RiskToday Newsletter Herbst 2010

Transcrição

RiskToday Newsletter Herbst 2010
Oktober 2010
RiskToday
NEWSLETTER
Sehr geehrte Kunden
Sehr geehrte Geschäftspartner
Unternehmerische Sicherheit und
neue gesetzliche Rahmenbedingungen bilden die Schwerpunkte dieser
Ausgabe.
Aktuelles und Wissenswertes für unsere Geschäftspartner
Mit der weltweiten Übernahme von Hewitt durch Aon
entsteht der führende Anbieter von Human-CapitalBeratung und HR-Outsourcing.
Drei Tage vor dem Aon United Day, dem
offiziellen Start des Manchester United
Shirt-Sponsoring durch Aon, überraschte eine Medienmitteilung die Wirtschaftswelt sowie die Mitarbeitenden
von Aon und Hewitt weltweit. Am
12. Juli 2010 trafen die Aon Corporation,
Chicago, Illinois, USA, und Hewitt
Associates, Lincolnshire, Illinois, USA,
eine Vereinbarung über den Kauf von
Hewitt durch Aon und die Fusion von
Hewitt mit der Geschäftseinheit Aon
Consulting. Dieser Geschäftsbereich
wird als Aon Hewitt firmieren und mehr
als 29 000 Mitarbeitende in 120 Ländern
beschäftigen. Die Aktionäre und verschiedene Aufsichtsbehörden müssen
dem Kauf noch zustimmen. Der
Abschluss wird spätestens im November
erwartet. Bis zu diesem Zeitpunkt agieren Aon Consulting und Hewitt weiterhin strikte als direkte Konkurrenten mit
gänzlich unabhängigen Marktstrategien.
Mit grossem Engagement wird auf beiden Seiten an den Vorbereitungen für
eine reibungslose Fusion gearbeitet.
Das neue globale Führungsteam steht
schon fest und in den nächsten Wochen
werden weitere personelle und organisatorische Entscheide getroffen.
Marktleader und Aon Consulting hat
eine führende Stellung im Benefit
Broking (Broker-Dienstleistungen im
Bereich der Personalvorsorge).
Die Kunden beider Unternehmen werden in Zukunft von einem dichteren
Netz von Standorten, einer breiteren
Dienstleistungspalette und einer grösseren Anzahl von Beratern und Experten
profitieren können.
Positive Auswirkungen auch für
Kunden in der Schweiz
Aon Consulting betreute den Markt der
Personalvorsorge bisher mit rund 40
Mitarbeitenden – von Bern, Genf und
Zürich aus. Aon Hewitt wird in Zukunft
gut 200 Mitarbeitende beschäftigen
und sich in verschiedenen Bereichen als
bedeutendster Dienstleister in der
Schweiz auszeichnen. Alles in allem:
eine neue leistungsstarke und kundenorientierte Organisation, deren Teams
Ihnen echten Mehrwert durch neue
Services und grosse Erfahrung bieten
werden.
Für Fragen zur geplanten Fusion wenden Sie sich bitte an Rolf Jufer. Weitere
Informationen zum Thema finden Sie
auch unter www. aon.ch.
A perfect fit
Unternehmen, die ihre Aussenstände
und die daraus resultierende Gefahr
von Verlust durch eine Kreditversicherung absichern, optimieren so das
eigene Kreditmanagement und das
Rating für ihre Finanzierung gegenüber den Banken. Mehr dazu auf
Seiten 2 bis 4.
Das neue Produktesicherheitsgesetz und seine Konsequenzen
Was sind die wichtigsten Neuerungen
und wer ist davon betroffen? Welchen
Einfluss hat das neue Gesetz auf die
Betriebs- und ProduktehaftpflichtVersicherung? Unsere Zusammenstellung zeigt auf, was Sie wissen müssen.
Seite 6.
Aon Hewitt
Mit dem Erwerb von Hewitt, einem
weltweit führenden Unternehmen im
Bereich HR-Consulting und -Outsourcing, eröffnen wir unseren Kunden
Zugang zu einem erweiterten Dienstleistungsportfolio.
Mit einem starken Partner können Sie
dem stetigen Wandel gelassen entgegensehen. Auf uns ist Verlass, denn wir
wollen, dass Sie erfolgreich sind.
Ihr
Martin Vögeli
Country Manager Schweiz
[email protected]
Impressum
Aon RiskToday
NEWSLETTER
Aktuelles und Wissenswertes für unsere
Geschäftspartner
Erscheint 3x jährlich
Die beiden Unternehmen ergänzen sich
in vielfacher Hinsicht ideal. So ist Hewitt
im Markt der grössten, international tätigen Kunden ausserordentlich stark positioniert und Aon profiliert sich äusserst
erfolgreich im Markt der mittelgrossen
Unternehmen. Im Bereich der HumanCapital-Beratung sowie des Outsourcing von HR-Services ist Hewitt weltweit
Rolf Th. Jufer, Aon Consulting
[email protected]
HERAUSGEBER
Aon (Schweiz) AG
REDAKTIONSADRESSE
Aon (Schweiz) AG
Priscilla Troxler
Bederstrasse 66, Postfach
CH-8027 Zürich
GESTALTUNG
Dieter W Joos, Zürich
1
AKTUELL
Merger von Hewitt
mit Aon Consulting
Kreditversicherung als
Entlastung für das Kerngeschäft
Durch den zunehmenden Bedarf an externen Informationen, der Absicherung der
Aussenstände, der Refinanzierung von Investments, der Steuerung des Verkaufs
und durch sekundäre und tertiäre Einflüsse der Wirtschaft wird die Unternehmensplanung immer komplexer. Kaum ein Unternehmen kann sich heutzutage dem weltweiten Wirtschaftskreislauf entziehen. Sei es durch die eigenen Kunden, die Kunden
der eigenen Kunden, Banken und wirtschaftspolitische Entscheidungen usw.
Vertrauen ist gut – Absicherung
ist besser
Unternehmen sichern heutzutage meist
den Fuhrpark, Warenbestände und
Immobilien ab. Auch das menschliche
Kapital wird gegen Schäden von aussen
und innen versichert. Doch bei einer der
grössten Positionen der Aktiva in der
Bilanz, den aussenstehenden Forderungen, setzen Unternehmer meist auf
«Vertrauen», häufig mit fatalen Folgen.
Bei der Durchsicht von Unternehmensbilanzen fällt auf, dass «aussenstehende
Forderungen gegenüber Kunden» bis
zu 75 % der Aktiva ausmachen können.
Durch Zahlungsausfälle eines oder mehrerer Kunden verursacht das entgegengebrachte unternehmerische Vertrauen
sehr häufig eine existenzbedrohende
Situation oder erhebliche Gewinneinbussen.
Für wen ist eine Absicherung der
Aussenstände relevant bzw. welche
Wertsteigerung erhält ein Unternehmen
dadurch?
Jedes Unternehmen kann durch eine
Kreditversicherung seine Aussenstände
und die daraus resultierenden Gefahren
Die 6 wichtigsten Handelspartner der Schweiz
Jährliche Veränderung der Firmeninsolvenzen 2008 bis 2011
2008
0.5 %
54 %
24 %
15%
31%
187 %
Deutschland
USA
Italien
Frankreich
UK
Spanien
2009
12 %
40 %
29 %
12 %
17 %
97 %
2010
1%
-10 %
14 %
2%
-9 %
10 %
2011
-5 %
-10 %
0%
-5 %
-5%
0%
Quelle: Euler Hermes
Leichte Erholung auf hohem Insolvenzniveau
Euler Hermes Global Insolvency Index (GII)
Sich jährlich verändernder Index, gewichtet nach BIP-Weltanteil
Insolvenzen: Schweiz und Rest
der Welt – Stagnation auf hohem
Niveau und unter fragilen
Voraussetzungen
Auch wenn die Insolvenzen 2010 und 2011
vermutlich geringfügig zurückgehen, ist dies
eine Stagnation auf höchstem Niveau. In der
Schweiz wird 2010 mit einem neuerlichen
Rekord bei Firmeninsolvenzen (plus 14 %)
gerechnet, der 2011 nur geringfügig zurückgehen wird. Von einem erneuten weltweiten
Anstieg würde die Schweiz mit ihrem starken
Exportanteil allerdings noch stärker betroffen
sein als andere Länder. (Tabelle)
250
200
150
Im gesamten europäischen Raum rechnet
man 2010 mit einem weiteren Anstieg der
Insolvenzen (um 6 %). Die globale Trendwende wird es erst 2011 geben. Sie wird
jedoch regional verschieden ausfallen und
insbesondere durch Länder wie China,
Brasilien, aber auch USA positiv beeinflusst.
Sollten sich allerdings die bestehenden
Haushaltsdefizite, Währungsschwankungen
oder neuerliche strukturelle und politische
Unsicherheiten breitmachen, gibt es in dem
fragilen Konstrukt einen dramatischen Anstieg mit neuen Rekordhöhen in Sachen
Insolvenzen. (Diagramm)
100
50
0
Quelle: Euler Hermes
RiskToday Newsletter, Oktober 2010
2
AKTUELL
Kreditversicherung als Entlastung für das
Kerngeschäft
Es ist unerheblich, ob es sich um ein
KMU handelt oder um einen international operierenden Konzern – lediglich
die Bedürfnisse und Grössenordnungen
unterscheiden sich.
Ein Zahlungsausfall bei einem kleinen
Unternehmen mit wenigen Kunden und
geringer Marge stellt ein höheres Risiko
dar als ein Zahlungsausfall bei einem
grossen multinationalen Unternehmen.
Beim KMU kann ein solcher Ausfall die
Existenz bedrohen, beim globalen
Unternehmen das Rating, den Einfluss
auf die Aktienkurse und das Vertrauen
des Marktes negativ bestimmen. Beide
sollten dem Einfluss von Kundenrisiken
und deren Folgen grosse Beachtung
schenken. Die Kreditversicherung hilft
Unternehmen, diese Risiken zu erkennen und die daraus folgenden Probleme
zu mindern.
Der Anstieg der weltweiten Insolvenzen
in den Jahren 2008, 2009 und aller
Voraussicht nach auch 2010 und die
absehbaren verkürzten Intervalle von
zukünftigen Krisen gestalten die Märkte
für alle Beteiligten unsicherer und weniger planbar. Dazu verschärft sich der
Wettbewerb und der Zugang zu Finanzierungsmitteln (siehe Basel II) für überlebensnotwendige Investments wird erschwert. Dies hat zur Folge, dass Unternehmen erhöhte Risiken eingehen und
diese zusätzlich stärker kontrollieren
müssen.
Kreditversicherungspolicen umfassen
eine aktive Auseinandersetzung mit
dem eigenen Kredit- und Risikomanagement. Sie wirken unterstützend und
schützend. Kreditversicherungspolicen
sind individuell auf die Bedürfnisse eines
Unternehmens abgestellt und werden
dem Risiko- und Geschäftsmodell eines
Unternehmens angepasst.
Wie funktioniert
Kreditversicherung?
Ein Kreditversicherungsnehmer (Lieferant) beantragt eine Kreditlimite für den
grösstmöglichen Aussenstand seiner
Lieferung(en) gegenüber seinem Kunden beim Kreditversicherer. Die Höhe
der Limite bezieht sich auf die Laufzeit
des maximalen Aussenstandes – in der
Regel vom Datum der Lieferung oder
Rechnungsstellung bis zum vereinbarten Zahlungsdatum (open account).
Sollte es vorkommen, dass Informationen nicht vorliegen, unterstützt der
Versicherungsnehmer den Versicherer
bei der Informationsbeschaffung. Der
Austausch zwischen den beiden Parteien ist sehr intensiv, umfassend und
dem Prozess der Risikoanalyse förderlich.
Wenn es wider Erwarten zu einer
Unternehmensinsolvenz oder zu einem
erheblichen Zahlungsverzug kommt,
dann leistet der Versicherer eine
Entschädigung – maximal 90 % der vereinbarten Kreditlimite. Der Versicherer
hilft auch bei der Betreibung von Aussenständen. Dies ist von grossem Vorteil, wenn sich der Abnehmer ausserhalb der eigenen rechtlichen Umgebung befindet.
Zusätzlich bietet der Versicherer aber
auch individuelle Informationen über
Länderrisiken, Sektoren und rechtliche
Gegebenheiten.
Der Kreditversicherer prüft daraufhin die
Bonität des Kunden anhand seiner
Datenbank. Je nach Risiko stellt der
Kreditversicherer eine Limite/Teillimite
zur Verfügung oder informiert über die
schlechte Kreditwürdigkeit. Mit den
erhaltenen Informationen kann der
Lieferant seine Geschäfte mit dem
Abnehmer steuern. Der Kreditversicherer prüft und monitort – während der
vertraglichen Laufzeit – permanent das
gesamte Portfolio des Versicherungsnehmers und informiert ihn rechtzeitig
über negative Veränderungen in seinem
Portfolio.
Kreditversicherung ist ein sehr komplexer Vorgang, ein umfassendes Verständnis für die spezifischen Möglichkeiten ist unabdingbar, da es um die
Optimierung des individuellen Risikomanagements geht. Ein Unternehmen
sollte sich die Dienste eines erfahrenen
Kreditversicherungsspezialisten sichern,
um optimalen Risikoschutz zu erhalten.
Dieser findet sich meist nicht beim normalen Versicherungsmakler, da die
Komplexität eine besondere Ausbildung, ein Netzwerk und Erfahrung
benötigt.
RiskToday Newsletter, Oktober 2010
3
Kreditversicherer sind die global agierenden Unternehmen am Puls der wirtschaftlichen Zeit. Durch ihre Datenbanken und die weltweiten Vernetzungen können sie
– das Zahlungsverhalten von Kunden,
– die wirtschaftlichen Abkühlungen
und Aufschwünge,
– die politischen Risiken,
– die regionalen Besonderheiten,
– die rechtlichen Prozesse in einzelnen
Ländern,
– sämtliche auf Mikro- und Makroebene dem Wirtschaftskreislauf zugehörenden Entwicklungen
zeitnah analysieren, auswerten und
beurteilen.
Mit der Kreditversicherung erhält das
Unternehmen auch Zugang zu diesen
wertvollen Informationen. Sie ermöglichen eine bessere Steuerung der
Investments, des Verkaufs von Waren
und Dienstleistungen sowie der Unternehmensfinanzierung.
AKTUELL
vor Verlust absichern und damit das
eigene Kreditmanagement sowie das
Rating seiner Finanzierungen gegenüber Banken optimieren.
Risikotransfer
1. Versichert werden können sowohl
politische als auch kommerzielle
Risiken
2. Reduziert die Konzentration der
Käufer- und Länderrisiken
3. Transferiert das Nichtzahlungsrisiko
von vielen Abnehmern hin zu einem
Versicherungsunternehmen mit Investment Rating
4. Sicherheit für die grösste Bilanzposition: aussenstehende Forderungen
Risikokontrolle
1. Das Unternehmen überträgt Teile seines Kreditmanagements auf den
Kreditversicherer
2. Kreditversicherer stellen dem Unternehmen Versicherungslimite und oft
auch Ratings seiner Kunden zur
Verfügung
3. Kreditversicherer bewerten und überwachen im Detail und zeitnah die
Kreditwürdigkeit des Kunden
4. Im Falle eines Forderungsverlustes
unterstützt der Versicherer Betreibungsmassnahmen und beteiligt sich
an Kosten
Forderungsfinanzierung
1. Kreditversicherung kann als Basis für
eine Forderungsverbriefung oder
Factoring genutzt werden
2. Mittels Factoring werden Forderungen aus der Bilanz entfernt, der Cash
Flow erhöht, die Zahlungseingänge
verringert und die Eigenkapitalquote
gestärkt
3. Verbesserung der Working Capital
Position
4. Qualität der Forderung wird durch
Sicherheit des Versicherers auf ein
Investment Grade gehoben (mindestens BBB-)
5. Kreditversicherung hat einen positiven Einfluss auf das interne und
externe Rating und sichert sich damit
verbesserte
Finanzierungskonditionen bei Banken
6. Kreditversicherung gibt dem Gläubiger zusätzliche Sicherheit durch
Abtretung
Umsatzausweitung
1. Kreditversicherung ersetzt Umsätze
mit Letter of Credit auf «offene
Zahlungsziele»
2. Offene Zahlungsziele in Wachstumsmärkten erlauben dem Lieferanten,
seine Marktchancen voll auszunutzen
3. Zahlungsziele sind ein bedeutender
Faktor für Umsatz- und Gewinnausweitung
4. Gezielte Verkaufsmassnahmen auf
Basis der zur Verfügung gestellten
Kreditlimiten
5. Bewertung von Neukunden als
Grundlage für Engagements in
neuen Märkten
Corporate Governance
1. Kreditversicherung
stimmt
mit
Gesetzgebung, wie z. B. Sarbenes
Oxley oder Basel II, überein
2. Konzentration von Risiken kann
erheblich reduziert werden
3. Kreditversicherungen stellen einen
Rahmen zur Verfügung, der das interne Forderungsmanagement (Kontrolle und Überwachung) leichter
macht
4. Starkes Instrument, um unerwartete
katastrophale Insolvenzen, besonders in den Wachstumsmärkten, zu
vermeiden
Frank von Seth, Aon Credit International
Insurance Broker
[email protected]
Rückblick: Aon BVG-Info 2010
In der Champions Lounge des Stade de
Suisse begrüsste Rolf Jufer am
31. August 2010 über 100 Gäste. Das
fachkundige Publikum zeigte grosses
Interesse und liess sich nicht nur von der
Location beeindrucken, sondern auch
von der Dynamik, der Innovation und
dem Veränderungsvermögen von Aon
Consulting. Das Eingangsreferat fokussierte auf die erfreulichen Resultate der
Kundenbefragung, die neuen Dienstleistungen, das Sponsoring-Engagement bei Manchester United und den
geplanten Merger zwischen Aon und
Hewitt.
zienz, realistischen versicherungs- und
finanztechnischen Parametern (technischer Zins, Umwandlungssatz usw.)
sowie von professionellen Führungsstrukturen und proaktiver Kommunikation an die Versicherten.
Pensionskassen vor vielfältigen
Herausforderungen
Die Anwesenden durften von Wayne
Rooney und seinen Kollegen vor der
Pause mittels Videobotschaft erfahren,
dass sich auch Manchester United auf
das Sponsoring-Engagement von Aon
freute. Einige Gäste haben dies auch als
geglückten Steilpass zum YB-Training
verstanden, welches «rein zufällig» während der Pause stattfand.
Hanspeter Konrad, Geschäftsführer und
Direktor des Schweizerischen Pensionskassenverbandes ASIP, wagte nach einer
fundierten Situationsanalyse den Ausblick für die Pensionskassen in der
Schweiz. Dabei hielt er fest, dass wohl
eher eine Evolution als eine Revolution
bezüglich Strukturwandel zu erwarten
sei. Als Prioritäten für Pensionskassen
sieht er die Notwendigkeit von nachhaltiger struktureller Fitness, Kosteneffi-
In der vielbeachteten Case Study Pensionskasse PwC stellte Josef Bachmann,
Geschäftsführer der Pensionskasse PricewaterhouseCoopers, die sogenannte
Bonusrente als möglichen Weg aus der
Demografie-Falle vor – eine einfache
und sehr transparente Lösung, die sich
für Kassen mit aktuell hohen überobligatorischen Leistungen eignet.
Dr. Torsten Köpke, Leiter Aon Investment Consulting, stellte nach der Pause
den Aon Investment Ansatz vor. Er zeigte mit dem Aon Investment Naviga-
RiskToday Newsletter, Oktober 2010
tor auf, dass erfolgreiches und effizientes Investment Management auch viel
mit guter Organisation und Disziplin zu
tun hat. Der 360°-Ansatz von Aon soll
dem institutionellen Kunden die strategische Zielfindung vereinfachen und die
Zielerreichung ermöglichen, mit einem
systematischen Ansatz unter maximaler
Ausschöpfung aller Opportunitäten.
Beim traditionellen BVG-Update gab
Rechtsanwalt Tristan Imhof von Aon
Consulting einen Überblick über die
politischen Aktivitäten im Themenbereich der Sozialversicherungen. Er
erläuterte auch neue Gesetzesbestimmungen und kommentierte die aktuelle
Rechtsprechung an mehreren Beispielen.
Verantwortlich für den sportlichen
Leckerbissen – vor dem Apéro – war Ilja
Kaenzig. Der neue starke Mann im Stade
de Suisse und bei YB sprach über die
Faszination von Spitzenfussball und
Parallelen zwischen YB und Manchester
United.
Tristan Imhof, Aon Consulting
[email protected]
4
AKTUELL
Zusammenfassende Einteilung der
Vorteile einer Kreditversicherung:
Neuer Geschäftsführer bei Aon Insurance Managers (Liechtenstein) AG
Aon Insurance Managers freuen sich,
Herrn Denis Kallaert als neuen
Managing Director der liechtensteinischen Niederlassung vorzustellen. Herr
Kallaert ist seit dem 1. September 2010
im Amt und wird seinen Wohnsitz im
Fürstentum Liechtenstein haben, sobald
er seine Aufenthaltsbewilligung erhalten
hat. Nach neun Dienstjahren in verschiedenen Positionen in unserem luxembur-
Mit seiner Ernennung und der organisatorischen Neuordnung ist die liechtensteinische Niederlassung für die stetig
steigenden Anforderungen einer wachsenden Kundschaft gewappnet. Das
Team besteht nun aus Frau Nives
Steuble, Herrn Piotr Roslon, Herrn
Andreas Epper sowie Herrn Denis
Kallaert und stellt eine hohe Dienstleistungsqualität sicher. Sachkundig und
motiviert begegnen sie den neuen Herausforderungen im Fürstentum Liechtenstein, wie beispielsweise der Einfüh-
rung und Anwendung des neuen Versicherungsaufsichtsgesetzes (VersAG)
2010 oder voraussichtlich 2011 dem
neuen Steuergesetz und besonders der
Einführung der Solvency II 2012/13.
Die Erwartungen der Kunden und die
Anforderungen der Behörden werden
sie mit Kompetenz und Leistungsbereitschaft überzeugend erfüllen; nicht zuletzt auch dank dem wertvollen Erfahrungsschatz des Teams aus verschiedenen Schweizer Projekten wie Einführung
und Anwendung des neuen Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG), internes
Kontrollsystem (IKS) oder die Solvenzkapitalmodelle RBC und SST.
Thomas Overtveld, Managing Director,
Aon Insurance Managers
[email protected]
QIS5 und Solvency II Updates
QIS5 Workshop in Liechtenstein
Solvency II
Der Liechtensteinische Versicherungsverband (LVV) in Vaduz hat am
12. August 2010 einen weiteren
Quantitative Impact Study 5 (QIS5)
Workshop organisiert – auch Aon
Insurance Managers (Liechtenstein) AG
haben teilgenommen. Die beiden
Referenten des Instituts für Finanz- und
Aktuarswissenschaften (ifa) aus Ulm
haben die technischen Spezifikationen
sowie deren Auswirkungen ausführlich
erklärt und im Plenum vertieft.
Aon Insurance Managers (Liechtenstein)
AG verfolgt aufmerksam den weiteren
Verlauf der QIS5 und deren Auswirkungen auf Solvency II, womit auch liechtensteinische Captives ihre Solvenzkapitalberechnung durchführen werden.
Zeitlicher Ablauf der QIS5
– Veröffentlichung der endgültigen
technischen Spezifikationen Anfang
Juli 2010 und der Spreadsheets im
August 2010
– Zeitraum der Datenerhebung:
19. August bis 31. Oktober 2010 (auf
Solo-Ebene) und 26. August bis
15. November 2010 (auf GruppenEbene)
– Weiterreichung des erhobenen
Datenmaterials an CEIOPS per
10. Januar 2011
– Veröffentlichung des Reports am
29. April 2011
Aus unseren Kontakten mit verschiedenen Solvency-II-Fachleuten geht hervor,
dass die Auswirkungen auf die Kapitalanforderung an Captives weniger
streng ausfallen werden als befürchtet.
Dies ist auch auf die Anwendung des
Proportionalitätsprinzips zurückzuführen, in deren Genuss Captives kommen
sollen. Nichtsdestotrotz wird im Allgemeinen die Kapitalanforderung unter
Solvency II höher als unter Solvency I
sein.
Die Gespräche zwischen einerseits
Captive-Besitzern bzw. deren Zusammenschlüsse wie ECIROA und auch Aon
Insurance Managers (Liechtenstein) AG
und andererseits CEIOPS bzw. Aufsichtsbehörden scheinen sich folglich positiv auf die Kapitalbestimmung mittels
Solvency II für Captives auszuwirken.
Samuel Knoepfel,
Aon Insurance Managers
[email protected]
RiskToday Newsletter, Oktober 2010
Die vom Europäischen Parlament und
vom Rat 2009 angenommene
Richtlinie Solvabilität II, die bis zum
1. Januar 2013 umzusetzen ist, hat
den Rahmen für die neue Generation
der Aufsichtsregeln für die Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen in der EU abgesteckt. Da die
Vorschriften der Solvabilität-II-Richtlinie durch sogenannte Durchführungsmassnahmen der Ebene 2 zu ergänzen sind, die von der Kommission
erlassen werden, bedarf es fundierter
und umfangreicher empirischer Daten für die quantitativen Solvabilitätsanforderungen. Aus diesem Grunde
hat die Kommission eine fünfte quantitative Auswirkungsstudie («Quantitative Impact Study» / QIS5) auf den
Weg gebracht, die unter Federführung des Ausschusses der Europäischen Aufsichtsbehörden für das
Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung («Committee
of European Insurance and Occupational Pensions Supervisors» /
CEIOPS) von August bis November
2010 durchgeführt wird. Die Europäische Kommission fordert die EUVersicherungs- und Rückversicherungsunternehmen dringend auf,
sich daran zu beteiligen.
5
AKTUELL
gischen Büro und fünf Jahren als Senior
Account Manager bei Insurance
Managers (Schweiz) AG, zeichnet sich
Herr Kallaert aus durch seinen umfassenden Leistungsausweis in der
Buchführung, in der Verwaltung von
Captives und in analytischen Angelegenheiten.
Nachdem die Referendumsfrist für das
Bundesgesetz über die Produktesicherheit am 1. Oktober 2009 unbenutzt abgelaufen ist, wurde das Gesetz am 1. Juli
2010 in Kraft gesetzt. Mit diesem Gesetz
wurde dasjenige über die Sicherheit von
technischen Einrichtungen und Geräten
(STEG) vom 19. März 1976 total revidiert.
Was soll mit dem
Produktesicherheitsgesetz erreicht
werden?
Es regelt insbesondere die Sicherheit
von Produkten und soll den grenzüberschreitenden Warenverkehr erleichtern
(Art. 1 Abs. 1 PrSG). Zudem bringt das
Gesetz eine Angleichung an die Richtlinien der Europäischen Union über die
allgemeine Produktesicherheit.
Was sind die Voraussetzungen für
das Inverkehrbringen von
Produkten?
Gemäss Art. 3 PrSG dürfen Produkte nur
in Verkehr gebracht werden, wenn sie,
Zitat PrSG: «bei normaler oder bei vernünftigerweise vorhersehbarer Verwendung die Sicherheit und die Gesundheit
der Verwenderinnen und Verwender
und Dritter nicht oder nur geringfügig
gefährden».
Als Produkt im Sinne des PrSG gilt jede verwendungsbereite, bewegliche
Sache, auch wenn sie Teil einer anderen
beweglichen Sache oder einer unbeweglichen Sache bildet. Das Gesetz
erfasst also nicht Gebäude und übrige
Bauwerke, will aber sicherstellen, dass
Produkte auch dann vom PrSG erfasst
werden, wenn sie in eine andere bewegliche Sache oder in eine Immobilie eingebaut werden.
Wer ist von diesem Gesetz betroffen?
Vom PrSG ist nicht nur der Hersteller
und Importeur – wie dies im Produktehaftpflichtgesetz (PrHG) vorgesehen ist
– betroffen, sondern jeder, der ein Produkt entgeltlich, aber auch unentgeltlich überlässt, und zwar unabhängig, ob
das Produkt neu, wesentlich verändert,
wiederaufbereitet oder gebraucht ist.
Der Gesetzgeber spricht hierbei auch
vom «Inverkehrbringer». Gemäss Art. 8
Abs. 4 PrSG werden also auch dem
Händler weitreichende Pflichten auferlegt, indem er zur Einhaltung der
Produktesicherheit beizutragen hat. Es
reicht also nicht mehr, dass der Händler
gemäss Produktehaftpflichtgesetz dem
Geschädigten in einer angemessenen
Frist den Hersteller oder den Importeur
nennt, sondern er hat ebenfalls die nach
dem PrSG vorgesehenen Massnahmen
zu treffen.
Was muss also unbedingt beachtet
werden?
Das Produkt muss den dafür vorgesehenen technischen Normen und allfälligen
Konformitätsbewertungen entsprechen.
Unter Händler wird z. B. der Grossist,
Detailhändler, Elektriker bis hin zum
Autovermieter verstanden, also jeder,
der mit Produkten gemäss Art. 2 PrSG
Handel betreibt.
Der Inverkehrbringer muss das Produkt
sorgfältig auf die Sicherheit nach den
dafür vorgesehenen einschlägigen Normen und Verordnungen prüfen.
Was sind die Pflichten des
Inverkehrbringers von Produkten?
Der Inverkehrbringer eines Produkts hat
gemäss Art. 8 PrSG während der angegebenen oder der voraussichtlichen
Gebrauchsdauer eines Produkts geeignete Massnahmen zu treffen, um Gefahren zu erkennen, die vom Produkt bei
normaler oder bei vernünftigerweise
vorhersehbarer Verwendung ausgehen
könnten. Zudem muss der Inverkehrbringer dafür Sorge tragen, dass allfällige Gefahren abgewendet werden können, und er hat auch Massnahmen zu
ergreifen, damit das Produkt rückverfolgt werden kann. Falls von einem
Produkt eine Gefahr ausgehen könnte,
muss der Inverkehrbringer den zuständigen Behörden Meldung erstatten.
Nach diesem Gesetz hat also nicht nur
der Hersteller und Importeur bei Gefahr
entsprechende Massnahmen zu treffen,
sondern auch dem Händler werden
weitgehende Mitwirkungsverpflichtungen auferlegt. Unterlässt dies der Inverkehrbringer und ergreift er nicht rechtzeitig wirksame Massnahmen, so kann
die Behörde direkt die Bevölkerung vor
gefährlichen Produkten warnen (Art. 10
Abs. 4 PrSG).
Wie ist die Haftung geregelt?
Über die Haftung sagt das PrSG zwar
nichts, aber die Haftung beschränkt sich
nicht nur auf den Hersteller und
Importeur gemäss dem Produktehaftpflichtgesetz, sondern der Inverkehrbringer – also auch der Händler – kann
auch nach Art. 41 oder 55 OR haften,
falls er die Produktebeobachtungspflicht
oder die Pflicht verletzt, bei Gefahr die
erforderlichen Massnahmen zu treffen.
Nebst den zivilrechtlichen Konsequenzen kann der Inverkehrbringer auch
strafrechtlich verfolgt werden, wenn er
vorsätzlich ein Produkt auf den Markt
bringt, das nicht den Bestimmungen
des PrSG entspricht. In solchen Fällen
ist Freiheitsstrafe oder Geldstrafe vorgesehen.
RiskToday Newsletter, Oktober 2010
Der Inverkehrbringer muss das Produkt
für die vorgesehene Dauer beobachten
und, falls eine Gefahr davon ausgeht,
die notwendigen Massnahmen treffen,
wie z. B. Warnung, Meldung an die
Behörde, Verkaufsstopp, Produkterückruf, Rücknahme vom Markt.
Für diese Massnahmen hat der Inverkehrbringer – also auch der Händler –
ein geeignetes Qualitätssicherungssystem einzuführen und aufrechtzuerhalten. Darin muss auch ein Rückrufplan enthalten sein.
Muss ich etwas in meiner Betriebsund ProduktehaftpflichtVersicherung vorkehren?
Grundsätzlich erfasst die Haftpflichtversicherung die auf gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen beruhende Haftpflicht. Das PrSG wird also auch von
Ihrer Haftpflichtversicherung erfasst.
Jedoch ist in Bezug auf den Deckungsumfang zu prüfen, ob eine Rückrufkostendeckung vereinbart gilt.
Zudem ist bei einem allfälligen Versichererwechsel unbedingt darauf zu achten,
dass der übernehmende Versicherer
auch Deckung für Schäden gewährt, die
vor Vertragsbeginn verursacht wurden,
um bei Spätschäden eine Deckungslücke zu vermeiden.
Gerne überprüfen wir Ihren Deckungsschutz nach den Anforderungen des
neuen
Produktesicherheitsgesetzes.
Sprechen Sie uns hierzu an. Unsere
Haftpflichtspezialisten stehen Ihnen
gerne zur Verfügung.
Daniel Schenk, Aon Risk Solutions
[email protected]
6
AKTUELL
Das neue Produktesicherheitsgesetz (PrSG)
Was muss unbedingt beachtet werden?
Diverse Pensionskassen führen jeweils im Herbst sogenannte Einkaufsaktionen
durch. Sie informieren die Versicherten über ihre Einkaufsmöglichkeiten in die
berufliche Vorsorge. Entsprechend sind die verantwortlichen HR-Ansprechpersonen
dann vermehrt mit Fragen zu diesem Thema konfrontiert.
Für die optimale Beratung Ihrer Mitarbeitenden bieten wir Ihnen Antworten
zu den häufigsten Fragen.
Für wen ist ein Einkauf interessant?
Für alle Versicherten einer Pensionskasse, die
– ihre zukünftigen Altersleistungen verbessern wollen
– Steuern sparen möchten
– über Erspartes verfügen, das sie bis
zur Pensionierung entbehren können
– in eine sichere Anlage mit interessanter Verzinsung investieren wollen
Wie viel kann ich einkaufen?
Im Grundsatz kann die Differenz zwischen den beiden folgenden Beträgen
eingekauft werden:
– Betrag, der hätte gespart werden
können, wenn der Versicherte seit
Beginn der Beitragspflicht im aktuellen Plan mit dem aktuellen Lohn versichert gewesen wäre,
minus
– Guthaben, welches per Berechnungsdatum auf dem individuellen
Alterssparkonto des Versicherten geführt wird (allfällige Guthaben auf
Freizügigkeits-Policen oder -Konti
und Teile von Beiträgen an die Säule
3a von ehemals Selbstständigerwerbenden werden angerechnet)
Zu beachten ist, dass für Arbeitnehmer
mit mehr als einem Vorsorgevertrag für
die Berechnung dieses Werts alle Vorsorgeverträge zu berücksichtigen sind.
während der Beitragsjahre auf ähnlichem Niveau verharrt.
Das ausgewiesene Einkaufspotenzial
entspricht dem Maximalbetrag, der eingekauft werden kann. Die meisten
Pensionskassen geben im Reglement
einen Mindestbetrag vor, der pro Einkauf geleistet werden muss.
– Viele Pensionskassen bieten eine
höhere Verzinsung des Altersguthabens als die Sparkontos der
Banken.
Wie hoch ist die Rendite von
freiwilligen Einzahlungen in die
Pensionskasse?
Ausgangslage
Versicherte Person
Welche Vorteile hat ein Einkauf für
mich?
– Einkäufe sowie die anfallenden
Zinsen erhöhen das Altersguthaben
und – je nach Vorsorgeplan – auch
die Risikoleistungen. Sie sind während der Beitragsdauer von Vermögens-, Einkommens- und Verrechnungssteuern befreit.
– Einkäufe aus dem privaten Vermögen
senken zum Zeitpunkt der Einzahlung das steuerbare Einkommen und
ermöglichen somit, in eine günstigere Progression zu gelangen.
– Eine Besteuerung findet erst zum
Zeitpunkt der Auszahlung statt, und
zwar zu vorteilhaften Bedingungen:
- Die Kapitalauszahlung erfolgt
getrennt vom übrigen Einkommen
zu einem reduzierten Steuersatz
- Rentenzahlungen werden zwar
zusammen mit dem übrigen Einkommen versteuert, dieses fällt
nach der Pensionierung tendenziell
jedoch tiefer aus und entsprechend
wird auch der Steuersatz tiefer sein.
Einige Pensionskassen weisen die maximale Einkaufssumme auf den individuellen Vorsorgeausweisen aus. Ansonsten
kann man den maximal möglichen
Einkaufsbetrag über die jeweilige Pensionskasse in Erfahrung bringen.
Muss ich den vollen ausgewiesenen
Betrag einkaufen?
Es ist wichtig zu wissen, dass es sich um
freiwillige Beiträge handelt. Niemand ist
gezwungen, einen Einkauf zu tätigen.
Alter 55, ledig, reformiert
Wohnsitz
Stadt Zürich
Steuerbares Einkommen
vor Einkauf
CHF
80 000
Einkauf
CHF
20 000
Steuerersparnis
CHF
-3 957
Effektiv eingesetztes Kapital
CHF
16 043
Kapital bei Bezug nach 10 Jahren CHF
24 380
Fällige Kapitalsteuer
CHF
-2438
Auszahlung
CHF
21942
Nettorendite des eingesetzten
Kapitals pro Jahr
3.18 %
Annahmen
Verzinsung der Altersguthaben
Kapitalsteuersatz
2.0 %
10.0 %
Was geschieht mit dem eingekauften
Geld, wenn ich vor der Pensionierung sterbe?
Einige Pensionskassen führen das eingekaufte Kapital auf einem separaten
Konto. Im Todesfall des Versicherten
wird dieses Kapital zusätzlich zu den
anderen Todesfallleistungen ausbezahlt.
Bei den meisten Vorsorgeeinrichtungen
wird jedoch das gesamte Alterskapital
inklusive der geleisteten Einkaufsbeträge beim Tod der versicherten Person
zur Finanzierung der Ehegatten- oder
Partnerrente oder des Todesfallkapitals
verwendet. Details hierzu und auch zum
Kreis der begünstigten Personen entnehmen Sie bitte dem Reglement Ihrer
Vorsorgeeinrichtung.
Was geschieht mit dem eingekauften
Geld bei einer Scheidung?
Die während der Ehe bzw. der Dauer der
eingetragenen Partnerschaft aus dem
gemeinsamen Vermögen vorgenommenen Einkäufe werden bei einer Scheidung bzw. bei Auflösung der eingetragenen Partnerschaft anteilsmässig geteilt.
Je nach Einkaufssumme empfiehlt sich
eine gestaffelte Einzahlung, damit die
Höhe des steuerbaren Einkommens
RiskToday Newsletter, Oktober 2010
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AKTUELL
Berufliche Vorsorge –
FAQ zu Einkaufsaktionen
Ich habe bereits einen Vorbezug für
Wohneigentum gemacht, kann ich
trotzdem einen Einkauf machen?
Ein Vorbezug für Wohneigentumsförderung muss zuerst vollumfänglich zurückbezahlt werden, bevor ein Einkauf
getätigt werden kann.
Unsere Vorsorgeeinrichtung weist
aktuell eine Unterdeckung auf, empfiehlt sich in diesem Fall ein Einkauf?
Eine Unterdeckung kann in folgenden
Fällen zu einem Nachteil für die
Versicherten im Zusammenhang mit
Einkäufen führen:
– Sanierungsmassnahmen
Der Stiftungsrat kann eine Null- bzw.
Minderverzinsung beschliessen.
– Teilliquidation
Sollte Ihr Arbeitgeber Firmenteile veräussern, die Belegschaft massiv abbauen oder das Unternehmen sonstwie umstrukturieren, kann der Tatbestand einer Teilliquidation gegeben sein. Falls dies zutrifft und sich
das Vorsorgewerk in einer Unterdeckung befindet, können die allenfalls
zu übertragenden Altersleistungen
entsprechend der Unterdeckung gekürzt werden.
Die genauen Definitionen zum Tatbestand und zum Vorgehen ersehen Sie im
Teilliquidations-Reglement Ihrer Pensionskasse.
Ihrer Situation möglich ist. Die Berechnung der Einkaufssumme erfolgt durch
die Pensionskasse. Bei einigen Kassen
muss vorab ein entsprechendes Formular ausgefüllt werden. Ist das Potenzial
bekannt, muss sich der Versicherte entscheiden, wie viel er einbezahlen möchte. Wie bereits erwähnt, lohnt es sich,
grössere Beträge über mehrere Jahre
verteilt einzukaufen.
Über die einzelnen Schritte, die bei Ihrer
Pensionskasse nötig sind, informieren
Sie sich bitte bei der zuständigen Stelle.
Bei höheren Beträgen oder Unsicherheiten lohnt es sich zudem, die für Sie
zuständige Steuerbehörde frühzeitig zu
kontaktieren, um sicherzustellen, dass
der gesamte Einkaufsbetrag in Abzug
gebracht werden kann.
Was gilt es weiter zu beachten?
Wenn Sie Teile Ihres privaten Vermögens
in Ihre Vorsorgeeinrichtung übertragen,
so können Sie dies nicht mehr rückgängig machen – auch dann nicht, wenn
sich im Nachhinein herausstellt, dass aus
steuerlicher Sicht der Einkauf nicht rechtens war.
Offene Fragen?
Sollten Fragen auftauchen, auf die wir
Ihnen hier keine befriedigende Antwort
gegeben haben, stehen Ihnen die
Personalvorsorge-Experten von Aon
Consulting jederzeit gerne zur Verfügung.
Moritz Bürgi, Aon Consulting
Aon in der
Schweiz
Aon (Schweiz) AG
Zürich
Tel. +41 44 925 22 11
AKTUELL
Kann ich Einkäufe wieder zur
Finanzierung von Wohneigentum
vorbeziehen?
Die aus dem Einkauf resultierenden
Leistungen können während dreier
Jahre nicht in Form einer Kapitalzahlung
bezogen werden.
Aon (Suisse) SA
Genf
Tel. +41 22 827 07 00
Aon (Svizzera) SA
Lugano
Tel. +41 91 912 53 11
Aon Consulting AG
Bern
Tel. +41 31 340 20 00
Aon Consulting AG
Zürich
Tel. +41 44 925 22 11
Aon Consulting SA
Genf
Tel. +41 22 827 07 00
Aon Global Risk Consulting
Basel
Tel. +41 61 206 06 66
Aon Re (Switzerland) Ltd
Basel
Tel. +41 61 206 06 06
Ich bin neu in der Schweiz, wie verhält es sich da mit dem Einkauf?
Seit Anfang 2006 werden die Möglichkeiten zum Einkauf für Arbeitnehmer,
die aus dem Ausland zuziehen und nie
einer schweizerischen Vorsorgeeinrichtung angehörten, eingeschränkt. In den
ersten fünf Jahren dürfen sie sich nur
noch jährlich mit maximal 20 % ihres
versicherten Lohnes einkaufen.
Aon Insurance Managers
(Switzerland) AG
Zug
Tel. +41 41 727 20 40
Aon Insurance Managers
(Liechtenstein) AG
Vaduz
Tel. +423 235 02 50
Ich bin Grenzgänger, kann ich mich
auch in die berufliche Vorsorge einkaufen?
Wenn gemäss Reglement ein Einkaufspotenzial vorhanden ist, steht vorsorgerechtlich einem Einkauf nichts im Weg.
Ob ein Einkauf für Grenzgänger aus
steuerlicher Sicht Sinn macht, muss
jedoch im Einzelfall abgeklärt werden.
Wie gehe ich vor, wenn ich einen
Einkauf machen möchte?
Konsultieren Sie das für Sie geltende
Vorsorgereglement, ob ein Einkauf in
RiskToday Newsletter, Oktober 2010
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