Anfrage der AfD-Ratsgruppe - AfD
Transcrição
Anfrage der AfD-Ratsgruppe - AfD
Der Oberbürgermeister Drucksache-Nr. 15-0390 Datum 19.03.2015 III/51-22 Rusch, 3116 Anfrage der AfD-Ratsgruppe öffentlich Zur Sitzung Sitzungstermin Behandlung Jugendhilfeausschuss 23.03.2015 Beantwortung der Anfrage Betreff Detaillierte Informationen in Bezug auf die pauschalen Fördermittel für Duisburger Jugendverbände Inhalt Der Jugendring hat mit der DS 15-0310 einen Antrag auf pauschale Fördermittel der Jugendverbände gestellt. Außer einer Namensliste mit Fördersummen sind keine weiteren Informationen enthalten. Die AfD-Ratsgruppe bittet deshalb um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen: 1. Welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit ein Förderantrag durch den Jugendring befürwortet wird? 2. Durch welche konkreten Aktivitäten/Darstellungen/Vorhaben/Nachweise werden die Förderkriterien durch die einzelnen in der Drucksache DS 15-0310 aufgelisteten Jugendverbände belegt? Wir bitten um eine kurze Darstellung zu jedem Jugendverband, für den die Förderung beantragt wird. 3. Wie wird der Förderbetrag ermittelt und belegt? Auch hierzu bitten wir um eine kurze Ausführung zu jedem der aufgelisteten Jugendverbände. Insbesondere aufgrund die großen Spannweite bitten wir exemplarisch anhand von "Sozialistische Jugend Deutschlands SJD - Die Falken" und "Verein für Körper- und Mehrfachbehinderte" um eine detaillierte Ausführung, wie die Höhe der Förderbeträge zustande kommt und wofür diese verwendet werden. Seite: 49 Jugendhilfeausschuss - 23.03.2015 - öffentliche Sitzung Tagesordnungspunkt 26 - Drucksache Nr. 15-0390 Anfrage der AfD-Ratsgruppe Detaillierte Informationen in Bezug auf die pauschalen Fördermittel für Duisburger Jugendverbände III/51-22 Rusch, 3116 Inhalt Der Jugendring hat mit der DS 15-0310 einen Antrag auf pauschale Fördermittel der Jugendverbände gestellt. Außer einer Namensliste mit Fördersummen sind keine weiteren Informationen enthalten. Die AfD-Ratsgruppe bittet deshalb um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen: 1. Welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit ein Förderantrag durch den Jugendring befürwortet wird? 2. Durch welche konkreten Aktivitäten/Darstellungen/Vorhaben/Nachweise werden die Förderkriterien durch die einzelnen in der Drucksache DS 15-0310 aufgelisteten Jugendverbände belegt? Wir bitten um eine kurze Darstellung zu jedem Jugendverband, für den die Förderung beantragt wird. 3. Wie wird der Förderbetrag ermittelt und belegt? Auch hierzu bitten wir um eine kurze Ausführung zu jedem der aufgelisteten Jugendverbände. Insbesondere aufgrund die großen Spannweite bitten wir exemplarisch anhand von "Sozialistische Jugend Deutschlands SJD - Die Falken" und "Verein für Körper- und Mehrfachbehinderte" um eine detaillierte Ausführung, wie die Höhe der Förderbeträge zustande kommt und wofür diese verwendet werden. Die Anfrage wurde mündlich beantwortet (Beratungsverlauf s. TOP 8, S. 22ff.) Seite: 23 Jugendhilfeausschuss - 23.03.2015 - öffentliche Sitzung Tagesordnungspunkt 8 - Drucksache Nr. 15-0310 Antrag des Jugendrings der Stadt Duisburg; Verteilung der pauschalen Fördermittel für Duisburger Jugendverbände III/51-22 Rusch Inhalt Hiermit beantragen wir, dass der Jugendhilfeausschuss die pauschale Förderung der Jugendverbände in Duisburg im Jahr 2014 mit folgender Aufteilung vornimmt. Der Verteilungsvorschlag ist von der Jugendring-Vollversammlung am 23. Februar 2015 beschlossen worden. Bund der alevitischen Jugend (BDAJ) Duisburg Bund der deutschen katholischen Jugend (BDKJ) – Stadtverband Duisburg 3.060,00 € 57.490,00 € Bund der Pfadfinder und Pfadfinderinnen (BdP) Duisburg 1.350,00 € Deutsche Wanderjugend (DWJ) Duisburg 6.580,00 € Deutsche Jugend in Europa (djo) Duisburg 4.030,00 € DGB-Jugend Duisburg 44.920,00 € Evangelische Jugend Duisburg 55.740,00 € Jugend der jüdischen Gemeinde 4.090,00 € Jugendfeuerwehr Duisburg 13.530,00 € Jugendgruppe im Bahnsozialwerk Duisburg 1.040,00 € Jugendring Duisburg 80.050,00 € Jugendrotkreuz Duisburg 39.270,00 € Lebenshilfe Duisburg 2.960,00 € Marinejugend (DMJ) Duisburg 960,00 € Schwerpunktmittel 17.000,00 € Sportjugend Duisburg 57.490,00 € Sozialistische Jugend Deutschlands SJD - Die Falken 50.860,00 € Verein für Körper- und Mehrfachbehinderte SUMME 6.480,00 € 446.900,00 € -einstimmig- Seite: 24 Beratungsergebnis (Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 23.03.2015) TOP 8 DS 15-0310 Antrag des Jugendrings der Stadt Duisburg Verteilung der pauschalen Fördermittel Jugendverbände für Duisburger und TOP 26 DS 15-0390 Anfrage der AfD-Ratsgruppe Detaillierte Informationen in Bezug auf die pauschalen Fördermittel für Duisburger Jugendverbände Ausschussmitglied Bg. Krützberg (Dez. III) erläuterte, die Verfahrensweise zur Verteilung der vom Jugendhilfeausschuss im Rahmen seiner Haushaltsberatung beschlossenen Mittel zur Förderung der Jugendverbände werde seit 1979 so gehandhabt. Der Jugendring mache einen Verteilungsvorschlag, dem ein ganzer Kranz von Kriterien zugrunde liege. Die Anfrage werde wunschgemäß schriftlich beantwortet. Der Vorsitzende Ratsherr Ibe (CDU) ließ über den Antrag abstimmen. -einstimmigMitteilung der Verwaltung Zu 1: Gemäß § 12 SGB VIII ist „Die eigenverantwortliche Tätigkeit der Jugendverbände und Jugendgruppen (...) unter Wahrung ihres satzungsgemäßen Eigenlebens (...) zu fördern. In Jugendverbänden und Jugendgruppen wird Jugendarbeit von jungen Menschen selbst organisiert, gemeinschaftlich gestaltet und mitverantwortet. Ihre Arbeit ist auf Dauer angelegt und in der Regel auf die eigenen Mitglieder ausgerichtet, sie kann sich aber auch an junge Menschen wenden, die nicht Mitglieder sind. Durch Jugendverbände und ihre Zusammenschlüsse werden Anliegen und Interessen junger Menschen zum Ausdruck gebracht und vertreten.“ Dieser kommunalen Pflichtaufgabe kommt die Stadt Duisburg durch die Förderung der Jugendverbandsarbeit nach. Grundlage der Förderung sind die Richtlinien zur Gewährung von Allgemeinen Zuschüssen an Jugendverbände vom 1.3.1979. Zu 2: Die Mittelverwendung ergibt sich aus dem Förderungsbereich der Richtlinien. Hier werden genannt: „Die Mittel sind für folgende Zwecke bestimmt : 1.1 Persönliche und sachliche Verwaltungsaufgaben… 1.2 Betriebskosten sowie Beschaffung oder Ergänzung von Material und Einrichtung für Jugendfreizeiteinrichtungen und Maßnahmen der Jugendförderung 1.3 Maßnahmen der Jugendförderung 1.4 Durchführung von Jugendgruppenleiterlehrgängen 1.5 Mitfinanzierung von Maßnahmen, die sich aus dem Landesjugendplan ergeben 1.6 Förderung von Freizeiten, Fahrten und Lagern…“ Seite: 25 Alle in der DS-Nr. 15-0310 aufgeführten Verbände erfüllen diese Kriterien. Die Verwendungsnachweise werden, gemäß den Richtlinien, jährlich beim Jugendamt der Stadt Duisburg eingereicht und dort anhand der vorliegenden Originalbelege geprüft. Zu 3: Die seit Jahren festgeschriebene Gesamtfördersumme wird durch eine jährliche Erhebung unter den Jugendverbänden aufgeteilt. Grundlage für die Höhe zu bewilligenden Fördermittel sind u.a. Kriterien wie Mitgliederzahl, Mitarbeiter, Ehrenamtliche, Bildungsangebote, Freizeitangebote, Infrastruktur, Kooperationsveranstaltungen und ähnliche. Das Ergebnis der Erhebung wird auf einer gemeinsamen und abgestimmten Beschlussfassung in der Vollversammlung der Jugendverbände in Duisburg festgelegt und danach als Vorschlag zur Aufteilung der Fördermittel an den Jugendhilfeausschuss zur Entscheidung gegeben.