Entgeltmethoden nach ERA

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Entgeltmethoden nach ERA
Inhaltsverzeichnis
§
§1
1 Geltungsbereich
Geltungsbereich
§
§2
2 Allgemeine
Allgemeine Bestimmungen
Bestimmungen zur
zur
Eingruppierung
Eingruppierung
§
§3
3 Punktbewertungsverfahren
Punktbewertungsverfahren
§
§4
4 Reklamation
Reklamation der
der Eingruppierung
Eingruppierung
§
§5
5 Entgeltgrundsätze
Entgeltgrundsätze und
und
Entgeltmethoden
Entgeltmethoden
§
§6
6 Allgemeine
Allgemeine Bestimmungen
Bestimmungen
zum
zum Leistungsentgelt
Leistungsentgelt
§
§7
7 Akkord
Akkord
§
§8
8 Prämie
Prämie
§
§9
9 Zielvereinbarung
Zielvereinbarung
§
§ 10
10 Zeitentgelt
Zeitentgelt und
und Leistungszulage
Leistungszulage
§
§ 11
11 Erschwernisse
Erschwernisse
§
§ 12
12 In-Kraft-Treten
In-Kraft-Treten
1
Bildungsarbeit der IG Metall Mönchengladbach
ERA
§ 5 Entgeltgrundsätze und Entgeltmethoden
Nr. 1
Entgeltgrundsatz
Leistungsentgelt oder
Zeitentgelt
Akkord, Prämie, Zielvereinbarung I oder
Leistungszulage, Zielvereinbarung II
Nr. 2
leistungs- oder
leistungsbeurteilungsbe
zogenen
Entgeltbestandteile
•Anspruch auf Monatsgrundentgelt
(Entgeltgruppe) als Ausgangsentgelt.
•Betriebsparteien vereinbaren Entgeltgrundsatz
und die Entgeltmethode als Teil des
Monatsentgelts
Nr. 3
Kombination mehrerer
•Betriebsparteien freiwillig vereinbaren.
tariflicher
Entgeltgrundsätze und methoden
Nr. 4
Ohne Festlegung des
Entgeltgrundsatz
Nr. 5
Provision
Nr. 6
Öffnungsklausel
•Zeitentgelt Vergütung
•anstelle der tariflichen Entgeltmethoden kann
eine andere leistungs- oder eine
erfolgsabhängige Entgeltmethode vereinbart
werden
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Bildungsarbeit der IG Metall Mönchengladbach
ERA
§ 5 Entgeltgrundsätze und Entgeltmethoden
Nr. 7
Meinungsverschieden•Kriterien der Nachvollziehbarkeit und
heiten über die Auswahl Beeinflussbarkeit
Nr. 8
Mitbestimmung des
Betriebsrat
•betrieblichen Entgeltgestaltung
•Aufstellung von Entgeltgrundsätzen und der
Einführung und Anwendung von neuen
Entgeltmethoden sowie deren Änderung und
Ausgestaltung.
•Keine Einigung tarifliche Einigungsstelle
zuständig
Nr. 9
Freiwillige zusätzliche
übertarifliche
Entgeltbestandteile
nicht erfasst
Nr. 10
Verpflichtung der
Beschäftigten
Arbeiten entsprechend den jeweils betrieblich
vereinbarten Entgeltgrundsätzen und
Entgeltmethoden auszuführen
Nr. 11
minderleistungsfähig
(nicht vorübergehend )
Beschäftigte
•im Einvernehmen mit dem Betriebsrat
•auf Verlangen des Beschäftigten
•abweichende Entgeltregelung treffen
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Bildungsarbeit der IG Metall Mönchengladbach
§ 5 era: Entgelt-Grundsätze und
Methoden
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Betriebsvereinbarung
Betriebsvereinbarung
Leistungsentgelt
oder
Zeitentgelt
(min.110%)
(109% - 111%)
Akkord
Prämie
Zielvereinbarung 1
Zielvereinbarung 2
Leistungszulage
0 - X% (~10%)
0 - X% (~10%)
0 - X% (~10%)
Abschlag: 10%
0 - 20%
0 - 20%
Provision
minds. Grundentgelt
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Bildungsarbeit der IG Metall Mönchengladbach
era.: Der tarifliche Entgeltaufbau
Leistungsbezug
Leistungsbezug
Wie„gut/schnell“
„gut/schnell“
wird
gut/schnell“wird
Wie
dieArbeit
Arbeitausgeführt?
ausgefü
ausgeführt?
die
Anforderungsbezug
Anforderungsbezug
WelcheArbeit
Arbeitwird
wird
Welche
ausgefü
ausgeführt?
ausgeführt?
Leistungszulage,
Leistungszulage,
Prämienentgelt,
Prämienentgelt,
Akkordentgelt,
Akkordentgelt,
Zielentgelt
Zielentgelt
Grundentgelt
Grundentgelt
Entgeltgruppen
Entgeltgruppen
§§
§§ 7,
7, 8,
8, 9,
9, 10
10
ERA
ERA
§§ 22
ERA
ERA
§§ 33
ERA
ERA
5
Bildungsarbeit der IG Metall Mönchengladbach
Betriebsvereinbarung
VG
r
t
e
B
§ 77
§ Mitbestimmung §
Arbeitgeber
Betriebsvereinbarung
Era § 5 (10): Jeder Beschäftigte ist verpflichtet, seine
Arbeiten entsprechend den jeweils betrieblich vereinbarten
Entgeltgrundsätzen und Entgeltmethoden auszuführen.
Einigungsstelle
Betriebsrat
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