITRADIO OHR.
Die Stärke liegt in der Aktualität des Programms, in den
Nachrichten, Reportagen, Liveberichten, Verkehrsmeldungen,
Blitzservice ...
Radiowerbung eignet sich nicht nur zur Imagewerbung. Gerade
das Regionalradio bietet sich aufgrund seiner hohen Aktualität
für gezielte Produkt-, Aktions- und Angebotswerbung an.
Werbevorteile von
HITRADIO OHR:
Bekanntheitsund Hörerkreis:
(AGMA, Media-Analyse
2014/II)
Das sind die Vorteile von HITRADIO OHR:
– HITRADIO OHR sendet dort, wo Ihre Kunden zu Hause sind.
– HITRADIO OHR sendet hochaktuell!
– HITRADIO OHR sendet rund um die Uhr und ist das Medium
für den ganzen Tag!
– HITRADIO OHR erreicht Ihre Zielgruppe in einer entspannten
Situation.
Kontakt:
Sekundenkontingent
Sekundenpreis
ab 1.500 Sek.
4,20 €
ab 3.000 Sek.
4,20 €
8 % 3,86 €
ab 4.500 Sek.
4,20 €
11 % 3,74 €
ab 6.000 Sek.
4,20 €
14 % 3,61 €
Höhere Kontingente
5 % 3,99 €
auf Anfrage
Spot-Produktion:
Wenn Sie Ihren Spot von uns produzieren lassen möchten, wird
die Produktion separat berechnet. Bitte lassen Sie sich hierbei
von uns beraten.
Sonderwerbeformen:
Informieren Sie sich auch über die Möglichkeit der grenzüberschreitenden Radiowerbung in Baden und im Elsass in unserer
Baden/Elsaß-Kombi.
Die Sponsoring-Highlights:
– Verkehrsservice
– Veranstaltungskalender
– Wetterbericht
– Sondersendungen
Sonderwerbeformen sind von der Rabattstaffel ausgenommen.
294.000 Personen haben HITRADIO OHR innerhalb der letzten
14 Tage gehört (weitester Hörerkreis).
Tel. 07 81 / 504-33 00
Rabatt Sekundenpreis
Außerhalb von Rahmenverträgen erheben wir in folgenden Ausstrahlungs-Zeiträumen
einen Preisaufschlag in Höhe von 10 % auf den Basis-Sekundenpreis:
Mo-Fr von 6.00 bis 9.00 Uhr und 16.00 bis 18.00 Uhr.
579.000 Personen kennen HITRADIO OHR.
Mit HITRADIO OHR erreichen Sie rund 173.000 Hörer pro Tag.
Ein Radio-Spot mit einer Länge von 20 Sekunden kostet
nur 84,- Euro – mit Mengenrabatt sogar entsprechend weniger.
Ihr direkter Kontakt ins Funkhaus:
Tel. 07 81 / 504-33 00 E-Mail: [email protected]
Schwarzwald Radio
Das offizielle Ferienradio für den ganzen Schwarzwald!
Konditionen und Sonderarrangements auf Anfrage beim
Funkhaus Ortenau! Tel. 07 81 / 504-33 00
www.hitradio-ohr.de
bo.de
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ohne große Streuverluste? Sie wollen Ihre Werbung im Radio und in
der Zeitung crossmedial stützen?
Mit dem neuen Medium Video
können Sie bei Ihren Kunden Emotionen und die Lust zum Kauf bei
Ihnen wecken. Sie haben hiermit
die Chance, Ihre Kunden direkt
anzusprechen. In Wort und Bild.
Der Kunde erhält erste Eindrücke.
Die Hemmschwelle ist gebrochen.
Die Kontaktaufnahme zu Ihnen
fällt den Kunden leichter. Sie steigern Ihre Bekanntheit und somit
langfristig Ihren Umsatz. Sie werden im redaktionellen Umfeld
präsentiert.
Dann nutzen Sie die Online- und
Web-TV-Angebote aus dem FUNKHAUS ORTENAU.
Unsere Angebote www.bo.de und
www.hitradio-ohr.de sind IVW
geprüft.
Preise Onlinewerbung:
Format:
TKP
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19,00 €
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40,00 €
Wallpaper
40,00 €
Weitere Werbeformen auf Anfrage. Alle Preise zzgl. MwSt.
Rabatt:
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Mediadaten:
bo.de verzeichnet jeden Monat rund 600.000 Besucher.
Sie erzeugen dabei über 2 Millionen Seitenaufrufe/Monat.
bo.de wird, wie die Zeitung, von der IVW zertifiziert.
Unsere ausführlichen Mediadaten finden Sie auf
www.bo.de/mediadaten
Messung des Werbeerfolges ist selbstverständlich.
Kontakt:
Funkhaus Ortenau, Tel. 07 81/504-34 36
[email protected]
Werbeformen:
Preroll, Postroll, Presenter, individuelle Videoproduktionen u.v.m.
Vorspann-Video (Preroll):
- Einblendung vor allen redaktionellen Videos (je nach Auftragsvolumen) rollierend mit weiteren Spots
- Spotlänge max. 20 Sekunden
- Mindestens 1.500 Einblendungen/Tag (Buchungsdauer
Minimum 3 Tage, Maximum 2 Wochen je Motiv)
- Preis/Woche 299 €
- Optional: Werbespot-Produktion auf Anfrage ab 119 €
Presenter-Video:
-
Online-Werbung:
- rund um den Videoplayer / Preis richtet sich nach Werbeform
Individuelle
Videoproduktion:
- Video-Firmenporträt, Video-Dokumentation über Neueröffnung,
Jubiläum u.v.m. / Preis auf Anfrage
Kontakt:
Funkhaus Ortenau, Tel. 07 81/504-34 36 [email protected]
Einblendungen in den Nachrichten, Wetter u.a.
Ideal für Veranstaltungen, Firmenpräsentationen, Sportevents
Spotlänge max. 10 Sekunden
Preis/Video: ab 79 €
Optional: Werbespot-Produktion auf Anfrage ab 119 €
33 Baden Online / Mittelbadische-Presse.TV
Anzeigenpreisliste Nr. 53
1. Januar 2015
Nielsengebiet IIIb
32 HITRADIO OHR
Medialeistung
Preise (pro Sekunde)
Was ist HITRADIO OHR?
Der klassische
Radio-Spot:
Radio als Werbemedium:
In 98 % aller deutschen Haushalte steht mindestens ein Radio,
oftmals sogar mehrere. Radio hören ist ein fester Bestandteil
des Tagesablaufs. Vom morgendlichen Aufstehen über die
Autofahrt zur Arbeit, am Arbeitsplatz, beim Einkaufen, in der
Freizeit – überall wird Radio gehört.
Radio setzt die Werbewirkung am schnellsten um.
Neuigkeiten aus der Region erfahren die Badener als erstes
von HITRADIO OHR.
Die Stärke liegt in der Aktualität des Programms, in den
Nachrichten, Reportagen, Liveberichten, Verkehrsmeldungen,
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Radiowerbung eignet sich nicht nur zur Imagewerbung. Gerade
das Regionalradio bietet sich aufgrund seiner hohen Aktualität
für gezielte Produkt-, Aktions- und Angebotswerbung an.
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HITRADIO OHR:
Bekanntheitsund Hörerkreis:
(AGMA, Media-Analyse
2014/II)
Das sind die Vorteile von HITRADIO OHR:
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für den ganzen Tag!
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Sekundenpreis
ab 1.500 Sek.
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Spot-Produktion:
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die Produktion separat berechnet. Bitte lassen Sie sich hierbei
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Informieren Sie sich auch über die Möglichkeit der grenzüberschreitenden Radiowerbung in Baden und im Elsass in unserer
Baden/Elsaß-Kombi.
Die Sponsoring-Highlights:
– Verkehrsservice
– Veranstaltungskalender
– Wetterbericht
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Sonderwerbeformen sind von der Rabattstaffel ausgenommen.
294.000 Personen haben HITRADIO OHR innerhalb der letzten
14 Tage gehört (weitester Hörerkreis).
Tel. 07 81 / 504-33 00
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Außerhalb von Rahmenverträgen erheben wir in folgenden Ausstrahlungs-Zeiträumen
einen Preisaufschlag in Höhe von 10 % auf den Basis-Sekundenpreis:
Mo-Fr von 6.00 bis 9.00 Uhr und 16.00 bis 18.00 Uhr.
579.000 Personen kennen HITRADIO OHR.
Mit HITRADIO OHR erreichen Sie rund 173.000 Hörer pro Tag.
Ein Radio-Spot mit einer Länge von 20 Sekunden kostet
nur 84,- Euro – mit Mengenrabatt sogar entsprechend weniger.
Ihr direkter Kontakt ins Funkhaus:
Tel. 07 81 / 504-33 00 E-Mail: [email protected]
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Funkhaus Ortenau, Tel. 07 81/504-34 36
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Werbeformen:
Preroll, Postroll, Presenter, individuelle Videoproduktionen u.v.m.
Vorspann-Video (Preroll):
- Einblendung vor allen redaktionellen Videos (je nach Auftragsvolumen) rollierend mit weiteren Spots
- Spotlänge max. 20 Sekunden
- Mindestens 1.500 Einblendungen/Tag (Buchungsdauer
Minimum 3 Tage, Maximum 2 Wochen je Motiv)
- Preis/Woche 299 €
- Optional: Werbespot-Produktion auf Anfrage ab 119 €
Presenter-Video:
-
Online-Werbung:
- rund um den Videoplayer / Preis richtet sich nach Werbeform
Individuelle
Videoproduktion:
- Video-Firmenporträt, Video-Dokumentation über Neueröffnung,
Jubiläum u.v.m. / Preis auf Anfrage
Kontakt:
Funkhaus Ortenau, Tel. 07 81/504-34 36 [email protected]
Einblendungen in den Nachrichten, Wetter u.a.
Ideal für Veranstaltungen, Firmenpräsentationen, Sportevents
Spotlänge max. 10 Sekunden
Preis/Video: ab 79 €
Optional: Werbespot-Produktion auf Anfrage ab 119 €
33 Baden Online / Mittelbadische-Presse.TV
34 Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anzeigenpreisliste Nr. 53
1. Januar 2015
Nielsengebiet IIIb
Für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen, amtlichen Nachrichtenblätter und inside B
1
»Anzeigenauftrag« im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung
einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zwecke der
Verbreitung. Für die begriffliche Kennzeichnung des Anzeigenvertrages gelten die Bestimmungen des BGB.
25
Der in Ziffer 4 der »Allgemeinen Geschäftsbedingungen« festgelegte Nachlassanspruch des Werbungtreibenden erlischt, wenn
der Werbungtreibende ihn nicht spätestens einen Monat nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht hat, für die ihm der
Nachlass zusteht.
2
Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines
Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der
ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
26
Bei Änderungen der Anzeigenpreise treten mangels anderer Vereinbarungen die neuen Bedingungen auch für laufende Aufträge sofort in Kraft.
3
Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die
im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
27
Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung zur Erfüllung von Aufträgen und Leistungen von Schadensersatz. Insbesondere wird auch kein Schadensersatz für Nichtveröffentlichung oder nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen geleistet.
4
Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden
Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des
Verlages beruht.
28
Abbestellungen müssen schriftlich bis spätestens zum Anzeigenannahmeschluss erfolgen. Bei Abbestellung einer Anzeige
kann der Verlag die entstandenen Satzkosten berechnen.
29
30
Der Ausschluss von Mitbewerbern ist nicht möglich.
Werbungsanzeigen und Beilagen werden bei Direktaufgabe Auftraggebern aus dem Verbreitungsgebiet der OrtenaukreisZeitungen zum ermäßigten Grundpreis berechnet. Bei Auftragserteilung über Werbungsmittler erfolgt die Berechnung zum
Grundpreis.
5
Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.
6
Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben
oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass
dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist.
Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
31
32
Platzierungs-Angaben können nur als Wunsch, jedoch nicht als Bedingung angenommen werden.
7
Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen,
die auf Grund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort
»Anzeige« deutlich kenntlich gemacht.
33
34
Inserenten aus dem Verbreitungsgebiet haben keinen Anspruch auf Belege oder Belegausschnitte.
8
Der Auftrag wird, soweit technisch möglich, in der der jeweiligen Tageszeitung entsprechenden Ausgabe des e-Papers der Mittelbadischen Presse veröffentlicht. Dies gilt insbesondere auch für Gewinnspiel- oder Sparcouponaktionen. Zusätzliche Kosten
werden hierfür nicht erhoben. Für die Durchführbarkeit der im e-Paper veröffentlichten Gewinnspiel- oder Sparcouponaktionen
ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Will der Auftraggeber die Bezieher des e-Papers von der Teilnahme an solchen
Aktionen ausschließen, muss er dies ausdrücklich regeln. Der Auftragnehmer übernimmt insoweit keine Haftung.
35
Bei aufwändigen typografischen Arbeiten und bei über den üblichen Rahmen hinausgehenden Anfertigungen von Druckunterlagendaten behält sich der Verlag vor, diese Arbeiten gesondert in Rechnung zu stellen.
36
9
Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge
wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des
Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung
für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend.
Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteiles der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber
unverzüglich mitgeteilt.
Digitale Druckunterlagen müssen den Erfordernissen unserer Betriebssysteme vollständig entsprechen. Für fehlerhafte Dateien, fehlende schriftliche Auftragsunterlagen mit allen für die Abwicklung erforderlichen Angaben sowie für Fehler, die auf die
Übertragung oder den Versand zurückzuführen sind, übernimmt der Verlag keine Haftung.
37
Hat der Auftragnehmer die optische und drucktechnische Gestaltung der Anzeige für den Auftraggeber ausgeführt, so ist
eine Verwendung dieser Anzeigenvorlagen zum Zweck anderweitiger Veröffentlichung nur mit ausdrücklicher Zustimmung des
Auftragnehmers gestattet.
38
Für Sonderseiten oder Sonderbeilagen können besondere Ausgabeneinheiten oder Ausgabenkombinationen gebildet und von
der Preisliste abweichende Entgelte festgesetzt werden.
39
Für den Inhalt der Text- und Bildunterlagen, die dem Verlag vom Auftraggeber übergeben werden, haftet der Auftraggeber. Der
Auftraggeber versichert, dass die Veröffentlichung der Text- und Bildunterlagen keine Rechte Dritter verletzen. Auf Anforderung
hat der Auftraggeber die Zustimmung der betroffenen Dritten schriftlich zu bestätigen. Der Auftraggeber stellt die Verlage
von allen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen frei, die Dritte wegen des Inhalts oder der Gestaltung der Anzeige
geltend machen. Der Auftraggeber verpflichtet sich daneben, Kosten der Veröffentlichung einer erforderlich werdenden Gegendarstellung zu tragen; dies nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. Die Verlage sind nicht verpflichtet, Aufträge und
Anzeigen daraufhin zu überprüfen, ob durch diese Rechte Dritter beeinträchtigt werden.
40
41
Die AGBs gelten auch für künftige Aufträge, solange keine Neufassung übergeben wird.
10
Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber
verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der
Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen
Möglichkeiten.
11
Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige
beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gesetzte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige
erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages.
Im kaufmännischen Geschäftsverkehr sind Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei
Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sowie Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug
sowie Schadensersatzansprüche wegen Nicht- oder Schlechterfüllung – auch bei telefonischer Bestellung – beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Ausschluss und
Beschränkung gelten im kaufmännischen Geschäftsverkehr auch für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen des Verlags.
Eine Haftung des Verlags für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt.
Reklamationen müssen – außer bei versteckten Mängeln – innerhalb von 2 Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg
geltend gemacht werden.
12
Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der
zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung
des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
13
Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche tatsächliche Abdruckhöhe der
Berechnung zugrunde gelegt.
14
Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der
Anzeige, übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden
Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.
15
Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt,
auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich
vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge
abhängig zu machen.
16
Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden
Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so
tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
17
Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
18
Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet
werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf
andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verkaufte
(bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres
unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie
19
Der Verlag behält sich vor, für Anzeigen in Sonderbeilagen, Spezialthemen oder Extraseiten besondere Anzeigenpreise festzulegen.
Wir weisen darauf hin, dass die Vertragsdaten in unserer Datenverarbeitungsanlage gespeichert werden; auf Grund der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen auch über den Zeitpunkt der Vertragserfüllung hinaus.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen davon unberührt.
Für die Ausführung von Verteilungsaufträgen durch die Mittelbadische Presse
(im Folgenden Verteiler genannt)
1
a)Der Verteiler behält sich grundsätzlich vor, ihm erteilte Verteilungsaufträge wegen des Inhalts, der Gestaltung, der
Herkunft oder technischen Form des Verteilguts nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen
abzulehnen.
b)Verteilaufträge werden für den Verteiler erst nach Vorlage eines Musters des Verteilgutes und nach Billigung desselben
und Annahme des Verteilauftrags bindend.
c) Die Ablehnung eines dem Verteiler erteilten Verteilungsauftrags wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
2
a)Der Verteiler verpflichtet sich, mit der Annahme des Verteilungsauftrags das vertraglich bestimmte Verteilgut –
Druckschriften oder Warenproben – an die in der Preisliste aufgeführten, erreichbaren Haushalte im vertraglich
vereinbarten Verteilungsgebiet zu verteilen.
b)Der Verteiler ist nicht verpflichtet, abgelegene Ortsteile, Straßenzüge und Häuser sowie Haushalte ohne erkennbare
Postablagestellen zu bedienen.
c) Die Verteilung des Verteilguts erfolgt durch Bestückung von Briefkästen, Haustüren oder sonstigen erkennbaren
Postablagestellen.
d)Der Verteiler übernimmt keinerlei Verpflichtung, das Verteilgut an dem zur Verteilung vereinbarten Tag zu bestimmten
Tageszeiten zu verteilen.
e)Eine Verpflichtung des Verteilers, die gleichzeitige Durchführung weiterer Verteilungsaufträge, insbesondere auch
solche von Konkurrenten des Auftraggebers auszuschließen, besteht nicht.
3
a)Der Preis für die Durchführung des Verteilungsauftrags richtet sich nach der jeweils geltenden Preisliste des Verteilers.
b)Für den Fall des Zahlungsverzugs des Auftraggebers ist der Verteiler berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent punkten über dem Basiszinssatz zu erheben. Sofern der Auftraggeber kein Verbraucher i.S.d §13 BGB ist, beträgt der
Zinssatz im Falle des Zahlungsverzugs 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Der Verteiler ist ferner berechtigt, die
Übernahme weiterer Verteilungsaufträge des gleichen Auftraggebers abzulehnen.
c) Die Geltendmachung von Aufrechnungsansprüchen oder Zurückbehaltungsrechten des Auftraggebers gegenüber dem
Verteiler ist ausgeschlossen, es sei denn, solche Gegenrechte sind gegenüber dem Verteiler rechtskräftig festgestellt
oder vom Verteiler ausdrücklich anerkannt.
bei einer Auflage bis zu
50.000 Exemplaren 20 v. H.
bei einer Auflage bis zu
100.000 Exemplaren 15 v. H.
bei einer Auflage bis zu
500.000 Exemplaren 10 v. H.
bei einer Auflage über
500.000 Exemplaren 5 v. H.
beträgt.
Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von
dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
4
a)Dem Auftraggeber obliegt es, das Verteilgut in verteilungsfähigem Zustand (gebündelt, gezählt und verpackt) in der aus
der Preisliste ersichtlichen Stückzahl an den in der Preisliste genannten Anlieferungsort mindestens drei Tage vor dem
vorgesehenen Tag der Verteilung anzuliefern, widrigenfalls der Verteiler berechtigt ist, die Durchführung des
Verteilungsauftrags abzulehnen oder aber zu einem anderen als dem vorgesehenen Tag durchzuführen.
b)Wird seitens des Auftraggebers keine ausreichende Stückzahl des Verteilgutes für eine Verteilung an alle vorgesehenen
Haushalte zur Verfügung gestellt, so kann der Auftraggeber daraus keine Rechte gegenüber dem Verteiler herleiten,
insbesondere keinen Anspruch auf Herabsetzung des vereinbarten Preises. Der Verteiler ist zur Überprüfung der zur
Verfügung gestellten Stückzahl nicht verpflichtet.
Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Postkarten, Briefe, Einschreibebriefe und Eilbriefe (bis Format DIN-A 4 und 80 g) auf Ziffernanzeigen
werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu
verpflichtet zu sein. Der Verlag behält sich im lnteresse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor, die eingehenden Angebote zur Ausschaltung von Missbrauch des Zifferndienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung von geschäftlichen
Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der Verlag nicht verpflichtet, wenn der Auftraggeber ausdrücklich darauf besteht.
5
Der Auftraggeber ist verpflichtet, allen Schaden zu ersetzen, der dem Verteiler dadurch entsteht, dass das Verteilgut
Rechte Dritter verletzt. Der Auftraggeber hat den Verteiler darüber hinaus von allen Schadensersatzansprüchen Dritter
freizustellen, die diese wegen des Inhalts oder der Gestaltung des Verteilgutes gegenüber dem Verteiler geltend machen.
6
a)Führt der Verteiler den Verteilungsauftrag aus Gründen, die er zu vertreten hat, nicht vollständig aus, so steht dem
Auftraggeber ein Anspruch auf Preisminderung zu, wobei sich die Höhe des Minderungsanspruchs nach dem Verhältnis
zwischen dem Umfang des Auftrags und der tatsächlich nicht erfolgten Verteilung richtet (Ausnahme siehe § 2 b).
b)Verteilt der Verteiler das Verteilgut aufgrund von Umständen, die er zu vertreten hat, in einem anderen als dem
vereinbarten Verteilungsgebiet, so steht dem Auftraggeber ein Preisminderungsanspruch nur für die fehlerhaft verteilte
Auflage zu.
c) Verteilt der Verteiler das Verteilgut nicht an dem vereinbarten Tag oder gerät er sonst mit der Verteilung in Verzug, so ist
der Auftraggeber nach Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
d)Weitergehende Gewährleistungsansprüche oder Schadenersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem
Rechtsgrund, auch für den Fall des Verlustes des Verteilgutes, sind ausgeschlossen, falls nicht den Verteiler der vom
Auftraggeber nachzuweisende Vorwurf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns trifft.
e)Im Falle nachweislichen, vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns des Verteilers, auch bei gänzlichem oder
teilweisem Verlust des Verteilgutes, ist die Verpflichtung des Verteilers zur Schadensersatzleistung auf die Höhe der
dem Auftraggeber nachweislich entstandenen Herstellungskosten bzw. anteiligen Herstellungskosten beschränkt.
Weitergehende Ersatzansprüche, insbesondere wegen entgangenen Gewinns, sind in jedem Falle ausgeschlossen.
f) Eventuelle Reklamationen des Auftraggebers gegenüber dem Verteiler müssen innerhalb von zwei Wochen, vom Tag der
Verteilung an gerechnet, gegenüber dem Verteiler schriftlich geltend gemacht werden, andernfalls verfallen sie. Alle
Ansprüche des Auftraggebers gegenüber dem Verteiler, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren in 6 Monaten vom
Tag der Verteilung an gerechnet.
7
Soweit gesetzlich zulässig, ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, einschließlich
Wechsel- und Scheckforderungen, der Sitz des Verteilers. Der gleiche Gerichtsstand gilt stets, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder wenn der Auftraggeber im Klagewege in Anspruch zu nehmen ist, und
nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb des Geltungsbereichs der Gesetze
der BRD verlegt, oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
20
Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung
endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.
21
Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages.
Gerichtsstand ist Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz.
Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der
Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes
verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.
22
Bei fernmündlich aufgegebenen Bestellungen und Änderungen übernimmt der Verlag keine Haftung für die Richtigkeit der
Wiedergabe.
23
Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht,
wenn er vom Auftraggeber irre geführt oder getäuscht wird. Der Auftraggeber ist im übrigen für den Inhalt der Anzeige bzw.
Beilage allein verantwortlich. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen und
zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifes.
24
Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden diese erst beim Druckvorgang deutlich,
so hat der Werbetreibende bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche. Das Gleiche gilt bei fehlerhaften Wiederholungsanzeigen, wenn der Werbungtreibende nicht vor Drucklegung der nächstfolgenden Anzeige auf die Fehler hinweist.
35 Allgemeine Geschäftsbedingungen
34 Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anzeigenpreisliste Nr. 53
1. Januar 2015
Nielsengebiet IIIb
Für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen, amtlichen Nachrichtenblätter und inside B
1
»Anzeigenauftrag« im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung
einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zwecke der
Verbreitung. Für die begriffliche Kennzeichnung des Anzeigenvertrages gelten die Bestimmungen des BGB.
25
Der in Ziffer 4 der »Allgemeinen Geschäftsbedingungen« festgelegte Nachlassanspruch des Werbungtreibenden erlischt, wenn
der Werbungtreibende ihn nicht spätestens einen Monat nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht hat, für die ihm der
Nachlass zusteht.
2
Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines
Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der
ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
26
Bei Änderungen der Anzeigenpreise treten mangels anderer Vereinbarungen die neuen Bedingungen auch für laufende Aufträge sofort in Kraft.
3
Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die
im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
27
Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung zur Erfüllung von Aufträgen und Leistungen von Schadensersatz. Insbesondere wird auch kein Schadensersatz für Nichtveröffentlichung oder nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen geleistet.
4
Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden
Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des
Verlages beruht.
28
Abbestellungen müssen schriftlich bis spätestens zum Anzeigenannahmeschluss erfolgen. Bei Abbestellung einer Anzeige
kann der Verlag die entstandenen Satzkosten berechnen.
29
30
Der Ausschluss von Mitbewerbern ist nicht möglich.
Werbungsanzeigen und Beilagen werden bei Direktaufgabe Auftraggebern aus dem Verbreitungsgebiet der OrtenaukreisZeitungen zum ermäßigten Grundpreis berechnet. Bei Auftragserteilung über Werbungsmittler erfolgt die Berechnung zum
Grundpreis.
5
Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.
6
Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben
oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass
dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist.
Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
31
32
Platzierungs-Angaben können nur als Wunsch, jedoch nicht als Bedingung angenommen werden.
7
Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen,
die auf Grund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort
»Anzeige« deutlich kenntlich gemacht.
33
34
Inserenten aus dem Verbreitungsgebiet haben keinen Anspruch auf Belege oder Belegausschnitte.
8
Der Auftrag wird, soweit technisch möglich, in der der jeweiligen Tageszeitung entsprechenden Ausgabe des e-Papers der Mittelbadischen Presse veröffentlicht. Dies gilt insbesondere auch für Gewinnspiel- oder Sparcouponaktionen. Zusätzliche Kosten
werden hierfür nicht erhoben. Für die Durchführbarkeit der im e-Paper veröffentlichten Gewinnspiel- oder Sparcouponaktionen
ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Will der Auftraggeber die Bezieher des e-Papers von der Teilnahme an solchen
Aktionen ausschließen, muss er dies ausdrücklich regeln. Der Auftragnehmer übernimmt insoweit keine Haftung.
35
Bei aufwändigen typografischen Arbeiten und bei über den üblichen Rahmen hinausgehenden Anfertigungen von Druckunterlagendaten behält sich der Verlag vor, diese Arbeiten gesondert in Rechnung zu stellen.
36
9
Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge
wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des
Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung
für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend.
Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteiles der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber
unverzüglich mitgeteilt.
Digitale Druckunterlagen müssen den Erfordernissen unserer Betriebssysteme vollständig entsprechen. Für fehlerhafte Dateien, fehlende schriftliche Auftragsunterlagen mit allen für die Abwicklung erforderlichen Angaben sowie für Fehler, die auf die
Übertragung oder den Versand zurückzuführen sind, übernimmt der Verlag keine Haftung.
37
Hat der Auftragnehmer die optische und drucktechnische Gestaltung der Anzeige für den Auftraggeber ausgeführt, so ist
eine Verwendung dieser Anzeigenvorlagen zum Zweck anderweitiger Veröffentlichung nur mit ausdrücklicher Zustimmung des
Auftragnehmers gestattet.
38
Für Sonderseiten oder Sonderbeilagen können besondere Ausgabeneinheiten oder Ausgabenkombinationen gebildet und von
der Preisliste abweichende Entgelte festgesetzt werden.
39
Für den Inhalt der Text- und Bildunterlagen, die dem Verlag vom Auftraggeber übergeben werden, haftet der Auftraggeber. Der
Auftraggeber versichert, dass die Veröffentlichung der Text- und Bildunterlagen keine Rechte Dritter verletzen. Auf Anforderung
hat der Auftraggeber die Zustimmung der betroffenen Dritten schriftlich zu bestätigen. Der Auftraggeber stellt die Verlage
von allen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen frei, die Dritte wegen des Inhalts oder der Gestaltung der Anzeige
geltend machen. Der Auftraggeber verpflichtet sich daneben, Kosten der Veröffentlichung einer erforderlich werdenden Gegendarstellung zu tragen; dies nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. Die Verlage sind nicht verpflichtet, Aufträge und
Anzeigen daraufhin zu überprüfen, ob durch diese Rechte Dritter beeinträchtigt werden.
40
41
Die AGBs gelten auch für künftige Aufträge, solange keine Neufassung übergeben wird.
10
Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber
verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der
Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen
Möglichkeiten.
11
Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige
beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gesetzte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige
erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages.
Im kaufmännischen Geschäftsverkehr sind Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei
Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sowie Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug
sowie Schadensersatzansprüche wegen Nicht- oder Schlechterfüllung – auch bei telefonischer Bestellung – beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Ausschluss und
Beschränkung gelten im kaufmännischen Geschäftsverkehr auch für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen des Verlags.
Eine Haftung des Verlags für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt.
Reklamationen müssen – außer bei versteckten Mängeln – innerhalb von 2 Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg
geltend gemacht werden.
12
Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der
zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung
des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
13
Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche tatsächliche Abdruckhöhe der
Berechnung zugrunde gelegt.
14
Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der
Anzeige, übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden
Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.
15
Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt,
auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich
vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge
abhängig zu machen.
16
Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden
Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so
tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
17
Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
18
Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet
werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf
andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verkaufte
(bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres
unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie
19
Der Verlag behält sich vor, für Anzeigen in Sonderbeilagen, Spezialthemen oder Extraseiten besondere Anzeigenpreise festzulegen.
Wir weisen darauf hin, dass die Vertragsdaten in unserer Datenverarbeitungsanlage gespeichert werden; auf Grund der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen auch über den Zeitpunkt der Vertragserfüllung hinaus.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen davon unberührt.
Für die Ausführung von Verteilungsaufträgen durch die Mittelbadische Presse
(im Folgenden Verteiler genannt)
1
a)Der Verteiler behält sich grundsätzlich vor, ihm erteilte Verteilungsaufträge wegen des Inhalts, der Gestaltung, der
Herkunft oder technischen Form des Verteilguts nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen
abzulehnen.
b)Verteilaufträge werden für den Verteiler erst nach Vorlage eines Musters des Verteilgutes und nach Billigung desselben
und Annahme des Verteilauftrags bindend.
c) Die Ablehnung eines dem Verteiler erteilten Verteilungsauftrags wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
2
a)Der Verteiler verpflichtet sich, mit der Annahme des Verteilungsauftrags das vertraglich bestimmte Verteilgut –
Druckschriften oder Warenproben – an die in der Preisliste aufgeführten, erreichbaren Haushalte im vertraglich
vereinbarten Verteilungsgebiet zu verteilen.
b)Der Verteiler ist nicht verpflichtet, abgelegene Ortsteile, Straßenzüge und Häuser sowie Haushalte ohne erkennbare
Postablagestellen zu bedienen.
c) Die Verteilung des Verteilguts erfolgt durch Bestückung von Briefkästen, Haustüren oder sonstigen erkennbaren
Postablagestellen.
d)Der Verteiler übernimmt keinerlei Verpflichtung, das Verteilgut an dem zur Verteilung vereinbarten Tag zu bestimmten
Tageszeiten zu verteilen.
e)Eine Verpflichtung des Verteilers, die gleichzeitige Durchführung weiterer Verteilungsaufträge, insbesondere auch
solche von Konkurrenten des Auftraggebers auszuschließen, besteht nicht.
3
a)Der Preis für die Durchführung des Verteilungsauftrags richtet sich nach der jeweils geltenden Preisliste des Verteilers.
b)Für den Fall des Zahlungsverzugs des Auftraggebers ist der Verteiler berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent punkten über dem Basiszinssatz zu erheben. Sofern der Auftraggeber kein Verbraucher i.S.d §13 BGB ist, beträgt der
Zinssatz im Falle des Zahlungsverzugs 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Der Verteiler ist ferner berechtigt, die
Übernahme weiterer Verteilungsaufträge des gleichen Auftraggebers abzulehnen.
c) Die Geltendmachung von Aufrechnungsansprüchen oder Zurückbehaltungsrechten des Auftraggebers gegenüber dem
Verteiler ist ausgeschlossen, es sei denn, solche Gegenrechte sind gegenüber dem Verteiler rechtskräftig festgestellt
oder vom Verteiler ausdrücklich anerkannt.
bei einer Auflage bis zu
50.000 Exemplaren 20 v. H.
bei einer Auflage bis zu
100.000 Exemplaren 15 v. H.
bei einer Auflage bis zu
500.000 Exemplaren 10 v. H.
bei einer Auflage über
500.000 Exemplaren 5 v. H.
beträgt.
Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von
dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
4
a)Dem Auftraggeber obliegt es, das Verteilgut in verteilungsfähigem Zustand (gebündelt, gezählt und verpackt) in der aus
der Preisliste ersichtlichen Stückzahl an den in der Preisliste genannten Anlieferungsort mindestens drei Tage vor dem
vorgesehenen Tag der Verteilung anzuliefern, widrigenfalls der Verteiler berechtigt ist, die Durchführung des
Verteilungsauftrags abzulehnen oder aber zu einem anderen als dem vorgesehenen Tag durchzuführen.
b)Wird seitens des Auftraggebers keine ausreichende Stückzahl des Verteilgutes für eine Verteilung an alle vorgesehenen
Haushalte zur Verfügung gestellt, so kann der Auftraggeber daraus keine Rechte gegenüber dem Verteiler herleiten,
insbesondere keinen Anspruch auf Herabsetzung des vereinbarten Preises. Der Verteiler ist zur Überprüfung der zur
Verfügung gestellten Stückzahl nicht verpflichtet.
Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Postkarten, Briefe, Einschreibebriefe und Eilbriefe (bis Format DIN-A 4 und 80 g) auf Ziffernanzeigen
werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu
verpflichtet zu sein. Der Verlag behält sich im lnteresse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor, die eingehenden Angebote zur Ausschaltung von Missbrauch des Zifferndienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung von geschäftlichen
Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der Verlag nicht verpflichtet, wenn der Auftraggeber ausdrücklich darauf besteht.
5
Der Auftraggeber ist verpflichtet, allen Schaden zu ersetzen, der dem Verteiler dadurch entsteht, dass das Verteilgut
Rechte Dritter verletzt. Der Auftraggeber hat den Verteiler darüber hinaus von allen Schadensersatzansprüchen Dritter
freizustellen, die diese wegen des Inhalts oder der Gestaltung des Verteilgutes gegenüber dem Verteiler geltend machen.
6
a)Führt der Verteiler den Verteilungsauftrag aus Gründen, die er zu vertreten hat, nicht vollständig aus, so steht dem
Auftraggeber ein Anspruch auf Preisminderung zu, wobei sich die Höhe des Minderungsanspruchs nach dem Verhältnis
zwischen dem Umfang des Auftrags und der tatsächlich nicht erfolgten Verteilung richtet (Ausnahme siehe § 2 b).
b)Verteilt der Verteiler das Verteilgut aufgrund von Umständen, die er zu vertreten hat, in einem anderen als dem
vereinbarten Verteilungsgebiet, so steht dem Auftraggeber ein Preisminderungsanspruch nur für die fehlerhaft verteilte
Auflage zu.
c) Verteilt der Verteiler das Verteilgut nicht an dem vereinbarten Tag oder gerät er sonst mit der Verteilung in Verzug, so ist
der Auftraggeber nach Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
d)Weitergehende Gewährleistungsansprüche oder Schadenersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem
Rechtsgrund, auch für den Fall des Verlustes des Verteilgutes, sind ausgeschlossen, falls nicht den Verteiler der vom
Auftraggeber nachzuweisende Vorwurf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns trifft.
e)Im Falle nachweislichen, vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns des Verteilers, auch bei gänzlichem oder
teilweisem Verlust des Verteilgutes, ist die Verpflichtung des Verteilers zur Schadensersatzleistung auf die Höhe der
dem Auftraggeber nachweislich entstandenen Herstellungskosten bzw. anteiligen Herstellungskosten beschränkt.
Weitergehende Ersatzansprüche, insbesondere wegen entgangenen Gewinns, sind in jedem Falle ausgeschlossen.
f) Eventuelle Reklamationen des Auftraggebers gegenüber dem Verteiler müssen innerhalb von zwei Wochen, vom Tag der
Verteilung an gerechnet, gegenüber dem Verteiler schriftlich geltend gemacht werden, andernfalls verfallen sie. Alle
Ansprüche des Auftraggebers gegenüber dem Verteiler, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren in 6 Monaten vom
Tag der Verteilung an gerechnet.
7
Soweit gesetzlich zulässig, ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, einschließlich
Wechsel- und Scheckforderungen, der Sitz des Verteilers. Der gleiche Gerichtsstand gilt stets, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder wenn der Auftraggeber im Klagewege in Anspruch zu nehmen ist, und
nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb des Geltungsbereichs der Gesetze
der BRD verlegt, oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
20
Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung
endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.
21
Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages.
Gerichtsstand ist Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz.
Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der
Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes
verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.
22
Bei fernmündlich aufgegebenen Bestellungen und Änderungen übernimmt der Verlag keine Haftung für die Richtigkeit der
Wiedergabe.
23
Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht,
wenn er vom Auftraggeber irre geführt oder getäuscht wird. Der Auftraggeber ist im übrigen für den Inhalt der Anzeige bzw.
Beilage allein verantwortlich. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen und
zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifes.
24
Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden diese erst beim Druckvorgang deutlich,
so hat der Werbetreibende bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche. Das Gleiche gilt bei fehlerhaften Wiederholungsanzeigen, wenn der Werbungtreibende nicht vor Drucklegung der nächstfolgenden Anzeige auf die Fehler hinweist.
35 Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Nielsen IIIb
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Kornstraße 5, 73230 Kirchheim/Teck
Telefon (0 70 21) 80 72 255, Telefax (0 70 21) 80 72 257
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Haslach
Am Marktplatz 6
Service-Büro
Vorarlberg/Tirol
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Weiß:
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Nr. 53
2015
Geschäftskunden-Tarif
Geschäftsstellen + Repräsentanten
1. Januar 2015
Nielsengebiet IIIb
36
Anzeigenpreisliste Nr. 53
1. Januar 2015
Nielsengebiet IIIb
Verlagsbüro Leo Krimmer GmbH
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