„Ortsansicht der Gemeinde Groß Quenstedt“
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„Ortsansicht der Gemeinde Groß Quenstedt“
Schwanebeck Groß Quenstedt AMTSBLATT der Verbandsgemeinde Vorharz mit den Mitgliedsgemeinden Wegeleben Hedersleben Harsleben Selke-Aue 3. Jahrgang · Nummer 6 Donnerstag, den 21. Juni 2012 Ditfurt „Ortsansicht der Gemeinde Groß Quenstedt“ Verbandsgemeinde Vorharz 2 | Nr. 6/2012 Aktuelles Pferdetag im Klosterpark Der Reit- und Fahrverein Wegeleben e. V. lädt ein auf der Reitanlage im Adersleber Klosterpark: am Samstag, dem 23.06.2012, ab 8.00 Uhr mit Dressur-, Spring- und Geländeprüfungen der Klasse E und A Für das leibliche Wohl ist gesorgt! Eintritt frei!!! Reit- und Fahrverein Wegeleben e. V. Sommerfest 2012 Bekanntmachung Hiermit geben wir bekannt, dass unser 2. Grill- bzw. Sommerfest am 7. Juli 2012 ab 11.00 Uhr in unserer Vereinsgaststätte „Mooreck“ stattfindet. Da unsere vorherigen Sommerfeste schon sehr gut von unseren Gästen angenommen wurden, laden wir wieder alle interessierten Bürger- und Bür- gerinnen sowie unsere Vereinsmitglieder zu einem klassischen Bratwurstspaß, aber auch frischen Kaffee und hausgebackenen Kuchen recht herzlich ein. Der Kleingartenverein „Moorweg“ Kiesseen sind keine Badegewässer!!! Madeleine Reis und „Ebby“ auf Erfolgskurs In diesem Jahr schon oft erfolgreich, setzten Madeleine Reis und ihre Stute „Ebby“ die Erfogsritte fort, so konnten sie in Eilsleben ihr erstes A-Springen gewinnen. Zum Pfingstturnier in Westeregeln gab es einen 5. Rang im E-Springen und einen 4. im ASpringen. Und auch in Wernigerode setzte sich ihre Erfolgsserie mit einem 4. Platz im A-Springen fort. Glückwunsch! Zu unserem Pferdetag am 23. Juni möchten wir hiermit alle Pferdefreunde auf unsere schöne Reitanlage im Klosterpark in Adersleben einladen und wünschen ein gutes Gelingen! Heimatfest in Hedersleben auf dem Sportplatz vom 29.06.2012 bis 01.07.2012 mit Schaustellerbetrieb Horst Gierhold aus Eisleben Freitag: ab 18:00 Uhr 1 € Party bis 01:00 Uhr Samstag: ab 09:30 Uhr Fußballcup der Verbandsgemeinde Vorharz Tombola Der Trixxxer ab 19:00 Uhr Tanz für Jung und Alt bis 01:00 Uhr Sonntag: ab 10:00 Uhr Frühschoppen mit den Heideländer Musikanten Für Ihr leibliches Wohl sorgt an allen Tagen das Team von „Stein und Eiche“ mit seinen fleißigen Helfern Wir sehen uns veranlasst darauf hinzuweisen, dass das Baden sowie andere wassersportliche Aktivitäten im Kiessandtagebau Ditfurt verboten sind. Das Gewässer ist Eigentum der Mitteldeutsche Baustoffe GmbH. Das Betreten des Betriebsgeländes ist untersagt. Der Schützenverein Wegeleben von 1697 e. V. lädt alle Bürger zum Frühschoppen und zur Abholung der Schützenkönige ein. Am 08.07.2012 beginnt der Umzug ab 8.30 Uhr auf dem Markt mit dem Spielmannszug Meisdorf. Bei Zuwiderhandlungen werden wir von unserem Hausrecht Gebrauch machen. Mitteldeutsche Baustoffe GmbH Petersberg, im Mai 2012 Thomas Jung Geschäftsführer Der Frühschoppen startet ab 9.30 Uhr vor den Schützenhaus und es besteht wieder die Möglichkeit am Preisschießen teilzunehmen. Für ein gutes Frühstück sorgt die Fleischerei Probst und Getränke werden vom Wirt des Schützenhauses ausgeschenkt. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Der Vorstand Verbandsgemeinde Vorharz Nr. 6/2012 | 3 950-Jahr-Feier in Schwanebeck - Tag der offenen Höfe am 13. Juli Im Rahmen der Festwoche zur 950-Jahr-Feier der Stadt laden drei Schwanebecker Familien Einheimische und Gäste auf ihre festlich geschmückten Höfe ein. So können Besucher am Freitag, dem 13. Juli, ab 15 Uhr auf dem Hof von Andreas und Kerstin Gerloff, Breite Str. 17, alte landwirtschaftliche Geräte, bäuerlichen Hausrat und Kleidungsstücke bestaunen. Der Hof ist seit 98 Jahren im Besitz von Familie Gerloff und liegt mitten im Ort an der B 245. Von der Straße aus ist das Alter des Hofes kaum zu erkennen. Die Familie lädt Jung und Alt auf ihren Hof ein und hofft, dass alle Besucher bei Spiel und Spaß viel Freude haben. Unterstützt wird Familie Gerloff übrigens durch den Schützenverein. In der Feldstraße 10 wird Matthias Uhde seinen Hof ab 16 Uhr öffnen. Hier kann man die Mühle besichtigen und Oldtimer bestaunen. Die Familie hält besonders für Kinder ein paar Überraschungen bereit, denn es wird ein Kinofilm gezeigt und Brot gebacken. Familie Uhde freut sich schon heute auf zahlreiche Gäste. Der dritte geöffnete Hof befindet sich in der Mühlenstraße 3 und gehört dem Ehepaar Thölert. Auf dem Gelände war früher eine Stellmacherei untergebracht. Der Großvater von Wolfgang Thölert baute als einer der wenigen Stellmacher noch zu DDRZeiten Futterkrippen für Schafe. Später wurde aus dem Betrieb eine Bautischlerei, die Wolfgang Thölert heute nur noch als Hobby betreibt. In einem der Räume wird ab 14 Uhr die Gemälde- und Bilderausstellung („Katzen und Frauen“) von Frau Bugla zu sehen sein. Außerdem können Interessierte die Bautischlerei und alte dazugehörige Maschinen besichtigen. Auf die Besucher wartet ein abwechslungsreicher Nachmittag und ein unterhaltsamer Abend mit der „Fortuna-Band“, die vielen Schwanebeckern noch aus 30 DDR-Jahren bekannt sein dürfte. Die damaligen Musiker kamen vorwiegend aus Gröningen und spielten auf vielen Tanzveranstaltungen hier im Harzvorland. Am Freitagabend wollen sie ihr Publikum ab 19 Uhr mit Jazz, Dixieland und Schlagern aus den Sechzigern begeistern. Mitsingen und Tanzen ist erlaubt! Programm zur Festwoche 06. bis 15.07.2012 Fr., 06.07.2012 17.30 Uhr 18.30 - 21.30 Uhr Sa., 07.07.2012 Vormittag 10.00 Uhr 14.00 Uhr 17. 00 Uhr 20.00 Uhr So., 08.07.2012 9.00 Uhr 10.00 Uhr Nachmittag Mo., 09.07.2012 19.00 Uhr Di., 10.07.2012 14.30 Uhr Eröffnung der Festwoche durch die Bürgermeisterin anschl. Eröffnungsgottesdienst in der Petri-Kirche, Markt Sommerfest der Verbandsgemeinde im Festzelt, Goethestraße (geschlossene Veranstaltung) ab 21.30 Uhr Disco im Festzelt mit „DJ Lutz“ Judoveranstaltung in der Turnhalle, Johannisst. Abholen der Schützenkönige Kinderfest Proklamation der neuen Könige Disco im Festzelt mit „DJ Lutz“ Schützenumzug Frühschoppen im Festzelt Ausklang des Schützenfestes Dia-Abend in der Fleischerei Otto Bendler Seniorennachmittag im Festzelt Mi., 11.07.2012 9. - 12.00 Uhr 13.00 Uhr Do., 12.07.2012 8.00 Uhr 15.00 Uhr 19.00 Uhr Fr., 13.07.2012 10.00 Uhr 14.00 Uhr 14.00 Uhr 20.00 Uhr Sa., 14.07.2012 10. - 19.00 Uhr 10. - 12.00 Uhr 10. - 12.00 Uhr 10. - 14.30 Uhr ab 10.00 Uhr 14.00 Uhr 20. - 01.00 Uhr großes Kinderfest der Grundschule und KiTa Filmvorführung durch Fam. Uhde für Kinder im Hort der Grundschule „Am Baumhof“ anschl. Fußballturnier und Bastelstraße Diddis Teichfest mit Überraschung (Diddi-Teich B 245, Richtung Neuwegersl.) Buchlesung durch Frau Schmutzler im Altenheim, Rosenweg Sängerfest des Männerchores bei Wolfgang Thölert, Mühlenstraße 3 Tag des Altenheimes, Rosenweg Tag der Feuerwehr, Auf der Burg Tag der offenen Höfe bei Wolfgang Thölert, Mühlenstraße 3 Matthias Uhde, Feldstraße 1 Andreas Gerloff, Breite Straße 17 Disco im Festzelt mit „DJ Lutz“ Mittelaltermarkt auf dem Gelände der Kath. Kirche, Kapellenstraße, mit Gaukler- und Varieté-Programm und vielen Überraschungen: Tag der offenen Tür in der Petri- und Katholischen Kirche, Petri-Sek.-Schule und Grundschule „Am Baumhof“ sowie dem Kindergarten „Wirbelwind“ Ausstellung v. Regine Leipert im Jugendklub, Pfarrplan Großes Familienfest des Sportvereins auf dem Sportplatz mit vielen Überraschungen haben alle Besucher die Möglichkeit eine Schwanebecker Münze selbst zu prägen, Standort der Münzpräge Rudolf-Breitscheid-Straße Oldtimer-Ausstellung Rudolf-Breitscheid-Straße/Parkpl. Turnhalle Sky-Stones mit Live-Musik und Elvis- Double sowie Disco im Festzelt (Einlass 19.00 Uhr) So., 15.07.2012 - Großer Festumzug (Aufstellung 9.30 Uhr, Abmarsch 11 Uhr, Auflösung 13 Uhr Festplatz) 10. - 16.00 Uhr Mittelaltermarkt auf dem Gelände der Kath. Kirche, Kapellenstraße (mit Programm wie Samstag) ab 14.00 Uhr gemütl. Ausklang mit dem Polizeiorchester Magdeburg und dem ehem. Schülerblas-Orchester auf dem Festplatz Huyweg - Promenade - Aufstellraum für alle Bilder Marschroute: Promenade/Oscherslebener Straße, Breite Straße, Markt/Südtor, Halberstädter Straße, Kapellenstraße, Goethestraße, Volkshaus Auflösung Verbandsgemeinde Vorharz 4 | Nr. 6/2012 Anzeigen 950 Jahre Schwanebeck EIN STARKES TEAM Spenden Sie Blumen gegen das Vergessen! www.Blumenspenden.de Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge Garten- und Kommunaltechnik J. Spengler – STIHL-DIENST Service Hauptstraße 30, 38822 Groß-Quenstedt Tel. 03 94 24/58 24 • Fax 03 94 24/59 25 http://www.gartentechnik-spengler.de Anzeigen 0 35 35 / 489-0 Dachdecker und Maurerbetrieb Maurer & Maurer Bau GmbH Feldstr. 40 · 06543 Pansfelde · Tel. 03 47 79.2 00 06, Halle, Tel. 03 45.5 60 27 48 * * * * * * Dachdeckerarbeiten Dachklempnerarbeiten Flachdachsanierung Verschieferungen Dachstühle eigener Gerüstbau * * * * * * * Maurerarbeiten Fassadensanierung Putzarbeiten Vollwärmeschutz Neu- und Ausbau Beton und Estrich Fliesenarbeiten Qualität zum fairen Preis Wir erstellen kurzfristig Ihren Kostenvoranschlag! Einladung zum Seniorennachmittag Die Schwanebecker Seniorengruppen laden alle interessierten Bürger zum Seniorennachmittag ein. Dieser findet am 10.07.2012 um 14.30 Uhr auf dem Festplatz statt. In gemütlicher Runde bei Kaffee und Kuchen wird ein buntes Programm dargeboten. Für die Versorgung mit anderen Getränken sorgt der Festwirt und für das leibliche Wohl die Fleischerei Otto Bendler. Der Unkostenbeitrag für das Kaffeegedeck beträgt pro Person 5,00 Euro und ist bei der Anmeldung zu entrichten. Der Eintritt im Festzelt ist frei! Anmeldungen bitte bis zum 06.07.2012 bei: Monika Arnold Ilona Heier Huyweg 10 Neuwegerslebener Str. 39397 Schwanebeck 39397 Schwanebeck Tel. 03 94 24/69 51 Tel. 03 94 24/3 73 Wir wünschen allen Teilnehmern einen schönen Nachmittag und gute Unterhaltung. Verbandsgemeinde Vorharz Nr. 6/2012 | 5 zu den bekannten Öffnungszeiten im Verwaltungsamt der Verbandsgemeinde Vorharz, Kapellenstraße 16 in Schwanebeck öffentlich aus. gez. Brehmer Bürgermeisterin Amtliche Bekanntmachung Stadt Wegeleben der Verbandsgemeinde Vorharz handelnd im Namen und im Auftrag der Gemeinde Hedersleben Der Bürgermeister Gemäß § 108a Abs. 1 - 3 der Gemeindeordnung für das Land SachsenAnhalt teile ich allen Bürgerinnen und Bürgern mit, dass mit Beschluss vom 31.05.2012 die Bestätigung der Jahresrechnung und die Entlastung der Bürgermeisterin der Gemeinde Hedersleben für das Haushaltsjahr 2010 erfolgten. Die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2010 wurde vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Harz geprüft. Die Jahresrechnung 2010 und der Bericht zur Jahresrechnung der Gemeinde Hedersleben werden hiermit bekannt gemacht und liegen in der Zeit vom 25.06.2012 bis 05.07.2012 zu den bekannten Öffnungszeiten im Verwaltungsamt der Verbandsgemeinde Vorharz, Kapellenstraße 16 in Schwanebeck öffentlich aus. gez. Bodenstein Bürgermeisterin Amtliche Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Vorharz handelnd im Namen und im Auftrag der Gemeinde Ditfurt Gemäß § 108a Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land SachsenAnhalt teile ich allen Bürgerinnen und Bürgern mit, dass mit Beschluss vom 31.05.2012 die Bestätigung der Jahresrechnung und die Entlastung der Bürgermeisterin der Gemeinde Ditfurt für das Haushaltsjahr 2010 erfolgten. Die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2010 wurde vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Halberstadt geprüft. Die Jahresrechnung 2010 und der Bericht zur Jahresrechnung der Gemeinde Ditfurt werden hiermit bekannt gemacht und liegen in der Zeit vom 25.06.2012 bis 05.07.2012 zu den bekannten Öffnungszeiten im Verwaltungsamt der Verbandsgemeinde Vorharz, Kapellenstraße 16 in Schwanebeck öffentlich aus. gez. Jüngst Bürgermeisterin Amtliche Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Vorharz handelnd im Namen und im Auftrag der Stadt Schwanebeck Gemäß § 108a Abs. 1-3 der Gemeindeordnung für das Land SachsenAnhalt teile ich allen Bürgerinnen und Bürgern mit, dass mit Beschluss vom 30.05.2012 die Bestätigung der Jahresrechnung und die Entlastung der Bürgermeisterin der Stadt Schwanebeck für das Haushaltsjahr 2010 erfolgten. Die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2010 wurde vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Harz geprüft. Die Jahresrechnung 2010 und der Bericht zur Jahresrechnung der Stadt Schwanebeck werden hiermit bekannt gemacht und liegen in der Zeit vom 25.06.2012 bis 06.07.2012 Zwei Einwohner aus dem OT Deesdorf hatten mich in meiner Sprechstunde am 30. März 2012 in Deesdeerf befragt, ob eine Heizungsumstellung ihrer privaten Heizung auf Erdgas möglich wäre. Die Halberstadtwerke haben mir auf meine entsprechende Anfrage schriftlich mitgeteilt, dass mindestens 40 Haushalte im OT Deesdorf ihre private Heizungsanlage auf Erdgas umstellen müssten. Erst dann würden die Halberstadtwerke aus wirtschaftlichen Gründen eine Gasanbindung für den OT Deesdorf einplanen können. Stadt Wegeleben Der Bürgermeister ________________________________________________________ 1. Anordnung zur Flurbereinigung OU Kroppenstedt (B 81n). Landkreise Börde, Verf.Nr. 27 BOE 050 Amt für Landwirtschaft Sachsen-Anhalt Flurneuordnung und Forsten Mitte (Flurbereinigungsbehörde) Große Ringstraße 38820 Halberstadt Bei Antwort bitte angeben: Az.: 22.3-27 BOE 050 Halberstadt, den 16.05.2012 Öffentliche Bekanntmachung 1. Anordnung zur Veränderung des Flurbereinigungsgebietes der Flurbereinigung OU Kroppenstedt (B 81n) und Aufforderung zur Anmeldung von unbekannten Rechten sowie Hinweisen zur Einschränkung des Eigentums Gemäß §§ 87 ff. des Flurbereinigungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 - FlurbG - (BGBl. I S. 546), das zuletzt durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) geändert worden ist, ist die Flurbereinigung OU Kroppenstedt (B 81n), nunmehr Landkreise Börde, Verf.Nr. 27 BOE 050 am 01.12.2005 durch Beschluss des Landesverwaltungsamtes als obere Flurbereinigungsbehörde angeordnet worden. 1. Anordnung zur Veränderung des Verfahrensgebietes Nach § 8 Abs. 1 FlurbG wird das Flurbereinigungsgebiet OU Kroppenstedt (B 81n), Landkreis Börde, Verf.Nr. 27 BOE 050 geändert. Nachfolgende Flurstücke werden zum Flurbereinigungsverfahren hinzugezogen: Gemarkung Kroppenstedt, Flur 1, die Flurstücke: 62 und 141/47 Flur 2, die Flurstücke: 141/91, 249 und 251 Flur 3, das Flurstück: 24/31 Flur 5, die Flurstücke 178/1, 911, 912, 914, 915, 951, 960, 1456/54 und 1457/54, Flur 6, das Flurstück: 320/157 Flur 7, die Flurstücke: 59, 185/58 und 186/58 Flur 8, das Flurstück: 9 Flur 9, das Flurstück 309/176 Verbandsgemeinde Vorharz Flur 11, das Flurstück: 153/16 und 245/111 Flur 12, das Flurstück: 144 Gemarkung Gröningen Flur 10, die Flurstücke: 108 und 405/150 Flur 23, die Flurstücke: 133 und 146 Flur 26, die Flurstücke: 95 und 224 Nachfolgende Flurstücke werden aus dem Flurbereinigungsverfahren ausgeschlossen: Gemarkung Kroppenstedt Flur 5, die Flurstücke 922, 923, 924 und 1332/63. Durch diese Anordnung vergrößert sich das Verfahrensgebiet um rund 15 ha auf nunmehr rund 612 ha. Die Veränderung des Verfahrensgebietes ist auf den zu diesem Beschluss gehörenden Gebietskarte dargestellt. 2. Begründung Teile der Flächen, die zur Flurbereinigung hinzugezogen werden, sind vom Unternehmensträger mit dem Ziel der Bereitstellung von Ersatzland aufgekauft worden. Eine Hinzuziehung ist erforderlich, um mit dem Instrument der Flurbereinigung den angestrebten Flächentausch realisieren zu können. Andere an dieser Erweiterung des Verfahrensgebietes beteiligten Flächen unterliegen in Teilen einer Regelung des Planfeststellungsbeschlusses zur Ortsumfahrung Kroppenstedt im Zuge der B 81. Damit der Unternehmensträger mit den Eigentümern der Flächen eine Vereinbarung zur Umsetzung der Auflagen aus dem Planfeststellungsbeschluss treffen kann und damit für die Eigentümer wertgleiche Ersatzflächen bereitgestellt werden können, sind diese Flächen mit dem Zweck der Vermeidung einer Enteignung zum Verfahren hinzuzuziehen. Die aus dem Verfahren auszuschließenden Flächen sind städtebaulich beplant worden. Sie stehen für die Ziele der Flurbereinigung nicht mehr zur Verfügung. 3. Aufforderung zur Anmeldung von Rechten Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Flurbereinigungsverfahren berechtigen können, sind innerhalb von 3 Monaten beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte, Große Ringstraße, 38820 Halberstadt anzumelden (§ 14 Abs. 1 FlurbG). Es kommen in Betracht: a) Inhaber von Rechten an den zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken oder von Rechten an solchen Rechten oder von persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nutzung solcher Grundstücke berechtigen oder die Benutzung solcher Grundstücke beschränken, z. B. Pacht-, Miet- und ähnliche Rechte (§ 10 Nr. 2 d FlurbG); b) Im Grundbuch einzutragende Rechte an den zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken, insbesondere Hütungsrechte oder andere Dienstbarkeiten, wie Wasserleitungsrechte, Wege-, Wasseroder Fischereirechte usw., die vor dem 01.01.1900 begründet sind und deshalb der Eintragung in das Grundbuch nicht bedurften; c) Rechte an Grundstücken, die noch nicht in das Grundbuch oder das Liegenschaftskataster übernommen sind. Diese Rechte sind auf Verlangen der Flurbereinigungsbehörde innerhalb einer von dieser zu setzenden weiteren Frist nachzuweisen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist der Anmeldende nicht mehr zu beteiligen. Werden Rechte nach Ablauf dieser Frist angemeldet oder nachgewiesen, so kann die Flurbereinigungsbehörde die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen (§ 14 Abs. 2 FlurbG). Der Inhaber eines gem. § 14 Abs. 1 FlurbG bezeichneten Rechtes muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufs ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, demgegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist (§ 14 Abs. 3 FlurbG). Soweit Eintragungen im Grundbuch durch Rechtsübertragung außerhalb des Grundbuches (z. B. Erbfall) unrichtig geworden sind, werden die 6 | Nr. 6/2012 Beteiligten darauf hingewiesen, im eigenen Interesse beim Grundbuchamt auf eine baldige Berichtigung des Grundbuches hinzuwirken bzw. den Auflagen des Grundbuchamtes zur Beschaffung der Unterlagen für die Grundbuchberichtigung möglichst ungesäumt nachzukommen. 4. Einschränkungen Von der Bekanntgabe des Flurbereinigungsbeschlusses bis zur Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplanes gelten gem. § 34 Abs. 1 FlurbG folgende Einschränkungen: a) In der Nutzungsart der Grundstücke dürfen ohne Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde nur Änderungen vorgenommen werden, die zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb gehören. b) Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen u. ä. Anlagen dürfen nur mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden. c) Obstbäume, Beerensträucher, Rebstöcke, Hopfenstöcke, einzelne Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze dürfen nur in Ausnahmefällen, soweit landeskulturelle Belange, insbesondere des Naturschutzes und der Landschaftspflege, nicht beeinträchtigt werden, mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde beseitigt werden. Andere gesetzliche Vorschriften über die Beseitigung von Reb- und Hopfenstöcken bleiben unberührt. Sind entgegen den vorstehenden Vorschriften zu 1. und 2. Änderungen vorgenommen oder Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, so kann dieses im Flurbereinigungsverfahren unberücksichtigt bleiben. Die Flurbereinigungsbehörde kann den früheren Zustand gem. § 137 FlurbG wiederherstellen lassen, wenn dieses der Flurbereinigung dienlich ist (§ 34 Abs. 2 FlurbG). Sind Eingriffe entgegen der vorstehenden Vorschrift zu 3. vorgenommen worden, so muss die Flurbereinigungsbehörde Ersatzpflanzungen anordnen (§ 34 Abs. 3 FlurbG). Von der Bekanntgabe des Flurbereinigungsbeschlusses bis zur Ausführungsanordnung bedürfen Holzeinschläge, die den Rahmen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung übersteigen, der Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde im Einvernehmen mit der Forstaufsichtsbehörde (§ 85 Ziff. 5 FlurbG). Sind Holzeinschläge vorgenommen worden, so kann die Flurbereinigungsbehörde anordnen, dass derjenige, der das Holz gefällt hat, die abgeholzte oder verlichtete Fläche nach den Weisungen der Forstaufsichtsbehörde wieder ordnungsgemäß in Bestand zu bringen hat (§ 85 Ziff. 6 FlurbG). Gemäß § 35 FlurbG sind die Beauftragten der Flurbereinigungsbehörde berechtigt, zur Vorbereitung und zur Durchführung der Flurbereinigung Grundstücke zu betreten und die nach ihrem Ermessen erforderlichen Arbeiten auf ihnen vorzunehmen. 5. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte, Große Ringstraße, 38820 Halberstadt, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Die Frist wird auch durch Einlegung des Widerspruchs bei der Außenstelle des Amtes, Ritterstraße 17 - 19, 39164 Wanzleben oder beim Landesverwaltungsamt in Halle, obere Flurbereinigungsbehörde, ErnstKamieth-Str. 2, 06112 Halle (Saale) gewahrt. Die Rechtsbehelfsfrist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung (§ 115 FlurbG, § 187 Abs. 1 BGB). Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs wird die Frist nur gewahrt, wenn das Widerspruchsschreiben bis zum Ablauf der angegebenen Frist bei der Behörde eingegangen. Bernd Weber Sachgebietsleiter Nr. 6/2012 | 7 Verbandsgemeinde Vorharz Verbandsgemeinde Vorharz 6. Anordnung zur Flurbereinigung Vorharz Mitte 4 Verf.Nr. 27 QLB 115 Amt für Landwirtschaft Sachsen-Anhalt Flurneuordnung und Forsten Mitte (Flurbereinigungsbehörde) Große Ringstraße 38820 Halberstadt Bei Antwort bitte angeben: Halberstadt, den 07.05.2012 Az.: 22.3-27 QLB 115 Öffentliche Bekanntmachung 6. Anordnung zur Veränderung des Flurbereinigungsgebietes der Flurbereinigung Vorharz Mitte 4 und Aufforderung zur Anmeldung von unbekannten Rechten sowie Hinweisen zur Einschränkung des Eigentums Gemäß §§ 87 ff. des Flurbereinigungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), das zuletzt durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) geändert worden ist, ist die Flurbereinigung Vorharz - Mitte 4, Landkreise Harz, Verf.Nr. 27 QLB 115 am 30.10.2003 durch Beschluss des Regierungspräsidiums Halle als obere Flurbereinigungsbehörde angeordnet worden. 1. Anordnung zur Veränderung des Verfahrensgebietes Nachfolgende Flurstücke werden zur Flurbereinigung Vorharz - Mitte 4 nach § 8 Abs. 1 FlurbG hinzugezogen: Gemarkung Flur Flächen a) Börnecke 1 das Flurstück: 728/733 a) Börnecke 8 die Flurstücke: 94/670, 97/670, 420/660, 421/660, 433/670, 648/1, 648/2, 651/1, 651/2, 652/1, 652/2, 654/1, 654/2, 654/3, 654/4, 654/5, 654/6, 654/7, 654/8, 654/9, 654/10, 654/11, 654/12, 655/1, 655/2, 655/3, 655/4, 655/669, 656/1, 656/2, 656/3, 656/4, 656/5, 656/6, 656/7, 656/8, 656/9, 656/10, 656/11, 656/12, 656/13, 656/14, 656/15, 656/16, 656/669, 657/669, 658/1, 658/2, 658/669, 659/1, 659/2, 659/669, 661/1, 661/2, 663/1, 663/2, 664/1, 664/2, 665, 666, 667, 668, 670/1, 670/2, 746/766, 769, 807/1, 808, 809, 1145, 1146, 1147, 1148, 1149/1, 1149/2, 1150, 1151, 1152, 1153, 1154, 1155. a) Börnecke 16 die Flurstücke: 16, 17/1, 17/2, 17/3, 206/2, 785/238. a) Börnecke 17 die Flurstücke: 22, 23, 24, 25, 26, 201/1, 786/238, 1137, 1138, 1139, 1140, 1148, 1160, 1165, 1169, 1172, 1174. b) Börnecke 18 die Flurstücke: 31/4 und 245. c) Quedlinburg 41 die Flurstücke: 19, 21/2, 21/3, 22, 23/1, 24, 28, 29, 130/21, 142/26, 207 Durch diese Anordnung vergrößert sich das Verfahrensgebiet um rund 99 ha auf nunmehr rund 1537 ha. Die Veränderung des Verfahrensgebietes ist auf der zu diesem Beschluss gehörenden Gebietskarte, Anlage 1, dargestellt. 2. Begründung Nur ein Teil der Gemarkung von Börnecke ist Bestandteil des Flurbereinigungsverfahrens. Im Rahmen der Planwunschgespräche wurde verdeutlicht, dass eine möglichst umfangreiche Zusammenlegung der Flächen einzelner Eigentümer besser erreicht werden kann, wenn die landwirtschaftlich genutzten Teile der Flur 8 sowie angrenzende Teile 8 | Nr. 6/2012 der Fluren 1, 16 und 17 zum Verfahren hinzu gezogen werden (Buchstabe a) der vorgenannten Liste). Darüber hinaus sind Maßnahmen zur Verbesserung der inneren Erschließung in diesem Gebiet vorgesehen. Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft hat der Gebietserweiterung zugestimmt. Das Landesverwaltungsamt als Obere Flurbereinigungsbehörde hat mit der Genehmigung des Plans nach § 41 FlurbG (Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan) das Baurecht für den Weg W02, Zellweg in Börnecke, erteilt. Im Rahmen der Ausführungsplanung und der damit zusammenstehenden Vermessungen wurde festgestellt, dass die unter Buchstabe b) der vorgenannten Liste benannten Flurstücke durch das Ausbauvorhaben des Zellweges im geringen Umfang betroffen werden. Zur Gewährleistung der Ansprüche dieser Grundstückseigentümer sind die Flächen zur Flurbereinigung hinzuzuziehen. Mit den beteiligten Grundstückseigentümern sind entsprechende Vereinbarungen getroffen worden. Das Landesverwaltungsamt als Obere Flurbereinigungsbehörde hat mit der Genehmigung des Plans nach § 41 FlurbG (Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan) das Baurecht für den Weg W08, untere Bruchmühle, unter dem Vorbehalt der Hinzuziehung der betroffenen Flächen, erteilt. Im Rahmen der Ausführungsplanung und der damit zusammenstehenden Vermessungen wurde festgestellt, dass die unter Buchstabe c) der vorgenannten Liste benannten Flurstücke durch das Ausbauvorhaben des Weges W08 betroffen werden. Zur Gewährleistung der Ansprüche dieser Grundstückseigentümer sind die Flächen zur Flurbereinigung hinzuzuziehen. Die Ausführung des Bauvorhabens ist nur dann möglich, wenn auch diese Flurstücke auch Bestandteil des Flurbereinigungsverfahrens werden. Die Änderung des Verfahrensgebietes ist geringfügig im Sinne von § 8 Abs. 1 FlurbG. Das Verfahrensgebiet ändert sich um weniger als 3 von Hundert. Die Hinzuziehungen dienen der Schaffung der Voraussetzungen zur geringfügigen Anpassung der öffentlichen Bücher an die Örtlichkeit infolge von Wegebau - oder Landschaftsmaßnahmen auf der Grundlage des Plans nach § 41 FlurbG in Verbindung mit Vermessungen nach § 56 FlurbG. 3. Aufforderung zur Anmeldung von Rechten Die Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte nach § 14 FlurbG ist nicht erfolgt. Die Grundstückseigentümer versichern, dass Rechte an den Tauschgrundstücken, die nicht aus dem Grundbuch oder anderen öffentlichen Büchern ersichtlich sind, nicht bestehen. Sollten entgegen dieser Versicherung Rechte Dritter bestehen, die nicht in den öffentlichen Büchern eingetragen sind, so bleiben diese im bisherigen Umfang bestehen. Eine Regelung durch diesen Flurbereinigungsplan erfolgt nicht. 4. Einschränkungen Von der Bekanntgabe des Flurbereinigungsbeschlusses bis zur Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplanes gelten gem. § 34 Abs. 1 FlurbG folgende Einschränkungen: a) In der Nutzungsart der Grundstücke dürfen ohne Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde nur Änderungen vorgenommen werden, die zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb gehören. b) Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen u. ä. Anlagen dürfen nur mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden. c) Obstbäume, Beerensträucher, Rebstöcke, Hopfenstöcke, einzelne Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze dürfen nur in Ausnahmefällen, soweit landeskulturelle Belange, insbesondere des Naturschutzes und der Landschaftspflege, nicht beeinträchtigt werden, mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde beseitigt werden. Andere gesetzliche Vorschriften über die Beseitigung von Reb- und Hopfenstöcken bleiben unberührt. Sind entgegen den vorstehenden Vorschriften zu 1. und 2. Änderungen vorgenommen oder Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, so kann dieses im Flurbereinigungsverfahren unberücksichtigt bleiben. Die Nr. 6/2012 | 9 Flurbereinigungsbehörde kann den früheren Zustand gem. § 137 FlurbG wiederherstellen lassen, wenn dieses der Flurbereinigung dienlich ist (§ 34 Abs. 2 FlurbG). Sind Eingriffe entgegen der vorstehenden Vorschrift zu 3. vorgenommen worden, so muss die Flurbereinigungsbehörde Ersatzpflanzungen anordnen (§ 34 Abs. 3 FlurbG). Von der Bekanntgabe des Flurbereinigungsbeschlusses bis zur Ausführungsanordnung bedürfen Holzeinschläge, die den Rahmen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung übersteigen, der Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde im Einvernehmen mit der Forstaufsichtsbehörde (§ 85 Ziff. 5 FlurbG). Sind Holzeinschläge vorgenommen worden, so kann die Flurbereinigungsbehörde anordnen, dass derjenige, der das Holz gefällt hat, die abgeholzte oder verlichtete Fläche nach den Weisungen der Forstaufsichtsbehörde wieder ordnungsgemäß in Bestand zu bringen hat (§ 85 Ziff. 6 FlurbG). Gemäß § 35 FlurbG sind die Beauftragten der Flurbereinigungsbehörde berechtigt, zur Vorbereitung und zur Durchführung der Flurbereinigung Grundstücke zu betreten und die nach ihrem Ermessen erforderlichen Arbeiten auf ihnen vorzunehmen. 5. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte, Große Ringstraße, 38820 Halberstadt, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Die Frist wird auch durch Einlegung des Widerspruchs bei der Außenstelle des Amtes, Ritterstraße 17 - 19, 39164 Wanzleben oder beim Landesverwaltungsamt in Halle, obere Flurbereinigungsbehörde, ErnstKamieth-Str. 2, 06112 Halle (Saale) gewahrt. Die Rechtsbehelfsfrist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung (§ 115 FlurbG, § 187 Abs. 1 BGB). Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs wird die Frist nur gewahrt, wenn das Widerspruchsschreiben bis zum Ablauf der angegebenen Frist bei der Behörde eingegangen ist. Bernd Weber Sachgebietsleiter Gebietskarte Seite 10 ________________________________________________________ Sachsen-Anhalt Der Landesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik Bürgerberatungstag des Landesbeauftragten • SED-Unrechtsbereinigungsgesetze: neue Fristen, Monatliche Zuwendung „Opferrente“ • Anträge nach sowjetischer Inhaftierung/Internierung • Informationen für ehemalige ostdeutsche Heimkinder • Anträge auf Akteneinsicht in die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes (Personalausweis erforderlich) Di., 26.06., 9 - 17 Uhr, Stadt Ballenstedt, Rathausplatz 12, 06493 Ballenstedt Veranstalter: Landesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR in Sachsen-Anhalt, Klewitzstraße 4, 39112 Magdeburg, Tel.: 03 91/56 7- 50 51, Fax: 03 91/56 7- 50 60. Verbandsgemeinde Vorharz Hintergrundinformationen: Neu: Der Landesbeauftragte ist auch Informationsstelle für Betroffene von Heimerziehung in der DDR, welche anlässlich der Umsetzung des „Fonds, Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975‘„ zum 01.01.2012 (im früheren Bundesgebiet) in den neuen Ländern eingerichtet wurden, mit Zuständigkeit für das Land Sachsen-Anhalt. Bis zur formalen Einrichtung einer Anlauf- und Beratungsstelle, wozu derzeit noch eine grundlegende Verwaltungsvereinbarung (d. h. für die neuen Länder) fehlt, können sich ehemalige (ostdeutsche) Heimkinder an die Mitarbeiter des Landesbeauftragten wenden. • Zur Minderung der Folgen von SED-Unrecht wurden durch den Deutschen Bundestag drei Rehabilitierungsgesetze beschlossen: Das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG von 1992) sowie das Verwaltungsrechtliche und das Berufliche Rehabititierungsgesetz (VwRehaG und BerRehaG von 1994). Am 29.08.2007 wurde die besondere Zuwendung für Haftopfer (250 € monatlich, einkommensabhängig) eingeführt. Am 09.12.2010 wurden die Fristen für Rehabilitierungsund Folgeanträge um acht Jahre verlängert (also bis 31.12.2019). Die Strafrechtliche Rehabilitierung einer Verurteilung oder einer außerhalb eines Strafverfahrens erfolgten gerichtlichen (behördlichen) Entscheidung mit Anordnung zur Freiheitsentziehung erfolgt durch das Landgericht am Sitz des früheren (DDR-)Bezirks, wenn diese Entscheidung der politischen Verfolgung oder sonstigen sachfremden Zwecken gedient hat. Jede strafrechtliche Rehabilitierung begründet für den Betroffenen Ansprüche auf soziale Ausgleichsleistungen, sofern er nicht gegen Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat, d. h. Kapitalentschädigung (306,78 Euro pro angefangenen Haftmonat). Zusätzlich besteht ein Anspruch auf berufliche Rehabilitierung zum Ausgleich eventueller Nachteile in der Rentenversicherung. Für die berufliche und verwaltungsrechtliche Rehabilitierung zuständig ist die Behörde, in deren Bezirk das Verwaltungsunrecht bzw. die berufliche Benachteiligung (z. B. Verlust des Arbeits- oder Studienplatzes aus pol. Gründen) stattgefunden haben. Hierzu gibt es als Folgeleistung unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausgleichsleistung in Form einer monatlichen Zahlung von 184 Euro (bzw. für Rentner von 123 Euro). • Die Beratungstage werden unterstützt von der Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur. • Mitarbeiter des Bundesbeauftragten, Außenstelle Halle und des Landesbeauftragten ermöglichen am Beratungstag, Anträge auf Akteneinsicht gegen Vorlage des Personalausweises zu stellen und führen Beratungen zur Antragstellung durch. Verkauf eines Gewerbegrundstücks in der Gemeinde Ditfurt Die Gemeinde Ditfurt beabsichtigt den Verkauf der gemeindeeigenen Liegenschaft (ehemals Kaufhalle), Gemarkung Ditfurt, Flur 9, Flurstück 146/3 mit einer Größe von 3.162 qm. Für dieses Objekt ist ein entsprechendes Wertgutachten erstellt. Das Gutachten kann im Verwaltungsstandort Wedderstedt (Bauverwaltung, Zimmer 11) eingesehen werden. Vorrangig sind Interessenten aus dem Verbandsgemeindegebiet erwünscht. Bei Kaufinteresse ist innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Anzeige im Amtsblatt ein Konzept in der Gemeinde Ditfurt, Bahnstraße 5 in 06484 Ditfurt, einzureichen. Das Angebotes soll die geplante Nutzung, einen Zeitplan für die Umsetzung der Maßnahme sowie einen Finanzierungsplan enthalten. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des Bewerbers. Verbandsgemeinde Vorharz 10 | Nr. 6/2012 Verbandsgemeinde Vorharz Nr. 6/2012 | 11 Öffentliche Bekanntgabe des Landkreises Harz, Umweltamt Abteilung Immissionsschutz/Chemikaliensicherheit Die Windpark Schwanebeck Betriebs GmbH & Co. KG, Im Sack 3, 39343 Bornstedt hat mit Antrag vom 23.01.2012 beim Landkreis Harz nach §§ 4, 6 und 19 Bundes-Immissionsschutzgesetz beantragt, am Standort Gemarkung: Schwanebeck Flur: 3 Flurstück(e): 61/2 eine 1 Windkraftanlage Typ Vestas V 90, Leistung 2,0 MW, Nabenhöhe 105 m, Rotordurchmesser 90 m, Gesamthöhe 150 m zu errichten und zu betreiben. Gemäß § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) wird hiermit bekannt gegeben, dass im Rahmen der Einzelfallprüfung nach § 3c UVPG festgestellt wurde, dass durch die geplante eine Windkraftanlage Typ Vestas V 90, Leistung 2,0 MW, Nabenhöhe 105 m, Rotordurchmesser 90 m, Gesamthöhe 150 m keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen zu befürchten sind, so dass im Rahmen des Genehmigungsverfahrens keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Die Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. Beruht die Feststellung, dass eine UVP unterbleiben soll, auf einer Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c UVPG, ist die Einschätzung der zuständigen Behörde in einem gerichtlichen Verfahren betreffend die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens nur darauf zu überprüfen, ob die Vorprüfung entsprechend den Vorgaben von § 3c UVPG durchgeführt worden ist und ob das Ergebnis nachvollziehbar ist. Die Unterlagen, die dieser Feststellung zu Grunde liegen, können beim Landkreis Harz, Umweltamt, Abteilung lmmissionsschutz/Chemikaliensicherheit, 38820 Halberstadt, Klusstraße 10 während der Sprechzeiten eingesehen werden. 31.05.2012 Halberstadt Amtliche Bekanntmachung Gemeinde Hedersleben Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Hüttenstraße“ Gemeinde Hedersleben Der vom Gemeinderat Hedersleben in der Sitzung am 26. Januar 2012 vorhabenbezogene Bebauungsplan „Hüttenstraße“ der Gemeinde Hedersleben wurde mit Bescheid des Landkreises Harz vom 24. Mai 2012, Aktenzeichen 00722-12-100 entsprechend § 10 Abs. 2 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan „Hüttenstraße“ in Hedersleben in Kraft. Gemäß § 10 Absatz 3 BauGB wird der Bebauungsplan „Hüttenstraße“ Hedersleben mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung zu jedermanns Einsicht während der Dienstzeiten in der Verbandsgemeinde Vorharz, Zimmer 14, 06458 Selke-Aue, OT Wedderstedt bereitgehalten; über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird hiermit hingewiesen. Demnach unbeachtlich werden 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde Hedersleben oder der Verbandsgemeinde Vorharz unter Darlegung des die Verletzung begrün- denden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2 a BauGB beachtlich sind. Auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 sowie Absatz 4 BauGB über die fristgerechte Geltentmachung etwaiger Entschädigungsansprüche und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Dementsprechend kann der Entschädigungsberechtigte Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass nach § 6 Absatz 4 der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt (GO LSA) Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in diesem Gesetz enthalten oder auf Grund dieses Gesetzes erlassen wurden und zustande gekommen sind, so ist die Verletzung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde Hedersleben oder der Verbandsgemeinde Vorharz unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die den Mangel ergibt, geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht wenn die Vorschriften über die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Verbandsgemeinde Vorharz 12 | Nr. 6/2012 Beschlüsse des Gemeinderates Ditfurt vom 31.05.2012 Beschluss-Nr. Titel Anwesend - öffentlicher Teil - 08/2011 Satzung der Gemeinde Ditfurt über die 10 036 (V) Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Friedhofes der Gemeinde (Friedhofsgebührensatzung) 08/2012 Bestätigung der Jahresrechnung 2010 10 057 (V) der Gemeinde Ditfurt und Entlastung der Bürgermeisterin 08/2012 Erstmalige Bewertung und Aufstellung 10 059 (V) der Eröffnungsbilanz - nichtöffentlicher Teil 08/2012- Grundstücksangelegenheit 11 059 (V) 08/2012 Grundstücksangelegenheit 11 061 (V) Ja- Stimmen NeinStimmen Enthaltungen 10 00 00 09 00 00 10 00 00 11 00 00 06 03 02 Ja- Stimmen NeinStimmen Enthaltungen 09 00 00 09 00 00 Ja- Stimmen NeinStimmen Enthaltungen 09 00 00 09 00 01 Ja- Stimmen NeinStimmen Enthaltungen 01 05 04 10 00 00 11 00 00 Beschlüsse des Gemeinderates Hedersleben vom 19.04.2012 Beschluss-Nr. Titel Anwesend - öffentlicher Teil - 09/2012 Entscheidung über die Gültigkeit der 09 086 (V) Wahl zum Bürgermeister - nichtöffentlicher Teil - 09/2012 Auftragsvergabe L 73 OD Hedersleben - 09 085 (V) Sanierung des Regenwasserkanals Beschlüsse des Gemeinderates Hedersleben vom 31.05.2012 Beschluss-Nr. Titel Anwesend - öffentlicher Teil - 09/2012 Bestätigung der Jahresrechnung 10 087 (V) 2010 der Gemeinde Hedersleben und die Entlastung der Bürgermeisterin 09/2012 Erstmalige Bewertung und Aufstellung 10 088 (V) der Eröffnungsbilanz Beschlüsse des Gemeinderates Selke-Aue vom 26.04.2012 Beschluss-Nr. Titel Anwesend - öffentlicher Teil - 07/2012 Antrag des Sportverein Blau-Weiß 10 088 (V) Hausneindorf auf finanzielle Unterstützung für investive Maßnahmen Sanierung des Sozialtraktes am Sportplatz - nichtöffentlicher Teil - 07/2012 Personalangelegenheit 11 089 (V) 07/2012 Grundstücksangelegenheit 11 090 (V) Verbandsgemeinde Vorharz Nr. 6/2012 | 13 Schule, Jugend, Kindergärten Kindertagesstätte „Pfiffikus“ OT Hausneindorf Kinderkonzertz Der Besuch von König Karotte in der Kindertagesstätte „Pfiffikus“ Hausneindorf war für Kinder und für Erwachsene gleichermaßen ein Erlebnis der besonderen Art. Klassische Musik, gespielt von den Musikerinnen und Musikern des Philharmonischen Kammerorchesters Wernigerode unter der Leitung von MD Christian Fitzner, umrahmte die von Peter Grunwald gesprochene Geschichte mit einer Bildfolge von Sabine Riemenschneider um eine Karotte. Veranstaltet werden konnte diese Aufführung aber nur dank einiger großzügiger Sponsoren. Die Agrargenossenschaft Hedersleben, die Harzsparkasse und die Novelis Firmengruppe ermöglichten mit ihrer Spende diesen musikalischen Höhepunkt in unserer Kindertagesstätte. Wir danken auf diesem Wege nochmals herzlich dafür. Unser Dank gilt auch allen an der Vorbereitung Beteiligten. Frau Weber für den Plakatentwurf, Herrn Elstermann, seinem Mitarbeiter, Herrn Schuhmann und Herrn Hofsommer für den Bühnenauf- und abbau und die Bereitstellung der nötigen Bestuhlung. Beim anschließend stattfindenden Kinderfest haben viele fleißige Hände zugefasst und uns unterstützt. Wir danken Herrn Günther, der schon viele Jahre mit seiner musikalischen Proffessionalität unsere Kinderfeste begleitet. Für die Mitarbeit an den Bastelständen danken wir Frau Mantel, Frau Wolf, Frau Wirth, Frau Gewinner, Frau Hoffmann, Frau Sanne, Frau Michael und Frau Umann. Am Grill halfen Herr Schuhmann und Herr Witte und am Eis,- und Würstchenstand sah man Frau Braune und Frau Dommes als eingespieltes Team. Danke an die Schwanebecker Kollegin die uns mit einem Geschenk und und ihrem Besuch erfreut hat.Der Firma Daniel Witte und unserer Bürgermeisterin Frau Ute Pesselt danken wir für ihre finanzielle Unterstützung. Für leckeren, selbst gebackenen Kuchen sorgten Frau Hoffmann, Frau Witte, Frau B. Mantel, Frau M. Mantel, Frau Tawfik, Frau Wirth, Frau Wolf, Fau Weigelt, Frau Braune, Frau Bendler und Frau Thärig. Ein weiterer Höhepunkt an diesem Nachmittag war die Fahrt mit dem Feuerwehrauto durch das Dorf. Danke auch an die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr. Auch im zurückliegenden Monat sammelten Fam. Günther, Witte und Ballhausen für uns leere Tuner. Bastelmaterial erhielten wir von den Fam. Witte und Gewinner. Obst zum Kindertag spendierten uns die Fam. Winterstein und Braune. Fam. Winterstein schenkte uns Spiele. Gemeinsam schaffen wir es sogar, ein Konzert in der Kita zu haben Danke Ihr Kita-Team Anzeigen Mineralölhandel Kathrin Kfz-Meisterbetrieb Inh. Bernd Zigan > Rep. aller Fahrzeugtypen > Neu- und Gebrauchtwagen > Inspektionen > Karosseriearbeiten > Reifendienst > AU / DEKRA / TÜV laubs38828 Wegeleben · Wallstraße Tel. 03 94 23 / 2 90 ür Ur Jetzt f heck Termin ac m li ! und K baren verein WIR MACHEN UNS STARK FÜR SIE Frei für Sie und immer zur Stelle, Heizöl aus der richtigen Quelle. 06458 Hedersleben · Friedensstr. 14 Tel. 03 94 81 /8 15 06 Fax 03 94 81 / 8 11 99 HEIZÖL Diesel preiswert schnell zuverlässig Verbandsgemeinde Vorharz 14 | Nr. 6/2012 Energy-M Cup 2012 Grundschule Ditfurt erneut Turniersieger Völlig überraschend wurde die Grundschule Ditfurt erneut Turniersieger beim Energy-M Cup 2012. Dies konnte so nicht vorausgesehen werden, da es mit Alexander Rosenthal nur einen aktiven Spieler in der Mannschaft gab, der allerdings als Stützpunktspieler des DFB gemeinsam mit Benno Oppermann die herausragenden Spieler der GS Ditfurt und der gesamten Turnierteilnehmer waren. Der Energy-M Cup 2012, durch die envia Mitteldeutsche Energie AG ausgeschrieben, organisiert von der Stadtwerke Quedlinburg GmbH und unterstützt von den Nachwuchsübungsleitern des Quedlinburger SV sowie der Gaststätte des Sportplatzes Lindenstraße sorgten erneut dafür, dass ein würdiger Rahmen für alle teilnehmenden Mannschaften gefunden.wurde. Nur schade, dass die Grundschule aus Rieder kurzfristig absagen musste und der freie Platz nicht durch eine andere Mannschaft ergänzt werden konnte. So kam es dann in der Staffel 1 zu den Begegnungen GS Ditfurt gegen die Markt GS. Trotz drückender Überlegenheit der Ditfurter wurde nur ein knappes 1 : 0 erreicht. Im zweiten Spiel gewann die Markt GS gegen die GS Harzgerode 2 : 0. Vor der Begegnung GS Ditfurt gegen GS Harzgerode beschwor der Harzgeröder Sportlehrer Hahn seine Jungs sich ja kein Zweistelliges einzufangen. Doch wie es eben im Fußball so ist, bis zur letzten Aktion führten die Harzgeröder 1 : 0 und nach einem Eckball von A. Rosenthal machte der Torwart ein unglückliches Eigentor. Damit war der 1. Platz der GS Ditfurt sicher vor der Markt GS und der GS Harzgerode. In der Staffel 2 gab es wesentlich mehr Tore zu bejubeln. Da stellte sich schnell heraus, dass sich die Neustädter GS, im vergangenen Jahr auch schon sehr stark und nur durch ein Achtmeterschießen an der GS Thale gescheitert, durch Siege gegen die Andersen-GS aus Neinstedt mit 4 : 1, gegen die GS „Geschwister Scholl“ Thale 6 : 0 und einem Kantersieg, gegen die GS Friedrichsbrunn 10 : 0 zum Turnierfavoriten herauskristallisierte. Die GS Thale kam dann im letzten Gruppenspiel gegen die GS Neinstedt zu einem 2 : 1 und rettete sich so ins Halbfinale. Hier kam es dann zu einem spannenden Spiel zwischen Ditfurt und Thale. 1 : 0 für Ditfurt 1 : 1 und 1 : 2 für Thale und kurz vor Schluss der Ausgleich und 3 : 2 Siegtor für die GS Ditfurt. In der zweiten Begegnung unterstrich die Neustädter GS ihre spielerische Überlegenheit durch ein 3 : 1 über die Markt-GS. Im Spiel um Platz drei konnte sich die Markt GS gegen GS aus Thale durch ein 2 : 0 den dritten Platz sichern. Im Endspiel wurde zu einer äußerst spannenden Begegnung. Nach einem 1 : 0 Pausenstand für die GS Ditfurt (A. Rosenthal) legten die Ditfurter nach der Pause durch zwei weitere Treffer des Ditfurter Torjägers nach und es sah wie ein sicherer Turniersieg aus und es wurden schon Glückwünsche verteilt. Ein 1 : 3 und das Anschlusstor zwei Minuten vor Schluss machten das Spiel noch einmal sehr spannend, denn jetzt bestimmte das Team der Neustädter GS das Geschehen, bis der erlösende Schlusspfiff kam und somit der Vorjahreserfolg der Dit- furter Grundschüler erneut feststand. Folgende Spieler aus Ditfurt gehörten zum Team: Niklas Leuschner, Florian Howe, Benno Heydecke, Rudolf Zander, Philipp Hahn, Alexander Rosenthal, Adrian Howe, Paul Pachen, Christoph Rühle, Niklas Paysen, sowie die Übungsleiter Bernd Hartig und Volker Howe. Ergebnisspiegel: Staffel 1: GS Ditfurt - Markt GS Quedlinburg 1 : 0; - GS Harzgerode 1 : 1; Markt GS Quedlinburg - GS Harzgerode 2 : 0; Staffel 2: GS Friedrichsbrunn GS „Geschwister Scholl“ Thale 0 : 6; - Andersen-GS Neinstedt 0 : 6; - Neustädter GS Quedlinburg 0 : 10; GS „Geschwister Scholl“ Thale - GS Friedrichsbrunn 6 : 0; - Andersen-GS Quedlinburg 2 : 1, Halbfinale: GS Ditfurt - GS „Geschwister Scholl“ Thale 3 : 2; Neustädter GS QLB - Markt GS QLB 3 : 1. Siebenter: GS Friedrichsbrunn, Spiel um Platz 5 GS Neinstedt GS Harzgerode 1 : 0; Spiel um Platz 3: GS Thale - GS Markt QLB 0:2; Endspiel: GS Ditfurt Neustädter GS QLB 3 : 2. Für den Vertreter der Stadtwerke Quedlinburg GmbH heißt es nun im Juli bei der Endrunde des Landeswettbewerb des Energy-M Cup in Aschersleben gegen acht weitere Sieger aus den anderen Vorrundenturnieren den Bereich Quedlinburg gut zu vertreten. Sieger im Rahmenwettbewerb Torwandschießen wurde im Stechen Alexander Rosenthal von der GS Ditfurt. Bernd Hartig Verbandsgemeinde Vorharz Nr. 6/2012 | 15 Neues von den Bodespatzen Die Bodespatzen begingen vor einigen Tagen ein wunderschönes Fest. Nach einem Besuch der ältesten Gruppe im Rathaus und im Standesamt entstand der Wunsch, eine Hochzeit nachzuspielen. Melanie Kohlmeister, die Standesbeamtin erklärte sich freudig bereit, die Trauung im „richtigen“ Standesamt zu übernehmen. Ein Brautpaar, Trauzeugen und Blumenmädchen waren schnell gefunden. Auch die Eltern waren von der Idee begeistert. Einladungen wurden gebastelt, Kuchen und eine traumhafte Hochzeitstorte gebacken, Blu- men organisiert und über die Kleiderfrage nachgedacht. Der große Tag rückte heran und es erschienen viele festlich gekleidete Hochzeitsgäste und natürlich das Brautpaar - Josephine Köhler und Johann Kaus. Der Bräutigam trug stolz den Zylinder seines UrUropas. Mit dem Hochzeitsmarsch zog das Brautpaar im Standesamt ein, wo es von Eltern, Großeltern und allen Kindergartenkindern erwartet wurde. Nach Ja-Wort, Ringtausch und Unterschriften beglückwünschte se die Bürgermeisterin Frau Pesselt und überraschte alle Kinder mit Kindersekt und einer tollen Süßigkeitentorte. Die Hochzeitsgesellschaft zog dann in die Oberpfarre, wo Dieter Zigan mit einer geheimnisvollen Kiste wartete. Die Kinder brauchten nicht lange zu rätseln, denn kurze Zeit später flatterten zur Freude aller Gäste viele Tauben in den Himmel. Als sich alle an die schön gedeckte Hochzeitstafel mit der dreistöckigen Torte von Peter Potratz gesetzt hatten, spielte Herr Kaus mit dem Akkordeon einen Hochzeitswalzer für das Brautpaar. Jede Feier geht einmal zu Ende. Als krönenden Abschluss holte Gemeinde Hedersleben Kindertagesstätte „Gänseblümchen“ Winkelbreite 17 • 06458 Hedersleben Tel.: 03 94 81/8 13 94 Kindertag feiern - immer wieder ein Abenteuer Wenn im Kindergarten Hedersleben alles für das große Kinderfest vorbereitet ist: - eine Hüpfburg zum Toben - ein Pferd zum Reiten - ein Glücksrad zum Gewinnen - ein Bäumchen zum Pflanzen Kuchen zum Genießen - Sportspiele zum Wetteifern und Musik zum Tanzen ..., dann wird aus diesem Tag trotz Wetter ein gelungener Kindertag. Ein ganz ganz herzliches Dankeschön allen Mitwirkenden sagen im Namen aller Kinder das Team der Kita „Gänseblümchen“ Werner Börns die älteste Gruppe mi Traktor und Kremserwagen ab und es ging laut singend durch Wegeleben zum Kindergarten. Diesen schönen Tag werden wir nicht so schnell vergessen und möchten uns bei allen, die uns unterstützt haben bedanken. Ein großes Dankeschön geht an Melanie Kohlmeister für die Zeremonie im Standesamt, an Frau Pesselt, die Kirchgemeinde für die Räumlichkeiten, an Dieter Zigan, Werner Börns und alle Eltern, die mit geholfen haben. Die Wanderfüchse und Antje Ehlert. Verbandsgemeinde Vorharz 16 | Nr. 6/2012 Ehrenamtsgala 2012 Nur durch das freiwillige und ehrenamtliche Engagement vieler Bürgerinnen und Bürger ist es überhaupt möglich, hervorragende Kinder- und Jugendarbeit zu leisten. Der Kreis-Kinder- und Jugendring Harz e. V. veranstaltet die 5. Ehrenamtsgala für den Landkreis Harz am 03.11.2012. Hierbei sollen Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die ehrenamtlich Kinder- und Jugendarbeit leisten, ausgezeichnet werden, um sie zu würdigen und in ihrer Arbeit anzuspornen. Bitte melden Sie bis zum 31.08.2012 ehrenamtliche Mitwirkende Ihrer Vereine, Jugendclubs und Einrichtungen, die an diesem Tag gewürdigt werden sollen. Hierfür füllen Sie bitte für jeden Vorgeschlagenen einen Antwortbogen aus. Aus allen eingehenden Vorschlägen wird eine Jury die Auszuzeichnenden auswählen. Alle Vorgeschlagenen werden zur Gala eingeladen. Aus dem Seniorenclub Harsleben Im Monat Mai hatten wir in unserem Seniorenclub Besuch von einem Münzenberger Musikanten aus Quedlinburg. Er unterhielt mit Vorträgen von Folklore, Balladen und Geschichten aus dem 18. Jahrhundert. Das war sehr amüsant und hat uns gut gefallen. Mit großem Beifall bedankten wir uns bei ihm dafür. Auch einen Ausflug nach Walsrode haben wir noch unternommen. Pünktlich um 8 Uhr ging die Fahrt von Harsleben aus los. Unser erstes Ziel war eine Zierkerzenfabrik in Walsrode. Danach ging es weiter in das Backtheater. Dort sahen wir die Aufführung „Ich back mir einen Schwiegersohn“. Dabei wurden unsere Lachmuskeln sehr strapaziert, wir kamen aus dem Lachen gar nicht mehr heraus. Unser Fahrer Jörg vom Busbetrieb Müller fuhr uns nach dem Kaffeetrinken wieder sicher heimwärts. Dafür von uns allen vielen Dank. Bedanken möchten wir uns auch bei einigen Harslebener Bürgern, die den Frauen vom Handarbeitsclub zur Unterstützung ihrer Arbeiten Wolle schenkten. Ortsgruppe der Volkssolidarität Harsleben M. Kuske Die nächste Ausgabe erscheint am Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge und Anzeigen ist Donnerstag, dem 19. Juli 2012 Montag, der 9. Juli 2012 Verbandsgemeinde Vorharz Nr. 6/2012 | 17 Gaudi zu Pfingsten Bei strahlendem Sonnenschein hieß es am Pfingstsonntag wieder: „Auf zum Schützenfest nach Rodersdorf!“ Viele Einwohner, der Schützenverein Wegeleben und andere Gäste aus nah und fern, trafen sich um 9.00 Uhr, um die Schützenkönige des Vorjahres abzuholen. Unter den stimmungsvollen Klängen der Halberstädter Stadtbläser wurde erst der Jugendschützenkönig Sören Wendt abgeholt. Weiter ging es zum Schützenkönig Thomas Schüler. Wie schon Tradition und von allen Gästen sehr freudig und gespannt erwartet, hatten sich die „Türken-Tubbies“ wieder etwas Tolles ausgedacht. Eine Bushaltestelle war aufgebaut und die „Türken-Tubbies“ setzten sich als Rentner verkleidet auf die Bank und warteten ... Der Schützenkönig kam als Busfahrer verkleidet mit einem urigen Bus vorgefahren, der sicher in vielen mühevollen Bastelstunden entstanden war. Unter dem Motto „Tom‘s Reisen Sammeln zum Festumzug Der Schützenkönig 2011 Thomas Schüler fuhr mit seinen Senioren im Bus zum Festplatz - wir zocken Rentner ab“ stiegen alle „Türken-Tubbies“ in den Bus, mussten jedoch selbst laufen und den Bus schieben. Es ging zum Schützenplatz, um bei zünftiger Blasmusik das Frühstück einzunehmen. Weitere Höhepunkte waren das Trommeln auf großen Bällen, die Linedance-Gruppe aus Hedersleben, das Fußballturnier, Kinderspiele und die Hüpfburg. Mit Glücksrad, Flohmarkt und Kuchenbasar verging schnell die Zeit und die neuen Schützenkönige waren ausgeschossen. In einer Sänfte, begleitet von den „Türken-Tubbies“ in türkischen Kostümen, wurden die Jugendschützenkönigin Josephine Rütze und der Schützenkönig Hartmut Ehlert nachhause gebracht. Dank der vielen Helfer war das Schützenfest wieder ein toller Höhepunkt in unserem Dorfleben und wir freuen uns schon auf das nächste Mal. PS. Der tolle Bus steht jetzt, zur Freude aller Kinder, auf dem Rodersdorfer Spielplatz. Antje Ehlert Heimatverein Rodersdorf Schützenkönig Hartmut Ehlert und Jugendkönigin Josefine Rütze Die Schützenbrüderschaft Harsleben von 1494 e. V. teilt mit Juli 07. - 08.07.2012 LM KK II in Halle 09.07.2012 19.30 Uhr Mitgliederversammlung ?? Kreisjugendlager?? Breuer/Vorstand 20. - 22.07.2012 27.07.2012 19.30 Uhr DM Vorderlader in Pforzheim Vorstandssitzung Verbandsgemeinde Vorharz 18 | Nr. 6/2012 Tag der offenen Tür beim Reit- und Fahrverein Gröningen Gröningen (bhe). Zum Tag der offenen Tür hatte kürzlich der Gröninger Reit- und Fahrverein eingeladen. Die Vorsitzende Franziska Märtens begrüßte die Gäste auf das Herzlichste und freute sich über das zahlreiche Erscheinen, trotz des wechselhaften Wetters. Zuerst stellte sie ihre Kinder vor, was sie alles vorführen würden und wie der weitere Programmablauf geplant war. Der Einladung durch den R + F Gröningen folgte selbstverständlich der Pferdesportverein „Bode“ aus Wegeleben und dieser hatte sich selbst ein kleines Programm ausgedacht. Es wurde ein Pas de Deux im Trapp und im Galopp geritten. Nach der Voltigiervorführung des gastgebenden Vereins zeigte eine Reiterin aus Wegeleben Fahrschule vom Pferd. Am Nachmittag führte Franziska Märtens zwei Miniponys vor und die Gäste sollten das Gewicht der beiden Ponys zusammen erraten. Die Beteiligung war groß, jeder wollte gewinnen und ein kleines Präsent erhaschen. Drei Besucher hatten das perfekte Gewicht von 200 Kilogramm erraten. Fotos: B. Hebbel Osterfeuer, Frühlingsausritt und Schnipseljagd des Pferdesportvereins „Bode“ e. V. Wegeleben Das Osterfeuer am Gründonnerstag mit Stockbrot und Leckerem vom Grill war eine gelungene Abwechslung vom Alltag und gleichzeitig eine Einstimmung auf Ostern, um einige freie Tage zu genießen. Am 14. April trafen sich Ross und Reiter auf dem Reitplatz am Blankenburger Weg in Wegeleben, um den Frühlingsausritt bei schönem Wetter zu genießen. Nach einer zweistündigen, ausgiebigen Tour wartete schon das „Bodenpersonal“ mit dem Mittagessen auf dem Platz. Nach dem Essen gab noch eine Übungsstunde, wobei sich Pferd und Reiter etwas entspannen konnten. Ein erfolgreicher, schöner Tag bei tollem Wetter ging mit viel Spaß und Erholung zu Ende. Die dritte Veranstaltung war am 28. April. Der Wettergott hatte es sehr, sehr gut gemeint und schickte Ross und Reiter in den Heidberg, um dort Spuren lesen zu lernen. Der Pferdesportverein Bode hatte Gastvereine eingeladen, um gemeinsam Spaß zu haben. Der Einladung folgten die Pferdezucht der Schule am Gröpertor, Reiter aus Schlanstedt und Reiter aus Große Quenstedt. Nicht nur die Aktiven hatten an diesem Tag Freude, auch das Fußvolk beschäftigte sich mit den Vorbereitungen für die Spiele, die nach der Ankunft der Reiter vorgesehen waren. Es musste nach Zeit eine Trense zusammengebaut, Quizfragen beantwortet werden und zum Schluss gab es ein kleines Minispringen nach Zeit. Die Aufregung war groß, doch der Spaß war größer. Zur Siegerehrung gab es Preisschleifen und kleine Geschenke waren der Lohn. Alles in allem ein gelungener Tag für alle Beteiligten. Der Vorstand Fiona-Vanessa Hebbel Verbandsgemeinde Vorharz Nr. 6/2012 | 19 Die Mitglieder des Rassekaninchenzuchlvereins G98 e. V. Hederleben gratulieren der Zuchtfreundin Christhild Krüger zum Geburtstag, wünschen alles erdenklich Gute, vor allen Dingen recht viel Gesundheit. Kirchennachrichten Die Schützenkorporation Ditfurt hat vom 8. bis 10. Juni 2012 erfolgreich zum Geelbeinfest in Ditfurt das diesjährige Schützenfest gefeiert. Ein Erfolg der durch die Gemeinsamkeit der Ditfurter Vereine und Bürger zu Stande kam. Im sportlichen Wettstreit wurden die Schützenkönige des Jahres 2012 ermittelt. Der Vorstand der Schützenkorporation gratuliert allen Majestäten des Jahres 2012 und bedankt sich bei allen Organisatoren des Geelbein und Schützenfestes. Die Schützenkönige wurden: (von links) Schützenkönig: Ralf Albrecht, Schützenkönigin: Kristin Hahmann, Bürgerkönig (in): Erika Fricke, Jugendkönig: Anna Fricke und Seniorenschützenkönig: Hans-Joachim Ohlendorf Ein großes Dankeschön der evangelischen Kirchengemeinde Schwanebeck an Metallbaumeister Felix Kästner Das große Ereignis der Stadt Schwanebeck wirft schon einige Schatten voraus. Beim Einfahren in das Zentrum der Stadt, aus Halberstadt kommend, kündet ein großes Transparent die Festwoche zur 950-Jahr-Feier an. Für sie geschehen viele Aktivitäten, sichtbare und noch unsichtbare. Auch die evangelische Kirchengemeinde war für dieses Gelingen bereits aktiv. Da der Zaun um unsere Petri-Kirche im Zentrum der Stadt in einem sehr schlechten Zustand war und damit mangelhafte Sicherheit für die Besucher bei Festen bestand, musste jetzt schnellstens Abhilfe her. Ein neuer Zaun - aber nicht mehr aus Holz! Verbandsgemeinde Vorharz Die Schützenkorporation Ditfurt Das Amtsblatt der Verbandsgemeinde Vorharz erscheint monatlich und wird an alle erreichbaren Haushalte kostenlos verteilt. gratuliert zum Geburtstag - Herausgeber, Druck und Verlag: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon (0 35 35) 4 89 -0, Telefax: (0 35 35) 4 89 -1 15 im Monat Juli 2012 ihren Mitgliedern Zum besonderen Jubiläum der „Goldenen Hochzeit“ wünschen wir unserem Schützenbruder Helmut Riekehr und seiner Ehefrau Hella noch viele gemeinsame glückliche Jahre im Kreis der Familie. Dies wünschen euch alle Schützenschwestern und -brüder der Schützenkorporation Ditfurt. - Verlagsleiter Ralf Wirz IMPRESSUM Hans-Joachim Ohlendorf (04.07.), Anna Fricke (15.07.), Frank Kumm (25.07.), Kerstin Krüger (28.07.), Hendrik Fricke (29.07.) und Ramona Rohr (31.07.). Der Vorstand wünscht seinen Jubilaren alles erdenklich Gute, Gesundheit und Wohlergehen. Die Wahl für dieses Projekt fiel auf die Firma „Felix Kästner“ aus Klein Quenstedt, die schon bei anderen Arbeiten ihr Können und ihre Zuverlässigkeit bewiesen hatte. Auch diesmal können wir wieder sehr zufrieden sein. An dieser Stelle möchten wir uns bei Familie Kästner im Namen der evangelischen Kirchengemeinde recht herzlich bedanken. Ein großes Dankeschön gilt auch für die gesponserte Tür an der Nordseite, mit der die Verbundenheit der Familie Kästner zur evangelischen Kirchengemeinde und zur Stadt Schwanebeck zum Ausdruck kommt. Im Auftrag der ev. Kirchengemeinde E. u. M. Rech - Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Vorharz, Frau Pesselt - Anzeigenannahme/Beilagen: Frau Jacqueline Becksmann, Telefon/Telefax: (03 47 43) 6 20 10, Funk: 01 70/2 82 86 81 Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zurzeit gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche insbesondere aus Schadenersatz sind ausdrücklich ausgeschlossen. Verbandsgemeinde Vorharz 20 | Nr. 6/2012 Gottesdienstplan Kirchspiel Schwanebeck Juni - Oktober 2012 Samstag, 23.06. 17.00 Uhr Schwanebeck 01.07. 9.15 Uhr Eilenstedt - Altmann Freitag, 06.07. 17.30 Uhr Schwanebeck - Ökumen. Gd. zur 950-Jahr-Feier 15.07. 09.15 Uhr 10.30 Uhr 22.07. 14.00 Uhr Eilenstedt - ? Schlanstedt - ? Wegeleben - Region. Abschiedsgd. für Frau Fritzsch (Katechetin) 9.15 Uhr 10.15 Uhr 10.30 Uhr Eilenstedt - Ulbrich Schwanebeck - Jäger Schlanstedt - Ulbrich 23.09. 9.00 Uhr Schwanebeck - Erntedankfest - Hackbeil? Samstag, 29.09. 13.30 Uhr Schlanstedt - Erntedankfest 30.09. 14.00 Uhr Samstag, 06.10. 14.00 Uhr Schwanebeck - „Goldene Konfirmation“ - Schlegel 07.10. 14.00 Uhr 29.07. 9.00 Uhr 10.15 Uhr Nienhagen - Schlegel Schwanebeck - Schlegel 12.08. 9.15 Uhr 10.30 Uhr Eilenstedt - Ulbrich Schlanstedt - Ulbrich 19.08. 9.00 Uhr 10.15 Uhr Nienhagen - Altmann Schwanebeck - Altmann 09.09. 9.00 Uhr Nienhagen - Jäger Nienhagen - Erntedankfest - Ulbrich Schlanstedt - Erntedankfest - Schlegel Frauenkreise/Gesprächskreise Schwanebeck: 10.07., 15.00 Uhr; 07.08., 15.00 Uhr Nienhagen: 10.07., 14.00 Uhr; 07.08., 14.00 Uhr Eilenstedt: 21.08., 14.30 Uhr; 18.09., 14.30 Uhr Schlanstedt: 25.06., 14.30 Uhr; 30.07., 14.30 Uhr; 27.08., 14.30 Uhr; 24.09., 14.30 Uhr Vakanzvertretung: Pfarrerin Gudrun Schlegel Mühlenberg 2 06458 Hausneindorf Tel.: 03 94 81/8 13 70 Verbandsgemeinde Vorharz Nr. 6/2012 | 21 Kirchtermine der Bode-Selke-Aue für Juli 24.06.12 10.30 Uhr 30.06.12 17.00 Uhr 02.07.12 19.30 Uhr 08.07.12 10.00 Uhr 15.07.12 16.15 Uhr 17.00 Uhr 18.07.12 14.30 Uhr 22.07.12 14.00 Uhr 25.07.12 18.00 Uhr Wedderstedt Gottesdienst mit Pfr. i.R. Sehmsdorf Kirchennachrichten der Evangelischen Kirchengemeinde St. Bonifatius Ditfurt Gottesdienste und Veranstaltungen der Kirchengemeinde für Juni/Juli 2012 Heteborn Gottesdienst Hausneindorf Chorkonzert mit Verkündigung mit dem Musical Mission Team, USA Hedersleben Festgottesdienst mit anschließendem Sommerkirchenfest Hausneindorf Orgelführung und ab Orgelkonzert mit Dr. W. Meinhold, Weimar Hausneindorf Seniorenkreise unter der Linde Wegeleben regionaler Familiengottesdienst Hausneindorf Abendgebet Herzliche Einladung zum Sommerkirchenfest am 08. Juli in die St. Trinitatis-Kirche Hedersleben 10.00 Uhr Festgottesdienst anschließend ist auf dem Kirchengelände für Essen und Trinken und Unterhaltung gesorgt (bitte die Aushänge beachten) zum Abschluss um 16.30 Uhr Orgelkonzert mit T.-D. Meyer, Halle Gottesdienste: 24.06.2012 10.30 Uhr Gottesdienst in der Bonifatiuskirche 07.07.2012 14.00 Uhr Gottesdienst zur „Silbernen Hochzeit“ von Heike und Rolf-Uwe Schröder in der Bonifatiuskirche 08.07.2012 9.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl in der Bonifatiuskirche 14.07.2012 17.00 Uhr Gottesdienst zur „Goldenen Hochzeit“ von Hella und Helmut Riekehr in der Bonifatiuskirche 22.07.2012 9.00 Uhr Gottesdienst in der Bonifatiuskirche Frauenhilfe: Dienstag, den 10. Juli 2012 um 14.00 Uhr in der Winterkirche Chorprobe: dienstags um 19.30 Uhr Posaunenchor (Kinder): sonnabends um 9.30 Uhr Christenlehre: freitags um 14.30 Uhr in der Winterkirche Bibelkreis: Der Gemeindekirchenrat und Pfarrer i. R. Martin Kunze laden am Montag, den 16. Juli 2012 um 16.00 Uhr zu einem Bibelgespräch in die Winterkirche ein. Verbandsgemeinde Vorharz 22 | Nr. 6/2012 „Konzert in der Kirche“ Es erklingen Werke: von Max Reger, Paul Blumenthal, Moritz Brosig, Otto Dienel, Joseph Gabriel Rheinberger, Max Gulbins und Alfreds Kalins. Die Kirchengemeinde Ditfurt und der Musiker laden sie am 29. Juni um 19.00 Uhr recht herzlich in die Bonifatiuskirche ein. Der Eintritt ist frei! Um eine Spende oder Kollekte für die Gestaltung der Konzerte wird gebeten! Öffnungszeiten des Gemeindebüros: (Pfarrstraße 09, dienstags von 14.00 bis 17.00 Uhr Tel. 0 39 46/36 17 oder O. Gröpke Tel. 0 39 46/44 50, in dringenden Fällen: Frau Pielgrzymowski 0 39 46/64 14 Ortrud Gröpke (GKR-Vorsitzende) Konzert des Chores Cantare Langenstein Einer der jüngsten Chöre unserer Region lädt zu einem Sommerkonzert in die Kirche St. Peter und Paul Wegeleben ein. Der Chor unter der Leitung von Heidi Godulla wurde im Jahr 2009 mit sieben Sängerinnen gegründet und ist mittlerweile auf 21 sangesfreudige Damen angewachsen. Das Repertoire des Chores ist anspruchsvoll und umfasst Madrigale und Lieder von der Gotik über die Romantik bis zur Moderne. Im Konzert „Lieder zur Sommerzeit“ erklingen alte und neue Lieder aus Schweden, Dänemark und England sowie spanische und französische Madrigale, die die Schönheit des Sommers und die Freuden und Leiden der Liebe zum Ausdruck bringen. Bereichert wird das Konzert durch Orgelmusik und Saxophonklänge, dargeboten von Pfarrer Arnulf Kaus und Nicoline Josch. Das Konzert findet am 23.06.2012 - 18.00 Uhr statt. Neugierig? Dann kommen Sie doch einfach. Der Eintritt ist frei. Bei einem anschließenden zwanglosen Treffen auf dem Kirchhof lässt der Chor den Abend bei angenehmen Gesprächen mit den Gästen und einem Glas Sekt oder Wein ausklingen. AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜRE N PROSPEKTE Z EITUNGEN AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜREN PROSPEKTE ZEITUNGEN A MTSBLÄTTER B EILAGE N BROSCHÜREN P ROSPEKTE Z EITUNGEN AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜRE N PROSPEKTE Z EITUNGEN AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜREN PROSPEKT E Fragen zur Werbung? Ihre Anzeigenfachberaterin Jacqueline Becksmann berät Sie gern. Tel.: 03 47 43/6 20 10 Fax: 03 22 22/44 92 69 Funk: 01 70/2 82 86 81 [email protected] www.wittich.de Am Freitag, dem 29. Juni 2012 um 19.00 Uhr musiziert auf der Röver-Orgel in der Bonifatiuskirche der Organist und Kirchenmusiker Martin Schulze aus Frankfurt an der Oder. Herr Martin Schulze hat Kirchenmusik in Greifswald studiert und 1992 an der „Internationalen Sommerakademie für Organisten“ in Haarlem in den Niederlanden teilgenommen. Er hat Kirchenmusikerstellen in Mecklenburg, Himmelpforten und Otterndorf bekleidet. Seit 2011 ist Herr Schulze freiberuflicher Organist und Kirchenmusiker mit einer umfangreichen Konzerttätigkeit in Deutschland und Europa. Er interpretiert auf der Ditfurter Röver-Orgel Werke deutscher und osteuropäischer Komponisten des 19. Jahrhunderts. Verbandsgemeinde Vorharz Nr. 6/2012 | 23 Bestattungsinstitut KACZUR Familienbetrieb seit 1990 Erd-, Feuer-, Seebestattungen Überführungen Tag und Nacht erreichbar Halberstadt -Fasanenweg 8 0 39 41 / 44 15 61 Paulshöhe 2 · 39397 Kroppenstedt · Tel. 03 92 64 / 2 15 Woort 3 38820 Halberstadt Tel. 0 39 41 / 60 53 93 Trauern ist liebevolles Erinnern. Heiligegeiststr. 14 06484 Quedlinburg Tel. 0 39 46 / 68 99 77 Bestattungsinstitut Werner Schmidt Klopstockweg 24, 06484 Quedlinburg, Telefon 0 39 46 / 5 23 64 Bezahlbare Bestattungen aller Art - auch Ratenzahlung - Vorsorgeberatung zu Lebzeiten - Haushaltsauflösungen - Auf Wunsch Hausbesuche - Tag und Nacht Bereitschaft Ballenstedt Allee 61 u. Th.-Mann-Straße 03 03 94 83/97 94 01 u. 85 10 Badeborn Zehlinger Weg 142 03 94 83/8 21 24 Gernrode Clara-Zetkin-Str. 08 03 94 85/6 08 11 Aus unserem Leben bist du gegangen, in unserem Herzen bleibst du. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an unsere Anzeigenfachberater oder direkt an den Verlag. Gern senden wir Ihnen einen Musterkatalog für Traueranzeigen zu. © PIXELIO/Angelina Ströbel Verlag + Druck LINUS WITTICH KG An den Steinenden 10 · 04916 Herzberg (Elster) Telefon: 0 35 35/4 89 - 0 · Telefax: 0 35 35/4 89 - 115 www.wittich-herzberg.de · [email protected] Wegeleben Hundsrücken 05 03 94 23/64 64 Die Bedeutung von Traueranzeigen Stirbt ein Angehöriger, wird von den Hinterbliebenen meist eine Traueranzeige aufgegeben. Die Anzeige soll den Tod des Menschen in der Stadt, in der er lebte, bekannt geben. Eine Traueranzeige kann gleichzeitig als Einladung zur Beisetzung und zur Trauerfeier genutzt werden. Damit werden die Angehörigen von der Aufgabe entlastet, selbst die Trauergäste einzuladen. Eine Traueranzeige enthält einige zentrale Elemente. Neben dem Namen des Verstorbenen und dessen Lebensdaten wird meist ein persönlicher Text der Angehörigen oder ein Sinnspruch eingefügt. Auch Bildelemente wie betende Hände oder ein Kreuz werden häufig genutzt. Die Angehörigen drücken damit den Verlust aus, den sie erlitten haben. Meist wird die lokale Tageszeitung für die Platzierung einer Traueranzeige gewählt. Mittlerweile können diese Anzeigen jedoch auch im Internet auf Trauerportalen veröffentlicht werden. Die Kosten für eine Traueranzeige variieren sehr stark. Während einige Trauerportale eine kostenlose Veröffentlichung anbieten, können Anzeigen in Tageszeitungen mehrere Hundert Euro kosten. Dabei ist der Preis abhängig vom Umfang der Anzeige. Quelle: www.bestattungen.de Ein ewiges Rätsel ist das Leben – und ein Geheimnis bleibt der Tod. Verbandsgemeinde Vorharz 24 | Nr. 6/2012 Herzlichen Glückwunsch Doppelter Storchennachwuchs in Adersleben Auch in diesem Jahr soll an dieser Stelle über das Storchennest im Wegeleber Ortsteil Adersleben berichtet werden. Seit Jahrzehnten haben dort Weißstörche ihr Nest auf einem alten Schornstein der einstigen Klosterbrennerei bezogen und bebrütet. In diesem Jahr wurde erstmals am 7. April 2012 ein Storch auf dem Nest gesichtet. Er begann auch sofort mit der Ausbesserungsarbeit des Nistplatzes. Am 13. April 2012 traf das Storchenweibchen ein. Anfangs kam es noch zu Revierstreitigkeiten mit anderen Störchen um das Nest. Am 20. April 2012 konnte dann die „Storchenhochzeit“ (Paarung) beobachtet werden. Am 20. Mai 2012 wurde der Storch noch beim „Wenden“ der Eier gesehen. Am 29. Mai 2012 konnten dann zwei kleine muntere Jungstörche im Nest gezählt werden. Nun ist zu hoffen, dass die beiden Jungtiere erfolgreich aufgezogen werden können. Text und Foto: K.-H. Mau, Wegeleben Altstorch beim Brüten am 20. Mai 2012 Zum 50. Hochzeitstag am 14.07. am 28.07. am 28.07. Herr Helmut Riekehr und Frau Hella Riekehr aus Ditfurt Herr Klaus Körting und Frau Ingrid Körting aus Ditfurt Herr Reinhardt Mielke und Frau Gudrun Mielke aus Schwanebeck Zum 60. Hochzeitstag am 20.07. am 26.07. am 19.07. am 05.07. Herr Hilmar Molle und Frau Annemarie Molle aus Ditfurt Herr Günther Becker und Frau Margarete Becker aus Hedersleben Herr Heinz Wellhausen und Frau Ilse Wellhausen aus Hedersleben Herr Friedrich Glause und Frau Ruth Glause aus Wegeleben OT Deesdorf Ditfurt am 25.07. am 31.07. am 06.07. am 18.07. am 27.07. am 12.07. am 12.07. am 04.07. am 14.07. am 31.07. am 29.07. am 08.07. am 08.07. am 30.07. am 06.07. am 20.07. am 04.07. am 12.07. am 06.07. am 25.07. am 14.07. Herrn Adalbert Scharf Frau Margit Rühle Frau Sieglinde Wendel Frau Edeltraud Anna Dachnowski Frau Ingeburg Reinhardt Frau Inge Blath Frau Siegrid Tiller Herrn Hans-Joachim Ohlendorf Herrn Winfried Pohle Frau Irmgard Gräfe Frau Lieselotte Fricke Frau Helga Stockmann Frau Vera Kühllmey Frau Mechthilde Drilling Herrn Werner Thiel Frau Marie-Luise Raulf Herrn Walter Moosdorf Frau Dietlinde Bethge Herrn Ernst Wendland Frau Rosemarie Lüke Herrn Dieter Benz zum 72. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 71. Geburtstag Groß Quenstedt am 27.07. Herrn Ernst Bansleben am 17.07. Herrn Günter Vollmann am 08.07. Frau Herta Funke am 17.07. Frau Hanna Walter am 06.07. Herrn Heinz Biethahn am 18.07. Herrn Karl Heinemann am 28.07. Frau Ingrid Draheim am 06.07. Herrn Manfred Hennig am 15.07. Frau Annemarie Robra zum 88. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 72. Geburtstag Harsleben am 19.07. am 09.07. am 15.07. am 16.07. am 28.07. am 23.07. am 03.07. am 14.07. am 26.07. am 13.07. am 01.07. am 20.07. am 01.07. am 13.07. am 20.07. am 26.07. Frau Helga Wende Frau Brigitte Höfler Frau Erna Erdmann Frau Gisela Dröge Herrn Paul Schimski Frau Ingrid Scholz Herrn Einhard Schmidt Frau Ursula Jeske Frau Irene Bormann Frau Emmi Fricke Herrn Heinz Robra Frau Rosa Kellmann Frau Anne-Lore Schorch Frau Helga Neumann Frau Brigitte Krause Herrn Horst Telle zum 75. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 89. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 70. Geburtstag Hedersleben am 21.07. Frau Irmgard Stegemann am 18.07. Herrn Heinz Westendorf am 31.07. Herrn Peter Bahr zum 82. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 74. Geburtstag Verbandsgemeinde Vorharz Nr. 6/2012 | 25 Frau Doris Bremer Frau Margarete Jungtorius Herrn Günter Lochner Frau Sieglinde Stegemann Frau Gisela Schmalisch Frau Margarete Becker Frau Hanna Neusel Frau Hildegard Rählert Frau Gertrud Bollmann Frau Elvira Hoffmann Frau Edith Tyralla Frau Margarete Raulf Frau Ruth Meinecke zum 77. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 76. Geburtstag Schwanebeck am 31.07. Frau Hildegard Ziegler am 26.07. Herrn Siegfried Bilz am 07.07. Frau Irene Brauner am 22.07. Herrn Rudolf Dittrich am 11.07. Frau Anneliese Nolte am 18.07. Frau Elfriede Pollex am 25.07. Herrn Adolf Ulbrich am 28.07. Frau Maria Buchtenkirch am 30.07. Frau Dorothea Siebert am 30.07. Frau Else Kilian am 21.07. Herrn Gerhard Dieckmann am 07.07. Frau Brigitte Erl am 17.07. Frau Ingeborg Zeidler am 17.07. Frau Annelies Schult am 02.07. Herrn Otmar Schmidt am 06.07. Herrn Dieter Lücht am 03.07. Herrn Erhard Wagner am 21.07. Herrn Hans-Joachim Lüder am 31.07. Herrn Hans-Günther Behrens am 28.07. Frau Leni Könnecke am 11.07. Herrn Willi Schur am 07.07. Herrn Klaus Windt am 18.07. Herrn Siegfried Reinhardt am 17.07. Frau Monika Zurek am 13.07. Frau Angela Hartmann am 27.07. Herrn Werner Meyer am 17.07. Frau Jutta Steinke am 08.07. Herrn Wolf-Dietrich Politz zum 81. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 93. Geburtstag zum 92. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 71. Geburtstag Schwanebeck OT Nienhagen am 30.07. Herrn Kurt Hein am 17.07. Herrn Hans Oczenaschek zum 84. Geburtstag zum 70. Geburtstag Selke-Aue OT Hausneindorf am 15.07. Frau Erika Smektala am 26.07. Frau Ingeburg Borrmann am 12.07. Herrn Fritz Ballhausen am 10.07. Herrn Kurt Falke am 07.07. Herrn Willi Winterstein am 30.07. Herrn Erwin Madrunka am 17.07. Frau Inge Müller zum 71. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 71. Geburtstag Selke-Aue OT Heteborn am 25.07. Herrn Helmut Winkler am 13.07. Herrn Bernd Eggeling am 06.07. Herrn Friedrich Schneemilch am 06.07. Frau Anneliese Christel am 20.07. Frau Ingrid Abend am 07.07. Herrn Daniel Arndt zum 82. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 77. Geburtstag am 20.07. Frau Alina Schmidt Selke-Aue OT Wedderstedt am 07.07. Frau Gerda Noah am 07.07. Frau Ingrid Opitz am 04.07. Frau Ilse Wolff am 20.07. Frau Ilse Kolodzieczyk am 15.07. Herrn Eberhard Schmeling Wegeleben am 06.07. am 18.07. am 19.07. am 12.07. am 01.07. am 04.07. am 26.07. am 10.07. am 29.07. am 04.07. am 23.07. am 08.07. am 19.07. am 28.07. am 04.07. am 10.07. am 25.07. am 27.07. am 19.07. am 29.07. am 13.07. am 16.07. am 19.07. am 20.07. am 17.07. am 04.07. Frau Lucie Wilke Frau Martha Eckert Frau Ursula Specht Frau Annemarie Hösl Frau Elfriede Kunze Herrn Willi Deus Herrn Joachim Ix Frau Teresa Ix Frau Maria Fiedler Frau Elisabeth Gohla Herrn Helmut Urbank Frau Ursula Kynast Herrn Klaus Wolf Herrn Kurt Zigan Frau Elisabeth Dräger Herrn Alfred Poppendieck Herrn Dieter Siede Frau Karla Minuth Herrn Horst Sawall Herrn Manfred Schulz Frau Elisabeth Wolter Herrn Horst Bergmann Frau Ingeborg Kilian Frau Johanna Hundertmark Frau Erna Stolze Herrn Hans Peulecke Wegeleben OT Adersleben am 30.07. Frau Helene Granson am 20.07 Frau Grete Schmalz am 26.07. Herrn Horst Wahlen am 17.07. Frau Irene Lutz am 27.07. Frau Waltraud Meier zum 79. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 92. Geburtstag zum 89. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 88. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 72. Geburtstag Familienanzeigen Familienanzeigen Hochzeit, Geburt, Jahrestag, Trauer teilen Sie es mit einer Familienanzeige in Ihrem regionalen Amtsblatt mit. Hochzeit, Geburt, Jahrestag, Trauer teilen Sie es mit einer Familienanzeige in Ihrem regionalen Amtsblatt mit. ww.wittich.de www.wittich.de am 28.07. am 21.07. am 26.07. am 29.07. am 21.07. am 30.07. am 05.07. am 29.07. am 06.07. am 18.07. am 12.07. am 20.07. am 19.07. Verbandsgemeinde Vorharz 26 | Nr. 6/2012 Max Greger Seit mehr als einem halben Jahrhundert begeistert der Bandleader- und Saxophonist ein großes Publikum mit einer reichhaltigen Mischung aus tanzbarem Jazz und Interpretationen bekannter Schlager. In den 1960er und 70er Jahren sind Greger und seine Bigband regelmäßig in zahlreichen Fernsehshows des ZDF zu sehen. Für ein Millionenpublikum wird so der Name Greger zu einem Begriff. Max Greger wird am 2. April 1926 als Sohn eines Metzgermeisters in München-Giesing geboren. Die ehemalige selbstständige Gemeinde Giesing wurde bereits 1854 München eingemeindet, und gehört heute zum 17. Stadtbezirk Münchens mit Obergiesing und Untergiesing-Harlaching, dessen Teile heute bis zum Innenstandrand und bis zum südöstlichen Stadtrand Münchens reichen. In dieser Gegend wächst Max Greger auf und besucht auch dort die Schule. Mit zehn Jahren bekommt Max Greger 1936 von seinem Großvater ein Akkordeon geschenkt. Schnell erlernt Max den Umgang mit dem Instrument und beginnt damit, sich für Musik zu begeistern. Nach dem ausgezeichneten Abschluss der mittleren Reife studiert Greger am Münchner Konservatorium die Instrumente, Klavier, Klarinette und Saxofon. Der junge Max Greger, dessen Lieblingsinstrument das Tenorsaxofon ist, begeistert sich für die in der NS-Zeit verbotene Jazzmusik. Gegen Ende des Zweiten Weltkrieges, exakt im November 1944, wird Max Greger noch zum Kriegsdienst eingezogen, doch muss er nicht mehr an der Front kämpfen. Er hat Glück und kommt unverletzt so durch die letzten Kriegsmonate. Bereits zwei Wochen nach Kriegsende erhält er sein erstes Engagement als Jazzmusiker in einem Club für amerikanische Soldaten. Fortan bestreitet er sei- nen Lebensunterhalt als Mitglied kleinerer Jazzgruppen mit Auftritten in US-Offizierscasinos. Als Saxofonist musiziert er einige Zeit in der Kapelle des Trompeters Charly Tabor, die ebenfalls regelmäßig in amerikanischen Offizierscasinos auftritt. 1948 gründet Max Greger seine eigene Band mit dem Namen „Max Greger-Sextett“ in der auch der 4 Jahre ältere aber noch junge Hugo Strasser, der übrigens in München Schwabing geboren wurde und seit Jahren auch ein sehr bekannter und seit zig Jahren mit Max Greger befreundete Klarinettist mitspielt. Mit Hugo Strasser und Paul Kuhn geht übrigens Max Greger heute noch gemeinsam auf Tournee. Während das „Max Greger-Sextett“ tagsüber im Bayrischen Rundfunk unter dem Namen „Enzian Sextett“ volkstümliche Musik präsentiert, ist die Gruppe allabendlich in Lokalen wie dem „Kellerclub“, oder dem „Orlando Di Lasso“, die hauptsächlich von Angehörigen der US Armee besucht werden, mit Jazz zu hören. Schon nach kurzer Zeit erfreut sich die Band großer Beliebtheit, in den amerikanischen Clubs kommt Max Greger auch mit bekannten Vertretern des Jazz und des Blues zusammen, wie Duke Ellington und Ella Fitzgerad. Der berühmte amerikanische Bandleader und Vibraphonist Lionel Hampton ist von Greger und seiner Gruppe derart beeindruckt, dass er ihn in die USA einlädt. Doch der Münchner Musiker lehnt dankend ab, denn er möchte in seiner Heimat Karriere machen. Nur kurze Zeit später folgen erste Schallplattenaufnahmen mit eigenen Tanzund Schlagerkompositionen, wie „Auf Bergeshöhen“, „Rock ‚n‘ Roll Bogie“, „Verliebte Trompeten“, Max & Sachs“, oder „Keiner Küsst wie Du“, oder „Teenager Cha Cha“ um nur einige zu nennen. Am 26. Mai 1952 heiraten Max Greger und Johanna Greger. Aus der Ehe gehen die Kinder Hannerl und Max Junior hervor. Im Jahre 1955 stellt Max Greger eine Bigband zusammen, mit der er bis 1977 mehr als 3000 Songs auf Tonträger aufnimmt. Die stilistische Spannbreite der Musik erstreckt sich von Schlagern bis hin zum anspruchsvollen Jazz. Zwischen 1955 und 1963 ist die Gruppe insgesamt acht Jahre lang auf Tournee. 1959 unternimmt Greger mit seiner Bigband eine Tournee durch die Sowjetunion. Nach 35 Jahren ist das die erste Tour einer westlichen Gruppe durch das weite russische Land. In Städten wie Moskau, Leningrad, Tiflis und Jerewan finden insgesamt 36 Konzerte statt, die allesamt ausverkauft sind. Von 1963 hatte Greger einen festen Vertrag mit dem ZDF und war in dieser Zeit mit seiner Big Band ständiger Gast bei großen ZDF-LiveShows wie „Vergissmeinnicht“, „Der goldene Schuss“. „3 mal 9“, „Musik ist Trumpf. Bis 1977 sind der beliebte Bandleader und sein Orchester zu den besten Sendezeiten regelmäßig Gast in deutschen Wohnzimmern. Gregers Erkennungsmelodie zum „Aktuellen Sportstudio“ ist inzwischen die am längsten gespielte Themamusik der Welt. 1970 treten Greger und seine Band als einzige deutsche Musikgruppe auf der Weltausstellung in Osaka (Japan) auf. Max Gregers Sohn wird nach dem Studium, an der Musikakademie München ebenfalls Berufsmusiker. Seit den frühen siebziger Jahren ist Max Junior in vielen ZDF-Produktionen als Orchestermitglied und Solist an der Seite seines Vaters zu sehen. Zu Max Gregers 60. Geburtstag produzierte das ZDF eine Sendung mit einer „Super Band“ in der sich zu diesem Anlass prominente Kollegen und Freunde zusammenfinden. Bei der Gruppe wirkten so bekannte Bandleader wie Hazzy Osterwald, Paul Kuhn, Hugo Strasser und James Last mit. Ähnlich wie Greger blicken alle diese Musiker auf einen Karrierestart direkt nach dem Krieg und den 50er-Jahren zurück. Im Jahre 1987 erhält Max Greger das Bundesverdienstkreuz erster Klasse. Ab 1992 arbeitet er mit der SWR-Bigband zusammen und ist sowohl bei Studioproduktionen als auch bei öffentlichen Auftritten als Gastgeber tätig. Im gleichen Jahr ist der prominente Musiker an einem Verkehrsunfall beteiligt, bei dem sein Schwager zu Tode kommt. Während beide Männer am Fahrzeug arbeiten, rutscht Greger vom Bremspedal ab, und der sich in Bewegung setzende Pkw tötet den Schwager. Ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung wird früh eingestellt. Seit dem Sommer 2000 geht Max Greger bis heute gemeinsam mit Hugo Strasser und Paul Kuhn regelmäßig auf Tournee unter dem Titel „Swing Legenden“. Unabhängig gastiert er mit seiner Band bis heute bei den Konzerten in ganz Deutschland, mit seinem Sohn Max Junior und seinem Enkel, der ebenfalls den Namen Max trägt. Von einem Reporter der Welt wird der damals bereits fast 83-jährige Max Greger am 14. Januar 2009 in einem Interview zusammen mit Paul Kuhn und Hugo Strasser gefragt, wie man das in dem Alter durchhält? Seine Antwort: „Die Musik ist das Einzige was fit hält. Da kann es zwei Minuten vor dem Auftritt noch so sehr im Kreuz zwicken - wenn der Applaus kommt, ist alles weg. Das ist ein Adrenalinstoß. Alle Wehwehchen spürst du nicht mehr. Es ist der Wahnsinn“. Wir wollen hoffen, dass das auch noch viele Jahre so bleibt. Zimmer Bürgermeister Stadt Wegeleben www.wittich.de www.wittich.de www.wittich.de www.wittich.de www.wittich.de www.wittich.de Verbandsgemeinde Vorharz Nr. 6/2012 | 27 Im Jahr 2011 wurde in Hausneindorf eine Bushaltestelle von der Jugendfeuerwehr aufwendig saniert. Es wurde nicht nur der Anstrich erneuert sondern auch das Dach von den Kameraden und einigen Bürgern in ihrer Freizeit komplett in Stand gesetzt. Eigentlich hat die Farbgebung uns so gefallen wie sie war und wir waren auch ein bisschen stolz auf unsere Arbeit. Aber einen jugendlichen aus Wedderstedt gefiel es anscheinend doch nicht. Hat er so viel Mut, sich bei uns zu melden? Aufruf! Alle Schwanebecker Bürger und Bürgerinnen sowie Gewerbetreibende werden hiermit aufgerufen, ihre Häuser, Gärten und Firmen anlässlich des Jubiläums eigenständig zu schmücken und zu verzieren. Unsere kleine Stadt soll zur Festwoche richtig schön und bunt herausgeputzt werden. Dabei ist der Ideenreichtum aller gefragt - also lasst euch etwas Tolles einfallen! Desweiteren möchte das Festkomitee noch darauf hinweisen, dass sich alle, die vorhaben, am Umzug teilzunehmen und sich bisher noch nicht bei uns gemeldet haben, aus versicherungstechnischen Gründen dies bitte unbedingt nachholen sollten. Da der Umzug gefilmt und auf dem Marktplatz kommentiert wird, ist es notwendig, dass im Vorfeld feststeht, wer am Umzug beteiligt ist. Außerdem möchten wir auch mitteilen, dass Kameras an geeigneten Stellen aufgestellt werden, Personen, die nicht gefilmt werden möchten, sollten dies beachten! Auf eine schöne Festwoche Das Festkomitee Die Löschzwerge Die Feuerwehren Hausneindorf und Hedersleben haben vor kurzem eine Kindergruppe gegründet. In dieser Gruppe werden Kinder aufgenommen, die im Einzugsgebiet der Grundschule Hedersleben wohnen und zwischen 5 bis 10 Jahre alt sind. Anzeigen Sie haben im Wonnemonat Mai geheiratet? Bedanken Sie sich doch mit einer persönlichen Grußanzeige in Ihrem Amts- oder Mitteilungsblatt. 12 %tt a Rab Ihre private Hochzeitsanzeige individuell selbst gestalten und buchen auf http://www.wittich.de/Hochzeit (Bei Online-Buchung vom 4.6.2012 bis 5.8.2012 erhalten Sie 12 % Rabatt) Verbandsgemeinde Vorharz Selbst zu seinem heutigen 77. Geburtstag hat der Bürgermeister als Gratulant den sicher ältesten noch tätigen Schuhmachermeister im Landkreis Harz, vielleicht auch in Sachsen-Anhalt Leo Willecke aus Wegeleben heute in seiner Werkstatt beim Arbeiten angetroffen. Seit 1956 ist er selbstständig und hat sein Geschäft von seinem Vater Konrad Willecke übernommen. Nur 1 Jahr später hat er vor der Handwerkskammer erfolgreich seine Meisterprüfung bestanden, und ist somit in diesem Jahr bereits 55 Jahre als selbstständiger Schuhmachermeister tätig. Montag und Freitag hat er ganztägig immer noch sein Geschäft geöffnet. Das wissen auch die Kunden, die nicht nur aus dem Landkreis Harz ihn an diesen Tagen aufsuchen. Alles was mit Leder zu tun hat, dass kann man Leo, wie er liebevoll von den Wegelebern genannt wird, anvertrauen. Er hat „goldene Hände“ und erfüllt jeden Kundenwunsch der mit Leder in Verbindung gebracht werden kann. Das bedeutet aber auch, dass er an den Tagen an denen er sein Geschäft nicht geöffnet hat, in der Werkstatt verbringt, um die Kundenwünsche zu erfüllen. Das ist mein Leben, wie er dem Bürgermeister erzählt. Es fehlt ihm etwas, wenn er nicht in seiner Werkstatt arbeiten kann. Sein Großvater hat 1891 das Geschäft gegründet in dem Haus und der Werkstatt, in der Leo heute noch tätig ist. Von einst 6 selbstständigen Schuhmachermeistern, die alle mit Gesellen in Wegeleben ihr Geschäft hatten und tätig waren, ist er als letzter seiner Innung über geblieben. 28 | Nr. 6/2012 Er wollte ja schon so oft aufhören! Er kann es einfach nicht, wie er dem Bürgermeister berichtete. Seine Kunden würden es sicher bedauern, wie er meint. Recht hat er, bestätigt der Bürgermeister! Sein Sohn hat zwar auch das Schuhmacherhandwerk erlernt, aber er arbeitet in einer Schuhfabrik. Wenn man als selbstständiger Schuhmachermeister davon leben muss, dann wird es in der heutigen „Wegwerfgesellschaft“ schwierig, so Leo Willecke. Mindestens 30.000 Einwohner müsste die Stadt haben, selbst dann könnte man unter den heutigen Bedingungen keine großen Sprünge machen. Man wird nicht „reich“ von der harten Arbeit. Er ist seit langer Zeit Altersrentner, das Geschäft ist sein „Zubrot“. In der Freizeit hat er früher bekanntermaßen Jahrzehnte in der Wegeleber MTU-Kapelle mitgespielt. Bereits 1952 war er als Musiker mit bei den Weltfestspielen in Berlin. Bei der Wegeleber MTUKapelle und der Vorgänger Kapelle Joseph Dräger hat er von Anfang an mitgespielt. Heute ist er nur noch hin und wieder mit dabei, zu besonderen Anlässen, oder wenn tatsächlich mal „Not am Mann“ ist und er gebraucht wird. Alles Gute Leo, auch für die kommenden Lebensjahre. Bleib noch lange deinem erlernten Beruf treu, und damit Anlaufpunkt für alle die einen Schumacher-Meister in Wegeleben aufsuchen wollen. Hans-Jürgen Zimmer Bürgermeister Stadt Wegeleben 25 Jahre Kohle aus Schwanebeck Dörge Brennstoffe & Dienstleistungen Heizöl und Diesel Premiumheizöl in bewährter Shellqualität Brikett zum Sommerpreis (lose abgekippt oder in den Keller getragen) Tel.: 039424/452 www.doerge-brennstoffhandel.de Kompetent Freundlich Zuverlässig Schnell Günstig Der Sofortkredit der Allianz Bank: Leben Sie Ihre Träume - Flexibel: Frei wählbare Kreditsumme zwischen 1.500 - 50.000 EUR, Laufzeiten zwischen 6 und 84 Monaten - Fair: freie Verwendung der Kreditsumme; Sondertilgungen jederzeit - Unkomplizierte und schnelle Kreditentscheidung Allianz Bank; Zweigniederlassung der Oldenburgische Landesbank AG Vermittlung durch: Andreas Bollmann, Allianz Generalvertretung Bahnstr. 17, D-06484 Ditfurt [email protected], www.allianz-bollmann.de Tel. 0 39 46.70 90 78, Fax 0 39 46.91 99 05 Hoffentlich Allianz. Fam. Kaupp 72178 Waldachtal 1 · (Ortsteil Lützenhardt) Nördlicher Schwarzwald Telefon 0 74 43 / 96 62-0 · Fax 0 74 43 / 96 62 60 Einfach mal schnell raus Der Schwarzwald ruft Verwöhnwochenende Immer Donnerstag oder Freitag bis Sonntag 2 oder 3 Übernachtungen mit 4-Gang-Wahlmenü 1 x festliches 6-Gang-Menü p. bei Kerzenschein 1 x Kaffee und Kuchen 1 x Fl. Sekt 1 x Obstteller P. ab 142,– € Schwarzwaldversucherle Zum Probierpreis Immer Sonntag bis Donnerstag oder Freitag 4 oder 5 Übernachtungen mit 4-Gang-Wahlmenü p. P. ab 195,– € Weitere Angebote finden Sie auf unserer Homepage www.hotel-breitenbacher-hof.de oder fordern Sie unseren ausführlichen Hausprospekt an.