Meldepflicht der Angestellten an Aufsichtsstelle
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Meldepflicht der Angestellten an Aufsichtsstelle
Departement Volkswirtschaft und Inneres Kantonspolizei KANTON AARGAU Private Sicherheitsdienste / Ablaufdiagramm; Meldepflicht der Angestellten an Aufsichtsstelle Entlassung Anhang 2 Rückweisung / Ablehnung Meldung an Arbeitgeber mit Auflage zur Entlassung Bewerber Anmeldung Firma Prüfung durch Arbeitgeber: Sind Standards des GAV erfüllt? Zum Beispiel: - Basisausbildung - einwandfreier Leumund - geordnete finanzielle Verhältnisse etc. i.O. Meldepflicht Rückmeldung an Arbeitgeber: - nur im Hit-Fall (innert 5 Tagen) Kantonspolizei (§ 58 PolG) Nachforschung in Polizeisystemen: - KIS - RIPOL - etc. Wenn i.O., keine Rückmeldung an Arbeitgeber. Arichivierung Kapo Polizei / Aufsichtsstelle macht Vereinbarkeitsprüfung (GAV-Standards) Angestellter PSD löst polizeiliches Ermittlungsverfahren aus PKO AG/SUPPORT/FS SIWAS/HHUR/20110606 W-02-012