Sauerland 2011_DEMO IGM BR 06
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Sauerland 2011_DEMO IGM BR 06
HERZLICH WILLKOMMEN 3 Gemeinsam weiterbilden Unter dieses Motto haben die IG Metall-Bildungsregion Sauerland und das DGB-Bildungswerk NRW ihr Seminarangebot gestellt. Kolleginnen und Kollegen, die Interessenvertretung kompetent angehen wollen, benötigen zuerst Kenntnis ihrer Handlungsbedingungen. Dabei steht das Betriebsverfassungsgesetz an erster Stelle. Kenntnisse über Paragraphen allein reichen allerdings nicht. Deshalb ist es notwendig, sich auch die praktische Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen zu erarbeiten. Nicht zuletzt geht es in unseren Seminaren um Deine Handlungsmöglichkeiten als betriebliche Interessenvertretung – wer Gelerntes erfolgreich umsetzen will, berücksichtigt die – von Betrieb zu Betrieb unterschiedlichen – Bedingungen, unter denen die Arbeit des Betriebsrates stattfindet. Erfahrene Referentinnen und Referenten vermitteln Wissen aus der Praxis – für die Praxis. Sie kommen in der Regel aus Deiner Bildungsregion, haben meist selbst langjährige Erfahrung als Betriebsratsmitglied, oft auch als Vorsitzende/r. Bei speziellen Themen unterstützen uns praxisorientierte Experten und Expertinnen. Ein wichtiger Bestandteil unserer Seminare ist der Austausch mit Kolleginnen und Kollegen aus anderen Betriebsratsgremien Jede/r Interessierte ist willkommen in unseren Seminaren. Hast Du noch Fragen? Sprich uns bitte an, auch dann, wenn es um spezielle Themen geht, die wir noch nicht in unser Angebot aufgenommen haben. Wir finden passende Lösungen. Wir freuen uns, Dich demnächst in einem unserer Seminare begrüßen zu können. Wolfgang Werth IGM Arnsberg Georg Keppeler IGM Olpe Bernd Schildknecht IGM Lüdenscheid IGM Werdohl-Iserlohn Hans-Georg Meyer IGM Olsberg Dr. Klaus Brülls DGB-Bildungswerk NRW e.V. I N H A LT 5 Unsere Seminarangebote ❚ Mitwirkung der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV I) ❚ Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I) ❚ Mitbestimmung und Betriebsratshandeln (BR II) ❚ Personelle Maßnahmen und Betriebsratshandeln (BR II) ❚ Das Formale und Schriftliche der BR-Arbeit: Geschäftsordnung des BR, Protokollführung usw. ❚ Grundlagen des Arbeitsrechts ❚ Betriebswirtschaftliches Grundwissen für Betriebsräte ❚ Wie steht mein Betrieb eigentlich da? ❚ Grundentgeltdifferenzierung und era.-Grundlagen ❚ Betriebe ohne Tarifbindung – Auswirkungen auf die Beschäftigten, Aufgaben des Betriebsrats ❚ Betriebe ohne Tarifbindung Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats (Aufbauseminar) ❚ Der Wirtschaftsausschuss ❚ Teilhabepraxis I: Zentrale Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung ❚ Arbeits- und Gesundheitsschutz (AuG 1) ❚ Aktuelle Probleme und aktuelle Rechtsprechung aus der Arbeit der Schwerbehinderten-Vertrauensleute 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 Informationen ❚ Die Anschriften der IG Metall-Verwaltungsstellen ❚ Unsere ReferentInnen ❚ Seminardurchführung ❚ Der Weg zur Teilnahme nach 37 (6) BetrVG 25 26 31 34 ❚ ❚ ❚ ❚ 35 36 38 41 Vorgehen bei Streitigkeiten Allgemeine Infos Unsere Tagungshäuser Noch mehr Wissen buchen! Anmeldung ❚ Anmeldekarte www.dgb-bildungswerk-nrw.de 7 8 10 11 12 SEMINARE 7 Mitwirkung der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV I) Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse über die Arbeit der Jugendund Auszubildendenvertretung. Die TeilnehmerInnen befassen sich mit den Voraussetzungen für die Arbeit einer Jugend- und Auszubildendenvertretung nach dem Betriebsverfassungsrecht. Es werden die vorhandenen betrieblichen Verhältnisse thematisiert sowie die neueste Rechtsprechung zur Arbeit einer JAV ausgewertet. Themen ❚ Aufgaben und Rechte der Jugend- und Auszubildendenvertretung und ihrer einzelnen Mitglieder (§§ 60 – 64; § 70 BetrVG) ❚ Geschäftsführung der JAV (§§ 65; 66 BetrVG) ❚ Sprechstunden der JAV (§ 69 BetrVG) ❚ Jugend- und Auszubildendenversammlung (§ 71 BetrVG) ❚ Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung (§§ 72, 73 BetrVG) ❚ Beteiligung bei der Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen (§§ 96 – 98 BetrVG) ❚ Zusammenwirkung von JAV und Betriebsrat (§§ 66 – 68 BetrVG) »Selbstbewusst einmischen – wir bestimmen mit. Wer gegen Mitbestimmung ist, traut seinen eigenen Leuten nicht« JAV I 2011 Seminardaten Termin 1 11.04. – 15.04.2011 Kosten 1.350,– Euro Sprockhövel, IGM-Bildungszentrum D2-111261-064 Termin 2 11.07. – 15.07.2011 Kosten 1.350,– Euro Sprockhövel, IGM-Bildungszentrum D2-111262-064 Termin 3 26.09. – 30.09.2011 Kosten 1.350,– Euro Sprockhövel, IGM-Bildungszentrum D2-111263-064 SEMINARE SEMINARE 8 Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I) Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse des Betriebsverfassungsrechts und der aktuellen Rechtsprechung. Im Mittelpunkt steht die Klärung der Aufgaben des Betriebsrats. Themen ❚ Der Betriebsrat als Interessenvertretung der abhängig Beschäftigten ❚ Das Betriebsverfassungsgesetz im System unserer Rechtsprechung ❚ Systematik des Betriebsverfassungsgesetzes von 2002 ❚ Nutzung der Beteiligungsrechte ❚ Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrecht nach dem Betriebsverfassungsgesetz: § 74 Grundsätze der Zusammenarbeit § 81 Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers § 87 Mitbestimmungsrecht in sozialen Angelegenheiten § 102 Mitbestimmung bei Kündigungen § 106 Unterrichtung in wirtschaftlichen und anderen Angelegenheiten 9 Seminardaten Termin 1 (Wochenseminar) Sundern-Langscheid, Hotel Seegarten 24.01. – 28.01.2011 Kosten 1.095,– Euro D2-111254-064 Termin 2 (2 x 3 Tage) Teil A: 14.02. – 16.02.2011 Kosten pro Teil 715,– Euro Meschede, Hotel Hennedamm D2-111255-064 Teil B: 14.03. – 16.03.2011 Kosten pro Teil 715,– Euro Meschede, Hotel Hennedamm D2-111256-064 Termin 3 (Wochenseminar) 09.05. – 13.05.2011 Lennestadt-Kirchveischede, Landhotel Laarmann Kosten 1.034,– Euro D2-111253-064 Termin 4 (Wochenseminar) 12.09. – 16.09.2011 Lennestadt-Kirchveischede, Landhotel Laarmann Kosten 1.034 ,– Euro D2-111251-064 Termin 5 (Wochenseminar) 17.10. – 21.10.2011 Oeding, Burghotel Pass Kosten 1.059,– Euro D2-111252-064 SEMINARE SEMINARE 10 11 Mitbestimmung und Betriebsratshandeln (BR II) In diesem Seminar befassen sich die TeilnehmerInnen intensiv mit den Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats. Anhand praxisnaher Fallbeispiele wird der Umgang für die Arbeit als betriebliche Interessenvertretung eingeübt. Themen ❚ Struktur der betriebsverfassungsrechtlichen Beteiligungsrechte ❚ Konfliktregelungen im BetrVG: Arbeitsgerichtsverfahren, Einigungsstellenverfahren ❚ Vereinbarungsformen, Regelungsabsprache, Betriebsvereinbarung ❚ Freiwillige Betriebsvereinbarungen nach § 88 BetrVG ❚ Durchführung gemeinsamer Beschlüsse nach § 77 BetrVG ❚ Tarifvorbehalt nach § 77 Abs. 3 BetrVG ❚ Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung und Gesetzgebung Seminardaten Termin 1: 09.05. – 13.05.2011 Sundern-Langscheid, Hotel Seegarten Kosten 1.095,– Euro D2-111257-064 Auf Wunsch mit Kinderbetreuung Hinweis: Nur buchbar in Kombination mit „Personelle Maßnahmen und Betriebsratshandeln“ vom 06.06. – 10.06.2011 Termin 2: 07.11. – 11.11.2011 Kosten 1.155,– Euro Meschede, Hotel Hennedamm D2-111258-064 Hinweis: Nur buchbar in Kombination mit „Personelle Maßnahmen und Betriebsratshandeln“ vom 05.12. – 09.12.2011 Personelle Maßnahmen und Betriebsratshandeln (BR II) Im Mittelpunkt dieses Seminars stehen die Beteiligungsrechte der betrieblichen Interessenvertretung bei personellen Angelegenheiten gemäß §§ 99 ff. BetrVG. Die TeilnehmerInnen lernen unter Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung ihre Handlungs- und Beteiligungsmöglichkeiten in diesem Arbeitsfeld kennen. Themen ❚ Beteiligung der Interessenvertretung in personellen Angelegenheiten ❚ Verfahren bei Personalentscheidungen ❚ Beteiligung des Betriebsrats bei Personalentscheidungen nach § 99 BetrVG: Einstellung, Versetzung, Eingruppierung, Umgruppierung ❚ Beteiligung des Betriebsrats bei Kündigung nach §§ 102 ff. BetrVG ❚ Personalplanung und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats ❚ Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung und Gesetzgebung Seminardaten Termin 1: 06.06. – 10.06.2011 Sundern-Langscheid, Hotel Seegarten Kosten 1.095,– Euro D2-111259-064 Hinweis: Nur buchbar in Kombination mit „Mitbestimmung und Betriebsratshandeln“ vom 09.05. – 13.05.2011 Termin 2: 05.12. – 09.12.2011 Meschede, Hotel Hennedamm Kosten 1.155,– Euro D2-111260-064 Hinweis: Nur buchbar in Kombination mit „Mitbestimmung und Betriebsratshandeln“ vom 07.11. – 11.11.2011 SEMINARE SEMINARE 12 13 Das Formale und Schriftliche der BR-Arbeit: Geschäftsordnung des BR, Protokollführung usw. Gesetzgeber und Rechtsprechung haben viele Anforderungen an formal korrektes Vorgehen des Betriebsrats festgelegt und bestimmt, was der Schriftform bedarf. Beim Konflikt mit dem Arbeitgeber und ggf. vor dem Arbeitsgericht wird häufig als Erstes kontrolliert, ob die formalen/schriftlichen Anforderungen alle eingehalten wurden. Falls nicht, kann das schon das Aus sein. Themen ❚ Die Geschäftsordnung des Betriebsrats ❚ Die Einberufung der BR-Sitzung: Wer ist wie und wann einzuladen? ❚ Wie fasst der Betriebsrat korrekte Beschlüsse? ❚ Was muss ein Protokoll mindestens enthalten und was passiert bei Einsprüchen zum Protokoll? Seminardaten 17.01. – 18.01.2011 Kosten 475,– Euro Sundern-Langscheid, Hotel Seegarten D2-111271-064 Grundlagen des Arbeitsrechts Das Seminar vermittelt Kenntnisse über die Grundlagen des Arbeitsrechts, insbesondere im Betriebsverfassungsrecht. Ausgehend von typischen betrieblichen Konfliktfeldern wird das Arbeitsrecht als Instrument zur Durchsetzung von Interessen vorgestellt. Themen ❚ Gegenstand und Grundlage des Arbeitsrechts ❚ Individualarbeitsrecht ❚ Mitwirkung in personellen Angelegenheiten (§§ 93 - 95 und §§ 99 - 103 BetrVG) ❚ Der Betriebsrat im kollektiven Arbeitsrecht ❚ Informationsrecht, Anhörungsrecht, Beratungsrecht ❚ Widerspruchsrecht, Zustimmungsrecht und Initiativrecht ❚ Betriebsrat, Gewerkschaften und Tarifvertragsrecht ❚ Stellung des Betriebsrats während eines Arbeitskampfes ❚ Das Arbeitsverhältnis ❚ Kündigungsschutz Seminardaten 11.07. – 15.07.2011 Kosten 1.095,– Euro Sundern-Langscheid, Hotel Seegarten D2-111269-064 SEMINARE SEMINARE 14 15 Betriebswirtschaftliches Grundwissen für Betriebsräte Betriebsräte und -rätinnen stehen immer wieder vor einer Vielzahl an Informationen über die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens, die nur allzu häufig dazu genutzt werden, Beschäftigungsabbau, Arbeitszeitverlängerung oder Lohnkürzungen durchzusetzen. Argumentiert wird mit Sachzwängen der Wettbewerbsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit. Umso wichtiger ist es für die betriebliche Interessenvertretung, die wirtschaftliche Situation »ihres Unternehmens« selbst einschätzen zu lernen. Themen ❚ Rechtsformen eines Unternehmens ❚ Gestaltbare und feststehende Bedingungen bei der Entwicklung der Unternehmenspolitik ❚ Einführung in das Rechnungswesen und Berechnung einfacher Kennzahlen in der Praxis ❚ Kostenrechnung und Deckungsbeitragsberechnung ❚ Informationsanspruch und Informationsquellen des Betriebsrats ❚ Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats nach dem Betriebsverfassungsgesetz Seminardaten 12.09. – 16.09.2011 Kosten 1.155,– Euro Meschede, Hotel Hennedamm D2-111266-064 Wie steht »mein« Betrieb eigentlich da? Kriterien zur Beurteilung der wirtschaftlichen Lage eines Unternehmens, Einflussmöglichkeiten des Betriebsrats Kurzarbeit, Standortverlegung, Produktdiversifikation, Personalabbau, Investitionen – Unternehmensentscheidungen treffen immer mittel- oder auch unmittelbar die Beschäftigten. Der Betriebsrat wird dabei häufig vor vollendete Tatsachen durch die Unternehmensleitung gestellt. Das Seminar vermittelt TeilnehmerInnen Kenntnisse zur Beurteilung der wirtschaftlichen Situation eines Unternehmens. Sie informieren sich, nach welchen Kriterien Unternehmensentscheidungen getroffen werden und welche Einflussmöglichkeiten sie als gewählte InteressenvertreterInnen haben. Themen ❚ Kriterien für Standortentscheidungen und Standortverlegung ❚ Personalentwicklung als wesentliches Element der Unternehmensführung ❚ Investitionen: Lohnverzicht zur Standortsicherung? ❚ Finanzierungsformen, Finanzplanung und Analyse der Kapitalstruktur ❚ Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats nach dem Betriebsverfassungsgesetz Seminardaten 17.10. – 21.10.2011 Kosten 1.095,– Euro Sundern-Langscheid, Hotel Seegarten D2-111267-064 SEMINARE SEMINARE 16 17 Grundentgeltdifferenzierung und era.-Grundlagen Das Seminar hat die Vermittlung von Grundkenntnissen im Bereich der Entgeltdifferenzierung im Betrieb zum Ziel. Es behandelt Fragen der tarifpolitischen, ökonomischen und rechtlichen Rahmenbedingungen sowie insbesondere der Grundentgeltdifferenzierung (Eingruppierung) und der Entgeltgrundsätze. Themen ❚ Überblick über tarifliche und betriebliche Entgeltgestaltung ❚ Eingruppierung nach bestehenden Tarifverträgen ❚ Arbeitsbewertung und Eingruppierung im era. ❚ Grundentgeltdifferenzierung ❚ Hilfen für die Arbeitsbewertung und Eingruppierung ❚ Betriebliche Entgeltgestaltung und die Mitbestimmung des Betriebsrates nach § 87 (1) BetrVG Seminardaten 26.09. – 30.09.2011 Kosten 1.034,– Euro Lennestadt-Kirchveischede, Landhotel Laarmann D2-111270-064 Betriebe ohne Tarifbindung – Auswirkungen auf die Beschäftigten, Aufgaben des Betriebsrats Tritt ein Arbeitgeber aus dem Arbeitgeberverband aus oder verlässt die Tarifbindung, führt dies zunächst zu großen Verunsicherungen in der Belegschaft und im Betriebsratsgremium. Welche Tarifverträge gelten noch und wie lange? Welche Bedingungen gelten für neu eingestellte KollegInnen? Was tun, wenn der Arbeitgeber neue Arbeitsverträge vorlegt? Was bedeutet der Begriff »Nachwirkung des Tarifvertrags«? Und wenn der Arbeitgeber noch nie tarifgebunden war: auf welche allgemeingültigen Gesetze oder Verträge kann der Betriebsrat sich beziehen? Was muss, was darf und was sollte er regeln? Themen ❚ Überblick über geltende Tarifverträge ❚ Wirkung von Tarifverträgen und Voraussetzungen für deren Wirkung ❚ Auswirkungen auf Entgelt und Tariferhöhung ❚ Rechtsfolgen des Austritts/Übertritts des Arbeitgebers: Nachwirkung ❚ Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats Seminardaten 23.02. – 25.02.2011 Kosten 658,– Euro Lennestadt-Kirchveischede, Landhotel Laarmann D2-111264-064 SEMINARE SEMINARE 18 19 Betriebe ohne Tarifbindung – Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats (Aufbauseminar) In Betrieben ohne Tarifbindung sind Betriebsräte in besonderem Maß gefordert, die Interessen ihrer Kolleginnen und Kollegen durchzusetzen. Entgelterhöhung, tarifliche Arbeitszeitverkürzung, Regelungen zur Arbeitszeit müssen innerbetrieblich durchgesetzt werden. In diesem Seminar lernen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihre Handlungsoptionen und Mitbestimmungsrechte für Betriebe ohne Tarifbindung kennen. Themen ❚ »Anlehnung« an den Tarifvertrag ❚ Wirkung von Betriebsvereinbarungen: die erzwingbare und die freiwillige Betriebsvereinbarung ❚ Was ist eine Regelungsabrede ❚ Einbeziehung der Belegschaft bei der Durchsetzung betrieblicher Forderungen Seminardaten 07.09. – 09.09.2011 Kosten 685,– Euro Sundern-Langscheid, Hotel Seegarten D2-111265-064 Der Wirtschaftsausschuss Im Mittelpunkt dieses Seminars stehen Fragen zu den Aufgaben des Wirtschaftsausschusses und seiner Funktion innerhalb der betrieblichen Interessenvertretung. Das Seminar bietet, ausgehend von den typischen Problemen der Wirtschaftsausschusstätigkeit in den Unternehmen, Hilfen für eine verbesserte Organisation der Wirtschaftsausschusstätigkeit. Es vermittelt grundlegende betriebswirtschaftliche Kenntnisse zum Unternehmensrecht und eine Einführung in das betriebliche Rechnungswesen. Themen ❚ Stellung und Aufgaben des Wirtschaftsausschusses ❚ Die Organisation des Wirtschaftsausschusses: Grundlinien einer Geschäftsordnung, Arbeitsteilung und Sitzungsgestaltung (§ 106 Abs. 1; §§ 107 und 108 BetrVG) ❚ Was sind »wirtschaftliche Angelegenheiten«? (§ 106 Abs. 2 und 3 BetrVG) ❚ Entscheidungsprozesse im Unternehmen – externes und internes Rechnungswesen als Informationsquellen, Kennzahlen für den Wirtschaftsausschuss ❚ Aufbau und Bestandteile des Jahresabschlusses (Bilanz), Grundlage und Bewertung ❚ Kommunikation und Information: Verhandlungsführung zur Informationsgewinnung ❚ Rechtliche und betriebspolitische Durchsetzung einer aktiven Informationspolitik (§§ 109, 110 BetrVG) Seminardaten 28.11. – 02.12.2011 Lennestadt-Kirchveischede, Landhotel Laarmann Kosten 1.034,– Euro D2-111272-064 SEMINARE SEMINARE 20 21 Teilhabepraxis I: Zentrale Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung Arbeits- und Gesundheitsschutz I (AuG I) Dieses Seminar führt in die zentralen Aufgabenfelder der Schwerbehindertenvertretung ein. Grundlage ist das SGB IX, mit dem die Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben gefördert werden soll. Vorrangig spricht das Seminar neu gewählte Schwerbehindertenvertretungen an, die Grundkenntnisse für ihre Arbeit als Interessenvertretung benötigen. Ausdrücklich eingeladen sind auch Betriebs- und Personalräte, die sich für die Belange von Menschen mit Behinderung engagieren wollen. Nach Klärung wesentlicher Grundbegriffe werden insbesondere die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Schwerbehindertenvertretung vermittelt. Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Es thematisiert das System der Arbeitssicherheit, gibt Informationen über die Aufgaben des Betriebsrats und untersucht die Handlungsmöglichkeiten im Betrieb. Themen ❚ Behinderung – Fakten, Zahlen und Begrifflichkeiten ❚ Aufgaben und Rechte der SBV ❚ Das Anerkennungs- und Gleichstellungsverfahren ❚ Pflichten des Arbeitgebers ❚ SBV in der Praxis: Aufbau von Arbeitsstrukturen unter Nutzung von inner- und außerbetrieblichen Kooperationspartnern ❚ Beschäftigung sichern und fördern ❚ Der besondere Kündigungsschutz Seminardaten 21.02. – 23.02.2011 Kosten 685,– Euro Sundern-Langscheid, Hotel Seegarten D2-111273-064 Themen ❚ Rolle und Funktion des Betriebsrats auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes (§§ 80–82 BetrVG) ❚ Rechtsstellung und Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten ❚ Arbeitsschutz und Mitbestimmung des Betriebsrats (§ 87 BetrVG) ❚ Mitbestimmungsmöglichkeiten nach dem neuen Arbeitsschutzgesetz ❚ Zusammenarbeit des Betriebsrats mit außerbetrieblichen Stellen wie Gewerbeaufsicht, Berufsgenossenschaft, Sachverständigen und Gewerkschaft (§ 89 BetrVG; § 20 SGB VII) Seminardaten 21.11. – 25.11.2011 Kosten 1.350,- Euro Sprockhövel, IGM-Bildungszentrum D2-111268-064 SEMINARE N O C H M E H R W I S S ES N E MBIUNCAHREEN ! 22 23 23 Aktuelle Probleme und aktuelle Rechtsprechung aus der Arbeit der SchwerbehindertenVertrauensleute 3-Tages-Seminar für die Schwerbehindertenvertretung nach § 37 Abs. 6 BetrVG und nach § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX Themen ❚ Die genauen Themen des Seminars werden gesondert ausgeschrieben und rechtzeitig bekannt gegeben. Seminardaten 05.10. – 07.10.2011 Kosten 728,- Euro von profis is f für pro Se mi na re 2011 elt Gestaltung der Arbeitsw ExpertInnenwissen zur Seminarprogramm von Mit dem gemeinsamen Bildungswerk NRW e.V. TBS NRW e.V. und DGBim Betrieb meistern aktuelle Herausforderungen Bad Fredeburg, Kurhotel »Zum Hallenberg« D2-111274-064 DER GEWER KSCHA FTEN in Kooperation mit ExpertInnenwissen zur Gestaltung der Arbeitswelt: Mit dem gemeinsamen Seminarprogramm von TBS NRW und DGB-Bildungswerk NRW e.V. aktuelle Herausforderungen im Betrieb meistern. Information und Programm gibt es beim DGB-Bildungswerk NRW e.V. Jürgen Reusch [email protected] Bismarckstr. 77, 40210 Düsseldorf Tel.: 02 11 / 175 23-214 Fax: 02 11 / 175 23-261 www.dgb-bildungswerk-nrw.de/expertInnenwissen SEMINARE D I E A N S C H R I F T E N D E R I G M E TA L L 24 25 Die Anschriften der IG Metall-Verwaltungsstellen IGM-Verwaltungsstelle Arnsberg Schobbostraße 54, 59755 Arnsberg Ingo Leopold Tel.: 0 29 32/97 93-0, Fax: 0 29 32/97 93-50 e-mail: [email protected] www.igmetall-arnsberg.de IGM-Verwaltungsstelle Lüdenscheid Augustastraße 10, 58509 Lüdenscheid Thorsten Schnabel Tel.: 0 23 51/36 58-0, Fax: 0 23 51/36 58-36 e-mail: [email protected] www.mk.igmetall.de IGM-Verwaltungsstelle Olpe Josefstraße 19, 57462 Olpe Peter Thesing Tel.: 0 27 61/93 91-17, Fax: 0 27 61/93 91-10 e-mail: [email protected] www.igm-olpe.de Offen gesagt! Über das mir von den KollegInnen entgegengebrachte Vertrauen zur Wahl als betriebliche Interessenvertretung habe ich mich sehr gefreut. Und dieses Vertrauen möchte ich nicht enttäuschen. In den Seminaren vom DGB–Bildungswerk NRW und der IG Metall Bildungsregion Sauerland bekomme ich genau das Wissen vermittelt, das ich direkt für die KollegInnen im Betrieb umsetzen kann. Claudia Jurgasch, freigestellte Betriebsrätin, Trilux GmbH & Co. KG, Arnsberg IGM-Verwaltungsstelle Olsberg Bigger Platz 5, 59939 Olsberg Helmut Kreutzmann Tel.: 0 29 62/97 46-0, Fax: 0 29 62/97 46-20 e-mail: [email protected] IGM-Verwaltungsstelle Werdohl-Iserlohn Von-Scheibler-Straße 7 – 9, 58636 Iserlohn Gudrun Gerhardt Tel.: 0 23 71/81 83-0, Fax: 0 23 71/81 83-22 e-mail: [email protected] www.mk.igmetall.de UNSERE REFERENTINNEN UND REFERENTEN 26 UNSERE REFERENTINNEN UND REFERENTEN 27 Unsere Referentinnen und Referenten ... sind erfahrene BetriebsrätInnen und GewerkschafterInnen aus der Praxis ... kennen die Region, sie kommen größtenteils aus dem Organisationsbereich der IGM-Bildungsregion Sauerland ... sind ExpertInnen für den Bereich Arbeitsrecht. In der Regel ergänzt bei jedem Seminar ein/e hauptamtliche/r GewerkschaftssekretärIn das ReferentInnenteam. Thorsten Schnabel, IG Metall Lüdenscheid, Gewerkschaftssekretär Zum ReferentInnenteam gehören zum Beispiel: Faruk Ikinci, Betriebsratsvorsitzender, Dura Automotive, Leisten und Blenden GmbH, Plettenberg, Schwerpunkt: Entgelt, Tarifpolitik Helmut Kreutzmann, IG Metall Olsberg, Gewerkschaftssekretär Gudrun Gerhardt, IG Metall Werdohl-Iserlohn, 2. Bevollmächtigte Ingo Leopold, IG Metall Arnsberg, Gewerkschaftssekretär Tom Kircher, Fachanwalt für Arbeitsrecht Gerd Grawe, IG Metall Arnsberg, Gewerkschaftssekretär UNSERE REFERENTINNEN UND REFERENTEN UNSERE REFERENTINNEN UND REFERENTEN 28 29 Peter Thesing, IG Metall Olpe, Gewerkschaftssekretär Peter Weyers, Betriebsrat, Helios GmbH, Neuenrade Schwerpunkt: Entgelt, Tarifpolitik Dirk Rullich, IG Metall Olpe, Gewerkschaftssekretär Frank Rath, Schwerbehindertenvertrauensperson, KM Europa Metal AG, Menden, Schwerpunkt: Schwerbehinderteninteressenvertretung Dieter Radtke, Betriebsrat, KM Europa Metal AG, Menden, Schwerpunkt BR I Christoph Schwarzer, Freigestellter Betriebsratsvorsitzender, Flühs Drehtechnik GmbH, Lüdenscheid Schwerpunkt: BR I Uli Flasshoff, IG Metall Werdohl-Iserlohn, Gewerkschaftssekretär Sandra Wiegen, stellvertretende Betriebsratsvorsitzende, Lumberg Connect GmbH & Co. KG., Schalksmühle Schwerpunkt: BR I UNSERE REFERENTINNEN UND REFERENTEN SEMINARDURCHFÜHRUNG 30 31 Dinah Temme, IG Metall Werdohl-Iserlohn, Gewerkschaftssekretärin Ulrike Schäfer, ehrenamtliche Arbeits- und Sozialrichterin, Schwerpunkt: BR I Seminardurchführung Die Verantwortung für Planung und Durchführung der Seminare liegt beim DGB-Bildungswerk NRW e.V. in Händen von Sabine Lörx. Kosten Die Kosten für mehrtägige Seminare beinhalten Seminarpauschale, Unterkunft und Vollpension, bei Tagesseminaren Seminarpauschale und Verpflegung. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung verstehen sich zzgl. 7 % Umsatzsteuer. Die Kosten sind gemäß § 37 (6) bzw. § 65 (1) BetrVG in Verbindung mit § 40 BetrVG sowie gemäß § 96 (4) in Verbindung mit § 96 (8) SGB IX vom Arbeitgeber zu tragen. Seminarabsage Das DGB-Bildungswerk NRW e.V. behält sich vor, Seminare aufgrund zu geringer Zahl von TeilnehmerInnen oder Verhinderung der ReferentInnen – auch kurzfristig – abzusagen. Anmeldung In der Regel erfolgt die verbindliche schriftliche Anmeldung bis acht Wochen vor Seminarbeginn bei der zuständigen IG MetallVerwaltungsstelle. Besser ist es, sich früher anzumelden! Ausfallkosten Bei Absagen bis zu drei Wochen vor Seminarbeginn entstehen keine Kosten. Bei kurzfristigen Absagen, d.h. 20 – 4 Tage vor Seminarbeginn werden 50 % der Seminargebühr berechnet. Absagen, die 1 – 3 Tage vor Seminarbeginn eingehen, werden wie Nichtteilnahme behandelt. In diesen Fällen stellen wir 100 % der Seminargebühr in Rechnung. Werden dem Bildungswerk wegen der Nichtteilnahme am Seminar Ausfallkosten für Unterkunft und Verpflegung in Rechnung gestellt, so sind diese ebenfalls zu erstatten. Unsere Veranstaltungen stehen allen Interessierten offen. Je nach Thema können Freistellungsmöglichkeiten für Betriebsräte (nach § 37 [6] BetrVG), Schwerbehindertenvertrauenspersonen (§ 96 [4] SGB IX) und Jugend- und Auszubildendenvertretungen (nach § 37 [6] BetrVG/§ 65 [1] BetrVG) in Anspruch genommen werden. Sollten Fragen offen bleiben, sprich uns bitte an, wir werden versuchen, auch für ganz spezielle Problemlagen die passende Lösung zu finden. SEMINARE NOCH MEHR WISSEN BUCHEN! 32 33 Seminare 2011 Fit für den Vorsitz! de, Für Betriebsratsvorsitzen sitzende stellvertretende BR-Vor glieder und freigestellte BR-Mit DER GEWER KSCHA FTEN Offen gesagt! Auch wenn ich schon lange Betriebsrat bin: Weiterbildung gehört für mich zum Pflichtprogramm. In den Seminaren des DGB-Bildungswerk NRW und der IG Metall-Bildungsregion Sauerland werde ich mit aktuellen Informationen versorgt, die ich brauche, um meine KollegenInnen vernüftig beraten zu können, wie z. B. zur Altersteilzeit. Rainer Schmolke, Betriebsratsvorsitzender, Leopold Kostal GmbH & Co. KG, Lüdenscheid In Kooperation mit Bezirk NRW Das Programm speziell für Betriebsratsvorsitzende, stellvertretende BR-Vorsitzende und freigestellte Betriebsräte: Kompetenz, Führungsqualität und Akzeptanz für eine erfolgreiche Betriebsratsarbeit. Information und Programm gibt es in der IG Metall-Verwaltungsstelle oder beim DGB-Bildungswerk NRW e.V. DGB-Bildungswerk NRW e.V. Elisabeth Becker-Töpfer [email protected] Bismarckstr. 77, 40210 Düsseldorf Tel.: 02 11 / 175 23-268 Fax: 02 11 / 175 23-161 www.dgb-bildungswerk-nrw.de D E R W E G Z U R T E I L N A H M E § 37 ( 6 ) B e t r V G VORGEHEN BEI STREITIGKEITEN 34 35 Der Weg zur Teilnahme Wenn der Arbeitgeber blockt – Das »Nein« zur Schulung Der Arbeitgeber bestreitet die Erforderlichkeit des Lehrgangs. Der Arbeitgeber hält die betrieblichen Belange für nicht genügend berücksichtigt. g g g Auswahl Der Arbeitgeber kann ein arbeitsgerichtliches Verfahren einleiten, wenn er die Schulungsteilnahme des BR-Mitglieds verhindern will. Der Arbeitgeber muss die Einigungsstelle anrufen. Sie entscheidet über die zeitliche Teilnahme. Daher frühzeitige Mitteilung an den Arbeitgeber. g g Wenn der Arbeitgeber die Erforderlichkeit bestreitet, sofort eine Betriebsratssitzung einberufen. Beschließen, dass der BR an der Schulung festhält und die Erforderlichkeit ordentlich begründen. Den Beschluss mit der Begründung dem Arbeitgeber mitteilen. Wenn der Arbeitgeber die Berücksichtigung der betriebliche Belange bestreitet, sofort eine Betriebsratssitzung einberufen. Beschließen, dass der BR an der zeitlichen Lage der Schulung festhält und begründen oder mit dem Arbeitgeber einen anderen Schulungstermin vereinbaren und dafür Entgegenkommen bei anderen Seminaren vom Arbeitgeber einfordern. g g Tagesordnung BR lädt mit gesondertem Tagesordnungspunkt »Schulungen« zu einer ordentlichen BR-Sitzung ein. BR-Gremium wählt infrage kommende Veranstaltungen aus und überprüft, ob sie ❚ für die Arbeit des Gremiums und für die (Ersatz-) TeilnehmerInnen erforderlich sind ❚ die betrieblichen Belange (Kosten, zeitliche Lage) genug berücksichtigen. g Beschluss Nach Feststellung der Erforderlichkeit und Berücksichtigung der betrieblichen Belange fasst das BR-Gremium den Beschluss über die Lehrgangsteilnahme. g Anmeldeunterlagen BR erhält die Unterlagen vom DGB-Bildungswerk NRW e.V. ❚ Freistellungserklärung für DGB-Bildungswerk NRW e.V. ❚ Mitteilung an den Arbeitgeber g Mitteilung an Arbeitgeber BR teilt dem Arbeitgeber den Beschluss mit. g Anmeldung Verbindliche Anmeldung durch den Betriebsrat. Der Arbeitgeber kann das DGB-Bildungswerk NRW e.V. beauftragen. g Ausfallkosten Bei Absage ab 3 Wochen vorher. Das BR-Mitglied nimmt gegen den Willen des Arbeitgebers an der Schulung teil, wenn der Arbeitgeber kein gerichtliches Verfahren einleitet oder nicht auf den Beschluss des Betriebsrats reagiert oder kurzfristig ohne vorherige Ankündigung die Seminarteilnahme verhindern will. wenn der Arbeitgeber die Einigungsstelle nicht anruft oder kurzfristig (ca. 2 Wochen vorab) trotz frühzeitiger Anmeldung die Teilnahme am Seminar verhindern will. Der Arbeitgeber verweigert die Zahlung der Seminarkosten und des Entgelts. Seminarkosten: Der BR leitet nach Rücksprache mit IGM-Verwaltungsstelle und DGB-Bildungswerk NRW e.V. ein Beschlussverfahren zur Kostentragung durch den Arbeitgeber beim Arbeitsgericht ein. Entgeltausfall: Das einzelne BR-Mitglied muss seinen Entgeltausfall im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren einklagen. Dazu die IG Metall einschalten und Rechtsschutz beantragen. § 37 ( 6 ) B e t r V G § 96 (4) SGB IX 36 Wichtige Hinweise zur Schulungsteilnahme 37 Freistellung und Teilnahmebedingungen von Schwerbehinderten-Vertrauensleuten nach § 96 (4) SGB IX »Nach der Rechtsprechung des BAG ist die Vermittlung von Kenntnissen erforderlich, wenn diese unter Berücksichtigung der konkreten Verhältnisse im Betrieb und im BR notwendig sind, damit der BR seine gegenwärtigen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben sach- und fachgerecht erfüllen kann …« (Fitting, 24. Auflage RN 141 zu § 37 BetrVG) Aus der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes: »Seminare sind nicht nur dann erforderlich im Sinne von § 37 BetrVG, wenn sie Wissen über neue Gesetze, Tarifverträge usw. vermitteln; es kommt vielmehr auf die konkrete Situation im Betrieb und den Betriebsrat an. Das vermittelte Wissen muss einen unmittelbaren Bezug zur Betriebsratstätigkeit haben, wobei es sich sowohl um Grundwissen als auch Spezialkenntnisse handeln kann.« (BAG-Beschluss vom 6.5.75 – 1 ABR 135/73 – BB 1975, 1112; DB 1975, 1947) »Jedes Betriebsratsmitglied hat Anspruch darauf, nach § 37 (6) BetrVG Grundkenntnisse im Betriebsverfassungsgesetz durch den Besuch eines Seminars zu erwerben, da verantwortliche Betriebsratsarbeit nur möglich ist, wenn das Betriebsratsmitglied über Mindestkenntnisse des BetrVG verfügt.« (BAG-Beschluss vom 5.11.81 – 6 ABR 50/79 betr. eine Schulung von zwei Wochen) Schulungen für Betriebsräte nach § 37 (6) BetrVG Schulungen nach § 37 Abs. 6 BetrVG vermitteln Kenntnisse, die für die Arbeit des Betriebsrates bzw. der Jugend- und Auszubildendenvertretung erforderlich sind. Der Betriebsrat hat über die Teilnahme eines Mitglieds des Betriebsrates bzw. der Jugend- und Auszubildendenvertretung einen Beschluss zu fassen. Dieser Beschluss muss dem Arbeitgeber mitgeteilt werden. Für die Teilnahme an Schulungen nach § 37 (6) BetrVG hat der Arbeitgeber die Kosten für Fahrt, Unterkunft, Verpflegung und die Schulungskosten zu tragen. Außerdem muss das Arbeitsentgelt bzw. die Ausbildungsvergütung weiter gezahlt werden. § 96 SGB IX »Abs. 4: Die Vertrauenspersonen werden von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts oder der Dienstbezüge befreit, wenn und soweit es zur Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Sind in den Betrieben und Dienststellen in der Regel wenigstens 200 schwerbehinderte Menschen beschäftigt, wird die Vertrauensperson auf ihren Wunsch freigestellt; weitergehende Vereinbarungen sind zulässig. Satz 1 gilt entsprechend für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung erforderlich sind. Satz 3 gilt auch für das mit der höchsten Stimmenzahl gewählte stellvertretende Mitglied, wenn wegen 1. ständiger Heranziehung nach § 95, 2. häufiger Vertretung der Vertrauensperson für längere Zeit, 3. absehbaren Nachrückens in das Amt der Schwerbehindertenvertretung in kurzer Frist die Teilnahme an Bildungs- und Schulungsveranstaltungen erforderlich ist.« »Abs. 8: Die durch die Tätigkeit der Schwerbehindertenvertretung entstehenden Kosten trägt der Arbeitgeber. Das Gleiche gilt für die durch die Teilnahme des mit der höchsten Stimmzahl gewählten stellvertretenden Mitglieds an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen nach Absatz 4 Satz 3 entstehenden Kosten.« Arbeitgeberinfo Die Schwerbehindertenvertretung teilt die Seminarteilnahme dem Arbeitgeber rechtzeitig mit. U N S E R E TA G U N G S H Ä U S E R U N S E R E TA G U N G S H Ä U S E R 38 39 Hotel & Restaurant Seegarten Zum Sorpedamm 21 59846 Sundern-Langscheid Tel.: 0 29 35 / 964 60 Fax: 0 29 35 / 71 92 www.hotel-seegarten.com [email protected] Die herrliche Lage zwischen Sorpesee und Kurpark zeichnet dieses exklusive Tagungshotel aus. Die ideenreiche, leichte Küche des Fernsehkochs Olaf Baumeister gehört zu den besten der Region. Für die Zeit nach dem Seminar bieten individuell zugeschnittene Rahmenprogramme wie z.B. Kanufahrten, Naturfelsklettern oder Bogenschießen Möglichkeiten der Entspannung. Im nahe gelegenen Haus des Gastes können die TeilnehmerInnen kostenlos schwimmen. Alle Zimmer verfügen über TV, Dusche, WC, Telefon und sind teilweise mit Balkon ausgestattet. Gartenterrasse, Bistro und Strandbar runden das Angebot ab. Landhotel Laarmann Westfälische Str. 52 57368 LennestadtKirchveischede Tel.: 0 27 21 / 98 50 30 Fax: 0 27 21 / 985 03 55 www.landhotel-laarmann.de [email protected] Das Landhotel Laarmann im Sauerland-Örtchen Kirchveischede ist ein traditioneller Tagungsort verschiedener IG Metall-Verwaltungsstellen. Die 20 Doppel- und Einzelzimmer sind alle mit Dusche, WC, Fön, TV, Radio, Wecker, Minibar und Telefon ausgestattet. Berühmt ist das Haus für seine ausgezeichnete Küche: Nicht nur mittags stehen 3-4 Menüs zur Auswahl, auch abends hat man noch einmal die Wahl. VegetarierInnen kommen auch nicht zu kurz. Für die Freizeitgestaltung befinden sich im Haus selbst noch eine Kegelbahn, eine Sauna, ein Solarium, Fahrradverleih, Tischtennis und Fitnessgeräte. Kur- und Erholungshotel »Zum Hallenberg« Zum Hallenberg 60 57392 SchmallenbergBad Fredeburg Tel.: 0 29 74 / 91 00 Fax: 0 29 74 / 12 21 www.vdk.de/hotel-zum-hallenberg [email protected] Das Kur- und Erholungshotel »Zum Hallenberg« liegt am Rande des Kneippheilbades Bad Fredeburg im Hochsauerland. Das Haus verfügt über barrierefreie Seminarräume und großzügig ausgestattete Zimmer mit Dusche, Fön, WC, Telefon, Balkon, Tresor und TV. Für die Freizeit gibt es gemütliche Aufenthaltsräume und eine Bierstube im Haus. Außerdem bietet das Haus einen Wellnessbereich mit Hallenbad, Wintergarten, Sauna mit Ruheraum, eine Infrarot-Kabine, einen Hydrojet, Solarium, einen Raum für Körperpflege und einen Fitnessraum. Im 100 Meter entfernten Kurmittelhaus finden sich alle Kneippanwendungen. Die abwechslungsreiche Küche bietet neben Schonund Diätkost auch deftige Sauerländer Kost. Katholisch-Soziales Institut Selhofer Str. 11 53604 Bad Honnef Tel.: 0 22 24 / 955-0 Fax: 0 22 24 / 955-100 www.ksi.de, [email protected] Bad Honnef ist zwischen Rhein und Siebengebirge gelegen. Nur wenige Gehminuten sind es zum Ortszentrum oder zum Rhein. Die Umgebung des Hauses lädt zum Wandern ein. Das hauseigene Schwimmbad kann kostenfrei genutzt werden, Sauna und Kegelbahn gegen eine Gebühr. Tischtennis und Fitnessraum sind ebenfalls kostenfrei zu benutzen. Außerdem steht ab 19.30 Uhr der Freizeitraum mit Billard, Dart und Kicker kostenfrei zur Verfügung. Das KSI verfügt über komfortabel eingerichtete Gästezimmer mit Dusche, WC, TV und Telefon. U N S E R E TA G U N G S H Ä U S E R NOCH MEHR WISSEN BUCHEN! 40 41 IG Metall-Bildungszentrum Otto-Brenner-Str. 100 45549 Sprockhövel Tel.: 0 23 24 / 706-0 Fax: 0 23 24 / 706-330 www.igmetall.de/homepages/ bz-sprockhoevel [email protected] Das IG Metall-Bildungszentrum Sprockhövel liegt am Südrand des Ruhrgebietes in waldiger, hügeliger Umgebung. Die Wege in die benachbarten Städte sind kurz, sei es nach Hattingen oder Bochum, Essen oder Wuppertal. Das Haus bietet alles für die Freizeit: Hallenbad, Gymnastikraum, Sportplatz, Kegelbahn, Tischtennis und vieles mehr, so dass alle sportlich Motivierten auf ihre Kosten kommen können. Geistige Unterhaltung bietet die Bibliothek mit ihrem großzügigen Freihandbereich. Geselliges Zusammensein ist in der Bierstube möglich. Das Haus bietet den SeminarteilnehmerInnen bei Bedarf und vorheriger Anmeldung Kinderbetreuung für Kinder zwischen drei und zwölf Jahren an. Aus allen Zimmern geht der Blick in die schöne waldreiche Landschaft. Die Zimmer haben Dusche, WC, Radio, TV und Telefon. Auf Wunsch wird ein Internetanschluss bereitgestellt. Hennedamm Hotel Am Stadtpark 6 59872 Meschede Tel.: 02 91 / 99 60-0 Fax: 02 91 / 99 60-60 www.hennedamm-hotel.de [email protected] Das Hotel liegt in Meschede, direkt am Hennesee im Hochsauerland. Alle Gästezimmer sind mit Dusche oder Bad/WC, Wireless-LAN, Minibar, Safe sowie TV ausgestattet. Überwiegend verfügen die Zimmer über Balkon oder Terrasse. Das Hotel bietet u.a. ein Hallenbad mit Gegenstromanlage, finnische Sauna, Dampfsauna sowie Crosstrainer, Elektrolaufband, Rudergerät und ein Solarium. Darüber hinaus lädt die herrliche Umgebung zu zahlreichen Freizeitaktivitäten ein. Wir wollen immer besser werden! Wir, das Bildungswerk-Team, haben ein Ziel: die stetige Verbesserung unserer Leistungen und Angebote. Wichtig ist uns dabei die Beantwortung der Frage: Sind die Wünsche und Erwartungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer im hohen Maße erfüllt worden? Regelmäßige Befragungen der Teilnehmenden geben darüber Aufschluss. Ihre Anregungen und ihre Kritik nutzen wir – wie auch die externe Begutachtung unserer Prozesse und Dienstleistungen – , um immer besser zu werden. Das DGB-Bildungswerk NRW e.V. ist eine nach EFQM (European Foundation for Quality Management) zertifizierte Einrichtung mit dem Label »Committed to Excellence«. Das Zertifikat wurde zuletzt im Oktober 2008 von der Deutschen Gesellschaft für Qualität (DGQ) erteilt. DER GEWERKSCHAFTEN T I P P S U N D W I S S E N W E R T E S A U S D E R A R B E I T S W E LT 42 ?? Schon gewusst? Die Erforderlichkeit von Grundlagenseminaren braucht nicht dargelegt werden - Grundwissen ist erforderlich, um die Betriebsratsaufgaben sachgerecht wahrnehmen zu können! Aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts: Für alle Grundlagenseminare gilt, dass deren Erforderlichkeit nicht eigens dargelegt werden muss; sie versteht sich von selbst: »… bei Schulungsveranstaltungen, auf denen das für die Ausübung des Betriebsratsamts unverzichtbare Grundwissen vermittelt wird, (ist) wegen der mit der Betriebsratsarbeit typischerweise verbundenen Aufgabenstellung auch ohne besondere Darlegung davon auszugehen, dass sie vom Betriebsratsmitglied entweder alsbald oder zumindest demnächst benötigt werden, um seine Betriebsratsaufgaben sachgerecht wahrnehmen zu können.« BAG v. 07.05.2008 – 7 AZV 90/07