„Rathaus Ditfurt“ - Verbandsgemeinde Vorharz

Transcrição

„Rathaus Ditfurt“ - Verbandsgemeinde Vorharz
Schwanebeck
Groß
Quenstedt
AMTSBLATT
der Verbandsgemeinde Vorharz mit
den Mitgliedsgemeinden
Wegeleben
Hedersleben
Harsleben
Selke-Aue
6. Jahrgang · Nummer 8
Donnerstag, den 20. August 2015
Ditfurt
„Rathaus Ditfurt“
Verbandsgemeinde Vorharz
2 | Nr. 8/2015
2. als beratende Ausschüsse
- den Finanzausschuss
- den Ausschuss für Soziales, Kultur, Jugend und Sport.
Hauptsatzung der Gemeinde Harsleben
Aufgrund des § 10 i. V. m. §§ 8 und 45 Abs. 2 Nr. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014
(GVBl. LSA S. 288) hat der Gemeinderat der Gemeinde Harsleben in
seiner Sitzung am 08.06.2015 folgende Hauptsatzung beschlossen:
I. ABSCHNITT
BENENNUNG UND HOHEITSZEICHEN
§1
Name, Bezeichnung
Die Gemeinde führt den Namen „Harsleben“.
§2
Wappen, Flagge, Dienstsiegel
(1) Das Wappen der Gemeinde Harsleben zeigt schräg geteilt von Rot
über Silber, oben drei im rechten Winkel abwärts kehrend gestellte
sechsstrahlige silberne Sterne, unten ein zunehmender roter Mond.
(2) Das Gemeindesiegel enthält das Gemeindewappen nach Abs. 1 mit
der Umschrift „Gemeinde Harsleben, Landkreis Harz“ das dem der
Hauptsatzung beigefügten Dienstsiegelabdruck entspricht.
II. ABSCHNITT
ORGANE
§3
Gemeinderat
(1) Der Bürgermeister ist Vorsitzender des Gemeinderates.
(2) Der Gemeinderat wählt für die Dauer der Wahlperiode aus seiner
Mitte in der konstituierenden Sitzung einen Stellvertreter für den Verhinderungsfall, der den Bürgermeister auch beim Vorsitz im Gemeinderat vertritt.
(3) Der Stellvertreter kann mit der Mehrheit der Mitglieder abgewählt
werden. Eine Neuwahl hat unverzüglich stattzufinden.
§4
Festlegung von Wertgrenzen
Der Gemeinderat entscheidet über
1. die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, wenn der Vermögenswert im Einzelfall
5.000 Euro übersteigt,
2. die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen, wenn der Vermögenswert im Einzelfall 2.500 Euro
übersteigt,
3. die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für einzelne Aufgaben der Gemeinde, wenn
der Vermögenswert 100 € übersteigt.
§5
Ausschüsse des Gemeinderates
Der Gemeinderat bildet zur Erfüllung seiner Aufgaben die folgenden
ständigen Ausschüsse:
1. als beschließende Ausschüsse
- den Hauptausschuss
- den Bauausschuss
§6
Beschließende Ausschüsse
(1) Den beschließenden Ausschüssen sitzt der Bürgermeister vor.
(2) Der Hauptausschuss und der Bauausschuss sollen innerhalb ihres
Aufgabengebietes die Beschlüsse des Gemeinderates vorberaten.
(3) Der Hauptausschuss und der Bauausschuss bestehen jeweils aus
5 Gemeinderäten und dem Bürgermeister als Vorsitzenden.
Der Hauptausschuss beschließt über:
1. Rechtsgeschäfte im Sinne des § 45 Abs. 2 Nr. 7 KVG LSA, deren
Vermögenswert im Einzelfall in einer Höhe von über 5.000 Euro bis
25.000 Euro liegt,
2. Rechtsgeschäfte im Sinne des § 45 Abs. 2 Nr. 10 KVG LSA deren
Vermögenswert im Einzelfall 25.000 Euro nicht übersteigt,
3. Rechtsgeschäfte im Sinne des § 45 Abs. 2 Nr. 13 KVG LSA, deren
Vermögenswert im Einzelfall in einer Höhe von über 2.500 Euro bis
10.000 Euro liegt,
4. Rechtsgeschäfte im Sinne des § 45 Abs. 2 Nr. 16 KVG LSA deren
Vermögenswert im Einzelfall 10.000 Euro nicht übersteigt,
5. die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, wenn der Vermögenswert im Einzelfall
5.000 Euro nicht übersteigt.
Der Bauausschuss beschließt über:
1. die Vergaben nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen
(VOB), der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) und der
Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF), soweit
es sich nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung gemäß § 9
Abs. 1 handelt und der Wert im Einzelfall 5.000 Euro nicht übersteigt.
2. Rechtsgeschäfte im Sinne des § 45 Abs. 2 Nr. 7 KVG LSA, deren
Vermögenswert im Einzelfall 5.000 Euro nicht übersteigt,
3. Rechtsgeschäfte im Sinne des § 45 Abs. 2 Nr. 13 KVG LSA, deren
Vermögenswert im Einzelfall 2.500 Euro nicht übersteigt,
(4) Auf Antrag eines Viertels der Mitglieder ist eine Angelegenheit dem
Gemeinderat zur Beschlussfassung zu unterbreiten.
§7
Beratende Ausschüsse
(1) Dem Finanzausschuss und dem Ausschuss für Soziales, Kultur, Jugend
und Sport sitzt ein ehrenamtliches Mitglied des Gemeinderates vor.
(2) Die Vorsitze der Ausschüsse, denen ein ehrenamtliches Mitglied
des Gemeinderates vorsitzt, werden den Fraktionen im Gemeinderat in
der Reihenfolge der Höchstzahlen nach d Hondt zugeteilt. Bei gleichen
Höchstzahlen entscheidet das Los, dass der Vorsitzende des Gemeinderates zieht. Die Fraktionen benennen die Ausschüsse, deren Vorsitze
sie beanspruchen, in der Reihenfolge der Höchstzahlen und bestimmen
den Vorsitzenden aus der Mitte der den Ausschüssen angehörenden Gemeinderäte.
Die Ausschussmitglieder benennen aus ihrer Mitte einen Vertreter für
den Verhinderungsfall.
(3) Die Ausschüsse bestehen aus jeweils 5 Gemeinderäten. Der Bürgermeister kann jederzeit an den Sitzungen teilnehmen. Auf Verlangen ist
ihm das Wort zu erteilen.
(4) In die beratenden Ausschüsse können zusätzlich und widerruflich
durch den Gemeinderat jeweils drei sachkundige Einwohner mit beratender Stimme berufen werden.
Die Amtszeit der sachkundigen Einwohner endet, sofern ihre Berufung
zuvor nicht widerrufe wird, mit dem Zusammentritt des neu gewählten
Gemeinderates.
Verbandsgemeinde Vorharz
Nr. 8/2015 | 3
§8
Geschäftsordnung
Das Verfahren im Gemeinderat und in den Ausschüssen wird durch eine
vom Gemeinderat zu beschließende Geschäftsordnung geregelt.
§9
Bürgermeister
(1) Zu den Geschäften der laufenden Verwaltung nach § 66 Abs. 1 Satz
3 KVG LSA, über die der Bürgermeister in eigener Verantwortung
entscheidet, gehören die regelmäßig wiederkehrenden Geschäfte, die
nach bereits festgelegten Grundsätzen entschieden werden und keine
wesentliche Bedeutung haben oder die im Einzelfall einen Vermögenswert von 2.500 Euro nicht übersteigen. Darüber hinaus werden ihm die
Entscheidung über die in § 4 Ziff. 2 bis 3 genannten Rechtsgeschäfte
übertragen, sofern die dort festgelegte Wertgrenze unterschritten wird.
(2) Können Anfragen der Gemeinderäte nach § 43 Abs. 3 Satz 2 KVG
LSA nicht sofort mündlich beantwortet werden, so erfolgt die Beantwortung, die vom Verbandsgemeindebürgermeister vorbereitet wird,
durch den Bürgermeister innerhalb einer Frist von sechs Wochen im
Rahmen des Erfüllungsberichts.
§ 10
Gleichstellungsbeauftragte
Die Gemeinde ist Mitgliedsgemeinde der Verbandsgemeinde Vorharz.
Die von der Verbandsgemeinde gemäß § 78 KVG LSA bestellte Gleichstellungsbeauftragte ist auch für den Bereich der Gemeinde Harsleben
zuständig und in Ausübung ihrer Tätigkeit nicht weisungsgebunden. An
den Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse kann sie teilnehmen, soweit ihr Aufgabenbereich betroffen ist.
In Angelegenheiten ihres Aufgabenbereiches ist ihr auf Wunsch das
Wort zu erteilen.
III. ABSCHNITT
UNTERRICHTUNG UND BETEILIGUNG
DER EINWOHNER
§ 11
Einwohnerversammlung
(1) Über allgemein bedeutsame Angelegenheiten der Gemeinde können
die Einwohner auch durch Einwohnerversammlungen unterrichtet werden. Der Bürgermeister beruft die Einwohnerversammlungen ein. Er
setzt die Gesprächsgegenstände sowie Ort und Zeit der Veranstaltung
fest. Die Einladung ist gemäß § 14 Abs. 3 bekanntzumachen und soll
in der Regel 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung erfolgen. Die Einladungsfrist kann bei besonderer Dringlichkeit auf drei Tage verkürzt
werden.
(2) Der Bürgermeister unterrichtet den Gemeinderat in seiner nächsten
Sitzung über den Ablauf der Einwohnerversammlung und die wesentlichen Ergebnisse.
§ 12
Einwohnerfragestunde
(1) Der Gemeinderat sowie seine beschließenden Ausschüsse führen im
Rahmen ordentlicher öffentlicher Sitzungen eine Einwohnerfragestunde durch.
(2) Der Bürgermeister bzw. der Ausschussvorsitzende legt in der Einladung zur Sitzung den Beginn der Fragestunde fest.
(3) Der Bürgermeister bzw. der Ausschussvorsitzende stellt den Beginn
und das Ende der Fragestunde fest. Findet sich zu Beginn der Fragestunde kein Einwohner ein, kann sie geschlossen werden.
Die Fragestunde soll auf höchstens 30 Minuten begrenzt sein.
(4) Jeder Einwohner ist nach Angabe seines Namens und seiner Anschrift berechtigt, grundsätzlich eine Frage und zwei Zusatzfragen, die
sich auf den Gegenstand der ersten Frage beziehen, zu stellen. Zugelassen werden nur Fragen von allgemeinem Interesse, die in die Zuständigkeit der Gemeinde fallen.
(5) Die Beantwortung der Fragen erfolgt in der Regel mündlich durch
den Bürgermeister oder den Verbandsgemeindebürgermeister. Eine
Aussprache findet nicht statt. Ist die Beantwortung der Frage in der
Sitzung nicht möglich, erhält der Einwohner eine schriftliche Antwort,
die innerhalb von sechs Wochen erteilt werden muss.
IV. ABSCHNITT
EHRENBÜRGER
§ 13
Ehrenbürgerrecht, Ehrenbezeichnung
Die Verleihung oder Aberkennung des Ehrenbürgerrechtes oder der Ehrenbezeichnung der Gemeinde bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln
der stimmberechtigten Mitglieder des Gemeinderates.
V. ABSCHNITT
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
§ 14
Öffentliche Bekanntmachungen
(1) Soweit nicht Rechtsvorschriften besondere Regelungen treffen, erfolgen die gesetzlich erforderlichen Bekanntmachungen im Amtsblatt
der Verbandsgemeinde Vorharz. Die Bekanntmachung ist mit Ablauf
des Erscheinungstages bewirkt, an dem das Amtsblatt der Verbandsgemeinde Vorharz den bekanntzumachenden Text enthält. Auf Ersatzbekanntmachungen gemäß § 9 Abs. 2 KVG LSA wird unter Angabe
des Gegenstandes, des Ortes und der Dauer der Auslegung sowie der
Öffnungszeiten und des Standortes des Verwaltungsgebäudes im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Vorharz und an der Bekanntmachungstafel
gemäß Absatz 5 spätestens am Tage vor dem Beginn der Auslegung
hingewiesen. Die Auslegungsfrist beträgt zwei Wochen, soweit nichts
anderes vorgeschrieben ist. Die Ersatzbekanntmachung ist mit Ablauf
des Tages bewirkt, an dem der Auslegungszeitraum endet. Gleiches gilt,
wenn eine öffentliche Auslegung nach einer anderen Rechtsvorschrift
erfolgt, die keine besonderen Bestimmungen enthält.
(2) Auf die veröffentlichten Satzungen und Verordnungen kann an der
Bekanntmachungstafel gemäß Absatz 5 hingewiesen werden (Hinweisbekanntmachung). Der Text bekannt gemachter Satzungen und Verordnungen wird im Internet unter www.vorharz.net zugänglich gemacht.
Weitere Bekanntmachungen nach Abs. 1 Satz 1 können ebenfalls unter
dieser Internetadresse zugänglich gemacht werden. Die Satzungen können auch jederzeit im Rathaus Wegeleben, Markt 7, 38828 Wegeleben
während der Öffnungszeiten eingesehen und kostenpflichtig kopiert
werden.
(3) Die Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse erfolgen - sofern zeitlich
möglich auch bei einer gemäß § 53 Abs. 4 Satz 5 KVG LSA formlos
und ohne Frist einberufenen Sitzung - durch Aushang an der Bekanntmachungstafel gemäß Absatz 5. Auf dem Aushang ist zu vermerken,
von wann bis wann ausgehängt wird. Der Tag des Aushangs und der
Tag der Abnahme zählen bei dieser Frist nicht mit. Die Bekanntmachung ist mit Ablauf des ersten Tages, der dem Tag des Aushangs, an
der dafür bestimmten Bekanntmachungstafel gemäß Absatz 5 folgt,
bewirkt. Der Aushang darf frühestens am Tag nach der Sitzung abgenommen werden.
(4) Alle übrigen Bekanntmachungen sind im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Vorharz bekanntzumachen. An die Stelle dieser Bekanntmachung kann als vereinfachte Form der Bekanntmachung auch der
Verbandsgemeinde Vorharz
Aushang an der Bekanntmachungstafel gemäß Absatz 5 treten, wenn
der Inhalt der Bekanntmachung eine Person oder einen eng begrenzten
Personenkreis betrifft.
Die Aushängefrist beträgt, soweit nichts anderes bestimmt ist, zwei Wochen. Der Tag des Aushangs und der Tag der Abnahme zählen bei dieser
Frist nicht mit. Auf dem Aushang ist zu vermerken, von wann bis wann
ausgehängt wird. Die Bekanntmachung ist mit Ablauf des ersten Tages,
der dem Tag des Aushangs an der dafür bestimmten Bekanntmachungstafel gemäß Absatz 5 folgt, bewirkt.
(5) Als Standort der Bekanntmachungstafel wird festgelegt:
- Harsleben, Lange Straße 15, Rathaus
VI. ABSCHNITT
ÜBERGANGS- UND SCHLUSSVORSCHRIFTEN
§ 15
Sprachliche Gleichstellung
Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in weiblicher
und männlicher Form.
§ 16
Inkrafttreten
(1) Diese Hauptsatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
(2) Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Hauptsatzung der Gemeinde Harsleben vorn 11.06.1998 in der Fassung der 5. Satzungsänderung vom
10.08.2010 außer Kraft.
Harsleben, 04.08.2015
4 | Nr. 8/2015
Stadt Wegeleben
Aufwands- und Entschädigungssatzung für die
ehrenamtlich tätigen Bürger der Stadt Wegeleben
Auf Grund der §§ 8, 35, 45 Abs. 2 Nr. 1 Kommunalverfassungsgesetz
des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVB1. LSA
S. 288) hat der Stadtrat Wegeleben in seiner Sitzung am 18.06.2015
folgende Satzung beschlossen:
§1
Geltungsbereich
Für die Stadt Wegeleben ehrenamtlich tätige
- Bürgermeister
- Bürgermeister für den Verdienstausfall
- Stadträte
- sachkundige Einwohner in den Ausschüssen
erhalten nach Maßgabe dieser Satzung Ersatz ihrer Auslagen und ihres Verdienstausfalls, Aufwandsentschädigungen sowie die Kosten für
Dienstreisen außerhalb des Dienst- oder Wohnortes und zusätzliche
Kosten für die Betreuung von Kindern und Pflegebedürftigen nach
Maßgabe dieser Satzung.
§2
Entschädigung des Bürgermeisters
(1) Der Bürgermeister erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung
als Pauschalbetrag in Höhe von 1.045 €.
(2) Der Anspruch auf Sitzungsgeld und Vorsitz in den Ausschüssen sind
mit der Aufwandsentschädigung abgegolten.
(3) Wird das Ehrenamt länger als einen Monat ununterbrochen nicht
ausgeübt, entfällt der Anspruch auf die Zahlung der Aufwandsentschädigung ftir die über den Monat hinausgehende Zeit.
(4) Solange die Führung der Dienstgeschäfte verboten ist, wird keine
Aufwandsentschädigung gezahlt.
§3
Entschädigung des Vertreters für den Verhinderungsfall
Genehmigung der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde gemäß § 10
Abs. 2 KVG LSA:
Die Genehmigung des Landkreises Harz als hierfür zuständige Kommunalaufsichtsbehörde gemäß § 10 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) wurde mit Bescheid
vom 24.07.2015 (Aktenzeichen 15110100-140) erteilt.
Anlage zu § 2 Abs. 2 — Dienstsiegelabdruck
Im Falle der Verhinderung des ehrenamtlichen Bürgermeisters für einen
zusammenhängenden Zeitraum von mehr als zwei Wochen wird dein
Stellvertreter für die über zwei Wochen hinausgehende Zeit eine Aufwandsentschädigung bis zur Höhe derjenigen des Vertretenen gewährt.
Die Aufwandsentschädigungen dürfen, auch soweit sie im Vertretungsfall nebeneinander gewährt werden, insgesamt die Höhe derjenigen des
Vertretenen nicht übersteigen. Die Aufwandsentschädigung für den
Vertretungsfall wird nachträglich gezahlt.
§4
Aufwandsentschädigung der Stadträte
Hinweis:
Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Vorharz unter
www.vorharz.net/de/bekanntmachungen.html zugänglich.
(1) Die Stadträte erhalten einen monatlichen Pauschalbetrag von 60 €.
(2) Der Anspruch eines Stadtrates auf die Entschädigung entfällt bei
Sitzverlust, ruhender Zugehörigkeit zum Stadtrat und für die Dauer des
Ausschlusses.
(3) Wird das Ehrenamt länger als drei Monate ununterbrochen nicht
ausgeübt, entfällt der Anspruch auf die Zahlung der Aufwandsentschädigung für die über drei Monate hinausgehende Zeit.
§5
Sitzungsgeld der Stadträte
Die Stadträte erhalten neben dem Pauschalbetrag ein Sitzungsgeld in
Höhe von 16 € je Sitzung und Tag.
Verbandsgemeinde Vorharz
Nr. 8/2015 | 5
Finden an einem Tag mehrere Sitzungen statt, darf der Gesamtbetrag an
Sitzungsgeld das 2,5-Fache des nach Satz 1 zu gewährenden Sitzungsgeldes je Tag nicht übersteigen.
§6
Entschädigung des Vorsitzenden
eines Ausschusses oder einer Fraktion
(1) Dem Vorsitzenden eines Ausschusses, soweit der Vorsitz nicht dem
ehrenamtlichen Bürgermeister obliegt, wird über § 4 hinaus eine zusätzliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 60 € gewährt.
Das Gleiche gilt für den Vorsitzenden einer Fraktion.
(2) Im Falle der Verhinderung für einen zusammenhängenden Zeitraum
von mehr als drei Monaten wird dem Stellvertreter für die über drei
Monate hinausgehende Zeit eine Aufwandsentschädigung bis zur Höhe
derjenigen des Vertretenen gewährt.
Die Aufwandsentschädigungen dürfen, auch soweit sie im Vertretungsfall nebeneinander gewährt werden, insgesamt die Höhe derjenigen des
Vertretenen nicht übersteigen.
Die Aufwandsentschädigung für den Vertretungsfall wird nachträglich
gezahlt.
§7
Entschädigung sachkundiger Einwohner
Sachkundige Einwohner, die zum Mitglied eines beratenden Ausschusses bestellt wurden, wird eine Aufwandsentschädigung ausschließlich
in Form eines Sitzungsgeldes in Höhe von 16 € je Sitzung und Tag
gewährt.
§8
Entgangener Arbeitsverdienst
(1) Neben der Aufwandsentschädigung besteht auf Antrag Anspruch
auf Ersatz des durch die Wahrnehmung des Ehrenamtes oder der sonstigen ehrenamtlichen Tätigkeit entstandenen Verdienstausfalls. Nichtselbstständigen wird der tatsächlich entstandene nachgewiesene Verdienstausfall ersetzt.
Insbesondere Selbstständigen und Personen, die einen Haushalt mit
mindestens zwei Personen führen und nicht oder weniger als 20 Stunden je Woche erwerbstätig sind, wird der Verdienstausfall in Form eines
pauschalen Durchschnitts- oder Stundensatzes in Höhe von 16 € ersetzt.
(2) Der auf den entgangenen Arbeitsverdienst entfallende Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung wird erstattet, soweit dieser zu Lasten des
Entschädigungsberechtigten an den Sozialversicherungsträger abgeführt wird.
§9
Aufwandsentschädigung für den Baumschutzbeauftragten
(1) Dem Baumschutzbeauftragten wird eine Aufwandsentschädigung
in Höhe von 15 € monatlich gewährt.
(2) Wird die Tätigkeit länger als einen Monat unterbrochen nicht ausgeübt, entfällt der Anspruch auf Aufwandsentschädigung.
Entsteht oder entfällt der Anspruch während eines Kalendermonats,
wird die Entschädigung für jeden Tag, an dem kein Anspruch besteht,
um ein Dreißigstel gekürzt.
(2) Die übrigen Aufwandsentschädigungen sowie das Sitzungsgeld
werden zum 10. des jeweils darauffolgenden Monats überwiesen.
Entsteht oder entfällt der Anspruch während eines Kalendermonats,
wird die Entschädigung für jeden Tag, an dem kein Anspruch besteht,
um ein Dreißigstel gekürzt.
(3) Bei allen anderen Ansprüchen erfolgt die Zahlung für den Einzelfall
nach Antragstellung frühestens im darauffolgenden Monat. Den Anträgen sind prüffähige Belege beizufügen.
§ 11
Auslagenersatz
Notwendige Auslagen können frühestens im auf die Entstehung folgenden Monat auf Antrag erstattet werden. Dem Antrag sind Belege
beizufügen.
§ 12
Reisekostenvergütung
(1) Den ehrenamtlich Tätigen wird Reisekostenvergütung nach den für
hauptamtliche Beamte des Landes geltenden Grundsätzen gewährt.
(2) Aufwendungen für Dienstreisen am Dienst- oder Wohnort sind
grundsätzlich nach § 35 Abs. 2 KVG LSA mit der Zahlung der Aufwandsentschädigung abgegolten.
Dies gilt nicht für Kosten für Dienstreisen außerhalb des Dienst- oder
Wohnortes, für Fahrtkosten zum Sitzungsort, höchstens jedoch in Höhe
der Kosten von der Wohnung zum Sitzungsort und zurück, sowie für
Kosten für Fahrten im Zuständigkeitsbereich der Vertretung, soweit diese in der Ausübung des Mandats begründet sind und mit Zustimmung
des Vorsitzenden des Stadtrates erfolgen.
Die schriftliche Zustimmung wird nur für den jeweiligen Einzelfall erteilt und steht unter dem Vorbehalt, dass entsprechende Haushaltsmittel
zur Verfügung stehen.
§ 13
Ersatz von Sachschäden
Für den Ersatz von Sachschäden der in ein Ehrenamt oder zu sonstigen ehrenamtlicher Tätigkeit Berufenen findet die Schadensrichtlinie
(RdErl. des MF vom 02.11.2012, MBl. LSA S.585) in der jeweils geltenden Fassung Anwendung.
§ 14
Steuerliche Behandlung
Der Erl. des MF über die steuerliche Behandlung von Entschädigungen,
die den ehrenamtlichen Mitgliedern kommunaler Vertretungen gewährt
werden, vom 09.11.2010 (MBl. LSA S. 638), geändert durch Erl. vom
16.10.2013 (MBl. LSA S. 608) findet in der jeweils geltenden Fassung
Anwendung.
§ 15
Rundungsvorschrift
Beträge nach dem Komma sind wie folgt zu runden:
a) 0 bis 49 Cent auf volle Euro nach unten abzurunden,
b) 50 bis 99 Cent auf volle Euro nach oben aufzurunden.
§ 10
Fälligkeit
§ 16
Sprachliche Gleichstellung
(1) Die Aufwandsentschädigung des Bürgermeisters wird zum Ersten
eines Monats im Voraus gezahlt.
Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in weiblicher
und männlicher Form.
Verbandsgemeinde Vorharz
6 | Nr. 8/2015
§ 17
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.07.2015 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Aufwands- und Entschädigungssatzung für die ehrenamtlich tätigen Bürger
der Stadt Wegeleben vom 05.02.2004, zuletzt geändert durch 2. Änderungssatzung vom 11.05.2010 außer Kraft.
Hinweis:
Der Inhalt der Bekanntmachung ist auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Vorharz unter www.vorharz.net/de/bekanntmachungen.html
zugänglich.
Haushaltssatzung und Bekanntmachung
der Haushaltssatzung
1. Haushaltssatzung der Gemeinde Selke-Aue für das Haushaltsjahr 2015
Aufgrund des § 100 des Kommunalverfassungsgesetzes für das Land
Sachsen-Anhalt vom 26. Juni 2014 (GVBI. LSA S. 288), hat die Gemeinde Selke-Aue die folgende, vom Gemeinderat in der Sitzung am
25.06.2015 beschlossene Haushaltssatzung erlassen:
§4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird auf 300.000 Euro festgesetzt.
§5
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer Wedderstedt Hausnein- Heteborn
dorf 1.1. für die Betriebe
der Land- und
Forstwirtschaft
(Grundsteuer A) auf 300 v. H. 320 v. H. 320 v. H.
1.2. für die Grundstücke 380 v. H.
400 v. H.
350 v. H.
(Grundsteuer B) auf
2. Gewerbesteuer auf 315 v. H.
360 v. H.
310 v. H.
§6
Gemäß § 4 der Hauptsatzung der Gemeinde in Verbindung mit § 105
Kommunalverfassungsgesetz, in der zur Zeit gültigen Fassung, werden
unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Einzelfall auf 2.500 € festgesetzt. Darüber hinaus entscheidet
der Gemeinderat.
Selke-Aue, den 30. Juli 2015
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015, der die für die Erfüllung
der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und
entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu
leistenden Auszahlungen enthält, wird
1. im Ergebnisplan mit dem
a) Gesamtbetrag der Erträge auf 1.233.800 Euro
b) Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.508.800 Euro
2. im Finanzplan mit dem
a) Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf
1.103.400 Euro
b) Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf
1.367.100 Euro
c) Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit
auf 75.900 Euro
d) Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit
auf 61.800 Euro
e) Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit
auf 0 Euro
f) Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 35.400 Euro
festgesetzt.
§2
Eine Kreditermächtigung wird nicht veranschlagt.
§3
Eine Verpflichtungsermächtigung wird nicht veranschlagt.
2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 wird
hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt nach § 102 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes zur
Einsichtnahme vom 24.08.2015 bis 01.09.2015 im Verwaltungsamt
Schwanebeck, Kapellenstraße 16 öffentlich aus.
Die nach § 107 Abs. 4, § 100 Abs. 2 und § 110 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes erforderlichen Genehmigungen sind durch den
Landkreis Harz, Kommunalaufsicht am 27.07.2015 unter dem Aktenzeichen 15 12 00 - 03 erteilt worden.
Selke-Aue, den 30. Juli 2015
Verbandsgemeinde Vorharz
Nr. 8/2015 | 7
Amtliche Bekanntmachung
Gemeinde Harsleben
Bebauungsplan „Eigenheimbaugebiet
Halberstädter Straße/Neue Siedlung“
- Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gemäß § 13 a Absatz 2 Nr. 1
i.V.m. § 13 Absatz 2 Nr. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Harsleben hat in seiner Sitzung am
13.07.2015 den Entwurf des Bebauungsplans „Eigenheimbaugebiet
Halberstädter Straße/Neue Siedlung“ mit Begründung beschlossen. Die
Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren
gemäß § 13a BauGB (Baugesetzbuch). Von einer Umweltprüfung wird
abgesehen.
Der Entwurf des Bebauungsplans „Eigenheimbaugebiet Halberstädter
Straße/Neue Siedlung“ sowie die Begründung liegen nach den Vorschriften des § 3 (2) BauGB in der Zeit vom
31.08.2015 bis einschließlich 02.10.2015
in der Verbandsgemeinde Vorharz, Rathaus Harsleben, Sitzungszimmer, Lange Straße 15 in 38829 Harsleben, zu jedermanns Einsicht während folgender Zeiten öffentlich aus:
Montag:
9.00 Uhr bis 11.30 Uhr
Dienstag:
9.00 Uhr bis 11.30 Uhr und
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Donnerstag:
9.00 Uhr bis 11.30 Uhr und
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: 9.00 Uhr bis 11.30 Uhr
Die Einsichtnahme ist nach telefonischer Terminvereinbarung
(03 94 23/8 51-67) auch zu anderen Zeiten möglich.
Angaben zu umweltbezogenen Informationen liegen nicht vor.
Während der Auslegung können von jedermann Stellungnahmen zu
dem Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Eigenheimbaugebiet Halberstädter Straße/Neue Siedlung“ unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die im
Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden,
aber hätten geltend gemacht werden können.
Hinweis:
Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Vorharz unter
http://www.vorharz.net/de/bekanntmachungen.html zugänglich.
Gemeinde Harsleben, 04.08.2015
Übersicht:
Geltungsbereich Bebauungsplan
„Eigenheimbaugebiet Halberstädter Straße/Neue Siedlung, „Gemeinde Harsleben“
Verbandsgemeinde Vorharz
8 | Nr. 8/2015
Beschlüsse des Gemeinderates Ditfurt vom 16.07.2015
Beschluss-Nr.
öffentlicher Teil
Titel
LP VI
2015-0034
Anwesend
Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Enthaltungen
Aufhebung des Beschlusses LP VI 2015-0024 07
(1. Änderungssatzung der Hauptsatzung)
07
00
00
LP VI
2015-0035
1. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde 07
Ditfurt
07
00
00
LP VI
2015-0033
Annahme von Spenden
07
07
00
00
LP VI
2015-0036
Beschluss zum Abschluss des Wegenutzungs- 07
vertrages - Gas - mit der Gemeinde Ditfurt
und der Stadtwerke Quedlinburg GmbH
06
00
01
Beschlüsse des Gemeinderates Hedersleben vom 25.06.2015
Beschluss-Nr.
Titel
Anwesend
Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Enthaltungen
öffentlicher Teil
LP VI
2015-0033
Rechtsformwechsel der KOWISA KG in eine 07
GmbH
07
00
00
LP VI
2015-0038
Beschluss zum Abschluss des Wegenutzungs- 07
vertrages - Gas - mit der Gemeinde Hedersleben und der Mitteldeutschen Gasversorgung
GmbH, MITGAS
07
00
00
LP VI
2015-0040
Beschluss über die Auftragsvergabe zur Stra- 07
ßenunterhaltung „Halberstädter Straße - Teilbereich Hausnummer 15A - 15G
07
00
00
LP VI
2015-0039
Beschluss zur Auftragsvergabe „Fällung von 07
2 Linden in Hedersleben, Lindenstraße vor
Hausnummer 13
05
01
01
nichtöffentlicher Teil
Beschlüsse des Gemeinderates Selke-Aue vom 25.06.2015
Beschluss-Nr.
Titel
Anwesend
Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Enthaltungen
öffentlicher Teil
LP VI
2015-0034
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2015 der 11
Gemeinde Selke-Aue
11
00
00
LP VI
2015-0035
Haushaltskonsolidierungskonzept 2015 - 2023 11
der Gemeinde Selke-Aue
10
00
01
LP VI
2015-0036
Abschluss des Wegenutzungsvertrages - Gas - 11
mit der Gemeinde Selke-Aue, für die OT Wedderstedt und OT Hausneindorf und der Mitteldeutschen Gasversorgung GmbH, MITGAS
11
00
00
Festlegung von Prioritäten
11
00
00
nichtöffentlicher Teil
LP VI
2015-0037
11
Verbandsgemeinde Vorharz
Nr. 8/2015 | 9
Informationen aus der Verwaltung
- Einwohnermeldeamt Ab dem 1. November 2015 gilt mit dem Bundesmeldegesetz neues
Melderecht.
Damit einhergeht eine Veränderung für Vermieter.
Künftig ist bei jedem Einzug und in wenigen Fällen auch beim Auszug
(Wegzug ins Ausland, ersatzlose Aufgabe einer Nebenwohnung) eine
Bestätigung auszustellen, die der Wohnungsnehmer zur Erledigung des
Meldevorgangs benötigt.
Wohnungsgeber sind insbesondere die Vermieter oder von ihnen Beauftragte - dazu gehören insbesondere auch Wohnungsverwaltungen.
Wohnungsgeber können selbst Wohnungseigentümer sein, aber auch
Hauptmieter die untervermieten.
Für Sie bedeutet das, dass Sie ab dem 01.11.2015 Ihren Mietern eine
solche Bestätigung ausstellen müssen.
Um Ihnen die Arbeit zu erleichtern, haben wir eine Wohnungsgeberbestätigung (Muster siehe unten) entworfen. Es wäre schön, wenn Sie
dieses Muster als Basis für die Pflege des eigenen Formularbestandes
nutzen könnten. Für die Ausstellung der Bestätigung bleiben Ihnen
maximal zwei Wochen nach dem Ein- bzw. Auszug Zeit. Mit der Bestätigung kann der Mieter dann uns gegenüber den Ein- bzw. Auszug
nachweisen und sich so regelkonform ummelden.
Eine Wohnungsgeberbestätigung muss folgende Angaben enthalten:
O Name und Anschrift des Vermieters,
O Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugs- oder Auszugsdatum,
O die Anschrift der Wohnung,
O die Namen der meldepflichtigen Personen.
Darüber hinaus erfassen wir Namen und Anschrift des Eigentümers,
soweit dieser nicht selbst Vermieter ist.
Ein Mietvertrag erfüllt also nicht die Voraussetzungen.
Kommen Sie Ihrer Mitwirkungspflicht nicht, nicht richtig oder nicht
rechtzeitig nach, kann seitens der Meldebehörde ein Bußgeld verhängt
werden.
Das entsprechende Gesetz wurde auf Seite 1084 des Bundesgesetzblattes Jahrgang 2013 Teil I Nr. 22, ausgegeben zu Bonn am 8. Mai 2013
verkündet und durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens ab Seite 1738 des Bundesgesetzblattes,
Jahrgang 2014 Teil I Nr. 53, ausgegeben zu Bonn am 25. November
2014 modifiziert.
Muster für eine Wohnungsgeberbestätigung nach §19 des Bundesmeldegesetzes
siehe Seite 10.
Verbandsgemeinde Vorharz
10 | Nr. 8/2015
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Verbandsgemeinde Vorharz
Nr. 8/2015 | 11
Amtliche Bekanntmachung
Stadt Schwanebeck
Bebauungsplan „Adonisröschenstraße — West“
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gemäß § 13 a
Absatz 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Absatz 2 Nr. 2 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Schwanebeck hat in seiner Sitzung am 16.06.2015
den Entwurf des Bebauungsplans „Adonisröschenstraße — West“ mit
Begründung beschlossen. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt
im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Baugesetzbuch).
Von einer Umweltprüfung wird abgesehen.
Der Entwurf des Bebauungsplans „Adonisröschenstraße — West“ sowie die Begründung liegen nach den Vorschriften des § 3 (2) BauGB
in der Zeit vom
31.08.2015 bis einschließlich 02.10.2015
in der Verbandsgemeinde Vorharz, Dienstgebäude Schwanebeck, Zimmer 26/27, Kapellenstraße 16 in 39397 Schwanebeck, zu jedermanns
Einsicht während folgender Zeiten öffentlich aus:
Montag: 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr
Dienstag: 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr und
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Donnerstag: 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr und
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr
Die Einsichtnahme ist nach telefonischer Terminvereinbarung (039423
851-67) auch zu anderen Zeiten möglich.
Angaben zu umweltbezogenen Informationen liegen nicht vor.
Während der Auslegung können von jedermann Stellungnahmen zu
dem Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Adonisröschenstraße —
West“ unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die im
Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden,
aber hätten geltend gemacht werden können.
Stadt Schwanebeck, 15.07.2015
Liebner
Bürgermeister
Hinweis:
Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Vorharz unter
http://www.vorharz.net/de/bekanntmachungen.html zugänglich.
Übersichtsplan Bebauungsplangebiet „Adonisröschenstraße — West“ der Stadt Schwanebec
Verbandsgemeinde Vorharz
Öffentliche Bekanntmachung
der Gemeinde Harsleben
Am 06. September 2015 findet die Wahl
der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters statt.
Die Wahl dauert von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
1. Die Gemeinde Harsleben bildet einen allgemeinen Wahlbezirk.
Wahlbezirk 3001 Gemeinde Harsleben
Wahlraum Halberstädter Str. 1 - Mehrzweckhalle
2. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wählern bis zum
12.08.2015 übersandt worden sind, ist der Wahlbezirk/Wahllokal
angegeben, in denen der Wähler wählen kann.
3. Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder
einen Wahlschein hat. Die Wähler sollten ihre Wahlbenachrichtigung mitbringen und haben sich auf Verlangen des Wahlvorstandes
auszuweisen.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jede wahlberechtigte
Person erhält bei Betreten des Wahllokals einen Stimmzettel ausgehändigt.
- Der Stimmzettel ist dieser Bekanntmachung als Anlage beigefügt
4. Stimmvergabe:
Zu der Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters hat jede wahlberechtigte Person eine Stimme.
- Der Stimmzettel enthält die zugelassenen Bewerber/innen.
- Der Wähler kennzeichnet durch Ankreuzen oder in sonstiger eindeutiger Weise, welchem Bewerber er seine Stimme geben will.
Nicht mehr als eine Stimme! Der Stimmzettel ist sonst ungültig!
5. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlbereich, für
den der Wahlschein gilt,
a) durch Stimmabgabe in dem Wahlbezirk (Wahllokal) oder
b) durch Briefwahl
teilnehmen.
6. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde - Verbandsgemeinde Vorharz, Einwohnermeldestelle, Lange
Str. 15 in 38829 Harsleben einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (in
verschlossenem Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen
Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltage bis
18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen
Stelle abgegeben werden.
7. Jede wahlberechtigte Person kann sein Wahlrecht nur einmal und
persönlich ausüben. Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder
durch körperliches Gebrechen behindert ist, den Stimmzettel so zu
kennzeichnen und in die Wahlurne zu legen, bestimmt eine Person,
deren Hilfe er sich bei der Stimmabgabe bedienen will und teilt
dies dem Wahlvorsteher/in mit. Auf Wunsch des Wählers kann ein
Mitglied des Wahlvorstandes Hilfe leisten.
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Wahlergebnis herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis
zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar
(§ 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
8. Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind
öffentlich. Jede wahlberechtigte Person hat Zutritt zum Wahllokal,
soweit dies ohne Störung des Wahlgeschäftes möglich ist.
Wegeleben, 05.08.2015
12 | Nr. 8/2015
Hinweis:
Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Vorharz unter http://www.vorharz.net/de/wahlen.html
zugänglich.
Öffentliche Bekanntmachung
der Stadt Wegeleben
Am 06. September 2015 findet die Ergänzungswahl
des Stadtrates Wegeleben statt.
Die Wahl dauert von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
1. Die Stadt Wegeleben bildet vier Wahlbezirke.
Wahlbezirk 1001 Stadt Wegeleben
Wahlraum Seniorenbegegnungsstätte, Kirchhof 3
Wahlbezirk 1002 OT Adersleben
Wahlraum
FFW Gerätehaus, Torbogen
Wahlbezirk 1003 OT Deesdorf
Wahlraum Gemeindehaus, Str. der
Freundschaft 67
Wahlbezirk 1004 OT Rodersdorf
Wahlraum Gemeindehaus, Am Park 1
2. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wählern bis zum
12.08.2015 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk/Wahllokal
angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.
3. Wähler, die keinen Wahlschein besitzen, können nur in dem Wahllokal des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie
eingetragen sind. Die Wähler sollten ihre Wahlbenachrichtigung
mitbringen und haben sich auf Verlangen des Wahlvorstandes auszuweisen.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jede wahlberechtigte
Person erhält bei Betreten des Wahllokals einen Stimmzettel ausgehändigt.
- Der Stimmzettel ist dieser Bekanntmachung als Anlage beigefügt.
4. Stimmvergabe:
- Der Stimmzettel enthält die im Wahlbereich zugelassenen Wahlvorschläge für die Ergänzungswahl des Stadtrates Wegeleben.
- Der Wähler kennzeichnet durch Ankreuzen oder in sonstiger Weise
zweifelsfrei die Namen der Bewerber, denen er seine Stimme geben
will.
- Der Wähler kann
a) einem Bewerber bis zu drei Stimmen geben,
b) seine Stimmen auch verschiedenen Bewerbern eines Wahlvorschlages geben, ohne an die Reihenfolge innerhalb des Wahlvorschlags
gebunden zu sein,
c) seine Stimmen Bewerbern verschiedener Wahlvorschläge geben.
Nicht mehr als drei Stimmen! Der Stimmzettel ist sonst ungültig!
5. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlbereich, für
den der Wahlschein gilt,
a) durch Stimmabgabe in dem Wahlbezirk (Wahllokal) oder
b) durch Briefwahl
teilnehmen.
6. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde - Verbandsgemeinde Vorharz, Einwohnermeldestelle, Markt
7 in 38828 Wegeleben einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (in
verschlossenem Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen
Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltage bis
18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen
Stelle abgegeben werden.
Verbandsgemeinde Vorharz
Nr. 8/2015 | 13
7. Jede wahlberechtigte Person kann sein Wahlrecht nur einmal und
persönlich ausüben. Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder
durch körperliches Gebrechen behindert ist, den Stimmzettel so zu
kennzeichnen und in die Wahlurne zu legen, bestimmt eine Person,
deren Hilfe er sich bei der Stimmabgabe bedienen will und teilt dies
dem Wahlvorsteher/in mit.
Auf Wunsch des Wählers kann ein Mitglied des Wahlvorstandes
Hilfe leisten.
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Wahlergebnis herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis
zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar
(§ 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
8. Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind
öffentlich. Jede wahlberechtigte Person hat Zutritt zum Wahllokal,
soweit dies ohne Störung des Wahlgeschäftes möglich ist.
Wegeleben, 05.08.2015
Hinweis:
Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Vorharz unter http://www.vorharz.net/de/wahlen.html
zugänglich.
Öffentliche Bekanntmachung
der Gemeinde Harsleben
Gemäß § 30 Abs. 6 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt
(KWG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.02.2004
(GVBl. LSA S. 92), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes
vom 17.06.2014 (GVBl. S. 288, 333) i.V.m. § 39 Abs. 2 Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) vom
24.02.1994 (GVBl. LSA 1994 S. 338), mehrfach geändert durch
Verordnung vom 27.02.2009 (GVBl. LSA S. 54) gebe ich hiermit die
durch den Gemeindewahlausschuss zugelassenen Bewerbungen zur
Wahl der/des Bürgermeisterin/Bürgermeisters am 06. September 2015
bekannt:
Name
Vorname
Beruf/Stand
Geburtsjahr
Anschrift (Hauptwohnung)
Partei/WG
Bischoff
Christel
Dipl.-Betriebswirt (FH)
1957
Am Erzberg 19,
38829 Harsleben
Wählergemeinschaft
Bürger für
Harsleben (WGBfH)
Weiß
Frauke
Dipl.-Ing. für
Plasttechnologie (FH)
1946
Erich-Weinert-Str. 3 A,
38820 Halberstadt
Harsleben, 18.08.2015
Brockelt
Gemeindewahlleiter
Hinweis:
Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Vorharz unter http://www.vorharz.net/de/wahlen.html zugänglich.
Verbandsgemeinde Vorharz
14 | Nr. 8/2015
1. Änderung der Hauptsatzung
der Gemeinde Selke-Aue
Aufgrund des § 10 i. V. m. §§ 8 und 45 Abs. 2 Nr. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014
(GVBl. LSA S. 288) hat der Gemeinderat der Gemeinde Selke-Aue in
seiner Sitzung am 28.05.2015 folgende 1. Änderung der Hauptsatzung
beschlossen:
§1
§ 11 wird § 12
§ 12 wird § 13
§ 13 wird § 14
§ 11 wird wie folgt eingefügt;
§ 11
Bürgerbefragung
Eine Bürgerbefragung nach § 28 Abs. 3 KVG LSA erfolgt ausschließlich in wichtigen Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der
Gemeinde Selke-Aue. Sie kann nur auf der Grundlage eines Gemeinderatsbeschlusses durchgeführt werden, in dem die mit Ja“ oder „nein“ zu
beantwortende Frage formuliert ist und insbesondere festgelegt wird,
ob die Befragung als Onlineabstimmung oder im schriftlichen Verfahren erfolgt, in welchem Zeitraum die Befragung durchgeführt wird und
in welcher Form das Abstimmungsergebnis bekanntzugeben ist. In dem
Beschluss sind auch die voraussichtlichen Kosten der Befragung darzustellen.
Kita „Pfiffikus“ startet in den Sommer
Wie immer bedeutet die Freitagnacht nach dem Schulende „Zeltnacht“.
Diese ist für Hort- und Vorschulkinder stets ein spannendes Ereignis.
Wir begannen um 17 Uhr gemeinsam mit den Eltern den Zeltaufbau, verabschiedeten sie so
gegen 18 Uhr und begrüßten zeit-
gleich unseren Überraschungsgast Frau Cothmann.
Vor unserem fleißig gegossenen
Zuckertütenbaum versammelten
wir uns und die Vorschulkinder
konnten ihre langersehnten Zuckertüten ernten.
Frau Cothmann überreichte den
zukünftigen Schulkindern Führerscheine für Scheren und Stifte.
Nach vielen Jahren Betreuung in
unserer Einrichtung wurden die
Pfiffikusse Nils und Adam verabschiedet und Emma, Johanna und
Max als neue Hortkinder begrüßt.
Die Geburtstagskinder Theresa
und Louis bekamen vor unserem
leckeren Abendessen noch ihre
Geburtstagsständchen und ihre
Geschenke.
Nach vielen Spielen machten wir
uns zu einer Nachtwanderung auf.
Ein Höhepunkt der Nachtwanderung, war der Besuch des Jagdzimmers von Majas Papa.
Es gab sehr viele einheimische
Tiere zu sehen. Viele Tiere kannten wir schon und die anderen
wurden uns von Herrn Wolf erklärt.
Zum Abschied wurde für uns das
„Halali“ geblasen.
§2
Die 1. Änderung der Hauptsatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen
Bekanntmachung in Kraft.
Genehmigung der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde gemäß
§ 10 Abs. 2 KVG LSA:
Die Genehmigung des Landkreises Harz als hierfür zuständige Kommunalaufsichtsbehörde gemäß § 10 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) wurde mit Bescheid
vom 26.06.2015 (Aktenzeichen 15110100-21) erteilt.
Hinweis:
Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Vorharz unter www.vorharz.net/de/bekanntmachungen.html zugänglich.
Nächster Erscheinungstermin:
Donnerstag, der 17. September 2015
Nächster Redaktionsschluss:
Donnerstag, der 3. September 2015
Verbandsgemeinde Vorharz
Nr. 8/2015 | 15
Nun ging es im Dunklen, mit Taschenlampen gewappnet, zurück
in die Kita.
Eine Disco beendete unsere Zeltnacht.
Sollten wir unsere Nachbarn
durch den Lärmpegel gestört haben, bitten wir noch nachträglich
um Verständnis.
Ein weiterer Höhepunkt in den
Ferien war ein Besuch im Kuhstall der Agrargenossenschaft in
Hedersleben. Unsere Exkursion
begann mit einer kurzen Busfahrt.
Frau Gronau und Frau Mantel be-
gleiteten uns, 20 Kinder zwischen
3 und 10 Jahren.
Herr Speck zeigte uns das Melkkarusell und während wir erzählten, was wir über Milch wissen,
bekamen wir leckere Milch von
Frau Mokros zum Probieren.
Nachdem wir gestärkt waren,
führte uns Herr Speck durch die
einzelnen Kuhställe.
Wir sahen wie der Bauch einer
bald werdenden Mutterkuh wackelte. Auch die Kälbchen im
Bauch einer Kuh strampeln, wie
die Babys im Bauch einer Mutti!
Wir sahen Milchkühe, Fersen,
Jungbullen, aber das Schönste
waren die Kälbchen.
Eine „Dumme Kuh“ gibt es
nicht!!!
Wir haben gelernt, Kühe sind sehr
schlau!!!
Unsere Ferien haben ja erst angefangen und wir sind sehr gespannt, was noch kommt.
Nun kommt noch unser Dankeschön für:
- alle, fleißigen Sammler von
leeren Tounern,
- allen Spendern von Spielzeug und Bastelmaterial
- allen Helfern und Begleitern, welche unseren Kinder
schöne Stunden bereiten und
uns unterstützen.
Vielen Dank sagen die Kinder
und Mitarbeiter der Kita „Pfiffikus“ aus Hausneindorf!
Der Kinder- und Jugendverein
Hausneindorf lädt ein zum
3. Spielplatzfest
am 22.08.2015, ab 14.00 Uhr auf dem Spielplatz
allerlei Spiele
eine Hüpfburg
Schokokusswurfmaschine
Kaffee und Kuchen
Spanferkelessen
Bei schlechtem Wetter findet das Fest
im großen Festsaal auf der Burg statt.
Festwoche vom 06.07. bis zum 10.07.2015
in der Kita „Gänseblümchen“ Hedersleben
Zu Ehren und für unsere drei zukünftigen ABC-Schützen Vivien, Mathis und Paula wurde eine
Festwoche gestaltet, mit vielen
verschiedenen Aktivitäten und
Höhepunkten.
Zunächst fand unser Projekt „Wie
wurde früher Papier hergestellt“
seinen Höhepunkt.
Bei strahlendem Sonnenschein
schöpften wir gemeinsam mit
Bettina Hartig, wie vor 800 Jahren das Papier, jedes Kind gestaltete sich ein individuelles Lesezeichen.
Dienstags fuhren wir alle, die älteste Kita Gruppe, in den Hakel
nach Heteborn, dort konnten wir
den natürlichen Rohstoff für die
Papierherstellung vor Ort begutachten und die große Vielfalt der
Bäume bestaunen.
Im Naturschutzgebiet - Hakel zu
wandern, durch fachmännischen
Erklärung von Silvia Nawrath erfuhren wir viel über Greifvögel,
Fledermäuse und deren Nistkästen und die Besonderheiten der
Pflanzenwelt im Hakel.
Eine Wanderung macht hungrig,
und auf dem Grundstück von
Nils Eltern bewirtete uns Frau
van Versen mit Würstchen, kühle
Getränke, Melone und Eis, denn
die Sonne hatte es an diesem Tag
mit uns gut gemeint. Für die liebevolle Bewirtung möchten wir
uns noch einmal bedanken! Der
Mittwoch gehörte dann nur unseren 3 zukünftigen ABC-Schützen,
wir fuhren nach Thale, auf den
Hexentanzplatz, in das Bergtheater. Dort hatten wir viel Spaß,
bei der etwas anderen Aufführung
von „Dornröschen“, als bei den
Gebrüder Grimm.
Bei Frau Odehnal, sie war unser Reiseführer, sie brachte uns
sicher ans Ziel und auch wieder
nachhause, dafür möchten wir uns
hiermit ganz herzlich bedanken.
Der Donnerstag, war dann der eigentliche Höhepunkt dieser Festwoche. Gemeinsam mit Eltern,
Großeltern und Geschwistern
feierten wir das Zuckertütenfest.
Vielen Dank auch an alle meine
Kolleginnen, die mit ihren Kindern kleine musikalische Darbietungen vortrugen und auch kleine
Geschenke an die zukünftigen
Schülern überreichten. Die Aufregung bei den zukünftigen ABCSchützen stieg und zum Glück
waren auch drei Zuckertüten an
unserem alten Fliederbaum „gewachsen“. Das Sommerwetter
hatte auch dazu beigetragen.
Denn das tolle Sommerwetter lud
am Freitag zu einer süßen Abkühlung alle Kinder in meinen
Garten ein. Es gab viel zu sehen,
die Insekten wurden von den
Kindern durch eine Becherlupe
betrachtet und das tolle Picknick
erfreute nicht nur den Gaumen
sondern auch alle Sinne.
Hiermit möchte ich mich bei
den Eltern von Vivien, Paula und
Mathis recht herzlich bedanken,
für die intensive Zusammenarbeit
in den letzten 5 Jahren. Sie unterstützten meine Gruppenarbeit in
vielfältiger Weise und kamen mir
immer entgegen, auf verschiedene Art und Weise. Vielen Dank
auch an alle meine Kolleginnen
und unsere Leiterin Frau Schmidt,
die zum Gelingen der Festwoche
beitrug.
Ihre Beate Feldmann
Verbandsgemeinde Vorharz
16 | Nr. 8/2015
Neues von den Geelbeinchen
Mit einer tollen Abschlusswoche
verabschiedeten sich auch in diesem Jahr die „ältesten“ Geelbeinchen von ihrer Kita. Sie hatten
viel Spaß bei der Abschlussfahrt
nach Thale.
Schon die Fahrten mit dem Zug
und Seilbahn waren sehr aufregend. Im Bergtheater ließen wir
uns von der kleinen Hexe verzaubern. Nicht fehlen durften in
unserer Abschlusswoche das Zuckertütenfest, der Besuch im Heimatmuseum und in unserer zukünftigen Schule. Außerdem gab
es einen lustigen Kegelabend mit
Nachtwanderung und Übernachtung in der Kita. Um das richtige
Verhalten im Straßenverkehr zu
üben, gingen die „Großen“ eine
Dorfrunde mit Polizeibegleitung.
Mit einem lachenden und einem
weinenden Auge feierten die zukünftigen Schulanfänger gemeinsam mit ihren Eltern, Großeltern,
Geschwistern und Erziehern ein
unvergessliches
Abschlussfest.
Vielen Dank an alle fleißigen Helfer für die gelungenen Abschlusstage. Ein weiterer Höhepunkt des
Sommers war unser Geelbeinchen-Sommerfest.
Wir ließen uns die Laune vom
kältesten und windigsten Tag des
Sommers nicht verderben. Die
Kinder und ihre Familien hatten
viel Spaß beim Hüpfen auf der
Hüpfburg, beim Schminken, bei
kleinen Feuerwehrwettkämpfen
und Fahrten mit der Feuerwehr,
beim Basteln, beim Glücksraddrehen usw. Bedanken möchten
wir uns bei der Sparkasse, bei
der Feuerwehr Ditfurt, bei Karin Bollmann für die großzügige
finanzielle Spende, bei Ludwig
Barz, bei Lucas Papa und bei
den Eltern, die uns tatkräftig un-
terstützt oder Kuchen gebacken
haben. Nun sind die Ferien schon
fast vorbei und auch in dieser Zeit
war für reichlich Abwechslung
gesorgt.
Viel Spaß hatten wir bei einem
Erste-Hilfe-Tag, bei einer Fahrt
mit der „Flotten Lotte“, bei einem großen Piratenfest und einer
Puppentheatervorstellung. Vielen
Dank an Daniel Sch. und die Agrargenossenschaft Ditfurt.
Die Erzieher der Kita
„Geelbeinchen“ Ditfurt
Verbandsgemeinde Vorharz
IMPRESSUM
Das Amtsblatt der Verbandsgemeinde Vorharz erscheint monatlich und wird an alle erreichbaren Haushalte kostenlos verteilt.
- Herausgeber: Verbandsgemeinde Vorharz, Markt 7, 38828 Wegeleben
- Verlag und Druck: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon (0 35 35) 4 89 -0
Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Vorharz, Frau Pesselt
- Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, vertreten durch den Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan,
www.wittich.de/agb/herzberg
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Verbandsgemeinde Vorharz
Nr. 8/2015 | 17
Dorf- und Schützenfest
vom 5. bis 6. September auf dem Festplatz Wedderstedt
Einen Ausflug nach Blankenburg unternahm wir, die Alters- und Ehrenabteilung der
Freiwilligen Feuerwehr Wegeleben, am 9. Juli 2015.
In der Harz-Kaserne gaben uns
die Kameraden Becker und
Grzebka der Feuerwache einen ausführlichen Einblick in
ihre Arbeit und stellten uns die
Fahrzeuge und Technik der Berufswehr vor.
Außerdem führten sie uns durch
Teile der kilometerlangen Gänge in der größten, unterirdischen
Apotheke Deutschlands, dem
Versorgungs- und Instandsetzungszentrum Sanitätsmaterial
Blankenburg der Bundeswehr.
Anschließend ließen wir den
Nachmittag in der Ausflugs-
gaststätte Großvater ausklingen.
Hier erholten wir uns vom anstrengenden Fußmarsch und
tauschten bei Kaffee und Kuchen unsere Eindrücke aus.
Die Alters- und Ehrenabteilung
der Freiwilligen Feuerwehr
Wegeleben besteht seit 1995.
Die Kameradinnen und Kameraden, die aus Altersgründen
aus dem aktiven Dienst ausscheiden mussten, pflegen hier
weiterhin die Gemeinschaft.
Am letzten Donnerstag im
Monat treffen sie sich im Gerätehaus.
16 Mitglieder zählt die Wegelebener Alters- und Ehrenabteilung aktuell, von denen 14 selbst
aktiv in der Feuerwehr waren.
Samstag:
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15:00 Uhr großer Festumzug
mit dem Spielmannszug Wedderstedt
die Egelner Stadtwache sorgt für Salut
16:30 Uhr Einetaler Blasmusikanten
ab 16:30 Uhr Bürgerschießen
Ausstellung historischer und moderner Waffen
ab 20:00 Uhr Disco und Live Musik
mit den Kellerknaben
Sonntag:
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9:30 Uhr kleiner Weckumzug
mit dem Spielmannszug Wedderstedt
Abholen des Bürgerkönigs
ab 10:00 Uhr Frühschoppen bei Hakeborner
Blasmusik und Schlachteplatte
der Fleischerei Kersten
Für unsere kleinen Gäste stehen evtl. Hüpfburg und Kinderkarussell bereit.
Der Eintritt ist frei.
Zeltlager der
Verbandsgemeindejugendfeuerwehr 2015
Anlässlich dem 120-jährigen
Bestehen der Freiwilligen Feuerwehr Ditfurt, wurde das diesjährige Jugendfeuerwehrzeltlager der
Verbandsgemeindejugendfeuer-
wehr ebenda ausgerichtet. Die Jugendfeuerwehren aus Wegeleben,
Harsleben, Wedderstedt, Hausneindorf, Hedersleben und natürlich auch Ditfurt waren vertreten.
Freitag, der 17.07.2015
Am frühen Abend trafen langsam
alle Feuerwehren in Ditfurt ein. Die
Zelte wurden bereits einen Tag zuvor aufgebaut. Voller Vorfreude haben die Kinder die Zelte bezogen,
ihre Liegen aufgestellt und es sich
mit Decken, Schlafsäcken, Kissen
und einem kleinen Kuscheltier gemütlich gemacht.
Gegen 18:00 Uhr wurde das Zeltlager eröffnet und alle wurden durch
den Wehrleiter Aiko Engelbrecht
und dem Verbandsgemeindewehrleiter Jürgen Kamm begrüßt. Tanja
wurde auch allen vorgestellt. Sie
ist unsere platzeigene Krankenschwester für dieses Wochenende.
Es wurden auch zwei Lagerreporter
festgelegt. Dies sind wir, Steffi und
Melli.
Danach wurden alle Kinder in kleine Gruppen aufgeteilt und haben
bunte Armbändchen zur besseren
Erkennung bekommen.
Das Highlight des Abends war das
Ideen in Druck
Mit einer Anzeige in Ihren Heimat- und
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Im Bild (hinten von links) Peggy Kappe, Vorsitzende der Altersund Ehrenabteilung, Jens Kappe, Stellvertretender Wehrleiter, Karin Kappe, Ilona Blumenthal und Lothar Blumenthal sowie (vorn
von links) Irmtraud Seidenstücker, Henning Kappe, Dieter Hapke, Karl-Friedrich Michael, Bernd Willecke, Otto Blumenthal und
Hermann Seidenstücker, erster und langjähriger Vorsitzender nach
Gründung der Alters- und Ehrenabteilung.
Verbandsgemeinde Vorharz
Motorboot- und Ruderbootfahren
auf dem Ditfurter See. Zugleich
konnten die Kinder sich im Wasser ein wenig abkühlen, da es sehr
warm und schwül geworden war.
Viele Leute sind unfreiwillig baden gegangen, an Beinen und Armen gepackt und schwupps flogen
sie ins kühle Nass. Was für eine
Abkühlung! Anschließend fuhren
wir wieder auf den Zeltplatzlatz
und hangen die nassen Sachen
auf, zogen uns bequeme Kleidung
an und gönnten uns eine kleine
Pause. Wir haben gerochen, dass
die Grills schon auf Hochtouren
liefen. Später gab es dann von
unseren Grillmeistern ein sehr
leckeres Abendbrot. Es hat allen
sehr geschmeckt und viele ließen
es sich nicht entgehen nochmal einen Nachschlag zu holen.
Am Abend saßen die Kinder mit
den Betreuern bei Musik und einem Feuer gemütlich zusammen
und haben den Tag ausklingen
lassen.
Es wurden neue Freundschaften
geschlossen und die Kinder aus
der Jugendfeuerwehr Wegeleben
haben ein kleines Theaterstück für
die Betreuer einstudiert.
Samstag, der 18.07.2015
Morgens waren die Kinder schon
wieder sehr früh auf den Beinen.
Einige, die nicht aus dem Bett kamen, wurden dann schnell, aber
nicht liebevoll, geweckt. Tino
kam mit einer Sirene in die Zelte
und hatte sichtlich Spaß dabei die
Kinder zu wecken.
Nach einem ausgiebigen Frühstück gab es viel Spiel und Spaß
mit verschiedenen Stationen.
18 | Nr. 8/2015
Es hat sich gezeigt, dass Kinder
nicht immer Spielzeug brauchen,
denn mit Wasser kann man auch
sehr viel Spaß haben. Stationen
wie „nasse Bank“, „Schlauchkegeln“, „Sauglängengolf“ und
„Löffel am Seil“ wurden von den
Kindern mit Spaß gemeistert.
Danach durften sich die Kinder
alleine auf dem Zeltplatz beschäftigen.
Einige Mädchen haben sich dafür
entschieden kleine Eintrittskarten
für die heutige Show zu basteln.
Für heute haben die Mädchen eine
kleine Tanzveranstaltung geplant.
Anschließend gab es lecker Mittagessen. Natürlich gab es, wie
es sich zu einem Jugendzeltlager
gehört, Nudeln mit Tomatensoße. Alle Kinder waren begeistert,
denn welches Kind liebt keine
Nudeln mit Tomatensoße? Es
folgte eine kleine Verdauungspause, die zum Umziehen genutzt
wurde. Die Kinder packten ihr
Badezeug und ein großes Handtuch ein, damit wir zum Freibad
nach Westerhausen fahren konnten. Die Kinder hatten sehr viel
Spaß im Wasser. Es wurde zusammen mit den Betreuern getobt
und gelacht. Bei Kuchen, Wassermelone und Tee ließen wir es uns
gutgehen. Es wurden viele akrobatische Stunts gezeigt, die fast
hollywoodreif waren.
Ziemlich ausgepowert kehrten wir
am späten Nachmittag zurück zu
unseren Zelten.
Über den ganzen Platz wurden
Wäscheleinen gespannt, damit die
klitschnassen Badesachen trocknen konnten. Die Kinder warteten
auf das Abendbrot, denn langsam
bekamen alle Hunger. So gab es
Hotdogs, die wir uns selber zusammenstellen durften. Hmmm
lecker!
Nun war es an der Zeit für die
einstudierte Show, alle Gäste versammelten sich auf den Bänken
vor der Bühne. Musik ab! Barzi,
der DJ, ließ es richtig krachen.
Die Kinder tanzten und haben
von der auserkorenen Jury Punkte
bekommen die nicht schlecht ausfielen. Vor Freude fing Dirk gleich
an zu weinen. „Ohhh wie süß!“
Selbst Doro, die Platzmutti, legte
eine flotte Sohle auf die Tanzfläche. Nun waren die Betreuer an
der Reihe, Sven, Tino, Sören und
Basti tanzten zu „Wiggle Wiggle“
und es wurde natürlich viel gelacht. Die Jungs schmückten den
Tanz mit etwas Bauchtanz, HipHop und einer akrobatischen Brücke aus. Einige Kinder haben von
Betreuergesprächen mitbekommen, dass für heute Abend eine
Nachtwanderung geplant war. Die
Kinder wurden in neue Gruppen
eingeteilt.
Alle zogen sich lange Kleidung
an und warteten geduldig darauf
endlich loswandern zu können.
Es war bereits 22 Uhr als die erste
Gruppe, die Wegelebener Feuerwehrspatzen, losgehen durften.
Die Reporter waren gleich dabei
und liefen mit.
Auf zur ersten Station, niemand
wusste was kam. Wir waren
auf einem kleinen Feldweg, wo
uns dann plötzlich ein Mann in
Schwarz entgegenkam und uns
anschrie.
Er fragte uns ob wir seinen treuen
Begleiter Jack, seinen Gorilla, gesehen hätten. Er sei wohl der beste Feenfänger, den es überhaupt
gibt. Er fesselte uns mit seinen
Zaubertricks, bevor es weiterging.
Wir kamen an einer Brücke vorbei, niemand ahnte Böses, doch
dann Feuerfontänen, direkt neben
der Brücke.
Wirklich jeder hat sich erschrocken, also schnell weitergehen. Es
ging über Stock und Stein weiter
zu den nächsten Stationen. Am
Wegesrand standen 2 kleine Häuser. Ein Knall, ein Hieb und der
Gorilla Jack lief vor einem Räuber weg. Mit lautem Gebrüll ging
es weiter. In der Nähe des Ortseinganges stand ein alter Zöllner
der Geld verlangte, damit wir
passieren durften. Doch es konnten leider nicht immer alle Leute
durch und wurden bestraft. Weiter
ging es Richtung Feuerwehr, als
es aus heiterem Himmel anfing
zu regnen, so dachten wir. Aber
nein, zum Glück regnete es nicht,
es war nur ein wenig Wasser was
durch und über die Büsche gesprüht wurde. Eine gelungene
Abkühlung.
Endlich wieder zurück auf dem
Platz haben es sich alle gemütlich
gemacht. Kathi verteilte leckeres
Stockbrot, was gut angenommen
wurde. Müde und geschafft kehrten
alle auf ihre Liegen ein. Ruhig ist es
auf dem Platz geworden. Der Tag
neigte sich nun dem Ende zu.
Sonntag, der 19.07.2015
Früh am Morgen kam Tino mit
seiner geliebten Sirene und weckte die Kinder doch wieder sehr
unsanft.
Frühstück war angesagt und dann
kam der Regen, der natürlich
nicht geplant war, denn es musste
ja alles abgebaut und weggepackt
werden. Bei Regen mussten nun
alle ihre Sachen einräumen und
wegräumen.
Es ist Zeit geworden für die große Verabschiedung, nun war das
schöne Wochenende ohne Eltern
vorbei. Bevor sich die ersten auf
den Heimweg begaben halfen
wir, trotz starkem Regen, den
Ditfurtern beim Aufräumen von
dem Zeltplatz. Es war ein schönes Wochenende, es wurden viele
Freundschaften geschlossen, eine
Menge gelacht und Spaß gehabt.
Wir bedanken uns sehr bei allen
helfenden Händen und besonders
bei der fleißigen Küchencrew, sowie bei enviaM!
Eure Reporterinnen
Melli und Steffi
Verbandsgemeinde Vorharz
Nr. 8/2015 | 19
Reit- und Fahrverein Wegeleben e. V.
Kontakt: Angelika Hüber, Karolinengarten 29, 38855 Wernigerode, Tel. 03943 601994
Reitertag in Wegeleben - eine rundum gelungene Pferdesportveranstaltung im Klosterpark
83 Reiter-Pferd-Paare aus 20 Vereinen in 11 Prüfungen
(Wegeleben) Über eine gelungene Pferdesportveranstaltung
konnten sich die Mitglieder
des Reit- und Fahrvereins Wegeleben e. V. am 27. Juni 2015
freuen. Trotz des Regenwetters
am Vormittag waren 83 ReiterPferd-Paare angereist. Der perfekt vorbereiteter Reitplatz und
der pünktlich zu den Geländeprüfungen aufkommende Sonnenschein boten den Reiterinnen
und Reitern beste Bedingungen,
um ihre Pferde in insgesamt
11 Prüfungen vorzustellen.
Zahlreiche Zuschauer erlebten
an diesem Tag guten Pferdesport und belohnten die Starter/
innen mit viel Beifall. Auch in
diesem Jahr waren neben den
Reiterinnen und Reiter aus der
Region auch wieder Starter aus
entfernteren Vereinen, wie zum
Beispiel Gießen, Braunschweig
und Hannover nach Wegeleben
gekommen.
Ergebnisse (jeweils die 3 Erstplatzierten)
Dressurprüfung Klasse E
1. Chiara Papendieck auf Franzi - RFV Darlingerode
2. Anabelle Spannhaus auf BillY Idol - RFV Westerhausen
3. Meike Wagner auf Dark Joshi - RV Hahausen
Dressurprüfung Klasse A
1. Manuela Kröber auf Elony - RFV Halberstadt
2. Meike Wagner auf Dark Joshy RV Hahausen
3. Eleonore Knorr-Kalkhofen auf Harun-Ar-Rashid - RFV Wegeleben
Einfacher Reiterwettbewerb
1. Lisa-Marie Bredy auf Zeno - RFV Wegeleben
2. Julia Zaar auf Lessandro - RFV Eilenstedt
3. Lisa Bolidorf auf Belfast - RFV Westerhausen
Mini-Geländeprüfung
1. Lisa Marie Bredy auf Zeno - RFV Wegeleben
2. Cornelia Schwemmle auf Daphne - RFV Gießen
3. Scherin Sattari auf Lucky Luke - RFV Heudeber
Geländeprüfung Klasse E
1. Sophie Sievers auf Trixi - RFV Oschersleben
2. Alexander Stahlmann auf Pauline S - Schönebecker SC
3. Johanna Börns auf Black Sun - RFV Wegeleben
Im Führzügelwettbewerb dem Einstiegswettbewerb für die ganz kleinen Reiterinnen und Reiter starteten 19 Kinder, die alle überdurchschnittliche Leistungen zeigten und mit einer Schleife und einen kleinen Ehrenpreis belohnt wurden.
Auf den ersten Plätzen waren Merle Emme Hinze auf Kira - RFV
Heudeber, Lewin Hinze ebenfalls auf Kira - RFV Heudeber und Leonie Neugebauer auf Kalif RFV Eilenstedt
Hunterspringen (Für Reiterinnen und Reiter über 30 Jahre, vorwiegend Neu- oder Wiedereinsteigen in den Turniersport)
1.
2.
Diana Köhn-Mählhahn auf Ghia - RFV Wegeleben
Susanne Kolbe auf Preston RFV Halberstadt und Helv Stahlmann auf Ciara Schönebecker SC
Die Mitglieder des gastgebenden Vereins konnten sich in allen
11 Prüfungen sehr gut platzieren.
Fazit der Vereinsmitglieder des
Reit- und Fahrvereins Wegeleben e. V.: Die wochenlange
Vorbereitungsarbeit hat sich
gelohnt. Sowohl Zuschauer als
auch Reiterinnen und Reiter
zeigten sich zufrieden mit dieser
Veranstaltung die vor allem auch
unfallfrei und sehr gut lief. Dies
war auch nicht zuletzt den vielen
Sponsoren zu verdanken, die mit
Geld oder Sachleistungen diesen
Reitertag unterstützten. Dafür
möchte sich der Verein nochmals
herzlich Der Dank gilt auch den
Mitgliedern des Fördervereins
St. Georg der FreiwilligenFeuerwehr Wegeleben, die in diesem
Jahr die Verpflegung der Reiterinnen und Reiter sowie der Gäste zur vollen Zufriedenheit aller
übernommen hatten.
(Text u. Foto Hüber)
Minispringen
1. Justus Krüger auf Daggi - RFV Wipshausen
2. Luci Giebel auf Atilla - RFV Derenburg
3. Justus Krüger auf Whitney - RFV Wipshausen
Springen Kl E
1. Diana Köhl-Mählhahn auf Ghia RFV Wegeleben
2. Anne Gottschalk auf Papillon - RFV Wipshausen
3. Madeleine Reis auf Ebby - RFV Wegeleben
Springen Klasse A
1. Alexandra Zaar auf Lassandro - RFV Halberstadt
2. Alexander Stahlmann auf Pauline - Schönebecker SC
3. Madeleine Reis auf Ebby - RFV Wegeleben
Horse and Dog (eine Prüfen bei der eine Reiter-Pferd-Paar sowie ein
Hundeführer mit Hund eine Parcours nach Fehlerpunkten und Zeit
überwinden müssen)
1. Jona Krüger auf Psycho, Anne-Luise Gottschalk mit Hund Jimmy - RFV Wipshausen
2. Diana Köhn-Mählhahn auf Ghia und Eike Mählhahn mit Hund
Ballou - RFV Wegeleben
3. Johanna Börns auf Joyce und Martina Börns mit Hund Flora RFV Wegeleben
Der Reit- und Fahrverein Wegeleben e. V. bedankt sich hiermit bei allen Sponsoren und Unterstützern für den Reitertag 2015 bei der Stadt
Wegeleben und Bürgermeister Hans-Jürgen Zimmer, der Harzsparkasse, der Harzer Volksbank, Lastfuhrbetrieb Pella, Citroen Autohaus Schneider, Dachdecker Olaf Lippold, Stamo Gerüstbau Michael
Kullmann, Harsleben, Zahnarztpraxis Limpert, Wegeleben, Friseursalon Brunhilde Cosmus, Wegeleben, Futterhandel Martina Börns,
Emersleben, Werner Börns, Wegeleben, Ehlert&Keddy GbR Harsleben, Dr. Jörg Deicke, Dr. Hendrik Meyer, Neukirchen u. Schulz,
Agrargenossenschaft Harsleben,
Cattenstedter Parforcejagd-Reitverein, bei den Freiwilligen Feuerwehren Adersleben und Deesdorf, der Fliesenscheune Emersleben
sowie dem Feuerwehrförderverein Wegeleben bedanken.
Text u. Foto: Hüber
Lisa-Marie Bredy auf Zeno im Minigeländeritt
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20 | Nr. 8/2015
Bürgermeister Hans-Jürgen Zimmer gratuliert Sophie Sievers auf
Trixi vom RFV Oschersleben zu ihrem Sieg in der Geländeprüfung
Klasse E
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Verbandsgemeinde Vorharz
Verbandsgemeinde Vorharz
Nr. 8/2015 | 21
Tag der offenen Tür der FFW Deesdorf
vom 21. bis 23. August 2015
= im Festzelt an der Bode =
Freitag, 21.08.2015
ab 20.00 Uhr
- Disco mit DJs Uwe und Thomas
Samstag, 22.08.2015
ab 15.00 Uhr
- Eröffnung
- Spiele und Unterhaltung
für Groß und Klein
- Programm des
„Deesdorfer Singekreises“
- große Tombola
- Kaffee und selbst gebackener Kuchen
- Rundfahrten mit dem Feuerwehrauto
- Ausschießen der Schützenkönige
ab 20.00 Uhr Tanz für Jung und Alt
mit DJs Uwe und Thomas
Sonntag, 23.08.2015
ab 10.00 Uhr Frühschoppen mit Hausschlachteplatte,
der Blaskapelle MTU
und DJs Uwe und Thomas
5. Deutscher Orgeltag und
Tag des offenen Denkmals in Hausneindorf
In diesem Jahr findet am Sonntag,
dem 13. September, der Tag des
offenen Denkmals zugleich mit
dem fünften Deutschen Orgeltag
statt. In Hausneindorf haben sich
aus diesem Anlass die evangelische Kirchengemeinde und der
Heimatverein e. V. zusammen getan, um diesen Tag gemeinsam zu
gestalten und das Orgeldorf Hausneindorf zu präsentieren.
Von 10 bis 15 Uhr können die Fortschritte bei der Restaurierung der
ehemaligen preußischen Domäne,
der „Burg“, besichtigt werden, wobei auch Führungen durch den Heimatverein angeboten werden. Zur
gleichen Zeit ist dort auch das neu
eingerichtete Museum geöffnet,
das sich unter anderem dem Wirken der Orgelbauerfamilie Reubke
und dem von Ernst Röver widmet.
Der Heimatverein sorgt für das
leibliche Wohl. Für Kinder gibt es
eine Malstraße.
Um 17 Uhr findet in der ev. Kirche St. Petri ein Konzert auf der
Röver-Orgel statt. Dieses Instrument war das Vorführinstrument
von Ernst Röver. Die Orgel besitzt 29 Register, die sich auf zwei
Manuale und das Pedal verteilen.
Es musizieren die Kirchenmusikerin Friedburg Unger und Kantor Werner Jankowski, Oschersleben. Die Veranstaltung trägt den
Titel „Mit Händen und mit Füßen“. Darin werden u.a. vierhändige Bearbeitungen zu Werken
von G. F. Händel, J. Haydn und
W. A. Mozart zu hören sein sowie
ein vierfüßiges Pedalsolo einer
Choralbearbeitung von Lothar
Graap (* 1933). Für die Besucher
des Konzerts und für weitere Interessierte findet um 16 Uhr eine
Führung durch das OrgelbauerMuseum statt.
Wir laden herzlich ein!
Verbandsgemeinde Vorharz
22 | Nr. 8/2015
Festprogramm zum 17. Erntedankfest in Schwanebeck
27.09.2015
„Das Wetter erkennt man am Winde wie den Herrn am Gesinde“
09:00 Uhr
Ökumenischer Gottesdienst und Segnung der Erntekrone durch Bruder Hubert
Pfarrer Plötner und Bruder Hubert
10:00 Uhr
Aufstellung zum Umzug auf der Promenade und Abgabe der Kürbisse auf dem Schulhof
10:20 Uhr
Abholen der Erntekrone aus der Petrikirche
10:30 Uhr
Beginn des großen Festumzuges
Oscherslebener Straße, Büblinger Straße, Johannisstraße, R. Breitscheid Straße, Kapellenstraße, Halberstädter Straße, Schüttewall, Kreuzwinkel, Breite Straße, Markt.
11:45 Uhr
Begrüßung der Festteilnehmer, Ansprache des Bürgermeisters
12:00 Uhr
Beginn des bunten Programmes mit DJ Lutz
12:00 Uhr
Ständchen der Harzer Spielleute
12:15 Uhr
Oldtimerbesichtigung
12:30 Uhr
Sportmobil für die Kinder
12:45 Uhr
Kinder der Grundschule Schwanebeck
13:00 Uhr
Schwanebecker Chöre
14:20 Uhr
Akkordeongruppe Fröhlich
15:00 Uhr
Siegerehrung „Größter Kürbis“
15:10 Uhr
Siegerehrung „Stimmkräftigster Hahn“
Alle interessierten Bürger treffen sich in der Fleischerei Bendler am: 16.09.2015, 19:00 Uhr zur Absprache des Programmablaufes.
Wenn Sie das Erntedankfest mit einer Spende unterstützen möchten, kann die Einzahlung unter:
Zahlungsempfänger: Verbandsgemeinde Vorharz
IBAN: DE56 8105 2000 0370 0625 15 bei der Harzsparkasse mit dem Verwendungszweck „Erntedankfest Schwanebeck“ erfolgen.
Die Bareinzahlung ist während den Öffnungszeiten in dem Verwaltungsgebäude Kapellenstraße 16 in Schwanebeck möglich.
Ansprechpartner sind Otto Bendler Tel.: 039424 242
und Lutz Gnade Tel. 039424 949514
Zum Schwanebecker Erntedankfest 2015 werden letztmalig die größten Kürbisse gesucht
2015!!! Auch in diesem Jahr findet unser traditionelles Erntedankfest statt.
Wir hoffen, dass dann die Turmhaube wieder an ihrem angestammten Platz ist, damit das
Erntedankfest dann wieder in gewohnter Weise am instandgesetzten Schwanebecker Wahrzeichen
stattfinden kann.
Der 27.09.2015 ist der Festtagstermin, den Sie schon jetzt notieren können.
Das Motto für das 17. Erntedank-
fest heißt: „Das Wetter erkennt
man am Winde wie den Herrn am
Gesinde“.
Es ist geplant, auch in diesem
Jahr wieder die größten 3 Kürbisse durch die Fleischerei Otto
Bendler zu prämieren. Das ist für
Sie die Motivation um das Beet
vorzubereiten und die Saat auszubringen. Die Sonne soll das
Restliche dazu beitragen. Zum
18. Erntedankfest wird ein anderer Wettbewerb gestartet. Welche
Idee habe Sie dazu?
Auch die Vereine beteiligen sich
in diesem Jahr an dem traditionellen Erntedankfest in Schwanebeck. Möchten Sie wieder zum
Erfolg des Schwanebecker Erntedankfestes beitragen, bitten wir
Sie, einen Betrag Ihrer Wahl auf
das Konto der Verbandsgemeinde
Vorharz einzuzahlen.
Zahlungsempfänger: Verbandsgemeinde Vorharz
IBAN: DE56 8105 2000 0370
0625 15 bei der Harzsparkasse
Kennwort: „Schwanebecker
Beilagen DIN A4 I schwarz-weiß I vierfarbig
Erntedankfest“.
Eine Bareinzahlung in der Kasse
der Verbandsgemeinde Vorharz,
39397 Schwanebeck, Kapellenstraße 16 ist auch während der
Öffnungszeit möglich.
Durch Ihr Engagement kann eine
jahrelange Tradition erhalten bleiben und fortleben.
Vielen Dank.
Der Freundeskreis
Schwanebecker Erntedankfest
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Nr. 8/2015 | 23
Aus dem Seniorenclub Harsleben
Unsere Reise nach Helgoland
begann am 12. Juni früh um
7.00 Uhr ab Harsleben. Alle Teilnehmer waren fröhlich und voller
Erwartung auf den Verlauf der
Tour. Und dann ging es los.
Bald machten wir die erste Pause, servierten ein Sektfrühstück.
Familie Stephan Müller hatte den
Sekt spendiert. Vielen Dank dafür!!
Weiter ging die Fahrt nach Bremerhaven. Bremerhaven liegt im
Bundesland Bremen, besitzt den
größten Fischereihafen des Europäischen Kontinents und ist Europas größter Autoverladehafen.
Ein Hafenrundgang stand auf dem
Programm. Doch bevor wir starteten kam unser Fahrer Falko als
Neptun zu uns und zeigte wie der
Gott des Meeres eine Taufe vornimmt. Diese Überraschung war
ihm wirklich gelungen.
Beim anschließenden Rundgang
betrachteten wir das Schifffahrtsmuseum, viele alte restaurierte
Schiffe, das Auswandererhaus.
Es war schön. Unser Ziel war das
Hotel „Theodor Storm“ in Hu-
sum. Dort angekommen bezogen
wir die Zimmer und trafen uns um
20 Uhr zum Abendessen.
Am nächsten Tag früh fuhren wir
von Husum nach Büsum. Von
dort ging es ab 8.45 Uhr mit dem
Schiff Richtung Helgoland.
2,5 Stunden dauerte die Überfahrt,
zum Glück blieb die See ruhig.
Helgoland gehört seit 1890 zu
Deutschland.
Die Insel war vorher im Besitz
von England und wurde gegen
die Ostafrikanische Insel Sansibar
ausgetauscht. In den 3 Stunden
unseres Aufenthaltes sahen wir
uns das Rathaus, das Kurhaus, die
Hotels, die kleinen Fischerhäuschen und natürlich das Wahrzeichen der Insel - die Lange Anna
- an. Diese ragt frei 48 Meter hoch
an der Nordspitze von Helgoland
empor.
Die Rückreise verlief gut und so
konnten wir am Abend noch einen
Spaziergang durch Husum unternehmen. Sehr gefallen hat uns der
Stadtkern mit seinen alten Kaufmannshäusern. Interessant war
es auch am Binnenhafen wo eine
kleine Krabbenflotte zuhause ist.
Abschied von Husum nahmen wir
am 3. Tag und fuhren nach Friedrichstadt, man nennt diese Stadt
auch das Venedig des Nordens.
Eine Grachtenfahrt von einer
Stunde durch die Holländersiedlung war sehr erholsam.
Auf der Rückreise fuhren wir
durch das Alte Land dem größtem
zusammenhängenden Obstanbaugebiet Deutschlands.
Alles Schöne geht einmal zu
Ende. Wir landeten glücklich und
zufrieden wieder in Harsleben.
Dafür bedanken wir uns bei unserem Fahrer Falko vom Busbetrieb
Stephan Müller, vielen Dank auch
an Conny für ihre Dienste als Reiseleiter.
Ortsgruppe der Volkssolidarität
Harsleben
M. Kuske
Unsere nächste Veranstaltung ist das
Sommerfest am 22. August auf dem
Hundesportplatz.
Beginn ist um 14:30 Uhr.
Der Busbetrieb Stephan Müller fährt
um 14:00 Uhr vom Schützenplatz,
ehemalige Mühle Schulze, Spielplatz,
Feuerwehr und Ostendorf.
Die gleiche Tour um 18:00 Uhr zurück.
Die Schützenkorporation Ditfurt gratuliert
zum Geburtstag im Monat September 2015 ihren
Mitgliedern
Kristin Rosplesch (21.09.) und Helmut Riekehr (25.09.)
Der Vorstand wünscht seinen Jubilaren alles erdenklich Gute, Gesundheit und Wohlergehen.
Aus dem Schützenverein:
1. Am Freitag, dem 18.09. 2015 wird auf dem Schießstand in der
Zeit von 18.00 bis 20.00 Uhr der Hirschkönig ausgeschossen.
2. Das Trainingsschießen findet jeden Freitag ab 18.00 bis
20.00 Uhr und sonntags von 10.00 bis 12.00 Uhr statt.
In Vorbereitung der bevorstehenden Schießsportwettbewerbe
hoffen wir auf rege Trainingstätigkeit.
Oliver Rosplesch
1. Schützenmeister
Axel Becker
Schießmeister
Verbandsgemeinde Vorharz
24 | Nr. 8/2015
12. Harsleber Volleyballturnier
Die Abteilung Volleyball im
Sportverein Germania Harsleben führt nun mittlerweile schon
das 12. Beachvolleyballturnier
auf dem Sportplatz in Harsleben
durch. Dieses Turnier ist als offenes Turnier der Harsleber Vereine
angelegt, das bedeutet es können
sich alle Vereine mit Mannschaften beteiligen.
Das Turnier wird am Sonntag,
dem 30. August 2015 auf dem
Sportplatz durchgeführt, Beginn
ist 10:00 Uhr. In den vergangenen Jahren sind schon traditionell Mannschaften, des Harsleber
Spielmannszuges, der Freiwilligen Feuerwehr, des Schützenvereins sowie der Abteilung Fußball
und natürlich die Volleyballer
selbst angetreten. An erster Stelle
steht natürlich der Spaß im Mittelpunkt der Veranstaltung aber es
wird auch hart gekämpft wenn es
um den Sieg geht.
Das Turnier wird mit einer zünftigen Siegerehrung und einem
gemütlichen Beisammensein am
Nachmittag beendet werden.
schen 25 und 65 Jahren, die sich
jeden Mittwoch um 19:00 Uhr zu
einem 2-stündigen Spiel trifft. Im
Sommer bei gutem Wetter spielen
wir auf dem Sportplatz, bei kälteren Temperaturen und in dunklen
Jahreszeit treffen wir uns in der
Harsleber Mehrzweckhalle.
Interessierte, die Spaß an der
Bewegung und am Mannschaftssport haben sind herzlich eingeladen mitzumachen.
Die Abteilung Volleyball wurde
durch Eberhard Knobbe und Michael Winkler im Jahre 2000 gegründet und besteht damit stolze
15 Jahre, auch dies ist uns Anlass
am 30. August ein bisschen zu
feiern. Wir sind eine gemischte
Freizeitmannschaft im Alter zwi-
Heimatverein Schwanebeck v. 2013 e. V.
„Abenteuer Afrika, unter Löwen und Elefanten in der Wildnis“
Die Halberstädter Doris und Jürgen Vollheim sind leidenschaftliche Freunde der afrikanischen
Tierwelt. Auf ihren Abenteuerreisen durch die Wildnis Ost-und
Südafrikas ziehen sie, in Begleitung eines Führeres und eines
Kochs, durch den Busch und
schlafen in Zelten. So haben sie
rund um die Uhr hautnahen Kontakt zu den wilden Tieren.
Über ihre vielen Erlebnisse mit
dem afrikanischen Großwild, über
lustige, manchmal auch grenzwertige Begegnungen berichten
sie in einer Fotodokumentation
von A wie Affe bis Z wie Zebra
und Lesungen aus ihrem Buch
„Abenteuer Afrika“.
Wann: 17. Sept. 2015
Zeit: 19.00 Uhr
Ort: Fleischerei
Otto Bendler,
Friedensplatz
Zu diesem Video-Vortrag lädt der
Heimatverein Schwanebeck alle
interessierten Bürgerinnen und
Bürger Schwanebecks, Nienhagens sowie aus der Umgebung
herzlich ein.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
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Verbandsgemeinde Vorharz
Nr. 8/2015 | 25
Veranstaltungen 2015/2016 in Schwanebeck und Nienhagen
im August
Schwanebecker Seniorenheim
Grillnachmittag
22./23.08.
Puppenmuseum Nienhagen
5 Jahre Puppen- und Teddybärmuseum - große Jubiläumsausstellung
im Museum und DGH Nienhagen (ab 10.00 Uhr)
12.09.
Freiw. Feuerwehr Schwanebeck
ab 13 Uhr Tag der offenen Tür
12.09.
Schützenverein Schwanebeck e. V.
Adlerschießen f. Jedermann auf dem Schießstand in Schwanebeck
12./13.09.
Kleintierzuchtverein Schwanebeck
Offene Jungtierschau auf dem Verwaltungshof in der Kapellenstr. 16
17.09.
Heimatverein Schwanebeck von 2013 e. V.
19.00 Uhr Fleischerei O. Bendler
Video-Vortrag über Afrika - Afrikaabenteurer sind unterwegs im Zelt
und campen mitten in der freien Wildnis
im September
Schwanebecker Seniorenheim
Erntedankfest
27.09.
Freundeskreis Erntedank
Erntedankfest
im Oktober
Schwanebecker Seniorenheim
Drachenbasteln und Drachenfest
04.10.
Schützenverein Schwanebeck e. V.
2. Runde Wanderpokal der Jugend, Schießstand in Schwanebeck
08.10.
Schwanebecker Seniorenheim
Erntedankgottesdienst
Okt./Nov.
Heimatverein Schwanebeck von 2013 e. V.
Buchlesung mit Michael Worbs
im November
Schwanebecker Seniorenheim
Buchlesung - Lesecafé
11.11.
Kath. Kirchengemeinde
Martinsumzug
21.11.
Heimatverein Schwanebeck von 2013 e. V.
Weihnachtsfeier für die Senioren und Seniorinnen aus Schwanebeck
u. Nienhagen in der Agrargenossenschaft, Huyweg
(ab 14.30 Uhr Kaffee, Kuchen u. Programm)
27.11.
Grundschule „Am Baumhof“
„Unser Weihnachtshaus“ - Tag der offenen Tür (ab 16.00 Uhr)
im Dezember
Schwanebecker Seniorenheim
Weihnachtsfeier „Geschichten am Kamin“
05.12.
Puppenmuseum Nienhagen
Weihnachtsmarkt
06.12.
Männergesangsverein
25. Adventskonzert in der Kath. Kirche (ab 14.30 Uhr)
12.12.
Schützenverein Schwanebeck e. V.
Weihnachtsfahrt
12.12.
SV „Blau-Weiss Schwanebeck“
Weihnachtsfeier im DGH Nienhagen
28./29.05.
Kultur- u. Technikverein Nienhagen
Militär- u. Oldtimertreffen mit anschl. Ossiparty
18./19.06.
Heimatverein Schwanebeck von 2013 e. V.
Vereinsveranstaltung für jedermann
2016
(Termine ohne Gewähr, Änderungen vorbehalten)
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Verbandsgemeinde Vorharz
26 | Nr. 8/2015
Reit- und Fahrturnier mit Kreismeisterschaften
im Fahren Kl. A des Landkreises Harz 2015 in
Groß Quenstedt
Schon seit Wochen laufen im
Verein die Vorbereitungen für das
traditionelle Reit- und Fahrturnier am 12. und 13. September
2015. Für den Verein ist das Turnier der Veranstaltungshöhepunkt
des Jahres. Bevor die Teilnehmer
aber an den Start gehen können,
muss der Platz auf der Volksfestwiese (Richtung Emersleben)
noch hergerichtet werden. Dafür
muss der Verein alles was zum
ausrichten eines Turniers benötigt
wird (Zelt, Hindernisse, Dressurviereck, Getränkewagen, Grill …)
auf den Platz schaffen. Dieses kann
aber nur durch viele fleißige Hände vollbracht werden. Den Helfern
vorab schon einen recht herzlichen
Dank. Die Ausschreibung ist veröffentlicht und der Veranstalter
hofft auf zahlreich eingehende
Nennungen. Den Zuschauern
werden in 24 verschiedenen Prüfungen die Fassetten des Pferdesports näher gebracht, wie z. B. im
Reiterwettbewerb, Dressur- und
Springprüfung der Kl. E - L sowie
Dressur- und Hindernisfahrprüfungen für Ein-, Zweispänner. Es
gehen Teilnehmer der Landesverbände von Sachsen-Anhalt, Berlin-Brandenburg, Thüringen und
Hannover an den Start.
Bei den Dressurprüfungen zeigen
die Reiter stillvolle Dressuraufgaben. Die Springreiter überwinden
die Sprünge elegant im Stil- oder
schnellstmöglich, nach Fehler und
Zeit, im Zeitspringen. Nachdem
die Gespanne am Samstagvormittag ihre Dressurprüfungen erfolgreich abgelegt haben, donnern sie
am Nachmittag durch die extra
dafür abgesteckte Geländestrecke, und preschen auf dem hinteren Teil des Turnierplatzes durch,
4 extra dafür abgestimmte Fahrhindernisse. In diesem Jahr hat
der Verein auch eine Prüfung für
Quer- und Wiedereinsteiger ausgeschrieben. In dem Hunterklasse-Spring-Wettbewerb, können
Reiter (Jahrgang 1984 und älter)
mit ihren Pferden (ab 5 Jahre und
älter), kleine Hindernisse (max.
75 cm) erfolgreich überwinden.
Aber auch die Kleinsten können
beim Führzügel- und Longenreiterwettbewerb zeigen, was sie
beim wöchentlichen Training
gelernt haben. Die Kinder des
Vereins üben schon fleißig an ihrem Showprogramm, welches am
Sonntag gezeigt wird. Am diesem
Nachmittag findet die Ehrung der
Kreismeister im Gespannfahren
statt. Im vereinseigenen Zelt ist
das gesamte Wochenende für das
leibliche Wohl der Teilnehmer,
Besucher und Helfer gesorgt.
Die Mitglieder des Reit- und Fahrverein Groß Quenstedt e. V. laden
Alle recht herzlich zu diesem eintrittsfreien und hoffentlich sonnigen Veranstaltungshöhepunkt ein.
Rentner-Club in Nienhagen!
Wenn man Rentner ist, ist meistens nicht alles rosig. Doch hat
sich in unserem Nienhagen (zugehörend zur Stadt Schwanebeck - dies nur nebenbei), etwas
getan, denn hier in Nienhagen
haben sich die Rentner zu einem
Verein zusammengeschlossen,
dem Rentnerverein Nienhagen.
Es ist dies eine Art Fortsetzung
der AWO, die es nicht mehr gibt.
Hier trifft man sich einmal die
Woche zu einem Spielenachmittag und dann im Wechsel ist der
Handarbeitsnachmittag dran. Bei
diesen Zusammenkünften wird
eine Tasse Kaffee getrunken und
geplaudert.
Das Schöne aber ist das einmalige Treffen im Monat zum gemeinsamen Kaffeeklatsch und
Klönen. Hier gibt es auch Kuchen, gebacken von den Damen
im Wechsel.
Da bis auf zwei Herren nur Damen sind, kann man nur genießen.
Jeder der Geburtstag hatte, backt
Kuchen für die Allgemeinheit
und füttert somit alle durch.
Wenn wir Rentner erscheinen, ist
der Tisch wunderbar eingedeckt,
auch Getränke stehen auf dem
Tisch bereit.
Zur Osterfete der Rentner stand
auf jedem Platz ein gehäkelter
Eierwärmer in Form eines Huhnes bzw. Hahnes, war wunderschön.
Angefertigt von dem guten Geist,
der auch die ganzen Vorbereitungen macht vor einem jeden Zusammentreffen, von Püppi.
Trotz allem entstehen ja auch
einige Unkosten für Getränke
usw., hier zahlt ein jeder eine
kleine Summe monatlich und alles geht seinen Gang.
Die Zusammentreffen finden
im Gemeindehaus im Versammlungsraum statt, wo übrigens
für die Rentnerbrigade in einem kleinen Nebenraum eine
Küche installiert wurde, wo die
Verwöhn-Vorbereitungen stattfinden.
Man kann hier nur DANKE sagen an die, die es ermöglichten
und organisieren.
Ein Danke sagt Gerd Schulz,
einer von zwei Männern in der
Damenrunde.
Verbandsgemeinde Vorharz
Nr. 8/2015 | 27
SAW Familienfahrradfest in Harsleben
Am 5. Juli 2015 machte das Radio SAW Familienfahrradfest
auf dem Harsleber Schützenplatz
Station. Die Harsleber Interessengemeinschaft der Vereine führte
diese Veranstaltung gemeinsam
mit Radio SAW durch.
Wir hatten uns im Januar 2015 für
diese Veranstaltung bereits zum
2. Mal beworben und kamen diesmal zum Zug. Die Vorbereitungen
begannen bereits im Februar mit
der Besichtigung des Schützenplatzes und des Schützenhauses
durch das Organisationsteam von
Radio SAW. Wir konnten mit
unseren örtlichen Gegebenheiten
überzeugen und bekamen im April die vertragliche Zusage durch
SAW. Jetzt hieß es die Organisation der Veranstaltung voranzutreiben. Wir mussten uns um die
Versorgung, der Tour kümmern,
gemeinsam mit dem ADFC (allg.
Deutschen Fahrrad Club) hatten
Göran Heßler und Guido Blümke die beide Strecken erkundet.
Am Sonntag dem 5. Juli war es
so weit, ab 6:00 Uhr begannen die
Beteiligten alles aufzubauen.
Um 10:00 Uhr war dann der Start
der beiden Fahrradtouren. Es waren 35 °C für diesen Tag vorhergesagt.
Die Feuerwehren aus Harsleben,
Wegeleben und Ditfurt sorgten
unterwegs für eine Abkühlung der
Radfahrer, dafür nochmal vielen
Dank an die Kameraden.
Gegen 12:00 Uhr kamen dann
die Teilnehmer der Tour auf den
Schützenplatz zurück.
Hier wurde dann noch zünftig
mit dem tollen Programm von
SAW bis 17:00 Uhr gefeiert. Für
jeden Teilnehmer an der Fahrradtour bekamen wir einen Euro von
SAW gesponsert. Hier bekommt
Jens Fricke von Ted Stanetzki
und Frauke Rauner von SAW die
Spendenurkunde übergeben. Es
sind 209 EUR zusammen gekommen. Es war eine gelungene Veranstaltung für unser Dorf.
An dieser Stelle möchten wir uns
nochmal bei allen Mitgliedern
der Interessengemeinschaft, dem
Schützenverein, der Gemeinde
Harsleben für die Unterstützung
bedanken. Nicht vergessen wollen
wir unsere Nachtwächter die von
Sonnabend bis Sonntag früh den
vorbereiteten Platz bewachten.
Weiterhin möchten wir das Gästehaus Spiegelsberge und den
Wehrstedter Hof nicht unerwähnt
lassen, sie haben vorbildlich für
die Beköstigung der vielen Gäste
gesorgt.Die Firma W und K Isolierung stellte uns für das gesamte
Wochenende einen Transporter
kostenlos zur Verfügung, hier
ebenfalls unser Dank.
Mehr Infos und Bilder unter
www.gross-harsleben.de
Die Harsleber Interessengemeinschaft
Schützenfest 2015 in Schwanebeck
Vom 10.07. bis 12.07. fand in
Schwanebeck auf dem Platz am
Huyweg das diesjährige Schützenfest statt. Es wurde am Freitag zum Seniorennachmittag vom
neu gewählten Ortsbürgermeister,
Herrn Benno Liebner, eröffnet.
Anschließend fand im Festzelt bei
Kaffee und Kuchen und einem
kleinen Kulturprogramm, vorgetragen durch die Musikschule Fröhlich und der Tanzgruppe
des Sportvereines Blau-Weiss
Schwanebeck, ein geselliges Beisammensein von Senioren aus
dem Seniorenheim Pro Civitate,
aus Wegeleben und natürlich aus
Schwanebeck statt, bei dem viele alte Anekdoten ausgetauscht
wurden. Außerdem zeigten die
Tanzgruppen der Senioren aus
Wegeleben und Schwanebeck ihr
Können nach dem Kaffeetrinken.
Der Schützenverein möchte sich
bei unseren Senioren und deren
Leitern sowie den Mitgliedern der
Musikschule und der Tanzgruppe
des Sportvereines, recht herzlich
für die Unterstützung des Schützenfestes bedanken.
Am Abend fand wieder ein Tanz-
abend für Jung und Alt im Festzelt
statt, wobei DJ Lutz den Tänzern
mächtig einheizte und somit für
eine sehr gute Stimmung sorgte.
Am Samstag wurden die alten
Schützenkönige mit den Schwanebecker Musikanten und dem
Schützenverein, abgeholt und zu
einem gemeinsamen Königsfrühstück zum Festzelt begleitet. Bei
diesem Königsfrühstück wurden
für ihre sehr guten sportlichen Ergebnisse in den zurückliegenden
Monaten Johanna Kippe, Florian Wohlgemuth und Maximilian
Löffler mit dem Verdienstorden
des Schützenvereines Schwanebeck geehrt.
Um 14.00 Uhr begann dann der
vom Schützenverein organisierte Kindertag. Hierbei wurde das
Spiel ohne Grenzen mit dem Hufeisenzielwurf, dem Einhornwerfen, dem Büchsenwerfen und dem
Torwandschießen durchgeführt.
Der in diesem Jahr neu gegründete Kinder- und Jugendverein
beteiligte sich mit einer Kinderschminkstation und der Hort unserer Grundschule hatte eine Bastel- und Malstraße für die Kinder
vorbereitet. Das Torwandschießen
wurde von Fußballern unseres
Sportvereines Blau-Weiss organisiert und durchgeführt. Ausserdem sorgte Herr Josef Arnold mit
seiner Verstärkeranlage für die
richtige Lautstärke bei den Durchsagen und der Begleitmusik.
Allen Helfern auch dafür unseren
herzlichen Dank.
Um 17.00 Uhr wurden die Sieger
des „Spieles ohne Grenzen“, sowie die neuen Kinderkönige proklamiert. Kinderkönigin wurde
Angelina Räth und Kinderkönig
wurde wieder der König aus dem
Vorjahr, Jeremy Nolte. Ihnen gilt
unser herzlicher Glückwunsch.
Am Abend um 20.00 Uhr wurden
dann die neuen Könige der älteren
Generation proklamiert.
Volkskönig wurde Kai Wiesel, Jugendkönig Martin Weihe, Schützenkönigin Caroline Böhme und
Schützenkönig André Böhme.
Auch ihnen gilt unser herzlicher
Glückwunsch.
Der Abend im Festzelt gehörte
wieder den Tänzern und natürlich
der Musik, die diesmal von der
Gruppe „Rock ‘n Fun“, darge-
bracht wurde und den Höhepunkt
des diesjährigen Schützenfestes
im Punkto Stimmung darstellte.
Sie waren einfach fantastisch und
brachten das Zelt zum Beben.
Die Fans meinten sie rockten das
Festzelt!
Der Sonntag wurde durch einen
großen Festumzug mit befreundeten Schützenvereinen, der
wiederum von unseren Musikern
der Schwanebecker Musikanten
begleitet wurde, begonnen. Neben unserem Hauptmann an der
Spitze des Zuges marschierte unser neuer Ortsbürgermeister. Aber
auch andere Ortsvereine, wie der
Sportverein, der Kinder- und Jugendverein, der Männerchor, die
Freiwillige Feuerwehr und der
Heimatverein, beteiligten sich an
diesem Umzug. Hierbei wurde
den Bewohnern des Seniorenheimes ein Ständchen gebracht und
am Heldengedenkstein im Stadtpark ein Gebinde niedergelegt.
Anschließend fand im Festzelt bei
sehr guter Musikbegleitung durch
die Hessener Blasmusikanten, ein
zünftiger Frühschoppen aller Beteiligten und weiterer Gäste statt,
Verbandsgemeinde Vorharz
28 | Nr. 8/2015
der in diesem Jahr auch sehr gut
besucht war. DJ Lutz lies das
Schützenfest dann musikalisch
ausklingen.
Der Schützenverein möchte sich
auf diesem Weg noch einmal bei
den vielen Helfern und Unterstützen, wie z. B. der Agrargenossenschaft, der Fa. Mues, der
Fa. Schütze, den Mitarbeitern
der Verbandsgemeinde und den
Kuchenfrauen, recht herzlich bedanken. Ausserdem bedanken wir
uns bei dem Zeltwirt, den Schaustellern und Fa. Bendler für die
gute Zusammenarbeit und hervorragende Versorgung unserer
Schützenfestgäste.
Leider fiel durch einen technischen Defekt der bestellte Helikopter aus, so daß die geplanten
Rundflüge nicht stattfinden konnten, was für uns sehr ärgerlich
war, da ja auch entsprechende
Werbung gemacht wurde.
Wir werden uns aber bemühen,
für das Schützenfest 2016 diese
Rundflüge wieder anzubieten.
W. Kippe
Vorsitzender
Schützenverein Schwanebeck
von 1696 e. V.
Der Heimatverein von Heteborn am Hakel e. V. sagt Danke!
Am 3. Juniwochenende fand auch
in diesem Jahr wieder unser traditionelles Heimat- und Vereinsfest
in Heteborn statt. Das Fest begann
am Freitag, dem 19.06.2015 mit
einem gemeinsamen Aufbau der
Festzelte und anschließendem gemütlichen Beisammensein.
Am darauf folgenden Samstag
wurde das bunte Programm mit
Sport und Spiel, und Kaffee und
Kuchen durch die Bürgermeisterin eröffnet.
Ob ACDC oder Polonaise - am
Abend wurde das Tanzbein geschwungen!
Die Krönung der Schützenkönige stellte am Sonntagmorgen den
Höhepunkt des Wochenendes dar.
Nach einem ausgiebigen Frühschoppen mit Blasmusik und leckerem Essen neigte sich unser
Jahreshöhepunkt dem Ende zu.
Aus diesem Anlass möchte sich
der Heteborner Heimatverein bei
allen ehrenamtlichen Helfern, al-
len mitwirkenden Vereinen sowie
bei allen Sponsoren bedanken,
die zum Gelingen dieses schönen
Festes beigetragen haben.
Nur durch diesen Zusammenhalt
ist es gelungen, unser traditionsreiches Fest zu ermöglichen.
Wir möchten auch allen Einwohnern und Gästen danken, die es
sich durch ihr Erscheinen nicht
haben nehmen lassen, die ehrenamtliche Arbeit aller Mitwirkenden zu würdigen.
Wir hoffen auch im nächsten Jahr
wieder viele Gäste begrüßen zu
können und möchten schon heute
darauf hinweisen, dass das Heteborner Heimat- und Vereinsfest
aus organisatorischen Gründen
2016 schon am 2. Juniwochenende stattfindet.
Ihr Heimatverein
Heteborn am Hakel e. V.
Vorsitzende Cornelia Hulsch
Verbandsgemeinde Vorharz
Nr. 8/2015 | 29
Kirchennachrichten
Kirchennachrichten der Evangelischen Kirchengemeinde
„St. Bonifatius“ Ditfurt
August/September 2015
Gottesdienste:
30. August 2015
9.00 Uhr
Gottesdienst in der Bonifatiuskirche
5. September 2015 - (Sonnabend)
14.00 Uhr
Gottesdienst zum Gemeinde
und Kinderfest in der Bonifatiuskirche
13. September 2015
9.00 Uhr
Gottesdienst mit Abendmahl
in der Bonifatiuskirche
27. September 2015
9.00 Uhr
Gottesdienst in der Bonifatiuskirche
Veranstaltungen:
Frauenhilfe:
Dienstag, den 8. September 2015
um 14.00 Uhr in der Winterkirche.
Chorprobe:
nach der Urlaubspause wieder dienstags
um 19.30 Uhr in der Winterkirche
Posaunenprobe
(Kinder) sonnabends um 9.30 Uhr in der
Winterkirche
Kinderkirche:
Die Kindern der Kinderkirche und die Konfirmanden werden direkt von Frau Randel
oder durch den Pfarrer eingeladen
Kinder, die Spaß und Freude am Spielen, Musizieren, Kochen, Backen
und anderem haben werden von Juliane und Katja an den Dienstagen,
18.08., 01.09., 15.09. und 29.09.2015 ab 15.30 Uhr in die Winterkirche
eingeladen.
Bibelkreis:
Der Gemeindekirchenrat und Pfr. i. R. Martin Kunze laden an den Montagen, 17. August
und 21. September 2015 jeweils um 16.00 Uhr
zum monatlichem Bibelgespräch in die Winterkirche ein.
Veranstaltungen im September 2015:
Es wird eingeladen am 5. September 2015 zum Gemeinde-und Kinderfest bei Kirchen´s unter dem Motto „Unser täglich Brot“
Das Gemeinde- und Kinderfest beginnt mit einem Gottesdienst und Einsegnung der Schulkinder um 14.00 Uhr in der Bonifatiuskirche.
Im Anschluss wird im Pfarrgarten mit viel Spiel und Spaß für unsere
Kinder und mit guter Versorgung für Groß und Klein gefeiert. Für die
Kinder sind viele Spiele vorbereitet, es kann wieder gemalt und gebastelt werden, es gibt eine Hüpfburg und Luftballon fliegen. Dem Motto
„Unser täglich Brot“ gerecht zu werden gibt es verschiedene Brotherstellungen und eine Führung im Heimatverein-Vom Korn zum Brot -:
(Beachten Sie die Aushänge im Ort)
Sie sind alle recht herzlich eingeladen mit uns zu feiern und lassen Sie
sich verwöhnen. Also auf in den Ditfurter Pfarrgarten am Sonnabend,
dem 5. September 2015.
Vorgemerkt:
Am 25. November 2015 um 19.30 Uhr gastieren die „The Glory Gospel Singers“ aus New York in der Ditfurter Bonifatiuskirche.
Der Kartenvorverkauf wird zum Erntedankfest in Ditfurt beginnen
und dann weiter bei der „Basteltante“, dem „Kleinen Kaffee“ und im
Pfarrbüro erfolgen. (Beachten sie die Pressemitteilungen und Aushänge). Die Eintrittskarten kosten im Vorverkauf 19,90 EUR sowie an der
Abendkasse 22,00 EUR
„THE GLORY GOSPEL SINGERS“ aus New York, USA
Präsentieren:
Öffnungszeiten des
Gemeindebüros:
ONE OF THE FINEST GOSPEL SHOWS
dienstags von 14.00 bis 17.00 Uhr
Pfarrstr. 09, Tel./Fax 03946 3617
In dringenden Fällen Pfr. i. R. M. Kunze
03946 703535 oder
H.-J. Gröpke 03947 4450
Hans-Jürgen Gröpke (GKR-Vorsitzender)
Kirchliche Nachrichten Kirchspiel Bode-Selke-Aue
22.08.15
17.00 Uhr
23.08.15
15.00 Uhr
17.00 Uhr
06.09.15
9.00 Uhr
10.30 Uhr
13.09.15
17.00 Uhr
19.09.15
18.00 Uhr
Gottesdienst Wedderstedt/bei schönem Wetter in der
Kirchenruine
Gemeindefest Hausneindorf „Kinder, wie die Zeit vergeht ...“
100 Jahre Kirchturmuhr Hausneindorf
Eröffnung mit Programm der Hausneindorfer Kinder
Kaffeetrinken im Pfarrhof „so viel Zeit muss sein ...“
Orgelimprovisationen mit Sanko Ogon, Greifswald
„Zeit ist ein Geschenk“
Gottesdienst Hedersleben
Gottesdienst Heteborn
Orgelkonzert zum Deutschen Orgeltag, Kirche Hausneindorf mit 4 Händen und 4 Füßen
Ausführende: Fr. Unger und W. Jankowski
„Martin Luther“ das Musical
Aufführung mit Kindern und Erwachsenen der Region Ost des Kirchenkreises Halberstadt
St. Trinitatis-Kirche Hedersleben
Am Sonntag, dem 13.09.15, zum Tag des offenen Denkmals ist die
St.-Trinitatis-Kirche Hedersleben ganztägig geöffnet.
Vielseitige Angebote erwarten die Besucher: Ausstellung, Lesungen,
Führungen, Kinderbeschäftigung, Kuchenbasar ... (Siehe Aushänge)
Romantischer Abend mit Liedern
Wir laden Sie herzlich zu unserem Abend am 22. August 2015, um
18.00 Uhr, ein. Erfreuen Sie sich am von Kerzen erleuchtenden Pfarrgarten der kath. Kirche St. Gertrud in Hedersleben. Erleben Sie einen
musikalischen Abend mit Thomas Nürnberg, B. Hofmann aus Ilsenburg
und den kath. Chor aus Hedersleben. Mit vieler Getränken und Speisen
wird auch für Ihr leibliches Wohl gesorgt.
Freunde von
St. Gertrud e. V.
Verbandsgemeinde Vorharz
30 | Nr. 8/2015
Verbandsgemeinde Vorharz
Nr. 8/2015 | 31
Sangesbruder Rudolf Dittrich - 22.07.15 96. Geburtstag
Aus Anlass seines 96. Geburtstages gratulierten unser Vorsitzender, Sangesbruder Otto Bendler,
und der Stellvertretender Vorsitzender, Sangesbruder Werner
Mues, im Auftrage des Männergesangvereines
Schwanebeck
e. V. von 1847 unseren ältesten
Sangesbruder Rudolf Dittrich zu
seinem 96. Geburtstag. Mit Freude nahm er die Glückwünsche an
und bedankte sich herzlich bei
den Gratulanten.
In der 168-jährigen Geschichte des
Chorwesens der Stadt Schwanebeck ist er das bisher älteste aktive Mitglied. Sangesbruder Rudolf
Dittrich ist seit dem 01.11.1961
Mitglied im 1. Tenor. Trotz seines hohen Alters kommt er noch
von April bis September zu den
Übungsabenden und nimmt an
den Chorauftritten teil. Von 1971
bis 1993 war er Vorstandsmitglied
und Schatzmeister. Für diese verantwortungsvolle und langjährige
Tätigkeit wurde er mit der Ehrenmitgliedschaft geehrt. Rudi, wie
ihn nennen, hat sich mit aller Kraft
im Chor eingebracht. So hat er bei
der Beschaffung des 1. Choranzuges zur DDR-Zeit mitgewirkt. Bei
geselligen Feiern hat er uns immer
wieder mit dem Vortrag des „Wolgaliedes“ begeistert. Gemeinsam
mit seiner verstorbenen Frau Erna
trug er bei Chorfeiern mit Vorträgen zur Unterhaltung bei.
Wir wünschen unserem Sangesbruder Rudolf Dittrich weiterhin
Gesundheit, Wohlehrgehen und
alles Gute.
Otto Sackmann
Schriftführer
Die Mitglieder des Rassekaninchenzuchtvereines G 98 e. V.
Hedersleben gratulieren dem Zuchtfreund Herrn Carsten
Krüger am 26.08.2015 zum Geburtstag. Wir wünschen ihm alles erdenklich Gute und vor allen Dingen recht viel Gesundheit.
Herzlichen Glückwunsch
Ditfurt
am 01.09. Herrn Reginald Gehre
am 02.09. Herrn Heinz Hendrysiak
am 02.09. Herrn Dieter Rönnpoch
am 04.09. Herrn Adolf Behrendt
am 12.09. Herrn Hans-Georg Schlamm
am 15.09. Frau Helma Wendland
am 18.09. Herrn Herbert Schönfeld
am 19.09. Herrn Wolfgang Schütze
am 20.09. Herrn Falko Kühne
am 21.09. Frau Brigitte Gebauer
am 21.09. Herrn Walter Spichale
am 22.09. Herrn Fredy Wittke
am 23.09. Herrn Helmut Riekehr
Groß Quenstedt
am 03.09. Herrn Kurt Draheim
am 06.09. Frau Ingried Schulze
am 07.09. Herrn Wedelin Schulze
am 09.09. Frau Brigitte Spilleck
am 12.09. Frau Gertraud Conrad
am 13.09. Frau Elisabeth Lehmann
am 13.09. Frau Elvira Spillecke
am 14.09. Frau Thea Bartels
am 14.09. Frau Marlies Biethahn
am 14.09. Frau Erika Bothe
am 15.09. Frau Annemarie Eitz
am 22.09. Herrn Eckhard Großmann
am 22.09. Herrn Günther Hippauf
am 23.09. Frau Helga Pieper
am 24.09. Herrn Uwe Grimm
am 27.09. Herrn Manfred Jeschik
Harsleben
am 02.09. Herrn Ernst Fischer am 04.09. Frau Heidelinde Lorenz
am 04.09. Frau Rita Voigt
am 04.09. Herrn Reinhard Weiß
am 06.09. Herrn Lothar Voigt
am 07.09. Frau Sigrid Meldau
am 07.09. Frau Ingetraud Paschedag
am 08.09. Herrn Heinz Gründler
am 08.09. Herrn Herbert Liedtke
am 08.09. Herrn Heinz Schulze
am 09.09. Herrn Hans Georg Nose
am 09.09. Frau Anneliese Wäser
am 11.09. Herrn Ernst Paschedag
am 12.09. Frau Jutta Gutjahr
am 13.09. Frau Monika Kuske
am 14.09. Frau Inge Haase
am 15.09. Frau Ingrid Jagalla
am 16.09. Frau Elli Brademann
am 17.09. Herrn Manfred Sommer
am 19.09. Frau Doris Driesener
am 20.09. Frau Waltraud Globke
am 21.09. Frau Gudrun Hebecker
am 23.09. Herrn Heinz Fahldieck
am 23.09. Frau Erika Keddi
am 26.09. Herrn Karl-Heinz Brauchhoff
am 26.09. Frau Magdalene Schütze
am 30.09. Frau Karin Barufka
zum 70. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 88. Geburtstag
zum 88. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 86. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 87. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 86. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 86. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 86. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 92. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 87. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
Verbandsgemeinde Vorharz
Hedersleben
am 01.09. Frau Ilona Görns
am 02.09. Frau Marlene Kramm
am 06.09. Herrn
Hans-Ullrich Hildebrandt
am 13.09. Frau Ursula Graßhoff
am 14.09. Frau Elfriede Raulf
am 14.09. Frau Lindgard Rösemann
am 15.09. Frau Lisa Bethmann
am 15.09. Frau Vera Lissner
am 18.09. Frau Dorit Urbschat
am 19.09. Frau Ilse Hüttepohl
am 20.09. Frau Waltraud Desinger
am 21.09. Herrn Heinz Bruckert
am 21.09. Frau Anne-Liese Nelius
am 22.09. Frau Eva Mantel
am 23.09. Herrn Karl-Heinz Fessel
am 27.09. Herrn Günther Becker
am 27.09. Frau Rita Wohlgemuth
am 29.09. Frau Christa Schmeling
am 30.09. Frau Karin Freund
am 30.09. Herrn Helmut Peters
am 30.09. Frau Gisela Tannhäuser
Schwanebeck
am 01.09. Frau Christine Gerloff
am 01.09. Frau Helga Miede
am 02.09. Frau Maria Pohl
am 04.09. Frau Ursula Wöhler
am 05.09. Frau Ruth Gagelmann
am 05.09. Herrn Gerhard Herdin
am 06.09. Herrn Gerhard Fuhrmann
am 06.09. Frau Gabriele Janßen
am 06.09. Herrn Hans-Otto Preibisch
am 07.09. Frau Rosemarie Schwarz
am 08.09. Frau Ingrid von Angern
am 09.09. Herrn Dieter Storbeck
am 11.09. Frau Ursula Granowski-Buda
am 11.09. Herrn Manfred Heinecke
am 12.09. Frau Monika Buschhüter
am 12.09. Herrn Kurt Gremmler
am 12.09. Frau Ortrud Seegert
am 13.09. Herrn Heinz Tschentscher
am 15.09. Frau Aenne Matz
am 16.09. Frau Alma Hoffmann
am 16.09. Frau Johanna Uhde
am 18.09. Frau Karin Bardel
am 18.09. Frau Barbara Winter
am 20.09. Frau Anna Böhme
am 20.09. Frau Charlotte Emmel
am 20.09. Herrn Ewald Nickel
am 20.09. Frau Wilma Zschiesche
am 22.09. Frau Monika Eschberger
am 22.09. Frau Irmgard Kapahnke
am 22.09. Frau Erika Schneider
am 23.09. Herrn Heinz-Jürgen Nowak
am 24.09. Frau Irmgard Fischer
am 25.09. Frau Elfriede Walter
am 26.09. Herrn Kurt Neumann
am 28.09. Herrn Martin Baierl
am 28.09. Frau Bärbel Kutzer
am 30.09. Herrn Siegfried Schwarz
Schwanebeck OT Nienhagen
am 01.09. Herrn Günther Herdin
am 02.09. Herrn Henning Schott
32 | Nr. 8/2015
zum 71. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 92. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 99. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 86. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 92. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 88. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 86. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 93. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 87. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 89. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 96. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 92. Geburtstag
zum 89. Geburtstag
zum 86. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
am 11.09. Herrn Bodo Knochenhauer
am 19.09. Herrn Wolfgang Pieper
am 24.09. Frau Christa Hein
am 26.09. Herrn Horst Schiller
Selke-Aue OT Hausneindorf
am 01.09. Frau Ilse Denecke
am 04.09. Herrn Herbert Immenroth
am 04.09. Frau Marga Ruppelt
am 04.09. Frau Annelies Strugalla
am 08.09. Frau Ingeburg Lange
am 10.09. Frau Irmgard Spengler
am 18.09. Frau Elfriede Flamming
am 18.09. Herrn Rudolf Liebig
am 22.09. Frau Inge Harmel
am 27.09. Frau Hildegard Vorlop
Selke-Aue OT Heteborn
am 01.09. Frau Anita Quaiser
am 02.09. Frau Margarete Freitag
am 09.09. Frau Brigitte Bertling
am 11.09. Frau Anna Hempel
am 16.09. Frau Herta Genz
Selke-Aue OT Wedderstedt
am 07.09. Herrn Rolf Zachert
am 08.09. Frau Hildegard Grimm
am 17.09. Frau Dorothea Schmeling
Wegeleben
am 03.09. Frau Doris Schulmeyer
am 04.09. Herrn Friedrich Klinge
am 05.09. Frau Edeltraud Dräger
am 05.09. Herrn Manfred Fischer
am 05.09. Herrn Martin Poggel
am 05.09. Frau Elke Zerse
am 06.09. Herrn Manfred Börner
am 06.09. Herrn Ferdinand Christel
am 06.09. Frau Waltraud Schiede
am 07.09. Frau Ruth Gurk
am 08.09. Herrn Karl-Heinz Deppner
am 09.09. Frau Christine Wedde
am 11.09. Herrn Horst Ulbricht
am 12.09. Frau Inge Schmidt
am 15.09. Herrn Herbert Gonschorek
am 17.09. Herrn Wolfgang Cosmus
am 17.09. Frau Traute Knorr
am 19.09. Herrn Werner Nowack
am 21.09. Frau Margarete Gesierich
am 21.09. Herrn Klaus Höpner
am 21.09. Herrn Wilfried Minuth
am 24.09. Frau Christa Dankworth
am 24.09. Frau Ruth Schmalz
am 26.09. Frau Ursel Bohse
am 26.09. Frau Renate Maseberg
am 26.09. Frau Sigrid Pötzl
am 26.09. Herrn Günter Trausch
am 27.09. Frau Marga Deutsch
am 27.09. Herrn Fritz Wagner
Wegeleben OT Adersleben
am 07.09. Frau Brigitte Christel
am 20.09. Frau Sieglinde Häbecke
am 25.09. Herrn Paul Drygala
Wegeleben OT Rodersdorf
am 03.09. Herrn Willi Rütze
am 19.09. Frau Adelheid Heucke
zum 75. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 87. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 93. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 86. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 87. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
Verbandsgemeinde Vorharz
Nr. 8/2015 | 33
Puppen- und Teddybärenmuseum
Herzliche Glückwünsche
zum Ehejubiläum
zum 50. Hochzeitstag
am 04.09. Herrn Hans-Georg und Frau Ingrid Müller
aus Schwanebeck
am 25.09. Herrn Andreas und
Frau Heidemarie Lämmerhirt
aus Ditfurt
am 25.09. Herrn Klaus-Peter und Frau Renate Scholz
aus Ditfurt
am 25.09. Herrn Peter und Frau Margrit Rabsilber
aus Schwanebeck
am 25.09. Herrn Wolfgang und Frau Erika Zielinski
aus Schwanebeck OT Nienhagen
zum 65. Hochzeitstag
am 16.09. Herrn Kurt und Frau Emilie Falke
aus Selke-Aue OT Hausneindorf
Das Puppen- & Teddybärenmuseum in Nienhagen feiert am 22.08.
& 23.08.2015 sein 5-jähriges Bestehen.
Um alle Exponate des Museums
den Besuchern zeigen zu können,
gibt es neben den neu gestalteten Ausstellungen im Museum
& Bahnwagen-Café eine weitere
Präsentation im Dorfgemeinschaftshaus von Nienhagen.
Geöffnet ist an beiden Tagen von
10 bis 17 Uhr, auch Puppenkünstlerin Monika Gerdes hat ihr Kommen angekündigt, sowie Rolfs
Holzkiste mit Teddybären und
Möbeln, Rebornbabys und Puppensachen und Zubehör, Puppendoktor ist auch da.
Für das leibliche Wohl ist an beiden Tagen gesorgt. Am Sonntag,
dem 23.08.2015 wird sich auf
dem Museumsgelände ab 15 Uhr
das Landespolizeiorchester zum
Kaffeenachmittag einfinden bei
freiem Eintritt.
Simone Schuldt
Liebe Einwohner von Wegeleben, Rodersdorf, Adersleben und Deesdorf,
da ich aus persönlichen Gründen im Januar dieses Jahres nach
langem Überlegen mein Amt als
Stadträtin und Mitglied des Verbandsgemeinderates Vorharz aufgegeben habe, ist es mir wichtig,
allen Bürgern zu danken. Sie haben mir seit 2004 Ihr vertrauen
geschenkt und viel Unterstützung
bei meiner Arbeit im Stadtrat gegeben. Besonders als wir, d. h.
Werner Mauß und ich, den 2011
geplanten Spielplatz im vorigen
Jahr für unsere Kinder eröffnen
konnten. Eine große Herausforderung war das Zusammenwachsen der einzelnen Gemeinden zur
Verbandsgemeinde Vorharz und
MIDEWA
Wasserversorgungsgesellschaft in Mitteldeutschland mbH
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
Information an unsere Kunden
Zählerablesung und Zählerwechsel
Sehr geehrte Damen und Herren,
unsere Mitarbeiter werden im Monat September in Heteborn die
Trinkwasserhauptzähler ablesen. Gleichzeitig werden die Wasserzähler, bei denen die Eichfrist erreicht ist, gewechselt.
Wir bitten Sie, unseren Mitarbeitern, welche sich selbstverständlich
ausweisen können, den Zugang zu den Zählern zu ermöglichen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen während der Geschäftszeiten unter
der Telefonnummer 03496 411020 zur Verfügung.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Ihre MIDEWA Wasserversorgungsgesellschaft
in Mitteldeutschlang mbH
Niederlassung Anhalt-Harzvorland, Stiftstraße 7 in 06366 Köthen
Sie erreichen uns:
Mo., Mi., Do.:
08:00 bis 16:00 Uhr
Di.:
08:00 bis 18:00 Uhr
Fr.:
08:00 bis 14:00 Uhr
24-h-Notdienst: 03496 411034
ich habe immer versucht, die Anliegen der Bürger unserer Stadt
und ihren Stadtteilen zu vertreten.
In den Versammlungen hätte ich
mir aber öfters mehr Einwohner
mit ihren Vorschlägen gewünscht.
Für die Zukunft unserer Stadt und
auch beim Zusammenwachsen
der Verbandsgemeinde Vorharz
wünsche ich mir, dass Sie den
neuen Kandidaten für den Stadtrat am 6. September Ihr Vertrauen
schenken. Nur so kann die Entwicklung unserer Stadt Wegeleben weiter vorangehen.
Vielen Dank!
Ursula Witt
Landkreis Börde
Der Kreiswahlleiter
Wahlkreise
7- Haldensleben
8 - Wolmirstedt
9 - Oschersleben und
20 - Wanzleben
Öffentliche Bekanntmachung - Landtagswahl 2016
Änderung der Zusammensetzung des Kreiswahlausschusses
Im Nachgang zu der Bekanntmachung vom 29.07.2015 (bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 50 am 29.07.2015) wurde ein Wahlehrenamt
neu besetzt.
Als Ersatz für die stellvertretende Beisitzerin Frau Britta-Heide Garben
wohnhaft in Eilsleben wurde Herr Olaf Wachsmuth wohnhaft in Stadt
Wanzleben-Börde berufen.
Verbandsgemeinde Vorharz
34 | Nr. 8/2015
Die Adersleber Altstörche sind noch da
Der diesjährige Storchennachwuchs in Adersleben hatte ein
trauriges Ende. Infolge dem
durch die Trockenheit eingetretenen Futtermangel, überlebten
die 3 Jungstörche nicht ihre ersten Wochen. Der Wegeleber Jäger
Herr Matzner fand Anfang Juni
unterhalb des Storchennestes einen toten Jungstorch. Er war stark
skelettiert und hatte noch Daunenfedern. Bei eingetretenen Futtermangel ist es durchaus normal,
dass die Altstörche ihre schwächsten Jungtiere aus dem Nest werfen. Nun bestand die Frage, ob die
Altvögel sich nun trennen und den
Horst verlassen würden?
Indessen zeigte sich, dass beide
Altstörche sich immer noch am
Nest aufhalten und dort oben auch
übernachten.
Beobachtet wurden sie z. B. am
Abend des 29. Juli 2015 auf dem
Nest.
Die Vermutung einiger Adersleber Einwohner, dass die Störche
ein zweites Mal brüten würden,
trifft allerdings nicht zu. Vermutlich werden die Adersleber Altstörche zusammen mit anderen
Altvögeln Mitte August ihren
Flug ins Winterquartier antreten.
Text und Foto:
K-H. Mau, Wegeleben
26. Juli 2015.; Adersleber Altstorch auf dem Nest
Baby- und Kindersachenbörse
am 11. Oktober 2015
im Schützenhaus Wegeleben
Es ist zwar noch Sommerzeit,
aber die kalte Jahreszeit steht
bald bevor und die Herbstund Wintersachen müssen
wieder aus dem Schrank geholt werden.
Und falls ihr feststellt, dass
die Kiddis aus den Sachen
herausgewachsen sind, bietet
sich für Neuanschaffungen
die Baby- und Kindersachenbörse an. Sie findet am
Sonntag, dem 11. Oktober
2015 ab 14 Uhr im Schützenhaus Wegeleben statt. Verkauft werden an zahlreichen
Ständen wieder Baby- und
Kinderbekleidung in allen
Größen sowie Schuhe, Spielzeug, Bücher und alles für die
Erst- und Zweitausstattung.
Alle Eltern, Großeltern, Onkel und Tanten, Freunde und
Interessierte sind herzlich
eingeladen.
Ein Kuchenbasar sowie Getränke vom Gastwirt sorgen
für das leibliche Wohl. Der
Erlös des Kuchenbasars wird
den „Bodespatzen“ und den
Kindern der Grundschule zugute kommen.
Landkreis Börde
Der Kreiswahlleiter
Wahlkreise
7- Haldensleben
8 - Wolmirstedt
9 - Oschersleben und
20 - Wanzleben
Öffentliche Bekanntmachung - Landtagswahl 2016
I. Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen
1.Allgemeines
Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat durch Beschluss vom 26. März 2015
(MBl. LSA S. 200) bestimmt, dass die Wahl zum siebenten Landtag von
Sachsen-Anhalt am
Sonntag, den 13. März 2016,
in der Zeit von 8 bis 18 Uhr
stattfindet.
Gemäß § 28 der Wahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt (Landeswahlordnung - LWO) vom 27. Mai 2015 (GVBl. LSA S. 200) fordere
ich hiermit zur möglichst frühzeitigen Einreichung der Kreiswahlvorschläge für die Landtagswahl am 13.03.2016 auf.
Kreiswahlvorschläge (Anlage 6 der LWO) sind unter der Adresse
Landkreis Börde
Kreiswahlleiter der Wahlkreise 7, 8, 9 und 20
Gerikestraße 104
39340 Haldensleben
einzureichen oder persönlich im Büro Kreistag/Wahlen des Landkreises Börde, Gerikestraße 104, Zimmer 325 in Haldensleben zu den
Sprechzeiten abzugeben.
Landeswahlvorschläge (Anlage 14 der LWO) sind bei der Landeswahlleiterin unter der Adresse: Landeswahlleiterin des Landes Sachsen-Anhalt, Halberstädter Straße 2 / am „ Platz des 17. Juni“, 39112 Magdeburg einzureichen.
Die Einreichungsfrist für Kreis- und Landeswahlvorschläge endet gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 und § 15 Abs. 1 Satz 3 des Wahlgesetzes des
Landes Sachsen-Anhalt (LWG) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 18.02.2010 (GVBl. LSA S. 80), zuletzt geändert durch Artikel 6
des Gesetzes vom 05.12.2014 (GVBl. LSA S. 494, 498) am
Montag, den 25.01.2016, 18 Uhr.
2.Beteiligungsanzeigen
Parteien, die nicht
– am Tag der Bestimmung des Wahltages (26.03.2015) im Landtag
von Sachsen-Anhalt durch Abgeordnete vertreten sind, die aufgrund eines Wahlvorschlages dieser Parteien gewählt worden sind,
– am Tag der Bestimmung des Wahltages im Bundestag durch mindestens einen im Land Sachsen-Anhalt gewählten Abgeordneten
vertreten sind, der aufgrund eines Wahlvorschlages dieser Parteien
gewählt worden ist,
– bei der letzten Wahl zum Bundestag im Land Sachsen-Anhalt mehr
als 5 % der gültigen Zweitstimmen erhalten haben,
können als solche nur Wahlvorschläge einreichen, wenn sie bis
spätestens Dienstag, den 12.01.2016, 18 Uhr,
bei der Landeswahlleiterin des Landes Sachsen-Anhalt, Halberstädter Straße 2 / am „Platz des 17. Juni“, 39112 Magdeburg, schriftlich ihre Beteiligung an der Wahl angezeigt haben und die Parteieigenschaft der anzeigenden Vereinigung durch den Landeswahlausschuss festgestellt wurde (§ 17
Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 12 Abs. 3 Satz 2 Nrn. 1 bis 4 LWG).
Auf der schriftlichen Beteiligungsanzeige ist anzugeben, unter welchem Namen sich die Partei an der Wahl beteiligen will. Die Anzeige
muss von mindestens drei Mitgliedern der Landesleitung (§ 3 Abs. 2
Satz 4 LWO), darunter der Vorsitzende oder sein Stellvertreter sowie
zwei weitere Mitglieder, unterzeichnet sein (Anlage 5 der LWO).
Nr. 8/2015 | 35
Die schriftliche Satzung und das Programm der Partei, sowie der Nachweis über einen satzungsgemäß bestellten Landesvorstand sind der Anzeige beizufügen.
Der Landeswahlausschuss stellt spätestens am 22.01.2016 (51. Tag vor
der Wahl) für das Land und alle Wahlkreise verbindlich fest, welche
Vereinigungen, die ihre Beteiligung angezeigt haben, für die Wahl als
Parteien anzuerkennen sind (§ 17 Abs. 1 und 2 LWG). Nach der Sitzung
des Landeswahlausschusses veröffentlicht die Landeswahlleiterin des
Landes Sachsen-Anhalt die Entscheidung des Landeswahlausschusses
und macht entsprechend § 29 Abs. 5 LWO die Wahlvorschlagsnummern öffentlich bekannt.
3.Kreiswahlvorschläge
Kreiswahlvorschläge können von Parteien sowie von Bewerbern, die
nicht für eine Partei auftreten (Einzelbewerber), eingereicht werden.
Der Kreiswahlvorschlag soll nach dem Muster der Anlage 6 LWO eingereicht werden. Er muss enthalten
a) Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand, Geburtsdatum, Geburtsort und die Anschrift (Hauptwohnung) des Bewerbers
b) Den Namen der einreichenden Partei und sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese.
Der Kreiswahlvorschlag soll ferner Namen und Anschrift der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson enthalten. Kreiswahlvorschläge von Parteien müssen durch die Landesleitung dieser Parteien
unterzeichnet werden, Kreiswahlvorschläge von Einzelbewerbern von
der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson.
Als Bewerber kann in einem Kreiswahlvorschlag nur benannt werden,
wer wählbar ist und seine Zustimmung dazu schriftlich erteilt hat. Die
Zustimmung ist unwiderruflich. Jeder Bewerber kann nur in einem
Wahlkreis und in diesem nur auf einem Kreiswahlvorschlag benannt
werden. Eine Mehrfachkandidatur in Wahlkreisen ist somit ausgeschlossen. Gemäß § 19 Abs. 1 LWG kann als Bewerber einer Partei
in einem Kreiswahlvorschlag nur benannt werden, wer nicht Mitglied
einer anderen Partei ist und hierzu von den im Wahlkreis im Zeitpunkt
der Aufstellung wahlberechtigten Mitgliedern der Partei oder in einer
Versammlung der von den zum Zeitpunkt der Aufstellung wahlberechtigten Mitgliedern der Partei im Wahlkreis gewählten Delegierten in
geheimer Abstimmung hierzu bestimmt worden ist.
Dem Kreiswahlvorschlag, der nach dem Muster der Anlage 6 LWO eingereicht werden soll, sind gemäß § 30 Abs. 4 LWO folgende Unterlagen
beizufügen
a) die Erklärung des Bewerbers, dass er der Aufstellung zustimmt
und für keinen anderen Kreiswahlvorschlag die Zustimmung zur
Benennung als Bewerber gegeben hat sowie eine Versicherung an
Eides statt, dass er nicht Mitglied einer anderen als der den Kreiswahlvorschlag einreichenden Partei ist (Anlage 9 der LWO),
b) eine Bescheinigung der zuständigen Gemeinde, dass der vorgeschlagene Bewerber wählbar ist (Anlage 10 der LWO),
c) bei Kreiswahlvorschlägen von Parteien eine Ausfertigung der Niederschrift über die Wahl des Bewerbers (Anlage 11 der LWO)
d) bei Kreiswahlvorschlägen von Parteien eine Versicherung an Eides
statt (Anlage 12 der LWO),
e) die erforderlichen Unterstützungsunterschriften und Wahlrechtsbescheinigungen, sofern der Kreiswahlvorschlag von mindestens
100 wahlberechtigten Personen des Wahlkreises unterzeichnet sein
muss (Anlage 7 und 8 LWO). Gesonderte Bescheinigungen des Wahlrechts nach der Anlage 8 LWO sind vom Träger des Wahlvorschlages
bei der Einreichung des Kreiswahlvorschlages mit den Unterstützungsunterschriften zu verbinden (§ 30 Abs. 3 Nr. 3 Satz 2 LWO).
Soweit ein Kreiswahlvorschlag von einem Einzelbewerber oder von einer Partei, die nicht nach § 12 Abs. 3 Nrn. 1 bis 3 LWG
- am Tag der Bestimmung des Wahltages im Landtag von SachsenAnhalt durch Abgeordnete vertreten sind, die aufgrund eines Wahlvorschlages dieser Parteien gewählt worden sind,
Verbandsgemeinde Vorharz
- am Tag der Bestimmung des Wahltages im Bundestag durch mindestens einen im Land Sachsen-Anhalt gewählten Abgeordneten
vertreten sind, der aufgrund eines Wahlvorschlages dieser Parteien
gewählt worden ist,
- bei der letzten Wahl zum Bundestag im Land Sachsen-Anhalt mehr
als 5 % der gültigen Zweitstimmen erhalten haben,
eingereicht wird, muss dieser gemäß § 14 Abs. 2 Satz 1 LWG von mindestens 100 wahlberechtigten Personen des Wahlkreises unterzeichnet
sein. Die Unterzeichner solcher Kreiswahlvorschläge müssen zum
Zeitpunkt der Unterzeichnung das 18. Lebensjahr vollendet haben und
seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz im Land Sachsen-Anhalt
haben (§ 2 LWG - aktives Wahlrecht). Sie dürfen nicht vom Wahlrecht
ausgeschlossen sein (§ 3 LWG) und müssen in dem betreffenden Wahlkreis wahlberechtigt sein.
Von der Pflicht zur Beibringung von Unterstützungsunterschriften nach
§ 14 Abs. 2 Satz 1 LWG sind alle Parteien befreit, die die Voraussetzungen des § 12 Abs. 3 Nrn. 1 bis 3 LWG erfüllen. Gemäß der Bekanntmachung des Landeswahlleiters vom 29.04.2015 (MBl. LSA S. 273)
erfüllen folgende Parteien diese Voraussetzungen:
- Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU),
- DIE LINKE (DIE LINKE),
- Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD),
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE).
Die Unterstützungsunterschriften für einen Kreiswahlvorschlag müssen nach § 30 Abs. 3 LWO auf amtlichen Formblättern nach Anlage 7
der LWO erbracht werden. Die Formblätter werden auf Anforderung
kostenfrei zur Verfügung gestellt. Bei Bedarf erfolgt auch eine Bereitstellung als Druckvorlage oder in elektronischer Form. Bei der Anforderung sind Familienname, Vorname und Anschrift (Hauptwohnung)
des Bewerbers anzugeben. Wird bei der Anforderung der Nachweis
erbracht, dass für den Bewerber im Melderegister eine Auskunftssperre gemäß § 35 Abs. 2 des Meldegesetzes des Landes Sachsen-Anhalt
eingetragen ist, wird anstelle seiner Anschrift (Hauptwohnung) eine Erreichbarkeitsanschrift verwendet; die Angabe eines Postfaches genügt
nicht (§ 30 Abs. 3 Nr. 1 LWO). Ferner ist bei Parteien deren Name,
sofern eine Kurzbezeichnung verwendet wird, auch diese anzugeben.
Parteien haben zu bestätigen, dass der Bewerber bereits nach § 19
Abs. 1 LWG aufgestellt worden ist. Dies kann durch Übersendung
von Auszügen aus der Niederschrift der Aufstellungsversammlung
(Anlage 11 LWO) oder auch formlos erfolgen. Vorher geleistete Unterschriften sind ungültig.
Die Ausgabe der Formblätter an Parteien darf nicht davon abhängig
gemacht werden, dass der Landeswahlausschuss die Feststellung nach
§ 17 Abs. 2 LWG getroffen hat.
Gemäß § 14 Abs. 3 Satz 1 LWG darf eine wahlberechtigte Person nur
einen Kreiswahlvorschlag unterzeichnen. Hat sie mehrere Kreiswahlvorschläge unterzeichnet, so sind ihre Unterschriften auf Kreiswahlvorschlägen, die bei der Gemeinde nach der ersten Bescheinigung eingehen, ungültig. Zu Inhalt und Form der Kreiswahlvorschläge verweise
ich im Übrigen auf § 14 LWG und § 30 LWO. Alle Anlagen und Erläuterungen müssen als Originale oder als amtlich beglaubigte Kopien vorliegen. Die für die Einreichung der Kreiswahlvorschläge erforderlichen
Vordrucke sind im Wahlbüro des Landkreises Börde, Gerikestraße 104,
39340 Haldensleben, 03904-7240 1304 und 1302, E-Mail: [email protected] erhältlich oder können aus dem Internet unter
www.wahlen.sachsen-anhalt.de unter Rechtsgrundlagen heruntergeladen werden.
4.Mängelbeseitigung
Der Kreiswahlleiter hat die bei sich eingereichten Kreiswahlvorschläge
unverzüglich nach Eingang zu prüfen. Stellt er bei der Prüfung Mängel
fest, so benachrichtigt er sofort die Vertrauensperson des betroffenen
Kreiswahlvorschlages und fordert sie auf, behebbare Mängel rechtzeitig zu beseitigen.
Verbandsgemeinde Vorharz
Nach Ablauf der Einreichungsfrist (25.01.2016, 18 Uhr) können nur
noch Mängel an sich gültiger Wahlvorschläge behoben werden. Ein
gültiger Kreiswahlvorschlag liegt nicht vor, wenn:
a) die Einreichungsfrist nicht gewahrt ist,
b) die erforderlichen gültigen Unterschriften fehlen,
c) bei einem Parteivorschlag die Parteienbezeichnung fehlt, die nach
§ 17 Abs. 2 LWG erforderliche Feststellung abgelehnt ist oder die
Nachweise des § 19 LWG nicht erbracht sind
d) der Bewerber mangelhaft bezeichnet ist, so dass seine Person nicht
feststeht oder
e) die Zustimmungserklärung des Bewerbers fehlt.
5. Änderung und Zurückziehung eingereichter Kreiswahlvorschläge
Bis zum Ablauf der Einreichungsfrist am 25.01.2016 (48. Tag vor der
Wahl), 18 Uhr, können eingereichte Kreiswahlvorschläge beim Kreiswahlleiter geändert oder zurückgezogen werden. Derartige Erklärungen müssen beim Kreiswahlleiter schriftlich eingereicht werden; sie
können nicht widerrufen werden. Sie sind nur wirksam, wenn sie:
a) bei Kreiswahlvorschlägen, die von wenigstens 100 wahlberechtigten
Personen unterschrieben sind ( § 14 Abs. 2 LWG): von zwei Dritteln
der Unterzeichner des Wahlvorschlages abgegeben werden,
b) bei Kreiswahlvorschlägen, die von der für den Wahlkreis zuständigen Landesleitung der Partei unterschrieben sind (§ 14 Abs. 4
LWG): von der Landesleitung, die den Kreiswahlvorschlag eingereicht hat, abgegeben werden.
Nach Ablauf der Einreichungsfrist können Kreiswahlvorschläge nur
durch gemeinsame schriftliche Erklärungen der jeweiligen Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson und nur dann geändert werden, wenn ein Bewerber verstorben ist oder die Wählbarkeit
verloren hat. Bei Parteien nach § 12 Abs. 3 Nrn. 1 bis 3 LWG reicht es
aus, wenn die Erklärung von der Landesleitung der Partei abgegeben
wird. Nach der Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge
ist jede Änderung ausgeschlossen. Änderungserklärungen bleiben nach
der Zulassung unberücksichtigt (§ 21 Abs. 2 LWG).
6. Zulassung von Wahlvorschlägen
Der Kreiswahlausschuss entscheidet spätestens am 44. Tag vor der
Wahl (29.01.2016), über die Zulassung der Wahlvorschläge. Der Kreiswahlleiter lädt die Vertrauensperson der Kreiswahlvorschläge zu den
Sitzungen des Kreiswahlausschusses ein. Vor einer Entscheidung ist
den erschienenen Vertrauenspersonen der betroffenen Wahlvorschläge
Gelegenheit zur Äußerung zu geben. Wahlvorschläge, die erst nach Ablauf der Einreichungsfrist eingereicht worden sind oder nicht den Anforderungen entsprechen, die durch das LWG oder durch die LWO aufgestellt sind, sind nicht zuzulassen. Der Kreiswahlausschuss stellt die
zugelassenen Kreiswahlvorschläge fest. Der Kreiswahlleiter ordnet die
zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter fortlaufenden Nummern in der
nach § 24 Abs. 3 und 4 LWG und durch die Mitteilung der Landeswahlleiterin nach § 29 Abs. 5 LWO maßgebenden Reihenfolge und macht
sie öffentlich bekannt. Lässt der Kreiswahlausschuss einen Kreiswahlvorschlag nicht zu, so kann binnen drei Tagen nach der mündlichen
Bekanntmachung der Entscheidung in der Sitzung des Kreiswahlausschusses Beschwerde an den Landeswahlausschuss (Anschrift der Landeswahlleiterin als Vorsitzende des Landeswahlausschusses) eingelegt
werden. Dies kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift
beim Kreiswahlleiter erfolgen. Beschwerdeberechtigt sind die Vertrauensperson des Kreiswahlvorschlages, die Landeswahlleiterin und der
Kreiswahlleiter. In der Beschwerdeverhandlung sind die erschienenen
Beteiligten zu hören. Die Entscheidung über die Beschwerde muss spätestens am 38. Tag vor der Wahl (04.02.2016) getroffen werden.
II. Zusammensetzung des Kreiswahlausschusses
Gemäß § 3 Absatz 5 der Wahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt (Landeswahlordnung - LWO) vom 27. Mai 2015 (GVBl. LSA S. 200) mache
ich hiermit die Zusammensetzung des Kreiswahlausschusses bekannt.
36 | Nr. 8/2015
Vorsitzender
Landrat
Hans Walker
Stellvertretender Vorsitzender
Fachbereichsleiter 2
Thomas Kluge
Beisitzerinnen und Beisitzer
Stellvertretende Beisitzerinnen
und Beisitzer
Klaus Czernitzki, Haldensleben
Heinz Gerecke, Haldensleben
Cindy Hermann, Barleben
Ralph Thielbeer,
Loitsche-Heinrichsberg
Heinz Maspfuhl, Wolmirstedt
Joachim Hoeft, Haldensleben
Kerstin Riebold, Wolmirstedt
Frank Nase, Barleben
Eva Strube, Haldensleben
Brigitte Böttcher, Haldensleben
Bodo Zeymer, Haldensleben
Britta-Heide Garben, Eilsleben
III.Einteilung der Wahlkreise
Wahlkreis 7 - Haldensleben: vom Landkreis Börde die Gemeinden:
Altenhausen, Beendorf, Bülstringen, Calvörde, Flechtingen, Stadt
Haldensleben, Stadt Oebisfelde-Weferlingen, von der Gemeinde Hohe
Börde die Ortsteile Ackendorf, Bebertal, Bornstedt, Nordgermersleben,
Rottmersleben, Schackensleben
Wahlkreis 8 - Wolmirstedt: vom Landkreis Börde die Gemeinden:
Angern, Barleben, Burgstall, Colbitz, Loitsche-Heinrichsberg, Niedere Börde, Rogätz, Stadt Wolmirstedt, Westheide, Zielitz, von der Gemeinde Hohe Börde die Ortsteile Eichenbarleben, Groß Santersleben,
Hermsdorf, Hohenwarsleben, Irxleben, Niederndodeleben, Ochtmersleben, Wellen
Wahlkreis 9 - Oschersleben: vom Landkreis Börde die Gemeinden:
Am Großen Bruch, Ausleben, Harbke, Hötensleben, Stadt Gröningen,
Stadt Kroppenstedt, Stadt Oschersleben (Bode), Sommersdorf, Völpke
vom Landkreis Harz die Gemeinden: Harsleben, Stadt Wegeleben
Wahlkreis 20 - Wanzleben: vom Landkreis Börde die Gemeinden:
Eilsleben, Erxleben, Ingersleben, Stadt Wanzleben-Börde, Sülzetal,
Ummendorf, Wefensleben
vom Salzlandkreis die Gemeinde: Bördeland
IV.Wahlbüro des Landkreises Börde
Anschrift:
Büro Kreistag/Wahlen
Gerikestraße 104
39340 Haldensleben
Internet:www.boerdekreis.de
E-Mail-Adresse:[email protected]
Fernsprechverbindungen
Kreiswahlleiter:
03904/7240 1201
Stellvertreter:
03904/7240 1331
Büro Kreistag/Wahlen
03904/7240 1304/ -1302/ -1303/ -1339
Telefax:
03904/7240 51304
Verbandsgemeinde Vorharz
Nr. 8/2015 | 37
Bodenordnungsverfahren Rohrsheim - Feldlage,
Ladung zur Teilnehmerversammlung, Schlussfeststellung
Amt für Landwirtschaft
Flurneuordnung und Forsten Mitte
(Flurneuordnungsbehörde)
Große Ringstraße
38820 Halberstadt
Bei Antwort bitte angeben:
Az.: 22 — HBS 4.127
SACHSEN-ANHALT
Halberstadt, den 13.07.2015
Öffentliche Bekanntmachung
Einladung zur Versammlung der Teilnehmer,
Wahl des neuen Vorstandes
und
Schlussfeststellung
im Bodenordnungsverfahren Rohrsheim - Feldlage,
nunmehr Landkreis Harz, Verf.-Nr. HBS 4.127
1.)Einladung zur Versammlung der Teilnehmer im Bodenordnungsverfahren Rohrsheim - Feldlage
Für das Bodenordnungsverfahren Rohrsheim - Feldlage, nunmehr
Landkreis Harz, Verf.-Nr. HBS 4.127 wird hiermit nach § 63 Absatz 2,
Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) vom 29. Juni 1990 (GBI.
DDR 1990 I S. 642), das durch Artikel 7 Absatz 45 des Gesetzes vom
19. Juni 2001 (BGBl. I S. 1149) geändert worden ist in Verbindung
mit § 149 Flurbereinigungsgesetz (in der Fassung der Bekanntmachung
vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) geändert — FlurbG)
die Schlussfeststellung erlassen. Es wird festgestellt, dass die Ausführung nach dem Bodenordnungsplan erfolgt ist und den Beteiligten keine Ansprüche mehr zustehen, die im Bodenordnungsverfahren hätten
berücksichtigt werden müssen.
Durch die Schlussfeststellung wird angeordnet, dass die Teilnehmergemeinschaft über die Beendigung dieses Verfahrens hinaus bestehen
bleibt und ihre Angelegenheit durch Satzung zu regeln hat. Die Satzung
wurde am 10.04.2013 von den in der Versammlung anwesenden Teilnehmer mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen beschlossen.
Hiermit wird zu einer Versammlung der Teilnehmer des Bodenordnungsverfahrens Rohrsheim - Feldlage
für Dienstag, den 08. September 2015 , um 18:00 Uhr
in das Schützenhaus Rohrsheim (ehem. Gaststätte Deutsches
Haus), Mitteldorf 138 in 38836 Osterwieck OT Rohrsheim
eingeladen.
Tagesordnung:
1.Begrüßung
2. Aufgaben und Vermögen der Teilnehmergemeinschaft
3. Wahl des neuen Vorstandes
4.Verschiedenes
2.)Schlussfeststellung
In dem Bodenordnungsverfahren Rohrsheim — Feldlage, nunmehr
Landkreis Harz, mit der Verf.-Nr. HBS 4.127, wird hiermit nach § 63
Absatz 2, Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) in Verbindung
mit § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der jeweils gültigen Fassung, die Schlussfeststellung erlassen. Es wird festgestellt, dass die
Ausführung nach dem Bodenordnungsplan erfolgt ist und den Beteiligten keine Ansprüche mehr zustehen, die im Bodenordnungsverfahren
hätten berücksichtigt werden müssen.
Die Unterlagen für die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskatasters sind an die dafür zuständigen Behörden abgegeben
worden. Mit der Abgabe dieser Unterlagen hat die Zuständigkeit der
Flurneuordnungsbehörde geendet. Alle danach ergehenden Regelungen
erfolgen außerhalb des Verfahrens. Etwaige Berichtigungsansprüche
wegen Fehlern bei der Eintragung im Grundbuch sind außerhalb des
Bodenordnungsverfahrens zu erledigen. Sie stehen der Schlussfeststellung nicht entgegen.
Des Weiteren ist festzustellen, dass die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft nicht abgeschlossen sind. Die Teilnehmergemeinschaft
erlischt nicht. Sie bleibt über die Beendigung des Verfahrens nach
§ 151 FlurbG als Körperschaft des öffentlichen Rechts für das Bodenordnungsgebiet Rohrsheim — Feldlage bestehen.
Der Teilnehmergemeinschaft verbleiben folgende Aufgaben:
a. Abwicklung von Verpflichtungen,
b. Verwaltung und Unterhaltung der gemeinschaftlichen Anlagen
(z.B. Wege, Wegeseitengräben, Anpflanzungen, Grünstreifen),
c. Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen,
d. Heranziehung der Teilnehmer zu den Bau-, Unterhaltungs- und Verwaltungskosten.
e. sonstige gemeinschaftliche Angelegenheiten der Teilnehmer.
Die Teilnehmergemeinschaft wird im Rahmen der Selbstverwaltung
fortgesetzt. Die Anzahl der Vorstandsmitglieder wird mit 5 Personen
festgesetzt. Die Teilnehmergemeinschaft hat ihre Angelegenheiten
dann durch Satzung nach § 18 Abs. 3 FlurbG zu regeln. Der auf der
Grundlage der Satzung gewählte neue Vorstand übernimmt seine Aufgaben nach der Wahl, jedoch frühestens mit dem Datum der Bestandskraft der Schlussfeststellung.
3.) Begründung der Schlussfeststellung
Der Abschluss des Bodenordnungsverfahrens ist zulässig und begründet. Alle Festsetzungen des Bodenordnungsplanes sind ordnungsgemäß
ausgeführt worden. Die gegenseitigen Verpflichtungen und Ansprüche
aus dem Bodenordnungsplan und seinen Nachträgen zwischen Beteiligten, Teilnehmergemeinschaft und Flurneuordnungsbehörde sind unanfechtbar erledigt. Die Festsetzungen des Bodenordnungsplans sind
ordnungsgemäß ausgeführt worden. Die Unterlagen für die Berichtigung des Grundbuchs und die des Liegenschaftskatasters sind an die
dafür zuständigen Behörden abgegeben worden. Die Berichtigung ist
erfolgt. Die Teilnehmergemeinschaft bleibt über den Abschluss des
Verfahrens hinaus bestehen.
Durch den Bodenordnungsplan hat die Teilnehmergemeinschaft das
Eigentum und die Unterhaltung an Wirtschaftswegen und landschaftsgestaltenden Anlagen, mangels einer anderweitigen gesetzlichen Regelung, übernommen.
Die Teilnehmergemeinschaft muss auch über den Abschluss des Bodenordnungsverfahrens hinaus in die Lage versetzt werden, die Anlagen zu unterhalten und die für die Unterhaltung notwendigen Beiträge
zu heben. Zu diesem Zweck hat der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft eine Satzung erarbeitet.
Die Satzung ist durch die Teilnehmerversammlung am 10.04.2013 nach
§ 18 Abs. 3 FlurbG beschlossen worden. Sie bildet die Grundlage für
den Fortbestand der Teilnehmergemeinschaft.
Im Rahmen dieser Teilnehmerversammlung ist der neue Vorstand nach
Maßgabe der beschlossenen Satzung zu wählen, da der bisherige Vorstand nur für die Dauer des Bodenordnungsverfahrens gewählt wurde.
Der auf der Grundlage der Satzung gewählte neue Vorstand übernimmt
seine Aufgaben nach der Wahl, jedoch frühestens mit dem Datum der
Bestandskraft der Schlussfeststellung da zu diesem Zeitpunkt das Amt
des alten Vorstandes endet. Somit wird sichergestellt, dass der Vorstand
der Teilnehmergemeinschaft auch über die Beendigung des Bodenordnungsverfahrens hinaus jederzeit handlungsfähig ist.
Die Flurneuordnungsbehörde hat die Anzahl der Vorstandsmitglieder
auf 5 festgesetzt.
Hierdurch wird gewährleistet, dass im Rahmen einer Wahlsatzung auch
bestimmte Zusammensetzungen des Vorstandes durch die Teilnehmerversammlung beschlossen werden können.
Verbandsgemeinde Vorharz
4.)Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Schlussfeststellung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte, Große
Ringstraße 52, 38820 Halberstadt, schriftlich oder zur Niederschrift
einzulegen. Die Frist wird auch durch Einlegung des Widerspruchs bei
der Außenstelle des Amtes, Ritterstr. 17-19, 39164 Wanzleben oder
beim Landesverwaltungsamt Halle, Ernst-Kamieth-Str. 2, 06112 Halle/Saale als obere Flurbereinigungsbehörde, gewahrt. Bei schriftlicher
Einlegung des Widerspruchs wird die Frist nur gewahrt, wenn das Widerspruchsschreiben bis zum Ablauf der angegebenen Frist bei der Behörde eingegangen ist. Gegen die Schlussfeststellung steht auch dem
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft der Widerspruch an die Obere
Flurbereinigungsbehörde zu.
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Forsten Mitte, Große Ringstraße 52, 38820 Halberstadt öffentlich aus.
Der Flurbereinigungsplan liegt ferner zur Einsichtnahme
am 19. August 2015 von 8 Uhr bis 13 Uhr und von 14 Uhr bis 18 Uhr sowie am 20. August 2015 von 8 Uhr bis 13 Uhr und von 14 Uhr bis 16 Uhr
im Rathaus (Sitzungssaal) der Gemeinde Stadt Kroppenstedt,
Am Markt 1 in 39397 Kroppenstedt ebenfalls öffentlich aus.
Während der öffentlichen Auslegungen wird der Inhalt des Flurbereinigungsplans auf Wunsch erläutert.
Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin (Frau Niehof, Tel. 03941
671-344) zur Einsichtnahme.
Amt für Landwirtschaft,
Halberstadt, den 03.07.2015
Flurneuordnung und Forsten (ALFF) Mitte
(Flurneuordnungsbehörde)
Große Ringstraße 52
38820 Halberstadt
SACHSEN-ANHALT
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und
Forsten Mitte (Flurbereinigungsbehörde)
Große Ringstraße 52
38820 Halberstadt
Tel.: 03941 671-0
Aktenzeichen
Halberstadt, den 06.07.2015
12.3 - 611 B1 - 27BOE050
Öffentliche Bekanntmachung
zur Bekanntgabe und zur Ladung
zum Anhörungstermin des
Flurbereinigungsplanes des
Flurbereinigungsverfahrens „OU Kroppenstedt (B 81n)“,
Landkreis Börde, Verf.-Nr. 27BOE050
Der Flurbereinigungsplan für das Flurbereinigungsverfahren OU Kroppenstedt (B 81n), Landkreis Börde, Verf.-Nr. 27BOE050, ist aufgestellt.
Der Flurbereinigungsplan wird hiermit nach § 59 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) öffentlich bekannt gegeben. Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigte erhalten einen
Auszug aus dem Flurbereinigungsplan.
Alle nach § 10 (FlurbG) an der Flurbereinigung Beteiligten werden zu
dem am
Donnerstag, dem 20. August 2015 um 16:00 Uhr
im Rathaus (Sitzungssaal)
der Gemeinde Kroppenstedt,
Am Markt 1 in 39397 Kroppenstedt
stattfindenden Anhörungstermin nach § 59 Abs. 2 FlurbG eingeladen.
Es wird darauf hingewiesen, dass Widersprüche gegen den bekannt gegebenen Flurbereinigungsplan zur Vermeidung des Ausschlusses nur in
diesem Anhörungstermin vorgebracht werden können.
Das Erscheinen ist nicht notwendig, wenn kein Widerspruch vorgebracht werden soll.
Der Flurbereinigungsplan liegt zur Einsichtnahme für alle Beteiligten
ab dem 4. August bis zum 18. August 2015 während der Dienststunden in den Räumen des Amtes für Landwirtschaft, Flurneuordnung und
Öffentliche Bekanntmachung
zum Einleitungsbeschluss Hecklingen/10 und
zur Aufforderung der Anmeldung unbekannter Rechte
Anordnung:
Nach § 103a Abs.1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) i.d.F.vom
16. März 1976 (BGBl. I S.546), zuletzt geändert durch Gesetz vom
19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794)
wird der
Freiwillige Landtausch Hecklingen/10
Salzlandkreis
Verfahrens-Nr. SLK 039
angeordnet.
Dem Verfahren unterliegen folgende Flurstücke in der Gemarkung
Hecklingen :
Flur 21 Flurstück 16,
Flur 26 Flurstücke 6, 32, 33, 34, 36, 45, 60, 61, 67 und 94.
Das Verfahrensgebiet umfasst eine Fläche von ca. 7,5 ha. Es ist auf den
zu diesem Beschluss gehörenden Gebietskarten, Anlage 1, Blatt 1 und
2, dargestellt.
Begründung:
Der Tausch der ländlichen Grundstücke unterstützt die beteiligten
Landwirtschaftsbetriebe bei der Anpassung ihrer Produktionsbedingungen an die Gegebenheiten der wirtschaftlichen Entwicklung und dient
damit der Verbesserung der Agrarstruktur.
Die Tauschpartner haben am 12.05.2015, 26.05.2015 und 29.06.2015
die Durchführung eines freiwilligen Landtausches für die in der Anlage
1 benannten Flurstücke schriftlich beantragt. Sie haben glaubhaft dargelegt, dass sich der freiwillige Landtausch verwirklichen lässt (§ 103c
Abs.1 FlurbG).
Anmeldung unbekannter Rechte:
Inhaber von Rechten, die nicht aus dem Grundbuch ersichtlich sind,
aber zur Beteiligung am Verfahren berechtigen, werden aufgefordert,
ihre Rechte innerhalb von 3 Monaten, gerechnet vom ersten Tag der
Bekanntmachung dieses Beschlusses, beim ALFF Mitte unter Angabe
der Verfahrensnummer anzumelden (§ 14 Abs. 1 FlurbG).
Nr. 8/2015 | 39
Diese Rechte sind auf Verlangen des Amtes innerhalb einer von diesem
zu setzenden weiteren Frist nachzuweisen. Nach fruchtlosem Ablauf
der Frist ist der Anmeldende nicht mehr zu beteiligen. Werden Rechte
erst nach Ablauf der 3 - Monatsfrist angemeldet oder nachgewiesen, so
kann das Amt die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten
lassen (§ 14 Abs. 2 FlurbG).
Der Inhaber eines der bezeichneten Rechte muss nach § 14 Abs. 3
FlurbG die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten lassen, wie der Beteiligte, dem gegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf
gesetzt ist.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim ALFF
Mitte, Große Ringstraße 52, 38820 Halberstadt, schriftlich oder zur
Niederschrift einzulegen.
Die Frist wird auch durch Einlegung des Widerspruchs bei der Außenstelle des Amtes, Ritterstraße 17 - 19, 39164 Wanzleben oder beim Landesverwaltungsamt, Ernst - Kamieth - Straße 2, 06112 Halle (Saale),
gewahrt.
Die Rechtsbehelfsfrist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung (§§ 115 Abs. 1 FlurbG und 187 Abs. 1 BGB).
Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs wird die Frist nur gewahrt, wenn das Widerspruchsschreiben bis zum Ablauf der angegebenen Frist bei der Behörde eingegangen ist.
Im Auftrag
gez. Christoph Schierhorn
Verbandsgemeinde Vorharz