Anzeigenpreisliste 2016
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Anzeigenpreisliste 2016
Nr. 54 1. Januar 2016 Nielsengebiet IIIb Anzeigenpreisliste Geschäftskunden-Tarif 2016 Mittelbadische Presse Salut l‘Ortenau Hitradio Ohr ANB Baden Online Mittelbadische Presse TV Print & Digital-Media: Die besten Seiten für Ihre Werbung 2 Inhaltsverzeichnis € Kontakt Verbreitungsgebiet Verbreitungsauflagen 3 Sonderformate 12 Sonderthemen 16 § AGB 4 Miba Sticky Notes & Magic Cards 13 Beilagen Direktverteilung 20 Geschäftsstellen Verlagsrepräsentanten 26 28 Anzeigenpreise Sonderwerbeformen 6 mm Schlusstermine Nachlässe 14 Salut l‘Ortenau 22 8 Druckvorgaben 15 ANB ANB Amtliche Nachrichtenblätter 24 Kontakt zur Mittelbadischen Presse Verlagsadresse Reiff Verlag KG Marlener Str. 9 77656 Offenburg Telefon zentral: 07 81 / 504-0 Telefax zentral: 07 81 / 504-14 39 E-Mail: [email protected] Offenburger Tageblatt + Reiff Verlag KG OT – Schwarzwald-Zeitung Postfach 22 20 77612 Offenburg Telefon zentral: 07 81 / 504-0 Telefax zentral: 07 81 / 504-14 39 E-Mail zentral: [email protected] Anzeigenservice Mittelbadische Presse, alle Ausgaben Telefon 07 81 / 504-14 30 Telefax 07 81 / 504-14 39 E-Mail: [email protected] Telefon 08 00 / 7 34 33 33 (gebührenfrei) E-Mail: [email protected] [email protected] Acher-Rench-Zeitung Acher-Rench-Verlag GmbH & Co. KG Am Marktplatz 4 77704 Oberkirch Telefon 0 78 02 / 804-0 Telefax 0 78 02 / 804-31 E-Mail: [email protected] Kehler Zeitung Reiff Verlag KG Postfach 17 50 77677 Kehl Telefon 0 78 51 / 744-0 Telefax 0 78 51 / 744-26 E-Mail: [email protected] Lahrer Anzeiger Lahrer Anzeiger Verlagsgesellschaft mbH Friedrichstraße 3 77933 Lahr Telefon 0 78 21 / 9 20 99 10 Telefax 0 78 21 / 9 20 99 19 E-Mail: [email protected] Internet http://www.bo.de http://www.reiff.de (Verlag und Tochterunternehmen) http://www.leserplus.de (Plattform für Leser-Service) Allgemeine Geschäftsbedingungen Die AGB finden Sie auch im Internet unter http://www.reiff.de/agb Private Kleinanzeigen Bankverbindung: BW Bank Stuttgart, BLZ 600 501 01, Konto 4 023 863 IBAN: DE24 6005 0101 0004 0238 63 BIC: SOLADEST Zahlungsbedingungen: 14 Tage nach Rechnungserhalt. Bei Vorauskasse und Bankeinzug 3 % Skonto. Alle Preise sind Netto-Preise zzgl. gesetzlicher MwSt. mit dem normalen Satz gemäß § 12 Abs. 1 UstG. Vorauskasse bei Neukunden. 3 Kontakt Anzeigenpreisliste Nr. 54 1. Januar 2016 Nielsengebiet IIIb 4 Verbreitungsgebiet Gambsheim La Wantzenau Rheinau Sasbach Lauf Mundolsheim ACHERN Achenheim STRASBOURG Renchen KEHL Sasbachwalden Kappelrodeck Seebach Ottenhöfen Illkirch-Grafenstaden Willstätt Appenweier OBERKIRCH Lautenbach Lipsheim Durbach Eschau Neuried Schutterwald OFFENBURG Oppenau Ortenberg Nordhouse Bad PeterstalGriesbach Ohlsbach Hohberg Meißenheim Erstein Berghaupten Gengenbach Nordrach Oberhamersbach Bad Rippoldsau Schwanau Friesenheim Zell a. H. Biberach LAHR Oberwolfach Seelbach Fischerbach Steinach Schenkenzell WOLFACH Schiltach HAUSACH HASLACH Hofstetten Mühlenbach Gutach Hornberg Stand/Quelle: IVW II/15 (betrifft nur die Mittelbadische Presse) Druckverkauft verbreitet Abo Gesamt 50.580 47.086 47.554 44.334 94 % Kehler Zeitung 8.046 7.450 7.502 6.991 94 % KEZ Acher-Rench-Zeitung 12.367 11.599 11.713 11.066 95 % ARZ Offenburger Tageblatt inkl. Lahrer Anzeiger 22.431 20.847 21.095 19.375 93 % OT Offenburger Tageblatt – Schwarzwald-Zeitung 7.736 7.190 7.244 6.902 96 % OTK Salut l‘Ortenau 135.000 E-Paper Abo 1.436 (Stand 9/2015) Aboanteil in % gerundet 5 Verbreitungsgebiet Laut der Arbeitsgemeinschaft Media-Analyse erreicht die Mittelbadische Presse einen weitesten Leserkreis von 61,4 %. Schramberg Anzeigenpreisliste Nr. 54 1. Januar 2016 Nielsengebiet IIIb 6 Anzeigenpreise Anzeigenpreise pro mm Grundpreise pro mm Alle Preisangaben pro Millimeter Mindestgröße: Gesamtausgabe alle Zeitungen, pro mm: Ersparnis gegenüber Summe der Teilausgaben: Direktpreise pro mm Schwarz-Weiß-Anzeigen Schwarz-Weiß-Anzeigen Farbzuschlag: 35 % Farbzuschlag: 35 % 1/10 mm 1/10 mm 4,47 € 3,80 € 12 % 12 % Grundpreise: Eingetragene Werbeagenturen erhalten auf den in der Preisliste ausgewiesenen Grundpreis eine AE - Provision in Höhe 15 %. Direktpreise: Anzeigendispositionen, die ohne Zwischenschaltung einer Agentur erfolgen, werden zum Direktpreis berechnet. Farbanzeigen: 35 % Farbzuschlag, Mindestgröße 50 Millimeter Farbzuschläge: Farbzuschläge werden bei bestehenden Abschlüssen rabattiert. Die Rechnungsstellung erfolgt mit dem prozentualen Farbzuschlag gerechnet auf den Bruttopreis (Größe x SW-Preis). Chiffregebühr: (zzgl. MwSt.) Je Veröffentlichung: Abholung in den Geschäftsstellen oder im Verlag 4 Euro oder Zustellung 8 Euro. Die Chiffregebühr wird als Verwaltungspauschale auch dann erhoben, wenn keine Zuschriften eingehen. Kombinationsrabatte: 3 Ausgaben 8 %, 2 Ausgaben 6 % Offenburger Tageblatt inkl. Lahrer Anzeiger 1,94 € 1,65 € Spezielle Preise in der Gesamtausgabe OT – Schwarzwald-Zeitung 1,00 € 0,85 € Freitag: Sieben:Live Samstag: Rubrikenmärkte Acher-Rench-Zeitung 1,15 € 0,98 € Kehler Zeitung 1,00 € 0,85 € NOK - Kombi Nördlicher Ortenaukreis Acher-Rench-Zeitung und Kehler Zeitung 1,46 € 1,24 € - Auto & Verkehr - Reise & Urlaub - Immobilien & Kapital Grundpreise pro mm Schwarz-Weiß-Anzeigen Farbzuschlag: 35 % 3,13 € Direktpreise pro mm Schwarz-Weiß-Anzeigen Farbzuschlag: 35 % 2,66 € Ermäßigte Anzeigen Vereinsanzeigen: 40 % Rabatt (nur gültig für eingetragene Vereine) Amtliche Bekanntmachungen: Verwaltungsanordnungen und kirchliche Nachrichten mit 50 % Rabatt. Öffentliche Ausschreibungen: 50 % Rabatt plus 10 % Aufschlag auf Bruttopreis für die Veröffentlichung im Internet: www.bo.de Stellenanzeigen Online Stellenanzeigen Print Grundpreise pro mm Direktpreise pro mm Schwarz-Weiß-Anzeigen Schwarz-Weiß-Anzeigen Farbzuschlag: 35 % Farbzuschlag: 35 % 4,47 € 3,80 € Stellenkombi Nord Offenburger Tageblatt inkl. Lahrer Anzeiger + Acher-Rench-Zeitung + Kehler Zeitung 3,24 € 2,75 € Stellenkombi Süd Offenburger Tageblatt inkl. Lahrer Anzeiger + Schwarzwald-Zeitung + Kehler Zeitung 3,11 € Gesamtausgabe alle Zeitungen, pro mm: Stellenanzeigen.de Direktpreise Print + jobs.bo.de Print-Preis +64,70 € je Jobangebot Print-Preis +55,00 € je Jobangebot Print-Preis + 516,47 € Print + jobs.bo.de je Jobangebot + stellenanzeigen.de Print-Preis + 439,00 € je Jobangebot Online Only 2,64 € jobs.bo.de 464,71 € je Jobangebot 395,00 € je Jobangebot jobs.bo.de + stellenanzeigen.de 976,47 € je Jobangebot 830,00 € je Jobangebot Top-Job bei jobs.bo.de zzgl. 58,82 € je Jobangebot zzgl. 50,00 € je Jobangebot Top-Arbeitgeber der Region zzgl. 117,65 € je Logo zzgl. 100,00 € je Logo Recruiting-Video + Print-Online-Kombi zzgl. 741,18 € (Ohne Kombi: 1.117,65 €) zzgl. 630,00 € (Ohne Kombi: 950,00 €) ON TOP Job-Portale Jobs.bo.de ist das regionale Job-Portal für die Ortenau Grundpreise Print + Online Ihr Job-Portal für die Region: Den Suchenden und den Unternehmen wird eine breite Palette an Leistungen im Bereich Job- und Mitarbeitersuche angeboten. Vom Handwerksbetrieb bis hin zum Großunternehmen; Dienstleister oder Institution – sie alle vertrauen auf jobs.bo.de bei der Suche nach neuen Mitarbeitern. Unser Job-Portal garantiert Ihnen höchste Qualität, eine persönliche Beratung durch Mediaberater vor Ort und regionale Kompetenz. Jobs.bo.de ist damit die ideale Ergänzung zu dem Print-Stellenmarkt der Mittelbadischen Presse. Selbstverständlich bieten wir auch die bewährte Kombination zu stellenanzeigen.de mit seinem Mediennetzwerk an. stellenanzeigen.de gehört mit über 2,5 Mio. Visits pro Monat, und mehr als 700.000 registrierten Bewerbern zu den bekanntesten deutschen Online-Stellenbörsen für Fach- und Führungskräfte. stellenanzeigen.de wird von drei großen deutschen Verlagshäusern getragen. 7 Anzeigenpreise IHRE VORTEILE • Steigerung der regionalen Reichweite • Erstellung einer hochwertigen volltextsuchfähigen Anzeige mit einer Position in Ihrem individuellen Layout (wie Anzeige) Laufzeit Online: 30 Tage • sorgfältige Verschlagwortung und Qualitätskontrolle • 30 Tage Online-Präsenz und Verlinkung auf Ihre Website • gezielte Bewerbung des Job-Portals in der Mittelbadischen Presse 8 Anzeigen - Sonderwerbeformen Direktpreise pro Erscheinung Anzeigenpreisliste Nr. 54 1. Januar 2016 Nielsengebiet IIIb Alle Preise für Schwarz-Weiß-Anzeigen, Farbzuschlag 35% Streifenanzeige Farbigkeit: 4c oder sw Format: 6-sp/20 mm hoch (Gesamtgröße 120 mm) Farbigkeit: 4c oder sw Format: 2-sp/85 mm hoch (Gesamtgröße 170 mm) Wetterkarte: Platzierung: am Kopf oder Fuß der Wetterkarte Erscheinung: täglich Belegung: nur Gesamtausgabe möglich Sudoku-Rätsel: Platzierung: am Kopf oder Fuß des Sudoku-Rätsels Erscheinung: täglich Belegung: nur Gesamtausgabe möglich Wirtschaft/Börse: Platzierung: am Kopf oder Fuß des Börsenberichtes Erscheinung: täglich außer Montag und nach Feiertagen Belegung: nur Gesamtausgabe möglich Fernsehseite: Platzierung: am Fuß der Fernsehseite Erscheinung: täglich Belegung: nur Gesamtausgabe möglich Essen & Trinken: Platzierung: am Fuß der Seite Essen & Trinken Erscheinung: samstags Belegung: nur Gesamtausgabe möglich Preis: 92,40 € Preis: 92,40 € Preis: 92,40 € Preis: 92,40 € Preis: 92,40 € Griffeck-Anzeige Titelseite Griffeck-Anzeige Lokalseite Erscheinung: täglich Erscheinung: täglich Preise: OT OTK ARZ KEZ NOK Gesamtausgabe 350,20 180,20 207,40 180,20 255,00 807,50 € € € € € € Farbigkeit: 4c oder sw Format: 2-sp/85 mm hoch (Gesamtgröße 170 mm) Preise: OT OTK ARZ KEZ NOK Gesamtausgabe 316,20 161,50 187,00 161,50 231,20 725,90 € € € € € € Kinderseite: Platzierung: Kinderbuchseite / Schnake Jones (Kindernachrichten) Erscheinung: Kinderbuchseite: am 1. Dienstag im Monat Schnake Jones: am letzten Dienstag im Monat Belegung: nur Gesamtausgabe möglich Preis: 92,40 € Campus-Seite: Platzierung: am Fuß der Campusseite Erscheinung: monatlich Belegung: nur Gesamtausgabe möglich Preis: 92,40 € Farbigkeit: 4c oder sw Format: 2-sp/85 mm hoch (Gesamtgröße 170 mm) Farbigkeit: 4c oder sw Format: 1-sp/15 mm hoch (Gesamtgröße 15 mm) Griffeck-Anzeige 3. Sportseite 1. Ortenauseite links oben 1. Ortenauseite links unten Erscheinung: täglich Belegung: nur Gesamtausgabe möglich Erscheinung: täglich Belegung: nur Gesamtausgabe möglich Erscheinung: täglich Belegung: nur Gesamtausgabe möglich Farbigkeit: 4c oder sw Format: 2-sp/40 mm hoch (Gesamtgröße 80 mm) Farbigkeit: 4c oder sw Format: 2-sp/75 mm hoch (Gesamtgröße 150 mm) Preis: 725,90 € Preis: 220,00 € Preis: 325,50 € Titelseite unten neben Barcode Rätselseite am Samstag Textteilanzeige Erscheinung: täglich Belegung: nur Gesamtausgabe möglich Erscheinung: samstags Belegung: nur Gesamtausgabe möglich Platzierung: Mind. von drei Seiten mit Text umgeben. Erscheinung: täglich Preis: 311,04 € zzgl. Preis für die Verlosung in Höhe von 50,00 €. Preise/mm: OT 4,93 OTK 2,51 ARZ 2,94 KEZ 2,51 NOK 3,38 Gesamtausgabe 11,33 Preis: 23,55 € Farbigkeit: 4c oder sw Format: 84 mm breit/96 mm hoch (Gesamtgröße 192 mm) Farbigkeit: 4c oder sw Format: Mindestgröße 1-sp/20 mm hoch 9 Anzeigen - Sonderwerbeformen € € € € € € Anzeigenpreisliste Nr. 54 1. Januar 2016 Nielsengebiet IIIb 10 Anzeigen - Sonderwerbeformen Direktpreise pro Erscheinung Alle Preise für Schwarz-Weiß-Anzeigen, Farbzuschlag 35% Halfcover Farbigkeit: 4c oder sw Platzierung: im Mantel- und/oder Lokalteil Erscheinung: täglich Belegung: nur Gesamtausgabe möglich Mittagstisch Mantel- und Lokalteil Gesamtformat 4740 mm Preis: 7.915,80 € Mantelteil Gesamtformat 2340 mm Preis: 4.352,40 € Farbigkeit: 4c oder sw Format: 4-sp/20 mm hoch (Gesamtgröße 80 mm) Preise: OT OTK ARZ KEZ NOK Gesamtausgabe 63,20 34,40 40,00 34,40 48,80 € € € € € 152,00 € Lokalteil Gesamtformat 2400 mm Preis: 3.504,00 € Ganzseitige Anzeige Erscheinung: täglich Farbigkeit: 4c oder sw Format: 6-sp/420 mm hoch (Gesamtgröße 2520 mm) Platzierung: Allgemeiner Anzeigenteil in einer Gemeinschaftsanzeige Erscheinung: montags Halbseitige Anzeige Preise: OT OTK ARZ KEZ NOK Gesamtausgabe 2.494,80 1.285,00 1.486,80 1.285,20 1.864,80 Erscheinung: täglich € € € € € 3.830,40 € Verbundanzeigen: PR-Zuschlag inkl. Fotos durch Redakteur 200,00 € zzgl. Mwst. Farbigkeit: 4c oder sw Format: 6-sp/210 mm hoch (Gesamtgröße 1260 mm) Preise: OT 1.247,40 € OTK 642,60 € ARZ 743,40 € KEZ 642,60 € NOK 932,40 € Gesamtausgabe 1.915,20 € Verbundanzeigen: PR-Zuschlag inkl. Fotos durch Redakteur 100,00 € zzgl. Mwst. Farbigkeit: 4c oder sw Format: 13-sp/420 mm hoch (Gesamtgröße 5460 mm) Panorama-Anzeige ganzseitig Ganzseitige Tabloid-Anzeige Erscheinung: täglich Erscheinung: innerhalb von Sonderbeilagen Preise: OT OTK ARZ KEZ NOK Gesamtausgabe 5.405,40 2.784,60 3.221,40 2.784,60 4.040,40 € € € € € Preise: Sonderthemenpreis abzgl. 40 % Sondernachlass Farbigkeit: 4c oder sw Format: 4-sp/280 mm hoch (Gesamtgröße 1120 mm) 8.299,20 € Weitere Formate auf Anfrage. Farbigkeit: 4c oder sw Format: 13-sp/210 mm hoch (Gesamtgröße 2730 mm) Panorama-Anzeige halbseitig Infothek Erscheinung: täglich Erscheinung: mittwochs Preise: OT OTK ARZ KEZ NOK Gesamtausgabe 2.702,70 1.392,30 1.610,70 1.392,30 2.020,20 € € € € € Farbigkeit: 4c Format: 2-sp/100 mm hoch wahlweise 2-sp/120 mm hoch (Gesamtgröße 200 bzw. 240 mm) 4.149,60 € Weitere Formate auf Anfrage. 11 Anzeigen - Sonderwerbeformen Preise: Auf Anfrage Anzeigenpreisliste Nr. 54 1. Januar 2016 Nielsengebiet IIIb 12 Anzeigen - Sonderformate Sonderformate Anzeigepreise siehe Seite 6 Eckfeldanzeige Textteil Streifenanzeige hoch Textteil Streifenanzeige quer Textteil Platzierung: Allein stehend auf Textseiten Platzierung: Allein stehend auf Textseiten Platzierung: Blattbreite Anzeige unter Text Format: Mindestgröße 630 mm Maximalgröße 1.500 mm Format: 2 Spalten, 420 mm hoch oder 3 Spalten, 420 mm hoch Format: Mindestgröße 6 Spalten, 105 mm hoch Maximalgröße 6 Spalten, 350 mm hoch Satellitenanzeige Anzeigenteil L-Anzeige Textteil Platzierung: Eine Mutteranzeige mit Tochteranzeigen, parallel, diagonal, vertikal oder horizontal zueinander auf einer Seite angeordnet. Format: Ohne Einschränkung innerhalb des Satzspiegels Kleinanzeigenmarkt Seitenkopfanzeige Platzierung: Allein stehend auf Textseiten Format: 1- od. 2-sp., 420 mm hoch + 4- od. 5-sp., 50 -140 mm hoch Inselanzeige Mittwoch oder Samstag (Gesamtausgabe) Format Seitenkopfanzeige: Mindestgröße 2 Spalten, 50 mm hoch Maximalgröße 4 Spalten, 55 mm hoch Format Inselanzeige: Mindestgröße 200 mm Maximalgröße 400 mm Miba Sticky Notes & Magic Card Was sind die »Miba Sticky Notes«? Die »Miba Sticky Notes« sind selbstklebende Haftnotizen, die als hoch wirkungsvolle Werbeträger auf der Titelseite der Zeitung angebracht werden. Sie ist als Werbeform gezielt zur Generierung von Response konzipiert. Die Miba Sticky Note vereint wichtige Eigenschaften für eine aufmerksamkeitsstarke und interaktive Werbung. Vorteile: - auffällige Positionierung auf der Titelseite der Tageszeitung - klebt wie eine Haftnotiz immer wieder auf der Zeitung und an anderen Oberflächen (Post-it-Effekt) Format: 76,2 x 76,2 mm, 4-farbig (4/0, 2/2, 3/1), weitere Größen auf Anfrage Auflage: Mindestauflage: 12.500 Exemplare bei gleichem Motiv Preise inkl. Gestaltung und Produktion: Direktpreis: 80,00 € pro 1.000 Stück Grundpreis: 94,12 € pro 1.000 Stück Was sind die »Miba Magic Cards«? Die Sonderwerbeform »Miba Magic Card« ist ebenfalls wirkungsvolle Werbeträger auf der Titelseite der Zeitung. Magic Cards haften auf einer transparenten Folie, kleben nach der Entfernung jedoch nicht mehr. Die transparente Klebefolie verbleibt auf der Titelseite. Die Rückseite der Magic Card ist somit sehr gut lesbar. Die »Miba Magic Card« ist als Werbeform gezielt zur Generierung von Response konzipiert. Die Miba Magic Card vereint wichtige Eigenschaften für eine aufmerksamkeitsstarke und interaktive Werbung. Vorteile: - auffällige Positionierung auf der Titelseite der Tageszeitung - mehrfache Kontakte und lange Kontaktzeiten mit dem Leser Format: 76,0 x 76,0 mm, nur 4-farbig, weitere Größen auf Anfrage Auflage: Mindestauflage: 25.000 Exemplare bei gleichem Motiv Preise inkl. Gestaltung und Produktion: Direktpreis: 115,00 € pro 1.000 Stück Grundpreis: 135,30 € pro 1.000 Stück Stanzformen / Individualisierung: Gegen Aufpreis auf Anfrage möglich z. B. mit Rubbelfeld, Barcode, Duftstoffen u.a. Bestellung: Gestaltung und Produktion Ihrer »Miba Magic Cards« übernimmt die Mittelbadische Presse für Sie. Die Lieferzeit von Auftragsvergabe bis Erscheinungstermin beträgt ca. 20 Werktage. Kontakt: Tel. 07 81 /504-15 01 [email protected] 13 Miba Sticky Notes & Magic Card Anzeigenpreisliste Nr. 54 1. Januar 2016 Nielsengebiet IIIb 14 Anzeigen Nachlässe mit Anzeigen-Abschluss Anzeigen-Abschluss: Schlusstermine Der Werbetreibende vereinbart mit dem Verlag vorab ein definiertes Werbevolumen (»Anzeigen-Abschluss«). Schlusstermine für Anzeigen und Druckunterlagen (gleich letzte Rücktritts- und Änderungstermine) Im Rahmen dieses Volumens werden entsprechende Rabatte der Mengen- oder Malstaffel gewährt. Allgemeiner Anzeigenteil und Textteil: Erreicht der Kunde ein höheres Anzeigenvolumen, wird der höhere Nachlass zu Gunsten des Kunden erstattet. Wird das Volumen nicht erreicht, berechnet der Verlag die Rabatt-Differenz des Nachlasses zwischen tatsächlicher Menge und vereinbarter Menge. Bitte sprechen Sie Ihren Anzeigenberater an. Rabatte mit Abschluss: Double Echo: Malstaffel oder Mengenstaffel bei 6 Anzeigen: 5 % ab 3.000 mm: 5,0 % bei 12 Anzeigen: 10 % ab 5.000 mm: 10,0 % bei 24 Anzeigen: 15 % ab 10.000 mm: 15,0 % bei 52 Anzeigen: 20 % ab 20.000 mm: 20,0 % Darüber hinausgehende Rabatte erarbeiten wir gerne mit Ihnen gemeinsam im Rahmen eines individuellen WerbePlusKonzeptes. Sprechen Sie uns an. Werbegemeinschaften: Separater Abschluss erforderlich. Der Werbegemeinschaftsrabatt tritt bei gemeinsamen Werbeauftritten der Mitglieder in Kraft. Beilagen-Rabattstaffel: siehe Seite 20 Montagausgabe: Dienstagausgabe: Mittwochausgabe: Donnerstagausgabe: Freitagausgabe: Samstagausgabe: Freitag, 10 Uhr Montag, 10 Uhr Dienstag, 10 Uhr Mittwoch, 10 Uhr Donnerstag, 10 Uhr Donnerstag, 17 Uhr Bei Feiertagen geänderte Anzeigenschlusstermine. Rubriken: »Job & Karriere» »Immobilien & Kapital« »Reise & Urlaub«: Traueranzeigen: Samstagausgabe: Donnerstag, 17 Uhr Am Tag vor dem Erscheinen, 16 Uhr Bei Danksagungen behält sich der Verlag aus technischen Gründen ein Schieberecht um einen Tag vor. Sonderveröffentlichungen: lt. Sonderthemenplan (siehe Seiten 16-19) Sonderplatzierungen: Kleinanzeigen Sieben:live Bei Korrekturabzügen: Wenn Sie vorab einen Korrekturabzug wünschen, benötigen wir die Vorlagen einen Tag früher. Donnerstag, 17 Uhr für ET Samstag Dienstag, 12 Uhr für ET Mittwoch Montag, 10 Uhr Programme und Formate Technische Angaben PDF und Profile: Wenn Sie ein PDF erstellen wollen, fordern Sie bitte unsere Joboption Einstellungen an! Aktuelle Profile: ISOnewspaper 26v4_gr.icc und ISOnewspaper 26v4.icc werden auf Anfrage zur Verfügung gestellt. Schriften eingebettet. PDF-Version PDF/X-3 Acrobat-Version 1.3 und höher. Satzspiegel: 284 mm breit x 420 mm hoch = 2520 mm je Seite 6 Spalten je 44 mm (Anzeigen- und Textteil) Spaltenzwischenraum 4 mm Panoramaanzeigen: Vollformat: 13-spaltig: 598 mm breit, 420 mm hoch Halbf./Tabloid: 9-spaltig: 416 mm breit, 280 mm hoch Da diese Programme nicht für den Anzeigensatz konzipiert sind, müssen wir diese außer MS-Word ablehnen. Um Schriftenprobleme zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, eine Postscript-Datei oder PDF aus MS-Word zu erzeugen. Tabloid-Beilagen 4-spaltig: 188 mm breit, 280 mm hoch Spaltenbreiten: 1-spaltig: 2-spaltig: 3-spaltig: 4-spaltig: 5-spaltig: 6-spaltig: Grundschrift: 8 Punkt = 3 mm Druckverfahren: Zeitungs-Rollenoffsetdruck, Coldset, CtP-Thermal-Platten Raster: 54er-Raster, 135 lpi Bildauflösung: 300 dpi MS-Office-Programme: Farben Zusatzfarben: Vierfarbanzeigen: Nach Wahl aus der reiff medien-Farbskala im 4c-Aufbau, angelehnt an HKS. Angabe der Farbnummer und verbindliches Farbmuster erforderlich. Bei 4c-Anzeigen müssen alle Farben nach CMYK umgewandelt sein. Verbindliches Farbmuster (Proof) erforderlich, ansonsten keine Gewährleistung für Farbwiedergabe. Gesamtfarbauftrag maximal 240%. Sonderfarben: Alle Sonderfarben im Dokument/Anzeige müssen in 4c umgewandelt sein. Bilder: Alle Bilder/Elemente müssen in CMYK angelegt sein. Bilder in RGB- oder LAB-Formaten werden nicht akzeptiert. Lieferadresse: Reiff Verlag KG, Anzeigenservice Marlener Str. 9, 77656 Offenburg 15 Druckvorgaben 44 mm 92 mm 140 mm 188 mm 236 mm 284 mm Datenübertragung Daten-Kennzeichnung: Zur Datenübertragung bitte kleine Textdatei mit folgenden Angaben mitschicken: Name/Telefonnummer, Name des Datenobjekts, gewünschter Erscheinungstag, Programmname, verwendete Farben, Schriften. Übermitteln Sie uns Ihre Daten bitte grundsätzlich in einem Ordner/Koffer. FTP-Zugang: auf Anfrage Kontakt: Telefon 07 81/504-25 67 E-Mail: [email protected] / Maximal 5 MB, Attachments 16 Anzeigen Sonderthemen Sonderthemen Was sind Sonderthemen? Sonderthemen der Mittelbadischen Presse richten sich an interessierte Leser, die sich mit dem Schwerpunktthema wie z. B. »Bauen und Wohnen«, »Mode«, etc. auseinandersetzen. Die Redaktion erarbeitet im Rahmen des Themas ein attraktives redaktionelles Umfeld, das dem Leser wichtige Hintergrundinformationen, Tipps und Serviceinformationen bieten. Warum Werbung im Sonderthemenumfeld? Der lokale und regionale Bezug der Informationen schafft unverwechselbare attraktive Inhalte, die nah am Leser sind und ein interessantes Werbeumfeld bieten. Dabei sprechen Sie direkt eine interessante Zielgruppe an. Regional ohne Streuverluste. Besondere Platzierungen Durch die hochwertige Produktion der Sonderthemen werden bei Sonderthemen diese oft von den Lesern archiviert und an interessierte Familienmitglieder weitergeleitet. Bei Kaufentscheidungen werden der Anzeigenteil und die darin enthaltene Anzeige oft als Entscheidungs- und Einkaufshilfe genutzt. Durch besondere Werbeplatzierungen erreichen Sie beim Leser in der Regel eine höhere Aufmerksamkeit. Sonderthemenplan Fordern Sie unseren Sonderthemenplan an: mit detaillierten Hinweisen zu Themen, Branchen, Terminen und Werbemöglichkeiten. Download aus dem Internet Im Internet können Sie sich den Sonderthemenplan als PDF-Datei herunterladen. www.reiff.de/sonderthemen Kontakt Telefon: 07 81 / 504-14 01 Telefax: 07 81 / 504-14 09 E-Mail: [email protected] Anzeigenpreisliste Nr. 54 1. Januar 2016 Nielsengebiet IIIb Sonderthemen Aus- und Weiterbildung Ersch.Termin Anz.schluss 12. Jan 20. Feb 25. Feb 5. Apr 19. Apr 14. Mai 18. Mai 27. Mai 10. Sep 20. Sep 26. Sep 5. Jan 4. Feb 22. Feb 30. Mrz 5. Apr 10. Mai 11. Mai 20. Mai 25. Aug 14. Sep 20. Sep Fortbildung Chance 2016 Schulprobleme Fortbildung Berufsinfomesse (22. - 23. 4.) Schulprobleme Sprachen lernen Jobs im Gesundheitswesen Chance 2017 Fortbildung Europäischer Tag der Sprachen Auto & Verkehr 5. Jan 13. Jan 24. Feb 8. Mrz 23. Mrz 30. Mrz 13. Apr 20. Apr 27. Apr 4. Mai 1. Jun 25. Jun 29. Jun 13. Jul 7. Sep 24. Sep 1. Okt 12. Okt 20. Okt 26. Okt 2. Nov 29. Dez ‘15 Ein neues Auto 7. Jan Logistik & Verkehr 18. Feb Elektromobilität 3. Mrz Unfall – Was nun? 17. Mrz Auto & Motorrad 22. Mrz Räder & Roller 7. Apr Cabrios 14. Apr Tag der Logistik (21. 4.) 21. Apr Autourlaub 28. Apr Familienmobile 25. Mai Führerschein und erstes Auto 20. Jun Steinschlag-Reparatur 23. Jun Logistik & Verkehr 6. Jul Unfall – Was nun? 1. Sep Auto & Umwelt 20. Sep Lichttestwochen (integr. in Auto & Verkehr) 27. Sep Ein neuer Gebrauchtwagen 7. Okt Nutzfahrzeuge 17. Okt Führerschein und erstes Auto 21. Okt Autowinter 26. Okt Allrad-Spaß & SUV 17 Sonderthemen Bauen & Wohnen Ersch.Termin Anz.schluss 21. Jan 28. Jan 2. Feb 4. Feb 11. Feb 18. Feb 17. Mrz 15. Apr 21. Apr 28. Apr 29. Apr 10. Mai 12. Mai 21. Mai 24. Mai 3. Jun 10. Jun 15. Jun 22. Jun 30. Jun 7. Jul 14. Jul 21. Jul 22. Jul 1. Aug 24. Aug 1. Sep 8. Sep 15. Sep 23. Sep 30. Sep 5. Okt 19. Okt 21. Okt 3. Nov Erscheinungstermin 11. Jan 22. Jan 27. Jan 29. Jan 4. Feb 12. Feb 25. Feb 11. Apr 15. Apr 18. Apr 25. Apr 3. Mai 4. Mai 17. Mai 18. Mai 30. Mai 6. Jun 24. Mai 15. Jun 24. Jun 4. Jul 8. Jul 14. Jul 18. Jul 26. Jul 15. Aug 26. Aug 2. Sep 9. Sep 19. Sep 26. Sep 23. Sep 28. Sep 17. Okt 27. Okt Altbausanierung Einbruchschutz Schlüsselfertiges Bauen Bodenbeläge Alternative Energien Frühjahrsputz Bauen & Wohnen Bäderträume Kücheninspirationen Immobilienwelt Tag der erneuerbaren Energien (30. 4.) Brandschutz & Sicherheit Wohn(t)räume Spaß im Garten (Brunnen, Teiche und Pools) Cool bleiben: Klimaanlagen Garagen & Carports Tag der Gebäudereinigung (15. 6.) Bauen & Wohnen Der Architekt Blitzschutz Heiztechnik Finanzieren & Versichern Wohnen & Design Ratgeber Insektenabwehr und Schädlingsbekämpfung Handwerkerferien (Wir sind trotzdem für Sie da) Altbausanierung Sanitär- und Heizungstechnik Tag der Küche (10. 9.) Neue Fenster > Energie sparen Gut schlafen Kachelofentage Immobilienwelt Bauen & Wohnen Tag des Einbruchschutzes (26. 10.) Bautenschutz Anzeigenschlusstermin Anzeigenpreisliste Nr. 54 1. Januar 2016 Nielsengebiet IIIb 18 Sonderthemen Bauen & Wohnen (Fortsetzung) Ersch.Termin Anz.schluss 9. Nov 10. Nov 17. Nov 3. Nov 4. Nov 11. Nov Kücheninspirationen Tage des Passivhauses (11. - 13. 11.) Das Haus: Warm und sicher Essen & Trinken 17. Feb 1. Mrz 10. Mrz 15. Mrz 16. Apr 22. Apr 6. Mai 7. Mai 13. Mai 2. Sep 17. Sep 29. Sep 7. Okt 14. Okt 27. Okt 19. Nov 23. Nov 29. Nov 7. Dez 11. Feb 23. Feb 4. Mrz 10. Mrz 12. Apr 18. Apr 29. Apr 2. Mai 9. Mai 29. Aug 12. Sep 23. Sep 4. Okt 10. Okt 21. Okt 11. Nov 17. Nov 23. Nov 1. Dez Qualität vom Metzger Frohe Ostern - genießen und feiern Partyservice Landwirtschaft & Weinbau Spargel & Erdbeeren Biergärten & Straßencafés Gastlichkeit am Oberrhein Hofläden Start in die Grillsaison Tag des Kaffees (3. 9.) Hofläden Kochlust Edle Tropfen Wildspezialitäten Martinsgans Festliche Gastronomie an Weihnachten und Silvester Partyservice & Catering Qualität vom Bäcker und Konditor Qualität vom Metzger Freizeit & Familie 19. Jan 5. Feb 12. Feb 26. Feb 12. Apr 30. Apr 8. Jun 9. Jun 1. Jul 12. Jan 1. Feb 8. Feb 22. Feb 05. Apr 26. Apr 1. Jun 2. Jun 27. Jun Hochzeit Valentinstag Kommunion & Konfirmation Mensch & Tier Hochzeit Muttertag Meine Familie Fußball-EM Mensch & Tier Messen Ersch.Termin Anz.schluss 29. Jan 7. Mai 19. Jan 2. Mai Möbelmesse (18. - 24. 1.) Hannover Messe (25. - 29. 4.) 25. Feb 12. Mai 3. Jun Gut zu Fuß Bademoden & Dessous Starke Mode in großen Größen Mode 2. Mrz 19. Mai 9. Jun Recht & Rat 26. Jan 18. Mrz 25. Mai 23. Jun 9. Aug 8. Nov 15. Nov 20. Jan 14. Mrz 19. Mai 17. Jun 3. Aug 2. Nov 9. Nov Steuertipps Recht & Rat: Erben Gutachter und Sachverständige Recht & Rat: Familienrecht Steuertipps Recht & Rat Geld & Kapital Senioren 16. Feb 1. Apr 6. Apr 11. Mai 14. Jun 17. Aug 6. Okt 10. Feb 24. Mrz 31. Mrz 4. Mai 8. Jun 11. Aug 27. Sep Wohnen & Leben im Alter Mobile Senioren Pflegedienste Alten- und Krankenpflege Wohnen im Alter Senioren heute Im Alter gut versorgt Sonstiges 4. Aug 25. Jul Olympia 2016 Tourismus 7. Jan 13. Feb 19. Feb 26. Mrz 9. Apr 29. Dez ‘15 9. Feb 12. Feb 21. Mrz 5. Apr Reisefieber Reisetrends 2016 Busreisen Wenn der Arzt mit auf Reisen geht Tipps für die Pfingstferien 9. Jul 27. Jul 28. Jul 3. Aug 19. Aug 25. Aug 13. Sep 14. Sep 21. Sep 11. Nov 1. Jul 6. Jul 22. Jul 28. Jul 12. Aug 22. Aug 6. Sep 8. Sep 15. Sep 4. Nov Lebensfreude 50 plus Schöne Ferien – Das Urlaubsmagazin Kind & Co. Bella Italia Wandern und Ausflüge Schulanfang Hochzeit Oktoberfest Kinder, Kinder Lebensfreude 50 plus Garten 22. Mrz 14. Apr 28. Sep 16. Mrz 7. Apr 22. Sep Garten im Frühling Garten, Terrasse, Balkon Garten im Herbst Gesundheit, Fitness & Wellness 14. Jan 20. Jan 22. Jan 10. Feb 23. Feb 3. Mrz 4. Mrz 11. Mrz 16. Mrz 31. Mrz 8. Apr 13. Mai 16. Jun 17. Jun 21. Jun 6. Jul 15. Jul 23. Aug 30. Aug 21. Sep 22. Sep 25. Okt 16. Nov 26. Nov 13. Dez 8. Jan 14. Jan 18. Jan 5. Feb 17. Feb 29. Feb 29. Feb 4. Mrz 24. Feb 23. Mrz 4. Apr 9. Mai 10. Jun 13. Jun 14. Jun 30. Jun 11. Jul 17. Aug 24. Aug 15. Sep 16. Sep 19. Okt 26. Okt 22. Nov 7. Dez Gesund leben Physiotherapie Gesund ernähren! Produkte aus der Region Abnehmen und fasten Naturmedizin Gut sehen und hören Tag der Logopädie (6. 3.) Tag der Rückengesundheit (15. 3.) Balance – Gesundheit & Lebensqualität Gesund im Mund Sports for fun Tag des Hörens Fußgesundheit Tag des Schlafes (21. 6.) Physiotherapie Ergotherapie & Logopädie Verwöhnprogramm Fußgesundheit Sport & Fitness Tag der Zahngesundheit (25. 9.) Reha-Tag (24. 9.) Welt-Ergotherapietag (27. 10.) Balance – Gesundheit & Lebensqualität Akupunktur Tanzen lernen 19 Sonderthemen 3. Mai 11. Jun 17. Jun 12. Jul 23. Jul 17. Sep 4. Nov 5. Nov 22. Nov 27. Apr 7. Jun 10. Jun 6. Jul 19. Jul 13. Sep 27. Okt 2. Nov 16. Nov Last minute Ferientipps zum Sommer Busreisen Last minute Ferien zu Hause Ferientipps zum Herbst Busreisen Kreuzfahrten und Flussreisen 2017 Reiseziele 2017 Trauer 27. Jan 4. Aug 11. Okt 21. Jan 29. Jul 6. Okt Rat im Trauerfall Rat im Trauerfall Allerheiligen Weihnachten 13. Okt 18. Nov 19. Nov 24. Nov 1. Dez 8. Dez 15. Dez 21. Dez 24. Dez 7. Okt 14. Nov 11. Nov 17. Nov 24. Nov 1. Dez 8. Dez 15. Dez 7. Dez Weihnachtsfeiern Weihnachtsmärkte Festliche Gastronomie Weihnachten Spezial Teil 1 Weihnachten Spezial Teil 2 Weihnachten Spezial Teil 3 Weihnachten Spezial Teil 4 Geschenke in letzter Minute Weihnachtsglückwünsche Wirtschaft 9. Mrz 2. Jun 7. Jun 28. Jun 13. Jul 31. Dez 11. Feb 27. Mai 1. Jun 22. Jun 22. Jun 7. Dez Potential regional Klimaschutz aktuell / Tag der Umwelt (5. 6.) 24-Stunden-Dienste Zeitarbeit Handwerk heute Jahresrückblick TIPP: Fordern Sie unseren Sonderthemenplan an oder laden Sie sich ihn direkt aus dem Internet: www.reiff.de/sonderthemen Erscheinungstermin Anzeigenschlusstermin Anzeigenpreisliste Nr. 54 1. Januar 2016 Nielsengebiet IIIb 20 Beilagen + Direktverteilung Preise Beilagen Preise Direktverteilung Preise je 1.000 Stück Grundpreis Direktpreis Gewicht bis: 20 g 25 g 30 g 35 g 40 g 45 g 50 g jedes weitere Gramm: 101,50 € 105,00 € 107,50 € 111,00 € 114,50 € 116,50 € 119,00 € Auf Anfrage 86,00 € 89,00 € 91,00 € 94,00 € 97,00 € 99,00 € 101,00 € Auf Anfrage Gewicht: Format: Einzelblätter: mind. 10 g bis max. 75 g, höheres Gewicht auf Anfrage mind. 110 x 210 mm (DIN lang), max. 230 x 300 mm mind. Flächengewicht 135g/m2 Bonusstaffel: ab 250.000 Exempl. ab 500.000 Exempl. ab 1.000.000 Exempl. ab 1.500.000 Exempl. 1 % 2 % 3 % 4% ab 2.000.000 Exempl. 5 % ab 2.500.000 Exempl. 6 % ab 3.000.000 Exempl. 7 % Postgebühren: Sind in den Preisen enthalten. Boni: Beilagenpreise sind rabattierbar im Rahmen der oben genannten Preise und Bonusstaffel. Mögliche bereits rabattierte Aktionspreise sind davon ausgeschlossen. Konkurrenzausschluss: Ist nicht möglich. Annahme erfolgt nach vorheriger Vereinbarung Aufträge: Sind erst nach Vorlage eines Musters der Beilage (spät. 8 Tage vor Erscheinen) und deren Billigung bindend. Gemeinschaftsprojekte mehrerer Firmen und Beilagen, die beim Leser den Eindruck eines Bestandteiles der Zeitung erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Rücktrittsrecht bis 2 Wochen vor dem Beilegen, sonst 20 % Ausfallgebühren vom Bruttowert. (nur Samstags möglich) Preise je 1.000 Stück Grundpreis Direktpreis Gewicht bis: 30 g 40 g 50 g 60 g jedes weitere Gramm: 49,41 € 55,29 € 61,18 € 70,59 € Auf Anfrage 42,00 € 47,00 € 52,00 € 60,00 € Auf Anfrage Mindestauflage: 2.000 Exemplare Belegung: Städte und Gemeinden im Ortenaukreis Verteilungstag: Samstag Konkurrenzausschluss: Kann bei Direktverteilung nicht gewährt werden. Anlieferung / Lieferanschrift Anlieferungstermin: Anlieferung (Frachtkosten frei) frühestens 10, spätestens 3 Tage vor Erscheinen im Verlag eintreffend. Anlieferungszeiten: Mo - Fr 7.30 - 12.00 und 13.00 - 15.30 Uhr. Disposition: Tel. 07 81 / 504-15 01 Lieferanschrift: Mittelbadische Presse/reiff zeitungsdruck gmbh, Marlener Str. 9, 77656 Offenburg Fax 07 81 / 504-15 09 Technik, Beschaffenheit von Beilagen Falzarten: Gefalzte Beilagen müssen im Kreuzbruch, Wickel- oder Mittelfalz verarbeitet sein. Mehrseitige Beilagen müssen den Falz an der langen Seite aufweisen. Beschnitt: Alle Beilagen müssen rechtwinklig und formatgleich beschnitten sein. Beilagen dürfen am Schnitt keine Verblockung durch stumpfe Messer aufweisen. Draht-Rückenheftung: Bei Draht-Rückenheftung darf die verwendete Drahtstärke nicht stärker als der Rücken der Beilagen sein. Dünne Beilagen sollten grundsätzlich mit Rücken- oder Falzleimung hergestellt werden. Angeklebte Produkte (z. B. Postkarten): Postkarten sind in der Beilage grundsätzlich innen anzukleben. Sie müssen dabei bündig im Falz zum Kopf oder Fuß der Beilage angeklebt werden. Anlieferungszustand: Die angelieferten Beilagen müssen in Art und Form eine einwandfreie, sofortige Verarbeitung gewährleisten, ohne dass eine zusätzlich manuelle Aufbereitung notwendig wird. Zusatzkosten für Mehraufwand bei der Bereitstellung aufgrund von Beschädigungen werden in Rechnung gestellt. Durch zu frische Druckfarbe zusammengeklebte, stark elektrostatisch aufgeladene oder feucht gewordene Beilagen können nicht verarbeitet werden. Beilagen mit umgeknickten Ecken bzw. Kanten, Quetschfalten oder mit verlagertem (runden) Rücken sind ebenfalls nicht verarbeitbar. Lagenhöhen: Die unverschränkten, kantengeraden Lagen sollen eine Höhe von 80 bis 100 mm aufweisen, damit sie von Hand greifbar sind. Mindestens zu 25 Exemplaren verschränkt. Palettierung: Die Beilagen müssen sauber auf stabilen Paletten gestapelt sein. Beilagen sollen gegen eventuelle Transportschäden (mechanische Beanspruchung) und gegen Eindringen von Feuchtigkeit geschützt sein. Jede Palette muss analog zum Lieferschein deutlich sichtbar mit einer Palettenkarte gekennzeichnet sein. Begleitpapiere (Lieferschein): Die Lieferung von Beilagen muss grundsätzlich mit einem korrekten Lieferschein begleitet sein, der folgende Angaben enthalten sollte: – Zu belegende Ausgaben – Auftraggeber der Beilage – Beilagentitel oder Artikelnummer bzw. Motiv – Auslieferungstermin des Beilagenherstellers – Absender und Empfänger – Anzahl der Paletten – Gesamtstückzahl der gelieferten Beilagen Ferner sind erforderlich: Textgleichheit des Lieferscheins zur Palettenkarte Raum für Vermerke Beilagen – Bedarfsmenge Montag - Dienstag Donnerstag - Freitag Erforderliche Stückzahl Mittwoch Samstag 54.700 56.500 59.600 Off. Tageblatt inkl. Lahrer Anz. OT – Schwarzwald-Zeitung 25.000 25.500 27.400 8.200 8.500 8.900 Acher-Rench-Zeitung 13.000 13.500 14.000 Kehler Zeitung 8.500 9.000 9.300 Teilbelegung: auf Anfrage. 21 Beilagen + Direktverteilung Anzeigenpreisliste Nr. 54 1. Januar 2016 Nielsengebiet IIIb 22 Salut l’Ortenau Verbreitungsgebiet Was ist Salut l’Ortenau: Salut l‘Ortenau ist unser sieben Mal pro Jahr im Großraum Straßburg und im Umland erscheinendes Einkaufs- und Freizeitmagazin. Unsere französischen Nachbarn erhalten mit diesem kostenlos verteilten Tabloid-Magazin, das komplett in französischer Sprache erscheint, viele interessante Einkaufstipps aus Offenburg und der Ortenau und Hinweise auf verkaufsoffene Sonntage, Late-Night-Shopping-Angebote oder Aktionswochen und -tage im Ortenauer Einzelhandel und beim Handwerk und Dienstleistern. Jede Menge gastronomische Empfehlungen und Angebote für die Freizeitgestaltung sowie kulturelle und sportliche Informationen aus den lokalen Ausgaben der Mittelbadischen Presse runden das breite Spektrum der Inhalte ab. Von Gambsheim und Vendenheim im Norden, Molsheim im Westen und Limersheim und Daubensand im Süden wird Salut l‘Ortenau von vielen elsässischen Lesern erwartet und gerne gelesen. Eine klare Gliederung nach Städten und Orten erleichtert die Orientierung für den elsässischen Leser und Verbraucher. Die Erscheinungstermine sind häufig auf französische Feiertage ausgerichtet, die der Elsässer gerne nutzt, um in die Ortenau zu fahren. Salut l‘Ortenau ist das perfekte Printmedium für Werbetreibende aller Branchen, um neue Kunden und inzwischen schon zu Stammkunden gewordene Verbraucher von der gegenüberliegenden Seite des Rheins anzusprechen und zu mobilisieren. Vorteile - Kostenloses Einkaufs- und Freizeitmagazin in französischer Sprache - Inhalt und redaktioneller Teil sind speziell und optional auf französische Leser abgestimmt - Neukundengewinnung für Ortenauer Gewerbebetriebe - Kostenloser Übersetzungs- und Gestaltungsservice für Ihre Anzeigen - Klare Gliederung nach Ortschaften bzw. Städten Auflage: 135.000 Exemplare Anzeigenpreise Alle Preisangaben pro Millimeter Grundpreis Schwarz-WeißAnzeigen 35 % 1,82 € Sie erreichen mit Ihrer Anzeige Ihre potenziellen Kunden aus: - Achenheim - Friesenheim - Krautergersheim - Benfeld - Gambsheim - Limersheim - Bernardswiller - Geispolsheim - Lingolsheim - Bietlenheim - Gerstheim - Lipsheim - Bischheim - Herbsheim - Matzenheim - Bolsenheim - Hindisheim - Meistratzheim - Boofzheim - Hipsheim - Mundolsheim - Dalhunden - Holtzheim - Niedernai - Daubensand - Huttenheim - Nordhouse - Diebolsheim - Ichtratzheim - Obenheim - Ebersmunster - Illkirch-Graffenst. - Oberhausbergen - Eckbolsheim - Innenheim - Obernai - Erstein - Kertzfeld - Osthouse - Eschau - Kilstett - Ostwald - Fegersheim - Kogenheim - Plobsheim - Reichstett Rhinau Rossfeld Sand Schaeffersheim Schiltigheim Sermersheim Souffelweyersheim Strasbourg (nur Wohngebiete) Uttenheim La Wantzenau Westhouse Witternheim Wolfisheim 23 Salut l’Ortenau Farbzuschlag für 1 – 3 Zusatzfarben Direktpreis Schwarz-WeißAnzeigen 1,55 € Format Satzspiegel: 4-spaltig: Breite 188 mm x Höhe 280 mm Sonderwerbeform: Streifenanzeige Titelseite, 4-spaltig x 50 mm 50 % Zuschlag Farbanzeigen: 50 mm Mindestformat Rabatte mit Abschluss: siehe Seite 14 Prospekte: Streumöglichkeiten im Elsass auf Anfrage AGB‘s: Siehe Seiten 26-27 Kontakt: Tel. 07 81 / 504-14 02, Fax 07 81 / 504-14 09 [email protected] Farbzuschlag für 1 – 3 Zusatzfarben 35 % Erscheinungstermine 2016 Erscheinungstermin Anzeigenschluss (12 Uhr) Druckunterlagenschluss 01. 02. 2016 07. 01. 2016 18. 01. 2016 14. 03. 2016 18. 02. 2016 29. 02. 2016 25. 04. 2016 31. 03. 2016 11. 04. 2016 04. 07. 2016 09. 06. 2016 20. 06. 2016 05. 09. 2016 11. 08. 2016 22. 08. 2016 17. 10. 2016 22. 09. 2016 30. 09. 2016 21. 11. 2016 27. 10. 2016 07. 11. 2016 Anzeigenpreisliste Nr. 54 1. Januar 2016 Nielsengebiet IIIb 24 Amtliche Nachrichtenblätter Medialeistung Was sind Amtliche Nachrichtenblätter? Warum eignen sie sich für Werbung? reiff anb produziert Amtliche Nachrichtenblätter für insgesamt 47 Gemeinden mit über 50 Ortschaften mit einer Gesamtauflage von rund 84.650 Exemplaren. Diese liefern Woche für Woche die neuesten Nachrichten aus den Gemeinden: aus den Rathäusern, Vereinen, Kirchen, aus dem Wirtschafts- und Alltagsleben. Die extrem hohe Affinität der Leser zu ihren lokalen Themen erhöht die Werbebeachtung Ihrer Anzeige. Amtliche Nachrichtenblätter besitzen eine hohe Akzeptanz und lokale Kompetenz. Farbanzeigen: Möglichkeiten siehe nebenstehende Tabelle. 35 % Farbzuschlag. Mindestgröße 50 mm. Kombinationsrabatt: Ab 2 Ausgaben 10 %, ab 3 Ausgaben 20 %, ab 4 Ausgaben 30 %. Gilt nicht in Verbindung mit Partnerverlagen. Abschlussrabatt: 6-mal: 5 % 24-mal: 15 % 12-mal: 10 % 52-mal: 20 % Zur Erfüllung zählt jeder belegte Erscheinungstag. Format Satzspiegel: 4-spaltig: Breite 188 mm x Höhe 270 mm Beilagen: bis 20 g, pro 1.000 Stk.: Direktpreis: 76,00 Euro Grundpreis: 89,50 Euro ab 21 g, pro 1.000 Stk.: Preis auf Anfrage Anzeigenschluss: Dienstag, 16 Uhr, Sonderthemen Freitag der Vorwoche Verlagsanschrift: ANB Reiff Verlagsgesellschaft & Cie. GmbH Fachverlag für amtliche Nachrichtenblätter Marlener Straße 9, 77656 Offenburg schwarz-weiß vierfarbig Ausgaben Achern »Aktuell aus Achern« mit Achern-Stadt, Erscheinungstag Auflage Direktpreis Grundpreis in mm in mm Fr. 12.700 0,48 € 0,57 € Appenweier, Nesselried und Urloffen Fr. 2.600 0,32 € 0,38 € Auenheim Do. 1.200 0,30 € 0,35 € Bad Peterstal-Griesbach Fr. 1.100 0,30 € 0,35 € Berghaupten Fr. 900 0,30 € 0,35 € Bodersweier, Zierolshofen Do. 1.200 0,30 € 0,35 € Bühl Fr. 400 0,28 € 0,33 € Durbach, Ebersweier Fr. 1.250 0,32 € 0,38 € Elgersweier Fr. 950 0,30 € 0,35 € Fessenbach Fr. 490 0,28 € 0,33 € Friesenheim, Heiligenzell, Oberschopfheim, Oberweier, Schuttern Do. 4.000 0,32 € 0,38 € Gengenbach, Bermersbach, Reichenbach, Schwaibach Fautenbach, Gamshurst, Großweier, Mösbach, Oberachern, Önsbach, Sasbachried, Wagshurst Fr. 3.050 0,32 € 0,38 € Goldscheuer, Hohnhurst, Marlen, Kittersburg »Aktuell« Fr. 1.650 0,30 € 0,35 € Fr. 520 0,28 € 0,33 € Haslach, Fischerbach, Mühlenbach, Hofstetten, Steinach Fr. Griesheim 8.300 0,45 € 0,53 € Hausach, Gutach, Hornberg »Aktuell« Do. 6.200 0,35 € 0,41 € Kippenheim Do. 2.600 0,30 € 0,35 € Kork, Neumühl, Odelshofen Do. 2.200 0,30 € 0,35 € Lautenbach Fr. 650 0,30 € 0,35 € Mahlberg Fr. 2.300 0,30 € 0,35 € Kontakt: Tel. 07 81 / 504-14 55 und 504-14 56 Fax 07 81 / 504-14 69 [email protected] Meißenheim, Kürzell Do. 1.300 0,32 € 0,38 € Neuried, Altenheim, Dundenheim, Ichenheim, Müllen, Schutterzell Fr. 3.000 0,30 € 0,35 € Oberkirch »Rundblick«, Bottenau, Butschbach- 4.400 0,32 € 0,38 € Ohlsbach Do. 1.000 0,30 € 0,35 € Oppenau, Ibach, Lierbach, Maisach, Ramsbach Fr. 1.400 0,30 € 0,35 € Ortenberg Fr. 1.150 0,30 € 0,35 € Renchen, Erlach und Ulm Fr. 2.100 0,32 € 0,38 € Rust Do. 1.700 0,30 € 0,35 € Sasbach, Obersasbach Fr. 1.600 0,32 € 0,38 € Schiltach, Schenkenzell Do. 1.800 0,32 € 0,38 € Seelbach, Schönberg und Wittenbach Fr. 1.800 0,30 € 0,35 € Waltersweier Fr. 520 0,28 € 0,33 € Weier Fr. 420 0,28 € 0,33 € Willstätt, Eckartsweier, Hesselhurst, Legelshurst, Sand Fr. 2.400 0,34 € 0,40 € Windschläg Do. 800 0,28 € 0,33 € Wolfach, Oberwolfach, Bad Rippoldsau-Schapbach »Bürger-Info« Do. 2.700 0,32 € 0,38 € Zell-Weierbach Fr. 1.250 0,30 € 0,35 € Zunsweier Fr. 1.050 0,30 € 0,35 € 84.650 4,70 € 5,53 € Fr. Hesselbach, Haslach, Nußbach, Ödsbach, Ringelbach, Stadelhofen, Tiergarten, Zusenhofen Kombination: Alle Amtsblatt-Anzeigen Ausgaben mit Partnerverlagen Alpirsbach Schutterwald 25 Amtliche Nachrichtenblätter Erscheinungstag Auflage Direktpreis Grundpreis in mm in mm Do. 1.800 0,35 € 0,41 € Fr. 0,30 € 0,35 € Farbzuschlag + 50 % aber mind. 70 € 1.900 26 Allgemeine Geschäftsbedingungen Anzeigenpreisliste Nr. 54 1. Januar 2016 Nielsengebiet IIIb Für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und amtlichen Nachrichtenblätter 1 »Anzeigenauftrag« im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zwecke der Verbreitung. Für die begriffliche Kennzeichnung des Anzeigenvertrages gelten die Bestimmungen des BGB. 25 Der in Ziffer 4 der »Allgemeinen Geschäftsbedingungen« festgelegte Nachlassanspruch des Werbungtreibenden erlischt, wenn der Werbungtreibende ihn nicht spätestens einen Monat nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht hat, für die ihm der Nachlass zusteht. 2 Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. 26 Bei Änderungen der Anzeigenpreise treten mangels anderer Vereinbarungen die neuen Bedingungen auch für laufende Aufträge sofort in Kraft. 3 Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. 27 Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung zur Erfüllung von Aufträgen und Leistungen von Schadensersatz. Insbesondere wird auch kein Schadensersatz für Nichtveröffentlichung oder nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen geleistet. 4 Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. 28 Abbestellungen müssen schriftlich bis spätestens zum Anzeigenannahmeschluss erfolgen. Bei Abbestellung einer Anzeige kann der Verlag die entstandenen Satzkosten berechnen. 29 30 Der Ausschluss von Mitbewerbern ist nicht möglich. Werbungsanzeigen und Beilagen werden bei Direktaufgabe Auftraggebern aus dem Verbreitungsgebiet der OrtenaukreisZeitungen zum ermäßigten Grundpreis berechnet. Bei Auftragserteilung über Werbungsmittler erfolgt die Berechnung zum Grundpreis. 5 Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet. 6 Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. 31 32 Platzierungs-Angaben können nur als Wunsch, jedoch nicht als Bedingung angenommen werden. 7 Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die auf Grund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort »Anzeige« deutlich kenntlich gemacht. 33 34 Inserenten aus dem Verbreitungsgebiet haben keinen Anspruch auf Belege oder Belegausschnitte. 8 Der Auftrag wird, soweit technisch möglich, in der der jeweiligen Tageszeitung entsprechenden Ausgabe des e-Papers der Mittelbadischen Presse veröffentlicht. Dies gilt insbesondere auch für Gewinnspiel- oder Sparcouponaktionen. Zusätzliche Kosten werden hierfür nicht erhoben. Für die Durchführbarkeit der im e-Paper veröffentlichten Gewinnspiel- oder Sparcouponaktionen ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Will der Auftraggeber die Bezieher des e-Papers von der Teilnahme an solchen Aktionen ausschließen, muss er dies ausdrücklich regeln. Der Auftragnehmer übernimmt insoweit keine Haftung. 35 Bei aufwändigen typografischen Arbeiten und bei über den üblichen Rahmen hinausgehenden Anfertigungen von Druckunterlagendaten behält sich der Verlag vor, diese Arbeiten gesondert in Rechnung zu stellen. 36 9 Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteiles der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Digitale Druckunterlagen müssen den Erfordernissen unserer Betriebssysteme vollständig entsprechen. Für fehlerhafte Dateien, fehlende schriftliche Auftragsunterlagen mit allen für die Abwicklung erforderlichen Angaben sowie für Fehler, die auf die Übertragung oder den Versand zurückzuführen sind, übernimmt der Verlag keine Haftung. 37 Hat der Auftragnehmer die optische und drucktechnische Gestaltung der Anzeige für den Auftraggeber ausgeführt, so ist eine Verwendung dieser Anzeigenvorlagen zum Zweck anderweitiger Veröffentlichung nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftragnehmers gestattet. 38 Für Sonderseiten oder Sonderbeilagen können besondere Ausgabeneinheiten oder Ausgabenkombinationen gebildet und von der Preisliste abweichende Entgelte festgesetzt werden. 39 Für den Inhalt der Text- und Bildunterlagen, die dem Verlag vom Auftraggeber übergeben werden, haftet der Auftraggeber. Der Auftraggeber versichert, dass die Veröffentlichung der Text- und Bildunterlagen keine Rechte Dritter verletzen. Auf Anforderung hat der Auftraggeber die Zustimmung der betroffenen Dritten schriftlich zu bestätigen. Der Auftraggeber stellt die Verlage von allen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen frei, die Dritte wegen des Inhalts oder der Gestaltung der Anzeige geltend machen. Der Auftraggeber verpflichtet sich daneben, Kosten der Veröffentlichung einer erforderlich werdenden Gegendarstellung zu tragen; dies nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. Die Verlage sind nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu überprüfen, ob durch diese Rechte Dritter beeinträchtigt werden. 40 41 Die AGBs gelten auch für künftige Aufträge, solange keine Neufassung übergeben wird. 42 Der Verlag veröffentlicht alle Anzeigen auch in E-Paper sowie Digitalausgaben (z.B. Archiven). Darüber hinaus werden Anzeigen aus Print auch in Online-Rubrikenmärkte unter www.bo.de zugeteilt und veröffentlicht. 10 Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. 11 Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gesetzte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr sind Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sowie Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sowie Schadensersatzansprüche wegen Nicht- oder Schlechterfüllung – auch bei telefonischer Bestellung – beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Ausschluss und Beschränkung gelten im kaufmännischen Geschäftsverkehr auch für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen des Verlags. Eine Haftung des Verlags für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Reklamationen müssen – außer bei versteckten Mängeln – innerhalb von 2 Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. Der Verlag behält sich vor, für Anzeigen in Sonderbeilagen, Spezialthemen oder Extraseiten besondere Anzeigenpreise festzulegen. Wir weisen darauf hin, dass die Vertragsdaten in unserer Datenverarbeitungsanlage gespeichert werden; auf Grund der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen auch über den Zeitpunkt der Vertragserfüllung hinaus. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. 12 Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. Für die Ausführung von Verteilungsaufträgen durch die Mittelbadische Presse 13 Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. 1 14 Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige, übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. a)Der Verteiler behält sich grundsätzlich vor, ihm erteilte Verteilungsaufträge wegen des Inhalts, der Gestaltung, der Herkunft oder technischen Form des Verteilguts nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen. b)Verteilaufträge werden für den Verteiler erst nach Vorlage eines Musters des Verteilgutes und nach Billigung desselben und Annahme des Verteilauftrags bindend. c) Die Ablehnung eines dem Verteiler erteilten Verteilungsauftrags wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 15 Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 2 16 Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. a)Der Verteiler verpflichtet sich, mit der Annahme des Verteilungsauftrags das vertraglich bestimmte Verteilgut – Druckschriften oder Warenproben – an die in der Preisliste aufgeführten, erreichbaren Haushalte im vertraglich vereinbarten Verteilungsgebiet zu verteilen. b)Der Verteiler ist nicht verpflichtet, abgelegene Ortsteile, Straßenzüge und Häuser sowie Haushalte ohne erkennbare Postablagestellen zu bedienen. c) Die Verteilung des Verteilguts erfolgt durch Bestückung von Briefkästen, Haustüren oder sonstigen erkennbaren Postablagestellen. d)Der Verteiler übernimmt keinerlei Verpflichtung, das Verteilgut an dem zur Verteilung vereinbarten Tag zu bestimmten Tageszeiten zu verteilen. e)Eine Verpflichtung des Verteilers, die gleichzeitige Durchführung weiterer Verteilungsaufträge, insbesondere auch solche von Konkurrenten des Auftraggebers auszuschließen, besteht nicht. 17 Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. 3 18 Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie a)Der Preis für die Durchführung des Verteilungsauftrags richtet sich nach der jeweils geltenden Preisliste des Verteilers. b)Für den Fall des Zahlungsverzugs des Auftraggebers ist der Verteiler berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent punkten über dem Basiszinssatz zu erheben. Sofern der Auftraggeber kein Verbraucher i.S.d §13 BGB ist, beträgt der Zinssatz im Falle des Zahlungsverzugs 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Der Verteiler ist ferner berechtigt, die Übernahme weiterer Verteilungsaufträge des gleichen Auftraggebers abzulehnen. c) Die Geltendmachung von Aufrechnungsansprüchen oder Zurückbehaltungsrechten des Auftraggebers gegenüber dem Verteiler ist ausgeschlossen, es sei denn, solche Gegenrechte sind gegenüber dem Verteiler rechtskräftig festgestellt oder vom Verteiler ausdrücklich anerkannt. bei einer Auflage bis zu 50.000 Exemplaren 20 v. H. bei einer Auflage bis zu 100.000 Exemplaren 15 v. H. bei einer Auflage bis zu 500.000 Exemplaren 10 v. H. bei einer Auflage über 500.000 Exemplaren 5 v. H. beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. 4 a)Dem Auftraggeber obliegt es, das Verteilgut in verteilungsfähigem Zustand (gebündelt, gezählt und verpackt) in der aus der Preisliste ersichtlichen Stückzahl an den in der Preisliste genannten Anlieferungsort mindestens drei Tage vor dem vorgesehenen Tag der Verteilung anzuliefern, widrigenfalls der Verteiler berechtigt ist, die Durchführung des Verteilungsauftrags abzulehnen oder aber zu einem anderen als dem vorgesehenen Tag durchzuführen. b)Wird seitens des Auftraggebers keine ausreichende Stückzahl des Verteilgutes für eine Verteilung an alle vorgesehenen Haushalte zur Verfügung gestellt, so kann der Auftraggeber daraus keine Rechte gegenüber dem Verteiler herleiten, insbesondere keinen Anspruch auf Herabsetzung des vereinbarten Preises. Der Verteiler ist zur Überprüfung der zur Verfügung gestellten Stückzahl nicht verpflichtet. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Postkarten, Briefe, Einschreibebriefe und Eilbriefe (bis Format DIN-A 4 und 80 g) auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Der Verlag behält sich im lnteresse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor, die eingehenden Angebote zur Ausschaltung von Missbrauch des Zifferndienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der Verlag nicht verpflichtet, wenn der Auftraggeber ausdrücklich darauf besteht. 5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, allen Schaden zu ersetzen, der dem Verteiler dadurch entsteht, dass das Verteilgut Rechte Dritter verletzt. Der Auftraggeber hat den Verteiler darüber hinaus von allen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen, die diese wegen des Inhalts oder der Gestaltung des Verteilgutes gegenüber dem Verteiler geltend machen. 6 a)Führt der Verteiler den Verteilungsauftrag aus Gründen, die er zu vertreten hat, nicht vollständig aus, so steht dem Auftraggeber ein Anspruch auf Preisminderung zu, wobei sich die Höhe des Minderungsanspruchs nach dem Verhältnis zwischen dem Umfang des Auftrags und der tatsächlich nicht erfolgten Verteilung richtet (Ausnahme siehe § 2 b). b)Verteilt der Verteiler das Verteilgut aufgrund von Umständen, die er zu vertreten hat, in einem anderen als dem vereinbarten Verteilungsgebiet, so steht dem Auftraggeber ein Preisminderungsanspruch nur für die fehlerhaft verteilte Auflage zu. c) Verteilt der Verteiler das Verteilgut nicht an dem vereinbarten Tag oder gerät er sonst mit der Verteilung in Verzug, so ist der Auftraggeber nach Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. d)Weitergehende Gewährleistungsansprüche oder Schadenersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, auch für den Fall des Verlustes des Verteilgutes, sind ausgeschlossen, falls nicht den Verteiler der vom Auftraggeber nachzuweisende Vorwurf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns trifft. e)Im Falle nachweislichen, vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns des Verteilers, auch bei gänzlichem oder teilweisem Verlust des Verteilgutes, ist die Verpflichtung des Verteilers zur Schadensersatzleistung auf die Höhe der dem Auftraggeber nachweislich entstandenen Herstellungskosten bzw. anteiligen Herstellungskosten beschränkt. Weitergehende Ersatzansprüche, insbesondere wegen entgangenen Gewinns, sind in jedem Falle ausgeschlossen. f) Eventuelle Reklamationen des Auftraggebers gegenüber dem Verteiler müssen innerhalb von zwei Wochen, vom Tag der Verteilung an gerechnet, gegenüber dem Verteiler schriftlich geltend gemacht werden, andernfalls verfallen sie. Alle Ansprüche des Auftraggebers gegenüber dem Verteiler, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren in 6 Monaten vom Tag der Verteilung an gerechnet. 7 Soweit gesetzlich zulässig, ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen, der Sitz des Verteilers. Der gleiche Gerichtsstand gilt stets, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder wenn der Auftraggeber im Klagewege in Anspruch zu nehmen ist, und nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb des Geltungsbereichs der Gesetze der BRD verlegt, oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. 19 20 Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages. 21 Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. (im Folgenden Verteiler genannt) Gerichtsstand ist Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart. 22 Bei fernmündlich aufgegebenen Bestellungen und Änderungen übernimmt der Verlag keine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe. 23 Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er vom Auftraggeber irre geführt oder getäuscht wird. Der Auftraggeber ist im übrigen für den Inhalt der Anzeige bzw. Beilage allein verantwortlich. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifes. 24 Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden diese erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Werbetreibende bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche. Das Gleiche gilt bei fehlerhaften Wiederholungsanzeigen, wenn der Werbungtreibende nicht vor Drucklegung der nächstfolgenden Anzeige auf die Fehler hinweist. 27 Allgemeine Geschäftsbedingungen 28 Geschäftsstellen + Repräsentanten Geschäftsstellen in der Ortenau Öffnungszeiten Mo. Di. Mi. Do. Verlagsrepräsentanten Fr. Nielsen I Günter Frenz + Partner, Verlagsvertretungen OHG Goldbekplatz 3, 22303 Hamburg Telefon (0 40) 60 91 88 01, Telefax (0 40) 6 03 21 35 [email protected], www.tz-service.de Nielsen II WMS Werbemedienservice Heribert Unterfeld GmbH Benrodestraße 45, 40597 Düsseldorf Telefon (02 11) 65 02 38-0, Telefax (02 11) 71 46 50 [email protected], www.unterfeld-media.de Nielsen IIIa Verlagsbüro Leo Krimmer GmbH Am Lindenbaum 24, 60433 Frankfurt am Main Telefon (0 69) 53 09 08-0, Telefax (0 69) 53 09 08-50 [email protected], www.krimmer.com Nielsen IV Schaible MedienPartner GmbH Stievestraße 16, 80638 München Telefon (0 89) 17 30 07-0, Telefax (0 89) 17 30 07-70 [email protected], www.medienpartner.net Sa. Offenburg Hauptstraße 83a Wolfach Hauptstraße 24 Gengenbach Victor-Kretz-Straße 21 Kehl Hauptstraße 58 a Achern Hauptstraße 76 Nielsen V, VI, VII Oberkirch Am Marktplatz 4 Service-Büro Vorarlberg/Tirol Haslach Am Marktplatz 6 Hellblau: geöffnet Weiß: geschlossen Anzeigenpreisliste Nr. 54 1. Januar 2016 Nielsengebiet IIIb Verlagsbüro Leo Krimmer GmbH Bülowstraße 66, 10783 Berlin Tel. (0 30) 89 38 27-0, Fax (0 30) 89 38 27-33 [email protected], www.krimmer.com Medienservice Roland Gojo Mehrerauerstraße 18, A-6900 Bregenz, Telefon 00 43/55 74/7 50 56, Telefax 00 43/55 74/7 50 84 [email protected]