Anzeige über die Beratung anderer zu gewerblichen Zwecken oder
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Anzeige über die Beratung anderer zu gewerblichen Zwecken oder
Eingangsvermerk: Anzeige über die Beratung anderer zu gewerblichen Zwecken oder im Rahmen sonstiger wirtschaftlicher Unternehmungen zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nach § 10 Satz 1 des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG) Änderungsanzeige Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft Referat Pflanzenschutz Kühnhäuser Straße 101 99090 Erfurt Erstanzeige Thür. Registrier-Nr. 1. Angaben zum Betrieb (siehe Erläuterung unten) 1.1 Name des Betriebes 1.2 Straße, Hausnummer 1.3 PLZ Ort 1.4 1.5 Telefonnummer 1.6 Faxnummer E-Mail-Adresse 1.7 Landkreis/Bundesland 2. Angaben zum Betriebsinhaber / Geschäftsführer (Erläuterung 5.1) 2.2 2.1 Name, Vorname Telefonnummer 2.3 2.4 Straße, Hausnummer Faxnummer 2.5 2.6 PLZ 3. Ort E-Mail-Adresse Angaben zu Personen, die zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln beraten (Erläuterung 5.1; 5.2) Sachkundenachweis Name, Vorname Adresse (Erläuterung 5.3;5.4) nein ja 3.1 Stand: 24.04.2013 Angaben zu den unter Ziffer 3.1 aufgeführten Personen (bitte genaue Angaben): Name, Vorname Fachliche Ausbildung/Ausbildungsgrad (z. B. Gehilfe, Meister, Ingenieur) Jahr der Prüfung 3.2 4. 4.1 4.2 Angaben zum Tätigkeitsbereich Art der zu beratenden Betriebe (Mehrfachnennung möglich): Lohnunternehmen Landhandel Großhandel Einzelhandel Versandhandel Gartencenter Maschinengemeinschaften Maschinenringe GaLa-Bau Landwirtschaftliche Betriebe ländliche Genossenschaften Forstwirtschaft private Kleinanwender Schädlingsbekämpfer Sonstige: Juristische Personen des öffentlichen Rechts/kommunale Einrichtungen Beratungsbereiche (Mehrfachnennung möglich): Landwirtschaft kommunaler Bereich/öffentliches Grün Gemüse/Obst/Zierpflanzenbau Garten- und Landschaftsbau Baumschulen/Weihnachtsbaumkulturen Gleisanlagen Forstwirtschaft sonstiges Nichtkulturland Weinbau Holzschutz Gartenbau unter Glas Saatgutbeizung Vorratsschutz sonstiger Bereich: 4.3 Das Unternehmen bringt Pflanzenschutzmittel in Verkehr nein ja 4.4 Der Berater bringt Pflanzenschutzmittel in Verkehr nein ja 5. 5.1 5.2 5.3 5.4 Erläuterung Veränderungen beim Personenkreis und bei Betriebsangaben sowie die endgültige Aufgabe der Beratungsarbeit sind der Th. Landesanstalt für Landwirtschaft unverzüglich mitzuteilen. Die hier genannten Personen sind über die in diesem Fragebogen enthaltenen Angaben zur Person zu unterrichten. Die erhobenen Daten werden ausschließlich im Sinne der §§ 9 und 10 PflSchG verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Sie unterliegen dem Datenschutz. Als Sachkundenachweis gemäß § 9 Abs. 2 Satz 1 PflSchG in Verbindung mit den §§ 1, 2 und 3 der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung vom 28. Juli 1987 (BGBl. I 1752) in der jeweils geltenden Fassung und einschließlich aller Änderungen gelten: 1. das Zeugnis über eine bestandene Abschlussprüfung in den Berufen Landwirt(in), Forstwirt(in), Gärtner(in), Winzer(in), Pflanzenschutzlaborant(in), landwirtschaftliche(r) Laborant(in), landwirtschaftlich-technische(r) Assistent(in), Fachkraft Agrarservice (2005*), Schädlingsbekämpfer/in (2004*), Drogist(in) (1992*), Florist(in) (1997*), pharmazeutischkaufmännische(r) Angestellte(r) (1993*); 2. das Zeugnis über eine bestandene Fortbildungsprüfung zum Fachagrarwirt(in) Landtechnik oder Geprüfte(n) Schädlingsbekämpfer(in) (1997*); 3. das Zeugnis über ein abgeschlossenes Hochschul- oder Fachhochschulstudium im Bereich der Agrar-, Gartenbau- oder Forstwissenschaften sowie Weinbau; 4. das Zeugnis über ein Hochschulstudium der Pharmazie; 5. das Zeugnis über eine Sachkundeprüfung nach § 3 der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung; 6. die Erlaubnis zur Ausübung der Tätigkeit unter der Berufsbezeichnung „Pharmazeutischtechnische(r) Assistent(in)“; 7. die Anerkennung einer anderen Aus-, Fort- oder Weiterbildung durch die zuständige Behörde; 8. die Bescheinigung der zuständigen Stelle des Herkunftslandes bei Abschluss einer Ausbildung in einem anderen Mitgliedsstaat oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum. * Jahr des Inkrafttretens der jeweiligen Ausbildungsverordnung Die Belege zum Nachweis der Sachkunde sind als Kopie beizufügen. Ort Datum Unterschrift des Antragstellers Stand: 24.04.2013