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„FLÄCHENNUTZUNGSPLANÄNDERUNG IM BEREICH DES BEBAUUNGSPLANES NR. 95 BAD AIBLING – SCHÖN KLINIK “ STADT BAD AIBLING Marienplatz 1 83043 Bad Aibling BEGRÜNDUNG Datum: 17. Juli 2014, geändert 19. Dezember 2014 Bearbeitung: Kristina Wankner, Simon Wankner Wankner und Fischer Alte Ziegelei 18, 85386 Eching Landschaftsarchitekten BDLA und Stadtplaner Telefon Fax Email 0 81 33 / 91 85 – 0 0 81 33 / 91 85 – 19 [email protected] FLÄCHENNUTZUNGSPLANÄNDERUNG BEGRÜNDUNG STADT BAD AIBLING 1 EINLEITUNG Mit einer Generalüberplanung ihrer Standorte in Bad Aibling möchte sich die Schön Klinik auf dem medizinischen und gebäudetechnischen Sektor neu aufstellen und somit ein wegweisendes Klinikkonzept inmitten der international anerkannten Kurlandschaft Bad Aibling auf den Weg bringen bzw. absichern. 1.1 Anlass der Aufstellung Die Schön Kliniken verfügen über zwei Häuser vor Ort, die Klinik Harthausen im Ortsteil Harthausen sowie die Klinik Bad Aibling an der Kolbermoorer Straße (Neurologische Klinik). Eingehende Untersuchungen und Überlegungen kommen zu dem Ergebnis, dass in Bad Aibling eine wirtschaftlich zukunftsfähige Lösung an getrennten Standorten weiter zu verfolgen nicht mehr sinnvoll ist. Die Stadt Bad Aibling unterstützt das Ansinnen einer Ertüchtigung und des Ausbaus des Standortes Kolbermoorer Straße, indem sie durch ein Bauleitplanverfahren die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür schafft. 1.2 Flächennutzungsplanung Der aktuell rechtskräftige Flächennutzungsplan der Stadt Bad Aibling stellt den Bereich der Neurologischen Bestandsklinik als Sondergebiet Klinik dar. Östlich angrenzend sind Flächen zur Errichtung von Stellplätzen dargestellt. Diese werden zur Kolbermoorer Straße hin durch einen Grünstreifen eingefasst. Die hier zu einem Bebauungsplan gleicher Zielrichtung neu vorgelegte Flächennutzungsplanung soll die bisherigen Stellplatzflächen als Sondergebiet Klinik darstellen. 2 2.1 PLANUNGSINHALTE Städteplanerische Überlegungen Die Neurologische Klinik ist europaweit eines der größten Rehabilitationszentren für Schädel-Hirn-Erkrankungen, insbesondere nach Schlaganfall und Schädel-Hirn-Trauma. Die große architektonische Geste des Rundbaus aus den frühen neunziger Jahren (Fertigstellung 1994) und dessen nach wie vor modernes Erscheinungsbild trägt dieser Bedeutung Rechnung. Die Stadt Aibling begrüßt die Absicht, diesen Bau zum Ausgangspunkt der künftigen Entwicklung der Schönkliniken Bad Aibling zu machen. Sie sieht die Möglichkeit, die östlich davon liegende „Parkplatzfläche“ dem Sondergebiet zuzuschlagen und damit ein kompaktes Klinikgelände zu ermöglichen, ohne den angestammten Entwicklungsraum der Stadt zu verlassen. 2.2 Landschaftsplanerische Überlegungen Die große Stärke des Planungsgebiets ist seine Lage. Der Blick über das Alpenvorland bis hinüber zur Alpenkette ist mehr als beeindruckend. Dabei liegt die Fläche ganz profan direkt an der Kolbermoorer Straße. Die neue Klinikerweiterungsfläche ist damit nicht nur an die Stadt, sondern auch an das überörtliche Verkehrssystem angebunden. Der Landschaftspla- WANKNER UND FISCHER LANDSCHAFTSARCHITEKTEN BDLA UND STADTPLANER 1 FLÄCHENNUTZUNGSPLANÄNDERUNG BEGRÜNDUNG STADT BAD AIBLING nung geht es nun darum, sowohl für die Straße als mehr noch für die Klinik diesen Blick zu erhalten und gleichzeitig die zu erwartende Baumasse ins Umfeld einzubinden. Dazu werden randliche Grünflächen dargestellt, deren Inhalte in den folgenden Planungsschritten näher zu definieren sein werden. Gedacht ist an mit Baumgruppen überstellte Wiesenflächen, die immer wieder die Sicht frei geben und gleichzeitig die künftige Baumasse „umschmeicheln“ und damit zum selbstverständlichen Bestandteil der Stadtlandschaft machen. Die bestehende Anbauverbotszone (gemessen: 15 m ab Fahrbahnrand der Kreisstraße außerhalb der Ortsdurchfahrtsgrenze) wird weiterhin ein begrenzender Faktor bleiben und wird auch als solcher auf der zukünftigen Erweiterungsfläche des Klinikgeländes in die weiteren Planungsschritte einbezogen. Ein zweiter Schwerpunkt wird im Naturraum und da konkret in dem östlich der Neuausweisung dargestellten Biotop gesehen, das zwar von einer künftigen Bebauung nicht gefährdet wird, das aber von dem auf den versiegelten Flächen anfallenden Niederschlagswasser profitieren kann, indem man dieses westlich des Biotops versickert und so das Grundwasser wieder etwas ansteigt. So kann die momentan erkennbare Degeneration gebremst oder gar gestoppt werden. Artenschutzrechtlich ergibt sich der für die hier behandelte Planungsabsicht glückliche Umstand, dass keinerlei Tiere und Pflanzen von der Maßnahme betroffen sind, die wegen ihre artenschutzrechtlichen Einordnung geeignet wären, Grundlage eines Verbotstatbestands zu sein. Die künftigen Sondergebietsflächen unterliegen einer intensiven Wiesenbewirtschaftung mit der entsprechend kargen Artenausstattung und angrenzende Flächen bleiben von der Planung so gut wie unbeeinflusst. 3 UMWELTBERICHT Auf einen gesonderten Umweltbericht zu dieser Flächennutzungsplanänderung wird verzichtet, denn der dem im Parallelverfahren behandelten Bebauungsplan beiliegende Umweltbericht ist geeignet, alle diesbezüglichen Themen ausreichend und ausführlich zu behandeln. Dies gilt nicht zuletzt auch für die Abarbeitung der Eingriffsregelung, die – so viel sei hier gesagt - östlich von Harthausen zu einer naturnah ausgelegten Ortsrandparklandschaft führen soll. WANKNER UND FISCHER LANDSCHAFTSARCHITEKTEN BDLA UND STADTPLANER 2