Fax-Antwort der ARGE MK

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Fax-Antwort der ARGE MK
Landessozialgericht Nordrhein–Westfalen
Geschäftsstelle
Landessozialgericht NRW Postfach 102443 45024 Essen
Herrn
XXXXX XXXXXXXX
XXXXXXXXXX XX
586XX Iserlohn
Dienstgebäude:
Zweigertstraße 54.
45130 Essen
Telefon: 0201 7992-1
Durchwahl: 0201 7992-251
Telefax: 0201 7992-550
eMail: [email protected]
Bearbeiter/in: Herr Rosenow
Datum: 17.08.2007
Aktenzeichen:
L 20 B 155/07 AS ER (VNR: 80019)
(bei Antwort bitte angeben)
L 20 B 155/07 AS ER: XXXXX XXXXXXXX ./. Arbeitsgemeinschaft Märkischer Kreis
Anlage
1
Sehr geehrter Herr XXXXXXXX,
als Anlage wird übersandt:
- Schriftsatz vom 16.08.2007
Mit freundlichen Grüßen
Auf Anordnung
Rosenow
Regierungsbeschäftigter
(Maschinell erstellt, ohne Unterschrift gültig)
Internet: http://www.lsg.nrw.de und http://www.sozialgerichtsbarkeit.de
Keine fristwahrenden Schriftsätze per eMail!
Sie erreichen das Gericht vom Hauptbahnhof mit der Straßenbahnlinie 106 (Haltestelle Landgericht).
Kfz.: BAB 40 Ausfahrt Holsterhausen bzw. BAB 52 Ausfahrt Rüttenscheid, Richtung Uni-Klinik.
Sprechzeiten: Mo.-Do. 8:00-16:00 Uhr, sowie Fr. 8:00-15:00 Uhr
Faxabsender:
16/08/07 08:40
ARGE MK Widerspruch
+49 2371 905 859
5.: 2/2
ARGE Märkischer Kreis
Dienststelle Iserlohn
Abdruck
ARGE Mun<Ischer Kreis, Fnetlrichstr. 52161, 58E36 Iserlohn
Widerspruchsstelle
Ihr Zeichen:
L 20 B 155/07 AS ER
Ihre Nachricht vom:
10.08.2007.
WSst. - 355028G0002813 • K 368/07
Landessozialgericht Nordrhein -Westfalen
Zweigertstr, 54
45130 Essen
Mein Zeichen:
(Bei jeder Antwort bitte angeben)
Per Telefax:
0201 -7992550
Durchwahl:
+49 (2371) 905-851
Telefax:
02371/905-859
E-Mail:
_BA-AR G E-MK-SGG-AIg I I
Datum:
16.08.2007
Name:
Herr Kipp
In dem Rechtsstreit
XXXXX XXXXXXXX ./. ARGE Märkischer Kreis
-L20B155107ASERwird mitgeteilt, dass die Antragsgegnerin in diesem Fall kein Anerkenntnis abgeben wird.
Es ist bekannt, dass eine unterbliebene oder fehlerhafte Anhörung zur Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes führen kann. Vorliegend hat eine Sachbearbeiterin bedauerlicherweise die von ihr
selbst gesetzte Anhörungsfrist unterlaufen, was zunächst zur Rechtswidrigkeit der Sanktionsentscheidung führte. Gem § 41 Abs. 3 Nr. 3 SGB X ist der hier vorliegende Mangel jedoch geheilt
worden. Somit erübrigt sich nach diesseitiger Auffassung die Frage, ob der angefochtene Beschluss des SG Dortmund möglicherweise unrichtig war, weil die weitergehende aufschiebende
Wirkung nicht angeordnet wurde.
Denn maßgeblich zur Beurteilung der offensichtlichen Rechtswidrigkeit oder Rechtmäßigkeit ist die
Betrachtung des Sachverhaltes zum gegenwärtigen Zeitpunkt bzw. bis zum Schluss einer evtl.
mündlichen Verhandlung.
Da die angegriffene Sanktionsentscheidung aufgrund der Heilung des Formfehlers jetzt offensichtlich rechtmäßig ist – andere zur offensichtlichen Rechtswidrigkeit führenden Fehler sind nicht ersichtlich – entfaltet der Widerspruch und auch eine evtl. Hauptsacheklage des Antragstellers keine
aufschiebende Wirkung.
Anlage
1 Abdruck
lm Auftrag
gez.
Kipp
DIenstgebäude
Friedrichstr, 59181
58636 Iserlohn
Telefon
02371/905-854
Telefax
02371f905-859
BankverbIndungen
BBk Bochum
Biz 430 000 00
Kto.Nr. 430 016 01
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Mo. - Mi. u, Fr, 7.30 . 12.30
Do. 7,30 . 18,00 Uhr
Uhr