Entgeltmethoden nach ERA
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Entgeltmethoden nach ERA
Inhaltsverzeichnis § §1 1 Geltungsbereich Geltungsbereich § §2 2 Allgemeine Allgemeine Bestimmungen Bestimmungen zur zur Eingruppierung Eingruppierung § §3 3 Punktbewertungsverfahren Punktbewertungsverfahren § §4 4 Reklamation Reklamation der der Eingruppierung Eingruppierung § §5 5 Entgeltgrundsätze Entgeltgrundsätze und und Entgeltmethoden Entgeltmethoden § §6 6 Allgemeine Allgemeine Bestimmungen Bestimmungen zum zum Leistungsentgelt Leistungsentgelt § §7 7 Akkord Akkord § §8 8 Prämie Prämie § §9 9 Zielvereinbarung Zielvereinbarung § § 10 10 Zeitentgelt Zeitentgelt und und Leistungszulage Leistungszulage § § 11 11 Erschwernisse Erschwernisse § § 12 12 In-Kraft-Treten In-Kraft-Treten 1 Bildungsarbeit der IG Metall Mönchengladbach ERA § 5 Entgeltgrundsätze und Entgeltmethoden Nr. 1 Entgeltgrundsatz Leistungsentgelt oder Zeitentgelt Akkord, Prämie, Zielvereinbarung I oder Leistungszulage, Zielvereinbarung II Nr. 2 leistungs- oder leistungsbeurteilungsbe zogenen Entgeltbestandteile •Anspruch auf Monatsgrundentgelt (Entgeltgruppe) als Ausgangsentgelt. •Betriebsparteien vereinbaren Entgeltgrundsatz und die Entgeltmethode als Teil des Monatsentgelts Nr. 3 Kombination mehrerer •Betriebsparteien freiwillig vereinbaren. tariflicher Entgeltgrundsätze und methoden Nr. 4 Ohne Festlegung des Entgeltgrundsatz Nr. 5 Provision Nr. 6 Öffnungsklausel •Zeitentgelt Vergütung •anstelle der tariflichen Entgeltmethoden kann eine andere leistungs- oder eine erfolgsabhängige Entgeltmethode vereinbart werden 2 Bildungsarbeit der IG Metall Mönchengladbach ERA § 5 Entgeltgrundsätze und Entgeltmethoden Nr. 7 Meinungsverschieden•Kriterien der Nachvollziehbarkeit und heiten über die Auswahl Beeinflussbarkeit Nr. 8 Mitbestimmung des Betriebsrat •betrieblichen Entgeltgestaltung •Aufstellung von Entgeltgrundsätzen und der Einführung und Anwendung von neuen Entgeltmethoden sowie deren Änderung und Ausgestaltung. •Keine Einigung tarifliche Einigungsstelle zuständig Nr. 9 Freiwillige zusätzliche übertarifliche Entgeltbestandteile nicht erfasst Nr. 10 Verpflichtung der Beschäftigten Arbeiten entsprechend den jeweils betrieblich vereinbarten Entgeltgrundsätzen und Entgeltmethoden auszuführen Nr. 11 minderleistungsfähig (nicht vorübergehend ) Beschäftigte •im Einvernehmen mit dem Betriebsrat •auf Verlangen des Beschäftigten •abweichende Entgeltregelung treffen 3 Bildungsarbeit der IG Metall Mönchengladbach § 5 era: Entgelt-Grundsätze und Methoden F lle ür a Bes te... g i t f ch ä Betriebsvereinbarung Betriebsvereinbarung Leistungsentgelt oder Zeitentgelt (min.110%) (109% - 111%) Akkord Prämie Zielvereinbarung 1 Zielvereinbarung 2 Leistungszulage 0 - X% (~10%) 0 - X% (~10%) 0 - X% (~10%) Abschlag: 10% 0 - 20% 0 - 20% Provision minds. Grundentgelt 4 Bildungsarbeit der IG Metall Mönchengladbach era.: Der tarifliche Entgeltaufbau Leistungsbezug Leistungsbezug Wie„gut/schnell“ „gut/schnell“ wird gut/schnell“wird Wie dieArbeit Arbeitausgeführt? ausgefü ausgeführt? die Anforderungsbezug Anforderungsbezug WelcheArbeit Arbeitwird wird Welche ausgefü ausgeführt? ausgeführt? Leistungszulage, Leistungszulage, Prämienentgelt, Prämienentgelt, Akkordentgelt, Akkordentgelt, Zielentgelt Zielentgelt Grundentgelt Grundentgelt Entgeltgruppen Entgeltgruppen §§ §§ 7, 7, 8, 8, 9, 9, 10 10 ERA ERA §§ 22 ERA ERA §§ 33 ERA ERA 5 Bildungsarbeit der IG Metall Mönchengladbach Betriebsvereinbarung VG r t e B § 77 § Mitbestimmung § Arbeitgeber Betriebsvereinbarung Era § 5 (10): Jeder Beschäftigte ist verpflichtet, seine Arbeiten entsprechend den jeweils betrieblich vereinbarten Entgeltgrundsätzen und Entgeltmethoden auszuführen. Einigungsstelle Betriebsrat 6 Bildungsarbeit der IG Metall Mönchengladbach