Laufzettel Entschuldigung

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Laufzettel Entschuldigung
Domgymnasium Verden
Laufzettel zur Entschuldigung von Fehlzeiten in der Qualifikationsphase
Domgymnasium Verden
Laufzettel zur Entschuldigung von Fehlzeiten in der Qualifikationsphase
Name: ________________________________ Jahrgang: ___________________
Name: ________________________________ Jahrgang: ___________________
Ich habe in der Zeit vom ____________ bis ______________ den Unterricht versäumt
und bitte mein Fehlen zu entschuldigen.
Grund (z.B. Erkrankung, Führerscheinprüfung, Bewerbungstermin, Beurlaubung …):
___________________________________________________________________
Ich habe in der Zeit vom ____________ bis ______________ den Unterricht versäumt
und bitte mein Fehlen zu entschuldigen.
Grund (z.B. Erkrankung, Führerscheinprüfung, Bewerbungstermin, Beurlaubung …):
___________________________________________________________________
Tutor: ____________________________________ Eine Entschuldigung liegt mir vor.
Unterschrift des Tutors:
____________________
Tutor: ____________________________________ Eine Entschuldigung liegt mir vor.
Unterschrift des Tutors:
____________________
Wochentag
Wochentag
-
-
-
-
Datum Stun- Fach
de
Klau- Fachlehrer
sur (ja/ (Kürzel)
nein)
Abzeichnung durch den
Fachlehrer
Fehlen an einem Unterrichtstag: zwischen 7:30 Uhr und 7:50 Uhr telefonische Meldung im
Sekretariat (Frau Bussenius, Tel. 04231/92380) mit Angabe der Telefonnummer, unter der
man erreichbar ist. Diese Mitteilung ersetzt aber nicht eine Entschuldigung.
Erkrankung am Vormittag: Abmeldung beim Lehrer der Folgestunde, falls eine Klausur betroffen ist, beim Lehrer des betreffenden Faches
Entschuldigung: nach Wiederbeginn des Unterrichts Vorlage des ausgefüllten Laufzettels
beim Tutor zur Abzeichnung. Nicht genutzte Zeilen sind vom Schüler zu streichen. Danach
ist der Laufzettel in der folgenden Stunde der jeweils betroffenen Lehrkraft vorzulegen, von
ihm/ihr in der letzten Spalte abzuzeichnen und nach vollständigem Ausfüllen dem Tutor
(spätestens nach einer Woche) zur Aufbewahrung auszuhändigen.
Beurlaubung: rechtzeitige Einholung einer Genehmigung mit Nachweis des Grundes beim
Tutor und umgehende Information der betroffenen Fachlehrer. Mehrtägige Beurlaubungen
oder solche vor unterrichtsfreien Tagen oder im Anschluss an unterrichtsfreie Tage müssen
durch den Schulleiter genehmigt werden. Beurlaubungen an Terminen, an denen Klausuren
geschrieben werden, werden nur in absoluten Ausnahmefällen durch den Schulleiter erteilt.
-
Nur bei korrekter Handhabung des Krankmelde- oder Beurlaubungsverfahrens besteht Anspruch auf Gewährung der Gelegenheit zu einer Ersatzleistung oder Nachschreibklausur.
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Datum Stun- Fach
de
Klau- Fachlehrer
sur (ja/ (Kürzel)
nein)
Abzeichnung durch den
Fachlehrer
Fehlen an einem Unterrichtstag: zwischen 7:30 Uhr und 7:50 Uhr telefonische Meldung im
Sekretariat (Frau Bussenius, Tel. 04231/92380) mit Angabe der Telefonnummer, unter der
man erreichbar ist. Diese Mitteilung ersetzt aber nicht eine Entschuldigung.
Erkrankung am Vormittag: Abmeldung beim Lehrer der Folgestunde, falls eine Klausur betroffen ist, beim Lehrer des betreffenden Faches
Entschuldigung: nach Wiederbeginn des Unterrichts Vorlage des ausgefüllten Laufzettels
beim Tutor zur Abzeichnung. Nicht genutzte Zeilen sind vom Schüler zu streichen. Danach
ist der Laufzettel in der folgenden Stunde der jeweils betroffenen Lehrkraft vorzulegen, von
ihm/ihr in der letzten Spalte abzuzeichnen und nach vollständigem Ausfüllen dem Tutor
(spätestens nach einer Woche) zur Aufbewahrung auszuhändigen.
Beurlaubung: rechtzeitige Einholung einer Genehmigung mit Nachweis des Grundes beim
Tutor und umgehende Information der betroffenen Fachlehrer. Mehrtägige Beurlaubungen
oder solche vor unterrichtsfreien Tagen oder im Anschluss an unterrichtsfreie Tage müssen
durch den Schulleiter genehmigt werden. Beurlaubungen an Terminen, an denen Klausuren
geschrieben werden, werden nur in absoluten Ausnahmefällen durch den Schulleiter erteilt.
Nur bei korrekter Handhabung des Krankmelde- oder Beurlaubungsverfahrens besteht Anspruch auf Gewährung der Gelegenheit zu einer Ersatzleistung oder Nachschreibklausur.