KBR Info Juni I nformationenzu 6 Wochen Urlaub
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KBR Info Juni I nformationenzu 6 Wochen Urlaub
INFORMATIONEN ZU EINE WOCHE MEHR URLAUB - 6 WOCHEN PRO JAHR Grundsätzlich hat jeder 5 Wochen Urlaub im Jahr, nach 25 Jahren Dienstzeit bekommt man eine Woche dazu. Aber aufgepasst! Es werden auch Zeiten von anderen Arbeitgebern und Schulen angerechnet, eine Mindestdienstzeit von 20 Jahren beim gleichen Arbeitgeber ist nicht notwendig! Urlaub ist im Urlaubsgesetz geregelt und gilt daher für alle Bereiche Handel, Fleisch, Restaurant, Zentrale. Anrechenbare Zeiten Dienstzeiten beim selben Arbeitgeber werden komplett angerechnet, auch Lehrzeiten mit den vollen 3 Jahren, sowie Arbeiter und Angestelltenzeiten. Wurde das Dienstverhältnis einmal aufgelöst, werden auch diese Zeiten voll angerechnet, wenn die Unterbrechung nicht länger als 3 Monate gedauert hat und nicht durch Dienstnehmerkündigung, fristloser Entlassung oder unberechtigten Austritt beendet wurde. Ansonsten werden die Zeiten aus vorherigen Dienstverhältnissen beim selben Arbeitgeber aber wie Zeiten bei einem anderen Arbeitgeber mit maximal 5 Jahren angerechnet. 1) Zeiten bei anderen Arbeitgebern, wenn sie mindestens 6 Monate gedauert haben 2) Zeiten als Selbständiger, mindestens 6 Monate lang 3) Zeiten als Entwicklungshelfer maximal insgesamt 5 Jahre Zeiten bei anderen Arbeitgebern werden angerechnet, sofern es sich um ein inländisches Arbeitsverhältnis handelt, das länger als 6 Monate gedauert hat. Dabei ist es egal, ob die Zeiten beim anderen Arbeitgeber Arbeiter, Angestellten, Lehrzeiten (volle 3 Jahre werden angerechnet), Zeiten aus öffentlichen Diensten oder Ähnliches waren. Bei der selbständigen Erwerbstätigkeit ist belanglos, ob diese mit oder ohne Gewerbeberechtigung ausgeführt wurde, auch freiberufliche Tätigkeiten oder selbständige Erwerbstätigkeit in der Landwirtschaft werden nach Vorlage eines Nachweises (z.B. Steuerbescheid) angerechnet. 4) Schulzeiten, die über die allgemeine Schulpflicht hinausgehen maximal insgesamt 4 Jahre Schulzeiten an allgemeinbildenden höheren Schulen, berufsbildenden mittlere und höheren Schulen, Akademien, also z.B. Gymnasium, Handelsschulen, Fachschulen, Handelsakademien, höhere technische und gewerbliche Lehranstalten, pädagogische Akademien und vergleichbare Schulen. Auch Schulzeiten über der allgemeinen Schulpflicht an ausländischen Schulen werden angerechnet. Die Anrechnung von Schulzeiten ist unabhängig davon, ob die Schule mit Erfolg abgeschlossen wurde, es genügt der Nachweis des Schulbesuchs. Zeiten anderer Arbeitgeber (Punkt 1, 2, 3) und Zeiten höherer Schulen (Punkt 4) werden gesamt maximal mit 7 Jahre angerechnet (siehe Beispiele auf der Rückseite) 5) Abgeschlossenes Hochschulstudium maximal insgesamt 5 Jahre Auch ein Hochschulstudium im Inland oder Ausland wird zusätzlich zu den sonstigen anrechenbaren Zeiten angerechnet, wenn das Studium mit Erfolg abgeschlossen wurde. Das Ausmaß der Anrechnung richtet sich nach der gewöhnlichen Dauer des Studiums, begrenzt mit maximal 5 Jahren. Zusammenfallende anrechenbare Zeiten werden nur einmal berücksichtigt, also z.B. ein Studium, das während des laufenden Dienstverhältnisses abgeschlossen wurde, wird nicht angerechnet. s.tillinger/Mai 2008 Eine Mindestbetriebszugehörigkeit von 20 Jahren in der selben Firma zur Anrechnung der oben genannten anrechenbaren Zeiten ist NICHT erforderlich, Durch die Zusammenrechnung der Vordienstzeiten wird der Beginn Ihres Urlaubsjahres (= mit Eintrittsdatum) nicht verändert, aber aufgrund der Anrechnung kann sich das Urlaubsausmaß auch während eines Urlaubsjahres verändern. W a s i s t z u t u n? Der Urlaubsanspruch ist ein gesetzlich gewährleisteter Anspruch, dessen Entstehen nicht durch die Geltendmachung durch den Arbeitnehmer abhängig ist, daher ist der Arbeitgeber auch zur Anrechnung von Dienstzeiten unabhängig von der Geltendmachung durch den Arbeitnehmer verpflichtet und sollte schon bei der Begründung des Dienstverhältnisses nach anrechenbaren Dienstzeiten fragen. Um sicher zu stellen, dass all Ihre anrechenbaren Dienstzeiten auch tatsächlich im Personalbüro aufliegen, schicken Sie einfach Kopien Ihrer Schulzeugnisse und einen Versicherungsauszug der Gebietskrankenkasse zum Nachweis von Berufsjahren bei anderen Arbeitgebern an den Betriebsrat oder das Personalbüro IZ NÖ Süd Strasse 3, Objekt 16 2355 Wr. Neudorf Beispiele 1) Ein Filialleiter mit Matura, war vorher 7 Jahre bei einem anderen Arbeitgeber: Dienstzeiten beim anderen Arbeitgeber werden maximal angerechnet mit Schulzeiten werden grundsätzlich maximal 4 Jahre angerechnet, da sie aber mit anrechenbaren Dienstzeiten nach Punkt 1, 2 und 3 zusammenfallen, nur so viele bis die Höchstgrenze von 7 Jahren erreicht ist, hier also 5 Jahren 2 Jahre Anrechnung 7 Jahre, 6 Wochen Urlaub ab Vollendung des 18. Berufsjahres beim jetzigen Arbeitgeber im Konzern 2) Eine Assistentin im Büro mit Matura, war vorher 4 Jahre bei einem anderen Arbeitgeber: Dienstzeiten beim anderen Arbeitgeber werden angerechnet mit Schulzeiten werden grundsätzlich maximal 4 Jahre angerechnet, da sie aber mit anrechenbaren Dienstzeiten nach Punkt 1, 2 und 3 zusammenfallen, nur so viele bis die Höchstgrenze von 7 Jahren erreicht ist, hier also 4 Jahren 3 Jahre Anrechnung 7 Jahre, 6 Wochen Urlaub ab Vollendung des 18. Berufsjahres beim jetzigen Arbeitgeber im Konzern 3) Ein Rayonsleiter mit Matura und abgeschlossenen Hochschulstudium, war vorher schon 4 Jahre bei einem anderen Arbeitgeber beschäftigt und zwei Jahre selbständig erwerbstätig: Dienstzeiten beim anderen Arbeitgeber 4 Jahre und selbständige Erwerbstätigkeit 2 Jahre, maximal werden diese Dienstzeiten insgesamt angerechnet mit 5 Jahren Schulzeiten werden grundsätzlich maximal 4 Jahre angerechnet, da sie aber mit anrechenbaren Dienstzeiten nach Punkt 1, 2 und 3 zusammenfallen, nur so viele bis die Höchstgrenze von 7 Jahre erreicht ist, in diesem Fall also nur mit 2 Jahren Das abgeschlossene Hochschulstudium wird zusätzlich angerechnet mit maximal 5 Jahren Insgesamt werden daher für das Urlausbausmaß von 6 Wochen 12 Jahre angerechnet. Mit Vollendung des 13. Berufsjahres beim jetzigen Arbeitgeber im Konzern hat dieser Rayonsleiter Anspruch auf 6 Wochen Urlaub! s.tillinger/Mai 2008