April 2015 - in Böckten

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April 2015 - in Böckten
Gemeindeverwaltung Böckten
Schulweg 2
4461 Böckten
Telefon
Fax
E-Mail
061 985 88 66
061 985 88 60
[email protected]
http://www.boeckten.ch
Schalteröffnungszeiten der Gemeindeverwaltung :
Montag:
13.15 - 15.15 Uhr
Dienstag:
09.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 16.00 - 19.00 Uhr
April 2015
Redaktionsadresse
Redaktion „Gmeini Nochrichte“
c/o Gemeindeverwaltung
Schulweg 2
4461 Böckten
061 / 985 88 66 /
061 / 985 88 60
E- Mail: [email protected]
Verantwortlich
Daniela Corpataux
_____________________________________________________________
Erscheinungsweisen
Die Gemeindenachrichten erscheinen in der Regel einmal pro Monat
Redaktionsschluss
jeweils der 20. eines Monats
Erscheinungsdatum
Ende des Monats
Auflage
400 Exemplare.
Format
A4 hoch, doppelseitig schwarz/weiss bedruckt,
in der Mitte geheftet.
____________________________________________________________
Inseratenkosten
1/1 Seite Inserat
½ Seite Inserat
1/3 Seite Inserat
¼ Seite Inserat
Fr. 100.00
Fr. 50.00
Fr. 35.00
Fr. 25.00
Bei 3-maligem Erscheinen 10% Rabatt
Bei 6-maligem Erscheinen 20% Rabatt
Abonnemente:
Für Auswärtige
Für Böckter’s Einwohner
Fr. 30.-- pro Jahr
GRATIS
Beiträge von Privaten, Institutionen und Ortsvereinen, welche nicht kommerzieller Art
sind, werden kostenlos publiziert. Für weitergehende Publikationen gelten die vorstehenden Preise.
Gmeini Nochrichte Böckten April 2015
1
Inhaltsverzeichnis
Seite
Bevölkerungsmutationen
3
Mitteilungen des Gemeinderates
5
Mitteilungen des Bürgerrates
6
Mitteilungen der Wasserversorgung
8
Mitteilungen der Umwelt- und Energiekommission
8
Mitteilungen der Gemeindeverwaltung
9
Abfallentsorgung
12
Diverse Mitteilungen
14
Mitteilungen der ref. Kirchgemeinde
20
Mitteilungen der Vereine
21
Mitteilungen des Rümli Teams
24
Veranstaltungskalender
25
Gmeini Nochrichte Böckten April 2015
2
Bevölkerungsmutationen
Stand der Wohnbevölkerung bei Redaktionsschluss:
8 0 8 Einwohner
Die Angaben zur Einwohnerkontrolle können unvollständig sein. Die Daten werden nur
auf Wunsch der betreffenden Person publiziert.
Gmeini Nochrichte Böckten April 2015
3
Anmeldung in Böckten
Sind Sie neu in unserer Gemeinde zugezogen? Herzlich willkommen!
Damit wir Sie in unsere Register aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von 14
Tagen seit dem Zuzug auf der Verwaltung anmelden. Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
Heimatschein (seit dem 01. Januar 2009 nicht mehr obligatorisch im Kanton BL)
Familienbüchlein (falls Sie verheiratet sind)
Identitätskarte oder Reisepass
Wenn Sie einem ausländischen Staat angehören, benötigen wir für die Anmeldung folgende Unterlagen:
Reisepass
Ausländerausweis (falls vorhanden)
2 Passfotos (wenn Zuzug vom Ausland oder von einem anderen Kanton)
Adressänderung innerhalb in Böckten
Sind Sie innerhalb von Böckten umgezogen?
Damit wir Ihre Adresse in unseren Registern ändern können, bitten wir Sie, uns innerhalb von 14 Tagen Ihre neue Adresse bekannt zu geben. Informieren Sie uns bitte auch
über die neue Wohnsituation (Anzahl Zimmer und Etage der Wohnung).
Sind Sie nicht Schweizer Bürger resp. Bürgerin, benötigen wir Ihren Ausländerausweis.
Abmeldung aus Böckten
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen
Sie sich innert 14 Tagen nach Ihrem Wegzug auf der Gemeindeverwaltung abmelden.
Wenn Sie nicht Schweizer Bürger resp. Bürgerin sind, benötigen wir Ihren Ausländerausweis.
Gmeini Nochrichte Böckten April 2015
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Mitteilungen des Gemeinderates
Beistand und Beständin gesucht
Für eine Personen, die nicht in der Lage ist, ihre persönlichen, administrativen und finanziellen Angelegenheiten alleine zu besorgen,
suchen wir eine Einwohnerin oder einen Einwohner zur Übernahme
eines privaten Mandats.
Als Beiständin oder Beistand sind Sie verantwortungsbewusst, hilfsbereit und zeigen Verständnis und Geduld für Mitmenschen, die Hilfe in alltäglichen Belangen benötigen. Das Aufgabengebiet umfasst Besuche, Zahlungsverkehr, Rentenverwaltung und vieles mehr. Sie leisten damit auch einen wertvollen Beitrag für das Gemeinwesen.
Beistände haben gemäss Zivilgesetzbuch Anspruch auf eine Entschädigung. Bei der
Ausübung Ihrer Tätigkeit werden Sie Instruktionen und Hilfe durch die KESB Kreis Gelterkinden-Sissach erhalten.
Seit 1. Januar 2013 ist das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESR) in Kraft und
für die Gemeinde Böckten die Kinder- und Erwachsenenschutz-Behörde (KESB) Kreis
Gelterkinden-Sissach für alle erstinstanzlichen Entscheide im Kindes- und Erwachsenenschutz zuständig. Die privaten Mandatsträger werden weiterhin durch die Gemeinde
rekrutiert.
Falls wir Ihr Interesse geweckt haben, nimmt die Gemeindeverwaltung Ihre Bewerbung
sehr gerne entgegen oder beantwortet Ihre Fragen unter Telefon 061 985 88 66 resp.
[email protected].
Geschwindigkeitskontrollen
Die Polizei Baselland meldet folgende im März 2015 durchgeführte Geschwindigkeitskontrollen in Böckten:
1. Messung vom 06. März 2015 auf der Hauptstrasse (Fahrtrichtung Gelterkinden |
Sissach):
Bei 1530 gemessenen Fahrzeugen mussten 25 Übertretungen festgestellt werden,
was einer Übertretungsrate von 1.6% entspricht.
2. Messung vom 29. März 2015 auf der Hauptstrasse (Fahrtrichtung Sissach | Gelterkinden):
Bei 741 gemessenen Fahrzeugen mussten 52 Übertretungen festgestellt werden,
was einer Übertretungsrate von hohen 7.0% entspricht.
Gmeini Nochrichte Böckten April 2015
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Fahrplanvernehmlassung
Das Tiefbauamt führt dieses Jahr wieder eine Fahrplanvernehmlassung durch. Ab
26. Mai bis 14. Juni 2015 werden die Fahrplanentwürfe aller Linien im Baselbiet für
den Fahrplan 2016 (gültig ab Dezember 2015) im Internet unter http://www.bl.ch/fahrplan publiziert.
Die interessierte Bevölkerung ist eingeladen, zum Fahrplanentwurf Stellung zu nehmen. Hierzu ist ab dem 26. Mai 2015 http://www.bl.ch/fahrplan ein entsprechendes
Formular aufgeschaltet. Diese Stellungnahmen, z.B. bei fehlenden Anschlüssen oder
nicht mehr möglichen Fahrten, werden zusammen mit den Transportunternehmungen
geprüft und je nach Machbarkeit in den Fahrplan 2016 oder für die weitere Planung
aufgenommen.
Bundesfeier
Da die Vereine in Böckten aus personellen und anderen Gründen die 1. Augustfeier
2015 nicht durchführen können, gelangen wir nun an die Einwohnerschaft von Böckten. Falls jemand Interesse hätte die offizielle 1. Augustfeier in die Hand zu nehmen
und etwas zu organisieren, würde sich der Gemeinderat auf Ihre Meldung freuen. Das
Feuerwerk würde gesponsert und die Ankündigung der Feier in den Gmeini Nochrichte
publiziert werden.
Der Gemeinderat würde sich freuen, wenn dieses Jahr ein gemeinsames Fest stattfinden würde.
Mitteilungen des Bürgerrates
Termine der Bürgergemeindeversammlung 2015
Der Gemeinderat hat die Termine für die Bürgergemeindeversammlungen für das Jahr 2015 wie folgt festgelegt:
Freitag, 05. Juni 2015 („Rechnungsgmeini“) in der Waldhütte
Dienstag, 08. Dezember 2015 (Budgetgmeini“) im Gemeindesaal
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an alle Bürger/innen und Einwohner/innen von Böckten
zum Banntag am Auffahrtstag, 14. Mai 2015
Programm
13.00 Uhr
Besammlung zum Banntag beim gewohnten Platz am Schulweg 10
Willkommensgruss durch den Gemeindepräsidenten Elmar Gürtler.
13.15 Uhr
Einteilung der Banntagsrotten durch den Waldchef Ueli Schaub, anschliessend Abmarsch zum Bannumgang (Banntagsmaien nicht vergessen).
Alle Banntagsteilnehmer treffen sich nach dem Bannumgang bei der
Waldhütte unter der Riese zum gemütlichen Beisammensein.
Jeder Banntagsteilnehmer erhält einen Bon, die Schulkinder Wurst mit
Brot und ein Mineralwasser.
Für Gehbehinderte und ältere Personen steht ein Bus-Fahrdienst zur
Waldhütte bereit.
Die bewährte Festwirtschaft sorgt für das leibliche Wohl in der Waldhütte.
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Mitteilungen der Wasserversorgung
Damit wegen eines gestiegenen Wasserverbrauchs nicht unnötig nach Leitungsbrüchen
gesucht wird, bitten wir die Bassinbesitzer ab einer Füllmenge von 5 m3, mit dem
Brunnmeister Michel Sugnaux unter Telefon-Nummer 079 419 71 02 oder dessen Stellvertreter Guido Schmutz unter Telefon-Nummer 079 435 94 23 Kontakt aufzunehmen,
damit sie die Befüllung koordinieren können. (§ 8 – Wasserreglement Böckten)
Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe und Unterstützung.
Mit freundlichen Grüssen
Gemeinderat und WaKo Böckten
Mitteilungen der Umwelt- und Energiekommission
Ausholzung Höhliweg durch Umwelt- und Energiekommissions- und
Putzholz
Am Samstag, den 11. April 2015 war es wieder einmal so weit. 9 Mitglieder von Putzholz und der Umwelt- und Energiekommission gingen beim Höhliweg mit schwerem Gerät an die Arbeit Die Vegetation war nämlich wieder einmal weit fortgeschritten und ein
Pflege- und Lichtungsschnitt dringend notwendig. Unter fachkundiger Leitung von Manuel Fiechter und Michael Armbruster wurden Bäume gefällt und Sträucher beidseitig
des Weges geschnitten und ausgelichtet. Das Resultat lässt sich sehr schön sehen und
gibt Tieren und kleinen Sträuchern buchstäblich neuen Lebensraum. Als Nebenprodukt
entstanden dank einer grossen Häckselmaschine zwei Wagenladungen Holzhäcksel für
die Umgebung beim Kindergarten sowie für die Gärten der Anstösser. Damit die Männer auch die notwendige Kraft aufbringen konnten, 5 Stunden harte Arbeit zu verrichten,
wurden sie durch Günter und Margrit Menne bestens verpflegt. Der Gemeinderat dankt
allen herzlich, die mitgeholfen haben, den Höhliweg wieder in Schuss zu bringen.
Holzschnitzel für den Garten – Kostenlos abzuholen beim Parkplatz Mehrzweckhalle –
es hat solange es hat!
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Mitteilungen der Gemeindeverwaltung
Termine für die
Einwohnergemeindeversammlungen 2015
Der Gemeinderat hat die Termine für die Einwohnergemeindeversammlungen für das Jahr 2015 wie folgt festgelegt:
Montag, 08. Juni 2015 („Rechnungsgmeini“)
Dienstag, 08. Dezember 2015 („Budgetgmeini“)
Gemeindesteuern 2015
Wie bereits in den Gmeini Nochrichte von Ende Januar 2015 angekündigt, sollten alle
steuerpflichtigen Einwohnerinnen und Einwohner seit Mitte März im Besitz einer provisorischen Gemeindesteuerrechnung für das Jahr 2015 sein. Grundlage für die provisorische Steuerrechnung ist jeweils die letzte definitive Veranlagung. Sollten sich Ihre Einkommensverhältnisse in den letzten 1 bis 2 Jahren wesentlich geändert haben, bitten
wir Sie, Ihre Steuerzahlung der aktuellen Selbstdeklaration anzupassen.
Auf Zahlungen bis zum 30. Juni 2015 wird ein Skonto von 5% gewährt bis höchstens
zum Betrag der geschuldeten Steuer. Es liegt in Ihrem Interesse, die ganze Jahressteuer oder doch so viel wie möglich zu entrichten, um in den Genuss des Skontos zu
gelangen.
Die Gemeindesteuer 2015 wird am 31. Oktober 2015 zur Zahlung fällig. Für Ausstände
nach dem 31. Oktober 2015 wird ein Verzugszins von 5% erhoben. Die definitiv geschuldete Gemeindesteuer 2015 wird erst aufgrund der im Frühjahr 2016 einzureichenden Steuererklärung festgesetzt. Zur Vermeidung von Verzugszinsbelastungen empfehlen wir Ihnen, mindestens den Betrag der provisorischen Steuerrechnung zu bezahlen.
Sollten Sie weitere Einzahlungsscheine zur Begleichung Ihrer provisorischen Steuerrechnung wünschen, wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung unter der Telefonnummer 061 985 88 66 oder per E-Mail an [email protected].
Öffnungszeiten auf der Verwaltung über die kommenden Feiertage
Die Gemeindeverwaltung ist an folgenden Feiertagen im Mai 2015 nicht besetzt und somit geschlossen:
AUFFAHRT, 14. MAI 2015
PFINGSTMONTAG, 25. MAI 2015
Bitte decken Sie sich jeweils vorgängig mit Abfallvignetten ein und überprüfen Sie Ihre
Schriften (ID-Karte) auf ihre Gültigkeit.
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Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Sissach (Bestattungsamt)
über die kommenden Feiertage
Die Gemeindeverwaltung Sissach bleibt am Auffahrts-Donnerstag, 14. Mai und am Freitag, 15. Mai 2015, wie auch am Pfingstmontag, 25. Mai 2015 geschlossen.
Das Bestattungsamt ist am Freitag, 15. Mai 2015 zwischen 10.00 und 11.00 Uhr unter
der Amtsnummer Tel. 061 976 13 11 zu erreichen.
Bestattungsunternehmen Sutter Sissach kann jederzeit unter Tel. 061 971 46 43 aufgeboten werden.
Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Bäume und Sträucher, die auf Trottoirs und Strassen hinausragen, behindern die
Fussgänger und gefährden den Strassenverkehr. Besonders gefährlich sind Behinderungen bei Strasseneinmündungen.
Die Eigentümer, Mieter oder Hauswarte von Grundstücken an öffentlichen Strassen
werden deshalb gebeten, gemäss kantonalem Strassengesetz, ihre Grünanlagen zu
kontrollieren. Bei einem Strassenanstoss sind die Bäume und Sträucher auf eine Höhe
von 4.50 Meter und bei Trottoirs und Gehwegen auf eine Höhe von 3.00 Meter zurückzuschneiden. Beleuchtungsanlagen, Verkehrs- und Lichtsignale sowie Hausnummern
dürfen nicht verdeckt werden.
Die Arbeiten müssen bis 30. Juni 2015 abgeschlossen sein.
Nach Ablauf dieser Frist werden Rückschnittarbeiten durch den Gemeindewegmacher
auf Kosten des Grundeigentümers oder Pächters ausgeführt.
Fahrbahn
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Trottoir/Fussweg
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Steuererklärungen 2014
In den letzten Wochen wurden mehrere Steuererklärungen 2014 bei der Gemeindeverwaltung Böckten eingeworfen. Die Steuererklärungen sind jedoch beim Kanton einzureichen und nicht auf der Gemeinde. Wir bitten Sie deshalb, die Steuererklärungen zukünftig korrekt einzureichen.
Schlüssel eingeworfen
Vor ca. 2 Wochen wurde der abgebildete Schlüssel in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung eingeworfen.
Falls dieser Schlüssel Ihnen gehören sollte oder jemandem den
Sie kennen, melden Sie sich bitte bei der Gemeindeverwaltung.
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Abfallentsorgung
Kehrichtabfuhr und Sperrgut:
Jeden Freitagvormittag ab 07.30 Uhr
Kehrichtsäcke, welche schon am Vortag oder noch früher an den Strassenrand gestellt werden, sind ein „gefundenes Fressen“ für Füchse,
Katzen und Krähen.
Auch ist das Einsammeln für die Kehrichtmänner und -Frauen mit Mehraufwand verbunden.
In den letzten Wochen sind nachts mehrmals hungrige Tiere über Abfallsäcke hergefallen, die bereits am Donnerstagabend auf die Strasse gestellt wurden. Der Inhalt der
Kehrichtsäcke lag jeweils breit gestreut auf der Strasse. Diese Fotos wurden am Freitag, 17. April 2015 in Böckten am Tiergartenweg (nach der Brücke) gemacht. Der Gemeinderat bittet alle Einwohnerinnen und Einwohner von Böckten sowie alle Gewerbetreibende den Kehricht jeweils erst am Freitagmorgen bereit zu stellen, damit unsere
Mitarbeiter den Abfall anderer nicht jede Woche einsammeln müssen!
Vielen Dank.
!Achtung!
Am Tag der Arbeit, 01. Mai 2015 findet keine Abfuhr statt.
Am Donnerstag, 30. April 2015 um 07.30 Uhr wird eine Ersatzabfuhr durchgeführt.
Wichtiger Hinweis für die Grüngutentsorgung
Denken Sie bitte an denjenigen, der nach Ihnen Grüngut entsorgen möchte. Damit wir
die Abfuhr entsprechend organisieren und die nötige Infrastruktur bereitstellen können,
melden Sie bitte grössere Grüngutmengen idealerweise 3 Tage vorher bei Platzwart
Franz Buser an unter
061 981 34 48
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So sammeln Sie richtig Altglas
Wohin mit roten Flaschen? Was mache ich mit dem zerbrochenen Weinglas? Muss ich
Etiketten entfernen? Altglas richtig sammeln ist keine Hexerei. Wenn Sie als Konsumentin oder Konsument folgende Regeln befolgen, helfen Sie mit, die Qualität des Recyclings zu verbessern und Kosten zu sparen.
So geht’s
Wein- und Getränkeflaschen, Öl- und Essigflaschen, Konfi-, Gurken- und Joghurtgläser – sie sind ein wertvoller Rohstoff und gehören in die Glassammlung.
Weiss, braun, grün – strikt nach Farben trennen ist ein Muss, wo entsprechende
Container vorhanden sind.
Unklare Farben sowie Rot und Blau – im Zweifelsfall ins grüne Loch werfen.
Deckel und Verschlüsse entfernen – Papieretiketten können bleiben. Ein kurzes
Ausspülen ist von Vorteil, damit es weniger riecht, bei Honiggläsern zwingend (Vermeidung von Bienenkrankheiten).
Nichts im Glascontainer zu suchen haben:
Fensterglas und Spiegel: Sie haben eine andere chemische Zusammensetzung.
Trinkgläser oder Vasen: Sie haben einen erhöhten Bleigehalt und müssen im Hauskehricht entsorgt werden.
Tassen, Teller und Tontöpfe: Sie führen zu Ausschuss in der Flaschenproduktion
und gehören deshalb in den Hauskehricht.
PET-Flaschen: Sie sind ein wertvoller Rohstoff und sollten zur PET-Sammlung im
Detailhandel gebracht werden.
Abfälle: Sie müssen aufwendig aus dem Altglas aussortiert und teuer entsorgt werden.
Sie gehören in den Hauskehricht.
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Diverse Mitteilungen
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Eine Orientierungshilfe - der neue „Sozialer Wegweiser“
Wer sich in einer schwierigen Situation befindet, dem hilft der neue „Soziale Wegweiser“
mit wichtigen sozialen Beratungsstellen und Spitex-Adressen aus den beiden Basler
Kantonen weiter. Das Schweizerische Rote Kreuz Basel-Stadt und Rote Kreuz Baselland
haben den Ratgeber aktualisiert und soeben neu herausgegeben.
Viele Menschen wissen nicht weiter oder fühlen sich in einer ausweglosen Situation, wenn
Krankheit, die Pflege eines Angehörigen, Finanzprobleme oder Familienkrisen an den persönlichen Kräften zehren. Der neue „Soziale Wegweiser“ ist ein handliches Adressverzeichnis, das
als erste wichtige Orientierungshilfe dient. Der Wegweiser erwähnt übersichtlich Beratungsstellen, die in den beiden Basler Kantonen bei Alters- und Gesundheitsfragen oder bei Finanzproblemen und Familienthemen weiterhelfen. Dank den ergänzten Internet-Adressen können auch
weitere Details zu den einzelnen Beratungsstellen online eingesehen werden.
Als besonders Plus werden Spitex-Adressen im neuen „Sozialen Wegweiser“ nach Ortsnamen
aufgelistet. Das heisst für jeden Wohnort im Baselbiet und für jedes Quartier in Basel kann die
zuständige Spitex einfach gefunden werden. Der neue Ratgeber kann kostenlos bei www.srkbasel.ch oder www.srk-baselland.ch bezogen werden.
Bildlegende:
„Sozialer Wegweiser“ hilft weiter – in den beiden Basler Kantonen
Weitere Informationen:
SRK-Basel-Stadt, Bruderholzstr. 20, 4053 Basel, 061 319 56 56, [email protected], www.srkbasel.ch
Rotes Kreuz Baselland, Fichtenstrasse 17, 4410 Liestal, Tel. 061 905 82 00,
[email protected], www.srk-baselland.ch
Medienkontakt
SRK-Basel-Stadt, Alexandra Burnell, Öffentlichkeitsarbeit, Bruderholzstr. 20, 4053 Basel,
Tel. 061 319 56 56, [email protected] , www.srk-basel.ch
Rotes Kreuz Baselland, Karin Hadorn-Janetschek, Kommunikation, Fichtenstrasse 17, 4410 Liestal, Tel.
061 905 82 17, [email protected], www.srk-baselland.ch
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Holen Sie die Welt zu sich nach Hause!
Werden Sie YFU-Gastfamilie.
YFU-Gastfamilie zu sein, heisst, ein Austauschjahr zu machen – ohne wegzufahren:
Im Zusammenleben mit einem Austauschschüler/einer Austauschschülerin im Alter
zwischen 15 und 18 Jahren entdecken Sie eine fremde Kultur direkt bei sich zu Hause.
Ausserdem lernen Sie Ihren Familienalltag von einer anderen Seite kennen und sehen
bisher selbstverständlich Geglaubtes aus einem neuen Blickwinkel.
Als Gastfamilie schenken Sie einem jungen Menschen für 10-11 Monate ein zweites
Zuhause in der Welt. Das heisst, Sie nehmen ihn in Ihrer Familie auf und bieten ihm
ein freies Bett und einen Platz am Tisch (inkl. Verpflegung). Motivation für die Aufnahme eines Austauschschülers/einer Austauschschülerin soll das Interesse am interkulturellen Austausch sein. YFU-Gastfamilien erhalten keine finanzielle Entschädigung.
Paare mit Kindern, Paare ohne Kinder, gleichgeschlechtliche Paare, Alleinerziehende,
Patchwork-Familien etc. – alle sind eingeladen, Gastfamilie zu werden. Was zählt, ist
die Bereitschaft, eine Austauschschülerin oder einen Austauschschüler als neues Mitglied in der Familie aufzunehmen.
Möchten Sie mehr wissen zum Thema „Gastfamilie sein“? Melden Sie sich unverbindlich bei YFU Schweiz (Monbijoustrasse 73, Postfach 1090, 3000 Bern 23, 031 305 30
60, [email protected]) oder besuchen Sie unsere Webseite: www.yfu.ch. – YFU-Austauschschüler/-innen kommen in aller Regel Anfang August in der Schweiz an.
Der Verein YFU Schweiz, der über mehr als 60 Jahre Erfahrung auf dem Gebiet des
Jugendaustausches verfügt, arbeitet nicht gewinnorientiert und wird als wohltätige
Institution vom Bund unterstützt. YFU ist Gründungsmitglied von Intermundo und
sowohl mit dem Intermundo-SQS- als auch dem ZEWO-Zertifikat ausgezeichnet.
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Medienmitteilung des Sportamtes Baselland
Sportamt Baselland organisierte kantonalen Schulsporttag
Überzeugende Leistungen der Schülerinnen und Schüler
Bei sommerlichen Temperaturen ermittelten 72 Schulsportteams der Sekundarstufe I die 24 Baselbieter Startplätze für den Schweizerischen Schulsporttag. Mit sieben Qualifikationen war die
Sekundarschule Gelterkinden wie im Vorjahr die erfolgreichste Schule.
Pratteln. pk. Das Sportamt Baselland führte zum zweiten Mal eine kantonale Ausscheidung
zum Schweizerischen Schulsporttag durch. Bei sommerlichem Wetter kämpften 72 Teams aus
der Sekundarstufe I an sechs verschiedenen Austragungsorten um die 24 kontingentierten
Startplätze. Auf dem Programm standen zehn Sportdisziplinen. Neben den Spielturnieren im
Beachvolleyball, Volleyball, Unihockey, Badminton und Tischtennis wurden ebenfalls ein TeamOrientierungslauf, ein leichtathletischer Teammehrkampf, ein Schwimmwettbewerb und ein Geräteturnwettkampf durchgeführt. Das Sportamt konnte auch in diesem Jahr auf die bewährte
Unterstützung von Experten aus den Sportarten Tischtennis, Orientierungslauf, Geräteturnen
und Leichtathletik zählen. Gemeinsam wurde ein speditiver Anlass durchgeführt, der den Schülerinnen und Schülern aber auch allen betreuenden Lehrpersonen bestens in Erinnerung bleiben wird. So wuchsen viele Schülerinnen und Schüler über sich hinaus und erzielten persönliche Bestleistungen. Mit sieben selektionierten Teams war die Sekundarschule Gelterkinden am
Erfolgreichsten. Auch wenn es nur jeweils ein Siegerteam geben konnte, so haben der Teamgedanke und die Freude am Sport gesiegt. Die besten 24 Teams dürfen nun die Baselbieter Kantonsfarben am 3. Juni anlässlich des Schweizerischen Schulsporttages in Luzern vertreten. In
den letzten Jahren erzielten die Baselbieter Schulsportteams jeweils hervorragende Leistungen.
SPORTAMT BASELLAND
(Fotos: fotodesign-haller.ch)
Siegerteams des kantonalen Schulsporttages:
Badminton: Sekundarschule Allschwil; Beachvolleyball: Sekundarschule Therwil; Geräteturnen
Mixed Open: Sekundarschule Gelterkinden; Leichtathletik Mixed: Gymnasium Laufen; Leichtathletik Mädchen: Sekundarschule Liestal / Burg; OL Knaben: Sekundarschule Liestal / Frenke;
OL Mädchen: Sekundarschule Gelterkinden; Unihockey Mädchen: Sekundarschule Gelterkinden; Unihockey Knaben: Sekundarschule Frenkendorf; Schwimmen Mädchen: Sekundarschule
Allschwil; Schwimmen Knaben: Sekundarschule Allschwil; Volleyball Mädchen: Sekundarschule
Aesch.
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Mitteilungen der ref. Kirchgemeinde
Mitteilungen
Pfarrer: Gerd Sundermann, Grabackerstrasse 19, Thürnen
Email: [email protected]
Tel. 061’971 28 08
und 061’973 07 79
Unsere vielfältigen aktuellen Anlässe und Angebote finden Sie auf unserer Homepage
www.ref sissach.ch und im reformierten Gemeindebrief .
Amtswochen (Zuständigkeit bei Beerdigungen)
Datum
27. bis 30. April 2015
04. bis 08. Mai 2015
11. bis 13. Mai 2015
18. bis 22. Mai 2015
26. bis 28. Mai 2015
29. Mai 2015
Pfarrer/in
Matthias Plattner
Gerd Sundermann
Gerd Sundermann
Gerd Sundermann
Gerd Sundermann
Matthias Plattner
061 971 29 29
061 971 29 29
Gottesdienste und Taizé-Gebet:
Taizé-Morgengebet jeden Mittwoch (ausser in den ersten 3 Mai Wochen und in den Schulferien)
von 06.30 Uhr bis 07.00 Uhr im Untergeschoss des Gemeindezentrums. Für einen besinnlichen
Start in den Tag.
Kinder und Jugendliche
Spielcafé für PrimarschülerInnen:
Jeden Dienstag von 15.30 bis 17.30 Uhr im Jugendraum im Jakobshof, Sissach. Wir essen Zvieri,
speilen Brett & Kartenspiele und haben es lustig. Man darf auch später kommen oder früher wieder gehen. Komm doch vorbei!
Jugendliche ab 11 bis 13 Jahren: „Preteens Level 3“
Freitag, 08. Mai 2015, 19.15 Uhr im Jakobshof Sissach
Alle Abende sind mit Znacht und dauern bis ca. 22.15 Uhr. Anmeldungen bis am Donnerstag
vorher bei Esther Meier.
Jugendliche ab 14 Jahren: „Teens-Up“
Freitag, 24. April, 05. Mai und 29. Mai 2015, 19.00 bis 20.30 Uhr im Jakobshof Sissach
Mit Esther Meier und Arni Thorlakur Gudnason
Ansprechpartner:
Kirchenpflege:
Jugendarbeit:
Esther Vogt, Weiermattstrasse 37, Tel. 061 971 99 60
Esther Meier, Jakobshof Sissach, Tel. 079 731 98 44
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Mitteilungen der Ver eine
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Vorankündigung Muki/Vaki-Turnen
Liebe Muki`s
Mit dem Muki-Turnen starten wir wieder am:
Montag, 7. September 2015 um 9.30h
Alle Kinder, die das 3.Altersjahr bis dahin erreicht haben, oder kurz davor sind, dürfen mit einem ihrer Eltern oder Grosseltern ins Turnen
kommen.
Die Anmeldung folgt in den
Gmeininochrichte vom Juni 2015
Wir freuen uns jetzt schon auf eine kunterbunte und fröhliche
Muki-Turnerschar.
Patricia & Monica
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Mitteilungen des Rümli Team s
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Veranstaltungskalender
Anlass
Mai
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31
Fr
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Mi
Fr
Sa
Di
Mi
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Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
Mo
Do
Fr
Sa
So
Legende: wer:
wer
BL Liegendmatch
Tag der Arbeit
Feuerwehrübung
Vorrunde-Gruppen-MS
wo
FS
FW
Feuerwehrübung
Mittagstisch
FS/FW
MT
Arbeitstag Materialdepot
GS
FWV
Feuerwehrübung
FW
4. freiwillige Übung
FS
Auffahrt
Bezirks-Gruppen-MS
FS
Feuerwehrübung
FW
Vorschiessen Farnsburgkr.
Vorschiessen Eidg Feldsch.
FS
5. freiwillige Übung
5. Jungschützen
FS
Mittagstisch
MT
Vereinsreise
WV
GS
Pfingsten
Pfingstmontag
1. oblig. Übung
FS
Mittagstisch
MT
UBS Kids Cup
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PS
Farnsburgkreisschiessen
Turnverein
wo: GS
Feuerwehr
SZ
Tennisclub
TH
Jagdverein
SH
Turnerinnen
WH
Frauenriege
Männerriege
Frauenverein
Weinbauverein
Frauenturnverein
Mittagstisch-Team
Fasnachtsgesellschaft
Kultur Böckten (KUBö)
Feldschützengesellschaft
Feuerwehrverein Thü-Di-Bö
Bürgergemeinde
Einwohnergemeinde
Ref. Kirchgemeinde
Primarschule/Kindergarten
Gmeini Nochrichte Böckten April 2015
GS
TV&TR /FS
Gemeindesaal, GZ Weiermatt
Sitzungszimmer, UG GZ Weiermatt
Turnhalle
Schulhaus
Waldhütte
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