Beitragsordnung - Lutherstadt Eisleben
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Beitragsordnung - Lutherstadt Eisleben
Beitragsordnung des Vereins Tourist-Information Lutherstadt Eisleben und Stadt Mansfeld e.V. §1 Höhe der Beiträge 1. Ordentliche Mitglieder entrichten folgende Jahresbeiträge: a) Privatpersonen (Stadtführer, Privatzimmervermieter, interessierte Bürger) 30,00 € b) Kirchengemeinden, Vereine, Institutionen 65,00 € c) Pensionen, Firmen, Hotels bis zu 25 Betten, Gaststätten 105,00 € d) Hotels mit mehr als 25 Betten 210,00 € e) Verbände und Stiftungen 260,00 € f) Beiträge für Landkreise, Städte, Verwaltungsgemeinschaften und Gemeinden (entsprechend der Einwohnerzahl des Vorjahres) 0,16 €/Einw. 2. Weitere Zuschüsse werden gesondert verhandelt und durch Verträge geschlossen. §2 Zahlungsfristen 1. Die Mitgliedsbeiträge sind in einer Summe bis zum 30. April des laufenden Jahres zu entrichten 2. Nach Absprache besteht die Möglichkeit, die Mitgliedsbeiträge in zwei Raten zu je 50 % des Beitrages, per 30. April und per 30. Juni zu entrichten. 3. Neue Mitglieder zahlen für die Zeit vom Eintritt bis Jahresende einen anteiligen Jahresbeitrag. Der Beitrag ist innerhalb von 3 Wochen nach Aufnahme zu zahlen. §3 Zahlungsarten Der Beitrag kann gezahlt werden durch: a) Überweisung auf das Konto des Vereins Volks- und Raiffeisenbank, BLZ 800 637 18, Kontonummer 25 410 oder Sparkasse Mansfelder Land BLZ 800 550 08, Kontonummer 3 320 042 202 b) Bareinzahlung bei der Kasse des Vereins c) Lastschriftverfahren d) Einsendung eines Verrechnungsschecks §4 Gültigkeit Diese Beitragsordnung wurde auf der Mitgliederversammlung am 16.04.2012 beschlossen. Sie ist für 4 Jahre gültig. Erforderliche Änderungen innerhalb dieses Zeitraumes sind möglich.