Landschaft 8 3.7 Geh-, Fahr- und Leitungsrecht 8
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Landschaft 8 3.7 Geh-, Fahr- und Leitungsrecht 8
Gemeinde Meahausen Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Sachsenhelmer-Areal“ BEGRUNDUNG gemäß § Stand: 24. September 2015 Fassung: Offenlage 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB Seite 1 von 12 IN HALT 1 Anlass, Ziel und Zweck der Planung 1.1 Lage und Nutzung des Plangebiets 1.2 Flächennutzungsplan und bestehender Bebauungsplan 2 2 3 2 Verfahren 2.1 Bebauungsplan der Innenentwicklung 2.2 Verfahrensablauf 5 5 6 ( iSa BauGB) Inhalte der Planung Art der baulichen Nutzung Maß der baulichen Nutzung, Höhe baulicher Anlagen Baugrenzen Bauweise Garagen1 Carports. Stellplätze und Nebenanlagen Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft 3.7 Geh-, Fahr- und Leitungsrecht 3 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 3.6 6 6 6 7 7 7 8 8 4 4.1 4.2 4.3 4.4 4.5 4.8 4.7 4.8 Örtliche Bauvorschriften Dächer Müllbehälterstandorte Werbeanlagen Einfriedungen Antennen Freileitungen Umgang mit Niederschlagswasser Klimaschutz 8 8 9 9 9 9 9 10 10 5 Brandschutz 10 6 Hochwasser 10 7 Umweltschützende Belange in der Bauleitplanung 11 8 Ver- und Entsorgung 12 9 Bodenordnung 12 10 Kosten- und Folgewirkungen 12 11 12 Flächendaten Gemeinde Merzhausen Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Sachsenhelmer-Areal“ BEGRÜNDUNG 1 gemäß § Stand: 24. September 2015 Fassung: Offenlage 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB Seite 2 von 12 ANLASS, ZIEL UND ZWECK DER PLANUNG Anlass des Bebauungsplans „Sachsenheimer-Areal‘ ist die geplante Nachnutzung eines Grundstücks in zweiter Reihe im Bereich der Straßen „In den Sauermatten“/ „Im Ried“ in Merzhausen. Auf dem gemeindeeigenen Grundstück steht derzeit ei ne ungenutzte, marode Lagerhalle. Im Sinne der Innenentwicklung soll das maro de Gebäude abgebrochen und das Grundstück für eine Nachnutzung planungs rechtlich vorbereitet werden. Die Zufahrt erfolgt von der südlich verlaufenden Stra ße „In den Sauermatten“. In einem neuen Gebäudekomplex sollen verschiedene Nutzungen von preiswer tem Wohnen, über soziale Einrichtungen bis hin zu kleingewerblichen Betriebsein heiten untergebracht werden können. Im Erdgeschoss soll eine Gewerbehalle ent stehen, die Wohnungen darüber können gemäß der aktuellen politischen Situation für Flüchtlinge, später auch für die Unterbringung von Studenten genutzt werden. In Verbindung mit sozialen Einrichtungen können hier temporär verschiedene An gebote für die Flüchtlinge entstehen, wie z. B. Sprachkurse. Sofern die Gemeinde den Neubau nicht selbst, sondern mithilfe eines Dritten reali siert sollen Einzelheiten in einem städtebaulichen Vertrag geregelt werden, der auch Aussagen zur Bebauung und Nutzung triffl. 1.1 Lage und Nutzung des Plangebiets Das Plangebiet liegt im Norden von Merzhausen. Es befindet sich in zweiter Reihe und ist überwiegend umgeben von Wohnbebauung. Es umfasst das Flurstück Nr. 735 sowie Teile des Flurstücks Nr. 752 und ist 1.881m2 groß. Auf dem Grundstück Nr. 753 steht derzeit eine Lagerhalle, die je doch nicht genutzt ist und zusehends verfällt. Erschlossen ist das Grundstück im Süden über die Straße „In den Sauermatten“, auf Höhe des Grundstücks Nr. 752. Gemeinde Merzhausen Bebauungsplan und örtliche Bauvarschriften „Sachsenheimer-Areal“ BEGRÜNDUNG 1.2 gemäß § Flächennutzungsplan und bestehender Bebauungsplan Stand: 24. September 2015 Fassung: Offenlage 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGS Seite 3 von 12 Gemeinde Merzhausen Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Sachsenheimer-Areal“ BEGRÜNDUNG gemäß § Stand: 24. September 2015 Fassung: Offenlage 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB Seite 4 von 12 Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Sachsenheimer-Areal“ ist im Flächen nutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Hexental im Teil-Plan Merzhausen vom 15. Mai 2009 als gewerbliche Baufläche dargestellt. Der Bebauungsplan „Sachsenheimer-Areal“ sieht für das Gebiet jedoch ein Mischgebiet vor. Bebauungspläne dürfen im Verfahren nach § 13a BauGB auch, sofern sie der ge ordneten städtebaulichen Entwicklung des Gebietes nicht entgegenstehen, aufge stellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert wurde. Da dies im vorlie genden Fall durch die bereits umgebenden Mischbauflächen zweifelsfrei gegeben ist, kann der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung angepasst werden. Das Grundstück Nr. 753 ist derzeit im Bebauungsplan „Im Ried“, welcher als VEP für die Wohnbebauung entlang der Straße Im Ried“ aufgestellt wurde, als einge schränktes Gewerbe ausgewiesen. Weitere Festsetzungen wurden zu dem da mals bereits bebauten Gelände nicht getroffen, sondern vielmehr auf die Gültigkeit der Festsetzungen aus dem ursprünglichen Bebauungsplan „In den Sauermatten“ verwiesen. •caT 114D.O14IiEU rcanw [ NnTL n,(L.C 14T(‘ OAL LT. EE sn1ac cwe C74Z1 Xt 14L14n1pr0-m LT T14iW WO DU ‚flotT eLrn»nITT T29azcoo duWCMJC 11 uwnekaM • IM 14R OkT00 m a, i1R srla 1 • 04 • • a&voqM ‘: • - L_c,c • fiMdiOt 14 Mi ‚MEmina 0 0 (1) UI -J IV O,4jf js o TH= 13,SSm FH= 17,5Dm — daut,Tin1 Mr*n anfl da L‘atC Tnn,T kSu1 fl 14• b-0 WOJ6 WL 14 Let dt T,lLofl nlma14 ‚lOl 141 ?) Gemeinde Merzhausen Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Sachsenheimer-Areal“ BEGRÜNDUNG 2 VERFAHREN 2.1 Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § Stand: 24. September 2015 Fassung: Offenlage 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB Seite 5 von 12 ( 13a BauGB) Das Baugesetzbuch ermöglicht die Anwendung eines beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a BauGB. Danach können Bebauungspläne zum Beispiel zum Zwecke der Nachverdichtung oder anderer Maßnahmen der lnnenentwicklung als soge nannte Bebauungspläne der lnnenentwicklung aufgestellt werden und sollen ge mäß § 13a Abs. 2 Nr. 3 BauGB der Erhaltung, Sicherung oder Schaffung von Ar beitsplätzen sowie der Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum dienen. Das BauGB knüpft damit an die Bodenschutzklausel an und hat insbesondere zum Ziel, die Innenentwicklung zu fördern und verfahrensmäßig zu erleichtern. Voraussetzung für das beschleunigte Verfahren im Sinne des § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB ist, dass die zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO 20.000 m2 unterschreitet. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 1.880 m2 und setzt eine maximal zulässige Grundflächenzahl von 0,5 für das Mischgebiet fest. Daher liegt die Größe der maximal überbaubaren Fläche bei ca. 940 m2 und somit deutlich unterhalb des im Gesetz angegebenen Schwellenwertes von 20.000 m2. Bei der Flächenberechnung sind neben dem eigentlichen Bebauungsplan „Sach senheimer-Areal“ auch Bebauungspläne zu berücksichtigen, die kumulativ in en gem zeitlichem, räumlichen und sachlichen Zusammenhang stehen. Der Bebauungsplan „Am Reichenbach“, der nordwestlich des Plangebiets „Sach senheimer-Areal“ verortet ist, steht in räumlichem und zeitlichem Zusammenhang mit dem vorliegenden Bebauungsplan. Ein enger sachlicher Zusammenhang ist jedoch nicht zu sehen, denn der Bebauungsplan „Am Reichenbach“ dient der Si cherung der gewerblichen Nutzungen und dem Ausschluss von Wohnen an die sem für Merzhausen wichtigen Gewerbestandort. Der Bebauungsplan „Sachsen heimer-Areal“ wird derzeit aufgrund der aktuellen politischen Lage 2015 zur Auf stellung gebracht und verfolgt das Ziel einer Nutzungsmischung auf dem Grund stück, die auch flexibel die zukünftigen Wohnentwicklungen in Merzhausen auf nehmen kann. Aus den zuvor genannten Gründen ist die Einbeziehung des Bebauungsplans „Am Reichenbach“ in die Flächenberechnung zur Zulässigkeit von Vorhaben nach § 13 a BauGB nicht erforderlich. Der Bebauungsplan „Sachsenheimer-Areal“ trägt zur Schaffung von Arbeitsplätzen und der Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum bei, sodass auch diesem Be lang Rechnung getragen wird. Auch die übrigen Zulässigkeitsvoraussetzungen gemäß § 13a Abs. 1 BauGB für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens sind erfüllt, da kein Baurecht für ein UVP-pflichtiges Vorhaben begründet wird. Im näheren Umkreis des Plangebietes befindet sich kein FFH- oder Vogelschutzge biet, weshalb Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele oder des Schutzzwecks eines FF1-]- oder Vogelschutzgebietes nicht erkennbar sind. Das nächstgelegene Vogelschutzgebiet (Nr. 8012441, Schönberg bei Freiburg) liegt ca. 500 m westlich des Plangebiets. Im beschleunigten Verfahren kann auf die frühzeitige Beteiligung, die Umweltprü fung und den Umweltbericht verzichtet werden. Bei Planungen bis zu einer zuläs sigen Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO von weniger als 20.000 m2 Gemeinde Merzhausen Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Sachsenheimer-Areal“ BEGRUNDUNG gemäß § Stand: 24. September 2015 Fassung: Offenlage 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB Seite 6 von 12 ist auch die Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung nicht notwendig. Artenschutzrechtli che Belange sind auch im Verfahren nach § 13a BauGB zu berücksichtigen. 2.2 Verfahrensablauf Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Sachsen heimer-Areal“ samt örtlicher Bauvorschriften nach § 2 Abs. 1 Bau GB im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB Billigung des Entwurfs und Beschluss der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Durchführung der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Der Gemeinderat behandelt die in der Offenlage einge gangenen Stellungnahmen und beschließt den Bebau ungsplan Sachsenheimer-Areal“ samt örtlichen Bauvor schriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. 3 INHALTE DER PLANUNG 3.1 Art der baulichen Nutzung Im Mischgebiet sind Anlagen gemäß § 6 Abs. 2 Nrn. 6, 7 und 8 BauNVO (Garten baubetriebe, Tankstellen und Vergnügungsstätten) nicht zulässig. Gadenbaube triebe wurden aufgrund des erhöhten Flächenbedarfs ausgeschlossen; zudem soll das Grundstück auch dem Gewerbe in Merzhausen vorgehalten werden. Tankstel len wurden im Gebiet nicht zugelassen, da der Besucherverkehr sowie die mögli chen Lärmemissionen zum Beispiel durch Türenschlagen etc. mit dem benachbar ten Wohnen und der Erschließungssituation nicht verträglich wären. Vergnügungsstätten wurden ebenfalls nicht zugelassen, da die Nutzungen von Spielhallen, Diskotheken und Nachtlokalen jeglicher Art nicht mit dem Gebietscha rakter in Einklang zu bringen wären. 3.2 Maß der baulichen Nutzung, Höhe baulicher Anlagen Für das Plangebiet wurden eine maximale GRZ von 0,5 und eine maximale GEZ von 1,2 festgesetzt. Dies bedeutet, dass das Grundstück zu 50 Prozent überbaut werden darf; die GEZ von 1,2 ermöglicht in Verbindung mit der maximalen Gebäu dehöhe von 18,5 m eine Bebauung mit bis zu vier Vollgeschossen, die sich jedoch nicht über das gesamte Gebäude erstrecken können. Auch die höher als ein nor males Geschoss ausfallende Gewerbehalle ist Anlass für die maximale Gebäudehöhe, die an der Wohnbebauung „Sütterlin-Areal‘ orientiert ist. Im städtebaulichen Vertrag wird die Gebäudekubatur mit ihren Höhen ergänzend geregelt. Die maximale Traufhöhe wurde auf 14,0 m festgesetzt. Damit wird sichergestellt, dass das Erscheinungsbild der Kubatur weniger dominant ausfällt. Die Traufhöhe gilt jedoch nicht für Staffelgeschosse, die keine Vollgeschosse sind. Somit kann eine Attikabebauung (kein Vollgeschoss) im obersten Stockwerk erfolgen, ohne durch die vorgegebene Traufhöhe eingeschränkt zu werden. Gemeinde Merzhausen BebauungspTan und örtliche Bauvorschriften „Sachsenheimer-Areal“ BEGRÜNDUNG gemäß § Stand: 24. September 2015 Fassung: Offenlage 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB Seite 7 von 12 Technische Aufbauten wie zum Beispiel Solaranlagen, Lüftungsschächte oder Aufzugsüberfahrten dürfen die festgesetzte maximale Gebäudehöhe auf maximal 20 Prozent der Dachfläche um maximal 3,0 m überschreiten; somit werden not wendige Überschreitungen, die jedoch in ihrer Erscheinung nur gering zu Tage tre ten, zulässig. Für Tiefgaragen, Stellplätze und deren Zufahrten und Nebenanlagen gemäß § 14 Abs. 1 BauNVD darf die zulässige GRZ überschritten werden, maximal jedoch nur bis zu einer GRZ von 0,8. Durch diese Festsetzung kann sichergestellt werden, dass die notwendigen Pkw- Stellplätze und auch Nebenanlagen, wie zum Beispiel überdachte Fahrradstellflächen, auf dem Grundstück nachgewiesen werden kön nen. 3.3 Baugrenzen Die Baugrenzen sind mit jeweils 3 m Abstand zur jeweiligen Grundstücksgrenze in der Planzeichnung eingetragen; die Abstandsflächen nach Landesbauordnung (0,4 m x Höhe des Gebäudes) bleiben dennoch einzuhalten. An der nördlichen Grundstücksgrenze liegt eine Baulast zugunsten des Flurstücks Nr. 751/5. Diese ist durch den Abstand des Baufensters von 3 m zur Grenze be rücksichtigt. 3.4 Bauweise Es gilt die offene Bauweise. Zulässig sind Gebäude mit seitlichem Grenzabstand bis zu einer Länge von maximal 50 m. 3.5 Garagen, Carports, Stellplätze und Nebenanlagen Garagen, Carports und Nebenanlagen gemäß § 14 Abs. 1 BauNVO sind nur in nerhalb des Baufensters zulässig, um ein Heranrücken von Nebengebäuden und anderen Nebenanlagen an die Grundstücksgrenzen grundsätzlich zu vermeiden. Um dem Fahrradverkehr Vorrang einzuräumen und aufgrund des hohen Bedarfs an überdachten Fahrradstellplätzen gerecht zu werden, werden derartige Neben gebäude auch an den Grundstücksrändern zugelassen. Generell sind Nebenanla gen auf maximal 3,5 m Höhe begrenzt, damit sie im Vergleich zum Hauptgebäude nicht zu hoch in Erscheinung treten. Nebenanlagen im Sinne von § 14 Abs. 2 BauNVO, die der Versorgung des Gebie tes dienen, sind im gesamten Plangebiet zulässig; somit kann die Versorgung des Grundstücks auch in Zukunft sichergestellt werden. Offene Stellplätze für Pkw und Fahrräder werden im gesamten Plangebiet aus drücklich zugelassen, um eine effiziente Grundstücksnutzung und -erschließung zu ermöglichen. Ausnahme hiervon bildet lediglich der Bereich der Grundstückseinfahrt, der zur Freihaltung mit einem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht gesichert ist. Die Gemeinde Merzhausen verpflichtet sich durch Eintragung ins Baulastenver zeichnis zudem, drei Pkw-Stellplätze oder Garagen zugunsten des Flurstücks Nr. 752 auf dem Grundstück Nr. 753 zur Verfügung zu stellen. In Abstimmung mit der Gemeinde Merzhausen Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Sachsenheimer-Areal“ BEGRUNDUNG gemäß § Stand: 24. September 2015 Fassung: Offenlage 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB Seite 8 von 12 Gemeinde können diese Stell- oder Garagenplätze in das Bebauungskonzept in tegriert werden. 3.6 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft Wege- und Stellplatzflächen sowie deren Zufahrten sind in einer wasserdurchläs sigen Oberflächenbefestigung (zum Beispiel Pflaster mit Rasenfugen bzw. ande ren wasserdurchlässigen Fugen, Schotterrasen, begrüntes Rasenpflaster) auszu führen und zu begrünen, damit anfallendes Niederschlagswasser versickern kann. Dies gilt für befestigte Grundstücke, sofern keine Fahrzeuge gereinigt oder gewar tet werden und kein Lagern von oder Umgang mit wassergefährdenden Stoffen er folgt. Je nach Nutzung im Bereich der gewerblichen Einheiten ist entsprechend vorzugehen. Zum Schutz nachtaktiver Insekten und für den Klimaschutz wird die Verwendung UV-anteilarmer Außenbeleuchtung zur Minderung der Fallenwirkung festgesetzt (z.B. Natriumdampf-Niederdrucklampen oder LED-Beleuchtungen); je nach aktuel lem Stand der Technik sind die entsprechenden Leuchtmittel zu wählen. Kupfer-, zink- oder bleigedeckte Dächer sind im Plangebiet nur zulässig, wenn sie beschichtet oder in ähnlicher Weise behandelt sind, so dass keine Kontamination des Bodens durch Metallionen zu besorgen ist. Im Bauantrag ist nachzuweisen, dass die Unterkante der Gründung (Bodenplatte) den Mittleren Grundwasserhöchststand (MHW) nicht unterschreitet, damit der Grundwasserschutz gewährleistet werden kann. Untergeschosse sind bis zum höchsten Grundwasserstand (HHW) als wasserdichte Wanne auszuführen. Flachdächer sind extensiv zu begrünen (Substrathöhe mindestens 5 cm), sofern sie nicht als Terrasse oder für Solaranlagen genutzt werden. Begrünte Flachdä cher können zur Speicherung von Niederschlagswasser beitragen, bei Verduns tung positiv auf das Kleinklima wirken und über gedrosselten Rücklauf zum Erhalt des Wasserkreislaufes beitragen. Zudem bieten sie einen Lebensraum für Insek te n. 3.7 Geh-, Fahr- und Leitungsrecht Um die Zugänglichkeit des Grundstücks zu sichern, wurde im Bereich des Flurstücks Nr 752 ein Geh- und Fahrrecht zugunsten der Hinterlieger (Flurstück Nr 753) aufgenommen. Die Ver- und Entsorgung des Gebiets wird durch die Darstel lung eines Leitungsrechtes zugunsten der Versorgungsträger gesichert. 4 ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN 4.1 Dächer Um den Gestaltungsspielraum nicht einzuengen, wurden keine Dachformen, keine Dachneigung und auch keine Dacheindeckung festgesetzt. Dies eröffnet Möglich keiten unterschiedlicher Dachgestaltung, wie sie sich in der Nachbarschaft bereits vorfinden lässt. Gemeinde Merzhausen Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Sachsenheimer-AreaI“ BEGRÜNDUNG gemäß § Stand: 24. September 2015 Fassung: Offenlage 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB Sefte 9 von 12 Allerdings wurde die Festsetzung getroffen, dass Wellfaserzement, Trapezblech, offene Bitumenbahnen sowie glänzende oder reflektierende Materialien nicht zur Dacheindeckung verwendet werden dürfen, um nicht zuletzt Konflikten in der Nachbarschaft, zum Beispiel durch blendenden Solaranlagen, vorzubeugen. Damit sollen städtebaulich unerwünschte Ausprägungen der Dachgestaltung unterbun den werden. 4.2 Müllbehälterstandorte Nebenflächen wie Mülltonnenplätze, Abfallplätze und Lagerplätze sind zum Schutz des Odsbildes dauerhaft gegenüber öffentlichen Räumen abzuschirmen und ge gen direkte Sonneneinstrahlung zu schützen. Damit soll auch möglichen Konflikten mit der Nachbarschaft vorgebeugt werden. Die Anlagen zur Abschirmung sind durch Kletterpflanzen oder Spalierbäume zu begrünen, um sie harmonisch in das Grundstück einzubinden. 4.3 Werbeanlagen Gerade durch die Bebauung in zweiter Reihe soll den Gewerbetreibenden Mög lichkeit zur Bewerbung ihres Betriebs gegeben werden. Diese darf allerdings nicht zu auffällig und vor allem nur verträglich mit der überwiegend umgebenden Wohn gebietsbebauung ausfallen. Werbeanlagen mit wechselndem oder bewegtem Licht, drehbare Werbeträger und solche mit wechselnden Motiven sowie in den Himmel abstrahlende Werbeanlagen (zum Beispiel Skybeamer, Booster) sind da her unzulässig. 4.4 Einfriedungen Um den Gewerbetreibenden Sicherheit zu bieten, wurden verschiedene Arten (Hecken, Holz- oder Drahtgitterzäune) der Einfriedung zugelassen. Stacheldraht wird ausgeschlossen, weil er in Nachbarschaft zu Wohnnutzungen als unange messen zu bewerten ist und das Ortsbild stört. Maschendraht wird ausgeschlos sen, weil damit als dauerhafte Lösung keine Qualität sichergestellt werden kann. Bessere Lösungen wie zum Beispiel Stabgitterzäune sind zulässig. 4.5 Antennen Gemäß lnformationsgesetz muss die Möglichkeit der persönlichen lnformationsbe schaffung gegeben werden. Da dies gerade zum Beispiel bei Flüchtlingsunterkünf ten und Studentenwohnanlagen unter Umständen durch mehrere Antennen er folgt, wurde festgesetzt, dass Antennen und Satellitenanlagen zumindest an ei nem Standort pro Gebäude zu konzentrieren sind. Die Farbe der Antennenanlage ist der Farbe der dahinterliegenden Gebäudefläche anzupassen, um sich mög lichst unauffällig in die Gestaltung des Gebiets einzupassen. 4.6 Freileitungen Freileitungen, unabhängig ob für Kommunikations- oder andere Versorgungslei tungen, wie sie in den 50/60er Jahren oftmals angelegt wurden, sind im Gebiet Gemeinde Meahausen Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Sachsenheimer-Areal“ BEGRUNDUNG gemäß § Stand: 24. September 2015 Fassung: Offenlage 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB Seite 10 von 12 nicht zugelassen. Nur so können Drahtgeflechte, welche sich gestalterisch negativ auf das Odsbild auswirken, vermieden werden. 4.7 Umgang mit Niederschlagswasser Das Niederschlagswasser von Dachflächen ist über eine bewirtschaftbare Retenti onszisterne gedrosselt dem Regenwasserkanal zuzuführen und wird von dort in den Reichenbach geleitet. Um eine entsprechende Drosselung gewährleisten zu können, wird ergänzend festgesetzt, dass die Bemessung der Grundstücksent wässerung sowie der Rückhaltung entsprechend der Abwassersatzung der Ge meinde Merzhausen sowie der aktuell gültigen Normung (Stand der Technik) zu erfolgen hat. Soll alternativ eine Versickerung auf dem Grundstück erfolgen, muss das unver schmutzte Niederschlagwasser breitflächig auf dem Grundstück über eine be wachsenen Bodenschicht versickert werden. Die Bodenbeschaffenheit ist durch eine gutachterliche Stellungnahme im Bauantrag nachzuweisen. 4.8 Klimaschutz Gemäß § 1 a Abs. 5 BauGB ist auch im BauleiNerfahren den Erfordernissen des allgemeinen Klimaschutzes Rechnung zu tragen. Darunter fallen inzwischen je doch nicht nur Maßnahmen, die helfen, die Klimaveränderung durch COr Reduktion abzuschwächen, sondern auch diejenigen, die der Anpassung an den beginnenden Klimawandel dienen. Durch eine energiesparende und klimaschonende Bauweise und Gebäudetechnik können jedoch größere Effekte für den allgemeinen Klimaschutz erzielt werden als auf der Ebene der Bauleitplanung; diese gibt lediglich die Rahmenbedingungen vor. Entsprechend sollte der Klimaschutz auf der städtebaulichen Ebene als einer von mehreren öffentlichen Belangen gesehen und behandelt werden. Dies bedeu tet nicht, städtebauliche Grundzüge wie zum Beispiel Südausrichtung von Wohn gebäuden, Freihalten von Frischluftschneisen etc. außer Acht zu lassen, sondern vielmehr eine ausgewogene Planung, im Einklang mit den Klimaschutzzielen, zu betreiben. 5 BRANDSCHUTZ Unter Zugrundelegung der Technischen Regeln des DVGW-Arbeitsblattes W 405 ist für das gesamte Baugebiet „Sachsenheimer-Areal“ eine Löschwassermenge von mindestens 96 m3/h für zwei Stunden zur Verfügung zu stellen. Dies ist über die bestehenden Leitungen der Gemeinde gewährleistet. 6 HOCHWASSER Das Plangebiet ist vollflächig vom hundertjährlichen Hochwasser (HQ100) betroffen. Da eine Bebauung auf der Grundlage des vorhandenen Bebauungsplans bereits zulässig ist, liegt ein Planungsverbot nach § 78 Abs. 1 WHG nicht vor. Gemeinde Merzhausen Bebauungsplan und örtliche Bauvorschrlften „Sachsenheimer-Areal“ BEGRUNDUNG gemäß § Stand: 24. September 2015 Fassung: Offenlage 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB Seite 11 von 12 Die Errichtung baulicher Anlagen im Überschwemmungsgebiet (HQ100) ist nach § 78 Abs. 1 WHG untersagt. Dennoch kann die zuständige Behörde abweichend hiervon die Errichtung einer baulichen Anlage genehmigen, wenn im Einzelfall die Ausnahmevoraussetzungen nach § 78 Abs. 3 WHG erfüllt und nachgewiesen sind, das heißt, das Vorhaben 1. die Hochwasserrückhaltung nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt und der Verlust von verloren gehendem Rückhalteraum zeitgleich ausgeglichen wird, 2. den Wasserstand und den Abfluss bei Hochwasser nicht nachteilig verändert, 3. den bestehenden Hochwasserschutz nicht beeinträchtigt und 4. hochwasserangepasst ausgeführt wird oder wenn die nachteiligen Auswirkungen durch Nebenbestimmungen ausgegli chen werden können. Bereits heute wird das rechnerisch ermittelte Hochwasser durch die bestehende Bebauung teilweise verdrängt. Das heißt, auch bei Ausschöpfung der durch den Bebauungsplan geregelten baulichen Möglichkeiten, sind die Auswirkungen einer Neubebauung auf die Hochwassergefahr gering. 1. Das durch bauliche Maßnahmen zusätzlich verdrängte Hochwasser kann durch geeignete Maßnahmen auf dem Grundstück (Regenwassermulde) kom pensiert werden. 2. Das Abflussverhalten wird sich durch die erneut offene Bebauung und entspre chende Nebenbestimmungen zur Baugenehmigung nicht signifikant verändern. 3. Bestehende und geplante Hochwasserschutzmaßnahmen werden von der Be bauung nicht beeinträchtigt. 4. Die Bebauung wird hochwasserangepasst als weiße Wanne und auftriebssi cher ausgeführt. Das Vorliegen der Ausnahmevoraussetzungen soll noch vor Satzungsbeschluss durch eine gutachterliche Stellungnahme zum Bebauungsplan bestätigt werden. Damit wird sichergestellt, dass der Bebauungsplan durch eine hochwasserange passte Bebauung umgesetzt werden kann und nicht etwa aufgrund fehlender Um setzbarkeit nicht erforderlich und damit nichtig wäre. 7 UMWELTSCHÜTZENDE BELANGE IN DER BAULEITPLANUNG Da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB handelt, ist die Durchführung einer förmlichen Umweltprüfung nicht erforderlich. Dennoch sind die Belange des Umweltschutzes, insbesondere die Auswirkungen des Bebauungsplans auf Boden, Wasser, Pflanzen und Tiere, Klima, Luft und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen bei der Aufstellung des Bebauungsplanes zu be rücksichtigen ( 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB). Betrachtung der Schu&güter Das Plangebiet liegt im Innenentwicklungsbereich von Merzhausen und ist derzeit bebaut; die Lagerhalle auf Flurstück Nr. 753 steht jedoch leer und die Bausubstanz verfällt. Das Grundstück ist aktuell, abgesehen vom Gebäude selbst, überwiegend geschottert, nur im Westen verläuft ein schmaler Grünstreifen, auf dem zwei Bäu me stehen. Durch den Bebauungsplan „Sachsenheimer-Areal‘ verringert sich die derzeit im Gebiet zulässigen GRZ von 0,8 auf 0,5. Entsprechend werden die baulichen Ein- Gemeinde Merzhausen Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Sachsenheimer-AreaI‘ BEGRÜNDUNG gemäß § Stand: 24. September 2015 Fassung: Offenlage 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB Seite 12 von 12 griffe auf dem Grundstück in Zukunft wesentlich geringer ausfallen, als sie derzeit zulässig sind. Erheblichen Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden, Wasser, Klima, Luft, Pflan zen und Tiere sind demnach nicht zu erwarten. 8 VER- UND ENTSORGUNG Die Ver- und Entsorgung des Gebiets ist durch die gemeindlichen Anlagen im Be reich der Straße „In den Sauermatten“ gesichert. Dort liegen derzeit ein Schmutzwasser- und ein Regenwasserkanal sowie eine Trinkwasserleitung. Das Grund stück ist an den Schmutzwasserkanal und die Frischwasserleitung angebunden. Ein Grundstücksanschluss an die Regenwasserleitung ist im Bereich des Leitungs rechts zur Ableitung des anfallenden Niederschlagwassers herzustellen, sofern das Niederschlagswasser nicht auf dem Grundstück versickert wird. 9 BODENORDNUNG Das Grundstück befindet sich im Eigentum der Gemeinde. Ein Verfahren zur So denordnung ist nicht erforderlich. 10 KOSTEN- UND FOLGEWIRKUNGEN Der Gemeinde entstehen, mit Ausnahme für Bebauungsplan und Gutachten, keine weiteren Kosten für die Bebauung. 11 FLÄCHENDATEN Fläche des räumlichen Geltungsbereichs/Mischgebiets: 1.880 m2 Gemeinde Merzhausen, den (Siegel) Christian Ante Bürgermeister fspstadtplanung Fahle Stadtplaner Partnerschaft Schwabentorring 12, 79098 Freiburg Fon 0761 ‘36875-0, wvvfsp-stadtclanung de Der Planverfasser