Merkblatt zur Schülerbeförderung und zur
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Merkblatt zur Schülerbeförderung und zur
Vordruck 1 - 2016 Merkblatt zur Schülerbeförderung und zur Schülerbeförderungskostenerstattung Die Stadt Heilbronn erstattet den Schülerinnen und Schülern die notwendigen Beförderungskosten gemäß der „Satzung über die Schülerbeförderungskosten“, zuletzt geändert zum 01.09.2013. 1) Mindestentfernung / Wohnort in Baden-Württemberg - Keine Mindestentfernung für Kinder in Schulkindergärten, Schüler/innen der Grundschulförderklassen sowie der Sonderschulen mit Ausnahme der Schüler/innen ab Klasse 5 der Förderschulen und der Schulen für Erziehungshilfe. - Für Berufsschüler/innen werden die Fahrtkosten ab einer Mindestentfernung von 40 km, - bei allen übrigen Schülern/innen ab 3 km erstattet. Es gilt die kürzeste öffentliche Wegstrecke. Ist die Wegstrecke geringer als 3 km bzw. 40 km, so besteht kein Anspruch auf Zuschuss oder Kostenerstattung. Beförderungskosten werden nur den Schülerinnen und Schülern erstattet, die in Baden-Württemberg wohnen. 2) Eigenanteil bzw. Zuschuss zum ABO-Ticket des Heilbronner-Hohenloher-Haller Nahverkehr HNV Die monatlichen Eigenanteile betragen ab 01.01.2016 je Schulmonat (11 Monate je Schuljahr): - 46,95 € (bzw. kein Zuschuss) für Schüler/innen der Klassen 11 bis 13 der Gymnasien und der Freien Waldorfschule sowie der Schüler/innen der Kollegs, Berufskollegs, der Abendgymnasien, der Oberstufe der Berufsoberschulen und der Berufsschulen - 40,30 € (bzw. Zuschuss 5,95 €) für Schüler/innen der Klassen 5 bis 10 der Gymnasien und Berufsoberschulen, der Freien Waldorfschule sowie für Schüler/innen der Realschulen, Gemeinschaftsschulen, Abendrealschulen, des Berufsgrundbildungsjahres und des Berufsvorbereitungsjahres und der Berufsfachschulen, - 33,90 € (bzw. Zuschuss 12,35 € Sunshine-Ticket) oder 33,30 € (bzw. Zuschuss 5,20 € Kid-Card) für Schüler/innen der Grund- und Hauptschulen, der Werkrealschulen, der Freien Waldorfschule in der Grundschulstufe sowie für Schüler/innen der Förderschulen, der Schulen für Sprachbehinderte, Hörgeschädigte und Erziehungshilfe ab der Klassenstufe 5, - keinen Eigenanteil entrichten Schüler/innen der Grundschulförderklassen und Kinder der Schulkindergärten, Schüler/innen der Schulen für Geistig- und Körperbehinderte sowie Schüler/innen der Förderschulen, der Schulen für Sprachbehinderte, Hörgeschädigte und Erziehungshilfe in der Grundschulstufe. Bei Tarifänderungen des HNV bleibt die Höhe der Zuschüsse gleich. Das bedeutet, dass sich bei Tariferhöhungen des HNV jeweils die Eigenanteile erhöhen. Eigenanteile maximal für 2 Kinder einer Familie Eigenanteile sind nur für maximal 2 Kinder einer Familie zu entrichten. Für das 3. und jedes weitere Kind kann eine Fahrtkostenerstattung (siehe Ziffer 8) beantragt werden. (Mindestentfernung beachten!) Kostenübernahme bei einkommensschwachen Familien Einkommensschwache Familien können einen Antrag auf Leistungen aus dem so genannten Bildungs- und Teilhabepaket stellen. Die Mindestentfernungen nach Ziffer 1 sind zu beachten. 3) Förderung nach Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG) oder Sozialgesetzbuch III Erhält eine Schülerin / ein Schüler eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG) oder nach dem Sozialgesetzbuch III, so ist eine Erstattung der Beförderungskosten nicht möglich, da die Fahrtkosten in diesen Leistungen enthalten sind. 4) Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) Erstattet werden nur die jeweils preisgünstigsten Fahrkarten nach Ausnutzung aller Fahrpreisermäßigungen. Wegen der häufigen Änderungen im Fahrkartenangebot und bei den Tarifen bitten wir Sie, sich direkt bei einem der Service-Center der Verkehrsverbünde, der Bahn oder im Internet nach der für Sie preisgünstigsten Fahrkarte zu erkundigen. Um Kosten zu reduzieren, ist gegebenenfalls auch die Bahncard zu verwenden (Kosten werden anteilig erstattet) oder ein Schülermonatsfahrkarten-ABO (z.B. Sunshine-Ticket, KidCard U 15 oder MAXX-Ticket) in Verbindung mit Einzelfahrscheinen für die Reststrecke, die außerhalb des Geltungsbereichs einer solchen Verbund-ABO-Monatsfahrkarte liegt. -2– 5) Teilnahme am Schüler-ABO-Verfahren (Sunshine-Ticket oder KidCard U 15) Der HNV bietet im Verbundgebiet (Stadt Heilbronn, Landkreis Heilbronn, Hohenlohekreis sowie Teilbereiche der angrenzenden Landkreise) das Sunshine-Ticket für derzeit 46,25 €/Monat an (Stand: 01/2016). Für Schüler/innen, die in Heilbronn wohnen bzw. innerhalb einer Zone fahren und unter 15 Jahre alt sind, gibt es die KidCard U 15 für derzeit 38,50 €/Monat (Stand: 01/2016). Mit diesen ABO-Netzkarten können Schüler/innen ganzjährig (11 Monate bezahlen, 12 Monate fahren) ohne zeitliche Beschränkung die öffentlichen Verkehrsmittel innerhalb des Verbundgebietes benutzen. Anträge für das Schüler-ABO-Verfahren erhalten Sie im Schulsekretariat. Der Eigenanteil wird monatlich vom ABO-Center abgebucht. Die Fahrkarten erhalten die Schüler/innen im Voraus über das Schulsekretariat ausgehändigt oder per Post vom HNV. Bei Verlust einer Monatskarte wird einmal pro Geltungszeitraum gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 € ein Ersatzfahrausweis ausgestellt. Die Kündigung des ABO´s kann monatlich erfolgen. Sie muss spätestens bis zum 15. des Vormonats schriftlich dem ABO-Center vorliegen. Wird das ABO nicht gekündigt, verlängert es sich automatisch bis zum Schulaustritt. Bei Schulaustritt erfolgt die Kündigung durch die Schulsekretariate. 6) Keine Teilnahme am ABO-Verfahren Schüler/innen, die nicht am ABO-Verfahren teilnehmen, können Fahrkarten direkt bei den Vorverkaufsstellen der Verkehrsbetriebe oder in den Omnibussen und bei der Bahn zu den geltenden Tarifbedingungen erwerben. Wichtig: Die KidCard U 15 wird nur dann zur Netzkarte, wenn sie im ABO-Verfahren bezogen wird. 7) Fahrt mit dem privaten Kraftfahrzeug Beförderungskosten mit privatem Kraftfahrzeug werden grundsätzlich nur erstattet, wenn die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Die Stadt kann auf Antrag die Benutzung eines privaten Kraftfahrzeuges bis zur nächstmöglichen öffentlichen Haltestelle genehmigen. Voraussetzung für eine Genehmigung: - Keine Beförderungsmöglichkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln, - Bildung einer Fahrgemeinschaft (Antrag wird vom Fahrer gestellt), wenn dadurch eine günstigere Beförderung erreicht wird. Der Antrag ist in den ersten zwei Schulmonaten eines Schuljahres zu stellen. Wird der Genehmigungsantrag später eingereicht, erfolgt die Kostenerstattung nur für die Zeit nach Eingang des Antrages. 8) Fahrtkostenerstattung zu 2), 6) und 7) / Ausschlussfrist 1. Oktober Die nachgewiesenen Beförderungskosten werden nur erstattet, wenn die Erstattung bis spätestens 1. Oktober des Jahres, in dem das Schuljahr endet, beim Schulträger (Schulsekretariat) beantragt wird. Gehen Anträge später ein, ist eine Erstattung nicht mehr möglich (= Ausschlussfrist). Anträge können auch nach Ablauf des 1. Schulhalbjahres zum 1. März gestellt werden. Dem Antrag sind bei Schülern, die mit ÖPNV gefahren sind, die Originalfahrkarten nach Monaten sortiert aufgeklebt oder bei Besitz elektronischer Karten bei Einzelfahrten die Abrechnungen (Fahrtennachweise) des Verkehrsverbundes und bei ABO-Karten eine Kopie des E-Tickets als Anlage beizufügen. Bei Anträgen für 3. und weitere Kinder einer Familie müssen für alle Kinder die entsprechenden Unterlagen mit Originalfahrkarten vorgelegt werden. 9) Höchstbetrag Die notwendigen Beförderungskosten werden bis zu einem Höchstbetrag von 770,00 € je Schüler/in und Schuljahr erstattet. Weitere Informationen und Unterlagen erhalten Sie im jeweiligen Schulsekretariat, beim Schul-, Kulturund Sportamt der Stadt Heilbronn, Marktplatz 11, 74072 Heilbronn, Telefon 07131/56-3165 oder 56-3104; Fax: 07131/56-3196; E-Mail: [email protected]. oder im Internet unter www.heilbronn.de/sch_bil/schulen/schuelerbefoerderung/