Nr. 1801 (III) AaA
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Nr. 1801 (III) AaA
Der Regionspräsident 32.05 Team Rettungsdienst/Katastrophenschutz ► Nr. 1801 (III) AaA Hannover, 13. August 2014 Antwort auf Anfragen öffentlich Enthaltun g Nein Abstimmung Ja geplant für Sitzung am abweiche nd Gremium Laut Vorschlag Beschlus s Katastrophenschutz der Region Hannover - Kapazitäten und ABC Abwehr Anfrage der CDU-Fraktion vom 23. Juli 2014 Sachverhalt: Die Region Hannover ist für den regionalen Katastrophenschutz zuständig. Um diese Aufgabe dauerhaft, angemessen und verlässlich wahrnehmen zu können, muss ein gewisser Standard hinsichtlich der Ausrüstung, der Mobilisierungsfähigkeit und der personellen Fähigkeiten vorhanden sein und erhalten werden. Daher frage ich Sie: 1. Welche Fahrzeuge hält die Region für den Katastrophenschutzfall ABC vor? 2. Wann ist der Sonderplan zum Katastrophenschutzplan der Region Hannover für den „Sonderalarm Gefahrgut“ das letzte Mal grundlegend überarbeitet worden? 2.1 Welche Änderungen wurden vorgenommen? 2.2 Gibt es Überlegungen, den Katastrophenschutzplan zu überarbeiten? Wenn ja, wann und mit welchen Schwerpunkten? 3. Anfang der 1990er Jahre wurden durch den Landkreis Hannover „Gerätewagen Gefahrgut“ beschafft und den Kommunen Lehrte und Langenhagen zur Verfügung gestellt. Ist eine Ersatzbeschaffung geplant? Vorlage-Nr. 1801 (III) AaA 3.1 Sofern sie Bestandteil nach 1. sind, welche Fahrzeuge werden ersatzweise vorgesehen, sofern keine Ersatzbeschaffung erfolgt? 3.2 Hat die Region Hannover seit 2001 weitere Gerätewagen angeschafft? Wenn ja, mit welcher Ausstattung und welche Kosten sind dadurch entstanden? 3.3 Welche Kosten sind für die Fahrzeugwartung bzw. Ersatzbeschaffung der Region seit 2001 insgesamt entstanden? 4. In welchem Umfang plant sich die Region Hannover an einer Ersatzbeschaffung der Kommunen zu beteiligen? 5. Welche potentiellen Gefahren hinsichtlich des Katastrophenschutzes und der ABCAbwehr wurden für die Region Hannover ermittelt? 5.1 Wie hat sich die Region Hannover auf die Beherrschung dieser Gefahren vorbereitet? 6. Sind in der Region Hannover die ABC-Einheiten für einen Katastrophenfall ausgerüstet und organisatorisch vorbereitet? 6.1 Wann hat die letzte Vollübung stattgefunden? Grundlage für Gefahrguteinsätze in der Region Hannover sind derzeit das „Konzept für Gefahrguteinsätze im Landkreis Hannover“, Informationsdrucksache VI/164 aus 1992, sowie die „Alarmierungsübersicht Gefahrguteinsätze im Landkreis Hannover“ aus 1996. Das Land hat im November 2013 das „ABC-Konzept Niedersachsen“ veröffentlicht, mit dem es eine Handlungsempfehlung zur Vorbereitung, Abwehr und Nachbereitung von Einsätzen mit chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Gefahrstoffen (CBRN-Gefahren) gegeben hat. Vor diesem Hintergrund ist beabsichtigt, das angesprochene Konzept für Gefahrguteinsätze im Landkreis Hannover zu überarbeiten und in diesem Zusammenhang die verschiedenen Möglichkeiten einer regionsweiten Neukonzeption – vor allem bezüglich der C-Lage – hinsichtlich Ausrüstung und Finanzierung darzustellen. Eine entsprechende Anregung haben die Hauptverwaltungsbeamten der Stadt Wunstorf und der Gemeinde Uetze bereits Ende 2012 ausgesprochen. Grundlage der Neukonzeption ist eine Analyse, mit welchen Gefahren die Einsatzkräfte im zu betrachtenden Gebiet konfrontiert werden könnten und welche Einheiten mit welchen technischen Möglichkeiten dafür aufgestellt werden sollten. Diese Fragestellungen müssen auch unter dem Aspekt der Eintrittswahrscheinlichkeit und der Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit mit anderen Feuerwehren oder Gefahrenabwehrbehörden betrachtet werden. Geplant ist, dass das Ergebnis der Analyse 2015 vorliegt. Um sowohl die regionsangehörigen Städte und Gemeinden als zuständige Gefahrenabwehrbehörden als auch alle Ebenen der Führungskräfte der Feuerwehren Seite: 2/6 Vorlage-Nr. 1801 (III) AaA angemessen einzubinden, ist angedacht, eine Arbeitsgruppe einzusetzen und deren Arbeit durch eine noch zu bildende Lenkungsgruppe zu steuern. Die Koordination übernimmt die Region Hannover. Über diesen Sachverhalt sind sowohl regionsangehörigen Kommunen als auch Fachausschuss im Juli unterrichtet worden. die der Hauptverwaltungsbeamten der auf Regionsebene zuständige Dies vorausgeschickt werden die Fragen wie folgt beantwortet: 1. Welche Fahrzeuge hält die Region für den Katastrophenschutzfall ABC vor? Antwort: Die Region Hannover hält mit Ausnahme eines Gerätewagens-Atemschutz keine eigenen Fahrzeuge vor. Gem. § 14 des Nds. Katastrophenschutzgesetzes (NKatSG) wirken Einheiten und Einrichtungen öffentlicher Träger im Katastrophenschutz mit, wenn sie als solche von der für ihren Standort zuständigen Katastrophenschutzbehörde erfasst sind. Nach den §§ 1 und 2 des Nds. Brandschutzgesetzes haben die von den Städten und Gemeinden aufgestellten Feuerwehren im Katastrophenfall (Notstände) mitzuwirken und nehmen nach § 15 NKatSG im Katastrophenfall die Aufgaben der Fachdienste Brandschutz und ABCDienst wahr. Im Katastrophenfall können zurzeit folgende kommunale Sonderfahrzeuge eingesetzt werden: - - Dekontaminations-Mehrzweckfahrzeuge in Sehnde und Pattensen. Hierbei handelt es sich im Rahmen der Neukonzeption des Katastrophenschutzes im Bevölkerungsschutz um ehemalige ältere und nicht mehr konzeptkonforme Bundesfahrzeuge, die den Kommunen überlassen worden sind. Dekontaminationsfahrzeug Personen (Dekon P) in Garbsen Gerätewagen Messtechnik (GW-Mess) in Seelze, Neustadt a. Rbge, Langenhagen, Laatzen, Uetze und Sehnde Gerätewagen Gefahrgut (GW-G) in Langenhagen, Laatzen, Lehrte, Seelze - Gerätewagen Atemschutz in der Feuerwehrtechnischen Zentrale in Ronnenberg - 2. Wann ist der Sonderplan zum Katastrophenschutzplan der Region Hannover für den „Sonderalarm Gefahrgut“ das letzte Mal grundlegend überarbeitet worden? Antwort: Der Sonderplan „Sonderalarm Gefahrgut“ wird bei Mitteilung von Änderungen jederzeit umgehend aktualisiert. Die letzte Änderung erfolgte im Juli 2012. 2.1 Welche Änderungen wurden vorgenommen? Antwort: Ein neuer GW-Mess in Uetze wurde aufgenommen und es erfolgte eine Anpassung der Ausrückebereiche bezogen auf die Zuordnung der Sonderfahrzeuge nach Städten und Gemeinden des jeweiligen Brandschutzabschnittes. Seite: 3/6 Vorlage-Nr. 1801 (III) AaA 2.2 Gibt es Überlegungen, den Katastrophenschutzplan zu überarbeiten? Wenn ja, wann und mit welchen Schwerpunkten? Antwort: Nein 3. Anfang der 1990er Jahre wurden durch den Landkreis Hannover „Gerätewagen Gefahrgut“ beschafft und den Kommunen Lehrte und Langenhagen zur Verfügung gestellt. Ist eine Ersatzbeschaffung geplant? Antwort: Um die Ausstattung der gemeindlichen Feuerwehren mit Gefahrgutfahrzeugen in Gang zu bringen, hat der Landkreis Hannover einen GW-Mess und einen GW-G beschafft und in Übereinstimmung mit dem „Arbeitskreis für Gefahrguteinsätze“ und der Kreisfeuerwehrführung bei den Feuerwehren in Seelze und Lehrte stationiert, weil die Fahrzeuge dort aufgrund des vorhandenen Gefahrenpotentials am dringendsten benötigt wurden. Die Fahrzeuge wurden am 04.11.1993 den jeweiligen Freiwilligen Feuerwehren übergeben. Ein von der Stadt Langenhagen beschaffter GW-G wurde im Jahre 1993 durch den Landkreis Hannover mit 92.032,54 € (180.000,- DM) bezuschusst. In der Folgezeit wurden Beschaffungen von Gefahrgutfahrzeugen durch die Städte und Gemeinden teilweise durch die Region Hannover bezuschusst. Keinesfalls wurde dadurch die grundsätzliche Zuständigkeit der Städte und Gemeinden für die Gefahrgutbekämpfung berührt. Die Stadt Seelze plant aktuell, den regionseigenen GW-Mess durch ein eigenes Fahrzeug zu ersetzen. Vor dem Hintergrund der Überarbeitung des Gefahrgutkonzeptes sind zurzeit keine Ersatzbeschaffungen der regionseigenen Fahrzeuge durch die Region Hannover geplant. 3.1 Sofern sie Bestandteil nach 1. sind, welche Fahrzeuge werden ersatzweise vorgesehen, sofern keine Ersatzbeschaffung erfolgt? Antwort: Bei kurzfristigem Ausfall der Fahrzeuge (Dekon P Garbsen, GW-G Lehrte, GWMess Seelze) erfolgt eine Kompensation durch interkommunale Zusammenarbeit und im Rahmen der Nachbarschaftshilfe. Ansonsten verweise ich auf Ziffer 3. 3.2 Hat die Region Hannover seit 2001 weitere Gerätewagen angeschafft? Wenn ja, mit welcher Ausstattung und welche Kosten sind dadurch entstanden? Antwort: Nein Seite: 4/6 Vorlage-Nr. 1801 (III) AaA 3.3 Welche Kosten sind für die Fahrzeugwartung bzw. Ersatzbeschaffung der Region seit 2001 insgesamt entstanden? Antwort: Der Region Hannover sind seit 2001 keine Kosten entstanden. Die bei den Städten und Städte und Gemeinden auflaufenden Kosten für Gefahrgutfahrzeuge werden seit 2001 schlüsselmäßig durch eine besondere Förderung im Rahmen der Verteilung des kommunalen Anteils der Feuerschutzsteuermittel berücksichtigt (s. Regionsversammlung 38-02). 4. In welchem Umfang plant sich die Region Hannover an einer Ersatzbeschaffung der Kommunen zu beteiligen? Antwort: Es ist nicht geplant, sich an Ersatzbeschaffungen der Kommunen zu beteiligen. 5. Welche potentiellen Gefahren hinsichtlich des Katastrophenschutzes und der ABCAbwehr wurden für die Region Hannover ermittelt? Antwort: Gem. § 10 a NKatSG hat die Region Hannover für Betriebe im Sinne des Art. 2 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 der Richtlinie 96/82/EG des Rates vom 09.12.1996 zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen Notfallpläne zur Durchführung von Katastrophenschutzmaßnahmen außerhalb dieser Betriebe zu erstellen (externe Notfallpläne). Aktuell fallen hierunter folgende Betriebe, für die ein externer Notfallplan erstellt worden ist: - Fa. Honeywell in Seelze - Fa. Primagas in Barsinghausen - Erdgasspeicheranlage Empelde - Erdgasspeicheranlage Lehrte - Fa. CG Chemikalien in Laatzen 5.1 Wie hat sich die Region Hannover auf die Beherrschung dieser Gefahren vorbereitet? Antwort: Die externen Notfallpläne gem. § 10a NKatSG werden in Abstimmung mit den betroffenen Städten und Gemeinden und ihren Feuerwehren, dem jeweiligen Störfallbetrieb, dem Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt, dem Landesbergamt, sowie den Landes- und Bundespolizeien erstellt. Darüber hinaus wurden die Pläne vor Inkrafttreten öffentlich ausgelegt. Unabhängig davon werden regelmäßig Übungen und Planbesprechungen hierzu durchgeführt. Seite: 5/6 Vorlage-Nr. 1801 (III) AaA 6. Sind in der Region Hannover die ABC-Einheiten für einen Katastrophenfall ausgerüstet und organisatorisch vorbereitet? Antwort: Die Ausstattung eignet sich grundsätzlich zur Dekontamination von Personen und Gerät, sowie zum Messen und Spüren von A- und C-Stoffen. Die Ausstattung für den Bereich A ist nur auf den unter Nr. 1 aufgelisteten GW-Mess vorhanden. 6.1 Wann hat die letzte Vollübung stattgefunden? Antwort: Auf Regionsebene sind in den letzten Jahren aufgrund der damit verbundenen hohen Kosten keine Vollübungen durchgeführt worden. Die jeweils zuständigen Städte und Gemeinden beüben die auf ihrem Gebiet befindlichen Störfallbetriebe auch in Form von Vollübungen. Am 14.09.2012 hat die Regionsfeuerwehrbereitschaft IV den Gasspeicher Lehrte beübt. Das Dekon P in Garbsen ist regelmäßig in die Übungsreihen des Landkreises Hameln Pyrmont zur Beherrschung von Gefahren, die vom Kernkraftwerk Grohnde ausgehen könnten, eingebunden. Anlage(n): Keine Seite: 6/6