RiskToday Newsletter Herbst 2010
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RiskToday Newsletter Herbst 2010
Oktober 2010 RiskToday NEWSLETTER Sehr geehrte Kunden Sehr geehrte Geschäftspartner Unternehmerische Sicherheit und neue gesetzliche Rahmenbedingungen bilden die Schwerpunkte dieser Ausgabe. Aktuelles und Wissenswertes für unsere Geschäftspartner Mit der weltweiten Übernahme von Hewitt durch Aon entsteht der führende Anbieter von Human-CapitalBeratung und HR-Outsourcing. Drei Tage vor dem Aon United Day, dem offiziellen Start des Manchester United Shirt-Sponsoring durch Aon, überraschte eine Medienmitteilung die Wirtschaftswelt sowie die Mitarbeitenden von Aon und Hewitt weltweit. Am 12. Juli 2010 trafen die Aon Corporation, Chicago, Illinois, USA, und Hewitt Associates, Lincolnshire, Illinois, USA, eine Vereinbarung über den Kauf von Hewitt durch Aon und die Fusion von Hewitt mit der Geschäftseinheit Aon Consulting. Dieser Geschäftsbereich wird als Aon Hewitt firmieren und mehr als 29 000 Mitarbeitende in 120 Ländern beschäftigen. Die Aktionäre und verschiedene Aufsichtsbehörden müssen dem Kauf noch zustimmen. Der Abschluss wird spätestens im November erwartet. Bis zu diesem Zeitpunkt agieren Aon Consulting und Hewitt weiterhin strikte als direkte Konkurrenten mit gänzlich unabhängigen Marktstrategien. Mit grossem Engagement wird auf beiden Seiten an den Vorbereitungen für eine reibungslose Fusion gearbeitet. Das neue globale Führungsteam steht schon fest und in den nächsten Wochen werden weitere personelle und organisatorische Entscheide getroffen. Marktleader und Aon Consulting hat eine führende Stellung im Benefit Broking (Broker-Dienstleistungen im Bereich der Personalvorsorge). Die Kunden beider Unternehmen werden in Zukunft von einem dichteren Netz von Standorten, einer breiteren Dienstleistungspalette und einer grösseren Anzahl von Beratern und Experten profitieren können. Positive Auswirkungen auch für Kunden in der Schweiz Aon Consulting betreute den Markt der Personalvorsorge bisher mit rund 40 Mitarbeitenden – von Bern, Genf und Zürich aus. Aon Hewitt wird in Zukunft gut 200 Mitarbeitende beschäftigen und sich in verschiedenen Bereichen als bedeutendster Dienstleister in der Schweiz auszeichnen. Alles in allem: eine neue leistungsstarke und kundenorientierte Organisation, deren Teams Ihnen echten Mehrwert durch neue Services und grosse Erfahrung bieten werden. Für Fragen zur geplanten Fusion wenden Sie sich bitte an Rolf Jufer. Weitere Informationen zum Thema finden Sie auch unter www. aon.ch. A perfect fit Unternehmen, die ihre Aussenstände und die daraus resultierende Gefahr von Verlust durch eine Kreditversicherung absichern, optimieren so das eigene Kreditmanagement und das Rating für ihre Finanzierung gegenüber den Banken. Mehr dazu auf Seiten 2 bis 4. Das neue Produktesicherheitsgesetz und seine Konsequenzen Was sind die wichtigsten Neuerungen und wer ist davon betroffen? Welchen Einfluss hat das neue Gesetz auf die Betriebs- und ProduktehaftpflichtVersicherung? Unsere Zusammenstellung zeigt auf, was Sie wissen müssen. Seite 6. Aon Hewitt Mit dem Erwerb von Hewitt, einem weltweit führenden Unternehmen im Bereich HR-Consulting und -Outsourcing, eröffnen wir unseren Kunden Zugang zu einem erweiterten Dienstleistungsportfolio. Mit einem starken Partner können Sie dem stetigen Wandel gelassen entgegensehen. Auf uns ist Verlass, denn wir wollen, dass Sie erfolgreich sind. Ihr Martin Vögeli Country Manager Schweiz [email protected] Impressum Aon RiskToday NEWSLETTER Aktuelles und Wissenswertes für unsere Geschäftspartner Erscheint 3x jährlich Die beiden Unternehmen ergänzen sich in vielfacher Hinsicht ideal. So ist Hewitt im Markt der grössten, international tätigen Kunden ausserordentlich stark positioniert und Aon profiliert sich äusserst erfolgreich im Markt der mittelgrossen Unternehmen. Im Bereich der HumanCapital-Beratung sowie des Outsourcing von HR-Services ist Hewitt weltweit Rolf Th. Jufer, Aon Consulting [email protected] HERAUSGEBER Aon (Schweiz) AG REDAKTIONSADRESSE Aon (Schweiz) AG Priscilla Troxler Bederstrasse 66, Postfach CH-8027 Zürich GESTALTUNG Dieter W Joos, Zürich 1 AKTUELL Merger von Hewitt mit Aon Consulting Kreditversicherung als Entlastung für das Kerngeschäft Durch den zunehmenden Bedarf an externen Informationen, der Absicherung der Aussenstände, der Refinanzierung von Investments, der Steuerung des Verkaufs und durch sekundäre und tertiäre Einflüsse der Wirtschaft wird die Unternehmensplanung immer komplexer. Kaum ein Unternehmen kann sich heutzutage dem weltweiten Wirtschaftskreislauf entziehen. Sei es durch die eigenen Kunden, die Kunden der eigenen Kunden, Banken und wirtschaftspolitische Entscheidungen usw. Vertrauen ist gut – Absicherung ist besser Unternehmen sichern heutzutage meist den Fuhrpark, Warenbestände und Immobilien ab. Auch das menschliche Kapital wird gegen Schäden von aussen und innen versichert. Doch bei einer der grössten Positionen der Aktiva in der Bilanz, den aussenstehenden Forderungen, setzen Unternehmer meist auf «Vertrauen», häufig mit fatalen Folgen. Bei der Durchsicht von Unternehmensbilanzen fällt auf, dass «aussenstehende Forderungen gegenüber Kunden» bis zu 75 % der Aktiva ausmachen können. Durch Zahlungsausfälle eines oder mehrerer Kunden verursacht das entgegengebrachte unternehmerische Vertrauen sehr häufig eine existenzbedrohende Situation oder erhebliche Gewinneinbussen. Für wen ist eine Absicherung der Aussenstände relevant bzw. welche Wertsteigerung erhält ein Unternehmen dadurch? Jedes Unternehmen kann durch eine Kreditversicherung seine Aussenstände und die daraus resultierenden Gefahren Die 6 wichtigsten Handelspartner der Schweiz Jährliche Veränderung der Firmeninsolvenzen 2008 bis 2011 2008 0.5 % 54 % 24 % 15% 31% 187 % Deutschland USA Italien Frankreich UK Spanien 2009 12 % 40 % 29 % 12 % 17 % 97 % 2010 1% -10 % 14 % 2% -9 % 10 % 2011 -5 % -10 % 0% -5 % -5% 0% Quelle: Euler Hermes Leichte Erholung auf hohem Insolvenzniveau Euler Hermes Global Insolvency Index (GII) Sich jährlich verändernder Index, gewichtet nach BIP-Weltanteil Insolvenzen: Schweiz und Rest der Welt – Stagnation auf hohem Niveau und unter fragilen Voraussetzungen Auch wenn die Insolvenzen 2010 und 2011 vermutlich geringfügig zurückgehen, ist dies eine Stagnation auf höchstem Niveau. In der Schweiz wird 2010 mit einem neuerlichen Rekord bei Firmeninsolvenzen (plus 14 %) gerechnet, der 2011 nur geringfügig zurückgehen wird. Von einem erneuten weltweiten Anstieg würde die Schweiz mit ihrem starken Exportanteil allerdings noch stärker betroffen sein als andere Länder. (Tabelle) 250 200 150 Im gesamten europäischen Raum rechnet man 2010 mit einem weiteren Anstieg der Insolvenzen (um 6 %). Die globale Trendwende wird es erst 2011 geben. Sie wird jedoch regional verschieden ausfallen und insbesondere durch Länder wie China, Brasilien, aber auch USA positiv beeinflusst. Sollten sich allerdings die bestehenden Haushaltsdefizite, Währungsschwankungen oder neuerliche strukturelle und politische Unsicherheiten breitmachen, gibt es in dem fragilen Konstrukt einen dramatischen Anstieg mit neuen Rekordhöhen in Sachen Insolvenzen. (Diagramm) 100 50 0 Quelle: Euler Hermes RiskToday Newsletter, Oktober 2010 2 AKTUELL Kreditversicherung als Entlastung für das Kerngeschäft Es ist unerheblich, ob es sich um ein KMU handelt oder um einen international operierenden Konzern – lediglich die Bedürfnisse und Grössenordnungen unterscheiden sich. Ein Zahlungsausfall bei einem kleinen Unternehmen mit wenigen Kunden und geringer Marge stellt ein höheres Risiko dar als ein Zahlungsausfall bei einem grossen multinationalen Unternehmen. Beim KMU kann ein solcher Ausfall die Existenz bedrohen, beim globalen Unternehmen das Rating, den Einfluss auf die Aktienkurse und das Vertrauen des Marktes negativ bestimmen. Beide sollten dem Einfluss von Kundenrisiken und deren Folgen grosse Beachtung schenken. Die Kreditversicherung hilft Unternehmen, diese Risiken zu erkennen und die daraus folgenden Probleme zu mindern. Der Anstieg der weltweiten Insolvenzen in den Jahren 2008, 2009 und aller Voraussicht nach auch 2010 und die absehbaren verkürzten Intervalle von zukünftigen Krisen gestalten die Märkte für alle Beteiligten unsicherer und weniger planbar. Dazu verschärft sich der Wettbewerb und der Zugang zu Finanzierungsmitteln (siehe Basel II) für überlebensnotwendige Investments wird erschwert. Dies hat zur Folge, dass Unternehmen erhöhte Risiken eingehen und diese zusätzlich stärker kontrollieren müssen. Kreditversicherungspolicen umfassen eine aktive Auseinandersetzung mit dem eigenen Kredit- und Risikomanagement. Sie wirken unterstützend und schützend. Kreditversicherungspolicen sind individuell auf die Bedürfnisse eines Unternehmens abgestellt und werden dem Risiko- und Geschäftsmodell eines Unternehmens angepasst. Wie funktioniert Kreditversicherung? Ein Kreditversicherungsnehmer (Lieferant) beantragt eine Kreditlimite für den grösstmöglichen Aussenstand seiner Lieferung(en) gegenüber seinem Kunden beim Kreditversicherer. Die Höhe der Limite bezieht sich auf die Laufzeit des maximalen Aussenstandes – in der Regel vom Datum der Lieferung oder Rechnungsstellung bis zum vereinbarten Zahlungsdatum (open account). Sollte es vorkommen, dass Informationen nicht vorliegen, unterstützt der Versicherungsnehmer den Versicherer bei der Informationsbeschaffung. Der Austausch zwischen den beiden Parteien ist sehr intensiv, umfassend und dem Prozess der Risikoanalyse förderlich. Wenn es wider Erwarten zu einer Unternehmensinsolvenz oder zu einem erheblichen Zahlungsverzug kommt, dann leistet der Versicherer eine Entschädigung – maximal 90 % der vereinbarten Kreditlimite. Der Versicherer hilft auch bei der Betreibung von Aussenständen. Dies ist von grossem Vorteil, wenn sich der Abnehmer ausserhalb der eigenen rechtlichen Umgebung befindet. Zusätzlich bietet der Versicherer aber auch individuelle Informationen über Länderrisiken, Sektoren und rechtliche Gegebenheiten. Der Kreditversicherer prüft daraufhin die Bonität des Kunden anhand seiner Datenbank. Je nach Risiko stellt der Kreditversicherer eine Limite/Teillimite zur Verfügung oder informiert über die schlechte Kreditwürdigkeit. Mit den erhaltenen Informationen kann der Lieferant seine Geschäfte mit dem Abnehmer steuern. Der Kreditversicherer prüft und monitort – während der vertraglichen Laufzeit – permanent das gesamte Portfolio des Versicherungsnehmers und informiert ihn rechtzeitig über negative Veränderungen in seinem Portfolio. Kreditversicherung ist ein sehr komplexer Vorgang, ein umfassendes Verständnis für die spezifischen Möglichkeiten ist unabdingbar, da es um die Optimierung des individuellen Risikomanagements geht. Ein Unternehmen sollte sich die Dienste eines erfahrenen Kreditversicherungsspezialisten sichern, um optimalen Risikoschutz zu erhalten. Dieser findet sich meist nicht beim normalen Versicherungsmakler, da die Komplexität eine besondere Ausbildung, ein Netzwerk und Erfahrung benötigt. RiskToday Newsletter, Oktober 2010 3 Kreditversicherer sind die global agierenden Unternehmen am Puls der wirtschaftlichen Zeit. Durch ihre Datenbanken und die weltweiten Vernetzungen können sie – das Zahlungsverhalten von Kunden, – die wirtschaftlichen Abkühlungen und Aufschwünge, – die politischen Risiken, – die regionalen Besonderheiten, – die rechtlichen Prozesse in einzelnen Ländern, – sämtliche auf Mikro- und Makroebene dem Wirtschaftskreislauf zugehörenden Entwicklungen zeitnah analysieren, auswerten und beurteilen. Mit der Kreditversicherung erhält das Unternehmen auch Zugang zu diesen wertvollen Informationen. Sie ermöglichen eine bessere Steuerung der Investments, des Verkaufs von Waren und Dienstleistungen sowie der Unternehmensfinanzierung. AKTUELL vor Verlust absichern und damit das eigene Kreditmanagement sowie das Rating seiner Finanzierungen gegenüber Banken optimieren. Risikotransfer 1. Versichert werden können sowohl politische als auch kommerzielle Risiken 2. Reduziert die Konzentration der Käufer- und Länderrisiken 3. Transferiert das Nichtzahlungsrisiko von vielen Abnehmern hin zu einem Versicherungsunternehmen mit Investment Rating 4. Sicherheit für die grösste Bilanzposition: aussenstehende Forderungen Risikokontrolle 1. Das Unternehmen überträgt Teile seines Kreditmanagements auf den Kreditversicherer 2. Kreditversicherer stellen dem Unternehmen Versicherungslimite und oft auch Ratings seiner Kunden zur Verfügung 3. Kreditversicherer bewerten und überwachen im Detail und zeitnah die Kreditwürdigkeit des Kunden 4. Im Falle eines Forderungsverlustes unterstützt der Versicherer Betreibungsmassnahmen und beteiligt sich an Kosten Forderungsfinanzierung 1. Kreditversicherung kann als Basis für eine Forderungsverbriefung oder Factoring genutzt werden 2. Mittels Factoring werden Forderungen aus der Bilanz entfernt, der Cash Flow erhöht, die Zahlungseingänge verringert und die Eigenkapitalquote gestärkt 3. Verbesserung der Working Capital Position 4. Qualität der Forderung wird durch Sicherheit des Versicherers auf ein Investment Grade gehoben (mindestens BBB-) 5. Kreditversicherung hat einen positiven Einfluss auf das interne und externe Rating und sichert sich damit verbesserte Finanzierungskonditionen bei Banken 6. Kreditversicherung gibt dem Gläubiger zusätzliche Sicherheit durch Abtretung Umsatzausweitung 1. Kreditversicherung ersetzt Umsätze mit Letter of Credit auf «offene Zahlungsziele» 2. Offene Zahlungsziele in Wachstumsmärkten erlauben dem Lieferanten, seine Marktchancen voll auszunutzen 3. Zahlungsziele sind ein bedeutender Faktor für Umsatz- und Gewinnausweitung 4. Gezielte Verkaufsmassnahmen auf Basis der zur Verfügung gestellten Kreditlimiten 5. Bewertung von Neukunden als Grundlage für Engagements in neuen Märkten Corporate Governance 1. Kreditversicherung stimmt mit Gesetzgebung, wie z. B. Sarbenes Oxley oder Basel II, überein 2. Konzentration von Risiken kann erheblich reduziert werden 3. Kreditversicherungen stellen einen Rahmen zur Verfügung, der das interne Forderungsmanagement (Kontrolle und Überwachung) leichter macht 4. Starkes Instrument, um unerwartete katastrophale Insolvenzen, besonders in den Wachstumsmärkten, zu vermeiden Frank von Seth, Aon Credit International Insurance Broker [email protected] Rückblick: Aon BVG-Info 2010 In der Champions Lounge des Stade de Suisse begrüsste Rolf Jufer am 31. August 2010 über 100 Gäste. Das fachkundige Publikum zeigte grosses Interesse und liess sich nicht nur von der Location beeindrucken, sondern auch von der Dynamik, der Innovation und dem Veränderungsvermögen von Aon Consulting. Das Eingangsreferat fokussierte auf die erfreulichen Resultate der Kundenbefragung, die neuen Dienstleistungen, das Sponsoring-Engagement bei Manchester United und den geplanten Merger zwischen Aon und Hewitt. zienz, realistischen versicherungs- und finanztechnischen Parametern (technischer Zins, Umwandlungssatz usw.) sowie von professionellen Führungsstrukturen und proaktiver Kommunikation an die Versicherten. Pensionskassen vor vielfältigen Herausforderungen Die Anwesenden durften von Wayne Rooney und seinen Kollegen vor der Pause mittels Videobotschaft erfahren, dass sich auch Manchester United auf das Sponsoring-Engagement von Aon freute. Einige Gäste haben dies auch als geglückten Steilpass zum YB-Training verstanden, welches «rein zufällig» während der Pause stattfand. Hanspeter Konrad, Geschäftsführer und Direktor des Schweizerischen Pensionskassenverbandes ASIP, wagte nach einer fundierten Situationsanalyse den Ausblick für die Pensionskassen in der Schweiz. Dabei hielt er fest, dass wohl eher eine Evolution als eine Revolution bezüglich Strukturwandel zu erwarten sei. Als Prioritäten für Pensionskassen sieht er die Notwendigkeit von nachhaltiger struktureller Fitness, Kosteneffi- In der vielbeachteten Case Study Pensionskasse PwC stellte Josef Bachmann, Geschäftsführer der Pensionskasse PricewaterhouseCoopers, die sogenannte Bonusrente als möglichen Weg aus der Demografie-Falle vor – eine einfache und sehr transparente Lösung, die sich für Kassen mit aktuell hohen überobligatorischen Leistungen eignet. Dr. Torsten Köpke, Leiter Aon Investment Consulting, stellte nach der Pause den Aon Investment Ansatz vor. Er zeigte mit dem Aon Investment Naviga- RiskToday Newsletter, Oktober 2010 tor auf, dass erfolgreiches und effizientes Investment Management auch viel mit guter Organisation und Disziplin zu tun hat. Der 360°-Ansatz von Aon soll dem institutionellen Kunden die strategische Zielfindung vereinfachen und die Zielerreichung ermöglichen, mit einem systematischen Ansatz unter maximaler Ausschöpfung aller Opportunitäten. Beim traditionellen BVG-Update gab Rechtsanwalt Tristan Imhof von Aon Consulting einen Überblick über die politischen Aktivitäten im Themenbereich der Sozialversicherungen. Er erläuterte auch neue Gesetzesbestimmungen und kommentierte die aktuelle Rechtsprechung an mehreren Beispielen. Verantwortlich für den sportlichen Leckerbissen – vor dem Apéro – war Ilja Kaenzig. Der neue starke Mann im Stade de Suisse und bei YB sprach über die Faszination von Spitzenfussball und Parallelen zwischen YB und Manchester United. Tristan Imhof, Aon Consulting [email protected] 4 AKTUELL Zusammenfassende Einteilung der Vorteile einer Kreditversicherung: Neuer Geschäftsführer bei Aon Insurance Managers (Liechtenstein) AG Aon Insurance Managers freuen sich, Herrn Denis Kallaert als neuen Managing Director der liechtensteinischen Niederlassung vorzustellen. Herr Kallaert ist seit dem 1. September 2010 im Amt und wird seinen Wohnsitz im Fürstentum Liechtenstein haben, sobald er seine Aufenthaltsbewilligung erhalten hat. Nach neun Dienstjahren in verschiedenen Positionen in unserem luxembur- Mit seiner Ernennung und der organisatorischen Neuordnung ist die liechtensteinische Niederlassung für die stetig steigenden Anforderungen einer wachsenden Kundschaft gewappnet. Das Team besteht nun aus Frau Nives Steuble, Herrn Piotr Roslon, Herrn Andreas Epper sowie Herrn Denis Kallaert und stellt eine hohe Dienstleistungsqualität sicher. Sachkundig und motiviert begegnen sie den neuen Herausforderungen im Fürstentum Liechtenstein, wie beispielsweise der Einfüh- rung und Anwendung des neuen Versicherungsaufsichtsgesetzes (VersAG) 2010 oder voraussichtlich 2011 dem neuen Steuergesetz und besonders der Einführung der Solvency II 2012/13. Die Erwartungen der Kunden und die Anforderungen der Behörden werden sie mit Kompetenz und Leistungsbereitschaft überzeugend erfüllen; nicht zuletzt auch dank dem wertvollen Erfahrungsschatz des Teams aus verschiedenen Schweizer Projekten wie Einführung und Anwendung des neuen Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG), internes Kontrollsystem (IKS) oder die Solvenzkapitalmodelle RBC und SST. Thomas Overtveld, Managing Director, Aon Insurance Managers [email protected] QIS5 und Solvency II Updates QIS5 Workshop in Liechtenstein Solvency II Der Liechtensteinische Versicherungsverband (LVV) in Vaduz hat am 12. August 2010 einen weiteren Quantitative Impact Study 5 (QIS5) Workshop organisiert – auch Aon Insurance Managers (Liechtenstein) AG haben teilgenommen. Die beiden Referenten des Instituts für Finanz- und Aktuarswissenschaften (ifa) aus Ulm haben die technischen Spezifikationen sowie deren Auswirkungen ausführlich erklärt und im Plenum vertieft. Aon Insurance Managers (Liechtenstein) AG verfolgt aufmerksam den weiteren Verlauf der QIS5 und deren Auswirkungen auf Solvency II, womit auch liechtensteinische Captives ihre Solvenzkapitalberechnung durchführen werden. Zeitlicher Ablauf der QIS5 – Veröffentlichung der endgültigen technischen Spezifikationen Anfang Juli 2010 und der Spreadsheets im August 2010 – Zeitraum der Datenerhebung: 19. August bis 31. Oktober 2010 (auf Solo-Ebene) und 26. August bis 15. November 2010 (auf GruppenEbene) – Weiterreichung des erhobenen Datenmaterials an CEIOPS per 10. Januar 2011 – Veröffentlichung des Reports am 29. April 2011 Aus unseren Kontakten mit verschiedenen Solvency-II-Fachleuten geht hervor, dass die Auswirkungen auf die Kapitalanforderung an Captives weniger streng ausfallen werden als befürchtet. Dies ist auch auf die Anwendung des Proportionalitätsprinzips zurückzuführen, in deren Genuss Captives kommen sollen. Nichtsdestotrotz wird im Allgemeinen die Kapitalanforderung unter Solvency II höher als unter Solvency I sein. Die Gespräche zwischen einerseits Captive-Besitzern bzw. deren Zusammenschlüsse wie ECIROA und auch Aon Insurance Managers (Liechtenstein) AG und andererseits CEIOPS bzw. Aufsichtsbehörden scheinen sich folglich positiv auf die Kapitalbestimmung mittels Solvency II für Captives auszuwirken. Samuel Knoepfel, Aon Insurance Managers [email protected] RiskToday Newsletter, Oktober 2010 Die vom Europäischen Parlament und vom Rat 2009 angenommene Richtlinie Solvabilität II, die bis zum 1. Januar 2013 umzusetzen ist, hat den Rahmen für die neue Generation der Aufsichtsregeln für die Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen in der EU abgesteckt. Da die Vorschriften der Solvabilität-II-Richtlinie durch sogenannte Durchführungsmassnahmen der Ebene 2 zu ergänzen sind, die von der Kommission erlassen werden, bedarf es fundierter und umfangreicher empirischer Daten für die quantitativen Solvabilitätsanforderungen. Aus diesem Grunde hat die Kommission eine fünfte quantitative Auswirkungsstudie («Quantitative Impact Study» / QIS5) auf den Weg gebracht, die unter Federführung des Ausschusses der Europäischen Aufsichtsbehörden für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung («Committee of European Insurance and Occupational Pensions Supervisors» / CEIOPS) von August bis November 2010 durchgeführt wird. Die Europäische Kommission fordert die EUVersicherungs- und Rückversicherungsunternehmen dringend auf, sich daran zu beteiligen. 5 AKTUELL gischen Büro und fünf Jahren als Senior Account Manager bei Insurance Managers (Schweiz) AG, zeichnet sich Herr Kallaert aus durch seinen umfassenden Leistungsausweis in der Buchführung, in der Verwaltung von Captives und in analytischen Angelegenheiten. Nachdem die Referendumsfrist für das Bundesgesetz über die Produktesicherheit am 1. Oktober 2009 unbenutzt abgelaufen ist, wurde das Gesetz am 1. Juli 2010 in Kraft gesetzt. Mit diesem Gesetz wurde dasjenige über die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten (STEG) vom 19. März 1976 total revidiert. Was soll mit dem Produktesicherheitsgesetz erreicht werden? Es regelt insbesondere die Sicherheit von Produkten und soll den grenzüberschreitenden Warenverkehr erleichtern (Art. 1 Abs. 1 PrSG). Zudem bringt das Gesetz eine Angleichung an die Richtlinien der Europäischen Union über die allgemeine Produktesicherheit. Was sind die Voraussetzungen für das Inverkehrbringen von Produkten? Gemäss Art. 3 PrSG dürfen Produkte nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie, Zitat PrSG: «bei normaler oder bei vernünftigerweise vorhersehbarer Verwendung die Sicherheit und die Gesundheit der Verwenderinnen und Verwender und Dritter nicht oder nur geringfügig gefährden». Als Produkt im Sinne des PrSG gilt jede verwendungsbereite, bewegliche Sache, auch wenn sie Teil einer anderen beweglichen Sache oder einer unbeweglichen Sache bildet. Das Gesetz erfasst also nicht Gebäude und übrige Bauwerke, will aber sicherstellen, dass Produkte auch dann vom PrSG erfasst werden, wenn sie in eine andere bewegliche Sache oder in eine Immobilie eingebaut werden. Wer ist von diesem Gesetz betroffen? Vom PrSG ist nicht nur der Hersteller und Importeur – wie dies im Produktehaftpflichtgesetz (PrHG) vorgesehen ist – betroffen, sondern jeder, der ein Produkt entgeltlich, aber auch unentgeltlich überlässt, und zwar unabhängig, ob das Produkt neu, wesentlich verändert, wiederaufbereitet oder gebraucht ist. Der Gesetzgeber spricht hierbei auch vom «Inverkehrbringer». Gemäss Art. 8 Abs. 4 PrSG werden also auch dem Händler weitreichende Pflichten auferlegt, indem er zur Einhaltung der Produktesicherheit beizutragen hat. Es reicht also nicht mehr, dass der Händler gemäss Produktehaftpflichtgesetz dem Geschädigten in einer angemessenen Frist den Hersteller oder den Importeur nennt, sondern er hat ebenfalls die nach dem PrSG vorgesehenen Massnahmen zu treffen. Was muss also unbedingt beachtet werden? Das Produkt muss den dafür vorgesehenen technischen Normen und allfälligen Konformitätsbewertungen entsprechen. Unter Händler wird z. B. der Grossist, Detailhändler, Elektriker bis hin zum Autovermieter verstanden, also jeder, der mit Produkten gemäss Art. 2 PrSG Handel betreibt. Der Inverkehrbringer muss das Produkt sorgfältig auf die Sicherheit nach den dafür vorgesehenen einschlägigen Normen und Verordnungen prüfen. Was sind die Pflichten des Inverkehrbringers von Produkten? Der Inverkehrbringer eines Produkts hat gemäss Art. 8 PrSG während der angegebenen oder der voraussichtlichen Gebrauchsdauer eines Produkts geeignete Massnahmen zu treffen, um Gefahren zu erkennen, die vom Produkt bei normaler oder bei vernünftigerweise vorhersehbarer Verwendung ausgehen könnten. Zudem muss der Inverkehrbringer dafür Sorge tragen, dass allfällige Gefahren abgewendet werden können, und er hat auch Massnahmen zu ergreifen, damit das Produkt rückverfolgt werden kann. Falls von einem Produkt eine Gefahr ausgehen könnte, muss der Inverkehrbringer den zuständigen Behörden Meldung erstatten. Nach diesem Gesetz hat also nicht nur der Hersteller und Importeur bei Gefahr entsprechende Massnahmen zu treffen, sondern auch dem Händler werden weitgehende Mitwirkungsverpflichtungen auferlegt. Unterlässt dies der Inverkehrbringer und ergreift er nicht rechtzeitig wirksame Massnahmen, so kann die Behörde direkt die Bevölkerung vor gefährlichen Produkten warnen (Art. 10 Abs. 4 PrSG). Wie ist die Haftung geregelt? Über die Haftung sagt das PrSG zwar nichts, aber die Haftung beschränkt sich nicht nur auf den Hersteller und Importeur gemäss dem Produktehaftpflichtgesetz, sondern der Inverkehrbringer – also auch der Händler – kann auch nach Art. 41 oder 55 OR haften, falls er die Produktebeobachtungspflicht oder die Pflicht verletzt, bei Gefahr die erforderlichen Massnahmen zu treffen. Nebst den zivilrechtlichen Konsequenzen kann der Inverkehrbringer auch strafrechtlich verfolgt werden, wenn er vorsätzlich ein Produkt auf den Markt bringt, das nicht den Bestimmungen des PrSG entspricht. In solchen Fällen ist Freiheitsstrafe oder Geldstrafe vorgesehen. RiskToday Newsletter, Oktober 2010 Der Inverkehrbringer muss das Produkt für die vorgesehene Dauer beobachten und, falls eine Gefahr davon ausgeht, die notwendigen Massnahmen treffen, wie z. B. Warnung, Meldung an die Behörde, Verkaufsstopp, Produkterückruf, Rücknahme vom Markt. Für diese Massnahmen hat der Inverkehrbringer – also auch der Händler – ein geeignetes Qualitätssicherungssystem einzuführen und aufrechtzuerhalten. Darin muss auch ein Rückrufplan enthalten sein. Muss ich etwas in meiner Betriebsund ProduktehaftpflichtVersicherung vorkehren? Grundsätzlich erfasst die Haftpflichtversicherung die auf gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen beruhende Haftpflicht. Das PrSG wird also auch von Ihrer Haftpflichtversicherung erfasst. Jedoch ist in Bezug auf den Deckungsumfang zu prüfen, ob eine Rückrufkostendeckung vereinbart gilt. Zudem ist bei einem allfälligen Versichererwechsel unbedingt darauf zu achten, dass der übernehmende Versicherer auch Deckung für Schäden gewährt, die vor Vertragsbeginn verursacht wurden, um bei Spätschäden eine Deckungslücke zu vermeiden. Gerne überprüfen wir Ihren Deckungsschutz nach den Anforderungen des neuen Produktesicherheitsgesetzes. Sprechen Sie uns hierzu an. Unsere Haftpflichtspezialisten stehen Ihnen gerne zur Verfügung. Daniel Schenk, Aon Risk Solutions [email protected] 6 AKTUELL Das neue Produktesicherheitsgesetz (PrSG) Was muss unbedingt beachtet werden? Diverse Pensionskassen führen jeweils im Herbst sogenannte Einkaufsaktionen durch. Sie informieren die Versicherten über ihre Einkaufsmöglichkeiten in die berufliche Vorsorge. Entsprechend sind die verantwortlichen HR-Ansprechpersonen dann vermehrt mit Fragen zu diesem Thema konfrontiert. Für die optimale Beratung Ihrer Mitarbeitenden bieten wir Ihnen Antworten zu den häufigsten Fragen. Für wen ist ein Einkauf interessant? Für alle Versicherten einer Pensionskasse, die – ihre zukünftigen Altersleistungen verbessern wollen – Steuern sparen möchten – über Erspartes verfügen, das sie bis zur Pensionierung entbehren können – in eine sichere Anlage mit interessanter Verzinsung investieren wollen Wie viel kann ich einkaufen? Im Grundsatz kann die Differenz zwischen den beiden folgenden Beträgen eingekauft werden: – Betrag, der hätte gespart werden können, wenn der Versicherte seit Beginn der Beitragspflicht im aktuellen Plan mit dem aktuellen Lohn versichert gewesen wäre, minus – Guthaben, welches per Berechnungsdatum auf dem individuellen Alterssparkonto des Versicherten geführt wird (allfällige Guthaben auf Freizügigkeits-Policen oder -Konti und Teile von Beiträgen an die Säule 3a von ehemals Selbstständigerwerbenden werden angerechnet) Zu beachten ist, dass für Arbeitnehmer mit mehr als einem Vorsorgevertrag für die Berechnung dieses Werts alle Vorsorgeverträge zu berücksichtigen sind. während der Beitragsjahre auf ähnlichem Niveau verharrt. Das ausgewiesene Einkaufspotenzial entspricht dem Maximalbetrag, der eingekauft werden kann. Die meisten Pensionskassen geben im Reglement einen Mindestbetrag vor, der pro Einkauf geleistet werden muss. – Viele Pensionskassen bieten eine höhere Verzinsung des Altersguthabens als die Sparkontos der Banken. Wie hoch ist die Rendite von freiwilligen Einzahlungen in die Pensionskasse? Ausgangslage Versicherte Person Welche Vorteile hat ein Einkauf für mich? – Einkäufe sowie die anfallenden Zinsen erhöhen das Altersguthaben und – je nach Vorsorgeplan – auch die Risikoleistungen. Sie sind während der Beitragsdauer von Vermögens-, Einkommens- und Verrechnungssteuern befreit. – Einkäufe aus dem privaten Vermögen senken zum Zeitpunkt der Einzahlung das steuerbare Einkommen und ermöglichen somit, in eine günstigere Progression zu gelangen. – Eine Besteuerung findet erst zum Zeitpunkt der Auszahlung statt, und zwar zu vorteilhaften Bedingungen: - Die Kapitalauszahlung erfolgt getrennt vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Steuersatz - Rentenzahlungen werden zwar zusammen mit dem übrigen Einkommen versteuert, dieses fällt nach der Pensionierung tendenziell jedoch tiefer aus und entsprechend wird auch der Steuersatz tiefer sein. Einige Pensionskassen weisen die maximale Einkaufssumme auf den individuellen Vorsorgeausweisen aus. Ansonsten kann man den maximal möglichen Einkaufsbetrag über die jeweilige Pensionskasse in Erfahrung bringen. Muss ich den vollen ausgewiesenen Betrag einkaufen? Es ist wichtig zu wissen, dass es sich um freiwillige Beiträge handelt. Niemand ist gezwungen, einen Einkauf zu tätigen. Alter 55, ledig, reformiert Wohnsitz Stadt Zürich Steuerbares Einkommen vor Einkauf CHF 80 000 Einkauf CHF 20 000 Steuerersparnis CHF -3 957 Effektiv eingesetztes Kapital CHF 16 043 Kapital bei Bezug nach 10 Jahren CHF 24 380 Fällige Kapitalsteuer CHF -2438 Auszahlung CHF 21942 Nettorendite des eingesetzten Kapitals pro Jahr 3.18 % Annahmen Verzinsung der Altersguthaben Kapitalsteuersatz 2.0 % 10.0 % Was geschieht mit dem eingekauften Geld, wenn ich vor der Pensionierung sterbe? Einige Pensionskassen führen das eingekaufte Kapital auf einem separaten Konto. Im Todesfall des Versicherten wird dieses Kapital zusätzlich zu den anderen Todesfallleistungen ausbezahlt. Bei den meisten Vorsorgeeinrichtungen wird jedoch das gesamte Alterskapital inklusive der geleisteten Einkaufsbeträge beim Tod der versicherten Person zur Finanzierung der Ehegatten- oder Partnerrente oder des Todesfallkapitals verwendet. Details hierzu und auch zum Kreis der begünstigten Personen entnehmen Sie bitte dem Reglement Ihrer Vorsorgeeinrichtung. Was geschieht mit dem eingekauften Geld bei einer Scheidung? Die während der Ehe bzw. der Dauer der eingetragenen Partnerschaft aus dem gemeinsamen Vermögen vorgenommenen Einkäufe werden bei einer Scheidung bzw. bei Auflösung der eingetragenen Partnerschaft anteilsmässig geteilt. Je nach Einkaufssumme empfiehlt sich eine gestaffelte Einzahlung, damit die Höhe des steuerbaren Einkommens RiskToday Newsletter, Oktober 2010 7 AKTUELL Berufliche Vorsorge – FAQ zu Einkaufsaktionen Ich habe bereits einen Vorbezug für Wohneigentum gemacht, kann ich trotzdem einen Einkauf machen? Ein Vorbezug für Wohneigentumsförderung muss zuerst vollumfänglich zurückbezahlt werden, bevor ein Einkauf getätigt werden kann. Unsere Vorsorgeeinrichtung weist aktuell eine Unterdeckung auf, empfiehlt sich in diesem Fall ein Einkauf? Eine Unterdeckung kann in folgenden Fällen zu einem Nachteil für die Versicherten im Zusammenhang mit Einkäufen führen: – Sanierungsmassnahmen Der Stiftungsrat kann eine Null- bzw. Minderverzinsung beschliessen. – Teilliquidation Sollte Ihr Arbeitgeber Firmenteile veräussern, die Belegschaft massiv abbauen oder das Unternehmen sonstwie umstrukturieren, kann der Tatbestand einer Teilliquidation gegeben sein. Falls dies zutrifft und sich das Vorsorgewerk in einer Unterdeckung befindet, können die allenfalls zu übertragenden Altersleistungen entsprechend der Unterdeckung gekürzt werden. Die genauen Definitionen zum Tatbestand und zum Vorgehen ersehen Sie im Teilliquidations-Reglement Ihrer Pensionskasse. Ihrer Situation möglich ist. Die Berechnung der Einkaufssumme erfolgt durch die Pensionskasse. Bei einigen Kassen muss vorab ein entsprechendes Formular ausgefüllt werden. Ist das Potenzial bekannt, muss sich der Versicherte entscheiden, wie viel er einbezahlen möchte. Wie bereits erwähnt, lohnt es sich, grössere Beträge über mehrere Jahre verteilt einzukaufen. Über die einzelnen Schritte, die bei Ihrer Pensionskasse nötig sind, informieren Sie sich bitte bei der zuständigen Stelle. Bei höheren Beträgen oder Unsicherheiten lohnt es sich zudem, die für Sie zuständige Steuerbehörde frühzeitig zu kontaktieren, um sicherzustellen, dass der gesamte Einkaufsbetrag in Abzug gebracht werden kann. Was gilt es weiter zu beachten? Wenn Sie Teile Ihres privaten Vermögens in Ihre Vorsorgeeinrichtung übertragen, so können Sie dies nicht mehr rückgängig machen – auch dann nicht, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass aus steuerlicher Sicht der Einkauf nicht rechtens war. Offene Fragen? Sollten Fragen auftauchen, auf die wir Ihnen hier keine befriedigende Antwort gegeben haben, stehen Ihnen die Personalvorsorge-Experten von Aon Consulting jederzeit gerne zur Verfügung. Moritz Bürgi, Aon Consulting Aon in der Schweiz Aon (Schweiz) AG Zürich Tel. +41 44 925 22 11 AKTUELL Kann ich Einkäufe wieder zur Finanzierung von Wohneigentum vorbeziehen? Die aus dem Einkauf resultierenden Leistungen können während dreier Jahre nicht in Form einer Kapitalzahlung bezogen werden. Aon (Suisse) SA Genf Tel. +41 22 827 07 00 Aon (Svizzera) SA Lugano Tel. +41 91 912 53 11 Aon Consulting AG Bern Tel. +41 31 340 20 00 Aon Consulting AG Zürich Tel. +41 44 925 22 11 Aon Consulting SA Genf Tel. +41 22 827 07 00 Aon Global Risk Consulting Basel Tel. +41 61 206 06 66 Aon Re (Switzerland) Ltd Basel Tel. +41 61 206 06 06 Ich bin neu in der Schweiz, wie verhält es sich da mit dem Einkauf? Seit Anfang 2006 werden die Möglichkeiten zum Einkauf für Arbeitnehmer, die aus dem Ausland zuziehen und nie einer schweizerischen Vorsorgeeinrichtung angehörten, eingeschränkt. In den ersten fünf Jahren dürfen sie sich nur noch jährlich mit maximal 20 % ihres versicherten Lohnes einkaufen. Aon Insurance Managers (Switzerland) AG Zug Tel. +41 41 727 20 40 Aon Insurance Managers (Liechtenstein) AG Vaduz Tel. +423 235 02 50 Ich bin Grenzgänger, kann ich mich auch in die berufliche Vorsorge einkaufen? Wenn gemäss Reglement ein Einkaufspotenzial vorhanden ist, steht vorsorgerechtlich einem Einkauf nichts im Weg. Ob ein Einkauf für Grenzgänger aus steuerlicher Sicht Sinn macht, muss jedoch im Einzelfall abgeklärt werden. Wie gehe ich vor, wenn ich einen Einkauf machen möchte? Konsultieren Sie das für Sie geltende Vorsorgereglement, ob ein Einkauf in RiskToday Newsletter, Oktober 2010 8