Richtlinien für die Benutzung der Ludwig-Eckes-Festhalle Nieder-Olm
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Richtlinien für die Benutzung der Ludwig-Eckes-Festhalle Nieder-Olm
28-02-04.doc Richtlinien für die Benutzung der Ludwig-Eckes-Festhalle Nieder-Olm (1) Die Ludwig-Eckes-Festhalle Nieder-Olm ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt NiederOlm. Sie kann für Veranstaltungen und Feiern öffentlicher und privater Art angemietet werden. (2) Ein Rechtsanspruch gegenüber der Stadt auf Vermietung besteht nicht. Bei der Vergabe der Räume gilt ein Vorrang zugunsten von Veranstaltungen der Stadt und der örtlichen Vereine, ansonsten wird die Halle nach zeitlichem Eingang der Anträge vergeben. (3) Zur Überlassung der Räumlichkeiten ist ein Mietvertrag zwischen der Stadt und dem Mieter abzuschließen. Für die Überlassung der Räumlichkeiten wird von der Stadt eine Miete erhoben, die in der Gebührenordnung geregelt ist (Anlage). (4) Die Bestuhlung (Aufbau und Rücknahme) der angemieteten Räumlichkeit ist grundsätzlich vom Mieter selbst vorzunehmen. Es besteht die Möglichkeit die Bestuhlung vom Vermieter vornehmen zu lassen. Die Kosten hierfür sind in der Gebührenordnung aufgeführt und werden dem Mieter zusätzlich auferlegt. (5) Bei Musikveranstaltung ohne eine Mindestbestuhlung von 2/3 des Saales ist ein Schutzboden zu verlegen. Die Kosten für die Bereitstellung und die Reinigung des Schutzbodens sind vom Mieter zu tragen. Die Verlegung und Rücknahme des Bodens hat unter Anweisung des zuständigen Hausmeisters eigenständig zu erfolgen. Die Zeiten der Verlegung werden vom Hausmeister bestimmt und müssen vom Mieter eingehalten werden. Unterbleibt die Verlegung oder Rücknahme durch den Mieter, werden die durch Ersatzvornahme entstehenden Kosten von der Kaution einbehalten, bzw. zusätzlich in Rechnung gestellt. (6) Für die Dauer der Mietzeit besteht die Verpflichtung, die angemieteten Hallenteile sorgsam und pfleglich zu behandeln, Verschmutzungen und Beschädigungen zu vermeiden und sie nach der Überlassung in ordnungsgemäßem und besenreinem Zustand zurückzugeben. Schäden und Nutzungsbeeinträchtigungen sind der Stadt nach Ablauf der Überlassung vollständig zu melden. Die Stadt kann nach Ablauf der Überlassung eine mit dem Mieter gemeinsame Begehung und Kontrolle verlangen, über die ein Abnahmeprotokoll gefertigt wird, das beide Seiten unterschreiben. Eine Haftung für Unfälle oder Diebstähle wird von der Stadt nicht übernommen. (7) Die Stadt kann Mietern, die Mängel und Schäden an der Mietsache verursachen oder die Schadensbeseitigung unterlassen, die erneute Vermietung der Halle verweigern. Gleiches gilt im Falle der Verweigerung von Schadensersatzleistungen. (8) Der Stadtrat Nieder-Olm hat in seiner Sitzung am 07.05.2009 die vorliegenden Richtlinien sowie die Gebührenordnung beschlossen. Sie treten am Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig treten die bisher geltenden Richtlinien und die bisherige Gebührenordnung außer Kraft. Nieder-Olm, 19.06.2009 Reinhard Küchenmeister Stadtbürgermeister Gebührenordnung für die Vermietung der Ludwig-Eckes-Festhalle Nieder-Olm §1 Mietgegenstand (1) Festhalle komplett = 591 Plätze Tischbestuhlung 340 Plätze 115 Plätze 96 Plätze 40 Plätze 591 Plätze Großer Saal Empore Jean-Metten-Zimmer/kleiner Saal Heinz-Müller-Olm-Zimmer Festhalle komplett: (2) Großer Saal incl. Empore (3) Jean-Metten-Zimmer/kleiner Saal (4) Heinz-Müller-Olm-Zimmer = = = Reihenbestuhlung 484 Plätze (115) Plätze 123 Plätze 50 Plätze 772 Plätze 455 Plätze 96 Plätze 40 Plätze §2 Einteilung der Mieter (1) Vereine der Stadt Nieder-Olm Als Vereine der Stadt Nieder-Olm gelten nur solche Vereine, die dem Vereinsring angehören, deren 1. Vorsitzender in der Stadt seinen Wohnsitz hat oder die als eingetragener Verein ihren Sitz in Nieder-Olm haben. Vereine, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, gelten als „Sonstige“ Vertragspartner. Stadtverbände Politischer Parteien gelten als Vereine der Stadt Nieder-Olm. Veranstaltungen überörtlicher Vereine zählen nur dann zu dieser Kategorie, wenn der 1. Vorsitzende seinen Wohnort in der Stadt hat oder wenn der Verein der Stadt NiederOlm bzw. die Untergliederung des überörtlichen Vereins als Veranstalter auftritt. (2) Privatpersonen Privatpersonen in diesem Sinne sind nur Nieder-Olmer Bürgerinnen und Bürger, die die Räumlichkeiten für einen persönlichen, privaten Zweck (z. B. Geburtstagsfeiern, Jubiläen, Hochzeiten, Trauerfeiern, u. a.) anmieten. (3) Pächter des Restaurants „Zur alten Brennerei“ Der jeweilige Pächter der Gaststätte „Zur alten Brennerei“ für die durch den Pächter durchgeführten Veranstaltungen (4) Öffentliche Einrichtungen mit örtlichem Bezug Öffentliche Einrichtungen mit einem örtlichen Bezug (Schulen, Jugendpflege, Seniorenbetreuung der VG, Kindergärten, Jugendmusikschule und dgl.). Die Kategorien „Öffentliche Einrichtungen“ und „Vereine der Stadt Nieder-Olm“ gelten nur dann, wenn die Veranstaltungen ausschließlich diesen Einrichtungen dienen, ein Eintrittsentgelt nicht erhoben oder eine Benefizveranstaltung für soziale Zwecke durchgeführt wird. Insbesondere fallen hierunter auch Aufnahme- oder Abschlussfeiern von Schulen. Sie gilt dann nicht, wenn es sich um eine gemeinsame Veranstaltung einer öffentlichen Einrichtung und z. B. eines Vereines handelt oder wenn der tatsächliche Veranstalter ein Dritter ist. Gleiches gilt auch dann, wenn die Veranstaltung der Erzielung von Einkünften dient, insbesondere bei der Veranstaltung des Kerbejahrganges. In diesem Fall kommt § 3 I Abs. 1 (Vereine der Stadt Nieder-Olm) und 2 (Privatpersonen) zur Anwendung. (5) Verbandsgemeinde Nieder-Olm & Landkreis Mainz-Bingen Die Verbandsgemeinde Nieder-Olm und der Landkreis Mainz-Bingen, soweit kulturelle Veranstaltungen oder solche der Völkerverständigung im eigenen Namen durch die Verbandsgemeinde Nieder-Olm oder den Landkreis Mainz-Bingen durchgeführt werden. Der Stadtbürgermeister kann darüber hinaus Veranstaltungen der Verbandsgemeinde Nieder-Olm und des Landkreises Mainz-Bingen zu einer ermäßigten Nutzungsgebühr zulassen, wenn diese von überregionaler Bedeutung oder von besonderem Interesse für die Stadt sind. (6) Disco- und Musikveranstaltungen ohne 2/3 Bestuhlung Hierunter fallen jegliche Disco- und Musikveranstaltungen, die ohne eine Mindestbestuhlung von 2/3 veranstaltet werden. Das Heinz-Müller-Olm-Zimmer kann für diesen Zweck ergänzend hinzugebucht werden. (7) Sonstige Unter diese Kategorie fallen alle Mieter, die nicht den unter 1 – 6 Genannten zuzuordnen sind. Dazu gehören insbesondere - Vereine aus anderen Gemeinden/Städten - Privatleute, die nicht Bürger/innen der Stadt Nieder-Olm sind, - Geschäfts- oder Firmenveranstaltungen, die mehrwertsteuerpflichtig sind. §3 Nutzungsgebühren I. Festhalle komplett und Großer Saal (1) Vereine der Stadt Nieder-Olm (2) Privatpersonen (5) Verbandsgemeinde Nieder-Olm und Landkreis Mainz-Bingen Bezeichnung Nutzungsgebühren pro Tag Nebenkostenpauschale pro Tag Zusammen Festhalle komplett vgl.§ 1 Abs. 1 246,00 € 107,00 € 353,00 € Großer Saal vgl. § 1 Abs. 2 246,00 € 107,00 € 353,00 € Heinz-Müller-Olm-Zimmer 27,00 € -- 27,00 € (3) Pächter des Restaurants „Zur alten Brennerei“ Nutzungsgebühren/Tag Nebenkostenpauschale/Tag Zusammen MwSt. Insgesamt: Festhalle komplett vgl.§ 1 Abs. 1 193,00 € 107,00 € 300,00 € 57,00 € 357,00 € Großer Saal vgl. § 1 Abs. 2 193,00 € 107,00 € 300,00 € 57,00 € 357,00 € Heinz-Müller-Olm-Zimmer 27,00 € -- 27,00 € 5,13 € 32,13 € Bezeichnung (4) Öffentliche Einrichtungen mit örtlichem Bezug Nutzungsgebühren pro Tag Nebenkostenpauschale pro Tag Zusammen Festhalle komplett vgl.§ 1 Abs. 1 107,00 € 107,00 € 214,00 € Großer Saal vgl. § 1 Abs. 2 86,00 € 107,00 € 193,00 € Heinz-Müller-Olm-Zimmer 27,00 € -- 27,00 € Bezeichnung (6) Discoveranstaltungen und Musikveranstaltungen ohne 2/3 Bestuhlung Bezeichnung NutzungsNebenkostengebühren/Tag Pauschale/Tag Zusammen MwSt. Insgesamt Festhalle komplett vgl.§ 1 Abs. 1 931,00 € 107,00 € 1.038,00 € 197,22 € 1.235,22 € Großer Saal vgl. § 1 Abs. 2 877,00 € 107,00 € 984,00 € 186,96 € 1.170,96 € 27,00 € -- 27,00 € 5,13 € 32,12 € Heinz-Müller-Olm-Zimmer Die Kosten für den Schutzboden bei diesen Veranstaltungen sind zusätzlich zu erstatten. (7) Sonstige Nutzungsgebühren/Tag NebenkostenPauschale/Tag Zusammen MwSt. Insgesamt Festhalle komplett vgl.§ 1 Abs. 1 931,00 € 107,00 € 1.038,00 € 197,22 € 1.235,22 € Großer Saal vgl. § 1 Abs. 2 877,00 € 107,00 € 984,00 € 186,96 € 1.170,96 € 27,00 € -- 27,00 € 5,13 € 32,13 € Bezeichnung Heinz-Müller-Olm-Zimmer (8) Die unter Ziffer I genannten Nutzungsgebühren und Nebenkostenpauschalen werden pro Nutzung und pro Tag in Rechnung gestellt. II. Kosten für den Schutzboden Bei Veranstaltungen die unter Punkt 6 der Richtlinien für die Benutzung der LudwigEckes-Festhalle Nieder-Olm fallen, muss der Schutzboden ausgelegt werden. Folgende Kosten fallen hierfür an: Kosten für die Bereitstellung und Verlegung des Schutzbodens: 350,00 € (Pauschale) Sofern der Veranstalter unter Regie der Hausmeister die Bereitstellung und Verlegung des Schutzbodens mit eigenen Kräften unterstützt, wird eine ermäßigte Pauschale von 200,00 € fällig. Die Kosten für die Reinigung des Schutzbodens berechnen sich nach dem tatsächlichen Aufwand. Bei Ersatzvornahme durch die Hausmeister werden die Kosten nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt. Zudem kann bei Unterbleiben der Rücknahme des Schutzbodens die künftige Vermietung verweigert werden. III. Bestuhlung durch den Vermieter Sollte die Bestuhlung durch den Vermieter erwünscht sein, werden folgende Gebühren erhoben: 150,00 € 100,00 € für Bestuhlung mit Stühlen und Tischen für Bestuhlung mit Stühlen IV. Erhebung der Umsatzsteuer Die zuvor genannten Beträge sind Nettobeträge. Unter folgenden Voraussetzungen muss zusätzlich die Umsatzsteuer erhoben werden: - Vermietung/Umsatz wird an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt (s. § 9 Abs. 1 UStG) - Der Mieter verwendet die Festhalle für Umsätze, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen, d. h. der Mieter führt in der Festhalle Veranstaltungen durch, die umsatzsteuerpflichtig sind. V. Ermäßigungen Ermäßigungen von dieser Gebührenordnung sind nur in den nachfolgend genannten Gründen möglich; sie gelten nicht für das Jean-Metten-Zimmer und das HeinzMüller-Olm-Zimmer: Ab der 3. Nutzung Ab der 5. Nutzung Ab der 10. Nutzung abzüglich 5 % der Nutzungsgebühren abzüglich 10 % der Nutzungsgebühren abzüglich 20 % der Nutzungsgebühren Nebenkosten bleiben konstant, sie sind für jede Veranstaltung zu zahlen Voraussetzung für diesen Nachlass ist die tatsächliche Nutzung entweder der Festhalle insgesamt oder des großen Saales incl. Empore für die jeweils angegebene Anzahl von Veranstaltungen. Vereine der Stadt Nieder-Olm entrichten für die erstmalige Nutzung der Festhalle oder des großen Saales im Jahr keine Nutzungsgebühr; es ist lediglich die Nebenkostenpauschale zu zahlen. Dies gilt nicht für Disco-Veranstaltungen. Die erstmalige kostenlose Nutzung wird bei der o. a. Nachlassberechnung nicht berücksichtigt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass der Stadtbürgermeister bei Veranstaltungen beliebiger Veranstalter von überregionaler Bedeutung oder von besonderem Interesse für die Stadt (Sportveranstaltungen/Kulturveranstaltungen) diese von einer Gebührenpflicht befreit. Die Nutzung der Ludwig-Eckes-Festhalle durch die Firma Eckes AG Nieder-Olm ist für sechs Tage im Kalenderjahr gebührenfrei. Für darüber hinaus gehende Nutzungen gelten für die Firma Eckes AG die Regelungen für „sonstige Mieter“. VI. Reinigung Die Ludwig-Eckes-Festhalle ist nach Beendigung des Mietverhältnisses in einem ordnungsgemäßen und sauberen Zustand zu übergeben. Aus diesem Grund wird zusätzlich eine Reinigungskaution für die angemieteten Räumlichkeiten angefordert. Werden die angemieteten Räumlichkeiten in ordnungs- gemäßem und besenreinem Zustand zurückgegeben, so dass auf eine professionelle Reinigung teilweise oder auch komplett verzichtet werden kann, wird die vereinnahmte Reinigungskaution je nach Aufwand durch die Reinigungsfirma zurück erstattet. Dies muss in dem nach Beendigung der Veranstaltung zu fertigenden Abnahmeprotokoll niedergelegt und vom Hausmeister abgezeichnet werden. VII. Kaution Der Mieter hat vor Beginn der Veranstaltung eine Kaution in Höhe von 600,00 € zu hinterlegen. Bei Discoveranstaltungen erhöht sich die Kaution auf 1.200,00 €. Nieder-Olm, 19.06.2009 gez. Reinhard Küchenmeister Stadtbürgermeister