Familienpflegezeit_Anmeldung zum
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Familienpflegezeit_Anmeldung zum
Grundlage: Gruppenversicherungsvertrag Familienpflegezeit Gruppenversicherer: Genworth Financial Versicherungsnehmer: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) Anmeldung zum Gruppenversicherungsvertrag „Familienpflegezeit“ Über den Gruppenversicherungsvertrag zu versichernde Person Herr Ƒ Frau Ƒ Geburtsdatum Vorname, Nachname Straße, Hausnummer PLZ, Ort Nach § 4 Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) ist eine Anmeldung zur Familienpflegezeitversicherung Voraussetzung für die Gewährung der Familienpflegezeit im Sinne des FPfZG. Der Versicherungsnehmer des Gruppenversicherungsvertrages meldet hiermit die oben genannte zu versichernde Person zum Gruppenversicherungsvertrag der Familienpflegezeitversicherung an. Arbeitgeber der zu versichernden Person Firmenname Straße, Hausnummer PLZ, Ort Versicherte Risiken Todesfall und Berufsunfähigkeit (andauernde Arbeitsunfähigkeit) Versicherungstechnische Daten Der Versicherungsschutz beginnt mit dem ersten Tag der Familienpflegezeit der versicherten Person Versicherungsbeginn Vereinbarte Dauer der Familienpflegezeit (Pflegephase einschließlich Nachpflegephase) Monate Versicherungssumme zu Beginn der Familienpflegezeit (Monatlicher Darlehensbetrag = Aufstockungsbetrag + Arbeitgeberanteil an der Sozialversicherung) Euro Monatsbruttoprämie in % des monatlichen Darlehensbetrages 1,6 Prozent Berechnung Monatsbruttoprämie Pflegephase Die Monatsbruttoprämie während der Pflegephase errechnet sich aus dem jeweiligen monatlichen Darlehensbetrag (Aufstockungsbetrag + Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung) Nachpflegephase Die Monatsbruttoprämie während der Nachpflegephase errechnet sich aus dem jeweiligen monatlichen Rückzahlungsbetrag inklusive Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung Stundung / Kurzarbeit: Während einer Stundung oder Zeiten von Kurzarbeit errechnet sich die Monatsbruttoprämie aus dem Rückzahlungsbetrag inklusive Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung im Monat vor Beginn der Stundung oder Kurzarbeit. Die Monatsbruttoprämie wird vom Versicherungsnehmer an den Versicherer Genworth Financial abgeführt. Wichtig für die versicherte Person 1. Für diese Versicherung gelten die Versicherungsbedingungen des Gruppenversicherungsvertrages Familienpflegezeit mit dem Versicherungsnehmer. 2. Versicherbare Personen erhalten Versicherungsschutz durch Anmeldung zum Gruppenversicherungsvertrag Familienpflegezeit. 3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Widerrufsrecht Der versicherten Person wird ein vertragliches Recht eingeräumt, ihre Erklärung zur Anmeldung zum Gruppenversicherungsvertrag Fa– milienpflegezeitversicherung innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) zu widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem sie vom Versicherungsnehmer die zur Verfügung zu stellenden Vertragsinformationen (Kopie Ihrer Anmeldung einschließlich dieser Belehrung, sowie das Merkblatt für die versicherte Person) in Textform erhalten hat. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA), Sibille-Hartmann-Str. 2-8, 50969 Köln, Fax 0221 / 3673 51 805, E-Mail [email protected]. GNW 7/2013 Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet für die versicherte Person ab dem Zeitpunkt ihrer Widerrufserklärung der Versicherungsschutz der Familienpflegezeitversicherung, und der Versicherer Genworth Financial erstattet den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Monatsbruttoprämie, da vereinbarungsgemäß der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Bruttomonatsprämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, darf Genworth einbehalten. Dabei handelt es sich um einen Betrag in Höhe von 1/30 der in der Anmeldung ausgewiesenen Bruttomonatsprämie für jeden Tag, an dem Versicherungsschutz bestanden hat. Die Erstattung erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Besondere Hinweise Das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf ausdrücklichen Wunsch der versicherten Person sowohl von ihr als auch von Genworth vollständig erfüllt wurde, bevor das Widerrufsrecht ausgeübt wurde. Schlusserklärung (Anmeldung, Datenübermittlung, Erhebung personenbezogener Daten, Schweigepflichtentbindung) 1. Anmeldung Ich melde mich hiermit zum Gruppenversicherungsvertrag „Familienpflegezeit“ zwischen dem BAFzA und Genworth Financial an. 2. Datenübermittlung Ich willige ein, dass die Gesellschaften der Genworth Financial Gruppe, soweit dies zur ordnungsgemäßen Durchführung meiner Versicherungsangelegenheiten erforderlich ist, meine allgemeinen Anmelde-, Vertrags- und Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen führen. Gesundheitsdaten dürfen nur an Personen- und Rückversicherer übermittelt werden. Diese Einwilligung gilt nur, wenn ich das Merkblatt zur Datenverarbeitung vor Abgabe meiner Anmeldung zum Gruppenversicherungsvertrag Familienpflegezeit erhalten habe. 3. Erhebung personenbezogener Gesundheitsdaten – Schweigepflichtentbindung Zur Bewertung der Leistungspflicht kann es erforderlich sein, dass wir Ihre Angaben prüfen, die Sie im Rahmen Ihres Antrages auf Lei– stung gemacht haben. Hierzu sind wir regelmäßig nicht nur auf Ihre eigenen Angaben, sondern zusätzlich auch auf weitere Auskünfte, z. B. von Behörden und anderen Versicherern angewiesen. Um diese Auskünfte einholen zu können, benötigen wir Ihre Erklärung zur Entbindung von der Schweigepflicht. Todesfall: Ich ermächtige Genworth Financial, die Ärzte, die die Todesursache feststellen, die Ärzte, die mich im letzten Jahr vor meinem Tode untersucht oder behandelt haben, sowie die Ärzte, Krankenhäuser und sonstige Krankenanstalten, Pflegeheime und Pflegepersonen, anderen Personenversicherer und gesetzlichen Krankenkassen sowie Berufsgenossenschaften und Behörden über die Todesursachen oder Krankheiten, die zum Tode geführt haben, zu befragen. Ich ermächtige des Weiteren Genworth Financial, meine Arbeitgeber über die von mir gemachten Angaben zu meinen Einkommensverhältnissen und Arbeitsunfähigkeitszeiten zu befragen. Insofern entbinde ich alle, die hiernach befragt werden, von der Schweigepflicht, auch über meinen Tod hinaus. _______________________________, den _______________ __________________________________________________ Ort, Datum Unterschrift der versicherten Person Erhalt der Versicherungsunterlagen Ich bestätige den Erhalt der Vertragsinformationen, des Produktinformationsblattes und des Merkblattes zur Datenverarbeitung. Ich bestätige ferner, dass ich vor Unterzeichnung meiner Anmeldung zum Gruppenversicherungsvertrag ausreichend Zeit gehabt habe, diese Unterlagen zur Kenntnis zu nehmen. Der Inhalt der Versicherungsunterlagen, mit denen ich einverstanden bin, wird durch meine Unterschrift Bestandteil des Versicherungsvertragsverhältnisses. _______________________________, den _______________ __________________________________________________ Ort, Datum Unterschrift der versicherten Person Genworth Financial Hausanschrift: Martin-Behaim-Str. 22 63263 Neu-Isenburg www.genworth.de Telefon: 0699 / 99915423 Telefax: 06102 / 2918 190 Handelsname der Financial Assurance Company Limited, Lebensversicherung, Zweigniederlassung Deutschland Financial Insurance Company Limited, Zweigniederlassung Deutschland AG Offenbach HRB 41246 AG Offenbach HRB 12285 Hauptbevollmächtigter: Alexander Hoffmann GNW 7/2013 Merkblatt zur Datenverarbeitung beantworten. Dazu bestehen beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. und beim Verband der privaten Krankenversicherung e.V. zentrale Hinweissysteme. Die Aufnahme in diese Hinweissysteme und deren Nutzung erfolgt lediglich zu Zwecken, die mit dem jeweiligen System verfolgt werden dürfen, also nur soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Vorbemerkung Versicherungen können heute ihre Aufgaben nur noch mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung (EDV) erfüllen. Nur so lassen sich Vertragsverhältnisse korrekt, schnell und wirtschaftlich abwickeln; auch bietet die EDV einen besseren Schutz der Versichertengemeinschaft vor missbräuchlichen Handlungen als die bisherigen manuellen Verfahren. Die Verarbeitung der uns bekannt gegebenen Daten zu Ihrer Person wird durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Danach ist die Datenverarbeitung und -nutzung zulässig, wenn das BDSG oder eine andere Rechtsvorschrift sie erlaubt oder wenn der Betroffene eingewilligt hat. Das BDSG erlaubt die Datenverarbeitung und -nutzung stets, wenn dies im Rahmen der Zweckbestimmung eines Vertragsverhältnisses oder vertragsähnlichen Vertrauensverhältnisses geschieht oder soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen der speichernden Stelle erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt. 4. Datenverarbeitung in und außerhalb der Versicherungsgruppe Einzelne Versicherungsbranchen (z. B. Lebens-, Kranken-, Sachversicherung) und andere Finanzdienstleistungen, z. B. Kredite, Bausparen, Kapitalanlagen, Immobilien, werden durch rechtlich selbständige Unternehmen betrieben. Um den Kunden einen umfassenden Versicherungsschutz anbieten zu können, arbeiten die Unternehmen häufig in Gruppen zusammen. Zur Kostenersparnis werden dabei einzelne Bereiche zentralisiert, wie das Inkasso oder die Datenverarbeitung. So wird z. B. Ihre Adresse nur einmal gespeichert, auch wenn Sie Verträge mit verschiedenen Unternehmen der Gruppe abschließen; und auch Ihre Versicherungsnummer, die Art der Verträge, ggf. Ihr Geburtsdatum, Kontonummer und Bankleitzahl, d. h. Ihre allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten, werden in einer zentralen Datensammlung geführt. Dabei sind die sog. Partnerdaten (z. B. Name, Adresse, Versicherungsnummer, Kontonummer, Bankleitzahl, bestehende Verträge) von allen Unternehmen der Versicherungsgruppe abfragbar. Auf diese Weise kann eingehende Post immer richtig zugeordnet und bei telefonischen Anfragen sofort der zuständige Partner genannt werden. Auch Geldeingänge können so in Zweifelsfällen ohne Rückfragen korrekt verbucht werden. Die übrigen allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten sind auch nur in der Versicherungsgruppe abfragbar. Obwohl alle diese Daten nur zur Beratung und Betreuung des jeweiligen Kunden durch die einzelnen Unternehmen verwendet werden, spricht das Gesetz auch hier von „Datenübermittlung”, bei der die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes zu beachten sind. Branchenspezifische Daten – wie z. B. Gesundheits- oder Bonitätsdaten – bleiben dagegen unter ausschließlicher Verfügung der jeweiligen Unternehmen. Einwilligungserklärung Unabhängig von dieser im Einzelfall vorzunehmenden Interessenabwägung und im Hinblick auf eine sichere Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist in Ihren Versicherungsantrag eine Einwilligungserklärung nach dem BDSG aufgenommen worden. Diese gilt über die Beendigung des Versicherungsvertrages hinaus, endet jedoch – außer in der Lebens- und Unfallversicherung – schon mit Ablehnung des Antrags oder durch Ihren jederzeit möglichen Widerruf, der allerdings den Grundsätzen von Treu und Glauben unterliegt. Wird die Einwilligungserklärung bei Antragstellung ganz oder teilweise gestrichen, kommt es unter Umständen nicht zu einem Vertragsabschluss. Trotz Widerruf oder ganz bzw. teilweise gestrichener Einwilligungserklärung kann eine Datenverarbeitung und -nutzung in dem begrenzten gesetzlich zulässigen Rahmen, wie in der Vorbemerkung beschrieben, erfolgen. Schweigepflichtentbindungserklärung Daneben setzt auch die Übermittlung von Daten, die, wie z. B. beim Arzt, einem Berufsgeheimnis unterliegen, eine spezielle Erlaubnis des Betroffenen (Schweigepflichtentbindung) voraus. In der Lebens- und Unfallversicherung (Personenversicherung) ist daher im Antrag auch eine Schweigepflichtentbindungserklärung enthalten. Unserer Versicherungsgruppe gehören zur Zeit folgende Unternehmen an: Financial Insurance Company Limited, Financial Assurance Company Limited, Financial Insurance Group Services Limited, (handelnd jeweils unter dem gemeinsamen Handelsnamen „Genworth Financial“). Im Folgenden wollen wir Ihnen einige wesentliche Beispiele für die Datenverarbeitung und -nutzung nennen. 5. Betreuung durch Versicherungsvermittler In Ihren Versicherungsangelegenheiten sowie im Rahmen des sonstigen Dienstleistungsangebots unserer Versicherungsgruppe werden Sie durch einen unserer Vermittler betreut. Vermittler in diesem Sinn sind neben Einzelpersonen auch Vermittlungsgesellschaften sowie im Rahmen der Zusammenarbeit bei Finanzdienstleistungen auch Kreditinstitute und andere Unternehmen. Um seine Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen zu können, erhält der Vermittler zu diesen Zwecken von uns die für die Betreuung und Beratung notwendigen Angaben aus Ihren Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten, z. B. Versicherungsnummer, Beiträge, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos, Zahl der Versicherungsfälle und Höhe von Versicherungsleistungen sowie von unseren Partnerunternehmen Angaben über andere finanzielle Dienstleistungen. 1. Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im Antrag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag versicherungstechnische Daten, wie Versicherungsnummer, Versicherungssumme, Versicherungsdauer, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertragsdaten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Leistungsfall und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Berufsunfähigkeit, oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leistungsdaten). Unsere Vermittler verarbeiten und nutzen selbst diese personenbezogenen Daten im Rahmen der genannten Beratung und Betreuung des Kunden. Auch werden sie von uns über Änderungen der kundenrelevanten Daten informiert. Jeder Vermittler ist gesetzlich und vertraglich verpflichtet, die Bestimmungen des BDSG und seine besonderen Verschwiegenheitspflichten (z. B. Berufsgeheimnis und Datengeheimnis) zu beachten. Der für Ihre Betreuung zuständige Vermittler ist das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA). Endet seine Zusammenarbeit mit unserem Unternehmen (z. B. durch Kündigung des Gruppenversicherungsvertrages), regelt das Unternehmen Ihre Betreuung neu: Sie werden hierüber informiert. 2. Datenübermittlung an andere Versicherer Nach dem Versicherungsvertragsgesetz hat der Versicherte bei Antragstellung, jeder Vertragsänderung und im Leistungsfall dem Versicherer alle für die Einschätzung des Wagnisses und die Leistungsabwicklung wichtigen Umstände anzugeben. Hierzu gehören z. B. frühere Krankheiten und Versicherungsfälle oder Mitteilungen über gleichartige andere Versicherungen (beantragte, bestehende, abgelehnte oder gekündigte). Um Versicherungsmissbrauch zu verhindern, eventuelle Widersprüche in den Angaben des Versicherten aufzuklären oder um Lücken bei den Feststellungen zum entstandenen Leistungsfall zu schließen, kann es erforderlich sein, andere Versicherer um Auskunft zu bitten oder entsprechende Auskünfte auf Anfragen zu erteilen. Auch sonst bedarf es in bestimmten Fällen (Doppelversicherungen, gesetzlicher Forderungsübergang sowie bei Teilungsabkommen) eines Austausches von personenbezogenen Daten unter den Versicherern. Dabei werden Daten des Betroffenen weitergegeben, wie Name und Anschrift, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos oder Angaben zum Leistungsfall, wie Leistungshöhe und Datum des Eintritts des Leistungsfalles. 6. Weitere Auskünfte und Erläuterungen über Ihre Rechte Sie haben als Betroffener nach dem Bundesdatenschutzgesetz neben dem eingangs erwähnten Widerrufsrecht ein Recht auf Auskunft sowie unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung Ihrer in einer Datei gespeicherten Daten. Wegen eventueller weiterer Auskünfte und Erläuterungen wenden Sie sich bitte an den betrieblichen Datenschutzbeauftragten Ihres Versicherers. Richten Sie auch ein etwaiges Verlangen auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung wegen der beim Rückversicherer gespeicherten Daten stets an Ihren Versicherer. 3. Zentrale Hinweissysteme Bei Prüfung eines Antrags oder eines Leistungsfalles kann es notwendig sein, zur Risikobeurteilung, zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts oder zur Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Anfragen an den zuständigen Fachverband bzw. an andere Versicherer zu richten oder auch entsprechende Anfragen anderer Versicherer zu * * * Diese Erklärungen bitte nur dann unterschreiben, wenn kein Familienpflegezeit-Darlehen beantragt wird. Erklärungen zum Datenschutz – für das Bundesamt Erklärung des Arbeitgebers Ich bin/Wir sind mit der Verarbeitung meiner/unserer firmenbezogenen Daten einverstanden. Uns/mir ist bekannt, x x dass es sich sowohl um für die Bearbeitung des Antrages notwendigen Daten handelt, als auch um Daten, die ausschließlich statistischen Zwecken dienen und dass die erhobenen Daten auch an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowohl zu Informationszwecken als auch im Rahmen der Fachaufsicht weitergegeben werden können. Ort und Datum Unterschrift Unternehmensstempel Erklärung der/des Beschäftigten x x Mit der Erfassung/Speicherung/Nutzung meiner personenbezogenen Daten im automatisierten Verfahren, in Dateien, in Akten und sonstigen amtlichen Zwecken dienenden Unterlagen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben bin ich einverstanden. Mir ist bekannt, dass die erhobenen Daten auch an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowohl zu Informationszwecken als auch im Rahmen der Fachaufsicht weitergegeben werden können. Ort und Datum Unterschrift