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Das Politische Archiv des Auswärtigen Amts Jährlich kommen tausende Bände zum Bestand hinzu. Dies bedarf einer sachkundigen Archivierung und einer sorgfältigen Lagerung. www.auswaertiges-amt.de Herausgeber Auswärtiges Amt Referat Öffentlichkeitsarbeit Innland Werderscher Markt 1 10117 Berlin Corporate Design & Gestaltung Atelier Hauer + Dörfler, Berlin www.hauer-doerfler.de Druck Druck- und Verlagshaus Zarbock GmbH & Co. KG Das Politische Archiv des Auswärtigen Amts Impressum Edition Diplomatie Das Politische Archiv des Auswärtigen Amts Ludwig Biewer unter Mitwirkung der Kolleginnen und Kollegen im Politischen Archiv des Auswärtigen Amts Zwei-Plus-Vier-Vertrag Ratifikationsurkunde der Vereinigten Staaten von Amerika vom 18. Oktober 1990, unterzeichnet von Präsident George Bush, gegengezeichnet von Außenminister James A Baker III Edition Diplomatie Das Politische Archiv | 2 Das Politische Archiv | 3 Inhalt 01 Das Politische Archiv des Auswärtigen Amts 4 Geschichte6 Aufgaben7 Lesesaal9 Restaurierungswerkstatt12 Ausbildung und Praktika 02 13 Bestände14 Allgemeines16 Akten des Auswärtigen Amts des Deutschen Reiches (1867–1945) 18 Akten der Auslandsvertretungen des Deutschen Reiches (bis 1945) 21 Akten des Auswärtigen Amts der Bundesrepublik Deutschland (1949/51 ff.) 25 Akten der Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland (1950 ff.) 30 Archiv des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten der Deutschen Demokratischen Republik (MfAA) 31 Archiv der Völkerrechtlichen Vereinbarungen 33 Personalaktenarchiv38 Nachlässe41 Sammlungen43 Bauarchiv der ehemaligen Reichsbank 45 03 Akteneditionen des Auswärtigen Amts 46 04 Rechtliche Vorschriften 52 Gesetz über den Auswärtigen Dienst (GAD) 54 Bundesarchivgesetz (BArchG) 54 Benutzungsordnung für das Politische Archiv 62 Lesessaalordnung65 05 Z wei-Plus-Vier-Vertrag Ratifikationsurkunde des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland vom 7. November 1990, unterzeichnet von Außenminister Douglas Hurd Literatur68 01 DAS POLITISCHE ARCHIV DES AUSWÄRTIGEN AMTS Die Überlieferung im Politischen Archiv des Auswärtigen Amts setzt in der Zeit des Norddeutschen Bundes ein. Sie besteht aus den Akten des deutschen Auswärtigen Dienstes sowie den völkerrechtlichen Verträgen Deutschlands. 6 | Das Politische Archiv des Auswärtigen Amts Das Politische Archiv des Auswärtigen Amts | 7 Geschichte Nach der Gründung des Norddeutschen Bundes 1867 nahm dessen Außenbeziehungen zunächst das preußische Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten wahr, dem der Bundeskanzler in seiner Eigenschaft als preußischer Ministerpräsident und Außenminister vorstand. Zum 1. Januar 1870 wurde aus diesem Ministerium unter dem Namen Auswärtiges Amt ein Bundesorgan, aus dem mit der Reichsgründung 1871 eine Zentralbehörde des Deutschen Reiches entstand. Bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs hatte das Amt seinen Sitz in der Wilhelmstraße 74–76 in Berlin. 1951 wurde das Auswärtige Amt in Bonn als Bundesministerium wiederbegründet, seit 1999 befindet sich der 1. Dienstsitz wieder in Berlin. Am 3. August 1920 nahm im Auswärtige Amt ein „Hauptarchiv“ die Arbeit auf, das 1924 den Namen „Politisches Archiv“ (PA AA) erhielt. Ein wissenschaftlicher Archivar des Geheimen Staatsarchivs, Dr. Hermann Meyer, war der erste Archivleiter. Das Auswärtige Amt hatte seit 1870 die zuvor schon entstandenen preußischen Aktenserien fortgeführt; daher musste eine „Flurbereinigung“ mit Aufgaben der preußischen Archivverwaltung durchgeführt werden. Man einigte sich am Das PA AA ist das „Gedächtnis“ des Auswärtigen Amts. Das Schriftgut und Bild- 15. Dezember 1920, dass alle Akten, die bis zum 31. Dezember 1866 abgeschlos- material aus Jahrzehnten deutscher Außenpolitik wird hier gesichert, aufbereitet sen waren, in das Preußische Geheime Staatsarchiv kamen, die Akten, die über und der wissenschaftlichen Forschung und der interessierten Öffentlichkeit dieses Grenzjahr hinausgingen, aber im Archiv des Auswärtigen Amts aufbewahrt zugänglich gemacht. Die Aufgaben der Mitarbeiter sind dabei vielfältig; sie wurden. verwahren die völkerrechtlichen Verträge des Deutschen Zollvereins, Unter den deutschen staatlichen Archive stellt das PA AA eine Besonderheit dar. des Norddeutschen Bundes, des Deutschen Reiches, der Deutschen Es verwahrt die Akten nur eines einzigen Ministeriums; alle anderen Reichs- bzw. Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland Bundesbehörden gaben ihre Akten an das Reichsarchiv bzw. geben sie an das Bundesarchiv ab. Ein Grund für die Sonderentwicklung liegt in der Tatsache, dass Außenpolitik ein langfristiger Prozess ist und das Auswärtige Amt für aktuelle politische Entscheidungen in seiner Alltagsarbeit immer wieder rasch auf seine einschließlich der Ressortabkommen; archivieren die Akten des Auswärtigen Amts und des ehemaligen Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten der Deutschen Demokratischen Republik sowie deutscher Auslandsvertretungen; Altakten zurückgreifen muss. Auch zahlreiche andere Außenministerien unter- erstellen Findbücher sowie andere Findhilfsmittel; halten aus diesem Grund eigene Archive, von denen einige auf eine noch längere erhalten und restaurieren die Archivalien; Geschichte zurückblicken. erteilen Auskünfte für amtliche Zwecke und an externe Benutzer; beraten und betreuen die Benutzer bei der Akteneinsicht Das PA AA ist heute Teil der Abteilung 1 (Zentralabteilung: Personal und im Lesesaal des PA AA; Verwaltung). In der Organisationsstruktur des Auswärtigen Amts trägt es die binden und siegeln völkerrechtliche Verträge; Bezeichnung Ref. 117 „Politisches Archiv und Historischer Dienst“. beraten die amtsinternen Registraturen bei Fragen der Schriftgutverwaltung und der Aussonderung; unterstützen das Auswärtige Amt bei historischen Fragen; 8 | Das Politische Archiv des Auswärtigen Amts arbeiten an Publikationen zur Geschichte des Auswärtigen Amts, des Auswärtigen Dienstes und des PA AA mit; wirken an der allgemeinen Öffentlichkeitsarbit des Auswärtigen Amts, wie am Tag der Offenen Tür, mit; fördern das Editionsprojekt „Akten zur Auswärtigen Politik der Bundesrepu blik Deutschland“ (AAPD) des Instituts für Zeitgeschichte, München/Berlin. Das Politische Archiv des Auswärtigen Amts | 9 Lesesaal Das PA AA verfügt seit 2011 über einen neuen Lesesaal mit 32 Arbeitsplätzen. Er wird jährlich von mehr als 1 000 Benutzern in Anspruch genommen, von denen etwa 40 % Ausländer sind. Durchschnittlich zählt man rund zwei Dutzend Benutzer pro Arbeitstag und es werden im Jahr (2011) etwa 48 500 Aktenbände ausge- Die Aufgaben des PA AA, zu denen die Aufbewahrung der völkerrechtlichen Ver- liehen. Dabei sind die Ausleihen für die amtliche Benutzung nicht inbegriffen. einbarungen des Deutschen Reiches und der Bundesrepublik Deutschland sowie aller Unterlagen zählt, die der Auswärtige Dienst zur Erfüllung seiner Aufgaben Nachstehende Tabelle veranschaulicht die in den letzten Jahren stetig zunehmen- benötigt, wurden im Gesetz über den Auswärtigen Dienst der Bundesrepublik den Benutzungsfrequenz: Deutschland (GAD) vom 30. August 1990, das am 1. Januar 1991 in Kraft trat (Bundesgesetzblatt I, 1990, S. 1842–1848), erstmals gesetzlich verankert. Seit 1990 Jahr BenutzerBenutzerBenutzer Aktenbenutzung Benutzer ist auch das Archiv des ehemaligen Ministeriums für Auswärtige Angelegenhei- ten der DDR (MfAA) Teil des PA AA. 2005 679461218 44 002 18,95 (insgesamt) (Inland) (Ausland) (insgesamt) pro Tag 2006 698490208 42 995 20,59 Das PA AA ist zugleich Historischer Dienst des Auswärtigen Amts. 2007 748518230 42 515 20,65 Dieser ist zuständig für: 2008 822556266 46 386 22,42 2009 810554256 48 308 20,65 2010 913609304 51 736 23,66 2011 48 582 23,55 Beratung der Leitung, der Arbeitseinheiten des Auswärtigen Amts und der Auslandsvertretungen in allen anfallenden historischen Fragen; 1059 621 Ausarbeitung und Stellungnahmen historisch-politischen Inhalts für die Referate der Zentrale oder Auslandsvertretungen und andere Behörden; Ausgestaltung bestimmter Räume des Amts mit Dokumenten zur Geschichte der deutschen auswärtigen Politik; Gedenkfeiern im Rahmen der Traditionspflege des Auswärtigen Amts; Bearbeitung von Anfragen zur Geschichte des Auswärtigen Amts und des Auswärtigen Dienstes, Vorträge für Ausbildungslehrgänge des mittleren, gehobenen und höheren Dienstes in der Aus- und Fortbildungsstätte des Auswärtigen Amts; Auskünfte in Vertragsangelegenheiten; Gutachterliche Stellungnahmen für Gerichte und andere Behörden; Beteiligung an Ausstellungen und Veröffentlichungen des Auswärtigen Amts und anderer öffentlicher Einrichtungen; Darüber hinaus erarbeitet und veröffentlicht der Historische Dienst das „Biographische Handbuch des deutschen Auswärtigen Dienstes 1871–1945“. Im Lesesaal sind die Akten für jedermann offen 438 10 | Das Politische Archiv des Auswärtigen Amts Das Politische Archiv des Auswärtigen Amts | 11 Der Lesesaal ist von Montag bis Donnerstag jeweils von 8.30 Uhr bis 16.30 Uhr, Die Bestellungen der Akten für die Benutzung erfolgen über ein Computertermi- am Freitag von 8.30 Uhr bis 15.00 Uhr geöffnet. Er befindet sich im Hauptgebäude nal. Jeder Benutzer erhält einen eigenen Zugangscode (PIN), mit dem er Zugang des Auswärtigen Amts in Berlin Mitte und ist über den Eingang Kurstraße 36 zu zu den Bestellformularen hat. Es gibt am Vor- und Nachmittag je eine Aktenaus- erreichen. Anmeldungen zum Besuch des PA AA sollten mindestens zwei bis drei hebung. Die Anzahl der täglich ausgegebenen Akten bzw. Mikrofiches ist limitiert. Wochen vor dem beabsichtigten Termin vorliegen, damit die Reservierung eines Arbeitsplatzes im Lesesaal gesichert und bestätigt werden kann. Archivgut kann in der Regel im Original eingesehen werden. Soweit die Akten sicherungsverfilmt sind, können sie nur in Kopie oder auf Mikrofiche oder Mik- Postanschrift: rofilm benutzt werden. Mikrofichelesegeräte stehen im Lesesaal zur Verfügung. Auswärtiges Amt Außerdem steht allen Benutzern eine Freihandbibliothek zur Verfügung. Der Ref. 117 - Politisches Archiv Bibliothekskatalog ist elektronisch recherchierbar. D-11013 Berlin Benutzer können ihr Notebook oder ihren Tablet-PC mitbringen. Aufnahmen Besucheradresse: von Unterlagen des PA AA dürfen im Lesesaal mit einer mitgebrachten Digital- Kurstraße 36 kamera (ohne Blitzlicht) selbst angefertigt werden. Der Gebrauch von Scannern, D-10117 Berlin Mobiltelefonen, Diktiergeräten und anderen technischen Hilfsmitteln ist jedoch Telefon: +49-30 18-17-2159 (Sekretariat) nicht gestattet. +49-30 18-17-2179 (Lesesaal) Fax: +49-30 18-17-3948 Professionelle fototechnische Arbeiten für Benutzer fertigt ein privates Unter- E-Mail: [email protected] nehmen auf eigene Rechnung ohne Haftung des Auswärtigen Amts an. Möglich Internet: www.auswaertiges-amt.de/archiv (Deutsch) sind Papierkopien, Digitalisate, Mikroverfilmungen und Rückvergrößerungen von Mikrofilmen. Von vollständig auf Mikrofiche aufgenommenen Archivalien www.auswaertiges-amt.de/archive (Englisch) werden nur Duplikate der Mikrofiches oder Rückvergrößerungen vom MikroBenutzer haben am Eingang ihren Personalausweis oder Pass im Austausch fiche auf DIN-A-4-Papier abgegeben. Auftragsformulare sowie Preislisten sind bei gegen eine Besuchskarte zu hinterlegen und eine Personenkontrolle zu absolvie- der Aufsicht im Lesesaal erhältlich. Versandkosten und eventuelle Bankspesen ren. Für die Garderobe und kleines Handgepäck stehen Besucherschränke mit werden gesondert in Rechnung gestellt. 1-Euro-Münzeinwurf zur Verfügung. Ein großer Teil der Archivbestände aus der Zeit vor 1945 wurde nach dem Das PA AA ist an gesetzlichen Feiertagen sowie von ca. Mitte Dezember bis Mitte Zweiten Weltkrieg von den Alliierten auf Mikrofilm aufgenommen; diese Filme Januar wegen jährlicher Revisionsarbeiten geschlossen. Die genauen Zeiten, in können beim US-Nationalarchiv erworben werden (www.nara.gov). denen der Lesesaal geschlossen ist, werden im Internet bekannt gegeben. Im Vorraum des Lesesaals steht ein Getränkeautomat. Es versteht sich von selbst, Das PA AA nutzt die Archivsoftware „Augias Archiv“. Diese Software ermöglicht den Benutzern die schnelle Recherche in den Beständen. Hierfür sind PC-Arbeitsplätze eingerichtet. Dort sind auch Recherchen in elektronischen Findhilfen und Digitalisaten von Akteneditionen und zeitgenössischen Geschäftsverteilungsplänen möglich. Daneben gibt es selbstverständlich auch die Möglichkeit, auf herkömmliche Weise mit gedruckten Findbüchern zu arbeiten. dass Essen und Trinken im Lesesaal selbst nicht gestattet ist. 12 | Das Politische Archiv des Auswärtigen Amts Das Politische Archiv des Auswärtigen Amts | 13 Außerdem werden in der Werkstatt die Personalurkunden (Bestallungs,- Ernennungs-, Jubiläums- und Dankesurkunden) des Auswärtigen Amts gesiegelt. Ein wichtiges Element der Diplomatie sind die zwischenstaatlichen Verträge und Vereinbarungen. Heute sind diese nicht unbedingt mehr so kostbar ausgeschmückt, wie das früher der Fall war. Gleichwohl bleiben Verträge immer noch etwas Besonderes. Sie werden, nachdem die Unterschriften geleistet wurden, im PA AA aufbewahrt (siehe 2.7), aber schon zuvor werden sie in der Werkstatt gebunden und gesiegelt. Letzteres – wenn es besonders feierlich zugeht – auch noch in traditioneller Manier mit Siegellack. Den Umfang, den dieser Arbeitsbereich hat, verdeutlicht die Tabelle: Jahr 2002200320042005200620072008200920102011 Urkunden siegeln 1348202117571701126311641834183813981900 Verträge binden 342334438424303418262241192197 Verträge binden und siegeln 141028032000 Ausbildung und Praktika Seit August 2010 bildet das PA AA, nach einer dreijährigen Unterbrechung, zwei Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste in der Fachrichtung Archiv aus. Die FaMI-Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre und erfolgt im dualen Handwerkliches Können ist gefragt – Akten in der Restaurierungswerkstatt System, sowohl hier im Archiv als auch im Oberstufenzentrum für Bürowirtschaft und Verwaltung. Restaurierungswerkstatt In studienbegleitenden Praktika bietet das PA AA die Möglichkeit, unter Anlei- Neben der Bereitstellung der Akten im Lesesaal zählt die Bestandserhaltung zu Diese Praktika richten sich an Studenten des Archivwesens, der Informations-, den wichtigsten Aufgaben eines Archivs. Zum PA AA gehört deshalb auch eine Geschichts- und Geisteswissenschaften und umfassen einen Zeitraum von sechs eigene Restaurierungswerkstatt, in der die zuständigen Ersthelfer arbeiten, wenn Wochen bis höchstens sechs Monate. Die Bewerbung für ein Praktikum sollte eine Akte beschädigt wurde oder der Zahn der Zeit an ihr genagt hat. Die Tätigkeit mindestens sechs Monate im Voraus online über die zentrale Bewerbungsstelle der Werkstattmitarbeiter ist jedoch weit vielfältiger. Im PA AA beobachten sie die für Praktika im Auswärtigen Amt erfolgen. tung erfahrener Archivare die vielfältigen Aufgaben des Archivs kennenzulernen. klimatischen Bedingungen in den Magazinen, binden die zahlreichen Findbücher für den Lesesaal und leisten die handwerkliche und gestalterische Seite der Aus- Mehr Informationen zum Bewerbungsverfahren: stellungen. Sie übernehmen die fachliche Ausarbeitung von Leistungsbeschrei- www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/AAmt/AusbildungKarriere/AA-Taetigkeit/Praktika/Praktika.html bungen für Restaurierungsarbeiten, die nach außen vergeben werden sowie die anschließende Qualitätskontrolle. 02 BESTÄNDE Im Politischen Archiv des Auswärtigen Amts lagern insgesamt ca. 26 Regalkilometer Akten. Das sind rund 370 000 Ordner mit mehr als 150 Millionen Blättern. 16 | Bestände Bestände | 17 Allgemeines tieren gerettet werden, wobei es zu Verlusten durch Bombeneinwirkung kam, Im PA AA lagern gut 26 Regalkilometer Archivgut; knapp ein Drittel entfällt auf die und große Teile der Akten der Kulturabteilung vernichtet. In der Zentrale des Zeit ab den 1860er Jahren bis 1945. Aufbau (Tektonik) und Lagerung der Bestände Amts in Berlin sowie in den Ausweichquartieren außerhalb der Hauptstadt fielen entsprechen weitgehend den Registraturschichten aus der Schriftgutverwaltung zahlreiche Akten, die nach 1936 entstanden waren und noch im Dienstbetrieb des Auswärtigen Amts: 1867 bis 1920, 1920 bis 1936, 1936 bis 1945, 1949/1951 bis verwendet wurden, entweder den Luftangriffen oder der aktiven Vernichtung 1956 und 1956 ff. Seit seiner Gründung ist das Auswärtige Amt in Abteilungen durch Beamte und Archivare zum Opfer. von denen insbesondere die Handelspolitische Abteilung betroffen war; bei dem Brand eines Lastzuges wurden Geheimakten aus der Zeit der Weimarer Republik gegliedert, deren Anzahl und Zusammensetzung wechselten. Die Abteilungen sind wiederum in zahlreiche Referate gegliedert. Die Akten sind vor 1945 überwiegend Bei Kriegsende im Mai 1945 wurden von den West-Alliierten in den Auslage- auf der Ebene der Abteilungen, nach 1951 in der Regel in Registraturen der Refera- rungsorten Mitteldeutschlands aufgefundene Akten zu großen Teilen vor dem te geführt und in dieser Struktur jeweils vom PA AA übernommen worden. Rückzug auf die vereinbarte Demarkationslinie in die amerikanische Besatzungszone verlagert. Vom Landgrafenschloss in Marburg an der Lahn gelangten sie Die Archivalien sind entsprechend der jeweiligen Organisation des Auswärtigen über Hessisch Lichtenau im März 1946 wieder nach Berlin, von wo aus sie wegen Amts nach Abteilungen, Unterabteilungen oder Referaten, innerhalb dieser des sich verschärfenden Ost-West-Gegensatzes 1948 in den Flugzeugen der Luft- Einheiten nach Sachbetreffen und innerhalb dieser chronologisch geordnet. Die brücke nach Whaddon Hall in Buckinghamshire in England verbracht wurden. Bestände von 1867 bis 1945 umfassen ca. 8 000 laufende Regalmeter, diejenigen Dort wurde der Archivbestand zum größten Teil verfilmt. von 1949 bis zur Gegenwart ca. 13 000 laufende Regalmeter. In die Tektonik führt eine Beständeübersicht ein. 1956 vereinbarte die Bundesregierung mit den Drei Mächten eine Rückgabe dieser Akten an das 1951 in Bonn als selbständige oberste Bundesbehörde wieder Schon kurz nach der Einrichtung des PA AA wurden wegen des Platzmangels errichtete Auswärtige Amt. Im Januar 1959 kamen die letzten Dokumente aus größere Aktenbestände, die keinen primär politischen Inhalt hatten, im Reichs- Whaddon Hall zurück. Im Sommer 1959 war die vorläufige Ordnung des Archivs archiv in Potsdam deponiert, blieben aber Eigentum des Auswärtigen Amts. abgeschlossen und das PA AA wieder benutzbar. Bestandteil der Vereinbarung Ein Teil dieser Akten wurde beim Brand des Reichsarchivs im Frühjahr 1945 war die Verpflichtung, die zurückgegebenen Akten in vollem Umfang der inter- vernichtet. Die rechtzeitig von dort evakuierten Bestände lagern heute in den nationalen Forschung zugänglich zu machen. Abteilungen Berlin des Bundesarchivs. Dabei handelt es sich um Akten des Auswärtigen Amts aus der Kaiserzeit, und zwar der Handelspolitischen Abteilung Nach dem Beitritt der fünf neuen Länder zur Bundesrepublik Deutschland am (II) und der Rechtsabteilung (III) sowie weitere Akten, die 1945 in die Hände der 3. Oktober 1990 beschloss der Deutsche Bundestag am 20. Juni 1991 die Verle- Sowjetunion geraten waren und nach 1949 von ihr an die DDR gegeben wurden. gung des Regierungssitzes von Bonn in die Hauptstadt Berlin. Der Umzug weiter Durch mehrere Bestandsbereinigungen zwischen den Archiven wurden in den Teile des Auswärtigen Amts in das Haus Werderscher Markt 1, dem ehemaligen vergangenen Jahren die jeweiligen Bestände vereinheitlicht und auf diese Weise Gebäude der Reichsbank, erfolgte vom 25. Oktober bis zum 20. Dezember 1999. deren Benutzung erleichtert. Im Laufe des folgenden Jahres zog auch das PA AA nach Berlin. Die Akten wurden im Rahmen des Umzugs revidiert, in säurefreie Schachteln verpackt und befin- Während des Zweiten Weltkriegs wurden die wertvollen Berliner Archive lange den sich gut geschützt in den Kellern und klimatisierten ehemaligen Tresoren der Zeit nicht evakuiert. Erst nach den großflächigen Bombardements auf Berlin seit Reichsbank. In Bonn wurde der Dienstbetrieb am 29. September 2000 beendet März 1943, bei denen im November desselben Jahres auch die Dienstgebäude des und am 2. Oktober 2000 in Berlin wieder aufgenommen. Der Lesesaal öffnete sei- Auswärtigen Amts in der Wilhelmstraße Treffer erlitten, begann die Auslagerung ne Türen am 2. Januar 2001 für die Benutzer, deren Zahl seither ständig zunimmt. der Akten des PA AA nach Osten sowie in Schlösser und Burgen im Harz. Beim Im Nov./Dez. 2006 konnte die zweite von insgesamt drei Magazinebenen bezogen Näherrücken der Ostfront mussten die Akten aus den östlichen Ausweichquar- werden. Seit 2010 wird auch die Ebene C als weiteres Magazin genutzt. 18 | Bestände Bestände | 19 Akten des Auswärtigen Amts des Deutschen Reichs (1867–1945) Kernbestand des PA AA waren bei seiner Gründung die Akten des Zentralbüros der Politischen Abteilung (Abt. I A), etwa 20 000 Aktenbände der Zeit von 1867 bis 1919. Diese Registraturschicht wurde 1920 geschlossen, weil das Amt nach der Gründung der Weimarer Republik organisatorisch reformiert und völlig umstrukturiert wurde. Dies geschah in der nach dem Leiter der Personal- und Verwaltungsabteilung benannten „Schülerschen Reform“. Sie hob auch die bis dahin bestehende Unterscheidung zwischen diplomatischer und konsularischer Laufbahn auf und schuf den einheitlichen Auswärtigen Dienst. Bis 1920 war die Bearbeitung der politischen Vorgänge von den wirtschafts- und außenhandelspolitischen sowie juristischen Angelegenheiten strikt getrennt gewesen. Mit der Umorganisation des Auswärtigen Amts traten an die Stelle der bisherigen Sachabteilungen für die Zeit von 1920 bis 1936 neben die Personal- und Verwaltungsabteilung (I), die Rechtsabteilung (V) und die Kulturabteilung (VI) zunächst sechs, dann, ab 1922, drei Länderabteilungen (II–IV), in denen alle Angelegenheiten der betreffenden Länder (Politik, Wirtschaft, Kultur usw.) behandelt wurden. Daneben gab es Sonderreferate: u.a. Wirtschaft-Reparationen (W/Rep), Völkerbund (Vbd), Abrüstung (II F), und „Deutschland“ zur Beobachtung der innenpolitischen Verhältnisse im Deutschen Reich. Aus dem Referat Etikette (E) erwuchs die Protokollabteilung (Prot). Mit der Aufgliederung des Amts in eine Vielzahl von Abteilungen und Sonderreferaten entstanden neue Verbindungsstellen zwischen dem Ministerium und der Amtsleitung: Das Büro des Reichsministers (Büro RM) und das Büro des Staatssekretärs (Büro StS). Deren Akten dokumentieren, wie die Amtsleitung unterrichtet wurde; sie spiegeln die wichtigsten auswärtigen Angelegenheiten wider und sind deshalb von großer Bedeutung. Akten von Delegationen, etwa der Friedensdelegation Paris/Versailles, zum Dawes- und Youngplan und andere kommen noch hinzu. Schließlich sind noch die Handakten der Abteilungsleiter zu erwähnen. Die Akten dieser mittleren Registraturschicht (1920–1936) des alten Amts kamen 1938 in das PA AA. Bei einer erneuten Reorganisation im Mai 1936 wurde unter Beibehaltung der Büros von Reichsminister (Büro RAM) und Staatssekretär eine Struktur herge- Telegramm über die geglückte Einschleusung Lenins nach Russland 1917 20 | Bestände Bestände | 21 stellt, die der vor 1920 glich: Protokollabteilung, Abteilung Personal und Verwal- schichten, andererseits auf der Grundlage der bestandsbildenden Arbeitseinhei- tung, Politische Abteilung (Pol.), Handelspolitische Abteilung (HA Pol), Rechtsab- ten zu Beständen unterschiedlicher Größen zusammengefasst. Die Bestände sind teilung (R), Kulturpolitische Abteilung (Kult), Nachrichten- und Presseabteilung jeweils mit dem Kürzel RZ und einer dreistelligen Zahl bezeichnet. Die Tektonik (P) und schließlich Abteilung Deutschland (D) (später Abt. Inland), in deren Akten folgt einem einfachen Prinzip, welches den hierarchischen Strukturen und den u.a. das Schicksal der Juden, die Ausbürgerungen, Umsiedlungen usw. ihren Sachzusammenhängen im Auswärtigen Amt folgt: schriftlichen Niederschlag gefunden haben; hier ist auch das einzige bekannte Exemplar des Protokolls der Wannseekonferenz (20. Januar 1942) überliefert, auf der die so genannte „Endlösung der Judenfrage“ beschlossen wurde. Die oben erwähnten Kriegsverluste haben die Registraturschicht seit 1936 am stärksten betroffen. Genauere Informationen über die Organisation des Auswärtigen Amts bietet das Biographische Handbuch des deutschen Auswärtigen Dienstes 1871–1945, Bd. 1. Paderborn 2000, S. XXI–XXXIII und das Nachschlagewerk Akten Leitungsebene (Minister, Staatssekretäre, Unterstaatssekretäre – Archivbestände RZ 101 bis RZ 108); Politik (Abteilungen und Referate – Archivbestände RZ 201 bis RZ 214; Handakten – Archivbestände RZ 215 bis RZ 258); Wirtschaft (Abteilungen und Referate — Archivbestände RZ 301 bis RZ 305; Handakten – Archivbestände RZ 306 bis RZ 347); zur deutschen Auswärtigen Politik 1918–1945. Ergänzungsband zu den Serien Recht (Archivbestände RZ 401 bis RZ 414); A–E. Gesamtpersonenverzeichnis, Portraitphotos und Daten zur Dienstverwen- Kultur (Archivbestände RZ 501 bis RZ 515); dung. Anhänge. Göttingen 1995, S. 547 ff. Personal und Verwaltung (Archivbestände RZ 601 bis RZ 620); Presse und Rundfunk (Archivbestände RZ 701 bis RZ 703); Delegationen, Kommissionen, Vertreter des Auswärtigen Amts (Archivbestände RZ 801 bis RZ 852). Eine Beständeübersicht führt in die Benutzung des Schriftguts ein; die Bestände selbst sind weitgehend durch Findbücher und elektronische Findmittel erschlossen, die den Benutzern im Lesesaal zugänglich sind. Die Akten der Zentrale bis 1945 sind über alle Bestände hinweg mit einer fortlaufenden Zahl versehen, der ein „R“ vorangestellt ist. Auf diese Weise trägt jeder Aktenband von 1867 bis 1945 eine eigene unverwechselbare Signatur, gleichgültig welchem Bestand er zugeordnet ist. Ohne PC und doch ganz exakt – die Journale (Geschäftstagebücher) des alten Amts Akten der Auslandsvertre tungen des Deutschen Reiches (bis 1945) Zu außenpolitischen Themen aus der Zeit zwischen 1870 und 1945 findet man Neben den Akten der Zentrale werden im PA AA auch Akten der Auslandsvertre- die dichteste und beste Überlieferung in den Akten der Zentrale. Dorthin wurde tungen aufbewahrt. Für die wissenschaftliche Benutzung sind sie immer dann alles berichtet, was im Ausland wichtig war oder den Auslandsvertretungen wich- von nachrangiger Bedeutung, wenn für den betreffenden Zeitraum auch die weit tig erschien. Das Schriftgut der Zentrale ist einerseits entlang der Registratur- klarer strukturierten und wichtigeren Akten der Zentrale erhalten sind. Wo diese 22 | Bestände Moderner Archiv alltag – Recherche mit Bleistift und Computer Bestände | 23 24 | Bestände Bestände | 25 jedoch Lücken aufweisen, bilden die Akten der Auslandsvertretungen insoweit eine wichtige Ersatzüberlieferung. Sie gelangten in großem Umfang erst 1938 in das PA AA, als die Vertretungen aufgefordert wurden, ihre Archive abzuliefern. Weiteren Zugang erhielten diese Bestände in den 1950er Jahren, als nach der Wiederaufnahme der diplomatischen Beziehungen die Altakten der reaktivierten Vertretungen an das Auswärtige Amt und damit in das PA AA gegeben wurden. Insgesamt sind die Lücken hier weit größer als bei den Akten der Zentrale. Die Akten von rund 300 diplomatischen und konsularischen Vertretungen sind unterschiedlich dicht und gut überliefert. Vielfach haben Auslandsvertretungen ihre Archive beim Abbruch der diplomatischen Beziehungen vernichtet, um sie nicht in die gegnerischen Hände fallen zu lassen. Einzelne Reichsvertretungen, die in neutralen oder besetzten Staaten bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs bestanden, haben diese Vernichtung erst 1945 vorgenommen. Bei nur teilweise erhaltenen Beständen sind die Akten häufig bis zu einem bestimmten Grenzjahr vollständig erhalten. In anderen Fällen dagegen ist die Überlieferung in sich zeitlich lückenhaft. Der Erhaltungszustand erlaubt mitunter nur eine eingeschränkte Benutzung. Alle Dokumente erschließen sich über die richtige Archivsignatur Zu den Akten einiger diplomatischer Vertretungen, die aufgrund des Umfanges ihrer Überlieferung und ihrer politischen Bedeutung für die Forschung besonderen Wert haben, existieren archivarische Hilfsmittel. Wo neue Verzeichnungen noch nicht erstellt werden konnten, ermöglichen Verzeichnisse, die auf alten Abgabelisten beruhen, eine zumindest grobe Orientierung. Für jede vorhandene Überlieferung einer Auslandsvertretung wurde ein eigener Bestand gebildet. Die Bestandsbezeichnungen entsprechen dabei den Ortsnamen, das können auch zeitgenössische, heute ungebräuchlich gewordene geographische Bezeichnungen Akten des Auswärtigen Amts der Bundesrepublik Deutschland (1949/51 ff.) sein. Ein vorangestelltes „RAV“ verweist darauf, dass es sich um Akten einer Aus- Schon vor der Gründung der Bundesrepublik Deutschland gab es zwei Einrich- landsvertretungen aus der Zeit des Deutschen Reichs handelt. Da die Akten der tungen, die als Vorläufer des Auswärtigen Amts angesehen werden können: das Auslandsvertretungen im PA AA seit jeher durchnumeriert waren, wurden diese nach der Moskauer Viermächtekonferenz auf Beschluss der vier Ministerpräsi- Signaturen meist übernommen. denten der Länder der amerikanischen Besatzungszone am 15. April 1947 gegründete „Büro für Friedensfragen“ in Stuttgart und die ebenfalls 1947 ins Leben gerufene Hauptabteilung V „Außenhandel“ der Verwaltung für Wirtschaft des Vereinigten Wirtschaftsgebiets („Bizone“) in Frankfurt am Main, die die Arbeit der alten Wirtschaftsabteilung des Auswärtigen Amts wieder aufnahm. Ihre Akten finden sich im Bundesarchiv am Standort Koblenz in den Beständen Z 8 und Z 35. Nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland am 24. Mai 1949, die zunächst noch nicht souverän war, wurde am 20. November 1949 im Bundeskanzleramt die Unterabteilung A der noch zu errichtenden Abteilung 2 als 26 | Bestände Bestände | 27 „Verbindungsstelle zur Alliierten Hohen Kommission“ ins Leben gerufen. Mit dem Petersberger Abkommen vom 22. November 1949 wurde der Bundesrepublik die Errichtung von konsularischen und Handelsvertretungen gestattet; diesem Schritt folgte die Einrichtung des „Organisationsbüros für die konsularischen und wirtschaftlichen Vertretungen“ im Bundeskanzleramt. Aufgrund der dort ausgearbeiteten Organisationspläne wurde am 1. April 1950 die „Dienststelle für Auswärtige Angelegenheiten“ im Bundeskanzleramt geschaffen und direkt dem Bundeskanzler unterstellt. Nach der am 6. März 1951 in Kraft getretenen Abänderung des Besatzungsstatuts wurde durch Erlass des Bundeskanzlers vom 15. März 1951 das „Auswärtige Amt“ wieder errichtet, auf das die Aufgaben dieser Dienststelle übergingen. Das neue Auswärtige Amt ist wie früher in Abteilungen (heute: 10) gegliedert, die sich jeweils aus mehreren Referaten oder Arbeitseinheiten zusammensetzen. An dieser Verwaltungsstruktur orientiert sich auch die Struktur der Archivbestände im PA AA. Im Regelfall enthält jeder Bestand die Akten derjenigen Referate innerhalb der betreffenden Abteilung, die nacheinander für ein bestimmtes Aufgabengebiet zuständig waren. Konstant gibt es seit 1951 folgende Abteilungen: Zentralabteilung (Archivbestände B 100 bis B 119); Wirtschaftsabteilung (Archivbestände B 50 bis B 75); Rechtsabteilung (Archivbestände B 80 bis B 89); Kulturabteilung (Archivbestände B 90 bis B 98); Protokoll (Archivbestand B 8). Die Kulturabteilung umfasst heute auch das Aufgabengebiet Kommunikation, nachdem 2003 die frühere Auslandsabteilung des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung dem Auswärtigen Amt angegliedert wurde. Die Zentralabteilung umfasst auch Fachreferate wie den Sprachendienst, die Akademie Auswärtiger Dienst als interne Aus- und Fortbildungsstätte oder auch das PA AA. Geändert hat sich dagegen der Zuschnitt der politischen Abteilungen. Wie 1951 bestehen heute die Politischen Abteilungen 2 (Politische Abteilung) und 3 (Länderabteilung). Zwischen 1958 und 1962 bestand allerdings eine eigene Ostabteilung (7), und seit 1981 wurden spezielle politische Abteilungen ausgegliedert: 1981 Abrüstungsabteilung; 1993 Europa-Abteilung; 1995 Abteilung Vereinte Nationen. Zeugnisse des Registratorenfleißes – Für jeden Ein- und Ausgang ein Eintrag mit spitzer Feder 28 | Bestände Bestände | 29 Die Akten der politischen Abteilungen befinden sich in den Archivbeständen Das Geschäftszeichen ist das Aktenzeichen mit den vorangestellten Organisa- B 10 bis B 46. Schließlich bestehen Leitungs- und Sondereinrichtungen wie das tionskennzeichen, wie hier im zweiten Fall. Akten, die sich auf einzelne fremde Ministerbüro, das Büro Staatssekretäre und der Planungsstab (Archivbestände B 1 Staaten beziehen, sind an einem nachgestellten Länderkennzeichen zu erkennen. bis B 7 und B 9). Auch diese Kennzeichen haben sich verändert: Ägypten wurde z. B. bis 1958 mit der Kennzahl 1 bezeichnet, von 1958 bis 1972 mit 90.00, von 1972 bis 1998 mit der Abkürzung AGY und seitdem nach internationalem Standard mit EGY. Die Aktenpläne können im Lesesaal des PA AA eingesehen werden. Die Akten werden im Auswärtigen Amt oft bereits nach wenigen Jahren an das PA AA abgegeben. Sie gelangen zunächst in ein Zwischenarchiv, auf dessen Bestände die Arbeitseinheiten des Hauses jederzeit sofortigen Rückgriff haben. Der jährliche Neuzugang beträgt etwa 4 000 bis 5 000 Kartons. Bis 1973 entspricht die Lagerung im Zwischenarchiv den Registraturverhältnissen, d. h. die Akten der Abteilungsregistraturen von 1951 bis 1956 liegen in sich geschlossen im Magazin, ebenfalls die Referatsregistraturen von 1956 bis 1972. Da es auf Dauer nicht möglich war, über 100 Registraturen der Zentrale und aktuell über 200 Auslandsvertretungen eigene Lagerplätze im Magazin zu reservieren, werden seit 1973 die Aktenabgaben nur noch in zwei Beständen, Inland und Ausland, mit jeweils fortlaufender Numerus-Currens-Signierung gelagert. Jede Aktenabgabe ist mit einem Aussonderungsverzeichnis versehen, und diese Verzeichnisse werden gesondert Farbige Punkte unterscheiden die Aktenbestände in der Monotonie der Archivkästen in der Ordnung der abgebenden Registraturen aufbewahrt. Die Akten des neuen Amts wurden zunächst in Abteilungsregistraturen auf der Es gibt für den Zeitraum von 1949 bis 2010 nicht weniger als 95 Archivbestände. Grundlage eines nach der Dezimalklassifikation geordneten Einheitsaktenplans Der vorangestellte Buchstabe „B“ kennzeichnet die Bestände aus der Zeit der geführt; dieser diente dann auch als Basis der Ordnungs- und Verzeichnungsar- Bundesrepublik Deutschland. beiten im PA AA. Seit 1958 werden die Akten auf Referatsebene geführt; seit 1972 besteht wieder ein Einheitsaktenplan nach der Dezimalklassifikation. In der Zwi- Eine Beständeübersicht führt in die Benutzung des Schriftguts ein. Die Bestände schenzeit gab es organisationsgebundene Referatsaktenpläne, die verfeinerten selbst sind entweder durch Findbücher oder durch Abgabelisten erschlossen. Seit Geschäftsverteilungsplänen gleichen. Für jede dieser drei Registraturschichten 1996 werden die Akten zusammen mit elektronischen Aussonderungsverzeich- sind die zeitgenössischen Akten- bzw. Geschäftszeichen das wichtigste Hilfsmit- nissen dem PA AA übergeben. Für diese Akten besteht damit auch die Möglichkeit tel zur Ermittlung einschlägiger Akten für ein Forschungsthema. Ihre Formen der Suche in der Software „Augias Archiv“. Im Lesesaal des PA AA können die sind jeweils verschieden. Grundsatzakten zum Betreff „Zulassung von Konsuln Benutzer auch die Akten-, Geschäftsverteilungs- und Ordnungspläne einsehen. und Erteilung des Exequaturs“ finden sich z. B. unter folgenden Akten- bzw. Geschäftszeichen: Gemäß § 5 Bundesarchivgesetz steht als Sachakten geführtes Archivgut des Bundes nach dreißig Jahren jedermann auf Antrag gemäß der Benutzungsord- von 1951 bis 1958 unter 710-06; nung (s. u.) des PA AA zur Einsicht offen. Diese Sperrfrist gilt nicht für Verschluss- von 1958 bis 1972 unter 002-85.01; sachen, die von den Stellen, die sie angefertigt haben, gesondert deklassifiziert von 1972 bis in die Gegenwart unter 701.21. werden müssen. Die Benutzung von Schriftgut, das Geheimhaltungsvorschriften 30 | Bestände unterliegt, ist nicht zulässig. Die archivgesetzlichen Schutzfristen können auf Antrag verkürzt werden, sofern bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Nähere Auskunft erteilt das PA AA. Überlieferung zur Geschichte der Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland wird auch in anderen Archiven verwahrt. Am Dienstort Koblenz des Bundesarchivs befinden sich z. B. die Akten des Bundeskanzleramtes (Bestand B 136), des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Bestand B 213) und des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung Bestände | 31 Archiv des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten der Deutschen Demokratischen Republik (Bestand B 145). Die Akten des Deutschen Bundestages werden von dessen Parla- Dieser Archivteil umfasst die Akten des ehemaligen Ministeriums für Auswärtige mentsarchiv in Berlin verwahrt. Angelegenheiten der DDR (MfAA) sowie die völkerrechtlichen Vereinbarungen, die vom Archiv für Staatsdokumente beim Ministerrat der DDR nach Herstellung der Deutschen Einheit übernommen wurden. Akten der Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland (1950 ff.) Für diese Teilbestände gilt grundsätzlich dasselbe, was schon weiter oben über die Vertretungen der Zeit bis 1945 gesagt wurde. Die Akten der über 700 nach 1950 wieder errichteten, neu errichteten oder bereits geschlossenen Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland – als erste wurde die Vertretung in London als Generalkonsulat wieder eröffnet (16. Juni 1950), – bilden einen Bestand mit einer eigenen Numerus-Currens-Zählung. Die bei den Vertretungen massenhaft anfallenden Einzelfallakten werden bereits vor Ort vernichtet, Akten mit Dauerwert werden nach 10 Jahren dem PA AA angeboten. Unterlagen zu den zahlreichen Honorarkonsulaten sind in der Regel bei der übergeordneten Vertretung überliefert. Das PA AA übernimmt bis zu 20 % der Akten von Botschaften und höchstens 5 % der Akten von konsularischen Vertretungen. Die Aussonderungsverzeichnisse der Vertretungen werden nach dem Namensalphabet der Vertretungen abgelegt. Die Akten der Auslandsvertretungen ergänzen die Überlieferung der in der Zentrale federführenden Arbeitseinheiten. Hängeregistraturen des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten der DDR 32 | Bestände Bestände | 33 Archiv der Völkerrechtlichen Verträge Urkunden, aus denen sich Rechte oder Verpflichtungen ergeben, bilden seit dem frühen Mittelalter den Kern eines jeden Archivs, diente dieses doch ursprünglich lediglich der Rechtssicherung seines Eigentümers. Die völkerrechtlichen Verträge, die unter anderem die Rechtsgrundlagen für die äußeren Grenzen der Bundesrepublik Deutschland, ihre Souveränität nach innen und außen, ihre internationalen Beziehungen auf politischem, kulturellem und wirtschaftlichem Gebiet bilden, werden verwahrt im PA AA gemäß § 10 des Gesetzes über den li: Geschwindigkeit zählt – Aktentransport mit dem Elektrofahrzeug Auswärtigen Dienst und § 72 Absatz 8 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der re: Genauigkeit ist gefragt – Bei der Einlagerung ins Magazin darf kein Fehler unterlaufen Bundesministerien. Sie werden in der Regel im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und sind damit heute jedermann zugänglich. Schriftgutabgaben der DDR-Auslandsvertretungen erfolgten in der Regel an die zuständigen Länderreferate des Ministeriums, wurden dort in die Akten des Der Vertragsbestand des PA AA enthält außer den völkerrechtlichen Verträgen Ministeriums eingefügt und später im Verbund mit den Referatsakten an das der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik Archiv abgegeben. Die Schriftgutüberlieferung des Ministeriums für Auswärtige und des Deutschen Reiches auch einige Verträge aus älterer Zeit, soweit sie vom Angelegenheiten und der Auslandsvertretungen der DDR von 1949 bis 1990 ist, Deutschen Reich bei dessen Gründung im Jahr 1871 übernommen wurden, zum von einigen Sonderbeständen abgesehen, in der Ordnung des Einheitsaktenplans Beispiel die Revidierte Rheinschifffahrtsakte von 1868 mit ihrem Vorläufer, der des Ministeriums von 1967 bzw. 1980 abgelegt; sie umfasst etwa 3 100 laufende Rheinschifffahrtsakte von 1831. Meter. Das Schriftgut ist mehrheitlich nach dem Pertinenzprinzip geordnet und wird in weiten Teilen in Lose-Blatt-Form aufbewahrt Aus konservatorischen Das Vertragsarchiv umfasst folgende Teilbestände: Gründen erfolgten Sicherungsverfilmungen auf Mikrofiches und die Herstellung von gelumbeckten Bänden. Inhaltlich sind die Unterlagen bis 1979 durch Karteikarten oder elektronische Findmittel erschlossen. Noch nicht geordnetes und inhaltlich nicht verzeichnetes Schriftgut aus den Jahren 1980 bis 1990 ist über ca. 2 000 bilaterale und ca. 350 multilaterale Verträge des Deutschen Reiches (mit älteren Vorläufern), von denen über 100 noch in Kraft sind; ca. 19 000 bilaterale Verträge der Bundesrepublik Deutschland (einschließlich die zugehörigen Aussonderungsverzeichnisse nachweisbar. Auch dieser Teil des Vereinbarungen zu Projekten der Entwicklungszusammenarbeit) mit mehr Archivs ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen für Dritte nach Ablauf als 200 Partnern, worunter auch einige nicht völlig selbständige Gebiete, wie der Sperrfrist von 30 Jahren zugänglich. zum Beispiel die britischen Kanalinseln, sowie eine Reihe nicht mehr existierender Staaten fallen; Zum Bestand MfAA gehört auch eine umfassende Bildsammlung von ca. 18 Regalmetern. Sie beinhaltet Porträtaufnahmen von leitenden Mitarbeitern ca. 1 450 Verträge der Bundesrepublik Deutschland mit rund 150 internationalen Organisationen; des MfAA, Alben von Staats- und Regierungsbesuchen im Ausland sowie von ca. 1 300 multilaterale Verträge der Bundesrepublik Deutschland; Akkreditierungen ausländischer Botschafter in der DDR. Dieser Teil ist durch ca. 3 300 Verträge der Europäischen Union und der Europäischen Gemein- Karteikarten erschlossen. Einen anderen Schwerpunkt der Überlieferung bilden schaften, an denen die Bundesrepublik Deutschland kraft ihrer Mitglied- Fotoaufnahmen, z.B. Gedenktage, Großstädte und Alltagsgeschehen. schaft beteiligt ist; 34 | Bestände rund 50 Verträge zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR Bestände | 35 Insgesamt liegen bei Erscheinen dieser Broschüre somit rund 34 550 einzelne sowie zwischen der Bundesrepublik Deutschland und einzelnen Bundeslän- Verträge vor, die das PA AA verwahrt; jährlich kommen zahlreiche neue hinzu. dern oder inländischen Organisationen (z.B. Goethe-Institut); Bilaterale Verträge werden normalerweise in den beiden Amtssprachen der ca. 6 500 Verträge der DDR mit anderen Ländern (bilateral und multilateral); Vertragspartner ausgefertigt. Wenn davon auszugehen ist, dass die gegenseitige ca. 600 Liegenschaftsverträge des Deutschen Reichs und der Bundesrepublik Kenntnis der Sprache des jeweiligen Partners nur gering ist, wird häufig eine wei- Deutschland hauptsächlich über die Auslandsvertretungen der Bundesrepu tere Ausfertigung in einer sogenannten Mittelsprache (im allgemeinen Englisch blik Deutschland. oder Französisch) hinzugefügt, die bei unterschiedlicher Auslegung entscheidend ist. Falls bei multilateralen Übereinkommen Deutsch nicht Vertragssprache ist, wird bei der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt eine amtliche Übersetzung des Sprachendienstes des Auswärtigen Amts hinzugefügt. Bei multilateralen Verträgen war im 19. Jahrhundert eine einzige – französische – Sprachfassung üblich. Heute verwenden zum Beispiel die Vereinten Nationen für ihre Verträge in der Regel Arabisch, Chinesisch, Englisch, Französisch, Russisch und Spanisch; in manchen Fällen ist die Zahl der Vertragssprachen noch größer. Der Vertragsbestand enthält zahlreiche bedeutende Stücke, die helle wie dunkle Momente der Geschichte repräsentieren. So findet man aus der Zeit bis 1945 etwa den Berliner Vertrag (1878); den Kongo-Vertrag (1885); den Vertrag von Rapallo (1922); den Locarno-Pakt (1925); das Münchner Abkommen (1938); die deutsch-sowjetischen Verträge von August und September 1939; dazu auch viele Freundschafts-, Handels- und Schifffahrtsverträge mit Ländern Asiens, Afrikas und Südamerikas. Unter den Verträgen der Bundesrepublik finden sich beispielsweise das Luxemburger Abkommen mit Israel von 1952; der „Elysée-Vertrag“ von 1963 über die deutsch-französische Zusammenarbeit; nicht zuletzt der „Zwei-Plus-Vier-Vertrag“ von 1990. Der „Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland“ (ZweiPlus-Vier-Vertrag) ist eine der vertraglichen Grundlagen der deutschen Wiedervereinigung. Im Jahr 2011 wurde er von der UNESCO in das Programm „Memory V ersuch der Wiedergutmachung – Konrad Adenauers und Moshe Sharetts Unterschriften unter dem Luxemburger Abkommen mit Israel von 1952 of the World“ aufgenommen und zählt somit zum Weltdokumentenerbe. 36 | Bestände Die ganze Welt in buntem Gewebe – Vertragsband für völkerrechtliche Verträge in der Restaurierungs werkstatt Bestände | 37 38 | Bestände Die Archivierung der völkerrechtlichen Vertragsurkunden erfolgt gesondert von der Archivierung der mit ihnen verbundenen Akten. Die Dokumente werden von Bestände | 39 P 6Personalakten der Geschäftsstelle für die Friedensverhandlungen (1919–1923); den federführenden Referaten über die Rechtsabteilung des Auswärtigen Amts P 7 Personalakten der Waffenstillstandskommission (1918–1920); meist umgehend an das PA AA abgegeben. P 8 Personalakten der Gemischten Schiedsgerichte (19120–1933); P 9 Personalakten des Geographischen Dienstes (1941–1945); Die Vertragswerke setzen sich nicht selten aus einer ganzen Reihe von Einzeldo- P 10 Sekretierte Personalvorgänge (1903–1945); kumenten zusammen, wie Unterzeichnungsvollmachten, den Vertragsurschrif- P 11 Personalfragebögen aus dem Jahr 1944; ten selbst, eventuell ergänzenden Protokollen oder Notenwechseln, Ratifikati- P 12personenbezogene Akten von Österreichern im deutschen onsurkunden samt deren Austauschprotokollen, Bekanntmachungen bis hin Auswärtigen Dienst (1938–1940); zu den Registrierungszertifikaten der Vereinten Nationen. Bis alles vorliegt, P 13 Personalverwaltungsakten der Auslandsvertretungen (1870–1945); können mehrere Jahre vergehen; die Archivierung erfolgt meist nicht insgesamt, P 14 Personalakten Neues Amt (seit 1949); sondern nach und nach. Abgelegt werden die Dokumente heute nach Numerus P 15Ortskraftakten der Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Currens, das heißt in laufender Nummernfolge entsprechend dem Zeitpunkt ihres Eingangs im PA AA. Im Verzeichnis erscheinen sie jedoch zusammengefasst unter einer (virtuellen) Vertragsnummer. Das elektronische Verzeichnungssystem Deutschland (seit 1951); P 16Personalakten des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten der DDR (1949–1990). ermöglicht Recherchen unter den verschiedensten Gesichtspunkten: Gegenstand des Vertrags, Unterzeichnungsdatum, Vertragspartner oder selbst nach den Namen einzelner Unterzeichner. Das PA AA stellt die Unterlagen, die praktisch vollständig verfilmt und digitalisiert sind, heute meist in elektronischer Kopie zur Verfügung; Länderabteilungen, Rechtsabteilung und die Übersetzer des Sprachendienstes sind häufige Abnehmer, aber auch private Benutzer. Das PA AA gibt ferner Auskünfte über die Verhandlungsakten zu den Verträgen und unterstützt die Rechtsabteilung bei der Klärung von Statusfragen der Verträge. Personalaktenarchiv Das Personalaktenarchiv des Auswärtigen Amts verfügt im PA AA über einen Gesamtumfang von über 1 000 laufenden Metern Akten – das sind ca. 66 000 Aktenbände. Es besteht aus den Personalakten des alten Amts für die Zeit von etwa 1850 bis 1945 und den Personalakten des neuen Amts für die Zeit ab 1949/1951 mit ca. 30 000 Bänden. Das Personalaktenarchiv gliedert sich in: P 1 Personalakten Altes Amt (1870–1945); P 2 Personalakten der männlichen Angestellten (1918–1945); P 3 Personalakten der weiblichen Angestellten (1918–1945); P 4 Personalakten der Presseabteilung (1916–1921); P 5 Personalakten der Außenhandelsstelle (1919–1921); Die Personalakten– alterungsbeständig gelagert 40 | Bestände Bestände | 41 Das Personalaktenarchiv aus der Zeit vor 1945 stellt einen in sich geschlossenen Missionschefs. In ihren Akten finden sich nicht nur Personal- und Laufbahnda- Bestand für alle Bediensteten des alten Auswärtigen Amts dar. Durch den großen ten, sondern häufig auch Akkreditive und Exequaturen und somit völkerrechtlich Luftangriff auf Berlin im November 1943 sind zahlreiche Akten der aktiven Be- wichtige Daten über die Aufnahme diplomatischer und konsularischer Beziehun- diensteten verloren gegangen. Diese Verluste sind nur zum Teil durch nachträg- gen, die anderweitig oft nicht mehr zu ermitteln sind. Insbesondere die Personal- lich ausgefüllte Personalbögen (P 11) ersetzt worden. In Einzelfällen können bei akten des höheren Dienstes enthalten amts- und behördengeschichtliche Daten über Errichtung und Besetzung von Auslandsvertretungen sowie von Abteilungen der Zentrale. Die archivierten Personalakten der Bediensteten des Auswärtigen Amts nach 1949/1951 werden nach der Abgabe aus den Personalregistraturen der Zentrale und den Kanzleiregistraturen der Auslandsvertretungen (bei Ortskraftakten) in verschiedenen Beständen (P 14 und P 15) geführt, um jederzeit den schnellen Rückgriff der Registraturen zu ermöglichen. Die mit Aussonderungslisten abgegebenen Akten werden im PA AA einzeln verzeichnet und nach Namensalphabet abgelegt. Die Bewerbungsakten und Prüfungsakten sämtlicher Laufbahnen werden gesondert abgelegt, sie werden nach Ablauf der jeweiligen Aufbewahrungsfristen vernichtet. Die Benutzung von personenbezogenem Schriftgut des Bundes, also auch von Personalakten, regelt § 5 Absatz 2 des Bundesarchivgesetzes vom 6. Januar 1988. Danach können sie erst dreißig Jahre nach dem Tod des Betroffenen von Dritten Dauerhaft besiegelt – Ein Staatsvertrag erhält den letzten Schliff eingesehen werden. Ist das Todesdatum nicht zu ermitteln, werden Personalakten 110 Jahre nach der Geburt des Betroffenen frei. Verlust der Hauptakte Personalverwaltungsakten der früheren Auslandsvertretungen (P 13) herangezogen werden, soweit diese den Krieg überdauert haben. Der alte Personalaktenbestand (P 1) umfasst Vor-, Haupt- und zum Teil auch historisch wertvolle Prüfungsakten, er bildet einen einmaligen Fundus für die Verwaltungsgeschichte Preußens und ab 1871 auch des Deutschen Reiches. Sie Nachlässe waren nach 1945 keinen so großen Umlagerungen ausgesetzt wie die meisten Zur Ergänzung der Bestände staatlicher Herkunft werden im PA AA auch anderen Akten, kamen vielmehr schon 1951 wieder in die Obhut des PA AA. Die Nachlässe, Erinnerungsaufzeichnungen und Handakten von Amtsangehörigen Personalakten des alten Amts sind im Aufbau und Inhalt mit den heutigen Per- gesammelt. Dieser Bestand umfasst mittlerweile schon über 300 Teilbestände. sonalakten kaum vergleichbar. Sie sind in der Mehrzahl sehr viel umfangreicher Darunter gibt es eine Reihe von Aufzeichnungen und Sammlungen, die nur we- (z.B. umfassen Bismarcks Akten 60 Bände); in einzelnen Fällen besitzen sie hohen nige Blatt umfassen, aber auch große Nachlässe mit mehreren hundert Bänden. Informationswert. Unter ihnen befinden sich zahlreiche Akten von historisch Der größte Teil der Nachlässe ist durch Findbücher oder doch zumindest durch und politisch bedeutsamen Persönlichkeiten der damaligen Zeit – Reichskanzler, Magazinlisten oder Karteien erschlossen und zugänglich. Erste Informationen Reichsminister, Staatssekretäre, aber auch bekannte Persönlichkeiten aus Kultur über die Nachlässe gibt die seit 2002 im Bundesarchiv bearbeitete und fortlaufend und Wissenschaft. Der Bestand enthält eine hohe Zahl von Akten ehemaliger ergänzte „Zentrale Datenbank Nachlässe“(www.nachlassdatenbank.de). 42 | Bestände Aus der Fülle seien einige wichtige Nachlässe herausgegriffen: Bestände | 43 Professor Dr. Wilhelm Hausenstein (1882–1957, Generalkonsul, Botschafter in Paris 1950–1955); Dr. Herbert v. Borch (1876–1961, China-Fachmann und Gesandter in Peking 1928–1931); Max v. Brandt (1835–1920, Gesandter in Peking 1875–1893); Dr. Ulrich Graf v. BrockdorffRantzau (1869–1928, Staatssekretär des Auswärtigen Amts bzw. Reichsminister des Auswärtigen 1919, Botschafter in Moskau 1922–1928); Bernhard Wilhelm v. Bülow (1885–1936, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 1930–1936); Friedrich v. Holstein (1837–1909, Vortragender Rat in der Politischen Abt. des Auswärtigen Amts); Gottlieb v. Jagow (1863–1935, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 1913–1916); Fritz Kolbe (1900–1971, Konsulatssekretär I. Klasse); Hellmuth Freiherr Lucius v. Stoedten (1869–1934, Gesandter in Stockholm 1914–1920 und Den Haag 1921–1927); Ago Freiherr v. Maltzan (1877–1927, Dr. Herbert v. Dirksen (1882–1955, Staatssekretär des Auswärtigen Botschafter in Moskau 1929–1933, Amts 1922–1924, Botschafter in in Tokyo 1933–1938, in London Washington 1924–1927); 1938/39); Georg Ferdinand Duckwitz (1904– 1973, Botschafter in Kopenhagen 1955–1958, Neu Delhi 1958–1961, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 1967–1970); Professor Dr. Wilhelm Grewe (1911–2000, Leiter der Politischen Abt. 1955–1958, Botschafter in Dr. Adolf Müller (1863–1943, Gesandter in Bern 1919–1933); Rudolf Nadolny (1873–1953, Schwer zu entziffern? – Schriftkenntnis ist unerlässlich für die Recherchen Botschafter in Ankara 1924–1932 und Moskau 1933/34); Friedrich Graf v. Pourtalès (1853– 1928, Botschafter in St. Petersburg 1907–1914); Dr. Johannes Sass (1867–1946, Sammlungen Gewöhnlich verwahrt ein Archiv, insbesondere wenn es sich wie beim PA AA um ein ausschließliches Ressortarchiv handelt, die Überlieferung seines Archivträ- Washington 1958–1962, bei der Leiter der Bibliothek und des PA AA gers. Dass daneben im Laufe der Zeit auch Teilbestände oder Sammlungen ent- NATO 1962–1971 und in Tokyo 1926–1933); stehen, die das verwahrte Schriftgut ergänzen, ist ebenso üblich. So sind auch im 1971–1976); Dr. Hilger van Scherpenberg (1899– PA AA in der Vergangenheit einzelne Selekte aus den Beständen heraus gebildet 1969, Staatssekretär des Auswärti- worden. Zudem wurden ergänzende Sammlungen angelegt. Mit den Nachlässen Botschafter in Ankara 1952–1956, gen Amts 1958–1961, Botschafter in und den darin vorhandenen zahlreichen Erinnerungsschriften ist eine derartige Moskau 1956–1958 und Tokyo Rom, Quirinal 1961–1964); Spezialüberlieferung bereits dargestellt worden. Einige andere sollen hier kurz Dr. Wilhelm Haas (1896–1981, 1958–1961); Professor Dr. Walter Hallstein (1901–1982, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 1951–1958); Dr. Gustav Stresemann (1878–1929, benannt werden. Reichsminister des Auswärtigen 1923–1929). Einen weiteren besonderen Bestand stellen die Asservate dar. Schon zu Beginn der Aktenführung im Auswärtigen Amt wurden einzelne, besonders wichtige oder geheime Schriftstücke vor allem aus der Politischen Abteilung IA den Akten 44 | Bestände Bestände | 45 Diplomaten (schwarz-weiß) ab 1870, aber es gibt auch in geringem Umfang Gruppenfotos etc. von Mitarbeitern der Auslandsvertretungen, von Staatsbesuchen sowie Fotos von deutschen Vertretungen im Ausland und einige wenige Fotos von ausländischen Diplomaten, die vor dem Ende des Zweiten Weltkriegs in Berlin tätig waren. Ergänzend besteht eine kleine audiovisuelle Sammlung von etwa 300 Stücken aus der Zeit seit 1930. Es handelt sich um Filme, Schallplatten, Tonbänder, Videokassetten und DVD (z. T. Belegstücke). Die möglicherweise eigentümlichsten Sammlungen sind aus dem Ministerium ntdeckerfreude in den Journalen – Mit Geschick und Sachverstand findet sich jedes E einzelne Schriftstück des Auswärtigen Angelegenheiten der DDR (MfAA) ins PA AA gekommen. Es handelt sich um 350 zum Zeitpunkt ihrer Entstehung teilweise geheim gehaltene wissenschaftliche Studien und Diplomarbeiten, die von Archivaren, Studenten entnommen und als Asservate geführt. Soweit es möglich war, wurden diese und Wissenschaftlern unter Verwendung von Materialien des ansonsten nicht Stücke zwar in den 1990er Jahren den ursprünglichen Akten wieder zugeordnet. frei zugänglich gewesenen Archivs des MfAA sowie von Diplomaten der DDR Ansonsten sind sie als eigenständiger Bestand „Asservate“ verzeichnet. In dieser angefertigt wurden. Ebenfalls aus dem Wirkungsbereich der Außenpolitik der Sammlung befinden sich auch großformatige Anlagen zu Aktenvorgängen. In Deutschen Demokratischen Republik stammt eine umfangreiche gegenständli- den entsprechenden Akten gibt es jeweils Verweisungen auf diese Anlagen. Da- che Überlieferung unterschiedlichster Art (Postsäcke, Stempel, Orden etc.). neben enthält die Asservatensammlung Dokumente und Gegenstände, die zwar in irgendeiner Weise mit dem Auswärtigen Amt in Verbindung stehen, aber nicht konkreten Akten zugeordnet werden können. Aus konservatorischen Gründen wurden in zahlreichen Fällen großformatige Karten, Pläne, Zeitungen und Plakate der unterschiedlichsten Art aus den Akten entnommen. Viele wurden inzwischen aufwendig restauriert. Sie bilden eine spezielle Karten- und Plansammlung. Eine Behörde wie das Auswärtige Amt ist in ihrer Organisationsstruktur kei- Bauarchiv der ehemaligen Reichsbank neswegs starr, sondern sie wechselt ihr Erscheinungsbild immer einmal wieder Die Grundsteinlegung für den Neubau des Reichsbankgebäudes erfolgte im Jahr grundlegend; ja fast ständig ist der Aufbau Änderungen unterworfen. Ein Abbild 1934. Aufgrund seiner modernen Bauweise (Stahlkonstruktion) wurde es wäh- davon liefern die Geschäftsverteilungspläne und Organigramme, die im PA AA in rend der Bombardements im Zweiten Weltkrieg kaum zerstört. Nach dem Krieg ihrer zeitlichen Abfolge gesammelt werden. Sie stehen in digitalisierter Form im nutzten es verschiedene Institutionen. Von 1959 bis 1989/90 war hier der Sitz Lesesaal und im Internet zur Verfügung. des Zentralkomitees der SED und seiner Nachfolgepartei. Mit den ersten freien Wahlen am 18. März 1990 arbeiteten und tagten hier die Parlamentarier der Die innerbehördliche Kommunikation verläuft über Haus- und Runderlasse, im Volkskammer. Seit 1999 sind das ehemalige Reichsbankgebäude und anliegende Auswärtigen Amt kommt als Spezifikum die häufig weltweite Verbreitung solcher Liegenschaften der 1. Dienstsitz des Auswärtigen Amts. Zirkulare hinzu. Eine sachliche und chronologische Sammlung aus der Zeit vor 1945 erlaubt den direkten Zugriff auf diese besondere Quelle zur deutschen Das Bauarchiv der Reichsbank wurde im Jahre 2000 dem Auswärtigen Amt als Außenpolitik bzw. zur Geschichte des Auswärtigen Amts. neuem Hauseigentümer übergeben. Zu den neueren Beständen gehört die Bildersammlung, die erst in den letzten Insgesamt umfasst der Bestand 92 laufende Meter Schriftgut und 366 Mappen Jahren ausgebaut wurde. Sie umfasst über 10 500 Einzelfotos sowie zahlreiche DIN-A-0 mit Bauplänen aus dem Zeitraum 1935 bis 1994. Der Bestand ist mit Fotoalben. Dieser Bestand besteht hauptsächlich aus Porträtfotos von deutschen Hilfe von teilweise ausführlichen Verzeichnissen benutzbar. 03 AKTENEDITIONEN DES AUSWÄRTIGEN AMTS Dokumente und Archive eröffnen dem Betrachter die deutsche Geschichte und ihre Zusammenhänge. 48 | Akteneditionen des Auswärtigen Amts Schon 1918 fasste der Rat der Volksbeauftragten den Beschluss, sämtliche politi- Akteneditionen des Auswärtigen Amts | 49 Akten zur deutschen auswärtigen Politik 1918–1945. schen und militärischen Dokumente zur Geheimpolitik des Kaiserreiches offen Aus dem Archiv des Auswärtigen Amts. Baden-Baden: Imprimerie nationale/ zu legen. Damit beauftragt wurde der zur USPD (Unabhängigen Sozialdemokra- Frankfurt am Main/ Baden-Baden: Keppler-Verlag/Göttingen: Vandenhoeck & tischen Partei) gehörende Politiker Karl Kautsky mit einer ihm zugeordneten Kommission; vgl.: Ruprecht 1950 ff. Serie A: 1918–1925, Band I-XIV; Serie B: 1925–1933, Band I-XXI; Die deutschen Dokumente zum Kriegsausbruch 1914. Serie C: 1933–1937, Band I-VI; Vollständige Sammlung der von Karl Kautsky zusammengestellten amtlichen Serie D: 1937–1941, Band I-XIII; Aktenstücke..., hrsg. v. Graf Max Montgelas und Walter Schücking, 4 Bände, 2. Serie E: 1941–1945, Band I-VIII; Aufl. Berlin 1927. Ergänzungsband zu den Serien A–E. Gesamtpersonenverzeichnis, Portraitphotos und Daten zur Diese Publikation steht auch in digitalisierter Form im Internet zur Verfügung: www.archive.org/details/diedeutschendoku03germ Dienstverwendung. Anhänge, Göttingen 1995. Diese Publikation steht auch in digitalisierter Form im Lesesaal sowie im Internet (http://digi20.digitale-sammlungen.de) zur Verfügung. Der Vertrag von Versailles vom 28. Juni 1919 sprach in seinem Artikel 231 dem Deutschen Reich und seinen Verbündeten die Alleinschuld am Ersten Weltkrieg Als Ergänzung zu den Akteneditionen des Auswärtigen Amts „Die Große Politik zu. Diesen Vorwurf wollte das Deutsche Reich widerlegen. Im Auswärtigen Amt der Europäischen Kabinette 1871–1914“ und „Akten zur deutschen auswärtigen wurde deshalb parallel zum Archiv 1920 ein Schuldreferat eingerichtet. Ein Politik 1918–1945“ wird im PA AA ein auf insgesamt 5 Bände ausgelegtes „Biogra- wesentliches Ergebnis der Bemühungen um die Widerlegung des Schuldvorwurfs phisches Handbuch des deutschen Auswärtigen Dienstes 1871–1945“ erarbeitet. war die Herausgabe der deutschen Aktenpublikation zur Vorgeschichte des Ers- Auf der Grundlage der erstmals vollständig ausgewerteten Personalunterlagen ten Weltkriegs. Die drei Herausgeber erledigten ihr gewaltiges Arbeitspensum – es der Behörde und zahlreicher weiterer Quellen bietet es in standardisierter Form wurden über 15 000 Aktenstücke veröffentlicht – sehr rasch, wozu die archivari- Informationen jeweils zu Lebensdaten, Herkunft und Familie, Konfession, schen Vor- und Ordnungsarbeiten im PA AA wesentlich beitrugen: Ausbildungsgang, Parteizugehörigkeit, zu den einzelnen Stationen der Laufbahn im Auswärtigen Dienst und zu Tätigkeiten außerhalb dieses Dienstes. Darüber hi- Die Große Politik der Europäischen Kabinette 1871–1914. Sammlung der Diplomatischen Akten des Auswärtigen Amts, hrsg. v. Johannes naus enthalten die Artikel neben Fotos bibliographische Hinweise und Angaben zum Verbleib des Nachlasses. Lepsius, Albrecht Mendelssohn-Bartholdy und Friedrich Thimme, 40 Bände, Berlin 1922–1927 (abgekürzt: GP). Auswärtiges Amt–Historischer Dienst (Hrsg.): Biographisches Handbuch des deutschen Auswärtigen Dienstes 1871–1945. Diese Publikation steht auch in digitalisierter Form im Lesesaal zur Verfügung. Bd. 1: A–F (Paderborn 2000), Bd. 2 G–K (2005), Bd. 3 L–R (2008), Bd. 4 S (2012), ein fünfter Band wird die Reihe 2013 abschließen. Auch nach dem Zweiten Weltkrieg wurde eine große Aktenpublikation herausgegeben, die dessen Vorgeschichte dokumentiert. Hier ging die Initiative freilich Nach mehrjährigen Vorarbeiten beschloss das Auswärtige Amt 1988, die Tradition von Seiten der westalliierten Siegermächte aus. Sie bildeten für die Herausgabe dieser großen Editionen fortzusetzen und die nicht mehr dem Geheimschutz der Edition eine internationale Historikerkommission aus Briten, Amerikanern bzw. der dreißigjährigen Sperrfrist unterliegende Aktenüberlieferung im Politi- und Franzosen, zu denen 1960 Deutsche hinzutraten. Ihre Arbeit wurde während schen Archiv in einer neuen Editionsreihe unter dem Titel „Akten zur Auswärti- der ganzen Zeit organisatorisch vom PA AA begleitet. Das Editionsvorhaben gen Politik der Bundesrepublik Deutschland“ zu veröffentlichen. Um die Auswahl (abgekürzt: ADAP) fand 1995 seinen Abschluss: der Aktenstücke in wissenschaftlicher Unabhängigkeit und eine sorgfältige 50 | Akteneditionen des Auswärtigen Amts Akteneditionen des Auswärtigen Amts | 51 Kommentierung zu gewährleisten, beauftragte das Auswärtige Amt 1989 das Institut für Zeitgeschichte mit der Durchführung des Editionsvorhabens. Das Institut errichtete hierzu eine Außenstelle im Auswärtigen Amt. Noch vor Übertragung des Projekts auf das Institut für Zeitgeschichte wurde die neue Reihe mit zwei Bänden eröffnet, die einen thematisch zusammenhängenden und bis 1989 als streng geheim eingestuften Quellenbestand enthalten – sämtliche verfügbaren Protokolle der Verhandlungen zwischen Bundeskanzler Adenauer und den drei alliierten Hohen Kommissaren seit der Konstituierung der ersten Bundesregierung im September 1949 bis nach der Unterzeichnung des Deutschlandvertrages im Mai 1952: Akten zur Auswärtigen Politik der Bundesrepublik Deutschland. Bände 1 und 2: Adenauer und die Hohen Kommissare, hrsg. v. Hans-Peter Schwarz in Verb. mit Rainer Pommerin, bearb. v. Frank-Lothar Kroll und Manfred Nebelin, München 1989 und 1990. Die Aufarbeitung der Akten aus den Jahren 1949 bis 1962 ist 1995 in Angriff genommen worden; Jahresbände für 1949/1950, 1951, 1952, 1953 und 1962 sind bereits erschienen. Hauptaufgabe der Edition ist jedoch die regelmäßige Veröffentlichung von Jahresbänden jeweils nach Ablauf der 30-Jahres-Sperrfrist. So erschienen rechtzeitig im Jahresrhythmus: Akten zur auswärtigen Politik der Bundesrepublik Deutschland, hrsg. im Auftrag des Auswärtigen Amts vom Institut für Zeitgeschichte, Haupthrsg.: Hans-Peter Schwarz, München 1994 ff. Es liegen die Jahrgänge 1963 bis 1981 vor. Diese Reihe wird jährlich fortgesetzt. Sie wird mit AAPD abgekürzt. Ein Online-Angebot des Verlags der AAPD steht demnächst zur Verfügung. Die genannten Akteneditionen dienen den Archivbenutzern oftmals als erster Einstieg in den Umgang mit amtlichen Dokumenten. Da hier für die Zeit seit 1871 eine Fülle wichtiger Dokumente veröffentlicht und leicht zugänglich ist, empfiehlt es sich, zur ersten Information über ein außenpolitisches Thema dort nachzuschlagen. Karte zum „Hitler-Stalin-Pakt“ vom 23./24. August 1939 – Beglaubigt durch Stalin und v. Ribbentrop 04 RECHTLICHE VORSCHRIFTEN im Politischen Archiv des Auswärtigen Amts 54 | Rechtliche Vorschriften Rechtliche Vorschriften | 55 Landesarchiv zur Übernahme anzubieten und, wenn es sich um Unterlagen Gesetz über den Auswärtigen Dienst (GAD) von bleibendem Wert im Sinne des § 3 handelt, als Archivgut des Bundes zu übergeben. Von der Anbietungspflicht ausgenommen sind Unterlagen, deren Offenbarung gegen das Brief-, Post- oder Fernmeldegeheimnis verstoßen würde. Rechtsvorschriften des Bundes, durch die anderen Stellen Aufgaben nach § 1 übertragen sind, bleiben unberührt. Gesetz über den Auswärtigen Dienst vom 30. August 1990 (BGBl. I S. 1842), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 14. November 2011 (BGBl. I S. 2219) (2)Die gesetzgebenden Körperschaften entscheiden in eigener Zuständigkeit, ob Unterlagen anzubieten und zu übergeben sind. [...] § 10 Politisches Archiv (3)Unterlagen von nachgeordneten Stellen des Bundes, deren örtliche Zustän- Im Politischen Archiv des Auswärtigen Amts werden die Urschriften oder beglau- digkeit sich nicht auf den gesamten Geltungsbereich dieses Gesetzes er- bigten Abschriften der völkerrechtlichen Vereinbarungen des Deutschen Reiches streckt, sind mit Zustimmung der zuständigen obersten Bundesbehörde dem und der Bundesrepublik Deutschland sowie alle Unterlagen aufbewahrt, die der zuständigen Landesarchiv anzubieten und zu übergeben, wenn die Wahrung Auswärtige Dienst zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt. schutzwürdiger Belange Dritter im Sinne des Absatzes 4 und der §§ 4 und 5 [...] durch Landesgesetz sichergestellt ist. Die zuständige oberste Bundesbehörde kann solche Unterlagen dem Bundesarchiv anbieten und übergeben, sofern hierfür ein begründetes Interesse des Bundes vorliegt. Bundesarchivgesetz (BArchG) (4)Anzubieten und zu übergeben sind auch Unterlagen, die des Gesetzes über das Kreditwesen unterliegen, oder chivgesetz – BArchG) vom 6. Januar 1988 (BGBl. I S. 62), zuletzt geändert durch § 13 Abs. 2 des Informationsfreiheitsgesetzes vom 5. September 2005 (BGBl. I S. 2722) > dem § 30 der Abgabenordnung, dem § 35 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch, dem § 32 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank oder dem § 9 Gesetz über die Sicherung und Nutzung von Archivgut des Bundes (Bundesar > anderen als den in Nummer 1 genannten Rechtsvorschriften des Bundes über Geheimhaltung unterliegen. Das Bundesarchiv hat von der Übergabe an ebenso wie die abgebende Stelle §1 die schutzwürdigen Belange Betroffener zu berücksichtigen; insbesondere Das Archivgut des Bundes ist durch das Bundesarchiv auf Dauer zu sichern, nutz- hat es bei Unterlagen mit personenbezogenen Daten bei der Erfüllung seiner bar zu machen und wissenschaftlich zu verwerten. Aufgaben die Vorschriften über die Verarbeitung und Sicherung dieser Unterlagen zu beachten, die für die abgebende Stelle gelten. §2 (5)Soweit gleichförmigen Unterlagen, die in großer Zahl anfallen, bleibender (1)Die Verfassungsorgane, Behörden und Gerichte des Bundes, die bundesun- Wert im Sinne des § 3 zukommt, sind Art und Umfang der dem zuständigen mittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Archiv zu übergebenden Unterlagen durch Vereinbarung mit den in Absatz 1 Rechts und die sonstigen Stellen des Bundes haben alle Unterlagen, die sie bezeichneten Stellen vorab im Grundsatz festzulegen. Bei maschinell lesbaren zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben einschließlich der Wahrung der Si- Datenträgern ist zusätzlich die Form der Übermittlung der Daten zu verein- cherheit der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nicht mehr baren; sie hat den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu entsprechen. benötigen, dem Bundesarchiv oder in Fällen des Absatzes 3 dem zuständigen Werden solche Unterlagen, die dem zuständigen Archiv angeboten worden 56 | Rechtliche Vorschriften Rechtliche Vorschriften | 57 sind, nicht innerhalb von vier Monaten übernommen, ist die anbietende ternationalen Arbeiterbewegung, die damit in historischem oder sachlichem Stelle zu einer weiteren Aufbewahrung der Unterlagen nicht verpflichtet. Zusammenhang stehen. (6)Unterlagen, die nach Auffassung der in Absatz 1 genannten Stellen und des (3)Unterlagen nach § 2 Abs. 9 sind als Stiftungsvermögen der Stiftung zu über- zuständigen Archivs von offensichtlich geringer Bedeutung sind, brauchen tragen. Für andere Unterlagen, Materialien und Bibliotheksbestände sind mit nicht angeboten zu werden. den Eigentümern gesonderte Vereinbarungen zu schließen. (7)Rechtsvorschriften über die Verpflichtung zur Vernichtung von Unterlagen bleiben unberührt. (4)Die in § 5 Abs. 1 Satz 1 genannte Schutzfrist von 30 Jahren findet auf die Bestände der Stiftung keine Anwendung. Im Übrigen ist die Benutzung der Unterlagen der Stiftung unter Beachtung von § 5 Abs. 1 letzter Satz sowie der (8)Unterlagen im Sinne dieses Gesetzes sind Akten, Schriftstücke, Karten, Pläne Absätze 2, 5 und 6 in dem Erlass zu regeln. sowie Träger von Daten-, Bild-, Film-, Ton- und sonstigen Aufzeichnungen, die bei den in Absatz 1 genannten Stellen des Bundes, bei Stellen der Deutschen Demokratischen Republik, bei Stellen der Besatzungszonen, des §3 Deutschen Reiches oder des Deutschen Bundes erwachsen oder in deren Das Bundesarchiv entscheidet im Benehmen mit der anbietenden Stelle, ob Eigentum übergegangen oder diesen zur Nutzung überlassen worden sind. den Unterlagen bleibender Wert für die Erforschung oder das Verständnis der deutschen Geschichte, die Sicherung berechtigter Belange der Bürger oder die (9)Unterlagen im Sinne dieses Gesetzes sind auch solche der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, der mit dieser Partei verbundenen Organisationen Bereitstellung von Informationen für Gesetzgebung, Verwaltung oder Rechtsprechung zukommt. und juristischen Personen sowie der Massenorganisationen der Deutschen Demokratischen Republik, soweit sie die Wahrnehmung staatlicher Aufgaben betreffen. Dies gilt auch für andere Parteien und mit diesen Parteien verbundene Organisationen und juristische Personen der Deutschen Demokratischen Republik. (10)Das Bundesarchiv berät die in Absatz 1 bezeichneten Stellen des Bundes bei der Verwaltung ihrer Unterlagen. §4 (1)Rechtsansprüche Betroffener auf Vernichtung der sie betreffenden personenbezogenen Angaben bleiben unberührt. (2)Dem Betroffenen ist auf Antrag Auskunft über die im Archivgut zu seiner Person enthaltenen Daten zu erteilen, soweit das Archivgut durch Namen der Person erschlossen ist. Anstelle einer Auskunft kann das Bundesarchiv Akteneinsicht gewähren. § 2a (1)Unter dem Namen „Stiftung Archiv der Parteien und Massenorganisationen (3)Wird festgestellt, dass personenbezogene Angaben unrichtig sind, so ist der DDR“ wird im Bundesarchiv eine unselbständige Stiftung des öffentli- dies in den Unterlagen zu vermerken oder auf sonstige Weise festzuhalten. chen Rechts errichtet. Die Stiftung entsteht durch Erlass des Bundesministers Bestreitet ein Betroffener die Richtigkeit personenbezogener Angaben, so ist des Innern. ihm die Möglichkeit einer Gegendarstellung einzuräumen. Das zuständige Archiv ist verpflichtet, die Gegendarstellung den Unterlagen hinzuzufügen. (2)Die Stiftung hat die Aufgabe, Unterlagen von Stellen nach § 2 Abs. 9 zu übernehmen, auf Dauer zu sichern, nutzbar zu machen und zu ergänzen. Dies gilt auch für andere Unterlagen, Materialien und Bibliotheksbestände zur deutschen Geschichte, insbesondere zur Geschichte der deutschen und in- Die Gegendarstellung kann auch von Erben des Betroffenen verlangt werden, wenn sie ein berechtigtes Interesse daran geltend machen. 58 | Rechtliche Vorschriften Rechtliche Vorschriften | 59 §5 Archivgut bei einer in § 2 Abs. 1 genannten Stelle des Bundes entstanden, (1)Das Recht, Archivgut des Bundes aus einer mehr als 30 Jahre zurückliegenden bedarf die Verkürzung oder Verlängerung der Schutzfristen der Einwilligung Zeit zu nutzen, steht jedermann auf Antrag zu, soweit durch Rechtsvorschrift dieser Stelle. nichts anderes bestimmt ist. Weitergehende gesetzliche Rechte und besondere Vereinbarungen zugunsten von Eigentümern privaten Archivguts bleiben (6) Die Benutzung ist nicht zulässig, soweit unberührt. > Grund zu der Annahme besteht, dass das Wohl der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder gefährdet würde, oder (2)Archivgut des Bundes, das sich auf natürliche Personen bezieht, darf erst 30 > Grund zu der Annahme besteht, dass schutzwürdige Belange Dritter entge- Todesjahr nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand festzustellen, endet > der Erhaltungszustand des Archivguts gefährdet würde, oder die Schutzfrist 110 Jahre nach der Geburt des Betroffenen. > ein nicht vertretbarer Verwaltungsaufwand entstehen würde, oder > die Geheimhaltungspflicht nach § 203 Abs. 1 bis 3 des Strafgesetzbuches Jahre nach dem Tode der Betroffenen durch Dritte benutzt werden. Ist das genstehen, oder oder anderen Rechtsvorschriften des Bundes über Geheimhaltung verletzt (3)Archivgut nach § 2 Abs. 4 darf erst 60 Jahre nach Entstehen benutzt werden. würde. Diese Schutzfrist gilt nicht für Unterlagen aus der Zeit vor dem 23. Mai 1949, deren Benutzung für die Durchführung bestimmter wissenschaftlicher Forschungsarbeiten oder zur Wahrnehmung berechtigter Belange erforderlich ist. (7)Die Benutzung von Unterlagen, die der Geheimhaltungspflicht nach § 203 Abs. 1 oder 3 des Strafgesetzbuches unterlegen haben, kann eingeschränkt oder versagt werden, soweit dies zur Wahrung schutzwürdiger Belange Be- (4)Die Schutzfristen der Absätze 1 bis 3 gelten nicht für solche Unterlagen, die troffener erforderlich ist. Dies gilt auch für Unterlagen nach Absatz 3 Satz 2. bereits bei ihrer Entstehung zur Veröffentlichung bestimmt waren. Gleiches gilt für Archivgut, soweit es vor der Übergabe an das Bundesarchiv oder die (8)Bei der Benutzung von Unterlagen, die älter als 30 Jahre sind und noch der Archive der gesetzgebenden Körperschaften bereits einem Informationszu- Verfügungsgewalt der in § 2 Abs. 1 bezeichneten Stellen unterliegen, sind die gang nach dem Informationsfreiheitsgesetz offen gestanden hat. Absätze 1 bis 7 entsprechend anzuwenden. Dies gilt nicht für Unterlagen, die nach § 2 Abs. 5 und 6 nicht vom Bundesarchiv übernommen werden. (5)Die Schutzfrist nach Absatz 1 Satz 1 kann verkürzt werden, soweit Absatz 6 dem nicht entgegensteht. Die Schutzfristen nach Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 können verkürzt werden, wenn die Einwilligung des Betroffenen vorliegt. (9)Die Verknüpfung personenbezogener Daten ist nur zulässig, wenn schutzwürdige Belange Betroffener nicht beeinträchtigt werden. Liegt die Einwilligung des Betroffenen nicht vor, können die Schutzfristen nach Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 verkürzt werden, wenn die Benutzung für ein wissenschaftliches Forschungsvorhaben oder zur Wahrnehmung §6 berechtigter Belange unerlässlich ist, die im überwiegenden Interesse einer Das für Angelegenheiten der Kultur und der Medien zuständige Mitglied der anderen Person oder Stelle liegen, und eine Beeinträchtigung schutzwürdi- Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung, die der Zustimmung ger Belange durch angemessene Maßnahmen, insbesondere durch Vorlage des Bundesrates nicht bedarf, anonymisierter Reproduktionen, ausgeschlossen werden kann. Für Personen > die Benutzung von Archivgut beim Bundesarchiv zu regeln und der Zeitgeschichte und Amtsträger in Ausübung ihres Amtes können die > Vorschriften über Gebühren und Auslagen für dessen Benutzung zu erlassen. Schutzfristen nach Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 verkürzt werden, wenn die schutzwürdigen Belange des Betroffenen angemessen berücksichtigt werden. Die Gebühren sind unter Berücksichtigung des Benutzungszwecks nach dem Die Schutzfristen nach Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 können um höchstens Personal- und Sachaufwand, den die Benutzung dem Bundesarchiv verursacht, 30 Jahre verlängert werden, soweit dies im öffentlichen Interesse liegt. Ist das zu bestimmen. 60 | Rechtliche Vorschriften §7 Rechtliche Vorschriften | 61 2. § 76 Abs. 2 wird wie folgt gefasst: Die Bundesregierung kann dem Bundesarchiv andere als in diesem Gesetz oder „(2) Absatz 1 gilt nicht in anderen Gesetzen genannte Aufgaben des Bundes übertragen, die in sachli- 1. im Rahmen des § 69 Abs. 1 Nr. 1 für personenbezogene Daten, die im chem Zusammenhang mit dem Archivwesen des Bundes oder der Erforschung Zusammenhang mit einer Begutachtung wegen der Einbringung von So- der deutschen Geschichte stehen. zialleistungen oder wegen der Ausstellung einer Bescheinigung zugänglich gemacht worden sind, es sei denn, dass der Betroffene der Offenbarung widerspricht, §8 Unterlagen, die dem Steuergeheimnis nach § 30 der Abgabenordnung unterlie- 2. im Rahmen des § 71 Abs. 1 Satz 2.“ 3. In § 84 werden der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt und folgende Worte angefügt: „§ 71 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ gende Angaben über Verhältnisse eines anderen oder fremde Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten, dürfen auch von anderen als in § 2 Abs. 1 genannten öffentlichen Stellen den zuständigen öffentlichen Archiven zum Zwecke der Archivierung angeboten und übergeben werden. Auf die Nutzung der Unterlagen § 11 sind diejenigen Bestimmungen dieses Gesetzes sinngemäß anzuwenden, die für Unterlagen, die anderen als den in den §§ 8 und 10 genannten Rechtsvorschriften Unterlagen im Sinne des § 2 Abs. 4 Nr. 1 gelten. des Bundes über Geheimhaltung unterliegen, dürfen von anderen als den in § 2 Abs. 1 genannten Stellen öffentlichen Archiven zur Übernahme und Nutzung angeboten und übergeben werden, wenn die schutzwürdigen Belange Betroffener entsprechend den §§ 2 und 5 dieses Gesetzes berücksichtigt werden. §9 Amtsträger und für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichtete in öffentlichen Archiven unterliegen allen für die Bediensteten der abgebenden Stellen geltenden Geheimhaltungsvorschriften, insbesondere § 30 der Abgabenordnung, § 203 Abs. 2 und § 355 des Strafgesetzbuches, § 32 des Gesetzes über die Deutsche § 12 Berlin-Klausel (gegenstandslos) Bundesbank und § 9 des Gesetzes über das Kreditwesen. § 13 § 10 (Inkrafttreten) Das Zehnte Buch Sozialgesetzbuch (Artikel 1 des Gesetzes vom 18. August 1980, (Das BArchG in seiner ursprünglichen Fassung ist am 15. Januar 1988 BGBl. I S. 1469), zuletzt geändert durch Artikel II § 17 des Gesetzes vom 4. Novem- in Kraft getreten.) ber 1982 (BGBl. I S. 1450), wird wie folgt geändert: 1. § 71 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift wird das Wort „Mitteilungspflichten“ b) Dem Absatz 1 wird folgender Satz 2 angefügt: durch das Wort „Pflichten“ ersetzt. „Eine Offenbarung personenbezogener Daten ist zulässig, soweit sie erforderlich ist für die Erfüllung der gesetzlichen Pflichten zur Sicherung und Nutzung von Archivgut nach den §§ 2 und 5 des Bundesarchivgesetzes oder entsprechenden gesetzlichen Vorschriften der Länder, die die Schutzfristen dieses Gesetzes nicht unterschreiten.“ 62 | Rechtliche Vorschriften Benutzungsordnung für das Politische Archiv §1 Benutzungsrecht Rechtliche Vorschriften | 63 Amts verpflichtet, sich auszuweisen und die für die Benutzung erforderlichen Tatsachen, insbesondere mit der Vorlage von Urkunden, nachzuweisen. Bei Dissertationsvorhaben ist eine Bestätigung durch den die Arbeit betreuenden Hochschullehrer erwünscht. Ausländer sollen ein Einführungsschreiben der diplomatischen Vertretung ihres Heimatstaates in der Bundesrepublik Deutschland beifügen. Archivgut beim Politischen Archiv des Auswärtigen Amts (§ 10 des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst – GAD – vom 30. August 1990, BGBl I S. 1842–1848) steht jedermann auf Antrag nach den Vorschriften des Gesetzes über die Sicherung (2)Die Mitwirkung von Hilfskräften bei der Benutzung ist besonders zu beantra- und Nutzung von Archivgut des Bundes (Bundesarchivgesetz – BArchG) vom gen. Die Namen der Hilfskräfte sind im Benutzungsantrag anzugeben; Absatz 6. Januar 1988, BGBl I S. 62–64 und dieser Benutzungsordnung zur Benutzung 4 gilt entsprechend. offen. (3)Über den Benutzungsantrag entscheidet das Auswärtige Amt. Es kann die Genehmigung mit Auflagen erteilen. Die Benutzung kann erst nach schriftlicher §2 Benutzungsart Genehmigung erfolgen. (1) Archivgut wird zur Benutzung > im Original oder in Kopie vorgelegt > als Kopie abgegeben, > oder es werden Auskünfte über seinen Inhalt erteilt. (4)Der Antragsteller hat sich auf Verlangen des Auswärtigen Amts schriftlich zu verpflichten, 1. d ie Vorschriften des Bundesarchivgesetzes und dieser Benutzungsordnung sowie der gemäß § 7 dieser Benutzungsordnung erlassenen Durchfüh- Über die Art der Benutzung entscheidet das Auswärtige Amt. rungsbestimmungen zu befolgen. (2)Von der Benutzung ausgeschlossen sind grundsätzlich die Originale völkerrechtlicher Verträge, Abkommen und Vereinbarungen. 2. b ei der Verwertung von Erkenntnissen aus Archivgut Persönlichkeits- und Urheberrechte sowie schutzbedürftige Belange Dritter zu beachten und bei Verstößen das Auswärtige Amt von der Haftung freizustellen. (5)Nichtamtliches Schriftgut (z.B. Nachlässe, Erlebnis- und Erfahrungsberichte, Von der Benutzung zeitweilig ausgeschlossen sind Archivalien > die zu amtlichen Zwecken benötigt werden, Dokumentationen aus Privatbesitz, Bilder) unterliegt Benutzungsbeschrän- > deren Ordnungs- und Erhaltungszustand eine Vorlage nicht zulässt. kungen, wenn und soweit diese mit dem vorherigen Eigentümer vereinbart worden sind. (3)Das Politische Archiv des Auswärtigen Amts ist ein Präsensarchiv; eine Ausleihe von Akten nach auswärts erfolgt grundsätzlich nicht. (6)Sollen aus dem Archivgut gewonnene Erkenntnisse für andere als im Benutzungsantrag genannte Themen oder Zwecke verwendet werden, ist ein neuer Antrag erforderlich. §3 Benutzungsvoraussetzungen (1)Der Benutzungsantrag ist unter genauer Angabe von Thema, Zweck, Zeit- §4 Sorgfaltspflicht des Benutzers punkt und voraussichtlicher Dauer der Nachforschung schriftlich beim Aus- Der Benutzer ist verpflichtet, das Archivgut in den Benutzerräumen zu belassen, wärtigen Amt zu stellen. Der Antragsteller ist auf Verlangen des Auswärtigen die innere Ordnung des Archivgutes zu bewahren, es nicht zu beschädigen, zu verändern oder in seinem Erhaltungszustand zu gefährden. 64 | Rechtliche Vorschriften §5 Ausschluss von der Benutzung Verstößt ein Benutzer gröblich gegen Vorschriften des Bundesarchivgesetzes oder gegen diese Benutzungsordnung oder gegen die gemäß § 7 dieser Benut- Rechtliche Vorschriften | 65 Lesesaalordnung zungsordnung erlassenen Durchführungsbestimmungen, wird er von Benutzungen beim Politischen Archiv des Auswärtigen Amts ausgeschlossen. 1.Der Lesesaal des Politischen Archivs ist montags bis donnerstags in der Zeit von 8.30 bis 16.30 Uhr und freitags von 8.30 bis 15.00 Uhr geöffnet. An Feiertagen sowie zwischen Mitte Dezember und Mitte Januar bleibt das Politische §6 Reproduktion und Veröffentlichung von Archivalien Archiv geschlossen. (1)die Abgabe von Kopien aus Archivalien erfolgt ausschließlich zum eigenen Gebrauch des Bestellers. Die Weitergabe an Dritte ist nicht zulässig. 2.Auskünfte zu den für das jeweilige Forschungsthema einschlägigen Akten sowie zu anderen fachlichen Fragen erteilen die Referenten und Sachbearbei- (2)die Veröffentlichung vollständiger Aktenstücke im Wortlaut bedarf der Zu- ter des Politischen Archivs nach Anmeldung durch die Lesesaalaufsicht. stimmung des Auswärtigen Amts. Technische Auskünfte und Findmittel sind bei der Aufsicht im Lesesaal erhältlich. (3)bei wissenschaftlicher und publizistischer Benutzung soll von jeder gedruckten oder in anderer Form vervielfältigten Veröffentlichung, für die Archiva- 3.Bestellungen von Akten erfolgen in der Regel an den dafür vorgesehenen lien des Politischen Archivs ausgewertet worden sind, dem Auswärtigen Amt unaufgefordert und kostenfrei ein Belegexemplar überlassen werden. Terminals. Die Akten werden von der Lesesaalaufsicht ausgegeben. Neu eingetroffene Benutzer erhalten die gewünschten Akten möglichst noch am Ankunftstag. Im übrigen stehen bis 10.00 Uhr bestellte Akten in der Regel ab 14.00 Uhr, bis §7 Durchführungsbestimmungen Zur Durchführung dieser Benutzungsordnung kann das Auswärtige Amt beson- 14.00 Uhr bestellte am folgenden Morgen zur Verfügung. Die Ausleihe unterbleibt, wenn die gewünschten Archivalien nicht vorlagefä- dere ergänzende Bestimmungen erlassen. hig sind (vgl. § 2 Abs. 2 der Benutzungsordnung). Bei noch nicht endgültig verzeichneten Akten von Auslandsvertretungen (Botschaften, Gesandtschaften, Konsulaten) aus der Zeit bis 1945 kann sich §8 Inkrafttreten die Ausgabe verzögern. Diese Benutzungsordnung tritt am 1. Januar 1991 in Kraft. Vor jeder Bestellung von Akten der Auslandsvertretungen sollte gründlich geprüft werden, ob entsprechende Akten aus der Zentrale des Auswärtigen Amts zur Verfügung stehen, weil diese von wesentlich größerer Bedeutung für die Beurteilung der jeweiligen Vorgänge sind. Entscheidungen werden Bonn, den 5. Dezember 1990 Der Staatssekretär des Auswärtigen Amts gez. Dr. Sudhoff in der Zentrale getroffen, und der ihnen vorausgehende Prozess, etwa die Abstimmung zwischen verschiedenen Abteilungen des Auswärtigen Amts, mit anderen Ressorts oder Institutionen wird nur hier sichtbar und nicht in der weit weniger aussagekräftigen Parallelüberlieferung der Auslandsvertretungen. 66 | Rechtliche Vorschriften 4.Die Zahl der dem einzelnen Benutzer jeweils vorliegenden Aktenbände soll in Rechtliche Vorschriften | 67 9.Die Benutzung einer mitgebrachten Digitalkamera zur Reproduktion von der Regel nicht mehr als 20 betragen. Die gleichzeitige Benutzung eines Ak- Aktenstücken ist nur nach Genehmigung durch die Lesesaalaufsicht gestattet. tenbandes durch zwei Benutzer sowie die Weitergabe von Bänden an andere Diese prüft in jedem Einzelfall, ob Art und Erhaltungszustand der Akte die Benutzer ist nicht zulässig. gewünschten Aufnahmen zulassen. Die Genehmigung kann mit Auflagen verbunden werden. 5.Die Akten sind mit Sorgfalt und Schonung zu behandeln. Es sind keinerlei Die Nutzung eines Scanners ist nicht gestattet. Eintragungen oder Unterstreichungen vorzunehmen oder Schriftstücke aus den Bänden herauszulösen. Es wird gebeten, die Aufsicht im Lesesaal auf beschädigte oder lose Seiten aufmerksam zu machen. Die Nichtbeachtung der Sorgfaltspflicht führt im Wiederholungsfalle zum Entzug der Benutzungserlaubnis (vgl. § 5 der Benutzungsordnung). 10.Die im Lesesaal aufgestellte Handbibliothek besteht neben Nachschlagewerken und Akteneditionen vor allem aus den Belegexemplaren derjenigen Publikationen, für die Akten des Auswärtigen Amts ausgewertet worden sind. Die Bücher können im Lesesaal eingesehen werden. Die Ausleihe außer Haus ist nicht möglich. 6.Ausgeliehene Akten sind täglich bei Beendigung der Benutzung der Aufsicht Es ist darauf zu achten, dass die Bücher jeweils wieder ordnungsgemäß an zurückzugeben. Sie dürfen nicht auf den Arbeitstischen liegen bleiben. ihren durch die Signaturen bestimmten Standort zurückgestellt werden. 7.Es wird gebeten, Unterbrechungen und Abschluss der Aktenbenutzung bei 11.Mit Rücksicht auf die anderen Benutzer ist im Lesesaal laute Unterhaltung zu der Aufsicht bekannt zu geben. Entliehene Akten können bei Unterbrechung der Benutzung nur nach Vereinbarung mit der Aufsicht bis zu 4 Wochen im Lesesaal aufbewahrt werden. vermeiden sowie vom Gebrauch von Diktiergeräten abzusehen. Die Nutzung von Mobiltelefonen sowie Essen und Trinken ist nur im Vorraum gestattet. Es besteht Rauchverbot. Nach Ablauf von 4 Wochen werden die Akten unabhängig vom Stand der Bearbeitung reponiert. 12.Mäntel, Taschen, Koffer u.ä. dürfen nicht in den Lesesaal mitgenommen werden. Zu ihrer Aufbewahrung stehen Schließfächer zur Verfügung. 8.Die Herstellung von Reproduktionen aus Archivalien ist möglich, soweit der Zustand der Vorlage sie erlaubt und konservatorische Gründe nicht entgegenstehen. Von jedem Benutzer können pro Jahr bis zu 2 000 Kopien bestellt werden. Die vollständige Reproduktion ganzer Archivalieneinheiten/Aktenbände bedarf jeweils besonderer Genehmigung. Die fototechnischen Arbeiten für Benutzer fertigen private Firmen auf eigene Rechnung ohne Haftung des Auswärtigen Amts an. Auftragsformulare mit Preisangaben sind im Lesesaal erhältlich (vgl. das Merkblatt „Kopieraufträge“). Kopieraufträge sind mit den zugehörigen Akten der Lesesaalaufsicht persönlich zu übergeben. Die Übergabe muss mindestens 30 Minuten vor Abschluss der Benutzung erfolgen, so dass in Anwesenheit des Bestellers ausreichende Gelegenheit zur Überprüfung und gegebenenfalls Korrektur des Auftrags besteht. Bei Nichteinhaltung dieses Verfahrens ist die ausführende Firma berechtigt, unvollständige oder unverständliche Aufträge zurückzuweisen. 05 LITERATUR Zur Geschichte des Auswärtigen Amts, des Auswärtigen Dienstes und des Politischen Archivs (Auswahl) 70 | Literatur Literatur | 71 Ludwig Biewer: 125 Jahre Auswär- Rainer A. Blasius: Der ehrenvolle tiges Amt. Ein Überblick, in: 125 Auftrag des Auswärtigen Amts. Hayes, Moshe Zimmermann: Das Akten. Die Westalliierten und die Jahre Auswärtiges Amt. Festschrift. AAPD – Vorgeschichte und An- Amt und die Vergangenheit. Deut- Rückgabe von deutschem Archiv- Bonn 1995, S. 87–106 fänge eines editorischen Großun- sche Diplomaten im Dritten Reich gut nach dem Zweiten Weltkrieg. ternehmens und der Außenstelle und in der Bundesrepublik. Unter Stuttgart 2004 (Transatlantische in Bonn, in: 50 Jahre Institut für Mitarbeit von Annette Weinke und historische Studien 20) Zeitgeschichte (1999), S.127–144 Andrea Wiegeshoff. München 2010 Ders.: Das Politische Archiv des Auswärtigen Amts, in: Auswärtiger Eckart Conze, Norbert Frei, Peter Dienst. Vierteljahresschrift der Vereinigung Deutscher Auslandsbeamten e. V. 58 (1997), S. 21–35 Ders.: Die Wilhelmstraße in der Astrid M. Eckert: Kampf um die Ulrich Grau und Götz Schmidt A Catalogue of Files an Microfilms Lucas Delattre: Fritz Kolbe. Bremme: Gesetz über den of the German Foreign Ministry Der wichtigste Spion des Zweiten Auswärtigen Dienst. Kommentar. 2. Archives 1867–1920. (comp. and ed. Weltkriegs. München, Zürich 2004 Aufl. Baden-Baden 2004, S.159–161 by) The American Historical Asso- Sicht des Auswärtigen Amts, in: ciation, Committee for the Study Geschichtsmeile Wilhelmstraße, of War Documents. (Oxford) 1959, Das Auswärtige Amt im Dritten des Auswärtigen Amts, in: German hrsg. v. Helmut Engel und Wolf- Nachdruck New York 1970 Reich. Diplomatie im Schatten Studies Association. Newsletter der Endlösung. Berlin 1987 XXVII, 2 (2002), S.34–45 gang Ribbe. 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Redaktion Holger Berwinkel, Martin Kröger Ludwig Biewer, Rainer Blasius (Hrsg.): In den Akten, in der Welt. unter Mitarbeit von Janne Preuß. München 2012. Ein Streifzug durch das Politische Archiv des Auswärtigen Amts. Göttingen 2007 D er „Zwei-Plus-Vier-Vertrag“ von 1990 – Abschließende Regelung der deutschen Frage in ihren internationalen Verflechtungen Das Politische Archiv | 76 Z wei-Plus-Vier-Vertrag Ratifikationsurkunde der Französischen Republik vom 14. Januar 1991, unterzeichnet von Staatspräsident François Mitterand, gegengezeichnet von Premierminister Michel Rocard und Außenminister Roland Dumas Z wei-Plus-Vier-Vertrag Ratifikationsurkunde der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken vom 12. März 1991, unterzeichnet von Präsident Michael Gorbatschow, gegengezeichnet von Außenminister Alexander Bessmertnych Das Politische Archiv des Auswärtigen Amts Jährlich kommen tausende Bände zum Bestand hinzu. Dies bedarf einer sachkundigen Archivierung und einer sorgfältigen Lagerung. www.auswaertiges-amt.de Herausgeber Auswärtiges Amt Referat Öffentlichkeitsarbeit Innland Werderscher Markt 1 10117 Berlin Corporate Design & Gestaltung Atelier Hauer + Dörfler, Berlin www.hauer-doerfler.de Druck Druck- und Verlagshaus Zarbock GmbH & Co. KG Das Politische Archiv des Auswärtigen Amts Impressum Edition Diplomatie