Essenheim VG Nieder-Olm - Verbandsgemeinde Nieder-Olm
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Essenheim VG Nieder-Olm - Verbandsgemeinde Nieder-Olm
Donnerstag, den 24. Mai 2007 VG Nieder-Olm Sprechzeiten der Verbandsgemeindeverwaltung: Mo., Di., Do. 8.30 bis 12.30 Uhr, Di. auch 14.00 bis 19.00 Uhr, Fr. 7.00 - 12.30 Uhr, Tel. (0 61 36) 6 90, Fax (0 61 36) 6 92 10 Internet: www.vg-nieder-olm.de. e-mail: [email protected] Bürgerbüro: Mo. u. Do. 8.30 - 16.00 Uhr, Di. 8.30 - 19.00 Uhr, Mi. 8.30 - 12.30 Uhr, Fr. 7.00 - 12.30 Uhr Sa. 9.30 - 11.30 Uhr -Tel. 0 61 36 / 69 222 Öffentliche Mahnung Die Verbandsgemeindekasse Nieder-Olm macht darauf aufmerksam, dass am 15.05.2007 Steuern und Abgaben fällig waren. Die Zahlungspflichtigen, die mit der Entrichtung im Rückstand sind, werden hiermit öffentlich angemahnt. Nach dem 04.06.2007 werden die fällig gewesenen Steuern und Abgaben im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens eingezogen. Verbandsgemeindekasse Nieder-Olm Einladung Hiermit lade ich Sie zu einer öffentlichen Sitzung ein. Gremien: Jugendvertretung der Verbandsgemeinde Nieder-Olm Sitzungstermin: Donnerstag, 14. Juni 2007, 18.30 Uhr Ort: Jugendcafe, 55271 Stadecken-Elsheim Tagesordnung: 1. Bericht der AG-Wahl 2. Rhoihesse Adventure 3. Neues aus Stadt und Land 4. Sonstiges Nieder-Olm, 29. Mai 2007 Ralph Spiegler Bürgermeister Straßenfest in Nieder-Olm – Sperrung der Pariser Straße und Bahnhofstraße Das Straßenfest in der Ortsgemeinde Nieder-Olm findet in der Zeit vom 8. Juni 2007 – 10. Juni 2007 statt. Aus diesem Anlass werden folgende Bereiche von Mittwoch, 6. Juni 2007, 19.00 Uhr bis Montag, 11. Juni 2007, 16.00 Uhr für den gesamten Verkehr gesperrt: Pariser Straße von Backhausstraße bis Weingut Grass Bahnhofstraße Heinrichstraße bis Pariser Straße Oppenheimer Straße von Ernst-Ludwig-Straße bis Pariser Straße Pfarrgasse von Domherrnstraße bis Pariser Straße Der Parkplatz an der Burgschule wird von Montag, 4. Juni 2007, 19.00 Uhr bis Montag, 11. Juni 2007, 16.00 Uhr gesperrt. Parkmöglichkeiten sind auf den ausgeschilderten Parkplätzen am Schwimmbad, am Schulzentrum und an der Georg-Taulke-Allee in ausreichender Zahl vorhanden. Eine Zufahrt über die Ebersheimer Straße ist in der oben genannten Zeit nicht möglich. Die Umleitung erfolgt über die Georg-Taulke-Allee, Südtangente, Weinbergring und Ingelheimer Straße. Die Verkehrsteilnehmer werden gebeten, die Verkehrsbeschränkungen zu beachten. Nieder-Olm, 29. Mai 2007 Ralph Spiegler Bürgermeister Meldung der Wein- und Traubenmostbestände Meldung der oenologischen Verfahren Letzter Abgabetermin: 7. August 2007 I. Meldung der Wein- und Traubenmostbestände Zur Meldung der Wein- und Traubenmostbestände sind alle natürlichen und juristischen Personen verpflichtet, die gewerbsmäßig Wein und/oder Traubenmost be- oder verarbeiten, lagern oder handeln. Die Meldepflicht erstreckt sich im Einzelnen auf: 1. die in der Weinbaukartei erfassten Betriebe, Amtlicher Teil 2. die nicht in der Weinbaukartei erfassten Unternehmen, die Wein und Traubenmost zum Verkauf herstellen, 3. die Unternehmen des Großhandels mit Wein und Traubenmost soweit sie zum Berichtszeitpunkt über einen Weinbestand von mindestens 10.000 Liter verfügen. II. Meldung der oenologischen Verfahren Die Meldung der oenologischen Verfahren ist für alle natürlichen und juristischen Personen, die gewerbsmäßig Wein erzeugen, verpflichtend. Nach EU-Vorgaben haben die Weinerzeuger den Besitz an Anreicherungsmitteln, die Erhöhung des Alkoholgehaltes, die Entsäuerung und die Süßung zu melden. Die Meldeverpflichtung ist in einer einmaligen Meldung für mehrere Maßnahmen zusammengefasst. Zur weiteren Vereinfachung wurde diese Meldung in das Formular der Wein- und Traubenmostbestände integriert. Bitte beachten: Auch wenn Sie aufgrund der Vorgaben zur Meldung der Wein- und Traubenmostbestände nicht verpflichtet sind, können Sie dennoch der Anzeigeverpflichtung der oenologischen Verfahren unterliegen. Die Meldeformulare sind bei der zuständigen Gemeinde-, Stadt- bzw. Verbandsgemein-deverwaltung sowie bei den weinbaulichen Dienststellen der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz erhältlich und müssen dort spätestens bis zum 7. August 2007 eingegangen sein. Reichen Sie bitte das Exemplar für den Meldepflichtigen zusammen mit der Meldung ein. Es verbleibt nach Bestätigung des Eingangs bei Ihnen und dient als Nachweis für die rechtzeitige Abgabe. Wer die Meldungen nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet, handelt ordnungswidrig im Sinne des § 50 des Weingesetzes. Die ordnungsgemäße Meldung ist darüber hinaus Vorbedingung für die Teilnahme an marktregulierenden Maßnahmen nach der Verordnung (EG) Nr. 1493/1999 und deren Durchführungsbestimmungen. Wir bitten Sie deshalb, die Meldeformulare sehr sorgfältig auszufüllen und den Meldetermin zu beachten. Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz in den zuständigen Dienststellen gerne zur Verfügung. Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz Essenheim 55270 Essenheim, Hauptstraße 2 Tel. 0 61 36 / 8 82 25, Fax 0 61 36 / 8 88 04 Ortsbürgermeister Hans-Erich Blodt Bürozeiten: (Frau Heinze) Mo. u. Mi. 8.00 - 10.00 Uhr Di. u. Do. 16.30 - 19.00 Uhr Sprechzeiten Ortsbürgermeister: Di. u. Do. 17.00 - 19.00 Uhr Seniorenvertreterin: Elsa Schmahl, Telefon: 0 61 36 / 8 74 36 Jugendvertreter: Laura Krömer, Telefon: 0 61 36 / 8 77 32 Sabrina Beißmann, Telefon: 0 61 36 / 8 82 08 e-mail: [email protected] Meldung der Wein- und Traubenmostbestände Meldung der oenologischen Verfahren (siehe VG Nieder-Olm) Bebauungsplan „Klappergasse / Domherrnstraße“ der Ortsgemeinde Essenheim hier: Bekanntmachung gemäß § 10 BauGB und § 88 LBauO AZ: 4.2/610-13-17/1 Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I Seite 2141) sowie des § 88 LBauO für Rheinland-Pfalz vom 24. November 1998 in den jeweils geltenden Fassungen wird Folgendes bekannt gemacht: Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Essenheim hat in seiner Sitzung am 08.05.2007 den Bebauungs- Seite 3 plan „Klappergasse / Domherrnstraße“ gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht. Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Er kann ab sofort von jedermann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Nieder-Olm, Rathaus, Pariser Straße 110, 55268 Nieder-Olm, während der Dienststunden eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Der Bebauungsplan umfasst die Grundstücke in der Gemarkung Essenheim, Flur 1, Nr. 748, 747, 1163/31, 737, 738, 746, 735/5, 736, 735/2 tlw., sowie Flur 20, Nr. 1 und 2 Auf folgende Vorschriften des BauGB sowie der GemO für Rheinland-Pfalz wird hingewiesen: § 44 BauGB Entschädigungspflichtige, Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche (1) Zur Entschädigung ist der Begünstigte verpflichtet, wenn er mit der Festsetzung zu seinen Gunsten einverstanden ist. Ist ein Begünstigter nicht bestimmt oder liegt sein Einverständnis nicht vor, ist die Gemeinde zur Entschädigung verpflichtet. Erfüllt der Begünstigte seine Verpflichtung nicht, ist dem Eigentümer gegenüber auch die Gemeinde verpflichtet; der Begünstigte hat der Gemeinde Ersatz zu leisten. (2) Dient die Festsetzung der Beseitigung oder Minderung von Auswirkungen, die von der Nutzung eines Grundstücks ausgehen, ist der Eigentümer zur Entschädigung verpflichtet, wenn er mit der Festsetzung einverstanden war. Ist der Eigentümer aufgrund anderer gesetzlicher Vorschriften verpflichtet, Auswirkungen, die von der Nutzung seines Grundstücks ausgehen, zu beseitigen oder zu mindern, ist er auch ohne Einverständnis zur Entschädigung verpflichtet, soweit er durch die Festsetzung Aufwendungen erspart. Erfüllt der Eigentümer seine Verpflichtungen nicht, gilt Absatz 1 Satz 3 entsprechend. Die Gemeinde soll den Eigentümer anhören, bevor sie Festsetzungen trifft, die zu einer Entschädigung nach Satz 1 oder 2 führen können. (3) Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Entschädigungsleistungen in Geld sind ab Fälligkeit mit 2 vom Hundert über dem Basiszinssatz nach § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuchs jährlich zu verzinsen. Ist Entschädigung durch Übernahme des Grundstücks zu leisten, findet auf die Verzinsung § 99 Abs. 3 Anwendung. (4) Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. (5) In der Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB ist auf die Vorschriften des Absatzes 3 Satz 1 und 2 sowie des Absatzes 4 hinzuweisen. § 215 BauGB Frist für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften (1) Unbeachtlich werden 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrensund Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. (2) Bei Inkraftsetzung des Flächennutzungsplans oder der Satzung ist auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen hinzuweisen. § 24 Abs. 6 GemO (6) Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Seite 4 Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Bei der Bekanntmachung der Satzung ist auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hinzuweisen. Essenheim, 29. Mai 2007 Hans-Erich Blodt Ortsbürgermeister Jugenheim 55270 Jugenheim, Schulstraße 3 Tel. 0 61 30 / 14 88, Fax 0 61 30 / 78 53 / 94 59 26 E-Mail: [email protected] Ortsbürgermeister Herbert Petri Bürozeiten: (Monika Geis) Mo., Do., 18.00 - 19.30 Uhr, Di., Fr. 10.00 - 11.30 Uhr Sprechzeiten Ortsbürgermeister: Mo., Do. 18.00 - 19.30 Uhr Seniorenvertreter: Dieter Schilling, Telefon: 0 61 30 / 83 21 Hermann Axt, Telefon: 0 61 30 / 14 13 Jugendvertreter: Vanessa Arenz, Telefon: 0 61 30 / 74 13 Annika Autenheimer, Telefon: 0 61 30 / 94 19 12 Internet: www.jugenheim-rheinhessen.de Meldung der Wein- und Traubenmostbestände Meldung der oenologischen Verfahren (siehe VG Nieder-Olm) Klein-Winternheim 55270 Klein-Winternheim, Hauptstraße 6 Tel. 0 61 36 / 99 42 - 0, Fax 0 61 36 / 99 42 - 24 Ortsbürgermeisterin Ute Granold Bürozeiten: (Fr. Holzhauser/Fr. Silz) Mo. 9.30 - 11.30 Uhr, Di. 17.00 - 19.00 Uhr Fr. 16.00 - 17.30 Uhr Sprechzeiten Ortsbürgermeisterin: Di. 17.30 - 19.00 Uhr, Fr. 16.00 - 17.30 Uhr und nach Vereinbarung Seniorenvertreter: Rosemarie Becker, Telefon: 0 61 36 / 8 78 57 Peter Mühlenbeck, Telefon: 0 61 36 / 8 57 07 Jugendvertreter: Dennis Schultheis, Telefon: 0 61 36 / 95 31 09 Michel Kleiner, Telefon: 0 61 36 / 8 92 33 [email protected] Meldung der Wein- und Traubenmostbestände Meldung der oenologischen Verfahren (siehe VG Nieder-Olm) Einladung Hiermit lade ich Sie zu einer öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung ein. Gremien: Rechnungsprüfungsausschuss der Ortsgemeinde Klein-Winternheim Sitzungstermin: Montag, 4. Juni 2007, 18.00 Uhr Ort: Rathaus, Pariser Straße 110, 55268 NiederOlm Raum: Sitzungszimmer Amtlicher Teil Donnerstag, den 24. Mai 2007 Tagesordnung: Beratung und Beschlussfassung: A. Nichtöffentlicher Teil: Beratung und Entscheidung über die öffentliche Behandlung der unter Teil B aufgeführten Tagesordnungspunkte. B. Öffentlicher Teil: 1. Prüfung der Jahresrechnung für das Rechnungsjahr 2006 gemäß § 110 GemO in Verbindung mit § 114 GemO 2. Empfehlung an den Ortsgemeinderat; 2.1 Zustimmung zur Jahresrechnung für das Jahr 2006 2.2 über die Entlastung a) des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Klein-Winternheim für das Jahr 2006 b) der Beigeordneten der Ortsgemeinde Klein-Winternheim für das Jahr 2006 2.3 über die Entlastung a) des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Nieder-Olm, Herrn Spiegler, für das Jahr 2006 b) der Beigeordneten der Verbandsgemeinde Nieder-Olm, Herrn Malkmus, Herrn Moschner und Herrn Wildgrube für das Jahr 2006 Klein-Winternheim, 29. Mai 2007 Ute Granold Ortsbürgermeisterin 1. Beigeordneter Herbert Reuter (Bauen, Verkehr, Kultur, Vereine) Di. 9.00 – 12.00 Uhr Beigeordneter Gerhard Lenzen (Jugend, Soziales, Senioren und Sport, Sportvereine) Donnerstag 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr nach Terminvereinbarung Tel. 0 61 36 - 69 218 / 216 Beigeordneter Gerhard Mann (Umwelt, Natur, Landwirtschaft, Ortsverschönerung, Ludwig-Eckes-Halle, ausl. Mitbürger/innen) Mi. 10.00 – 12.00 Uhr Seniorenvertreter: Giuseppe Ceresa, Tel. 0 61 36 / 67 87 Renate Haink, Tel. 0 61 36 / 4 41 38 Jörg Illing, Tel. 0 61 36 / 92 42 17 Jugendvertreter: Anna-Lisa Knierim, Tel. 0 61 36 / 38 00 Marissa Schultheis, Tel. 0 61 36 / 56 07 Simon Schatz, Tel. 0 61 36 / 71 94 Einladung – Sperrung der Pariser Straße und Bahnhofstraße – Das Straßenfest in der Ortsgemeinde Nieder-Olm findet in der Zeit vom 8. Juni 2007 – 10. Juni 2007 statt. Aus diesem Anlass werden folgende Bereiche von Mittwoch, 6. Juni 2007, 19.00 Uhr bis Montag, 11. Juni 2007, 16.00 Uhr für den gesamten Verkehr gesperrt: Pariser Straße von Backhausstraße bis Weingut Grass Bahnhofstraße von Heinrichstraße bis Pariser Straße Oppenheimer Straße von Ernst-Ludwig-Straße bis Pariser Straße Pfarrgasse von Domherrnstraße bis Pariser Straße Der Parkplatz an der Burgschule wird von Montag, 4. Juni 2007, 19.00 Uhr bis Montag, 11. Juni 2007, 16.00 Uhr gesperrt. Parkmöglichkeiten sind auf den ausgeschilderten Parkplätzen am Schwimmbad, am Schulzentrum und an der Georg-Taulke-Allee in ausreichender Zahl vorhanden. Eine Zufahrt über die Ebersheimer Straße ist in der oben genannten Zeit nicht möglich. Die Umleitung erfolgt über die Georg-Taulke-Allee, Südtangente, Weinbergring und Ingelheimer Straße. Die Verkehrsteilnehmer werden gebeten, die Verkehrsbeschränkungen zu beachten. Nieder-Olm, 29. Mai 2007 Ralph Spiegler Bürgermeister Hiermit lade ich Sie zu einer öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung ein. Gremien: Haupt- und Finanzausschuss sowie Bauausschuss der Ortsgemeinde Klein-Winternheim Sitzungstermin: Mittwoch, 6. Juni 2007 um 20.00 Uhr Ort: Hauptstr. 6, 55270 Klein-Winternheim Raum: Ratsaal, 1. OG Tagesordnung: A. Nichtöffentlicher Teil: Beratung und Entscheidung über die öffentliche Behandlung der unter Teil B aufgeführten Tagesordnungspunkte. B. Öffentlicher Teil: Haupt- und Finanz- sowie Bauausschuss: 1. Entwurf des Landesentwicklungsprogramms IV 2. Neuausbau des Fest- und Parkplatzes auf dem Sportplatzgelände in Klein-Winternheim hier: Ergänzende Maßnahmen und Nachtrag / Eilentscheidung 3. Entwicklung neues Wohnbaugebiet hier: Information zum Bodengutachten und zum Schall- und Immissionsschutzgutachten 4. Kostenbeteiligung der Ortsgemeinde Klein-Winternheim für Erneuerung der Fenster im Kath. Kindergarten 5. Mitteilungen und Anfragen Haupt- und Finanzausschuss: 6. Mitgliedschaft Rheinhessen-Marketing e. V. hier: Antrag der SPD-Fraktion v. 28.03.2007 C. Nichtöffentlicher Teil: Bauausschuss: 7. Bauanträge 8. Mitteilungen und Anfragen Klein-Winternheim, 29. Mai 2007 Ute Granold Ortsbürgermeisterin Nieder-Olm 55268 Nieder-Olm, Pariser Straße 110 Tel. 0 61 36 / 6 92 18 und 6 92 16 Fax: 0 61 36 / 6 92 17 [email protected] www.nieder-olm.de Stadtbürgermeister Reinhard Küchenmeister Bürozeiten (F. Ettlich / Fr. Fitzi) Mo. – Fr. 9.00 – 12.00 Uhr Sprechzeiten Stadtbürgermeister Montag: 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr offene Sprechstunde 18.00 Uhr bis 18.30 Uhr nach Terminvereinbarung Tel. 0 61 36 - 69 218 / 216 Bitte benutzen Sie den Hintereingang des Rathauses. Meldung der Wein- und Traubenmostbestände Meldung der oenologischen Verfahren (siehe VG Nieder-Olm) Straßenfest in Nieder-Olm Ober-Olm 55270 Ober-Olm, Kirchgasse 7 (zurzeit Provisorium gegenüber im Schulkeller) Tel. 0 61 36 / 80 40 (nur während der Öffnungszeiten des Gemeindebüros) Fax 0 61 36 / 8 90 50 Internet: www.Ober-Olm.de Gemeindebüro: E-Mail: Gemeindebü[email protected] Öffnungszeiten: Montag und Freitag 17.00 – 18.30 Uhr Manuela Steffen E-Mail: [email protected] Vertretung: Margit Schmitt E-Mail: [email protected] Dienstag 10.30 - 12.30 Uhr Uta-Maria Schmidt E-Mail: [email protected] Ortsbürgermeister Heribert Schmitt Sprechzeiten Ortsbürgermeister: Montag und Freitag 17.00 bis 18.30 Uhr Nach telefonischer Vereinbarung: Dienstag und Mittwoch 18.00 – 19.00 Uhr Sonst jederzeit erreichbar unter Tel. 0 61 36 / 8 73 33 E-Mail: [email protected] Donnerstag, den 24. Mai 2007 [email protected] 1. Beigeordneter Winfried Labenz (Geschäftsbereich: Bauangelegenheiten) Tel. 0 61 36 / 8 78 61 E-Mail: [email protected] Beigeordnete Renate Wiedenhöft (Geschäftsbereich: Umwelt, Verkehr und Ortsverschönerung, Einteilung der Gemeindearbeiter, Verwaltung des Friedhofes und der Ulmenhalle) Tel. 0 61 36 / 8 98 61 E-Mail: Renate.Wiedenhö[email protected] Beigeordneter Patrick Mutschke Tel. 0 61 36 / 8 71 83 E-Mail: [email protected] Meldung der Wein- und Traubenmostbestände Meldung der oenologischen Verfahren (siehe VG Nieder-Olm) Sörgenloch Amtlicher Teil Stadecken-Elsheim 55271 Stadecken-Elsheim, Auf der Langweid 10 Tel. 0 61 36 / 22 48, Fax 0 61 36 / 67 01 Ortsbürgermeister Hermann Müller Bürozeiten: Frau Wehrland-Döß Montag 8.30 - 12.00 Uhr und 16.00 - 19.00 Uhr Mittwoch 8.30 - 12.00 Uhr Freitag 8.30 - 12.00 Uhr Sprechstunden Ortsbürgermeister: Montag 16.00 - 19.00 Uhr Freitag 9.00 - 13.00 Uhr (nach Vereinbarung) Seniorenvertreter: Annemie Singer, Telefon: 0 61 36 / 29 53 Rudolf Thielemann, Telefon: 0 61 30 / 94 55 60 Jugendvertreter: Lukas Becker, Telefon: 0 61 36 / 63 15 Christian Baumgarten e-mail: [email protected] Internet: www.stadecken-elsheim.de Meldung der Wein- und Traubenmostbestände Meldung der oenologischen Verfahren (siehe VG Nieder-Olm) 55270 Sörgenloch, Place de Ludes 10 Telefon 0 61 36 / 22 34 Fax 0 61 36 / 7 62 38 55 Ortsbürgermeister Helmut Krämer Bürozeiten: (Fr. Kessel) Mo. 17.00 - 19.00 Uhr Di. bis Do. 10.00 - 12.00 Uhr Sprechstunde des Ortsbürgermeisters: Mo. 17.00 - 19.00 Uhr Seniorenvertreter: Karl Gmach, Telefon: 0 61 36 / 26 53 Rudolf Schlösser, Telefon: 0 61 36 / 28 05 Jugendraumvertreter: Kai Wolf, Telefon: 0 61 36 / 95 70 97 Peter Beck, Telefon: 0 61 36 / 63 64 e-mail: [email protected] Meldung der Wein- und Traubenmostbestände Meldung der oenologischen Verfahren (siehe VG Nieder-Olm) Zornheim 55270 Zornheim, Kirschgartenstraße 2 Tel 0 61 36 / 95 29 40, Fax: 0 61 36 / 9 52 94 13 Bürozeiten (Frau Becker, Frau Appel) Mo., Mi., Do., Fr., 10.00 - 12.00 Uhr Mo. auch 17.30 - 19.00 Uhr Mi. auch 17.30 - 19.00 Uhr Di. geschlossen Sprechzeiten Ortsbürgermeister Dr. Werner Dahmen Mo. 17.30 bis 19.00 Uhr Mi. 17.30 bis 19.00 Uhr Sprechzeiten des 1. Beigeordneten Bardo Kneib (Geschäftsbereich: Bauen, Verkehr, Dorferneuerung sowie Umwelt, Landwirtschaft und Anlagen) Seite 5 Mi. 11.00 - 12.00 Uhr Sprechzeiten der Beigeordneten Luise Schöneberger-Bubach (Geschäftsbereich: Jugend, Senioren, Soziales, Kultur und Sport) Mo. 11.00 - 12.00 Uhr Seniorenvertreter: Ernst-Ulrich Mahr, Telefon: 0 61 36 / 4 36 92 Karin Schneider, Telefon: 0 61 36 / 4 48 93 Jugendvertreter: Freddy Utesch, Tel. 0 61 36 / 4 50 93 Philipp Ruff, Tel. 0 61 36 / 95 88 02 e-mail: [email protected] Meldung der Wein- und Traubenmostbestände Meldung der oenologischen Verfahren (siehe VG Nieder-Olm) Bebauungsplan „Pfortengewann – 3. Änderung” der Ortsgemeinde Zornheim - Aufhebungsverfahren hier: Offenlegungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 BauGB AZ: 3.1.2/610-13-17-3/08 Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I Seite 2141) in der derzeit geltenden Fassung wird Folgendes bekannt gemacht: Der Entwurf der Bebauungsplanaufhebung „Pfortengewann – 3. Änderung“ der Ortsgemeinde Zornheim wird auf die Dauer eines Monats in der Zeit vom 08.06.2007 bis einschließlich 09.07.2007 während der Dienststunden zu jedermanns Einsichtnahme bei der Verbandsgemeindeverwaltung Nieder-Olm, Rathaus, Zimmer 215, Pariser Straße 110, 55268 Nieder-Olm, öffentlich ausgelegt. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wird durchgeführt. Während der Offenlegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift bei der vorgenannten Stelle abgegeben werden. Die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen sind von der Gemeinde zu prüfen; das Ergebnis wird mitgeteilt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Zornheim, 29. Mai 2007 Dr. Dahmen Ortsbürgermeister Ende amtlicher Teil Wie wird man Zecken wieder los? Wenn man von einer Zecke gestochen wurde, bekommt man in der Regel viele Ratschläge, wie man den Parasiten wieder los wird: Klebstoff, Öl oder Alkohol sind nur einige Beispiele. Solche Tipps sind allerdings völlig falsch, warnt Dr. Gerd Claus- Quelle:Wikipedia, Foto A.Karwath sen, chirurgischer Leiter der Zentralen Notaufnahme im Elisabeth-Krankenhaus Essen: „Versuchen Sie nie Zecken, die sich in der Haut festgebissen haben, abzutöten. Die Tiere können Krankheitserreger enthalten. Wenn sie im Todeskampf ihren Darminhalt in die Hautwunde entleeren, steigt das Risiko einer Infektion erheblich an.“ Am besten entfernt man Zecken mit einer spitzen Pinzette oder einer speziellen Zeckenzange. „Greifen Sie das Tier am Kopf, ganz dicht an der Haut. Halten Sie es unter leich- tem Zug für eine Minute fest. In der Regel lässt es dann von selbst los“, erklärt Claussen. „Wenn nicht, ziehen Sie die Zecke gerade – eventuell unter leichter Hin- und Herbewegung – heraus. Oft bedarf dies einiger Kraft. Herausdrehen sollte man Zecken nicht. Dabei besteht die Gefahr, dass der Kopf im Gewebe zurückbleibt. Achten Sie darauf, dass das Tier beim Herausziehen nicht zerquetscht wird, da so infektiöser Inhalt in die Wunde gelangen kann.“ Nach dem Entfernen sollte die Einstichstelle gereinigt werden – ist kein Desinfektionsmittel zur Hand, tun es auch Wasser und Seife. Schafft man es nicht, die Zecke herauszuziehen oder bleiben Teile ihres Körpers in der Hautwunde zurück, ist es ratsam, einen Arzt aufzusuchen. Meistens sind Zeckenstiche harmlos. Da die Spinnentiere aber Krankheitserreger übertragen können, muss das Areal rund um die Stichstelle in den folgenden Tagen gut beobachtet werden. EKE Quelle:Wikipedia, Foto J. Jahn