„Rathaus Ditfurt“ - Verbandsgemeinde Vorharz
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„Rathaus Ditfurt“ - Verbandsgemeinde Vorharz
Schwanebeck Groß Quenstedt AMTSBLATT der Verbandsgemeinde Vorharz mit den Mitgliedsgemeinden Wegeleben Hedersleben Harsleben Selke-Aue 6. Jahrgang · Nummer 8 Donnerstag, den 20. August 2015 Ditfurt „Rathaus Ditfurt“ Verbandsgemeinde Vorharz 2 | Nr. 8/2015 2. als beratende Ausschüsse - den Finanzausschuss - den Ausschuss für Soziales, Kultur, Jugend und Sport. Hauptsatzung der Gemeinde Harsleben Aufgrund des § 10 i. V. m. §§ 8 und 45 Abs. 2 Nr. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288) hat der Gemeinderat der Gemeinde Harsleben in seiner Sitzung am 08.06.2015 folgende Hauptsatzung beschlossen: I. ABSCHNITT BENENNUNG UND HOHEITSZEICHEN §1 Name, Bezeichnung Die Gemeinde führt den Namen „Harsleben“. §2 Wappen, Flagge, Dienstsiegel (1) Das Wappen der Gemeinde Harsleben zeigt schräg geteilt von Rot über Silber, oben drei im rechten Winkel abwärts kehrend gestellte sechsstrahlige silberne Sterne, unten ein zunehmender roter Mond. (2) Das Gemeindesiegel enthält das Gemeindewappen nach Abs. 1 mit der Umschrift „Gemeinde Harsleben, Landkreis Harz“ das dem der Hauptsatzung beigefügten Dienstsiegelabdruck entspricht. II. ABSCHNITT ORGANE §3 Gemeinderat (1) Der Bürgermeister ist Vorsitzender des Gemeinderates. (2) Der Gemeinderat wählt für die Dauer der Wahlperiode aus seiner Mitte in der konstituierenden Sitzung einen Stellvertreter für den Verhinderungsfall, der den Bürgermeister auch beim Vorsitz im Gemeinderat vertritt. (3) Der Stellvertreter kann mit der Mehrheit der Mitglieder abgewählt werden. Eine Neuwahl hat unverzüglich stattzufinden. §4 Festlegung von Wertgrenzen Der Gemeinderat entscheidet über 1. die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, wenn der Vermögenswert im Einzelfall 5.000 Euro übersteigt, 2. die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen, wenn der Vermögenswert im Einzelfall 2.500 Euro übersteigt, 3. die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für einzelne Aufgaben der Gemeinde, wenn der Vermögenswert 100 € übersteigt. §5 Ausschüsse des Gemeinderates Der Gemeinderat bildet zur Erfüllung seiner Aufgaben die folgenden ständigen Ausschüsse: 1. als beschließende Ausschüsse - den Hauptausschuss - den Bauausschuss §6 Beschließende Ausschüsse (1) Den beschließenden Ausschüssen sitzt der Bürgermeister vor. (2) Der Hauptausschuss und der Bauausschuss sollen innerhalb ihres Aufgabengebietes die Beschlüsse des Gemeinderates vorberaten. (3) Der Hauptausschuss und der Bauausschuss bestehen jeweils aus 5 Gemeinderäten und dem Bürgermeister als Vorsitzenden. Der Hauptausschuss beschließt über: 1. Rechtsgeschäfte im Sinne des § 45 Abs. 2 Nr. 7 KVG LSA, deren Vermögenswert im Einzelfall in einer Höhe von über 5.000 Euro bis 25.000 Euro liegt, 2. Rechtsgeschäfte im Sinne des § 45 Abs. 2 Nr. 10 KVG LSA deren Vermögenswert im Einzelfall 25.000 Euro nicht übersteigt, 3. Rechtsgeschäfte im Sinne des § 45 Abs. 2 Nr. 13 KVG LSA, deren Vermögenswert im Einzelfall in einer Höhe von über 2.500 Euro bis 10.000 Euro liegt, 4. Rechtsgeschäfte im Sinne des § 45 Abs. 2 Nr. 16 KVG LSA deren Vermögenswert im Einzelfall 10.000 Euro nicht übersteigt, 5. die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, wenn der Vermögenswert im Einzelfall 5.000 Euro nicht übersteigt. Der Bauausschuss beschließt über: 1. die Vergaben nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB), der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) und der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF), soweit es sich nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung gemäß § 9 Abs. 1 handelt und der Wert im Einzelfall 5.000 Euro nicht übersteigt. 2. Rechtsgeschäfte im Sinne des § 45 Abs. 2 Nr. 7 KVG LSA, deren Vermögenswert im Einzelfall 5.000 Euro nicht übersteigt, 3. Rechtsgeschäfte im Sinne des § 45 Abs. 2 Nr. 13 KVG LSA, deren Vermögenswert im Einzelfall 2.500 Euro nicht übersteigt, (4) Auf Antrag eines Viertels der Mitglieder ist eine Angelegenheit dem Gemeinderat zur Beschlussfassung zu unterbreiten. §7 Beratende Ausschüsse (1) Dem Finanzausschuss und dem Ausschuss für Soziales, Kultur, Jugend und Sport sitzt ein ehrenamtliches Mitglied des Gemeinderates vor. (2) Die Vorsitze der Ausschüsse, denen ein ehrenamtliches Mitglied des Gemeinderates vorsitzt, werden den Fraktionen im Gemeinderat in der Reihenfolge der Höchstzahlen nach d Hondt zugeteilt. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los, dass der Vorsitzende des Gemeinderates zieht. Die Fraktionen benennen die Ausschüsse, deren Vorsitze sie beanspruchen, in der Reihenfolge der Höchstzahlen und bestimmen den Vorsitzenden aus der Mitte der den Ausschüssen angehörenden Gemeinderäte. Die Ausschussmitglieder benennen aus ihrer Mitte einen Vertreter für den Verhinderungsfall. (3) Die Ausschüsse bestehen aus jeweils 5 Gemeinderäten. Der Bürgermeister kann jederzeit an den Sitzungen teilnehmen. Auf Verlangen ist ihm das Wort zu erteilen. (4) In die beratenden Ausschüsse können zusätzlich und widerruflich durch den Gemeinderat jeweils drei sachkundige Einwohner mit beratender Stimme berufen werden. Die Amtszeit der sachkundigen Einwohner endet, sofern ihre Berufung zuvor nicht widerrufe wird, mit dem Zusammentritt des neu gewählten Gemeinderates. Verbandsgemeinde Vorharz Nr. 8/2015 | 3 §8 Geschäftsordnung Das Verfahren im Gemeinderat und in den Ausschüssen wird durch eine vom Gemeinderat zu beschließende Geschäftsordnung geregelt. §9 Bürgermeister (1) Zu den Geschäften der laufenden Verwaltung nach § 66 Abs. 1 Satz 3 KVG LSA, über die der Bürgermeister in eigener Verantwortung entscheidet, gehören die regelmäßig wiederkehrenden Geschäfte, die nach bereits festgelegten Grundsätzen entschieden werden und keine wesentliche Bedeutung haben oder die im Einzelfall einen Vermögenswert von 2.500 Euro nicht übersteigen. Darüber hinaus werden ihm die Entscheidung über die in § 4 Ziff. 2 bis 3 genannten Rechtsgeschäfte übertragen, sofern die dort festgelegte Wertgrenze unterschritten wird. (2) Können Anfragen der Gemeinderäte nach § 43 Abs. 3 Satz 2 KVG LSA nicht sofort mündlich beantwortet werden, so erfolgt die Beantwortung, die vom Verbandsgemeindebürgermeister vorbereitet wird, durch den Bürgermeister innerhalb einer Frist von sechs Wochen im Rahmen des Erfüllungsberichts. § 10 Gleichstellungsbeauftragte Die Gemeinde ist Mitgliedsgemeinde der Verbandsgemeinde Vorharz. Die von der Verbandsgemeinde gemäß § 78 KVG LSA bestellte Gleichstellungsbeauftragte ist auch für den Bereich der Gemeinde Harsleben zuständig und in Ausübung ihrer Tätigkeit nicht weisungsgebunden. An den Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse kann sie teilnehmen, soweit ihr Aufgabenbereich betroffen ist. In Angelegenheiten ihres Aufgabenbereiches ist ihr auf Wunsch das Wort zu erteilen. III. ABSCHNITT UNTERRICHTUNG UND BETEILIGUNG DER EINWOHNER § 11 Einwohnerversammlung (1) Über allgemein bedeutsame Angelegenheiten der Gemeinde können die Einwohner auch durch Einwohnerversammlungen unterrichtet werden. Der Bürgermeister beruft die Einwohnerversammlungen ein. Er setzt die Gesprächsgegenstände sowie Ort und Zeit der Veranstaltung fest. Die Einladung ist gemäß § 14 Abs. 3 bekanntzumachen und soll in der Regel 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung erfolgen. Die Einladungsfrist kann bei besonderer Dringlichkeit auf drei Tage verkürzt werden. (2) Der Bürgermeister unterrichtet den Gemeinderat in seiner nächsten Sitzung über den Ablauf der Einwohnerversammlung und die wesentlichen Ergebnisse. § 12 Einwohnerfragestunde (1) Der Gemeinderat sowie seine beschließenden Ausschüsse führen im Rahmen ordentlicher öffentlicher Sitzungen eine Einwohnerfragestunde durch. (2) Der Bürgermeister bzw. der Ausschussvorsitzende legt in der Einladung zur Sitzung den Beginn der Fragestunde fest. (3) Der Bürgermeister bzw. der Ausschussvorsitzende stellt den Beginn und das Ende der Fragestunde fest. Findet sich zu Beginn der Fragestunde kein Einwohner ein, kann sie geschlossen werden. Die Fragestunde soll auf höchstens 30 Minuten begrenzt sein. (4) Jeder Einwohner ist nach Angabe seines Namens und seiner Anschrift berechtigt, grundsätzlich eine Frage und zwei Zusatzfragen, die sich auf den Gegenstand der ersten Frage beziehen, zu stellen. Zugelassen werden nur Fragen von allgemeinem Interesse, die in die Zuständigkeit der Gemeinde fallen. (5) Die Beantwortung der Fragen erfolgt in der Regel mündlich durch den Bürgermeister oder den Verbandsgemeindebürgermeister. Eine Aussprache findet nicht statt. Ist die Beantwortung der Frage in der Sitzung nicht möglich, erhält der Einwohner eine schriftliche Antwort, die innerhalb von sechs Wochen erteilt werden muss. IV. ABSCHNITT EHRENBÜRGER § 13 Ehrenbürgerrecht, Ehrenbezeichnung Die Verleihung oder Aberkennung des Ehrenbürgerrechtes oder der Ehrenbezeichnung der Gemeinde bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der stimmberechtigten Mitglieder des Gemeinderates. V. ABSCHNITT ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN § 14 Öffentliche Bekanntmachungen (1) Soweit nicht Rechtsvorschriften besondere Regelungen treffen, erfolgen die gesetzlich erforderlichen Bekanntmachungen im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Vorharz. Die Bekanntmachung ist mit Ablauf des Erscheinungstages bewirkt, an dem das Amtsblatt der Verbandsgemeinde Vorharz den bekanntzumachenden Text enthält. Auf Ersatzbekanntmachungen gemäß § 9 Abs. 2 KVG LSA wird unter Angabe des Gegenstandes, des Ortes und der Dauer der Auslegung sowie der Öffnungszeiten und des Standortes des Verwaltungsgebäudes im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Vorharz und an der Bekanntmachungstafel gemäß Absatz 5 spätestens am Tage vor dem Beginn der Auslegung hingewiesen. Die Auslegungsfrist beträgt zwei Wochen, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist. Die Ersatzbekanntmachung ist mit Ablauf des Tages bewirkt, an dem der Auslegungszeitraum endet. Gleiches gilt, wenn eine öffentliche Auslegung nach einer anderen Rechtsvorschrift erfolgt, die keine besonderen Bestimmungen enthält. (2) Auf die veröffentlichten Satzungen und Verordnungen kann an der Bekanntmachungstafel gemäß Absatz 5 hingewiesen werden (Hinweisbekanntmachung). Der Text bekannt gemachter Satzungen und Verordnungen wird im Internet unter www.vorharz.net zugänglich gemacht. Weitere Bekanntmachungen nach Abs. 1 Satz 1 können ebenfalls unter dieser Internetadresse zugänglich gemacht werden. Die Satzungen können auch jederzeit im Rathaus Wegeleben, Markt 7, 38828 Wegeleben während der Öffnungszeiten eingesehen und kostenpflichtig kopiert werden. (3) Die Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse erfolgen - sofern zeitlich möglich auch bei einer gemäß § 53 Abs. 4 Satz 5 KVG LSA formlos und ohne Frist einberufenen Sitzung - durch Aushang an der Bekanntmachungstafel gemäß Absatz 5. Auf dem Aushang ist zu vermerken, von wann bis wann ausgehängt wird. Der Tag des Aushangs und der Tag der Abnahme zählen bei dieser Frist nicht mit. Die Bekanntmachung ist mit Ablauf des ersten Tages, der dem Tag des Aushangs, an der dafür bestimmten Bekanntmachungstafel gemäß Absatz 5 folgt, bewirkt. Der Aushang darf frühestens am Tag nach der Sitzung abgenommen werden. (4) Alle übrigen Bekanntmachungen sind im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Vorharz bekanntzumachen. An die Stelle dieser Bekanntmachung kann als vereinfachte Form der Bekanntmachung auch der Verbandsgemeinde Vorharz Aushang an der Bekanntmachungstafel gemäß Absatz 5 treten, wenn der Inhalt der Bekanntmachung eine Person oder einen eng begrenzten Personenkreis betrifft. Die Aushängefrist beträgt, soweit nichts anderes bestimmt ist, zwei Wochen. Der Tag des Aushangs und der Tag der Abnahme zählen bei dieser Frist nicht mit. Auf dem Aushang ist zu vermerken, von wann bis wann ausgehängt wird. Die Bekanntmachung ist mit Ablauf des ersten Tages, der dem Tag des Aushangs an der dafür bestimmten Bekanntmachungstafel gemäß Absatz 5 folgt, bewirkt. (5) Als Standort der Bekanntmachungstafel wird festgelegt: - Harsleben, Lange Straße 15, Rathaus VI. ABSCHNITT ÜBERGANGS- UND SCHLUSSVORSCHRIFTEN § 15 Sprachliche Gleichstellung Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in weiblicher und männlicher Form. § 16 Inkrafttreten (1) Diese Hauptsatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. (2) Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Hauptsatzung der Gemeinde Harsleben vorn 11.06.1998 in der Fassung der 5. Satzungsänderung vom 10.08.2010 außer Kraft. Harsleben, 04.08.2015 4 | Nr. 8/2015 Stadt Wegeleben Aufwands- und Entschädigungssatzung für die ehrenamtlich tätigen Bürger der Stadt Wegeleben Auf Grund der §§ 8, 35, 45 Abs. 2 Nr. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVB1. LSA S. 288) hat der Stadtrat Wegeleben in seiner Sitzung am 18.06.2015 folgende Satzung beschlossen: §1 Geltungsbereich Für die Stadt Wegeleben ehrenamtlich tätige - Bürgermeister - Bürgermeister für den Verdienstausfall - Stadträte - sachkundige Einwohner in den Ausschüssen erhalten nach Maßgabe dieser Satzung Ersatz ihrer Auslagen und ihres Verdienstausfalls, Aufwandsentschädigungen sowie die Kosten für Dienstreisen außerhalb des Dienst- oder Wohnortes und zusätzliche Kosten für die Betreuung von Kindern und Pflegebedürftigen nach Maßgabe dieser Satzung. §2 Entschädigung des Bürgermeisters (1) Der Bürgermeister erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung als Pauschalbetrag in Höhe von 1.045 €. (2) Der Anspruch auf Sitzungsgeld und Vorsitz in den Ausschüssen sind mit der Aufwandsentschädigung abgegolten. (3) Wird das Ehrenamt länger als einen Monat ununterbrochen nicht ausgeübt, entfällt der Anspruch auf die Zahlung der Aufwandsentschädigung ftir die über den Monat hinausgehende Zeit. (4) Solange die Führung der Dienstgeschäfte verboten ist, wird keine Aufwandsentschädigung gezahlt. §3 Entschädigung des Vertreters für den Verhinderungsfall Genehmigung der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde gemäß § 10 Abs. 2 KVG LSA: Die Genehmigung des Landkreises Harz als hierfür zuständige Kommunalaufsichtsbehörde gemäß § 10 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) wurde mit Bescheid vom 24.07.2015 (Aktenzeichen 15110100-140) erteilt. Anlage zu § 2 Abs. 2 — Dienstsiegelabdruck Im Falle der Verhinderung des ehrenamtlichen Bürgermeisters für einen zusammenhängenden Zeitraum von mehr als zwei Wochen wird dein Stellvertreter für die über zwei Wochen hinausgehende Zeit eine Aufwandsentschädigung bis zur Höhe derjenigen des Vertretenen gewährt. Die Aufwandsentschädigungen dürfen, auch soweit sie im Vertretungsfall nebeneinander gewährt werden, insgesamt die Höhe derjenigen des Vertretenen nicht übersteigen. Die Aufwandsentschädigung für den Vertretungsfall wird nachträglich gezahlt. §4 Aufwandsentschädigung der Stadträte Hinweis: Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Vorharz unter www.vorharz.net/de/bekanntmachungen.html zugänglich. (1) Die Stadträte erhalten einen monatlichen Pauschalbetrag von 60 €. (2) Der Anspruch eines Stadtrates auf die Entschädigung entfällt bei Sitzverlust, ruhender Zugehörigkeit zum Stadtrat und für die Dauer des Ausschlusses. (3) Wird das Ehrenamt länger als drei Monate ununterbrochen nicht ausgeübt, entfällt der Anspruch auf die Zahlung der Aufwandsentschädigung für die über drei Monate hinausgehende Zeit. §5 Sitzungsgeld der Stadträte Die Stadträte erhalten neben dem Pauschalbetrag ein Sitzungsgeld in Höhe von 16 € je Sitzung und Tag. Verbandsgemeinde Vorharz Nr. 8/2015 | 5 Finden an einem Tag mehrere Sitzungen statt, darf der Gesamtbetrag an Sitzungsgeld das 2,5-Fache des nach Satz 1 zu gewährenden Sitzungsgeldes je Tag nicht übersteigen. §6 Entschädigung des Vorsitzenden eines Ausschusses oder einer Fraktion (1) Dem Vorsitzenden eines Ausschusses, soweit der Vorsitz nicht dem ehrenamtlichen Bürgermeister obliegt, wird über § 4 hinaus eine zusätzliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 60 € gewährt. Das Gleiche gilt für den Vorsitzenden einer Fraktion. (2) Im Falle der Verhinderung für einen zusammenhängenden Zeitraum von mehr als drei Monaten wird dem Stellvertreter für die über drei Monate hinausgehende Zeit eine Aufwandsentschädigung bis zur Höhe derjenigen des Vertretenen gewährt. Die Aufwandsentschädigungen dürfen, auch soweit sie im Vertretungsfall nebeneinander gewährt werden, insgesamt die Höhe derjenigen des Vertretenen nicht übersteigen. Die Aufwandsentschädigung für den Vertretungsfall wird nachträglich gezahlt. §7 Entschädigung sachkundiger Einwohner Sachkundige Einwohner, die zum Mitglied eines beratenden Ausschusses bestellt wurden, wird eine Aufwandsentschädigung ausschließlich in Form eines Sitzungsgeldes in Höhe von 16 € je Sitzung und Tag gewährt. §8 Entgangener Arbeitsverdienst (1) Neben der Aufwandsentschädigung besteht auf Antrag Anspruch auf Ersatz des durch die Wahrnehmung des Ehrenamtes oder der sonstigen ehrenamtlichen Tätigkeit entstandenen Verdienstausfalls. Nichtselbstständigen wird der tatsächlich entstandene nachgewiesene Verdienstausfall ersetzt. Insbesondere Selbstständigen und Personen, die einen Haushalt mit mindestens zwei Personen führen und nicht oder weniger als 20 Stunden je Woche erwerbstätig sind, wird der Verdienstausfall in Form eines pauschalen Durchschnitts- oder Stundensatzes in Höhe von 16 € ersetzt. (2) Der auf den entgangenen Arbeitsverdienst entfallende Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung wird erstattet, soweit dieser zu Lasten des Entschädigungsberechtigten an den Sozialversicherungsträger abgeführt wird. §9 Aufwandsentschädigung für den Baumschutzbeauftragten (1) Dem Baumschutzbeauftragten wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 15 € monatlich gewährt. (2) Wird die Tätigkeit länger als einen Monat unterbrochen nicht ausgeübt, entfällt der Anspruch auf Aufwandsentschädigung. Entsteht oder entfällt der Anspruch während eines Kalendermonats, wird die Entschädigung für jeden Tag, an dem kein Anspruch besteht, um ein Dreißigstel gekürzt. (2) Die übrigen Aufwandsentschädigungen sowie das Sitzungsgeld werden zum 10. des jeweils darauffolgenden Monats überwiesen. Entsteht oder entfällt der Anspruch während eines Kalendermonats, wird die Entschädigung für jeden Tag, an dem kein Anspruch besteht, um ein Dreißigstel gekürzt. (3) Bei allen anderen Ansprüchen erfolgt die Zahlung für den Einzelfall nach Antragstellung frühestens im darauffolgenden Monat. Den Anträgen sind prüffähige Belege beizufügen. § 11 Auslagenersatz Notwendige Auslagen können frühestens im auf die Entstehung folgenden Monat auf Antrag erstattet werden. Dem Antrag sind Belege beizufügen. § 12 Reisekostenvergütung (1) Den ehrenamtlich Tätigen wird Reisekostenvergütung nach den für hauptamtliche Beamte des Landes geltenden Grundsätzen gewährt. (2) Aufwendungen für Dienstreisen am Dienst- oder Wohnort sind grundsätzlich nach § 35 Abs. 2 KVG LSA mit der Zahlung der Aufwandsentschädigung abgegolten. Dies gilt nicht für Kosten für Dienstreisen außerhalb des Dienst- oder Wohnortes, für Fahrtkosten zum Sitzungsort, höchstens jedoch in Höhe der Kosten von der Wohnung zum Sitzungsort und zurück, sowie für Kosten für Fahrten im Zuständigkeitsbereich der Vertretung, soweit diese in der Ausübung des Mandats begründet sind und mit Zustimmung des Vorsitzenden des Stadtrates erfolgen. Die schriftliche Zustimmung wird nur für den jeweiligen Einzelfall erteilt und steht unter dem Vorbehalt, dass entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. § 13 Ersatz von Sachschäden Für den Ersatz von Sachschäden der in ein Ehrenamt oder zu sonstigen ehrenamtlicher Tätigkeit Berufenen findet die Schadensrichtlinie (RdErl. des MF vom 02.11.2012, MBl. LSA S.585) in der jeweils geltenden Fassung Anwendung. § 14 Steuerliche Behandlung Der Erl. des MF über die steuerliche Behandlung von Entschädigungen, die den ehrenamtlichen Mitgliedern kommunaler Vertretungen gewährt werden, vom 09.11.2010 (MBl. LSA S. 638), geändert durch Erl. vom 16.10.2013 (MBl. LSA S. 608) findet in der jeweils geltenden Fassung Anwendung. § 15 Rundungsvorschrift Beträge nach dem Komma sind wie folgt zu runden: a) 0 bis 49 Cent auf volle Euro nach unten abzurunden, b) 50 bis 99 Cent auf volle Euro nach oben aufzurunden. § 10 Fälligkeit § 16 Sprachliche Gleichstellung (1) Die Aufwandsentschädigung des Bürgermeisters wird zum Ersten eines Monats im Voraus gezahlt. Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in weiblicher und männlicher Form. Verbandsgemeinde Vorharz 6 | Nr. 8/2015 § 17 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01.07.2015 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Aufwands- und Entschädigungssatzung für die ehrenamtlich tätigen Bürger der Stadt Wegeleben vom 05.02.2004, zuletzt geändert durch 2. Änderungssatzung vom 11.05.2010 außer Kraft. Hinweis: Der Inhalt der Bekanntmachung ist auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Vorharz unter www.vorharz.net/de/bekanntmachungen.html zugänglich. Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung 1. Haushaltssatzung der Gemeinde Selke-Aue für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund des § 100 des Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt vom 26. Juni 2014 (GVBI. LSA S. 288), hat die Gemeinde Selke-Aue die folgende, vom Gemeinderat in der Sitzung am 25.06.2015 beschlossene Haushaltssatzung erlassen: §4 Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird auf 300.000 Euro festgesetzt. §5 Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer Wedderstedt Hausnein- Heteborn dorf 1.1. für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) auf 300 v. H. 320 v. H. 320 v. H. 1.2. für die Grundstücke 380 v. H. 400 v. H. 350 v. H. (Grundsteuer B) auf 2. Gewerbesteuer auf 315 v. H. 360 v. H. 310 v. H. §6 Gemäß § 4 der Hauptsatzung der Gemeinde in Verbindung mit § 105 Kommunalverfassungsgesetz, in der zur Zeit gültigen Fassung, werden unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Einzelfall auf 2.500 € festgesetzt. Darüber hinaus entscheidet der Gemeinderat. Selke-Aue, den 30. Juli 2015 §1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird 1. im Ergebnisplan mit dem a) Gesamtbetrag der Erträge auf 1.233.800 Euro b) Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.508.800 Euro 2. im Finanzplan mit dem a) Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.103.400 Euro b) Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.367.100 Euro c) Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 75.900 Euro d) Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 61.800 Euro e) Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 0 Euro f) Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 35.400 Euro festgesetzt. §2 Eine Kreditermächtigung wird nicht veranschlagt. §3 Eine Verpflichtungsermächtigung wird nicht veranschlagt. 2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt nach § 102 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes zur Einsichtnahme vom 24.08.2015 bis 01.09.2015 im Verwaltungsamt Schwanebeck, Kapellenstraße 16 öffentlich aus. Die nach § 107 Abs. 4, § 100 Abs. 2 und § 110 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes erforderlichen Genehmigungen sind durch den Landkreis Harz, Kommunalaufsicht am 27.07.2015 unter dem Aktenzeichen 15 12 00 - 03 erteilt worden. Selke-Aue, den 30. Juli 2015 Verbandsgemeinde Vorharz Nr. 8/2015 | 7 Amtliche Bekanntmachung Gemeinde Harsleben Bebauungsplan „Eigenheimbaugebiet Halberstädter Straße/Neue Siedlung“ - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gemäß § 13 a Absatz 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Absatz 2 Nr. 2 BauGB Der Gemeinderat der Gemeinde Harsleben hat in seiner Sitzung am 13.07.2015 den Entwurf des Bebauungsplans „Eigenheimbaugebiet Halberstädter Straße/Neue Siedlung“ mit Begründung beschlossen. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Baugesetzbuch). Von einer Umweltprüfung wird abgesehen. Der Entwurf des Bebauungsplans „Eigenheimbaugebiet Halberstädter Straße/Neue Siedlung“ sowie die Begründung liegen nach den Vorschriften des § 3 (2) BauGB in der Zeit vom 31.08.2015 bis einschließlich 02.10.2015 in der Verbandsgemeinde Vorharz, Rathaus Harsleben, Sitzungszimmer, Lange Straße 15 in 38829 Harsleben, zu jedermanns Einsicht während folgender Zeiten öffentlich aus: Montag: 9.00 Uhr bis 11.30 Uhr Dienstag: 9.00 Uhr bis 11.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr Donnerstag: 9.00 Uhr bis 11.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Freitag: 9.00 Uhr bis 11.30 Uhr Die Einsichtnahme ist nach telefonischer Terminvereinbarung (03 94 23/8 51-67) auch zu anderen Zeiten möglich. Angaben zu umweltbezogenen Informationen liegen nicht vor. Während der Auslegung können von jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Eigenheimbaugebiet Halberstädter Straße/Neue Siedlung“ unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Hinweis: Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Vorharz unter http://www.vorharz.net/de/bekanntmachungen.html zugänglich. Gemeinde Harsleben, 04.08.2015 Übersicht: Geltungsbereich Bebauungsplan „Eigenheimbaugebiet Halberstädter Straße/Neue Siedlung, „Gemeinde Harsleben“ Verbandsgemeinde Vorharz 8 | Nr. 8/2015 Beschlüsse des Gemeinderates Ditfurt vom 16.07.2015 Beschluss-Nr. öffentlicher Teil Titel LP VI 2015-0034 Anwesend Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthaltungen Aufhebung des Beschlusses LP VI 2015-0024 07 (1. Änderungssatzung der Hauptsatzung) 07 00 00 LP VI 2015-0035 1. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde 07 Ditfurt 07 00 00 LP VI 2015-0033 Annahme von Spenden 07 07 00 00 LP VI 2015-0036 Beschluss zum Abschluss des Wegenutzungs- 07 vertrages - Gas - mit der Gemeinde Ditfurt und der Stadtwerke Quedlinburg GmbH 06 00 01 Beschlüsse des Gemeinderates Hedersleben vom 25.06.2015 Beschluss-Nr. Titel Anwesend Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthaltungen öffentlicher Teil LP VI 2015-0033 Rechtsformwechsel der KOWISA KG in eine 07 GmbH 07 00 00 LP VI 2015-0038 Beschluss zum Abschluss des Wegenutzungs- 07 vertrages - Gas - mit der Gemeinde Hedersleben und der Mitteldeutschen Gasversorgung GmbH, MITGAS 07 00 00 LP VI 2015-0040 Beschluss über die Auftragsvergabe zur Stra- 07 ßenunterhaltung „Halberstädter Straße - Teilbereich Hausnummer 15A - 15G 07 00 00 LP VI 2015-0039 Beschluss zur Auftragsvergabe „Fällung von 07 2 Linden in Hedersleben, Lindenstraße vor Hausnummer 13 05 01 01 nichtöffentlicher Teil Beschlüsse des Gemeinderates Selke-Aue vom 25.06.2015 Beschluss-Nr. Titel Anwesend Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthaltungen öffentlicher Teil LP VI 2015-0034 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2015 der 11 Gemeinde Selke-Aue 11 00 00 LP VI 2015-0035 Haushaltskonsolidierungskonzept 2015 - 2023 11 der Gemeinde Selke-Aue 10 00 01 LP VI 2015-0036 Abschluss des Wegenutzungsvertrages - Gas - 11 mit der Gemeinde Selke-Aue, für die OT Wedderstedt und OT Hausneindorf und der Mitteldeutschen Gasversorgung GmbH, MITGAS 11 00 00 Festlegung von Prioritäten 11 00 00 nichtöffentlicher Teil LP VI 2015-0037 11 Verbandsgemeinde Vorharz Nr. 8/2015 | 9 Informationen aus der Verwaltung - Einwohnermeldeamt Ab dem 1. November 2015 gilt mit dem Bundesmeldegesetz neues Melderecht. Damit einhergeht eine Veränderung für Vermieter. Künftig ist bei jedem Einzug und in wenigen Fällen auch beim Auszug (Wegzug ins Ausland, ersatzlose Aufgabe einer Nebenwohnung) eine Bestätigung auszustellen, die der Wohnungsnehmer zur Erledigung des Meldevorgangs benötigt. Wohnungsgeber sind insbesondere die Vermieter oder von ihnen Beauftragte - dazu gehören insbesondere auch Wohnungsverwaltungen. Wohnungsgeber können selbst Wohnungseigentümer sein, aber auch Hauptmieter die untervermieten. Für Sie bedeutet das, dass Sie ab dem 01.11.2015 Ihren Mietern eine solche Bestätigung ausstellen müssen. Um Ihnen die Arbeit zu erleichtern, haben wir eine Wohnungsgeberbestätigung (Muster siehe unten) entworfen. Es wäre schön, wenn Sie dieses Muster als Basis für die Pflege des eigenen Formularbestandes nutzen könnten. Für die Ausstellung der Bestätigung bleiben Ihnen maximal zwei Wochen nach dem Ein- bzw. Auszug Zeit. Mit der Bestätigung kann der Mieter dann uns gegenüber den Ein- bzw. Auszug nachweisen und sich so regelkonform ummelden. Eine Wohnungsgeberbestätigung muss folgende Angaben enthalten: O Name und Anschrift des Vermieters, O Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugs- oder Auszugsdatum, O die Anschrift der Wohnung, O die Namen der meldepflichtigen Personen. Darüber hinaus erfassen wir Namen und Anschrift des Eigentümers, soweit dieser nicht selbst Vermieter ist. Ein Mietvertrag erfüllt also nicht die Voraussetzungen. Kommen Sie Ihrer Mitwirkungspflicht nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig nach, kann seitens der Meldebehörde ein Bußgeld verhängt werden. Das entsprechende Gesetz wurde auf Seite 1084 des Bundesgesetzblattes Jahrgang 2013 Teil I Nr. 22, ausgegeben zu Bonn am 8. Mai 2013 verkündet und durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens ab Seite 1738 des Bundesgesetzblattes, Jahrgang 2014 Teil I Nr. 53, ausgegeben zu Bonn am 25. November 2014 modifiziert. Muster für eine Wohnungsgeberbestätigung nach §19 des Bundesmeldegesetzes siehe Seite 10. Verbandsgemeinde Vorharz 10 | Nr. 8/2015 ✂ Verbandsgemeinde Vorharz Nr. 8/2015 | 11 Amtliche Bekanntmachung Stadt Schwanebeck Bebauungsplan „Adonisröschenstraße — West“ Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gemäß § 13 a Absatz 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Absatz 2 Nr. 2 BauGB Der Stadtrat der Stadt Schwanebeck hat in seiner Sitzung am 16.06.2015 den Entwurf des Bebauungsplans „Adonisröschenstraße — West“ mit Begründung beschlossen. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Baugesetzbuch). Von einer Umweltprüfung wird abgesehen. Der Entwurf des Bebauungsplans „Adonisröschenstraße — West“ sowie die Begründung liegen nach den Vorschriften des § 3 (2) BauGB in der Zeit vom 31.08.2015 bis einschließlich 02.10.2015 in der Verbandsgemeinde Vorharz, Dienstgebäude Schwanebeck, Zimmer 26/27, Kapellenstraße 16 in 39397 Schwanebeck, zu jedermanns Einsicht während folgender Zeiten öffentlich aus: Montag: 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr Dienstag: 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr Donnerstag: 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Freitag: 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr Die Einsichtnahme ist nach telefonischer Terminvereinbarung (039423 851-67) auch zu anderen Zeiten möglich. Angaben zu umweltbezogenen Informationen liegen nicht vor. Während der Auslegung können von jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Adonisröschenstraße — West“ unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Stadt Schwanebeck, 15.07.2015 Liebner Bürgermeister Hinweis: Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Vorharz unter http://www.vorharz.net/de/bekanntmachungen.html zugänglich. Übersichtsplan Bebauungsplangebiet „Adonisröschenstraße — West“ der Stadt Schwanebec Verbandsgemeinde Vorharz Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Harsleben Am 06. September 2015 findet die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters statt. Die Wahl dauert von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr. 1. Die Gemeinde Harsleben bildet einen allgemeinen Wahlbezirk. Wahlbezirk 3001 Gemeinde Harsleben Wahlraum Halberstädter Str. 1 - Mehrzweckhalle 2. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wählern bis zum 12.08.2015 übersandt worden sind, ist der Wahlbezirk/Wahllokal angegeben, in denen der Wähler wählen kann. 3. Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Die Wähler sollten ihre Wahlbenachrichtigung mitbringen und haben sich auf Verlangen des Wahlvorstandes auszuweisen. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jede wahlberechtigte Person erhält bei Betreten des Wahllokals einen Stimmzettel ausgehändigt. - Der Stimmzettel ist dieser Bekanntmachung als Anlage beigefügt 4. Stimmvergabe: Zu der Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters hat jede wahlberechtigte Person eine Stimme. - Der Stimmzettel enthält die zugelassenen Bewerber/innen. - Der Wähler kennzeichnet durch Ankreuzen oder in sonstiger eindeutiger Weise, welchem Bewerber er seine Stimme geben will. Nicht mehr als eine Stimme! Der Stimmzettel ist sonst ungültig! 5. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlbereich, für den der Wahlschein gilt, a) durch Stimmabgabe in dem Wahlbezirk (Wahllokal) oder b) durch Briefwahl teilnehmen. 6. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde - Verbandsgemeinde Vorharz, Einwohnermeldestelle, Lange Str. 15 in 38829 Harsleben einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (in verschlossenem Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. 7. Jede wahlberechtigte Person kann sein Wahlrecht nur einmal und persönlich ausüben. Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder durch körperliches Gebrechen behindert ist, den Stimmzettel so zu kennzeichnen und in die Wahlurne zu legen, bestimmt eine Person, deren Hilfe er sich bei der Stimmabgabe bedienen will und teilt dies dem Wahlvorsteher/in mit. Auf Wunsch des Wählers kann ein Mitglied des Wahlvorstandes Hilfe leisten. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Wahlergebnis herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). 8. Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jede wahlberechtigte Person hat Zutritt zum Wahllokal, soweit dies ohne Störung des Wahlgeschäftes möglich ist. Wegeleben, 05.08.2015 12 | Nr. 8/2015 Hinweis: Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Vorharz unter http://www.vorharz.net/de/wahlen.html zugänglich. Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Wegeleben Am 06. September 2015 findet die Ergänzungswahl des Stadtrates Wegeleben statt. Die Wahl dauert von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr. 1. Die Stadt Wegeleben bildet vier Wahlbezirke. Wahlbezirk 1001 Stadt Wegeleben Wahlraum Seniorenbegegnungsstätte, Kirchhof 3 Wahlbezirk 1002 OT Adersleben Wahlraum FFW Gerätehaus, Torbogen Wahlbezirk 1003 OT Deesdorf Wahlraum Gemeindehaus, Str. der Freundschaft 67 Wahlbezirk 1004 OT Rodersdorf Wahlraum Gemeindehaus, Am Park 1 2. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wählern bis zum 12.08.2015 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk/Wahllokal angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. 3. Wähler, die keinen Wahlschein besitzen, können nur in dem Wahllokal des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind. Die Wähler sollten ihre Wahlbenachrichtigung mitbringen und haben sich auf Verlangen des Wahlvorstandes auszuweisen. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jede wahlberechtigte Person erhält bei Betreten des Wahllokals einen Stimmzettel ausgehändigt. - Der Stimmzettel ist dieser Bekanntmachung als Anlage beigefügt. 4. Stimmvergabe: - Der Stimmzettel enthält die im Wahlbereich zugelassenen Wahlvorschläge für die Ergänzungswahl des Stadtrates Wegeleben. - Der Wähler kennzeichnet durch Ankreuzen oder in sonstiger Weise zweifelsfrei die Namen der Bewerber, denen er seine Stimme geben will. - Der Wähler kann a) einem Bewerber bis zu drei Stimmen geben, b) seine Stimmen auch verschiedenen Bewerbern eines Wahlvorschlages geben, ohne an die Reihenfolge innerhalb des Wahlvorschlags gebunden zu sein, c) seine Stimmen Bewerbern verschiedener Wahlvorschläge geben. Nicht mehr als drei Stimmen! Der Stimmzettel ist sonst ungültig! 5. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlbereich, für den der Wahlschein gilt, a) durch Stimmabgabe in dem Wahlbezirk (Wahllokal) oder b) durch Briefwahl teilnehmen. 6. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde - Verbandsgemeinde Vorharz, Einwohnermeldestelle, Markt 7 in 38828 Wegeleben einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (in verschlossenem Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. Verbandsgemeinde Vorharz Nr. 8/2015 | 13 7. Jede wahlberechtigte Person kann sein Wahlrecht nur einmal und persönlich ausüben. Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder durch körperliches Gebrechen behindert ist, den Stimmzettel so zu kennzeichnen und in die Wahlurne zu legen, bestimmt eine Person, deren Hilfe er sich bei der Stimmabgabe bedienen will und teilt dies dem Wahlvorsteher/in mit. Auf Wunsch des Wählers kann ein Mitglied des Wahlvorstandes Hilfe leisten. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Wahlergebnis herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). 8. Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jede wahlberechtigte Person hat Zutritt zum Wahllokal, soweit dies ohne Störung des Wahlgeschäftes möglich ist. Wegeleben, 05.08.2015 Hinweis: Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Vorharz unter http://www.vorharz.net/de/wahlen.html zugänglich. Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Harsleben Gemäß § 30 Abs. 6 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.02.2004 (GVBl. LSA S. 92), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17.06.2014 (GVBl. S. 288, 333) i.V.m. § 39 Abs. 2 Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) vom 24.02.1994 (GVBl. LSA 1994 S. 338), mehrfach geändert durch Verordnung vom 27.02.2009 (GVBl. LSA S. 54) gebe ich hiermit die durch den Gemeindewahlausschuss zugelassenen Bewerbungen zur Wahl der/des Bürgermeisterin/Bürgermeisters am 06. September 2015 bekannt: Name Vorname Beruf/Stand Geburtsjahr Anschrift (Hauptwohnung) Partei/WG Bischoff Christel Dipl.-Betriebswirt (FH) 1957 Am Erzberg 19, 38829 Harsleben Wählergemeinschaft Bürger für Harsleben (WGBfH) Weiß Frauke Dipl.-Ing. für Plasttechnologie (FH) 1946 Erich-Weinert-Str. 3 A, 38820 Halberstadt Harsleben, 18.08.2015 Brockelt Gemeindewahlleiter Hinweis: Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Vorharz unter http://www.vorharz.net/de/wahlen.html zugänglich. Verbandsgemeinde Vorharz 14 | Nr. 8/2015 1. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Selke-Aue Aufgrund des § 10 i. V. m. §§ 8 und 45 Abs. 2 Nr. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288) hat der Gemeinderat der Gemeinde Selke-Aue in seiner Sitzung am 28.05.2015 folgende 1. Änderung der Hauptsatzung beschlossen: §1 § 11 wird § 12 § 12 wird § 13 § 13 wird § 14 § 11 wird wie folgt eingefügt; § 11 Bürgerbefragung Eine Bürgerbefragung nach § 28 Abs. 3 KVG LSA erfolgt ausschließlich in wichtigen Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde Selke-Aue. Sie kann nur auf der Grundlage eines Gemeinderatsbeschlusses durchgeführt werden, in dem die mit Ja“ oder „nein“ zu beantwortende Frage formuliert ist und insbesondere festgelegt wird, ob die Befragung als Onlineabstimmung oder im schriftlichen Verfahren erfolgt, in welchem Zeitraum die Befragung durchgeführt wird und in welcher Form das Abstimmungsergebnis bekanntzugeben ist. In dem Beschluss sind auch die voraussichtlichen Kosten der Befragung darzustellen. Kita „Pfiffikus“ startet in den Sommer Wie immer bedeutet die Freitagnacht nach dem Schulende „Zeltnacht“. Diese ist für Hort- und Vorschulkinder stets ein spannendes Ereignis. Wir begannen um 17 Uhr gemeinsam mit den Eltern den Zeltaufbau, verabschiedeten sie so gegen 18 Uhr und begrüßten zeit- gleich unseren Überraschungsgast Frau Cothmann. Vor unserem fleißig gegossenen Zuckertütenbaum versammelten wir uns und die Vorschulkinder konnten ihre langersehnten Zuckertüten ernten. Frau Cothmann überreichte den zukünftigen Schulkindern Führerscheine für Scheren und Stifte. Nach vielen Jahren Betreuung in unserer Einrichtung wurden die Pfiffikusse Nils und Adam verabschiedet und Emma, Johanna und Max als neue Hortkinder begrüßt. Die Geburtstagskinder Theresa und Louis bekamen vor unserem leckeren Abendessen noch ihre Geburtstagsständchen und ihre Geschenke. Nach vielen Spielen machten wir uns zu einer Nachtwanderung auf. Ein Höhepunkt der Nachtwanderung, war der Besuch des Jagdzimmers von Majas Papa. Es gab sehr viele einheimische Tiere zu sehen. Viele Tiere kannten wir schon und die anderen wurden uns von Herrn Wolf erklärt. Zum Abschied wurde für uns das „Halali“ geblasen. §2 Die 1. Änderung der Hauptsatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Genehmigung der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde gemäß § 10 Abs. 2 KVG LSA: Die Genehmigung des Landkreises Harz als hierfür zuständige Kommunalaufsichtsbehörde gemäß § 10 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) wurde mit Bescheid vom 26.06.2015 (Aktenzeichen 15110100-21) erteilt. Hinweis: Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Vorharz unter www.vorharz.net/de/bekanntmachungen.html zugänglich. Nächster Erscheinungstermin: Donnerstag, der 17. September 2015 Nächster Redaktionsschluss: Donnerstag, der 3. September 2015 Verbandsgemeinde Vorharz Nr. 8/2015 | 15 Nun ging es im Dunklen, mit Taschenlampen gewappnet, zurück in die Kita. Eine Disco beendete unsere Zeltnacht. Sollten wir unsere Nachbarn durch den Lärmpegel gestört haben, bitten wir noch nachträglich um Verständnis. Ein weiterer Höhepunkt in den Ferien war ein Besuch im Kuhstall der Agrargenossenschaft in Hedersleben. Unsere Exkursion begann mit einer kurzen Busfahrt. Frau Gronau und Frau Mantel be- gleiteten uns, 20 Kinder zwischen 3 und 10 Jahren. Herr Speck zeigte uns das Melkkarusell und während wir erzählten, was wir über Milch wissen, bekamen wir leckere Milch von Frau Mokros zum Probieren. Nachdem wir gestärkt waren, führte uns Herr Speck durch die einzelnen Kuhställe. Wir sahen wie der Bauch einer bald werdenden Mutterkuh wackelte. Auch die Kälbchen im Bauch einer Kuh strampeln, wie die Babys im Bauch einer Mutti! Wir sahen Milchkühe, Fersen, Jungbullen, aber das Schönste waren die Kälbchen. Eine „Dumme Kuh“ gibt es nicht!!! Wir haben gelernt, Kühe sind sehr schlau!!! Unsere Ferien haben ja erst angefangen und wir sind sehr gespannt, was noch kommt. Nun kommt noch unser Dankeschön für: - alle, fleißigen Sammler von leeren Tounern, - allen Spendern von Spielzeug und Bastelmaterial - allen Helfern und Begleitern, welche unseren Kinder schöne Stunden bereiten und uns unterstützen. Vielen Dank sagen die Kinder und Mitarbeiter der Kita „Pfiffikus“ aus Hausneindorf! Der Kinder- und Jugendverein Hausneindorf lädt ein zum 3. Spielplatzfest am 22.08.2015, ab 14.00 Uhr auf dem Spielplatz allerlei Spiele eine Hüpfburg Schokokusswurfmaschine Kaffee und Kuchen Spanferkelessen Bei schlechtem Wetter findet das Fest im großen Festsaal auf der Burg statt. Festwoche vom 06.07. bis zum 10.07.2015 in der Kita „Gänseblümchen“ Hedersleben Zu Ehren und für unsere drei zukünftigen ABC-Schützen Vivien, Mathis und Paula wurde eine Festwoche gestaltet, mit vielen verschiedenen Aktivitäten und Höhepunkten. Zunächst fand unser Projekt „Wie wurde früher Papier hergestellt“ seinen Höhepunkt. Bei strahlendem Sonnenschein schöpften wir gemeinsam mit Bettina Hartig, wie vor 800 Jahren das Papier, jedes Kind gestaltete sich ein individuelles Lesezeichen. Dienstags fuhren wir alle, die älteste Kita Gruppe, in den Hakel nach Heteborn, dort konnten wir den natürlichen Rohstoff für die Papierherstellung vor Ort begutachten und die große Vielfalt der Bäume bestaunen. Im Naturschutzgebiet - Hakel zu wandern, durch fachmännischen Erklärung von Silvia Nawrath erfuhren wir viel über Greifvögel, Fledermäuse und deren Nistkästen und die Besonderheiten der Pflanzenwelt im Hakel. Eine Wanderung macht hungrig, und auf dem Grundstück von Nils Eltern bewirtete uns Frau van Versen mit Würstchen, kühle Getränke, Melone und Eis, denn die Sonne hatte es an diesem Tag mit uns gut gemeint. Für die liebevolle Bewirtung möchten wir uns noch einmal bedanken! Der Mittwoch gehörte dann nur unseren 3 zukünftigen ABC-Schützen, wir fuhren nach Thale, auf den Hexentanzplatz, in das Bergtheater. Dort hatten wir viel Spaß, bei der etwas anderen Aufführung von „Dornröschen“, als bei den Gebrüder Grimm. Bei Frau Odehnal, sie war unser Reiseführer, sie brachte uns sicher ans Ziel und auch wieder nachhause, dafür möchten wir uns hiermit ganz herzlich bedanken. Der Donnerstag, war dann der eigentliche Höhepunkt dieser Festwoche. Gemeinsam mit Eltern, Großeltern und Geschwistern feierten wir das Zuckertütenfest. Vielen Dank auch an alle meine Kolleginnen, die mit ihren Kindern kleine musikalische Darbietungen vortrugen und auch kleine Geschenke an die zukünftigen Schülern überreichten. Die Aufregung bei den zukünftigen ABCSchützen stieg und zum Glück waren auch drei Zuckertüten an unserem alten Fliederbaum „gewachsen“. Das Sommerwetter hatte auch dazu beigetragen. Denn das tolle Sommerwetter lud am Freitag zu einer süßen Abkühlung alle Kinder in meinen Garten ein. Es gab viel zu sehen, die Insekten wurden von den Kindern durch eine Becherlupe betrachtet und das tolle Picknick erfreute nicht nur den Gaumen sondern auch alle Sinne. Hiermit möchte ich mich bei den Eltern von Vivien, Paula und Mathis recht herzlich bedanken, für die intensive Zusammenarbeit in den letzten 5 Jahren. Sie unterstützten meine Gruppenarbeit in vielfältiger Weise und kamen mir immer entgegen, auf verschiedene Art und Weise. Vielen Dank auch an alle meine Kolleginnen und unsere Leiterin Frau Schmidt, die zum Gelingen der Festwoche beitrug. Ihre Beate Feldmann Verbandsgemeinde Vorharz 16 | Nr. 8/2015 Neues von den Geelbeinchen Mit einer tollen Abschlusswoche verabschiedeten sich auch in diesem Jahr die „ältesten“ Geelbeinchen von ihrer Kita. Sie hatten viel Spaß bei der Abschlussfahrt nach Thale. Schon die Fahrten mit dem Zug und Seilbahn waren sehr aufregend. Im Bergtheater ließen wir uns von der kleinen Hexe verzaubern. Nicht fehlen durften in unserer Abschlusswoche das Zuckertütenfest, der Besuch im Heimatmuseum und in unserer zukünftigen Schule. Außerdem gab es einen lustigen Kegelabend mit Nachtwanderung und Übernachtung in der Kita. Um das richtige Verhalten im Straßenverkehr zu üben, gingen die „Großen“ eine Dorfrunde mit Polizeibegleitung. Mit einem lachenden und einem weinenden Auge feierten die zukünftigen Schulanfänger gemeinsam mit ihren Eltern, Großeltern, Geschwistern und Erziehern ein unvergessliches Abschlussfest. Vielen Dank an alle fleißigen Helfer für die gelungenen Abschlusstage. Ein weiterer Höhepunkt des Sommers war unser Geelbeinchen-Sommerfest. Wir ließen uns die Laune vom kältesten und windigsten Tag des Sommers nicht verderben. Die Kinder und ihre Familien hatten viel Spaß beim Hüpfen auf der Hüpfburg, beim Schminken, bei kleinen Feuerwehrwettkämpfen und Fahrten mit der Feuerwehr, beim Basteln, beim Glücksraddrehen usw. Bedanken möchten wir uns bei der Sparkasse, bei der Feuerwehr Ditfurt, bei Karin Bollmann für die großzügige finanzielle Spende, bei Ludwig Barz, bei Lucas Papa und bei den Eltern, die uns tatkräftig un- terstützt oder Kuchen gebacken haben. Nun sind die Ferien schon fast vorbei und auch in dieser Zeit war für reichlich Abwechslung gesorgt. Viel Spaß hatten wir bei einem Erste-Hilfe-Tag, bei einer Fahrt mit der „Flotten Lotte“, bei einem großen Piratenfest und einer Puppentheatervorstellung. Vielen Dank an Daniel Sch. und die Agrargenossenschaft Ditfurt. Die Erzieher der Kita „Geelbeinchen“ Ditfurt Verbandsgemeinde Vorharz IMPRESSUM Das Amtsblatt der Verbandsgemeinde Vorharz erscheint monatlich und wird an alle erreichbaren Haushalte kostenlos verteilt. - Herausgeber: Verbandsgemeinde Vorharz, Markt 7, 38828 Wegeleben - Verlag und Druck: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon (0 35 35) 4 89 -0 Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. - Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Vorharz, Frau Pesselt - Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, vertreten durch den Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan, www.wittich.de/agb/herzberg Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zurzeit gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche insbesondere aus Schadenersatz sind ausdrücklich ausgeschlossen. Verbandsgemeinde Vorharz Nr. 8/2015 | 17 Dorf- und Schützenfest vom 5. bis 6. September auf dem Festplatz Wedderstedt Einen Ausflug nach Blankenburg unternahm wir, die Alters- und Ehrenabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Wegeleben, am 9. Juli 2015. In der Harz-Kaserne gaben uns die Kameraden Becker und Grzebka der Feuerwache einen ausführlichen Einblick in ihre Arbeit und stellten uns die Fahrzeuge und Technik der Berufswehr vor. Außerdem führten sie uns durch Teile der kilometerlangen Gänge in der größten, unterirdischen Apotheke Deutschlands, dem Versorgungs- und Instandsetzungszentrum Sanitätsmaterial Blankenburg der Bundeswehr. Anschließend ließen wir den Nachmittag in der Ausflugs- gaststätte Großvater ausklingen. Hier erholten wir uns vom anstrengenden Fußmarsch und tauschten bei Kaffee und Kuchen unsere Eindrücke aus. Die Alters- und Ehrenabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Wegeleben besteht seit 1995. Die Kameradinnen und Kameraden, die aus Altersgründen aus dem aktiven Dienst ausscheiden mussten, pflegen hier weiterhin die Gemeinschaft. Am letzten Donnerstag im Monat treffen sie sich im Gerätehaus. 16 Mitglieder zählt die Wegelebener Alters- und Ehrenabteilung aktuell, von denen 14 selbst aktiv in der Feuerwehr waren. Samstag: • • • • • • 15:00 Uhr großer Festumzug mit dem Spielmannszug Wedderstedt die Egelner Stadtwache sorgt für Salut 16:30 Uhr Einetaler Blasmusikanten ab 16:30 Uhr Bürgerschießen Ausstellung historischer und moderner Waffen ab 20:00 Uhr Disco und Live Musik mit den Kellerknaben Sonntag: • • • 9:30 Uhr kleiner Weckumzug mit dem Spielmannszug Wedderstedt Abholen des Bürgerkönigs ab 10:00 Uhr Frühschoppen bei Hakeborner Blasmusik und Schlachteplatte der Fleischerei Kersten Für unsere kleinen Gäste stehen evtl. Hüpfburg und Kinderkarussell bereit. Der Eintritt ist frei. Zeltlager der Verbandsgemeindejugendfeuerwehr 2015 Anlässlich dem 120-jährigen Bestehen der Freiwilligen Feuerwehr Ditfurt, wurde das diesjährige Jugendfeuerwehrzeltlager der Verbandsgemeindejugendfeuer- wehr ebenda ausgerichtet. Die Jugendfeuerwehren aus Wegeleben, Harsleben, Wedderstedt, Hausneindorf, Hedersleben und natürlich auch Ditfurt waren vertreten. Freitag, der 17.07.2015 Am frühen Abend trafen langsam alle Feuerwehren in Ditfurt ein. Die Zelte wurden bereits einen Tag zuvor aufgebaut. Voller Vorfreude haben die Kinder die Zelte bezogen, ihre Liegen aufgestellt und es sich mit Decken, Schlafsäcken, Kissen und einem kleinen Kuscheltier gemütlich gemacht. Gegen 18:00 Uhr wurde das Zeltlager eröffnet und alle wurden durch den Wehrleiter Aiko Engelbrecht und dem Verbandsgemeindewehrleiter Jürgen Kamm begrüßt. Tanja wurde auch allen vorgestellt. Sie ist unsere platzeigene Krankenschwester für dieses Wochenende. Es wurden auch zwei Lagerreporter festgelegt. Dies sind wir, Steffi und Melli. Danach wurden alle Kinder in kleine Gruppen aufgeteilt und haben bunte Armbändchen zur besseren Erkennung bekommen. Das Highlight des Abends war das Ideen in Druck Mit einer Anzeige in Ihren Heimat- und Bürgerzeitungen erreichen Sie Ihre Region. www.wittich.de Im Bild (hinten von links) Peggy Kappe, Vorsitzende der Altersund Ehrenabteilung, Jens Kappe, Stellvertretender Wehrleiter, Karin Kappe, Ilona Blumenthal und Lothar Blumenthal sowie (vorn von links) Irmtraud Seidenstücker, Henning Kappe, Dieter Hapke, Karl-Friedrich Michael, Bernd Willecke, Otto Blumenthal und Hermann Seidenstücker, erster und langjähriger Vorsitzender nach Gründung der Alters- und Ehrenabteilung. Verbandsgemeinde Vorharz Motorboot- und Ruderbootfahren auf dem Ditfurter See. Zugleich konnten die Kinder sich im Wasser ein wenig abkühlen, da es sehr warm und schwül geworden war. Viele Leute sind unfreiwillig baden gegangen, an Beinen und Armen gepackt und schwupps flogen sie ins kühle Nass. Was für eine Abkühlung! Anschließend fuhren wir wieder auf den Zeltplatzlatz und hangen die nassen Sachen auf, zogen uns bequeme Kleidung an und gönnten uns eine kleine Pause. Wir haben gerochen, dass die Grills schon auf Hochtouren liefen. Später gab es dann von unseren Grillmeistern ein sehr leckeres Abendbrot. Es hat allen sehr geschmeckt und viele ließen es sich nicht entgehen nochmal einen Nachschlag zu holen. Am Abend saßen die Kinder mit den Betreuern bei Musik und einem Feuer gemütlich zusammen und haben den Tag ausklingen lassen. Es wurden neue Freundschaften geschlossen und die Kinder aus der Jugendfeuerwehr Wegeleben haben ein kleines Theaterstück für die Betreuer einstudiert. Samstag, der 18.07.2015 Morgens waren die Kinder schon wieder sehr früh auf den Beinen. Einige, die nicht aus dem Bett kamen, wurden dann schnell, aber nicht liebevoll, geweckt. Tino kam mit einer Sirene in die Zelte und hatte sichtlich Spaß dabei die Kinder zu wecken. Nach einem ausgiebigen Frühstück gab es viel Spiel und Spaß mit verschiedenen Stationen. 18 | Nr. 8/2015 Es hat sich gezeigt, dass Kinder nicht immer Spielzeug brauchen, denn mit Wasser kann man auch sehr viel Spaß haben. Stationen wie „nasse Bank“, „Schlauchkegeln“, „Sauglängengolf“ und „Löffel am Seil“ wurden von den Kindern mit Spaß gemeistert. Danach durften sich die Kinder alleine auf dem Zeltplatz beschäftigen. Einige Mädchen haben sich dafür entschieden kleine Eintrittskarten für die heutige Show zu basteln. Für heute haben die Mädchen eine kleine Tanzveranstaltung geplant. Anschließend gab es lecker Mittagessen. Natürlich gab es, wie es sich zu einem Jugendzeltlager gehört, Nudeln mit Tomatensoße. Alle Kinder waren begeistert, denn welches Kind liebt keine Nudeln mit Tomatensoße? Es folgte eine kleine Verdauungspause, die zum Umziehen genutzt wurde. Die Kinder packten ihr Badezeug und ein großes Handtuch ein, damit wir zum Freibad nach Westerhausen fahren konnten. Die Kinder hatten sehr viel Spaß im Wasser. Es wurde zusammen mit den Betreuern getobt und gelacht. Bei Kuchen, Wassermelone und Tee ließen wir es uns gutgehen. Es wurden viele akrobatische Stunts gezeigt, die fast hollywoodreif waren. Ziemlich ausgepowert kehrten wir am späten Nachmittag zurück zu unseren Zelten. Über den ganzen Platz wurden Wäscheleinen gespannt, damit die klitschnassen Badesachen trocknen konnten. Die Kinder warteten auf das Abendbrot, denn langsam bekamen alle Hunger. So gab es Hotdogs, die wir uns selber zusammenstellen durften. Hmmm lecker! Nun war es an der Zeit für die einstudierte Show, alle Gäste versammelten sich auf den Bänken vor der Bühne. Musik ab! Barzi, der DJ, ließ es richtig krachen. Die Kinder tanzten und haben von der auserkorenen Jury Punkte bekommen die nicht schlecht ausfielen. Vor Freude fing Dirk gleich an zu weinen. „Ohhh wie süß!“ Selbst Doro, die Platzmutti, legte eine flotte Sohle auf die Tanzfläche. Nun waren die Betreuer an der Reihe, Sven, Tino, Sören und Basti tanzten zu „Wiggle Wiggle“ und es wurde natürlich viel gelacht. Die Jungs schmückten den Tanz mit etwas Bauchtanz, HipHop und einer akrobatischen Brücke aus. Einige Kinder haben von Betreuergesprächen mitbekommen, dass für heute Abend eine Nachtwanderung geplant war. Die Kinder wurden in neue Gruppen eingeteilt. Alle zogen sich lange Kleidung an und warteten geduldig darauf endlich loswandern zu können. Es war bereits 22 Uhr als die erste Gruppe, die Wegelebener Feuerwehrspatzen, losgehen durften. Die Reporter waren gleich dabei und liefen mit. Auf zur ersten Station, niemand wusste was kam. Wir waren auf einem kleinen Feldweg, wo uns dann plötzlich ein Mann in Schwarz entgegenkam und uns anschrie. Er fragte uns ob wir seinen treuen Begleiter Jack, seinen Gorilla, gesehen hätten. Er sei wohl der beste Feenfänger, den es überhaupt gibt. Er fesselte uns mit seinen Zaubertricks, bevor es weiterging. Wir kamen an einer Brücke vorbei, niemand ahnte Böses, doch dann Feuerfontänen, direkt neben der Brücke. Wirklich jeder hat sich erschrocken, also schnell weitergehen. Es ging über Stock und Stein weiter zu den nächsten Stationen. Am Wegesrand standen 2 kleine Häuser. Ein Knall, ein Hieb und der Gorilla Jack lief vor einem Räuber weg. Mit lautem Gebrüll ging es weiter. In der Nähe des Ortseinganges stand ein alter Zöllner der Geld verlangte, damit wir passieren durften. Doch es konnten leider nicht immer alle Leute durch und wurden bestraft. Weiter ging es Richtung Feuerwehr, als es aus heiterem Himmel anfing zu regnen, so dachten wir. Aber nein, zum Glück regnete es nicht, es war nur ein wenig Wasser was durch und über die Büsche gesprüht wurde. Eine gelungene Abkühlung. Endlich wieder zurück auf dem Platz haben es sich alle gemütlich gemacht. Kathi verteilte leckeres Stockbrot, was gut angenommen wurde. Müde und geschafft kehrten alle auf ihre Liegen ein. Ruhig ist es auf dem Platz geworden. Der Tag neigte sich nun dem Ende zu. Sonntag, der 19.07.2015 Früh am Morgen kam Tino mit seiner geliebten Sirene und weckte die Kinder doch wieder sehr unsanft. Frühstück war angesagt und dann kam der Regen, der natürlich nicht geplant war, denn es musste ja alles abgebaut und weggepackt werden. Bei Regen mussten nun alle ihre Sachen einräumen und wegräumen. Es ist Zeit geworden für die große Verabschiedung, nun war das schöne Wochenende ohne Eltern vorbei. Bevor sich die ersten auf den Heimweg begaben halfen wir, trotz starkem Regen, den Ditfurtern beim Aufräumen von dem Zeltplatz. Es war ein schönes Wochenende, es wurden viele Freundschaften geschlossen, eine Menge gelacht und Spaß gehabt. Wir bedanken uns sehr bei allen helfenden Händen und besonders bei der fleißigen Küchencrew, sowie bei enviaM! Eure Reporterinnen Melli und Steffi Verbandsgemeinde Vorharz Nr. 8/2015 | 19 Reit- und Fahrverein Wegeleben e. V. Kontakt: Angelika Hüber, Karolinengarten 29, 38855 Wernigerode, Tel. 03943 601994 Reitertag in Wegeleben - eine rundum gelungene Pferdesportveranstaltung im Klosterpark 83 Reiter-Pferd-Paare aus 20 Vereinen in 11 Prüfungen (Wegeleben) Über eine gelungene Pferdesportveranstaltung konnten sich die Mitglieder des Reit- und Fahrvereins Wegeleben e. V. am 27. Juni 2015 freuen. Trotz des Regenwetters am Vormittag waren 83 ReiterPferd-Paare angereist. Der perfekt vorbereiteter Reitplatz und der pünktlich zu den Geländeprüfungen aufkommende Sonnenschein boten den Reiterinnen und Reitern beste Bedingungen, um ihre Pferde in insgesamt 11 Prüfungen vorzustellen. Zahlreiche Zuschauer erlebten an diesem Tag guten Pferdesport und belohnten die Starter/ innen mit viel Beifall. Auch in diesem Jahr waren neben den Reiterinnen und Reiter aus der Region auch wieder Starter aus entfernteren Vereinen, wie zum Beispiel Gießen, Braunschweig und Hannover nach Wegeleben gekommen. Ergebnisse (jeweils die 3 Erstplatzierten) Dressurprüfung Klasse E 1. Chiara Papendieck auf Franzi - RFV Darlingerode 2. Anabelle Spannhaus auf BillY Idol - RFV Westerhausen 3. Meike Wagner auf Dark Joshi - RV Hahausen Dressurprüfung Klasse A 1. Manuela Kröber auf Elony - RFV Halberstadt 2. Meike Wagner auf Dark Joshy RV Hahausen 3. Eleonore Knorr-Kalkhofen auf Harun-Ar-Rashid - RFV Wegeleben Einfacher Reiterwettbewerb 1. Lisa-Marie Bredy auf Zeno - RFV Wegeleben 2. Julia Zaar auf Lessandro - RFV Eilenstedt 3. Lisa Bolidorf auf Belfast - RFV Westerhausen Mini-Geländeprüfung 1. Lisa Marie Bredy auf Zeno - RFV Wegeleben 2. Cornelia Schwemmle auf Daphne - RFV Gießen 3. Scherin Sattari auf Lucky Luke - RFV Heudeber Geländeprüfung Klasse E 1. Sophie Sievers auf Trixi - RFV Oschersleben 2. Alexander Stahlmann auf Pauline S - Schönebecker SC 3. Johanna Börns auf Black Sun - RFV Wegeleben Im Führzügelwettbewerb dem Einstiegswettbewerb für die ganz kleinen Reiterinnen und Reiter starteten 19 Kinder, die alle überdurchschnittliche Leistungen zeigten und mit einer Schleife und einen kleinen Ehrenpreis belohnt wurden. Auf den ersten Plätzen waren Merle Emme Hinze auf Kira - RFV Heudeber, Lewin Hinze ebenfalls auf Kira - RFV Heudeber und Leonie Neugebauer auf Kalif RFV Eilenstedt Hunterspringen (Für Reiterinnen und Reiter über 30 Jahre, vorwiegend Neu- oder Wiedereinsteigen in den Turniersport) 1. 2. Diana Köhn-Mählhahn auf Ghia - RFV Wegeleben Susanne Kolbe auf Preston RFV Halberstadt und Helv Stahlmann auf Ciara Schönebecker SC Die Mitglieder des gastgebenden Vereins konnten sich in allen 11 Prüfungen sehr gut platzieren. Fazit der Vereinsmitglieder des Reit- und Fahrvereins Wegeleben e. V.: Die wochenlange Vorbereitungsarbeit hat sich gelohnt. Sowohl Zuschauer als auch Reiterinnen und Reiter zeigten sich zufrieden mit dieser Veranstaltung die vor allem auch unfallfrei und sehr gut lief. Dies war auch nicht zuletzt den vielen Sponsoren zu verdanken, die mit Geld oder Sachleistungen diesen Reitertag unterstützten. Dafür möchte sich der Verein nochmals herzlich Der Dank gilt auch den Mitgliedern des Fördervereins St. Georg der FreiwilligenFeuerwehr Wegeleben, die in diesem Jahr die Verpflegung der Reiterinnen und Reiter sowie der Gäste zur vollen Zufriedenheit aller übernommen hatten. (Text u. Foto Hüber) Minispringen 1. Justus Krüger auf Daggi - RFV Wipshausen 2. Luci Giebel auf Atilla - RFV Derenburg 3. Justus Krüger auf Whitney - RFV Wipshausen Springen Kl E 1. Diana Köhl-Mählhahn auf Ghia RFV Wegeleben 2. Anne Gottschalk auf Papillon - RFV Wipshausen 3. Madeleine Reis auf Ebby - RFV Wegeleben Springen Klasse A 1. Alexandra Zaar auf Lassandro - RFV Halberstadt 2. Alexander Stahlmann auf Pauline - Schönebecker SC 3. Madeleine Reis auf Ebby - RFV Wegeleben Horse and Dog (eine Prüfen bei der eine Reiter-Pferd-Paar sowie ein Hundeführer mit Hund eine Parcours nach Fehlerpunkten und Zeit überwinden müssen) 1. Jona Krüger auf Psycho, Anne-Luise Gottschalk mit Hund Jimmy - RFV Wipshausen 2. Diana Köhn-Mählhahn auf Ghia und Eike Mählhahn mit Hund Ballou - RFV Wegeleben 3. Johanna Börns auf Joyce und Martina Börns mit Hund Flora RFV Wegeleben Der Reit- und Fahrverein Wegeleben e. V. bedankt sich hiermit bei allen Sponsoren und Unterstützern für den Reitertag 2015 bei der Stadt Wegeleben und Bürgermeister Hans-Jürgen Zimmer, der Harzsparkasse, der Harzer Volksbank, Lastfuhrbetrieb Pella, Citroen Autohaus Schneider, Dachdecker Olaf Lippold, Stamo Gerüstbau Michael Kullmann, Harsleben, Zahnarztpraxis Limpert, Wegeleben, Friseursalon Brunhilde Cosmus, Wegeleben, Futterhandel Martina Börns, Emersleben, Werner Börns, Wegeleben, Ehlert&Keddy GbR Harsleben, Dr. Jörg Deicke, Dr. Hendrik Meyer, Neukirchen u. Schulz, Agrargenossenschaft Harsleben, Cattenstedter Parforcejagd-Reitverein, bei den Freiwilligen Feuerwehren Adersleben und Deesdorf, der Fliesenscheune Emersleben sowie dem Feuerwehrförderverein Wegeleben bedanken. Text u. Foto: Hüber Lisa-Marie Bredy auf Zeno im Minigeländeritt Ideen in Druck 20 | Nr. 8/2015 Bürgermeister Hans-Jürgen Zimmer gratuliert Sophie Sievers auf Trixi vom RFV Oschersleben zu ihrem Sieg in der Geländeprüfung Klasse E www.wittich.de Verbandsgemeinde Vorharz Verbandsgemeinde Vorharz Nr. 8/2015 | 21 Tag der offenen Tür der FFW Deesdorf vom 21. bis 23. August 2015 = im Festzelt an der Bode = Freitag, 21.08.2015 ab 20.00 Uhr - Disco mit DJs Uwe und Thomas Samstag, 22.08.2015 ab 15.00 Uhr - Eröffnung - Spiele und Unterhaltung für Groß und Klein - Programm des „Deesdorfer Singekreises“ - große Tombola - Kaffee und selbst gebackener Kuchen - Rundfahrten mit dem Feuerwehrauto - Ausschießen der Schützenkönige ab 20.00 Uhr Tanz für Jung und Alt mit DJs Uwe und Thomas Sonntag, 23.08.2015 ab 10.00 Uhr Frühschoppen mit Hausschlachteplatte, der Blaskapelle MTU und DJs Uwe und Thomas 5. Deutscher Orgeltag und Tag des offenen Denkmals in Hausneindorf In diesem Jahr findet am Sonntag, dem 13. September, der Tag des offenen Denkmals zugleich mit dem fünften Deutschen Orgeltag statt. In Hausneindorf haben sich aus diesem Anlass die evangelische Kirchengemeinde und der Heimatverein e. V. zusammen getan, um diesen Tag gemeinsam zu gestalten und das Orgeldorf Hausneindorf zu präsentieren. Von 10 bis 15 Uhr können die Fortschritte bei der Restaurierung der ehemaligen preußischen Domäne, der „Burg“, besichtigt werden, wobei auch Führungen durch den Heimatverein angeboten werden. Zur gleichen Zeit ist dort auch das neu eingerichtete Museum geöffnet, das sich unter anderem dem Wirken der Orgelbauerfamilie Reubke und dem von Ernst Röver widmet. Der Heimatverein sorgt für das leibliche Wohl. Für Kinder gibt es eine Malstraße. Um 17 Uhr findet in der ev. Kirche St. Petri ein Konzert auf der Röver-Orgel statt. Dieses Instrument war das Vorführinstrument von Ernst Röver. Die Orgel besitzt 29 Register, die sich auf zwei Manuale und das Pedal verteilen. Es musizieren die Kirchenmusikerin Friedburg Unger und Kantor Werner Jankowski, Oschersleben. Die Veranstaltung trägt den Titel „Mit Händen und mit Füßen“. Darin werden u.a. vierhändige Bearbeitungen zu Werken von G. F. Händel, J. Haydn und W. A. Mozart zu hören sein sowie ein vierfüßiges Pedalsolo einer Choralbearbeitung von Lothar Graap (* 1933). Für die Besucher des Konzerts und für weitere Interessierte findet um 16 Uhr eine Führung durch das OrgelbauerMuseum statt. Wir laden herzlich ein! Verbandsgemeinde Vorharz 22 | Nr. 8/2015 Festprogramm zum 17. Erntedankfest in Schwanebeck 27.09.2015 „Das Wetter erkennt man am Winde wie den Herrn am Gesinde“ 09:00 Uhr Ökumenischer Gottesdienst und Segnung der Erntekrone durch Bruder Hubert Pfarrer Plötner und Bruder Hubert 10:00 Uhr Aufstellung zum Umzug auf der Promenade und Abgabe der Kürbisse auf dem Schulhof 10:20 Uhr Abholen der Erntekrone aus der Petrikirche 10:30 Uhr Beginn des großen Festumzuges Oscherslebener Straße, Büblinger Straße, Johannisstraße, R. Breitscheid Straße, Kapellenstraße, Halberstädter Straße, Schüttewall, Kreuzwinkel, Breite Straße, Markt. 11:45 Uhr Begrüßung der Festteilnehmer, Ansprache des Bürgermeisters 12:00 Uhr Beginn des bunten Programmes mit DJ Lutz 12:00 Uhr Ständchen der Harzer Spielleute 12:15 Uhr Oldtimerbesichtigung 12:30 Uhr Sportmobil für die Kinder 12:45 Uhr Kinder der Grundschule Schwanebeck 13:00 Uhr Schwanebecker Chöre 14:20 Uhr Akkordeongruppe Fröhlich 15:00 Uhr Siegerehrung „Größter Kürbis“ 15:10 Uhr Siegerehrung „Stimmkräftigster Hahn“ Alle interessierten Bürger treffen sich in der Fleischerei Bendler am: 16.09.2015, 19:00 Uhr zur Absprache des Programmablaufes. Wenn Sie das Erntedankfest mit einer Spende unterstützen möchten, kann die Einzahlung unter: Zahlungsempfänger: Verbandsgemeinde Vorharz IBAN: DE56 8105 2000 0370 0625 15 bei der Harzsparkasse mit dem Verwendungszweck „Erntedankfest Schwanebeck“ erfolgen. Die Bareinzahlung ist während den Öffnungszeiten in dem Verwaltungsgebäude Kapellenstraße 16 in Schwanebeck möglich. Ansprechpartner sind Otto Bendler Tel.: 039424 242 und Lutz Gnade Tel. 039424 949514 Zum Schwanebecker Erntedankfest 2015 werden letztmalig die größten Kürbisse gesucht 2015!!! Auch in diesem Jahr findet unser traditionelles Erntedankfest statt. Wir hoffen, dass dann die Turmhaube wieder an ihrem angestammten Platz ist, damit das Erntedankfest dann wieder in gewohnter Weise am instandgesetzten Schwanebecker Wahrzeichen stattfinden kann. Der 27.09.2015 ist der Festtagstermin, den Sie schon jetzt notieren können. Das Motto für das 17. Erntedank- fest heißt: „Das Wetter erkennt man am Winde wie den Herrn am Gesinde“. Es ist geplant, auch in diesem Jahr wieder die größten 3 Kürbisse durch die Fleischerei Otto Bendler zu prämieren. Das ist für Sie die Motivation um das Beet vorzubereiten und die Saat auszubringen. Die Sonne soll das Restliche dazu beitragen. Zum 18. Erntedankfest wird ein anderer Wettbewerb gestartet. Welche Idee habe Sie dazu? Auch die Vereine beteiligen sich in diesem Jahr an dem traditionellen Erntedankfest in Schwanebeck. Möchten Sie wieder zum Erfolg des Schwanebecker Erntedankfestes beitragen, bitten wir Sie, einen Betrag Ihrer Wahl auf das Konto der Verbandsgemeinde Vorharz einzuzahlen. Zahlungsempfänger: Verbandsgemeinde Vorharz IBAN: DE56 8105 2000 0370 0625 15 bei der Harzsparkasse Kennwort: „Schwanebecker Beilagen DIN A4 I schwarz-weiß I vierfarbig Erntedankfest“. Eine Bareinzahlung in der Kasse der Verbandsgemeinde Vorharz, 39397 Schwanebeck, Kapellenstraße 16 ist auch während der Öffnungszeit möglich. Durch Ihr Engagement kann eine jahrelange Tradition erhalten bleiben und fortleben. Vielen Dank. Der Freundeskreis Schwanebecker Erntedankfest www.wittich.de haushaltsdeckend möglich! 100%ige Verteilung! 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Alle Teilnehmer waren fröhlich und voller Erwartung auf den Verlauf der Tour. Und dann ging es los. Bald machten wir die erste Pause, servierten ein Sektfrühstück. Familie Stephan Müller hatte den Sekt spendiert. Vielen Dank dafür!! Weiter ging die Fahrt nach Bremerhaven. Bremerhaven liegt im Bundesland Bremen, besitzt den größten Fischereihafen des Europäischen Kontinents und ist Europas größter Autoverladehafen. Ein Hafenrundgang stand auf dem Programm. Doch bevor wir starteten kam unser Fahrer Falko als Neptun zu uns und zeigte wie der Gott des Meeres eine Taufe vornimmt. Diese Überraschung war ihm wirklich gelungen. Beim anschließenden Rundgang betrachteten wir das Schifffahrtsmuseum, viele alte restaurierte Schiffe, das Auswandererhaus. Es war schön. Unser Ziel war das Hotel „Theodor Storm“ in Hu- sum. Dort angekommen bezogen wir die Zimmer und trafen uns um 20 Uhr zum Abendessen. Am nächsten Tag früh fuhren wir von Husum nach Büsum. Von dort ging es ab 8.45 Uhr mit dem Schiff Richtung Helgoland. 2,5 Stunden dauerte die Überfahrt, zum Glück blieb die See ruhig. Helgoland gehört seit 1890 zu Deutschland. Die Insel war vorher im Besitz von England und wurde gegen die Ostafrikanische Insel Sansibar ausgetauscht. In den 3 Stunden unseres Aufenthaltes sahen wir uns das Rathaus, das Kurhaus, die Hotels, die kleinen Fischerhäuschen und natürlich das Wahrzeichen der Insel - die Lange Anna - an. Diese ragt frei 48 Meter hoch an der Nordspitze von Helgoland empor. Die Rückreise verlief gut und so konnten wir am Abend noch einen Spaziergang durch Husum unternehmen. Sehr gefallen hat uns der Stadtkern mit seinen alten Kaufmannshäusern. Interessant war es auch am Binnenhafen wo eine kleine Krabbenflotte zuhause ist. Abschied von Husum nahmen wir am 3. Tag und fuhren nach Friedrichstadt, man nennt diese Stadt auch das Venedig des Nordens. Eine Grachtenfahrt von einer Stunde durch die Holländersiedlung war sehr erholsam. Auf der Rückreise fuhren wir durch das Alte Land dem größtem zusammenhängenden Obstanbaugebiet Deutschlands. Alles Schöne geht einmal zu Ende. Wir landeten glücklich und zufrieden wieder in Harsleben. Dafür bedanken wir uns bei unserem Fahrer Falko vom Busbetrieb Stephan Müller, vielen Dank auch an Conny für ihre Dienste als Reiseleiter. Ortsgruppe der Volkssolidarität Harsleben M. Kuske Unsere nächste Veranstaltung ist das Sommerfest am 22. August auf dem Hundesportplatz. Beginn ist um 14:30 Uhr. Der Busbetrieb Stephan Müller fährt um 14:00 Uhr vom Schützenplatz, ehemalige Mühle Schulze, Spielplatz, Feuerwehr und Ostendorf. Die gleiche Tour um 18:00 Uhr zurück. Die Schützenkorporation Ditfurt gratuliert zum Geburtstag im Monat September 2015 ihren Mitgliedern Kristin Rosplesch (21.09.) und Helmut Riekehr (25.09.) Der Vorstand wünscht seinen Jubilaren alles erdenklich Gute, Gesundheit und Wohlergehen. Aus dem Schützenverein: 1. Am Freitag, dem 18.09. 2015 wird auf dem Schießstand in der Zeit von 18.00 bis 20.00 Uhr der Hirschkönig ausgeschossen. 2. Das Trainingsschießen findet jeden Freitag ab 18.00 bis 20.00 Uhr und sonntags von 10.00 bis 12.00 Uhr statt. In Vorbereitung der bevorstehenden Schießsportwettbewerbe hoffen wir auf rege Trainingstätigkeit. Oliver Rosplesch 1. Schützenmeister Axel Becker Schießmeister Verbandsgemeinde Vorharz 24 | Nr. 8/2015 12. Harsleber Volleyballturnier Die Abteilung Volleyball im Sportverein Germania Harsleben führt nun mittlerweile schon das 12. Beachvolleyballturnier auf dem Sportplatz in Harsleben durch. Dieses Turnier ist als offenes Turnier der Harsleber Vereine angelegt, das bedeutet es können sich alle Vereine mit Mannschaften beteiligen. Das Turnier wird am Sonntag, dem 30. August 2015 auf dem Sportplatz durchgeführt, Beginn ist 10:00 Uhr. In den vergangenen Jahren sind schon traditionell Mannschaften, des Harsleber Spielmannszuges, der Freiwilligen Feuerwehr, des Schützenvereins sowie der Abteilung Fußball und natürlich die Volleyballer selbst angetreten. An erster Stelle steht natürlich der Spaß im Mittelpunkt der Veranstaltung aber es wird auch hart gekämpft wenn es um den Sieg geht. Das Turnier wird mit einer zünftigen Siegerehrung und einem gemütlichen Beisammensein am Nachmittag beendet werden. schen 25 und 65 Jahren, die sich jeden Mittwoch um 19:00 Uhr zu einem 2-stündigen Spiel trifft. Im Sommer bei gutem Wetter spielen wir auf dem Sportplatz, bei kälteren Temperaturen und in dunklen Jahreszeit treffen wir uns in der Harsleber Mehrzweckhalle. Interessierte, die Spaß an der Bewegung und am Mannschaftssport haben sind herzlich eingeladen mitzumachen. Die Abteilung Volleyball wurde durch Eberhard Knobbe und Michael Winkler im Jahre 2000 gegründet und besteht damit stolze 15 Jahre, auch dies ist uns Anlass am 30. August ein bisschen zu feiern. Wir sind eine gemischte Freizeitmannschaft im Alter zwi- Heimatverein Schwanebeck v. 2013 e. V. „Abenteuer Afrika, unter Löwen und Elefanten in der Wildnis“ Die Halberstädter Doris und Jürgen Vollheim sind leidenschaftliche Freunde der afrikanischen Tierwelt. Auf ihren Abenteuerreisen durch die Wildnis Ost-und Südafrikas ziehen sie, in Begleitung eines Führeres und eines Kochs, durch den Busch und schlafen in Zelten. So haben sie rund um die Uhr hautnahen Kontakt zu den wilden Tieren. Über ihre vielen Erlebnisse mit dem afrikanischen Großwild, über lustige, manchmal auch grenzwertige Begegnungen berichten sie in einer Fotodokumentation von A wie Affe bis Z wie Zebra und Lesungen aus ihrem Buch „Abenteuer Afrika“. Wann: 17. Sept. 2015 Zeit: 19.00 Uhr Ort: Fleischerei Otto Bendler, Friedensplatz Zu diesem Video-Vortrag lädt der Heimatverein Schwanebeck alle interessierten Bürgerinnen und Bürger Schwanebecks, Nienhagens sowie aus der Umgebung herzlich ein. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Klein- und Familienanzeigen JETZT auch ONLINE gestalten und schalten! anzeigen.wittich.de Verbandsgemeinde Vorharz Nr. 8/2015 | 25 Veranstaltungen 2015/2016 in Schwanebeck und Nienhagen im August Schwanebecker Seniorenheim Grillnachmittag 22./23.08. Puppenmuseum Nienhagen 5 Jahre Puppen- und Teddybärmuseum - große Jubiläumsausstellung im Museum und DGH Nienhagen (ab 10.00 Uhr) 12.09. Freiw. Feuerwehr Schwanebeck ab 13 Uhr Tag der offenen Tür 12.09. Schützenverein Schwanebeck e. V. Adlerschießen f. Jedermann auf dem Schießstand in Schwanebeck 12./13.09. Kleintierzuchtverein Schwanebeck Offene Jungtierschau auf dem Verwaltungshof in der Kapellenstr. 16 17.09. Heimatverein Schwanebeck von 2013 e. V. 19.00 Uhr Fleischerei O. Bendler Video-Vortrag über Afrika - Afrikaabenteurer sind unterwegs im Zelt und campen mitten in der freien Wildnis im September Schwanebecker Seniorenheim Erntedankfest 27.09. Freundeskreis Erntedank Erntedankfest im Oktober Schwanebecker Seniorenheim Drachenbasteln und Drachenfest 04.10. Schützenverein Schwanebeck e. V. 2. Runde Wanderpokal der Jugend, Schießstand in Schwanebeck 08.10. Schwanebecker Seniorenheim Erntedankgottesdienst Okt./Nov. Heimatverein Schwanebeck von 2013 e. V. Buchlesung mit Michael Worbs im November Schwanebecker Seniorenheim Buchlesung - Lesecafé 11.11. Kath. Kirchengemeinde Martinsumzug 21.11. Heimatverein Schwanebeck von 2013 e. V. Weihnachtsfeier für die Senioren und Seniorinnen aus Schwanebeck u. Nienhagen in der Agrargenossenschaft, Huyweg (ab 14.30 Uhr Kaffee, Kuchen u. Programm) 27.11. Grundschule „Am Baumhof“ „Unser Weihnachtshaus“ - Tag der offenen Tür (ab 16.00 Uhr) im Dezember Schwanebecker Seniorenheim Weihnachtsfeier „Geschichten am Kamin“ 05.12. Puppenmuseum Nienhagen Weihnachtsmarkt 06.12. Männergesangsverein 25. Adventskonzert in der Kath. Kirche (ab 14.30 Uhr) 12.12. Schützenverein Schwanebeck e. V. Weihnachtsfahrt 12.12. SV „Blau-Weiss Schwanebeck“ Weihnachtsfeier im DGH Nienhagen 28./29.05. Kultur- u. Technikverein Nienhagen Militär- u. Oldtimertreffen mit anschl. Ossiparty 18./19.06. Heimatverein Schwanebeck von 2013 e. V. Vereinsveranstaltung für jedermann 2016 (Termine ohne Gewähr, Änderungen vorbehalten) Handwerk + Dienstleistung regional Branche [direkt] • Schönes heim • Branche [direkt] • Schönes heim Branche [direkt] • Schönes heim • Branche [direkt] • Schönes heim Jetzt als eBook online lesen www.wittich-herzberg.de Verbandsgemeinde Vorharz 26 | Nr. 8/2015 Reit- und Fahrturnier mit Kreismeisterschaften im Fahren Kl. A des Landkreises Harz 2015 in Groß Quenstedt Schon seit Wochen laufen im Verein die Vorbereitungen für das traditionelle Reit- und Fahrturnier am 12. und 13. September 2015. Für den Verein ist das Turnier der Veranstaltungshöhepunkt des Jahres. Bevor die Teilnehmer aber an den Start gehen können, muss der Platz auf der Volksfestwiese (Richtung Emersleben) noch hergerichtet werden. Dafür muss der Verein alles was zum ausrichten eines Turniers benötigt wird (Zelt, Hindernisse, Dressurviereck, Getränkewagen, Grill …) auf den Platz schaffen. Dieses kann aber nur durch viele fleißige Hände vollbracht werden. Den Helfern vorab schon einen recht herzlichen Dank. Die Ausschreibung ist veröffentlicht und der Veranstalter hofft auf zahlreich eingehende Nennungen. Den Zuschauern werden in 24 verschiedenen Prüfungen die Fassetten des Pferdesports näher gebracht, wie z. B. im Reiterwettbewerb, Dressur- und Springprüfung der Kl. E - L sowie Dressur- und Hindernisfahrprüfungen für Ein-, Zweispänner. Es gehen Teilnehmer der Landesverbände von Sachsen-Anhalt, Berlin-Brandenburg, Thüringen und Hannover an den Start. Bei den Dressurprüfungen zeigen die Reiter stillvolle Dressuraufgaben. Die Springreiter überwinden die Sprünge elegant im Stil- oder schnellstmöglich, nach Fehler und Zeit, im Zeitspringen. Nachdem die Gespanne am Samstagvormittag ihre Dressurprüfungen erfolgreich abgelegt haben, donnern sie am Nachmittag durch die extra dafür abgesteckte Geländestrecke, und preschen auf dem hinteren Teil des Turnierplatzes durch, 4 extra dafür abgestimmte Fahrhindernisse. In diesem Jahr hat der Verein auch eine Prüfung für Quer- und Wiedereinsteiger ausgeschrieben. In dem Hunterklasse-Spring-Wettbewerb, können Reiter (Jahrgang 1984 und älter) mit ihren Pferden (ab 5 Jahre und älter), kleine Hindernisse (max. 75 cm) erfolgreich überwinden. Aber auch die Kleinsten können beim Führzügel- und Longenreiterwettbewerb zeigen, was sie beim wöchentlichen Training gelernt haben. Die Kinder des Vereins üben schon fleißig an ihrem Showprogramm, welches am Sonntag gezeigt wird. Am diesem Nachmittag findet die Ehrung der Kreismeister im Gespannfahren statt. Im vereinseigenen Zelt ist das gesamte Wochenende für das leibliche Wohl der Teilnehmer, Besucher und Helfer gesorgt. Die Mitglieder des Reit- und Fahrverein Groß Quenstedt e. V. laden Alle recht herzlich zu diesem eintrittsfreien und hoffentlich sonnigen Veranstaltungshöhepunkt ein. Rentner-Club in Nienhagen! Wenn man Rentner ist, ist meistens nicht alles rosig. Doch hat sich in unserem Nienhagen (zugehörend zur Stadt Schwanebeck - dies nur nebenbei), etwas getan, denn hier in Nienhagen haben sich die Rentner zu einem Verein zusammengeschlossen, dem Rentnerverein Nienhagen. Es ist dies eine Art Fortsetzung der AWO, die es nicht mehr gibt. Hier trifft man sich einmal die Woche zu einem Spielenachmittag und dann im Wechsel ist der Handarbeitsnachmittag dran. Bei diesen Zusammenkünften wird eine Tasse Kaffee getrunken und geplaudert. Das Schöne aber ist das einmalige Treffen im Monat zum gemeinsamen Kaffeeklatsch und Klönen. Hier gibt es auch Kuchen, gebacken von den Damen im Wechsel. Da bis auf zwei Herren nur Damen sind, kann man nur genießen. Jeder der Geburtstag hatte, backt Kuchen für die Allgemeinheit und füttert somit alle durch. Wenn wir Rentner erscheinen, ist der Tisch wunderbar eingedeckt, auch Getränke stehen auf dem Tisch bereit. Zur Osterfete der Rentner stand auf jedem Platz ein gehäkelter Eierwärmer in Form eines Huhnes bzw. Hahnes, war wunderschön. Angefertigt von dem guten Geist, der auch die ganzen Vorbereitungen macht vor einem jeden Zusammentreffen, von Püppi. Trotz allem entstehen ja auch einige Unkosten für Getränke usw., hier zahlt ein jeder eine kleine Summe monatlich und alles geht seinen Gang. Die Zusammentreffen finden im Gemeindehaus im Versammlungsraum statt, wo übrigens für die Rentnerbrigade in einem kleinen Nebenraum eine Küche installiert wurde, wo die Verwöhn-Vorbereitungen stattfinden. Man kann hier nur DANKE sagen an die, die es ermöglichten und organisieren. Ein Danke sagt Gerd Schulz, einer von zwei Männern in der Damenrunde. Verbandsgemeinde Vorharz Nr. 8/2015 | 27 SAW Familienfahrradfest in Harsleben Am 5. Juli 2015 machte das Radio SAW Familienfahrradfest auf dem Harsleber Schützenplatz Station. Die Harsleber Interessengemeinschaft der Vereine führte diese Veranstaltung gemeinsam mit Radio SAW durch. Wir hatten uns im Januar 2015 für diese Veranstaltung bereits zum 2. Mal beworben und kamen diesmal zum Zug. Die Vorbereitungen begannen bereits im Februar mit der Besichtigung des Schützenplatzes und des Schützenhauses durch das Organisationsteam von Radio SAW. Wir konnten mit unseren örtlichen Gegebenheiten überzeugen und bekamen im April die vertragliche Zusage durch SAW. Jetzt hieß es die Organisation der Veranstaltung voranzutreiben. Wir mussten uns um die Versorgung, der Tour kümmern, gemeinsam mit dem ADFC (allg. Deutschen Fahrrad Club) hatten Göran Heßler und Guido Blümke die beide Strecken erkundet. Am Sonntag dem 5. Juli war es so weit, ab 6:00 Uhr begannen die Beteiligten alles aufzubauen. Um 10:00 Uhr war dann der Start der beiden Fahrradtouren. Es waren 35 °C für diesen Tag vorhergesagt. Die Feuerwehren aus Harsleben, Wegeleben und Ditfurt sorgten unterwegs für eine Abkühlung der Radfahrer, dafür nochmal vielen Dank an die Kameraden. Gegen 12:00 Uhr kamen dann die Teilnehmer der Tour auf den Schützenplatz zurück. Hier wurde dann noch zünftig mit dem tollen Programm von SAW bis 17:00 Uhr gefeiert. Für jeden Teilnehmer an der Fahrradtour bekamen wir einen Euro von SAW gesponsert. Hier bekommt Jens Fricke von Ted Stanetzki und Frauke Rauner von SAW die Spendenurkunde übergeben. Es sind 209 EUR zusammen gekommen. Es war eine gelungene Veranstaltung für unser Dorf. An dieser Stelle möchten wir uns nochmal bei allen Mitgliedern der Interessengemeinschaft, dem Schützenverein, der Gemeinde Harsleben für die Unterstützung bedanken. Nicht vergessen wollen wir unsere Nachtwächter die von Sonnabend bis Sonntag früh den vorbereiteten Platz bewachten. Weiterhin möchten wir das Gästehaus Spiegelsberge und den Wehrstedter Hof nicht unerwähnt lassen, sie haben vorbildlich für die Beköstigung der vielen Gäste gesorgt.Die Firma W und K Isolierung stellte uns für das gesamte Wochenende einen Transporter kostenlos zur Verfügung, hier ebenfalls unser Dank. Mehr Infos und Bilder unter www.gross-harsleben.de Die Harsleber Interessengemeinschaft Schützenfest 2015 in Schwanebeck Vom 10.07. bis 12.07. fand in Schwanebeck auf dem Platz am Huyweg das diesjährige Schützenfest statt. Es wurde am Freitag zum Seniorennachmittag vom neu gewählten Ortsbürgermeister, Herrn Benno Liebner, eröffnet. Anschließend fand im Festzelt bei Kaffee und Kuchen und einem kleinen Kulturprogramm, vorgetragen durch die Musikschule Fröhlich und der Tanzgruppe des Sportvereines Blau-Weiss Schwanebeck, ein geselliges Beisammensein von Senioren aus dem Seniorenheim Pro Civitate, aus Wegeleben und natürlich aus Schwanebeck statt, bei dem viele alte Anekdoten ausgetauscht wurden. Außerdem zeigten die Tanzgruppen der Senioren aus Wegeleben und Schwanebeck ihr Können nach dem Kaffeetrinken. Der Schützenverein möchte sich bei unseren Senioren und deren Leitern sowie den Mitgliedern der Musikschule und der Tanzgruppe des Sportvereines, recht herzlich für die Unterstützung des Schützenfestes bedanken. Am Abend fand wieder ein Tanz- abend für Jung und Alt im Festzelt statt, wobei DJ Lutz den Tänzern mächtig einheizte und somit für eine sehr gute Stimmung sorgte. Am Samstag wurden die alten Schützenkönige mit den Schwanebecker Musikanten und dem Schützenverein, abgeholt und zu einem gemeinsamen Königsfrühstück zum Festzelt begleitet. Bei diesem Königsfrühstück wurden für ihre sehr guten sportlichen Ergebnisse in den zurückliegenden Monaten Johanna Kippe, Florian Wohlgemuth und Maximilian Löffler mit dem Verdienstorden des Schützenvereines Schwanebeck geehrt. Um 14.00 Uhr begann dann der vom Schützenverein organisierte Kindertag. Hierbei wurde das Spiel ohne Grenzen mit dem Hufeisenzielwurf, dem Einhornwerfen, dem Büchsenwerfen und dem Torwandschießen durchgeführt. Der in diesem Jahr neu gegründete Kinder- und Jugendverein beteiligte sich mit einer Kinderschminkstation und der Hort unserer Grundschule hatte eine Bastel- und Malstraße für die Kinder vorbereitet. Das Torwandschießen wurde von Fußballern unseres Sportvereines Blau-Weiss organisiert und durchgeführt. Ausserdem sorgte Herr Josef Arnold mit seiner Verstärkeranlage für die richtige Lautstärke bei den Durchsagen und der Begleitmusik. Allen Helfern auch dafür unseren herzlichen Dank. Um 17.00 Uhr wurden die Sieger des „Spieles ohne Grenzen“, sowie die neuen Kinderkönige proklamiert. Kinderkönigin wurde Angelina Räth und Kinderkönig wurde wieder der König aus dem Vorjahr, Jeremy Nolte. Ihnen gilt unser herzlicher Glückwunsch. Am Abend um 20.00 Uhr wurden dann die neuen Könige der älteren Generation proklamiert. Volkskönig wurde Kai Wiesel, Jugendkönig Martin Weihe, Schützenkönigin Caroline Böhme und Schützenkönig André Böhme. Auch ihnen gilt unser herzlicher Glückwunsch. Der Abend im Festzelt gehörte wieder den Tänzern und natürlich der Musik, die diesmal von der Gruppe „Rock ‘n Fun“, darge- bracht wurde und den Höhepunkt des diesjährigen Schützenfestes im Punkto Stimmung darstellte. Sie waren einfach fantastisch und brachten das Zelt zum Beben. Die Fans meinten sie rockten das Festzelt! Der Sonntag wurde durch einen großen Festumzug mit befreundeten Schützenvereinen, der wiederum von unseren Musikern der Schwanebecker Musikanten begleitet wurde, begonnen. Neben unserem Hauptmann an der Spitze des Zuges marschierte unser neuer Ortsbürgermeister. Aber auch andere Ortsvereine, wie der Sportverein, der Kinder- und Jugendverein, der Männerchor, die Freiwillige Feuerwehr und der Heimatverein, beteiligten sich an diesem Umzug. Hierbei wurde den Bewohnern des Seniorenheimes ein Ständchen gebracht und am Heldengedenkstein im Stadtpark ein Gebinde niedergelegt. Anschließend fand im Festzelt bei sehr guter Musikbegleitung durch die Hessener Blasmusikanten, ein zünftiger Frühschoppen aller Beteiligten und weiterer Gäste statt, Verbandsgemeinde Vorharz 28 | Nr. 8/2015 der in diesem Jahr auch sehr gut besucht war. DJ Lutz lies das Schützenfest dann musikalisch ausklingen. Der Schützenverein möchte sich auf diesem Weg noch einmal bei den vielen Helfern und Unterstützen, wie z. B. der Agrargenossenschaft, der Fa. Mues, der Fa. Schütze, den Mitarbeitern der Verbandsgemeinde und den Kuchenfrauen, recht herzlich bedanken. Ausserdem bedanken wir uns bei dem Zeltwirt, den Schaustellern und Fa. Bendler für die gute Zusammenarbeit und hervorragende Versorgung unserer Schützenfestgäste. Leider fiel durch einen technischen Defekt der bestellte Helikopter aus, so daß die geplanten Rundflüge nicht stattfinden konnten, was für uns sehr ärgerlich war, da ja auch entsprechende Werbung gemacht wurde. Wir werden uns aber bemühen, für das Schützenfest 2016 diese Rundflüge wieder anzubieten. W. Kippe Vorsitzender Schützenverein Schwanebeck von 1696 e. V. Der Heimatverein von Heteborn am Hakel e. V. sagt Danke! Am 3. Juniwochenende fand auch in diesem Jahr wieder unser traditionelles Heimat- und Vereinsfest in Heteborn statt. Das Fest begann am Freitag, dem 19.06.2015 mit einem gemeinsamen Aufbau der Festzelte und anschließendem gemütlichen Beisammensein. Am darauf folgenden Samstag wurde das bunte Programm mit Sport und Spiel, und Kaffee und Kuchen durch die Bürgermeisterin eröffnet. Ob ACDC oder Polonaise - am Abend wurde das Tanzbein geschwungen! Die Krönung der Schützenkönige stellte am Sonntagmorgen den Höhepunkt des Wochenendes dar. Nach einem ausgiebigen Frühschoppen mit Blasmusik und leckerem Essen neigte sich unser Jahreshöhepunkt dem Ende zu. Aus diesem Anlass möchte sich der Heteborner Heimatverein bei allen ehrenamtlichen Helfern, al- len mitwirkenden Vereinen sowie bei allen Sponsoren bedanken, die zum Gelingen dieses schönen Festes beigetragen haben. Nur durch diesen Zusammenhalt ist es gelungen, unser traditionsreiches Fest zu ermöglichen. Wir möchten auch allen Einwohnern und Gästen danken, die es sich durch ihr Erscheinen nicht haben nehmen lassen, die ehrenamtliche Arbeit aller Mitwirkenden zu würdigen. Wir hoffen auch im nächsten Jahr wieder viele Gäste begrüßen zu können und möchten schon heute darauf hinweisen, dass das Heteborner Heimat- und Vereinsfest aus organisatorischen Gründen 2016 schon am 2. Juniwochenende stattfindet. Ihr Heimatverein Heteborn am Hakel e. V. Vorsitzende Cornelia Hulsch Verbandsgemeinde Vorharz Nr. 8/2015 | 29 Kirchennachrichten Kirchennachrichten der Evangelischen Kirchengemeinde „St. Bonifatius“ Ditfurt August/September 2015 Gottesdienste: 30. August 2015 9.00 Uhr Gottesdienst in der Bonifatiuskirche 5. September 2015 - (Sonnabend) 14.00 Uhr Gottesdienst zum Gemeinde und Kinderfest in der Bonifatiuskirche 13. September 2015 9.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl in der Bonifatiuskirche 27. September 2015 9.00 Uhr Gottesdienst in der Bonifatiuskirche Veranstaltungen: Frauenhilfe: Dienstag, den 8. September 2015 um 14.00 Uhr in der Winterkirche. Chorprobe: nach der Urlaubspause wieder dienstags um 19.30 Uhr in der Winterkirche Posaunenprobe (Kinder) sonnabends um 9.30 Uhr in der Winterkirche Kinderkirche: Die Kindern der Kinderkirche und die Konfirmanden werden direkt von Frau Randel oder durch den Pfarrer eingeladen Kinder, die Spaß und Freude am Spielen, Musizieren, Kochen, Backen und anderem haben werden von Juliane und Katja an den Dienstagen, 18.08., 01.09., 15.09. und 29.09.2015 ab 15.30 Uhr in die Winterkirche eingeladen. Bibelkreis: Der Gemeindekirchenrat und Pfr. i. R. Martin Kunze laden an den Montagen, 17. August und 21. September 2015 jeweils um 16.00 Uhr zum monatlichem Bibelgespräch in die Winterkirche ein. Veranstaltungen im September 2015: Es wird eingeladen am 5. September 2015 zum Gemeinde-und Kinderfest bei Kirchen´s unter dem Motto „Unser täglich Brot“ Das Gemeinde- und Kinderfest beginnt mit einem Gottesdienst und Einsegnung der Schulkinder um 14.00 Uhr in der Bonifatiuskirche. Im Anschluss wird im Pfarrgarten mit viel Spiel und Spaß für unsere Kinder und mit guter Versorgung für Groß und Klein gefeiert. Für die Kinder sind viele Spiele vorbereitet, es kann wieder gemalt und gebastelt werden, es gibt eine Hüpfburg und Luftballon fliegen. Dem Motto „Unser täglich Brot“ gerecht zu werden gibt es verschiedene Brotherstellungen und eine Führung im Heimatverein-Vom Korn zum Brot -: (Beachten Sie die Aushänge im Ort) Sie sind alle recht herzlich eingeladen mit uns zu feiern und lassen Sie sich verwöhnen. Also auf in den Ditfurter Pfarrgarten am Sonnabend, dem 5. September 2015. Vorgemerkt: Am 25. November 2015 um 19.30 Uhr gastieren die „The Glory Gospel Singers“ aus New York in der Ditfurter Bonifatiuskirche. Der Kartenvorverkauf wird zum Erntedankfest in Ditfurt beginnen und dann weiter bei der „Basteltante“, dem „Kleinen Kaffee“ und im Pfarrbüro erfolgen. (Beachten sie die Pressemitteilungen und Aushänge). Die Eintrittskarten kosten im Vorverkauf 19,90 EUR sowie an der Abendkasse 22,00 EUR „THE GLORY GOSPEL SINGERS“ aus New York, USA Präsentieren: Öffnungszeiten des Gemeindebüros: ONE OF THE FINEST GOSPEL SHOWS dienstags von 14.00 bis 17.00 Uhr Pfarrstr. 09, Tel./Fax 03946 3617 In dringenden Fällen Pfr. i. R. M. Kunze 03946 703535 oder H.-J. Gröpke 03947 4450 Hans-Jürgen Gröpke (GKR-Vorsitzender) Kirchliche Nachrichten Kirchspiel Bode-Selke-Aue 22.08.15 17.00 Uhr 23.08.15 15.00 Uhr 17.00 Uhr 06.09.15 9.00 Uhr 10.30 Uhr 13.09.15 17.00 Uhr 19.09.15 18.00 Uhr Gottesdienst Wedderstedt/bei schönem Wetter in der Kirchenruine Gemeindefest Hausneindorf „Kinder, wie die Zeit vergeht ...“ 100 Jahre Kirchturmuhr Hausneindorf Eröffnung mit Programm der Hausneindorfer Kinder Kaffeetrinken im Pfarrhof „so viel Zeit muss sein ...“ Orgelimprovisationen mit Sanko Ogon, Greifswald „Zeit ist ein Geschenk“ Gottesdienst Hedersleben Gottesdienst Heteborn Orgelkonzert zum Deutschen Orgeltag, Kirche Hausneindorf mit 4 Händen und 4 Füßen Ausführende: Fr. Unger und W. Jankowski „Martin Luther“ das Musical Aufführung mit Kindern und Erwachsenen der Region Ost des Kirchenkreises Halberstadt St. Trinitatis-Kirche Hedersleben Am Sonntag, dem 13.09.15, zum Tag des offenen Denkmals ist die St.-Trinitatis-Kirche Hedersleben ganztägig geöffnet. Vielseitige Angebote erwarten die Besucher: Ausstellung, Lesungen, Führungen, Kinderbeschäftigung, Kuchenbasar ... (Siehe Aushänge) Romantischer Abend mit Liedern Wir laden Sie herzlich zu unserem Abend am 22. August 2015, um 18.00 Uhr, ein. Erfreuen Sie sich am von Kerzen erleuchtenden Pfarrgarten der kath. Kirche St. Gertrud in Hedersleben. Erleben Sie einen musikalischen Abend mit Thomas Nürnberg, B. Hofmann aus Ilsenburg und den kath. Chor aus Hedersleben. Mit vieler Getränken und Speisen wird auch für Ihr leibliches Wohl gesorgt. Freunde von St. Gertrud e. V. Verbandsgemeinde Vorharz 30 | Nr. 8/2015 Verbandsgemeinde Vorharz Nr. 8/2015 | 31 Sangesbruder Rudolf Dittrich - 22.07.15 96. Geburtstag Aus Anlass seines 96. Geburtstages gratulierten unser Vorsitzender, Sangesbruder Otto Bendler, und der Stellvertretender Vorsitzender, Sangesbruder Werner Mues, im Auftrage des Männergesangvereines Schwanebeck e. V. von 1847 unseren ältesten Sangesbruder Rudolf Dittrich zu seinem 96. Geburtstag. Mit Freude nahm er die Glückwünsche an und bedankte sich herzlich bei den Gratulanten. In der 168-jährigen Geschichte des Chorwesens der Stadt Schwanebeck ist er das bisher älteste aktive Mitglied. Sangesbruder Rudolf Dittrich ist seit dem 01.11.1961 Mitglied im 1. Tenor. Trotz seines hohen Alters kommt er noch von April bis September zu den Übungsabenden und nimmt an den Chorauftritten teil. Von 1971 bis 1993 war er Vorstandsmitglied und Schatzmeister. Für diese verantwortungsvolle und langjährige Tätigkeit wurde er mit der Ehrenmitgliedschaft geehrt. Rudi, wie ihn nennen, hat sich mit aller Kraft im Chor eingebracht. So hat er bei der Beschaffung des 1. Choranzuges zur DDR-Zeit mitgewirkt. Bei geselligen Feiern hat er uns immer wieder mit dem Vortrag des „Wolgaliedes“ begeistert. Gemeinsam mit seiner verstorbenen Frau Erna trug er bei Chorfeiern mit Vorträgen zur Unterhaltung bei. Wir wünschen unserem Sangesbruder Rudolf Dittrich weiterhin Gesundheit, Wohlehrgehen und alles Gute. Otto Sackmann Schriftführer Die Mitglieder des Rassekaninchenzuchtvereines G 98 e. V. Hedersleben gratulieren dem Zuchtfreund Herrn Carsten Krüger am 26.08.2015 zum Geburtstag. Wir wünschen ihm alles erdenklich Gute und vor allen Dingen recht viel Gesundheit. Herzlichen Glückwunsch Ditfurt am 01.09. Herrn Reginald Gehre am 02.09. Herrn Heinz Hendrysiak am 02.09. Herrn Dieter Rönnpoch am 04.09. Herrn Adolf Behrendt am 12.09. Herrn Hans-Georg Schlamm am 15.09. Frau Helma Wendland am 18.09. Herrn Herbert Schönfeld am 19.09. Herrn Wolfgang Schütze am 20.09. Herrn Falko Kühne am 21.09. Frau Brigitte Gebauer am 21.09. Herrn Walter Spichale am 22.09. Herrn Fredy Wittke am 23.09. Herrn Helmut Riekehr Groß Quenstedt am 03.09. Herrn Kurt Draheim am 06.09. Frau Ingried Schulze am 07.09. Herrn Wedelin Schulze am 09.09. Frau Brigitte Spilleck am 12.09. Frau Gertraud Conrad am 13.09. Frau Elisabeth Lehmann am 13.09. Frau Elvira Spillecke am 14.09. Frau Thea Bartels am 14.09. Frau Marlies Biethahn am 14.09. Frau Erika Bothe am 15.09. Frau Annemarie Eitz am 22.09. Herrn Eckhard Großmann am 22.09. Herrn Günther Hippauf am 23.09. Frau Helga Pieper am 24.09. Herrn Uwe Grimm am 27.09. Herrn Manfred Jeschik Harsleben am 02.09. Herrn Ernst Fischer am 04.09. Frau Heidelinde Lorenz am 04.09. Frau Rita Voigt am 04.09. Herrn Reinhard Weiß am 06.09. Herrn Lothar Voigt am 07.09. Frau Sigrid Meldau am 07.09. Frau Ingetraud Paschedag am 08.09. Herrn Heinz Gründler am 08.09. Herrn Herbert Liedtke am 08.09. Herrn Heinz Schulze am 09.09. Herrn Hans Georg Nose am 09.09. Frau Anneliese Wäser am 11.09. Herrn Ernst Paschedag am 12.09. Frau Jutta Gutjahr am 13.09. Frau Monika Kuske am 14.09. Frau Inge Haase am 15.09. Frau Ingrid Jagalla am 16.09. Frau Elli Brademann am 17.09. Herrn Manfred Sommer am 19.09. Frau Doris Driesener am 20.09. Frau Waltraud Globke am 21.09. Frau Gudrun Hebecker am 23.09. Herrn Heinz Fahldieck am 23.09. Frau Erika Keddi am 26.09. Herrn Karl-Heinz Brauchhoff am 26.09. Frau Magdalene Schütze am 30.09. Frau Karin Barufka zum 70. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 88. Geburtstag zum 88. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 92. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 72. Geburtstag Verbandsgemeinde Vorharz Hedersleben am 01.09. Frau Ilona Görns am 02.09. Frau Marlene Kramm am 06.09. Herrn Hans-Ullrich Hildebrandt am 13.09. Frau Ursula Graßhoff am 14.09. Frau Elfriede Raulf am 14.09. Frau Lindgard Rösemann am 15.09. Frau Lisa Bethmann am 15.09. Frau Vera Lissner am 18.09. Frau Dorit Urbschat am 19.09. Frau Ilse Hüttepohl am 20.09. Frau Waltraud Desinger am 21.09. Herrn Heinz Bruckert am 21.09. Frau Anne-Liese Nelius am 22.09. Frau Eva Mantel am 23.09. Herrn Karl-Heinz Fessel am 27.09. Herrn Günther Becker am 27.09. Frau Rita Wohlgemuth am 29.09. Frau Christa Schmeling am 30.09. Frau Karin Freund am 30.09. Herrn Helmut Peters am 30.09. Frau Gisela Tannhäuser Schwanebeck am 01.09. Frau Christine Gerloff am 01.09. Frau Helga Miede am 02.09. Frau Maria Pohl am 04.09. Frau Ursula Wöhler am 05.09. Frau Ruth Gagelmann am 05.09. Herrn Gerhard Herdin am 06.09. Herrn Gerhard Fuhrmann am 06.09. Frau Gabriele Janßen am 06.09. Herrn Hans-Otto Preibisch am 07.09. Frau Rosemarie Schwarz am 08.09. Frau Ingrid von Angern am 09.09. Herrn Dieter Storbeck am 11.09. Frau Ursula Granowski-Buda am 11.09. Herrn Manfred Heinecke am 12.09. Frau Monika Buschhüter am 12.09. Herrn Kurt Gremmler am 12.09. Frau Ortrud Seegert am 13.09. Herrn Heinz Tschentscher am 15.09. Frau Aenne Matz am 16.09. Frau Alma Hoffmann am 16.09. Frau Johanna Uhde am 18.09. Frau Karin Bardel am 18.09. Frau Barbara Winter am 20.09. Frau Anna Böhme am 20.09. Frau Charlotte Emmel am 20.09. Herrn Ewald Nickel am 20.09. Frau Wilma Zschiesche am 22.09. Frau Monika Eschberger am 22.09. Frau Irmgard Kapahnke am 22.09. Frau Erika Schneider am 23.09. Herrn Heinz-Jürgen Nowak am 24.09. Frau Irmgard Fischer am 25.09. Frau Elfriede Walter am 26.09. Herrn Kurt Neumann am 28.09. Herrn Martin Baierl am 28.09. Frau Bärbel Kutzer am 30.09. Herrn Siegfried Schwarz Schwanebeck OT Nienhagen am 01.09. Herrn Günther Herdin am 02.09. Herrn Henning Schott 32 | Nr. 8/2015 zum 71. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 92. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 99. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 92. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 88. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 93. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 89. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 96. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 92. Geburtstag zum 89. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 71. Geburtstag am 11.09. Herrn Bodo Knochenhauer am 19.09. Herrn Wolfgang Pieper am 24.09. Frau Christa Hein am 26.09. Herrn Horst Schiller Selke-Aue OT Hausneindorf am 01.09. Frau Ilse Denecke am 04.09. Herrn Herbert Immenroth am 04.09. Frau Marga Ruppelt am 04.09. Frau Annelies Strugalla am 08.09. Frau Ingeburg Lange am 10.09. Frau Irmgard Spengler am 18.09. Frau Elfriede Flamming am 18.09. Herrn Rudolf Liebig am 22.09. Frau Inge Harmel am 27.09. Frau Hildegard Vorlop Selke-Aue OT Heteborn am 01.09. Frau Anita Quaiser am 02.09. Frau Margarete Freitag am 09.09. Frau Brigitte Bertling am 11.09. Frau Anna Hempel am 16.09. Frau Herta Genz Selke-Aue OT Wedderstedt am 07.09. Herrn Rolf Zachert am 08.09. Frau Hildegard Grimm am 17.09. Frau Dorothea Schmeling Wegeleben am 03.09. Frau Doris Schulmeyer am 04.09. Herrn Friedrich Klinge am 05.09. Frau Edeltraud Dräger am 05.09. Herrn Manfred Fischer am 05.09. Herrn Martin Poggel am 05.09. Frau Elke Zerse am 06.09. Herrn Manfred Börner am 06.09. Herrn Ferdinand Christel am 06.09. Frau Waltraud Schiede am 07.09. Frau Ruth Gurk am 08.09. Herrn Karl-Heinz Deppner am 09.09. Frau Christine Wedde am 11.09. Herrn Horst Ulbricht am 12.09. Frau Inge Schmidt am 15.09. Herrn Herbert Gonschorek am 17.09. Herrn Wolfgang Cosmus am 17.09. Frau Traute Knorr am 19.09. Herrn Werner Nowack am 21.09. Frau Margarete Gesierich am 21.09. Herrn Klaus Höpner am 21.09. Herrn Wilfried Minuth am 24.09. Frau Christa Dankworth am 24.09. Frau Ruth Schmalz am 26.09. Frau Ursel Bohse am 26.09. Frau Renate Maseberg am 26.09. Frau Sigrid Pötzl am 26.09. Herrn Günter Trausch am 27.09. Frau Marga Deutsch am 27.09. Herrn Fritz Wagner Wegeleben OT Adersleben am 07.09. Frau Brigitte Christel am 20.09. Frau Sieglinde Häbecke am 25.09. Herrn Paul Drygala Wegeleben OT Rodersdorf am 03.09. Herrn Willi Rütze am 19.09. Frau Adelheid Heucke zum 75. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 93. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag Verbandsgemeinde Vorharz Nr. 8/2015 | 33 Puppen- und Teddybärenmuseum Herzliche Glückwünsche zum Ehejubiläum zum 50. Hochzeitstag am 04.09. Herrn Hans-Georg und Frau Ingrid Müller aus Schwanebeck am 25.09. Herrn Andreas und Frau Heidemarie Lämmerhirt aus Ditfurt am 25.09. Herrn Klaus-Peter und Frau Renate Scholz aus Ditfurt am 25.09. Herrn Peter und Frau Margrit Rabsilber aus Schwanebeck am 25.09. Herrn Wolfgang und Frau Erika Zielinski aus Schwanebeck OT Nienhagen zum 65. Hochzeitstag am 16.09. Herrn Kurt und Frau Emilie Falke aus Selke-Aue OT Hausneindorf Das Puppen- & Teddybärenmuseum in Nienhagen feiert am 22.08. & 23.08.2015 sein 5-jähriges Bestehen. Um alle Exponate des Museums den Besuchern zeigen zu können, gibt es neben den neu gestalteten Ausstellungen im Museum & Bahnwagen-Café eine weitere Präsentation im Dorfgemeinschaftshaus von Nienhagen. Geöffnet ist an beiden Tagen von 10 bis 17 Uhr, auch Puppenkünstlerin Monika Gerdes hat ihr Kommen angekündigt, sowie Rolfs Holzkiste mit Teddybären und Möbeln, Rebornbabys und Puppensachen und Zubehör, Puppendoktor ist auch da. Für das leibliche Wohl ist an beiden Tagen gesorgt. Am Sonntag, dem 23.08.2015 wird sich auf dem Museumsgelände ab 15 Uhr das Landespolizeiorchester zum Kaffeenachmittag einfinden bei freiem Eintritt. Simone Schuldt Liebe Einwohner von Wegeleben, Rodersdorf, Adersleben und Deesdorf, da ich aus persönlichen Gründen im Januar dieses Jahres nach langem Überlegen mein Amt als Stadträtin und Mitglied des Verbandsgemeinderates Vorharz aufgegeben habe, ist es mir wichtig, allen Bürgern zu danken. Sie haben mir seit 2004 Ihr vertrauen geschenkt und viel Unterstützung bei meiner Arbeit im Stadtrat gegeben. Besonders als wir, d. h. Werner Mauß und ich, den 2011 geplanten Spielplatz im vorigen Jahr für unsere Kinder eröffnen konnten. Eine große Herausforderung war das Zusammenwachsen der einzelnen Gemeinden zur Verbandsgemeinde Vorharz und MIDEWA Wasserversorgungsgesellschaft in Mitteldeutschland mbH ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Information an unsere Kunden Zählerablesung und Zählerwechsel Sehr geehrte Damen und Herren, unsere Mitarbeiter werden im Monat September in Heteborn die Trinkwasserhauptzähler ablesen. Gleichzeitig werden die Wasserzähler, bei denen die Eichfrist erreicht ist, gewechselt. Wir bitten Sie, unseren Mitarbeitern, welche sich selbstverständlich ausweisen können, den Zugang zu den Zählern zu ermöglichen. Für Rückfragen stehen wir Ihnen während der Geschäftszeiten unter der Telefonnummer 03496 411020 zur Verfügung. Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Ihre MIDEWA Wasserversorgungsgesellschaft in Mitteldeutschlang mbH Niederlassung Anhalt-Harzvorland, Stiftstraße 7 in 06366 Köthen Sie erreichen uns: Mo., Mi., Do.: 08:00 bis 16:00 Uhr Di.: 08:00 bis 18:00 Uhr Fr.: 08:00 bis 14:00 Uhr 24-h-Notdienst: 03496 411034 ich habe immer versucht, die Anliegen der Bürger unserer Stadt und ihren Stadtteilen zu vertreten. In den Versammlungen hätte ich mir aber öfters mehr Einwohner mit ihren Vorschlägen gewünscht. Für die Zukunft unserer Stadt und auch beim Zusammenwachsen der Verbandsgemeinde Vorharz wünsche ich mir, dass Sie den neuen Kandidaten für den Stadtrat am 6. September Ihr Vertrauen schenken. Nur so kann die Entwicklung unserer Stadt Wegeleben weiter vorangehen. Vielen Dank! Ursula Witt Landkreis Börde Der Kreiswahlleiter Wahlkreise 7- Haldensleben 8 - Wolmirstedt 9 - Oschersleben und 20 - Wanzleben Öffentliche Bekanntmachung - Landtagswahl 2016 Änderung der Zusammensetzung des Kreiswahlausschusses Im Nachgang zu der Bekanntmachung vom 29.07.2015 (bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 50 am 29.07.2015) wurde ein Wahlehrenamt neu besetzt. Als Ersatz für die stellvertretende Beisitzerin Frau Britta-Heide Garben wohnhaft in Eilsleben wurde Herr Olaf Wachsmuth wohnhaft in Stadt Wanzleben-Börde berufen. Verbandsgemeinde Vorharz 34 | Nr. 8/2015 Die Adersleber Altstörche sind noch da Der diesjährige Storchennachwuchs in Adersleben hatte ein trauriges Ende. Infolge dem durch die Trockenheit eingetretenen Futtermangel, überlebten die 3 Jungstörche nicht ihre ersten Wochen. Der Wegeleber Jäger Herr Matzner fand Anfang Juni unterhalb des Storchennestes einen toten Jungstorch. Er war stark skelettiert und hatte noch Daunenfedern. Bei eingetretenen Futtermangel ist es durchaus normal, dass die Altstörche ihre schwächsten Jungtiere aus dem Nest werfen. Nun bestand die Frage, ob die Altvögel sich nun trennen und den Horst verlassen würden? Indessen zeigte sich, dass beide Altstörche sich immer noch am Nest aufhalten und dort oben auch übernachten. Beobachtet wurden sie z. B. am Abend des 29. Juli 2015 auf dem Nest. Die Vermutung einiger Adersleber Einwohner, dass die Störche ein zweites Mal brüten würden, trifft allerdings nicht zu. Vermutlich werden die Adersleber Altstörche zusammen mit anderen Altvögeln Mitte August ihren Flug ins Winterquartier antreten. Text und Foto: K-H. Mau, Wegeleben 26. Juli 2015.; Adersleber Altstorch auf dem Nest Baby- und Kindersachenbörse am 11. Oktober 2015 im Schützenhaus Wegeleben Es ist zwar noch Sommerzeit, aber die kalte Jahreszeit steht bald bevor und die Herbstund Wintersachen müssen wieder aus dem Schrank geholt werden. Und falls ihr feststellt, dass die Kiddis aus den Sachen herausgewachsen sind, bietet sich für Neuanschaffungen die Baby- und Kindersachenbörse an. Sie findet am Sonntag, dem 11. Oktober 2015 ab 14 Uhr im Schützenhaus Wegeleben statt. Verkauft werden an zahlreichen Ständen wieder Baby- und Kinderbekleidung in allen Größen sowie Schuhe, Spielzeug, Bücher und alles für die Erst- und Zweitausstattung. Alle Eltern, Großeltern, Onkel und Tanten, Freunde und Interessierte sind herzlich eingeladen. Ein Kuchenbasar sowie Getränke vom Gastwirt sorgen für das leibliche Wohl. Der Erlös des Kuchenbasars wird den „Bodespatzen“ und den Kindern der Grundschule zugute kommen. Landkreis Börde Der Kreiswahlleiter Wahlkreise 7- Haldensleben 8 - Wolmirstedt 9 - Oschersleben und 20 - Wanzleben Öffentliche Bekanntmachung - Landtagswahl 2016 I. Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen 1.Allgemeines Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat durch Beschluss vom 26. März 2015 (MBl. LSA S. 200) bestimmt, dass die Wahl zum siebenten Landtag von Sachsen-Anhalt am Sonntag, den 13. März 2016, in der Zeit von 8 bis 18 Uhr stattfindet. Gemäß § 28 der Wahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt (Landeswahlordnung - LWO) vom 27. Mai 2015 (GVBl. LSA S. 200) fordere ich hiermit zur möglichst frühzeitigen Einreichung der Kreiswahlvorschläge für die Landtagswahl am 13.03.2016 auf. Kreiswahlvorschläge (Anlage 6 der LWO) sind unter der Adresse Landkreis Börde Kreiswahlleiter der Wahlkreise 7, 8, 9 und 20 Gerikestraße 104 39340 Haldensleben einzureichen oder persönlich im Büro Kreistag/Wahlen des Landkreises Börde, Gerikestraße 104, Zimmer 325 in Haldensleben zu den Sprechzeiten abzugeben. Landeswahlvorschläge (Anlage 14 der LWO) sind bei der Landeswahlleiterin unter der Adresse: Landeswahlleiterin des Landes Sachsen-Anhalt, Halberstädter Straße 2 / am „ Platz des 17. Juni“, 39112 Magdeburg einzureichen. Die Einreichungsfrist für Kreis- und Landeswahlvorschläge endet gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 und § 15 Abs. 1 Satz 3 des Wahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (LWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.02.2010 (GVBl. LSA S. 80), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 05.12.2014 (GVBl. LSA S. 494, 498) am Montag, den 25.01.2016, 18 Uhr. 2.Beteiligungsanzeigen Parteien, die nicht – am Tag der Bestimmung des Wahltages (26.03.2015) im Landtag von Sachsen-Anhalt durch Abgeordnete vertreten sind, die aufgrund eines Wahlvorschlages dieser Parteien gewählt worden sind, – am Tag der Bestimmung des Wahltages im Bundestag durch mindestens einen im Land Sachsen-Anhalt gewählten Abgeordneten vertreten sind, der aufgrund eines Wahlvorschlages dieser Parteien gewählt worden ist, – bei der letzten Wahl zum Bundestag im Land Sachsen-Anhalt mehr als 5 % der gültigen Zweitstimmen erhalten haben, können als solche nur Wahlvorschläge einreichen, wenn sie bis spätestens Dienstag, den 12.01.2016, 18 Uhr, bei der Landeswahlleiterin des Landes Sachsen-Anhalt, Halberstädter Straße 2 / am „Platz des 17. Juni“, 39112 Magdeburg, schriftlich ihre Beteiligung an der Wahl angezeigt haben und die Parteieigenschaft der anzeigenden Vereinigung durch den Landeswahlausschuss festgestellt wurde (§ 17 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 12 Abs. 3 Satz 2 Nrn. 1 bis 4 LWG). Auf der schriftlichen Beteiligungsanzeige ist anzugeben, unter welchem Namen sich die Partei an der Wahl beteiligen will. Die Anzeige muss von mindestens drei Mitgliedern der Landesleitung (§ 3 Abs. 2 Satz 4 LWO), darunter der Vorsitzende oder sein Stellvertreter sowie zwei weitere Mitglieder, unterzeichnet sein (Anlage 5 der LWO). Nr. 8/2015 | 35 Die schriftliche Satzung und das Programm der Partei, sowie der Nachweis über einen satzungsgemäß bestellten Landesvorstand sind der Anzeige beizufügen. Der Landeswahlausschuss stellt spätestens am 22.01.2016 (51. Tag vor der Wahl) für das Land und alle Wahlkreise verbindlich fest, welche Vereinigungen, die ihre Beteiligung angezeigt haben, für die Wahl als Parteien anzuerkennen sind (§ 17 Abs. 1 und 2 LWG). Nach der Sitzung des Landeswahlausschusses veröffentlicht die Landeswahlleiterin des Landes Sachsen-Anhalt die Entscheidung des Landeswahlausschusses und macht entsprechend § 29 Abs. 5 LWO die Wahlvorschlagsnummern öffentlich bekannt. 3.Kreiswahlvorschläge Kreiswahlvorschläge können von Parteien sowie von Bewerbern, die nicht für eine Partei auftreten (Einzelbewerber), eingereicht werden. Der Kreiswahlvorschlag soll nach dem Muster der Anlage 6 LWO eingereicht werden. Er muss enthalten a) Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand, Geburtsdatum, Geburtsort und die Anschrift (Hauptwohnung) des Bewerbers b) Den Namen der einreichenden Partei und sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese. Der Kreiswahlvorschlag soll ferner Namen und Anschrift der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson enthalten. Kreiswahlvorschläge von Parteien müssen durch die Landesleitung dieser Parteien unterzeichnet werden, Kreiswahlvorschläge von Einzelbewerbern von der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson. Als Bewerber kann in einem Kreiswahlvorschlag nur benannt werden, wer wählbar ist und seine Zustimmung dazu schriftlich erteilt hat. Die Zustimmung ist unwiderruflich. Jeder Bewerber kann nur in einem Wahlkreis und in diesem nur auf einem Kreiswahlvorschlag benannt werden. Eine Mehrfachkandidatur in Wahlkreisen ist somit ausgeschlossen. Gemäß § 19 Abs. 1 LWG kann als Bewerber einer Partei in einem Kreiswahlvorschlag nur benannt werden, wer nicht Mitglied einer anderen Partei ist und hierzu von den im Wahlkreis im Zeitpunkt der Aufstellung wahlberechtigten Mitgliedern der Partei oder in einer Versammlung der von den zum Zeitpunkt der Aufstellung wahlberechtigten Mitgliedern der Partei im Wahlkreis gewählten Delegierten in geheimer Abstimmung hierzu bestimmt worden ist. Dem Kreiswahlvorschlag, der nach dem Muster der Anlage 6 LWO eingereicht werden soll, sind gemäß § 30 Abs. 4 LWO folgende Unterlagen beizufügen a) die Erklärung des Bewerbers, dass er der Aufstellung zustimmt und für keinen anderen Kreiswahlvorschlag die Zustimmung zur Benennung als Bewerber gegeben hat sowie eine Versicherung an Eides statt, dass er nicht Mitglied einer anderen als der den Kreiswahlvorschlag einreichenden Partei ist (Anlage 9 der LWO), b) eine Bescheinigung der zuständigen Gemeinde, dass der vorgeschlagene Bewerber wählbar ist (Anlage 10 der LWO), c) bei Kreiswahlvorschlägen von Parteien eine Ausfertigung der Niederschrift über die Wahl des Bewerbers (Anlage 11 der LWO) d) bei Kreiswahlvorschlägen von Parteien eine Versicherung an Eides statt (Anlage 12 der LWO), e) die erforderlichen Unterstützungsunterschriften und Wahlrechtsbescheinigungen, sofern der Kreiswahlvorschlag von mindestens 100 wahlberechtigten Personen des Wahlkreises unterzeichnet sein muss (Anlage 7 und 8 LWO). Gesonderte Bescheinigungen des Wahlrechts nach der Anlage 8 LWO sind vom Träger des Wahlvorschlages bei der Einreichung des Kreiswahlvorschlages mit den Unterstützungsunterschriften zu verbinden (§ 30 Abs. 3 Nr. 3 Satz 2 LWO). Soweit ein Kreiswahlvorschlag von einem Einzelbewerber oder von einer Partei, die nicht nach § 12 Abs. 3 Nrn. 1 bis 3 LWG - am Tag der Bestimmung des Wahltages im Landtag von SachsenAnhalt durch Abgeordnete vertreten sind, die aufgrund eines Wahlvorschlages dieser Parteien gewählt worden sind, Verbandsgemeinde Vorharz - am Tag der Bestimmung des Wahltages im Bundestag durch mindestens einen im Land Sachsen-Anhalt gewählten Abgeordneten vertreten sind, der aufgrund eines Wahlvorschlages dieser Parteien gewählt worden ist, - bei der letzten Wahl zum Bundestag im Land Sachsen-Anhalt mehr als 5 % der gültigen Zweitstimmen erhalten haben, eingereicht wird, muss dieser gemäß § 14 Abs. 2 Satz 1 LWG von mindestens 100 wahlberechtigten Personen des Wahlkreises unterzeichnet sein. Die Unterzeichner solcher Kreiswahlvorschläge müssen zum Zeitpunkt der Unterzeichnung das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz im Land Sachsen-Anhalt haben (§ 2 LWG - aktives Wahlrecht). Sie dürfen nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein (§ 3 LWG) und müssen in dem betreffenden Wahlkreis wahlberechtigt sein. Von der Pflicht zur Beibringung von Unterstützungsunterschriften nach § 14 Abs. 2 Satz 1 LWG sind alle Parteien befreit, die die Voraussetzungen des § 12 Abs. 3 Nrn. 1 bis 3 LWG erfüllen. Gemäß der Bekanntmachung des Landeswahlleiters vom 29.04.2015 (MBl. LSA S. 273) erfüllen folgende Parteien diese Voraussetzungen: - Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU), - DIE LINKE (DIE LINKE), - Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE). Die Unterstützungsunterschriften für einen Kreiswahlvorschlag müssen nach § 30 Abs. 3 LWO auf amtlichen Formblättern nach Anlage 7 der LWO erbracht werden. Die Formblätter werden auf Anforderung kostenfrei zur Verfügung gestellt. Bei Bedarf erfolgt auch eine Bereitstellung als Druckvorlage oder in elektronischer Form. Bei der Anforderung sind Familienname, Vorname und Anschrift (Hauptwohnung) des Bewerbers anzugeben. Wird bei der Anforderung der Nachweis erbracht, dass für den Bewerber im Melderegister eine Auskunftssperre gemäß § 35 Abs. 2 des Meldegesetzes des Landes Sachsen-Anhalt eingetragen ist, wird anstelle seiner Anschrift (Hauptwohnung) eine Erreichbarkeitsanschrift verwendet; die Angabe eines Postfaches genügt nicht (§ 30 Abs. 3 Nr. 1 LWO). Ferner ist bei Parteien deren Name, sofern eine Kurzbezeichnung verwendet wird, auch diese anzugeben. Parteien haben zu bestätigen, dass der Bewerber bereits nach § 19 Abs. 1 LWG aufgestellt worden ist. Dies kann durch Übersendung von Auszügen aus der Niederschrift der Aufstellungsversammlung (Anlage 11 LWO) oder auch formlos erfolgen. Vorher geleistete Unterschriften sind ungültig. Die Ausgabe der Formblätter an Parteien darf nicht davon abhängig gemacht werden, dass der Landeswahlausschuss die Feststellung nach § 17 Abs. 2 LWG getroffen hat. Gemäß § 14 Abs. 3 Satz 1 LWG darf eine wahlberechtigte Person nur einen Kreiswahlvorschlag unterzeichnen. Hat sie mehrere Kreiswahlvorschläge unterzeichnet, so sind ihre Unterschriften auf Kreiswahlvorschlägen, die bei der Gemeinde nach der ersten Bescheinigung eingehen, ungültig. Zu Inhalt und Form der Kreiswahlvorschläge verweise ich im Übrigen auf § 14 LWG und § 30 LWO. Alle Anlagen und Erläuterungen müssen als Originale oder als amtlich beglaubigte Kopien vorliegen. Die für die Einreichung der Kreiswahlvorschläge erforderlichen Vordrucke sind im Wahlbüro des Landkreises Börde, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben, 03904-7240 1304 und 1302, E-Mail: [email protected] erhältlich oder können aus dem Internet unter www.wahlen.sachsen-anhalt.de unter Rechtsgrundlagen heruntergeladen werden. 4.Mängelbeseitigung Der Kreiswahlleiter hat die bei sich eingereichten Kreiswahlvorschläge unverzüglich nach Eingang zu prüfen. Stellt er bei der Prüfung Mängel fest, so benachrichtigt er sofort die Vertrauensperson des betroffenen Kreiswahlvorschlages und fordert sie auf, behebbare Mängel rechtzeitig zu beseitigen. Verbandsgemeinde Vorharz Nach Ablauf der Einreichungsfrist (25.01.2016, 18 Uhr) können nur noch Mängel an sich gültiger Wahlvorschläge behoben werden. Ein gültiger Kreiswahlvorschlag liegt nicht vor, wenn: a) die Einreichungsfrist nicht gewahrt ist, b) die erforderlichen gültigen Unterschriften fehlen, c) bei einem Parteivorschlag die Parteienbezeichnung fehlt, die nach § 17 Abs. 2 LWG erforderliche Feststellung abgelehnt ist oder die Nachweise des § 19 LWG nicht erbracht sind d) der Bewerber mangelhaft bezeichnet ist, so dass seine Person nicht feststeht oder e) die Zustimmungserklärung des Bewerbers fehlt. 5. Änderung und Zurückziehung eingereichter Kreiswahlvorschläge Bis zum Ablauf der Einreichungsfrist am 25.01.2016 (48. Tag vor der Wahl), 18 Uhr, können eingereichte Kreiswahlvorschläge beim Kreiswahlleiter geändert oder zurückgezogen werden. Derartige Erklärungen müssen beim Kreiswahlleiter schriftlich eingereicht werden; sie können nicht widerrufen werden. Sie sind nur wirksam, wenn sie: a) bei Kreiswahlvorschlägen, die von wenigstens 100 wahlberechtigten Personen unterschrieben sind ( § 14 Abs. 2 LWG): von zwei Dritteln der Unterzeichner des Wahlvorschlages abgegeben werden, b) bei Kreiswahlvorschlägen, die von der für den Wahlkreis zuständigen Landesleitung der Partei unterschrieben sind (§ 14 Abs. 4 LWG): von der Landesleitung, die den Kreiswahlvorschlag eingereicht hat, abgegeben werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist können Kreiswahlvorschläge nur durch gemeinsame schriftliche Erklärungen der jeweiligen Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson und nur dann geändert werden, wenn ein Bewerber verstorben ist oder die Wählbarkeit verloren hat. Bei Parteien nach § 12 Abs. 3 Nrn. 1 bis 3 LWG reicht es aus, wenn die Erklärung von der Landesleitung der Partei abgegeben wird. Nach der Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge ist jede Änderung ausgeschlossen. Änderungserklärungen bleiben nach der Zulassung unberücksichtigt (§ 21 Abs. 2 LWG). 6. Zulassung von Wahlvorschlägen Der Kreiswahlausschuss entscheidet spätestens am 44. Tag vor der Wahl (29.01.2016), über die Zulassung der Wahlvorschläge. Der Kreiswahlleiter lädt die Vertrauensperson der Kreiswahlvorschläge zu den Sitzungen des Kreiswahlausschusses ein. Vor einer Entscheidung ist den erschienenen Vertrauenspersonen der betroffenen Wahlvorschläge Gelegenheit zur Äußerung zu geben. Wahlvorschläge, die erst nach Ablauf der Einreichungsfrist eingereicht worden sind oder nicht den Anforderungen entsprechen, die durch das LWG oder durch die LWO aufgestellt sind, sind nicht zuzulassen. Der Kreiswahlausschuss stellt die zugelassenen Kreiswahlvorschläge fest. Der Kreiswahlleiter ordnet die zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter fortlaufenden Nummern in der nach § 24 Abs. 3 und 4 LWG und durch die Mitteilung der Landeswahlleiterin nach § 29 Abs. 5 LWO maßgebenden Reihenfolge und macht sie öffentlich bekannt. Lässt der Kreiswahlausschuss einen Kreiswahlvorschlag nicht zu, so kann binnen drei Tagen nach der mündlichen Bekanntmachung der Entscheidung in der Sitzung des Kreiswahlausschusses Beschwerde an den Landeswahlausschuss (Anschrift der Landeswahlleiterin als Vorsitzende des Landeswahlausschusses) eingelegt werden. Dies kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift beim Kreiswahlleiter erfolgen. Beschwerdeberechtigt sind die Vertrauensperson des Kreiswahlvorschlages, die Landeswahlleiterin und der Kreiswahlleiter. In der Beschwerdeverhandlung sind die erschienenen Beteiligten zu hören. Die Entscheidung über die Beschwerde muss spätestens am 38. Tag vor der Wahl (04.02.2016) getroffen werden. II. Zusammensetzung des Kreiswahlausschusses Gemäß § 3 Absatz 5 der Wahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt (Landeswahlordnung - LWO) vom 27. Mai 2015 (GVBl. LSA S. 200) mache ich hiermit die Zusammensetzung des Kreiswahlausschusses bekannt. 36 | Nr. 8/2015 Vorsitzender Landrat Hans Walker Stellvertretender Vorsitzender Fachbereichsleiter 2 Thomas Kluge Beisitzerinnen und Beisitzer Stellvertretende Beisitzerinnen und Beisitzer Klaus Czernitzki, Haldensleben Heinz Gerecke, Haldensleben Cindy Hermann, Barleben Ralph Thielbeer, Loitsche-Heinrichsberg Heinz Maspfuhl, Wolmirstedt Joachim Hoeft, Haldensleben Kerstin Riebold, Wolmirstedt Frank Nase, Barleben Eva Strube, Haldensleben Brigitte Böttcher, Haldensleben Bodo Zeymer, Haldensleben Britta-Heide Garben, Eilsleben III.Einteilung der Wahlkreise Wahlkreis 7 - Haldensleben: vom Landkreis Börde die Gemeinden: Altenhausen, Beendorf, Bülstringen, Calvörde, Flechtingen, Stadt Haldensleben, Stadt Oebisfelde-Weferlingen, von der Gemeinde Hohe Börde die Ortsteile Ackendorf, Bebertal, Bornstedt, Nordgermersleben, Rottmersleben, Schackensleben Wahlkreis 8 - Wolmirstedt: vom Landkreis Börde die Gemeinden: Angern, Barleben, Burgstall, Colbitz, Loitsche-Heinrichsberg, Niedere Börde, Rogätz, Stadt Wolmirstedt, Westheide, Zielitz, von der Gemeinde Hohe Börde die Ortsteile Eichenbarleben, Groß Santersleben, Hermsdorf, Hohenwarsleben, Irxleben, Niederndodeleben, Ochtmersleben, Wellen Wahlkreis 9 - Oschersleben: vom Landkreis Börde die Gemeinden: Am Großen Bruch, Ausleben, Harbke, Hötensleben, Stadt Gröningen, Stadt Kroppenstedt, Stadt Oschersleben (Bode), Sommersdorf, Völpke vom Landkreis Harz die Gemeinden: Harsleben, Stadt Wegeleben Wahlkreis 20 - Wanzleben: vom Landkreis Börde die Gemeinden: Eilsleben, Erxleben, Ingersleben, Stadt Wanzleben-Börde, Sülzetal, Ummendorf, Wefensleben vom Salzlandkreis die Gemeinde: Bördeland IV.Wahlbüro des Landkreises Börde Anschrift: Büro Kreistag/Wahlen Gerikestraße 104 39340 Haldensleben Internet:www.boerdekreis.de E-Mail-Adresse:[email protected] Fernsprechverbindungen Kreiswahlleiter: 03904/7240 1201 Stellvertreter: 03904/7240 1331 Büro Kreistag/Wahlen 03904/7240 1304/ -1302/ -1303/ -1339 Telefax: 03904/7240 51304 Verbandsgemeinde Vorharz Nr. 8/2015 | 37 Bodenordnungsverfahren Rohrsheim - Feldlage, Ladung zur Teilnehmerversammlung, Schlussfeststellung Amt für Landwirtschaft Flurneuordnung und Forsten Mitte (Flurneuordnungsbehörde) Große Ringstraße 38820 Halberstadt Bei Antwort bitte angeben: Az.: 22 — HBS 4.127 SACHSEN-ANHALT Halberstadt, den 13.07.2015 Öffentliche Bekanntmachung Einladung zur Versammlung der Teilnehmer, Wahl des neuen Vorstandes und Schlussfeststellung im Bodenordnungsverfahren Rohrsheim - Feldlage, nunmehr Landkreis Harz, Verf.-Nr. HBS 4.127 1.)Einladung zur Versammlung der Teilnehmer im Bodenordnungsverfahren Rohrsheim - Feldlage Für das Bodenordnungsverfahren Rohrsheim - Feldlage, nunmehr Landkreis Harz, Verf.-Nr. HBS 4.127 wird hiermit nach § 63 Absatz 2, Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) vom 29. Juni 1990 (GBI. DDR 1990 I S. 642), das durch Artikel 7 Absatz 45 des Gesetzes vom 19. Juni 2001 (BGBl. I S. 1149) geändert worden ist in Verbindung mit § 149 Flurbereinigungsgesetz (in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) geändert — FlurbG) die Schlussfeststellung erlassen. Es wird festgestellt, dass die Ausführung nach dem Bodenordnungsplan erfolgt ist und den Beteiligten keine Ansprüche mehr zustehen, die im Bodenordnungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen. Durch die Schlussfeststellung wird angeordnet, dass die Teilnehmergemeinschaft über die Beendigung dieses Verfahrens hinaus bestehen bleibt und ihre Angelegenheit durch Satzung zu regeln hat. Die Satzung wurde am 10.04.2013 von den in der Versammlung anwesenden Teilnehmer mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen beschlossen. Hiermit wird zu einer Versammlung der Teilnehmer des Bodenordnungsverfahrens Rohrsheim - Feldlage für Dienstag, den 08. September 2015 , um 18:00 Uhr in das Schützenhaus Rohrsheim (ehem. Gaststätte Deutsches Haus), Mitteldorf 138 in 38836 Osterwieck OT Rohrsheim eingeladen. Tagesordnung: 1.Begrüßung 2. Aufgaben und Vermögen der Teilnehmergemeinschaft 3. Wahl des neuen Vorstandes 4.Verschiedenes 2.)Schlussfeststellung In dem Bodenordnungsverfahren Rohrsheim — Feldlage, nunmehr Landkreis Harz, mit der Verf.-Nr. HBS 4.127, wird hiermit nach § 63 Absatz 2, Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) in Verbindung mit § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der jeweils gültigen Fassung, die Schlussfeststellung erlassen. Es wird festgestellt, dass die Ausführung nach dem Bodenordnungsplan erfolgt ist und den Beteiligten keine Ansprüche mehr zustehen, die im Bodenordnungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen. Die Unterlagen für die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskatasters sind an die dafür zuständigen Behörden abgegeben worden. Mit der Abgabe dieser Unterlagen hat die Zuständigkeit der Flurneuordnungsbehörde geendet. Alle danach ergehenden Regelungen erfolgen außerhalb des Verfahrens. Etwaige Berichtigungsansprüche wegen Fehlern bei der Eintragung im Grundbuch sind außerhalb des Bodenordnungsverfahrens zu erledigen. Sie stehen der Schlussfeststellung nicht entgegen. Des Weiteren ist festzustellen, dass die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft nicht abgeschlossen sind. Die Teilnehmergemeinschaft erlischt nicht. Sie bleibt über die Beendigung des Verfahrens nach § 151 FlurbG als Körperschaft des öffentlichen Rechts für das Bodenordnungsgebiet Rohrsheim — Feldlage bestehen. Der Teilnehmergemeinschaft verbleiben folgende Aufgaben: a. Abwicklung von Verpflichtungen, b. Verwaltung und Unterhaltung der gemeinschaftlichen Anlagen (z.B. Wege, Wegeseitengräben, Anpflanzungen, Grünstreifen), c. Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen, d. Heranziehung der Teilnehmer zu den Bau-, Unterhaltungs- und Verwaltungskosten. e. sonstige gemeinschaftliche Angelegenheiten der Teilnehmer. Die Teilnehmergemeinschaft wird im Rahmen der Selbstverwaltung fortgesetzt. Die Anzahl der Vorstandsmitglieder wird mit 5 Personen festgesetzt. Die Teilnehmergemeinschaft hat ihre Angelegenheiten dann durch Satzung nach § 18 Abs. 3 FlurbG zu regeln. Der auf der Grundlage der Satzung gewählte neue Vorstand übernimmt seine Aufgaben nach der Wahl, jedoch frühestens mit dem Datum der Bestandskraft der Schlussfeststellung. 3.) Begründung der Schlussfeststellung Der Abschluss des Bodenordnungsverfahrens ist zulässig und begründet. Alle Festsetzungen des Bodenordnungsplanes sind ordnungsgemäß ausgeführt worden. Die gegenseitigen Verpflichtungen und Ansprüche aus dem Bodenordnungsplan und seinen Nachträgen zwischen Beteiligten, Teilnehmergemeinschaft und Flurneuordnungsbehörde sind unanfechtbar erledigt. Die Festsetzungen des Bodenordnungsplans sind ordnungsgemäß ausgeführt worden. Die Unterlagen für die Berichtigung des Grundbuchs und die des Liegenschaftskatasters sind an die dafür zuständigen Behörden abgegeben worden. Die Berichtigung ist erfolgt. Die Teilnehmergemeinschaft bleibt über den Abschluss des Verfahrens hinaus bestehen. Durch den Bodenordnungsplan hat die Teilnehmergemeinschaft das Eigentum und die Unterhaltung an Wirtschaftswegen und landschaftsgestaltenden Anlagen, mangels einer anderweitigen gesetzlichen Regelung, übernommen. Die Teilnehmergemeinschaft muss auch über den Abschluss des Bodenordnungsverfahrens hinaus in die Lage versetzt werden, die Anlagen zu unterhalten und die für die Unterhaltung notwendigen Beiträge zu heben. Zu diesem Zweck hat der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft eine Satzung erarbeitet. Die Satzung ist durch die Teilnehmerversammlung am 10.04.2013 nach § 18 Abs. 3 FlurbG beschlossen worden. Sie bildet die Grundlage für den Fortbestand der Teilnehmergemeinschaft. Im Rahmen dieser Teilnehmerversammlung ist der neue Vorstand nach Maßgabe der beschlossenen Satzung zu wählen, da der bisherige Vorstand nur für die Dauer des Bodenordnungsverfahrens gewählt wurde. Der auf der Grundlage der Satzung gewählte neue Vorstand übernimmt seine Aufgaben nach der Wahl, jedoch frühestens mit dem Datum der Bestandskraft der Schlussfeststellung da zu diesem Zeitpunkt das Amt des alten Vorstandes endet. Somit wird sichergestellt, dass der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft auch über die Beendigung des Bodenordnungsverfahrens hinaus jederzeit handlungsfähig ist. Die Flurneuordnungsbehörde hat die Anzahl der Vorstandsmitglieder auf 5 festgesetzt. Hierdurch wird gewährleistet, dass im Rahmen einer Wahlsatzung auch bestimmte Zusammensetzungen des Vorstandes durch die Teilnehmerversammlung beschlossen werden können. Verbandsgemeinde Vorharz 4.)Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die Schlussfeststellung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte, Große Ringstraße 52, 38820 Halberstadt, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Die Frist wird auch durch Einlegung des Widerspruchs bei der Außenstelle des Amtes, Ritterstr. 17-19, 39164 Wanzleben oder beim Landesverwaltungsamt Halle, Ernst-Kamieth-Str. 2, 06112 Halle/Saale als obere Flurbereinigungsbehörde, gewahrt. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs wird die Frist nur gewahrt, wenn das Widerspruchsschreiben bis zum Ablauf der angegebenen Frist bei der Behörde eingegangen ist. Gegen die Schlussfeststellung steht auch dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft der Widerspruch an die Obere Flurbereinigungsbehörde zu. 38 | Nr. 8/2015 Forsten Mitte, Große Ringstraße 52, 38820 Halberstadt öffentlich aus. Der Flurbereinigungsplan liegt ferner zur Einsichtnahme am 19. August 2015 von 8 Uhr bis 13 Uhr und von 14 Uhr bis 18 Uhr sowie am 20. August 2015 von 8 Uhr bis 13 Uhr und von 14 Uhr bis 16 Uhr im Rathaus (Sitzungssaal) der Gemeinde Stadt Kroppenstedt, Am Markt 1 in 39397 Kroppenstedt ebenfalls öffentlich aus. Während der öffentlichen Auslegungen wird der Inhalt des Flurbereinigungsplans auf Wunsch erläutert. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin (Frau Niehof, Tel. 03941 671-344) zur Einsichtnahme. Amt für Landwirtschaft, Halberstadt, den 03.07.2015 Flurneuordnung und Forsten (ALFF) Mitte (Flurneuordnungsbehörde) Große Ringstraße 52 38820 Halberstadt SACHSEN-ANHALT Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte (Flurbereinigungsbehörde) Große Ringstraße 52 38820 Halberstadt Tel.: 03941 671-0 Aktenzeichen Halberstadt, den 06.07.2015 12.3 - 611 B1 - 27BOE050 Öffentliche Bekanntmachung zur Bekanntgabe und zur Ladung zum Anhörungstermin des Flurbereinigungsplanes des Flurbereinigungsverfahrens „OU Kroppenstedt (B 81n)“, Landkreis Börde, Verf.-Nr. 27BOE050 Der Flurbereinigungsplan für das Flurbereinigungsverfahren OU Kroppenstedt (B 81n), Landkreis Börde, Verf.-Nr. 27BOE050, ist aufgestellt. Der Flurbereinigungsplan wird hiermit nach § 59 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) öffentlich bekannt gegeben. Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigte erhalten einen Auszug aus dem Flurbereinigungsplan. Alle nach § 10 (FlurbG) an der Flurbereinigung Beteiligten werden zu dem am Donnerstag, dem 20. August 2015 um 16:00 Uhr im Rathaus (Sitzungssaal) der Gemeinde Kroppenstedt, Am Markt 1 in 39397 Kroppenstedt stattfindenden Anhörungstermin nach § 59 Abs. 2 FlurbG eingeladen. Es wird darauf hingewiesen, dass Widersprüche gegen den bekannt gegebenen Flurbereinigungsplan zur Vermeidung des Ausschlusses nur in diesem Anhörungstermin vorgebracht werden können. Das Erscheinen ist nicht notwendig, wenn kein Widerspruch vorgebracht werden soll. Der Flurbereinigungsplan liegt zur Einsichtnahme für alle Beteiligten ab dem 4. August bis zum 18. August 2015 während der Dienststunden in den Räumen des Amtes für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Öffentliche Bekanntmachung zum Einleitungsbeschluss Hecklingen/10 und zur Aufforderung der Anmeldung unbekannter Rechte Anordnung: Nach § 103a Abs.1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) i.d.F.vom 16. März 1976 (BGBl. I S.546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) wird der Freiwillige Landtausch Hecklingen/10 Salzlandkreis Verfahrens-Nr. SLK 039 angeordnet. Dem Verfahren unterliegen folgende Flurstücke in der Gemarkung Hecklingen : Flur 21 Flurstück 16, Flur 26 Flurstücke 6, 32, 33, 34, 36, 45, 60, 61, 67 und 94. Das Verfahrensgebiet umfasst eine Fläche von ca. 7,5 ha. Es ist auf den zu diesem Beschluss gehörenden Gebietskarten, Anlage 1, Blatt 1 und 2, dargestellt. Begründung: Der Tausch der ländlichen Grundstücke unterstützt die beteiligten Landwirtschaftsbetriebe bei der Anpassung ihrer Produktionsbedingungen an die Gegebenheiten der wirtschaftlichen Entwicklung und dient damit der Verbesserung der Agrarstruktur. Die Tauschpartner haben am 12.05.2015, 26.05.2015 und 29.06.2015 die Durchführung eines freiwilligen Landtausches für die in der Anlage 1 benannten Flurstücke schriftlich beantragt. Sie haben glaubhaft dargelegt, dass sich der freiwillige Landtausch verwirklichen lässt (§ 103c Abs.1 FlurbG). Anmeldung unbekannter Rechte: Inhaber von Rechten, die nicht aus dem Grundbuch ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Verfahren berechtigen, werden aufgefordert, ihre Rechte innerhalb von 3 Monaten, gerechnet vom ersten Tag der Bekanntmachung dieses Beschlusses, beim ALFF Mitte unter Angabe der Verfahrensnummer anzumelden (§ 14 Abs. 1 FlurbG). Nr. 8/2015 | 39 Diese Rechte sind auf Verlangen des Amtes innerhalb einer von diesem zu setzenden weiteren Frist nachzuweisen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist der Anmeldende nicht mehr zu beteiligen. Werden Rechte erst nach Ablauf der 3 - Monatsfrist angemeldet oder nachgewiesen, so kann das Amt die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen (§ 14 Abs. 2 FlurbG). Der Inhaber eines der bezeichneten Rechte muss nach § 14 Abs. 3 FlurbG die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten lassen, wie der Beteiligte, dem gegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt ist. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim ALFF Mitte, Große Ringstraße 52, 38820 Halberstadt, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Die Frist wird auch durch Einlegung des Widerspruchs bei der Außenstelle des Amtes, Ritterstraße 17 - 19, 39164 Wanzleben oder beim Landesverwaltungsamt, Ernst - Kamieth - Straße 2, 06112 Halle (Saale), gewahrt. Die Rechtsbehelfsfrist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung (§§ 115 Abs. 1 FlurbG und 187 Abs. 1 BGB). Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs wird die Frist nur gewahrt, wenn das Widerspruchsschreiben bis zum Ablauf der angegebenen Frist bei der Behörde eingegangen ist. Im Auftrag gez. Christoph Schierhorn Verbandsgemeinde Vorharz