Essenheim VG Nieder-Olm - Verbandsgemeinde Nieder-Olm

Transcrição

Essenheim VG Nieder-Olm - Verbandsgemeinde Nieder-Olm
Donnerstag, den 24. Mai 2007
VG Nieder-Olm
Sprechzeiten der
Verbandsgemeindeverwaltung:
Mo., Di., Do. 8.30 bis 12.30 Uhr,
Di. auch 14.00 bis 19.00 Uhr,
Fr. 7.00 - 12.30 Uhr,
Tel. (0 61 36) 6 90, Fax (0 61 36) 6 92 10
Internet: www.vg-nieder-olm.de.
e-mail: [email protected]
Bürgerbüro:
Mo. u. Do. 8.30 - 16.00 Uhr,
Di. 8.30 - 19.00 Uhr, Mi. 8.30 - 12.30 Uhr,
Fr. 7.00 - 12.30 Uhr
Sa. 9.30 - 11.30 Uhr -Tel. 0 61 36 / 69 222
Öffentliche Mahnung
Die Verbandsgemeindekasse Nieder-Olm macht darauf aufmerksam, dass am 15.05.2007 Steuern und
Abgaben fällig waren.
Die Zahlungspflichtigen, die mit der Entrichtung im
Rückstand sind, werden hiermit öffentlich angemahnt.
Nach dem 04.06.2007 werden die fällig gewesenen
Steuern und Abgaben im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens eingezogen.
Verbandsgemeindekasse Nieder-Olm
Einladung
Hiermit lade ich Sie zu einer öffentlichen Sitzung ein.
Gremien: Jugendvertretung
der Verbandsgemeinde Nieder-Olm
Sitzungstermin: Donnerstag, 14. Juni 2007,
18.30 Uhr
Ort: Jugendcafe, 55271 Stadecken-Elsheim
Tagesordnung:
1. Bericht der AG-Wahl
2. Rhoihesse Adventure
3. Neues aus Stadt und Land
4. Sonstiges
Nieder-Olm, 29. Mai 2007
Ralph Spiegler
Bürgermeister
Straßenfest in Nieder-Olm
– Sperrung der Pariser Straße und Bahnhofstraße
Das Straßenfest in der Ortsgemeinde Nieder-Olm findet in der Zeit vom 8. Juni 2007 – 10. Juni 2007 statt.
Aus diesem Anlass werden folgende Bereiche von
Mittwoch, 6. Juni 2007, 19.00 Uhr bis Montag,
11. Juni 2007, 16.00 Uhr für den gesamten Verkehr
gesperrt:
Pariser Straße von Backhausstraße bis Weingut
Grass
Bahnhofstraße Heinrichstraße bis Pariser Straße
Oppenheimer Straße von Ernst-Ludwig-Straße bis
Pariser Straße
Pfarrgasse von Domherrnstraße bis Pariser Straße
Der Parkplatz an der Burgschule wird von Montag,
4. Juni 2007, 19.00 Uhr bis Montag, 11. Juni 2007,
16.00 Uhr gesperrt.
Parkmöglichkeiten sind auf den ausgeschilderten
Parkplätzen am Schwimmbad, am Schulzentrum
und an der Georg-Taulke-Allee in ausreichender Zahl
vorhanden.
Eine Zufahrt über die Ebersheimer Straße ist in der
oben genannten Zeit nicht möglich. Die Umleitung
erfolgt über die Georg-Taulke-Allee, Südtangente,
Weinbergring und Ingelheimer Straße.
Die Verkehrsteilnehmer werden gebeten, die Verkehrsbeschränkungen zu beachten.
Nieder-Olm, 29. Mai 2007
Ralph Spiegler
Bürgermeister
Meldung der Wein- und
Traubenmostbestände
Meldung der oenologischen Verfahren
Letzter Abgabetermin: 7. August 2007
I. Meldung der Wein- und Traubenmostbestände
Zur Meldung der Wein- und Traubenmostbestände
sind alle natürlichen und juristischen Personen verpflichtet, die gewerbsmäßig Wein und/oder Traubenmost be- oder verarbeiten, lagern oder handeln.
Die Meldepflicht erstreckt sich im Einzelnen auf:
1. die in der Weinbaukartei erfassten Betriebe,
Amtlicher Teil
2. die nicht in der Weinbaukartei erfassten Unternehmen, die Wein und Traubenmost zum Verkauf herstellen,
3. die Unternehmen des Großhandels mit Wein und
Traubenmost
soweit sie zum Berichtszeitpunkt über einen Weinbestand von mindestens 10.000 Liter verfügen.
II. Meldung der oenologischen Verfahren
Die Meldung der oenologischen Verfahren ist für alle
natürlichen und juristischen Personen, die gewerbsmäßig Wein erzeugen, verpflichtend. Nach EU-Vorgaben haben die Weinerzeuger den Besitz an Anreicherungsmitteln, die Erhöhung des Alkoholgehaltes,
die Entsäuerung und die Süßung zu melden.
Die Meldeverpflichtung ist in einer einmaligen Meldung für mehrere Maßnahmen zusammengefasst.
Zur weiteren Vereinfachung wurde diese Meldung in
das Formular der Wein- und Traubenmostbestände
integriert.
Bitte beachten: Auch wenn Sie aufgrund der Vorgaben zur Meldung der Wein- und Traubenmostbestände nicht verpflichtet sind, können Sie dennoch der
Anzeigeverpflichtung der oenologischen Verfahren
unterliegen.
Die Meldeformulare sind bei der zuständigen Gemeinde-, Stadt- bzw. Verbandsgemein-deverwaltung
sowie bei den weinbaulichen Dienststellen der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz erhältlich und
müssen dort spätestens bis zum 7. August 2007 eingegangen sein.
Reichen Sie bitte das Exemplar für den Meldepflichtigen zusammen mit der Meldung ein. Es verbleibt
nach Bestätigung des Eingangs bei Ihnen und dient
als Nachweis für die rechtzeitige Abgabe.
Wer die Meldungen nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet, handelt ordnungswidrig im Sinne des § 50 des Weingesetzes.
Die ordnungsgemäße Meldung ist darüber hinaus
Vorbedingung für die Teilnahme an marktregulierenden Maßnahmen nach der Verordnung (EG) Nr.
1493/1999 und deren Durchführungsbestimmungen.
Wir bitten Sie deshalb, die Meldeformulare sehr
sorgfältig auszufüllen und den Meldetermin zu beachten. Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter
der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz in den
zuständigen Dienststellen gerne zur Verfügung.
Landwirtschaftskammer
Rheinland-Pfalz
Essenheim
55270 Essenheim, Hauptstraße 2
Tel. 0 61 36 / 8 82 25, Fax 0 61 36 / 8 88 04
Ortsbürgermeister Hans-Erich Blodt
Bürozeiten: (Frau Heinze)
Mo. u. Mi. 8.00 - 10.00 Uhr
Di. u. Do. 16.30 - 19.00 Uhr
Sprechzeiten Ortsbürgermeister:
Di. u. Do. 17.00 - 19.00 Uhr
Seniorenvertreterin:
Elsa Schmahl, Telefon: 0 61 36 / 8 74 36
Jugendvertreter:
Laura Krömer, Telefon: 0 61 36 / 8 77 32
Sabrina Beißmann, Telefon: 0 61 36 / 8 82 08
e-mail: [email protected]
Meldung der Wein- und
Traubenmostbestände
Meldung der oenologischen Verfahren
(siehe VG Nieder-Olm)
Bebauungsplan „Klappergasse /
Domherrnstraße“
der Ortsgemeinde Essenheim
hier: Bekanntmachung gemäß § 10 BauGB und
§ 88 LBauO
AZ: 4.2/610-13-17/1
Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I Seite
2141) sowie des § 88 LBauO für Rheinland-Pfalz
vom 24. November 1998 in den jeweils geltenden
Fassungen wird Folgendes bekannt gemacht:
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Essenheim hat
in seiner Sitzung am 08.05.2007 den Bebauungs-
Seite 3
plan „Klappergasse / Domherrnstraße“ gemäß § 10
BauGB als Satzung beschlossen.
Der Bebauungsplan wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3
BauGB bekannt gemacht.
Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung
in Kraft. Er kann ab sofort von jedermann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Nieder-Olm, Rathaus,
Pariser Straße 110, 55268 Nieder-Olm, während der
Dienststunden eingesehen werden. Über den Inhalt
wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Der Bebauungsplan umfasst die Grundstücke in der
Gemarkung Essenheim, Flur 1, Nr. 748, 747,
1163/31, 737, 738, 746, 735/5, 736, 735/2 tlw., sowie
Flur 20, Nr. 1 und 2
Auf folgende Vorschriften des BauGB sowie der GemO für Rheinland-Pfalz wird hingewiesen:
§ 44 BauGB
Entschädigungspflichtige, Fälligkeit und Erlöschen
der Entschädigungsansprüche
(1) Zur Entschädigung ist der Begünstigte verpflichtet, wenn er mit der Festsetzung zu seinen Gunsten
einverstanden ist. Ist ein Begünstigter nicht bestimmt oder liegt sein Einverständnis nicht vor, ist die
Gemeinde zur Entschädigung verpflichtet. Erfüllt der
Begünstigte seine Verpflichtung nicht, ist dem Eigentümer gegenüber auch die Gemeinde verpflichtet; der Begünstigte hat der Gemeinde Ersatz zu leisten.
(2) Dient die Festsetzung der Beseitigung oder Minderung von Auswirkungen, die von der Nutzung eines Grundstücks ausgehen, ist der Eigentümer zur
Entschädigung verpflichtet, wenn er mit der Festsetzung einverstanden war. Ist der Eigentümer aufgrund
anderer gesetzlicher Vorschriften verpflichtet, Auswirkungen, die von der Nutzung seines Grundstücks
ausgehen, zu beseitigen oder zu mindern, ist er auch
ohne Einverständnis zur Entschädigung verpflichtet,
soweit er durch die Festsetzung Aufwendungen erspart. Erfüllt der Eigentümer seine Verpflichtungen
nicht, gilt Absatz 1 Satz 3 entsprechend. Die Gemeinde soll den Eigentümer anhören, bevor sie Festsetzungen trifft, die zu einer Entschädigung nach
Satz 1 oder 2 führen können.
(3) Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er
kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung
schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Entschädigungsleistungen in Geld sind ab Fälligkeit mit 2 vom Hundert über dem Basiszinssatz
nach § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuchs jährlich zu
verzinsen. Ist Entschädigung durch Übernahme des
Grundstücks zu leisten, findet auf die Verzinsung
§ 99 Abs. 3 Anwendung.
(4) Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht
innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten
Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit
des Anspruchs herbeigeführt wird.
(5) In der Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB
ist auf die Vorschriften des Absatzes 3 Satz 1 und 2
sowie des Absatzes 4 hinzuweisen.
§ 215 BauGB
Frist für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften
(1) Unbeachtlich werden
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrensund Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des
Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der
Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter
Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
(2) Bei Inkraftsetzung des Flächennutzungsplans
oder der Satzung ist auf die Voraussetzungen für die
Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen hinzuweisen.
§ 24 Abs. 6 GemO
(6) Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf
Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind,
gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von
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Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt
nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der
Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung
oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt
worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die
Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet
oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll,
schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend
gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend
machen. Bei der Bekanntmachung der Satzung ist
auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung
der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hinzuweisen.
Essenheim, 29. Mai 2007
Hans-Erich Blodt
Ortsbürgermeister
Jugenheim
55270 Jugenheim, Schulstraße 3
Tel. 0 61 30 / 14 88, Fax 0 61 30 / 78 53 / 94 59 26
E-Mail: [email protected]
Ortsbürgermeister Herbert Petri
Bürozeiten: (Monika Geis)
Mo., Do., 18.00 - 19.30 Uhr,
Di., Fr. 10.00 - 11.30 Uhr
Sprechzeiten Ortsbürgermeister:
Mo., Do. 18.00 - 19.30 Uhr
Seniorenvertreter:
Dieter Schilling, Telefon: 0 61 30 / 83 21
Hermann Axt, Telefon: 0 61 30 / 14 13
Jugendvertreter:
Vanessa Arenz, Telefon: 0 61 30 / 74 13
Annika Autenheimer, Telefon: 0 61 30 / 94 19 12
Internet: www.jugenheim-rheinhessen.de
Meldung der Wein- und
Traubenmostbestände
Meldung der oenologischen Verfahren
(siehe VG Nieder-Olm)
Klein-Winternheim
55270 Klein-Winternheim, Hauptstraße 6
Tel. 0 61 36 / 99 42 - 0, Fax 0 61 36 / 99 42 - 24
Ortsbürgermeisterin Ute Granold
Bürozeiten: (Fr. Holzhauser/Fr. Silz)
Mo. 9.30 - 11.30 Uhr, Di. 17.00 - 19.00 Uhr
Fr. 16.00 - 17.30 Uhr
Sprechzeiten Ortsbürgermeisterin:
Di. 17.30 - 19.00 Uhr, Fr. 16.00 - 17.30 Uhr
und nach Vereinbarung
Seniorenvertreter:
Rosemarie Becker, Telefon: 0 61 36 / 8 78 57
Peter Mühlenbeck, Telefon: 0 61 36 / 8 57 07
Jugendvertreter:
Dennis Schultheis, Telefon: 0 61 36 / 95 31 09
Michel Kleiner, Telefon: 0 61 36 / 8 92 33
[email protected]
Meldung der Wein- und
Traubenmostbestände
Meldung der oenologischen Verfahren
(siehe VG Nieder-Olm)
Einladung
Hiermit lade ich Sie zu einer öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung ein.
Gremien: Rechnungsprüfungsausschuss
der Ortsgemeinde Klein-Winternheim
Sitzungstermin: Montag, 4. Juni 2007, 18.00 Uhr
Ort: Rathaus, Pariser Straße 110, 55268 NiederOlm
Raum: Sitzungszimmer
Amtlicher Teil
Donnerstag, den 24. Mai 2007
Tagesordnung:
Beratung und Beschlussfassung:
A. Nichtöffentlicher Teil:
Beratung und Entscheidung über die öffentliche Behandlung der unter Teil B aufgeführten Tagesordnungspunkte.
B. Öffentlicher Teil:
1. Prüfung der Jahresrechnung für das Rechnungsjahr 2006 gemäß § 110 GemO in Verbindung mit
§ 114 GemO
2. Empfehlung an den Ortsgemeinderat;
2.1 Zustimmung zur Jahresrechnung für das
Jahr 2006
2.2 über die Entlastung
a) des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Klein-Winternheim für das Jahr 2006
b) der Beigeordneten der Ortsgemeinde
Klein-Winternheim für das Jahr 2006
2.3 über die Entlastung
a) des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Nieder-Olm, Herrn Spiegler, für
das Jahr 2006
b) der Beigeordneten der Verbandsgemeinde Nieder-Olm, Herrn Malkmus, Herrn
Moschner und Herrn Wildgrube für das
Jahr 2006
Klein-Winternheim, 29. Mai 2007
Ute Granold
Ortsbürgermeisterin
1. Beigeordneter Herbert Reuter
(Bauen, Verkehr, Kultur, Vereine)
Di. 9.00 – 12.00 Uhr
Beigeordneter Gerhard Lenzen
(Jugend, Soziales, Senioren und Sport,
Sportvereine)
Donnerstag
17.00 Uhr bis 19.00 Uhr
nach Terminvereinbarung
Tel. 0 61 36 - 69 218 / 216
Beigeordneter Gerhard Mann
(Umwelt, Natur, Landwirtschaft, Ortsverschönerung,
Ludwig-Eckes-Halle, ausl. Mitbürger/innen)
Mi. 10.00 – 12.00 Uhr
Seniorenvertreter:
Giuseppe Ceresa, Tel. 0 61 36 / 67 87
Renate Haink, Tel. 0 61 36 / 4 41 38
Jörg Illing, Tel. 0 61 36 / 92 42 17
Jugendvertreter:
Anna-Lisa Knierim, Tel. 0 61 36 / 38 00
Marissa Schultheis, Tel. 0 61 36 / 56 07
Simon Schatz, Tel. 0 61 36 / 71 94
Einladung
– Sperrung der Pariser Straße und Bahnhofstraße –
Das Straßenfest in der Ortsgemeinde Nieder-Olm findet in der Zeit vom 8. Juni 2007 – 10. Juni 2007 statt.
Aus diesem Anlass werden folgende Bereiche von
Mittwoch, 6. Juni 2007, 19.00 Uhr bis Montag,
11. Juni 2007, 16.00 Uhr für den gesamten Verkehr
gesperrt:
Pariser Straße von Backhausstraße bis Weingut
Grass
Bahnhofstraße von Heinrichstraße bis Pariser Straße
Oppenheimer Straße von Ernst-Ludwig-Straße bis
Pariser Straße
Pfarrgasse von Domherrnstraße bis Pariser Straße
Der Parkplatz an der Burgschule wird von Montag,
4. Juni 2007, 19.00 Uhr bis Montag, 11. Juni 2007,
16.00 Uhr gesperrt.
Parkmöglichkeiten sind auf den ausgeschilderten
Parkplätzen am Schwimmbad, am Schulzentrum
und an der Georg-Taulke-Allee in ausreichender Zahl
vorhanden.
Eine Zufahrt über die Ebersheimer Straße ist in der
oben genannten Zeit nicht möglich. Die Umleitung
erfolgt über die Georg-Taulke-Allee, Südtangente,
Weinbergring und Ingelheimer Straße.
Die Verkehrsteilnehmer werden gebeten, die Verkehrsbeschränkungen zu beachten.
Nieder-Olm, 29. Mai 2007
Ralph Spiegler
Bürgermeister
Hiermit lade ich Sie zu einer öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung ein.
Gremien: Haupt- und Finanzausschuss sowie
Bauausschuss der Ortsgemeinde Klein-Winternheim
Sitzungstermin: Mittwoch, 6. Juni 2007 um
20.00 Uhr
Ort: Hauptstr. 6, 55270 Klein-Winternheim
Raum: Ratsaal, 1. OG
Tagesordnung:
A. Nichtöffentlicher Teil:
Beratung und Entscheidung über die öffentliche Behandlung der unter Teil B aufgeführten Tagesordnungspunkte.
B. Öffentlicher Teil:
Haupt- und Finanz- sowie Bauausschuss:
1. Entwurf des Landesentwicklungsprogramms IV
2. Neuausbau des Fest- und Parkplatzes auf dem
Sportplatzgelände in Klein-Winternheim
hier: Ergänzende Maßnahmen und Nachtrag /
Eilentscheidung
3. Entwicklung neues Wohnbaugebiet
hier: Information zum Bodengutachten und zum
Schall- und Immissionsschutzgutachten
4. Kostenbeteiligung der Ortsgemeinde Klein-Winternheim für Erneuerung der Fenster im Kath. Kindergarten
5. Mitteilungen und Anfragen
Haupt- und Finanzausschuss:
6. Mitgliedschaft Rheinhessen-Marketing e. V.
hier: Antrag der SPD-Fraktion v. 28.03.2007
C. Nichtöffentlicher Teil:
Bauausschuss:
7. Bauanträge
8. Mitteilungen und Anfragen
Klein-Winternheim, 29. Mai 2007
Ute Granold
Ortsbürgermeisterin
Nieder-Olm
55268 Nieder-Olm, Pariser Straße 110
Tel. 0 61 36 / 6 92 18 und 6 92 16
Fax: 0 61 36 / 6 92 17
[email protected]
www.nieder-olm.de
Stadtbürgermeister Reinhard Küchenmeister
Bürozeiten (F. Ettlich / Fr. Fitzi)
Mo. – Fr. 9.00 – 12.00 Uhr
Sprechzeiten Stadtbürgermeister
Montag: 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr
offene Sprechstunde
18.00 Uhr bis 18.30 Uhr
nach Terminvereinbarung
Tel. 0 61 36 - 69 218 / 216
Bitte benutzen Sie den Hintereingang
des Rathauses.
Meldung der Wein- und
Traubenmostbestände
Meldung der oenologischen Verfahren
(siehe VG Nieder-Olm)
Straßenfest in Nieder-Olm
Ober-Olm
55270 Ober-Olm, Kirchgasse 7
(zurzeit Provisorium gegenüber im Schulkeller)
Tel. 0 61 36 / 80 40 (nur während der Öffnungszeiten
des Gemeindebüros)
Fax 0 61 36 / 8 90 50
Internet: www.Ober-Olm.de
Gemeindebüro:
E-Mail: Gemeindebü[email protected]
Öffnungszeiten:
Montag und Freitag 17.00 – 18.30 Uhr
Manuela Steffen
E-Mail: [email protected]
Vertretung: Margit Schmitt
E-Mail: [email protected]
Dienstag 10.30 - 12.30 Uhr
Uta-Maria Schmidt
E-Mail: [email protected]
Ortsbürgermeister Heribert Schmitt
Sprechzeiten Ortsbürgermeister:
Montag und Freitag 17.00 bis 18.30 Uhr
Nach telefonischer Vereinbarung:
Dienstag und Mittwoch 18.00 – 19.00 Uhr
Sonst jederzeit erreichbar unter
Tel. 0 61 36 / 8 73 33
E-Mail: [email protected]
Donnerstag, den 24. Mai 2007
[email protected]
1. Beigeordneter Winfried Labenz
(Geschäftsbereich: Bauangelegenheiten)
Tel. 0 61 36 / 8 78 61
E-Mail: [email protected]
Beigeordnete Renate Wiedenhöft
(Geschäftsbereich: Umwelt, Verkehr und Ortsverschönerung, Einteilung der Gemeindearbeiter,
Verwaltung des Friedhofes und der Ulmenhalle)
Tel. 0 61 36 / 8 98 61
E-Mail: Renate.Wiedenhö[email protected]
Beigeordneter Patrick Mutschke
Tel. 0 61 36 / 8 71 83
E-Mail: [email protected]
Meldung der Wein- und
Traubenmostbestände
Meldung der oenologischen Verfahren
(siehe VG Nieder-Olm)
Sörgenloch
Amtlicher Teil
Stadecken-Elsheim
55271 Stadecken-Elsheim, Auf der Langweid 10
Tel. 0 61 36 / 22 48, Fax 0 61 36 / 67 01
Ortsbürgermeister Hermann Müller
Bürozeiten: Frau Wehrland-Döß
Montag 8.30 - 12.00 Uhr und 16.00 - 19.00 Uhr
Mittwoch 8.30 - 12.00 Uhr
Freitag 8.30 - 12.00 Uhr
Sprechstunden Ortsbürgermeister:
Montag 16.00 - 19.00 Uhr
Freitag 9.00 - 13.00 Uhr (nach Vereinbarung)
Seniorenvertreter:
Annemie Singer, Telefon: 0 61 36 / 29 53
Rudolf Thielemann, Telefon: 0 61 30 / 94 55 60
Jugendvertreter:
Lukas Becker, Telefon: 0 61 36 / 63 15
Christian Baumgarten
e-mail: [email protected]
Internet: www.stadecken-elsheim.de
Meldung der Wein- und
Traubenmostbestände
Meldung der oenologischen Verfahren
(siehe VG Nieder-Olm)
55270 Sörgenloch, Place de Ludes 10
Telefon 0 61 36 / 22 34
Fax 0 61 36 / 7 62 38 55
Ortsbürgermeister Helmut Krämer
Bürozeiten: (Fr. Kessel)
Mo. 17.00 - 19.00 Uhr
Di. bis Do. 10.00 - 12.00 Uhr
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters:
Mo. 17.00 - 19.00 Uhr
Seniorenvertreter:
Karl Gmach, Telefon: 0 61 36 / 26 53
Rudolf Schlösser, Telefon: 0 61 36 / 28 05
Jugendraumvertreter:
Kai Wolf, Telefon: 0 61 36 / 95 70 97
Peter Beck, Telefon: 0 61 36 / 63 64
e-mail: [email protected]
Meldung der Wein- und
Traubenmostbestände
Meldung der oenologischen Verfahren
(siehe VG Nieder-Olm)
Zornheim
55270 Zornheim, Kirschgartenstraße 2
Tel 0 61 36 / 95 29 40,
Fax: 0 61 36 / 9 52 94 13
Bürozeiten (Frau Becker, Frau Appel)
Mo., Mi., Do., Fr., 10.00 - 12.00 Uhr
Mo. auch 17.30 - 19.00 Uhr
Mi. auch 17.30 - 19.00 Uhr
Di. geschlossen
Sprechzeiten Ortsbürgermeister
Dr. Werner Dahmen
Mo. 17.30 bis 19.00 Uhr
Mi. 17.30 bis 19.00 Uhr
Sprechzeiten des 1. Beigeordneten
Bardo Kneib
(Geschäftsbereich: Bauen, Verkehr,
Dorferneuerung sowie Umwelt,
Landwirtschaft und Anlagen)
Seite 5
Mi. 11.00 - 12.00 Uhr
Sprechzeiten der Beigeordneten
Luise Schöneberger-Bubach
(Geschäftsbereich: Jugend, Senioren, Soziales,
Kultur und Sport)
Mo. 11.00 - 12.00 Uhr
Seniorenvertreter:
Ernst-Ulrich Mahr, Telefon: 0 61 36 / 4 36 92
Karin Schneider, Telefon: 0 61 36 / 4 48 93
Jugendvertreter:
Freddy Utesch, Tel. 0 61 36 / 4 50 93
Philipp Ruff, Tel. 0 61 36 / 95 88 02
e-mail: [email protected]
Meldung der Wein- und
Traubenmostbestände
Meldung der oenologischen Verfahren
(siehe VG Nieder-Olm)
Bebauungsplan „Pfortengewann –
3. Änderung” der Ortsgemeinde
Zornheim - Aufhebungsverfahren
hier: Offenlegungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2
BauGB
AZ: 3.1.2/610-13-17-3/08
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I Seite
2141) in der derzeit geltenden Fassung wird Folgendes bekannt gemacht:
Der Entwurf der Bebauungsplanaufhebung „Pfortengewann – 3. Änderung“ der Ortsgemeinde Zornheim wird auf die Dauer eines Monats in der Zeit vom
08.06.2007 bis einschließlich 09.07.2007
während der Dienststunden zu jedermanns Einsichtnahme bei der Verbandsgemeindeverwaltung Nieder-Olm, Rathaus, Zimmer 215, Pariser Straße 110,
55268 Nieder-Olm, öffentlich ausgelegt. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wird durchgeführt.
Während der Offenlegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift bei der vorgenannten Stelle abgegeben werden. Die fristgemäß
abgegebenen Stellungnahmen sind von der Gemeinde zu prüfen; das Ergebnis wird mitgeteilt.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan
unberücksichtigt bleiben.
Zornheim, 29. Mai 2007
Dr. Dahmen
Ortsbürgermeister
Ende amtlicher Teil
Wie wird man Zecken wieder los?
Wenn man von einer Zecke
gestochen wurde, bekommt
man in der Regel viele Ratschläge, wie man den Parasiten wieder los wird: Klebstoff, Öl oder Alkohol sind
nur einige Beispiele. Solche
Tipps sind allerdings völlig
falsch, warnt Dr. Gerd Claus- Quelle:Wikipedia, Foto A.Karwath
sen, chirurgischer Leiter der
Zentralen Notaufnahme im
Elisabeth-Krankenhaus Essen: „Versuchen Sie nie
Zecken, die sich in der Haut
festgebissen haben, abzutöten. Die Tiere können Krankheitserreger enthalten. Wenn sie im Todeskampf ihren Darminhalt in die Hautwunde entleeren, steigt das Risiko einer Infektion erheblich an.“ Am besten entfernt man Zecken mit
einer spitzen Pinzette oder einer speziellen Zeckenzange. „Greifen Sie
das Tier am Kopf, ganz dicht an der Haut. Halten Sie es unter leich-
tem Zug für eine Minute fest. In der Regel lässt es dann von selbst
los“, erklärt Claussen. „Wenn nicht, ziehen Sie die Zecke gerade –
eventuell unter leichter Hin- und Herbewegung – heraus. Oft bedarf
dies einiger Kraft. Herausdrehen sollte man Zecken nicht. Dabei besteht die Gefahr, dass der Kopf im Gewebe zurückbleibt. Achten Sie
darauf, dass das Tier beim Herausziehen nicht zerquetscht wird, da
so infektiöser Inhalt in die Wunde gelangen kann.“ Nach dem Entfernen sollte die Einstichstelle gereinigt
werden – ist kein Desinfektionsmittel
zur Hand, tun es auch Wasser und
Seife. Schafft man es nicht, die Zecke
herauszuziehen oder bleiben Teile ihres Körpers in der Hautwunde zurück,
ist es ratsam, einen Arzt aufzusuchen.
Meistens sind Zeckenstiche harmlos.
Da die Spinnentiere aber Krankheitserreger übertragen können, muss das
Areal rund um die Stichstelle in
den folgenden Tagen gut beobachtet
werden.
EKE
Quelle:Wikipedia, Foto J. Jahn