Briefkopf Stadt Bad Aibling mit kl. Wappen (ohne Tagesdatum)
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Briefkopf Stadt Bad Aibling mit kl. Wappen (ohne Tagesdatum)
Exposé Kontakt: Stadt Bad Aibling Stadtverwaltung Am Klafferer 4 83043 Bad Aibling Liegenschaftsamt Tel. 08061/4901-18 oder 11 Fax 08061/4901-75 [email protected] Für Wohnbebauung geeignetes Grundstück Flurstück 793/15 der Gemarkung Bad Aibling 83043 Bad Aibling, Madaustraße Seite 1 von 5 1. Verkaufsangebot Angeboten wird eine Teilfläche des beim Amtsgericht Rosenheim im Grundbuch von Bad Aibling, Blatt 2279 der Gemarkung Bad Aibling gelegene Grundstück. FlNr. m² Wirtschaftsart und Lage 793/15 2217 Nähe Madaustraße Grünland und Gebüsch davon ca. 500 m² Dammflächen 2. Beschreibung der Liegenschaft Das Grundstück (Gesamtnutzfläche ca. 1700 m²) ist unbebaut und kann auch parzelliert werden. 3. Derzeitige Nutzung Unverpachtetes Grünland 4. Lage Ortsrandlage mit hohem Freizeitwert. Bad Aibling verfügt über Gymnasium, Real-, Wirtschafts-, Grund- , Haupt- und Volkshochschule sowie Kindergärten, -krippen und –hort. Darüber hinaus ein schönes gemütliches Stadtzentrum mit Cafe´s und Restaurant´s aller kullinarischer Richtungen. Eingebettet in das Mangfalltal zu Füßen des Wendelsteins liegt Bad Aibling malerisch im oberbayerischen Alpenvorland, im Kessel des ehemaligen Rosenheimer Sees. Im Stadtgebiet fließt die Glonn in die Mangfall. Die Stadt ist Bayerns ältestes Moorheilbad und seit der Eröffnung der Therme im September 2007 auch Bayerns jüngstes Thermalbad und seit 2008 anerkannte Heilquelle. In Bad Aibling stellen der Tourismus, die Kur- und Rehabilitationseinrichtungen, Rheumakliniken und Neurologische Klinik, neben Unternehmen aus den Bereichen Pharmaindustrie, Textilproduktion, Elektroindustrie, Kunststoff- und Milchverarbeitung und mittelständischen Unternehmen den wirtschaftlichen Schwerpunkt dar. Bad Aibling verfügt über sämtliche notwendige infrastrukturelle und versorgungstechnische Einrichtungen. Die Stadt mit ca. 18.000 Einwohnern verfügt über hervorragende Verkehrsanbindungen (Bahn und Bus). Bad Aibling befindet sich rund 50 km südöstlich der Landeshauptstadt München, 23 km südlich von Grafing bei München, 33 km südwestlich von Wasserburg am Inn, 10 km westlich von Rosenheim, 40 km nördlich von Kufstein und 22 km nordöstlich von Miesbach. Die Stadt besitzt ca. 2 km südlich eine Anschlussstelle an die Autobahn A 8 München-Salzburg und an die A93 München-Innsbruck-Brenner und darüber hinaus zwei Bahnhöfe an der Mangfalltalbahn HolzkirchenRosenheim. Seite 2 von 5 5. Grundbuchbestand Die Abteilungen II und III sind unbelastet vorgetragen. 6. Planungsrechtliche Situation Die Grundstücksfläche ist im Flächennutzungsplan der Stadt Bad Aibling als dörfliches Mischgebiet ausgewiesen und ist umgrenzt von einer bestehenden Wohnbebauung. Eine Bauvoranfrage für die Errichtung von 2 Doppelhaushälften und 1 Einfamilienhaus, 3 Garagen und 6 Stellplätzen wurde dem Landratsamt Rosenheim vorgelegt. Das Grundstück ist an die öffentliche Wasserversorgung bzw. Abwasserentsorgung der Stadt Bad Aibling angeschlossen (keine Hausanschlüsse). Im Falle der wohnwirtschaftlichen Nutzung des Flurstücks 793/15 der Gemarkung Bad Aibling sind Herstellungsbeiträge für Kanal, sowie Hausanschlußkosten und Baukostenzuschüsse für die Sparten Strom, Wasser, Abwasser, Gas und Telekom vom Anschlussnehmer bzw. Käufer zu entrichten. 7. Kaufpreis Kaufpreis Grundstücksfläche gegen Gebot ca. 1700 m² 8. Allgemeine Informationen Alle tatsächlichen und rechtlichen Angaben in diesem Exposé sind mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt worden. Gleichwohl kann für die Richtigkeit keine Gewähr übernommen werden. Dies schließt auch die dem Exposé beiliegenden Pläne ein. Die genannten Daten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Stadt Bad Aibling behält sich die Entscheidung vor, ob, wann, an wen, und zu welchen Bedingungen die Liegenschaft verkauft wird. Seite 3 von 5 Mit der Versendung des Exposés ist kein Maklervertrag verbunden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Kaufangeboten handelt. Dieses Verfahren ist nicht mit den Verfahren nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) oder der Verdingungsordnung für Leistungen – ausgenommen Bauleistungen – (VOL) vergleichbar. Mit der Abgabe eines Angebotes entsteht kein Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages. Bitte senden Sie Ihr Kaufangebot mit dem Betreff Wohnbebauungsgrundstück FlNr. 793/15 der Gemarkung Bad Aibling bis spätestens 30. April 2011 an: Stadt Bad Aibling Liegenschaftsamt Marienplatz 1 83043 Bad Aibling Seite 4 von 5 Seite 5 von 5