Fax-Antwort der ARGE MK
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Fax-Antwort der ARGE MK
Landessozialgericht Nordrhein–Westfalen Geschäftsstelle Landessozialgericht NRW Postfach 102443 45024 Essen Herrn XXXXX XXXXXXXX XXXXXXXXXX XX 586XX Iserlohn Dienstgebäude: Zweigertstraße 54. 45130 Essen Telefon: 0201 7992-1 Durchwahl: 0201 7992-251 Telefax: 0201 7992-550 eMail: [email protected] Bearbeiter/in: Herr Rosenow Datum: 17.08.2007 Aktenzeichen: L 20 B 155/07 AS ER (VNR: 80019) (bei Antwort bitte angeben) L 20 B 155/07 AS ER: XXXXX XXXXXXXX ./. Arbeitsgemeinschaft Märkischer Kreis Anlage 1 Sehr geehrter Herr XXXXXXXX, als Anlage wird übersandt: - Schriftsatz vom 16.08.2007 Mit freundlichen Grüßen Auf Anordnung Rosenow Regierungsbeschäftigter (Maschinell erstellt, ohne Unterschrift gültig) Internet: http://www.lsg.nrw.de und http://www.sozialgerichtsbarkeit.de Keine fristwahrenden Schriftsätze per eMail! Sie erreichen das Gericht vom Hauptbahnhof mit der Straßenbahnlinie 106 (Haltestelle Landgericht). Kfz.: BAB 40 Ausfahrt Holsterhausen bzw. BAB 52 Ausfahrt Rüttenscheid, Richtung Uni-Klinik. Sprechzeiten: Mo.-Do. 8:00-16:00 Uhr, sowie Fr. 8:00-15:00 Uhr Faxabsender: 16/08/07 08:40 ARGE MK Widerspruch +49 2371 905 859 5.: 2/2 ARGE Märkischer Kreis Dienststelle Iserlohn Abdruck ARGE Mun<Ischer Kreis, Fnetlrichstr. 52161, 58E36 Iserlohn Widerspruchsstelle Ihr Zeichen: L 20 B 155/07 AS ER Ihre Nachricht vom: 10.08.2007. WSst. - 355028G0002813 • K 368/07 Landessozialgericht Nordrhein -Westfalen Zweigertstr, 54 45130 Essen Mein Zeichen: (Bei jeder Antwort bitte angeben) Per Telefax: 0201 -7992550 Durchwahl: +49 (2371) 905-851 Telefax: 02371/905-859 E-Mail: _BA-AR G E-MK-SGG-AIg I I Datum: 16.08.2007 Name: Herr Kipp In dem Rechtsstreit XXXXX XXXXXXXX ./. ARGE Märkischer Kreis -L20B155107ASERwird mitgeteilt, dass die Antragsgegnerin in diesem Fall kein Anerkenntnis abgeben wird. Es ist bekannt, dass eine unterbliebene oder fehlerhafte Anhörung zur Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes führen kann. Vorliegend hat eine Sachbearbeiterin bedauerlicherweise die von ihr selbst gesetzte Anhörungsfrist unterlaufen, was zunächst zur Rechtswidrigkeit der Sanktionsentscheidung führte. Gem § 41 Abs. 3 Nr. 3 SGB X ist der hier vorliegende Mangel jedoch geheilt worden. Somit erübrigt sich nach diesseitiger Auffassung die Frage, ob der angefochtene Beschluss des SG Dortmund möglicherweise unrichtig war, weil die weitergehende aufschiebende Wirkung nicht angeordnet wurde. Denn maßgeblich zur Beurteilung der offensichtlichen Rechtswidrigkeit oder Rechtmäßigkeit ist die Betrachtung des Sachverhaltes zum gegenwärtigen Zeitpunkt bzw. bis zum Schluss einer evtl. mündlichen Verhandlung. Da die angegriffene Sanktionsentscheidung aufgrund der Heilung des Formfehlers jetzt offensichtlich rechtmäßig ist – andere zur offensichtlichen Rechtswidrigkeit führenden Fehler sind nicht ersichtlich – entfaltet der Widerspruch und auch eine evtl. Hauptsacheklage des Antragstellers keine aufschiebende Wirkung. Anlage 1 Abdruck lm Auftrag gez. Kipp DIenstgebäude Friedrichstr, 59181 58636 Iserlohn Telefon 02371/905-854 Telefax 02371f905-859 BankverbIndungen BBk Bochum Biz 430 000 00 Kto.Nr. 430 016 01 Öffnungszeiten Mo. - Mi. u, Fr, 7.30 . 12.30 Do. 7,30 . 18,00 Uhr Uhr