Geheimcodes im Arbeitszeugnis: Teil 1
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Geheimcodes im Arbeitszeugnis: Teil 1
Geheimcodes im Arbeitszeugnis: Teil 1 Sie haben gerade Ihr Arbeitszeugnis erhalten? Dann geht es jetzt darum genau zu schauen, dass Ihnen der Arbeitgeber nicht die eine oder andere negative Bemerkung unterjubelt. Denn das darf Ihr Chef nämlich gar nicht. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie in Ihrem Arbeitszeugnis achten müssen. Ihre beste Referenz in der Bewerbungsmappe ist das Zeugnis, insofern es die Aussagen enthält, die für Ihren zukünftigen Arbeitgeber wichtig sind. Falls Ihnen ein Arbeitszeugnis fehlt, so fordern Sie dies unbedingt ein. Das Zeugnis sollte auf Firmenbriefpapier mit den Kontaktdaten des Arbeitgebers geschrieben sein, Ihr Arbeitszeugnis sollte folgendermassen aufgebaut sein: Daten zu Ihrer Person mit Titel, Name, Vorname, Geburtstag Dauer und Bezeichnung der Tätigkeiten in der Firma Ausführliche Beschreibung Ihrer Aufgaben, Position und Entwicklung im Unternehmen Leistungs- und Verhaltensbeurteilung Austrittsgrund Schlussrede Als Faustregel gilt: Je kürzer Ihr Zeugnis ist, desto schlechter für Sie! Negativ werden ebenso reine Arbeitsbestätigungen aufgefasst. Drängen Sie also auf eine ausführliche Darstellung Ihrer Tätigkeiten im Unternehmen und eine vollständige Beurteilung Ihrer Leistungen. Die Zeugnissprache: Ihre Leistung wird beurteilt Lesen Sie Ihr Zeugnis sehr kritisch durch, denn was vermeintlich gut klingt, muss nicht immer von Vorteil für Sie sein. Ihre Leistungsbeurteilung im Arbeitszeugnis kann folgendermassen formuliert sein: ****** Eine sehr gute Leistung: ***** Eine gute Leistung: stets unsere volle Anerkennung **** Befriedigende Leistung: *** Mangelhafte Leistung: r Zufriedenheit erledigt ** Ungenügende Leistung: Geheimcodes im Arbeitszeugnis: Teil 2 Eine verdächtige Formulierung im Zeugnis und Ihnen könnte der nächste Job durch die Lappen gehen. Damit Ihnen genau das nicht passiert, zeigen wir Ihnen die versteckten Codes im Arbeitszeugnis. Nicht nur Ihre Leistung wird im Arbeitszeugnis beurteilt, sondern auch Ihr Verhalten gegenüber Mitarbeitern. Selbst die versteckte Formulierung zum Austrittsgrund verrät, ob Sie gekündigt haben oder Ihr Chef Ihnen gekündigt hat. Ihre Verhaltensbeurteilung im Arbeitszeugnis könnte so formuliert sein: ****** Sehr gutes Verhalten ***** Gutes Verhalten en zu Vorgesetzten war einwandfrei **** Befriedigendes Verhalten Zusammenarbeit mit Vorgesetzten und Mitarbeitern war gut *** Genügendes Verhalten Ein Bürokrat ohne Eigeninitative? Neben diesen angeführten Formulierungen gibt es schliessen. Wenn in Ihrem Zeu Sie der nächste Personalverantwortliche als einen Bürokraten, der keine Eigeninitiative zeigt. Austrittsgründe Am Ende Ihres Arbeitszeugnisses steht in der Regel der Austrittsgrund: Warum haben Sie das Unternehmen verlassen? Wenn dort steht, dass Sie das Unternehmen aus eigenem Wunsch verlassen und man Ihnen alles Gute für die Zukunft wünscht, so ist das sehr positiv. Fallen dagegen die guten Wünsche für die Zukunft weg und es steht nur deutet das auf kein grosses Bedauern seitens des Arbeitgebers hin. Hat Ihnen das Unternehmen Fall finden Sie gar keine Bemerkung dazu etwas vorgefallen sein. dann muss zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber Nicht-codierte Zeugnisse Verantwortungsvolle Arbeitgeber versehen Ihr Zeugnis mit einem Zusatz, bei dem Sie sich überhaupt keine Sorgen um versteckte Formulierungen mache transparent und uncodiert verfasst. Es enthält damit keine doppeldeutigen oder sonst wie