Nr. 1801 (III) AaA

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Nr. 1801 (III) AaA
Der Regionspräsident
32.05 Team
Rettungsdienst/Katastrophenschutz
► Nr. 1801 (III) AaA
Hannover, 13. August 2014
Antwort auf Anfragen
öffentlich
Enthaltun
g
Nein
Abstimmung
Ja
geplant für
Sitzung am
abweiche
nd
Gremium
Laut
Vorschlag
Beschlus
s
Katastrophenschutz der Region Hannover - Kapazitäten und
ABC Abwehr
Anfrage der CDU-Fraktion vom 23. Juli 2014
Sachverhalt:
Die Region Hannover ist für den regionalen Katastrophenschutz zuständig. Um diese
Aufgabe dauerhaft, angemessen und verlässlich wahrnehmen zu können, muss ein
gewisser Standard hinsichtlich der Ausrüstung, der Mobilisierungsfähigkeit und der
personellen Fähigkeiten vorhanden sein und erhalten werden. Daher frage ich Sie:
1. Welche Fahrzeuge hält die Region für den Katastrophenschutzfall ABC vor?
2. Wann ist der Sonderplan zum Katastrophenschutzplan der Region Hannover für
den „Sonderalarm Gefahrgut“ das letzte Mal grundlegend überarbeitet worden?
2.1 Welche Änderungen wurden vorgenommen?
2.2 Gibt es Überlegungen, den Katastrophenschutzplan zu überarbeiten? Wenn ja,
wann und mit welchen Schwerpunkten?
3. Anfang der 1990er Jahre wurden durch den Landkreis Hannover „Gerätewagen
Gefahrgut“ beschafft und den Kommunen Lehrte und Langenhagen zur Verfügung
gestellt. Ist eine Ersatzbeschaffung geplant?
Vorlage-Nr. 1801 (III) AaA
3.1 Sofern sie Bestandteil nach 1. sind, welche Fahrzeuge werden ersatzweise
vorgesehen, sofern keine Ersatzbeschaffung erfolgt?
3.2 Hat die Region Hannover seit 2001 weitere Gerätewagen angeschafft? Wenn ja,
mit welcher Ausstattung und welche Kosten sind dadurch entstanden?
3.3 Welche Kosten sind für die Fahrzeugwartung bzw. Ersatzbeschaffung der
Region seit 2001 insgesamt entstanden?
4. In welchem Umfang plant sich die Region Hannover an einer Ersatzbeschaffung der
Kommunen zu beteiligen?
5. Welche potentiellen Gefahren hinsichtlich des Katastrophenschutzes und der ABCAbwehr wurden für die Region Hannover ermittelt?
5.1 Wie hat sich die Region Hannover auf die Beherrschung dieser Gefahren
vorbereitet?
6. Sind in der Region Hannover die ABC-Einheiten für einen Katastrophenfall
ausgerüstet und organisatorisch vorbereitet?
6.1 Wann hat die letzte Vollübung stattgefunden?
Grundlage für Gefahrguteinsätze in der Region Hannover sind derzeit das „Konzept für
Gefahrguteinsätze im Landkreis Hannover“, Informationsdrucksache VI/164 aus 1992,
sowie die „Alarmierungsübersicht Gefahrguteinsätze im Landkreis Hannover“ aus 1996.
Das Land hat im November 2013 das „ABC-Konzept Niedersachsen“ veröffentlicht, mit
dem es eine Handlungsempfehlung zur Vorbereitung, Abwehr und Nachbereitung von
Einsätzen mit chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Gefahrstoffen
(CBRN-Gefahren) gegeben hat. Vor diesem Hintergrund ist beabsichtigt, das
angesprochene Konzept für Gefahrguteinsätze im Landkreis Hannover zu überarbeiten
und in diesem Zusammenhang die verschiedenen Möglichkeiten einer regionsweiten
Neukonzeption – vor allem bezüglich der C-Lage – hinsichtlich Ausrüstung und
Finanzierung
darzustellen.
Eine
entsprechende
Anregung
haben
die
Hauptverwaltungsbeamten der Stadt Wunstorf und der Gemeinde Uetze bereits Ende
2012 ausgesprochen.
Grundlage der Neukonzeption ist eine Analyse, mit welchen Gefahren die Einsatzkräfte im
zu betrachtenden Gebiet konfrontiert werden könnten und welche Einheiten mit welchen
technischen Möglichkeiten dafür aufgestellt werden sollten. Diese Fragestellungen
müssen auch unter dem Aspekt der Eintrittswahrscheinlichkeit und der Möglichkeiten der
interkommunalen
Zusammenarbeit
mit
anderen
Feuerwehren
oder
Gefahrenabwehrbehörden betrachtet werden. Geplant ist, dass das Ergebnis der Analyse
2015 vorliegt.
Um sowohl die regionsangehörigen Städte und Gemeinden als zuständige
Gefahrenabwehrbehörden als auch alle Ebenen der Führungskräfte der Feuerwehren
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angemessen einzubinden, ist angedacht, eine Arbeitsgruppe einzusetzen und deren Arbeit
durch eine noch zu bildende Lenkungsgruppe zu steuern. Die Koordination übernimmt die
Region Hannover.
Über diesen Sachverhalt sind sowohl
regionsangehörigen Kommunen als auch
Fachausschuss im Juli unterrichtet worden.
die
der
Hauptverwaltungsbeamten der
auf Regionsebene zuständige
Dies vorausgeschickt werden die Fragen wie folgt beantwortet:
1. Welche Fahrzeuge hält die Region für den Katastrophenschutzfall ABC vor?
Antwort:
Die Region Hannover hält mit Ausnahme eines Gerätewagens-Atemschutz keine
eigenen Fahrzeuge vor. Gem. § 14 des Nds. Katastrophenschutzgesetzes
(NKatSG) wirken Einheiten und Einrichtungen öffentlicher Träger im
Katastrophenschutz mit, wenn sie als solche von der für ihren Standort zuständigen
Katastrophenschutzbehörde erfasst sind. Nach den §§ 1 und 2 des Nds.
Brandschutzgesetzes haben die von den Städten und Gemeinden aufgestellten
Feuerwehren im Katastrophenfall (Notstände) mitzuwirken und nehmen nach § 15
NKatSG im Katastrophenfall die Aufgaben der Fachdienste Brandschutz und ABCDienst wahr.
Im Katastrophenfall können zurzeit folgende kommunale Sonderfahrzeuge
eingesetzt werden:
-
-
Dekontaminations-Mehrzweckfahrzeuge in Sehnde und Pattensen. Hierbei
handelt es sich im Rahmen der Neukonzeption des Katastrophenschutzes im
Bevölkerungsschutz um ehemalige ältere und nicht mehr konzeptkonforme
Bundesfahrzeuge, die den Kommunen überlassen worden sind.
Dekontaminationsfahrzeug Personen (Dekon P) in Garbsen
Gerätewagen Messtechnik (GW-Mess) in Seelze, Neustadt a. Rbge,
Langenhagen, Laatzen, Uetze und Sehnde
Gerätewagen Gefahrgut (GW-G) in Langenhagen, Laatzen, Lehrte, Seelze
-
Gerätewagen Atemschutz in der Feuerwehrtechnischen Zentrale in Ronnenberg
-
2. Wann ist der Sonderplan zum Katastrophenschutzplan der Region Hannover für
den „Sonderalarm Gefahrgut“ das letzte Mal grundlegend überarbeitet worden?
Antwort:
Der Sonderplan „Sonderalarm Gefahrgut“ wird bei Mitteilung von Änderungen
jederzeit umgehend aktualisiert. Die letzte Änderung erfolgte im Juli 2012.
2.1 Welche Änderungen wurden vorgenommen?
Antwort:
Ein neuer GW-Mess in Uetze wurde aufgenommen und es erfolgte eine Anpassung
der Ausrückebereiche bezogen auf die Zuordnung der Sonderfahrzeuge nach
Städten und Gemeinden des jeweiligen Brandschutzabschnittes.
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2.2 Gibt es Überlegungen, den Katastrophenschutzplan zu überarbeiten? Wenn ja,
wann und mit welchen Schwerpunkten?
Antwort:
Nein
3. Anfang der 1990er Jahre wurden durch den Landkreis Hannover „Gerätewagen
Gefahrgut“ beschafft und den Kommunen Lehrte und Langenhagen zur Verfügung
gestellt. Ist eine Ersatzbeschaffung geplant?
Antwort:
Um die Ausstattung der gemeindlichen Feuerwehren mit Gefahrgutfahrzeugen in
Gang zu bringen, hat der Landkreis Hannover einen GW-Mess und einen GW-G
beschafft und in Übereinstimmung mit dem „Arbeitskreis für Gefahrguteinsätze“ und
der Kreisfeuerwehrführung bei den Feuerwehren in Seelze und Lehrte stationiert,
weil die Fahrzeuge dort aufgrund des vorhandenen Gefahrenpotentials am
dringendsten benötigt wurden. Die Fahrzeuge wurden am 04.11.1993 den
jeweiligen Freiwilligen Feuerwehren übergeben.
Ein von der Stadt Langenhagen beschaffter GW-G wurde im Jahre 1993 durch den
Landkreis Hannover mit 92.032,54 € (180.000,- DM) bezuschusst.
In der Folgezeit wurden Beschaffungen von Gefahrgutfahrzeugen durch die Städte
und Gemeinden teilweise durch die Region Hannover bezuschusst. Keinesfalls
wurde dadurch die grundsätzliche Zuständigkeit der Städte und Gemeinden für die
Gefahrgutbekämpfung berührt.
Die Stadt Seelze plant aktuell, den regionseigenen GW-Mess durch ein eigenes
Fahrzeug zu ersetzen.
Vor dem Hintergrund der Überarbeitung des Gefahrgutkonzeptes sind zurzeit keine
Ersatzbeschaffungen der regionseigenen Fahrzeuge durch die Region Hannover
geplant.
3.1 Sofern sie Bestandteil nach 1. sind, welche Fahrzeuge werden ersatzweise
vorgesehen, sofern keine Ersatzbeschaffung erfolgt?
Antwort:
Bei kurzfristigem Ausfall der Fahrzeuge (Dekon P Garbsen, GW-G Lehrte, GWMess Seelze) erfolgt eine Kompensation durch interkommunale
Zusammenarbeit und im Rahmen der Nachbarschaftshilfe. Ansonsten verweise
ich auf Ziffer 3.
3.2 Hat die Region Hannover seit 2001 weitere Gerätewagen angeschafft? Wenn ja,
mit welcher Ausstattung und welche Kosten sind dadurch entstanden?
Antwort:
Nein
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3.3 Welche Kosten sind für die Fahrzeugwartung bzw. Ersatzbeschaffung der
Region seit 2001 insgesamt entstanden?
Antwort:
Der Region Hannover sind seit 2001 keine Kosten entstanden.
Die bei den Städten und Städte und Gemeinden auflaufenden Kosten für
Gefahrgutfahrzeuge werden seit 2001 schlüsselmäßig durch eine besondere
Förderung im Rahmen der Verteilung des kommunalen Anteils der
Feuerschutzsteuermittel berücksichtigt (s. Regionsversammlung 38-02).
4. In welchem Umfang plant sich die Region Hannover an einer Ersatzbeschaffung der
Kommunen zu beteiligen?
Antwort:
Es ist nicht geplant, sich an Ersatzbeschaffungen der Kommunen zu beteiligen.
5. Welche potentiellen Gefahren hinsichtlich des Katastrophenschutzes und der ABCAbwehr wurden für die Region Hannover ermittelt?
Antwort:
Gem. § 10 a NKatSG hat die Region Hannover für Betriebe im Sinne des Art. 2
Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 der Richtlinie 96/82/EG des Rates vom 09.12.1996 zur
Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen
Notfallpläne zur Durchführung von Katastrophenschutzmaßnahmen außerhalb
dieser Betriebe zu erstellen (externe Notfallpläne).
Aktuell fallen hierunter folgende Betriebe, für die ein externer Notfallplan erstellt
worden ist:
- Fa. Honeywell in Seelze
- Fa. Primagas in Barsinghausen
- Erdgasspeicheranlage Empelde
- Erdgasspeicheranlage Lehrte
- Fa. CG Chemikalien in Laatzen
5.1 Wie hat sich die Region Hannover auf die Beherrschung dieser Gefahren
vorbereitet?
Antwort:
Die externen Notfallpläne gem. § 10a NKatSG werden in Abstimmung mit den
betroffenen Städten und Gemeinden und ihren Feuerwehren, dem jeweiligen
Störfallbetrieb, dem Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt, dem Landesbergamt,
sowie den Landes- und Bundespolizeien erstellt. Darüber hinaus wurden die
Pläne vor Inkrafttreten öffentlich ausgelegt.
Unabhängig davon werden regelmäßig Übungen und Planbesprechungen
hierzu durchgeführt.
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6. Sind in der Region Hannover die ABC-Einheiten für einen Katastrophenfall
ausgerüstet und organisatorisch vorbereitet?
Antwort:
Die Ausstattung eignet sich grundsätzlich zur Dekontamination von Personen und
Gerät, sowie zum Messen und Spüren von A- und C-Stoffen. Die Ausstattung für
den Bereich A ist nur auf den unter Nr. 1 aufgelisteten GW-Mess vorhanden.
6.1 Wann hat die letzte Vollübung stattgefunden?
Antwort:
Auf Regionsebene sind in den letzten Jahren aufgrund der damit verbundenen
hohen Kosten keine Vollübungen durchgeführt worden.
Die jeweils zuständigen Städte und Gemeinden beüben die auf ihrem Gebiet
befindlichen Störfallbetriebe auch in Form von Vollübungen.
Am 14.09.2012 hat die Regionsfeuerwehrbereitschaft IV den Gasspeicher
Lehrte beübt.
Das Dekon P in Garbsen ist regelmäßig in die Übungsreihen des Landkreises
Hameln Pyrmont zur Beherrschung von Gefahren, die vom Kernkraftwerk
Grohnde ausgehen könnten, eingebunden.
Anlage(n):
Keine
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