Vorschriften zur Einfuhr von Verpackungshölzern in

Transcrição

Vorschriften zur Einfuhr von Verpackungshölzern in
Vorschriften zur Einfuhr von Verpackungshölzern in verschiedene
Länder
Begriffe / Geltungsbereich
Zahlreiche Länder haben zum Schutz ihrer einheimischen Wälder von fremden Holzschädlingen Vorschriften zur Einfuhr von Verpackungshölzern erlassen. Unter Verpackungshölzern verstehen wir Paletten, Stauholz aller Art, alle Arten von Behältern aus Holz, etc.
Nicht unter den Begriff „Vollholz“ oder „solid wood“ und nicht unter die Auflagen von ISPM 15 fallen
Verpackungsmaterialien, die aus Holzwerkstoffen bestehen, welche während der Verarbeitung erhitzt,
gepresst oder verleimt worden sind (Spanplatten, Sperrholz, Furniere,…). Dieser Flyer versucht, die
wichtigsten Fakten zusammen zu fassen.
Übersicht über die gebräuchlichsten Vorschriften
Standard ISPM 15 // Im März 2002 wurde die IPPC (International Plant Protection Convention, eine
Unterorganisation der FAO) durch die FAO (United Nations Food and Agriculture Organization) beauftragt,
wissenschaftlich basierte, phytosanitäre Standards zu entwickeln. Ziel der Arbeiten war es, den Standard
durch die WTO (World Trade Organization) anerkennen zu lassen. Der Standard ist unter dem Namen
ISPM-Standard 15 bekannt (International Standards for Phytosanitary Measures) und ist heute der am
meisten verbreitete Standard. Im Volltext heisst der Standard „Guidelines for regulating wood packaging
material in international trade“ (https://www.ippc.int).
News
•
•
•
Seit kurzem existieren Schreiben der für den Vollzug verantwortlichen Ämter in den jeweiligen
Ländern, welche darauf hinweisen, dass der Begriff „DB“ (engl: debarked – deutsch: entrindet) nicht
mehr verwendet werden soll. Die Stempel sind entsprechend abzuändern. Eine Übergangsfrist ist noch
nicht festgelegt. [März 2010]
REACH-Compliance. Da unsere Produkte aus Vollholz zur Erreichung der ISPM 15-Konformität
ausschliesslich hitzebehandelt werden, sind diese frei von Tribromophenol und Tribromoanisol. Diese
Stoffe können durch die Begasung von Holz mittels Methylbromid entstehen. Die von WellPack
vertriebenen Holzprodukte entsprechen damit der europäischen REACH-Verordnung. [März 2010]
REACH-Compliance von INKA-Paletten. INKA Pressholzpaletten bestehen zu 85-90% aus Holz und zu
ca. 10% aus dem Bindemittel Harnstoffharz. Die von der ECHA (European Chemicals Agency)
publizierte Kandidatenliste besorgniserregender Substanzen (SVHC-Liste) enthält die Stoffe 2,4,6
Tribromophenol und 2,4,6 Tribromoanisol. Die Produktion der INKA-Paletten und die Erreichung der
Schädlingsfreiheit gemäss ISPM 15 erfolgen ohne Zugabe von Chemikalien. Die INKA-Palette ist
deshalb frei von TBP und TBA.
Übersicht - Welche Vorschrift gelten für welchen Markt ?
Ägypten
Seit 01.10.2005 gilt der Standard ISPM-15.
Argentinien
Seit 01.06.2005 gilt der Standard ISPM-15.
Australien
Australien fordert eine Holzbehandlung gegen die Sirex Wespe mit entsprechender Erklärung des
Exporteurs. Seit dem 01.09.2004 wird alternativ der Standard ISPM 15 anerkannt. Holzverpackungen, die
nach dem ISPM-Standard 15 zertifiziert sind, benötigen kein „Treatment Certificate“ mehr.
Achtung: strengere Auslegung als Standard ISPM 15 (Insektenlöcher, Rinde)
WellPack AG ⎜Zürichstrasse 46 ⎜8840 Einsiedeln ⎜Tel: 055 418 83 83 ⎜Fax: 055 418 83 84 ⎜E-Mail: [email protected]
WellPack AG
Seite 2 von 7
Bolivien
Seit 03.09.2005 gilt der Standard ISPM-15.
Brasilien
Seit 02.05.2006 gilt der Standard ISPM-15.
Achtung: strengere Auslegung als Standard ISPM 15 (Insektenlöcher, Rinde)
Bulgarien
Seit 01.06.2006 gilt der Standard ISPM-15 (seit dem Beitritt zur EU gilt das EU-Recht).
Chile
Seit 01.06.2005 gilt der Standard ISPM-15.
China
Die AQSIQ (General Administration of the People’s Republic of China for Quality Supervision, Inspection
and Quarantine).akzeptiert seit dem 1. Januar 2006 den Standard ISPM-15. Damit entfallen ab diesem
Termin Pflanzengesundheitszeugnis sowie die Deklaration für „Nichtholzverpackungen“ (non wood
declaration) gemäss dem Erlass „2002/58“ Chinas.
Achtung: strengere Auslegung als Standard ISPM 15 (Insektenlöcher, Rinde, starke Bläue)
Costa Rica
Seit 19.03.2006 gilt der Standard ISPM-15.
Dominikanische Republik
Seit 01.07.2006 gilt der Standard ISPM-15.
Ecuador
Seit 30.09.2005 gilt der Standard ISPM-15.
Elfenbeinküste
Beschränkungen für Materialien, die Krankheiten ins Land schleppen können. Für Verpackungen wird ein
Pflanzengesundheitszeugnis verlangt.
EU Staaten
Die EU wird im Handel im europäischen Binnenmarkt den ISPM-Standard 15 nicht einführen. Sie verlangt
den Standard aber bei Importen aus aussereuropäischen Ländern ab dem 1. März 2005. Bereits im Umlauf
befindliche Holzverpackungsmaterialien müssen bis zum 21. Dezember 2007 behandelt und zertifiziert
werden
(Richtlinie
2004/102/EG
vom
5.
Oktober
2004
unter
http://eurlex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32004L0102:DE:HTML. Die Schweiz ist von diesen
Bestimmungen ausgenommen und wird gleich behandelt wie die EU-Mitgliedsländer. Schweizer-Exporte in
EU-Staaten fallen nicht unter die Regelung, sofern die Verpackungshölzer aus einheimischem Holz
hergestellt wurden. Beim Recycling von Materialien aus EU-Drittstaaten gilt dagegen die EU-DrittstaatenRegelung (ISPM-15 wird verlangt).
Guatemala
Seit 16.09.2005 gilt der Standard ISPM-15.
Honduras
Seit 25.02.2006 gilt der Standard ISPM-15.
Indien
Seit 01.06.2005 gilt der Standard ISPM-15. Entrindetes Holz. Alternativ Pflanzenschutzzeugnis mit Eintrag
der durchgeführten Behandlung. Keine Anforderung an Holzwerkstoffe.
Indonesien
Indonesien plant, den Standard ISPM-15 einzuführen. Es wird empfohlen, ab sofort nur hitzebehandelte
Holzverpackungen zu versenden. Umsetzung von ISPM 15 empfohlen. Die WTO-Notifizierung liegt vor. Das
Datum der Einführung ist noch nicht festgelegt. Quelle: G/SPS/N/IDN/27 vom 29. Mai 2006
...WellPack AG ⎜Zürichstrasse 46 ⎜8840 Einsiedeln ⎜Tel. 055 418 83 83 ⎜Fax. 055 418 83 84 ⎜E-Mail: [email protected]
WellPack AG
Seite 3 von 7
Israel
Seit 23.06.2009 gilt der Standard ISPM-15.
Japan
Seit 01.04.2007 gilt der Standard ISPM-15.
www.pps.go.jp/english/woodpack/index.html
www.pps.go.jp/english/
Jordanien
Seit 01.02.2006 gilt der Standard ISPM-15.
Kanada
Seit dem 02.01.2004 gilt der Standard ISPM 15. Im Handel zwischen den USA und Kanada wird der
Standard nicht angewendet.
www.inspection.gc.ca/english/plaveg/for/cwpc/wdpkge.shtml
Achtung: strengere Auslegung als Standard ISPM 15 (Insektenlöcher, Rinde, starke Bläue)
Kasachstan
Frei von Rinde, frei von Schädlingsbefall und Anzeichen davon. Ein Pflanzengesundheitszeugnis ist nur
erforderlich, wenn die Paletten als Ware, also „not in use“ versendet werden..
Kenya
Seit 01.01.2006 gilt der Standard ISPM-15.
Kolumbien
Seit 15.09.2005 gilt der Standard ISPM-15.
Kroatien
Seit 01.01.2007 gilt der Standard ISPM-15.
Kuba
Seit 01.10.2008 gilt der Standard ISPM-15.
Libanon
Seit 09.03.2006 gilt der Standard ISPM-15.
Malaysia
Seit 01.01.2010 gilt der Standard ISPM-15.
Mexico
Seit 16.09.2005 gilt der Standard ISPM-15.
Neuseeland
Seit 01.05.2006 gilt der Standard ISPM-15.
Achtung: strengere Auslegung als Standard ISPM 15 (Insektenlöcher, Rinde)
Nicaragua
Nicaragua plant, den Standard ISPM-15 einzuführen. Es wird empfohlen, ab sofort nur hitzebehandelte
Holzverpackungen zu versenden..
Nigeria
Seit 01.04.2004 gilt der Standard ISPM-15.
Norwegen
Seit 01.07.2008 gilt der Standard ISPM-15. Derzeit in Verhandlung mit Brüssel über eine
Ausnahmeregelung im Warenverkehr mit den EU-Mitgliedstaaten.
Oman
Seit 01.12.2006 gilt der Standard ISPM-15.
...WellPack AG ⎜Zürichstrasse 46 ⎜8840 Einsiedeln ⎜Tel. 055 418 83 83 ⎜Fax. 055 418 83 84 ⎜E-Mail: [email protected]
WellPack AG
Seite 4 von 7
Panama
Seit 17.02.2005 gilt der Standard ISPM-15.
Paraguay
Seit 28.06.2005 gilt der Standard ISPM-15.
Peru
Seit 01.09.2005 gilt der Standard ISPM-15.
Philippinen
Für Holzpackmittel aus Vollholz ist ab dem 01.01.2005 der Standard ISPM-15 anzuwenden.
www.spsis.da.gov.ph/index.asp
Polen
Das Holz muss frei sein von Rinde oder getrocknet worden sein. Ein Pflanzenschutzzeugnis ist erforderlich.
Puerto Rico
Seit 16.09.2005 gilt der Standard ISPM-15.
Russland
Umsetzung des ISPM 15 empfohlen. Russland ist bestrebt, den ISPM 15 einzuführen. Es ist mit einer
kurzfristigen Umsetzung zu rechnen.
Schweiz
Seit 01.04.2005 gilt der Standard ISPM-15 für Importe aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten.
Senegal
Pflanzenschutzzeugnis erforderlich, empfohlen mit Zusatzvermerk „die Verpackung ist frei von QuarantäneSchadorganismen“.
Seychellen
Seit 01.03.2006 gilt der Standard ISPM-15.
Singapore
Für Singapur ist ein Pflanzenschutzzeugnis (Phytosanitary Certificate) genügend. ISPM-15 zertifizierte
Holzverpackungen werden aus Gründen des Re-Exports empfohlen.
Südafrika
Seit 01.03.2005 gilt der Standard ISPM-15.
www.nda.agric.za/docs/npposa/wood.htm
Süd-Korea
Seit 01.06.2005 gilt der Standard ISPM-15.
Syrien
Seit 01.04.2006 gilt der Standard ISPM-15.
Taiwan
Seit 01.01.2009 gilt der Standard ISPM-15.
Trinidad/Tobago
Seit 01.09.2005 gilt der Standard ISPM-15.
Türkei
Seit 01.01.2006 gilt der Standard ISPM-15.
Ukraine
Seit 01.11.2005 gilt der Standard ISPM-15.
http://www.forestry.gov.uk/pdf/ukrainewpm210406.pdf/$FILE/ukrainewpm210406.pdf
...WellPack AG ⎜Zürichstrasse 46 ⎜8840 Einsiedeln ⎜Tel. 055 418 83 83 ⎜Fax. 055 418 83 84 ⎜E-Mail: [email protected]
WellPack AG
Seite 5 von 7
Uruguay
Seit 15.08.2005 gilt der Standard ISPM-15.
USA
Gemäss Animal and Plant Health Inspection Service (APHIS) gilt die „scharfe“ Umsetzung des Standard
ISPM 15. seit dem 16.09.2005. Importe aus Kanada sind davon ausgenommen. Die NAFTA-Länder (USA,
Kanada, Mexico / North American Free Trade Agreement) stützen sich dabei auf die Richtlinien der IPPC
und insbesondere auf deren Standard ISPM-15. In diesen Ländern wurde der Standard zuerst eingeführt.
Unbehandeltes Holz wird umgehend re-exportiert. Die Behandlung am Zielhafen ist nicht erlaubt.
Achtung: strengere Auslegung als Standard ISPM 15 (Insektenlöcher, Rinde)
Venezuela
Seit 01.06.2005 gilt der Standard ISPM-15.
Vereinigte Arabische Emirate
Die Implementierung des Standards ISPM-15 wurde per November 2004 angekündigt. Es gibt jedoch keine
offizielle Bestätigung dieses Sachverhalts.
Vietnam
Seit 05.06.2005 gilt der Standard ISPM-15.
Abb 1-3: Beispiele von korrekt markierten Verpackungshölzern
Unter folgendem Portal „International Phytosanitary Portal (IPP) / the official web site for the International
Plant Protection Convention” finden Sie Informationen zu weiteren Ländern.
https://www.ippc.int/IPP/En/default.jsp
Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Für die gemachten Angaben leisten wir keine Gewähr.
Wir weisen darauf hin, dass die erhältlichen Informationen oftmals uneinheitlich, teilweise sogar
widersprüchlich sind. Wir bemühen uns, die dargestellten Informationen mittels mehrerer Informationsquellen
abzusichern. Für verbindliche Informationen erkundigen sie sich deshalb bitte bei Ihrem Verzollungsagenten
im Importland über die Einfuhrvorschriften für Verpackungen aus Holz.
Lösungen & Empfehlungen
WellPack liefert Ihnen die nach Vorschrift behandelten Holzpaletten, -kisten, -verschläge inklusive allfällig
benötigter Bestätigungen. Nach Möglichkeit empfehlen wir Ihnen…
Ö die Verwendung von INKA-Paletten (keine Behandlung notwendig, das Beilegen eines Zertifikats oder
die Deklaration in den Exportdokumenten ist jedoch empfehlenswert) [siehe Anhang B]
Ö die Verwendung von Kunststoffpaletten (kein Zertifikat notwendig)
Ö eine holzfreie Verpackungslösung (Well-Box, Clip-Box)
AK/ / 17.03.2010
...WellPack AG ⎜Zürichstrasse 46 ⎜8840 Einsiedeln ⎜Tel. 055 418 83 83 ⎜Fax. 055 418 83 84 ⎜E-Mail: [email protected]
WellPack AG
Seite 6 von 7
Anhang A: Der ISPM-Standard 15 im Detail
Die Einführung des Standards ISPM-15 - auch IPPC Standard genannt - soll mithelfen, die phytosanitäre
Qualität der Holzverpackungen zu verbessern und dadurch die Ausbreitung schädlicher Organismen zu
vermindern. Das eingesetzte Verpackungsholz muss mehrheitlich entrindet sein und einer phytosanitären
Behandlung unterzogen werden. Die ISPM-Standards (International Standards for Phytosanitary Measures“
(ISPM) werden von der International Plant Protection Convention (IPPC), einer Unterorganisation der United
Nations Food and Agriculture Organizations (FAO) erlassen. IPPC-Website: https://www.ippc.int
Geltungsbereich / zulässige Behandlungsmethoden
Der Standard ISPM-15 gilt nur für Vollholz. Nicht unter die ISPM 15-Auflagen fallen Verpackungen, die aus
Holzwerkstoffen stammen, welche während der Verarbeitung geleimt, erhitz oder gepresst worden sind
(Spanplatten, Sperrholz, Furniere, OSB), sowie Verpackungen, welche aus Holzwolle oder Sägemehl
gefertigt worden sind. Die zulässigen Behandlungsmethoden sind…
Ö Hitzebehandlung (HT – heat treatment); die Kerntemperatur erreicht mindestens 56 Grad Celsius
während mindestens 30 Min z.B durch technische Trocknung (KD kiln-drying, Ofentrocknung)
Ö Begasung der Hölzer mit Methylbromid (MB – methyl bromide); diese Methode ist in der Schweiz nicht
zugelassen
Kennzeichnung / Beglaubigung
Abb: IPPC Kennzeichen
IPPC-Kennzeichen: Länderkennzeichen = CH, DE,
AT…; XXXXX = Registriernummer des Herstellers;
Behandlungsmethode = HT – DB (heat treatment –
debarked). Neu soll nun die Bezeichnung für die
Behandlungsmethode lediglich „HT“ lauten.
In einigen Ländern ist auch die Behandlungsmethode MB (Methylbromidbegasung) erlaubt.
Zur Erfüllung der Vorschrift ISPM-Standard 15 muss die Holzverpackung an zwei gegenüberliegenden
Stellen mit einer standardisierten IPPC-Kennzeichnung versehen werden, aus der Herkunft, Hersteller und
die jeweilige Behandlungsmethode hervorgehen. Der Exporteur hat gegenüber den Zollbehörden keine
speziellen Zertifikate (z.B. Pflanzenschutzzeugnisse) auszustellen. Wir empfehlen, die Versandpapiere mit
untenstehendem Text zu versehen.
<<< All solid wood packaging within this shipment complies with ISPM-standard 15 >>>
Die Lieferpapiere der WellPack AG enthalten im Falle einer ISPM-Standard 15 konformen Holzverpackung
folgenden (englischen) Text: <<<<Our solid wood packaging of order number <Auftragsnummer> complies
with ISPM-standard 15 >>>>
Überwachung, Vollzug
Die ordnungsgemässe Durchführung wird durch die regional zuständigen Pflanzengesundheitsämter
überwacht. Diese unterstehen dem BAFI, Bundesamt für Umwelt, Abteilung Wald, Otto Raemy, 3003 Bern,
Tel 031/324 77 88, Fax 031/324 78 66, [email protected].
AK/ / 17.03.2010
...WellPack AG ⎜Zürichstrasse 46 ⎜8840 Einsiedeln ⎜Tel. 055 418 83 83 ⎜Fax. 055 418 83 84 ⎜E-Mail: [email protected]
WellPack AG
Seite 7 von 7
Anhang B: Import von INKA-Paletten in ein Bestimmungsland
Holzwerkstoffe (z.B. INKA-Paletten) stellen kein Schädlingsrisiko dar, weil sie bei der Herstellung unter
Hitze und Druck verarbeitet werden. Der Standard ISPM 15 gibt vor, dass Holzwerkstoffe also (heat)
processed wood nicht mit einem Zertifkatszwang belegt werden sollen. INKA-Paletten werden wie
Spanplatten (particle board) hergestellt und gelten als (heat) processed wood bzw. wood based panels
gemäß IPPC-Standard - ISPM15. INKA-Paletten tragen demnach keine Kennzeichnung!
Um die Einfuhr von Gütern auf INKA-Paletten im entsprechenden Importland problemlos abzuwickeln,
empfehlen wir dem Versender, in seinen Exportdokumenten zu erklären, dass er nur „entirely manufactured
wood packaging“ in dieser Lieferung verwendet, vorausgesetzt, dass diese kein zusätzliches Massivholz
enthält.
Ein Zertifikat für den Import von INKA-Paletten in ein bestimmtes Land ist nicht vorgesehen, dennoch
können wir – weil vom ausführenden Speditionsunternehmen oder dem Verzollungsagenten verlangt - zur
Unterstützung ein freiwilliges Herstellerzertifikat anbieten.
Empfehlung
Variante A // Der Exporteur zitiert in seinen Exportdokumenten den folgenden Textvorschlag...
„The particle board pallets used in this shipment are entirely composed of manufactured wood”
Variante B // Der Exporteur legt ein freiwilliges Herstellerzertifikat seinen Exportdokumenten bei. Ein solches
kann auf unserer WebSite im Bereich News/Download heruntergeladen werden.
http://www.wellpack.ch/cm/aktuelles/checkliste.php
AK/ / 17.03.2010
WellPack AG ⎜Zürichstrasse 46 ⎜8840 Einsiedeln ⎜Tel. 055 418 83 83 ⎜Fax. 055 418 83 84 ⎜E-Mail: [email protected]