Checkliste Ordentliche Kuendigung
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Checkliste Ordentliche Kuendigung
Checkliste zum Thema: Ordentliche Kündigung Angaben zur Person Nachname Vorname Alter Betriebszugehörigkeit Familienstand Kinder (Zahl und Alter) Wirtschaftliche Lage der Familie Sonstiges 1. Anhörungsverfahren Eingang des Anhörungsschreibens bzw. der Anhörungsmitteilung: Ablauf der Wochenfrist: Angegebene Kündigungsfrist korrekt? Kündigungsbegründung (verhaltens-, personen- oder betriebsbedingte Kündigung) Bei betriebsbedingter Kündigung: Angaben zur „sozialen Auswahl“ Ist Anhörung nach § 102 Abs. 1 BetrVG ordnungsgemäß? 2. Anhaltspunkte für „Bedenken“ Besteht für den Betroffenen ein besonderer gesetzlicher Kündigungsschutz? (Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternzeit, Schwerbehinderter (bzw. Gleichgestellter), Wehrpflichtiger, Zivildienstleistender, Auszubildender, (Ersatz-)Mitglied des Betriebsrats, Mitglied der JAV, Wahlbewerber, Mitglied des Wahlvorstands, Vertrauensperson der Schwerbehinderten, Umweltschutzbeauftragter) Besteht für den Betroffenen ein besonderer Kündigungsschutz nach einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung? Besteht für den Betroffenen ein besonderer arbeitsvertraglicher Kündigungsschutz? Kommt für den Betroffenen Antrag auf Anerkennung als Schwerbehinderter/Gleichgestellter in Betracht? (Wenn ja, sollte noch innerhalb der laufenden Wochenfrist der Antrag gestellt werden!) Ist die angegebene Kündigungsbegründung zutreffend? Welche Zeugen können Aussagen zum angegebenen Kündigungsgrund machen? Ist der Betroffene in der Vergangenheit abgemahnt worden? Waren die in der Abmahnung erhobenen Vorwürfe berechtigt? Welche Umstände entlasten den Betroffenen? Welche Folgen hat die beabsichtigte Kündigung für den Betroffenen und seine Familie? Sind Alternativen zur Kündigung möglich? (Abmahnung, Versetzung, Umschulung, Fortbildung, Änderungskündigung) 3. Anhaltspunkte für einen „Widerspruch“ Hat der Arbeitgeber eine korrekte „Sozialauswahl“ vorgenommen (§ 102 Abs. 3 Nr. 1 BetrVG, § 1 Abs. 3 und 4 KSchG)? Verstößt die geplante Kündigung gegen eine „Auswahlrichtlinie“ (§ 102 Abs. 3 Nr. 2 BetrVG)? Besteht die Möglichkeit der Weiterbeschäftigung an einem anderen Arbeitsplatz (§ 102 Abs. 3 Nr. 3 BetrVG)? Besteht die Möglichkeit der Weiterbeschäftigung nach einer Umschulungs- oder Fortbildungsmaßnahme (§ 102 Abs. 3 Nr. 4 BetrVG)? Besteht die Möglichkeit der Weiterbeschäftigung unter geänderten Vertragsbedingungen? Hat der Betroffene sein Einverständnis mit der Vertragsänderung erklärt (§ 102 Abs. 3 Nr. 5 BetrVG)? 4. Was ist zu tun, wenn die Kündigung trotz „Bedenken“ oder „Widerspruch“ des Betriebsrats ausgesprochen wird? Hinweis auf die Möglichkeit, Kündigungsschutzklage zu erheben. Weitervermittlung des Betroffenen an den Rechtsschutz der zuständigen Gewerkschaft bzw. bei Nichtmitgliedschaft an die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts bzw. an einen Rechtsanwalt (auf Gebührenansprüche des Rechtsanwalts hinweisen). Hinweis auf die 3-Wochen-Frist zur Einreichung der Kündigungsschutzklage. Hinweis auf die Möglichkeit, nach § 3 KSchG „Einspruch“ beim Betriebsrat einzulegen. Hinweis auf die Möglichkeit, auf der Grundlage des „Widerspruchs“ des Betriebsrats Weiterbeschäftigung nach § 102 Abs. 5 BetrVG zu verlangen. Hinweis auf Unterstützung des Betroffenen durch den Betriebsrat bei der Geltendmachung und Durchsetzung des Weiterbeschäftigungsanspruchs nach § 102 Abs. 5 BetrVG. Prüfen, ob der Betriebsrat selbst eine auf § 23 Abs. 3 BetrVG gestützte einstweilige Verfügung mit dem Ziel „Durchsetzung des Weiterbeschäftigungsanspruchs“ beim Arbeitsgericht beantragt. Hinweis darauf, dass Anspruch auf Wiedereinstellung besteht, wenn der Kündigungsgrund noch während der Kündigungsfrist wegfällt. 5. Bemerkungen zu Verlauf und Ergebnis des Kündigungsschutzprozesses 6. Sonstige Hinweise an den Betroffenen (Rest-)Ansprüche auf Lohn/Gehalt, Urlaubsabgeltung, Abfindung aus Sozialplan oder Nachteilsausgleich, Weihnachtsgeld usw. innerhalb etwaiger tariflicher Verfallfristen geltend machen; etwaige Ansprüche auf betriebliche Altersversorgung klären. Keine Ausgleichsquittung unterschreiben! Nur Empfang der Arbeitspapiere bescheinigen. Anspruch auf qualifiziertes Zeugnis (Leistung und Führung) geltend machen für den Fall, dass Kündigung wirksam wird. Ggf. das Zeugnis von einem Rechtsanwalt prüfen lassen.