Sauerland 2011_DEMO IGM BR 06

Transcrição

Sauerland 2011_DEMO IGM BR 06
HERZLICH WILLKOMMEN
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Gemeinsam weiterbilden
Unter dieses Motto haben die IG Metall-Bildungsregion Sauerland
und das DGB-Bildungswerk NRW ihr Seminarangebot gestellt.
Kolleginnen und Kollegen, die Interessenvertretung kompetent angehen wollen, benötigen zuerst Kenntnis ihrer Handlungsbedingungen.
Dabei steht das Betriebsverfassungsgesetz an erster Stelle.
Kenntnisse über Paragraphen allein reichen allerdings nicht. Deshalb
ist es notwendig, sich auch die praktische Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen zu erarbeiten.
Nicht zuletzt geht es in unseren Seminaren um Deine Handlungsmöglichkeiten als betriebliche Interessenvertretung – wer Gelerntes
erfolgreich umsetzen will, berücksichtigt die – von Betrieb zu Betrieb
unterschiedlichen – Bedingungen, unter denen die Arbeit des
Betriebsrates stattfindet.
Erfahrene Referentinnen und Referenten vermitteln Wissen aus der
Praxis – für die Praxis. Sie kommen in der Regel aus Deiner Bildungsregion, haben meist selbst langjährige Erfahrung als Betriebsratsmitglied, oft auch als Vorsitzende/r.
Bei speziellen Themen unterstützen uns praxisorientierte Experten
und Expertinnen.
Ein wichtiger Bestandteil unserer Seminare ist der Austausch mit
Kolleginnen und Kollegen aus anderen Betriebsratsgremien
Jede/r Interessierte ist willkommen in unseren Seminaren. Hast Du
noch Fragen? Sprich uns bitte an, auch dann, wenn es um spezielle
Themen geht, die wir noch nicht in unser Angebot aufgenommen
haben. Wir finden passende Lösungen.
Wir freuen uns, Dich demnächst in einem unserer Seminare
begrüßen zu können.
Wolfgang Werth
IGM Arnsberg
Georg Keppeler
IGM Olpe
Bernd Schildknecht
IGM Lüdenscheid
IGM Werdohl-Iserlohn
Hans-Georg Meyer
IGM Olsberg
Dr. Klaus Brülls
DGB-Bildungswerk NRW e.V.
I N H A LT
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Unsere Seminarangebote
❚ Mitwirkung der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV I)
❚ Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I)
❚ Mitbestimmung und Betriebsratshandeln (BR II)
❚ Personelle Maßnahmen und Betriebsratshandeln (BR II)
❚ Das Formale und Schriftliche der BR-Arbeit:
Geschäftsordnung des BR, Protokollführung usw.
❚ Grundlagen des Arbeitsrechts
❚ Betriebswirtschaftliches Grundwissen für Betriebsräte
❚ Wie steht mein Betrieb eigentlich da?
❚ Grundentgeltdifferenzierung und era.-Grundlagen
❚ Betriebe ohne Tarifbindung – Auswirkungen auf die
Beschäftigten, Aufgaben des Betriebsrats
❚ Betriebe ohne Tarifbindung
Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats (Aufbauseminar)
❚ Der Wirtschaftsausschuss
❚ Teilhabepraxis I: Zentrale Aufgaben der
Schwerbehindertenvertretung
❚ Arbeits- und Gesundheitsschutz (AuG 1)
❚ Aktuelle Probleme und aktuelle Rechtsprechung
aus der Arbeit der Schwerbehinderten-Vertrauensleute
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Informationen
❚ Die Anschriften der IG Metall-Verwaltungsstellen
❚ Unsere ReferentInnen
❚ Seminardurchführung
❚ Der Weg zur Teilnahme nach 37 (6) BetrVG
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❚
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❚
❚
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Vorgehen bei Streitigkeiten
Allgemeine Infos
Unsere Tagungshäuser
Noch mehr Wissen buchen!
Anmeldung
❚ Anmeldekarte
www.dgb-bildungswerk-nrw.de
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SEMINARE
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Mitwirkung der Jugend- und
Auszubildendenvertretung (JAV I)
Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse über die Arbeit der Jugendund Auszubildendenvertretung. Die TeilnehmerInnen befassen sich
mit den Voraussetzungen für die Arbeit einer Jugend- und Auszubildendenvertretung nach dem Betriebsverfassungsrecht. Es werden
die vorhandenen betrieblichen Verhältnisse thematisiert sowie die
neueste Rechtsprechung zur Arbeit einer JAV ausgewertet.
Themen
❚ Aufgaben und Rechte der Jugend- und Auszubildendenvertretung
und ihrer einzelnen Mitglieder (§§ 60 – 64; § 70 BetrVG)
❚ Geschäftsführung der JAV (§§ 65; 66 BetrVG)
❚ Sprechstunden der JAV (§ 69 BetrVG)
❚ Jugend- und Auszubildendenversammlung (§ 71 BetrVG)
❚ Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung (§§ 72, 73 BetrVG)
❚ Beteiligung bei der Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen
(§§ 96 – 98 BetrVG)
❚ Zusammenwirkung von JAV und Betriebsrat (§§ 66 – 68 BetrVG)
»Selbstbewusst einmischen –
wir bestimmen mit. Wer gegen
Mitbestimmung ist, traut seinen
eigenen Leuten nicht«
JAV I
2011
Seminardaten
Termin 1
11.04. – 15.04.2011
Kosten 1.350,– Euro
Sprockhövel, IGM-Bildungszentrum
D2-111261-064
Termin 2
11.07. – 15.07.2011
Kosten 1.350,– Euro
Sprockhövel, IGM-Bildungszentrum
D2-111262-064
Termin 3
26.09. – 30.09.2011
Kosten 1.350,– Euro
Sprockhövel, IGM-Bildungszentrum
D2-111263-064
SEMINARE
SEMINARE
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Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I)
Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse des Betriebsverfassungsrechts und der aktuellen Rechtsprechung. Im Mittelpunkt steht die
Klärung der Aufgaben des Betriebsrats.
Themen
❚ Der Betriebsrat als Interessenvertretung der abhängig Beschäftigten
❚ Das Betriebsverfassungsgesetz im System unserer Rechtsprechung
❚ Systematik des Betriebsverfassungsgesetzes von 2002
❚ Nutzung der Beteiligungsrechte
❚ Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrecht nach dem
Betriebsverfassungsgesetz:
§ 74 Grundsätze der Zusammenarbeit
§ 81 Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers
§ 87 Mitbestimmungsrecht in sozialen Angelegenheiten
§ 102 Mitbestimmung bei Kündigungen
§ 106 Unterrichtung in wirtschaftlichen und anderen Angelegenheiten
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Seminardaten
Termin 1 (Wochenseminar)
Sundern-Langscheid, Hotel Seegarten
24.01. – 28.01.2011
Kosten 1.095,– Euro
D2-111254-064
Termin 2 (2 x 3 Tage)
Teil A: 14.02. – 16.02.2011
Kosten pro Teil 715,– Euro
Meschede, Hotel Hennedamm
D2-111255-064
Teil B: 14.03. – 16.03.2011
Kosten pro Teil 715,– Euro
Meschede, Hotel Hennedamm
D2-111256-064
Termin 3 (Wochenseminar)
09.05. – 13.05.2011
Lennestadt-Kirchveischede,
Landhotel Laarmann
Kosten 1.034,– Euro
D2-111253-064
Termin 4 (Wochenseminar)
12.09. – 16.09.2011
Lennestadt-Kirchveischede,
Landhotel Laarmann
Kosten 1.034 ,– Euro
D2-111251-064
Termin 5 (Wochenseminar)
17.10. – 21.10.2011
Oeding, Burghotel Pass
Kosten 1.059,– Euro
D2-111252-064
SEMINARE
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Mitbestimmung und Betriebsratshandeln (BR II)
In diesem Seminar befassen sich die TeilnehmerInnen intensiv mit
den Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats. Anhand praxisnaher
Fallbeispiele wird der Umgang für die Arbeit als betriebliche Interessenvertretung eingeübt.
Themen
❚ Struktur der betriebsverfassungsrechtlichen Beteiligungsrechte
❚ Konfliktregelungen im BetrVG: Arbeitsgerichtsverfahren,
Einigungsstellenverfahren
❚ Vereinbarungsformen, Regelungsabsprache, Betriebsvereinbarung
❚ Freiwillige Betriebsvereinbarungen nach § 88 BetrVG
❚ Durchführung gemeinsamer Beschlüsse nach § 77 BetrVG
❚ Tarifvorbehalt nach § 77 Abs. 3 BetrVG
❚ Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung und Gesetzgebung
Seminardaten
Termin 1: 09.05. – 13.05.2011 Sundern-Langscheid, Hotel Seegarten
Kosten 1.095,– Euro
D2-111257-064
Auf Wunsch mit Kinderbetreuung
Hinweis: Nur buchbar in Kombination mit „Personelle Maßnahmen
und Betriebsratshandeln“ vom 06.06. – 10.06.2011
Termin 2: 07.11. – 11.11.2011
Kosten 1.155,– Euro
Meschede, Hotel Hennedamm
D2-111258-064
Hinweis: Nur buchbar in Kombination mit „Personelle Maßnahmen
und Betriebsratshandeln“ vom 05.12. – 09.12.2011
Personelle Maßnahmen und Betriebsratshandeln
(BR II)
Im Mittelpunkt dieses Seminars stehen die Beteiligungsrechte der
betrieblichen Interessenvertretung bei personellen Angelegenheiten
gemäß §§ 99 ff. BetrVG. Die TeilnehmerInnen lernen unter Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung ihre Handlungs- und Beteiligungsmöglichkeiten in diesem Arbeitsfeld kennen.
Themen
❚ Beteiligung der Interessenvertretung in personellen Angelegenheiten
❚ Verfahren bei Personalentscheidungen
❚ Beteiligung des Betriebsrats bei Personalentscheidungen nach
§ 99 BetrVG: Einstellung, Versetzung, Eingruppierung,
Umgruppierung
❚ Beteiligung des Betriebsrats bei Kündigung nach §§ 102 ff. BetrVG
❚ Personalplanung und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
❚ Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung und Gesetzgebung
Seminardaten
Termin 1: 06.06. – 10.06.2011 Sundern-Langscheid, Hotel Seegarten
Kosten 1.095,– Euro
D2-111259-064
Hinweis: Nur buchbar in Kombination mit „Mitbestimmung und
Betriebsratshandeln“ vom 09.05. – 13.05.2011
Termin 2: 05.12. – 09.12.2011 Meschede, Hotel Hennedamm
Kosten 1.155,– Euro
D2-111260-064
Hinweis: Nur buchbar in Kombination mit „Mitbestimmung und
Betriebsratshandeln“ vom 07.11. – 11.11.2011
SEMINARE
SEMINARE
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Das Formale und Schriftliche der BR-Arbeit:
Geschäftsordnung des BR, Protokollführung usw.
Gesetzgeber und Rechtsprechung haben viele Anforderungen an
formal korrektes Vorgehen des Betriebsrats festgelegt und bestimmt,
was der Schriftform bedarf. Beim Konflikt mit dem Arbeitgeber und
ggf. vor dem Arbeitsgericht wird häufig als Erstes kontrolliert, ob die
formalen/schriftlichen Anforderungen alle eingehalten wurden.
Falls nicht, kann das schon das Aus sein.
Themen
❚ Die Geschäftsordnung des Betriebsrats
❚ Die Einberufung der BR-Sitzung: Wer ist wie und wann einzuladen?
❚ Wie fasst der Betriebsrat korrekte Beschlüsse?
❚ Was muss ein Protokoll mindestens enthalten und was passiert
bei Einsprüchen zum Protokoll?
Seminardaten
17.01. – 18.01.2011
Kosten 475,– Euro
Sundern-Langscheid, Hotel Seegarten
D2-111271-064
Grundlagen des Arbeitsrechts
Das Seminar vermittelt Kenntnisse über die Grundlagen des Arbeitsrechts, insbesondere im Betriebsverfassungsrecht. Ausgehend von
typischen betrieblichen Konfliktfeldern wird das Arbeitsrecht als Instrument zur Durchsetzung von Interessen vorgestellt.
Themen
❚ Gegenstand und Grundlage des Arbeitsrechts
❚ Individualarbeitsrecht
❚ Mitwirkung in personellen Angelegenheiten
(§§ 93 - 95 und §§ 99 - 103 BetrVG)
❚ Der Betriebsrat im kollektiven Arbeitsrecht
❚ Informationsrecht, Anhörungsrecht, Beratungsrecht
❚ Widerspruchsrecht, Zustimmungsrecht und Initiativrecht
❚ Betriebsrat, Gewerkschaften und Tarifvertragsrecht
❚ Stellung des Betriebsrats während eines Arbeitskampfes
❚ Das Arbeitsverhältnis
❚ Kündigungsschutz
Seminardaten
11.07. – 15.07.2011
Kosten 1.095,– Euro
Sundern-Langscheid, Hotel Seegarten
D2-111269-064
SEMINARE
SEMINARE
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Betriebswirtschaftliches Grundwissen
für Betriebsräte
Betriebsräte und -rätinnen stehen immer wieder vor einer Vielzahl
an Informationen über die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens,
die nur allzu häufig dazu genutzt werden, Beschäftigungsabbau, Arbeitszeitverlängerung oder Lohnkürzungen durchzusetzen. Argumentiert wird mit Sachzwängen der Wettbewerbsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit. Umso wichtiger ist es für die betriebliche Interessenvertretung, die wirtschaftliche Situation »ihres Unternehmens« selbst einschätzen zu lernen.
Themen
❚ Rechtsformen eines Unternehmens
❚ Gestaltbare und feststehende Bedingungen bei der Entwicklung
der Unternehmenspolitik
❚ Einführung in das Rechnungswesen und Berechnung einfacher
Kennzahlen in der Praxis
❚ Kostenrechnung und Deckungsbeitragsberechnung
❚ Informationsanspruch und Informationsquellen des Betriebsrats
❚ Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats nach dem Betriebsverfassungsgesetz
Seminardaten
12.09. – 16.09.2011
Kosten 1.155,– Euro
Meschede, Hotel Hennedamm
D2-111266-064
Wie steht »mein« Betrieb eigentlich da?
Kriterien zur Beurteilung der wirtschaftlichen Lage
eines Unternehmens, Einflussmöglichkeiten des
Betriebsrats
Kurzarbeit, Standortverlegung, Produktdiversifikation, Personalabbau, Investitionen – Unternehmensentscheidungen treffen immer
mittel- oder auch unmittelbar die Beschäftigten. Der Betriebsrat wird
dabei häufig vor vollendete Tatsachen durch die Unternehmensleitung gestellt.
Das Seminar vermittelt TeilnehmerInnen Kenntnisse zur Beurteilung
der wirtschaftlichen Situation eines Unternehmens. Sie informieren
sich, nach welchen Kriterien Unternehmensentscheidungen getroffen
werden und welche Einflussmöglichkeiten sie als gewählte InteressenvertreterInnen haben.
Themen
❚ Kriterien für Standortentscheidungen und Standortverlegung
❚ Personalentwicklung als wesentliches Element der
Unternehmensführung
❚ Investitionen: Lohnverzicht zur Standortsicherung?
❚ Finanzierungsformen, Finanzplanung und Analyse der
Kapitalstruktur
❚ Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats nach dem
Betriebsverfassungsgesetz
Seminardaten
17.10. – 21.10.2011
Kosten 1.095,– Euro
Sundern-Langscheid, Hotel Seegarten
D2-111267-064
SEMINARE
SEMINARE
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Grundentgeltdifferenzierung und era.-Grundlagen
Das Seminar hat die Vermittlung von Grundkenntnissen im Bereich
der Entgeltdifferenzierung im Betrieb zum Ziel. Es behandelt Fragen
der tarifpolitischen, ökonomischen und rechtlichen Rahmenbedingungen sowie insbesondere der Grundentgeltdifferenzierung (Eingruppierung) und der Entgeltgrundsätze.
Themen
❚ Überblick über tarifliche und betriebliche Entgeltgestaltung
❚ Eingruppierung nach bestehenden Tarifverträgen
❚ Arbeitsbewertung und Eingruppierung im era.
❚ Grundentgeltdifferenzierung
❚ Hilfen für die Arbeitsbewertung und Eingruppierung
❚ Betriebliche Entgeltgestaltung und die Mitbestimmung
des Betriebsrates nach § 87 (1) BetrVG
Seminardaten
26.09. – 30.09.2011
Kosten 1.034,– Euro
Lennestadt-Kirchveischede,
Landhotel Laarmann
D2-111270-064
Betriebe ohne Tarifbindung – Auswirkungen auf
die Beschäftigten, Aufgaben des Betriebsrats
Tritt ein Arbeitgeber aus dem Arbeitgeberverband aus oder verlässt
die Tarifbindung, führt dies zunächst zu großen Verunsicherungen in
der Belegschaft und im Betriebsratsgremium. Welche Tarifverträge
gelten noch und wie lange? Welche Bedingungen gelten für neu eingestellte KollegInnen? Was tun, wenn der Arbeitgeber neue Arbeitsverträge vorlegt? Was bedeutet der Begriff »Nachwirkung des Tarifvertrags«?
Und wenn der Arbeitgeber noch nie tarifgebunden war: auf welche
allgemeingültigen Gesetze oder Verträge kann der Betriebsrat sich
beziehen? Was muss, was darf und was sollte er regeln?
Themen
❚ Überblick über geltende Tarifverträge
❚ Wirkung von Tarifverträgen und Voraussetzungen für deren
Wirkung
❚ Auswirkungen auf Entgelt und Tariferhöhung
❚ Rechtsfolgen des Austritts/Übertritts des Arbeitgebers:
Nachwirkung
❚ Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
Seminardaten
23.02. – 25.02.2011
Kosten 658,– Euro
Lennestadt-Kirchveischede,
Landhotel Laarmann
D2-111264-064
SEMINARE
SEMINARE
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Betriebe ohne Tarifbindung – Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats (Aufbauseminar)
In Betrieben ohne Tarifbindung sind Betriebsräte in besonderem Maß
gefordert, die Interessen ihrer Kolleginnen und Kollegen durchzusetzen. Entgelterhöhung, tarifliche Arbeitszeitverkürzung, Regelungen
zur Arbeitszeit müssen innerbetrieblich durchgesetzt werden. In diesem Seminar lernen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihre Handlungsoptionen und Mitbestimmungsrechte für Betriebe ohne Tarifbindung kennen.
Themen
❚ »Anlehnung« an den Tarifvertrag
❚ Wirkung von Betriebsvereinbarungen: die erzwingbare und
die freiwillige Betriebsvereinbarung
❚ Was ist eine Regelungsabrede
❚ Einbeziehung der Belegschaft bei der Durchsetzung betrieblicher
Forderungen
Seminardaten
07.09. – 09.09.2011
Kosten 685,– Euro
Sundern-Langscheid, Hotel Seegarten
D2-111265-064
Der Wirtschaftsausschuss
Im Mittelpunkt dieses Seminars stehen Fragen zu den Aufgaben des
Wirtschaftsausschusses und seiner Funktion innerhalb der betrieblichen Interessenvertretung. Das Seminar bietet, ausgehend von den
typischen Problemen der Wirtschaftsausschusstätigkeit in den Unternehmen, Hilfen für eine verbesserte Organisation der Wirtschaftsausschusstätigkeit. Es vermittelt grundlegende betriebswirtschaftliche
Kenntnisse zum Unternehmensrecht und eine Einführung in das betriebliche Rechnungswesen.
Themen
❚ Stellung und Aufgaben des Wirtschaftsausschusses
❚ Die Organisation des Wirtschaftsausschusses: Grundlinien einer
Geschäftsordnung, Arbeitsteilung und Sitzungsgestaltung
(§ 106 Abs. 1; §§ 107 und 108 BetrVG)
❚ Was sind »wirtschaftliche Angelegenheiten«?
(§ 106 Abs. 2 und 3 BetrVG)
❚ Entscheidungsprozesse im Unternehmen – externes und internes
Rechnungswesen als Informationsquellen, Kennzahlen für den
Wirtschaftsausschuss
❚ Aufbau und Bestandteile des Jahresabschlusses (Bilanz),
Grundlage und Bewertung
❚ Kommunikation und Information: Verhandlungsführung zur
Informationsgewinnung
❚ Rechtliche und betriebspolitische Durchsetzung einer aktiven
Informationspolitik (§§ 109, 110 BetrVG)
Seminardaten
28.11. – 02.12.2011
Lennestadt-Kirchveischede,
Landhotel Laarmann
Kosten 1.034,– Euro D2-111272-064
SEMINARE
SEMINARE
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Teilhabepraxis I: Zentrale Aufgaben der
Schwerbehindertenvertretung
Arbeits- und Gesundheitsschutz I
(AuG I)
Dieses Seminar führt in die zentralen Aufgabenfelder der Schwerbehindertenvertretung ein. Grundlage ist das SGB IX, mit dem die Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben gefördert werden soll.
Vorrangig spricht das Seminar neu gewählte Schwerbehindertenvertretungen an, die Grundkenntnisse für ihre Arbeit als Interessenvertretung benötigen. Ausdrücklich eingeladen sind auch Betriebs- und
Personalräte, die sich für die Belange von Menschen mit Behinderung
engagieren wollen.
Nach Klärung wesentlicher Grundbegriffe werden insbesondere die
Aufgaben, Rechte und Pflichten der Schwerbehindertenvertretung
vermittelt.
Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse im Bereich des Arbeits- und
Gesundheitsschutzes. Es thematisiert das System der Arbeitssicherheit, gibt Informationen über die Aufgaben des Betriebsrats und
untersucht die Handlungsmöglichkeiten im Betrieb.
Themen
❚ Behinderung – Fakten, Zahlen und Begrifflichkeiten
❚ Aufgaben und Rechte der SBV
❚ Das Anerkennungs- und Gleichstellungsverfahren
❚ Pflichten des Arbeitgebers
❚ SBV in der Praxis: Aufbau von Arbeitsstrukturen unter Nutzung
von inner- und außerbetrieblichen Kooperationspartnern
❚ Beschäftigung sichern und fördern
❚ Der besondere Kündigungsschutz
Seminardaten
21.02. – 23.02.2011
Kosten 685,– Euro
Sundern-Langscheid, Hotel Seegarten
D2-111273-064
Themen
❚ Rolle und Funktion des Betriebsrats auf dem
Gebiet des Arbeitsschutzes (§§ 80–82 BetrVG)
❚ Rechtsstellung und Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten
❚ Arbeitsschutz und Mitbestimmung des
Betriebsrats (§ 87 BetrVG)
❚ Mitbestimmungsmöglichkeiten nach dem neuen
Arbeitsschutzgesetz
❚ Zusammenarbeit des Betriebsrats mit außerbetrieblichen Stellen
wie Gewerbeaufsicht, Berufsgenossenschaft, Sachverständigen
und Gewerkschaft (§ 89 BetrVG; § 20 SGB VII)
Seminardaten
21.11. – 25.11.2011
Kosten 1.350,- Euro
Sprockhövel, IGM-Bildungszentrum
D2-111268-064
SEMINARE
N O C H M E H R W I S S ES N
E MBIUNCAHREEN !
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Aktuelle Probleme und aktuelle Rechtsprechung
aus der Arbeit der SchwerbehindertenVertrauensleute
3-Tages-Seminar für die Schwerbehindertenvertretung
nach § 37 Abs. 6 BetrVG und nach § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX
Themen
❚ Die genauen Themen des Seminars werden gesondert
ausgeschrieben und rechtzeitig bekannt gegeben.
Seminardaten
05.10. – 07.10.2011
Kosten 728,- Euro
von
profis is
f
für pro
Se mi na re 2011
elt
Gestaltung der Arbeitsw
ExpertInnenwissen zur
Seminarprogramm von
Mit dem gemeinsamen
Bildungswerk NRW e.V.
TBS NRW e.V. und DGBim Betrieb meistern
aktuelle Herausforderungen
Bad Fredeburg,
Kurhotel »Zum Hallenberg«
D2-111274-064
DER GEWER KSCHA FTEN
in Kooperation mit
ExpertInnenwissen zur Gestaltung der Arbeitswelt:
Mit dem gemeinsamen Seminarprogramm von TBS NRW und
DGB-Bildungswerk NRW e.V. aktuelle Herausforderungen
im Betrieb meistern.
Information und Programm gibt es beim
DGB-Bildungswerk NRW e.V.
Jürgen Reusch
[email protected]
Bismarckstr. 77, 40210 Düsseldorf
Tel.: 02 11 / 175 23-214
Fax: 02 11 / 175 23-261
www.dgb-bildungswerk-nrw.de/expertInnenwissen
SEMINARE
D I E A N S C H R I F T E N D E R I G M E TA L L
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Die Anschriften der IG Metall-Verwaltungsstellen
IGM-Verwaltungsstelle Arnsberg
Schobbostraße 54, 59755 Arnsberg
Ingo Leopold
Tel.: 0 29 32/97 93-0, Fax: 0 29 32/97 93-50
e-mail: [email protected]
www.igmetall-arnsberg.de
IGM-Verwaltungsstelle Lüdenscheid
Augustastraße 10, 58509 Lüdenscheid
Thorsten Schnabel
Tel.: 0 23 51/36 58-0, Fax: 0 23 51/36 58-36
e-mail: [email protected]
www.mk.igmetall.de
IGM-Verwaltungsstelle Olpe
Josefstraße 19, 57462 Olpe
Peter Thesing
Tel.: 0 27 61/93 91-17, Fax: 0 27 61/93 91-10
e-mail: [email protected]
www.igm-olpe.de
Offen gesagt!
Über das mir von den KollegInnen entgegengebrachte Vertrauen zur Wahl als betriebliche Interessenvertretung habe ich mich sehr gefreut. Und dieses Vertrauen möchte ich nicht enttäuschen. In den Seminaren
vom DGB–Bildungswerk NRW und der IG Metall
Bildungsregion Sauerland bekomme ich genau das
Wissen vermittelt, das ich direkt für die KollegInnen
im Betrieb umsetzen kann.
Claudia Jurgasch, freigestellte Betriebsrätin, Trilux
GmbH & Co. KG, Arnsberg
IGM-Verwaltungsstelle Olsberg
Bigger Platz 5, 59939 Olsberg
Helmut Kreutzmann
Tel.: 0 29 62/97 46-0, Fax: 0 29 62/97 46-20
e-mail: [email protected]
IGM-Verwaltungsstelle Werdohl-Iserlohn
Von-Scheibler-Straße 7 – 9, 58636 Iserlohn
Gudrun Gerhardt
Tel.: 0 23 71/81 83-0, Fax: 0 23 71/81 83-22
e-mail: [email protected]
www.mk.igmetall.de
UNSERE REFERENTINNEN UND REFERENTEN
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UNSERE REFERENTINNEN UND REFERENTEN
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Unsere Referentinnen und Referenten
... sind erfahrene BetriebsrätInnen und GewerkschafterInnen
aus der Praxis
... kennen die Region, sie kommen größtenteils aus dem
Organisationsbereich der IGM-Bildungsregion Sauerland
... sind ExpertInnen für den Bereich Arbeitsrecht.
In der Regel ergänzt bei jedem Seminar ein/e hauptamtliche/r
GewerkschaftssekretärIn das ReferentInnenteam.
Thorsten Schnabel,
IG Metall Lüdenscheid, Gewerkschaftssekretär
Zum ReferentInnenteam gehören zum Beispiel:
Faruk Ikinci,
Betriebsratsvorsitzender, Dura Automotive,
Leisten und Blenden GmbH, Plettenberg,
Schwerpunkt: Entgelt, Tarifpolitik
Helmut Kreutzmann,
IG Metall Olsberg, Gewerkschaftssekretär
Gudrun Gerhardt,
IG Metall Werdohl-Iserlohn,
2. Bevollmächtigte
Ingo Leopold,
IG Metall Arnsberg, Gewerkschaftssekretär
Tom Kircher,
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Gerd Grawe,
IG Metall Arnsberg, Gewerkschaftssekretär
UNSERE REFERENTINNEN UND REFERENTEN
UNSERE REFERENTINNEN UND REFERENTEN
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Peter Thesing,
IG Metall Olpe, Gewerkschaftssekretär
Peter Weyers,
Betriebsrat, Helios GmbH, Neuenrade
Schwerpunkt: Entgelt, Tarifpolitik
Dirk Rullich,
IG Metall Olpe, Gewerkschaftssekretär
Frank Rath,
Schwerbehindertenvertrauensperson, KM
Europa Metal AG, Menden, Schwerpunkt:
Schwerbehinderteninteressenvertretung
Dieter Radtke,
Betriebsrat, KM Europa Metal AG,
Menden, Schwerpunkt BR I
Christoph Schwarzer,
Freigestellter Betriebsratsvorsitzender,
Flühs Drehtechnik GmbH, Lüdenscheid
Schwerpunkt: BR I
Uli Flasshoff,
IG Metall Werdohl-Iserlohn,
Gewerkschaftssekretär
Sandra Wiegen,
stellvertretende Betriebsratsvorsitzende,
Lumberg Connect GmbH & Co. KG.,
Schalksmühle
Schwerpunkt: BR I
UNSERE REFERENTINNEN UND REFERENTEN
SEMINARDURCHFÜHRUNG
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Dinah Temme,
IG Metall Werdohl-Iserlohn,
Gewerkschaftssekretärin
Ulrike Schäfer,
ehrenamtliche Arbeits- und Sozialrichterin,
Schwerpunkt: BR I
Seminardurchführung
Die Verantwortung für Planung und Durchführung der Seminare
liegt beim DGB-Bildungswerk NRW e.V. in Händen von Sabine Lörx.
Kosten
Die Kosten für mehrtägige Seminare beinhalten Seminarpauschale,
Unterkunft und Vollpension, bei Tagesseminaren Seminarpauschale
und Verpflegung. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung verstehen sich zzgl. 7 % Umsatzsteuer. Die Kosten sind gemäß § 37 (6)
bzw. § 65 (1) BetrVG in Verbindung mit § 40 BetrVG sowie gemäß
§ 96 (4) in Verbindung mit § 96 (8) SGB IX vom Arbeitgeber zu tragen.
Seminarabsage
Das DGB-Bildungswerk NRW e.V. behält sich vor, Seminare aufgrund
zu geringer Zahl von TeilnehmerInnen oder Verhinderung der ReferentInnen – auch kurzfristig – abzusagen.
Anmeldung
In der Regel erfolgt die verbindliche schriftliche Anmeldung bis
acht Wochen vor Seminarbeginn bei der zuständigen IG MetallVerwaltungsstelle. Besser ist es, sich früher anzumelden!
Ausfallkosten
Bei Absagen bis zu drei Wochen vor Seminarbeginn entstehen keine
Kosten. Bei kurzfristigen Absagen, d.h. 20 – 4 Tage vor Seminarbeginn werden 50 % der Seminargebühr berechnet. Absagen, die
1 – 3 Tage vor Seminarbeginn eingehen, werden wie Nichtteilnahme
behandelt. In diesen Fällen stellen wir 100 % der Seminargebühr in
Rechnung. Werden dem Bildungswerk wegen der Nichtteilnahme am
Seminar Ausfallkosten für Unterkunft und Verpflegung in Rechnung
gestellt, so sind diese ebenfalls zu erstatten.
Unsere Veranstaltungen stehen allen Interessierten offen. Je nach
Thema können Freistellungsmöglichkeiten für Betriebsräte (nach § 37
[6] BetrVG), Schwerbehindertenvertrauenspersonen (§ 96 [4] SGB IX)
und Jugend- und Auszubildendenvertretungen (nach § 37 [6]
BetrVG/§ 65 [1] BetrVG) in Anspruch genommen werden. Sollten Fragen offen bleiben, sprich uns bitte an, wir werden versuchen, auch
für ganz spezielle Problemlagen die passende Lösung zu finden.
SEMINARE
NOCH MEHR WISSEN BUCHEN!
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Seminare 2011
Fit für den Vorsitz!
de,
Für Betriebsratsvorsitzen
sitzende
stellvertretende BR-Vor
glieder
und freigestellte BR-Mit
DER GEWER KSCHA FTEN
Offen gesagt!
Auch wenn ich schon lange Betriebsrat bin: Weiterbildung gehört für mich zum Pflichtprogramm. In den
Seminaren des DGB-Bildungswerk NRW und der
IG Metall-Bildungsregion Sauerland werde ich mit
aktuellen Informationen versorgt, die ich brauche, um
meine KollegenInnen vernüftig beraten zu können,
wie z. B. zur Altersteilzeit.
Rainer Schmolke, Betriebsratsvorsitzender, Leopold
Kostal GmbH & Co. KG, Lüdenscheid
In Kooperation mit
Bezirk NRW
Das Programm speziell für Betriebsratsvorsitzende,
stellvertretende BR-Vorsitzende und freigestellte
Betriebsräte: Kompetenz, Führungsqualität und
Akzeptanz für eine erfolgreiche Betriebsratsarbeit.
Information und Programm gibt es in der
IG Metall-Verwaltungsstelle oder beim DGB-Bildungswerk NRW e.V.
DGB-Bildungswerk NRW e.V.
Elisabeth Becker-Töpfer
[email protected]
Bismarckstr. 77, 40210 Düsseldorf
Tel.: 02 11 / 175 23-268
Fax: 02 11 / 175 23-161
www.dgb-bildungswerk-nrw.de
D E R W E G Z U R T E I L N A H M E § 37 ( 6 ) B e t r V G
VORGEHEN BEI STREITIGKEITEN
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35
Der Weg zur Teilnahme
Wenn der Arbeitgeber blockt – Das »Nein« zur Schulung
Der Arbeitgeber bestreitet
die Erforderlichkeit des Lehrgangs.
Der Arbeitgeber hält die
betrieblichen Belange für nicht
genügend berücksichtigt.
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Auswahl
Der Arbeitgeber kann ein
arbeitsgerichtliches Verfahren
einleiten, wenn er die Schulungsteilnahme des BR-Mitglieds verhindern
will.
Der Arbeitgeber muss die
Einigungsstelle anrufen.
Sie entscheidet über die zeitliche
Teilnahme. Daher frühzeitige
Mitteilung an den Arbeitgeber.
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Wenn der Arbeitgeber die
Erforderlichkeit bestreitet,
sofort eine Betriebsratssitzung einberufen. Beschließen, dass der BR an der
Schulung festhält und die Erforderlichkeit ordentlich begründen.
Den Beschluss mit der Begründung
dem Arbeitgeber mitteilen.
Wenn der Arbeitgeber die Berücksichtigung der betriebliche Belange bestreitet, sofort eine Betriebsratssitzung
einberufen. Beschließen, dass der BR an der
zeitlichen Lage der Schulung festhält und
begründen oder mit dem Arbeitgeber einen
anderen Schulungstermin vereinbaren und
dafür Entgegenkommen bei anderen Seminaren vom Arbeitgeber einfordern.
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Tagesordnung
BR lädt mit gesondertem Tagesordnungspunkt »Schulungen« zu einer
ordentlichen BR-Sitzung ein.
BR-Gremium wählt infrage kommende Veranstaltungen aus
und überprüft, ob sie ❚ für die Arbeit des Gremiums und für die
(Ersatz-) TeilnehmerInnen erforderlich sind
❚ die betrieblichen Belange (Kosten, zeitliche Lage) genug berücksichtigen.
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Beschluss
Nach Feststellung der Erforderlichkeit und Berücksichtigung der betrieblichen
Belange fasst das BR-Gremium den Beschluss über die Lehrgangsteilnahme.
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Anmeldeunterlagen
BR erhält die Unterlagen vom DGB-Bildungswerk NRW e.V.
❚ Freistellungserklärung für DGB-Bildungswerk NRW e.V.
❚ Mitteilung an den Arbeitgeber
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Mitteilung an Arbeitgeber
BR teilt dem Arbeitgeber den Beschluss mit.
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Anmeldung
Verbindliche Anmeldung durch den Betriebsrat.
Der Arbeitgeber kann das DGB-Bildungswerk NRW e.V. beauftragen.
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Ausfallkosten
Bei Absage ab 3 Wochen vorher.
Das BR-Mitglied nimmt gegen den Willen des
Arbeitgebers an der Schulung teil,
wenn der Arbeitgeber
kein gerichtliches Verfahren einleitet
oder nicht auf den Beschluss des
Betriebsrats reagiert oder kurzfristig
ohne vorherige Ankündigung die
Seminarteilnahme verhindern will.
wenn der Arbeitgeber
die Einigungsstelle nicht anruft oder
kurzfristig (ca. 2 Wochen vorab) trotz
frühzeitiger Anmeldung die Teilnahme am Seminar verhindern will.
Der Arbeitgeber verweigert die Zahlung der Seminarkosten
und des Entgelts.
Seminarkosten: Der BR leitet nach Rücksprache mit IGM-Verwaltungsstelle
und DGB-Bildungswerk NRW e.V. ein Beschlussverfahren zur Kostentragung
durch den Arbeitgeber beim Arbeitsgericht ein.
Entgeltausfall: Das einzelne BR-Mitglied muss seinen Entgeltausfall im
arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren einklagen. Dazu die IG Metall einschalten
und Rechtsschutz beantragen.
§ 37 ( 6 ) B e t r V G
§ 96 (4) SGB IX
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Wichtige Hinweise zur Schulungsteilnahme
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Freistellung und Teilnahmebedingungen
von Schwerbehinderten-Vertrauensleuten nach § 96 (4) SGB IX
»Nach der Rechtsprechung des BAG ist die Vermittlung von Kenntnissen erforderlich, wenn diese unter Berücksichtigung der konkreten
Verhältnisse im Betrieb und im BR notwendig sind, damit der BR seine gegenwärtigen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben
sach- und fachgerecht erfüllen kann …«
(Fitting, 24. Auflage RN 141 zu § 37 BetrVG)
Aus der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes:
»Seminare sind nicht nur dann erforderlich im Sinne von § 37 BetrVG,
wenn sie Wissen über neue Gesetze, Tarifverträge usw. vermitteln; es
kommt vielmehr auf die konkrete Situation im Betrieb und den Betriebsrat an. Das vermittelte Wissen muss einen unmittelbaren Bezug
zur Betriebsratstätigkeit haben, wobei es sich sowohl um Grundwissen als auch Spezialkenntnisse handeln kann.«
(BAG-Beschluss vom 6.5.75 – 1 ABR 135/73 – BB 1975, 1112; DB 1975,
1947)
»Jedes Betriebsratsmitglied hat Anspruch darauf, nach § 37 (6)
BetrVG Grundkenntnisse im Betriebsverfassungsgesetz durch den
Besuch eines Seminars zu erwerben, da verantwortliche Betriebsratsarbeit nur möglich ist, wenn das Betriebsratsmitglied über Mindestkenntnisse des BetrVG verfügt.«
(BAG-Beschluss vom 5.11.81 – 6 ABR 50/79 betr. eine Schulung von
zwei Wochen)
Schulungen für Betriebsräte nach § 37 (6) BetrVG
Schulungen nach § 37 Abs. 6 BetrVG vermitteln Kenntnisse, die für
die Arbeit des Betriebsrates bzw. der Jugend- und Auszubildendenvertretung erforderlich sind. Der Betriebsrat hat über die Teilnahme
eines Mitglieds des Betriebsrates bzw. der Jugend- und Auszubildendenvertretung einen Beschluss zu fassen. Dieser Beschluss muss dem
Arbeitgeber mitgeteilt werden. Für die Teilnahme an Schulungen
nach § 37 (6) BetrVG hat der Arbeitgeber die Kosten für Fahrt, Unterkunft, Verpflegung und die Schulungskosten zu tragen. Außerdem
muss das Arbeitsentgelt bzw. die Ausbildungsvergütung weiter
gezahlt werden.
§ 96 SGB IX
»Abs. 4: Die Vertrauenspersonen werden von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts oder der Dienstbezüge befreit, wenn und soweit es zur Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Sind in den Betrieben und Dienststellen in der Regel
wenigstens 200 schwerbehinderte Menschen beschäftigt, wird die
Vertrauensperson auf ihren Wunsch freigestellt; weitergehende Vereinbarungen sind zulässig. Satz 1 gilt entsprechend für die Teilnahme
an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse
vermitteln, die für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung erforderlich sind. Satz 3 gilt auch für das mit der höchsten Stimmenzahl
gewählte stellvertretende Mitglied, wenn wegen 1. ständiger Heranziehung nach § 95, 2. häufiger Vertretung der Vertrauensperson für
längere Zeit, 3. absehbaren Nachrückens in das Amt der Schwerbehindertenvertretung in kurzer Frist die Teilnahme an Bildungs- und
Schulungsveranstaltungen erforderlich ist.«
»Abs. 8: Die durch die Tätigkeit der Schwerbehindertenvertretung
entstehenden Kosten trägt der Arbeitgeber. Das Gleiche gilt für die
durch die Teilnahme des mit der höchsten Stimmzahl gewählten
stellvertretenden Mitglieds an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen nach Absatz 4 Satz 3 entstehenden Kosten.«
Arbeitgeberinfo
Die Schwerbehindertenvertretung teilt die Seminarteilnahme
dem Arbeitgeber rechtzeitig mit.
U N S E R E TA G U N G S H Ä U S E R
U N S E R E TA G U N G S H Ä U S E R
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Hotel & Restaurant Seegarten
Zum Sorpedamm 21
59846 Sundern-Langscheid
Tel.: 0 29 35 / 964 60
Fax: 0 29 35 / 71 92
www.hotel-seegarten.com
[email protected]
Die herrliche Lage zwischen Sorpesee und Kurpark zeichnet dieses
exklusive Tagungshotel aus. Die ideenreiche, leichte Küche des Fernsehkochs Olaf Baumeister gehört zu den besten der Region. Für die
Zeit nach dem Seminar bieten individuell zugeschnittene Rahmenprogramme wie z.B. Kanufahrten, Naturfelsklettern oder Bogenschießen Möglichkeiten der Entspannung. Im nahe gelegenen Haus
des Gastes können die TeilnehmerInnen kostenlos schwimmen. Alle
Zimmer verfügen über TV, Dusche, WC, Telefon und sind teilweise mit
Balkon ausgestattet. Gartenterrasse, Bistro und Strandbar runden
das Angebot ab.
Landhotel Laarmann
Westfälische Str. 52
57368 LennestadtKirchveischede
Tel.: 0 27 21 / 98 50 30
Fax: 0 27 21 / 985 03 55
www.landhotel-laarmann.de
[email protected]
Das Landhotel Laarmann im Sauerland-Örtchen Kirchveischede ist ein
traditioneller Tagungsort verschiedener IG Metall-Verwaltungsstellen.
Die 20 Doppel- und Einzelzimmer sind alle mit Dusche, WC, Fön, TV, Radio, Wecker, Minibar und Telefon ausgestattet. Berühmt ist das Haus für
seine ausgezeichnete Küche: Nicht nur mittags stehen 3-4 Menüs zur
Auswahl, auch abends hat man noch einmal die Wahl. VegetarierInnen
kommen auch nicht zu kurz. Für die Freizeitgestaltung befinden sich im
Haus selbst noch eine Kegelbahn, eine Sauna, ein Solarium, Fahrradverleih, Tischtennis und Fitnessgeräte.
Kur- und Erholungshotel
»Zum Hallenberg«
Zum Hallenberg 60
57392 SchmallenbergBad Fredeburg
Tel.: 0 29 74 / 91 00
Fax: 0 29 74 / 12 21
www.vdk.de/hotel-zum-hallenberg
[email protected]
Das Kur- und Erholungshotel »Zum Hallenberg« liegt am Rande des
Kneippheilbades Bad Fredeburg im Hochsauerland. Das Haus verfügt
über barrierefreie Seminarräume und großzügig ausgestattete Zimmer mit Dusche, Fön, WC, Telefon, Balkon, Tresor und TV. Für die Freizeit gibt es gemütliche Aufenthaltsräume und eine Bierstube im
Haus. Außerdem bietet das Haus einen Wellnessbereich mit Hallenbad, Wintergarten, Sauna mit Ruheraum, eine Infrarot-Kabine, einen
Hydrojet, Solarium, einen Raum für Körperpflege und einen Fitnessraum. Im 100 Meter entfernten Kurmittelhaus finden sich alle Kneippanwendungen. Die abwechslungsreiche Küche bietet neben Schonund Diätkost auch deftige Sauerländer Kost.
Katholisch-Soziales Institut
Selhofer Str. 11
53604 Bad Honnef
Tel.: 0 22 24 / 955-0
Fax: 0 22 24 / 955-100
www.ksi.de, [email protected]
Bad Honnef ist zwischen Rhein und Siebengebirge gelegen. Nur wenige Gehminuten sind es zum Ortszentrum oder zum Rhein. Die Umgebung des Hauses lädt zum Wandern ein. Das hauseigene
Schwimmbad kann kostenfrei genutzt werden, Sauna und Kegelbahn
gegen eine Gebühr. Tischtennis und Fitnessraum sind ebenfalls kostenfrei zu benutzen. Außerdem steht ab 19.30 Uhr der Freizeitraum
mit Billard, Dart und Kicker kostenfrei zur Verfügung. Das KSI verfügt
über komfortabel eingerichtete Gästezimmer mit Dusche, WC, TV
und Telefon.
U N S E R E TA G U N G S H Ä U S E R
NOCH MEHR WISSEN BUCHEN!
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IG Metall-Bildungszentrum
Otto-Brenner-Str. 100
45549 Sprockhövel
Tel.: 0 23 24 / 706-0
Fax: 0 23 24 / 706-330
www.igmetall.de/homepages/
bz-sprockhoevel
[email protected]
Das IG Metall-Bildungszentrum Sprockhövel liegt am Südrand des
Ruhrgebietes in waldiger, hügeliger Umgebung. Die Wege in die benachbarten Städte sind kurz, sei es nach Hattingen oder Bochum, Essen oder Wuppertal. Das Haus bietet alles für die Freizeit: Hallenbad,
Gymnastikraum, Sportplatz, Kegelbahn, Tischtennis und vieles mehr,
so dass alle sportlich Motivierten auf ihre Kosten kommen können.
Geistige Unterhaltung bietet die Bibliothek mit ihrem großzügigen
Freihandbereich. Geselliges Zusammensein ist in der Bierstube möglich. Das Haus bietet den SeminarteilnehmerInnen bei Bedarf und
vorheriger Anmeldung Kinderbetreuung für Kinder zwischen drei und
zwölf Jahren an. Aus allen Zimmern geht der Blick in die schöne
waldreiche Landschaft. Die Zimmer haben Dusche, WC, Radio, TV
und Telefon. Auf Wunsch wird ein Internetanschluss bereitgestellt.
Hennedamm Hotel
Am Stadtpark 6
59872 Meschede
Tel.: 02 91 / 99 60-0
Fax: 02 91 / 99 60-60
www.hennedamm-hotel.de
[email protected]
Das Hotel liegt in Meschede, direkt am Hennesee im Hochsauerland.
Alle Gästezimmer sind mit Dusche oder Bad/WC, Wireless-LAN, Minibar, Safe sowie TV ausgestattet. Überwiegend verfügen die Zimmer
über Balkon oder Terrasse. Das Hotel bietet u.a. ein Hallenbad mit
Gegenstromanlage, finnische Sauna, Dampfsauna sowie Crosstrainer,
Elektrolaufband, Rudergerät und ein Solarium. Darüber hinaus lädt
die herrliche Umgebung zu zahlreichen Freizeitaktivitäten ein.
Wir wollen
immer besser
werden!
Wir, das Bildungswerk-Team, haben ein Ziel:
die stetige Verbesserung unserer Leistungen
und Angebote. Wichtig ist uns dabei die Beantwortung der Frage: Sind die Wünsche und
Erwartungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer im hohen Maße erfüllt worden?
Regelmäßige Befragungen der Teilnehmenden
geben darüber Aufschluss. Ihre Anregungen
und ihre Kritik nutzen wir – wie auch die
externe Begutachtung unserer Prozesse und
Dienstleistungen – , um immer besser zu werden.
Das DGB-Bildungswerk NRW e.V. ist eine
nach EFQM (European Foundation for Quality
Management) zertifizierte Einrichtung mit dem
Label »Committed to Excellence«. Das Zertifikat
wurde zuletzt im Oktober 2008 von der Deutschen Gesellschaft für Qualität (DGQ) erteilt.
DER GEWERKSCHAFTEN
T I P P S U N D W I S S E N W E R T E S A U S D E R A R B E I T S W E LT
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??
Schon
gewusst?
Die Erforderlichkeit von Grundlagenseminaren braucht
nicht dargelegt werden - Grundwissen ist erforderlich,
um die Betriebsratsaufgaben sachgerecht wahrnehmen
zu können!
Aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts:
Für alle Grundlagenseminare gilt, dass deren Erforderlichkeit
nicht eigens dargelegt werden muss; sie versteht sich von selbst:
»… bei Schulungsveranstaltungen, auf denen das für die
Ausübung des Betriebsratsamts unverzichtbare Grundwissen
vermittelt wird, (ist) wegen der mit der Betriebsratsarbeit
typischerweise verbundenen Aufgabenstellung auch ohne
besondere Darlegung davon auszugehen, dass sie vom Betriebsratsmitglied entweder alsbald oder zumindest demnächst
benötigt werden, um seine Betriebsratsaufgaben sachgerecht
wahrnehmen zu können.«
BAG v. 07.05.2008 – 7 AZV 90/07