Vorschriften zur Einfuhr von Verpackungshölzern in
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Vorschriften zur Einfuhr von Verpackungshölzern in
Vorschriften zur Einfuhr von Verpackungshölzern in verschiedene Länder Begriffe / Geltungsbereich Zahlreiche Länder haben zum Schutz ihrer einheimischen Wälder von fremden Holzschädlingen Vorschriften zur Einfuhr von Verpackungshölzern erlassen. Unter Verpackungshölzern verstehen wir Paletten, Stauholz aller Art, alle Arten von Behältern aus Holz, etc. Nicht unter den Begriff „Vollholz“ oder „solid wood“ und nicht unter die Auflagen von ISPM 15 fallen Verpackungsmaterialien, die aus Holzwerkstoffen bestehen, welche während der Verarbeitung erhitzt, gepresst oder verleimt worden sind (Spanplatten, Sperrholz, Furniere,…). Dieser Flyer versucht, die wichtigsten Fakten zusammen zu fassen. Übersicht über die gebräuchlichsten Vorschriften Standard ISPM 15 // Im März 2002 wurde die IPPC (International Plant Protection Convention, eine Unterorganisation der FAO) durch die FAO (United Nations Food and Agriculture Organization) beauftragt, wissenschaftlich basierte, phytosanitäre Standards zu entwickeln. Ziel der Arbeiten war es, den Standard durch die WTO (World Trade Organization) anerkennen zu lassen. Der Standard ist unter dem Namen ISPM-Standard 15 bekannt (International Standards for Phytosanitary Measures) und ist heute der am meisten verbreitete Standard. Im Volltext heisst der Standard „Guidelines for regulating wood packaging material in international trade“ (https://www.ippc.int). News • • • Seit kurzem existieren Schreiben der für den Vollzug verantwortlichen Ämter in den jeweiligen Ländern, welche darauf hinweisen, dass der Begriff „DB“ (engl: debarked – deutsch: entrindet) nicht mehr verwendet werden soll. Die Stempel sind entsprechend abzuändern. Eine Übergangsfrist ist noch nicht festgelegt. [März 2010] REACH-Compliance. Da unsere Produkte aus Vollholz zur Erreichung der ISPM 15-Konformität ausschliesslich hitzebehandelt werden, sind diese frei von Tribromophenol und Tribromoanisol. Diese Stoffe können durch die Begasung von Holz mittels Methylbromid entstehen. Die von WellPack vertriebenen Holzprodukte entsprechen damit der europäischen REACH-Verordnung. [März 2010] REACH-Compliance von INKA-Paletten. INKA Pressholzpaletten bestehen zu 85-90% aus Holz und zu ca. 10% aus dem Bindemittel Harnstoffharz. Die von der ECHA (European Chemicals Agency) publizierte Kandidatenliste besorgniserregender Substanzen (SVHC-Liste) enthält die Stoffe 2,4,6 Tribromophenol und 2,4,6 Tribromoanisol. Die Produktion der INKA-Paletten und die Erreichung der Schädlingsfreiheit gemäss ISPM 15 erfolgen ohne Zugabe von Chemikalien. Die INKA-Palette ist deshalb frei von TBP und TBA. Übersicht - Welche Vorschrift gelten für welchen Markt ? Ägypten Seit 01.10.2005 gilt der Standard ISPM-15. Argentinien Seit 01.06.2005 gilt der Standard ISPM-15. Australien Australien fordert eine Holzbehandlung gegen die Sirex Wespe mit entsprechender Erklärung des Exporteurs. Seit dem 01.09.2004 wird alternativ der Standard ISPM 15 anerkannt. Holzverpackungen, die nach dem ISPM-Standard 15 zertifiziert sind, benötigen kein „Treatment Certificate“ mehr. Achtung: strengere Auslegung als Standard ISPM 15 (Insektenlöcher, Rinde) WellPack AG ⎜Zürichstrasse 46 ⎜8840 Einsiedeln ⎜Tel: 055 418 83 83 ⎜Fax: 055 418 83 84 ⎜E-Mail: [email protected] WellPack AG Seite 2 von 7 Bolivien Seit 03.09.2005 gilt der Standard ISPM-15. Brasilien Seit 02.05.2006 gilt der Standard ISPM-15. Achtung: strengere Auslegung als Standard ISPM 15 (Insektenlöcher, Rinde) Bulgarien Seit 01.06.2006 gilt der Standard ISPM-15 (seit dem Beitritt zur EU gilt das EU-Recht). Chile Seit 01.06.2005 gilt der Standard ISPM-15. China Die AQSIQ (General Administration of the People’s Republic of China for Quality Supervision, Inspection and Quarantine).akzeptiert seit dem 1. Januar 2006 den Standard ISPM-15. Damit entfallen ab diesem Termin Pflanzengesundheitszeugnis sowie die Deklaration für „Nichtholzverpackungen“ (non wood declaration) gemäss dem Erlass „2002/58“ Chinas. Achtung: strengere Auslegung als Standard ISPM 15 (Insektenlöcher, Rinde, starke Bläue) Costa Rica Seit 19.03.2006 gilt der Standard ISPM-15. Dominikanische Republik Seit 01.07.2006 gilt der Standard ISPM-15. Ecuador Seit 30.09.2005 gilt der Standard ISPM-15. Elfenbeinküste Beschränkungen für Materialien, die Krankheiten ins Land schleppen können. Für Verpackungen wird ein Pflanzengesundheitszeugnis verlangt. EU Staaten Die EU wird im Handel im europäischen Binnenmarkt den ISPM-Standard 15 nicht einführen. Sie verlangt den Standard aber bei Importen aus aussereuropäischen Ländern ab dem 1. März 2005. Bereits im Umlauf befindliche Holzverpackungsmaterialien müssen bis zum 21. Dezember 2007 behandelt und zertifiziert werden (Richtlinie 2004/102/EG vom 5. Oktober 2004 unter http://eurlex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32004L0102:DE:HTML. Die Schweiz ist von diesen Bestimmungen ausgenommen und wird gleich behandelt wie die EU-Mitgliedsländer. Schweizer-Exporte in EU-Staaten fallen nicht unter die Regelung, sofern die Verpackungshölzer aus einheimischem Holz hergestellt wurden. Beim Recycling von Materialien aus EU-Drittstaaten gilt dagegen die EU-DrittstaatenRegelung (ISPM-15 wird verlangt). Guatemala Seit 16.09.2005 gilt der Standard ISPM-15. Honduras Seit 25.02.2006 gilt der Standard ISPM-15. Indien Seit 01.06.2005 gilt der Standard ISPM-15. Entrindetes Holz. Alternativ Pflanzenschutzzeugnis mit Eintrag der durchgeführten Behandlung. Keine Anforderung an Holzwerkstoffe. Indonesien Indonesien plant, den Standard ISPM-15 einzuführen. Es wird empfohlen, ab sofort nur hitzebehandelte Holzverpackungen zu versenden. Umsetzung von ISPM 15 empfohlen. Die WTO-Notifizierung liegt vor. Das Datum der Einführung ist noch nicht festgelegt. Quelle: G/SPS/N/IDN/27 vom 29. Mai 2006 ...WellPack AG ⎜Zürichstrasse 46 ⎜8840 Einsiedeln ⎜Tel. 055 418 83 83 ⎜Fax. 055 418 83 84 ⎜E-Mail: [email protected] WellPack AG Seite 3 von 7 Israel Seit 23.06.2009 gilt der Standard ISPM-15. Japan Seit 01.04.2007 gilt der Standard ISPM-15. www.pps.go.jp/english/woodpack/index.html www.pps.go.jp/english/ Jordanien Seit 01.02.2006 gilt der Standard ISPM-15. Kanada Seit dem 02.01.2004 gilt der Standard ISPM 15. Im Handel zwischen den USA und Kanada wird der Standard nicht angewendet. www.inspection.gc.ca/english/plaveg/for/cwpc/wdpkge.shtml Achtung: strengere Auslegung als Standard ISPM 15 (Insektenlöcher, Rinde, starke Bläue) Kasachstan Frei von Rinde, frei von Schädlingsbefall und Anzeichen davon. Ein Pflanzengesundheitszeugnis ist nur erforderlich, wenn die Paletten als Ware, also „not in use“ versendet werden.. Kenya Seit 01.01.2006 gilt der Standard ISPM-15. Kolumbien Seit 15.09.2005 gilt der Standard ISPM-15. Kroatien Seit 01.01.2007 gilt der Standard ISPM-15. Kuba Seit 01.10.2008 gilt der Standard ISPM-15. Libanon Seit 09.03.2006 gilt der Standard ISPM-15. Malaysia Seit 01.01.2010 gilt der Standard ISPM-15. Mexico Seit 16.09.2005 gilt der Standard ISPM-15. Neuseeland Seit 01.05.2006 gilt der Standard ISPM-15. Achtung: strengere Auslegung als Standard ISPM 15 (Insektenlöcher, Rinde) Nicaragua Nicaragua plant, den Standard ISPM-15 einzuführen. Es wird empfohlen, ab sofort nur hitzebehandelte Holzverpackungen zu versenden.. Nigeria Seit 01.04.2004 gilt der Standard ISPM-15. Norwegen Seit 01.07.2008 gilt der Standard ISPM-15. Derzeit in Verhandlung mit Brüssel über eine Ausnahmeregelung im Warenverkehr mit den EU-Mitgliedstaaten. Oman Seit 01.12.2006 gilt der Standard ISPM-15. ...WellPack AG ⎜Zürichstrasse 46 ⎜8840 Einsiedeln ⎜Tel. 055 418 83 83 ⎜Fax. 055 418 83 84 ⎜E-Mail: [email protected] WellPack AG Seite 4 von 7 Panama Seit 17.02.2005 gilt der Standard ISPM-15. Paraguay Seit 28.06.2005 gilt der Standard ISPM-15. Peru Seit 01.09.2005 gilt der Standard ISPM-15. Philippinen Für Holzpackmittel aus Vollholz ist ab dem 01.01.2005 der Standard ISPM-15 anzuwenden. www.spsis.da.gov.ph/index.asp Polen Das Holz muss frei sein von Rinde oder getrocknet worden sein. Ein Pflanzenschutzzeugnis ist erforderlich. Puerto Rico Seit 16.09.2005 gilt der Standard ISPM-15. Russland Umsetzung des ISPM 15 empfohlen. Russland ist bestrebt, den ISPM 15 einzuführen. Es ist mit einer kurzfristigen Umsetzung zu rechnen. Schweiz Seit 01.04.2005 gilt der Standard ISPM-15 für Importe aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten. Senegal Pflanzenschutzzeugnis erforderlich, empfohlen mit Zusatzvermerk „die Verpackung ist frei von QuarantäneSchadorganismen“. Seychellen Seit 01.03.2006 gilt der Standard ISPM-15. Singapore Für Singapur ist ein Pflanzenschutzzeugnis (Phytosanitary Certificate) genügend. ISPM-15 zertifizierte Holzverpackungen werden aus Gründen des Re-Exports empfohlen. Südafrika Seit 01.03.2005 gilt der Standard ISPM-15. www.nda.agric.za/docs/npposa/wood.htm Süd-Korea Seit 01.06.2005 gilt der Standard ISPM-15. Syrien Seit 01.04.2006 gilt der Standard ISPM-15. Taiwan Seit 01.01.2009 gilt der Standard ISPM-15. Trinidad/Tobago Seit 01.09.2005 gilt der Standard ISPM-15. Türkei Seit 01.01.2006 gilt der Standard ISPM-15. Ukraine Seit 01.11.2005 gilt der Standard ISPM-15. http://www.forestry.gov.uk/pdf/ukrainewpm210406.pdf/$FILE/ukrainewpm210406.pdf ...WellPack AG ⎜Zürichstrasse 46 ⎜8840 Einsiedeln ⎜Tel. 055 418 83 83 ⎜Fax. 055 418 83 84 ⎜E-Mail: [email protected] WellPack AG Seite 5 von 7 Uruguay Seit 15.08.2005 gilt der Standard ISPM-15. USA Gemäss Animal and Plant Health Inspection Service (APHIS) gilt die „scharfe“ Umsetzung des Standard ISPM 15. seit dem 16.09.2005. Importe aus Kanada sind davon ausgenommen. Die NAFTA-Länder (USA, Kanada, Mexico / North American Free Trade Agreement) stützen sich dabei auf die Richtlinien der IPPC und insbesondere auf deren Standard ISPM-15. In diesen Ländern wurde der Standard zuerst eingeführt. Unbehandeltes Holz wird umgehend re-exportiert. Die Behandlung am Zielhafen ist nicht erlaubt. Achtung: strengere Auslegung als Standard ISPM 15 (Insektenlöcher, Rinde) Venezuela Seit 01.06.2005 gilt der Standard ISPM-15. Vereinigte Arabische Emirate Die Implementierung des Standards ISPM-15 wurde per November 2004 angekündigt. Es gibt jedoch keine offizielle Bestätigung dieses Sachverhalts. Vietnam Seit 05.06.2005 gilt der Standard ISPM-15. Abb 1-3: Beispiele von korrekt markierten Verpackungshölzern Unter folgendem Portal „International Phytosanitary Portal (IPP) / the official web site for the International Plant Protection Convention” finden Sie Informationen zu weiteren Ländern. https://www.ippc.int/IPP/En/default.jsp Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Für die gemachten Angaben leisten wir keine Gewähr. Wir weisen darauf hin, dass die erhältlichen Informationen oftmals uneinheitlich, teilweise sogar widersprüchlich sind. Wir bemühen uns, die dargestellten Informationen mittels mehrerer Informationsquellen abzusichern. Für verbindliche Informationen erkundigen sie sich deshalb bitte bei Ihrem Verzollungsagenten im Importland über die Einfuhrvorschriften für Verpackungen aus Holz. Lösungen & Empfehlungen WellPack liefert Ihnen die nach Vorschrift behandelten Holzpaletten, -kisten, -verschläge inklusive allfällig benötigter Bestätigungen. Nach Möglichkeit empfehlen wir Ihnen… Ö die Verwendung von INKA-Paletten (keine Behandlung notwendig, das Beilegen eines Zertifikats oder die Deklaration in den Exportdokumenten ist jedoch empfehlenswert) [siehe Anhang B] Ö die Verwendung von Kunststoffpaletten (kein Zertifikat notwendig) Ö eine holzfreie Verpackungslösung (Well-Box, Clip-Box) AK/ / 17.03.2010 ...WellPack AG ⎜Zürichstrasse 46 ⎜8840 Einsiedeln ⎜Tel. 055 418 83 83 ⎜Fax. 055 418 83 84 ⎜E-Mail: [email protected] WellPack AG Seite 6 von 7 Anhang A: Der ISPM-Standard 15 im Detail Die Einführung des Standards ISPM-15 - auch IPPC Standard genannt - soll mithelfen, die phytosanitäre Qualität der Holzverpackungen zu verbessern und dadurch die Ausbreitung schädlicher Organismen zu vermindern. Das eingesetzte Verpackungsholz muss mehrheitlich entrindet sein und einer phytosanitären Behandlung unterzogen werden. Die ISPM-Standards (International Standards for Phytosanitary Measures“ (ISPM) werden von der International Plant Protection Convention (IPPC), einer Unterorganisation der United Nations Food and Agriculture Organizations (FAO) erlassen. IPPC-Website: https://www.ippc.int Geltungsbereich / zulässige Behandlungsmethoden Der Standard ISPM-15 gilt nur für Vollholz. Nicht unter die ISPM 15-Auflagen fallen Verpackungen, die aus Holzwerkstoffen stammen, welche während der Verarbeitung geleimt, erhitz oder gepresst worden sind (Spanplatten, Sperrholz, Furniere, OSB), sowie Verpackungen, welche aus Holzwolle oder Sägemehl gefertigt worden sind. Die zulässigen Behandlungsmethoden sind… Ö Hitzebehandlung (HT – heat treatment); die Kerntemperatur erreicht mindestens 56 Grad Celsius während mindestens 30 Min z.B durch technische Trocknung (KD kiln-drying, Ofentrocknung) Ö Begasung der Hölzer mit Methylbromid (MB – methyl bromide); diese Methode ist in der Schweiz nicht zugelassen Kennzeichnung / Beglaubigung Abb: IPPC Kennzeichen IPPC-Kennzeichen: Länderkennzeichen = CH, DE, AT…; XXXXX = Registriernummer des Herstellers; Behandlungsmethode = HT – DB (heat treatment – debarked). Neu soll nun die Bezeichnung für die Behandlungsmethode lediglich „HT“ lauten. In einigen Ländern ist auch die Behandlungsmethode MB (Methylbromidbegasung) erlaubt. Zur Erfüllung der Vorschrift ISPM-Standard 15 muss die Holzverpackung an zwei gegenüberliegenden Stellen mit einer standardisierten IPPC-Kennzeichnung versehen werden, aus der Herkunft, Hersteller und die jeweilige Behandlungsmethode hervorgehen. Der Exporteur hat gegenüber den Zollbehörden keine speziellen Zertifikate (z.B. Pflanzenschutzzeugnisse) auszustellen. Wir empfehlen, die Versandpapiere mit untenstehendem Text zu versehen. <<< All solid wood packaging within this shipment complies with ISPM-standard 15 >>> Die Lieferpapiere der WellPack AG enthalten im Falle einer ISPM-Standard 15 konformen Holzverpackung folgenden (englischen) Text: <<<<Our solid wood packaging of order number <Auftragsnummer> complies with ISPM-standard 15 >>>> Überwachung, Vollzug Die ordnungsgemässe Durchführung wird durch die regional zuständigen Pflanzengesundheitsämter überwacht. Diese unterstehen dem BAFI, Bundesamt für Umwelt, Abteilung Wald, Otto Raemy, 3003 Bern, Tel 031/324 77 88, Fax 031/324 78 66, [email protected]. AK/ / 17.03.2010 ...WellPack AG ⎜Zürichstrasse 46 ⎜8840 Einsiedeln ⎜Tel. 055 418 83 83 ⎜Fax. 055 418 83 84 ⎜E-Mail: [email protected] WellPack AG Seite 7 von 7 Anhang B: Import von INKA-Paletten in ein Bestimmungsland Holzwerkstoffe (z.B. INKA-Paletten) stellen kein Schädlingsrisiko dar, weil sie bei der Herstellung unter Hitze und Druck verarbeitet werden. Der Standard ISPM 15 gibt vor, dass Holzwerkstoffe also (heat) processed wood nicht mit einem Zertifkatszwang belegt werden sollen. INKA-Paletten werden wie Spanplatten (particle board) hergestellt und gelten als (heat) processed wood bzw. wood based panels gemäß IPPC-Standard - ISPM15. INKA-Paletten tragen demnach keine Kennzeichnung! Um die Einfuhr von Gütern auf INKA-Paletten im entsprechenden Importland problemlos abzuwickeln, empfehlen wir dem Versender, in seinen Exportdokumenten zu erklären, dass er nur „entirely manufactured wood packaging“ in dieser Lieferung verwendet, vorausgesetzt, dass diese kein zusätzliches Massivholz enthält. Ein Zertifikat für den Import von INKA-Paletten in ein bestimmtes Land ist nicht vorgesehen, dennoch können wir – weil vom ausführenden Speditionsunternehmen oder dem Verzollungsagenten verlangt - zur Unterstützung ein freiwilliges Herstellerzertifikat anbieten. Empfehlung Variante A // Der Exporteur zitiert in seinen Exportdokumenten den folgenden Textvorschlag... „The particle board pallets used in this shipment are entirely composed of manufactured wood” Variante B // Der Exporteur legt ein freiwilliges Herstellerzertifikat seinen Exportdokumenten bei. Ein solches kann auf unserer WebSite im Bereich News/Download heruntergeladen werden. http://www.wellpack.ch/cm/aktuelles/checkliste.php AK/ / 17.03.2010 WellPack AG ⎜Zürichstrasse 46 ⎜8840 Einsiedeln ⎜Tel. 055 418 83 83 ⎜Fax. 055 418 83 84 ⎜E-Mail: [email protected]