Untitled - Land Brandenburg
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1 Ministerium der Justiz und für Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg 2 Tipps & Infos 2003 3 INHALT Politik 6 Was bringt Brandenburg, was bringt Polen die Erweiterung? 7 Welche Finanzhilfen erhält das Land Brandenburg von der EU? 8 Welche Finanzhilfen erhält Polen nach dem Beitritt von der EU? 8 Welche Übergangsregelungen gibt es aus Sicht Deutschlands und Polens? 9 Wann werden die Personenkontrollen an der Deutsch-Polnischen Grenze wegfallen? 9 Wann werden die Warenkontrollen an der Deutsch-Polnischen Grenze wegfallen? 10 Polen – Land und Leute Reise 12 Was muss ich bei der Einreise mit dem PKW nach Polen beachten? 12 Was darf ich zollfrei nach Polen mitnehmen? 12 Was darf ich zollfrei nach Deutschland mitbringen? 13 Gilt meine Krankenversicherung in Polen? 13 Kann ich in Polen mit Euro bezahlen? 13 Ist mein Aufenthalt in Polen beschränkt? 13 Braucht man nach dem Beitritt immer noch einen Reisepass? 14 Kann ich meinen Hund mit nach Polen nehmen? 14 Notrufnummern in Polen? 14 Pannenhilfe in Polen? 14 Funktioniert mein Handy in Polen? 15 Telefonieren nach Polen und von Polen nach Deutschland? 15 Wie viel Bargeld kann ich nach Polen ein- und ausführen? 15 4 INHALT Wie ist der Umrechnungskurs? 15 Kann ich meine EC-Karte in Polen gebrauchen? 15 Promille in Polen? 16 Geschwindigkeiten in Polen? 16 Welche Grenzübergänge gibt es? 17 Welche werden noch eröffnet? 17 Gibt es Sprachreisen nach Polen? Beruf/Ausbildung 18 Kann ich vor dem Beitritt in Polen arbeiten? 18 Kann ich nach dem Beitritt in Polen arbeiten? 19 Welche Verdienstmöglichkeiten bestehen in Polen? 19 Dürfen Polen in Deutschland arbeiten? 20 Wie ist das polnische Schulsystem aufgebaut? 21 Kann ich in Polen eine Berufsausbildung beginnen? 21 Kann ich in Polen ein Praktikum absolvieren? 21 Kann ich in Polen studieren? 22 Wie ist das Studium in Polen aufgebaut? 23 Was kostet ein Studium in Polen? 24 Kann ich mich in Polen selbständig machen? 24 Kann ich als Unternehmer Aufträge aus Polen annehmen? 24 Kann ich einen Handwerker aus Polen beauftragen? Leben allgemein 26 Kann ich in Polen eine Immobilie erwerben? 26 Kann ich in Polen ein Auto kaufen und nach Deutschland einführen? 27 Ich kann kein Polnisch – wie kann ich mich in Polen verständigen? 28 Kann ich in Polen heiraten? 28 Wie sind die Lebenshaltungskosten in Polen? 29 Unterscheidet sich die polnische Küche von der deutschen Küche? Wichtige Adressen INHALT 5 POLITIK Was bringt Brandenburg, was bringt Polen die Erweiterung? Aus der Erweiterung der EU erwachsen sowohl für Brandenburg als auch für Polen wirtschaftliche, politische und kulturelle Vorteile. Die Vergrößerung des EU-Binnenmarktes um mehr als 75 Millionen Menschen in rasch wachsenden Volkswirtschaften wird in Brandenburg und auch in Polen neue Impulse für das Wirtschaftswachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen auslösen. Brandenburg rückt mit der Erweiterung von der Außengrenze in die Mitte der EU. Obgleich das Land und insbesondere die Grenzregion dadurch kurzfristig einem erhöhten Anpassungsdruck ausgesetzt ist, kann es mittelund langfristig positive Auswirkungen erwarten. Die künftige zentrale Lage sowie die Nähe zu den Märkten der Beitrittsländer in Verbindung mit den neuen Kooperationsmöglichkeiten ergeben besondere Chancen für die wirtschaftliche Entwicklung. Für Brandenburg ist Polen bereits einer der wichtigsten Handelspartner. Während im Jahr 2002 in Brandenburg der Gesamtexport im Vergleich zum Vorjahr um 3,1 % zurückging, konnte für den Export nach Polen sogar eine Steigerungsrate von 13,5 % verzeichnet werden. Im Jahr 2002 umfasste das Exportvolumen nach Polen 444 Mio. Euro. In Polen haben die Wirtschaftsreformen zur Anpassung an die Marktwirtschaft – trotz einer gewissen Abschwächung in der jüngeren Zeit – bereits zu hohen Wachstumsraten und einem steigenden Handelsüberschuss geführt. Durch den Beitritt zum gemeinsamen Binnenmarkt werden sich die Rahmenbedingungen und die Beschäftigungsaussichten weiter verbessern. Durch die finanzielle Unterstützung der EU wird der Wachstumsprozess zusätzlich gefördert. 6 POLITIK Auch die europäische Sicherheitsgemeinschaft mit den Regelungen zur Bekämpfung von Kriminalität, Drogen und illegaler Einwanderung wird sich auf die neuen Mitgliedstaaten ausweiten. Durch die Verbesserung der Rechtsgrundlagen der Strafverfolgungsbehörden und der Sicherung der künftigen EU-Aussengrenzen ist sowohl in Brandenburg als auch in Polen eine deutliche Verstärkung der inneren Sicherheit zu erwarten. Die Grenze zwischen Brandenburg und Polen wird immer mehr ihre trennende Wirkung verlieren. Zunächst werden mit der Mitgliedschaft Polens die Güterkontrollen beseitigt. In einigen Jahren, wenn die Schengen-Regeln auch dort vollständig anwendbar sind, werden zudem die Personenkontrollen entfallen. Dann können die Brücken zwischen Polen und Brandenburg ohne zeitraubende Grenzkontrollen passiert werden. Die Möglichkeiten der Begegnung und des Austauschs werden mit dem polnischen EU-Beitritt zunehmen. Schulpartnerschaften und Städtepartnerschaften erhalten neue Impulse und können noch besser zum Kennenlernen der Kultur und der Mentalität der jeweils anderen Seite beitragen. Welche Finanzhilfen erhält das Land Brandenburg von der EU? Brandenburg erhält insbesondere Finanzmittel aus den EUStrukturfonds. Diese haben zum Ziel, die Unterschiede im POLITIK 7 Entwicklungsstand der einzelnen Regionen in der EU zu verringern. Das Land Brandenburg gehört zu den Gebieten, die am intensivsten gefördert werden (sogenannte Ziel-1-Förderung). Verausgabt werden die Mittel in sogenannten Förderperioden. Die gegenwärtige läuft von 2000– 2006. In diesem Zeitraum erhält Brandenburg ca. 3,2 Mrd. Euro, insbesondere für Investitionen in die Infrastruktur. Welche Finanzhilfen erhält Polen nach dem Beitritt von der Europäischen Union? Polen wird ab 1. Mai 2004 Mitgliedstaat der EU sein und hat von diesem Zeitpunkt an Anspruch auf Finanzhilfen von der Europäischen Union. Der Europäische Rat von Kopenhagen bewilligte für Polen für den Zeitraum 2004 bis 2006 Strukturfondsmittel i. H. v. 7,6 Milliarden Euro. Aus den für die Beitrittsländer insgesamt vorgesehenen Kohäsionsfondsmitteln von insgesamt 7,59 Mrd. Euro sind zwischen 46 und 53 Prozent für Polen vorgesehen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Polen von Anfang an eigene Beiträge in den Haushalt der EU einzahlen wird. Welche Übergangsregelungen gibt es aus der Sicht Deutschlands und Polens? Im Beitrittsvertrag wurden zwischen der Europäischen Union und Polen zu 15 der insgesamt 31 Verhandlungskapitel Übergangsregelungen vereinbart. 8 POLITIK Für Deutschland ist zum Beispiel die Übergangsregelung für die Arbeitnehmerfreizügigkeit von großer Bedeutung. In dem Beitrittsvertrag wurden Übergangsfristen von maximal sieben Jahren festgelegt, während der die gegenwärtigen Mitgliedstaaten den Zutritt von Arbeitnehmern aus den Beitrittsländern auf die heimischen Arbeitsmärkte weiterhin eigenständig regeln können. Aus der Sicht Polens stellt die Übergangsregelung zum Erwerb von land- und forstwirtschaftlichen Grund eine wichtige Regelung dar. Der Erwerb von Agrar- und Forstland bleibt in Polen während einer Übergangsfrist von teilweise bis zu zwölf Jahren weiterhin den nationalen Regelungen unterworfen, d. h. der Erwerb ist für Ausländer weiterhin eingeschränkt. Damit wird der Sorge Rechnung getragen, dass polnische Bürger beim Erwerb von Agrarland mit den derzeitigen EU-Bürgern finanziell nicht mithalten können. Wann werden die Personenkontrollen an der DeutschPolnischen Grenze wegfallen? Mit dem Beitritt Polens zur EU entfallen zunächst lediglich die Zollkontrollen, nicht jedoch die Personenkontrollen. Ein endgültiger Wegfall der Personenkontrollen erfolgt staatenbezogen erst nach einstimmigem Beschluss der EU. Dazu müssen bestimmte Sicherheitsbedingungen erfüllt sein. Wann werden die Warenkontrollen an der DeutschPolnischen Grenze wegfallen? Polen wird unmittelbar mit Beitritt zur EU am 1. Mai 2004 Teil des gemeinsamen europäischen Binnenmarktes. Die Zollgrenzkontrollen werden dann entfallen. Weitere Information finden Sie unter: http://europa.eu.int/ comm/internal_market/de/goods/intro.htm POLITIK 9 Polen – Land und Leute Mit einer Bevölkerung von 38,6 Millionen ist Polen der größte der zur EU beitretenden Staaten. Verglichen mit anderen europäischen Ländern ist Polen mit 123 Einwohner pro km² ein Land von mittlerer Bevölkerungsdichte (Die Bevölkerungsdichte in Brandenburg beträgt 88 Einwohner pro km²). 62 Prozent der polnischen Bevölkerung wohnen in Städten. Die größten sind: die Hauptstadt Warschau (Warszawa) [1,65 Millionen Einwohner], £ódŸ [631.000], Krakau (Kraków) [746.000], Breslau (Wroc³aw) [643.000], Posen (Poznañ) [650.000], Danzig (Gdañsk) [464.000], Stettin (Szczecin) [418.000]. Die Verwaltung des Landes wird zentral von Warschau aus geregelt. Seit 1999 ist Polen in 16 Wojewodschaften (Verwaltungsbezirke) eingeteilt. Polen ist eine parlamentarische Demokratie. Das oberste gesetzgebende Organ ist das Parlament, das aus zwei Kammern besteht: • dem Sejm mit 460 Abgeordneten und • dem Senat mit 100 Sitzen. Beide werden zeitgleich für eine Legislaturperiode von vier Jahren gewählt. Das Staatsoberhaupt Polens ist der Staatspräsident, der in allgemeinen Wahlen für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt wird. Oberstes Staatsorgan der Exekutive ist der Ministerrat (Regierung), an dessen Spitze der Ministerratsvorsitzende (Premierminister) steht. 10 POLITIK 95 Prozent der Bevölkerung ist römisch-katholischen Glaubens. Nationale Minderheiten (Weißrussen, Litauer, Deutsche, Ukrainer) machen 2–3 Prozent der Bevölkerung aus. Seit der Einführung der freien Marktwirtschaft 1989 fand ein erfolgreicher Umstrukturierungsprozess der polnischen Wirtschaft statt. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) wuchs in den Jahren zwischen 1992 und 2000 um durchschnittlich fünf Prozent jährlich. In den vergangenen Jahren führte die weltweite Konjunkturschwäche zu einem Abschwächen des Wirtschaftswachstums. Das Pro-Kopf-BIP, gemessen in Kaufkraftstandards, liegt bei etwa 40 Prozent des EU-Durchschnitts. Wichtigster und größter Handelspartner Polens ist Deutschland. Mehr als ein Drittel der polänischen Exportgüter gehen nach Deutschland. POLITIK 11 REISE Was muss ich bei der Einreise mit dem PKW nach Polen beachten? Neben einem gültigen nationalen Führerschein wird eine grüne Versicherungskarte, die von den Kfz-Versicherungen auf Anfrage ausgestellt werden, benötigt. Weiter muss bei Kraftfahrzeugen ein Feuerlöscher mitgeführt werden. In der Zeit vom 1. November bis zum 1. März gilt in Polen die Pflicht zum Fahren mit Abblendlicht. Was darf ich zollfrei nach Polen mitnehmen? Lebens- und Genussmittel (z. B. 1 kg Schokolade, 5 l Bier, 250 Zigaretten), Dinge des persönlichen Bedarfs z. B. Fernglas, Videokamera, Sportausstattung (z. B. 1 Surfbrett, Fahrrad, Zelt, Skier) und Schmuck bis zu einem Gesamtgewicht von 50 g. Was darf ich zollfrei nach Deutschland mitbringen? Nach den EU-Bestimmungen z. B. 200 Zigaretten, 1l hochprozentiger Alkohol oder 2 l Wein je Person über 17 Jahre. Pilze dürfen nur mit polnischem Ausfuhrzeugnis eingeführt werden. Eine detaillierte Aufstellung der Reisefreimengen finden Sie in der Broschüre „Reisezeit – Ihr Weg durch den Zoll“, die Sie bei jeder Zollstelle kostenlos erhalten. Die Broschüre sowie weitere Informationen sind auch im Internet unter: www.zoll-d.de abzurufen. 12 REISE Gilt meine Krankenversicherung in Polen? Da kein Sozialversicherungsabkommen zwischen den Ländern existiert, müssen alle Kosten vor Ort gezahlt werden, nur die Erste Hilfe ist kostenfrei. Da die Kosten von den deutschen Versicherungen meist nicht zurückerstattet werden, empfiehlt es sich, eine private Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Kann ich in Polen mit Euro bezahlen? Die polnische Währung ist auch nach dem Beitritt erst mal weiterhin der Zloty. In Grenznähe wird teilweise auch der Euro als Zahlungsmittel akzeptiert. Ist mein Aufenthalt in Polen beschränkt? BIS ZUM 30. APRIL 2004: Bei einem Aufenthalt bis zu drei Monaten ist ein noch mindestens sechs Monate gültiger Reisepass erforderlich. Bei Aufenthalten über drei Monaten wird ein Visum verlangt. Das Visum ist bei der Botschaft der Republik Polen zu beantragen. NACH DEM BEITRITT: Ein Visum ist nicht mehr erforderlich. Braucht man nach dem Beitritt immer noch einen Reisepass? Nein, der Personalausweis ist ausreichend. REISE 13 Kann ich meinen Hund mit nach Polen nehmen? Mitgeführte Tiere müssen mindestens drei Wochen und maximal zwölf Monate vor der Einreise gegen Tollwut geimpft worden sein. Außerdem ist eine „Amtliche tierärztliche Gesundheitsbescheinigung“ erforderlich. Notrufnummern in Polen? Die Notrufnummern sind in ganz Polen gleich. Sie sind kostenlos von den öffentlichen Telefonzellen anzuwählen: Polizei Feuerwehr Rettungsdienst 997 998 999 Bei Unfällen muss man grundsätzlich die örtliche Polizei informieren. Für die Schadensregulierung unbedingt ein Exemplar des Polizeiprotokolls verlangen. Pannenhilfe in Polen? Die Pannenhilfe des Polnischen Motorverbandes (PZM) ist unter der Nummer 981 erreichbar. Funktioniert mein Handy in Polen? Die digitalen Funktelefonnetze sind fast flächendeckend aufgebaut. Mobiltelefone für die Dund E-Netze können deshalb fast überall in Polen genutzt werden. 14 REISE Telefonieren nach Polen und von Polen nach Deutschland? Von Deutschland nach Polen lautet die Landesvorwahl: 0048, von Polen nach Deutschland muss die Landesvorwahl: 0049 gewählt werden. Wie viel Bargeld kann ich nach Polen ein- und ausführen? Die Ein- und Ausfuhr von polnischer Währung ist nicht gestattet. Bei der Einreise nach Deutschland bestehen keine devisenrechtlichen Beschränkungen. Zur Bekämpfung der Geldwäsche sind jedoch auf Befragen des Kontrollbeamten Zahlungsmittel im Wert ab 15.000 Euro anmeldepflichtig. Wie ist der Umrechnungskurs? 1 Euro sind 4,31 Zloty 100 Zloty sind 22,06 Euro Stand: Juli 2003 Kann ich meine EC-Karte in Polen gebrauchen? In allen größeren Städten und Feriengebieten gibt es Geldautomaten, die auch ec-Karten akzeptieren. Gängige Kreditkarten werden in den meisten Hotels, in vielen Restaurants sowie in vielen Geschäften ebenfalls akzeptiert. Promille in Polen? Die Alkoholgrenze liegt bei 0,2 Promille. Bei Überschreitung kann der Führerschein eingezogen und das Fahrzeug sicher gestellt werden. REISE 15 Geschwindigkeiten in Polen? Welche Grenzübergänge gibt es? 1. Ahlbeck Swinoujscie nur Fußgänger, Fahrräder, Pendelbus 2. Linken Lubieszyn Personen- und Warenverkehr 3. Pomellen Kolbaskowo Personen- und Warenverkehr 4. Rosow Rosowek nur Personenverkehr 5. Schwedt Krajnik Dolny Personen- und Warenverkehr 6. Hohenwutzen Osinow Dolny keine Lkw, keine Reisebusse 7. Kietz-Küstrin Kostrzn Personen- und Warenverkehr* bis 3,5 t 8. Frankfurt (O.) Slubice keine Lkw, keine Reisebusse 9. Frankfurt (O.) Swiecko Personen- und Warenverkehr 10. Guben Gubin Personen- und Warenverkehr* 11. Guben Gubinek Personen- und Warenverkehr* 12. Forst Olszyna Personen- und Warenverkehr 13. Bad Muskau Leknica nur Personenverkehr 16 REISE 14. Podrosche 15. 16. 17. 18. 19. 20. Przewoz Personenverkehr, keine Busse Ludwigsdorf Jedrzychowice Personen- und Warenverkehr Görlitz Zgorzelec nur Personenverkehr, Linienbusverkehr Ostritz Krzewina nur Fußgänger Zgorzel. und Fahrrad Zittau Sieniawka Personen- und WarenChopin-Str. verkehr bis 7,5 t Zittau Porajow Personenverkehr, Fiedensstr. keine Busse Forst-Skaren Zasieki Personenverkehr (*=kein Gefahrgut) Welche werden noch eröffnet? Hagenwerder Radomierzyce Personenverkehr Gibt es Sprachreisen nach Polen? Im Sommer bieten die Universitäten in Krakow, Lodz, Lublin, Poznan und Wroclaw Sprachkurse in Polnisch an. Diese dauern zwei bis sechs Wochen. Private Sprachschulen gibt es unter anderem in Warszawa, Krakow und Sopot. Auch die Botschaft der Republik Polen in Deutschland vermittelt Sprachreisen. Tel: 030/24758120, Internetadresse: www. botschaft-polen.de Praktische Tipps und Verbraucherinformationen erhalten Sie bei der Verbraucher-Zentrale Brandenburg e. V. Internetadresse: www.vzb.de Weitere Informationen zu Land und Leute sowie Reiseinformationen erhalten Sie unter unserer Internetadresse: www. mdje.brandenburg.de und dort unter Brandenburg und Europa. Informationen zu Ein- und Ausfuhrbeschränkungen erhalten Sie unter der Zoll-Homepage: www.zoll-d.de. REISE 17 BERUF/BILDUNG Kann ich vor dem Beitritt in Polen arbeiten? Ja, das ist möglich. Allerdings wird eine Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung benötigt. Die Aufenthaltsgenehmigung ist zunächst bei der polnischen Botschaft oder den polnischen Konsulaten in Deutschland zu beantragen und wird nur für einen kurzen Zeitraum gewährt. In Polen muss dann die Verlängerung bei der Polizei bzw. der Ausländerbehörde beantragt werden, wobei diese von der Erteilung einer Arbeitserlaubnis abhängig ist. Wie in Deutschland ist die Arbeitserlaubnis beim örtlichen Arbeitsamt (Powiatowy Urz¹d Pracy: Kreisarbeitsamt) zu beantragen und wird nur in bestimmten Ausnahmefällen erteilt. Letzteres ist abhängig vom angestrebten Arbeitsplatz. Weitere Informationen hierzu können im Internet unter den Adressen: http://www.botschaft-polen.de und http://europa. eu.int/eures/index.jsp abgerufen werden. Kann ich nach dem Beitritt in Polen arbeiten? Ja. Seit 1989 ist das Wirtschaftssystem in Polen radikal reformiert worden und entspricht seither in allen Bereichen weitgehend den politischen und wirtschaftlichen Regeln der EU. Wirtschaft, Kultur und der sich stark entwickelnde Dienstleistungssektor bieten interessante Arbeitsmöglichkeiten. Besonders in der Management- und Führungsebene bei deutschen Firmen mit Niederlassungen in Polen haben deutsche Arbeitnehmer gute Chancen auf eine Anstellung. Kenntnisse der polnischen Sprache werden 18 BERUF/BILDUNG nicht in jedem Fall gefordert, sind aber immer wünschenswert. Um eine passende Arbeitsmöglichkeit zu finden, ist es zweckmäßig, sich bei der Zentralen Arbeitsvermittlung (ZAV) nach Arbeitsangeboten in Polen zu erkundigen (http://www.zav.de). Welche Verdienstmöglichkeiten bestehen in Polen? Zwar sind die Löhne und Gehälter in den zurückliegenden Jahren kontinuierlich gestiegen, liegen aber derzeit bei noch nicht ganz einem Drittel des Durchschnittsverdiensts in Deutschland. Das durchschnittliche Bruttoeinkommen eines Arbeitnehmers beträgt bei einer durchschnittlichen Arbeitszeit von 42 Stunden in der Woche zwischen 500 und 600 Euro monatlich. Der strukturelle Wandel in Polen hat auch zu einer steigender Arbeitslosigkeit geführt. Im Juni 2003 betrug die Arbeitslosenquote 17,8 %. Dabei sind die ländlichen Regionen deutlich stärker betroffen als große Städte. Weitere Informationen zu Wirtschaftsfragen können im Internet unter: http://www. botschaft-polen.de und http://www.infopolen.de abgerufen werden. Dürfen Polen in Deutschland arbeiten? Die Mitgliedsstaaten der EU haben sich mit den Beitrittsländern darauf geeinigt, dass die Arbeitnehmerfreizügigkeit noch bis zu sieben Jahre nach dem Beitritt ausgesetzt werden kann. Diese Übergangsfrist bedeutet, dass unser BERUF/BILDUNG 19 Arbeitsmarkt auch nach dem 1. Mai 2004 für Arbeitnehmer aus Polen und den anderen neuen Mitgliedstaaten zunächst nicht offen steht. Somit benötigen Arbeitnehmer aus Polen auch nach dem Beitritt weiterhin eine Arbeitsgenehmigung. Solche Genehmigungen werden je nach Bedarf der deutschen Arbeitgeber von den Wojewodschaftsarbeitsämtern in Polen bzw. der Bundesanstalt für Arbeit erteilt. Weitere Informationen sind der Homepage des polnischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesellschaftspolitik (www.praca.gov.pl) und der Homepage der Bundesanstalt für Arbeit (www.arbeitsamt.de) zu entnehmen. Wie ist das polnische Schulsystem aufgebaut? Die Schulpflicht beginnt in Polen mit 7 Jahren nach dem vorherigen obligatorischen Besuch einer Vorschule. An die 6-jährige Grundschule schließt sich ein Pflichtgymnasium von 3 Jahren an. Danach fällt die Entscheidung für einen weiterführenden Bildungsweg. Die meisten Schüler werden ein dreijähriges allgemeines Lyzeum oder ein Profillyzeum besuchen und dies mit einer Abiturprüfung – ab 2005 ein Zentralabitur – abschließen. Wer nach der Beendigung des Lyzeums kein Studium aufnimmt, kann eine Postlyzeale Schule besuchen und dort berufliche Bildung erwerben. Auch umgekehrt ist es möglich, nach Besuch einer Berufsschule das Abitur an einem ergänzenden Lyzeum oder Technikum zu erwerben. Unter der Adresse: http://www.buwiwm.edu.pl finden Sie in polnischer und englischer Sprache weitere Informationen über das polnische Bildungssystem. 20 BERUF/BILDUNG Kann ich in Polen eine Berufsausbildung beginnen? Grundsätzlich ja. Berufliche Abschlüsse werden in Polen – bis auf einen ganz geringen Anteil dualer Ausbildung – an schulischen Bildungsstätten erworben. Die Möglichkeit dazu besteht am Technikum (in Verbindung mit dem Erwerb des Abiturs), an den Berufsschulen sowie an den Postlyzealen Schulen. Auch hierzu gibt es unter der Adresse: http://www. buwiwm. edu.pl in polnischer und englischer Sprache weitere Informationen. Kann ich in Polen ein Praktikum absolvieren? In polnischen Firmen sind Praktika für Auszubildende im Rahmen der schulischen Berufsausbildung üblich. Für deutsche Interessenten können Praktika organisiert werden. Empfehlenswert ist hierbei auch der Kontakt zu deutschen Firmen, die in Polen bereits in großer Anzahl anzutreffen sind. Praktika in Polen während eines Studiums in Deutschland lassen sich am besten über das akademische Auslandsamt der Heimathochschule realisieren. Näheres zu den Voraussetzungen finden Sie auch unter der Adresse: http:// www.buwiwm.edu.pl in polnischer und englischer Sprache und auf den Internetseiten des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (http://www.daad.de). Kann ich in Polen studieren? Ja, Ausländer dürfen an polnischen Hochschulen studieren. Die Voraussetzung zur Aufnahme eines Studiums in Polen ist der Besitz einer Hochschulzugangsberechtigung, die auch in Deutschland zum Studium berechtigt. Bewerber mit BERUF/BILDUNG 21 Fachhochschulreife müssen die Frage der Zulassung im Einzelfall mit der polnischen Botschaft klären. Eine Numerus-Clausus-Regelung gibt es nicht. Übersteigt die Nachfrage in bestimmten Fächern die Kapazität der gewünschten Hochschule, wird dem Bewerber in der Regel eine andere Hochschule vorgeschlagen. Eine Sprachprüfung der polnischen Sprache ist nicht zwingend vorgeschrieben, dennoch gehören ausreichende Polnischkenntnisse zu den Studienvoraussetzungen, um eine mühelose Teilnahme an den Lehrveranstaltungen zu ermöglichen. Im Vorfeld des Studiums informiert die polnische Botschaft über die Studienbedingungen und hilft bei der Vervollständigung der nötigen Dokumente. Unter der Adresse: http:// www.buwiwm.edu.pl finden Sie in polnischer und englischer Sprache weiterführende Informationen über das polnische Studiensystem. Wie ist ein Studium in Polen aufgebaut? Das Studium an polnischen Hochschulen weist verschulte Strukturen auf. Die Studiendauer beträgt je nach Studiengang zwischen 4 und 6 Jahren. In den ersten beiden Jahren sind die Themenbereiche vorgegeben. Ab dem dritten Studienjahr kann eine Richtung ausgewählt werden. Man unterscheidet in Polen zwei Studienformen: Das einheitliche, in der Regel 5-jährige Magisterstudium und das 3-jährige Studium an Hochschulen, das mit dem licencjat (vergleichbar dem Bachelor) abgeschlossen wird. Daran kann ein mindestens zweijähriges ergänzendes Magisterstudium angeschlossen werden. Weitere akademische Titel können nach erfolgreicher Promotion bzw. Habilitation (doktor bzw. doktor habilitowany) erworben werden. Unter 22 BERUF/BILDUNG den Adressen: http://www.buwiwm.edu.pl und http:// www.men.waw.pl finden Sie in polnischer und englischer Sprache weiterführende Informationen. Die Anerkennung von Studienleistungen und -abschlüssen ist zwischen Deutschland und Polen grundsätzlich durch ein Abkommen geregelt. Fragen der Anerkennung im Einzelfall sollten dennoch vor Beginn des Auslandsstudiums geklärt werden. Hilfestellung bietet auch der EURES-Dienst, ein Netzwerk der Europäischen Arbeitsverwaltungen, das darauf abzielt, die Freizügigkeit in den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums zu erleichtern (http://europa. eu.int/eures/index.jsp). Was kostet ein Studium in Polen? Alle ausländischen Studierenden müssen vor der Immatrikulation eine einmalige Einschreibungsgebühr von rund 200 Euro zahlen. Darüber hinaus werden im voraus Studiengebühren zwischen 3.000 bis zu 12.000 Euro pro Jahr erhoben. Für Studierende sind Stipendien sowie Auslands-BAföG möglich. Über Stipendien für ein Studium in Polen können Sie sich bei dem DAAD (http://www.daad.de) und der AvHS (http://www.avh.de) informieren. BERUF/BILDUNG 23 Für die Lebenshaltungskosten sollte von insgesamt rund 410 Euro monatlich ausgegangen werden, wovon etwa 150 Euro für einen Platz im Studentenwohnheim zu veranschlagen sind. Das Jobben während des Studiums ist schwierig, da das straff organisierte Studium hierfür wenig Spielraum lässt. Grundsätzlich dürfen ausländische Studierende drei Monate im Jahr arbeiten – bis zum Wirksamwerden des Beitritts zur EU wird eine Arbeitserlaubnis benötigt. Näheres zu den Voraussetzungen für den Erhalt einer Arbeitserlaubnis unter den Adressen: http:/ /www.botschaft-polen.de und http://www. infopolen.de. Kann ich mich in Polen selbständig machen? Grundsätzlich ja. Die Industrie- und Handelskammer Frankfurt (Oder) hält in enger Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Außenwirtschaft (bfai) und den Deutschen Auslandshandelskammern zahlreiche Informationen und nützliche Praxistipps für Sie bereit. (Ansprechpartnerin: Frau Sabine Anders, E-Mail: anders@ ffo.ihk24.de) Kann ich als Unternehmer Aufträge aus Polen annehmen? Auch das ist möglich. Für weitere Informationen steht die Industrie- und Handelskammer Frankfurt (Oder) mit der oben genannten Ansprechpartnerin zur Verfügung. 24 BERUF/BILDUNG Kann ich einen Handwerker aus Polen beauftragen? Ja. Aufgrund der über den 1. Mai 2004 hinaus bestehenden Einschränkungen der Freizügigkeit ist dies allerdings nur unter gewissen Voraussetzungen möglich. Auf der Grundlage einer deutsch-polnischen Vereinbarung kann der polnische Handwerker zur Erfüllung des Werkvertrags für die maximale Dauer von zwei Jahren eine Arbeitserlaubnis bekommen. Die Anzahl dieser Arbeitserlaubnisse ist begrenzt. Die von den zuständigen deutschen und polnischen Ministerien hierfür vereinbarten Limits werden vom polnischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesellschaftspolitik vergeben. Nähere Informationen bei der Industrie- und Handelskammer Frankfurt (Oder) unter: (http://www.ihkffo.de). BERUF/BILDUNG 25 LEBEN allgemein Kann ich in Polen eine Immobilie erwerben? Grundsätzlich ja. Der Erwerb von Immobilien in Polen durch Ausländer ist in den letzten Jahren bereits erleichtert worden. Nach der derzeitigen Rechtslage ist jedoch für den privaten Immobilienerwerb regelmäßig eine staatliche Genehmigung durch das Innenministerium erforderlich. Die Genehmigungspflicht entfällt nur für Ausländer, die mindestens seit fünf Jahren legal in Polen wohnen. Nach dem EU-Beitritt gilt auch in Polen der freie Kapitelverkehr, sodass die Genehmigungspflicht fast vollständig entfällt. Für den Erwerb von Zweitwohnsitzen durch Ausländer gilt die Genehmigungspflicht jedoch nach dem Beitritt noch fünf Jahre lang. Auch für Erholungsgrundstücke sowie land- und forstwirtschaftliche Grundstücke gelten Übergangsfristen von bis zu zwölf Jahren. Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden Sie unter den Internetadressen www.mswia.gov.pl/pdf/niem_ os_fiz.pdf und www.infopolen.de. Kann ich in Polen ein Auto kaufen und nach Deutschland einführen? Im Prinzip ja. Das Fahrzeug darf jedoch nicht in Polen zum Straßenverkehr zugelassen sein. Für die Fahrt von dem polnischen Händler zur deutschen Grenze wird vielmehr ein Ausfuhr-Kennzeichen mit einer polnische Zollnum- 26 LEBEN allgemein mer benötigt. Eine Weiterfahrt nach Deutschland zu Ihrem Heimatort ist damit meist ebenfalls möglich, jedoch sollte diesbezüglich vorher Rücksprache mit Ihrer Versicherungsgesellschaft und mit der Zulassungsstelle geführt werden. Ansonsten müsste zur Weiterfahrt auf deutscher Seite bis zum Heimatort ein Kurzzeit-Kennzeichen (früher: „Rote Nummer“) besorgt werden. Bei der Einfuhr eines in Polen gekauften Pkw besteht Zollfreiheit. Als Nachweis der Herkunft genügt eine mündliche Erklärung, wenn der Wert des Pkw unter 1.000 Euro liegt. In allen anderen Fällen ist ein schriftlicher Herkunftsnachweis (Kaufvertrag) erforderlich. Bei Werten oberhalb von 6.000 Euro ist bei den polnischen Zollbehörden zusätzlich eine Warenverkehrsbescheinigung zu beantragen. In jedem Fall ist bei der Einfuhr eines in Polen gekauften Pkw die Einfuhrumsatzsteuer – in Höhe des aktuellen Umsatzsteuersatzes – zu zahlen. Wenn Polen ab 1. Mai 2004 zur Europäischen Union gehört, hat jeder EU-Bürger auch in Polen das Recht, Waren und Dienstleistungen zu erwerben und an seinen Heimatort mitzunehmen. Bei dem Erwerb von Neufahrzeugen ist jedoch zu beachten, dass die Umsatzsteuer in dem Land zu entrichten ist, in dem das Fahrzeug zugelassen wird. Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten: www.zoll-infocenter.de/, www.evz.de//a-z/a-z_auto.html und www.infopolen.de. Ich kann kein Polnisch – wie kann ich mich in Polen verständigen? Englisch ist die Fremdsprache die in Polen am häufigsten gesprochen wird. Nach dem Englischen folgt das Deutsche. LEBEN allgemein 27 Ganz allgemein gilt natürlich die Regel, dass an Orten, die häufig von Ausländern besucht werden, die Chance größer ist, jemanden zu finden, der selbst eine Fremdsprache spricht. Sie erleichtern sich den Start in jedes Gespräch, wenn Sie zumindest ein paar Sätze polnisch parat haben. Kann ich in Polen heiraten ? Ja. Nach den polnischen Gesetzen ist kein bestimmter Mindestaufenthalt zur Eheschließung in Polen vonnöten. Es genügt der legale Aufenthalt, d. h. visumfreier Touristenaufenthalt bis zu drei Monaten oder länger dauernder Aufenthalt mit Visum. Der Reisepass muss jedoch mindestens noch drei Monate über das Ende des Aufenthalts in Polen hinaus gültig sein. Weiterhin ist ein Ausländer nach polnischen Gesetzen verpflichtet, sich innerhalb von 48 Stunden nach Einreise in Polen polizeilich anzumelden – bei beabsichtigter Eheschließung ist die Vorlage einer Bescheinigung dieser polizeilichen Meldung durch den ausländischen Verlobten erforderlich. Die Aufgebotsfrist beträgt einen Monat und einen Tag. Für die spätere Legalisation einer polnischen Heiratsurkunde durch die deutsche Botschaft ist die Vorbeglaubigung durch das polnische Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten Voraussetzung. Für weitere Informationen können Sie sich an das Bundesverwaltungsamt: (www.bundesverwaltungsamt.de) und an die polnische Botschaft: (www.botschaft-polen.de/konsulate/ ehe.html) wenden. Wie sind die Lebenshaltungskosten in Polen? Im Vergleich zu Deutschland sind sie relativ niedrig. Ein Mittagessen in einem guten Restaurant bekommt man in der Regel für 100 Zloty (25 Euro). In einer durchschnittlichen 28 LEBEN allgemein Pizzeria gibt man nicht mehr als 20 bis 25 Zloty (5 – 6 Euro) pro Person aus. Eine spezielle polnische Einrichtung sind Milchbars mit Selbstbedienung, in denen man für wenig Geld (10 – 15 Zloty = 2,50 – 3,50 Euro) Milch, Mehl- und Eierspeisen bekommt. Angesichts des derzeitigen durchschnittlichen Monatsverdienstes (siehe: Verdienstmöglichkeiten) sind die Lebensmittelpreise aus polnischer Sicht allerdings sehr hoch – sowohl für Einkäufe als auch bei einem Essen im Restaurant. Unterscheidet sich die polnische Küche von der deutschen Küche? Die polnische Küche ist herzhaft und rustikal, wobei unsere Nachbarn auch Süßem, vor allem süßen Back-waren, nie abgeneigt sind. Die Küche Polens ist durch die wechselvolle Geschichte des Landes von vielen Einflüssen geprägt worden. Die Zugehörigkeit zur slawischen Völkerfamilie zeigt sich in der Küche an der reichlichen Verwendung von Sahne und der Liebe zu Süß-Saurem. Es gibt auch viele Gerichte jüdischen Ursprungs (z. B. gefüllter Fisch), was auf die Einwanderungswelle europäischer Juden ab 1340 zurück zu führen ist. Bis heute ist das Kochen mit Gänseschmalz in so manchen Gerichten vorgeschrieben. Italienische Einflüsse gehen auf die Hochzeit König Sigmunds I. Anfang des 16. Jahrhunderts mit einer Mailänderin zurück. Die enge Beziehung zu Österreich und Böhmen brachte die süßen Schmankerln nach Polen. Das wohl berühmteste Nationalgericht ist Bigos (Eintopf) – „Zweimal LEBEN allgemein 29 ADRESSEN Geschmack“ bedeutet sein Name, wenn man ihn aus dem Lateinischen übersetzt. Da Bigos aber aus wesentlich mehr Zutaten besteht, bezieht sich „Zweimal Geschmack“ wahrscheinlich auf die zwei Kohlsorten – Weißkohl und Sauerkraut. 30 LEBEN allgemein Auswärtiges Amt Werderscher Markt 1 10117 Berlin Tel.: +49 030 5000 0 Fax: +49 030 5000 34 02 www.bund.de Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit Scharnhorststr. 34-37 10115 Berlin Tel.: +49 1888 615-0 Fax: +48 1888 615-7010 www.bund.de Zoll-Infocenter (nur über Internet und Telefon zu erreichen) Tel.: 069 – 46 99 76 – 00 Fax: 069 – 46 99 76 – 99 www.zoll-d.de Deutsche Botschaft Warschau Ul. Dabrowiecka 30 03-932 Warszawa Tel.: + 48 22 – 61 730 11 Fax.: + 48 22 – 617 35 82 www.ambasadaniemiec.pl Botschaft der Republik Polen Lassenstr. 19-21 14193 Berlin Tel.: 030 – 223 130 Fax: 030 – 223 131 55 www.botschaft-polen.de Bundesanstalt für Arbeit Regensburger Straße 104 90478 Nürnberg Tel.: 0911 – 179 0 Fax: 0911 – 179 2123 www.arbeitsamt.de Europäisches Verbraucherzentrum Willestr. 4-6 24103 Kiel Tel.: 0431 – 9 71 93 50 Fax: 0431 – 9 71 93 60 www.evz.de info Polen, DeutschPolnische Wirtschaftsförderungsgesellschaft AG Polsko-Niemieckie Towaryzstwo Wspierania Gospodarki SA u. Kobylogórska 68 PL-66-400 Gorzów Wlkp. Polen Tel.: + 48 95 – 72 08 340 Fax: + 48 95 – 72 08 341 www.infopolen.de Ministerium für Innere Angelegenheiten und Verwaltung Ministerstwo Spraw Wewnetrznych i Administracji u. Batorego 5 02-5134 Warszawa Tel.: + 48 22 – 621 02 51 www.mswia.gov.pl Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik Ministerstwo Pracy i Polityki Socjalnej Ul. 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