Die individuelle Gleichheit (erweiterte Version)
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Die individuelle Gleichheit (erweiterte Version)
Einblicke Eine Information der Aon Jauch & Hübener-Gruppe Herausgeber Aon Jauch & Hübener Holdings GmbH www.aon-jh.de Stand September 2006 © Aon Jauch & Hübener Holdings GmbH Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und seine Auswirkungen auf Unternehmen Die individuelle Gleichheit (erweiterte Version) Am 18. August 2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten. Deutschland hat damit als letztes Mitgliedsland der Europäischen Union (EU) die insgesamt vier EU-Anti-Diskriminierungsrichtlinien in nationales Recht umgesetzt. Welche Konsequenzen dies für Ihr Unternehmen haben kann, erfahren Sie in dieser Ausgabe von AonEinblicke. Das AGG enthält Rechte, die bereits im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) existierten, es lässt aber auch einige neu entstehen. Dass die Verletzung dieser Rechte auch zu Schadenersatzleistungen führen wird, ist jetzt noch nicht abzusehen und eher unwahrscheinlich. Das AGG beinhaltet vor allem auf Schadenersatz gerichtete Anspruchsgrundlagen bei Benachteiligungen aufgrund • • • • • • der Rasse oder ethnischen Herkunft des Geschlechts der Religion oder Weltanschauung des Alters der Behinderung der sexuellen Identität Benachteiligte können nach dem AGG Schadenersatz für materielle Schäden, aber auch Schmerzensgeld und in Einzelfällen auch einen Anspruch auf Tätigwerden geltend machen. Es regelt Benachteiligungen im Bereich des Arbeitsverhältnisses und dessen Anbahnung, aber auch in manchen Teilen des allgemeinen Zivilrechts. Am Kündigungsschutz ändert sich jedoch durch das neue Gesetz nichts. Einblicke | Eine Information der Aon Jauch & Hübener-Gruppe, Stand Für Unternehmen könnten mögliche Schadensszenarien sein: die Ablehnung eines 50-jährigen Bewerbers, die Nichtbeförderung einer weiblichen Mitarbeiterin, das Untätigbleiben des Arbeitgebers bei Mobbing oder auch die Nichtaufnahme eines Ausländers in die Betriebssportgruppe etc. Im Streitfall muss der Betroffene Indizien für die Benachteiligung vorweisen und der Anspruchsgegner seine Entlastung beweisen. Ursprünglich war eine Beweislastumkehr vorgesehen, die für den Gegner viel ungünstiger gewesen wäre. Zur Zeit ist zwar nicht davon auszugehen, dass auf Basis des AGG dem Arbeitnehmer ähnlich hohe Entschädigungsleistungen zugestanden werden wie sie im US-amerikanischen, englischen und australischen Rechtsraum möglich sind. So wurde z. B. in Großbritannien einem „Mobbing-Opfer“ in einer Niederlassung einer deutschen Großbank kürzlich eine Entschädigung in Höhe von umgerechnet 1,2 Mio. Euro zugesprochen. Die Erfahrung aus EU-Ländern, in denen die Richtlinie schon seit längerer Zeit in nationales Recht umgesetzt wurde, zeigt jedoch, dass dort eine Tendenz in der Rechtsprechung besteht, dass die zugesprochenen Summen aufgrund derartiger Benachteiligungen merklich steigen. Seite 1 Einblicke | Die individuelle Gleichheit (erweiterte Version) Was bietet der Versicherungsmarkt zur Abdeckung dieser Risiken ? Versicherungsschutz gegen Ansprüche aus dem Bereich der Arbeitsverhältnisse und deren Anbahnung bietet die so genannte Employment Practices Liability Insurance (EPLI). Sie wurde in den 90iger Jahren des letzten Jahrhunderts im US-Markt entwickelt. Bislang wurden EPLI-Deckungen nur bei einem ausgeprägten US-Risiko abgeschlossen. Die Versicherung erfolgte überwiegend lokal in den USA. Die amerikanischen Konzepte bieten Versicherungsschutz meist mit nennenswerten Selbstbehalten. Unternehmen mit US-Tochtergesellschaften sollten auf jeden Fall ihren heutigen Stand des EPLI-Deckungsschutzes überprüfen und dabei berücksichtigen, ob aus den US-Deckungskonzepten jetzt weltweit Versicherungsschutz geboten und dieser über die Konzernmutter organisiert werden sollte. Die nun flächendeckende Umsetzung der EU-Richtlinien im Zusammenhang mit Diskriminierungen lässt diese Versicherung auch für rein europäische oder deutsche Unternehmen im Fokus stehen. Die entsprechenden Versicherungskonzepte sind auf dem Markt. Wir schätzen, dass nicht der Einzelfall, sondern nur eine Vielzahl von behaupteten Benachteiligungen (Serienschaden) ein tatsächlich versicherungswürdiges Schadenpotenzial darstellt. Dementsprechend sollten auch die Versicherungslösungen ausgestaltet und bewertet werden. Ein über die EPLI hinausgehendes neues Produkt, der Antidiskriminierungs-Rechtsschutz, ist konkret auf dieses neue Gesetz abgestimmt und an dessen Anforderungen angepasst. Diese Versicherung deckt die Kosten der Rechtsverteidigung bei Ansprüchen nach dem AGG ab (nicht allerdings mögliche Entschädigungsleistungen), gilt nur für Kosten innerhalb Europas (also keine Deckung für die USA) und sieht Deckungssummen von maximal 2,5 Mio. Euro und geringe Selbstbehalte (500 Euro pauschal je Schadenfall) vor. Einblicke | Eine Information der Aon Jauch & Hübener-Gruppe, Stand Unsere Empfehlung Es ist zu erwarten, dass es im Zusammenhang mit dem AGG gerade in der Anfangsphase nach dem Inkrafttreten zu zahlreichen Forderungen kommen wird. Dass diese auch alle einklagbar sein könnten und schließlich zu Schadenersatzleistungen führen könnten, ist jetzt noch nicht abzusehen und eher unwahrscheinlich. Trotzdem sollten sich alle Unternehmen schnellstmöglich auf die Auswirkungen des AGG einstellen und den Umgang mit Bewerbern und Mitarbeitern entsprechend dieser gesetzlichen Normen überprüfen, um Schadenersatzforderungen gar nicht erst entstehen zu lassen. Eine Rechtsschutzversicherung schützt Sie vor Inanspruchnahme durch Benachteiligte. Den umfassendsten Schutz bietet die EPLI-Versicherung, die sowohl die Abwehr unberechtigter Ansprüche als auch die Befriedigung berechtigter Ansprüche liefert. Bei Ihrer Entscheidung beraten wir Sie gerne und können dabei genau auf Ihre ganz konkrete Risikoexponierung eingehen. Hierfür stehen Ihnen Ihr Kundenberater sowie Rolf Marx-Schubach und Florian Biebrach gerne zur Verfügung. Ansprechpartner Rolf Marx-Schubach, Tel.: 040-3605-2454 E-Mail: [email protected] Florian Biebrach, Tel.: 0208-7006-2839 E-Mail: [email protected] Seite 2