Zum Gemeinwohl! - Christian Felber

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Zum Gemeinwohl! - Christian Felber
Mittwoch, 19. November 2014
70. Jahrgang
Nr. 269
L
aut Umfragen der Bertelsmann-Stiftung
wünschen
sich 88 Prozent der Menschen in Deutschland eine „neue
Wirtschaftsordnung“. In Österreich sind es sogar 90 Prozent.
Die Wirtschaft solle nachhaltiger
und sozialer, die Verteilung gerechter werden. Nur scheinen Regierungen und Parlamente wenig
Interesse daran zu haben: Grenzenlose Ungleichheit, Rettung
systemrelevanter Banken, weder
Mindestrente noch Obergrenzen
für Privateigentum, keine Vermögenssteuern, stattdessen freier
Kapitalverkehr in Steueroasen.
Der Souverän muss ganz offenbar selbst zur Tat schreiten,
denn seine Vertretung lässt ihn in
puncto Gerechtigkeit – ein prominenter Verfassungswert – bitter
im Stich. Souverän heißt im Lateinischen wörtlich „über allem
stehend“. Von daher könnte die
Bevölkerung selbst definieren,
was sie unter gerecht versteht –
und dies in der Verfassung verankern. Die zukünftige Verfassung
könnte direkt vom Souverän gemacht werden, die Ausführungsgesetze von der Vertretung. Das
wäre eine ebenso effektive Arbeitsteilung wie Gewaltentrennung.
Ein demokratischer Verfassungsprozess könnte in dezentralen Wirtschaftskonvente in Kommunen, Städten und Regionen erfolgen. Nachdem grundsätzliche
Ordnungsfragen der Wirtschaft
lokal diskutiert und vorentschieden wurden, könnten Delegierte
einen Bundeswirtschaftskonvent
bilden, der die finalen Optionen
zu den einzelnen Fragen ausarbeitet. Über diese entscheidet allein der Souverän gemäß seiner
Rolle. Im Unterschied zu gewohnten Ja-Nein- oder All-in-one-Entscheidungen kann bei jeder Fragestellung zwischen mehreren
GASTBEITRAG
Zum Gemeinwohl!
Für mehr Gerechtigkeit braucht es mehr Demokratie – und
das Ziel des Wirtschaftens muss klar sein
Optionen ausgewählt werden –
diejenige Option, die den geringsten (in Punkten gemessenen) Widerstand erfährt, wird Teil der
Wirtschaftsverfassung.
Vorübungen dazu haben bereits stattgefunden. In „Demokratie-Spielen“ von Skandinavien bis
Südamerika durfte das Vortragspublikum die Maximaldifferenz
zwischen den Höchst- und Mindesteinkommen vorschlagen und
entscheiden. Unabhängig von der
Zahl und Bandbreite der Vorschläge gewann mit magischer
Verlässlichkeit der Faktor zehn:
zwischen Höchst- und Niedrigsteinkommen. Parlamente sind derzeit weit davon entfernt, diese
Frage auch nur zu diskutieren –
mit Ausnahme des Kantonalparlaments in Glarus, das 2013 den
Faktor zehn für öffentliche Banken beschlossen hat: ein Lichtblick. Der Frage nach der Begrenzung der Einkommensungleichheit könnte die Überprüfung des
gesetzlichen Mindestlohnes vorangehen, wenn aus 8,50 Euro
brutto zum Beispiel neun Euro
netto würden, wären das monatlich rund 1500 Euro verfügbares
Mindesteinkommen. Bei einem
maximalen Ungleichheitsfaktor
10 könnten die Höchsteinkommen monatlich 15 000 Euro netto
erreichen. Die Höchsteinkommen
Banken langen zu
„Finanztest“: Bereitstellungszinsen überhöht
O
bwohl die allgemeinen Zinsen für Immobilienkredite
seit Jahren sinken, erheben viele
Banken immer noch hohe Bereitstellungszinsen für Baudarlehen.
Fast alle Institute verlangen einheitlich drei Prozent Zinsen im
Jahr dafür, dass sie die zugesagte
Summe zur Auszahlung bereit
halten, wie aus einer Erhebung
der Zeitschrift „Finanztest“ hervorgeht. Der Bereitstellungszins
sei damit seit mehr als 30 Jahren
unverändert und verteuere die
Finanzierung oft um mehrere
tausend Euro.
Darlehen für Bauherren werden nicht auf einen Schlag ausgezahlt, sondern in Etappen, die
sich am Baufortschritt und den
dafür anfallenden Kosten orientieren. Auf die noch nicht abgerufene Teilsumme des Kredits erheben die Banken Bereitstellungszinsen. Laut „Finanztest“
sind oft die ersten Monate nach
Abschluss des Darlehensvertrags
zinsfrei. Je früher der Bereitstellungszins verlangt wird, desto
teurer wird es – insbesondere
dann, wenn sich der Baubeginn
oder spätere Bauphasen deutlich
verzögern.
Das „verrückte Ergebnis“ dieser Praxis könne sein, dass der
Kunde vor Baubeginn pro Monat
mehr Zinsen an die Bank zahle
als danach, erklärten die Exper-
WIRTSCHAFT
Frankfurter Rundschau
ten von „Finanztest“. Denn der eigentliche Darlehenszins liege
heutzutage oft niedriger als der
Bereitstellungszins.
Weil das allgemeine Zinsniveau derzeit so niedrig ist, bringt
der vergleichsweise hohe Bereitstellungszins den Banken „Zusatzgewinne auf Kundenkosten“,
wie die „Finanztest“-Experten erläuterten: Die Bank muss sich das
Geld für die Kredite zwar selbst
am Kapitalmarkt besorgen, zahlt
dafür aber nur geringe Zinsen.
Einige Institute verlangen laut
„Finanztest“ außerdem noch Zuschläge für jede einzelne Teilauszahlung des Kredits, meist 50
oder 100 Euro.
Zinsfreie Frist aushandeln
Wer auf der Suche nach einem
Baukredit ist, sollte den Bereitstellungszins immer mit in die
Überlegungen einbeziehen, rät
„Finanztest“. Der von den Instituten genannte Effektivzins für ein
Darlehen berücksichtige weder
Bereitstellungszinsen noch Teilauszahlungsaufschläge. Die Kunden sollten versuchen, bei der
Bank einen möglichst langen
Zeitraum auszuhandeln, in dem
noch keine Bereitstellungszinsen
anfallen. Einige Banken und Versicherungen böten sechs bis
zwölf zinsfreie Monate an. afp
CHRISTIAN FELBER
WAS IST GERECHT?
Das ist unser Thema.
können weiter steigen, wenn
auch der Mindestlohn zulegt.
Sodann könnten progressive
Vermögenssteuern ab etwa einer
Million Euro eingeführt werden,
das würde derzeit weniger als
zehn Prozent der Bevölkerung betreffen. Ab einer Vermögenshöhe,
welche die Freiheit anderer zu gefährden beginnt, zum Beispiel 30
Millionen Euro, könnte der Steuersatz auf hundert Prozent ansteigen. Eleganter wäre die „Verhinderung der Ansammlung von Riesenvermögen in den Händen weniger“ (Wortlaut bayrische Verfassung) über das Erbrecht. Würde dieses auf eine Million Euro
pro Person begrenzt (für selbst
geführte Unternehmen bräuchte
es eine eigene Regelung), dann
könnte der Überschuss über ei-
nen Generationenfonds an jene
verteilt werden, die nichts oder
weniger erben – als negative Erbschaftssteuer. Das wäre eine
Maßnahme zur Verbesserung von
Changengleichheit, von der so
viele reden, aber kaum jemand
danach handelt.
Um der notorischen Drohung
der Abwanderung des Kapitals in
Steueroasen jeden Wind aus den
Segeln zu nehmen, müsste viertens der freie Kapitalverkehr an
die vollständige Kooperation in
Steuerfragen gekoppelt werden:
Erst wenn jeder Einkommensund Vermögenseuro an die zuständigen Finanzämter automatisch gemeldet und (nach)versteuert wird, wird der Kapitalverkehr auf die Kaiman-Inseln, nach
Luxemburg, Österreich und in die
Schweiz freigegeben. In einer liberalen Demokratie muss die
Steuerpflicht gleich ernst genommen werden wie der Eigentumsschutz. Beides Seiten der Medaille demokratischer Rechtsstaat.
Fünftens könnte in einem eigenen Konvent beschlossen werden,
welche Güter öffentlich sein und
in Form „demokratischer Allmenden“ organisiert werden sollten.
Das sind Einrichtungen der Basisversorgung, bei denen die Bevölkerung ein direktes Mitbestimmungsrecht genießt. Zu diesen
Gemeingütern könnten neben der
Gesundheitsversorgung, der Bildung und der Alterssicherheit der
öffentliche Verkehr, Energie, Wasser, das Internet, aber auch das
Geld zählen. Letzteres hieße unter anderem, dass die Ziele der
Zentralbank direkt von der Bevölkerung vorgegeben werden und
die Gremien der Zentralbank sich
aus Vertretern aller Sektoren der
Bevölkerung zusammensetzen.
Wer eine demokratische Wirtschaftsverfassung anstrebt, könnte mit der Sinn-und-Zweck-Frage
beginnen. Die Kapitalrendite
kann nicht der Weisheit letztes
Ziel sein. Die bayrische Verfassung hilft: „Die gesamte Wirtschaftliche Tätigkeit dient dem
Gemeinwohl.“ Das sah auch Aristoteles so, der die „oikonomia“
(das gute Leben ist das Ziel) von
der Chrematistike (Gelderwerb
wird zum Ziel) unterschied. Geld
und Kapital sind die Mittel, aber
nicht der Zweck. Folgerichtig
müsste der wirtschaftliche Erfolg
an der Zielerreichung gemessen
werden und nicht an den heutigen Maßstäben. Diesen Schritt
könnten Gemeinwohl-Bilanz (vor
der Finanzbilanz), GemeinwohlPrüfung (für Investitionen) und
Gemeinwohl-Produkt (statt BIP)
leisten. Unternehmen mit guten
Gemeinwohl-Bilanzen könnten
rechtliche Anreize erhalten. Wer
zu Vollbeschäftigung, Gerechtigkeit, Integration und Umweltschutz aktiv beiträgt, zahlt weniger Steuern, Zölle und Zinsen auf
Kredite. So würde die unternehmerische Energie und Kreativität
umgelenkt von der Mehrung des
Kapitals auf die Mehrung des Gemeinwohls.
Christian Felber ist Gründungsmitglied von Attac Österreich
und prägte den Begriff der
Gemeinwohl-Ökonomie.
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