Ostermarkt in Ramstein - ile
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Ostermarkt in Ramstein - ile
Cyan Magenta Gelb Black ss: hlu nssc 8 / 200 r. 13 08 N e sgab März 20 . ie Au für d och, 19 Uhr w t 0 t i 0 M 12. tio k Reda Jahrgang 21 Nr. 11 – Donnerstag, 13. März 2008 Ostermarkt in Ramstein „Das größte Osternest der Pfalz“ auf dem Ramsteiner Wochenmarkt Samstag, 15. März 2008 z 1000 Ostereier (ab 10 Uhr) von unseren freundlichen Osterhasen z Fisch-Räucher-Aktion frisch geräucherte Forellen, Lachsforellen und Saiblinge z Herrlich geschmücktes Osternest der Stadtgärtnerei Ramstein-Miesenbach z Kaffee- und Kuchenverkauf der Tagesgruppe „Popcorn“ z Frischer Ziegenkäse vom Husarenhof Schrollbach Es laden ein: Die Marktbeschicker und der Werbering Ramstein Nr. 11 – Donnerstag, 13. März 2008 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach Bekanntmachung Gemäß § 196 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) wird bekanntgemacht, dass der Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich des Landkreises Kaiserslautern zum Stichtag 01.01.2008 Bodenrichtwerte für Bauflächen sowie landwirtschaftlich genutzte Flächen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches und der Landesverordnung über Gutachterausschüsse, Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte (Gutachterausschussverordnung) vom 12. April 2005 abgeleitet hat. Auskünfte über die Bodenrichtwerte können an jedermann von der Servicestelle des Vermessungs- und Katasteramtes Kaiserslautern, Fischerstraße 12, 67655 Kaiserslautern, Tel. 06 31 / 36 74 1 41 abgegeben werden. Die Auskünfte können mündlich oder durch Abgabe eines Auszuges aus der Bodenrichtwertkarte bzw. aus einer überregionalen Zusammenstellung der Bodenrichtwerte mit entsprechenden Erläuterungen erteilt werden. Die Kostenpflicht der Auskünfte richtet sich nach der Landesverordnung über die Gebühren für Amtshandlungen nach dem Baugesetzbuch (Besonderes Gebührenverzeichnis). Kaiserslautern, den 29.01.2008 gez. Egon Brubach, Vorsitzender Bekanntmachung Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, als Obere Wasserbehörde, hat der Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach die gehobene Erlaubnis zum Einleiten von Mischwasser aus einem Regenüberlaufbecken in der Ortsgemeinde Hütschenhausen, Ortsteil Spesbach in den Schwarzbach erteilt. Eine Ausfertigung des Bescheids mit dazugehörigem Plansatz liegt während eines Zeitraums von 2 Wochen vom 20.03.08 bis 04.04.08 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ramstein-Miesenbach, Am Neuen Markt 6, Zimmer 305, während der Dienstzeiten, zur allgemeinen Einsicht aus. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Erlaubnisbescheid gegenüber den nicht bekannten Betroffenen als zugestellt. Rechtsbehelfe gegen die Erlaubniserteilung können nur von Personen eingelegt werden, die im förmlichen Verfahren bereits formund fristgerecht Einwendungen erhoben haben. Ramstein-Miesenbach, 07.03.2008 Klaus Layes, Bürgermeister Gebühren und Beitragssätze sowie sonstige Entgelte des Kanalwerks für das Jahr 2008 Der Verbandsgemeinderat Ramstein-Miesenbach hat in seiner Sitzung am 27.02.2008 die nachfolgenden Gebühren, Beitragssätze und Entgelte beschlossen: 1. Einmaliger Beitrag für das Schmutzwasser – erste Herstellung – je m2 gewichtete Grundstücksfläche 2,20 Euro 2. Einmaliger Beitrag für das Niederschlagswasser – erste Herstellung – je m2 mit Abflussbeiwerten vervielfachte Grundstücksfläche 4,50 Euro 3. Investitionskostenanteile der Ortsgemeinden für die Straßenoberflächenentwässerung je m2 Straßenfläche – erste Herstellung – 7,08 Euro 4. Einmaliger Beitrag für das Schmutzwasser – räumliche Erweiterung – je m2 gewichteter Grundstücksfläche 4,74 Euro 5. Einmaliger Beitrag für das Niederschlagswasser – räumliche Erweiterung – je m2 mit Abflussbeiwerten vervielfachte Grundstücksfläche 5,72 Euro 6. Investitionskostenanteile der Ortsgemeinden für die Straßenoberflächenentwässerung je m2 Straßenfläche – räumliche Erweiterung – 18,17 Euro 7. laufende Entgelte 7.1 Gebühr für Schmutzwasserbeseitigung je m3 Schmutzwasser 1,30 Euro 7.2 Abfuhr von Schmutzwasser aus geschlossenen Gruben je m3 Schmutzwasser incl. Schmutzwasserbehandlung 9,50 Euro 7.3 Selbstanlieferung von Schmutzwasser aus geschlossenen Gruben je m3 Schmutzwasser 0,63 Euro 7.4 wiederkehrender Beitrag für Niederschlagswasser je m2 mit Abflussbeiwerten vervielfachte Grundstücksfläche 0,32 Euro 7.5 wiederkehrender Beitrag für Einleitung des Straßenoberflächenwassers je m2 mit Abflussbeiwerten vervielfachte Straßenfläche 0,33 Euro Seite 3 8. Fäkalienschlammbeseitigung aus Kleinkläranlagen 9,50 Gebühr je m3 angelieferten Schlamms Euro 9. Entgelt für das Ablesen eines Zählers (§ 20 (2) Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung) 2,50 Euro 10. Abwasserabgabe für Direkteinleiter je m3 Schmutzwasser 0,15 Euro Ramstein-Miesenbach, 28.02.2008 Verbandsgemeindeverwaltung gez. Klaus Layes, Bürgermeister Visionen und Ziele für den Westrich Öffentliche Auftaktveranstaltung zum ILEK-Prozess am 3. April Visionen und Perspektiven für die Region Westrich entwickeln: das ist das Ziel des „ntegrierten ländlichen Entwicklungskonzeptes (ILEK)“, das von den drei Verbandsgemeinden Bruchmühlbach-Miesau, Landstuhl und Ramstein-Miesenbach gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern erarbeitet werden soll. Insgesamt umfasst die Region 16 Ortsgemeinden mit rund 44.000 Einwohnern. Bei einer Pressekonferenz im Sitzungssaal des Ramsteiner Rathauses stellten die Bürgermeister Klaus Layes (Ramstein-Miesenbach) und Werner Holz (Bruchmühlbach-Miesau), 1. Beigeordneter Dr. Peter Degenhardt (Landstuhl) sowie Landrat Rolf Künne, Willi Junk vom Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Westpfalz und Katja Königstein vom begleitenden Institut „Taurus“ aus Trier das Projekt vor. Mit dem ILEK soll ein „langfristiger Prozess nachhaltiger Regionalentwicklung“ angestoßen werden. Was bringt die Region voran? Welche Ideen zur Förderung der Lebensqualität, der Wirtschaft und des Tourismus können umgesetzt werden? Dies sind Fragen, die im Laufe des Prozesses, der zunächst auf ein Jahr angelegt ist, beantwortet werden sollenIm Vorfeld dieser Auftaktveranstaltung wurden bereits von der so genannten „Steuerungsgruppe“ zusammen mit engagierten Personen aus verschiedenen Bereichen eine „StärkeSchwäche-Analyse“ und ein „Regionalprofil“ der Region erarbeitet und Handlungsfelder als so genannte »Leitplanken« für die Entwicklung der Region festgelegt. Dies sind die Handlungsfelder: »Marktplatz Westrich«, »Lebensraum Westrich« und »Freizeitregion Westrich«. Unter intensiver Mitwirkung von Bürgerinnen und Bürgern sollen nun innerhalb dieser Handlungsfelder im weiteren Verlauf des Prozesses Projektideen entwickelt werden. Dazu dient die Auftaktveranstaltung am Donnerstag, dem 3. April, um 18.30 Uhr im Ramsteiner Haus des Bürgers sowie drei weitere »Themenforen« am 9. April, 18. April und 22. April in allen drei Verbandsgemeinden. Zu der Auftaktveranstaltung sind alle interessierten Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinden eingeladen. Als Gast wird Wirtschaftsminister Henrik Hering erwartet. Dabei werden die Zielsetzung des ILEK und die Inhalte der Handlungsfelder vorgestellt und ein Ideenwettbewerb gestartet, bei dem am Ende so genannte „Leuchtturmprojekte“ ausgewählt werden sollen, die für einen begrenzten Zeitraum von drei bis fünf Jahren gefördert werden können. Also vormerken: Auftakt zum ILEK am 3. April um 18.30 Uhr im Haus des Bürgers Weitere Informationen zum ILEK und zum bisher erarbeiteten „Regionalprofil“ finden Sie auch im Internet unter: „www.ilek-westrich.de“. Das Fundamt der Verbandsgemeindeverwaltung Ramstein-Miesenbach gibt bekannt Bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ramstein-Miesenbach – Fundbüro – wurden in der letzten Woche folgende Gegenstände abgegeben: 1 Brille und 1 Handy. Weiterhin wurde 1 Hase als Fundtier gemeldet. Die Verlierer bzw. Eigentümer werden gebeten, ihre Rechte an den Fundsachen bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Am Neu-